A M t s - W W B l a t t. ^«' 149- Donnerstag den !3. Derrmber isiW. (Kubernial- Verlautbarungen. Z. 17I8. (2) , Nr. 28268. E 0 nc ll rs - Ver l a u t,b a r u ,1 g. Seine Majestät Haben'/Mlt heradgelangi' ten bohcn Hoffanzlei - Decretes'vom 12. Novcmi° ber l. I., Zahl 2820^, mit a. h. Entschließung vom 3 < November l. I< ^ a n z u 0 rd n en Z e r u h e t,' daß zur künftigen Verwaltung dcs helmgcscigs ten Bezirkes Thurnamhart im Ncustädtler Kreise, ein eigenes l. f. Bezirks > Commissariat I'I. Classe ln Gurkfeld provisorisch aufgestellt werde. — Bcidicsne oder die andere dieser Glcllen wer« ben wollen, ihre gehörig documentirten Be< wci,bu?!gsgemchc unmittelbar an das k. k. K r? isa m l N c ustadtl, UNd zwarI an g. st c l^ s bis zum l 0. Jänner künftigen Jahres emzusci'.den haben; «) daß diejenigen Bewerber, welche in einer öffentlichen Be-dn'Nssung sichcn, dls Eompettnzge'uche recht, zeitig durch ihre vorgesehen Behörden an das k. k. Kreisamt zu Neuliadtl gelangen zu lassen liaben, insbcsonders al^cr jene, die bereits bel einem provifolifthen lal:dcsfülstllchen Bezirksc Commissar,ctte angestellt sinl', nnd einen dieser Dicnstposten nachsuchen, haben ihre Gesuche durch das l. f. Bezirks ? Kommissariat, bei dem sie^ dlencn> einzureichen, welches solche seinem vorgesetzten k. k. K'eisamte, mtt der vorgeschrie* denen ^uclificationstavclle verschen, gutacbl-lich vorzulegen hat, auf welchem Weae sodann die Ocsuchc «n das k. k. Krclßamt zu Neustadt zu-gelangen h-abcn-; 'c!) daß zu diesen Be^ dicnstungen vorzugsweise, ln so fcrne sie da;u geeignet beful'.den wcrdc«^, quieszirende össent!-lich?'Beamte beiufc-n sind^ c?) daß sich alle kompetenten überhaupt in ihren Newerbungs-gesuchen über die vollkommene Kenntniß der kramlschen Sprache, über Moralität, chre bis^ heri^Bcschaftigunci und etwaige Dlenstleissung^ ihr Altcr, ihre Gesundheit, ihre Ncllgic>n und ihren Fl'mil'cnstandauszuwelsrn habcn; l) kaß all? ^ANprtenten auch darauf gefaßt scyn «nü^N/ falls M di-e ewe oder die andere Bedienstung erhalten, an ih>em neuen Dicnssorte zu Gurk» felo schon in den lebten Tagen des Monates Ma»z kommenden Jahrs eintreffen zu können, weil das neue l. f. Bezirks - Eommissariac Zuverlässig mit i. Apnl k. I. scme Amtswirkfam» feit beginnen soll; F) daß insbesondere die Bewerber um den Amtsvorstehersposten sich üt»er die gesetzliche Befähigung als Bezirks-Comm-ssär und Nichter über schwere Polizei-Übertretungen, so wie zlim Nlchteramte über Eioil-Iustlzatigelegcicheitcn, do'ni über das Vermögen auszuweisen haben, längst bis Ende Fo fi. lcgcn zu können; 1H, daß die Bewerber um die Stcuelelnn Ende Februar i95c) cine bare oder pupillarmä^'g gesicherte Eaunon von 90a fi. 856 legen zu können? i) daß die Bewerber um den ersten ,Actuarsposten sich auch über dle volle Befähigung wie derAmtsuorsteher; die Bewerber um den zweit-en Actuarsposten aber nur auch übcr die mit gutem Erfolge zurückgeleg» ten juridischen Sttldien auszuweisen haben; k) daß del den Bewerbern um dle Amtsschrei-bersstcllen uvczügllch auf Rechtschreibung und gute Handschrift gesehen werden wird, worüber sich daher dieselben ausweisen sollen; endlich daß 1) unter den Bewerbern um dle Amts-dienersstcllen Mllttar» Invaliden, oder ausgc, diente Eapltulanten den Vorzug erhalten wcr< den, daß sich aber alle auch über eine ange» messene Korperstarke ausweisen müssen. — Vom k. k. lllpllschcn Gubernlum. Lalbach am 1. December i8)3. V, d>e >m Beerte UmgebuligLalbachs gelegene erste Ablhellung; 11. Am 9. Jänner i63g bei dem 5. k. Kreis» amte Neusiadtl, Vormittag von 10 blö »2 Uhr o,e im Vejilke Selsenberg gelegene zwei» t e Abche,lung; III. Am 2. Jänner 1ZZ9 ,m Ralhsaale des k. k. Guberniums zu taibach, Vormittag von io bls 12 Uhr, d:e »m Bezlrke Auersoerg gelegene dr l t t e Abtheilung / unö IV. Am 5. Jänner ig)g be, dem k. k. Kreis-omte Abelsberg, Vormlicag oon 10 bls l2 Uhr, dle »n den Barken Adelsdcrg und Prem gelegene vierte Abtheilung offenlllch fellge-bolhen werden. -» Der Ausruföprels ist für dle I. Abtheilung auf 92^ st. 35 kr., neun Hundert lilcr und zwanzig Gulden 35 kr. CM.; II. Abtheilung auf iü5 st. 25 skr.,- cin Hundert drci und fünfzig Vulden 25kr. EM.; III. Abtheilung auf i3y3 st. 5o kr., ein Tausend drci Hundert acht und neun^lg Gulden 5o kr» EM.; IV. Abtheilung auf 79H si. 55 kr., sie, ^ den Hundert jwel ulw ncunzlg Guldtn 55 kr. sM. feßgese^t worden. «- Dll wesentllHm ^ Vesiandtheil', Ertragnisse und Nutzungen, dann Lasten dieser Gült sind, und zwar: I. Abtheilung im Bezirke Umgebung kaibachs. — Diese Abtheilung hat keinen Sitz und ke,ne liegenden Oründe, sie bestehe bloß ausfolgenden Herrlichkeiten: Diese Abtheilung hat sechö kaufrechtllche Unterthanen, welche zusammen fünf Hüben bilden. — Diese Unlerlhanen entrichten alljährlich nach Ab, zug des Fünftels an unveränderlichem Geld« dienst 24 ß. l5^4 kr., und an Zinsgttreide 7 Metzen Haber, dann an Klcinrechtcn 6 K.»-päunlr, 8 Hendln / 8oE,er, ^PfundFlach^. Die Kleinrechte werden nach Ausweis derRech-nungen alljährlich herkömmlich reluirt pr. I ss. /»5 kr. — D«e Unterthanen entrichten bei Be« sitzueranderungen in Veltauf5fällen den zehn« ten Pfennig, außer Verkauftfallen aber pac« tlNe Laudeu,,en von 16 fi., I2 st., ,H st. Zc» kr. und /z st. Io kr., nebstbel jedenfalls cine Gewahrbrleflaje pr. ^ fi. Zo sr., von Ull'. ^>i'. 2 pr. 5 st. und eme Schrelbgebühr pr. l fi. 6 kr. Dlese Gebühren haben von i6l4 blö inc^I^3ivc :82a nach Abjug des Fünfllls mit slnschluß der Grundbuchstaxen 93 fi. 67 '/2 kr. bitragen. —- Auf dieser Güliabthellung haften außer d«n Verwaltungskoften und ge« seylllben Eoncurrenzbellragen kelne Lastcn. — II. Abtheilung im Bezirke Gelsen« derg. — Dleje «bthe lung hat keinen SiH und ktine licgendin Gründe, sie besteht bloß aus nachstehenden, Herrlichkoten: Diese Ah, thnlung hat jwei Unterthanen, welche zusam« men elne kaufrechlllche Hübe ausmachen. — Diese Unielthanen entrichten alljährlich nach Abzug des Fünftels an unveränderlichem G.ld« bltnst/^ st. /»8/4 kr., an Zinsgetreld 1 Mcyen 12^5 Maß Haber, und an Klemrechten i^ Kapäuner, ^/z Hendl, 16 Eier, "/. Pfuno Flachs. Dn Hteinrechte werken nach Ausweis der Rechnungen alljährlich herkömmlich reluirt pr. /;5 kr. — Die Unterthanen bezahlen bei Besiyueranderungen ln Vcrkauf^fallen den zehnten Pfennig, außer Vcrkaufsfällcn cin pactlrtcS Laudcmlum ü g fi., in allen Fallen aber auch eine Gewahrdnefscoxe pr./^ ft. Zc> kr. Dlese Gebühren haben uon l8iä blsincin^lv^ 1828 nach Ab^ug des Fünftels, mit Einschluß der Grundducbstaxen 10 st- ä6 kr. betragen. ^ Auf dieser Gültabtheilung haften außer den Vcrwaltungskosten und gesetzlichen Eoncurrenzl beitragen keine Lasten. ^- III. Abtheilung im B^zlrke Auersperg. >- Diese Abtheilung hat kcmen S'y und keine liegenden Gründe, sie beflcht bloß aus nachst-henden 857 Herrlichkeiten: Diese Abtheilung hat neun Unterthanen, welche zusammen drei kaufrechtllche Hüben besitzen. — Die gtsammten Unterthan nea entrichten alljährlich nach Abzug dt« Fünf« «els an unweigerlichem Gelddienst l6 ft. 2^ kr., an 3>nsgelrc,de 3 Metzln ^^ Maß Welyen, it 7g Maß Korn, 9 Metzen l^V, Maß H«. der, und 6 Metzen 9^ Maß Hirse, dann an Kleinrechten 4^5 Kapauner, 4V5 Hendl, /,3 Eier und 72 Haarzahllnge. D»? Klclnrechte werden nach NusweiS der Rechnungen alljahrs llch herkömmlich reluirt pr. 3 fl. Zg kr. — D»e Unterthanen entrichten bel Nesiyveränvcrungen in Nerkaufsfällen den zehnten Pfennig, m an, dern Fällen aber pacurte Lauoemien pr. 4 ft. Jo kr., 6 ft und 9 ft., in belden Fällen ader auch ^ewährbrlefslaxcn von 2 st. 3o kr. und /» fi. 3o kr., mit Ausnahme I^d. IVr. 11 und der Kauschen, dann bezahlen si« von l^id. ^.r-. 3 und !2 auch eine Gchreibgebühr pr. 3^, tr. — Diese Gebühren haben von i3l4 bis in-^li.i8!vll 1826 nacd Abzug des Fünftels und mit Einschluß der Grunbouchstaxen 5 st. 22'/» fr. betragen, wobei bemerkt wird, daß e,tie halbe Hübe erst nn Jahr« 1622, zwe, solche ober erst tm Jahre i8Zä kaufrechtlich gewor« den sind.— An Zchentherrllchkelten besitzt diese Abtheilung den Getreidzehent lm Dorfe Sagoritz, Pfarr Gutenfelo, Gezirk Auersperg, KrtlS Neusiadtl, von 12 Hüben mit emcm Garben, und dieser Zehent trug seit l3l/zbls inclliäivl) ,826,2o3 ft. 16 kr., ferner den Ac-treidzehcnt im Dorfe Oaberje, Pfarr St. Marein, Bezirk Weilelberg, von drei Hüben nut zwci Garben, und dieser Zehent ertrug «n gleicher Zeit ioI ss. ä6 kr. ^. Auf dieser Gülle abthe>wng haften außer den Verwaltungeko-sicn und gesetzlichen Eoncurrenzbeltragen keine Lastcn. — IV. Abtheilung in den Bezirken Adelsberg und Prem. — Diese Abtheilung hat keinen Bltz und kcme lit, genden Gründe, sie besteht bloß aus nachlw henden Herrlichkeiten: Diese Gült hat vier« zchn Unterthanen, welche zusammen fünf eme halbe kaufrechtliche Hüben besitzen. — D«e ge-sammten Unterthanen entrichten alljährlich nach Abzug deS Fünftels an unveränderlichem Geld» dienlle 3i ft. äo^ kr., und an Zmsgetreide 7 Metzen 22'Vü Maß Haber. — Dle Unterthanen entrichten bei Besiyoeränderungen in Verkaufsfällen den zehnten Pfennig, in anderen Fallen aber pactirte Laudemlen oon /^ ft. Ja kr., 6 fi. und 9 st., in allen Fällen aber noch eine Oe kr. und 00n l^i-K. >,i-. 2, noch eine besondere Schreiba/buhr pr. 3^ fr. Diese Gebüdren haben von l9^/z bis inolusivs i6!<3 nach Abzug des Fünftels und m,t E,n» schluß der Grunobuchsta/en ^9 ft. 9 kr. betras gen, wobei bemerkt w>rd, daß ^'/^ Hüben erst spater kaufrechllich gemacht wordtn sind.— Auf dieser Gült, Abtheilung haften außer den Verwaltungskoften und gesetzlichen Eoncurr?nz« beitragen leine saften. — Vedingnisse, süricdeder u «er Abtheilungen gleich gültig. — AlS Kaufer wnd Jedermann zugelassen, der m Krain Realitäten zu besitzen fähig ,ss. -— Denjenigen, o>e m der Reget nicht landtafelfahlg sind, kommt im ^all? der Erstehung die allerhöchste Nachsicht der Land-tafclfa'hlgkeit und die damit verbundene B<-fl.etung von der Entrichlung dcr dopp llcn Gülte füc sich und »hrel^lben m geradsr adstei-gender ^>nie zu Siatten. — Wer als Kauf-lul^.ger an der Ver>1e>gelung 3h.il nshmen will, hat den zehnten Theil oee Ausruf^rrkl, ses vor der licltatlon entweder bar »n ^on» ventionS» Mün^, oder in öff-'tnli.hen, auf 3on, ventlons - Münze und den U.bclbrlnger lciu? lenden Slaaltpapnven nach lhicm c^rpcnaßl« gen Werth zu erlegen, oder nnc »on der k. k. Kammerprocuratuc als geelanet befundene sl-chcrstellungsacte be^ubrin^en. — Wer be» dcr Versteigerung für einen Dritten e»nen Anboil) machen will, »st schuldig, sich früher nnt einer rechlsformig für dllsen Nct ausgefttltten , unl) gchörig legallsirtcn Vollmacht se,nes3ommillcn-len auszuweisen. — D«e Halbschelde des Kauf, schillings ist binnen 4 Wochen nach elf.lgler, und dem Erstcher «nNmirler Genehmigung des Nerkaufsacles und noch vor ler Urbergab? ;u berichtigen, d«e andere Halblche.de kann ycg?n d«m , i)aß sie auf der verkauften Entltat in er, ficr Priorität versichert, und mit jahrllchtn 5F ln Conventions - Münze verzinset wird, bmntn fünf Jahren in gleichen Jahresraten abgezahlt werden. — Zur C'rlnchteruna j?ncr Kaustufilgen, welche wegm großer Enlfer« nung odcr wegen anderen Ursachen bei der Vi» citation nicht erscheinen können, vder nicht öffentlich lmtlren wollen, wiro gestattet, vor oder auch während der Licltatwnsuerhanblung schriftliche versiegelte Offerte einzusenden , oder schriftliche versiegelte Offene der Licltations? Eommlfflon zu übe«geben. — Diese Offer« te müssen aber li) daS der Verst-iqelung ausgesetzte Objsct, für wcllbes der Anboth ge-macht wird, so wie es in d?r Kundmachung angegeben lft, mit Hlnwelsul-g auf dle .,'15 Virstilgerung beeseldln fe^gesctztt Zkit, näm» 353 lich Tag, Monat und Jahr gehörig bezeichnen, und tue Summe m Conventions > Münze, welche für dleses Object qebolhen nnrd, w einem einigen, zugleich m«t Z'ffern und durch Worte aus^udrü^e.'den Netrage benimmt angeben, lndcm Osfcrlc, welche nicht glinnl hiernach verfaßt find, nlcht werden berücksichtiget w.r, d ,1. ^') Cs muß darm ausdrücklich enthalten seyn, daß sich der Offerent allen jenen Li-cttationsbedingnissen unterwerfen woll?/ wel, che »n dem LicitationS > Protocolle aufqenoms men sind, und Dor dem Vcgmne der V^rftei' gcrung vorgelesen werden. <^) Daß Offert muß m»t dem loA Vadlum des Auscufspreis.s belegt ftyn, welches lm baren Gilde, oder in annehmbaren und haftungöfreien öffentlichen Obligationen nach »hrem Curse berechnet, oder ,n cmer von der Kammerprocuratur geprüften, und s>2ch §. 23o ur-'d ,37^ dts allg. bürgerl. G. B. annehmbar crklästen Sicherstellungsacte zu bestehen h^t; ul^d d) mit rcm 3aufl ulid Familien»Namen des Offiienten, dap.n dem Charakter und Wohnorte desselben unterfertigt seyli. — 3>e versiegelten Osterte werden nach ab,;eschlofftlier mündllcher Licttatisn eröffnet werben. — Uibersieigt der »n tlnem dcrlel Oft fert gemacht? Andoch den bei der mündlichen Verstcigerunq erzielter» Bestboch/ so a'lrd der Offered sogleich «ls V^stdicchcr ,n oao L,clta, t'.0l',s« Protoccll eingetragen ui-,d Hernach bc« handelt werden'. — Sollte ein schrlftlicheS Os-fert denselben B trag aufdrücken , welcher bei der mündlichen Llcttalion als Bestboth erzltll wurde, so wird dcm mündlichen Bestb'l>:her der Verzug cingeraii^t werüen. — W-f^n jcdocb mehrere sch^,fc!lcde Offerte auf den gleichen Getrag lauten, w,rd sogleich vor dcr L>-citaNllnß»3ommiss>on durch daßLoS en:schuden werden, welcher Offerenl als der Bestvlethcr zu betrachten sey-. — Die zur Beurtheilung dcs Ertrages dienende Gutsbcschrcibu^g, so lvie die ausführlichen ?lc>tatlonbdedingn:sje können täglich bei derk. k. lllplischen Gtaalsgüterl Vcräußerungs ^komm'ssiol^, dann bei den be« treffenden f. k. Krelöämlern Adclsberg und Neuftabtl eingesehen wcrdlli. — Von dir k. k. illonschen ssaatsgüter-Veraußerungs - Com, wi^sion. ?a»bach am 2a. November iL53. Edict. In der H.iuptgemeinde Feistvitz in bcr Wo-hliu l!omtM mit, ,. Jänner ,ä5Z o>r Dic»st cincä Dielicri, mit welchem cine jährliche Löhnung von 96 fl. ncbst emigcn an^rn Emolumenten vcrbun« de., ist, zu btslycn. Jene Individuen, welche denselben zu erhalten nünschen, haben siä) mit ibrcl, Zcugniiscn u„e s»i>stlgcn Documentcn bis Ende d. M. dci dicscm Bezirk-lZoinmissarialc pcr-söüliä) zu mclten. K. K. plov. l. s. Bezirks. (Zommissaliat Vel-dcö am 3. December iL53. Z. ,?l2. (3) ^xi.. Nr. 2.^4, G d i c t. Von tem N?;!rsögelichtc Krupp in Nntcrklcnn, wird hiciuil offenllich kund gemacht: G6 fti> über dau Ansuchen des Orrcutionöführcss Andreaä Iaklilsch von Oticrdach, "bezirk Goclsä)ce, i» die öffentliche Fcilb,clhung tcr, dem (Zrecutcn In^e und Stephan Rom von Nat'lo, Haui?-Nr. 7 ge-hörige,,, gerichtlich auf ,2^7 fi. M. M. gcschäh' ten fahrenden und liegenden Güter, wegen auK dem Urchellc vom 9. August »Ü56, Z. l6,5, schuldigen ,700 ft. M. M. sammt 5^ Zinsen, ,, si. 5t kr. Klags- und Gxccutionskosten gc^illiget. und sino hiczu drei Feilbicthungstagsatzungen: tie erste auf dcn 2^. Dcccmbcr d.I , die zwcilc auf den 2i. Jänner und t>ic dritte auf den 2/,. Fcbruar k. I. Bormittags von 9 bis iü Uhr, in Lcco dcr' Güter zu Nal'lo Nr. 7, mit de,n Beisätze angeord« net worden, daß, rrenn diese fahrenden und lie» gcndcn Güter weder bei der ersten nocl) zweitcn Feilbiethungstagsatzung um den Schähung>?^cr:Ij an Mann gebracdt werden, dieselben bei dcr dri't-lcn und letzten Fcill'iethungötagsatzung auch ui.tcr demselben hintangcgcbcn wcrdcn. Wozu die Kauflustigen mit "dem Bemerkc'n vorgeladen werden, daß die Licitationöbcdin^niss^ bei den Feilbiethungstagsatzungen bekannt gemach werden, und während den Amtsstundcn in dieser Amtskanzlci eingeschcn werden tonnen. Bezirksgericht Krupp am 14. November »L5ä» Z. »7'3. (3) D ie n stcrlc di gu n g. Auf der Bezirksherrschafc Ncudcgq in ssran,, Neustädtler.Krcises, ist die politische ActliavsstcNe mit jährlicher Besoldung von ,20 st. C. M. ncbsi einigen andern Emolumcnten, dann 5vost, Noh. liung und Wäschdesorgung erlcdigl, und mil i5, Icinner «ÜZg z^ beschcu. Dic Kompetenten uin cn'scn Dieustposten habcn ihre eigenhändig gcfchli<< bcnin Gesuche, belegt mit lcgalcn Zeugnissen über ihre schon geleisteten Dienste auf einer oder an« dcrn Bezilköhcrrschaft in Illyrien, und si,.l) dadurch erworbenen Kanzlcikcnntnisse im politischen Fache, so tvie übcr ihren untadclhaflen Lebenswandel, biZ zum 2o. Deceinber d. I. an die Bczirksobrigkcit Ncudegg portofrei einzusenden, oder persönlich^ überreichen. Bezlrksherrschaft Neudegg am 2I 2Iovewbs5 35g Vinbernial- Verlautbarungen. 3.2707. (3) '^/^ Nr. 522. St. G.W. K u n 5 m ä ch u n g. Ueber tle Versteigerung des GchlosseS Karneld und des dazu. gehörigen Urbars, dann e>niger Fischereien / ferner der beiden Höfe Da» tum zu Sltbcncich und Großrubatsch in der Klaus, endlich zweier NeugrÜnde in der Ge-weinde Leders. — Am l2. December s. I. wer-din mit Genehmigung des hohen Hofkammer-Prasid'ums vom 1. v. M., Z. äolL—pp. und unter Vorbehalt der hohen Genehmigung, im Ralhssaale des GtodtmagistratS Botzen nach» folgende Staats, und Fonds, Realitäten der öffentlichen Versteigerung von 9 bis 12 Uhr Vor, und von 3 biß 6 Uhr Nachmittags au?« gesetzt wnden. >- ,. Das dem Staatsdo'mä, renfonde angehörige Schloß und Feste Kar-neid, ob Kvrdaun auf elnem Felsen llegend, jammt seinen Ingebäuden, wovon ein Theil gegen die Straße, sowohl im ersten als zwei» ten Stocke ganz wohl erhalten ist, und eine Kapelle, »ä St. Katharinam genannt, ent, hält, mit Nr. 2 bezeichnet. Dazu gehört:-«) Ein abgekommener Weinbau, wovon nur em 2hell m,t Reben belegt ist, von H Gräber 42 Klafter. 1)) Ein anderes Wnnleitl von 2 Graber 21 Klafter, c) Ein Acker von 1 Staar kond oder 200 Klafter. fi. tzbare Zimmer, eine ehcmalistl Kapelle, dann zrrei Kammern, eine Küche, Epnstgerrölbe unl? Brodkammer befinden. Zu ebener Erde befindet sich ei^e sehr geräumige Ansähe und Torkl, und unter derselben ein geräumiger Wem» und auch «in (Z Amts-Blatt Nr. 1^9. d. i3. December i322.) M Kcalllkeilee. Hart anVie^züm HtMhal»se fM rende Vtiege befinden sich jwei geräumige durchaus g?>völiNe V>eh!iallungen, mitten zwischtn, denselben eine Treschtenne und über d>ts,» k>e sehr ausgedehnte Heuschuppe; hinler diesem Gebäude lst e»n geräumiger Sommer« slufent» halt für das Borstenvieh erst neu gelichtet, so w»e sich vorn gegen den Garten zu oie Stalle für das Borstenvieh befinden. Vor dem Hsttse befindet sich ein Gemüsegarten, de» «eu r,ffolt und mit dreijährigen Raseln auf bliden Dnten besetzt ist, die nunmehr aufzuschlagen kommen, Niben dem Garten rechts befindet sich eine Branntweinküche mit zweien Hafen, dann die Waschküche mit einem eingemauerten Oechtkes» sel. Unter derselben ein Stall für zwll Pferde. RechtS neben demselben besinvet sich das Glsin-behaus, welches zu ebener Erde eine Backstube, Küche mit Backofen und zwei Kammern, dann einen Keller hat. Im ersten Stockwerke befindet sich dlegeraumigeKammer für dieKn,ch!e, dann die Zeugkammer und der hölzerne Kornkasien, welch' letzterer ein Insentursstück bildet. Ne» ben diesem Gebäude steht ein «nderer Pferde« stall für zwei Glücke m»t einer Heudille. Vor dlc^m Gebäude stcht eine sehr geräumige, erst vor drei I^hl-en erweiterte Wagenschuppe. Nm und neben dem Hause befinden sich)/» G»ader 33 Klafter Weinbau, wovon das sogenannte Küchenrautl zum Theile mlt zwei- und drcljähi llgen, dann der Th^ll gegen den Margarethen« wüld eben mit zweisahllgen Raseln belegt lst. Dcr m dem Gteuerkataster^lH Lut. I). beschriebene öde Grund von 5 Tagmahd 65'^ Klafter ist vollständig geräucet, durchaus mit oreljahe vigen Näseln belegt. Ferner befinden sich bei diesem Gute 22 Tagmahd 226 Klafter über« ''.Hüttetcr Grund, der größlen Theils mit «fpen, Fähren und F'chten, auch Mit etwas Eichen bi» seht lst. Cm E>ch- und Förchberg l'on 89 Morgen 45/, Klafter, mit elner in diesem Berge siebenden baumannsb^hausung, worm Z'M-m?r, Kammer, Küche und Stillung für /j. Stück Vlch, dann e>ne Ströbhütte sich befin» tcl, und iin dabei l legt, und der größere Tbnl der l3lnfanismaui ern neu aufgeführt «st. Alle diese Güter liegen beisammen in einem Einfang?, und gränzen 1) an den ?acknerberg urid Weingut, an dle Wein, - leite des huhen deutschen Ritterordens und das sogenannte Galling it; 2) an die gemeine Landstraße; Z) an den Holzberg des Rabatsckhllfls und 4), an die Margarethenbachrunst. Ein;m Gttuerfatasser ^ud Nr. 2l6 Glück Erdreich Wt.sfeld von 6 Tagmahd )i2Vs Klafter, stoßt 1) und 2) an die Gemembe; I) und 4) an d»e Vchmalzenhofsgüter. Ftrner befindet sich bli diesem Hase das G,r der Etfch von Au und Moos Kat.Nr. 743 »m Vltrtl Klaus, Kal. Nr. 7^3, welches n^ «ehr dem Rellg,onsfonbe über eine vorh^rg«, gangene Ausmessung j^gethellt, und zu Türk« acke» hergerichtet ,st, von gTagmahd225Klaf« ter, gränzt i)an die ?tlch; 2) an dle Zuthtlo lung des Kllurubatschers; 2) an jen< des Iu-deyhofes; ^) an den Graben, der sie von dem lh?«,allge gesammtcn 3ud Nr. 8 beschriebenen Reali, täten besteht mit Einschluß des FeuerftattzinseS e,n Ausrufspreis von i30n2 st. 3c> kr. C. M. — 9) Der in der Gemeinde Klaus, ehemaliges, Gerichts Neuhauö sub Kat. Nr. 204 lltt. ^,. in 1^. beschriebene, dem Reliqionsfonde in Fuß-Napfcn des aufgehobenen Klosters auf der Wald-rast gchörige Großrubatschhof, bestehend in 104 Gräber »26 Klafter Weinbau, wovon 284» Quadratklafter neu gerautet, und mit zweijährigen Näseln belegt sind. Em Wlesfel» von 19 Tagmahd 556^ Klafter. Ein Dtröb-moos von 19 Tagmahd »IäKlafter; beide diese sind in Folge der Zeit theils zu Ackerfeld, und ein Theil der Wlese zum Bewässern hergerichtet wurden. Dle im Kataster einkommen? de Au, m»t Aloen, Alben und Forchen be« wachsen, von 49 Morgen Z39 Klafter, »st zur 864 Hälfte in Tärkenacker verwandelt. Endlich ein Holzberg vur> Fichten , Förchen und etwas Elchen bewachsen, von Hl Morgen 3l 7^ Klafter. Diese hier bif dlcscm Hofe sowohl als auch auf dem Datunhofe sind allc vorhandenen Fruchtbaume felt 3 Jahren veredelt, und der Aroßnlbatschhof mit 800 Mauldeerbaumen bepflanzt. Zudem befindet sich bei dcm Haufe und zwlsckcn dem Ziegelstadl eine Maulbeer« baumsch^le von l ;u 3 Jahren von mehr denn 8no Pflanzen. Gammtllche dllse sud Nr. ^ aufgeführte Cntien steuern ab 6 Termine lan-ti'ßfürstl,che Bleuer iq fl. ^3 kr. <^. M. und für den mitgegebenen Domlmcal l Vezuq then» falls vuf 6 Termme z'ft. 32 kr. E< M. Der Ausrufspreis für sämmtliche diese 811K N»-. 9 beschriebenen Realitäten besteht mit Anschluß des mitveraußerten Grundzinse« m 17760 fl. E. M. Zum Behufe der Laudemialbcrechnung wud indcsscn festgesetzt, daß aus drm ^utsan< schlage von 1700c) fi. für das dem Ncuhauscr Urbar grundrechtbare Stück Kat. Nt'. 207 als Ausrufspreis 66o ft. angenomm.n werden, und die El»'gelung des Gutes nach dem Maßstabe von 66Vg «u »7»7^ ju berechnen und zu;u« fchlagenkommt.^— lo. Ein von dcrGememde Lel-fers neu jugethe>lter, dem Rel'glonsfonVe m, Fußstapfen der Dominikaner gehöriger Grund von /l Tagmahd 772 Quadrat: Klafter , in der Vlrlhe»lungs«Mappe mit Nr. X. bezeichnet ist, und von einer Bette durch den Graben von dcm nachfolgenden Nntheile begranzt wird, auf der zweiten Seite gränzt er an die Zus theilut-.g des lorenz Kürzel Nr. IX., von wtlcher denselben ein kleiner Graben Nennt, der mlt drel Granzsteincn der Lange nach be-ztichnlt ist, auf der dritten Ecitc an die?and< firaße. Auf diesem Antheile haftet d,eVerbindlichkeit, den neuen Weg auf gemeinschaftliche Kosten durchzuführen, der sich an dcm Waffergrahen hinziehen soll. Um diesen Antheil be» stiht der Ausrufsprcis mit 496 fi. 3o kr. E. M. —» 11. Eln von der Gcmnnde Lelfers gleich» zeitig mlt dem Vorigen zugetheilter, gleichfalls dem Neligionsfonde gehöriger Grund von Z Tagmahd 672 Quadrat,Klafter, der in der Vcrthcilu,igs- Mappe evenfolls mit Nr. X.be-zllchnet ist. Dieser gränzet von zwei Seilen an die r.och bestehcl.dc Gemeinde, von welcher er durch «inen Wassergraben getrennt ift, auf der dritten Gelte an die Zutheilung des Herrn Nnton Äi'lalfir Nr. XI. mit drcl Gränzsseinen versehen, auf der vierten Bette hingegen an die 8>,d Nr. 15 bcschriebene Abtheilung, von welcher er durch den Graben getrennt ist. Hiefür besteht ein Alisrufeprels von 5LH fi. E.Vl. Ue-brzgens besteht bei dlesen belden Gründen die besondere Verbindlichkeit, dieselben binnen vier Jahren auszutrocknen und urtar zu machen. Diese bellen Gründe sind gegenwärtig lioch nicht besteuert, allein die Besitzer derselben müssen sich die Besteuerung derselben von Martini l833 angefangen noch dem §. 6 des Protocollarvor-ganges ällo. Lelfers 26. September 18)7, und nach erfolgter EulNuirung der Zehentbeschwer, de unterwerfen, in so weit die bestehenden Ges setze denselben bewilligen. — Als Käufer wird jedermann zugelassen, der hierlandes Domini« cal'en oder Güter zu kaufen berechtiget isi;.5,ur haben Gemeinden für dlesen Fall die Vewill-sgung 862 der politischen Behörde beizubringen. — Wer als Kaufslufliger an derVersteignung Antheil nehmen null, hat den zehnten Theil des Ausrufspreises vor der Licitation entweder bar in Conventions,Münze oder in öffentlichen auf Conventions - Münze und den Uebcrvringer lautenden Staatspapieren nach ihrem cursma-ßigen Werthe zu erlegen, oder eine von der k. k. Kammerprocuratur als geeignet befundene Sicherstellungsacte beizubringen. Wer bei Ver Versteigerung für einen Dritten einen Anboth machen will, ist schuldig, sich früher mit einer rechtsförmlich für diesen Act ausgestellten pnd gehörig legalisirten Vollmacht seines Com» mittenten auszuweisen. Die Hälfte des Kauf-schillings ist binnen vier Wochen nach erfolgler und dem Ersteher intimirtcr Genehmigung des VerkaufsacteS, und noch vor der Ueberga-be zu berichtigen ; die andere Hälfte ader kann gegen dem, daß sie auf der erkauften Domi< nicalrente und respective dem Gute in ersser Priorität versichert und mit jährlichen fünf vom Hundert in konoentwnS, Münze verzinset wird, linnen fünf Jahren in fünf gleichen Jahres, »aten abgezahlt werden. Wenn der Datumhof mit seinen Zugehörigen, wie er »i.lk Nr. 8 be» schrieben ist, keinen Kaufsliebhaber finden sollte, so wird der Großrubatschhof in der Klaus nicht verkauft. Indessen werden in diesem Falle beide Höfe mitsammen ausgerufen, was auch für den Fall einzutreten hat, wenn sich Liebhaber für beide Höfe vorfinden, oder schrifl» liche Offerte auf beide Höfe gemacht werden. Zur Erleichterung jener K^ufslustigm, welche wegen großer Entfernung oder wegen andel-en Ursachen bei der Llcltatlvn mcht erscheinen können, oder nickt öffentlich lic»t>ren wollen, wild gestattet, vor oder während der Lisitations-Verhandlung „schriftliche versiegelte Offerte" der licitations, Commission einzusenden, oder „schriftliche versiegelte Offerte" der Licitalions, Commission zuübergeben. —DieseOfferte müssen aber: a) Das der Versteigerung ausgesetzte Ob, i'ttt, für welches der Anboth gemacht wird, so wie es in dlesec Kundmachung angegeben lst, niit Hinweisung auf dic zur Versteigerung des-stlben festgesetzte Zelt, nämlich Tag, Monat und Jahr gehörig bezeichnen, und d»e Summe in Conventions - Münze, welche für dieses Object gebo^hHDbwird, in elnem einzigen, ;u, gleich mlt^Ziffern und durch Wirte ausjudrük-kenden Betrag bestimmt angeben, nidem Offerte/ welche nicht genau hienach verfaßt silid, nicht werden berücksichtiget werden, k) 3s muß darin ausdrücklich enthalten sepn / daß sich der Offerent allen jenen Lic»'tations, Bedingungen unterwerfen wolle, welche m dem Llcitations« Protocol aufgenommen sind, und vor dem Veginne der Versteigerung vorgelesen werden, o) Das Offert muß mit dem zehnperccntigen Vadlum des Ausrufeprelses belegt ftyn,wel» chcs im baren Gelde oder in annehmbaren und haftungsfreien öffentlichen Obligationen, nach ihrem Eurse berechnet, oder m einer von der 5. f. Kammerprocuratur geprüften und nach §. 23o und l3/ä des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches annehmbar erklärten Glcherssele lungüacte zu bestehen hat, und <1) nut dem Tauf- und Familiennamen dts Osserenten, dann dem Charakter und Wohnort desselben unterfertiget seyn. Die versigellen Offerte werden nach abgeschlossener mündlicher Licilatlon eröffnet werden. Da indessen mehrere Reali» taten an einem Tege ausqcbothm werden, so müssen die schriftlichen Offerte nebst der Addres« fe auch noch mit der furzen Bemerkung „Offert nd Nr. 7, 8 oder g :c." bezeichnet seyn, damit sie nach vollendeter Versteigerung ein oder der anderen Realität eröffnet werden können, und die Versteigerungslustigsn nicht den ganzen Tag htriaehalten sind. Ueberstcigt der in e«nem der-le» Off/rle gemachte Anboth den bei der mündlichen Versteigerung erzielten Bcstboth, so wird der Offerent sogleich als Bestbiether in das ki» citations.Protocol! eingetragen und hiernach behandelt werden. Sollte ein schriftliches Offert denselben Belrag ausdrücken, welcher bei der mündlichen Versteigerung als Blstbclh ?r, zult wurde, so wird dem mündlichen Vcstbie-ther der Vorzug eingeräumt werden. Wofern jedoch mehrere schriftliche Offerte auf den glei» cben Betrag lautiN/wird sogleich von der Li« c>tations?Eommisslon durch das Los entschie< den werden, welcher Offerent als Bestbicther zu betrachten sey. Die Kaufer treten übrigens mit dem Verwaltungsjahre ,838/39 in den vollen Genuß der Domin:calrenten sowohl als d?r Grundgüter, daher haben sie auch alle von wesem Zeitpuncte angefangen verfallenden La» flen ohne Unterschied chrer Entstehung zu tragen. Die zur Beurtheilung des Ertrages dienenden Rechnungsacttn, über bie beiden Höfe in Slebeneich und der Klaus, so wie die ausführlichen Kaufsbedingnlsse können täglich bei dem Rentamte Votzen eingesehen werden. Auch steht cs den Kauflustigen frei, diese Güter in allen ihren Thcilcn zu besichtigen. — Innsbruck, den 2t). October l83ü. — Von der k. k. Glaacsgüter- Vcraußcrus.gS, Eommlsslon für Tirol und Vorarlberg.