59 Amtsblatt Mv Laibacher Zeitung Nr. 9. Donnerstag den 12. Jänner 1871. ("") Nr, ?,, Edict. Bei dem k. f. Landesgerichte Graz ist die Stelle eines Officials mit dem systeuimäßigen Ehalte jährlicher 600 fl. und dein Borrnckungs-rechtc u: die ^baltsstufe von 700 fl. in Erledigung gekommen. Die Bewerber nm diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesnche im vorgeschriebenen Wege . bis 26. Jänner 1871 del dem Präsidium des k. k. Landesqerichtes Graz anzubringen. ^z,^ln 7. Jänner 1871. (U^ Nr. ^1. Vn dcm t. k. Bezirksgerichte in Idria ist dle ^lclle des Bezirksrichters mit dein Iahrcsgc- te^ von I5>00 sl. und eventuell von 1300 fl. s "" ^ovriicknngsrechte in die höhere Gehalts->t"se zu besetzen. / / / Die Bewerber um diese Stelle, zu deren n's^^ Wenfalls auch die Kenntniß der krai-e m^ l'wvmischm) Sprache in Wort nnd Schrift """en ihre gehörig belegten Ge ,, .. ^^' Jänner 1871 Laibach, am 8. Jänner 1871. 5< l,. A^ndeogcrichtg.Prasldimn. ^ Nr. 252. Klllldinachung. Zufolge hohen Handelsministerial-Vrlasses voin ^. December 1870, Z. 23793-^2635, wird s< Jänner 1871 angefangen das Postritt-gcld für ein Pferd und für eine einfache Post: im Küstenlaude mit . . . 1 fl. 43 kr. in Krain . . . : „ 31 „ für die Dauer des ersten Semesters 1871 festgesetzt. Trieft, am 8. Jänner 1871. K. lt. Postdircction. (8^) ^ i292l). Kundmachung. ^ Der Magistrat bringt zur allgemeinen Kenntniß, ^ die Wählerliste für die Ergä'nzungswahlcn der y'erurtigen Gemcindcvcrtretuug für dasIahr 1871 M Niagistratlicheii Expedite durch vier Wochen znr Mntlichen Einsicht allfliegen wird. dieses ^"hlbcrechtigte ist zur Reclamation gegen cin^ . ^ - ^ "^^" """' etwaigen Aufuahmc oder eino ^/"'^ ^'ichtwahlberechtigten in dieselbe, 6'lmeibnua "^" ^uslassiing oder nicht gehörigen Wahlkörw- ,""^ ^"^"'^ ^" ^" betreffenden innerhab ^ ^gct; doch muß die Reclamation "yaw 8 Tagen, längstens bis so^Nr ^"^^^"miwdlich ^de!^ schriftlich um m 2 "T^^'""^^ widrigeus auf später ^w'm3w^'!v^u keine «sicht mehr Mei^N>^c!'^onders beu .)aiisbesitzern b^mt ^^'"")aft imd 5" de.u weitern'Ende tagten Bew.s. ' < "'^ ^' ^"" die wahlberech ' Sta12 "V^" Houses verständigen. at'na^ttat ^ibach, am 4. Jänner 1871. (4_l2) ^"'^'uu,w: Dr. Josef Suppan. ^ir. 6840. ^h.wird^i!m^^ nalver^^'^ "' ^"'^)eit der hohen Ministe- ^lv ro dnung vom 18. September 185«, N,G.-Bl. der ,n ^. ^"Handlungen wegen Auftheilnnq I". ,.,..t,.,I, auf Namen der vormaligen Unterthanen der Capitelherrschaft Neu-stadtl, der D.-N.-O.-Commenda Nen-stadtl und des Pfarrhofe» Tö plitz lautenden Staatsschuldverschreibungen und der Zinsen gepflogen, auf Gruud der vorhandenen alten Zins-vertheilungsausweise die Antheilsprospecte nach den gegenwärtigen Ortsgemeinden verfaßt, und in die selben die ausgewiesenen Theilnehmer und Rechtsnachfolger eingetragen worden. Die Privattheilnehmer, Erben nnd Rechtsnachfolger der ursprünglichen Prästantcn werden nunmehr aufgefordert, innerhalb des Termins von 4 5 Tagen, vom Tage der letzten Einschaltung dieses Edictes in der „Laibachcr Zeitung," während welchen die Antheilsprospecte bei den betreffenden Oemcindc-Vorstä'nden zu Jedermanns Einsicht anfliegen, ihre allfälligcn Beschwerden und Antheilsansprnche unter Beibringung der Beweise so gewiß Hieramts vorzubringen, widrigeus die Vertheilung der Zinsen nnd des Obligations-Erlöses nach den vorliegenden Antheilsprospecten erfolgen würde und alle jene Antheile, rücksichtlich welcher sich Niemand als Thcilnchmer ausgewiesen haben wird, zn-folge allerhöchster Entschließung vom 20. März 185? nach Ablauf der Berjährungvsrist dem Stammver-mögen jener Ortsgemeinde zuwachsen würden, in welcher der ursprüngliche Prä'stant seinen Wohnsitz hatte, jedoch mit der Verpflichtung, deu einzelnen Theilhabern, deren nnverjährte Ansprüche von den Politischen Behörden nachträglich als statthaft anerkannt werden sollten, die ihnen zugesprocheuen Antheile zu erfolgen. Rudolfswerth, am 14. December 1870. Der t. t. VcziltshcmptmllM': (5- k c l. (15—1 Nr 46. (5o>lcurs-Ausschreibung. Zur Besetzung einer Gefangen-Aufsehers-Stelle zweiter Elassc in der k. t. Männerstrafanstalt in Laibach, mit der jährlichen Löhnung von 260 ft. ö. W., dem Genusse der kasernmäßigen Unterkunft nebst Service, dem Bezüge einer täglichen Brotportion von 1 '/^ Pfd. und der Montur nach Maßgabe der bestehenden Uniformirungs-Borschrift, wird der Concurs bis 24. Jänner 1870 ausgeschrieben. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche unmittelbar, nnd bereits in öffentlichen Diensten stehende Bewerber im Dienst' wege bei der gefertigten Strafhaus-Berwaltung zu überreichen. Als Gefangenaufseher werden nnr solche Bewerber angestellt, welche des Lesens und Schreibens und der beiden Landessprachen knndig sind, anch wird darauf gesehen, daß jeder anznstellende Aufseher wo möglich in einer gewerblichen Beschäftigung geübt odev doch erfahren sei, Jeder aufgenommene Aufseher hat übrigens eine einjährige probeweise Dienstleistung als provisorischer Aufseher mit gleicher Löhuung und Bezügen zurückzulegen, woruach erst bei erprobter Befähigung dessen definitive Ernennung erfolgt. Bewerber ledigen Standes, welche eine längere Militärdienstleistung nachweisen und insbesondere vorgemerkte Militär-Aspiranten für das Instiz-Ressort werden vorzugsweise berücksichtiget. Laibach, am 10. Jänner 1871. K. k. StraflMlo-Vcrwaltuug. (13—2) Nr. 22. Kundmachung. Auf Oiruud dcs im Ilcichsgesetz blatte vom Z N. December D»7«> unter ^tr H:Z8 veröffentlichten Gesetzes vom H». Novembor K8?i>. mit welchem das Ministerium zur Forterhebunst der bestehenden dn ecten und iudirecteu Steuern s»»mmtHuschiäften, nack Maß-ftave der gegenwärtig bestehenden Vc steuerungögesetze, sur die Zeit vom R. Jänner bis Ende Februar s»?l ermächtiget wurde, wird Nachstehendes kntidgemecht. s. Hur UeberreichungderBekennt uiffe über das Onlkommen von Han dels und Gewerbs, dann sonstigen fteuerpftichligen Unternehmungen, von HZachi«ln.>,el! und Hlenten, und endlich der Anzeige« nber stehende Jahres-bezüge, behuss der Oiukomtuensteuer: emeffuuli pvoll^T5, wird mit Bezug «ufden hohen HinanzministerialOrlasi vom H. October «N64, H. 4:55«>7 H ll HH, die Frist bis Onde Jänner «^j^» festgefetzt, und w.rden die P. T. Ginkommeusteuerpflichtigen der Stadt ^aibach mit Hinweisnug auf die §K HH uud :Z!t des <^i,!lkommett steuergesetzes vom H5>. October R^45Z, und auf die Vollzugs-Vorschrift vom llR. Iäuner KGH