^r. 3^. Montag den 11. Februar 4850. Äomtliche Verlautvarunsse«. 3. 252. (2) Nr. 1733. N a ch richt ber k. k. Statthalter ei des Krönlan des Böhmen. — Zur Besetzung des an der Präger Universität erledigten Lehramtes d.ö Bibclstudiums deö alten Bundes und der orientalischen Sprachen, wird der Concurs ausgeschrieben. — Durch die a. h. Ernennung des Dr. Johann Maran zum (^ülcmicl^ l-<^m5 bei der Präger Mctro-politankirche, ist die Lehrkanzel des Bibelstudiums bcö alten Bundes und der orientalischen Sprachen, mn welcher ein Gehalt jährlicher »«0 fi., mit dem Vorrückungsrechte in die höhnen Gehaltsstufen von NW si. und 1000 fl. verbunden ist, an der Universität zu Prag in Erledigung gelangt. — Diejenigen, welche diese Lehrkanzel zu erlangen wünschen, haben ihre mit den erforderlichen Fahigkeits- und Wohlverhaltungä-Zeugnissen belegten Gesuche bei der k. k. Statthaltc-rei des Kronlandcs Böhmen bis zum 15. März ^50 einzubringen. — ^-<49, Z.7934, an diesem Tage nach den Bestimmungen des a. ^. Privilegien ^ Patentes vom 3l. März 1^32, ^ nachfolgenden Privilegien verliehen: 1) Dem >tton Satori, Privatier, wohnhaft in Wien, St. lrlch Nr. 151, auf die Erfindung eines elec-^telegraphischen 'Apparates, welcher besonders 's Signal-Apparat für Eisenbahn-Wächter Signet sey, sich aber auch zur gewöhnlichen Tc-^raphie benutzen lasse. Auf die Dauer Eines ^oco^ ^" 2) Dem W. Günther, Besitzer der haft i ^F"brik zu Wiener-Neustadt, wohn-i" der tt'"'"' 'Neustadt, auf die Verbesserung Da, " ^l'lmung der locomotive. Auf die liei>^,w^^"l Jahren. - In öffentlichen Sichcr-^ .''^ucr,lch^„ ^)t der Ausübung dieses Pri^ K s^'"^ kein Bedenken entgegen, — 3) Dem Mer von Nöslerstamm, k. k Ingenieur der die97'.s"^^'"^bn, wohnhaft in Gratz, auf ri^ ''^"^ an den Zug- und Stoß-Vor-)M"''g"' f"r Eisenbahn - Fährbetriebs - Mittel. E-. ^ ,?^"' ^ines Jahres. In öffentlichen Y he.ts Rucksichten steht der Ausübung dieses Io^'?'6 kein Bedenken entgegen. - 4) Dem ^o PH Wetternek, Ingenieur in der Maschinenauf e"^^ K'f," 5lsl"dung, I,de vorhandene wirksame aen Ä 5'" l>'"cö Vorgelege derart anzubrin-tlciwMkr ^'fortgepflanzte Wirkung weit vor-t. Me^. ^'^' Adlest durch die bekann-Iahr^ D "!«7^'^ '^ '""f die Dauer Eines öffentlichen^ ^'."""^"^' "urde angesucht. In ntllchen S.cherhe.ts-Rücksichten steht der Aus- übung dieses Privilegiums kein Bedenken entgegen. - 5) Dem Dr. Ignaz Wildner - Maithstein, Hof-und Gerichts-Advocat, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 254, auf die Erfindung von Platten-Oefen mit beliebig zu vergrößernder Heizstäche und frischer Luftventilation. Auf die Dauer Eines Jahres, In feuerpolizeilicher Beziehung steht der Ausübung dieses Privilegiums unter der Bedingung kein Bedenken entgegen, daß die aus Platten zusammengesetzten Röhren von feuersicherem Materiale seyen. — «) Dem Anton Eichen, Ingenieur, wohnhaft in Wien, Wieden, Nr. 294, auf die Verbesserung einer rottirenden Maschine, welche besonders zum Betriebe von Loco-motivcn, Fabriken und Dampfschiffen, auch zu Gebläsen, Pumpen und Feuerspritzen verwendet werden könne, ohne Expansion 20L an Brennmateriale gegen die Kolbenmaschinen erspare, solid und einfach sey und sehr dillig hergestellt werden könne. Auf die Dauer Eines Jahres. In öffentlichen Sicherheits-Rücksichten steht der Ausübung dieses Privilegiums kein Bedenken entgegen. — Diese hohe Verfügung wird mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß sich die offen gehaltenen Original-Privilcgiumsbeschreibungen des Anton Sartori, des W. Günther, des Fischer v. Nöslerstamm, deü Dr. Wildner - Maithstcin und des Anton Elchen zu Jedermanns Einsicht bei der k. k. nied. österr. Regierung m Aufbewahrung befinden. — Laibach am 27. Jänner 1»50. Z. 203. (li) Nr. 25 l. Kundmachung. In Gemäßheit des §. 10 des a. h. Patentes oom 4. März ltt49, so wie des §. 22 der hohen Ministerial «Verordnung vom 12 Sept. l849 über die Durchführung der Grundcntlastung im Kronlandc Kram, hat die Grundcntlastungs-Landls-Commission die Preise jener Naturallen, sür welche lm Grundsteuer-Kataster kelne Preise bestehen, in so wcit dieselben üoerhaupt Gegenstand einer allgemeinen Normirung seyn können, mit Rücksicht aus die dem Patente uom 4. März lt^i) und der Grundentlastungs-Verordnung vom l 2. Sept. 1U49, zu Grunde gelegten Principien der Werthbestmumlng bereits desinlNv sestge>etzt, und Abdrücke des diepMigen Preistariffeü ,ämmt> l'chen Stcuerämtern dieses Kronlandes Mltgttheüt, bel welchen sie eingesehen, copirt oder auch gegen Ersatz dn-entfallenden Druckkosteil behoben werden tonnen. — Die Bewcrthung jener Leistungen und Gegenleistungen, welche wcder im Grundsteuer« (Hamster, noch in diesem Prelstariffe vorkommen, hat in den Anmeldungen nach dem Ermessen der berechtigten m einem den Grundentlaltungs^ Normen angemessenen Maßstabe zu geschehen, worüber d>c Entscheidung den Districts-Comnns-sioncn unter der den Parteien lm H. 1l3 der hohen Ministerial-Verordnung vom 12. Sept. 1l^4ij eingeräumten Rechtswohlthat zusteht. Ucbrigens ist durch die Aufnahme einer Naturalleistung in den obigen Prcistarlff noch kenuswegS die Frage entschieden, ob überhaupt für dieselbe eme Ent-schädigung gebührt, sondern es sind di^ßfalls nur die bezüglichen Grundentlastungs - Normcn als maßgebend anzusehen. — Von der k. k. (Äruno> entlastungs'Landts-lZommission für Kram. üaibach am 21. Jänner 1850. Der k. k. Ministerial- Commissar und Präsident: Ol. Carl Ullepitsch ni. p. Der Secretär: Ol-. Anton Schöppl m. p. R a i g 1 a s. Po $. ,u n. v. palenla /y maica 1849 kakor lutli j)o § 22 v. iniuišlerskiga itkazu 12. sc|»I umbra 1849 zastran ispelanja zetn-Iji.sne odveze v krunovini krajnski je dezelna konüsija za oproslenje zeniljis cene lislib ret'i, /a kleic \ gruntninm kutaslru ccnc lodloöem: nist), kolikor sc sploh vslano-I viti dajo, z oziram na pravila ki zastran dolixMMija vrednosli v palend ist, so hat man zu dessen Vertheidigung und auf seine Gefahr und Unkosten den hierort'gen Gerichtsadvocaten O,'. Rudolf als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und ent« schieden werden wird. Der Herr Geklagte, Mathias Skufza, wird hiermit dessen zu dem Ende erinnert, damit er allenfalls zu rechter Zeit stlbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter seine Rechts-vchelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, widrigcntz er sich die auS dieser Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben wird. Laibach den 19. Jänner 1850. Z. 253. (2) Nr. 122«. Concurs « Kundmachung. Im Bereiche der k k. steyerm. illyrischen Camera!-Gefallen - Verwaltung ist eine Camera!» Eoncipistcn-Stelle mit dem Gehalte jahrl, «00 fi. E M in Erledigung gekommen, zu deren Wiederbesetzung der Concurs bis Ende Februar l. I. eröffnet wird. - Diejenigen, welche sich um diese Dienststelle, oder im Falle durch graduelle Vorrückung eine Concipistcnstelle mit 5lw s^, oder ein Concepts - Adjutum jährlicher 3l)U st. 64 erlediget werden sollte, um eine der letztgenannten DienstesstcUen bewerben wollen, haben ihre gehörig documcntirten Gesuche, m welchen sie sich über ihre Moralität, über die mit gutem Erfolge zurückgelegten juridischen Studien, die bisherige Dienstleistung, und die allenfalls abgelegte strenge Prüfung für den Conceptsdienst bei den leitenden Gefalls - Behörden auszuweisen und anzugeben haben, ob und in welchem Grade sie mit einem Gefällöbeamten des hicrortigen Amtsbereiches verwandt oder verschwägert sind, verlaßlich innerhalb des Concurstcrmincs bei dieser vereinten Cameral-Gefallen-Verwaltung einzubringen. — Gratz am 3. Februar I85U. Z. 2«1. (1) Versiihnmgs - Licitations - Ankündigung. Die k. k. Pulver- und Salpeter-Inspection bringt zur allgemeinen Kenntniß, daß in Gemäß-heit des hohen Kriegsmimsterial - Erlasses vom 27. December 184U, 1^. 7315, am 22. Februar d. I. Vormittag um 10 Uhr, in der Militär-CommandocKanzlei am alten Markt Haus-Nr. 2l, für alle Militarbranchen eine öffentliche Frachtpreisverhandlung wegen Verführung von gefährlichen und nicht gefährlichen Aerarialgü-tern, einschlüßig der Bett- undMonturssorten, zu Lande für die Zeit vom 1. Mai bls 31. October I85l> in unbestimmten Quantitäten für nachbenannte Stationen, mit Vorbehalt der höhern Ratification, abgehalten werden wird. — Von Laibach nach Agram, Carlstadt, Fiumc, Klagenfurt, Trieft, Gö'rz, Uoine, Trcviso, Verona, Mantua, Brescia, Pavia, Mailand, Palmanuova. — Die hierauf bezüglichen Bedingungen können in der PulverinspcctionSkanzlei am Burgplatze Haus-Nr. 28, in den gewöhnlichen Amtsstundcn eingesehen, so wie selbe am Tage der Verhandlung selbst den anwesenden Concurrcntcn vorgelesen werden. Zu obiger Verführungs-Limitation wird das Vadium mit 5U0 ft. C. M. festgesetzt, und ist vor Beginn der Verhandlung zu erlegen. — Schriftliche Offerte werden bei dieser Licita-tion nur dann berücksichtiget, wenn selbe noch vor dem Schlüsse der Verhandlung einlangen, gehörig gesiegelt, und mit dem vorbemerkten Vadium verschen sind. — Hiebet wird folgendes Verfahren beobachtet: l) Deren Eröffmmg erfolgt erst nach bttnoeter mündlicher Licitation. — 2) Ist der sch> istliche Offerent bei der Verhandlung selbst anwesend, so wird mit ihm und den mündlichen Concrurenten auf Baslö seines Offertpreises die Verhandlung fortgesetzt, wenn dieser nämlich billiger als der mündliche Bestbot Wäre. — 3) Ist der schriftliche Offcrcnt hingegen nicht anwesend, so wird dessen Offert, wenn es einen billigern Anbot enthält, als der mündliche Vcstbot ist, der- Vorzug g/geben und nicht mehr wetter verhandelt; ist aber der schriftliche Anbot mit dem mündlicheil erreichten Bestbote gleich, so wird nur letzterer berücksichtiget und die Verhandlung geschlossen. - Erklärungen aber, daß Jemand immer noch um ein oder mehrere Procentc be„er biete, als der zur Zeit noch unbekannte Bestbot ist, können nicht angenommen werden. ^ 4) Muß der Offcrent in seinem A>^ dote sich verpflichten, im Falle er Erstehe bliebe, nach dienstlich hierüber erhaltener Mittheilung das dem Offert beigeschlossene Vadium sogleich auf den vollen Caulionobetrag zu ergänzen, und ferner ausdrücklich erklären, daß er in Nichts von den Ncitationsdedingnissen abweichen wolle, vielmehr durch sein schriftliches Offert sich ebenso verpflichtet und gebunden glaube, als wenn ihm die Licttatwnöbedmgmsse bei der mündlichen Versteigerung vorgelegn worden wären, und er dieselben gleich dem Lrcitalio»s-Protocol! selbst un-terschrieben hätte. — Nach Abschluß der Verhandlung wird keinem wie immer gestalteten An^ böte mehr Gehör gegeben. — Ferner wird noch bemerkt, daß alle Jene, welche nicht bei dieser Verhandlung erscheinen wollen, ihrc Vertreter mit legalen Vollmachten zu versehen haben. — Wenn zwei oder mehrere Personen den Vertrag erstehen wollen, so bleiben sie zwar für die genaue Erfüllung desselben dem Aerar i,« ^oliclxm, d. i. Einer für Alle und Alle für Einen, haf, tend. Es haben aber dieselben Einem von ihnen, - oder aber eine dritte Person namhaft zu machen, ' an welchen alle Aufträge und Bestellungen von Seite der Behörden ergehen, und mit dem alle l auf den Contract Bezug nehmenden VerHand-> lungen zu pflegen seyn werden; der die erforderlichen Rechnungen zu legen, alle im Contracte bedungenen Zahlungen gegen die vorgeschriebenen Ausweise, Rechnungen und sonstigen Docu-mente in Empfang zu nchmcn, und hierüber zu quittiren hat; kurz der in allen auf dcn Contract Bezug nehmenden Angelegenheiten als der Be-vollmächtigte der den Contract in Gesellschaft übernehmenden Mitglieder in so lange angesehen werden wird, bis nicht dieselben einstimmig einen andern Bevollmächtigten mit gleichen Rechten und Befugnissen ernannt, und denselben mittelst einer von allen Gesellschaftsgliedern unterfertigten Erklärung der mit der Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörde namhaft gemacht haben werden. — Nichts desto weniger haften aber, wie schon oben bemerkt wurde, die sämmtlichen Contraftenten für die genaue Erfüllung des Con-tractes in allen seinen Puncten i" .^ol^lun^ und es hat das Aerar das Recht und die Wahl, sich zu diesem Ende an wen immer von den Contrahenten zu halten, und im Falle eines Contracts-bruches oder sonstigen Anstanoes seinen Regreß an dem eioen oder dem andern, oder an allen Contrayenten zu nehmen. — Laibach am ». Februar 1850. Z. 250. (2) Nr. 6t>36. Edict. Von dem k. t. Bczirtsgcrichte Krainburg wi.d dem unoekannl wo befindlichen .'^allhclma Uich und seinen gleichfalls uuberannien Rcch.snachlolgeln m>t< lelst gegenwarilgen Collies eu»nell: Lb habe wider dieselben Hr. Barlhelcheld, als iütsiyer der im ^runebuche on >5taaisyelrschast Michelstellen »,lli Ulb.-!)<,. 403 ooltommcnoen Haoe zu ^)elscheld Hs,»5)ir. 17, ole Klage aus Etsi^ung derselben bei diesem Gerichie eingebracht, wolül'er die ^eryandlungbl.igs^mg anl, den 19. kpril 1850, iUosmiliag 9 Uhr m»l dem Anhange dcb K. 2!) a. O. O. hleigelichlb ange» ordnn woiden «>t Ha der Auselilhalc des Geklagten, so wie de-»en Rrchtsnachiolgec, diesem belichte „>chl bvtannt ist, und weil oieitlbcn oieUeicht aus txil t. t. ^ld» landen abwesend sind, sv Hai m.nl zU ihler Bellhei-digung und aus iyrc Gefahr und Kasten cen Hn>. Johann Olon, l'0ll Krainburg alü celen ^ma.0l zur Auslla^un^! dieser Rechibsache bestell:. Dessen werden die (Äellagien zu dem (3iide er^ im,e»t, daß sic rechlzeiiig en>weoec selbst elschcmen, oder dem bcsteUlcn <^ulal0l chre Rechlvbcyclfe an 'o.cHano geben, oder selbst ein.» V.lileier bclieUen, übeiyaupi ordnungsmäßig tinzuschrn0 ^c.i, w.or.gcns sie sich cie aus iyler Belal),aumuiig cnlstehenden i)iechtslolgen seibst bclzu!l,e„en yao.n würben. K. K. Bezi.tsgelichl Krai-ldu'g, I I. Dec. 18^g. ^. 2^>l. (2) ^r. ?i?6. E d l l t. Von dem k, l. Ü)ez,ltsgelich!c Kr^iiU'uig wnd bckannl gemache Man Yalic d.e encuüve ^^^lelung dlr, dcm "„ion zUerbltz uon l^us.lch gehölige», z" Llnisach »ub ^onsci.-Ni. l^ gtl^enril, dem Grllno-l?uche der Hellich >sl l^omillenda Sc. Peier «>,!i U^'. i)il. 1 Ulllclst.yenoen, gerichlllch auf 42k!i >.. ^l) N-dewellhelcn ^0'/4 tr. Hude, wegen dlin ^)>n. ^lg' mllno ^tali.i auv den, Unyeile vom 2^. üedr- d. ^., ^. !»I5, schuldigen 3^0 st. s,lmml den,en und Gerlchistl)stln bewilliget, und delen ^oinal'ine aus den 20. März, aus den 20. April u.,d aus den 21. Mai 1850, jedeblnal Vonnlitag 9 Uiil im Olie dn Neaülal mit oen» ^ielsaye >etzgese^l, ra>) dir ^ealiiai del del c'steil U!ld zweuen He!ll.'lell!ngoi.!gs.,tzu»g nu> um ode, üoel' de aus Zuerkennung des Eigenthums des im Grundbuch! der ^taatsherrschast Michelsttttcn 5>ll> Urb. Nr. 1^6 omrommenden Äckcrs ,u >»nlli nju/.-i, sammt An- u"l> Zugchör, durch Erslyung hiergerichts angebracht, wol' über die Tagsatzuiig zum ordentlichen mündlichen ^"' sahren auf den i<). April 1850, früh 9 Uhr, M>t del" Anhange des §.29 allg, G. O. vor diesem (ilelW angeordnet wurde. Da diesem Gerichte der Aufenthalt der Geklagte" unbekannt ist, und sie aus den k. k. österr. Erblande" abwesend seyn können, so fand man ihnei» den HlN' Ferdinand Mlaker von Krainburg als l.'ui-a!"'' ^ »clmil auf ihre Gefahr und Kosten aufzustellen, nw welchem diese Rechtssache n^ch den bestehende" Gesetze« ausgttragen werden wird. Dessen werde» di? Geklagten unbekannten Ausenthlilts mit dem Beisatze M'UM't, daß sie zur obbcstimmten Tags.itzung entweder seU'/l oor diesem >> erichte zu erscheinen, oder ihre Belieb dem ausgestellten Curator an die Hand zu gebe"' oder einen andern Sachwalter aufzustellen und na>" haft zu machen haben, als wiorigens sie sich ^ Folgen ihrer Verabsä'umung selbst zuzuschleibcl, h^e" werden. K. K. Bezirksgericht Krainburg am 21. Nov. lS^- ^i 257. (2) Nr 392?' Edict. Von dem k. k. Bc.irt^erichte 6gq und Kttut' dcrg wlro betannt ^eglbcn: 65 h.,be Johann 5"U' leüchek, i-«-nl'ü'chl, "'"^ Maiyias Dobrauz <-t, (5onso>len, die Klage alil"^^ I^hri ' und Eilosckeacitlärung der unieübcn^l'lle" ^a^c von der idm gchö.igcn, im Grundbuche ^^ k. t. Domkapilelv ll^io^ch «ul) Neczf. ^l,-. 69, ^' '^ir. Ü8 ooltonunenden '^ Hule, als: s, u) res Mathias Ool'r'auz aus dem Schuldbl'^ lll)il aus dem Vergleiche - vor dilftm Gelicl),«' "^ oen, ^üh.ni^e ves § 2l) li. O. O. a-!ge0ldnst W>^'^ Nacho'r.n cie,cn, berichte der?llifenll)alt del^' tt.,gl.,l undck.nnu ist, ^ f^id ^^.^ ^ ^^ ,il,e" l'"' >'"""' "l 'N'!M>. in del Pl,so,i c>e5 ^l.'s !>l'ppe "" ^asol.sche auszustellen, mit dem diese Rech'bs^e nack d^n best.hc.wei. Gesetze» durchgesuhrt weiden w" ' Dessen we.den die,Betl.g>en zu oem Ende etinn"l, 0^ üe zur obgedachlen T.gsatzunq zu eisckci^en, "'" ''Ulge,t.lllcn (,'malor ih-e B.hclfs >,n die Ha"d ^" !U"0 diesem Henckcc nainhail zu macden, lU'el>'"p ^lles il)»e» Zlvectcicnlicl'e vor,utel>ren wissen m^' wioii^ens sii sich die Fo.glN ihre. Versalnmmg !" ' zlizuschieilieü liab^n würdcü. K. ^- Äl^llk^erichi Cgg und Kreulbe'g " 24. December 18^9. ^ » Z. 258. (2) Es wird von Seite des Agrain^' M^a^ tclö hl.mit zu wissen gegeben, daß ""^ "" ^dincr-din in (Zroatien, >» der Herrschaft ^ ^ swhe Töplitz, das gcosie gemauerte, ^^Mol)"' Gasthaus, in welchem si h d.i ^ -^^^ g. zimmer, dann das kleinere, »'" ,^< mau.«/ Oasthau« m,t "'^" 7^""""^.",!, ,'.c,.ö alle «i .wchia.r b"'^'""'"^'"1 ".,>< oft,,,,,. da,.„ l'.q.,m" W>,ch , m> Dom ^ «<> , n'.n.',- Pferde tal, Wagc»"»!"! Eis rude und üdl'gcn nöthigen Bequemlichtt veröden, mit der Odliege.cheit, herrlchal^. Weine auszuschankcn, niit eigener Kost d«e ^ ^, aästc laut Tar'ss zu verschen, auf 3 nach cma' folgende Jahre, nämlich 1850, 1851 und ,«.' ' m Pacht zu qcden ist. Worüber c-ine oN"U^ Licilation zu W.irabdmer-Töpl'tz >m hcrr