1766 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 266. Dienstag den 20. November 1866. Ausschließende Privilegien. Nachstehende Privilegien sind erloschen nnd wnr» den als solche im Monate Inli 1866 vom l. k, Prwi. legien-Archive einregistriil. nnd zwar: (Schluß.) 26. DaS Priuilcginni rcs Engelbert Mahenancr, vom 3. März 1865, anf die Verbesserung an Telegia« pheN'Apparalen. 27. Dns Privilegium des Christian Kemmler. oom 2. März 1865, auf die Eifinrui,^ einer Slr.ißfukcyr-Maschine, 28. Das Privileginni des Adolph Nichtcr. ^'l?n> 2. März 1865, auf die Erfindung eigcnchnmlicher Trist', bander für Transmissionen, «Nichttr'sche Ketteiniemcn" genannt. 29. Daß Plwilegium deö Alexander Querriero, vom 2. März 1865, anf Vsrbesserungcn an Drchpisto-len und Karabinern, 30 Dao Privilegium des Emanucl Schuppanzigd von Frankenbcicl', vom 5. März 1865, auf die Erfin. duug ciucr Vinrirlünng der Pulverkammer, der Patrone und des Kapsclseher,?. 31. Das Privileginin dcö Jakob Schäffler. vom 6. März 1865, anf die Erfindung eines Trichttrmaücs. 32 Das Privilegium des Philipp Smerczcl, vom 6. März 1865, auf die Erfindung, den Sädel als Schuh-wliffc zu benüycn. 33. Das Privilegium deS Karl Ianig. vom 9tcn März 1865, anf die Elsindnng, Pricfllammen, Schuh« und Tapezicreinägll mit zwei oder mehreren Spihcn ans Viech auf kallcm Wege zu erzeugen. 34. Das Privilegium des Ios.ph Karl Steuer, vom 8. März 1865. auf dic Erfindung der Erzeugung von Photographieu auf jedem Papier gewöhnlicher Sorte, als: Viiefpapier. Visitkarten n. s, w. 35. Das Privilegium des Fclil Leon Eooux, vom 9. März 1865. auf die Erfindung der Vciinhung der Wasserleitungen von höhnn Drucke zum Heben von Lasten. 36. Das Privilegium des Iokaun Andreas Gösch! vom 9. März 1865. auf die Erfindung einer inneren Ginrichtung der Fässer, Flaschen, Krngc ?c. wodurch die slch abseyenden Nmcinigkeilen der Flüssigkeiten lcicht augesondert werden können. 37. Das Privilegium der Wilhelm und Ernst Fehl« eisen, vom 7. Mäiz 1865, auf die Verl/esserung in dcr Erze»lgung t>eö Haloxilins. 38. Das Privilegium des Franz Tibely, vom 8ten März 1865. auf die Erfindung einer sel»stluirllnden Bremse am Tender und der locomotive. 39. Das Priv,leginm des Anton Hinkelmanu, vom 8. März 1865. anf dic Erfindung eines Apparalcs für Decimal- und Ccntlfimalwaagen. 40. Das Privillssil'm des Veran Sabran, vom 8. März 1865, anf die Erfindung in der Erzeugung gesprenkelter Fäden zum Näden. Stricken u, s. w. 41. Das Privilegium des Ialob 5ilimc>,t. vom 9. März 1865. anf tie Elfindunq eines eigenihümü« chen Streichinstlumentss, „Streichyornzilber" genannt 42. Das Privilegium des Samuel Nowmüllcr, vom 9. Mär; 1865. a»f dic Erfindung eineö Walzen-systemS zum Drucken, Pressen und Glättn! beliebiger Stoffe. 43. Das Privilegium des Moriz NamSbcrgcr, vom 11. März 1865. auf die Erfiorung eiserner Getreide-Magazine. 44. Das Privilegium der Jean nnd Gil Esteue i) Vila, vom N. März 1865. anf die Erfindung eineg sigentlmmlichen Mechanismus zur Uebertragnng auf die Spinn» und Zwirnmaschinen. 45. DaS Privilegium des Friedrich Zeiller, von, 15. März 1865. auf die Erfindung einer eigenthümlichen Construction der Verstärknügsrizzen an den Resonanzböden. 46. Das Privilegium des Gnstav Fachndrich, vom 15. März 1865. anf die Erfindung einer cigentyumli« cbcn Fenernngsmelhode mlllelst Theer, Theerö!. Petroleum nnd sonstia/n brennbaren Flüssigkeiten für Gas« ösen. Dampfkessel x. 47. Das Privilegium der Wödl und Klamer, von» 24. März 1865, anf die Elfindung eines cigcmhnmli' chen Doppelgewlbcs. 48. Das Privilegium deö Joseph Menzel, vom 24. März 1865. auf die Erfindung eincr Vo>r,chtnng an der Locomotive zur Vcrhmrcrnng von Entgleisungen. 49. DaS Privilegium dig Francois Evrard. vom 25. März 1865, auf die Veresterung der Methode. Röhren, Kugeln n.dgl. für den Melallgnß umzuwandeln. ' 50. Das Privilegium des Joseph Slestly. vom 24. März 1865, auf die Erfindung m>t> Verbesserung, gewebte Visit- und andere Karlen aus Seide und WoUe zu erzeugen. 51. Das Privilegium des Oswald Prodnigg, .om 28. März 1865, auf die Erfindung einer Scilnmschine zur breitwürfigen Saat. 52. Das Privilegium des Clemens Wirtensohn, vom 29. März 1865, auf die Erfindung eines Instru» menles zum Vergrößern oder Verkleinern von Zeich-mmgen. 53. DaS Privilegium des Karl H^berl^r. vom 21lcn März 1865. auf die Erfindung. Hohlgcwcbe aller Art auf dem Hand< nnd Müblstuhle zn erzeuge». 54. Das Privilegium der Anton Kolb nnd Karl Dollinger, vom 29. März 1865. auf die Erfindung eincS eigenll'nmlichen UebersehnngSMemS mitielst Zahnräder. 55. Das Privilegium des Nndolf Ditmar, vom 31. März 1865. auf die E>findu»g einer Vorrichtung für Petroleum»Vrenner zum Prenncu ohne Cyliuderglas. 56. Das Priuil'gium des Podiwin W. Lippcit. vom 2, Juni 1865. auf die Eifinduog eines Strohs schütllrrs für Dreschmaschinen. 57. Das Pliuileginm der Dr. Georq Nicolich und Staniolans Florio. vom 2, September 1863, anf die Erfin< dung einer Gewinnungsart der Faser der Ginstcrnetcn, 58. Das Privileginm der Ludwig Henrcci nnd Hert! und Comp.. uoin 4. September 1863, auf die Erfindung einer Ziegelmaschinc. Alle hier anfgeführlcn Privilegien sind dnrch Zcit-ablciuf erloschen, und es können die bezüglichen Privi» legien-Veschreil)lina.en von jedermann im k. k. Privilc-gieN'Archiue eingesehen werden. Wien, am 27. Oclober 1866. Vom k, k. Privilcgien-Archioc. (»!,!>) Rr 755 i. Kundmachllllg. Beförderung von Fahrpostscndungen nach allen Vrten Italiens nber Trieft. Ueber Trieft können nunmehr Fahrpostscn-düngen nach allcn Orten Italiens vcrscndct wordcn, Von Trieft auö crsolgt dic Vclscndunq mittelst der Dampfschiffe dcs ^loyd bis nach Venedig, Ravenna, Ancona und Vmidist, und von dort durch die verschiedenen, in diesen Städten de» stchenden Privat'Tranöportu>Uerncl)mungen. Den Sendungen, welche eincr zollamtlichen Behandlung unterliegen, muß eine ill französischer oder italienischer Sprache abgefaßte Beglcitadresse beigegeben weiden, und Mliffl'i, dieselben außerdem von zwei Zoll.-Dcclarationen, wovon die eine in deutscher, >die andere aber in italienischer oder französischer Sprache abgefaßt sein muß, begleitet sein. Die Fahlpostsendungen nach Italien dürfen keine Bricfe enthalten. Die Beförderungsgebühren für dieselben setzen sich zusammen: .i) aus dcm tarifmäßigen Porto vom Auf-gaböorte bis Tricst; l>) auö der Beförderungsgebühr von Trieft bis Venedig, Ravenna, Ancona, oder Brindisi nach dcm folgenden Tarife: ' iscsch ! .? ! « ! « ^ ^-vonTriest "23 «^ lr. ^ lr. > tr. i lr. für Geld, Werthsachen, d.i. Banknoten, Gold uud Silber > ^ ohucUnterschied, dann werthe vollcOcgcnständcfürjc100fl. - W , 15 20 30 für Pakete, üolli und ^ Kupfergeld bis zu5Zollpfund 10 15 20 30 von 5 bis 25 ., 20 l 30 40 60 ., 25 .. 50 „ 30 ! 45 60 90 „ 50 .. 100 „ 40 , 60 ! 80 fl.1.20 c) aus den Weiterbeförderungögebühren von Venedig, Ravenna, )lncona oder Brindisi bis zum Bestimmungsorte. Da die Tarife über die untcr c. erwähnten Wciterbeförderungsgcbühren noch nicht festgestellt sind, sind Sendungen nach Italien vorläufig entweder unfrankirt oder bis zu einem der genann» ten italienischen Hafenorte frankirt abzusenden. Sendungen mit Flüssigkeiten und anderen dem Verderben unterliegenden Gegenständen, — soweit deren Annahme zur Postbefördcrung nach den allgemeinen Vorschriften überhaupt zulässig ist — dann Sendungen ohne Wcrthangabe, odcr solche, dcrcn Werth nicht höher ist, alö die vor-!auösichtlichen Beförderungsgebühren, müssen bei der Aufgabe bis zu den erwähnten Hafenorten fran« kirt werden. Die Dampfschifffahrtsgesellschaft des östm-Lloyd haftet für alle Verluste, Abgänge und Beschädigungen, welche die Sendungen währenddes Transportes von Trieft nach Venedig, beziehungsweise Ravenna, Ancona oder Brindisi durch c>" Verschulden der Angestellten des Lloyd erleide»'/ nicht aber auch für jene Falle, wo ein Verlust, 'Abgang oder eine Beschädigung durch höhere G^ walt veranlaßt wird, es wäre denn, daß dt'l' Absender auch die Assccuranz zur See veilangt hättt. ' Für die Trankpottstrecken von Venedig, R^ venna, Ancona und Brindisi bis zum Bestimmungsorte wird den Versendern nur jene Garantie geleistet, welche die bezüglichen Privatttansportunttl'-nehmungen nach ihien Reglements selbst bieten. Triest, den »:j. November 1660. K. k. Postdircction. (3UUl>—2) Nr. l0^?3^ Kundmachung. Wegen Verpachtung des Verzehrungssteliel' und 'sittperc. Kriegsznschlags Bezuges von Wci" und Fleisch für das Solarjahr !8 KUlldlNlNhNttg. » Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht/ ^ daß über höhere Anordnung l)ci der i!aibach»'l' ' Verpstegs Verwaltung anl 2 8. November d. I. eiae öffentliche licitationsweisc Ausbielung folge«-der Artikel statthaben wird: ROH n. ö. Etr. Haidestrütze, z z /, Eimer 2^7,grad. Spiritus, H39/2 Gimcr H^igrad. Brauutweitt; hicbci wild bemerkt: n) daß Antrage auch auf kleine Thcilparticn eincs jeden Artikels angenommen werden; l,) daß Branntwein uud Spilitus mit Ein« schluß der Gebünde abgegeben werdcn; c) daß die Kaution in l<) Percent des ojfe^ rirten Sachweithes bestehe; l^) daß bei entsprechenden Preisen die Landes Gcneral'Command0'Entschcidu»g im telegraphischen Wege eingeholt welde, endlich «) das die Behebung der erstandenen und bewilligten Artikel binnen acht Tagen vom Tag/ der Genehmigung gegen Barbczahlung erfolge" müsse; die näheren Bedingnisse, wie Proben del Verkaufsobjecte, können von heute in der 35cl' pstegs-Vcrwaltungs-Kanzlei eingesehen werden. Laibach, am ^.November l^lttl, K. k. Militär>VerpNegs-Haupt..Maga)ins- Verwalung. ^^ ___________ Nr?5329. Kundmachung. Am 2, October lttii« nach dcm Markte >>' Littai ist im Orte Laase, Pfarre St Helena, ew Ochse aufgefunden worden, dessen Eigenthümer bisher nicht cruirt werden konnte. Der Eigenthümer dieses Ochsen wird "«»' aufgefordert, binnen Jahresfrist sich hieramtö zu melden und ftin Recht auf den« selben so gewiß gehörig darzulhun, widrigcns de gefundene Ochse oder der Erlös dafür nach ?lbM der Auslagen und des Finderlohnes nach H ^' ^ a. b. G. V. d