737 Amtsblatt zur «ailmcher Zeitung Nr. l«4. Freitag den 8. Mai 1874. <2W ~i) Nr, 328l. Zur Besetzung der zwölf Widmungsplätzc im ^eincrtragc von je 3!) st. liO lr. ö. W., welche in '5olsse Bestimmung deö laibacher Frauenvereins "us den Interessen der durch patriotische Samm-^ngcn cingcflosseucn Gelder alljährlich am 18tcn "Ugllst alo dcm gluncichen G^burtsfeste Sr. k. k. Apostolischen Majestät: 'l) an im letzten Feldzugc verwundete und in valid gewordene Soldaten der vaterländischen Truppenkörper vom Feldwebel respective Ober-jäger abwärts zu vertheilen sind, wobei ^) in Ermanglung odcr bei nicht genügender Anzahl solcher Bewerber ganz oder theilweise arme Witwen und Walsen von Soldaten der vaterländisch-lrainischcn Truppen, welche den Feldzug 186tt mitgemacht haben und endlich v) in Ermanglung oder bei nicht genügender Anzahl solcher Witwcr und Waisen ganz oder theilweise dürjtigc ausgediente Soldaten gedachter Truppcnlörper bedacht werden sollen, — wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. '^ i,) Die Bewcrblll'gSgcsuche der zum Genusse dieser Widmung zunächst berufenen, im letzten Feld-zugc verwundeten und invalid gewordenen Soldaten obiger Truppcnkörper haben zu enthalten : 1. Den Tauschein; ,, 2. den Beweis geleisteter österreichischer Kriegs ^Nste im letzten Feldzugc durch Militärabschicd, ^lciltalinvalidenurlundc ,1^ dergleichen; >. 3. den Beweis, daß der Bewerber in Kriegs '^stcn ilu letzten Fcldzugc verwundet und invalid Horden ist, und die Befchreibnng der Art der '^dalidität; , "1. die Angabe ob der Bewerber ledig, vcr ^chl, Witwer odcr Belsorgcr anderer Personen ist; ., ^. daö psarrämtliche, von der Gcmcindevor-' khung bestätigte Dürftigteitszeugnis, worin genau ^ iugebm ist, ob der Bewerber irgend ein liegen-y. ^cr bewegliches vermögen, einen und welchen s,.^tialbezug, ilgcnd loclchcn Dienst, oder ein son-M öffentliches oder Privatbenefizium hat. '^Die nach diesen zunächst zum Genusse der ^idmungSplätze berufenen Witwen und Waisen von Soldaten der vaterländisch trainischen Kluppen, welche den Feldzug des Jahres ^lil^ mitgemacht haben, — haben: beli !yh ."' nnzilgeben dlc Anzahl der hinterlassenen l'°Mn Kinder, und ^elll' ^^ Pfarrämllichc, im obigen Sinne aus-'ll<^."nd bestätigte DürfligkeitSzeugnis. ^c ftlncr zuui Bezüge dieser Widnnmg dc-^fencn ausgedienten Soldaten haben nebst kUl Taufscheine und dcm Beweise der in tä ^" ^"ppcnkörpern geleisteten t. l. Mill-.Dienste die «u<> 4 und 5 lu! «) vorgeschrie-t,^" Ianlilien- und H>ermöaensveihältnisse ^zuweisen. ^tisch»^ biessalligen Gesllche sind un Wege der ^en U; s ^"de, in deren Bereiche der Bewerber "^hnsitz ^ und zwar längstens o^ bis Ende Juni l. I. ^' "^chen ^' ^""bespräsidiunl sür Krain gelangen "'bach, am l)(). Apnl 1tt?4. (200—2) Ni. stücke nicht zu WcrlSzwccken benöthiget werden. Die dcm t. t. Bergphyftler und dem Berg arzte instructionSmäßig obliegenden Dienstpflichten werden bei der Bergdlrection mündlich oder über Berlana.cn schriftlich bekannt gegeben. Die Bewerber um die Stelle des k. k. Berg< Physikers, eventuell um die Stelle des bestallten Bergarztes haben ihre mit einem 5>0 kr. Stempel versehenen Eompetenzgesuche binnen vier Wochen bei der gefertigten l. k. Bergdirection einzureichen und in denselben das erlangte Doctoral der Me-dicin und Ehirurgie, ihre allfällige anderweitige Ausbildung und Befähigung, ihr Alter, ihren Stand, die bisherige ärztliche Verwendung und die Kenntnis der slovenischen oder einer verwandten slavischen Sprache durch Diplome und Zeugnisse im Originale oder in vidimierten Abschriften nach» zuweisen. Idria, am 1. Mai 1874. K. k. stergdileclion. (204—2) Nr. 1i>60. Verlautbarung. Bci dem l. l. Kreisgerichte in Rudolfswelth erliegen nachstehende zur Untersuchung wieder Mi chael Kirin und EonsoAen wegen BerbrechenS des Dicbslahles gehörigen Effecten: 1 schmalzt «tlüßschürzc, 2 Ellen wechcn Aaluicll, 2 <6Uc» graucn BllbrluchlS, I lolljlcidclnS Fulllldtilchll, l rolljcs Tuch, I billUllcs Schafwvlllüchcl, 1 schwa,z» und wechcorrilllcr Valchelttfteck, 3 Elle» cüllicrtcn Hosenzeugc«, l scidclllS Klaucnluchel, I wcißeS Tüchcl m»t Slle«ltl!. Anspruchsberechtiqte auf diefe Effecten werben hiemit aufgefordert, binnen Jahresfrist nach der dritten Einschaltung dieses Edictes, itzl Eigenthum auf diese Gegenstände Hiergerichts gel» tend zu machen, widrigenS dieselben nach K 3b6 St. P. D. veräußert werden würden. Rubolsöwerth, am 15. Avril 1874.