Amtsblatt zur Lalbachcr Zmul^ ^^« 18. Montag den 23. Jänner 5 8^4 Z "i^. l' (2) Nr. 23763. . C o n c u r s - K u n d m a ch u n g. Zur Wirderbesetzung der bei dcm k. k. Steuer< und Depositenamte in Kindberg (lttezirköhaupt-Mannschaft Brück) in Erledigung gekommenen lsontrollorsstelle, womit ein Gehalt jährlicher 5W si. (Fünfhundert Gulden tZ. M), nebst der '"ktpstlchillng zlir Leistung einer Kaution im Ge-^altsbetrage vel bunden ist, wird der Concurs bis l 5,. Februar iüi5i ausgeschrieben. Die Bewerber um diesen Di.nstposten haben ihre mit legalen Documenten belegten besuche, worin sie sich über Alter, Religion, Moralität, ledigen oder verehelichten Stand, über Splach-oder sonstige Kenntnisse, insbesondere im Steuer» und Rechnungöfache, so wie im Percentualge-bührengeschäfte, und überhaupt bezüglich der zur Leistung eines SteueramleS crfordcl lichen Eigen schaften, dann über bisherige Pl ioat - oder öffcnt-llche Dienstllistunge«, auszuweisen haben, bel der k, k. BezirkShauptmannschaft iu Brück, und zwar Jene, welche bereits in öffentlichen Diensten stehen, durch ihre vorgesetzten Behörden, die An-dern abcr im Wege jener politischen Behörde, ,n deren Amtsbereiche sie ihicn Wohnsitz haben, einzubringen, und darin zugleich anzugeben, in welcher Weise sie im Stande sind, der eingangs-! erwähnten Cautionspfticht Genüge zu leisten dann ob und in welchem Grade sie mit einem Steuerbeamten in diesem Finanzgebiete verwandt oder ve.schwägert sind. - Gesuche, die nach "^lauf bcö (5oncurstermines eingebracht werden, weck? ^'" ^ ""'^ berücksichtigt, als jene, lungen "'nhalm, ^"'"'^""" Egalen Nachwci- ^" d" k. ^ steiiisch« illyrischen Finanz- Bandes. Direction. ^^am3U. December 1853. ^^' " ^)'^" ^N^.^, ^ Kund ,n a ch u n g. in (A^^' k.Cameral-Bezirks-Verwaltung T.^b'vnd bekannt gegeben, daß der k. k. a - und Stämpel° D.strictsverlag zu Wildon Mk im ^ "'^ ' "'b im politischen Bezirke Leib- Uel, ^^ ^'^' öffentlichen Loncurreoz mittelst "rleichlmg. schriftlicher Offerte an denjenigen wir^^ "kannten Bewerber verliehcn werden ansv- '^" die geringste Verschleiß-Provision ,-., ^l" '" der Eisenbahnstation Wildon befind-^ ^ofwerschleißplah hat das Mateiial bei acui ^'^"bar^ und Stämpel - Verschl.iß - Ma- cntfe ^" ^'"^ ^" ^"' "' ^" "'^ cinvielll Meile 3?ass 'U, zu beziehen, und demselben sind zur ?..„ . '^ ^"'' Untervcrleger und 5l Trafikanten gugewiesen. der /^?.""" Erträgnißausweise, welcher sowohl bei den, P 7^'^l-Vezirks - Velwaltung, als auch bei k p > ^ov.,lo» hat den Gegenstand des AnboteS zu Erss^'^ ^'5^> G^ßvetschleißplatz ist, falls der bea/''^.^ ^r Zug bar zu bc a lcn beabncht.get, ein stehender (5."dit bo w ^ , welcher durch cinc in Barem, oder mit-P ch<7 '.', ,7^ ^"'^p"pie", oder mittelst Hy< sHzu'ste^T^"^"'' gleichen^ anar^^^"' '°'^. ^"'"s ^e.ch ist der un-Erst^ ^)L'""'"l), zu dessen Haltung der ""»t^r des c^oßoel,chle.ßplatzes verpst.chttt ist., — Die Caution, im Betrage von 3655 fl. frir den Tabak und für das Geschirr, dann IM,U ft. für das Ltämpelpapier, ist noch vor der Uebernahme des Commissionsgeschäftes, und zwar längstens binnen sechs Wochen vom Tage der dem Erstchcr bekannt gegchcn Annahme seines Offertes für jedes («efall abgesondett zu leisten. Die Bewerber um diesen Verschleißplatz haben lO?« der Caution als Vadium in dem Betrage von 485 si. 30 kr vorläufig bei der k. k. Ca-meral Bezlrkscasse in Gratz, oder bn einem k. k. Bleueramte zu erlegen, und die dießsallige Quittung mit dem «5 Stampcl versehenen versiegelten Offerte beizuschließen, welches längstens blö »5. Februar Mittags ,2 Uhr mit der Aufschrift: »Offert für den k. k. Tabak c und Stamvel-Districts-Verlag zu Wiloon bei dcm Vorstände der k, k, Cameral-Bezirks-Verwaltung in Gratz zu überreichen ist. Das Offert ist nach der dieser Kundmachung beigefügten Form zu verfassen, und mil der Nach. weisung über das erlegte Nadium, über die Groß-lahllgkeit und tadellose Sittlichkeit des Bewer-bers zu versehen. ^Es muß die Aerschleißpercente, welche der Osserent anspricht, abgesondert für den Tabak-und für den stampelpapier- Verschleiß, dann mit Buchstaben geschrieben enthalten. Jenen Offerenten, deren Anbot nicht ange« nommcn wild, wiid das Vadium nach geschlos-sener (Zoncurrenz - Verhandlung sogleich zulückge-! stellt, das Reugeld des Erstehers aber wird ent wcder bis zum Erläge der Caution, oder falls die Materialbezüge gegen Barzahlung stattfinden sollen, bis zur vollständigen Material-Bcvorräthi: zurückbehalten; Offeite, welchen die angefühlten Eigenschaften mangeln, oder welche unbestimmt lauten, oder sich auf Anbote anderer Bewerber berufen, werden nicht belücksichtigct. Bei gleichlautenden Anboten wird sich die Wahl vorbehalten. — Ein bestimmter Ertrag wird eben so wenig zugesichert, als eine, wie immer geartete nachträgliche Entschädigung oder Erhöhung der Provision stattfindet. Die gegenseitige Aufkündigungsfrist wird, wenn .nicht wegen eines Gebrechens die sogleiche Entsetzung vom Verscheißgeschäfte einzutreten hat, auf drei Monate bestimmt. Von der Eoncurrmz»Verhandlung sind jene Personen ausgeschlossen, welche nach dcm Gesetze zum Abschlüge oon Verträgen überhaupt unfähig sind, dann jene, welche wegen eines Velvrechens, wegen Schleichhandel, oder wegen einer schweren GcfäUs-Übertretung überhaupt, oder einer einfachen GefäUs-Uebertrctung gegen die Vorschriften über den verkehr mit Gegenständen der Staatsmonopole, dann wegen eines Vergehens gegcn dle öffentliche Sicherheit und Ruhe, oder gegen die Sicherheit des Eigenthums schuldig erkannt, oder wegen Abganges rechtlicher Beweise losgesprochen wurden; end' lich Verschleißer von Monopolsgegenstanoen. welche von diesem Geschäfte bereits entjetzt wurden. Nachträgliche, so wie mangelhafte, oder dcm Autrag der ^urücklassung eines Ruhegehaltes enthaltende Offerte werden nicht berücksichtigt. Gratz am 3. Jänner l8.",4. A n h a n g. Formular eines Offertes. 5^ ^"deügcfettigter erkläre mich beleit, den r.k. Tabak« und Stämpel« Districtsvcrlag in Wildon untcr genauer Beobachtung der dicßfalls bestehenden Vorschliften, l'nsbe>ondere in Beziehung auf die Erhaltung des vorgeschriebenen Material ^agervorrathes, gegen eine Provision von (mit Buchstaben auogedlückl) Percenlen oon der Summe des Tabatvcrschleißes, dann von (in Buchstaben ausgedruckt) Percenten für den Verschleiß der höheren, und von (in Buchstaben) Percenten für den verschleiß der mindon Stampclpapicr c Gattungen ln Betrieb z>. übernehmen. Die in der Concurrenz Kundmachung vom . . . angeordneten Beilagen und Nachweisung sind hier beigefügt. N.....am...... eigenhändige Unterschlift sammt Angabe des Stan» des und Wohnortes. Von Außen: Offert zur Erlangung des Tabak-und SlaMl pel ° Districts - Verlages zu Wi,don. Von der k. k. Finanz-Bandes - Direction. Gratz am li. Jänner 1«54. Z. 38. ii (ü) Nr. «98. l.'i citat i o ns - Kundmachung. D. bis zur 9ten Vormitlagsstunde d»s oben festgesetzte!, lücitationstageö angenom» men, und daß 4) die bezüglichen allgemeinen und speciellen Be-dingn^sse, so wie auch die Prvis-Verzeichnisse U'ld suinmarische Kostenü'derschlage bci dem ge« fertigten Baubezuksamte tägllch in den ge» wohnlichen Amtsstunden und am Tage d/r LlcltUions-Verhandlung bel der genannteil lödl. k. k. Bezirkshauptmannschast cingesch.n werden können. K k. Baubezirksamt i!aidach am 16. Jänner >854 Z. 88. (») Nr. 265. Edict. Am, dem k. k. Bezirksgerichte 1. Stltio,, zu Laibach wild bekaont grgcdni, oaß am 15. u»o 28. Fcdluar d. I, um 9 Ul)r Volmitlc^s ii, der W»!)» mmq des Sreii,nntzers Heiln Iol).n>n Vovnig, in d^r Sl. Pelers-2>olstat)t, die öffentliche Vecheigt' llnig von Hahll'ilseil, >m SchlitzullgötVsslye pr. 25 ft. ll) lr., st^ltflnocn wird und daß die zur B,r« liußsrul'ss kommenden Gegenstände bci 5,r elsllN gcildiclung nur um oder libcr dni Lchayunijölvelll), dli der zweiten aber auch nnler dc.l,sd>" l)>nl>nisssjirl'fn weiden ^aid.ich .,,n «l. Jänner 185^. 52 Z. 29. a (2) Nr. 1I18l K u n dm a ch u n g der k. k. Statthatte rei für Krain, betreffend die Licitation- und Offerten-Verhandlung zur Hintailgabe ^V. der Besp e i sung der Sträflinge und Zwäng- linge in der Straf- und in der Zwangarbeits- Anstalt in Laibach, dann L. der Brod liefer ung für die Sträflinge und Zwänglinge derselben Anstalt daselbst. Diese ^citations- und Offerten^Verhandlung findet am l5. Februar d. I, Vormittags 9 Uhr, angefangen, del der k. k. Beznkshauptmannschaft in Lalb lch (Bürgersp,tals Gebäud,', 2. Stock) Blatt, Der Verhandlung werden die dieser Kundmachung nachgedruckten Bedingnisse zu Grunde gelegt und ist jeder ^citant od.r Offerent an dieselben so zwar gebunden, daß Anbote, mit welchen irgend eine Abweichung oder Aenderung Der Be-dingnisse verbunden weroen wollte, als schlechthin nicht geschehen betrachtet werden. De Bespeisung beson-ders und sür d;e Brodlieferung be>ondels, die Axbote sowohl in Ziffern, alS auch in Buchstaben ausdruckend, unt»r Beischluß des Va-dium^ von 3t den entsprechenden Aufschriften verieh.i,, d.r ^citations' Commission vor Beginn der mündlichen Abstcigc-rung versiegelt zu überr>lchtn. Jeder i!icitanl hat der Commission vor Beginn der mündlichen Absteig^ruug Das Vadium von 3W st. für die Bespelsung und von 2cltallon alS auch der Offerle, herausstellen. Zum Schluffe der Velhandlung werden die Vadicn, mit Ausnahme derjenigen der Erstehcr, sofort zurückgestellt. Lalbach, den 4. Jänner Il^54 Gustav Graf Cho rins ky m. p. k. k. Statthalter. Licitatlons- uno zuglelch Vertragsbeding-nisse, welche bei Hlnrangabe 0er Bcspcl> sung der Sträflinge uno Zwänglmge im Prooinzlal-Fwangarbcltohallse^ uno zwar für die Zeit vom » Mm lü5/^ l)is Enoe October ,855 nachstehend festgesetzt weroen §'. l. Die Beköstigung sämmtlicher Sträflinge und Zivängllnge lm Provmzial» ZwangarbeitS' hause wlrd aus die Dauer vom l. Mai 1854 t»6 Hl. October lU55» pr. Tag und Kopf für einen Sträfling oder Zwängling, sowohl im gesunden als kranken Zustande (m>t Ausnahme der Brodliefcrung sür die gesunden Sträflinge und Zwänglinge) um de,l Betrag von sieben und siebenachtcl Kreuzer, ? ^ kr. CM., ausgcboten, und eS w>rd tie Bespeljung der Strästlnge und - Zwänglinge demjenigen üdnlassen, wacher slch verbindet, dieselbe um den mindesten Preis zu übernehmen. §. 2. Hiebei wird festgesetzt, daß dem Unter-nehmer die Zahl dcr täglich zu vtradrelchenden Koslportionen nicht . 5. Die individuelc Bestimmung d,r kranken ^ttästilige und Zwänglinge zur Bespe'sung nach der ili rs wird festgesetzt, daß be« der Vertheilung vom Fleische überhaupt, sowohl für die Kranken als gesunden Strastinge ^und Zwänglinge, das Fctt, Flechsen undKnochen ausgeschnitten werden müssen. ^' t». Der Untcrülhmer ist ferner verbunden, ocn il.il der Krank^nlvartung beschastlgt tvcrdci>-ocn Sträflingen oder Zwanglmgen, dann den Neconu^>le0centen oder Unpäßlichen in odcr aliflcr 0»m Krankenzimmer, so lange es der Arzt für nothwendig findtN sollte, mit Zustimmung der Slraf- und Zlv^n^sl)<)l!soerw.lllUl>>; auch die Krankenkost nach der 4. und 5». Diatportion ab-zureichen, wofür er kline besondere El!tschä<'igUl,g anzusprechen H.U. Al>.ch ist d.r Untcrnehnur v.r-dunden, die ans ärztliche Ordination m>t Zustimmung der dklr^ff«»den Verwaltung zu veradrci' chenden Extrapoltionen, als: Mehlspeise, Eicr :c, dann das erforderliche Getränk.', als: W.in, Efflg u, s. w«, ln gut,r Oualliät ohne besondere Ent-schädigung zu ucradfolgen. ^'. 7. An den gebotenen Fasttagen muß di> V^lüachung der Speisen für die gesunden Straf« llnge und Zwäi'glinge mit 3tindschmalz geschehen. 8 8. Der Unternehmer hat für alles, was zur Beistellung dcr Kost insbesondire nothwendig cst, als: Kochsalz, i!,cht, Holz, Dienerschaft u. s. w. sclbst zu sorgen, cr kann keinen Geschäftsführer oder Diellstleute, ohne daß sie der Verwaltung früher vorgeschlagen und von dieser nach vorläufiger Erwagulig ihrer Rechtlichkeit und Vcr-trauenswürdl„ke»r angenommen worden, w,rklich in den Die:,st und in die ihnen dafür angewiesenen l!ocalitäcen ausnehmen; in jedem Fallc ar>er bleibt der Unternehmer für seine r!eute rerant'vort-lich und >st verbunden, auf jedesmaliges Begehren der Verwaltungen diejenigen sogleich des Dienstes ;u entlassen, die sich nnl den Sträflingen odwerständ-niffe eiulaffen oder denselben von außen etwas zu, brmgcn. Im Falle er jedoch selbst das Loos dcr Strastinge oder Zwänglinge auf ira/nd eine e'gcn' mächtige Weise verbessern wollte, so können die un H. 22 dieses Vnlrag.s aufgenihrten Bestimmungen gegen ihn in Anwendung gekrackt w.rd.'N. H. i>. Die dermal bereits bclgeschaffl>n uild dem bisherigen Unternehmer gea/n dessen Haftung über-gcbenen Küchen- und andern Gerathsckaften hat der neue Unternehmer in Gegenwart d»r Verwal-tllngcn inventarisch zu umnehmen und das Ueber-nonnnenc sowohl, als das in der Folge üUenfallb dcnöthigende und von der k. k. Straf' und Zwang arbeitöhausverwaltunl', beiznschaffende (Äcräthe bei Ausgang des Contract.ö wieder an die Straf- und Zwang!)ausl'ttwaltu»gen ,m vollen brauchbaren Zustande zu übergeben. Uebriqcns hat derselbe alle Utcnsilien, die n noch benölhigen sollte, aus Eigenem be,zu schaffen, wofür er keine Vergütung ansprechen darf, da selbe sein EigcnthU'N verbleiben. §. K». Wird dem Unternehmer die unent» gcltllche Benützung cin, endlich 2 Kellergeschosse Nr. U. l^l. UI. im Hauptge bäudc zur Bein'itzlln,; als Holzlege und zur Aufbewahrung der Säure, Gemüse, Erdapfel lc. zc. zugesichert und derselbe verbindlich gemacht, die ' erst.ren 4 i!oc>U!lä'ten stets im Frühjahre zu weißen uild alle umso gewisser reinlich zu erhalten, als die Verwaltungen widrigenfalls berechtiget sein sollen, die Rc!n!V,ung auf dessen Kosten zu bewü'ken. Wenn im ^ufe d^r (zontrattsdauer im Interesse der Straf- oder Zwan^albeitsanst lt die Nothwendigkeit elütreten sollte, an di.sen^Locali-tätrn Verällderungen ol?»r Adaptirungcn vorzunehmen, so hat der U„ternehmn' d.,lei Umstal-tungen g.ge» .ll'.eil a,lgel. (' ausgewiesenen Ausmaße erfolgen; die Speisen müssen genießbar verabreicht und der zur Vermachung derselben vorgeschriebene Speck oder Schmalz jedem Sträfling oder Zwängling einz.ln auf seine Portion gegeben u»d ü''erhiupt >>, der Oualität ^ u»d Quaiitilät die gena^nste und pü'lkcllchste Ge« « wissenhafti^kelt beobachtet w.rden, widric,ens für -1 jede etwa erinaiigelnde oder nicl't qaalitätmäßiq « beflindeiu', von den V»r>v iltungen der Anstalten ? od.r dem 'Arzte zer Speisen an die Sträflinge und Zwänglinge selbst zu besorgen hat, und daß die Speisen erst dann, wenn sie von den ^trästingen ulld Zivänglinqen übernommen sind, als abgeliefert angesehen werden sollen. § 13. Der Unternehmer wird verpflichtet, die irdenen Schüss.ln sammt den hiezu erforderlichen hölzeinen Deck^lri, dann die hölzernen Löffel für cie Etläst nge und Zwä'uglinge selbst beizuschaffen uud dies.l^en nach erfolgtr Abspcisung jederzeit reinigen zu lassen. U.brigens w,rd ausdrücklich bedungen, daß dic allenfalls nöthig werdende Verzinnung der vor-haxdenen kupfernen Kochgeschirre und Zlmente, so oft d,e Verwaltung nach Ansicht des Arztes oder l eines andern Kunstverständigen dieselbe als noth- ! »v^ndi.; erachten sollte, von dem Unternehmer ohne ! Alispruch auf eilie besondere Entschädigung so- ! gleich und unweigerlich zu verfügen sein wird. ^ H. l4, Der Unternehmer wird verbindlich gemacht, die nach dem beiliegenden Ausweise liil. l^ den Sträflinge» und Zwänglmgen erlaubten ^Nra-Genußartikel, welche dieselben aus ihren Ueberveldiensten beischaffen dürfen, um billige Preise zu utlabfolgei,, und zwar nach den monatlich cr-yobenen Loc^lprciscn und in Gemäsiheit einer dieß-fälligen, uvischrn ihm und dc» Verwaltungen ge-troffenen Uebereüikunsl. Nach Ende eines jeden Monates erfolgt die Vergütung dafür ge>^cn classenmäß'g c,estampeltc Qu'ttung anS dcr De-positencassa dcr Anstalten Uebrigeiiö bleibt cs den Verwaltungen unbc-nommen, sür die Bcischaffung dieser Artikel auch ein anderes Individuum ^u bestimmen, falls der Uütlrnehmer sich eine unbillige Bevorlheilung dcr Strastinge oder sonstigen Untcrschleif zu Schulden kommen ließe. § l5i. Dem Unternehmer wird der Ausschank von Bier und Wein an die Militärwache, an das Aufsichts- und übrige Hauspersonale zwar gestattet; jedoch türsen zu keiner Ze,t und Gelegenheit and»rel!, nicht zur ?lnstalt gehörigen Personen der« le, G^tlänke v.rabreict't werden, und derselbe wird verpflichtet, eine Stunde nach dem Absperren der Strästlnge und Zwänglinge >n ihre Tchlafge« mächer sline Wohnung zu schließen und unter keinerlei Verwände mehr e>n G.tränk an Ieman« den zu erfolgen. ^. N». In allen Fällen, in welchen cs in diesem Vertrage auf eine Beurtheilung der Oua« lltälmäß'qkeit der zu liefernde» K.-st ankömmt, >st der Unternehmer dem Ausspruche der Straf« 53 und Zwangshausverwaltungen unterworfen. SoU-te sich derselbe hiedurch oder überhaupt durch was immer für eine Anordnung vor Straf» und Zwangshausverwaltungen, z. B. bezüglich der Nothwendigkeit der Beistellung andern- Kostar-tikel !c. :c. beschwert erachten, se steht es demselben ,, abgesehen von einer ihm unbenommenen mündlichen Verwendung an den jeweiligen Herrn Director der Anstalten frei, dagegen an die hohe k. k. politische Landesbehörde binnen 24 Stunden zu recurriren, deren Ausspruch dann keine weitere Berufung mehr zuläßt. §. 17. Für die sichere Aufbewahrung sämmtlicher Vorrathe und Benutzungsgegenstände im Straf» und ^wangarbeitshause hat der Unternehmer allein zu sorgen, und die Verwaltungen Übernehmen für die dießsällige Sicherheit ebenso wenig eine Haftung, als für was immcr für ein ungünstiges Ercigniß, wodurch diese Objecte beschädiget oder auch gänzlich zu Grunde gerichtet werden sollten, wenn anders dieses ungünstige Er-eigniß nicht rcwa dnrch ein Verfchuldcn der Haus-aufsicht undW^che selbst, welches jedoch von dem Unternehmer erwiesen werden müßte, herbeigeführt wäre. §. l«. Das Aufschlagen der Preise der Lebens' mittel oder Brennholzes :c. wahrend der Vertrags-zelt gibt dem Unternehmer keinen Anspruch auf irgend eine Vergütung über den eingegangenen Preiö pr. Tag und Kops, und ebenso haben die Fonde der beiden Anstalten im entgegengesetzten Falle eines Sinkens der Preise keln Recht, einen Nachlaß an der stipulirten Kostvergütung pr. Tag und Kopf zu fordern. §. ll>. W'ld festgesetzt, daß dem Unternehmer die jur die beigestellte Beköstigung monatweise zu leistende Vergütung und zwar Vz derselben sogleich nach Ablauf jedes Monates, das letzte Fünflel aber erst nach erfolgter buchhaltclischer Richtigstellung der von den Straf- und Zwar.gshaus-Verwaltungen zu legenden monatlichen Verpstegs« "chnungen, j^och «uch längstens bis 20. des nächstfolgenden Monates unmittelbar aus dem Etrafha^s und Landesconcurrenzfonde zur Bc-yebung angewiesen weNen wird. § 20. In Hinsicht der Disciplinar.Vorschriften wird festges.tzt, dast der Unternehmer sich nicht allein die hier vorgezeichneten Bedingnisse zur genauen Beobachtung gegenwärtig zu halten, sondern sich auch den Bestimmungen d^r Hausordnung überhaupt, so wie jenen Modifl'catlonen derselben zu fügen hat, welche in Zukunft wegen der Sicherheit und Ordnung der Anstalten eingeführt Werden sollten. Die Außerachtlassung dels.lbln würde als eine Verletzung der läonttactöverblnd-^chkeiten angeschen werden, und eb müßten gegen "n Unternehmer nach Maßgabe d 2l Zur Slcherstellung der von dem Unternehmer eingegangenen Verbindlichkeiten hat derselbe dem hchen Acrar bezüglich dem Landes-concurvenzsonde eine geseylich annehmbare (Hantlon von 3W fl., sage dreihundert Gulden CM. zu leisien, wozu das bei der ^»citation erlegte Vadium Verwendet werden darf. Uebrigens hat der Unternehmer für die genaue Zuhaltung der übernommenen Verpflichtungen auch mit seinem son-lligen Vermögen zu haften. §. 22. Für den Fall, alö der Unternehmer die ihm obliegenden Verpflichtungen in was immer für einem Punkte nicht genau erfüllen sollte, steht den Verwaltungen übechiiupt, und wie es bei einigen Punkten auch besonders bemerkt wurde, das Recht zu, die Erfüllung der betreffenden Contractspunkte im beledigen Wege auf Gefahr und Kosten des Unternehmers zu bewirken und zu dicsem Ende die Caution desselben oder ein allfälliges Gnthaben für seine bereits vorausgegangene Leistungen beliebig zurückzubehalten und zu verwenden und auch auf sein sonstiges Ver? Mögvn zu greifen. Wird d>e Erfüllung des Vertrages in irgend einem Punkte auf Kosten und Gefahr d.ö Unter-nchmers veranlaßt, so ist derselbe verpflichtet, den ihm hierüber vorgelegten von den Verwaltungen ausgefertigten und von der hohen politi- schen Landcsdehörde bestätigten Kostenauöweis als eine vollen Glauben verdienende Urkunde anzusehen und den darin ausgewiesenen Betrag, dessen Bezahlung ihm obliegt, vollkommen als liquid anzuerkennen. Ncbstbei steht d^n Verwaltungen im Falle der nicht pünktlichen Erfüllung eines Vertragspunktes (nach vorläufig crfolgter Bewilligung der hohen Landesbehörde) auch noch das Recht zu, den Vertrag von einem beliebigen Zeitpunkte an aufzulösen und die Kostlieferung für die Sträflinge und Zwänglinge im Ganzen oder nach einzelnen Theilen an Andere zu überlassen, für welchen Fall der Unternehmer für die Differenz, um welche der neu erzielte Preis der Beköstigung in Vergleichung mil den von ihm angebotenen Preise für den Strafhaus', und Landesconcurrenzfond ungünstiger wäre, zahlungspflichtig ist, wahrend derselbe hingegen, wenn der neue Vertrag für die gedachten Fonde günstiger wäre, doch keinen Ver-gütungöanspruch an den Strafhaus- und Landes-concurrenzfond zu stellen berechtiget sein soll, und letztere vielmehr in jedem Falle befugt sind, die Caution dcs Unternehmers, soweit selbe nach den vorausgehenden Bestimmungen nicht ohnehin schon zur löontractsersüllung verwendet worden ist, als verfallen einzuziehen. §. 23. Der Unternehmer leistet Verzicht auf jede Einwendung wegen Verletzung über die Hälfte. 8 24 Vor Ablauf der >n dem §. I. stipU' litten Vertragszelt kann kein Theil von diesem Veitrage einseitig zurücktreten. Drei Monate vor Ablauf der Contractszeit, nämlich mit Ende Juli 1855, lr tt das gegenseitige Auskündigungsrecht derart ein, daß in den ersten 14 Tagen des Monates August 1655 der betreffende Theil die schriftliche Aufkündigung überreichen könne. Sollte wahrend dleser Frist weder von einem, noch andern Theile eine Aufkündigung erfolgen, so verbleibt der gegenwärtige Vertrag mit allen darin festge. setzten Bedingnissen und Verbindlichkeiten für beide Theile auf ein weiteres Jahr und dann noch inso» lange in Kraft, bis von Seite des einen oder dcö andern Theiles die bedungene Auskündigung in den ersten 14 Tagen dts Monats August schliff lich erfolgt. §. 25. Eö wird festgesetzt, daß die aus dem Vertrage über die Verpflegung der Sträflinge und Zwänglinge etwa entspringenden Streitigkeiten, die Fondc oder Anstalten, ln deren Narmn der Vertrag geschlossen werden wird, mögen als Beklagte oder Kläger auftreten, so wie auch die darauf Bezug habenden Slcherstellungs- und Exe« cutionsschritte bei demjenigen in Laibach befind« lichen Gerichte, dem der Fiscus als Beklagter untersteht, durchzuführen sein werden. §. 2sch l '/4 Pf0. äuügetc>chfeb Nindste>schTägllch crhalt jeder gesunde und Knochen. dan>. Sträfling ! Pfd. Sorschit» Sonntag 4 roth weißes Brod 2 Seit.l Fleischbrühe und dre> schcn-Brod in Folge Hub. l 2/ Loth Salz Knödel ü 8 Loth oder 2 i, 12 Loth Verordnung Z. 17^80 lle '/', ^ kr. Grünzeug__________________________________________»^5_________ l^ Seltel Gerste ' 2^ Seltcl R'tschet und 1 Seite! 7,o » 3'solen Kraut oder Rüben '/, >> Einbrennmehl Montag 'l V.5 Ll.'th Speck l'/z » Salz '/5 Seitel Kraut oder Rübe,' '/,, kr. —» l^ Settel Fi,olcn ll'/, Se.tel F.^len uno ^ „ Kraut l „ Sauerkraut Mittwoch l '/i z Loth Schmalz »7.. „ Salz ________2/, 5 Scitel Einbrennmchl____________________l___________________^. Donners Wie am Dinstaa „n son, Guv.-Decret vom «?. Mai t.ss_____________mer___________________________________,8 »4, Zal)l »10M». " 1"/,ü Seilel turk. Weizen 2^/, Seitel türkiicyen Sterz und mehl 1 „ Milch Freitag »^ Beitel Milch A Loth Schmalz Samstag Wie an» M>llw>)ch ! ! 54 L Speisezettel zur Verköstigung der im Zwangarbeitshause zu Laibach angehaltenen Zwänqlinge. ^ E l a f s o n ^age . ' ..... ____-«_«.______. A n m e r k u n a. Erforderniß pr. Kopf. Zu verabreichende gekochte Mittags. Speise pt. Kopf. Sonntag ^ Pfund rohcö Rindfleisch '/, Pfund ausgekochtes 3?indfleisch oh>n- Ebenso Ebenso Außerdem erhält jeder Zwangling tä'a' l.'/„ Scitel ordin. Weizenmehl Flechsen und Knochcn, dann 2 Seite! llch , Pfund Sorschitschen - Brod und 4 Loth weisies Brod Fleischbrühe und 3 Knödel ü 8 Loth, ;.var die Hälfte Morgcus 7 Uhr und l A Loth Salz oder 2 Knödel i< 1^ Loth im rohen oie andere Hälfte Nachmittaas 4 Ulir ^/,, kr. Gemüsezcug Zustande ^ ' >" u "^ A bends. '> l'/^ Seitel Einbrennsuppe___________________________________ Mittags l m Sommer. "-------- Montag '/3 Seitcl Geiste 2^ Seitel Ritschet und Ebenso Ebenso V.iu » Fisolen l » Kraut oder Rüben '/^ „ Einbrennmehl l'/^ Loth Speck »V- » Salz ^ seitcl Kiaut oder Rüben ^/,0 kr. Grünzeug Abends. l^ Seitel Eindlel'nsuppe___________________________________________ M »ttag 5 l ni H 0 lnni, r. > j ^ ^" ^" Dinstag ^ Seitel Eilll)rsnnm.hl «V, Leitel Embrcmisuppe Ebenso Ebenso Da5 Einbrennmehl muß jedesmal um "/2 Lolh Schweinschmalz 2 Knödel 5 »2 Loth >m rohen Zustande ,<» uyr in den Kessel gcchan werden. 4 , ^ Sorschilschenb>od !/, 0 » Kümmel und salz l Seitel mdin. Weizenmehl 4 Loth w.'ißeä Brod ^ » Speck l^«» Salz '/' kr. Grünzeug Abends. 1'/^ Seitel Elnbrennsuppe Mittags im Winter. 3 Pfund rohe Erdäpfel l^ Seitcl Einbrcnnsuppe Vom I. October bis Ende März wer-»'/^ !.'oth Speck . 3 » gesäuerte Erdäpfel den Erdapfel verabreicht. ''/z » "'alz 4 » Essig l Ouintel Zwiebel Abends. - Daö Erforderniß zur Elnbrennsuppe im l '/7 Sl'it.'I Einbre>nisl!ppe_____________________________________^^^____________________Sommer, wie im Winter, qleich. >^< l c t a g S. Mittwoch l'/, Seitel Fisolen 2^ Scitel Fisolen Ebenso Ebenso ^ » Kraut l » Sauerkraut l 7z Loth Schmalz l'^5 » Salz V Seitel Einbrennmehl A bends. l'/^ Seitel Emblemisuppe_______________________.____________________________________________________________^ ^-^^-^^^^" MlttagQ, j Wie am Dinstag im Donnerstag Nie am Sonntag Sommer Abends. ,'/, Seitel Embrennsuppe_____________________________.___________Ebenso Ebcns» ,__________________ M l c t a g s. ^reitaa »'''/. Tcitel türklschcs Weizenmehl 2^ Seitel türkischen Sterz Ebenso Ebenso U ,.^0 ^ M.^' , „ Milch ^/5 Loth schmalz V5 » Salz Abends. >'/^ Scittl Ginlnelinsuppe______________________^__________^___»_—_____________________—________—_____________- Mltcag c<. Samstag Wie am Montag und Mittwoch ' Ebenso Ebenso Abends, l'/, Seitel Einbrennsuppc ' ( D iat - V rdnung für die kranken Sträflinge und Zwanglinge im k. k. Prov. Straf- und Zwangarbeltshause ^u Laibach. Drö Zu velabreichende Speise bei der Erfordcrniß pr. Kopf I. DiatV ""' i Morgens Jedesmal I Seitel leere Nindsuppr !/, Pfund frisches Rindsieisch j Mittags auf tt-mal des Tages zu ^ Seite! I '/^ Loth Salz i Abends______________ ____ ______________^ II. Diät. ^° Mor- l Zettel Einbrenns^ppe, dazu 2 Lth. Pohlmehl,.'/, i'th. Schmalz gens l » Rindsuppe eingekocht u. z, 1'/2 Loth Scmmelschnitten Mit° 3on„tag mit Rt',5 ;l Loth Reis tagö Montag mit Nudcln 2 „ Mundmehl und ^ Ei Des Zu verabtcichende Bpeise bei der Erforderniß pr. Kopf ! 7 ......." .....'..... ".............. ! Dinstag gerollte Gerste li Lcth gerollte Gerste Mittwoch mit SemMt'lschnitten l'/, „ Scmmelschnitten Donnerstag „ Fl.'ckeln '^' „ Mundmehl und /^ Ei , Freitog >, Gries :l ,> Gries ^ Samstag » Panadel l'/^ „ Mundsemmel u I^Nh. ^ Schmalz Abends l Beitel Rindsuppe l^/, >> S'cmmclschnitten Das Auömaß des Rindfleisches u. Salzes bei dieser Diät ist, wie bei der ersten. 55 Des Zu verabreichende Speise bei der Erforderniß pr. Kopf Mor« l Seitcl Einbrennsuppe Wie bei der li. Diät gcns l „ eingekochte Rindsuppe oto dto Mit' Eine Obstspeise abwechslungs^ lags weise, bestehen» aus gedörrten Aepfeln und Birnen 7^th. Aepfel oder Birnen, '/^ Ltl) Zucker dto Kirschen ohne Zucker 5'/, Loth Kirschen dto Zw.tschken k< '.'oth Zwetschken t» Lotl) Mundsemmel für den gan zen Tag Abends l Seitel Rindsuppe Wie bei del ll, Diät, DaS rohe Rindfleisch und Salz zm Suppe ist wie bei oe» l. Diät, E r t r a - O r d i n a t i o n. Weinsuppe für « Portion, ^ Seit«! guten Wein, l Loth Zucker. I Ei Mehlspeisen velschiedene. — Mehlspeise,! Seitel Milch mit eingekochten Reis, Glicü oder Nudeln 4 Loth. lV. Diät. Mol' l Seitel Einbrennsuppe wie bei der ll, Diät gene, l >> eingekochte Rwdsuppe Mit t^ Llh. gekochtes Kalbfleisch, ohne'/, Pfund rohes Kalbfleisch tags Flechsen, Haut und Knochen,«'/, Loth Mundmehl. > Loth und zwar: Butter ^ Sonntag eingemacht Montag gesotten '/, Pf,nd rohes Kalbfleisch Dlnstag gebraten V, » » Mittwoch eingemacht '/^ ^ " Tarif für die vom Aussreiser .m Sträfi,,,^ und Zwün^lmge zu velobmcken erlaubtc» Art,ke,, welche sich lneselben M'cr«cw„!igung oer Verwaltung von ibn" rispondilm llel'eloer^cnste anschaffen dürfen. "3° ^ ^ ^ in ^ ?I K Z Benannt! ich C^ M. ^ ! ! > ^^^ __________ ______________________ ss,kV. di "- 1 — — Warme Einbrennsuppe....... 3 ^. i ^ I — — Wanne Fleischbrühe...... . ' "I ! ^ — — — Die Brodgattungen nach dem jeweiligen Tarif ^Z ! « — — — Bj^............. ^ ,. ^ — — — Essig guter Qualität .....!!. tz>? - - - I Pfeffer .,.......... ^ K 3 ^ - - 8 Salz......-...... Z^ « ^- ^. — z Schnupftaback ........ ^W " ^ — l — Gedörrtes Obst.........^ -- « ^- — — 3 Frische Butter......... A T> ^ — — t Gutes Baumöl......... ^ 5Z -- __ ^ ___ Geselchten Speck ........ Z D i ! "Citations- und zugleich Vertragsbeoing- Me, welche wegen Beistellung des Brodes Ur die gesunden Sträflinge und Zwäng- unge im Provinzial-Zwangarbeilshause UNd zwar für dle Zeit vom >. Mai .854 v's Ende October »855 Nachstehend fest gestellt werden. § l. Die Brodlieftrung nur für alle ge-N'ndcn Sträflinge und Zwängluigc im hichgcn ^lou>l,zial.Z>vangarbcitshause wird auf die Dauer vom I. Mai 1854 bis 3l. October »855 um den jeweilig bestehenden M^rktprcis gegen einen ^lo^nlc^Nachlaß ausgebotcn, und oie Beistel« lung des Brod.ö demjenigen üb.rlass.n, welcher stch verbindet, dieselbe um d^n mindesten Plciß, das heißt, um den meisszugestaildcncu Procento-abzug von dem jeweilig bl ueradreichenden Brudpomonen uichc im Voraus bestimmt werden w""/ ^^^'' demnach i., rvioem Falle auf eine Entschädigung Anspruch machen kö"ne, wenn sich dle Zahl der gesunden Sttaflinqe und ZwHng. l'nge entweo.r ocrmehrcn od.r uermindern sollte. ^§. 3, Das den gesunden Sträflingen und ^wanglingen zu verabreichende Brod muß auS /3 Korn und /g W^zel. b.st^h,li u>,d die Por-"onen zu z ^fl...0 derg.st.lt wohl ausgebacken (Z. Amtsblatt Nr. l8 vom 23 Jan. 1854.) sein, daß es auch nach einer 48stü'ndigen Nuhc das volle Gewicht eines Pfundes beibehalte. Jede unrichtige, nicht gut, od^r von einem andern als dem besagten Mehle ausgebackene Portion w^rd von der Verwaltung auSgestoßi'N, und f.üls sie n>cht gleich mit einer contractmaßigen Portion ausgewechselt würde, auf Kosten des Untern.h, mero nach §. 13 beigcschafft werden, was auch für den Fall zu geschehen hätte, wenn die l!iesc-rung des benöthigten Brodes aus der vorbesagten Qualität nicht vollständig, das h"ßt nicht nach dem jeweiligen ganzen Bedarf erfolgen sollte. — §. 4. Der Unternehmer wird verpflichtet, wenn es die Straf« und Zwangshausverwaltung oder der Arzt fär nothwendig finden sollte, die Mchluorräthe, mit welchen derselbe nach B^rf wenigstens auf ein Monat vcrsehcn sein muß, rücksichtlich ihrer Genießbarkeit und Verdorb.nh?,c zu untersuchen, sich dieser Untersuchung will g zu unterziehen, und die als verdorben erklärten Vorrathe wegzuschaffen, auch muß sich dechlve g.fal-len lassen, wenn es die Straf- und Zwangshauc,« Verwaltungen »öthig finden sollten, bei der Ver. mengnng des rohen Mehles bis zu sein.r gänzlichen V»rbackul,g gegenwärtig zu ft>n. Jede Bevorlheilung derSträst>"ge oderZwang-linge wird alS eine Vcrtragsverützung ange^ schen werden. §. 5, Die tägliche Ablieferung des Brodes muß zu den dem Unternehmer nach Bestimmung der Hausordnung bekannt gegeben w.rdenden Stunden geschehen. Des Zu verabreichende Speise bei der Erforderniß pr, Kopf Donnerstag"gesotten ^ Pfund"rö'hes Kalbfleisch Freitag gebraten ^ » »> » Samstag gesotten, dann l Obst- '/, » » ^. ' speise, IU Loth Mundsemmcln wie bei der ll. Diät für den ganzen Tag Abends l!/^ Seitel Rindsuppe^________2 Loth Semmelschnitten Anmerkung. In jenen Monaten, wo das bel der lll. Dla'l ein^e« fütirte Obst frisch, wohlfeil und in guter Qualität zu haben ist, kann statt gedörrtem Obst auch frisches in einer vi'rhaltnißmaßigen Quantität aekocht werden. V. Diät Mor- l '^ Seitel Einbrennsuppe mit 2 Loth Semmelschnitten qens »A » eingekochte Rindsuppe wie bei der ll. Diät Mit' 6 Loth Rindfleisch ohne Kno- ^ Pfd. rohes Rindfleisch i tags chen, Flechsen und Haut Zugemüse, und zwar: Sonntag gelbe Rüben . ^ ^ ^^ ^.,^ .^ Loth Montag Sauettraut Pohlmehl, V. ^th Schmalz Dlnstag saure Ruben ! >< .^ / / o Mittwoch Erdäpfel 2U Loth Erdäpfel, 2 Loth Pohl. lnehl, ^ Loth Schmalz u.Zwiebel Donnerstag weiße Rüben oder ^ Kohlrabi l «6 Loth Rüben, 2LothPohl- Freitag saure Rüben ? mchl, ^ Loth Schmalz Samstag Erdäpfel l «t< LothSorschitschen -Brot für den ganzen Tag Abends ! 'Z'. Seitcl Rindsuppe mit 2 Loth Sennnelschnitten. §. lt. Hat der Unternehmer für die zur Aer« Packung und Tlanspmtirlmg deß Brodes in die Anstalten nöthige Dienerschaft selbst zu sorgen, well dasselbe erst nach seinem Eintreffen in dem Zwangaibeitshausc als abgeliefert betracht,t wird. §. 7 In allen Fällen, in welchen es in diesem Vertrage auf eine Beurtheilung der Qua» litatmäßigkeit des zu liefernden Brodes ankömmt, ist der Unternehmer dem AuSspruche der Straf-und Zwangshausverwaltungen unterworfen. Sollte sich derselbe h,edurch oder überhaupt durch was immer für eine Anordnung der Straf-und Zwangshausverwaltungen bezüglich der Nothwendigkeit cincr anderweitigen Beistellung de6 Brodes beschwert erachten, so steht cs demselben, abgesehen von einer ihm unbenommenen münd« lichen Verwendung an den jeweiligen Herrn Director der Anstalten frei, dagegen an die hohe k. k. politische Landebbehöroe blnnen 24 Etun» den zu recurriren, deren Ausspruch dann keine nxit^re Berufung n,chr zuläßt. §. 8. Das Aufschlagen der Preise der Lebens» mittel während der Veitragszeit gibt dem Unter« nehm.r kcinen Anspruch auf irgend eine Ver. gütung über den eingegangenen Preis pr. Tag und Kopf, und eben so haben die Anstalten und Fonde im entgegengesetzten Falle eines Smkenö der Preise kein Recht, einen Nachlaß an dem stipu^irten Brodlicferungsprcise pr. Tag und Kopf zu fordern. § 9. Wird festgesetzt, daß dem Unternehmer die für die beigestellten Brodportionen monat« loose zu leistende Vergütung und zwar ^/, dersel« ben sogleich nach Ablauf jedes Monates, daS letzte Fünftel aber erst nach crsolgter buchh^lteri» scher Richtigstellung der von den Straf - und Zwangsh.uöuerwaltungcn zu legenden monatlichen Vcrpstegürechnungeli, jedoch auch längstens d>s 20. d<5 nächstfolgenden Monates unmittelbar aus dem Ltrafhaus- und Landesconcurrenzfondc zur Be? Hebung angewiesen werden wird. §. lU. In Hinsicht der T»sciplinar-Vorschrif, ten wird ftstgeseht, daß der Unternehmer sich nicht aNein die hler vm'gezeichncten Bedingnisse zur ge-nauen B.oba^tung gegenwärtig zu halten, sondern sich auch den Bestimmungen der Hausordnung überhaupt so wie jenen Modificationen del> selben zu fügen hat, welche >n Zukunft wcgen der Zicherh.'it und Ordnung der Anstalten eingeführt w.rden sollten. Die ?lußerachtlassung derselben würde als eine Verletzung der Contractsverbind« lichkeit ang.sehen w.rden, und es müss.n gegen d.n Untcrnchmcr nach Maßgabe des aus ders.'lden sü'r die Anstalten entspringenden Nachtl)<>lö die.-jenigen Maßregeln ergriffen weroen, welche der K. l3 bezeichnet. 56 K. 1l Zur Sicherstellung der von dem Un» ternehmer einqcga^g.nen Verbinolichkilten Hat derselbe den Fonden belder Anstalten »ine gesetzlich annehmbare Caution von 2Ntt fl., s^ge Zweihundert Gulden CM. zu leisten, wozu das bei der Licilaiion erlegte Vad,um verwendet werden darf. UedliglNö hat der U„tcrnehmcr für die genaue Zuhaltung der üb^rnoinmenen Vlrpflichtun-gen auck mit seinem sonstigen Vermögen zu haften. § l2. Für den Fall, alö der Unternchnur die ihm obliegenden Verpflichtungen, in was immer für emem Punkte nichl genau erfüllen sollte, steht len Vclwaltungcn überhaupt, und wie es bei einigen Punkten auch besonders bemerkt wurde, das Recht zu, die Erfüllung d,r b»lr«ffendcn Con-tractspui'kte im belilbigen Wege, auf Gefahr und Kosten des Unternehmers zu bewirken, und zu diesem Ende die Caution desselben oder ein all-fälliges Guthaben für seine bereits vorausgegangenen Leistungen beliebig zurückzubehalten und zu verwinden, und auch auf sein sonstiges Vermögen zu greifen. Wild die Erfüllung deö Vertrages in irgend einem Punkte aus Kosten und Gefahr des Unter-nehmerii veranlaßt, so ist derselbe uerpsiichttt, die ihm hu rüber vorgelegten, von den Nrwaltungen ausgefertigten, und von der hohen politischen Landeöbehörde bestätigten Kosienausweis als eine vollen Glauben verdienende Urkunde anzusehen, und den darin ausgewiesenen B'trag, dessen Be-zahlmig ihm obliegt, als vollkommen liquid anzu« erkennen. Nebstbei steht den Verwaltungen im Falle der nidt pünktlichen Orfüllung eines Vrr« tragspuoktes (nach vorläufig erfolgter Bvwilli' gung d»r hohen i!andesbehörde) auch noch das Recht zu, den Vertrag von einem beliebigen Z^it' punkte an, aufzulösen, u»d die contrahirle Brod-lieferung an Andere zu überlassen, für welchen Fall der Unternehmer für die Differenz, um welche der neu erzielte Preis des Brodes in Vergleichung mit dem von denjVlben angebotenen Preise für den Strafhaus« und Landesconcurrenz' foud ungünstiger wäre, zahlungspflichtig ist, wahrend derselbe hingegen, wenn der neue Vertrag für die gedachten Fonde günstiger wäre, doch keinen Vergütungsanspruch an dcn Strafhaus' und Landcscoucurrenzfond zu stellen, berechtiget sein soll, und Letztere vielmehr in jedem Falle befugt sind, die Caution dcs Unternehmers, soweit selbe nach den vorausgehenden Bestimmungen nicht ohnehin schon zur CoiilraclölrfüUung verwendet worden ist, als verfallen einzuziehen. H, 13. Der Unternehmer leistet Vcrziä t auf jede Einwendung w^gen Verletzung über die Hälfte. K >4 Vor Ablauf der in dem §. I stipuln« ten Vertragszcit, kann kein Theil von diesem Vertrage einseitig zurücktreten. Drei Monate vor Ablauf der Contractszeit, nämlich mit Ende Juli »855 tritt daS gegenseitige Aufkündigungsrecht dcr Alt ein, daß in den ersten «4 Tagen dlö Monates August 1855 der betreffende Theil die schriftliche Aufkündigung überreichen könne. Sollte wahrend dieser Frist weder von einem noch vom anderen Theile eine Aufkündigung er-folge», so verbleibt der gegenwärtige Vertrag mit allen darin f.stgrschten Bedingniffen und Verbindlichkeiten für beide Theile auf ein weites Jahr und dann noch in fo lange in Kraft, bis von Seite des einen oder des anderen Theiles die be« dungcne Aufkündung in den erstcn 14 Tagen des Monates August schriftlich erfolgt K. l5. Es wird festgesetzt, daß die aus dem Vertrage über die Brodli.ferung etwa entsprin-g,l,den Streitigkeiten, die Fonde oder Anstalten in deren Namen der Vertrag geschlossen wird, mögen als Beklagte oder als Kläger auftraten, so wie auch die darauf Bezug habenden Sicher« stellungs- und ExecutionSschritte bci demjenigen in Laibach befindlichen Gerichte, dem dfse einen förmlichen Vertrag zu fertigen und zu einem Pare der Urkunde darüber den gesetzlich entfallinden Etampel beizustellen. Z. »,. n (2) Nr. tllttl. Edict für die Hypothekargläubiger der Herrschaft Neuhaub und Altgutlen- berg, vulßo Ncumarktl, dann dei Gült Wernegg bei Neumarktl Von dem k. k. Landesgerichte zu Laibach wurde über Einschreiten des Herrn Ioh. Freiheirn v. Dietlich, Besitzers der Herrschaften Neuhaus und Altguttenberg, vul^o Neumarkll, dann der Gült Wernegg bei Neumarkll, und Bezugsberech tigten für die in Folge der Grundentlastung auf-gehobenen Bezüge, >n die Einleitung des Verfahrens wegen Zuweisung des Ulbarial», Zehentc und Laudemial» Entschadigungs-, dann AblösungS Capitals der Herrschaft Neumarktl pr. 2l l2<» st, 30 kr., «82r< st. l<» kr., 5»tt37 fl. 3U kr. und 2 M st.; ferner des Urbarial - und Laudemial-EntschädigungS-Capitals der Gült Wernegg pr. llUN st. lU kr. und 494 fl. ll» kr., mittelst EdictauSfeltigung für die Hypothekalglaubiger gewilligct. Es werden daher alle Jene, denen ein Hypothekarrecht auf obige Landtafel. Objecte zusteht, hiemit zur Anmeldung ihrer Ansprüche bis letzten Februar »854 aufgefordert. Wer die Anmeldung in dieser Frist hier-gerichts einzubringen unterläßt, wird so angesehen , als wenn er in die Ueberweisung seiner Forderung auf die obbezeichnetm und die aUfalii-gen weiteren Enllastungs-Capitalien, nach Maß gäbe der ihn treffenden Reihenfolge, cingewilliget hätte, wird bei der Verhandlung nicht mehr gehört, sofort den weitelti, im H. 23 dcs Patentes vom I!. April 1851, Rcichsgcschblatt Nr. 84, auf das Ausbleiben cincs zur Tagsatzung vorgeladenen Hypothekarglä'ubigers gcschtcn Folgen unterzogen, und mit scincr Forderung, wenn sie die Reihenfolge trifft, sammt den anfälligen dreijährig gen Zinsen, soweit deren Berichtigung nicht aus gewiesen wird, unter Vorbehalt der weiteren Austragung auf die oberwahntcn Entlastungs'Capitalien überwiesen. Die Anmeldung kann mündlich oder schriftlich geschehen, und hat die im §. 12 des obbezogenen Patentes vorgeschriebenen Erfordernisse und Moda-litäten zu enthalten. Laibach am »l. December »853. ______ H, 4l. « (3) - Nr. ,3«. Licitations «Kundmachung. Von Seite der gefertigten k, k. Belricbö-Direction wird hiemit bekannt gemacht, daß dei dem k. k. Material« Depot >n Gratz am 4. Fe: bruar d. I. um U> Uhr Vormittags nachstehend verzeichnetes Brucheisen, alö: (^ilCci 40 Centner altes Eisenblech, 275 „ Gußeisen« Bruch, »20 ,. Pauscheiscn, W ,, Zerrcneisen und 75 „ Flachfederstahl im öffentlichen Versteigcrungöwege gegen sogleich bare Bezahlung an den W^stbietendel, hintan» gegeben werden wird. Wer an der Versteigerung Thcil nehmen will, hat 10 "/^ des Werthes der ausgeboteuen Gea/n. stände bei der Licitations-Commission zu depo-nircn. - Diesis Depositum wird in den nach dem Schlüsse des Lic>tationsverfahrenb sogleich zu erlegenden Kaufpreis für das erstandene Materialc eingerechnet; den Nichterstchern aber wird der erlcgte Bicherstellungsbetrag sogleich zurrick,je. stellt werden. Das erst«ndenc Materiale ist längstens binnen 4 Wochen aus dem Material-Depot abzu- führen. Sollte die Wegschaffung innerhalb die-s.s Termines nicht erfolgen, so steht es der Be« triedö-Direction frei, dasselbe m'uerd,na,s zu ver» steigen oder aus freier Hand zu veräußern und sich mit dem Herrn Erstcher dießfaUs auszuqlei« cken, >n welchem Falle dem Ersteher eine allen« fällige Mehreinnahme nickt zu Guten kommt, wahrend er für oen ungünstigeren Ausschlag dieses zweiten Veräußerunqs - Verfahrens haftend, und respective für den Diffelenzbttrag ersatzpflichtig bleibt, mich jeder Einwendung gegen die von Seite der hieromgen Rechnungsabtheilung dieß» falls anzustellende Berechnung sich begibt. Anbote unter den Ausrufspreisen werden nicht beachtet. Von der k. k. Betricbs-Direction der südli» chen Staats-Einsenbahn-Section ll. Gratz am »0. Jänner »854. Z 63. (l) Nr. 60. Edict. Vom k, r. Beznksgtlickle Kappcl werben a,n Montag drn 30. Jänner l854, Vormittag von 9 bis »2 Uhr im Olle der Kotschnig »Hnde in Unter» sc.'lcmd. die Relschmg . und Sape.''Nik - Hllbe, aus sleier Hmd im Wrge der Licitation velkaust. Die sel)r ftü»stig.n Zahlllngsbedingnisse können hielgerichls eingtselicn werden. Hinsichtlich des cilsondMen Besitzstandes, welcher libs»- lN0 Joch bclrägt, wird b.'mcrkl, daß d.,zit 340 Joch großr» Tl)eilö schlagbare Waldung r»on ilä'lch^ii und andrrm Nadelholz gehören, welche Waldungf,, ganz „alie an d,r ararischei, Co>ne,cial-Str.iße lisgkll, und sowodl zur Ausbringung als zur weilern Verwerthung in Handelsgeschäften sehr günstig gelegen sind. K. k Bezirksgericht Kappel am 9, Jänner l«54. Z 25. ,2) Nr. 5409. Edict. Von dem k. k. Bezirlsgcnchle Idria wird hie. mit bekannt gemacht-. Es haben Gertraud Kammer und Georg Dllrin, Vornlünder der Thomas Kummci'schci, «niliderjah-rigen Kinder von Eairachberg, gegcn Matthäus Kummer und dessen unbekannt wo befindliche Rechtsnachfolger, die Klage c!« prsez. 9. December »853, Zahl 5409, pcw. Zucrkennung des Eigenthums der, im llakcr Novalifttn. Grundduche Fol, !3 U0lkom mendcn Kaischcnrealitat hier überreicht, worüber die Tagsatzung auf den 25. April 1854, Vormit. tags uin !) Uhr angeordnet wurde. Die Geklagten haben demnach zu dieser Tag« satzlmg entweder selbst zu erscheinen, oder eincn Sach. waiter zu desliinmm und diesem Gerichte namhaft zu machen, oder abcr die Nechtöbehelfe dem unter Eincm aufgestellten Curator Herrn Matthäus Gro^ schcl vou Dodrazhoua an die Hand zu geben, als widrigens dcr Streitgegenstand mit dem Curator aUein ausgctragcn werden und Geklagte die aus der Vcradsä'unnmg entstehende!, Folgen sich selbst bcizumesscn haben würden. H. k. iUeziiksgellcht Idria am 9. December l853. 2. 26 ,,3) Nr. 846l. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Gotlschee wird dem abwesenden Mathias Stonitfch, von Reichenau Nr. 34, bekannt gegeben: Es hade wider denselben Maria Stonitsch, von Äiessclthal Nr. 36, die Klage auf Zahlung einer Erbtheilsforderung von 60 fi. c. ». c. dei diesem Gerichte eingebracht, worüber die Tagsatzung zum summarischen Verfahren im Neassumirungswcge aus den l3. März l845 Vormittags um 9 Uhr mit dem Anhange des tz. l8 dcr allerh. Entschließung vom l8. October l»45 angeordnet worden ist. Nachdem der derzeitige Aufenthalt dcs Geklagten diesem Gerichte nicht bekannt ist, so hat man ihm zu seiner Vertretung auf seine Gefahr und Kosten den Herrn Michael Stonitsch von Neichenau als (^uruwr » ^ ' u K. k. Postdirection für das Küstenland und Krain. 2riest am 27. December »853. Ausweis. ""faobs.. ^ Gattung Bestimmungsort Adresse Inhalt w""' Vew.cht ',^ lagen^ amt ^________________________" , ! ^"ll l Brief Venedig Link Giov B. N. z_________ __ __ __ — "2 » Laibach Leppori Ant. » 5 ______ ___ ß __ — '^ " ^n Filippo Eugenio » 4_____— — 8 — — " ^ " >' Davide G. » i____________8__ — « " o« . ,-_,c . Tolvezzo Bpir. » 4-------- ^ __ 8 — — ^ >> Io,.ssthal Kaschmann Th. » 2_____— ______ _,_. l " 1 " F'anzdorf Mor.au Giuseppe » K_____— __«____ ^ " Wien Zipp I_st, , 4--------------______________ ," " ^"len Hsksch Adolf „ ,U--------___ __ 8 - - ^ " " ^"u.ze Battagt>l And. » ^ »,»____________________ .._ ' « ^a,chau Belt Gwv » 3 _.____<> _____ I ^ " ^b.otova Tisch Georg ^ 2 __ _ ^_ _ «_____ >' Bologna Buol Giorgio ohne ««gäbe 8_____- - 34 - - 5 " ^?" Wieäberger^I, B. N^ 7« - ^ ^ .^_-- ,tt " ""z Nofii Matteo » > Korn.rn Tuschut Ant. » 5 .^ i.-______________ 1" " Tolmezzo Lienßio Lorenz » ,2--^- ^. ,4 ___ .__ "' " Monza Fiora Viulio « 8_____' - __ ^ — — " " « Venedlg Vilturi Angelo » 5_____^ — _____ ^_ __ " ^.^ " Udine Stringoli Teresa » l---------!..... — 4 — — " .,. >> Venedig Trost Leopold » 2--------— —___.____ " 'Pickel Berlin Dollmann D.ue.g __ __ 5 .__ , g^ __ 5 " A » ^aad.» Wild z^ Silivo » — — 3 7 - 3 " ^"^'" Philippo I. „ — .- U 2U 5 ,, ___ 4 .^ » Ulm Kirk lZ ^________8 - 4» — - » !., - « Wlen Hochneggcr » ,3 — , _3 ________ " » Pöltschach Konasch Ign. ., 3 ._ ___ g _ ,7 — — " Koffer Wien Buccia Vestiti ^__ __ 45 __ ,, -^ __ ___ " " PactVt Fiume Mistron Divers — __. , 3 — ,« ___ ___ ^ » Wien Paulovich Conte » —_____,8 ______ " ^ » Staniölau Welnreiter I. >, ____ _^ ^ ^ 2 4 — — kaibach ^? " ^^i" i!<'vi Abram » ---------------5 - l4---------- ^ " „ Optschina Krischmann » — 2<, __ 8 —- « — __^ " _^___ " "» Schachll Triest Slotersckih >, — ^ ___ ^. __ .4 _____ 4' „ . G,atz Kern ^ .. 4 - 3 ,'l - ,5---------- " ^. » Mailand Lang „ __ ^ , ,^. __ 34 _____ ! " ^^ Packet Semmer.ng Sartini Bnch — ___ „ 5, ___ -^7 __ __ l " ^^ Brief Venedig Roschitsch B. N. ,_______ „' y _____ " ^^ » dto Ianzher silbergeld 2_____— _,<>__ — ^ Packet Fiume Peßi Divers I 3 __ z'' _ 30 ___ — " » Wien Kreck „ 5 2 4 - 48______ " "^ Brief Triest Widerschmidt B. N. ,«.____ __ ^-; ___ __! " ^^ » Wien Koder .. 2_________ ___ 2 ___ — " '?" » Klagenfurt Schegatin » 2 2« — —. __ 3 __ — " ?l » Grah Buch « 4------_____ 3 _____ " '." » Mailand Miazzi » — .___^___2— — Nö.l '^_ " Venedig «ZaSci^l » ,--------, ___ 24 ___ _^ " 7? » Somma Valentincig Silbergeld 3 — — ___ 8 __ — " " Triest Ballich B. N. 3---------— ___<;____ ^ " dto Stein „ 3 3«---------- - «---------- ?^ " dto Summer >> ,____________ ___ ' dto .ipizza (z. M. ^20____________ l __ __ ^". ^ " Tliest Placereano B. N. 2____- __ « - ^" ^ » ^taibach Demarin Domenico „ 3__________________^"- Gurks.i^ «u " ^""" Belcgrini Luigi in Gold 24 — — — — — V ^ ' 'leustadtl Schotorschek Anton B N "------------ H H __ - " 2"^ Torißl G. Bbt. » -. __ ,, __ — K. k Postdirection Triest am 27. December ,653. 58 3 37. l2) Nl. 8383. Edict. Von dem f. k. Bezirksgerichte Gotisch« wird bekannt gemacht: Es habe über Ansuche,! des Johann Petschc von Wiodischdors, die executive Feilbietung der, den Eheleuten Thomas und Maria Krenn gehörigen, im Gründliche Tom. Il, Fol. 2l8, zuti Rectf. Nr l63 vorkommenden, mit >3 kr. l ^, dl. bean» sagten Hubrealität zu Rain. Haus.Nr. 7, im gerichtlichen Schätzungswerlhe von ll5 fi.., dann fol. gender Fcihrnisse, als! eines Tisches, einer Bett> statte, lines Speisekastcns, einer Säuerliottung, zweier Handsägrn und zweier Holzhacken. im Gesammt. werthe von 4 fi. 2 kr , wegen schuldiger 70fi. <- «. c. bewilliget, und zu deren Vornahme drei Feilbit-tungstagsatzungen, nämlich- auf den 2«. April, auf den 80, M>'i und aus den 28. Juni »854, jedesmal Vormittags von 9 vis l2 Uhr i» loco Rain mil dem Beisatze angeordml, daß die Realität nur bei d,r dritten, die Fährnisse aber dei der zweiten Feilbietungstagsatzung auch unter dem Schätzungs-werthc, und zwar die Letzteren nur gegen Barzahlung werden hintangegeben werden. Das SchätzlmgSpsotocoll, der Grundbuchsextract Und die ^icitationsbedingnissc können hiergerichts ein, gesehen werden. K. k. Bezirksgericht Gottschec am 2«. Novem-der »853. 3. 50. (2) Nr. 7652. Edict. Won dem k. l. Bezirksgerichte Oberlaibach wird hiemit bekannt gemacht: Es s,i von diesem Gerichte über das Ansuchen des Malhiaö 'Vchiltnik von Franzdors, (Zessionär des Josef Bernyt von Laioach, gegen Jacob Sailer von Franzdors, wegen schuldigen 64 si. — kr. M. M. c. ». l-.,, in die executive öffentliche Versteigerung der, dem Letztern gehörigen, im Grundbuche der vormaligen Herrschaft Frelidcnthal zul> Urb. Nr. !38 vorkommenden Hudrealität in Franzdorf Eonsc. Nr. 3l, im grrichtllch erhobenen Schätzungswerthe von All fl. 20 kr. M. M. gewilliqet, und zur Vornahme derselben vor diesem Gerichte die Feilbielungs-Tag« satzung auf den !3. Februar »854, Vormittag um 9 Uhr mit dem Anhange bestimmt worden, daß solche dei allenfalls nicht erzieltem oder über-botcnem Schätzungswerthe auch unter demselben an den Meistbietenden hintai'gegel'cn werde. Die Licitajionsbcdmgnisse, das Schätzungspro-tocoll und der Hlrundbuchsertract können bei diesem Gerichte in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. K. k. Bezirksgericht Oberlaibach am 10. Decem-ber 1§53. 3. 57. (2) Nr. l!3. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Feistriz wird dem unbekannt wo befindlichen Hrn. Mathias Fra. novizh zur Wahrung seiner Rechte hicmit bekannt gegeben, daß man demselben zur Empfangnah nie des , in der Erccutionssache des Anton Schnidcrschitsch von Feistriz, wider Josef Renko von Snierje er^ flossenen Realflilbictungsbescheides vom 20. Sep-tcmber «853, Z, 586!, u»d der Weilern Eriedl> gungen einen (5ur»loi- -lil Il^luli, i» der Person des Hrn. Jacob Samassa von Feistr>z bestellt habe. Feistriz an, 9. Jänner 1854. 3. 19. (2)^ Nr. 5313. , Edict. Vom gefestigten k. k. Bezirksgerichte wird hie-mit bekannt gemacht: Es habe Georg Iuran von Oberstcpelberg im Gerichtsdezirke Neustadt!, wider die unbekannten Erben des Hails Maußer, die Klagc allf Eigen-thumszuerkennung des, zu Gorcna an der Ge meinde gelegenen, im vormaligen Grundbuche des Gutes Smuk z.ub 'lom. Nr, 127 vorkommenden Weingartens lm Wege der E'sitzung und sohinige Eigenthumseinuerleibung angebracht, u»d es sei dar. über von diesem Gericht« die Tagsatzung auf den 6. März 18b 4 ä^rmiltags cherne von Vcl<>. 30 fi. E. M , in die executi» ve Fcilbittlmg der, dem MatlyäuS Terran von Wolfsbach gehörigen, im Grundbuche Burgstall ..»l) Urb. Nr. ''"/^« vorkommenden , zu Wolfsbach Haus» Nr. 27 gelegenen, auf ,542 fi. l0 kr. geschätzten Ganzhubc gewilliget, und zur Vornahme der l l. Jänner, ll. Februar und il. März k. I., jedes mal von früh 9 bis l2 Uhr in dieser Gerichtskanz-lei mit dem Beisätze anberaumt worden, daß diese Realität erst bei der dritten Tagsatzung auch unter dem Schätzungswerte hintangegeben werden wird. Das Schätzungprotocoll, der Grundbuchsexlract und die Licitationsbedingnisse liegen hi«ramle zur Einsicht vor. K, k. Bezirksgericht Steil, am 27. October 1853. „Nachdem sich bei der ersten Tagsatzung kein »Kauflustiger gemeldet hat, so hat es bei den „weitem 2 Terminen sein Verbleiben." K. k. Bezirksgericht »Stein am 13. Jänner 1854. Der k. k. Bezilksrichter: K o n s ch e g g. 3- li6. (2) Nr. 6409. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Gurkfeld wird bekannt gemacht: Es sei über Ansuchen dcS Herr» Josef valuer von Sottlhos, Bez. Rann, Eessionar der Maria Abram von Sotllhof, ll« s>r»«b. 23. December d. I., 3. 6409, die executive Feilbictung der, dem Mi, chael Pocivavick, gegenwärtig zu Videm, gehörigen, mit Protocol! vom 16. November d. I., ^. 5730, auf 93 fi. 20 kr. gerichtlich geschätzten Realität zu Sasap Urb. Nr. 48, Rectf. Nr. 30 ud Pfarlgü'Il Haselbach, wegen aus dem gerichtlichen Vergleiche ddo Rann 27. Jänner d. I., 3. 687, schuldigen 25 fi, dann 5"/u 3msen, der Klagskosttl, pr. 9 fi. 45 kr. und Excculionskostcn gewilliget, und zur Vornahme derselben die Tagsatzungen auf den 4. Februar l854, .. » «. März ,, und » u 6. Aplll >> jedesmal früh 9 Uhr in loco der Realität ande räumt worden. Der Grundduchsexlract, die Licitationsbedlng» nisse und das Schä^ungsprotocoll liegen hicr.nnts zur Einsicht bereit. Gurtseld am 29. December 1853. Der k. k. Bezirksrichter: S ch u l l e r. 3 ll. (2) ^lr. 671 l. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Wippach wird der Ursula Ferjanzhiz von Slapp, und dem Jacob Maizen von üosche, deren Aufenthalt diesem Gerichte unbekannt ist, so wie deren allsälligcn gleiche falls unbekannten Rechtsnachfolgern hlemit bcdeulet: ES habe Josef Iamschek von lösche zul, s)l-l»«5. 5. November d 2-, 3. 67,1, die Klage aus Verjährt ^ und Erloschenerklärung des seit 10. Mä>z l800, aus der u.i ehemaligen Grundbuche des Gu^ leb ^eulendulg 5uli Urb Fol. lI5'/, l). volkom-meno.n Acker l'"ll pouc«Ill»sn, zu Gunsten der Ursula Ferjanzhlzl), "uf Wlundlagt deß Ehevertra. g»S vom l6. Mal 1796 intabullrtrn Erbthiile» pr. 250 fi. i!, W. sammt Balla, und der seit 4 Apx'l ,800 auf dieser Realität zu Gunsten des Jacob Maizm, auf Grundlage oes Schuldscheines vom >6. Jänner l800 intabulirten Fordtlung ps. 267 fi. il. W. gegen sie ei»a,kl'racht uod um die richcerlicke Hilfe gebeten, worüber die Hagüitzung zur Vcr Handlung mündlicher Nothdur>ten auf den 2 l, April «854 um 9 Uhr hieramts mit den» Anhange des s-23 G. O. anberaumt und ihnen ein (^uralol- »cl actlim in der Person des Josef Ferjanzhizl) von Slapp. aus ihre Gcsahc und Kosten beigegeben wurde, mit dem die vorliegende Streitsache nach Vorschrift der allh. G. O. verhandelt und sohin entschieden werden wird. Dessen werden die genannten Geklagten zu dem Ende erinnert, daß sie zur obigen Tagsatzung selbst zu erscheinen, oder dem ihnen aufgestellten Eurjilor. ihre. Behelfe au.Hie,. Hand zu geben., .od,r auch sich einen andern Sachwalter zu bestellen wt's» sen werden, widrigenS sie die aus ihrer Verabsau« mung allenfalls entstehenden Folgen sich selbst zu» zuschreiben haben werden. K. k. Bezirksgericht Wippach am 5. Novem« ber 1853. 3. 12, (2) Nr. 6975. Edict Vom k. k. Bezirksgerichte Wippach wird hie« mit bekannt gemacht: Vs habe Jacob Tomaschizh von Oberfeld C.« Nr. 40 , gegen ThomaS Uttmar und Valentin Sa, lacker 5uli ^rues. 16. November 1853, 3. 6975, die Klage pcto. Anerkennung d«S Eigenthumes der, im ehemaligen Grundduche der Herrschaft Wippach inl) Urb. Fol. 398, Rects. 3. 36 vorkommenden ^ H»oe zu Oberfeld E.»Nr. 40, auf welche Tho» mas Uttmar vergewährt erscheint, und des in dem» selben Grundbuche ti,l» Urb. Nr. 375^4, Reclf. Z. ,6 vorkommenden AckerS zil-i 8l!l««i!,, dau», des im nämlichen Grundbuche »ul> Urb. Fol. 456, N.« 3. 37 vorkommenden Wiesgrundes I^z^'K 1,3 Icill»!» und der Otdniß v 3l<>l-n!l:ul,, auf welche letztere Valentin Sala.^-ker vergewahrt erscheint, und Um» schrcibungsgestaltuüg dieser Realitäten von ihrem auf seinen Namen eingebracht und um richterliche Hilfe gebeten, worüber die Tagsatzung auf den 25. April 185 4 Früh um 9 Uhr hieramtS mil dem Anhange des §. 29 G. D. anberaumt und ihnen, da disem Gerichte ihr Aufenthaltsort so wie der ihrer allfalligen Rechtsnachfolger unbekannt ist, ein Euralor in der Person des Anton Slima von Oberfeld beigegeben wurde, mit welchem dieser Rechtsstreit nach Vorschrift der Gerichtsordnung abgetragen lind sohin entschieden wird. Dessen werden dieselben hicmil zu dem Ende verständiget, d.imit sie zur obigen Tagsatzung ent» weder scibst zu erscheinen, oder dem ihnen aufge. stellten iiurator ihre Behelfe an die Hand zu ge» den, oder auch sich einen andern Eurator zu be, stellen und l'iberhalipt alles Dienliche vorzukehren wissen werden, da sie im widrigen Falle die aus ihrer Versäumniß entspringenden nachtheiligtn Folgen nu« sich selbst werden zuschreiben müssen. K. k. Bezirksgericht Wippach am 24. NoveM' ber 1853, 3- »3. (2) Nr. 6554. Edict. Vom gefertigten Bezirksgerichte wird allgemein kund gemacht: (5s habe unterm 29. v. M., 5ul> Nr. 6554, Jacob Tschermeli von Budajne H.-3, 35 , gegen den unbekannt wo befindlichen Markus Tschermelj und dessen ebenfalls unbekannte Rechtsnachfolger die Klage auf Ersitzung der im Grundbuche del bestandenen Herrschaft Wippach ,nli Urd. Fol. 4»4, Rcctf. 3. 49 eingelragcnen '/,« Hude eingebracht, worüber unterm Anhänge d«S §. 29 der G. O' die Tagsatzung al,f den 7. April I854 Vormittags 9 Uhr bei dem gefertigten Gerichte anberaumt wol» den sei. Den unbekannt wo befindlichen Geklagten ist der Matthäus Tschermelj von Budaine H..3. 65 als dui-Htol' «6 »clllm aufgestclll worden, mit delN diese Rechtssache verhandelt und entschieden werden wird. Die Geklagten haben daher bei Vermeidung der sie trcsscndon RechtSfolglN bei obiger Tagsaj' zung selbst zu erscheinen, ein«n andern Eurator zll bevollmächtigen, oder aber dem gerichtlich alifg^ stellten Eurator ihre Rechtsbehelse an die Hand zU geben. K, t. Bezirksgericht Wippack am 5. Noveni« ber »853. 3. 89. (2) Nr. 4s> Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte I. Section i" i!.,ibacb wird bek.mnl a/gcben, daß am 13. u»^ 27. Fcbrxar d. >., jedesmal um 9 Uhr Vorin»^ la