A M t s - B I » t t. ^^ZZ. Dienstag den 27. December R83l. Gubernial- Verlautbarungen. Z. 1809. (2) Nr. 27407^744. Verlautbarung. In Absicht dcr Stamvelbefreiung jener Verhandlungen, welche über die Schätzungen verunglückter Unterthanen vorgenommen werden, um sie mit Darleihen aus Waisen-, K»r« chen « oder öffentlichen Fondscassen zu unterstützen. — Die hohe k. k. Hofkanzlep hat eini verstandlich mit der hohen allgemeinen Hofkammer die Weisuna erlassen, daß die Verhandlungen, welche über die Schätzungen verunglückter Unterthanen vorgenommen werden, um sie mit Darleihen aus Waisen-, Kirchen» oder öffentlichen Fondscassen zu unterstützen, als sireng officwse Acte angesehen, und daher als ganz stampe lfrei gelassen werden sollen. — Diese mit hohem Hofkanzley-Decrete vom 18. November l. I., 3. 2445H2453, bekannt gegebene Vorschrift enthalt zugleich den Beisatz, es sey jedoch die Vorsicht hiebei zu beobachten, daß dergleichen Urkunden in tnnem Falle zu einem andern als dem be-obsichrigten Zwecke, nämlich zur Erlangung eines Darlehens aus oberwahnten Eassen verwendet, daher nach hievon gemachten amtli« chen Gebrauche, niemals den Parthcien weder in Original», noch in Abschrift hinaus gegeben, sondern jederzeit amtlich aufbewahrt werden. — Vom k. k. illprischen Landes-Gu» bernium. Laibach am io. December igZi. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Earl Traf zu Welsverg Raitenau und Primör, k. k. Hofrath. Joseph Freyherr u. Flödnigg, k. k. Gubernial-Secretär, als Referent. 3« l8o8. (2) Nr. 27/460. Kundmachung des k. k. illprischen Landes-Guberniums. — Im Nachhange bringt die Landerstelle die köm'gl. baierische Ministerial-Verfügung vom ,9. November d. I., dann die Verordnung der groß- herzoglich baden'schen Immediat - Commission vom 7. November 18Z!, m Betreff der Aufhebung der Granzsperren gegen Tirol und Vorarlberg und gegen die durch Cordone geschützten italienisch-österreichischen Staaten, hunnt zur öffentlichen Kenntniß. »» Laibach am i5» December i85i. I. Verordnung des k. baicrlschen Staatslmnisteriums des Innern und der Finanzen an die k. baierische Regierung des Isar- und Oberdonaukreifes. —. In Berücksichtigung der sanitats-polizeylichcn Vorkehrungen, welche nach den erfolgten ämtlichen Eröffnungen an den Gränzen von Tirol gegen Salzburg und Karnten und an den Gränzen des lombardisch - venetianischen Königreichs gegen das Eindringen der asiatischen Cholera getroffen sind, soll in Ansehung des Einganges von Personen und Waaren aus Tirol und Vorarlberg bis auf weiters nach folgenden Bestimmungen verfahren werden' i> Der Eingang von Reisenden und Waaren aus Tirol und aus Vorarlberg, dann auS den durch den k. k. österreichischen Cordon von den übrigen deutschen k. k. österreichischen Pro-vmzm abgesperrten k. k. Staaten in Italien lst an den bereits früher bestimmten Haupttmgangs-Stationen an den diesseitigen Gränzen gegen Tirol und Vorarlberg geaen Beibringung legaler Reisepässe und Gesundheitszeugnisse gestattet. — 2.) In Ansehuna der Personen muß aber nachgewiesen seyn, daß sie in den letzten zwanzig Tagen in keiner von der asiatischen Cholera befallenen, oder der Ansteckung von der Seuche verdachtigen Gegend sich befunden haben, und in Ansehung der Waaren, daß sie aus keiner solchen Gegend kommen, und an einem gesunden Orte verpackt worden sind. — 3.) Der Gränzverkehr lst gegen Nachweise, welche hinsichtlich der Per^ sonen das nach vorstehendem §. 2. erfordert,-che Zeugniß enthalten, und wöchentlich erneu-"^c^" m"h'en, für die örtlichen Gewerb^ und Wmhschaftserzeugmsse, und für dir Ver- i3oo nchtung gemeiner Wirthschafts-, oder Ge-werbsdienste, jedoch nur über die nach Maßgabe der Entschließung vom i/. October bestimmten Stationen, und unter der dortselbst §. 5. vorgeschriebenen Controlle freigegeben. — H.) Personen und Waaren, welche aus den von der asiatischen Cholera befallenen oder der Ansteckung verdächtigen Gegenden üder Tirol und Vorarlberg an den dießseitigen Gränzen ankommen, können den Eintritt u.) nur an den bereits früher bestimmten Haupt-Eintritts-Stationen; !>.) Personen nur gegen 3en Nachweis, daß sie sett wenigstens zwanzig Tagen dle angesteckten und verdächtigen Gegenden verlassen haben, und daß ihre Effecten der geeigneten Disinfection unterworfen gewesen sind; o.) Waaren gegen förmliche Bescheinigung der an einer vorliegenden Con-tumazanstalt erfahrenen Disinfection, die bei giftfangenden Waaren vorlaufig noch in Ansehung der Waaren selbst und wahrend einer Zeit von zwanzig Tagen start gefunden haben muß; ci.) Thiere gegen beizubringende Nachweisung, daß sie an einer der vorliegenden Contumazanstalten einer den dtcßsettigen Vorschriften entsprechenden 'Vamtärs - Behandlung unterworfen waren, erhalten. — 5.) Die dicßseits an den Gränzen gegenTirol und Vorarlberg angeordneten Contumazanstalten treten, wo und so weit sie bereits eingerichtet gewesen, bis auf weiters auffcr Wirksamkett, die Einrichtung ist aber vorerst unverändert zu lassen, und fur den allenfalligen wettern Gebrauch zu erhalten. — D»e Granzbe-hörden und die Commandanten der Aufsichts-wachen an den bezeichneten Gränzen sind hie-von unverzüglich zur geeigneten Verfügung in Kenntniß zu setzen. — Auch ist gegenwärtige Entschließung durch das Kreis-Intelligenz-Blatt bekannt zu machen. — München am 19. November >33i. II. Verordnung der großherzogllch badenschm Immed,c,t-Commission zur Anordnung der polizeylichen Maß-regeln gegen die Cholera. — Karlsruhe den 7. November i33i. — In Erwägung, daß die k. baierische Regierung durch Aufstellung eines Militär - Cordons und andere damtt in Verbindung stehende umfassende Maßregeln an der östlichen und nördlichen Gränze des Königreiches sowohl das eigene Gebieth als die xückwarts liegenden Staaten möglichst gegen das Eindringen der asiatischen Cholera über seine Gränzen gesichert hat, und mit Rücksicht auf dte auf älnttichcm Wege erhaltene Nachricht von der Aufstellung eines Samtats-Cordons durch die k. k. österr. Regierung, vermittelst welchem die k. k. Küstenlander, das lombardisch - venetianifche Königreich, Tirol und Vorarlberg genügenden Schutz gegen das Vordringen jener Krankheit aus dem angesteckteil österreichischen Provinzen erhalten p.n ben, wird hiemit verordnet: ,.) Menschen und Thiere aus V^nevn, Würmnberg, dcr Schweitz, Tirol, Vorarlberg, den österreichischen Küstenländern und Italien, welche in das Großherzogthum gelangen, bedürfen, um in demselben zugelassen zu werden, keine andern Ausweise, als jene, welche dle allgemeinen polizeilichen und Zollvorschriften verlangen. Gleiches gilt von den Effecten, welche dle Reisenden mit sich führen. »— 2) Waaren, welche aus den bezeichneten k. k. österr. Provinzen und der Schwcitz in daS Großherzogthum gelangen, find wie die aus Bcncrn und Würtembcrg und dem Großhcrzogthume Hessen kommenden, zu behandeln, worüber oie näheren Vorschriften m der Verordnung des großherzogllchen Ministeriums des Innern vom 12. August d. I., Regierungsblatt Nr. 16/ gegeben sind. — I.) Dle Erleichterungen für den Granzverkehr mit dem Königreiche Wür-temberg nach Anordnung des großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 2. September d. I. finden auch auf den Granzveckchr mit dem Königreiche Baiern, dem Großherzogthu-me Hessen und mit Vorarlberg Anwendung. A u s z u g aus dem großherzoglich bad^nschen Regienmgs-Blatte Nr. 16 vom 12. August i63i. — In Ansehung der aus dem Königreiche Baiern und Würtemberg und dem Großherzugthume Hessen kommenden Waaren genügt es, entweder an gültigen Ursprungsschemen allein, wornach dieselben m einem dieser Staaten erzeugt, oder fabrizirt worden sind, oder an einer obrigkeitlich beglaubigten Urkunde, daß sie, nach vorheriger Untersuchung der Umstände und Verhältnisse, als unverdächtig befunden worden seyen. Z. l8o2. (2) sä Vub. Nr. 26,46. Concurs - Ausschreibung zur Besetzung des erledigten. Districts , Phpsikats zu Windischgratz im Ei llier Kr else. — Das Distncts-yhysikat zu Windischgratz, lst durch die Pen-sionirung des dermaligen Districts-Physikers Dr. Pichler in Erledigung gekommen. ^-Diejenigen Aerzte, welche sich u.n b,e Ver-leihunH dieses m,tt ,ein^V jährlichen Ew i3oi halte von 6o0 fi. E. M. verbundenen Dicnss-postens zu bewerben gesonnen sind, haben ,hre Compctenz-Gesuche, in welchen ncbst der übrigen erforderlichen Belegen auch der Beweis der Kenntniß der wmdlschen Sprache und die Nachweisung der bikherlgcn Dienstleistung ohne Utdergchung eines Zettvaumes aufzunehmen ist, bis ;t,m 29. Jänner ittZ2, bn dcm k. k. stnn'marklschen Guberlnum e>n-zureichen. — Gray am 6, December l85i. Z. ^796. (3) Nr. 27240. C u v rend e. Pensionen/ Provisionen und Quiescen-tcn-Gehalte von Individuen, welche wegen Verbrechen oder schweren Poltzev-Mbertretun-gcn in Untersuchung verfallen, sind erst nach erfolgten Urtheile zu systircn« — Die k. k. Hofkammer hat in Beziehung auf die Frage, ob der Pensions-, Quiescentengehalt oder Provisionsgenuß eines wegen Verbrechen oder ciner schweren Polizcp - Uebertretting in Untersuchung verfallenden Pensionisten, Provi-sionlsten, während der Untersuchung zu silspcn-diren ftp, im Einvernehmen mit der k. k. obersten Iustizstelle, und der Gesetzgcbungshofcom-mission mit Verordnung vom »4. October d. I., Zahl I2059, zu bestimmen befunden, "daß eine solche Suspcndirung nicht statt finde, indem erst nach erfolgtem Urtheile das Erkenntniß zu fallen ist, ob wegen des begangenen Verbrechens oder schweren Polizey; Uebertre-tung der Verlust der Pension oder Provisions- ' gebühr vom Tage des Urtheils einzutüten habe. — Die vereinigte k. k. Hofranzlev hat diese Bestimmungen auch auf die Pensionisten und Provision,sten der politischen Fonds, der standischen und städtischen Körper, in gleiche Anwendung zu bringen befunden. — Welches in Gemaßhclt- der hohen Hofkanzlep - Verordnung vom 10. November l. I., Zahl 24745, hlemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Vötn k. k. illyrifchm Gubernium. — Laibach am 9. December 16Z1. c Joseph Camillo Freyherr v< Schmidburg, ' Gouverneur. Carl Graf Zu Welsperg Naitenau und Primör, k. k. Hofrath. ^ Johann Nep. Vessel, k. k. Gubernialrath. Z- 1760. (3) Nr, 235. Illyr. St. G. V. ! Kund m a ch u n g . der Verkaufs-Versteigerung über i5 Bruder- , schafts-Realitäten im Rentbczirkc Mgüa. — ' In Folge hohen Staats-GüterMeraußcrungs-Hoftommissions-Decrets vom, 27. September l. I., Z. 10904 ?., wird am 4. Jänner i8Z2 in den gewöhnlichen Amtsssunden bei dem k. k. Wald- und Rentamte Veglia, Istrianer Kreises, zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteigerung mehrerer Bruderschaftsfonds-Realttaten, ln der Gemeinde Dci^i^^c^ Rentbezirk Veglia gelegen, geschritten werden, als: !.) des m der Gegend (ürZ^a gelegenen, 3i-rc)^o ?o^1iL benannten Weidegrundes, im Flächeninhalte von i Ioch, 4748/^100 Quadrat-Klafter, geschätzt auf 23 ft. 45 kr. ; 2.) des in der Gegend Oi-^onini gelegenen, Oci--. muH 83. Krixa benannten Wcidegrundes, nn Flächeninhalte von z Joch, 8Z3 52^: Quadrat-Klafter, geschätzt auf 18 ff. 40 kr.; Z.) des in d^r Gegend Hi^Zri gelegenen, Verlnn-ni^Ii n 3,l^3rl benannten Weidegrundes, im Flächeninhalte von 1 Joch, »269 34^: Qua-^ drat-Klafrer, geschäht auf 21 fi. 55 kr.; 4>)D des in der Gegend suZnl'i gelegenen, Iic^mu-nicti in äi^ari benannten Weidegrundes, im Flächeninhalte von 56i 52^: Quadrat^Klafter, geschätzt auf 4 fi. 10 kr.; 5.) des in der Gegend 5uFaii gelegenen, n^ I^naiii benann^ ren Weldegrundes, im Flächeninhalte von 420^00 Quadrat-Klafter, geschätzt auf 3 ft. D 10 kr.; 6.) des in der Gegend 8u^asi geleae-W nen, i'unäQi-usga benannten Weidegrundes,« nn Flächeninhalte von 1 Joch, 548 9/,^: Quadrat-Klafter, geschätzt auf 24 fi. 35 kr - 7 ) des in der Gegend 5mie5i gelegenen, ?1^ni?'a »Il33 ^N<251 benannten Weidegrundes, im Flächeninhalte von 156706!: Quadrat-Klafter, geschätzt auf 5 fl. 55 fr.; 6.) des in der Gegend ^QL8i gelegenen, ?!^nixa benannten Weidegrundcs, im Flächeninhalte von 648, 0» Quadrat-Klafter, geschätzt auf 5fi.; a.) des in der Gegend Klimno gelegenen, ^alnii^ benannten Weidcgrundes, im Flächeninhalte von 1 ^och, i5gl 27^: Quadrat-Klafter, geschätzt auf 24 fl 20 kr.; 10.) des in derGe-;cnd Xümna gelegenen, I^m^i benannte»^ Wcidegrundes, im Flächeninhalte von 2 Joch, 1226 iA: Quadrat - Klafter , geschätzt auf 16 fi. 55 kr.; il.) des in der Gegend Xlim-lio gelegenen, ?upinc>v benannten Wetd<>-grundcs, im Flächeninhalte von 1 Joch, 427 74^: Quadrat-Klft., geschätzt auf23 ss. 15 kr.: 12.) des in der Gegend 8u^i-I gelegenen >l5Q0tl2a 5o Krix^ benannten Weidegrundes, !m Flächeninhalte von 690^00 Quadrat-Klaft -er, geschätzt auf 6 fl. 50 kr.; ^3,) des in )ev Gegend Xuim gelegenen, lilU5^ benann- 1Z02 ten/ und 2 Joch, 874,00 Quadrat-Klafter messenden Weidegrundes, geschätzt auf Zo fi. 55 kr.; 14.) des in der Gegend Xnini gele-^ gencn, O^raäi^H be'nannten, und 1 Joch, 632,00 Quadrat-Klafter messenden Weide-grundes, geschätzt auf 17 fi. 25 kr.; i5.) dcs im Orte l^ral^ri^no ^ I^uäeru benannten Grundes, im Flächeninhalte lg, 06 Quadrat-Klft., geschätzt auf 3 fi. 48 kr. — Diese Realitäten werden cinzelnweise, so wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um den beigesehten Fiscalpreis ausgeboten, und dem Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k. St. G. V. Hof-Eommisswn überlassen werden. Niemand wirdzurVersteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fiscal-preises entweder in barer Conv. Münze, oder »n öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Ueberbringer lautenden ^Vtaatspapicrcn nach ihrem coursmäßigen Werthe bel der Vcr-steigerungs-Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlaufig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs-Urkunde bcibrmgt. — Die erlegte Caution wird jedem Licitanten mit Ausnahme des Meistbicters, nach beeidig« ter Versteigerung zurückgestellt, jene dcsMcist-bieters dagegen wn-d als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dicß-fälligen Contractcs nicht herbeilassen wollte, vder wenn er die zu bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bei pfiicht-mäßlger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird chm der erlegte Betrag an dcr ersten Kauf-sckillingshälfre abgerechnet, oder die sonst geleistete Cautwn wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten cmen Anbot machen will, ist verbunden dic dicßfällige Vollmacht seines Com-Mttcnten der Verstcigerungs-Commission vorläufig zu überreichen. — Der Mcistbieter hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach erfolgter, und ihm bekannt gemachter Bestätigung dcs Verkaufs-Actes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er fie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmäßige Sicherhett gewährenden Realität m erster Priorität grundbüchllch versichert, mit fünf vcm Hundert in Conventions-Mün-ze verzinset, und die Zinsengebühren in halb« jahrigen Verfallsraten abführt, in fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen, wenn der Erstehungspreis den Betrag von5o fi. übersteigt, sonst aber wird die zweite Kaufschillings-Hälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebev- gabe gerechnet, gegen dic ersterwähnten Veding-nissc berichtiget werden müssen. — Bei gleichen Anboten wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichcn oder frühern Berichtigung des KaufscMings herbeilaßt. — Die übrigen Vcrkaufsbcdmgnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bei dem k. k. Wald- und Rentamte ln Veglia eingesehen werden. — Von der k. k. Staatsgüter-Veräußenmgs-Provinzlal-Commission. — Triest am 28. October 16Z1. Fr. M. Stibil, k. k. Gubernial-Secrctar. KtaM- unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 1796. (3) Nr. 333 l. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte m Kram wird bekannt gemacht: Es sey über An< suchen dcs Joseph Dctella, des Ignaz Detel-la und der Iosepha Detella, als bedingt erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach der am iZ. October l. I. allhier ohne Testament verstorbenen Mutter, Anna Detella, die Tagsatzung auf den 16. Jänner i3Z2, Vormittags um g Uhr, vor diesem k. k. Stadtuno Landrechte bestimmet worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie dlc Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am lo. December i83i. Z. 1797. (3) Nr. 82ZL Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Michael Trontel, als gesetzlichen Vertreter seines minderjährigen Sohnes Andreas, als bedingt erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dcr am 3o. Mai l, I. allhier mit Hinterlassung einer letztwillie gen Anordnung verstorbenen Gattinn, Theresia Trontel, die Tagsatzung auf den 16. Jänner 18I2, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmet worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was »mmer für einem Rechts-gründe Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigcns sie die Folgen des §. 8i4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 10. December i62i. Anhang zur N»ib»cher Teituns? Sours vom 20. December »83l. Mrttel preis. StHatsschuldverschr«lbu»i<,tn zu5v. H. (in CM.) L5 2j5 detto detto zu 4 v. H. lin C M.) ?5 ,j2 Darl. mit Verlos, v. I. ,821 fül 100 ft. (inEM.) 12? ,M Wlen. Stadt.Banco-Odl. zu 2 1^2 o- H. l'n CVl.) 46 H5 lAerarial) (Domest.j Obl!z,ationen der Stand« (C.M.) (E.M.) V, Österreich unter und juZ V.H.'l — — ob derEnng, von Nöl)«l zu »l/2 v.H.I ^s — men. Mähren, Schle»^ zu « !/^v.H.> — — st,n,St, in die Reassumirunq der auf den 5. Sep» tcmber, 5. October und 5. November d. I., an« geordnet gewesenen executive« Fcilbietung der, demVrecuten Mathias Kraker/ vulgo Nompelvoy Schöpfenberg, gehörigen, geriHtlich auf 2,26 st. M. M. gesckähten liegenden Güter, als: lu sämmtlichen Mohn. und Wilthschoftsgebäuden, sammt An» und Zugehör, des dem Gute Smuk ^ befglechtlichen Weingartens zu Gorenze u jeu« 1 »clluvi 6raßi und per8i6an2i, sammt WcwktNer, ^ des Weingartens Deutfchmann, bestehend aus zwei Abtheilungen, und poä Zi^^nxo, sammt Wiessteck, und im Neugebirge des Weingartens ^ MnIIonsclixe, ^ottixliol» oder 8euniß, Nlaxe t« ^ velks, u ßoreini Mla^i, der dem Herzogthum« Gottschee berarcHtlichen Weingärten, als: des Weingattens Deutschmann, Flek und Doma ge« ^ rannt, »reizen aus dem getichtlichen Vergleiche ! vom 2o. 3)lai >L26 schuldigen 32g fi. Lo kr. M. ^ M.. sammt Interessen und Erecutionßtosten ge- ^ williget, und sind hiezu drei Feilbictungstagsaz, ' zünden, die eiste auf den ,3. Jänner, die zweite auf den ,5. Februar und die dritte auf ten ,5. Mär, iL32, jedesmal Nolmittags von 9 lns 12 Uhr, mit dem Ncifahe in I^oco der Reali» täten bestimmt rrorden, daß, rvenn diefe Reali» täten rreder bei der ersten noch zrreiten Feilbie» tunststagsahung um den SchahungSrverth an Mann stebracht werden, tiefeldtn bei der dritten und lehten Feilbietungstagsahunn auch unkr temsel-den bintangegeben werden würden. Wozu aNe Kauftustigen mit dem Beisätze voraeladen werden, daß die dießfälllften Licita» tionsbedmgnisie täglich während den Amtöstuw den in dieser AmtStanzley eingesehen werten tonnen. Vom Nezirls. Gerichte Herrschaft Krupp am < 3o. November iL3,^ ^! Nachstehende Gebetbücher sind sämmtlich gebunden in schwarzgepreßtem Saffian, mit Gold-" schnitt und Schuber in der Jg. A l. Edlen v. K lei nma yr'schen Buckhandlung zu haben: ' Beruhigung und Trost, im Gebete zu Gott. Ein Gebetbuch für katholische Christen. Mit 5 Kupfern und einer Vifiiiftte. 6. Wien. 4 fi. Bete, vertraue, dein Erlöser lebt. Ein Gebetbuch für katholische Chrissen. 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Stadt» und Landce hte destlinmet wor« den, be» welcher alle Jene, welche an omen Verlaß aus was immer für einem Rechrsgrun-de Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewlß anmelden und rechtsgelcend dacthun sollen, wldrigens sie dle Folgen des §. g^ b. G. B. sich jelbst zuzuschreiben haben werden. Von dem k. k. Btadt- und Landrechte in Krain. Laibach den i3. Oecember i63i. ' Aemtliche Verlautbarungen. Z. iLo5. (2) Kundmachung. Der durch den Austritt des August Frey« Herrn 0. ?azc,r,m, erledigte kramlsch-stän0ll sche Gtlftungsplay, »n der Wiener Ne^stad. tec Mllttär^'Äkademle soll wleoer besetzt werden, daher Diejenigen, dlc sich um denselben bewerben wollen, binnen 6 Wochen chre Gesuche bei dlefer ständisch Verordneten Gceile einzureichen, und sich dartn über nachstehende Eigenschaften auszuweisen haben, und zwar: 2.) über das Lebensaller uon 10 diS 12 Jahren mit dem Taufscheine; 1^».) üder o»e mlt gutem Erfolge zurückgelegten deuischen schulen, oder allenfalls wettere Gcudlen und un-taoelhafte Moralität, nut den Schul- oder Studlenzeugnissen der letzt verflossenen zwei Semester; 0.) über gute Gesundheit, dann «verstandene natürliche oder geimpfce Blattern m»t dem arzUlchtn Zcugnlsss, und endllch noch insbesondere ä.) üder physische Tauglichkeit zur Aufnahme m die MültareAkademle , mit dem von emem Stabs- oder Regimencsarzte ausgestellten Certificate. — Von der ständisch Verordneten Stelle in Krain. Laibach am 29. December i63i. ,^ Anton Camillo Graf v. Thurr. vermischte Verlautbarungen. Z. »8.2. (») Nr. 533o. G d i e t. Vom Nezirksgetichte der Staatsherrschafl iiack wird hiermit aNgemein kundgemacht: (Ks sey mu Nescheio von heute die executive FeUd«etung nach« steyendei, dem Andrä Warlgehöligen, oem Glunü« buche oes Dominiumö lZlsnern unterstehendenRea« lltälen, als: 1.) deü ^ßfeuers in der Florianischen Echmid« Hütte; 2.) oeS (Zh^uers in der Tschutsch'schen Schmio. Hütte; 3.) lechü Tage Streckhammer an der Lend ; 4.) einer Kohlstatt v' ^umkÄcl,; 5.) do. do. N2c1 I^alinllx^m; 6 ) zwei 0o. V ?Icüi5cll^!< sammt Heumahd ; 7) elner Aehölzungv'^in^I^vsamml i?etlmc»ho : 6.) eines Krautgartens untec oem Hchmiobel' ge, sammt Yeumahd; «Z 9 ) ocs Oarlenö I^l^u ^«i-Ic»^ ; ^ »«.) oeK Äailens v' ^,«lg; Zl ) des Hauscs 3lr. 76, sammt StalwnZ und ^ugchöc; ,2.) heg Dauses sammt Garten , Dltschdooen und Scallung Nr. ?5 ; »3.) oeb ^itlerhofs ^elsunnlix; Hch.) oes Oarlens v' ki-ats ^u6 >VolixKiü!,a; »5.) der Heumahd v' zl^annntx; ^6 ) zweier (Zßfcuer in 0er Tschimschi'schcn Schmid», hulte, sammt Rohlbciren; ,7.) oes (Zbleuerö poä I^asain, sammt Kohl» baren ; i6 ) dreier Tage Streckhammer an del Lend; ig) orelec Kohlstätten v'^mbul; 2a.) do. do. v' ^lum^acl,» 2».> do. dv. ^««l i3lizi!Äru; 22.) zweier do. ^l-I'^UnIc; 2.11.) 00. do. lni I^Älj^l>illi: 24.) einer do. n^ <^Ätsc!lltli» 2d.) elner Oßfcuec'Gerechügtelt; sam.ntttche Realnaten, zusammen ,m Werthe von 335o rl., dann der sam'Nlllchen Fahrniffe, als: e«neö Pferdes , dreier Kühe, oann der sämmtlichen, H^us- uno Wirthscha'ts.inrichtungs. Stücke im ^^cthe von »7I si. 2Ü lr./ wegen der dem Gre« gor Fn,;ltlsch von P^NanV, aus dem wirthschafts» ämttichcn Vergleiche vom 2». März 1629 schuldi-gen üö ft. c. ä. c. dewiNiget, und hiezu drei Tag-sa^^n<;en auf oen ^6. Jänner, »5. Zebruar und« 17. Macz ,852, jeoesmal, Vormittags von 9 bis t2 Uhr, dann Nachmittags von 2 bis 6 Uhr, in I-,c»ca oer Realitäten in «Zisnern mit dem Beisahs anderauinc woioen, daß die . oersteiqernoenO«, jecte del her ersten und zweiten Versteigerung nur über oder um oen Schaywerth, bei der dritten auch unter demselben werden hintangegeben w kl« ' den. Wozu die Kauflustigen m,c dem Veisuhe zu elscheinen eingeladen werden, daß die Realitäten in Eisnern besehen werden tonnen, dic3>citations" dedingnisse aber in hiellger Gerichtskanzlei zur «Zin« slcht bereit liegen. M Lack den ,3. December ,33i. " ' (Z. Amts-Blatt Nr. i5S. d. 27. December i93i.)