© Nova univerza, 2018 DIGNIT AS Revija za človekove pravice Slovenian journal of human rights ISSN 1408-9653 Der Vertrag von Jalta und die Auslieferung der Flüchtlinge im Mai 1945 nach Jugoslawien Tamara Griesser-Pečar Article information: To cite this document: Griesser-Pečar, T . (2018). Der Vertrag von Jalta und die Auslieferung der Flüchtlinge im Mai 1945 nach Jugoslawien, Dignitas, št. 59/60, str. 105-122. Permanent link to this doument: https://doi.org/ 10.31601/dgnt/59/60-11 Created on: 07. 12. 2018 To copy this document: publishing@nova-uni.si For Authors: Please visit http://revije.nova-uni.si/ or contact Editors-in-Chief on publishing@nova-uni.si for more information. This work is licensed under a Creative Commons Attribution-NonCommercial 4.0 International License. 105 DIGNITAS n Der Vertrag von Jalta und die Auslieferung der Flüchtlinge im Mai 1945 ... 1 The Agreement of Jalta and the Handovers of the Refugees to Yugoslavia in May 1945 AbSTRAcT In Slovenia, but also in carinthia, some historians, lawyers and political scientists again and again claim that the legal basis for the handing over of the Yugoslav refugees in carinthia to Tito troops in 1945 has to be sought in the war conferences of the Allies in Yalta and Potsdam. The contribution indicates that although the Allies spoke about Yugoslavia in Yalta, they did not speak about the repatriation of Yugoslavian refugees, but only about putting into operation the Tito-Šubašić agreement signed on the island of Vis on June 16, 1944. The bilateral repatriation agreements signed in Yalta between Soviets and british and Soviets and Americans – later on also with French and belgians – did definitely not refer to Yugoslavia. And the Potsdam agreement treated merely the repa- triation of the Germans. The british handed over the Yugoslav refugees in carinthia to the Yugoslav army without informing them about the rights they had according to the 1929 Geneva convention. The british made use of a deception, as they told the prisoners that they would be transferred to the british zone in Italy (Palmanova). The Yugoslav units and civilians who escaped to Italy, to a british zone also, weren’t delivered to Yugoslavia. Therefore the reason for the han- dovers must be sought in carinthia. On May 17 the british briga- 1 Publikacija je rezultat izvajanja raziskovalnega programa Nasilje komunističnega totalitarizma v Sloveniji 1941-1990 (P6-380), ki ga sofinancira Javna agencija za raziskovalno dejavnost Republike Slovenije. Der Vertrag von Jalta und die Auslieferung der Flüchtlinge im Mai 1945 nach Jugoslawien 1 Tamara Griesser-Pečar 106 DIGNITAS n Človekove pravice dier Toby Low [6Th Armoured Division] gave the order to hand over all Yugoslavian citizens in carinthia to Tito troops as quickly as possible. He rested on the order given by the deputy of field marshal Alexander in caserta general brian Robertson, in absen- ce of the field marshal Alexander, on May 14, 1945. However, Toby Low ignored an order of field marshal Alexander given a few ho- urs later containing the exact opposite arrangement, namely the transportation of all croatians and Yugoslavian dissidents to the area of »District One« (»Distone«) in Italy. To this day, the negotia- tions and the agreements made on May 19 and 20, 1945 between the Tito troops and the british units in carinthia were not taken enough into consideration, although they were (jointly) respon- sible for the delivery. The question was primarily and still is very thoughtlessly argued away whether there has been a connection between the retreat of the Yugoslavian troops and the handovers. Key words: Yalta, Potsdam, Geneva convention, Viktring, ble- iburg, Toby Low, charles Keightley, Harold Macmillan, field mar - schal Alexander Jaltska pogodba in izročitev beguncev Jugoslaviji maja 1945 POVzeTeK Povzetek: Nekateri zgodovinarji, pravniki in politologi v Slove- niji, pa tudi na Koroškem neprestano trdijo, da so britanci jugoslo- vanske begunce, ki so maja 1945 iskali zatočišče na Koroškem, Ti- tovim četam izročili na podlagi sklepov velikih sil na konferencah v Jalti in Potsdamu. Prispevek kaže, da v Jalti sploh niso govorili o vračanju jugoslovanskih beguncev, temveč zgolj o boljšem izvaja- nju Tito-Šubašićevega sporazuma, ki je bil na otoku Visu podpisan 16. junija 1944. Predmet jaltskih repatriacijskih pogodb med Sovje- ti in britanci oziroma Sovjeti in Američani – kasneje so podobne pogodbe podpisali tudi Francozi in belgijci – sploh ni bila repatri- acija Jugoslovanov. Sporazum, sklenjen v Potsdamu, pa obravnava le vračanje nemških prebivalcev. Jugoslovanske begunce na Koroškem, ki niso bili obveščeni o svojih pravicah v okviru Ženevske konvencije, so britanci izročili 107 DIGNITAS n Der Vertrag von Jalta und die Auslieferung der Flüchtlinge im Mai 1945 ... jugoslovanski vojski. Pri tem so se posluževali prevare. beguncem so namreč rekli, da bodo premeščeni v britansko cono v Italiji (Pal- manova). Jugoslovanske vojaške enote in civilisti, ki so pobegnili v Italijo, prav tako v britansko cono, pa niso bili izročeni. Razlog za izročitev je torej treba iskati na Koroškem. 17. maja je brigadir Toby Low (6. oklepna divizija) izdal ukaz, naj se vse jugoslovanske državljane na Koroškem čim prej izroči jugoslovanski vojski. Skli- ceval se je na ukaz z dne 14. maja, ki ga je v odsotnosti feldmaršala Aleksandra iz caserte poslal general brian Robertson, feldmarša- lov ukaz nekaj ur pozneje, ki je vseboval diametralno nasprotno navodilo, namreč premestitev vseh Hrvatov in jugoslovanskih di- sidentov na območje »District One« (»Distone«) v Italiji, pa je po- polnoma ignoriral. Do danes se tudi v zgodovinopisju premalo upoštevajo pogajanja med britansko in jugoslovansko vojsko na Koroškem maja 1945 ter 19. in 20. maja sklenjeni sporazumi, ki so (so)odločilni za izročitev. zgodovinarji in pravniki se z lahkoto izogibajo vprašanju, ali obstaja vzročna povezanost med umikom jugoslovanskih čet iz Koroške in izročitvijo beguncev. Ključne besede: Jalta, Potsdam, Vetrinj, Pliberk, Ženevska kon- vencija, Toby Low, charles Keightley, Harold Macmillan, maršal Alexander Wenn sich Historiker, wie dies leider oft geschieht, aktuellen politischen zielen und Opportunitäten unterwerfen, verabschie- den sie die Geschichtsschreibung von der Wissenschaft. Sie belas- sen sie bei der Vorgabe der ideologischen Geschichtsschreibung, wonach die Geschichtswissenschaft am ende doch nur ein Instru- ment ideologischer oder aktuell-politischer ziele ist. Die Aufgabe der Geschichtsschreibung ist aber nicht die entwicklung oder be- stätigung irgendwelcher Legenden oder Mythen, sondern sie fußt einzig und allein auf Fakten, Dokumenten und zeugenaussagen, die natürlich auf Glaubwürdigkeit überprüft werden müssen. In Slowenien, aber auch in Kärnten, halten sich hartnäckig vi- ele Legenden um den zweiten Weltkrieg und die zeit danach, die völlig resistent sind gegen jedweden auch noch so starken beweis. eine dieser Legenden rankt sich um die Konferenzen von Jalta und Potsdam. So wird immer wieder von einigen Hi- storikern, Juristen und Politologen, behauptet, dass die Rechts- grundlage für die britischen Auslieferungen der jugoslawischen 108 DIGNITAS n Človekove pravice Flüchtlinge in Kärnten an Jugoslawien in den Kriegskonferenzen der Alliierten in Jalta und Potsdam zu suchen sei. Der Kärntner Historiker Aguštin Malle z.b. kritisiert in seiner Rezension des buches von Florian Thomas Rulitz Die Tragödie von Bleiburg und Viktring, sowohl den Autor selbst als auch den Verfasser des 5. Vorworts, Jože Dežman, weil diese in dem genannten buch vor allem den Nachweis eines „Kuhhandels“ zwischen den bri- ten und der Tito-Armee hervorhoben, „bei dem der Rückzug der jugoslawischen Armee aus Kärnten mit der britischen Übergabe der jugoslawischen antikommunistischen Flüchtlinge bedingt wird“. 2 Nach Meinung von Malle kann eine solche einschätzung nur bei völliger Ignorierung der Jalta-beschlüsse und der diplo- matischen Noten der britischen und amerikanischen Regierung erfolgen. 3 Auch nach Auffassung des Präsidenten der Veteranen- Organisation der Partisanen, Janez Stanovnik, war die Ausliefe- rung völkerrechtlich begründet, denn historische Dokumente zeigen demnach angeblich, dass die britische Armee, bzw. deren Kommandanten, nur die Vereinbarungen der großen Drei, also Roosevelt, churchill und Stalin, umgesetzt hätten. 4 Und der Regi- me-Jurist und langjährige Professor an der juridischen Fakultät in Ljubljana, Ljubo bavcon, behauptete gar, dass die Auslieferung der jugoslawischen einheiten schon deshalb keinen bruch des Völkerrechts bedeute, weil sie auf den Vereinbarungen der Alli- ierten in Moskau, Teheran, Jalta und Potsdam fußten. 5 So ist es denn wichtig, sich von solchen Legenden zu verabschieden und sich auf die Tatsachen zu stützen. Nicolai Tolstoy äußerte in ei- nem Interview, dass ihm nach der Veröffentlichung des buches Die Verratenen von Jalta plötzlich bewusst geworden sei, dass ein zusammenhang zwischen der Auslieferungspraxis der So- wjets und jener der Jugoslawen bestanden hatte und dass man die eine Tragödie der Auslieferung nur verstehen kann, wenn man auch die andere versteht, einschließlich aller Komplotte. „Selbstverständlich war der Fall der Jugoslawen auf eine gewisse 2 J. Dežman. “Totalitäre epizentren in der Alpen-Adria-Region im Licht der ereignisse im Frühjahr 1945 in Kärnten, in: F. Thomas Rulitz, Die Tragödie von Bleiburg und Viktring. Partisanengewalt in Kärnten am Beispiel der antikommunistischen Flüchtlinge in Mai 1945, Hermagoras: Klagenfurt/ celovec–Ljubljana/Laibach-Wien/Dunaj, S. 28 3 A. Malle, Prispevki za novejšo zgodovino, S. 222. In derselben Rezension kritisiert Malle auch Rulitz als er von Repatriierungsmaßnahmen und Jalta-beschlüssen spricht (S. 230). 4 Odprto pismo predsedniku vlade, http://www.zzb-nob.si/aktualno/?stran=13 5 L. bavcon, „Poskusi revizije poteka druge svetovne vojne in kriminalizacije narodnoosvobodilnega gibanja”, Škof Rožman v zgodovini, Društvo piscev zgodovine NOb Slovenije, Ljubljana 2008, S. 43- 44. 109 DIGNITAS n Der Vertrag von Jalta und die Auslieferung der Flüchtlinge im Mai 1945 ... Weise eine viel greifbarere Verschwörung, weil das Jalta-Abkom- men absolut nichts mit ihnen zu tun hatte.“ 6 es stellt sich die Frage, ob nach den im Jahre 1945 geltenden be- stimmungen des Völkerrechts eine Auslieferung Kriegsgefange- ner gegen ihren Willen überhaupt zulässig war. Hier hat man sich auf das IV. Haager Abkommen über die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs vom 18. Oktober 1907 und auf das Genfer Abkom- men vom 27. Juli 1929 über die behandlung der Kriegsgefange- nen zu stützen. 7 Der Art. 2 dieses Genfer Abkommens besagt, dass die Kriegsgefangenen „jederzeit mit Menschlichkeit behandelt und insbesondere gegen Gewalttätigkeiten, Beleidigungen und öffentliche Neugier geschützt werden… Vergeltungsmaßnahmen an ihnen auszuüben ist verboten.“ 8 Und im Art. 7 ist die Unver- zichtbarkeit auf die Rechte der Kriegsgefangenen festgelegt. Der Würzburger Völkerrechtler Dieter blumenwitz betonte in seiner Untersuchung Okkupation und Revolution in Slowenien (1941- 1946), dass Großbritannien menschenrechtliche Mindeststan- dards hätte beachten müssen. 9 zwar behandelte weder die Haa- ger Landkriegsordnung noch die Genfer Konvention die Repatri- ierung Kriegsgefangener gegen ihren Willen, doch greift hier die Martenssche Klausel in der Präambel der IV. Haager Konvention ein, die besagt: „Solange, bis ein vollständigeres Kriegsgesetzbuch festgestellt werden kann, halten es die hohen vertragschließenden Teile für zweckmäßig, dass in den Fällen, die in den Bestimmun- gen der von ihnen angenommenen Ordnung nicht einbegriffen sind, die Bevölkerung und die Kriegsführenden unter dem Schu- tze und der Herrschaft der Grundsätze des Völkerrechts bleiben, wie sie sich ergeben aus den unter gesitteten Völkern feststehen- den Gebräuchen, aus den Gesetzen der Menschlichkeit und aus den Forderungen des öffentlichen Gewissens.“ 10 Mit anderen Wor- ten, so der Völkerrechtler Dieter blumenwitz: „In jeder Phase des ius in bello bleiben die Kriegsparteien den Gesetzen der Menschli- chkeit verpflichtet.“ 11 6 N. Tolstoy, Close Designs and Crooked Purposes. Forced Repatriations of Cossacks and Yugoslav Nationals in 1945, centre for Research into Post-communist economies, Nr. 16, S. 14. 7 D. blumenwitz, Okkupation und Revolution in Slowenien (1941-1946). Eine völkerrechtliche Unter- suchung, böhlau: Wien-Köln-Graz 2005, S. 39-40. 8 http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=bundesnormen&Gesetzesnummer=10000 191 9 blumenwitz, S. 124. 10 blumenwitz, S. 43. 11 blumenwitz, S. 126. 110 DIGNITAS n Človekove pravice Wo Verträge über die Repatriierung der Kriegsgefangenen wir- klich abgeschlossen wurden, müssen diese völkerrechtlich nicht wirksam sein. Sie sind dann unwirksam, wenn eine unmenschli- che behandlung der „Displaced Persons“ 12 – so wurden Personen bezeichnet, die sich außerhalb ihres Heimatlandes aufhielten und allein nicht zurückkehren konnten –, nach der Auslieferung vora- ussehbar war. blumenwitz bekräftigte dies: „Ist ein Zurückgeführ- ter einer unmenschlichen Behandlung durch den Aufnahmestaat oder einer nicht gerechtfertigten Gefährdung von Leben und Fre- iheit ausgesetzt, darf danach eine Ausweisung oder Auslieferung nicht erfolgen. Die Auslieferungsmaßnahme selbst muss rücksicht- svoll durchgeführt und Demütigungen, gesundheitliche Schäden und unnötige Härten müssen vermieden werden. Für politische Flüchtlinge gilt zudem ein generelles Auslieferungsverbot.“ 13 Di- ese völkerrechtlich verpflichtenden Mindeststandards ergeben sich aus den Kriegszielen der Allliierten, so aus der Atlantik-char - ta und den erklärungen von Teheran und Jalta. 14 Nach diesen Kriterien muss eine Untersuchung der zwangsrepatriierung der Kosaken sowie der jugoslawischen Kriegsgefangenen und Flüch- tlinge wohl zum Schluss kommen, dass diese Maßnahmen völker- rechtswidrig gewesen waren. Aber hier soll nicht näher auf die Problematik der Auslieferung sowjetischer Staatsbürger an die So- wjetunion eingegangen werden – denn darüber wurde schon viel erhellendes geschrieben, so z.b. von Nikolai Tolstoy, 15 über die Re- patriierung der Kosaken aus Österreich auch von Prof. Stefan Kar- ner. 16 Hier soll die Auslieferung der jugoslawischen Staatsbürger, darunter etwa 10.000 Domobranci bzw. Angehörige der Sloweni- schen Landeswehr, das Thema sein, von denen die meisten in den sicheren Tod geschickt wurden, obwohl den briten bewusst war, dass die Kommunisten die Ausgelieferten inhaftieren, foltern und 12 Die bezeichnung „Displaced persons“ erstreckte sich auf Personen, die sich kriegsbedingt außer- halb ihres Heimatlandes aufhielten und allein nicht zurückkehren konnten. 13 blumenwitz, S. 125. 14 blumenwitz. S. 146-7. 15 N. Tolstoy, Die Verratenen von Jalta. Englands Schuld vor der Geschichte, München-Wien 1977. 16 S. Karner und P. Ruggenthaler, „(zwangs)Repatriierungen sowjetischer Staatsbürger aus Österre- ich in die UdSSR“, in: Die Rote Armee in Österreich. Sowjetische Besatzung 1945-1955, Graz-Wien- München 2005, S. 243-273; Stefan Karner, „zur Auslieferung der Kosaken an die Sowjets 1945 in Judenburg“, in: Judenburg 1945 n Augenzeugenberichten, ed. Johann Andritsch, Judenburg 1994, S. 243-259; Stefan Karner, Im Archipel GUPVI. Kriegsgefangenschaft und Internierung in der Sowjetu- nion 1941-1956, München 1995. Die Gesamtzahl der sowjetischen Repatriierten soll nach einem so- wjetischen Repatriierungsbericht, den Prof. Karner und Peter Ruggenthaler in ihrem bericht zitieren, 6,810.565 Personen betragen haben, davon 4,794.087 zivilisten, allein in Judenburg 40.000 Kosaken (zivilisten und Militärangehörige). Karner, Ruggenthaler, (zwangs)Repatriierungen, S. 245. 111 DIGNITAS n Der Vertrag von Jalta und die Auslieferung der Flüchtlinge im Mai 1945 ... töten würden. Hauptmann Nigel Nicolson, der für eintragungen in das Logbuch der „1, Guards brigade“ der 6. Armoured Division (6. britische Panzerdivion) verantwortlich war, schrieb in seinem bericht nur einen Tag nach der Ankunft der Flüchtenden im La- ger Viktring: „Keiner von ihnen kann repatriiert werden, es sei denn, in den fast sicheren Tod aus Titos Hand.“ 17 Während der Konferenz von Jalta, die vom 4. bis zum 11. Fe- bruar 1945 auf der Schwarzmeerhalbinsel Krim stattfand und an der Winston churchill, Franklin D. Roosevelt und Josef Stalin te- ilnahmen, wurde über die Niederwerfung, besetzung, Kontrolle und Reparationen Deutschlands, über Polen, die Vereinten Nati- onen, den Krieg gegen Japan und die Machtverteilung in europa gesprochen. zunächst sollte über Jugoslawien nicht gesprochen werden, weil diese Frage eigentlich mit der Unterzeichnung des Tito-Šubašić Abkommens am 16. Juni 1944 auf der Insel Vis als er- ledigt galt. Da aber die Umsetzung der Vereinbarung verschleppt wurde, kam auch Jugoslawien auf die Tagesordnung. 18 Im offiziel- len Dokument der Krim-Konferenz heißt es: „Wir haben es für er- forderlich gehalten, Marschall Tito und Dr. Šubašić zu empfehlen, dass das zwischen ihnen geschlossene Abkommen unverzüglich in Kraft treten und eine Provisorische Einheitsregierung auf der Grundlage dieses Abkommens gebildet werden soll. Es wurde auch beschlossen zu empfehlen, dass die neue jugoslawische Regierung sofort nach ihrer Bildung erklären soll: 1. dass der Antifaschisti- sche Rat der Nationalen Befreiung Jugoslawiens durch die Einbe- ziehung von Mitgliedern der letzten jugoslawischen Skupschtina erweitert wird, die sich nicht durch Kollaboration mit dem Feind kompromittiert haben, und dass eine Körperschaft, Provisorisches Parlament genannt, gebildet wird; 2. dass legislative Akte, die vom Antifaschistischen Rat der nationalen Befreiung Jugoslawiens an- genommen wurden, der anschließenden Billigung durch eine ver- fassunggebende Versammlung unterworfen sein sollen. Es wurde ebenfalls ein allgemeiner Überblick über andere Balkanfragen gegeben.“ 19 Aus den offiziellen Dokumenten ist also ersichtlich, dass bloße „empfehlungen“ formuliert wurden, denn es waren in Jalta weder Vertreter der jugoslawischen königlichen Regierung aus London 17 N. Nicolson, Long Life, New York 1998, S. 115. 18 M. Krek, „Konferenca v Jalti 1945“, Zbornik Svobidne Slovenije, 1956, buenos Aires, S. 21 19 D. Shaver clemens, Jalta, Köhler Verlag: Stuttgart 1972, S. 324-325. 112 DIGNITAS n Človekove pravice noch des Nationalkomitees der befreiung Jugoslawiens (also Tito- Seite) anwesend. beide aber waren auf der Seite der Alliierten im Krieg. Während der Teheran-Konferenz (28.11.-1.12. 1943) hatten churchill, Roosevelt und Stalin eine verstärkte Unterstützung der Tito-Partisanen vereinbart, und die briten hatten noch im Dezem- ber 1943 die Unterstützung der königlichen jugoslawischen Ar- mee unter Draža Mihajlović eingestellt. churchill setzte den jugo- slawischen König Peter II. so lange unter Druck, bis er Mihajlović im Mai 1944 als Kriegsminister und dann am 25. August auch als Oberkommendierenden absetzte. Verschiedene Gründe waren ausschlaggebend für die histo- risch-folgenreiche entscheidung der briten, die die kommunisti- sche Nachkriegsordnung im Vielvölkerstaat Jugoslawien zemen- tierte. churchill strebte einen geordneten jugoslawischen Staat an und meinte wohl, dass dies nur unter einer neuen kraftvollen Ordnung möglich sein werde. Außerdem war für ihn der Kampf gegen die Deutschen wirklich wichtig. Ansonsten war sein Wis- sen über die Geschehnisse auf dem balkan einseitig, gestützt auf Informationen von offiziellen britischen Missionen, die überwi- egend links orientiert waren. Und nicht zuletzt: churchill wollte keinen Konflikt mit den Sowjets. Die in Jalta zwischen Sowjetunion, briten, Amerikanern 20 – später auch Franzosen 21 und belgiern – neben dem Jalta-Abkom- men abgeschlossenen Repatriierungsabkommen beziehen sich eindeutig nicht auf Jugoslawien. Die entsprechenden Verträge wurden immer nur bilateral unterzeichnet: also zwischen dem Ve- reinigten Königreich und der Sowjetunion sowie zwischen USA und der Sowjetunion. Und sie betrafen auch nicht bürger jener Gebiete, die nach Kriegsbeginn Teil der Sowjetunion wurden. So wurden die einwohner der baltischen Länder, der westlichen Ge- biete der Ukraine und Weißrusslands, die einwohner Moldawiens und der nördlichen bukowina, die alten russischen emigranten, die Russland vor dem September 1939 verlassen hatten, völlig vertragswidrig an die Sowjetunion übergeben. In den besagten Abkommen wurde nämlich festgelegt, dass jene von den Westalli- ierten festgenommenen Personen repatriiert werden sollten, die am 1. September 1939 einen Wohnsitz auf dem Territorium der 20 The Repatriations from Austria in 1945. Cowgill Inquiry, London 1990. KP 20, S.30 und KP 21, S. 31. 21 29.6.1945 113 DIGNITAS n Der Vertrag von Jalta und die Auslieferung der Flüchtlinge im Mai 1945 ... Sowjetunion hatten, sofern sie am 22. Juni 1941 in die Rote Ar- mee eingegliedert worden waren und dann in einer deutschen Uniform gefangengenommen wurden (ehemalige Soldaten der Roten Armee, nun in deutschen Uniformen als Vlasov-Armee) und beweise dafür existierten, dass sie kollaboriert hatten. Die Jalta-Abkommen enthielten keine bestimmung über solche, die sich der Auslieferung widersetzen sollten, obwohl der Vertreter des amerikanischen Außenministers Joseph clark Grew zunächst auf einer solchen Schutzklausel bestand. Diese Abkommen waren auch nicht Teil des Schlusskommuniqués der Jalta-Konferenz und fanden in offiziellen Papieren auch keine erwähnung. Das Potsdamer Abkommen hingegen, das sich sehr wohl mit Auslieferungen befasste, war kein rechtsverbindliches Dokument, sondern lediglich eine Verlautbarung über eine Konferenz, und es ging um eine „ordnungsgemäße Überführung deutscher Bevöl- kerungsteile[…] Sie wurde durch keine internationale Abmac- hung gestattet und ist […] eine Konzession der kriegsmüden West- mächte an die Sowjetunion und zeigt von einer Handlungsweise äußerster Gleichgültigkeit“. 22 Von anderen Völkern wurde nicht gesprochen. Die Repatriierungsabkommen, abgeschlossen in Jalta am 11. Februar 1945, beinhalteten jedenfalls überhaupt nicht die Ausli- eferung jugoslawischer einheiten. Titos Jugoslawien war außer- dem erst ab dem 29. November 1945 ein eigenständiger Staat. An diesem Tag 23 wurde nämlich erst die Föderative Volksrepublik Jugoslawien (Federativna ljudska republika Jugoslavija, FLRJ) au- sgerufen. bis zu diesem Datum waren die Gesetze des Königre- ichs Jugoslawien in Kraft, und einige der ausgelieferten südslawi- schen einheiten waren königliche Regierungstruppen. bereits mit dem Tito-Šubašić-Abkommen aber erkannte die legale exilregie- rung die Partisanen an, was auch bedeutete, dass von diesem zeit- punkt an „die Bürgerkriegsparteien[…] im Verhältnis zueinander als auch der Zivilbevölkerung gegenüber zur Beachtung der allge- meinen Grundsätze des Kriegsrechts verpflichtet“ waren. 24 22 blumenwitz, S. 125-126. 23 Das war der Jahrestag der II. Versammlung von AVNOJ (Antifašističko veće narodnog oslobođenja Jugoslavije/Der Antifaschistische Rat der Volksbefreiung Jugoslawiens), der von den Kommunisten als Gründungstag des kommunistischen Jugoslawiens angesehen wurde. 24 blumenwitz, S. 94. 114 DIGNITAS n Človekove pravice Arglistige Täuschung Die briten, die 1945 Kärnten besetzten, gehörten dem 5. Korps der 8. britischen Armee unter dem Kommando von General Ri- chard Mccreery an. Der Kommandant des 5. Korps war General- leutnant charles Keightley. Dem Kommando von Keightly waren drei Divisionen unterstellt, darunter auch die 6. Armoured Divisi- on unter Generalmajor Horatius Murray. Der Stabschef von Kei- ghtley überließ die Angelegenheiten die Jugoslawen betreffend vollkommen brigadier Low, nachdem das Hauptquartier seiner bitte vom 10. Mai 1945 nicht entsprochen hatte, auf Partisanen im Notfall auch schießen zu dürfen. Diese missachteten nämlich die befehle der britischen Offiziere in der britischen besatzungszone Kärnten völlig. 25 Am 7. Mai erteilte brigadier Toby Low [6th Armoured Division] den folgenschweren befehl: „Alle jugoslawischen Staatsangehöri- gen, die sich gegenwärtig im Bereich des Korps befinden, werden so schnell wie möglich Titos Truppen übergeben. Sie werden sofort entwaffnet, der Bestimmungsort wird nicht genannt. Die Vorke- hrungen für die Übergabe werden vom Hauptquartier in Übere- instimmung mit den jugoslawischen Truppen durchgeführt...“ 26 Die Flüchtlinge wurden über ihre Rechte nach dem Genfer Abkommen nicht aufgeklärt, außerdem bedienten sich die briten eines Täuschungsmanövers. Sie erzählten den Gefangenen, dass sie in andere britische Lager nach Italien (Palmanova) verlegt wür- den. Laut Graf Tolstoy hatte er vom jugoslawischen Unterhändler Hočevar nach dem Prozess erfahren, dass diese Lüge vom brigadi- er Low selbst erfunden worden sei. 27 Die zivilen Personen wurden von der befohlenen Repatriierung vorerst ausgeschlossen. Die Angehörigen der Soldaten, die mit ihren Männern gehen wollten, durften dies tun. Die britischen Militärs, so berichtet Nicolson, hätten keine Alternative gehabt als die: Sie mussten die Menschen im Lager belügen, sonst wären diese nicht bereit gewesen, die La- stwagen und eisenbahnwaggons zu besteigen. Die britischen Sol- daten seien nicht ermächtigt gewesen, Gewalt anzuwenden, doch 25 Mitchell, S. 25. 26 Cowgill Inquiry, Documentary Evidence, S. 147, KP 148. ”All Yougoslav nationals at present in the Corps area will be handed over to Titos forces as soon as possible. They will not be told of their desti- nation. Arrangements for the handover will be coordinated by this HQ in conjunction with Jugoslav forces...“ 27 Mitchell, S. 31. 115 DIGNITAS n Der Vertrag von Jalta und die Auslieferung der Flüchtlinge im Mai 1945 ... selbst wenn sie dazu ermächtigt gewesen wären, wäre es äußerst schwierig gewesen, den befehl zum Abtransport auszuführen. es wäre dann, so vermutet Nicolson, wohl zu einer Revolte gekom- men. So wurde also gelogen, und die Südslawen wurden ihrem Schicksal übergeben. 28 einem Dokument, unterfertigt am 30. Juni 1945 vom brigadi- er des 5. Korps, kann entnommen werden, dass – nachdem die Verhandlungen mit der 3. und 4. jugoslawischen Armee über die Übergabe abgeschlossen waren – Vorbereitungen getroffen wurden, um 12.196 Kroaten, 5.480 Serben, 8.263 Slowenen und 400 Montenegriner zu übergeben, die alle gegen Titos Truppen gekämpft hatten. 29 begonnen wurde mit den Kroaten aus Krumpendorf, die in der zeit vom 18. bis 23. Mai zurückgeschickt wurden. Der erste Tran- sport aus Viktring startete am 24. Mai und führte über Rosenbach nach Jugoslawien. zunächst kamen drei serbische Regimenter des Freiwilligenkorps unter dem Kommando von Oberstleutnant R.T. Tatalović an die Reihe, darunter aber auch etwa 40 Domobranci, 30 dann, am 27. Mai, eine Gruppe von Tschetniks und 600 Mann SNV (Technisches bataillon und Slowenische Gendarmerie). Die slo- wenischen Domobranci und einige zivilisten wurden vom 27. bis zum 31. Mai nach Jugoslawien retourniert – über Rosenbach dur- ch den Krawankentunnel nach Aßling [Jesenice] oder über ble- iburg und Windischgrätz [Slovenj Gradec] nach cilli. 31 Handelte der brigadier Low bei seinem befehl eigenmächtig oder führte er nur befehle aus, die vom Alliierten Hauptquartier 28 Nicolson, S. 116. Diese Lüge, die Vertrauen in die britische ehrenhaftigkeit bis heute ebenso ent- scheidend erschüttern sollte, kann mit jener verglichen werden, die gegenüber Kosakenoffizieren angewandt wurde. Mit einer List wurden deren Offiziere abgeführt und damit von der Mannschaft und den Familienangehörigen getrennt. Man gab vor, sie zu einer Konferenz östlich von Oberdrau- burg zu bringen, an der Feldmarschall Alexander eine persönliche Ansprache an sie richten werde. Tolstoy, Die Verratenen von Jalta, S. 237-241. 29 Cowgill Inquiry, Documentary Evidence, S. 299, KP 309. 30 es war dies die Versorgungseinheit der Landeswehr. Sie verließen Viktring mit 20 Pferdewagen, auf denen in versiegelten Kisten das gesamte Archiv der einzelnen bataillone bzw. Regimenter der slowe- nischen Landeswehr untergebracht war, mit allen genauen Verzeichnissen der Mannschaften. Diese wurden in Viktring unterfertigt. France Grum, Stane Pleško, Vetrinjska tragedija, USA 1960, S.26; M. Klepec, „Teharje so tlakovane z našo krvjot“, Trilogija Vetrinj-Teharje-Rog, Maribor 1991, S. 62. 31 Die briten zählten die Domobranci bei der Übergabe, doch sind die entsprechenden Papiere ver- schwunden und bis heute nicht wieder aufgetaucht. Alle einheiten führten außerdem Listen der je- weils eigenen Truppe mit sich – diese wurden ihnen zum Teil von den Partisanen abgenommen, zum Teil konnten sie unterwegs vernichtet werden. eine weitere Liste von Namen aller zurückgeschickten Domobranci wurde von Oberst Mirko bitenc am 31. Mai 1945 verbrannt. Vetrinjska tragedija, S. 40. Somit ist heute keine genaue Angabe über die zahl der Ausgelieferten erhalten, die geschätzten zahlen liegen zwischen 9.740 bis 11.000. etwa 600 zivilisten begleiteten diese Transporte, darunter etliche Frauen. 116 DIGNITAS n Človekove pravice [Allied Forces Headquarters] in caserta kamen? In dem Prozess, den Lord Aldington gegen Graf Nikolai Tolstoy 1989 wegen des- sen Schuld-Vorwürfen anstrebte, behauptete er nämlich genau das. 32 er stützte sich auf den in Abwesenheit des Feldmarschall Alexander am 14. Mai 1945 erteilten befehl von General brian Robertson, dem Stellvertreter von Feldmarschall Alexander in ca- serta [chief Administrative Officer]: „Das gesamte sich ergeben- de Personal von feststehender jugoslawischer Nationalität, das in den deutschen Truppen gedient hatte, soll entwaffnet und den ju- goslawischen Truppen ausgehändigt werden.“ 33 Seitdem wird erörtert, welche Personengruppe dieser zwei- deutige befehl umfasste. Auf jeden Fall waren jene Truppen ge- meint, die noch nicht entwaffnet waren. Das kann sich nur auf die 200.000 kroatischen Soldaten unter dem deutschen Kommando beziehen sowie auf eine größere nicht bekannte zahl an zivili- sten, die sich der britischen besatzungszone näherten. Sie wur- den dann auch tatsächlich bei bleiburg am 15. Mai der Tito-Armee ausgeliefert. 34 Ob Robertson auch Kroaten im Sinn hatte, die sich bereits in den Kärntner Lagern befanden, ist fraglich. In diesem Sinne könnte man aber eine Meldung von Alexander Kirk, dem politischen Ratgeber der Vereinigten Staaten in Italien, verstehen, der nach Washington am selben Tag, unmittelbar nach einem Ge- spräch mit Robertson, berichtete, dass alle Kroaten, nicht aber Tschetniks, zurückgeschickt werden sollen. 35 Robertson gab auch gegenüber Kirk zu, dass einige Kroaten nach der Übergabe mö- glicherweise erschossen würden. 36 Wenige Stunden nach dem „Hintergehungsbefehl“ [Decepti- on Order] von brigadier Low kam vom Feldmarschall Alexander eine ganz andere, gegenteilige Anordnung. er verfügte die Über- führung aller Kroaten und jugoslawischen Dissidenten in das Gebiet von „District One“, kurz „Distone“, in Italien. Dort waren bereits 11.000 Jugoslawen untergebracht, diejenigen nämlich, die direkt nach Italien geflohen waren. Alexander rechnete mit we- iteren 24.000 Personen, und das war ungefähr die zahl, die in Vi- ktring untergebracht war. Die endgültige entscheidung über das 32 I. Mitchell, The Cost of a Reputation, Glasgow 1997, S. 26. 33 A. cowgill and c . booker, The Repatriations from Austria in 1945. The Report of an Inquiry, S.262; The Cost of a Reputation, Glasgow 1997, S. 26. 34 Verantwortlich dafür waren die neuseeländischen Royal Fusiliers. 35 Mitchell, The Cost of a Reputation, S. 26-27. 36 Mitchell, S. 33. 117 DIGNITAS n Der Vertrag von Jalta und die Auslieferung der Flüchtlinge im Mai 1945 ... Schicksal all dieser Menschen sollte auf Regierungsebene gefällt werden. 37 es geschah dies im einklang mit der früheren britischen Strategie des Kriegskabinetts. churchill ordnete nämlich am 29. April an, dass die einheiten entwaffnet und in Flüchtlingslagern untergebracht werden sollen. 38 Feldmarschall Alexander reiste Anfang Juni nach Kärnten und verhinderte dann die Auslieferung der zivilisten. Hier stellt sich auch die Frage nach der Mitverantwortung des späteren britischen Ministerpräsidenten Harold Macmillan, der damals britischer Gesandter beim Alliierten Hauptquartier in caserta [british Resident Minister in Mediterranean] war. er war noch unmittelbar vor diesen Vorgängen in Kärnten gewesen und hatte offensichtlich einen gewissen Druck ausgeübt, vielle- icht war er an der Formulierung des befehls beteiligt. Allerdings hatte MacMillan keine wirklichen Kompetenzen, die ihm erlaubt hätten, militärische befehle zu erteilen. Letztendlich waren für die Auslieferung durch das 5. Korps diejenigen verantwortlich, die die Auslieferung durchführten, nämlich brigadier Toby Low und Generalleutnant charles Keightley, und die trotz gegenteiliger be- fehle von Feldmarschall Alexander von diesem Vorhaben nicht abließen. Die Schlüsselfrage, die gestellt werden muss, ist, warum die slo- wenischen Domobranci, Kroaten und serbische und slowenische Tschetniks aus Kärnten ausgeliefert wurden, nicht aber auch die slowenischen und serbischen Tschetniks, Domobranci, wie auch ein bataillon kroatischer Domobrani, die nach Italien geflüchtet waren? es liegt nahe, dass die beantwortung der Frage in der spe- zifischen Kärntner Situation gesucht werden muss. Dafür werden neben den bereits erwähnten Verträgen von Jalta und Potsdam noch andere Gründe angeführt. es ging unter anderem um die Frage der Unterscheidung zwischen Kriegsgefangenen (POW) und „sich ergebendem Feindlichen Personal“ (SeP), um die Ver- sorgung der Flüchtlinge, um das Tragen der deutschen Unifor- men, um Vereinbarungen über einen Austausch zwischen den briten und den Tito-Truppen und um einen Rückzug aus Kärnten im Gegenzug zur Auslieferung der geflüchteten Jugoslawen. 37 Mitchell. S. 31. 11.000 Jugoslawen waren bereits dort, das waren diejenigen, die direkt nach Italien geflohen waren. 38 Mitchell, S. 32. 118 DIGNITAS n Človekove pravice Kriegsgefangene (Prisoners of War) oder „Sich ergebendes feindliches Personnal“ (Surrendered enemy Personnel) eine der angeführten erklärungen für die Auslieferung der Personen, die bei den Alliierten Schutz gesucht hatten, war die Unterscheidung zwischen dem Status der Kriegsgefangenen, de- ren Auslieferung die Genfer Konvention nicht gestattete, und dem „sich ergebenden feindlichen Personal“ [Surrendered enemy Per- sonnel, SeP], bzw. bei den Amerikanern den „entwaffneten fein- dlichen einheiten“ [Disarmed enemy Forces, DeP]. Im Gegensatz zu den Kriegsgefangenen, die sich bis zum 8. Mai ergeben hatten und den Status „Kriegsgefangene“ [POW, Prisoners of War] erhiel- ten, fielen in die Kategorie der DeP jene Personen, die sich nach dem 8. Mai 1945 ergaben. Diese Unterscheidung betraf jedoch nicht nur Jugoslawen, sondern auch alle anderen Völker, sowje- tische und deutsche Staatsbürger inbegriffen. Die sich daraus er- gebenden alliierten Maßnahmen waren mehr als anfechtbar. Das deutsche büro für Friedensfragen stellte fest, dass „die willkürli- che Unterscheidung zwischen Kriegsgefangenen und SEP [und DEF]… dem Sinn und dem Wortlaut der völkerrechtlichen Bestim- mungen“ widersprach. „In allen Fällen geraten die Gefangenen in die Gewalt der feindlichen Macht und sind daher nach Art. 1 und 2. des Genfer Kg.-Abkommens von 1929 in Verbindung mit Art.1, 2 und 3 der Haager LKO von 1907 als Kg. zu behandeln.“ 39 Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) veröffen- tlichte im Jahr 1948 einen Lagebericht für den zeitraum vom 1. 9. 1939 bis 30. 6. 1947, in dem sie diese Unterscheidung ebenfalls scharf verurteilte. Nach Auffassung des IKRK genossen die Kri- egsgefangenen weiterhin alle Sicherheiten, auf die sie nach der Genfer Konvention Anspruch hatten, „selbst wenn ihre normale Anwendung suspendiert oder modifiziert wird.“ 40 Im Falle der jugoslawischen Kriegsgefangenen kam aber noch dazu, dass diejenigen, die am 1. Mai 1945 nach Görz gekommen waren – einheiten der „Jugoslawischen Armee in der Heimat“ (bzw. Tschetniks) unter General Damjanović –, ebenfalls den Sta- tus SeP erhielten und nicht ausgeliefert wurden. Aus einem Tele- 39 A. L. Smith, Die ‚vermisste Million’. Zum Schicksal deutscher Kriegsgefangener nach dem Zweiten Weltkrieg, in: Schriftenreihe der Vierteljahresheften für zeitgeschichte, bd. 65, München 1992, S.20. 40 ebenda, S. 20-21. 119 DIGNITAS n Der Vertrag von Jalta und die Auslieferung der Flüchtlinge im Mai 1945 ... gramm des Vertreters des amerikanischen Außenministers Grew, an das englische Foreign Office ist ersichtlich, dass die briten drei Möglichkeiten erwogen hatten, wie man mit den einheiten, die in Julisch Venetien angekommen waren, verfahren könnte: a) sie als Hilfstruppen einsetzen; b) der jugoslawischen Armee aushän- digen, und c) sie entwaffnen und in den Flüchtlingslagern unter- bringen. Die briten empfahlen die Variante c), und die Amerikaner stimmten ihr zu. Diejenigen, die aber freiwillig nach Jugoslawien zurückkehren wollten, sollten dies tun dürfen. 41 Allerdings bezog sich diese entscheidung nur auf das Gebiet Julisch Venetien. Frage der Uniform Die Frage der Uniformen wurde immer wieder erörtert. Die slowenischen Domobranci waren in alten deutschen Polizeiuni- formen mit slowenischen Abzeichen nach Kärnten gekommen. Laut Verordnungs- und Amtsblatt des Obersten Kommissars in der Operationszone ‚Adriatisches Küstenland‘ war „Slovensko do- mobranstvo“ bzw. Slowenische Landeswehr, wie sie amtlich beze- ichnet wurde, keine selbstständige militärische einheit, sondern eine Polizei-Hilfstruppe. Ähnlich angezogen waren auch die kroa- tischen Domobrani und Ustascha. Die einheiten, die sich nach Ita- lien zurückgezogen hatten, trugen solche Uniformen nicht, auch nicht die Angehörigen des Slowenischen Nationalen Sicherheit- skorps (Slovenski narodni varnostni zbor, SNVz), der Landeswehr des Küstengebiets. Jedoch ist dies bestimmt nicht der Grund für die Auslieferung, er kann nur als eine Art Ausrede für die wenig informierten englischen Offiziere dienen, solche konnten aber eine entscheidung von solch einer Tragweite nicht allein fällen. Sicher ist jedoch, dass auch Soldaten in deutschen Uniformen Kri- egsgefangene waren und sie sich also auf die Genfer Konvention berufen konnten. Über diese Frage gab es zwischen den briten und Amerikanern im Jahr 1944 lange Auseinandersetzungen, da die Amerikaner auf der einhaltung der Genfer Konvention von 1929 bestanden hatten. Die befürworter der Auslieferung behaup- teten, dass das Genfer Abkommen keine bestimmungen enthalte 41 The Repatriations from Austria in 1945. Cowgill Inquiry. The Documentary Evidence Reproduces in full from British, American, German and Yugoslav Sources, London 1990, KP 47, S. 56. Siehe auch die Depesche vom britischen botschafter Stevenson: KP 39, S. 5. Bela knjiga. Dopolnilo, canada 1975, str. 12-13; „Žrtve Jalte”, Tabor, 1986, Nr. 5-6, S. 72-73. 120 DIGNITAS n Človekove pravice über die behandlung der Kriegsgefangenen, die zwischen den Alliierten ausgetauscht werden. Die Martenssche Klausel wurde völlig ignoriert. Versorgung der Flüchtlinge, Vormarsch der Sowjets zweifellos stellte die angemessene Versorgung aller Kriegsge- fangenen und zivilen Flüchtlinge aller Nationalitäten kurz nach dem Krieg in ganz europa ein ernsthaftes Problem dar. In Kärn- ten allein suchten Hundertausende, die aus dem Süden geflohen waren, zuflucht. Die briten hatten aber nur 25.000 Mann zur Ver- fügung. 42 Feldmarschall Alexander berichtete dem Foreign Offi- ce Anfang Mai, dass sich der britischen zone starke Abteilungen der deutschen Heeresgruppe Südost näherten, die sich nicht Tito ergeben wollen. Die zahl der Kriegsgefangenen betrug in etwa 220.000, davon 109.000 Deutsche, 46.000 Kosaken, 15.000 Ungarn, 25.000 Kroaten und 25.000 Slowenen. 43 Dazu kam noch, dass die Sowjetarmee die mit den Westalliierten vereinbarte Demarkation- slinie um hundert Meilen überschritt und so eine gewisse Gefahr bedeutete. Man versuchte gar nicht, sie zu zwingen, sich zurückz- uziehen, vielmehr begnügte man sich damit, zu verhindern, dass sie ihrem Vormarsch fortsetzten. Abkommen zwischen der britischen Armee und JLA in Kärnten bis heute wurden die Verhandlungen zwischen den Tito-Tru- ppen und den britischen einheiten in Kärnten zu wenig berüc- ksichtigt. Vor allem wurde und wird noch immer sehr leichtfertig die Frage wegdiskutiert, ob es einen zusammenhang zwischen dem Rückzug der jugoslawischen Truppen und der Auslieferung gegeben habe. Selbst im Lager der emigranten glaubte man nicht, dass es einen zusammenhang gab. 44 Wenige Stunden bevor die briten am 8. Mai nach Klagenfurt kamen, erreichte eine kleine Gruppe von Partisanen die Stadt, his- ste die Flagge und wollte die Verwaltung übernehmen. Die briten 42 I. Mitchell, The Cost of a Reputation, Glasgow 1997, S. 2. 43 Cowgill Inquiry. The Documentary Evidence, KP 134, S. 132. 44 So z.b.: Tabor, Nr. 5-6, buenos Aires, 1983, S. 81. 121 DIGNITAS n Der Vertrag von Jalta und die Auslieferung der Flüchtlinge im Mai 1945 ... bestanden Tito gegenüber auf der am 1. November 1943 veröffen- tlichten Moskauer Deklaration, die die Wiederherstellung des so- uveränen Österreich in den Grenzen von 1937 vorsah. Außerdem sollte Österreich von briten, Amerikanern, Russen und Franzosen besetzt werden, Kärnten lag in der britischen zone. Die briten for- derten den Rückzug der jugoslawischen Truppen hinter die pro- visorische Grenze von 1937 bis zur endgültigen entscheidung der Alliierten. 45 Ungefähr zu derselben zeit, als der bereits erläuterte Distone- befehl das 5. Korps erreichte, wurde der 8. Armee der befehl er- teilt, alle weiteren Absprachen mit der Tito-Seite zu unterbinden. Dieser befehl wurde dem Kommandanten des 5. Korps, Keigh- tley, weitergereicht. 46 beide befehle sowie viele weitere relevante Dokumente sind jedoch aus den britischen Logbüchern (sowohl der 8. Armee als auch des 5. Korps) spurlos verschwunden. Sie bli- eben jedoch erhalten in der zunächst verschwundenen Akte FO 1020/42, die dann in den Kirk-Papieren gefunden wurde und im „US National Archives“ in Washington verwahrt ist. Am 19. Mai unterzeichnete Toby Low trotz ausdrücklichen Ver- bots ein Militärabkommen mit dem stellvertretenden Komman- danten der 3. Jugoslawischen Armee, Oberst Ivanović. In diesem Abkommen wurde festgelegt, dass sich die jugoslawischen Tru- ppen (die 14. Jugoslawische Division) bis zum 21. Mai, 19 Uhr, hinter die jugoslawisch-österreichische Grenze zurückzuziehen hätten, dass sie das konfiszierte zivile eigentum zurückgeben so- wie fortan keine zwangsenteignungen mehr vornehmen dürften. Auch wurde der Rückzug der von den Jugoslawen eingesetzten bürgermeister und bezirksleiter gefordert. Im Gegenzug dazu sollten alle jugoslawischen Staatsbürger im Gebiet des 5.Korps, die auf der deutschen Seite gekämpft hätten, sowie deren zivi- le begleiter nach Jugoslawien überführt werden. Die jugoslawi- schen Truppen, die in Rosenbach, Feistritz, Maria elend und We- izelsdorf erbeutetes Material bewachten, mussten das Gebiet bis zum 23. Mai verlassen. Dass auch Keightley bescheid wußte, zeigt die Tatsache, dass er am Abend des Vertragsabschlusses zusammen mit Toby Low Ivanović bewirtete. 47 In derselben Nacht wurde aus der britischen 45 Cowgill Inquiry. The Documentary Evidence, KP 68, 10.5.1945. 46 Mirchell, S. 32-33. 47 Rulitz, S. 400 122 DIGNITAS n Človekove pravice Mission im Hauptquartier nach London eine Mitteilung über die amerikanische Stellungnahme zu den Vorgängen übermittelt. Die Amerikaner waren für die entwaffnung der Tschetniks, aber ge- gen die Auslieferung der Kroaten. Diese sollten als Kriegsgefan- gene behandelt werden. 48 Am 20. Mai 1945 wurde dann noch ein Militärabkommen abge- schlossen mit der 4. Armee zwischen Generalmajor bozović, dem Kommandanten der 26. Jugoslawischen Division, und Oberst Ho- čevar, dem Vertreter der 4. Jugoslawischen Armee einerseits und dem brigadier des Generalstabs des 5. Korps, Toby Low, anderer- seits. 49 Das Kapitel der Auslieferung der jugoslawischen einheiten und Flüchtlinge gehört zu den dunkelsten und grausamsten ere- ignissen der unmittelbaren Nachkriegszeit in dieser Region und kann nicht einfach aus der Geschichte herausgerissen und ver- schwiegen werden, auch wenn dies noch immer etliche Interessi- erte wünschen. 48 Mitchell, S. 34, WO 170/4404. 49 Rulitz, S. 398-400.