A m t s -M!.'^^/ N l a t t. 2'0l'il), mittelst g«' genwartigen Edicts erinnert: Es habe wider denselben bei diesem Gerichte Ignaz Krombholz Temporalicn-Administrator des erledigten Frei' Herrn v. Eodcllischcn Eanonlcats, die Kl^gc auf Bezahlung für an Mieihzins seit Tt. Georg Z637 bis St. Michael i63/ schuldigen 1,2 fi. 3ci kr.,' eingebracht und um eine Hagsatzung gebethen, welche hiemit auf den Z,, Juli ,65/ Vormittags 9 Uhr angeordnet wird. Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Joseph Sparcm'y, diesem Gerichte unbekannt/ und rvetl ocrscl^c vielleicht cms den k. k. Erb-lanoen abwesend,st, so hatuninzu seiner Ver» thcldigung und auf ftlne Gefahr ulid Un« kosten den hievortigen Glrlchcsadvocaten Di. Leopold Baumgarten als Curabor bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wirv. Der Geklagte wird 4cssm zu dem Ende erinnert, daimt er allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheine, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Nr. Leovold Baumgart n, Nechtsbe-hclfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwallcr ;u bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondere, da er sich die aus seiner Vcrabsäumung entstehe!.« den Folgen sclbst bei^umesscn haben wird. ^ Laibach dcn Z. Juni i83/. 3- 600. (l) Nr. 4494. Von dem k.k. Stadt- und ?andrechte in Kram wird dem unbekannt wo befindlichen Johann Vertatschmg und dessen gleichfalls unbe-, kannten Erben mittelst gegenwärtigen Ed,cts 'erinnert: Es habe wider Mbe bei diesem Gerich' te Joseph Schldan Realitatenbesiyer, auf Verjährt- und Elloschemrklärung dcr Förde, rung pr. Ä6« fi. aus dem Verglelchsvrotöcclle 6än. l. März, inl,iidulal,0 5. December 160F, die Klage eingebracht, und um Anordnung c»« ner ZaZsatzung gebethen, welche auf dcn Zi. September 28Z7 anberaumt wurde. Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Io, hann Vertatschnig und seiner allfälligen Erben, dicscm Geiichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den ?. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu lhrcr Vertheidigung und auf ,hre Gefahr und Unkosten den hicrortigen Gerichts-advccatei: Or- Johann Oblak als Curator bestellt, mit n clchcm die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gc':ichtso>dnung ausgeführt und entschieden werden wird. Johann Vertatschnlg und dessen Erben werden zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rcchlcr Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dcm bestimmten Vertreter lhre Ncchtsbchclfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und dicscm Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wisse" mögen, insbesondere, da sie sich rie aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst bcizumcsscn habcn werden. Laibach den 3. Juni 1637. Z. 601. '^I) " ^svT^yS. Von dem k.k. Stadt- und Landrechte in Kram wird dem Matthäus Grad und dessen allfälligen Erben, sämmtlich unbekannten Aufenthaltes, mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider sie bei diesem Gerichte Joseph Schldan dic Klage auf Verjährt-und Erloschcncrklarung jcler Forderung aus dem S-chuldscheme cllw. i2., nnudulato Zi. December i8o5 pr. 90 fi. eingebracht, worüber die Vcrhandlungstagsatzung auf den li. September d. I. Vormittags 9 Uhr vor dicscm Gerichte angeordnet nnrd. Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Matthäus Grad und dessen allfälligen Erben, diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k.k. Erblanden abwesend sind, 386 sa hak man zu ihrer Vertheidigung und auf ihre Gefahr und Unkosten den hleroriigen Gerichts, aovocaten Or. Johann Oblak als Curator be« stellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausge» führt und entschieden werden wlrd. Matthäus Grad und dessen allfällige Erben werden dessen zu dem Ende erinnert, damlt sie allenfalls zu rechter Zelt selbst erscheinen, oder inzwischen dcm bestimmten Vertreter, Dp. Ob» las, ihre Rechtsbchelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu wa, cdcn, und überhaupt im rechtlichen ordnungs« mäßigen Wtgc einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsäu» mung entstehenden Folgen selbst bcizumessen ha» ben werden. La,bach den 3. Ium 183/. 3^6^57 (l) Nr. 4566. Vordem k. k. Stadt- und Landrechtc in Krain wild dcm unbekannt wo befindlichen Fran; Heinrich Eatty und seinen gleichfalls unbekannten Elben mittelst gegenwärtigen Edicts trmnert: Es habe wider sie bei diesem Gerichte Herr Hugo Graf v. Gallcnbesg, als graflich V. Gallenberg'schcn F. C. Besitzer, die Kloge auf Verjährt « und Erloschmerklarmig der Wechselforderung aus dcm Urtheile cläo. 23. December 1790, ilN^u!:no i^. März 1791, pr. i65o ft. eingebracht und um richterliche Hllf? gebethen, worüber nun zur Verhandlung der gedachten Rechlssachc die Tagsayung auf den i l. September d. I. Vormittags um 9 Uhr vor diesem k.k. Stadt- und Landrechte angeordnet wird. Da der Aufenthaltsort des Beklagten und seiner anfälligen Erbcn diesem Gerichte unbekannt, und wcil dieselben vielleicht aus den k. k. Erblandcn abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichtsadvocaten Di-. Johann Iwayec als Curater bestellt, mit wcl-chem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und cnl-schieden werden wird. Der unbekannt wo befindliche Beklagte, Franz Heinrich Catty und dessen allfalllge Erben, werden zu dem Ende erinnert, damit sie allen» falls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder m, zwischen dem bestimmten Vertreter, Dr. Johann Zwayer, Rechtsbehclfe an die Hand zu geben, udcr auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtli^en ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsäumung entste» henden Folgen selbst beizumessen haben werden. Laibach den 6. Juni z837- Z. S04. (l) Nr. 4567- Von t»cm s. k. Stadt, und Landrechte in Kram w>rd dcm unbekannt wo befindlichen Herrn Max Freiherrn von Waldmannsdorf und semen gleichfalls unbekannten Erden mil» telss gegenwärtigen Edicts erinnert, es habe wider sie b«l diesem Gerichte Herr Hugo Graf von Galll'nberss, Nesiyer des graftlch von Gal« lenberg'schtn Seniorat-F>oeicomm,sses, d,e Klage auf Verjährt- und srbloschen' Erklärung der liut Vergleiches clcio. 2. April 1790 vom Hlrrn Franz Gales Grafen von Gallenberz dem Herrn Max Ehrissoph Frtiherrn von Wald» mannsdorf schuldigen, und auf der Erbroztti Mül'kendorf am ,. Februar ,790 und 27. September ,7^3 pränotlrten 3nc)l> st. emg?» brachc und um richterliche Hlfe g belhen, worüber nun zur Verhandlung dieser Rechts« sache die Tagsatzung auf den li. September d. I. Vormittag um y Uhr vor dlksem t. k. Stidt- und ^anbrechte angeordnet wlrd. D» dcr Aufenthaltsort der Bltlaglen dlesem Gerichte unbekannt, und weil dieselben vielleicht aus dtn s. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung, ul'd auf >br< Ge-fahr und Unkosten den hicrlntlgen Geri^ts« Advocaien Dr. Johann Zwayer als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechts« sache nach der bestehenden Gerichts »Ordnung ausgeführt und entscyieden werden wird. Der unbekannt wo befindliche Herr Beklagte und dlssen «benfalls unbekannte Erben wetden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit s.lbss ericheinen, oder »nzwischm dem bestimmten Vertreter, Dr. Johann Zwayer, Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Bachwalter zu bestellen, und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlich n ordnungsmäßigen Wegc einzuschreiten wiss.n mögen, insbesondere, da sie sich d,e aus ihrer V«räbsaumung entstehenden Folqcn selbst be.^mcffen haben werden. Lalbach den 6. Iun» 16Z7. Z7^5"Iö^^I^ "Nr. ^566^ Von dem k. k. Stadt- und Landrechtl in Krain wird dem unbekannt wo befindlichen Herrn Max Freihlrrn von Reigcrsfeld und seinen gleichfalls unbekannten Erben, mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert, es habe wider sie bei dicsem Gerichte Herr Hugo Graf von Z37 Gallenberg/ derzeit Besitzer des Graf von Gal-lenberg'schen Geniorat - F»delcommlssts, die Klage alif Verjährterllärung der Z Schulde scheme cläo. 20. Ium 178) und Urlheils <1clc». I. September »79», schuldigen und auf der Ecbvogtel Münkendorf haftenden Folderunz pr. 1000 st. elngebrackt und um richterliche Hilfe gebethen, worüber zur Verhandlung dnser Rechtssache die Tagsayung auf den ll. September d. I. Vormtttags um 9 Uhr ange, ordnet wlrd. Da der Aufenthaltsort der Beklagten die, sem Gerichte unbtkannt, und well dieselben vielleicht aus dcn k. k. srblanden abwesend sind, so hat man zu ,h,n- d zubringen, undin dleser nicht nur die Richtig« f, keit seiner Forderung, sondern auch das Recht, n kraft dessen tt in diese oder jene Classe geloht ^ zu werden verlangt, zu erweisen; als widrigrns 3 nach Verßießung des trstbest>mmten Tages Nlemandmehr angehört wird, ul:d diejenigen, p die ihre Forderung bis dahm ,ncht angemeldet haben, m Rücksicht deS gesammten, im Lande ^ Kra>n befindlichen Vermögens deS eingangs- « bekannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollten, wenn ihnen wilk< llch ein Comp5nsatlonsrecht gebührte, oder wenn ' sie auch eln eigenes Gut ucn der Masse zu fordern hätten, odercvenn auch ihre Forderung ^ auf em liegendes Gut dcsVerschuldeten oorge- ^ nieckt war«, daß also solche Glaubiger, wenn ' sie etwas in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld, ohngeachter des Compensations-, Eigenthums, oder Pfandrechtes, das ihnen sonft zu Statten gekommen ware, ab^ulragm verhalten werden würden. Uebrigens wtrd den dießfalllgen Gläubigern erinnert, daß die Tagsayung zur Wahl eine« neuen, oder Be» stätigung deß provisorischen Vel mögensl>erwal-ters, so wie zur Wahl emes Gläubiger-Aus, schusses, oufden 2l. August l. I. Vormittags um c) Uhs vor diesem k. k. Stadt, und Land, rechie angeordnet werde. Lalbach am 10. Iunl ittZ/. Z. 765 (3) Nr. 4N Von dem s. k. Stadt» und Landrechie m Krain wird bekannt gemacht: eö sey über An-fuchen der Frau Mar,a u. Spaun geborneZach, und deß !):-. lwt-tags um 9 Ubr vor diesem f. k. Stadt- und Landrtchle bestimmt worden, bei welcher alle jkne, welche an dicsen Verlaß aus wob »mmer für einem Rechisgrunde Anspruch zu stillen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechts« geltend darthun sollen, widrigens sie dle Fol- gen des §. 614 b. G. B. sich selbst zuzuschreis ben haben. Lalbach am Zo. Mai ,807. Aennliche ^erlautvarunIen. Z. 812. (l) ^ ,i»' Nr. 38Z^' K u n d m 'a'cb u n g. Da die um iZ. d. M. uuraenomme-N? kicitation, zur Vrrpa^lung der Venüyung der städtischen Elsgrube auf Z nach emandcr folgende Jahre, ohne <5e P^chtbldingNlsse sind lägllch »m E/« pedite deS Vlaglftrates e>^zusehen< Stadtmagistrat Lalbach am i5. Juni 1837. Z?Lli. (') Nr. 2L63. Verlautbarung. ,^O Am /^. s. M. Iul« i6^7 Vormittag »m-li Uhr w»rd am Naihhause die Llcitatlon über dle Auebesscrung der Brdachung am Uhrthurme oes h»ero,llgen Kllltells, ,n dem Betrage von /»0 st. 52 kr., abgehalten werden. Der Auszug über d>e vorzunehmenden Arbeiten ist täglich ,m Expedite deS Magistrates einzusehen. Stadtmagistrat laibach am i5. Iunl 1837. 3. 795- (,) N^^'I^l). s i r c u l a r c. Bei dem kaiserl. königs. Wald » und Rentamtc Görz «m Küstenland?, «st die Fcrst« akjunctenstelle zu Ternora, zwel Stunden von Görz, mtt dem jährlichen Gehalle von dreihun» dert Gulden , legten Gesuche, worüber sie sich über ihre b,s-, herige Dienstleistung, Lebensalter, Stand, 1 wissenschaftliche Vorbildung, Svrachkc^lmss.', -. dann lhre Kenntnisse lm Fc)lstfache, über c,ne ,' gute Moralität und gesunde kö-pll'liche Eon-stltution ausweisen müssen, ,m 0 dentlichen ^ D'cnfiwige bei der k. f. Eameral ^ejnkß.-Ver-d waltung »n Görz zu überreichen, und sich zu» le gleich zu erklären, ob und in w«e fetn sie mit >r den Beamten des f. s. Wald, und Rentawles n Görz verwandtoder verschwägert sind. — Vl?n s« der k. k. «üprischen Cameral Gefallen'Verwal? l- tung. Lalbach am 7. Juni z657.