Umt>Wnfi ills DiNAnOss HfllllNil j^z^ 2^ Freitag den 27. Jänner ^85^. 3. 55. c' (l) Nr, 142. Kundmachung. Laut einer Eröffnung der k. k. Statthalterei für Steielmalk werden von der Fiiedrich Freiherr v. Schwitzen'schen Stiftung für das Jahr »854 scchö Prabenden in dem mit Hofkanzlei - Decrete vomit, -'lu^ist 164U, Z. 25424, bestimmten jährllchen Betrage von 12'» st. für alme Witwen oder Fläulein aus dcm krainischen Heirenstande zu vergeben sein. I?ne armen Witwen und Fräuleins , welche dcm krainischen Hcrrenstande angehören, oder ihre Ansprüche auf die Verwandtschaft mit dem Stifter glünden, und sich um die Verleihung einer dieser Prallenden bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine und dcm ArmuthZ;eug' llisse, oder eine Veiwandtschaft mit dem Stifter nachweisende Urkunde belegten Gesuche bis l5 Febluar l!^51 bei dieser Statthaltern zu über-reichen. Von der k. k. Statthalterei für Krain. Laibach den 20. Jänner 1854. ' Gustav Graf v, C h o r i n s k y «n. ^. r. k. Statthalter. Z^j. :. (3) Nr. «59, ».l Nr. 3W si. (5. M. verbundenen, Lehramtes del Anatomie wird hiemit gemäß Verordnung deö hohen Unterrichls-Minisieriumö vom 2l» December 185^, Z. !28i verbunden ist, witd der lZoncurs ^ls 2 5,. Februar !8',j ausgeschrieben. Die Bcweibcr nm dicse Diclistcästclle haben lhie mit der Nachweisung über Alter, Religion, verehelichten oder ledigen Stand, zmückgclegte Studien, ihre vollkommene Befähigung zur Lci^ tung der Steueramts', Cassa? und Gebührenbc-messllNsjsgcschäf^ j^,^. bisherige Verwendung und Dienstleistung, tadellose Moralität, Sprach- oder sonstige Kenntnisse versehenen Gesuche innerhalb der Concmsftist, und zwar jene, welche bereits in öffentlichen Diensten stehen, durch ihre vorgesetzten Behörden, die andern aber im Wege jener Politischen Behörde, in deren Amtsbereiche sie ihre,, Wohnsitz haben, an die k. k. Bezirkshaupt' Mannschaft Mlirau zu leiten, und darin zugleich anzugeben, m welcher Art sie die vorgeschriebene Dienstcanlion zu leisten vermögen, dann ob und in welchen Grade sie mit einem Steuerbeamten in der Eteiermark verwandt oder verschwägert sind. Auf Gesuche, welche nach Ablauf des Con-culötermineS eingebracht werden, oder welche die oberwahltten vorgeschnebenen ErsVrdetnijse nicht legal nachweisen, wird keine Rücksicht genommen, Von der k. k. steiiisch ° iilyrischen Finanz-Landes- Direction, Gratz am 17. Jänner I85l Z. 54 u (,) Nr. 43«. Concurs - Ausschreibung. Bei der gefertigten k. k. Postdirection ist die Stelle eines Postczspiranten mit der Zuweisung zum k. k. Postamte in Trieft in Erledigung ge kommen, dem nach Ablauf oes Probejahres und abgelegter Elevenprü'ftma. die Erlangung einer Post' elcvenstelle mit dem Adjutum von Zweihundert Gulden E. M. in Aussicht steht. Die nach der bestehenden Vorschrift nachzuweisenden Erfordernisse der Bewerber sind: das l8. Lebensjahr, eine gesunde Kö>pelbeschaff^nhcit, die Kenntnis; der deutschen und italienischen Sprache und die mil gutem (5>folge zurückgelegten ^txdien an einem inländischen Obergymnasnim oder an einer Obenealschule, welchen Lehranstalten auch die k. k. Militär-Akademie in Wiener-Neustadt, die k. k. Ingenieur-Akademie, die Handels- und nautische Schule in Trieft, die k. k. Kadetten-Compagnie in Olmütz und Gratz und die k. k. Pionielschule in Tulln gleichgehalten wird. Die Bewerber um diese Aspiranlenstelle haben die gchölig documentirten Gesuche bis 4. März d. I bei dieser k. t. Postdirection cinzubringe». und da'rin anzugeben, ob und in welchem Grade i.le mit ciuem der hiesigen Postbeamten verwandt oder verschwägert sind. K k. Postdircction für das Küstenland und > Krain. Triest am 2l. Jänner 1854. Z. ll>. u (ö) Nr. Ul4lj. Edict für die H Yp ot h e kargläubi g er des Gutes Klivisch sammt incorporir tem Zugehör. Von dem k. k. Land.sgerichte z" Laibach wurde über Einschreiten der Frau Maria Ruech, Be-sltz^rln dcs Glld Bezugsberechtl^ten für di< l<> Fol.^e der länundenllastu»^ ausgehodenell Bezüge l" ^le Einleitung dcs Verfayrens wegen Zuiveilung 0ttelten Urdalial-, '.'audemial- uno Zehenlt hlerge, richts ein^udriligen unterlaßt, wnd so a„ge>.l>n, als wäll!gcn wk'lern Entlastungs ^ ^^^.talien, nach Maß gäbe der ihn treffenden Reihenfolge, ein« gcwilllget hätte, wird bei der Aerhaodlung nicht mchr gcho'rt, sofort den weiteren, >m §, 2»t deb Pat^ntvo vom »I. April »65l, Nr. tt4 Rngöcapi t^lien überwiesen. Die Anmcldulig kann mündlich oder schriftlich geschehen, und hat die im H. 12 des obbe^ zogcnen Patentes vorgeschriebenen Erfordernijs. und Modalitäten zu enthalten. Lalbach qm 3l. December l853. H. 44. l, (3) ^ir 2M». K u n d in a ch u n g Laut Erlaß des hohen Ministeriums für Handel, Ge.velbe und öffentliche Bautcn vom ,m Betrage von li)7 st., nach der weiteren stifterischen Bestim« mung zu verleihen. ^ ,,/ > '" ' , Die Hälfte dieser Stiftung m!l N8'st. 30^ gebührt einer hiesigen armen Bürgerowitwe, die ^!,d»r< Hälfte m>t 98 st. 3l) kr. einer armen wohlerzogenen Bürgerstochter, die sich im Braut-star.de besingt, zur Aussteu.r. Diejen g.n, welche auf diese Stiftungen einen Anspruch zu stellen erachten, haben ihre (Ae-suche b's Mitte Februar bei diesem Magistrate einzubringen und es wird bennrkt,' daß die du'r? glrli,l,c Eigenschaft durch Prodlicirung der Bür« gerrechts'Ui kliuoen bewiese», werden muß. Stadtmagitrat Laibach am 1 Nr. 24V. i! l c i t a t i o n s - V e r l a u t b a r u li t> Zu Folge Ellasses des hohen k. k. Handels» Ministeriums vom 7. Jänner l I, Zahl 52», und Intimation dcr hohen k. k. Statthallerei für Klain vom 1l>. Jänner l. I., Zahl 5»!»5, werden zur Instandhaltung der bereits bestehenden Staats - Telegraphen » Leitungen 22!il> Etück Telegraphen-Sälllen im Iahie 185 t benöthiget, wegen dercn Lieferung am Ni. Februar d. I. vormittags um !> Uhr die Lonculrenz-VerHand« lung mittelst Offel te und wenn dieselbe ohne Erfolg bliebe, im Accordivege bei der k. k. Landesbauc Direction in Laibach Statt finden wird. Diese Säulen kommen in nachstehenden Orten abzulagern, und z>var: in Neu stein . . 4tt . « Oberlaibach . 47<» » Laibach . . »M» » Planina . . „ Adelsberg . . 240 Etücke. ,) Smolevo . . 53ll „ Sessana . . 243 zusammen. . 2229 Für die B.istellung derselben werden nach, stehende Bedingnissc festgesetzt: l.Diese Laulenvon Lärchen, von Weiß- oder Nothtannrn, müssen 25 Wiener Fuß lang, am obern Ende 4^ Zoll im Durchmesser, gerade gewachsen, im Winter gefällt, von ganz gesun-oem fehlerfreien Holz, vollkommen abgeästet, ali-qeiindet und geschält sein, und haben an den obbezeichneten Ablagerungsplahen behufs ihret Uebernahme oldentlich neben- und nicht aufeinan^ der gelegt zu werden. 2. Ausnahmsweise werden auch Säulen von Fichten angenommen, jedoch düifen d'^'l^n " oer Mitte des Stammeö nicht weni,a" "'S tt Zoll Dulchmesser halten. 76 3. Die Ablieferung an die oboezeichneten Orte hat spätestens mit l. ?lpril d. I. zu beginnen, und muß mit l5 desselben MonatS vollendet sein, 4. Jeder Unternehmer ist, falls sein Anbot genehmiget »vird, zum Erläge einer (5auiion von 5 Procent der Lieferungssumme und zur Bestreitung der classcnmäsiigcn Stämpelcjeoühr für ein Pare des Contracts oder ?lccord'PtotocollS vetpsiichtel, und haftet mit seinem Anbote bis l. April d. I. 5. Nach elfolgter anstandsloser Uebernahme wird die Bezahlung der U.l dienstsumme in der kürzesten Zcit zugesichert. Die Offelte können für den gesammten Be^ darf oder für einzelne Panhien c^macht werde«» Dicse auf ein in der deutschen Gasse Nr. lk», im 2. Stock zu den gewöhnlichen Amlsstundcn eingesehen, so wie auch ftlbe am Tage der Verhandlung selbst den anwesenden Concurrents volgclesen werden. Zu dieser Prli5verführung5lil!tation wird das Vadium mit 5)<>l> li. in Banknoten oder sonst gesetzlich anerkanntem Papiergelde festgesetzt, wel' cheb vor dem Beginn der Verhandlung zu erlegen lst. Schriftliche Offerte werden bei der Licitation nur dann dnücksichii^t, wrnn selbe noch vor dem Schlüsse der ^'»Handlung einlangen, gehörig versüqell, und mir dem vorbemelklen Vadium versihen sind. Hiedei wird folgendes Verfahren beobachtet: l. Deren Eröffnung nfolgt erst nach been, digler mündlicher Licilalion ^. Ist der schliflliche Offeren: bci der H'cr-Handlung selbst anwesend, so wird mit ihm un« den mündlichen Concuncnttn auf Basis seines Offertpreiseö die Verhandlung fortgesetzt, wenn dieser nämlich billiger als der münoliche Bestbot ware. 3. Ist dcr schriftliche Offerent hingegen nicht anwesend, so wird dessen Offert, wenn es einen billigeren Andot enthält, als der mündliche Best-bot ist, der Vorzug gegeben und nicht mehr weiter verhandelt; ist aber der schriftliche Anbot mit dem mündlichen erreichten Bestbote gleich, so wird nur letzlerer berücksichtiget und die Verhandlung geschlossen. — Erklärungen aber, daß Jemand immer noch um ein odcr mehrere Pro-' cmtc besser biete, alö der zur Zeit noch unbekannte Brstoot ist, können nicht angenommen weldci,. 4, Muß der Offerent in seinem Anbote sich oerpsiichten, im Falle er Ersteher bleibt, nach dienstlich hielüber eihaltcncr Mittheilung, das dem Offert beigeschlossene Vadium sogleich auf den vollen Cautionsbctrag von IUM) fl. Bankno« ten oder gesetzlich anerkanntem Papiergeld zu ergänzen und selner ausdrücklich erklären, daß er in Nichts von den Licitationöbedingnissen abweichen wolle, vielmehr durch sein schriftliches Offert sich ebenso verpflichtet und gebunden glaubt, als wenn ihm die iiicitationsbedingnisse dei der mündlichen Verhandlung vorgelesen wol> den waren, und er dieselbe», gleich dem ^icita« lionsprococolle, sclbst unterschrieben hatte. Nach Abschluß deä ^»'citations« Actes wird keim'm Offert und ivimm wie immer gestalteten Anbot mchr (Äehöl gegeben. Ferner wird noch bemerkt, daß alle Jene, welche 5 bei dieser Frachtpreis »Verhandlung nicht srlbst erscheinen können oder wollen, ihre Vertreter nnl legalen Vollmachten zu velsehen haben. Wcnn zwei oder mehrere Personen den Vertiag elstehcn wollm, so bleiben sie zwar für die genaue Erfüllung desselben dem Acrar ,l, ^iiicluln, d. h. Einer für Alle, und Alle für Elnen, haftend. Es haben aber dieselben Einen von lhm-l: oder eine dritte Person namhaft zu machen, an welche alle Auftrage und Bestellungen oon Seite dcr Behörden ergehen, und mit der alle auf dcn Colttract Bezug habenden Verhandlungen zu pflegen silt, werden; der die erforderlichen Rechnungen zn l>grn, alle im (Zontracte bedungenen Zahlungen gegen die vorgeschiieociien Auüweise, Rechnungen und sonstigen Documcnte in Empfang zu mhmen und hiclübcr zu quittnen! hat; kurz der in allen auf den Contract Bezug nehmenden Angelegenheiten als Bevollmächtigten dcr den Connaci in Gesellschaft übernehmenden Mitglieder in so lange angejehrn werden wird,' b!5 nlcht dieselben einstimmig einen andern Be-! vollmächtiglen mit gleichen Rechten und Befug-^ Nissen elnamlt, und dcuseloen mittelst einer von ^ allen Gesellschaftsgliedein unterfertigten Erklärung oer mit der Elfullung des Vertrages beauftragten Behörde namhaft gemacht haben werden. — Nichts ^ oesto weniger haften.aber, wie schon oben bemerkt! wulde, die iämmtlichcü l5»,nrahentl'n fül dii genaue Elsullung d^s Contract's >n allen seinen Puuct.n in 5oli<.k>!ll, "nd r6 hat das Aerar daS Recht und die Wahl, sich zu diesem Ende an wen immer ril)n den Contrahenten zu halten, und im Falle eines Contractbruches oder sonstigen AnstandeS seiner! Regreß an dem einen oder dem andern, oder an allcn Contrahenteu zu nehmen. Laibach am 2^. Jänner l^5i. ^. 35. (l) Nr. 9i25. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Stein in Kram wird hitmit t'tkamlt gemacht. Es habe Herr Uc-. Andreas Napsell) von ^^idach, <^llratl>r des Josef Wallisch'schen Vcllaffts, gegen Georg und Thomas Pclsche, c^aui, Franz und Ursula Zlieinsches, die Klage <,us VcljcU)lt' uno Erloschen. Erklärung der Rechte der G^tl.lgttn, aus oc», auf der im Grundouche Kreuz 5u^> llld Nr. 397, Nlltf. Nr. 289 vorkommcnden Realität intal'ulirt ge>resencn Helralyslicitragc d0o. l2. Jänner «807, angebracht und um richterliche Hilse gebeten. D^ nun der Aufenthaltsort der Hcklagleli dicsem .Bcrichle unbekannt ist, wird dcn. selbe» hiemit zur W^yriuig ihrer Rechte eröffnet, o»ß man ihnen tinen (^ut'awl- gfl nl:>un, in dcr Per^ sun des Heirn Fra»z Dollenz von M.,N!isdl,sg au>-gestellt Hal, mit welchnn dieftr Rechlögegcüstano dei dcr auf ren 2l. März k. I., Flül) 9 Uhr hier^ gerichts anberaumten Tagsatzung ordnungsmäßig ausgeliagen werden wird. K. k. Bezirksgericht Stein am 15. Decembtt 1853. Der k. k. Bezirksrichler: K o n s ch e g g. 3. 120. (!) ' ^7?l. Edict. 3tom k. l. Bezirksgerichte Reifniz wird bekannt gemacht: Es sei in die executive Feildletung der, dem Johann Pogorelz gehörigen, im vormals Herr, schaft Meisnizer Grundduche 5,1!^ Url'. Fol. 338 er« scheinendsli Nealilat in Niederdorf Nr. 9 sammt ei' l'igen Fährnissen, wegen dem Thomas Puschel schuldiger 226 fi. c. z. c.. mit Bescheide vom heu< liae» Z. 3l gewiliiget, und zur Vornahme die I. Tagfahrt auf den 6. Februar, die II. auf den 6. März und die III. auf de„ 8. April 1854, jede^ mal um die 10. F'ühstunde im Orte N^edervolf, mit dein Belize angeordnet worden, daß die Nea^ lität und Fährnisse erst l'ei der III. Tagfahrt auch Ultter dem Schätzmigsweithe pr. 1135 fi. 40 fr. werden hinlangegeben werden. Der Gruilobuchsertract, das Schätzungspsoto« coll und die Bedingnisse können hieramtö eingesehe» werden. Reisniz am 5. Jänner 1854. 3. 82. (1) Nr. 7322. Edict. In der «Zrecutionssache des Franz Kova,'on Großga» l'er, >)ltc,. 51 fi. <'. 8. c-. wird die cxceutive Feil' biclung der, dem ilchtern gehörigen, aui 900 fi geschaßten, im ^lunddiichc der vonnaligen Herr< schafl Sittich »n!) llrb, Nr. 83 vorkommenden Nea^ liläl den 27. Fidruar, 20. März und 19. April 1851, jedesmal illormiltags 10 llhr im Gerichts-hause mit dem Beisatze vorgenommen werden, daß selbe nur bci der dritten T.,gsa^u»g auch unter dtM Schahungswetthc werde hintangegtden werden. Der Extract, die Schätzung und die Beding' nisse, nach welchen ein Radium von 150 fi. zu el' legen ist, können hieramlß eingeschei» werden. K. k. Bezirksgericht Sittich am 22. December 1853. Z. 26. (1) Nr. 847.'. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Stein wird hie,"" bekannt gemacht: Es habe Anton Pcrn, von Versal«, bei ditstlN Gerichte die Klage auf Verjährt« und Erloschen-tlkla'rung nachstehender, auf der im Grundbuche Commenda iiaibach 8uli Urb. Nr. 259 vorkommen» den Viertelhube haftenden Tabularposten ange» bracht, als: 1) Die Forderung des Batthelma" Dane, aus dew Schuldscheine clcln. 25. Jänner 1803, pr. !2äfl- 2) die Forderung des Josef Pantscht, aus deM Protocolle D. W.; 5) die Forderung der Luzia Perne laut Schuldschel' „es .!(!.,. 7. März ,804, pr. ,43 fi. 20 kr D. W ! 6) die Forderung des Üormz Ee^cr laut Scliuld-scheines , für sie eine" (üus,lc>!- «ll »clun, in der Person d,S Bürgermei' siecs von Tersain, Valentin ^oscl'ar, aufgestellt, ul't» zur Verhandlung die Tags.'tzung auf den l 1. Mälz 185 4 früh um 9 Uhr hicrgerichls mit de>n Anha«»' ge dcS §. 29 G. O. anberaumt hat. K. k. Bezirksgericht Stein am 13, NopeM' ber 1853. Der k. k. Bezirksrichter: Konschegg. Z. l04. (3) Nl. 2?^' Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Feistriz w'^ kund gemackt: .^ Es habe das hohe k. k. Landesgericht in ö"'' bach dem Josef Zetlin von Tominje, we^^ Verschwendung unter Kuratel zu setzen bcfünde"' und es sci dem Josef Zttlin dessen Sckwieger»lll' Thomas Hcwatin von Paulce alS Kurator v^ diesem Geilchte bestellt worden. Feistriz am 22. Jänner 1854.