1135 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitung Nr. 154. ^ Samstag den 8. Juli 1871. (257—6) . Nr. 761. Kundmachung. Die französische Ncgiernng hat die Anordnung getroffen, daß künftighin kein Reisender, er sei Franzose oder Ausländer, das französische Gebiet betreten darf, ohne mit einem regelmäßigen Neise-dommente versehen zu sein, welches überdies das Visa einer französischen Mission oder eines französischen Consulates erhalten muß. Für das Paß-Visa ist den französischen Behörden in der Negel eine Gebühr von U) Francs zu entrichten, wobei jedoch folgende Erleichterungen eintreten werden: 1. Unbemittelten Personen ist das Paß-Visa nnenlgeldlich zu ertheilen. 2. Für die Vidirung von Arbeitsbüchern ist nur ein Viertel der obigen Taxe zu entrichten. 3. Für Personen, welche, ohne geradezn mittellos zu sein, doch nicht im Stande sind, die ganze Taxe zu bezahlen, kann die zu entrichtende Gebühr auf die Hälfte und selbst auf ein Viertel des tarifmäßigen Betrages herabgemindert werden. Hicvon wird das reisende Publicum in Folge Erlasses des h. k. k. Ministeriunis des Innern vom 21. l. M., Z. 2793, hiemit verständiget. Laibach, am 34. Inni 1881. Der k. k. ^andcSpläsidcnt flir Kram: <5arl von VZurzbach in. p. (256—2) Nr. 756. Kundmachung. Da in Folge der politischen Ereignisse des letzten Jahres die öffentliche Sicherheit in den algierischen Provinzen in hohem Maße gelitten, hat das dortige Civil-General-Gouverncment unterm 26. April l. I. für die Ueberwachung des Fremdenverkehrs in Algerien folgende Grundsätze aufgestellt : I.Die Ausschiffung in einem allgemeinen Hafen kann jedem Individuum verweigert werden, welches nicht mit einem regelmäßigen Passe versehen ist. 2. Jeder Fremde hat sich bei seiner Ankunft in einem algierischen Hafen uuter den Schutz des Consuls seiner Nation zu stellen, indem er sich auf der Consnlskanzlei immatriculiren und sich Von dem Consulate ein Immatriculations-Certificat ausstellen läßt. 3. Jede Person hat sich bei ihrem Einkitte in Algerien über einen ordentlichen Erwerbszwcig und den Besitz der erforderlichen Subsistenz-mittet auszuweisen. Zu diesem Ende hat sich jeder Ankömmling bei der Municipalbehörde zu melden, welche ihm nach geschehener Verification eine Aufenthaltskarte l^l^-w do lMotch ausfertigt. Ausländern wird die Aufenthaltskarte nur auf Grund des oberwähnten Immatriculations-scheines des Consulats ihrer Nation ertheilt. 4. Jedes nicht nach Algerien zustä'uoigc Individuum, welches nicht einen ordentlichen Erwerbszweig und den Besitz der nöthigen Subsistenzmittel nachzuweisen vermag, wird ausgewiesen und nach seinem Heimatslande oder nach seinem letzten bekannten Aufenthaltsorte außerhalb Algierns abgeschoben. v / ^' Dies bringe ich in Folge Erlasses des hohen ^ l'^rnsi^mus des Innern von: 19. l. M., ^'^ ^ ^" ^'" ^s"he z,„ öffentlichen Kenntniß, daß die Pässe der Reisenden nach dein neuen französischen Reglement mit dein Visa einer französischen Gesandtschaft- oder Consulatskanzlei verschen sein müssen. ^ " Laibach, am 24. Iuui 1871. Der t. l. ttandcspräsident für grain : Varl von Wurzbach w p. (262—2) Nr. 431. Staatsprüfung. Die nächste Staatsprüfung aus der Staatsrechnungswijsenschaft wird am HO. Juli »87» abgehalten werden. Diejenigen, welche sich dieser Prüfung unterziehen wollen, haben ihre nach §ß 4, 5 und 8 des Gesetzes vom 17. November 1852 (Reichsgesetzblatt Nr. 1 vom Jahre 1853) verfaßten, vollständig instruirten Gesuche bis 18. Juli 1871 an den unterzeichneten Präses einzusenden und darin insbesondere docmnentirt nachzuweisen, ob sie die Vorlesungen über die Verrechnungskunde frequentirt oder, wenn sie dieser Gelegenheit entbehrten, durch welche Hilfsmittel sie sich als Autodidakten die erforderlichen Kenntnisse angeeignet haben. sticht gehörig belegte Gesuche werden abschlägig beschieden werden. Graz, am 1. Juli 1871. Präsc 6 ber Sl aat«- Prii, „ ng « - Commission filr die S < a a l ö rc ch >l u ii g s - W i ssc >i s ch a f t: Josef (5alasanz tlichtnegel m l', l. l. Slllllhaltcrri-Nalh. (259—3) Nr. 4092. Aufforderung zum Eilltnttc voll GlMlial'lalschlllclll ill das ll. ll. Militär-Collcgium zu St. Polten. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit der Allerhöchsten Entschließung vom 20. April l. I. allergnädigst zu genehmigen geruht, daß zur Besetzung einer Anzahl Zöglingsplätze, mit dem Beginn des nächsten Schuljahres, in dem Militär-Collegium zu St. Polten auch eheliche Söhne von Civil-Staatsbeamten aller Diätenklassen Allerhöchst Seiner Majestät in Antrag gebracht werden dürfen, sofern die folgenden Bedingungen vollständig erfüllt werden: Die Aspiranten müssen bei einem Lebensalter von höchstens 17°/, 2 Jahren, die 4. Classe eines Unter- oder Realgymnasiums absolvirt, hierüber empfehlende Zeugnisse erworben haben und der deutschen Sprache vollkommen mächtig sein. Auch wird eine mindestens befriedigende Classification in der lateinischen Sprache und in der Mathematik gefordert. Afpiranten mit der Vorzugsklasse, dann diejenigen , welche überhaupt den gestellten Bedingungen entsprechen, deren Vater jedoch früher im Militär mit Auszeichnung oder zur Zufriedenheit gedient haben, würden besonders berücksichtiget werden. Der (5ms im Militä'r-Collegimu dauert zwei Jahre, worauf die Zöglinge in die Neustädter Militärakademie übersetzt und nach einem gut ab-solvirten 4jährigen Curse in dieser Anstalt als Officierc in das k. k. Heer eingetheilt werden. Die Kosten sür die den Beamtensöhnen zu Theil werdenden Zöglingplätze wird das Militärärar bestreiten. Die Gesuche sind an das Reichs-Knegsmi nisterium zu richten und haben daselbst längstens bis Ende Juli l. I. einzulangen. Als Beilagen werden diesen Gesuchen anzuschließen sein: I. Bezüglich der Aspiranten: ll. der Geburtsschein; d. das Impfungszeugniß oder statt desselben die ärztliche Bestätigung über die vollzogene Impfung; o. das ärztliche Zeugniß über die Eignung zur Aufnahme in das Militär-Collegium von einem graduirten Militärarzte ausgestellt. In diesem Zeugnisse ist auch das Körperinaß des Aspiranten anzugeben. ll. die Schulzeugnisse der absolvirten l^nmasial klaffen oder wenigstens diejeniqen der vierten Klasse. »». Vezüsslich der Vittstrllvr resp. der Vater der Aspiranten die behördlich drstatia,tl")tacl, lvlisunss: ll. der Militär- oder sonstigen Staatsdienstleistuna., sowie der etwaigen besondern Verdienste; I). die Familien- und Vermögens-Verhältnisse der Bewerber. Vom k. k. Neichs-Bricl,o-Mil,ilirrium. ! (260^2) Nr. «04. ClmcurMllsschrcidullg. Bei dem k. f. Landesgerichte in Laibach ist die Stelle eines Gefangenaufsehers mit dem Iah resgehalte vou Z00 fl. und dem Bezüge der Amts kleidung zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre ! gehörig belegten Gesuche bis zum 2 2. Juli 1871 bei den: unterzeichneten Präsidium im vorgeschrie benen Wege zu überreichen und darin ihre Eig nung zn dem angesuchten Dienstposten, insbeson dere die Kenntniß der deutschen und krainischen (slovenischen) Sprache, nebst einiger Fähigkeit zum schriftlichen Aufsatze nachzuweisen und auch anzu geben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten oder Diener dieses Landesgerichtes ver schwägert sind. 'Laibach, am 3. Juli 1871. Vom k. k Llindcsgerichts-Prlistdnlm (2«4^2) Kundmachung,'" ^- Von der k. k. Finanz - Direction für Krain wird bekannt gegeben, daß der k. k. Tabak Subverlag zu Treffen, im politischen Bezirke Nudolfswcrth, ! im Wege der öffentlichen Concurrenz mittelst Ueber^ ^ rcichung schriftlicher Offerte an denjenigen als gceig-net erkannten Bewerber verliehen wird, welcher 5 die geringste Verschlcißprovision anspricht oder auf jede Provision Verzicht leistet oder ohne Anspruch ^ auf eine Provision einen jährlichen Pachtschilling (Gcwinnstrücklaß) zu zahlen sich verpflichtet. Die Offerte sind längstens bis 13. Juli 1871, z Mittags 12 Uhr, beim Vorstande der k. k. Finanz-Direction in Laibach zu überreichen. ^ Im Uebrigen wird sich auf die ausführliche Kundmachung, enthalten im Amtsblatte der „Laibacher Zeitung" Nr. 153 vom 7. Juli 1871, berufen. Laibach, am 8. Juli 1871. ' (263-2) Nr. 212. Edict. ! Am 15. Juli d. I., Vormittags 10 Uhr, wird in der Amtskanzlei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Stein die Minuendo - Licitation zur Hintangabe des Schnlhausbaues in Commenda St. Peter, dessen Kosten für Professionistcnarbel-tenanf . . . ' - 2054 fl. l>4 kr. für Materialien auf . . - 2220 „ 2^ „ ! und für die Hand und Zug' ^ arbeiten auf..... ^ ^^_^_ zusammen per 5587 st. 28 kr. veranschlagt sind, stattfinden. ' Hievon werden Unternehmungslustige mit dem Bemerken in die Kenntniß gesetzt, daß jeder Lici-tant vor dem Beginne der Licitation ein 10perc. Radium in barem Gelde oder in Staatsobliga-'tionen, welche nach dem börsenmäßigen Curse an-l genommen werden, zu Handen der Licitations-Com-mission zu erlegen hat, und daß die übrigen Licita-tionsbedingnisse täglich in den gewöhnlichen Amtsstunden Hiergerichts eingesehen werden können. K. k. Bezirks-Schulrath in Stein, am 3ten Juli 1871.