741 Amtsblatt zur Laibacher Zeituna Nr. 1V5. Donilerstag den 8. Mai 1873. ftsö—2) Nr. 1130. Concurs. Bei der krainischen Landesregierung ist die ^lelle des k. k. Regierungsrathes und Landes-Sani-Asreferenten mit den fystemmäßigen Bezügen zu «setzen. Bewerber um diese Dienstesstelle haben ihre ^umentierten Gesuche bis längstens 18. Mai 1873 "kl dem gefertigten Landespräsidium einzubringen. Laibach, am 4. Mai 1873. Vom k. k. Landeoprülldium fur Brain. Der k. k. Landespräsident: Auersperss m. p. M—1) "Nr. 6660. Kundmachung. Mit dem Beschlusse vom 4. Dezember 1872 ^t der h. krainische Landtag zur Unterstützung "!tiger und besonders fähiger Schullchrer, Ge-^erbsleute und Landwirthe zum Behuse des Be-'Uches der wiener Weltausstellung den Betrag von ^W fl. aus dem Landcsfonde gegen dem bewillige daß sie dem Landesausschussc über die Weltausstellung schriftliche Berichte erstatten. . Dies wird mit dem Beisätze kundgemacht, ^ß die Gesuche um diese Unterstützungen die Schulter dem k. k. Landcsschulrathc, die Landwirthc °er k. k. Landwirthschaftsgesellschaft in Laibach uud ble Gcwerbsleute der Handels- und Gewerbekam-Uler in Laibach bis 31. Mai 1873 ^zusenden haben. Laibach, am 4. Mai 1873. Vom krainischen Landesauoschnjse. (202—is Nr. 572. Concurs-Ausschrcibuug. . Nei dem k. k. Landesgerichle in Laibach ist ""e Ofsicialsstellc mit dem Iahresgehalte von 700 fl. ^" eventuell von 600 fl. mit dem Vorrückungs- Me in die ebcnqcdachte höhere Gehaltsstufe zu fetzen. Die Bewerber uul diese Stelle haben ihre ^rig belegten Gesuche . binnen vier Wochen, ?u 15. Mai 1873 an gerechnet, bei dem unterbieten Präsidium iiu vorgeschriebenen Wege zu s pichen und darin ihre Eignung zu der angelten Stelle auch die Kenntnis der slovenischen ^Nischen) Sprache in Wort und Schrift nachzu- ^ Die nach dem § 7 des Gefetzes vom Illten ^?"l 1872, Nr. 60 R. G. B., mit einem Cer slcate für Beamtenstellen befähigten, noch activ euenden oder bereits ausgedienten Militärbewer ^ haben insbesondere auch den sie betreffenden "ordnungen des ebenbesagten Gesetzes und der ^uzugsvorschrist vom 12. Juli 1872, Nr. 08 nun ^ ' ö" entsprechen, sowie auch die Bedin-^ "ll des § 6 des kais. Patentes vom 3. Mai vor//. «^' " W- G. B., nachzuweisen und sich "Usig auch der daselbst vorgeschrieben Prüfung ' Unterziehen. ^aibach, am 6. Mai 1873. K^ k. Landesgerichtsprästdinm. ^^^2) ^NV."20937 Kundmachung. ^url^ ^"^^ ^^ Ausbruchcs der Rinderpest in Viekw?' ^"ueinde Obergurk, finde ich sämmtliche Litta' ^ ^" ^" Gerichtsbezirken Sittich und die <> ^ ^" ^e Ortsgemcindc Obergurk auch ^hrmärkte bis auf weiteres einzustellen, "ttai, am 5. Mai 1873. Der l. l. Aezirlshauptmaim: Schönwetter. (200—2) Diurnistcn. Bei dem t. k. Landesgerichtc zu Laibach werden zwei Diurnisten, und zwar einer gegen ein Taggeld Per 1 si., der zweite gegen tägliche 90 kr. sogleich aufgenommen. Bewerber, welche der deutschen Sprache vollkommen mächtig sind und auch die Kenntnis der krainischcn (flovenifchcn) Sprache in Wort und Schrift nachzuweisen vermögen, haben sich am 16. Mai d. I. bei dem landesgerichtlichen Hilfsämter-Directorate zu melden oder demselben bis zum obigen Tage ihre Gesuche mit allfälligen Behelfen einzufenden. K. k. Landesgencht Laibach, am 4. Mai 1873. (182—2) Nr. 568. Kundmachung. Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Feistriz ist eine Adjunctenstelle mit dem jährlichen Gehalte von 800 st. und dem BorrückuugSrechte in die höhere Gehaltsstufe von 900 fl. zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle, zu deren Erlangung jedenfalls auch die Kenntnis der krainischen lslovcmschen) Sprache in Wort und Schrift erforderlich ist, haben ihre gehörig belegten Gcfuche bis 20. Mai 1873 bei dein gefertigten Präsidium im vorschriftsmäßigen Wege zu überreichen. Laibach, am 3. Mai 1873. K. k. Landesgcrichto-Präftdium. '('194—2) Nr. 6286. Kundmachung. Das k. k. PostcurS-Bureau im hohen Handelsministerium in Wien hat eine neue Auflage des Postcursbuches in einem Bande herausgegeben. Der Ankaufspreis dieses Buches, wclchcö die Eisenbahn-, Post und Dampfschiffahrt-Bcrbindun-gen in Oesterreich-Ungarn enthält, ist mit 1 fl. festgesetzt. Die Bestellungen dieses nützlichen Nachschlagebuches wollen unter Anschluß des betreffenden Kostenbetrages entweder an die gefertigte Postdircttion oder auch an jedes beliebige k. k. Postamt im küstenl.-krain. Postbezirke gerichtet werden. Trieft, am 1. Mai 1873. A. k. Polldireclion. (183—3) Kundmachung der Olisadeth Frciin vun Talvay'schrn Armen» stiftunssS - Interessenvertheilung für das erste Semester deS SolarjahrcS «873. Hür das erste Semester des Solarjahres 1873 sind die Elifabcth Frciin v. Salvay'fchcn Armcnstiftung^Intcrcssen pr. 740 st. ö. W. unter die wahrhaft bedürftigen und gut gesitteten Haus armen vom Adel, wie allenfalls zum Theile unter blos nobilitierte Pcrfonen in Laibach zu vertheilen. Hierauf Reflectircndc wollen ihre an die hoa> löbliche k. k. Landesregierung des HcrzogthumS Kram stylisicrtcn Gesuche in der fürstbifchöflichcn Ordi-nariatskanzlci binnen vier Wochen einreichen. Den Gefuchen müssen die Adelsbcweise, wenn solche nicht schon bei früheren ^crthcilungcn dieser StifluugSintcrcsscn beigebracht worden sind, bei-liegen. Auch ist die Beibringung neuer Armuthsund Sittcuzcuguisse, welche von den betreffenden Herren Pfarrern ausgestellt und von dem löblichen Stadtmagistrate bestätigt sein müssen, ersorderlich. Laibach, am 25. April 1873. Fiirstl'ischösliches Vrdinariat. (193—3) Nr. 2631. Kundmachung. Anläßlich der in Iavaroviz, Gemeinde St. Bartlmä, und St. Lorenz, Gemeide Gurkfeld der Bezirkshauptmannfchaft Gurkfeld, dann in Gurkdorf und Gmajna, Gemeinde Obergurk der k. k. Bezirkshauptmannschaft Littai, ausgebrochenen Rinderpest, finde ich im ganzen Bereiche der Bezirks-hauptmannfchaft Rudolfswerth, bestehend aus den Gerichtsbezirken Rudolfswerth, Treffen und Sei-senberg, die Abhaltung von Biehmärkten bis auf weiteres zu untersagen. Rudolfswerth , am 2. Mai 1873. Der l.l.Bezirlshauptmann: Gtel m. p. (197—2) Nr. 2092. Kundmachung. Aus Anlaß des Rindcrpestaus'bruches in Gurkdorf und Gmajna, Ortsgemeinde Obergurk, wird im Einvernehmen mit den k. k. Bezirkshauptmannschaften Laibach, Gottschee und Rudolsswerth der Seuchengrenzbezirk nachstehend festgestellt: Ein bezogen werden in den Seuchen bezirk: 1. Aus der Bezirlshauptmannschaft Littai die ganzen Ortsgemeinden: Obergurk, Melan, Leitsch Großlack, Kreuzdorf, Dedendol, Weirelburg, Posen-dorf, Draga, Gorejnavas, Velkepete, Dob, Rodo-ckendorf, St. Beit, Großgaber, Podborst, Zagorica, Stockendorf. 2. Aus der Bezirkshauptmannschaft Rudolsswerth: die ganzen Ortsgememden Sagraz, Am-brus und Seisenberg. 3. Aus der Bezirkshauptmannschaft Gott-schce: die Ortschaften Tiefenthal und Kukendors, die Ortsgemcinde Ebenthal des Gerichtsbezirkes Gottfchee; die ganze Ortsgemeinde Strug des Ge-richtSbczirkes Reifniz; das Gutenfelderthal deS Gcrichtsbczirkcs Großlaschih mit den drei OrtS-gemcinden Kompale, Bidem und Podgora; die Ortsgeineinde Großlaschitz; ferner die Ortschaften Kleinlaschitz, Gradefch, Knej, Laparje, Pudlog, Prasnik und Prasica der Ortsgemeinde Auersperg; endlich die Ortschaften Pusce, Kukmaka und Per-hajooo der Ortsgemeinde Luzarje. 4. Aus der Bezirkshauptmannfchaft Laibach: die ganzen Ortsgemeinden Brunndorf, Iggdorf, Piauzbüchel, Schclimle, St. Georgen, St. Marein, Großlupp, Schleiniz, Ratfchna und Liplem. Für den Seuchenbezirk finden die Bestimmungen des § 27 des Gesetzes vom 29. Juni 1868, Nr. 118 R. G., und die Durchführungsvorfchrift vom 7. August 1868, Nr. 119 R. G., Anwendung. Litlai, am 4. Mai 1873. Der k. l. Bezirlshauptmann :. Schönwetter. (l«<.ch-3) Nr. 285. Subarrendierungs - Kundmachung. Wegen Sichcrstcllung des Brennholzbedarfeö für die Stationen Laibach, Stein und Münkendorf, Bir mit Kraxen, Prevoje und Rudolfswerth auf die Zeit vom I.Iuli 1873 bis Ende Juni 1874 im Wege der Subarrendierung wird Samstag den 17. Mai d. I., vormittags präcise um 11 Uhr in den Amtslo-caliläten der gefertigten Verpflegsmagazins - Verwaltung eine öffentliche Offerts - Verwaltung abgehalten werden, für welche, unter Festhaltung der bestehenden Subarrendicnmgs-Vorschriften, die in Nr. 102 dieses Amtsblattes vollinhaltlich verlaut-barten Bedingungen zu gelten haben. Laibach,' am 1. Mai 1873. K. k. Militär-Verpftegsmaglhino-Verwaltung.