Imts Nlatt zur Laibacher Zeitung. ./U 69. Samstag ven 8. Äluni 18^. Giudernial - Verlautbarungen. ZS3o. (,) Nc. ,53.St.GV.E. Kundmachung der Vcrkaufsuelslcigcrung eines dem Bruder» schafls» Fonde gehörlgen, »n (^untruliu Viz;n2N^ ni der GeM'N'.de Plavlagslegenen Grundstückes. — Ili Felge hohen Hofkammer . Präsidial» Otlasscs ullm 3o. Apr»! 18^4, Nr. 3575» I>. t»., w'ld am 9 Iull l. I , m d,n ge» «»öhnllchen Amtslwnoen, be» dem k k. V,z. Kommissariate in sapodistria, Istllaner ^krtl.» stö, lm Wege der öffntl'chen Vcrstclgerulig zum Ve» kaufe des mil Reben u. Dbstbäumen be» pfianjlen. in Eontraba Vlgnan, in der Ge» memde Pllivia geleglnen Brudclschafc-Fonds-grund^ückls sammt Häuschen Nr. 42 gescheit« ten, welche Realität e»nen btlläufigen Flachen« lnhall V»n 255o »Hl Klafter hat und auf /»26 st-20 kr. E. M. geschäht .st. - Diese Real.tHt wlrd/ so w>e sie der betreffende Fond bc, sltztuld^sncßl, l)der zu besinn und zu ge»,,eßen berechtiget gewesen wäre, um den oben a»'absetzten Flscalprels auSgl-buien und dem Mcü1bietel,dcn, mit Vorbehalt d,r Genehmigung des hohen k. k. Hofkammcr'Pläsidlums üderlalsen werden. — Niemand wl«dzur Versteigerung jugclasslbcl, wi,p, ooer el„< uuf diesen Betrag lautende, vo»l^ifiq von der c»wähnt.n Commission geprüfte und gesetzlich zu, elchc„l> bc» fundene 'SlchcrliclllMgs-Urkunde beibn^gt. — Die e> legte Eaution wird ltdem Llltl^ucn, m,t Ausnahme jcnerbes Melstt>letere, nach beendigter Nllllelgerung zurüclgcstclls; jene des Melstoie« telS dagegen w»rd als verfall,n angesehen werden, wenn er sich zur Errichtung des dleßfalligen Evnlractes n»cht herbeilassen wollte, ohne daß er deßhalb von den Verbmdllchleüen nach dem Lllilalionsacte befreit würde, oder wenn er d,e zu bezahlende erste Rate des gemachten «lnbeles in der festgesetzten Zelt nicht be, richt,gen würde. Nel pfilchlmäßlger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der «lsten Kaufschlllmgshalfte abge« r.chnet, oder die son»» geleistete Eautlvn. wieder «lfulgr werden. — Wer für einen Dlilten einen Anbot machen will, lst verbunden, die von dlesem h'ezu erhaltene Vollmacht der Versteigerung«, «tvmmissionzu überreichen.— Der Mtistbteter hat dle Hälfte des Kaufschlllings innerhalb vi«e Wochen nach erfolgter und ihm hekannt gemachter Veställgung des Velfaufsactes, un^ noch vor der Uebergabe der Realltal zu ber,ch, tigcn; d>e andere Hälfte kann er gegen dem, daß er sie auf der ersäuften, oder auf nner andern, normalmaßlge Sicherheit gewahrendm Realltat g,undbücherllch oelsichert,mit fünf vom Hunden ln E. M. verzinset, und die Zinsen in haldjährigen Verfallsrattn abführt, in fünf gleichen Jahresraten abtragen, wenn der E„ stehungsurels den Betrag von 5'> ft. übelste,^,; sonft aber wird d»e zweüe Kaufschllllngshalfle binnen Iahreöfrift, l'om 2age de er>1erwähnten Bcdmgmffe berichtiget werden müssen. — Bei gleichen An, boten wird demjenigen der Vorzug gegeb,,» werden, der sich zur soglcichen oder f'üher,»' Berichtigung des Kaufsch'lllngs herbeiläßt. »^ Für den Fall, als der E'stcher der Realität contractsblüctng, und letztere emem Wleder-verkaufe, dcssn Anordnung auf Gefahr und Kosten des Ersteh^S dann sich ausdrücklich vorbehalten wird, ausgesetzt werden scllle, wlrd es von dem Ermessen der k. k. SlaatsgültlH 530 - Veräußtrungs'Provinzial - Commission abhän-geli/ nicht nur die Summe zu bestimmen, welche b»l der ng gewordene Kauier irgend eme Elnwcndung ^egen r«c Gültigkeit und rechtlichen Felgen der Ncllll, tstion herleiten. — Nach ordentlich l»or sich gegangener Verweigerung und rücksichlllch nach bereits geschlissener 1!lcltat»on werden weiter« Anbote lucht mehr angenommen/ sondern zurückgewiesen werden, worauf d», Llcllatiol»vlu-siigen insbesondere aufmerksam gemacht werben. -^- Dle übrigen Verkauföbedlnglusse, der Werth-««schlag und die nähere Beschreibung dec zu Veräußernden Reallläcen können uon b«n Kauf« lustigen btl dem ka,s. königl. Bez Commlssa-liate ln savodlstlia eingesehen «verden. — Von der t. t. Staatsgüter-VeraußcvungS-ProvlN: zi«l,sdmmlsslon. — Trltft am 8. Mal 1844. 6 t t l , k. k. (ljub.» u. Präsidial-Secrctar. Z. Ü2». (2) Nr. zSi aä Nr. 11684 Kundmachung derVerlaufs,Versteigerung derun-tenbeschr»edenenimRentbezlrteund in der Gemeinde Plrano gelegenen Realitäten. — In Folg« des hohen Hof« lammer-Präsidial« Decretes vom 3o. ^»',1 1644, N. Z466/P. P, lv.rd am .6. Iull l. I. in den gewöhnlichen Amlsftun>en bei tzem k. k. Bczlrks-Nelitamte in Vlranv, Isina, »er Kclls.S, im Wcge der öffentlichen Versteigerung zum Verkaufe der nachbcnannlen, im ExecullonSweg an den BrudMcyofls - F^d gelangten, im Bezirke Plrano g^lgenen Rea, lltäten geschritten werden, als: -^ z. Des KckergrundeS in der Gegend Gaso, im btlläu« sigen Flächenmaße von ilo lH Klafter und geschaht auf 16 fi. Ic» tr. — 2. Des vitlten Theils eines WitsenglUndcs ,n der Gegend Fontanlgge, »m btlläusigen Flächeninhalte von "4'/, lü «lafttl, geschätzt auf 22 ss. 48 kr. — 5. Der Kllchenruine und deS H.spttiums S. Fillppo Neil ,n Pirano N. Z7» Ulid 420/ im beiläufigen Flachenmaße r^i 69 s^j Klaf, ter 6 Zoll, geschaht auf 794 st. äo k>. — 4. Des Houses Nr. 2. in Pirano im beiläufigen Flachenmuße von 2»lH Klasler, geschaht auf ttc>l ft. Ho. tr. — Düse Ncallläitn werden einzel„wc,se so wlt sie der betreffend, Fond besitzt mid genießt, oder zu besiyen und g«, Nieren berechllgt wäre, um die be,gehlen Fis-kalp'tl», ausgeboien, und dn Mellib elenden m»t Vorbehalt der Gen.hmlgung dcs hohen f. f. Huflallllner-Pläsidl^ms überlasse werden. — Nlc.nano wild zur Vt'ste,^eiUlig ;ugel<,s-sen, der „ich! vorläufig den zahnte.' Theil dcs Flvkalvltlscs, entweder «n barer E. M. oder »n öfte»,ll,chen verzinslichen Sl läusig von der «lwahmen «omm,ssbl»^t. — Die erlebe Caull^n wird jedem killtantlN, M't Ausnabme j von den Verbindlichkei« ten nach dem ^citations: Acte befreit wlnde, ooec wenn hallcne Vollmacht der Versteigcvuligs» Eom,vlsi on zu üvcrlcichcn. — Der Melstdl.ter har d < Halfic dee K',usschlll,ngS innerhalb vier Wochen nach elfolgtir und ihm bekamt gemachter B^äll, gung des Verkaufs-Acces und noch vor der Ucbergabe der Rcalltat zu berichtigen, die an» dere Hälfte kann er gcgrn dem, daß er sie auf der erkauften ober auf einer ande»en nor« malmaßlge Sicherheit gewahrenden Realität grundbücherllch versicheri, nnt ft'ilif vom Hun»-delt in E. Vl. verzinset u, d d»c Zniscn in halbjährigen Verfallsralen abführt, m fünf glnchen Jahresraten abtragen, wenn der Er-stehungsprels den Betrag von 5n st. übersteigt; sonst aber wlrd dll zwe>t.- K"ufsch>ens»lbcn dem hohen Hof» fammer.Präsidlum volzulegen. Weder «us der Best'mmung oeS Ausrufsrrelses, noch aus der Dcschaffenhelt der Genehmigung deö^icitatlone» Acleb ta,'N der coniractsbrüchlg glwordene Kaufer irgend eine Emwenduna gegen d»e Gilllgke»! und lcchtlichen Folg n der Nellli« laticn herle ten. — Solltt man b,i der Verkaufs. iilc»talll.n den Flscalp«e»s nicht erziel,n, so wllbn schon dei der ersten Vden. — Nach ordentlich vor sich gtgan,!es>,r Velsseigerung u« d «üclsichtlich nach bereilb ^lschlojs,ner k'cnation werden weitere Anbote nlcht wehr angenommen/ sondern zu-rückgtwltslN werden, worauf d>« ^llltations» lusllgen insbesondere aufmerksam gemacht werden. — Die übrigen Vertaufsbedmgmsse, der Werlhanlchlag u»d die nähere Beschrei« dung der zu veräußernden Realitäten tonnen Von den Kaufiusslgen bei dem t. k. Bezirks. Rentamte Pnano elngeschen wttden. — Von der k t. Staatsgüter-Veräußerungs Prov',,. l»al< sommlsflcn. Tnest am 9. Mai 1844. O e t t l ff. Gubernial. und Präsidial - Gttrltar. Gtavl« u«o lHllvrechlliehe Verlauldarungrn. Z. 6N. (2) Nr. 15 l5. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird dem Sebastian Michael Khcrn mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: (5s habe wider denselben dei diesem Gerichte Jacob Kap. phr geräumige Sckloßrapelle, 2l Wohnzimmer, einen großen Vorsaal und den Arrest. DaS ganze Gebäude ist mii mehreren Blitzableitern versehen, und die verschiedenen Wirthschaftsgcbäude stehen vom Schloßgcbauoe in verschiedenen Zwischenräumen abgesondert. — Die Herrschaft kommt im sttyerN, stand. Kataster und in der Landtafel mit einer Beansaqung von 326 Pfund, 3l kr. 3'/, dl. an Nusticale, und mit einem 25 ^ Dominilalbcilraa. pr. "?3l st 6 kr. l'/< dl. ein, und besteht in Folge Statt gehad-ler Zirstückungen derzeit aus 61 l Rustikal« und 5W Dominikal - Unterthanen, dann 903 Berv,hlilden mit dem Urbarialdienste. ?ln bestimm-len Glldabgaben, Zinsgetreide, Kleinrechten, Robothen, Berqrechl, Laudcmien und Taxen, dann in dem Wein - und Getreidezchent, der Jagd und Fischerei, eine Überfuhr und in Gründen j'der Arr. — Auszugsweise wird bemerkt, daß die Eindienungöschuldi^keit an Zinsgetreid nach Abzug des dermal bestehenden 20 ^ Einlasses — in 6!F V4 Metzen Weiden. 2'^ V, Metzen Korn und 868^5 Metzen Hafer; die Viatliralroboll) aus 85 '/5 ^"g ^ ll»d 3,^2 ^ Handlagen; das Naturalbcr^recht aus 'l i7^ Eimer bestehe, und das sechsjäh' ige Durchschnitts, erglbinsi an Garbenzehent einen jährlichen Ertrag von 88 Schober, iO '/, Garben Wlizl'n, 63 Schober 4 Garben Korn, ,5 Schober 39 Garben Gerste, ,7 Schober 3 Garben Svclt, und 65 Schober Hafer; an WeinzelMt ab^r von jährlichen 365 Eimer 27 Masi answeis.». — An Gründen gehören zu der Herrschaft: an Bärten l494 ^ Klaster, an Obstgärten 296 lü Klafter, a.l kleckern i5 Joch cl76 lD Klafter, an Wiesen 57 Joch 593 A Klafter, Weingarten », Joch 375 lH Klafter, an Hlltweiden ^ Joch '!2<) Rcct, 9ir. 30'^ dienst-, baren, alldort gelegenen, gerichtlich auf 250 fi. be« wertheten unbchausten Halbhube, ob schuldiger 21 si. 36 kr. Zinsen, und der auf 25 fl, 39 tr. ge'maßigtm Erecutwnt'kosten e. ». «. gewilligt, und' hiezu der 22. M^i, der 22. Juni und der ^3. Juli d. I, jedesmal früh von 8 bis l l Uhr in la.:o Unlcrgchack angeordnet worden sey, daß diese Realitäten nur bei der dritten Feilbietung unlcr dcin Schätzn,lgswerthe hintan^qegebcn werden wlndcn. Kaufilebhaber werden mit dem Beisätze eingeladen, daß sie als ^adiun» für die Drittelhube l0 fi. und für die Halbhube 25 si. zu Handen dcs Licitaiions .- Commissars vor gemachtem Anbot erlegen müssen. Die Schä'tzmig und sonstigen Bedingnisse könntl, Hieramts eingesehen werden. Anmerkung. Bei der ersten Licitation ist kcin Kauflustiger erschienen. Bezirksgericht Nupcrtshof zu Neustadtl am 25. Mai 1844. 633 Vubevnial - Verlautbarungen. Z. 844. (l) Nr. 3676. Currende des k. k. illyr. Guberniums zu Lai» dach. — Betretend die allerhöchsten Ortes vor dcr Hand für drei Jahre genehmigte neue Bestimmung wegen jährlicher Aertheilung von Prämien für Zuchcstiere zur Cmporbringung der Hornuiehzucht in Krain. — Seine k. k. Majestät haken laut herabgelangten hohen Hof« kanzlei«Decrete5 vom 4. Mai v. I., Nr. 16l37, mit allerhöchster Entschließung vom '^2. April l8'jö allcrgnädigst zu bewilligen gcluht, daß zur Verbesserung der Hornvieh, zuchl in Krain, statt der Vertheilung der Pra-U'.ien nach der bisherigen Gepflogenheit, die ylel-zu j5!)'.-!'.ch disti»i».:cl'. 600 st. versl.^swc,se ' «ilf'dic Dauer dreler Jahre nur zu Prämien für vorzügliche Zucht stiere heimischer Race, jedcö Pramium zu 50 st. gerechnet, verwendet wcrdcn dürfen. — Zur Ausführung dieser allerhöchsten Entschließung wlrd nun Folgendes bemerkt, und bezüglich verordnet: 1) der Zweck 0lcs r abgeänderten Vertheilungs-Art ist, Dem La„t>e jäyrlich einige vorzügliche Zuchtsticrc zur Benützung zu gcden, und da in dcr Vichzucht an einem guten Vaterthiere das Meiste gelegen ist, durch dieses Mlltcl die heimische Viehzucht zu heben. — Hiernach sind Haldinnen von der Pra'micn- Concur« rcnz in der Folge ausgeschlossen. — 2) Die neue Prämien - Verlhtilungö - Prise wird, oamit die Viehzüchter genugsam darauf vorbereitet styn können, erst im künftigen Jahre ltt'l5 in Wirksamkeit treten, und es wird im Monate Mai besagten Jahres die erste, und jedesmal in diesem Monate in den darauf folgenden Jahren die jährliche Vertheilung Statt finden. Für daü Iah5 l84'l wird aber die Hornvieh« Prämic'^Verlheilung noch nach der bisherigen Weis« in GcmälMit der Gubernial-Currenden vom Ib. December 1K22, Nr. 1556^, dann ^24. October l82>, Nr. l3670, vor sich gchcn. — 3) Da die Prämie für einen vorzüglichen Zuchtstier aus heimischer Nacc auf 50 ft. C. M. festgesetzt ist, so entfallen auf ein Jahr deren zwölf. — 4) Da die Prämienzahl eine weitere Ausdehnung nlcht gestattet, so wird in einer angemessenen Reihenordnung in einer Hauptgcmeinde höchstens nur ein Stler be-lyeilt werden können. — 5) Die für die Prä-' mien-Vcrthcilung von dcn k. k. Kreisämtern einverständlich u»lt der LandwirthschaftS. Gesellschaft besti'lnuten Tage und Orte werben wie bisher in allen Hauptgemeinden des Landes durch öffentlichen Ausruf zu Jedermanns, Wissenschaft gebracht werden. — 6) Die Prä« Mlcn-Aetheilung wird in Gegenwart des Kreis-Hauptmannes, oder des hiezu abgeordneten Kreiscommissärs, des BezirkScommissärs, der hiezu von der Landwirthschafts Gesellschaft be« nannten drei Mitglieder und der Gemeinde-Ober- und Unterrichter dergestalt vor sich gehen, daß die Mitglieder der Landwirthschafts-Gesellschaft als Sachverständige, die Besichti« gung des Viehes vorzunehmc:'., und durch Stimmenmehrheit die Preiswürdigkeit zi: ?n^ scheiden haben. Bei glcichen Verhältnissen haben die Prciswerber aus der Hauptgemeinde selbst, für die eine Vertheilung angckl».".d?l 'll. den Vorzug. - 7) Die Absicht dicser neuen^Prä-«'.'en-Vertheilungs.-Weise ist, nur die wirklichen Leistungen, d.i. die Sprünge eines vorzüglichen Zuchtstlercs zu belohnen; die Prämien sind daher Leistungs-Prämien, und demnach wird dem Besitzer deS preiswürdig befundenen Stieres die Prämie vorläufig nur durch ein Ccr-tificat der Commission zugesichert, der Geld-betrag aber erst nachträglich dann ausbe» zahlt werden, wenn sich dcr Besitzer des Stieres gehörig ausgewiesen haben' wird, daß das Thier durch volle zwei Jahre vor« schriflmäplg zur Zucht verwendet wurde. Die wirkliche Aliszahlung dcr in der Vertheilungs-station dem Bezirks-Eommissariate einstiueilcn zur Aufbewahrung üvergebenen Pramicngelder geschieht sonach in der Art, daß die eine H^ste derselben, d. i. 25 fl. nach Ablauf deS erlien Jahres, die zweite Hälfte aber nach Ablauf des zweiten Jahres durch die betreffend« Bczirksobrigkcl't ausbezahlt werden wird. — 8) Ueber die vorschrifimäßige und »nSbeson-dcre auch nicht übermäßige Verwendung dcS Stieres zur Zucht und über dessen entsprechende Pflege und Wartung haben mit Ablauf deS ersten, so wie dcs zweiten Jahres die ob« besagten Mitglieder dcr Landwirthsch^slS-Gc-schaft im Vereine mit dem Gemeinde - AuS-schusse ein Zeugniß an die betreffende BezirkK-Obrlgkett abzugeben, wornach dieselbe die entfallenden Pramienbetrage in den vorgedachten beiden Raten dem Eigenthümer des ThiereS ausbezahlen wird. — Sollten jedoch gegen die Ausbezahlung der Prämie nach Ablauf dcs ersten oder zweiten Jahres gegründete Beden« ken obwalten, so "werden die Mitglieder der ^ndwlrtyschafls Gesellschaft diescö dcr Bezirks» Obrigkeit, und unter einem der k. k. Lanv» (Amts-Blatt Nr. 69. v- 8. Juni i6il.) 534 ivirthschaftS-Gesellschaft anzuzeigen haben, da» mit darüber entschieden werde. — <)) Da dei dieser neuen Prämien-Vertheilungsweise es insbesondere auf die Beischaffung vorzüglicher Zuchtsticre und Ueberlassung derstlben zum gemeinnützigen Gebrauche abgesehen ist, so ist Niemand, wrsscn Standes er auch sey, von der Preisbewerbnng ausglschlosscn, und es können daher eine solche Prämie nicht nur einzelne Private, sondern auch ganze Gemeinden überkommen, die einen vorzüglichen Zuchtstier yal-ten, und denselben früchllich benutzen lassen. Nur in dem Falle, als zwei gleich preiswür» dig« Thiere vorgeführt werden sollten, ist dem° jenigen Besitzer, welchem die Aufzucht mchr erschwert gewesen ist, die Prämie zuzuerkennen, daher itt solchen Fällen dem gewöhnlichen Landmanne vor einem Gutsbesitzer u. dgl. der Vorzug einzuräumen lst. — !0) U^ «us hen Umstand, ob der dermalige Besitzer des Stie» reS denselben scldst gezüchtet hat, oder nicht, wird eine besondere Rücksicht nicht genommen. — Die Pr«mie wird nämlich dem Alehzüch-ler, oder dem jeweiligen Besitzer zuerkannt, sobald der Stier den vorgeschriebenen Erfor« dernissen entsprochen hat. Es ist daher auch gleichgültig, ob der Stier forthin Einem und demselbcu Besitzer angehört, oder' ob er aus dem Besitze oeä Einen in den Besitz Eines oder mchrer Anderer Übergängen ist. Dcn ent» fallenden Preis erhalt immer der letzte Be, sitzer allein. —> 1l) Würde etwa kein vorzüg» lichcs und preiswürdiges Thier vorgeführt, so werden die Prämien nicht vertheilt, da dle Werthcilung dieser Prämien an mittelmäßiges oder schlechtes Zuchtvieh oem beabsichteten Zwecke nicht entsprechen kann. In einem solchen Falle werden derlei erübrigten Präilnen-gelder in einem spätern Jahre zur Vcrlheilung gelangen. — 12) Die Spruua.taxe darf bci dem mit einer Pranne ausgezeichneten Stiere Nicht höher als die ortsübliche ist, und zwar höchstens zu 6 kr. abgenommen werden; eine größere Taxe zu verlangen, ist dem Besitzer des Zuchtsticres bci Verlust der ihm etwa erst zugedachten Prämie, sonst bei angemessener Btrafe verboten. — 13) Würde ein als preis-würdig befundener Zuchtstier vom Eigenthümer früher veräußert werden, al5 «r den vorgeschriebenen Bedingnissen Genüge geleistet hat, so hat weder der frühere Besitzer, noch derKaufcr mehr einenAnspluch auf die Prämie; es sey denn, dc,ß der neue Besitzer unausgesetzt 5en Bedingungen der Prämien- Belhtilung und zwar in der nämlichen Gemeinde entsprochen hatte' i'l) Ginge der Zuchtstier durch einen erwiese« nermaßen unabsichtlich herbeigeführten Umstand vor der Zeit zu Grunde, so wird nach cinen» von oen commissionirenden Mitgliedern d« öandwirchschafts-Gcsellschaft und dcm Gcmei«-dc.-Auoschusft abzugebenden, und von dcr ^e-zn'kö-Obvigttlt zu bestätigenden Glllachtcn für die Zltt dcr lrilklich st^^t gefundenen entsprechenden Benützung die entfallende Prämien-Quote berechnet und dem Eigenchü'mer aus» bezahlt werden. — Dicscn Bestimmungen wird zugleich zur Benehmungsivisse r. sch a ft ^', q c fn g f, daß, um auf eine Prämie Anspruch zu machell, belln Zuchtstier folgende Erfordernisse vorhanden seyn mussel: Die Größe dcs «^ticrcK soll vor AUcm dem Viehschlagc jcncr Gegend an^ passend scyn, in wclcher er bcinitzt wird. Mil Rücksicht auf dcn durchschnittlich klclncn Vieh,-stand des ^ndcs H»arf sohln der Zlichtstier nicht unverhältnißmaßig groß,abn Zahinn. Dcr Leib soll lang, und lder starkknochige Körper auf kurzen flcischigcn Füßen ruhen. Dcr Kopf scy nicht groß, sondern leicht und kurz, die Stirne brcil und kraus, die Hörner nicht zu lang, sondern gedrängt und gur geformt, d.i. nicht nach hinccn gerichtet, sondern mit dex Spitzen auöwärcs gedrchet, auch muß cin Bulle große lebhafte Augen, weite Nasenlöcher unv ein nicht zu breites , Maul hadcn. — Der Hals sty stark und fleischig, jedoch nicht übermäßig dick, und kein sogenannter Spcckhals. — Er muß ferner eine breite Brust und cinen tief herabhängenden faltigen Tricl, schön gewölbte Rippen, eincn breiten fleischigen und gcradcn, nicht eingesattelten Rücken, starke Lenden, un» ein gerades und flaches Kreuz, weite und starke Hüften, kleun' Hungergrubcn. volle Flanken und cilnn nicht zu tief herabhängenden Bauch, d. i. keinen Hängobauch haben. — Der Hoden» beutet muß fest und rnnzllcht seyn, worin die zwei Hoden derb an drn Leid angezogen crsch^-nen. — Der Schwcis sey dünn, gut beyaan und hoch angesetzt. Der Stier muß eine ^ gemischte, d. i. einfache Farbe und kann höchstens ein Nückcnband h.,ben; übrigens muß die Haul fein und weich seyn, und glänzende und gleichmäßig über den Körper vertheilte Haare zcigen. Endlich muß der Stier voll« kommen gesund, kraftvoll, reizbar «nd beherzt 535 «scheinen. — Vki sonst gleichen Eigenschaften ist vorzugsweise demjenigen Stiere die Prämie zuzuerkennen, von dem «ö bekannt ist, daß er von einer mllchreichcn Kuh abstamme, weil ditse nutzbare Eigenschaft nach den Erfahrungen aller Viehzüchter im hohen Grade vercrbnngöfä'hig ist. — Laibach am 29. April l«N. Joseph Freiherr r>. Weingarten, Landes c Gouverneur. varl Graf zu Welsperg, Raitenau und Prim or, k. k. Vice-Präsident. Donilllik Brandstetter, k. k. Guberlnalrath. tireisamtliche ^ erlautbarungcn. Z. 65/». d) Nr. 6o8c>. Con c u r s» Aussch re i bu ng. Da durch das Ableben der Mana Swo« bvda die Bezlrkshedammenstelle zu Moraulsch in Erledigung qelommen ist, so wnd für die« sen mit einer Ncmunerailon jährlicher 20 st. verbundenen Posten der Concurs bis Ende Juni d. I. ausgeschlltben. — Dieieliiaen Heb, 2lnme,i, welche sich um vicsc Stelle bewerben lvollen, haben chr, mit dem 3"ufsch^ne, dem Hebammen - Diplom? und den Zcugmssen über »hre Moralität und geleisteten Dlcnsse belegtes Gesuch bel dem l. f. B,zirkscomm,ffa-eiate Wartc^berg rcchtjlltlg tin^urcichen. — K. K. H>relsl,mt Laibach am3l. Mal »844. vermischte Verlautbarungen. I. 856. (») Nr. ,656. G d i c l. Bon d»m vereinten k t Bezirksgerichte Gag «>d .ssctulbcrg wird hlcmit bekannt gemacht: OK tzzde Udec Ansxchel, des Herrn Foba n Pauer von Valba b, l'« l'l'^'5- hel»tlc,e>i, Z> »656, in die e>-ecu. lll)e Fcilbictun^ des, dem Erecuten Äüton Krusch. »i.j von »K„llocb gcl)örigell, mit dem gelichllicheü Pfandse^'te belebten, lilld gerichtlich auf 276 st. 5>-?V,kr. M. M. bewerlbelen Tischlklhslzcs, al<: «»6 lLtucr ^hornpfostci,. ,«5 „ K«ls.i)daumpfosten, ,6 " B>r»bau,n fosten und 79 ,, Nußbanwpfosten, »tgen schniefen »K6fi. 2äkr. c. 5. c. gewiüiget, und hiezn untcr M>,e,n di«^ ^rmi^e a>>f d,n 17. I«!,l, i. und '5 Illll d. I°., jldeslnal von «^ bis ,2 Ubr Vormtttaqs und l.öthige,ifallö cuch von 3 dls 6 Uhr 3Iachmittaqs in locu roi »i!:»»: z^l Vi„ mil dem Änhclllge bestimmt, daß im Aalle die'es Tischlerholz weder bei der ersten noch zweiten Feil. dletung um dcn SchätzunaMtl h oder darüber vcr. äußert werd,,, s.^mue, solchcK bei der drillen und leytet, auch unter demselben hintangegeben wtlds!, »»«rd,. Wo^u die Kaussustiaen mit ben« Anhange ein» geladei, weiden, daß sie ten Mlistbot sogleich yach geschcbcncm Zuschlage bar zu erlcgei, haben werden. K. K. Bezirksgericht Egg und Krcutberg am ». Juni 'U^4.______________^___^_^_____ Z. 2^24.^ l7) Nr. 207g. Amortisations-Edict. Vom stef»rtiglen Be;i,f5gclichte, als Realin-stlinz, «rill' hicmlt all^cmci» tu»ld aeniacht: EH scv auf Alilanqen der Theresia Roh»man, gründ» büä,'cll>tl)eu Bcsitzelinn tcs, der Statt^üll Neu« siaktl 5uK Rtllf. Nr. ,6» dicnstbalen Hauses sammt Galten, in die Amortisation der, auf dieser Ncaliläl mittels tcs ^esfahsUngsprotocoNK 6, April ,789. zu Gunsten des F'anz v. Nelliardlzh'scden Verlasses vorge« mtlklct, Soyposten, ,nil Vcscheid vom Heutigen grn'illlgct worden. lZü haben sonach alle Jene, welche auf diese Saypost einen Anspruch zu machen gedenken, svl« ckcn binnen einem Jahre, sechs Wochen und 5 Togen soqewiß gellend zu macbcn, als im W» driqen dieses Velfahrungrprolocoli kraft« und roir« kuligslos erklärt und auf weiteres Anlangen der Theresia Nob)ßl werden würde. Vezirksqerlchl Rupertöhof zu Neustadt! am 6. Juli i«43. Ankündigung. Es ist ein großes, mit geräumigen Staliunqen versehenes, in der Vorstadt Tricst's, an dcr Commcrzial-straße von Optschina gcleqclns Einkehrwirthshaus auf den 24. August ilUH zu verpachten. Dieses Wirthshaus, unter der Cons. Nr. 1/ltt u. 15tt, llegt auf der großen nach Italien und Deutschland führenden Poststraße von Optschina, am Ende der Frankens-Vorstadt der Stadt Triest. Der Grund, auf welchem das Gebäude errichtet ist, steht ganz frei. — Die Hauptfa^ade gränzt an die Straße von Optschina, links an die Hauptgasse der Frankens-Vorstadt (!ioll(x> genannt), rechts an die Co-ronco-Strafie, und der hintere Theil ist von emer anderen Gasse degranzl. Der Grund hat eine Raumflache von 1485 ll Klafter, wovon 3t,5 be- 536 baut sind, und die übrigen dienen zum Hofraum; besitzt 3 große Einfuhrsthore für hochbeladene Wägen, wie auch einen Brunnen mit trinkbarem, gesundem, nie mangelndem Waffer.— Das Gebäude hat zwel Stockwerke, ebenerdig und 1. Stock, wie auch einen hohen, geräumigen Dachboden. , Der ebenerdige Stock hat eine sehr große, für mehr als M Pferde eingerichtete Stallung, eine große Remise und ^große Zimmer. —Der 1. Stock, wozu bequeme Stiegen führen, besteht auS 12 großen Zimmern, mit unab^ hängigcnEingangen, breiten Gangen, und sonstigen Bequemlichkeiten, und aus einem 15 Klft. langen, 4'/-breiten Local, welches leicht als Tanzsaal eingerichtet werdcn kann; zur Seite dleses Locals befinden sich noch weitere 2 Zimmer. Ueberhaupt ist das Gebäude ausschließlich zumWlrthshaus gebaut worden und es war immer und wird noch Mt, da es alle die oberwähnten Vorzüge in sich faßt, dazu benulzt. — Es ist übrigens das erste nach den Sladt-schranken gelegene Wirthshaus, in angenehmer Lage, mit schönen Aussichten auf die Stadt, das Meer und die Gebirge hin. Die Pachtlustigen^ belieben sich für die näheren Auskünfte bei dem Herrn M. Levi, General-Sccretar der Versicherungs-Anstalt ^lem-.,- tioni OoiK^-lli ^U8lro ImIicliL zuTriest, im Pallast (^ucio^i, Gaffe des ^nnnl xi-ailäe, Nr. 803, im ersten Stocke anzumelden. Trieft den 15. Mai 13^. Z. 865. (l) Im Hause Nr. 177 in der deutschen Gasse ist eine Wohnung im 1. Stock rückwärts, bestehend auS 5 Zimmern, 1 Küche und 1 Holzlege bis kommenden Michaeli zu vermiethen. Das Nähere erfahrt man im Hause selbst. ^ ^^^^. 8^858." (1) ^ ^ ' Drei clserne Cassatruhen, eine 2 Centner 13 Pfund, eine 1 Centner 34 Pfund, eine HZ Pfund schwer, mit doppelten Sperren, sehr solid, dann ein 2 jähriqer sehr gesprächiger Papagei und eine sehr qute Wmdbüchse slnd sehr billig zu verkaufen in Laibach unter den Fleischbänken am Wasser Hs.-Nr 43, allwo gegen frankirteVriefe auch nähere Lluskunft gegebeu wird. Z. 866. (l') 7 ^^"" Haus - Verkauf. Das zu Laibact), m der Schießstatt-Gasse Const. Nr. ttHW gelegene, zum Stadtmagistrate Laldach dienstbare Haus ist aus freier Hand zu verkaufen. Nahcre 3luskunft ertheilt Hof-und Gerichtsadvocat Herr Dr. Bur-gcr, in der Franziscanergasse Nr. 9. 3.ä5g. (.) ^ Bei Georg ^k^Hkl/Buchhänd- lcr it, Laihacb, ist zu haben: Das Pferd, sein, Zucht, Behandlung, Structur, Mängel und Krankheiten, mit tiner Abhandlung über daß Fuhrwesen und einem vollständigen Register. Zweite verbesserte und vermehrte Auflag« von E. Hering. ^ Mit R3V in den Text elng-druckten Holzschnitten. Stuttgart ,644- bloschirt 4fl. Zoll.