1961 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 281. Samstag den 6. Dezember l873. 1534—1) Ni. 8675. Concurs. An der k. k. selbständigen vierklafsigen Ma-^Unterrealschule zu Pola ist die Professur der ^stellenden Geometrie, mit welcher bisher die "uectorsstelle verbunden war, in Erledigung ge-Mmen. Diese öffentliche Unterrealschule hat deutsche Unterrichtssprache und wird in pädagogisch-didat-Wr Hinsicht nach den für das Erzherzogthum ^tderö'sterrcich giltigen schulgesetzlichen Normen geltet. Die Professur des Freihand- und geome-^schen Zeichnens ist an dieser Schule ebenfalls ^cant, und es wird demnach zur Besehung dieser Zellen hiemit der Concurs ausgeschrieben. Nachdem die Directorsstclle mit einer dieser ^en Professuren verbunden oder auch unabhängig "heben werden kann, so können sich Bewerber, ^lche den gesetzlich festgestellten Bedingungen der "Befähigung entsprechen, um die Verleihung !^er dieser vorerwähnten Lehrstellen auch dann 'N Competenz setzen, wenn sie auf die gleichzeitige «rnennung zum Director nicht Anspruch machen. Unter allen Umständen aber müssen jene Bewerber, selche die Erlangung einer dieser beiden Professuren Weich mit der Dircctorsstellc anstreben, in ihren "ewerbungsgesuchen ausdrücklich erklären, ob sie ^ntuell auch bereit wären, die Ernennung zum ^ofessor ihres Gegenstandes an der k. k. Marine-^nterrealschule in dem Falle anzunehmen, als die Ml des Reichs-Kriegsministeriums, Marine-'^on, bezüglich der Directorsstelle auf einen ^n Competentcn fallen sollte. Die Bezüge des Lehrpersonales an der k. k. Marine-Unterrealschule zu Pola sind vorläufig "och (bis Ende 1874) folgende: Director 800 st. Gehalt, 554 ft. 40 kr. Quartieräquivalent, 200 ft. — kr. Functionszulage, Summe 1554 ft. 40 kr. außerdem, die gesetzten Quinquennalzulagen von 200 fl. je nach °tr anrechenbaren, an öffentlichen Mittelschulen ^gebrachten Dienstzeit. Professoren 800 ft. — kr. Gehalt, 430 ft. 80 kr. Quartieräquivalent, ^uinme 1236 ft. 80 lr. und Quinquennal' klagen wie oben. . Das Lehrpersonale der Marine - Unterreal->Mle rangiert in dem Status der Marinebcamten '.^ das Lehrfach, und bekleiden die Professoren ..tt Marine Unterrealschule als Marinebeamte ^ neunte, der Director die achte Diätenklasse. ^llte die Wahl des Reichs - KriegsministeriumS, ^arinesection, auf Perfönlichkeiten fallen, welche ^H den Bestimmungen des Gesetzes vom 15ten Vnl 1873 als Professoren die achte oder als Erector die siebente Rangklasse bereits bekleiden, ? kird dieser Umstand die entsprechende Berück-'Mgung finden. ^. Bewerber, welche noch an keiner öffentlichen j/lttelschule sich in definitiver Anstellung befanden, .^Nen erst nach einem befriedigend abgelegten Pro-^flennium definitiv ernannt werden, in welches < ^ennium die Zeit, welche an öffentlichen Mit-h lchulen als geprüfter, mit dem Zeugnis der Lehr-klcihigung für Mittelschulen approbierter Supplent ^ gebracht wurde, eingerechnet wird; ebenfo wird h! Probezeit nach erfolgter Definitiverklärung in h. Dienstzeit eingerechnet und bei Bemessung q ,^uinqucnnalzulage, wie oben erwähnt, die an kis ^ öffentlichen Mittelschulen zugebrachte Diensten Anrechnung gebracht. tin ^"5 Pension hadcn die Professoren der Ma ^Merrealschule anch den jür Beamte des Lehr- aches überhaupt giltigen gesetzlichen Normen im Falle der eintretenden Dienstuntauglichleit den Anspruch. Bewerber um eine der beiden eingangs erwähnten Professuren haben ihre diesfälligcn Gefuche bis längstens 20. Dezember d. I., und zwar falls sie bereits im öffentlichen Lehramte thätig sind, im Wege ihrer vorgefetzten Schulde» Horden, an das Reichs-Kriegsministerium, Marine-section in Wien, einzusenden, und diesen Gesuchen 1. Tauf- oder Geburtsschein; 2. Sämmtliche Studienzcugnisse; 3. Zeugnis der Lehrbesähigung; 4. Zeugnisse über etwaige besondere Kenntnisse oder Leistungen; 5. Zeugnisse und sonstige Documente, aus welchen die von ihnen bisher im öffentlichen Lehramte zugebrachte anrechnungsfähige Dienstzeit ersichtlich wird. Diesen Zeugnissen wird bei jenen Bewerbern, welche im öffentlichen Lehramte bereits thätig sind, eine Abschrift der letzten Dienstbeschreibung beizuschließen sein, während Lehramtskandidaten, welche noch an keiner Schule angestellt sind, von der politischen Behörde ein Zeugnis über ihr ta-delloseS Vorleben beizubringen haben. Die Kosten für die Uebersiedlung der Neuernannten, von ihrem jetzigen Anstellungs- oder Wohnorte nach Pola trägt das MarineMerar nach dem für Marine beamte der betreffenden Diätenllassc festgesetzten Ausmaß. Wien, am 22. November 1873. Vom k. k. Nrichs-Kriegoministerium, «Marineseclion. (531-^3)" Nr. 208. Notarstclle in Gurlfeld. Durch den am 16. November 1873 erfolgten Tod des k. k. Not.rs Johann Irkii von Gurlfeld ist die Notarstelle mit dem Amtssitze daselbst und mit der Verpflichtung zur Abhaltung von Amtstagen in Ratschach und Landstratz in Erledigung gekommen. Bewerber um diesen neu zu besetzenden Posten haben die gesetzlich belegten Gesuche, ii-.sbesondere unter Nachweis der Kenntnis beider Landesfprachen und Anschluß der Qualisicationstabelle binnen vierzehn Tagen nach der drillen Einschaltung dieses Edictes in daö Amtsblatt der Laibacher Zeitung bei der gefertigten Notariatskammer einzubringen. Laibach, am 27. November 1873. K. k. Notarialokammer fur Krain. (507—3) Cmlcurs-Äusschreibung für die Wiedcrbefehung des Postens eines Wasen« meisters für die Stadt Fiume und Bezirk mit dem jährlichen Gehalte von 250 ft. ö. W. nebst Naturalwohnung. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre Gesuche binnen sechs Wochen nach der erfolgten dritten Veröffentlichung der Con-cmsauöschreibung im hiesigen Tagesblatte „1^» llilanoiu," an diesen Stadtmagistrat einzureichen, welche mit den Belegen zu versehen sind, die ihr Alter, die gesunde und kräftige körperliche Beschaffenheit, ferner die in dieser Eigenschaft bereits geleisteten Dienste, sowie die Fähigkeit den Dien-stespftichtcn nachzukommen, nachweisen. Bom Htadtmagistrate Fiume, 12. November 1873. (532-y Senetärstelle ist bei der Gemeinde Stadt Stein mit dem jährlichen Gehalte pr. 500 ft. mit einer Caution von 300 st. zu besetzen. Bewerber um diese Stelle haben Geschäftsroutine und die Kenntnis beider Landessprachen in Wort und Schrift nachzuweisen, und im Falle sie in einem öffentlichen Dienste stehen, ihr eigenhändig geschriebenes, gehörig documentiertes Gesuch im Wege ihrer vorgefehten Behörde bis 20. Dezember d. I. zu überreichen. Stadt Stein, den 28. November 1873. Der Vurgerwelsler: Keeel. ____ "(539) Nr. 911. Oeffentlicher Dank. Idria. Aus Anlaß des 25»jähr,uen Regierung«, jubilüull!« Sr. la»s. und lvnigl. Apostolischen MujcfiiU unseres ollergnüdigsten Kaisers Franz Joseph I. sind stall der am 1. Dezember l. I. unterbliebenen Stadt-bcleuchlung nachstehende milde Geldbeitrag für die hier» vltigcn Armen eingegangen, und zwur vom Herrn: »»ton Ritter von Oaribold«, OulSbefiher und ^ndlaa.Saoa.eort>neler der Stadt Idria, von Loioach 30 fl. — Marlus o. ^,polo, Obcrberyralh, 10 fi. — Peler Grübler, Verarulh, 3 fl. — Adolf (jfcli, Hütten. Oberverwültcr, 3 fi. — Johann Wenzowell, Ve^ills-richter, 3 ft. — Dr. Ludwig Vcrbec, WerlSphysiler, 3 fi. — Dr. Ludwig Ienlo, Wellearzt, 30 fi. «eo« pold UrbaS, pens. Hültenverwaller, 3 ft. — Johann Ondclla, Bau- und Maschinen,üjpettor, 2 fi. 30 lr. — Sigmund Ritter v. ^asscr, Wtil«chaupllussier, ii sl. — Iofcf Kogcz, PjurrdechaM, 2 si. — Johann Keslooic, PoNweister, 2 fl. — Iofef Stranezli, Handelsmann, 2 ft. — Eugen Kellner, Wirlh