1387 Amtsblatt Mr Lmbacher Zeitung Nr. l87 Montag dm 17. August 1868. (283—1) Kundmachung vu,n «tt.Aussust «8ttU, Z. «jttttP, womit bie Allerhöchste (5ntschlies;ung Seiner Maje^ stät vom H^i. Juli «M«^, betreffet, einerseits die Grundsätze zur proviso» ischci» "egcllulg dcö dilcctc»' Stcllcidiclistcö l. Instanz, audcl-scits die oi'gll»ischc Bcrbiliduüg zwischen dem fiualizicl ^» mid ftolilischcn Dienste durch die Person des politischen LandcöchcsS, vclöffclitlicht wird. Seme k. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 28. Juli 1868 Agende, mit dem k. k. Ministerium des Innern w Hinblick anf das Gesetz vom 18. Mai dieses Jahres über die künftige Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden vereinbarte Grundsätze zur provisorischen Regelung des dirccten Steucr-blwstes 1. Instanz allergnädigst zu genehmigen geruht. 1. Die Bezirkshanptmannschaften des neuen politischen Organismus werden zngleich als erste Instanzen für den directen Steuerdienst bestellt, und werden als solche in unmittelbare Unterstcl-!ung unter die Finanzlandesbehörde in Steuer-!achen nebst dem Wirkungskreise der politischen Be-äutscimter auch jenen der Hauptsteucrä'mter in sich Einigen. In der Kronlandshanptstadt Laibach wird da- ^en zur Besorgung der Geschäfte der directen Steuerung für das ganze Stadtgebiet unter der ^ltung eines höheren politischen Beamten eine eigene ^leuer-Localcommission mit dem gleichen Wirkungs- ^ise und ebenfalls in unmittelbarer Unterord- ^lng unter die Finanzlandesbehörde errichtet werden. ^. 2. Jeder Bezirkshanptmannschaft wird ein ^nanzbeainte zugewiesen, welcher als Steuerrefe- ^^ zu fungiren, nnd daher nicht nnr die Ber- .^lclgnng der dircctcn Steuern zn besorgen, son- . !^ auch die politische Behörde bei Einbringung der ^ecten Steuern zu unterstützen hat. — Die Stcner- vcalcouunission wird alls dein vorgedachten poli- Ichen Bealuteu und der entsprechenden Zahl von "^anz-Organen zusalnmengcsetzt. t>enN^' ^" "^^"" ^ zulässig scin wird, den, . "czirkshanptmannschaften zugewiesenen Bcainten ^ Rücksicht auf die Geschäftsvcrhältuisse auch die Ivrgung von Geschäften in einigen Zweigen der indirecten Besteuerung für ihren Bezirk zu übertragen, darüber, sowie hinsichtlich des Zeitpunktes des Inslebentretens dieses neuen Orgamsmns wird die Bestimmung nachträglich bekannt gegeben werden. 4. Das k. k. Hauptsteueramt in Laibach wird jedoch vorlänfig unter Belassuug seiner Benennung mit verändertem Personalstande insofern weiter fungiren, als es mit dem Gebührcngeschäfte für den dermaligcn Amtsbezirk betraut bleibt. Mit der bezogenen Allerhöchsten Entschließung haben serner Seine k. k. Apostolische Majestät allergnädigst anzuordnen geruht, daß die organische Bcrbindung zwischen dein finanziellen und politischen Dienste durch die Person des politischen Lan-dcschcfs überall gleichmäßig hergestellt werde, daß demnach in Abänderung des H 8 des organischen Statutes vom 8. December 1863, Z.4493 F.M., die Finanz-Directionen der kleineren Kronländer zu den politifchcn Landeschefs in dasselbe Verhältniß zu treten haben, wie dies in den größeren Kronländern bezüglich der Finanz-Directionen zu dem Statthalter besteht. Dies wird in Folge Erlasses des hohen k. k. Finanz-Ministeriums vom 30. Juli d. I., Zahl 24535, mit dem Beifügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der k. k. Landespräsident im Her-zogthnme Kram als Präsident der hiesigen k. k. Finanzdirection die Oberleituug dieser Behörde in: Sinne der Directive« vom Jahre 1850, am »H. August dieses Jahrs übernommen hat. Dr. S'igmund Conrad von Eybeoseld in. j)., k. k. Landcspräsident._____________ M8—3) ' Nr. 48. Kmldmachung. Bei dem k. k. steierm.-kärnt.-krain. Ober-landesgcrichte ist eine erledigte Rathsstclle mit dem Gehalte jährlicher 2625 fl., nnd im Falle der graduellen ^orriickung eine folche mit 2100 fl., zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig instruirten Gesuche bis 8. September l. I. im vorgeschriebenen Dienstwege hierorts zn überreichen. Graz, 2. August 1868. Präsidium dco k. k. M'erlandcogcrichteo. (280—2) Nr. 774. Edict. Bei dem k. k. Landcsgerichte in Graz sind zwei Gerichtsadjunctenstellen, jede mit dem syste misirten Gehalte jährlicher 735 fl., und eventuell zwei gleiche Stellen mit dem jährlichen Gehalte von 630 fl. und dem Vorrückungsrechte in die Gehalts stufe von 735 fl. ö. W. zu besetzen. Die Bewerber nm diese Stellen haben ihre gehörig belegten Gesuche binen 14 Tagen nach der letzten Einschaltung dieses Edictes in das Anzeigeblatt der Grazer Zeitung auf dem vorge fchriebenen Wege bei dem Präsidium des k. k. Lan-desgerichtcs Graz zn überreichen. Graz, am 10. August 1868. (266—3) Nr. 5742. Kundmachung. Die zweite Anton Naab'sche Stiftung im Betrage von 238 ft. 1!) kr. ist für das Jahr 1868 zu zwei gleichen Theilen zu verleihen. Auf die eine Hälfte hat eine arme, ehrbare Bürgcrswitwc nnd auf die andere eine arme, wohl erzogene Bürgerstochter, welche sich im wirklichen Brautstande befindet, nach ihrer Copulation stif tungsmäßigen Ansprnch. Bewerber um diese Stiftung haben unter legaler Nachweisung ihrer bürgerlichen Abkunft und Armuth und der sonstigen Verhältnisse ihre Gesuche bis 26. August d. I. bei diesem Magistrate einzureichen. Stadtmagistrat Laibach, am 24. Juli 1868. ^(1) Nr. 3392. Kuudmachung. Am 2 2. August l. I., Bormittags 10 Uhr, werden bei der gefertigten k. k. Bczirkshaupt-Mannschaft 25—30 Centner scartirte Amtsacten partienweise öffentlich veräußert. Kauflustige werden hiezu eingeladen. K. k. Bczirkshauptmannschaft Rudolfswerth, am 13. August 1868.