Der Bezugspreis der „Mittheilungen“ beträgt für Nichtmitglieder jährl. i2 fl. V-fV VJx’VfW,{V *x|V xJV *x{^' V|x xj.x 'xj>' VjV V{x' VJx‘ VJV 'xjx* VJV 'xjx' *3FJx’ j|C 'xJV VjV VJV VJx* 'x$>' ‘xjV Vj>.' V|x‘ 'xjV Vjx' V4V Vfx' VJx' V|X' VjV 'xjx' *XfV VjV VjV I n ti a. 11. 1. Zum Wechsel in der Schriftleitung.............................1 2. Schloss und Herrschaft Flödnig in Oberkrain, von Vladimir Levee 2 3. Laibach in Urkunden des königlichen Bibliotheks-Archives in Venedig, von Prof. Dr. Oskar Gratzy.....................11 4. Das Klima von Krain, von Prof. Ferdinand Seidl...................15 5. Aus dem Zunft- und Gewerbeleben Krains, von Prof. Dr. Oskar Gratzy.....................................................21 6. Abnorm gefärbte Nebelkrähe (Corvus Cornix L.), von Ferdinand Schulz.....................................................38 7. Ein Gebürenbuch aus der französischen Verwaltung Krains, von Prof. Dr. Oskar Gratzy.....................................39 Kleinere Mittheilungen. 1. Die Errichtung eines internationalen Systems von Erdbeben- Beobachtungsstationen, von F. S..........................44 2. Meliorierung von Torfmooren, von F. S............................46 3. Ausschreibung einer Vereinswahl im Jahre 1775, von O. G. . . 46 4. Vom Bad Töplitz im Jahre 1775, von O. G..........................47 5. Marktpreise in Laibach vor 120 Jahren, von O. G..................47 6. Verpachtung der ehemaligen Jesuitengüter, von O. G............48 7. Der Warenverkehr auf der Save, von O. G..........................48 des Musealvereines für Krain. Herausgegeben von dessen Ausschüsse. Neunter Jahrgang. Geleitet von Prof. Dr. Oskar Gratzy. Laibach 1896. Verlag des Musealvereines für Krain. Druck vòn lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg. Inhaltsverzeichnis. Zum Wechsel in der Schriftleitung................................. t Schloss und Herrschaft Flödnig in Oberkrain, von Vladimir Levee, 2, 49, 128, 174, 209, 271 Laibach in Urkunden des königl. Bibliotheks-Archives in Venedig, von Prof. Dr. Oskar Gratzy......................................11 Das Klima von Krain, von Prof. Ferdinand Seidl, 15, 67, 125, 233, 241 Aus dem Zunft- und Gewerbeleben von Krain, von Prof. Dr. Oskar Gratzv •' a) Die Weissgerberzunft....................................... 21 b) Die Bäckerzunft.....................................55, 109 Abnorm gefärbte Nebelkrähe (Corvus Cornix L.), von Ferdinand Schulz..........................................................38 Ein Gebürenbuch aus der französischen Verwaltung Krains, von Prof. Dr. Oskar Gratzy..........................................39 Die mannigfache Verwendung des Torfes vom Laibacher Moor im vorigen Jahrhunderte, von Prof. Dr. Oskar Gratzy............... 84 Ueber einige für die Flora Krains neue Arten, Varietäten und Bastarde aus der Farngattung Asfidimn Sw., von Prof. A. Paulin, 97, 161, 217 Zur Geschichte des Feuerlöschwesens von Laibach, von Prof. Dr. Oskar Gratzy...............................................147 Die Schneiderzunft in Rudolfswert, von Konrad Čmologar . . . 186 Beiträge zur Geschichte Krains im Kriegsjahre 1809, von Prof Dr. Oskar Gratzy...............................................195 Das k. k. Güterbestätteramt in Laibach von 1791, von Prof. Dr. Oskar Gratzy.............................................. 225 Kleinere Mittheilungen. Die Errichtung eines internationalen Systems von Erdbeben-Beobachtungsstationen, von F. S.............................. 44 Meliorierung von Torfmooren, von F. S............................. 46 Ausschreibung einer Vereinswahl im Jahre 1775, von O. G. . . . 46 Vom Bad Töplitz im Jahre 1775, von O. G...........................47 Marktpreise in Laibach vor 120 Jahren, von O. G...................47 Verpachtung der ehemaligen Jesuitengüter, von O. G................ 48 Der Warenverkehr auf'der Save, von O. G..........................48 Ein Bericht über die Schlacht von Lepanto, von V. L.............95 Amtliche Veröffentlichung einer Standeserhöhung im Jahre 1775, von O. G.......................................................96 Das Räuberunwesen in Krain in den Jahren 1787 bis 1790, von O. G.........................................................281 Truppenbewegungen in Krain während der Jahre 1787 bis 1790, von O. G......................................................281 Literaturberichte. Johann Weikhard Freiherr von Valvasor, ein Lebensbild von P. v. Radies, von V. L........................................96 Jahrbücher der k. k. Centralanstalt für Meteorologie und Erdmagnetismus, von F. S........................................240 Jahrbuch des k. k. hydrographischen Centralbureaus, von F. S.. . .240 Die Fische der Save und des Isonzo, von Julius Glowacki, von F. S. 288 V Liznar J., Einfluss des Erdbebens vom 14. April 1895 auf die Magnetographen in Pola und Wien nebst einigen Bemerkungen über die Wirkung der Erdbeben auf magnetische Variationsapparate überhaupt. Meteorologische Zeitschrift, Juli-Heft 1895, angezeigt von F. S.............................................288 V ereinsausschuss. Obmann: Andreas Senekovič, k. k. Gymnasial-Director, Gemeinderath etc. Obmann-Stellvertreter : Dr. Josef Kos ler, Fabriksbesitzer etc. Schriftführer: Anton Koblar, Curat, Archivar des krain. Landesmuseums, Landtags- und Reichsraths-Abgeordneter. Reehnungsführer: Johann Šubic, k. k. Director der gewerblichen Fachschulen, Gemeinderath etc. Ausschussmitglieder: Otto Detela, Landeshauptmann von Krain etc. Dr. Oskar Gratzy, k. k. Gymnasial-Professor etc. Franz Orožen, k. k. Professor an der Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalt etc. Simon Rutar, k. k. Gymnasialprofessor etc. Josef Smrekar, Canonicus und Professor der Theologie etc. MITTHEILUNGEN des Musealvereines für Krain. Jahrgang IX. 1896. Heft i. Zum Wechsel in der Schriftleitung. Die ordentliche Hauptversammlung des krainischen Musealvereines vom 27. Jänner 1896 hat den Unterzeichneten in den Ausschuss gewählt und ihm die Schriftleitung der deutschen «Mittheilungen» des Vereines übertragen. Es ist eine Ehrenpflicht, an dieser Stelle des früheren verdienstvollen Schriftleiters, des Herrn k. k. Professors Anton Kaspret — derzeit am k. k. ersten Staatsgymnasium in Graz wirkend — zu gedenken und daran zu erinnern, dass die höchst gediegenen Aufsätze der von ihm eingeführten «Mittheilungen» theils aus seiner eigenen, landeskundigen Feder stammten, theils durch sein eifriges Werben bei Geschichtsforschern und Männern der Naturwissenschaften gesammelt wurden. Professor Kasprets mehrjähriger Obsorge verdanken die «Mittheilungen» ihr Aufblühen. Unter Mitwirkung der bewährten Herren Mitarbeiter dürften die «Mittheilungen» ihre wichtigste Aufgabe, ein würdiges Denkmal alter Cultur in Krain zu sein, auch weiterhin ehrenvoll erfüllen. Laibach im April 1896. Prof. Dr. Oskar Gratzy, Schriftleiter der «Mittheilungen» des Musealvereines für Krain. Schloss und Herrschaft Flödnig in Oberkrain. Von Vladimir Levee. Die zwischen Krainburg und Stein sich erstreckende Alluvialebene der Save wird im Südosten in der Richtung Zwischenwässern-Vodice von einer Hügelkette durchzogen, die grösstentheils aus Thonschiefer besteht. Mitten aus dieser Kette ragt ein 514 m hoher Dolomitkegel empor, auf dessen Gipfel mächtige Ueberreste des alten Schlosses Flödnig1 stehen. 1 Wie soviele andere Ruinen hat das Volk auch das alte Schloss Flödnig mit einem ganzen Sagenkreise umwoben. Man erzählt sich in dieser Gegend ungefähr Folgendes : « Vor vielen Jahren lebte in der mächtigen Burg, deren Ruinen so traurig in das heitere Himmelsblau hineinstarren, ein Ritter, der dem Spiele mit aller Leidenschaft fröhnte. — Da ihn das Glück dabei stets begünstigte, Hess er immer höhere Summen einsetzen. Seine Spielgenossen, welche grosse Summen verloren, zogen sich einer nach dem anderen zurück, und schliesslich blieb keiner mehr übrig, der gewagt hätte, ein Spiel mit dem Ritter aufzunehmen. Letzterer berief nun den leibhaften Teufel zu seinem Partner. Doch sein Glück nahm jetzt eine ganz andere Wendung. Ein Einsatz nach dem anderen gieng an den Teufel verloren, und in kurzer Zeit gerieth das ganze grosse Vermögen in die Hände des höllischen Spielgenossen. Doch die Leidenschaft des Ritters kannte keine Grenzen. Er setzte schliesslich seine eigene Seele und sein jüngstes Töchterchen aufs Spiel — und verlor auch dieses. Finster war die Nacht, und gewitterschwere Wolken thürmten sich am sternenlosen Himmel riesenhoch auf. Ein heulender Sturm, der mit dem Donner um die Wette dröhnte, machte die Grundfesten der Burg erzittern, und zischende, feurige Blitze erleuchteten die greuliche Finsternis. Als sich das Unwetter gelegt hatte, suchte man i??i Schlosse vergebens nach der jüngsten Ritterstochter. Sie war und blieb verschwunden. Beim Tagesanbrüche aber sah man eine grauenhafte Schlange, die sich unweit des Schlosses den Berg hinabschlängelte. Im Spielsaale fand man den Ritter mit schwarzverbranntem Gesichte todl am Boden liegen. Als man ihn zu Grabe trug, ergriff die Träger und die Um- Es gibt wenige verhältnismässig niedere Berge, von denen man eine schönere Aussicht besonders über die prächtige Oberkrainer Alpenwelt geniessen könnte, als von der erwähnten Ruine aus. Vom Snežnik, Javornik und den Billichgrazer Dolomitbergen an überblickt man die ganze Kette der Julischen Alpen mit dem Triglav, die Karawanken, die gesammte Oberkrainer Ebene bis weit über Krainburg hinaus, namentlich aber die Sannthaler Alpen bis zur Menina Planina. Man kann mit blossem Auge bei heiterem Wetter 149 Kirchthürme erblicken, man verfolgt den Lauf der Save von Krainburg bis Zalog, sieht die grossen Dörfer und die dunklen Wälder Oberkrains. Die äussersten Grenzpunkte der Rundsicht sind ausser den erwähnten Bergspitzen die Kepa (Mittagskogel) in Oberkrain, der Kumberg in Unterkrain, die Heilige Alpe in Steiermark, während gegen Westen die stehenden eine entsetzliche Angst über das gespensterhafte Geräusch, das aus dem Sarge drang. Der Sarg wurde niedergesetzt und geöffnet. Doch man erblickte nichts anderes dann, als die Schuhe des Ritters. Alles übrige hatte der Teufel geholt. — Von der Schlange aber, welche die verwunschene Ritterstochter sein soll, erzählt man sich, sie hüte am Fusse des Berges ungeheuere Goldschätze, welche in drei grossen Leintüchern eingebunden sind. — Ein Hirtenknabe, welcher sich im Quellwasser am Fusse des Berges mehrere Tage hindurch wusch, aber eines Tages unterliess, seine Waschung vorzunehmen, erblickte plötzlich die Schlange, welche traurig zu ihm sprach: ,Hättest du dich, o Hirte, noch heute mit dem Quellwasser gewaschen, so hättest du mich erlöst und es wäre dir erlaubt worden, in jedes der Leintücher zu greifen und eine Hand voll Gold daraus zu entnehmen. So aber hast du unterlassen, dies zu thun und hast mein und dein Glück dadtirch verwirkt. Der Baum, aus dessen Holze die Wiege für denjenigen wird verfertigt werden, der meine Erlösung bewirkt, ist kaum aus der Erde geschossen.1 Mit diesen Worten verschwand sie und wurde nie mehr wieder gesehen. » Veröffentlicht haben diese Sage bereits F. H(aderlap) im «Koledar družbe sv. Mohora za leto 1879», S. 145—151, und der verstorbene Prof. Ivan Jenko in der «Zora» 1873, S. 185. Leider ist die Volkssage an letzterem Orte durch eigenmächtige Zusätze Jenko’s entstellt. Literarisch verwertet wurde sie von J. Alešovec in seiner Erzählung: «Jama nad Dobrušo», Laibach, bei J. Giontini, 1894. 2. Aufl. Billichgrazer Dolomiten und gegen Südosten theilweise der Grosskahlenberg den Ausblick versperren. Einige Minuten vom Fusse des Berges gegen Nordwesten entfernt steht mitten in der Ebene das neue Schloss Flödnig. Dieses ist ein Renaissancebau aus der Mitte des 17. Jahrhunderts. Der älteste Theil ist der mittlere Tract, wozu gegen Ende des 17. Jahrhunderts die beiden Seitenflügel kamen. Bemerkenswert sind die Frescomalereien am Plafond des Saales im ersten Stockwerke. Sie stammen etwa aus der Zeit Quaglias und stellen Gestalten aus der antiken Mythologie dar : Jupiter mit dem Blitz, Juno mit ihren Pfauen, Diana, Mars, Athene, Venus, Flora, Neptun, Helios u. a. An den Längswänden befinden sich allegorische Darstellungen der Sonne, des Mondes, des Morgen- und des Abendsternes. Zu erwähnen wären auch noch die beiden im Saale stehenden schönen Barocköfen. Von geringerem künstlerischen Werte sind die Malereien in der im rechten Flügel liegenden Kapelle. Sie stellen den hl. Franciscus in seiner Himmelsglorie und noch einige andere Heilige dar. Ihr Alter lässt sich annähernd bestimmen, da sie ja von der Hand desselben Malers stammen, von dem die mit der Jahreszahl. 1748 versehenen Fresken in der hl. Lucienkirche zu Skaručina herrühren. Nebenbei bemerkt, hat derselbe Künstler auch die Malereien in der St. Ulrichskapelle vor dem Pfarrhofe zu Flödnig hergestellt. Leider ist sein Name unbekannt. Im Stiegenhause und im Saale des zweiten Stockwerkes hängen Leinwandgemälde, meist Scenen aus der biblischen Geschichte darstellend, z. B. Delila, die Samson das Haar abschneidet ; Judith mit dem Kopfe des Holophernes (im Empirecostüm, also stammt das Bild beiläufig aus der Zeit 1800 bis 1810); Eleasar und Rachel beim Brunnen; die Rettung Moses; dann eine Darstellung des Todes der hl. Rosa von Lima, dann ein hl. Hieronymus, eine Lucretia, eine Kleopatra u. a. Allein einen grösseren Wert als schöne italienische Arbeit (wahrscheinlich eine Copie) hat nur ein hl. Sebastian, während die übrigen Bilder minderwertig sind. Die ältesten Ansiedlungen in der Flödniger Gegend lassen sich schon in der prähistorischen Zeit verfolgen. Barth. Pečnik und Prof. Rutar fanden im Jahre 1893 auf dem Brecljev hrib (Specialkarte «Grad» 509 m) Spuren eines schönen Gradišče aus dem 6. oder 7. Jahrhunderte vor Christi. Die Gassen führten spiralenförmig auf den Gipfel, und an ihnen standen runde Hütten aus Flechtwerk, mit Lehm verstrichen und mit Farnkraut und Stroh bedeckt. Eine kleine Niederlassung war auch auf dem Sternov hrib, an dessen nördlichem Abhange, nicht weit unter dem Gipfel, vor Jahren vom Gemeindevorsteher Anton Burger aus Hraše Scherben verschiedener Urnen für verbrannte Leichen aus drei verschiedenen Epochen (von den einfachsten Formen bis zu schöneren) ausgegraben wurden. Also bestand dort lange Zeit hindurch eine Begräbnisstätte. Auch auf der Ruine (514 m) findet man Spuren prähistorischer Gräben und Wälle. — Das schönste Gradišče war jedoch auf dem Drnovski vrh oberhalb Repnje (487 m). Dort kennt man noch deutlich vier Terrassen, ober denen das befestigte Lager des Häuptlings stand. Aus der Römerzeit fand man bisher keine Spuren. Vermuthlich führte eine römische Strasse von Tacen unter dem Grosskahlenberge bei Pirniče vorbei nach Flödnig und weiter nach Krainburg.1 Der Name Flödnig kommt urkundlich zum erstenmal im Jahre 1136 vor. Da wird nämlich ein Wodalricus de F ledini ch als Zeuge des Patriarchen Peregrin von Aquileia für die Abtei Moggio (Možnice) erwähnt.1 2 1 Den Bericht über die prähistorische und römische Zeit verdanke ich einer freundlichen Mittheilung des Herrn Professors Rutar. 2 Schumi, Urkundenb. f. Kr. I. 90. Um 1215' lebten Wergant (Bernhard) deVletnich und sein Schwiegersohn Raboto de Vied nich.1 2 3 Vom ersteren, der zwei Söhne, Berthold und Uschalk (Vlscalhus), hatte, erzählt Valvasor,8 er und seine beiden Söhne seien grosse Wohlthäter des Oberburger Stiftes gewesen.4 5 Die nächsten dieses Geschlechtes, die uns begegnen, sind Hainzo de Flednich im Jahre 12606 und sein Sohn Chunrat von Wlednich am 11. November 13006 und am 6. Jänner 1306.7 Ein Bruder des letzteren ist wahrscheinlich jener Peterlinus de Vlednik, der am 9. Mai 1299 erwähnt wird.8 Dann 1 Valvasor (XI. 137) gibt zwar an, 1165 habe ein Ebald von Flednick am zehnten Turnier in Zürich sarnmt vielen anderen kraini-schen Adeligen theilgenommen. Er beruft sich hiebei auf Sebastian Münster als seinen Gewährsmann. In der «Cosmographey . . . be-schriben durch Sebastianum Münsterum. Getruckt zu Basel durch Henrichum Petri Im jar MDLXIIII.» finden wir wirklich unter denjenigen Edlen, «die mit Marggraue Leupolden (sic!) von Oesterreich zu der schaw vffgetragen haben», an erster Stelle einen Ebald von Fladeneck genannt. Allein es ist offenbar, dass wir es hier mit einem österreichischen Ministerialen zu thun haben, denn nur ein solcher konnte damals (1165 !) mit dem Herzog von Oesterreich reiten. Valvasors übergrosser Patriotismus hat ihn dazu verleitet, den Ebald von Fladeneck für einen Ebald von Flednick anzusehen. Die Notiz Münsters verdient überhaupt wenig Glauben, wenn er z. B. unter denjenigen, die mit Herzog ( ! ) Ottokar von Steiermark zum Turnier erschienen sind, auch einen Hermann Grafen von Cilli nennt, und man wird mit denjenigen Stellen, an welchen Valvasor seine Kosmographie citiert, sehr vorsichtig umgehen müssen. Die Namen der am Turnier von 1165 erschienenen krainischen (?) Adeligen hat Valvasor durchwegs aus Münster, nicht aus archivalischen Quellen geschöpft, wie letzteres Dimitz (I. 163) vermuthet. 2 Schumi o. c. II. 21, 22. 3 1. c. 4 Vergi, auch Orožen, Stift Oberburg, S. 13. 5 Schumi o. c. II. 213. 6 Schumi, Arch. II. 247. 7 Urkunde im Archiv des deutschen Ritterordens in Wien. 8 1299, 9. Mai, Schloss Flödnig. Otto de Mumpareis (Montpreis) verleiht zu Lehen dem Lacker Bürger Petrus dem Silbersach und seiner Frau Nedelka eine Hube zu St. Georgen (apud sanctum Georium), kommt am St. Thomastage (21. December) 1321 Meinhard von Flödnig vor.1 Der letzte des Geschlechtes ist nach Valvasor Günther, der nach der Aussage des eben genannten Chronisten um 1340 gelebt haben soll, meiner Meinung nach aber mindestens um 1330, wenn nicht schon früher, gestorben ist. Die Burg übergieng nach seinem Tode an die Montpreiser, und am 19. April 1332 verpfändeten Heinrich von Montpreis, seine Gattin Elsbeth und beider Erben die Feste Flödnig um 2000 Mark Silber an Friedrich Freiherrn von Seunek,* 1 2 der 1341 zum Cillier Grafen erhoben wurde. Als Hauptmann der Cillier auf Flödnig und Burggraf daselbst erscheint am 24. Juni 1374 Otto von Thurn.3 Wie lange er dieses Amt bekleidet, kann man nicht angeben, jedenfalls nicht über 1397 hinaus, denn am 6. December des genannten Jahres kommt Hansel von Mulinig als sein Nachfolger vor.4 Dieser Burggraf, der noch 1398 (Mittwoch nach St. Michael), 1399 (14. März), 1401 (Mittwoch nach Maria Himmelfahrt) und 1404 (Fastnachtsdienstag) erwähnt wird, stammt nach Parapats Meinung wahrscheinlich aus einem slovenischen Adels-geschlechte, das seinen Namen Mulnik oder Melnik der Zeitsitte gemäss verdeutschte. Der nächste Burggraf war Lienhart der Igger, der am 25. Juni 1412 als Schiedsrichter über das von den Unterthanen zu Winklern, Nieder- weiche von ihm und seinen Vorfahren Petrus de Rechperch zu Lehen gehabt hat. Zeugen : Dominus Vlricus plebanus sancti Georii.......... Peterlinus de Vlednik u. s. w. Actum et datum in castro Vlednik in prima vespera Gordiani et Epimachi anno domini rhcc nonagesimo nono. (Orig.-Pergamenturkunde mit an Pergamentstreifen angehängtem, theil-weise beschädigtem, rundem Wachssiegel des Ausstellers im k. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien.) 1 Parapat im Let. Mat. Slov. 1874, S. 188. 2 Mitth. d. hist. Ver. f. Krain 1865, S. 62. 3 Valvasor, XI. 138, gibt zwar an, er sei landesfürstlicher Burggraf gewesen, allein es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Cillier einen Besitz, wie Flödnig, dem Landesfürsten überlassen hätten. Diesem fiel das Schloss meiner Meinung nach erst 1456 zu. 4 Let. Mat. Slov. 1876, S. 131. zalog und Lahovče (Walchdorf) in dem Walde bei Komenda beanspruchte Holzungs- und Waldrecht erscheint.1 Das Burggrafenamt verwaltete er nicht über das Jahr 1414, denn am Dienstag nach St. Johannes Bapt. 1414 erwähnt ihn Valvasor1 2 als Burggrafen zu Neuburg an der Kanker. Am 9. November 1456 fiel in Belgrad durch Meuchelmord der letzte Cillier, Ulrich II., und seine Besitzungen in Krain, also auch Flödnig, bekam Kaiser Friedrich III. Von der Zeit an haben wir in Flödnig landesfürstliche Burggrafen, und als erster kommt im Jahre 1462 Kaspar von Tscher-nembl vor, der sich mit seinem Bruder Georg, welcher Hauptmann zu Adelsberg und am Karst war, dem Wiener Entsatzheere beigesellte. Wegen der dadurch bewiesenen Treue und Anhänglichkeit an den Landesfürsten erhob Friedrich III. die 1 Flödniger Schlossarchiv, Abth. C (in einer Abschrift aus dem Jahre 1826). Das Schlossarchiv in Flödnig umfasst zwölf mit den Buchstaben A bis N bezeichnete Abtheilungen, und zwar enthält : A Urbarien u. ä. ; B Pfandbriefe, Pflegsverschreibungen und Kaufbriefe; C Vergleiche, Sendschreiben, Inventarien; D Register und Ausweise über Rückstände an Steuern; E Acten über landesfürstliche Lehensstücke bei Flödnig ; F Strassenbau ; G Kaufrechtsgründe ; H Brückenbau ; K Processe, namentlich über Zehent und Robot ; L Franzosenzeitalter; M Varia (grösstentheils Schreibtischnotizen zur Geschichte von Flödnig) ; N Familienschriften der Freiherren von Lazarini. Einsicht ins Archiv erhielt ich durch die liebenswürdige Erlaubnis des Herrn Heinrich Baron Lazarini, wofür ich ihm an dieser Stelle meinen innigsten Dank ausspreche. Ich unterzog auch die zwar schon einmal (1826) geordneten, aber wieder in Unordnung gerathenen Archivmaterialien einer neuerlichen Sichtung und Zusammenstellung. 2 o. c. XI. 581. beiden Brüder zu seinen, des hl. römischen Reiches und seiner erblichen Fürstentümer und Lande rechten Bannerherren, verlieh ihnen das neu errichtete Erbschenkenamt und erlaubte ihnen, ihre Briefe mit rothem Wachs zu siegeln, was in damaliger Zeit nur dem Kaiser und den von ihm dazu privilegierten Personen zustand, während die Siegel der übrigen Leute grün oder schwarz waren.1 Erwähnt wird Kaspar von Tschernembl als kaiserlicher Pfleger zu Flödnig auch am 19. Jänner 14784 Nach Tschernembl bekam das Schloss und das Burggrafenamt Kaspar Lamberger, der spätere Hauptmann zu Lack, welcher als «Prefectus Castri Fletnich» am 24. September 1496 genannt wird.1 2 3 Dieser bekleidete sein Amt wahrscheinlich bis 1503. Nach ihm erhielt im September des 1 Dimitz, Gesch. Krains, I. 277. 2 1478, 19. Jänner, Graz. Kaiser Friedrich III. an Kaspar von Tschernöml, (k.) Pfleger zu Flödnig. «Lieber getrewer. Als die lewt vnd holden vnder dem grossen Kellenberg (d. h. Kahlenberg) gesessen in willen gehabt haben, die kirchen auf demselben perg zuzerichten vnd ze pawen, das du in aber nicht gestattet vnd darumb irn zewg genomen hast, emphelhen wir dir ernstlich vnd wellen, daz du die bemelten lewt vnd holden die berurt kirchén beuestigen zu der weer zurichten vnd pawen lassest vnd in daran kain irrung tust, auch den berürten genomen zewg an abganng widergebest vnd antwurttest, damit sy den zu weer derselben kirchen brauchen mugen. Daran tust du vnser ernstlich maynung. Geben zu Gretz an Montag vor Fabiani et Sebastiani. Anno Lxxviij.» — K. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien (Concept). Gedruckt im Archiv f. Kunde österr. Gesch.-Quellen, III., S. 133. — Es handelt sich im vorliegenden Briefe wahrscheinlich um die Erbauung des Tabors bei der Kirche auf dem Grosskahlenberge (vergi, die Worte «zu der weer zurichten»), wie ja überhaupt um jene Zeit herum (1470 — 1480), als ein Türkeneinfall dem anderen folgte — es gab deren im genannten Decennium nicht w-eniger als vierzehn (cf. Fr. Levee, Die Türkeneinfälle in Krain und Istrien, S. 19—47) —, die meisten Tabore erbaut wurden. 3 Izvestja muz. dr. za Kr. III., S. 109. erwähnten Jahres der krainische Vicedom Jörg von Egkh 1 das Schloss sammt Maierhof, Baufeldern, Wiesen, dem halben Landgericht und 225 fl. Rh. Burghut von Kaiser Maximilian I. für geliehene 1500 fl. Rh. pfleg- und satzweise.1 2 Er hatte die Herrschaft nicht einmal ein Jahr inne, denn am 14. April 1504 wurde sie an den kais. Hauptmann in Krain, Hans von Auersperg, Herrn von Schönberg, übertragen, nach dessen Tode sie seinen beiden Söhnen Georg und Wolf Engelbrecht verpfändet wurde.3 1 Georg von Egkh war ein Sohn Heinrichs von Egkh und seiner Gattin Margaretha von Hungersbach, der letzten ihres Stammes. Geboren 1462, war er 1498 Landesverweser, 1501 —1511 Vicedom in Krain, seit 1511 kaiserl. Schatz- und Hofpfennigmeister, seit 1514 Hauptmann von Görz, wurde 1533 Vicecapitaneus von Tolmein und starb 1537 als kaiserl. Rath und Hauptmann zu Görz. In letzterer Stellung hat er auch thätig in den ersten venetianischen Krieg eingegriffen. Verheiratet war er mit Katharina von Liechtenstein zu Castelcron. Aus dieser Ehe stammen drei Söhne: Bonaventura, Hans Josef und Franz Josef. Georg von Egkh ist der Erbauer des Schlosses Egg bei Krainburg. Im Jahre 1500 wurde ihm nämlich von Kaiser Maximilian I. Neuburg an der Kanker verliehen. Da es halb zerfallen war, baute er 1502 mit kaiserlicher Bewilligung in der Ebene ein Schloss, das er nach seinem Geschlechte benannte. Aus seiner Stellung als kaiserl. Schatz- und Hofpfennigmeister ist es erklärlich, dass er sich im Besitze mehrerer Schlösser in Krain befand, so hatte er z. B. seit 18. Juni 1507 Weixel-burg, seit 1514 die Aemter Kreuz, Primskau und Naklas inne. — Die Familie Egkh bekleidete das Erblandstabelmeisteramt von Krain. Valvasor, der dies auch berichtet, setzt hinzu (IX. 11), es sei unbekannt, wann ihnen dieses Amt verliehen worden. Früher hatte es die Familie Hungerspach inne und von dieser bekamen es nach ihrem Aussterben die Egkh, welche ja mit den Hungerspach verschwägert waren. (Kneschke, Deutsches Adelslexikon, s. v. Egg.) 2 Mitth. d. hist. Ver. f. Kr. 1865, S. 11, und Abschrift des Gedenkbuches Kaiser Maximilians I. im Schlossarchiv zu Flödnig. 3 1. c. (Fortsetzung folgt.) Laibach in Urkunden des königlichen Bibliotheks-Ar chives in Venedig. Von Prof. Dr. Oskar Gratzy. Bei einem flüchtigen Besuche von Venedig verbrachte der Verfasser dieser Zeilen mehrere Stunden in der königlichen Bibliothek, deren Vorstand so liebenswürdig war, den Wunsch, in Urkunden, welche den Namen der Stadt Laibach oder von Bewohnern Laibachs enthalten, Einsicht zu nehmen, freund-lichst zu verwirklichen. Die Urkunden waren schon sehr schwer lesbar, weil sie vor nicht zu langer Zeit erst aus einer Unmasse von Handschriften hervorgeholt worden waren, die von Feuchtigkeit und Staub arg gelitten hatten. Da die Beamten angaben, dass ihres Wissens noch niemand in Bezug auf Laibach diese Urkunden gelesen und abgeschrieben hätte, so erbat sich Obgenannter die Erlaubnis dazu, welche ihm bereitwilligst gewährt wurde. I. Eine sehr wertvolle Urkunde über die Commende des Deutschen Ritterordens in Laibach vom Jahre 1269: Nos Fridericus de Valchenberch tenore praesentium profitemur et ad notitiam singulorum volumus pervenire quod omnia laudamina quae Dominus Bourdelinus castellan us de Laybaco vnanimi cum domino Hermanno de landenstayn, domino Herbordo et domino............fratribus de Alvesperch et domino Valocho de Brenberch unanimi consilio fide data fecerant catholicae fidei et terrarum domino nostro pariter observare volumus inviolabiliter et similiter fide data et volumus praedicto domino nostro cum ceteris omnibus nostris . ... et persona fidei constantiam .... retinere. Quod si non fecerimus feudis nostris atque omnibus bonis propriis esse volumus et judicamus per omnia contemnatos pariter et privatos. In huius rei testimonium praesentem paginam scribi et dari curabimus nostri sigilli munimine roboratam cum testibus subnotatis qui sunt hij frater Dietricus commen-dator fratrum domus theotonicorum in Laybaco, frater Burchardus, frater Henricus clanger frater ejus dominus Urbanus dictus Procel tune judex laybacensis. Wayz-mannus-Heysenricus, Meynhalmus de zelvis et alij quam plures. Actum et datum in domo fratrum premissorum in Laybaco. Sub anno gratiae domini millesimo MCCLXIX quarto kalendas decembris. II. Eine Urkunde aus dem Jahre 1358 hat die Indexaufschrift : Actum in Civitate Austriae in salla conventus S. Fran-cisci ordinis fratrum minorum. Vluinus quondam Candidi de Canuscio stat Pratae fideiussor Zampolino utinensi pro marchio quingentio et quinquaginta illi debitis Jacobo Purgani de Laybach, Lappo de Serris et Lippo de Goritia. III. Aus dem Jahre 1136 kommt der Name Udalricus de Fledinih vor, welches Schloss Flödnig unweit von Laibach sich befindet. IV. Vom Jahre 1450: Franciscus de Tayabobus de Emona possederat Codicem commentar, super libris octo physicorum Aristotelis precii florenorum VI auri, antequam Joannes de Marchanova coenobis S. Jo. in Viridario 1467 legasset. V. Oberlaibach nennt eine Urkunde aus dem Jahre 1394: In Christi nomine Amen. Anno nativitatis eiusdem millesimo trecentesimo nonagesimo quarto, Inditionis secunda, die decimo septimo mensis Decembris. Actum in stuba infrascripti Johannis procuratoris presentibusMathianotariode Goritia, Guar-gento de Tergeste habitantibus Goriciae, Michel quondam Jakobi Lechspan, Jacomuzio .... Laurentij stazionarij et Petro Sartore omnibus de Goritia testibus et aliis pluribus adhoc votatis specialiter......et rogatis, nobilis- vir Johannes de Rabatta tamquam procurator et procurator nomine Egregii militio domini Phebi de la turre, aequo procurator, patet publico instrumento infrascripto manu mei notarij infrascripto Anno et Inditione predicto, die vero quartodecimo presentis mensis Decembris ibidem viso et lecto per me..........instrumentum pretio et foro ducentorum ducatorum auri, quod totum pretium ipse nomine............, quorum fuit contentus et confessus habuisse et integre recepisse a Maynhardo quondam Petri de Oberlaybach, presens except .... sui non dati habiti et recepti ... ac sibi non numerati dieti predi tempore hujus contractus et omnes alii legis et juris auxilii tam canonici atque civile vice et nomine dieti constructoris et ejusdem heredum dedit vendidit et tradidit eidem Maynhardo emptori et recipienti per se.........et suis heredibus aut cui hoc summum jus .... voluerit, feudum jure feudi et proprium jure proprii, bona infrascripta sita in villis inferioris . . . ., imprimis in Podgora . . . unum bonum rectum per Beltranum ........, item ibidem unum bonum rectum per Tomasium, item apud locum ibidem rectum per Martinum, item aliud bonum ibidem rectum per Blasuttum, item ibidem unum bonum rectum per Michaelem, item bonum ibidem rectum per Lutiam, item . . . Ortum ibidem rectum per Schnirch massarum Carsmanum de Goritia, item in Lucinicho . . . . bonum rectum et . . . sedimen . . . rectum per Gregorium, item unum bonum ibidem rectum per Vlicinum, item ibidem bonum rectum per Johannem, item aliud bonum ibidem rectum per Philippum, item in Sancto Laurentio duo bona alterum rectum per Bratussinum et alterum per Gnesam uxorem quondam Ulricum, Ad habendum, tenendum, possidendum, dandum, donandum, vendendum, obligandum, pignorandum, premutandum in solutum dandum pro anima et corpore judi-candum et quidquid dieti constituentis vel eius heredum vel alterius cujuscunque parte cum dom............., sedi ...... curiis ortis Bayaticis, vitibus, arboribus, plantis, campis, terris cultis et incultis atque cum omnibus et singulis, quae dicta bona vendita habent per se, intra se et infra se in integrum jure omnique actione, usu, requisitione, honore, commodo et utilitate ad ipsa bona vendita modo quocumque, spectantibus et pertinentibus tam de presenti quam de facto .... quae quidam bona vendita dominus Johannes nomine quorum ipsius emptoris nomine possideri constituit, donee ipse emptor ip-sorum bonorum tenutami intravenerit et possessionem acceperit corporalem, quam accipiendi et in se auctorem propria reti-nendi eidem licentiam omnium .... contulit atque dedit, promittens memoratus Johannes procurator nomine quorum per se vice et nomine ipsius constitutoris et suorum heredum cum obligatione omnium bonorum ipsius domini Phebi mo-bilium et immobilium, presentium et futurorum ac refectione dampnorum et expensarum litterarum et expensis ac interesse .... predicto emptori stipulati et receptori per se et suis heredibus aut cui hoc summum jus dare voluerit dietam ven-ditionem et omnia et singula in hoc instrumentum contenta perpetuo firma rata et grata habere et tenere . . . ipsa per bona vendita domino emptori et suis heredibus in jure legi ... deffendere manu tenere et in solidum disbrigare ab omni honore consil . . colleg . . Universität . et per qualitatem et literas non facere non nolenti facere consentire et non contrafacere dicere vel venire per se vel allium alliquorum ratione, dolo ingenio sive tam de jure — vel de facto sub poena dupli valoris dictorum bonorum venditoris ut pro tempore plus valuerint vel meliorata fuerint minus quameumque sub verbum pariter in singulis capitulis scripta et promissa, qua soluta vel non presens nihilominus instrumentum et omnia et singula in ipso contenta obtineat plenum robur in quorum bonorum tenutam et corporalem possessionem ad ponendum et inducendum ipsum emptorem, Michaelem testibus presentibus a dieto Johanne procuratore nomine quorum dictum fuit. Ego Nicolaus quondam Tomasij de Goritia publicus imperiali auctoritate notarius hiis omnibus interfui et rogatus scripsi subscripsique. Das Klima von Krain. Von Prof. Ferdinand Seidl. (Fortsetzung des IV. Theiles.) 11. Die geographische (horizontale und verticale) Vertheilung der Niederschlagshäufigkeit. Die in den Tabellen des vorangehenden Abschnittes zusammengetragenen Daten mögen vor allem als Hilfsmittel zum Entwürfe eines Gesammtbildes von der Vertheilung der Niederschlagshäufigkeit in Krain und dessen Nachbargebieten dienen. Es empfiehlt sich, die Untersuchung von den Zahlenwerten ausgehen zu lassen, welche verhältnismässig am zuverlässigsten bestimmt und untereinander am besten vergleichbar sind. Diese Vorzüge vereinigen sich in den Daten für die Tage mit einer Niederschlagshöhe von DO mm und darüber. Diese Tage mögen im Nachfolgenden der Kürze halber auch als solche «mit namhaftem Niederschlag» oder in mathematischer Form als Z^l'Omm bezeichnet werden. Wendet man sich demgemäss den Grössen der Tabelle XXV zu, so bemerkt man zunächst, dass in Klagenfurt sowie in Agram durchschnittlich an 98 Tage im Jahre einen Niederschlag von mindestens 1 • 0 mm bringen ; das sind gemäss Tabelle XXVI b 27% aller 365 Tage des Jahres. In Pola ist deren Anzahl noch etwas geringer, nämlich 91 oder 25 %. Der gesammte Länderraum aber, welcher zwischen den gesammten drei Orten sich ausdehnt, ist mit einer höheren Frequenz namhafter Niederschläge bedacht. Begibt man sich vom südlichen Theile der istrischen Halbinsel aus nord ostwärts, so trifft man in Fiume bereits 112, in Hermsburg, unmittelbar am Südfusse der Kuppe des Schneeberges in nur 940 m Seehöhe, sogar 148 Tage mit namhafter Regenmenge. Man nimmt also wahr, dass auf der Seite, von welcher die regenbringenden Winde das Karstgebirge treffen, die Gelegenheit zu Condensationen des atmosphärischen Wasserdampfes gefördert wird, und zwar sowohl mit der Annäherung an den Gebirgswall als auch während des Anstieges mit zunehmender Seehöhe. Auf dem landseitigen Abfall des Karstes dagegen wird mit wachsender Entfernung von der Wetterscheide des Schneeberges der Regenfall seltener. Im Jahresdurchschnitte erhalten nämlich Gottschee 126, Rudolfswert 114, Agram 98 ergiebige Niederschlagstage. Schreitet man vom Golf von Triest aus landeinwärts, so hat man ein mannigfaltigeres Profil zu begehen, trifft aber hiebei die gleichen Beziehungen zwischen Bodengestalt und Regenhäufigkeit wieder. Es beträgt Z )> 1'0 mm in Triest 98, im Wippacher Thale, welches in unseren Tabellen durch Görz vertreten werden muss, 116. Hier befindet man sich bereits unmittelbar am Fusse der Hochflächen des Tarnowaner und Birnbaumer Waldes. Auf dem Plateau selbst treffen wir die forstliche Station Krekovše an mit 134 ergiebigen Regentagen im Jahr. Im Laibach-Krainburger Becken sinkt diese Zahl auf 118 herab. Plier ist man im Regenschatten (Lee) des Karstgebirges, aber gleichzeitig auf der Regenseite (Luv) der doppelt so hohen Karawankenkette. Daher mindert sich die Niederschlagsfrequenz nicht so ausgiebig wie in Unter-krain, woselbst die Leeseite des Küstengebirges sich frei ausdehnt. Die Alpengipfel selbst werden wieder häufiger benetzt, wie das Beispiel des Obir mit Z > PO mm = 131 es zeigt. Auf die Nordseite der Karawanken, in das Klagen- furter Becken, gelangen die Regenwinde erst, wenn sie den doppelten Gebirgswall des Küstengebirges und der Karawanken überschritten haben und hiebei schon des grössten Theiles ihrer Feuchtigkeit entledigt wurden. Daher gibt es in Klagenfurt nur mehr 98 nennenswerte Regentage im Jahr. Der Zusammenhang zwischen der orographischen Gestaltung des Landes in Beziehung zu den Quellen des atmosphärischen Wasserdampfes und der Aenderung der Niederschlagsfrequenz bekundet sich in den beiden durch Krain gelegten Profilen, welche im Vorstehenden besprochen wurden, in unzweideutiger Weise : Sobald eine Oertlichkeit die Condensation fördert, so erhöht sie sowohl deren Ergiebigkeit als auch deren Häufigkeit und umgekehrt. Die kartographische Darstellung der Regenfrequenz eines Landes liefert demnach ein Bild, welches dem Wesen nach durchaus übereinstimmt mit der Darstellung der Niederschlagsmenge durch Isohyeten. Um Wiederholungen zu vermeiden, genügt es daher, hier auf die Erörterung zu verweisen, welche im neunten Abschnitte des vorliegendèn Theiles der Klimatographie Krains über «die horizontale und verticale Vertheilung der Niederschlagsmenge» gegeben wurde. Eine Verschiedenheit darf indes unserer Aufmerksamkeit nicht entgehen: Wenn nämlich eine Oertlichkeit den Regenfall fördert, so wird dessen Ergiebigkeit in viel stärkerem Grade erhöht als dessen Häufigkeit. So ist beispielsweise die jährliche Niederschlagsmenge in Hermsburg (329 cm) doppelt so gross als in Fiume (164 cm), dagegen ist das Verhältnis der Anzahl von Tagen mit namhafter Condensation 148 : 112, also nicht einmal D/a : 1. Die Stationspaare Krekovse-Görz, Obir-Klagenfurt bezeugen in ihrer Art ebendieselbe Thatsache. Auch in den einzelnen Jahreszeiten bleibt das Bild der Linien gleicher Niederschlagshäufigkeit dasselbe, wie im allgemeinen Durchschnitt. Gewisse bezeichnende Verschiebungen sind leicht auf ihre Ursachen zurückzuführen. So haben unsere continental gelegenen Stationen (Klagenfurt, Agram) 2 Mittheilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. IX, H. i. im Sommer mehr Regentage, als die Orte am Nordende der Adria (insbesondere Pola). In dieser Jahreszeit ist ja der Continent die Quelle des atmosphärischen Wasserdampfes, welcher dem verdunstenden Erdboden entführt und in der Höhe zu Wolken und Regen verdichtet wird. Im Winter liefert das Meer die Wassermengen, welche von den Luftstömungen dem Festlande zugeführt werden. Daher ist es begreiflich, dass Klagenfurt und Agram niederschlagsarme Winter haben, während Pola das jahreszeitliche Maximum der Regenfrequenz geniesst. Im Winter haben Klagenfurt 16, Laibach 26, Rudolfswert 25, Pola 27 Tage mit namhaftem Niederschlag; im Frühling werden die Häufigkeitszahlen für dieselbe Reihenfolge der Orte 25, 31, 31, 24, im Sommer 32, 30, 29, 15, im Herbst 26, 32, 30, 26. Die Abgeschlossenheit des ostkärntnischen Gebirgsbeckens während des Winters spricht sich demnach in der Niederschlagsarmut deutlich aus, die Niederungen Krains sind viel zugänglicher den südlichen Luftströmungen dieser Jahreszeit. Im Sommer haben die Thallagen im Savegebiete Krains Antheil an dem continentalen Verhalten von Klagenfurt, welches durch häufige Gewitter gekennzeichnet ist; Pola hat gleichzeitig nur halb soviel Regentage. Im Frühling und im Herbst haben die beiden für die Niederungen Krains repräsentativ gewählten Orte sogar mehr Niederschlag, als Klagenfurt und Pola. Während nämlich diese zwei Positionen vorwiegend an die eine der beiden Quellen des atmosphärischen Wasserdampfes angewiesen zu sein scheinen, Pola an das Meer, Klagenfurt an die Verdunstung in seiner Umgebung, dürften den Niederungen Krains beiderlei Quellen zu Nutzen kommen. Die Höhenlagen werden, soweit uns darüber Rechenschaft zu geben möglich ist, von der Anordnung beherrscht, die an ihrem Fusse waltet. So wird der Obirgipfel im Sommer häufiger, in allen anderen Jahreszeiten seltener benetzt, als der Südfuss der Schneebergkuppe in Hermsburg. Unsere bisherige Erörterung hat, wie erwähnt, die Zahl der Niederschlagstage von mindestens DO mm Ergiebigkeit zum Gegenstände. Wie die Tabelle XXIV entnehmen lässt, wären die Jahressummen der ZJ> l'Omm um etwa 30—35 zu erhöhen, um auch die Tage mit Niederschlag von nur 0‘1—0'9mm einzubeziehen. Die geographische Anordnung der Z> OT mm über unserem Territorium ist ohne Zweifel von der betrachteten Vertheilung der Z^ LO mm nicht wesentlich verschieden. Sie bleibt sogar der Hauptsache nach dieselbe, wenn man nur die Tage mit starken, mindestens 10'0 mm betragenden Condensationen zählt oder schliesslich bloss jene mit excessiver Ergiebigkeit von 50'0 mm und darüber. Es werden offenbar sämmtliche Niederschläge, die schwachen wie die starken und die excessiven, durch die Bodenconfiguration in gleichem Sinne beeinflusst; jedoch nicht in gleichem Ausmasse, wie leicht gezeigt werden kann. Die Zahl der Tage, an welchen im Jahresdurchschnitt Regenfälle von 10-0 mm oder mehr Vorkommen, beträgt in Pola 29, in Fiume 49; sie wächst bis zur Wetterscheide bei Hermsburg auf 72 an, um auf der Leeseite des Karstgebirges wieder abzunehmen. Es haben nämlich Gottschee 53, Tscher-nembl 45, Rudolfswert 37, Agram 30 Tage mit solcher Regenergiebigkeit. Im Luv der Karawanken wächst diese Zahl wieder; sie wird für Laibach 47, Krainburg 50; der Obirgipfel auf der Nordseite der Karawanken hat trotz der bedeutenden Seehöhe nur etwa 49 solcher Tage im Jahr, Klagenfurt naturgemäss noch beträchtlich weniger, nurmehr 33. Dagegen erhält Raibl in den Julischen Alpen deren 63, Saifnitz 52. Einen Beweis von dem gewaltigen Einflüsse des Karstplateaus auf die Verstärkung des Regenfalles liefert endlich die Reihe Triest-Görz-Krekovie mit 38, beziehungsweise 52 und 72 Tagen der eben besprochenen Kategorie. Im ganzen sieht man aber: das Bild der geographischen Anordnung der Niederschlagshäufigkeit bleibt im wesentlichen dasselbe, mag man die Regenfälle von der Ergiebigkeitsstufe L0 oder 10'0 mm zählen. Allein abgesehen davon, dass die Tagesniederschläge von mindestens lO'Omm durchwegs erheblich seltener sind, als jene von 9* wenigstens LO mm, wird der Spielraum, innnerhalb dessen die jährlichen Häufigkeitszahlen auf unserem Territorium schwanken, ein wesentlich verschiedener. Während in Hermsburg Z> L0mm 148 beträgt, ist sie im Durchschnitt von Pola, Agram und Klagenfurt 96; dieselben Extreme für Z^> 10-Omm lauten 72 und 31, stehen sich also viel schroffer gegenüber. Das Verhältnis ist im ersteren Falle 1 • 5:1, im letzteren 2-3 : 1. Fasst man endlich die noch viel selteneren Tage mit 50 mm Niederschlag und darüber ins Auge, so zeigen sich zunächst in der geographischen Vertheilung die bereits bekannten Beziehungen zu der Gliederung des Landes. Die Uebersicht mögen die zwei früher verwendeten Profile vermitteln. Die jährlichen Beträge der Z^>50‘0 mm sind: Pola . L4 Fiume . 5-0 Hermsburg . 18-8 Gottschee . 2-1 Rudolfswert . . . . 1-3 Agram . 0-5 Cilli . LO Triest . 2-0 Görz . 5-3 Krekovše .... . 14-3 Laibach .... . 2-4 Krainburg . . . . 33 Obirgipfel . . . . 2-1 Klagenfurt . . . . 1-0 Raibl . 9-6 Saifnitz .... . 3-4. Das Verhältnis der extremen Frequenzzahlen, wie oben gefasst, lautet 19’4 : 1; so vielmals sind die intensiven Tages-Niederschläge von 50 mm und darüber in Hermsburg häufiger, als durchschnittlich in Pola, Agram und Klagenfurt. (Fortsetzung folgt.) Aus dem Zunft- und Gewerbeleben Krains. Die Schriftleitung eröffnet mit nachstehendem Aufsatze eine Reihe von Nachweisen über Zunft- und Gewerbeleben in Krain, besonders Laibachs, und hofft dadurch den Sinn für die Aufhellung vergangener Zeiten und Zustände der bürgerlichen Berufe auch in den breiteren Schichten der Bevölkerung anzuregen. I. Die Weissgerberzunft. Die Roth- und Weissgerber Laibachs sind noch im Besitze zweier alter Zunftwertstücke, nämlich einer Getränkekanne und eines silbernen Zunftschildes, der als einer der schönsten und wegen seines Silberwertes kostbarsten Zunftschilde Oesterreichs bezeichnet wird. Die Kanne dient noch heute bei den die feierliche Lehrlings-Freisprechung der Gerber Laibachs begleitenden alten Gebräuchen; der Schild aber, unter Glas und versperrbarem Rahmen, hängt als Zierstück und Erinnerung an seine Spender, mehrere durch Reichthum und Bürgersinn damals wohlbekannte Gerbermeister, im selben Gasthause «Zum weissen Ochsen», Laibach, Petersstrasse Nr. 3, über dem Tische, an welchem bei den Freisprechungen die Gesellen zu sitzen pflegen. Für durchreisende Gesellen ist dies Gasthaus die Herberge und als solche bei der Behörde angemeldet, sowie den wandernden Gesellen bekannt. Die Kanne besteht aus dem sieben Liter fassenden Hohl-gefässe, dem Deckel mit Figurverzierung und Henkel und dem Ausflussrohre, sämmtliche Stücke aus Zinn, das Rohr aus Messing. Am Deckel steht eine Mohrenfigur, einen Schild vor sich haltend, auf dem das Gerberwappen eingegraben ist, darüber die Jahreszahl 1725. Die Kandel selbst ist durch einen Wulstring in zwei Theile getheilt, deren oberer folgende von einem Kranze eingeschlossene Inschrift besitzt: Kandel ein. ehrsames Ledrer und Le der zuricht er Hand twerch des Herzogtum in Crain. Hans Georg Zinzerle. Hans Michael Merviz. Marth in Dollenz. Jakob Zin zerle. Johanes Dermu tha. Franz Flach. Johanes Missiz. Das Zunftschild ist wohl verwahrt in einem Rahmengehäuse aus Messing mit Silberverzierungen; das Ganze ruht in einem gleichgeformten Glasrahmen, der mit einem Schlosse versperrt gehalten wird. Der Messingrahmen ist so durchbrochen, dass das Zunftzeichen beiderseits sowie auch das angehängte Namensschildchen frei sichtbar sind. Als Verzierungen hat der Rahmen Widderköpfe und Arabesken in Silber, sowie am oberen Rande vier kleine Simsonfigürchen, je einen Löwen erwürgend, weiters die Aufschriften: «And. Jenko fecit» und «den 17. Februar 1805»; ein breites halbkreisrundes Silberband, an zwei Männerköpfen — im Munde befestigt —, trägt auf der einen Seite die eingegrabene Inschrift: «Vivat. Soll leben das ehrsame Loh- und Rothgerber Handwerk»; die andere widergleiche Seite hat am Bande das Widmungsverzeichnis der Spender, lauter geachteter Zunftmeister, deren Geschäfte in der Gegenwart aber nicht mehr bestehen, bis auf die eine Familie Janesch, welche durch verständnisvollen Fortschritt ihre alte Werkstätte zu einer der bedeutendsten Lederfabriken Oesterreichs — derzeitiger Besitzer ist Herr Johannes Janesch — emporgehoben hat. Die Namen bewahrt das Silberband folgend: «Die Stifter des Kastens Casp. Pirz. Matth. Peharz. Franz Janesch. Joh. Primoschitz. Fortun. Janesch. Sigm. Bals. Sämmtlich von Laibach.» Ueber den Bändern hängen silbergetriebene Blumengewinde, an Widderköpfen befestigt. Das Zunftschild selbst aus Metall, schwer versilbert und stark vergoldet, besteht aus drei Theilen, dem Gerberwappen, darüber der kaiserliche Adler und unten angehängt eine Namenstafel, die Spender verewigend. Das kreisrunde Gerberwappen im getriebenen Silber zeigt zwei Löwen, welche einen Scherdegen und ein Streicheisen gekreuzt in den Klauen halten; in der Mitte ist senkrecht ein Falz aufgestellt, auf dessen Griff ein Lamm mit der Fahne — darin ein grosses Kreuz — sich befindet. In der Rundung ist die Inschrift : «Schild dern Loo und Rothgerber Gesellen.» Die Einfassung bilden reiche Arabesken in starker Vergoldung. Das Namensschild trägt die Inschriften: «Josepf Grag von Laipach Jakop Gradishe von Laipach.» Die andere Seite hat das Wappen in ganz gleicher Arbeit, nur eine andere Umschrift: «In Laibach in Herzogtuhm Crain x 1739 x 13. August.» Die Namenstafel unten verzeichnet: «Martin Pauer von Klingenfeld. Andoni Prade von Augspurg.» An der Wappeneinfassung sind zwei Seidenbänder als Schmuck angebracht, welche beide Goldstickereiblumen und die Zunftwappen sowie die Buchstaben: «M. D. 1805» und «J. J. 1805» (Johanna Janesch?) enthalten; dieselben scheinen an dem Tage der Rahmenspende von Meisters-Töchtern gewidmet worden zu sein. An dem Zunftschilde, welches 39 cm Länge und 35 cm Breite misst, ist ein Dorn oben und unten angebracht; der untere hält es fest an dem Messingrahmen, der obere geht durch diesen und den Glasrahmen hindurch und endet mit einem Ringe, an welchem das Ganze gewöhnlich in der Gerber-Herberge über dem Gesellentische an der Zimmerdecke — allen jederzeit ein sichtbares Wahrzeichen ihrer Arbeitsehre — befestigt ist. Weiters lauten die Artikel für die Zunft folgender-massen : Wir Gouverneur und Räthe der k. k. vereinigten Länderstelle des Herzogthums Krain, und der gefürsteten Grafschaften Görz und Gradiška, geben mit diesem offenen Briefe Jedermann zu vernehmen: Es haben die derzeit in der Provinz Krain gewerbtrei-benden fünf und zwanzig Weissgärbermeister um die Errichtung einer eigenen Zunftlade, bey welcher sie sich zur Herstellung und Aufrechthaltung der bey anderen ehrsamen Zünften eingeführten Ordnung, nach den den Meistern und Gesellen der Hauptstadt Graz unterm 25ten Februar 1773. vorgeschriebenen Zunftartikeln benehmen zu dürfen, gewunschen haben, das geziemende Ansuchen gemacht, welche ihnen auch mit hohem Hofkanzley-Dekrete, vom 23ten November empfangen, den lOten Dezember 1803. Nro. 20022., nur unter einigen Beschränkungen und Abänderungen, laut des wörtlichen ganzen Inhalts der folgenden Artikeln gnädig eingestanden worden ist. Artikel für die Weissgärb er-Meister. Nachdem für die Weissgärber-Meister ordentliche neue nach den jüngeren in Handwerkssachen ergangenen Verordnungen gemässe Artikel, wodurch die bisherigen Missbräuche abgestellet wurden, entworfen worden, und vermittelst k. k. Plof- kanzleydekrets vom 26ten Oktober 1772. zur Befolgung anher gelanget sind; so werden diese den Weissgärber-Meistern zu solchem Ende hiemit folgenden Inhalts mitgetheilet. Erstens: Da die Beförderung der Ehre Gottes bey einer jeden wohl eingerichteten Bruderschaft die Hauptabsicht zu seyn hat; so sollen die sämmtlichen Weissgärber-Meister auf die von dem Jungmeister geschehene Einladung in der allhiesigen Pfarrkirche Maria Verkündigung beym heil. Nikolai-Altar, unter Aufwartung der zwey Jungmeister, auf Kosten der Lade haltenden heil. Quatembermessen um 8 Uhr frühe in geziemender Kleidung erscheinen, und denselben andächtig beywohnen. Jener Meister, der ohne erhebliche, und vorher dem Obervorsteher angezeigten Ursachen erst nach dem heil. Evangelium käme, oder etwan gar ausbliebe, soll im lten Falle um 15, im 2 ten aber um 30 Kr. zur Lade unerlässlich ge-strafet werden. — Dafern sich ein Meister bey dieser Andacht, oder bey den gewöhnlichen, und jedesmal zu begleiten schuldigen jährlichen Fronleichnams-Prozessionen ungebührend bezeigte, derselbe ist zu einer dem Unfuge gemässen Geldstrafe (welche jedoch bey dem Handwerke niemals 2 fl. übersteigen darf) zu ziehen, oder bey grösseren Vergehen der Obrigkeit gehörig anzuzeigen. Zwey tens: Sollen die bürgerlichen Weissgärber-Meister, nach der ihrem Commissario, und ihnen von dem Jungmeister vorher gemachten Ansage, an dem ersten Sonntage nach dem heil. Dreyfaltigkeitsfeste, wie auch am nächsten Sonntage nach Allerheiligen Nachmittag um 1 Uhr in der Wohnung des jeweiligen Obervorstehers, oder in einem andern von hoher Obrigkeit bestimmten Orte erscheinen. Daselbst hat an den vorgesagten 2 Sonntägen in Gegenwart des Commissarii, jeder hiesige Weissgärber-Meister, seine halbjährige Auflage mit 1 fl. zu erlegen; die zur hiesigen Hauptlade gehörigen Landmeister hingegen haben jährlich an einem der obgenannten 2 Täge sich bey der Handwerks-Zusammenkunft einzufinden, und allda ihr jährliches Auflagegeld mit 1 fl. zu entrichten, oder wenigstens in erheblichen Hindernissfällen richtig einzusenden. Auch sollen die Landmeisters -Wittwen zur obbestimmten Zeit ihr jährliches Auflaggeld mit 1 fl. jedesmal einzuschicken schuldig seyn. — Die Handwerkslade soll mit 3 verschiedenen Schlössern gesperret seyn, und zu dem einen der Commissarius, zu dem andern der Obervorsteher, und zu dem dritten der Untervorsteher den Schlüssel haben. Wenn ein Weissgärber-Meister ohne besonders wichtige, und dem Obervorsteher vorher eröffnete Verhinderung von dieser Versammlung ausbliebe; so soll für das Erstemal sowohl der hiesige, als der Landmeister, um 30 kr. gestraft und er demungeachtet sein ordentliches Auflaggeld nachzutragen verhalten werden. Wenn er aber zum Zweytenmale ausbliebe; so ist von dem Commissario mit schärferer Ahndung wider ihn zu verfahren. — Bey diesen Zusammenkünften sollen sich Drittens: Die Meister stäts sittsam und friedlich betragen, folglich kein Geschrey, oder Getöse erregen, nicht zanken, spotten, oder schimpfen, und vorzüglich ihrem Herrn Commissario die schuldige Achtung und Untergebenheit bezeigen. Hätte ein Meister wider den andern eine Klage, als zum Beyspiel: wegen verachteter Arbeit, zugefügten Unbilden, Schadens und dergleichen, vorzubringen; so hat solches von dem Kläger stehend, ohne Geschrey, ohne anzüglichen Ausdrücken, sondern auf eine geziemende und bescheidene Weise zu geschehen. Hierauf hat der Beklagte ebenfalls stehend, und mit der nämlichen Anständigkeit sich zu verantworten. Solchergestalt wird die Sache gründlich untersuchet, und entweder gütlich abgethan, oder der schuldig erkannte Meister um 30 kr. gestrafet, allenfalls auch, nach Beschaffenheit der Umstände, zu einer höheren Strafe (welche doch obgedachter-massen bey dem Handwerke 2 fl. nicht übersteigen darf) verhalten werden können. Wäre aber das Verbrechen von solcher Art, dass es eine noch schwerere Strafe zu verdienen schiene; so ist es gleich der Obrigkeit zur gebührenden Ahndung anzuzeigen. Viertens: Soll alle Jahre das Haupthandwerk am Fronleichnamstage gehalten, dabey hauptsächlich von dem jeweiligen allemal ein Jahr verbleibenden Obervorsteher die öffentlich und deutlich herabzulesende ordentliche jährliche Hauptrechnung über allen Empfang und Ausgabe geleget, und wenn sie richtig befunden worden, von dem Commissario und den übrigen Meistern unterschrieben, zur Lossprechung des Rechnungslegers in der Lade aufbehalten, und davon jährlich eine getreue Abschrift, unter des Commissarii und der Vorsteher Unterzeichnung, dem hiesigen landesfürstlichen Stadtmagistrat zur Genehmigung überreichet werden. An eben diesem Tage ist der jeweilige Obervorsteher, dafern er diese Stelle schon ein Jahr begleitet hätte, entweder weiter auf ein Jahr zu bestättigen oder von dem jeweiligen Untervorsteher die Obervorstehersstelle anzutreten, und sodann zugleich ein neuer Untervorsteher zu wählen. Fünftens: Wird den bürgerlichen Weissgärber-Meistern hiemit auf das schärfeste verbothen, ohne Vorwissen, oder in Abwesenheit des von hoher Obrigkeit ihnen zugeordneten Commissarii, in Handwerksangelegenheiten zusammen zu kommen, einen Schluss unter sich zu fassen, von einem oder andern Strafgelder abzufordern, oder in Handwerksvorfallen-heiten mit auswärtigen Weissgärbern niemals Briefe zu wechseln. Sechstens: Soll jeder aufzunehmende Jung, er sey nun ein Meisterssohn, oder nicht, 6 Wochen vorher gehörig geprüft werden, dann ist er bey dem versammelten Handwerke vor offener Lade, gegen Einlegung seines Taufscheins ordentlich aufzudingen und einzuschreiben, wofür das Aufdinggeld mit 3 fl. zur Lade zu bezahlen ist. Siebentens: Nach vollendeter Lehrzeit soll der Jung, wenn er sich während derselben in allem wohlverhalten hat, abermal bey versammeltem Handwerke vor offener Lade, gegen des gewöhnlichen Zeugnisses von dem Christenlehrpater, und gegen die von seinem Meister zu erlegen kommende Freysprechgebühr pr. 3 fl. in Gegenwart der Gesellen seiner Lehrjahre freygesprochen, und sodann gleich, ohne mindesten Unterschied, als ein rechtmässiger Gesell angesehen werden. Achtens: Wenn ein Gesell Meister zu werden verlanget, er seye nun ein Meisterssohn, oder nicht, er möge eines Meisters Wittwe oder Tochter zu heyrathen gesonnen seyn, oder nicht; so soll er die zum Meisterrechte erforderlichen Eigenschaften, nämlich: dass er ein Landeskind ist, oder wegen seiner auswärtigen Geburt von hohen Orten die Erlassung erhalten, wie auch, dass er das Handwerk ordentlich erlernet, bey einem hiesigen Weissgärbermeister gearbeitet, und sich hierbey ehrlich und getreu verhalten habe, gehörig ausweisen. Neuntens: Wenn die Meisterschaft nichts hierwider einzuwenden hat, so soll der Meisterrechtswerber bey dem hiesigen landesfürstlichen Stadtmagistrat um die Bewilligung des Bürger- und Meisterrechts praestitis praestandis geziemend anlangen. Nachdem er sodann die ihm von gedachter Stelle aufgetragene Probe, unter Aufsicht zweyer dazu ernannten Beschaumeister, in der Wohnung eines bürgerlichen Weiss-gärber-Meisters verfertiget haben, und darüber das unpar-theyische Zeugniss der Meisterschaft an die Behörde abgegeben worden seyn wird; so hat er den diesfälligen ferneren Entschluss abzuwarten. — Ist nun sodann Zehntens: die Probe für gut erkennet worden, so hat solche auch allemal für das Meisterstück zu gelten; und nachdem der Meisterrechtswerber von dem landesfürstlichen Stadtmagistrat die ordentliche Ertheilung des Bürger- und Meisterrechts erhalten, und er hierauf bey dem Stadtrathe das gehörige Ansuchen gethan haben wird; so soll er, nach baarer Einlegung der Meistertax, welche bey einem hiesigen Meister in 30 fl., bey einem Landmeister aber in 15 fl. zu bestehen hat, alsogleich dem Handwerke als Meister einverleibet, und nach 8 Tagen dem Stadtrathe zur Ablegung des Bürgereides vorgestellet werden. — Uibrigens soll derselbe unter schärfester Ahndung weder von dem Handwerke zu einer Gasterey, oder was immer für einer andern Ausgabe verleitet werden, noch etwas solches freywillig zu thun sich erkühnen. Ei 1 ft ens: Wenn ein Gesell nicht mehr Lust hätte, bey seinem Meister zu arbeiten, oder der Meister seinen nicht bloss auf die Probe genommenen, sondern ordentlich in der Arbeit habenden Gesellen nicht mehr behalten wollte; so haben, 14 Tage vorhinein, beyde an einem Sonntage die Arbeit aufzukündigen. Sollte der Gesell vor Ausgang dieser Zeit entlaufen, oder der Meister ihn ohne besonders gegründete, und von den Vorstehern und dem Commissario also befundene Ursache, aus der Arbeit schaffen; so ist solches der Obrigkeit anzuzeigen. — Uibrigens sind den Gesellen die Kundschaften, ausser der Stempelgebühr, unentgeltlich zu ertheilen. Zwölftens: Soll den einwandernden fremden Gesellen das Unterkommen auf alle thunliche Art erleichtert, und folglich von den Meistern kein Anstand gemacht werden, die auswärtigen fähigen Gesellen , in die Arbeit zu nehmen. Der einwandernde fremde Gesell aber hat seine Kundschaft jenem Meister, bey dem er Arbeit erhält, geziemend einzuhändigen, damit dieser solche dem Obervorsteher zur Verwahrung übergeben möge. Dreyzehntens: Solider Obervorsteher eine mit dem Namen eines jeden Meisters versehene Vormerkung in seiner Wohnung halten, damit jene Meister, die einen Gesellen nöthig haben, zum diesfälligen Zeichen sich darin, mit Anmerkung des Tages und der Stunde, einschreiben ; und gebühret demjenigen, der sich vor dem andern vorgemerkt hat, das Vorrecht, den fremden Gesellen aufzunehmen. Dafern sich aber für den eingewanderten Gesellen nach 3 Tagen keine Arbeit fände; so ist er zu verhalten, sich alsogleich wieder hinweg zu begeben. An Platz der bisher gewöhnlichen unentgeltlichen Beherbergung hat der eingewanderte Gesell, bis er Arbeit erhält, während der vorgeschriebenen dreytägigen Aufhaltungsfrist täglich aus der Meisterlade 3 kr. Schlafgeld von dem Obervorsteher zu empfangen; der auf dem Lande eingewanderte Gesell hingegen kann von dem Landmeister entweder beherberget werden, oder dieser hat jenem statt dessen 1 kr. Schlafgeld zu geben. Vierzehntens: Wenn nach dem Tode eines Meisters dessen Wittwe in diesem Stande das Handwerk fortführen will, so soll ihr freystehen, einen fähigen Gesellen zum Werkführer zu wählen, oder es soll ihr ein wohlerfahrner und gutgesitteter Gesell von dem Handwerke zugegeben werden. Dafern sie einen Jungen in Lehr hätte; so ist dieser bis auf das lezte Vierteljahr seiner Lehrzeit bey ihr zu lassen, sodann aber einem andern Weissgärbermeister zur vollständigen Aus-lernung und Freysprechung zu übergeben. Fünfzehntens: Sollen auf die von dem Jungmeister unter einer Strafe von 12 kr. zu machen habende Einladung allemal 4 Weissgärbermeister das Leichbegängnis eines verstorbenen Meisters oder Meisterinn, bey 12 kr. Strafe, begleiten. Wer hieran verhindert wäre, hat solches alsogleich dem Obervorsteher zu melden, damit er einen andern Meister darzu berufen lassen könne. Sechszehntens: Wird hiemit nachdrücklichst ver-bothen, ein Geld aus der Lade auf Essen oder Trinken zu verwenden, indem alle bey dem Handwerke eingehenden Auflag-Aufding- Freysprech- Einverleibungs- und Strafgelder blos zur Bestreitung der unvermeidlichen Handwerksausgaben zu dem gewöhnlichen Gottesdienste, zur Hilfe für einen verunglückten oder verarmten Meister, oder für eine dergleichen Wittwe, und auf ähnliche fromme Werke bestimmt sind. Siebenzehntens: Sollen gegenwärtige Artikel wenigstens einmal jährlich, zu Jedermanns Wissenschaft und Nachachtung, bey versammletem Handwèrke herabgelesen werden. Jene Fälle, welche darinnen nicht enthalten wären, sind nach den übrigen schon ergangenen, oder noch ergehenden Allerhöchsten und hohen Verordnungen zu entscheiden; wenn keine dergleichen auf den Fall sich beziehende vorhanden wären, so ist solcher Fall dem hiesigen landesfürstlichen Stadtmagistrat anzuzeigen. Nachdem Wir nun die Uns von den gehorsamsten Weiss-gärbermeistern dieses Landes Krain verbessert vorgelegten, die Meister sowohl, als die Gesellen betreffenden, und nach obigem vollen Inhalte umständlich auseinander gesezten Zunftartikeln der Gesinnung und Vorschrift der hohen Hofkanzley vollkommen entsprechend befunden haben; so werden sie zu Jedermanns Wissenschaft und Darnachachtung der sämment-lichen Zunftgenossen gegenwärtig kundgemacht, anbey nicht allein dem landesfürstlichen Magistrat der hiesigen Hauptstadt, dann den übrigen Gerichtsbarkeiten des Herzogthums Krain derselben Handhabung hiemit verordnet, sondern auch den vermöge dieses offenen Briefes in eine eigene Lade zusammen zu tretten berichtigten Weissgärber-Meistern und Gesellen bey jeder billigen in den höchsten Vorschriften gegründeten Beschwerde der Schutz der Kreisämter, und dieser vereinigten Länderstelle andurch zugesichert. Gegeben in der landesfürstlichen Hauptstadt Laibach den 8ten Februar 1804. Johann Nep. Graf v. Trautmannsdorf Gouverneur. Alois von und zu Cannai auf Ehrnberg. (L. S.) Ex Cons. Cses. Regii Supre- mi Capitaneatus Ducatus Carnioliae, & Comitatuum Goritiae & Gradiscae. Anton Franz v. Coppini. Artikel für die Weissgärber-Gesellen : Nachdem für die Weissgärber-Gesellen ordentliche neue nach den jüngeren in Handwerkssachen ergangenen Verordnungen gemässe Artikel, wodurch die bisherigen Missbräuche abgestellet wurden, entworfen worden, und vermittelst k. k. Hofkanzleydekrets vom 28 ten Oktober 1772. zur Befolgung anher gelanget sind; so werden diese den Weissgärber-Gesellen zu solchem Ende hiemit folgenden Inhaltes mit-getheilet. Erstens: Da die Beförderung der Ehre Gottes bey einer wohleingerichteten Bruderschaft die Hauptabsicht zu seyn hat; so sollen die hier befindlichen Weissgärber-Gesellen auf die von dem jüngsten Gesellen geschehene Einladung, bey den auf Kosten der Meisterlade in der allhiesigen Pfarrkirche Maria Verkündigung beym heil. Nikolai-Altar haltenden h. Quatembermessen um 8 Uhr frühe in geziemender Kleidung, ohne Mantel erscheinen, und denselben andächtig beywohnen. Jener Gesell, der ohne erhebliche, und vorher dem Obervorsteher angezeigte Ursache erst nach dem heil. Evangelium käme, oder etwan gar ausbliebe, soll im ersten Falle um 6, im 2 ten aber um 12 kr. zur Gesellen-Lade unnaćhsichtlich gestrafet werden. Dafern sich ein Gesell bey dieser Andacht, oder bey den gewöhnlichen, und jedesmal zu begleiten schuldigen jährlichen Fronleichnams-Prozessionen ungebührend bezeigte; so ist derselbe zu einer dem Unfuge gemässen Geldstrafe (welche jedoch*bey dem Handwerke niemals 1 fl. übersteigen darf) zu ziehen, oder bey grösseren Vergehen der Obrigkeit gehörig anzuzeigen. Zweytens: Sollen alle 4 Wochen an einem Sonntage Nachmittag um 1 Uhr gesammte hiesige Weissgärber-Gesellen, auf die von dem jüngsten Gesellen sowohl dem Handwerks-Commissario, als den Gesellen vorher gemachten Ansage um 1 Uhr Nachmittag in der Wohnung des jeweiligen Beysitz-meisters geziemend gekleidet, und bey dem Eintritt zur Lade ohne Stock, oder anderen Seitengewehr erscheinen; daselbst hat ein jeder Gesell, in Gegenwart des Commissarii die monat' liehe Auflage mit 2 kr. zur Gesellen-Lade ordentlich zu erlegen. — Die Lade soll mit 3 verschiedenen Schlössern ge-sperret seyn, und zu dem dritten der jeweilige Ladegesell den Schlüssel haben. Drittens: Sollen sich bey diesen Zusammenkünften die Gesellen besonders sittsam betragen und friedlich seyn, folglich nicht das mindeste Geschrey oder Getöse erregen, nicht zanken, spotten, oder schimpfen, und vorzüglich ihrem Herrn Commissario, und dem jeweiligen Beysitz-meister den schuldigen Gehorsam und die gebührende Achtung bezeigen. Wer sich wider diesen Artikel vergienge, ist nach Beschaffenheit des Vergehens um 20, 30, 45 kr., ja auch um 1 fl. zur Gesellen Lade zu strafen, oder im Fall eines schwereren Verbrechens der Obrigkeit anzuzeigen. — Hätte ein Gesell wider den andern eine Klage anzumelden, so hat er vorher um die diesfällige Erlaubniss zu bitten, und sodann seine Beschwerden stehend, ohne Geschrey, ohne anzüglichen Ausdrücken, sondern auf eine anständige und bescheidene Weise vorzubringen. Hierauf hat der Beklagte ebenfalls stehend, und mit der nämlichen Sittsamkeit sich zu verantworten. Gleichwie denn auch der zum Zeugen vorgeschüzte, oder um die eigentliche Beschaffenheit der Sache von dem Commissario befragte Gesell die wahre und unpartheyische Auskunft be-scheidentlich zu geben hat. Solchergestalt wird die Sache gründlich untersuchet, und entweder gütlich abgethan, oder der schuldig erkannte Gesell zu einer angemessenen Strafe (welche doch obgedachtermassen bey dem Handwerke 1 fl. nicht übersteigen darf) gezogen werden können. Viertens: Wird den Weissgärber-Gesellen hiemit auf das Schärfeste verbothen, ohne Vorwissen, oder in Abwesenheit des ihnen Vorgesetzten Commissarii, in Handwerksangelegenheiten auf der Herberge, oder in irgend einem andern Orte zusammen zu kommen: Ingleichen, ohne dessen Vorwissen und Unterschrift, ein Anbringen in Handwerkssachen, welche nicht seine eigene Person allein betrift, einzureichen. — Uibri-gens wird auch den Gesellen bei schärfester Züchtigung untersaget, mit auswärtigen Weissgärbern in Handwerksvorfallen-heiten jemals Briefe zu wechseln. Fünftens: Wird die ordentliche Arbeit der Gesellen durch das ganze Jahr um 5 Uhr Morgens, ohne von dem Meister dazu gewecket werden zu müssen, anzufangen, und nach Umständen bis späten Abend zu dauren haben. Sechstens: Wenn ein Gesell einen sogenannten blauen Montag hielte, oder ansonst einen Arbeitstag müssig herum-gienge, oder zwar- in der Werkstatt bliebe, doch aber nicht arbeitete, oder an einem Arbeitstage einem auswandernden Gesellen das Geleit gäbe ; so soll er zum Erstenmal um 30 kr., zum Zweytenmal um 45 kr. zur Gesellen-Lade gestrafet, das Drittemal aber der Obrigkeit zu schärferer Züchtigung ange-zeiget werden. Gleichwie dann auch jener Meister, der solchen Müssig-gang ungeahndet liesse, auf die diesfällig gegründet befundene Entdeckung um 2 fl. zur Meisterlade gestrafet werden wird. — Daher wird auch Siebentens: Das wechselweise Heimsuchen der Gesellen hiemit alles Ernstes verbothen; und dafern sich ein Gesell erkühnte, an einem Werktage in eine andere Werkstatt zu gehen, daselbst die Gesellen in der Arbeit zu stören, oder wohl gar mit ihm zu trinken, und herum zu gehen anzulocken; so soll dieser für das Erstemal um 1 fl., und die Gesellen, welche die Arbeit unterlassen haben, jeder um 24 kr. gestrafet werden. Welcher Gesell sich dieser Verführung zum Zweytenmal schuldig machen würde, ist der Obrigkeit zu empfindlicherer Strafe anzuzeigen. Achtens: Sollen die hier in Arbeit stehenden unver-heyratheten Gesellen an Sonn- und gebothenen Feyertägen im Winter um 8 Uhr, im Sommer hingegen um 9 Uhr Abends in ihrer Meisters-Wohnung sich richtig einfinden. Wer ohne erhebliche Ursache um eine Stunde später käme, oder gar über Nacht ausbliebe, ist im lsten Falle um 15 kr., im 2ten aber um 30 kr. zur Gesellen-Lade unnachlässlich zu strafen. Neuntens: Wenn ein Meister seinen nicht bloss auf der Probe genommenen, sondern ordentlich in der Arbeit habenden Gesellen nicht mehr behalten wollte, oder der Gesell nicht mehr Lust hätte, bey seinem Meister zu arbeiten; so hat jener diesem 14 Tage vorher an einem Sonntage bey der Zusammenrechnung gehörig aufzusagen: der Meister dem Gesellen 14 Tage vorhinein die Arbeit aufzukünden. Sollte der Gesell vor Ausgang der bestimmten Zeit entlaufen, so wird er nach Beschaffenheit der Umstände gestrafet werden. Zehntens: Wenn der Gesell in der vorgeschriebenen Zeit aus der Arbeit tritt, ist ihm die Kundschaft, ausser der Stempelgebühr, unentgeltlich zu ertheilen. Uibrigens ist er keineswegs auszuwandern verbunden, es wäre dann, dass er sich von einem andern Meister auf eine unerlaubte Art hätte abreden lassen, oder, dass er geflissentlich schlechte Arbeit gemacht hätte, um solchergestalt seinen Abschied, und folglich die Gelegenheit zu erhalten, bey einem andern Meister einzu-tretten, in welchen beyden Fällen ein solcher Gesell, nachdem er vorher von dem Commissario diesfalls schuldig befunden worden, auf ein Vierteljahr, jedoch nicht aus den k. k. Erbländern zu wandern, und lezterenfalls noch den durch seine schlechte Arbeit verursachten Schaden zu ersetzen schuldig seyn soll. Eilftens: Sobald ein fremder Weissgärbergesell hier einwandert, soll er sich bey dem Obervorsteher melden, und ihm seine Kundschaft vorweisen, wornach er zu jenem Meister, der sich zuerst vorgemerkt hat, zur Arbeit angewiesen werden wird. Fände sich nun weder bey diesem, noch bey einem andern Meister nach 3 Tagen für den eingewanderten Gesellen eine Arbeit, so ist er alsogleich wieder weiter zu wandern schuldig. — An Platz der bisher gewöhnlichen unentgeltlichen Beherbergung bey den Meistern hat der eingewanderte Gesell, bis er Arbeit erhält, wegen der erstgemeldten dreytägigen Aufhaltungsfrist, täglich von dem Obervorsteher 3 kr. Schlafgeld aus der Meisterlade zu empfangen. Der auf dem Lande eingewanderte Gesell hingegen kann von dem Landmeister entweder unentgeltlich beherberget werden, oder dieser hat jenem statt dessen 1 kr. Schlafgeld zu geben. Zwölftens: Wird unter den schärfesten Strafen hiemit verbothen, dem eingewanderten Gesellen einiges Geschenk abzureichen, oder ihn vermittelst eines Frühstückes, Mittag-mahls, oder eines Trunkes frey zu halten, so wie auch alle übrigen theils ungeräumten, theils schädlichen Missbräuche, und namentlich die bey dem Geschenke üblich gewesenen albernen Handwerksprüche, nebst den diesfälligen Strafen unter der schärfesten Züchtigung hierdurch ernstlich abge-schaffet sind. Dreyzehntens: Sobald ein eingewanderter mit einer glaubwürdigen Kundschaft versehener Gesell (denn, wer keine Kundschaft aufzuweisen hat, kann weder Schlafgeld, noch Arbeit bekommen) von einem Meister aufgenommen wird, hat er sich in dessen Wohnung an eben dem Tage der Aufnahme geziemend einzufinden, und seine Kundschaft dem Meister zu behändigen, damit dieser solche sodann dem Obervorsteher zur Verwahrung übergeben möge. Bey dieser Gelegenheit wird ernstlich verbothen, dass ihn die Gesellen hin und her begleiten, wie auch, dass er von dem Meister, wann er eintritt, einen Trunk oder Lohn zum Voraus verlange. Vierzehntens : Soll sich jeder hier das Erstemal eingewanderter Gesell, wann er in die Arbeit tritt, bey der nächsten Gesellenzusammenkunft in das Gesellenbuch gegen Erlag 6 kr. einschreiben lassen, und monatlich 2 kr. zur Gesellen-Lade bezahlen, welches auch von jedem freygesprochenen, und dadurch zu einem Gesellen gemachten Jungen, jedoch gegen eine Einschreibgebühr von 30 kr. zu leisten ist. Fünfzehntens: Wird hiemit nachdrücklichst verbothen, einiges Geld aus der Lade auf Essen oder Trinken zu verwenden, indem alle, unter was immer für einem Namen einkommende, und getreulich einzulegende Gelder zur Bestreitung der bey der Weissgärber-Gesellschaft vorkommenden unvermeidlichen Ausgaben, zur Hilfe für einen kranken oder nothleidenden Gesellen, zur Beerdigung eines ganz mittellos verstorbenen, und auf ähnliche fromme Werke bestimmet sind. Uibrigens soll über alle Einnahmen und Ausgaben eine richtige jährliche Rechnung von der Gesellenschaft und dem Commissario geleget werden. Sechszehntens: Sollen gegenwärtige Artikel, während der nächsten zwey Jahre nach derer Kundmachung, alle Quartale zu Jedermanns Wissenschaft und Nachachtung deutlich herabgelesen werden. Nach Verlauf dieser Zeit aber hat es nur alle 6 Monate, jedoch unfehlbar zu geschehen. Nachdem Wir nun die Uns von den gehorsamsten Weiss-gärbermeistern dieses Landes Krain verbessert vorgelegten, die Meister sowohl, als die Gesellen betreffenden, und nach obigem vollen Inhalte umständlich auseinander gesezten Zunftartikeln der Gesinnung und Vorschrift der hohen Hofkanzley vollkommen entsprechend befunden haben ; so werden sie zu Jedermanns Wissenschaft und Darnachachtung der sämment-lichen Zunftgenossen gegenwärtig kund gemacht, anbey nicht allein dem landesfürstlichen Magistrat der hiesigen Hauptstadt, dann den übrigen Gerichtsbarkeiten des Herzogthums Krain derselben Handhabung hiemit verordnet, sondern auch den vermöge dieses offenen Briefes in eine eigene Lade zusammen zu tretten berichtigten Weissgärber-Meistern und Gesellen bey jeder billigen in den höchsten Vorschriften gegründeten Beschwerde der Schutz der Kreisämter, und dieser vereinigten Länderstelle andurch zugesichert. Gegeben in der landesfürstlichen Hauptstadt Laibach den 8ten Februar 1804. Johann Nep.Graf v. Trautmannsdorf Gouverneur. Alois von und zu Cannai auf Ehrnberg. (L. S.) Ex Cons. Caes. Regii Supre- mi Capitaneatus Ducatus Camiolise, & Comitatuum Goritias & Gradiscae. Anton Franz v. Coppini. Abnorm gefärbte Nebelkrähe. Corvus Cornix L. Von Ferdinand Schulz. Am 29. Februar bekam das hiesige Landesmuseum «Rudolfinum» eine Nebelkrähe, welche wegen der abnorm gefärbten Federbildung der Erwähnung wert ist. Die Krähe wurde von dem städtischen Jagdaufseher Paul Potokar am 28. Februar im städtischen Reviere, nächst Laibach erlegt. Der Vogel hat am Kopfe, über die rechte Seite, von der Schnabelwurzel bis zur Mitte des Schädels einen weissen Fleck; ebenso sind auch einzelne Federn, welche die Nasenlöcher decken, weiss. Die Federn an den Schwingen sind vom unteren Kielende bis gegen das Ende rein weiss, die Spitzen graubraun umsäumt. Die Federn im Schwänze haben in der Mitte längs des Kieles einen länglichen weissen Fleck. Am linken Fusse sind zwei Krallen mit je einem weissen Flecke gezeichnet. Der ganze übrige Körper ist etwas lichter, als wie der der gewöhnlichen Nebelkrähe. Das Auge ist dunkel. Auch besitzt das hiesige Museum eine bis auf einen lichtbraunen Fleck, welcher sich von der Nasenwurzel bis zum halben Schädel erstreckt, ganz weisse Nebelkrähe. Diese Krähe wurde im Jahre 1859 bei Wördl nächst Rudolfswert (Unterkrain) vom Grafen Albin Margheri erlegt und dem Landesmuseum geschenkt. Ein Gebürenbuch aus der französischen Verwaltung Krains. Von Prof. Dr. Oskar Gratzy. Das Titelblatt hat die vorgedruckte Aufschrift: Administration de 1’ enregistrement et des domaines. Sommier des droits certains d’ enregistrement, de timbre et de greffe. Direction de Laybach. Le présent Sommier, contenant cent feuillets, a été signé par premier et dernier, coté et paraphé en tous ses feuillets, par moi soussigné, Directeur de 1’ Administration de 1’ Enregistrement et des Domaines, pour servir au Receveur à porter, par suite de numéros, les découvertes des droits d’ enregistrement, de timbre et de greffe, qui auront été re-connus certains. Fait à Laybach le 1. mars 1812. (Die Unterschrift ist unleserlich.) Die Buchseiten haben folgende Titelköpfe vorgedruckt: Sommier certain des Droits d’ Enregistrement de Timbre et de Greffe. Numéros du Bureau; de la Direction. Articles reconnus certains. Observations. Die erste Eintragung beginnt: Succession de Michel Riegger, dit holzmeister, à Laybach, décedé le 21. decembre 1811. Unter Aufzählung seiner Nichten wird das mobile Vermögen (fortune mobiliaire) auf 1373 Francs 61 Cent, erhoben und dazu die 10°/0 Auflage vorgeschrieben, welche aber auf 68 Francs 69 Cent, ermässigt wurde zufolge der Erklärung der «Commission de Liquidation», dass die bezügliche Vorschreibung nicht zum richtigen Termine veröffentlicht worden war. Die zweite Eintragung auf der ersten Folioseite bezieht sich auf einen Mathias Lackner, welcher die vorgeschriebene Steuer von 40 Francs 60 Cent, infolge mehrerer Recurse erst im Mai 1813 wirklich bezahlte, wie die Eintragung in die Anmerkungen besagt: «payé le 12 mai 1813, porte sur le Registre des actes publics folio 46........» Weiters schliesst sich auf Grund früher erwähnter Recurse ein Actenstück des Amtsvorstandes «Verificatcurs»- zu Obervellach (welches «bureau» auch zur «Direction Laybach» zählte) an — vom Datum 16. October 1812 —, in welchem dem Schätzmeister aufgetragen wird, sich genau an die Vorschriften vom 28. Februar 1812 und 15. April 1812 zu halten; darunter auch die Pflicht, für jede Sache ein eigenes Folio zu führen, damit alle Amtsbescheide unter einem in den «Observations» angemerkt werden können. Auch wird ein Belehrungsbeispiel aufgestellt, das folgenden Vorwurf hat: «N. N. verkauft ein Grundstück im Werte von 2000 francs, so ist er bemüssigt, 400 francs zu zahlen.» Bei Mobilien soll aber nicht der Ankaufspreis, sondern nur der gegenwärtige Wert abgeschätzt werden. Die Acten sind täglich abzuschliessen, um einen Abgesandten der Direction stets rasch Einsicht nehmen zu lassen oder über Auftrag an die «Direction Laybach» abgegeben zu werden. Die nächste Eintragung ist dadurch interessant, weil der Beamte in den französischen Wortlaut die Bezeichnung des Grundstückes mit ihrem deutschen Namen: «die Unterbenker Halbhube und 3 Jochs» champs (Felder), «18 Jochs» foréts (Wälder), anführt. Unter den kleineren Posten mag die siebente aus geographischem Interesse hervorgehoben werden; ein Grundstück bei Obervellach wird bezeichnet als terrain dit «Sattel», also mit dem Hinweis auf seine Lage im Gebirge. Eine Reihe Erbschaftssteuern werden uns auch vorgeführt, und zwar aus dem Obervellacher Amt; es stehen die Namen verzeichnet: «Comte Theodore de Bathyany», Aich-holzer, Suntinger, Eider, Kumnig, Banner, Angermann, Uiber-pacher, Schmitzensteiner, Dollnig, Plöschgatterer, Stallhofer; die Post Nr. 25 zählt die directe Erbfolge des «André Knapp, bauer an der Knapphuebe zu Winkl Heiligenbluth, als André, Francois, ses enfants» auf und schreibt ihnen 38 Francs 40 Centimes Erbsteuer vor (23. Jänner 1813). Es wäre zu ermüdend, die nun folgenden, mehrere Seiten umfassenden kleinen Posten hier wiederzugeben; ihr historischer Wert ist zu gering. Dafür spricht uns die Post 35 seltsam an; denn in ganz gleicher Handschrift setzt der Beamte ohne irgend eine erklärende Bemerkung nun in deutscher Sprache die Buchung fort und begleitet sie nurmehr in der Rubrik «Observations» —-Anmerkungen — mit der in französischer Sprache geschriebenen Notiz: «payé le.........du Registre des Actes S: S: privées»; aber dies auch nur 1'/2 Seiten weit, dann ist rein deutsche Amtierung, die sich sonderbar unter dem vorgedruckten französischen Titelkopf ausnimmt. Die Eintragung vom 1. November 1813 spricht vom «Verkauf liegender Güter im Canton Obervellach der Direction Laybach, welche am 26. April 1813 erfolgte, am 10. Mai zu Wien von Dr. Dominik Fortschnig, Hof- und Gerichts-advocaten als Bevollmächtigten der Frau Eleonora Gräfin von Batthyany, verehelichte Gräfin Althan, wohnhaft in Wien, Universalerbin der in Illyrisch-Kärnten befindlichen Entitäten ihres Herrn Vaters seelig Grafen Theodor von Batthyany . .» Herr Johann Lax, Gutsbesitzer, wird als Maire und Notair, wohnhaft zu Gmünd, Herr Franz Sigmund Mulli als Notair zu Obervellach dabei amtsthätig erwähnt. Es werden als gebürenpflichtige Verlassenschaftssachen der Gebürendirection Laybach aufgezählt: Ein Kupferbergbau in der Grossfragant, Schmelzgebäude am Raggabach, Kohl-arbeiterhiitten, das Gut Trabuschken, das Hammerwerk Napp- lach, drei Häuser in Obervellach ;.......gegen eine Summe von 2000 fl. oder fünftausend hundert ein und siebenzig Francs 72 Centimes für den Kupferbergbau, und für alle übrigen Realitäten den Inventarial-Schätzungswert von 30.460 fl. 20 kr., oder acht und siebenzig Tausend sieben hundert sechs und sechzig Francs 11 Centimes, in Summa 83.937 Francs 83 Cent. — Gebür zu 4% à 3357 Francs 60 Cent, und das Decime dazu 335 Francs 76 Cent., Total 3693 Francs 36 Centimes, dann die Strafgebür wegen Verspätung auch mit 3693 Francs 36 Centimes angesetzt. Enthaltend noch die Bedingnis, dass die Käufer sich verbinden, die Registerumschreibegebüren und abfällig sonstig gesetzlichen Taxen aus Eigenem zu zahlen-Die doppelte Strafgebür aber ist vermöge Entscheidung des hohen Guberniums zu Laybach de dato 26. September 1813 nachgesehen worden. Die einfache Gebür wurde laut Einregistrierung im Register der Privat-Acten Folio 60 am 23. December 1813 bezahlt. Auf der nächsten Seite wird ausdrücklich das 1% der Gebüren als «Kriegsdecime» angeführt. Die 37. Post verzeichnet die Successionsgebür über das hegende und fahrende Vermögen der Verlassenschaft des unterm 25. März 1813 zu Obervellach verstorbenen Herrn Johann Georg Staudacher mit 5°/0 von dem Schätzungswerte 6716 Francs 77 Centimes. In der Rubrik «Observations» aber steht: «Laut Bericht der Direction der Domainen zu Laybach vom 20. April 1814 ist die Eintreibung des Betrages dem Receveur der Gerichtsacten Herrn von Eisank zu Villach übertragen worden.» Weiters steht noch vermerkt: «Solche Erträge müssen laut Art. 813 des Codex Napoleon und Circulaire Sr. Excellenz des Reichsoberrichters und Justizministers über die Vollziehung des 813. Artikels des gedachten Codex de dato 12. Messidor J. 13 oder 1. Juli 1805, Nr. 28, welches Circulaire im Supplement des obigen Codex zu finden ist, an die Domainencasse des Bezirkes abgeführt werden.» Die 39. Post ist durch die Menge Amtsanmerkungen interessant. Von einem Güterverkauf im Werte von 151.919 Francs sollte an Gebüren 6076 Francs bezahlt werden. Dies scheint sich nun sehr in die Länge gezogen zu haben, denn die «Observations» verzeichnen: «Mit Ermahnungszettel vom 23. Jänner 1814 sind die Käufer zur Bezahlung dieser Gebür aufgefordert worden»; am 1. Februar ist gegen dieselben dies-halb ein Zahlungsbefehl erlassen worden; den 13. Mai ist die Denkschrift gegen dieselben an das Tribunal erster Instanz eingeschickt worden; darauf ist eine Abschrift eines Gouvernementbeschlusses de dato Laibach den 17. Mai durch den Herrn Friedensrichter zu Obervellach zugestellt worden, womit dieser Gegenstand einem gerichtlichen Spruche zur genauen Untersuchung zu bringen anbefohlen; vermöge Decret der Intendanz zu Villach wurde die Tagsatzung zu dieser Untersuchung auf den 26. Juni, dann auf den 1. Juli und nochmals auf den 9. August verschoben. Und nun schliesst das Gebürenbuch aus der Franzosenzeit mit dem lakonischen Satze: Mit erstem Juli 1814 ist aber diese Intendanz sowie alle anderen ausser Wirksamkeit gesetzt. Kleinere Mittheilungen. Die Errichtung eines internationalen Systems von Erdbeben-Beobachtungsstationen. Während wir uns in Krain sowie in allen österreichischen Ländern anschicken, in Hinkunft eintretende Erderschütterangen planmässig zu beobachten, besteht in Gelehrtenkreisen die Absicht, ein Netz von Stationen über die ganze Erde zu spannen, welches die Aufgabe hätte, die Störungen im Gleichgewichte der Erdrinde zu registrieren. Die Vorschläge zu diesem Unternehmen wurden von dem genialen, der Wissenschaft allzufrüh durch den Tod entrissenen Gelehrten E. v. Rebeur-Paschwitz (in Strassburg) ausgearbeitet. Es knüpft sich an dieselben ein so hohes Interesse, dass wir uns erlauben, sie auszugsweise unseren Lesern mitzutheilen. Seit einer Reihe von Jahren beobachtet man auf mehreren europäischen Stationen mit Hilfe äusserst empfindlicher Instrumente (Horizontalpendel, Verticalpendel, Bifilarpendel u. a.) leichte, für das Gefühl nicht wahrnehmbare Erderschütterungen. Es gelang, den unzweifelhaften Zusammenhang derselben mit entfernten Erdbebenkatastrophen festzustellen. Einige Beispiele werden dies zeigen. Am 17. April 1889 fand in Tokio ein heftiges Erdbeben statt. Da in Japan die Erdbebenbeobachtung systematisch organisiert ist, so konnte man feststellen, dass dessen erste Spuren in dem 9000 km entfernten Potsdam schon 13 Minuten später eintrafen. Am 22. März 1894 wurde wieder in Tokio ein Erdbeben beobachtet, dessen Ursprung aber etwa 1000 km nordöstlich am Grunde des Stillen Oceans lag. Es erreichte die Sternwarten von Charkow und Nikolajew in Südrussland, welche 7900 km vom Ursprung entfernt sind, nur 7‘/2 Minuten später als Tokio, und traf nach weiteren zwei Minuten in Rom ein, nachdem es noch 1600 km zurückgelegt hatte. Das grosse Erdbeben, welches am 27. October 1894* die westlichsten Theile Argentiniens erschütterte, wurde schon 17 Minuten, nachdem es auf der Sternwarte von Santiago de Chile gefühlt worden war, in Rom bemerkt, trotzdem diese Stadt 11.500 km vom Erdbeben- * E. v. Rebeur-Paschwitz sagt : «Nachdem die Registrierungen in Strassburg eingestellt waren (4. September 1893), begann bald eine an grossen Erdbeben reiche Periode, wie wir sie wohl seit Jahren nicht erlebt haben.» (Gerlands Beiträge zur Geophysik 1895, pag. 505.) herde entfernt ist. Ein bis zwei Minuten nachher erreichte es Charkow in Russland, hatte also weitere 2000 km zurückgelegt. Etwa um dieselbe Zeit oder noch etwas früher wurde der Anfang der Bewegung in Tokio bemerkt, dessen Entfernung 17.400 km beträgt, d. h. nicht weit von dem Antipodenpunkte des Erdbebens. Genaue Vergleiche der Registrierungen dieser und anderer Beben durch empfindliche Seismometer lehren, dass die Bewegung, welche die erste Störung in Europa verursachte, ihren Weg mitten durch die Erde nimmt und dass in den Tiefen der Erde elastische Bewegungen viel rascher fortgepflanzt werden, als an der Oberfläche. Im weiteren Verlaufe der Störungen sind lange, flache Wellen erkennbar, welche über die Erdoberfläche ebenso hingehen, wie die Dünung über den Ocean. Sie haben eine Länge von 40 bis 50 km, während ihre Höhe nur nach wenigen Centimetern zählt. Sie verändern periodisch das Niveau der Erdoberfläche, eine Kirchthurmspitze schwankt unter ihrem Einflüsse langsam hin und her. Der günstige Erfolg, welchen die bisherigen Beobachtungen trotz der rein zufälligen Gruppierung und geringen Zahl der Stationen gehabt haben, gibt die Veranlassung, die Gründung eines internationalen Netzes von Erdbebenstationen in Anregung zu bringen. Es wird demnach für den ersten Anfang die Errichtung von zehn Observatorien vorgeschlagen, welche von Japan (also einem der wichtigsten Erdbebenländer, das zugleich die beste Organisation der Bebenbeobachtung besitzt) aus möglichst gleichmässig auf der ganzen Erde vertheilt wären. Alle diese Stationen (etwa Schanghai, Hongkong, Calcutta, Sydney, Rom, Tacubaya [Mexico], Port Natal, Capstadt, Santiago de Chile, Rio de Janeiro) gewähren die Möglichkeit einer genauen Controle der Uhren nach astronomischen Zeitbestimmungen, welches die erste Bedingung für genaue Erdbebenbeobachtungen ist. Jede Station müsste zunächst mit einem Horizontalpendel und einem Registrierapparat ausgerüstet werden. (Die Beschaffung und Inganghaltung würde jährlich 1000 Mark erfordern, die Bedienung kann auch einer wissenschaftlich ungeschulten Person übertragen werden.) Ueberdies wäre eine Centralstelle für die Sammlung und Publication von Erdbebennachrichten aus der ganzen Welt zu schaffen. Durch die so in Vorschlag gebrachte Organisation würde die Seismologie eine ungeahnte Förderung erfahren. Da die von einem Erdbebenherde ausstrahlende Bewegung sich durch den Erdkörper fortpflanzt, so würde man auch ein Mittel gewinnen, um auf indirectem Wege Aufschlüsse über den Zustand des Erdinnern zu erhalten, und könnte so mit Aussicht auf Erfolg an die Lösung einer Frage herantreten, welche für die Wissenschaft von fundamentalster Bedeutung ist. F. s. Meliorierung von Torfmooren. Einer Besprechung von Theodor Homéns Studie: «Bodenphysikalische und meteorologische Beobachtungen mit besonderer Berücksichtigung des Nachtfrostphänomens», Berlin 1894, in der Zeitschrift «Das Wetter», Jahrgang 1895, durch R. Assmann, entnehmen wir folgende Bemerkung, welche mit Rücksicht auf die bevorstehende Meliorierung des Laibacher Moores beachtenswert ist: «Für Moorgegenden empfiehlt der Verfasser Trockenlegung und Bebauung, besonders aber Mischung und Ueberfahrung mit anderen, besser wärmeleitenden Boden, wie Sand oder Lehm. Trockenlegung allein würde die Gefahr (von Nachtfrösten) nur noch verschlimmern, da dann der Moorboden zwar am Tage mehr Wärme aufnehmen würde, infolge seiner schlechten Wärmeleitung aber nachts äusserst wenig Wärme aus den tiefen Schichten nach oben dringen könnte.» «Die, wie es scheint, von dem Verfasser nicht gekannten, in Deutschland jedem Landwirte geläufigen Erfolge, welche der unvergessliche Rimpau in Kunrau mit seiner nach ihm benannten, auf Austrocknung und Ueberfahrung von Sand auf das Moorland beruhenden ,Dammcultur-Methode' im Drömlingsbruch erzielte, sprechen mit beredten Worten für den Wert dieses Verfahrens.» Diese Methode wurde, wenn wir nicht irren, auch in dem neuesten Projecte der Meliorierung des Laibacher Moores in Aussicht genommen. Hier empfiehlt sie sich insbesondere noch aus einem anderen Grunde. Die alleinige Trockenlegung des Laibacher Moores hätte nämlich ein Nachsinken seines Niveaus zur Folge. Der Abfluss der Niederschlagswässer würde dadurch verlangsamt werden. Ueberschwemmungen würden wieder häufiger eintreten und die ganze Fläche müsste neuerdings vermooren. Das ganze kostspielige Unternehmen hätte also nur einen vorübergehenden Erfolg. Es ist demnach sehr empfehlenswert, durch Ueberfahrung das Niveau des Moores zu erhöhen; dadurch erwächst zugleich ein anderer oben erwähnter Vortheil. f. S. * Ausschreibung einer Vereinswahl im -Jahre 1775. Nachdem durch die beschehene Uebersetzung des gewest hiesig Landeshauptmannschaftlichen Raths Herrn Sigmund Grafen von Gailenberg als k. k. Gubernial-Rath nacher Gallizien diese Ackerbaues und der nützlichen Künste Gesellschaft zugleich ihres Canzlers verlustiger worden, sohin vermög angenommenen Institut zur Wahl eines anderen mittelst eines General-Congresses zu schreiten erforderlich ist: Als wird ein solches sammetlichen Herren Herren Mitgliedern mit dem geziemenden Ersuchen erinnert, womit denenselbten gefällig sein wolle den 18 ten dieses Monats nachmittag um 4. Uhr auf dem allhiesigen Landhauss zu obberührten Ende sich zahlreich einzufinden, damit die Wahle des künftigen Hern Canzlers durch mehrere Stimmen der Herren Mitglieder bekräftiget, und verherrliget werde. Laybach den 13. December 1775. o. G. * Vom Bad Töplitz im Jahre 1775. Das Hochfürstlich-Auerspergische warme Baad Töplitz in Unter-krain l'/2 Stund von der Stadt Rudolphswerth gegen Einöd gelegen, ist in dem Gebäu mit 3 Baadern, eines Tracteur-Wohnung, und 28 Zimmern für die Baad-Gäste, so hergestellt, dass in solchen alle Bequemlichkeit. Dieses ist sammt der einzuheben seyenden Baadestax, in Bestand, oder gegen Verrechnung der Baadestax und Fourestier-Zimmern künftigen Georgi 1776 zu verlassen, die Liebhabern, welche die ankommenden Baadgäste zu bedienen, und einen Tracteur abzugeben sich getrauen, haben sich zu Berichtigung der Uebernams-Puncten bis haibeten Merzen 1776 bei der Fürstlich-Auerspergischen Inspection in Laybach anzumelden. Marktpreise in Laibach vor 120 Jahren. Das Kundschaftsblatt verzeichnet für den 4. Jänner 1775: Ein Mernick, oder 1 halben Metzen Waizen . . . . Schorsitzen . . Rocken . . . . Schwarzgemischet Haiden .... Haber, ein Star . p. Tagw. k 128 k 99 k 83 k 65 k 65 k 169 k 130 k 102 k 88 k 68 k 69 k 176 k 133 k 105 k 91 k 71 k 72 k 183 Brod-Gewicht. Lauth der mit lezten Decemb. 1774. beschehenen Ausrechnung, solle auf das Monat Jenner 1775. pr. 1 kr. Landeswehrung: Gewicht : Pf. L. Q. Die Mund-Semmel . Die ordin. Semmel . Ein Label pr. 3. Pazen » detto » 2. » » detto » 1. » » Label » 10. Sold. » detto » 5. » Schorsizen Teig ablass oder Nachm. Teig L. 4 6 12 8 4 27« 1 O. G. Verpachtung der ehemaligen Jesuitengüter. Es haben Se. kais. kön. ap. Majest. mittelst eines hereingelangten höchsten Hof-Decret dd. 6ten praes. 24sten Monats May die allerhöchste Willensmeinung dahin zu erkennen zu geben geruhet, die sammentlichc ehemalige Jesuitengüter, und Realitäten auf längere Jahre verpachtet: und zu diesem Ende eine Licitation angeordnet: hierbey aber denen benachbarten Dominien Caeteris Paribus der Vorzug gestattet, auch die Pachtungszeit auf lange, und sogar bis auf 30 Jahre gegen vierteljährigen, und anticipate zu leistenden Pachtquanto bestimmet werden solle. Mit dem allergnädigsten Beysatz, dass aueh wohlhabende Abbteyen nicht auszuschlüssen seyen. Gleichwie nun hierzu eine eigene Licitationskommission in Personis der Landeshauptmannschaftl. Rathen Herr Leopold Freyherr v. Lichtenberg, und Herr Johann Bapt. von ISTemizhofen niedergesetzet, und die Licitationstäge auf den 20. 21. und 22. Noy. laufenden Jahrs Nachmittag in der hiesigen Burg bestimmet worden. Also werden all- und jede, welche ein- oder andere Herrschaft, Gut, oder Gült der ehemaligen Jesuiten in die Pachtung zu nehmen Vorhabens sind, sich zur obbestimmten Zeit, und Ort einzufinden, und ihre Offerta vorzubringen belieben. Laybach den 26sten May 1775. o. G. Der Warenverkehr auf der Save. Die Ueberbringung der Waaren auf dem Saustrom konnte bisher nicht so genau befolget werden, als es vielleicht die Partheyen wünschten, indem das Schifamt zu sehr entfernt war, welche Entfernung selbst zu einigen Unrichtigkeiten Anlass gab, weil man nicht allzeit dahin Nachricht zu geben Gelegenheit hatte; um also aller Unordnung vorzubeugen, und den Handel von dieser Seite besser befördern zu können, ist die Veranstaltung getroffen worden, dass man ins künftige in Laybach selbst die Bestellungen besorgen werde. Es wird also allen jenen, die einige Schiffe zu Ueberbringung ihrer Waaren nöthig haben, zu wissen gemacht, dass sie sich bey der Schiffarts-Direction hier in Laybach können vormerken lassen ; man darf demnach die Gelder nur in das kaiserl. königl. Kameralzahlamt, oder in die Behausung des Herrn Direktors einschicken, so werden die Bestellungen richtig besorget werden. o. G. (Aus dem «Wöchentlichen Kundschafterblatt» vom Jahre 1775 zu Laibach.) Herausg. u. verlegt vom Musealverein f. Krain. — Druck von Kleinmayr & Bamberg in Laibach.