Ni-. 6.9. l849. Mlsblalt zur LMchcr Zeitung. Donnerstag den 17. Mai. Vubcrnial - Verlautbarungen. Z. 862. (2) Nr. ""/.955 C i r c u l a r e des k.k. illyr. Guberniums. — Im Nachhange zu dem Gubernial-Cuculare 660. Laibach vom 27. September 1848, Z. 22277, wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht: das hohe Finanz-Ministerium habe mit dem De-crete vom 4. April l849, Zahl 7422. bewilliget, daß der Gemeindezuschlag von den unter Post - Nr. 1 des Verzehrungssteuer-Tariffes vom 27, October 1838 begriffenen sämmtlichen ge-brannten geistigen Flüssigkeiten, somit auch vom Branntweingeiste bei der Einfuhr nach Laibach ohne Unterschied des Alkoholgehaltes nur mit dem Betrage von Einem Gulden 49 kr. Conv Münze pr, Eimer cingehoben werde. — Was zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am 29 April 1849. Leopold Graf v. Welsershei mb, LandeS ' Gouverneur. Z^88i. (!) Nr. 9229. Kundmachung. Es sind nachbenannte Studcntenstipendien in Erledigung gekommen und wieder zu besetzen: 1) Bei der von, Priester Georg Thomas errichteten Studcntenstiftung (Rumpler'sche benannt) der I.Platz, im dermaligen Iahreserttage von 3N fl. C. M. — Zum Genusse derselben, welcher übrigens auf keine Studienabtheilung beschrankt ist, sind studierende Jünglinge aus der nächsten Verwandtschaft des Stifters, in Ermanglung solcher sodann jene, welche mit Friedrich Persche verwandt smd, und bei deren Abgang endlich Studierende überhaupt berufen, — Das Prasentattonsrecht udt der Weltpriester O>. Adam Lukas R> mpler aus. — 2) Bei der vom Priester Christoph Skofich ernch-teten Stiftung der I. Platz, mit jährllchan tU si. 3<» kr. C M. — Diese Stiftung i kann nach vollendeten Vorbereitungsstudien zur Th.ologie nur noch in der Theologie fortgenossen werden, und ist für Studierende überhaupt bestimmt. — > Das Präsentationsrecht gebührt dem hochwürdigen fürstbischöfl. Ordinariate zu Laibach. — 3) Bei der vom Mathias Sluga errichteten Stiftung der 5. Platz, im Iahreserttage von ) welche mit dem Stifter überhaupt verwandt sind; bei Abgang auch solcher 0) die aus der Nachbarschaft St Johann des Täufers zu Jauchen gebürtig; endlich li) die Kramer überhaupt sind. — Der Genuß ist auf keine Studienabtheilung beschränkt, und das Präsentationsrecht gebührt gemeinschaftlich den nächsten Verwandten aus der besagten Familie.__ Bewerber um diese Stipendien haben ihre mit dem Taufscheine, dem,Impfungs- und Armuthszeugnisse, dann mit den Studienzeugnissen der zwei letztverflossenen Semester, und bczügllch der V erwandtschaft, mit dem Stammbaume docu-mentirten Gesuche bis Ende Mai d. I. bei diesem Gubernium zu überreichen. — Vom k. k. illyr. Gubernium. Laibach am 5. Mai 1849. Z. 85 l. (3) Nr. 12467, 2a 903«. Kundmachung. Bei der k. k. Camera!- und Creditscasse zu Salzburg ist die erste Caffeoffiziersstelle, mit 6Utt st. Besoldung, in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche sich um diese Stelle oder um eine etwa hledurch in Erledigung kommende mindere Casseofsizialsstelle bei der k. k. Camera! - und Creditscasse m Salzburg, oder dem k. k. Cameral-und Kriegözahlamte in Linz bewerben wollen, haben ihre mit allen Dienstcsbehelfen bellten Gesuche durch ihre vorgesetzten Behörden bi5 Ende Mai d. I. bel der k. k. ob der ennsischen Regierung zu überreichen, und sich über ihre Fähigkeittt,, im eintretenden Falle eine Caution von I5M) ft. bls 2U00 si. leisten zu können, legal auszuweisen. — Die Bewerber, welche nicht bei landesfürstl. Cassen angestellt sind, haben anzuzeigen, wann und wo sie die lchte Cameralcasse-Prüfung bestanden yabe», oder doch sich bereit zu erklären, die-jelbe sogleich abzulegen. — Auch wird den Bewerbern zur Pflicht gemacht, ihre etwaigen Verwandt» oder Schwagerschafts-Verhältnisse mit einem oder dem andern Beamten der obgenannten k. k. Zahlämtrr anzugeben. Insbesondere haben 'sich diejenigen, die eine Anstellung bei dem k. k. Cameral- und Kriegözahlamte in Linz suchen, auch üoer die bestandene Prüfung aus den Kriegscasse-Geschaften auszuweisen. — Von der k. k. ob der ennsischen Landesregierung. Linz am 22.Aprü 1849. Z, 852. (3) Nr. 15U28. Gud. Nr. 9359. Kundmachung. l Für die Besetzung der Lchrkanzel der pol- nischen Sprache an der k. k. Universität zu Olmüh, womit eine Remuneration jährlicher 4ttU fl. C. M. verbunden ist, wird ein neuerlicher Concurs ausgeschrieben. Der Termin zur Anmeldung um diese Lehrkanzel ist bis Ende Juni d. I. festgesetzt. — Diejenigen, welche sich darum bewerben wollen, haben ihre gehörig belegten Gesuche, worin der Nachweis über die vollkommene Kenntniß dieser Sprache enthalten seyn muß, in diesem festgesetzten Termine bei dem k. k. Landes - Präsidium zu Brunn einzubringen. — Brunn am 24 April 1849. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 871. (2) Nr, 4265. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird dem unwissend wo befindlichen Herrn Alex. Gorenz mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert : Es habe wider denselben bei diesem Gerichte Frau Iosepha Iallen, ehemannlich Simon Iallen't sche Universalerbin, eine Hypolhekarklage auf Zahlung von 200U si. C. M. c. ». c.) eingebracht und um die Anordnung einer Tagsatzung gebeten. Ha der Aufenthaltsort des Beklagten, Alex. Gorenz, diesem Gerichte unbekannt, und weil er vielleicht aus den k. k. Erdlanden abwesend ist, so hat man zu dessen Vertheidigung und auf seine Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichts« advocate« Hrn. I)»'. Lindner als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Zur Verhandlung wird die Tagsatzung auf den 20. August l. I., um 9 Uhr Vormittags vor diesem Gerichte angeordnet und Beklagter dessen zu dem Ende erinnert, damit er allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Hrn. Or. Lindner, Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondere, da er sich die aus seiner Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumcssen haben wird. Laidach dm 1. Mai 1849. 3. 872. (2) Nr. 1166. Kundmachung. In der Stadt Tschernembl wird demnächst eine k. k, Briefsammlung aufgestellt, und die Besorgung des Manipulations- und Beförderungsdienstes an einen hiezu geeigneten Bewerber gegen Abschluß eines Dienstvertrages mit liehen werden. Diese Briefsammlung wird ver-dem Postamte in Mottling in wöchentlich viermaliger Verbindung stehen, weßhalb der jeweilige Briefsammler in der Woche viermal die Briefe und Fahrpostsendungen nach Mottling und zurück zu besorgen haben wird. Die gewöhnlichen Bezüge bestehen in einer Remuneration, einem Kanzleipauschale und einem Antheile an Percenten von der Brief- und Fahrpost-Ein« nähme, so wie in den Gebühren für den Transport der Sendungen — Die Bewerber hierum haben ihre dießfalligen Gesuche unter Nachweisung ihres Alters, der persönlichen Befähigung, des sittlichen Wohlverhaltens, dann eines geeigneten Besitzstandes, bei dieser Oberpostverwaltung bis 7. Juni l. I. einzubringen und sich darin zugleich über die in Anspruch zu nehmenden Bezüge, insbesondere hinsichtlich der Beförderung, aussprechen. — K. K. illyr. Oberpostverwaltung. Laibach am 1U. Mai 1849. Z. 878. (2) Nr. 1565. Kundmachung. Bei dem k k. Absatz - Postamte in Steyer ist die Stelle des contwllirenden Offizials- und Postinspicienten, mit dem Gehalte von 6W st. und der Verbindlichkeit zur Cautionsleistung im gleichen Betrage, zu besetzen. — Die Bewerber um diese Stelle haben ihre dießfalligen, mit den Nachweisungen über Studien, Sprachkenntnisse und bisher geleistete Dienste versehenen Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Behörden bei der k. k. ob der enns'schen Oberpostverwaltung längstens bis Ende Mai d. I. einzubringen. — Laibach am 11. Mai 1849. Z. 865. (2) Nr. 1428. Circular-Verordnung. In Gemäßheit der Circular - Verordnung der bestandenen k. k. Obersten Hofpostverwaltung vom 9. August 1844, Z. 11364-2491, §. 9, unterliegen unter andern die aus Oesterreich nach der Insel Malta mit den Dampfschissen des öster« reichischen Lloyd zu versendenden Briefe dem Frankatur-Zwange, welcher auch noch gegenwärtig fortbestehen muß. — Für derlei Briefe war bisher die österreichische Porto-Taxe mit Rücksicht auf die Entfernung des Aufgabsortes von Triest, dann die Seegebühr von 18 kr. für den einfachen Brief zu entrichten, welches See-Porto jedoch nach In-h >lt der Circular - Verordnung vom 1. April 1848, Z. 189-1^. ?., von 18kr. auf 12 kr. herabgesetzt wurde. — Da aber die Weiterbeförderung der fraglichen Briefe von Corfu nach Malta mit den brit, tischen Dampfschiffen nicht geschehen kann, wenn nicht diese Briefe bis Corfu ganz franlirt sind, so muß von nun an für jeden den k. k. Postamtern zur Beförderung nach der Insel Malta über-qebenen Brief außer dem österreichlschen internen Porto und der See-Tare auch noch d,e jonlsche Porto- Gebühr bei der Aufgabe bezahlt werden — Die lnterne Taxe steigt nach dem österreichischen 28H Briefpost - Tariffs; hinsichtlich des Lloyd'schen See-Porto ist das in der Circular-Verordnung vom 1. April !848, Z. 189- ?. 1'., angegebene Stci-gungsverhaltnlß zu beobachten, hingegen beträgt das jonische Porto: für einen Brief bis einschließig '/4 Loth 8 kr., über ^ Loth bis einschließig 1'/, Loth 16 kr., über 1 '/2 Loth bis einschließig 3 Loth 29 kr., über 3 Loth bis emschließig 4'/, Loth 58 kr., über 4'/2 Loth bis einschließig 6 Loth 1 si. 14 kr. und so weiter für 1 Vz Loth um 1U kr. mehr. — Was in Folge Erlasses der h. Section dsr Posten im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten äclo 21. April l. I., Z. 2379, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Von d?r k. k. Ober^Postverwal-tung. Laibach den 2, Mai 1849. Z. 857. (3) Nr. 1497. Kundmachung. Bei dem Postamte in Ischl ist die controlli-rende Officialenstelle mit dem Gehalte von 600 fl. und dem Genusse einer Naturalwohnung, und bei der Oderpostverwaltung in Innsbruck eine provisorische Off'cialsstelle m.t5UUfl. Gehalt, gegen Erlag d?r Caution im Besoldungsberrage, zu besetzen. Welches mit dem Beisatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß die Bewerber um die eine oder andere dieser Stellen ihre gehörig documentirten Gesuche, unter Nachweisung der Post-Manipulationskenntnisse und Sprachen, im Wege der vorgesetzten Behörde, und zwar für erstere bei der Overpostuerwaltung in Linz, und für letztere bei der Overpostverwaltung in Innsbruck, unter Angade, ob sie mit einem der Beamten des dortigen Obetpostamtes verwandt oder verschwägert sind, bis 2U. Mai l I einzubringen haben. — K. K. illyrische Oberpostoerwaltung. Laibach am 10. Mai 1849. Z. 873. (I) Nr>'«^ Kundmachung. Der k. k. Tabak - Districts - Verlag zu Marburg in Lteiermark wird im Wege der öffentlichen Concurrenz, mittelst Ueberreichung schriftlicher Offerte, dem geeignet erkannten Bewerber, welcher die geringste Verschleiß-Provision fordert, verliehen. — Dieser Verschleißplatz hat seinen Material-Bedarf bei dem k. k. Hauptmagazine zu Gratz zu fassen, und es sind demselben 2 Unterverleger, dann 85 Trafikanten zugewiesen. — Nach einem mit Rücksicht auf den Erfolg der Jahre 1«4tt, 1847 und 1848 verfaßten Durchschnittsausweise betragt der Verkehr an Tabakmatenale 65,422"/^ Pfd., und im Gelde 4^,598 fl. 26^ kr.; dann an Stämpel 8416 st, 34'/4 kr.; zusammen also 5l,0l5 si. 1 kr. — Dieser Verschleiß gewährt bei einer Provision von I V4 ^ vom Gejpunst 5 st. 31 ^ kr., dann ü 8 A von den übrigen Tabakgattungen 3407 ft. 12'/4 kr.; ferner .'» '/, F vom Verschleiße der höhern Scampelclassen 8 st, 3tt kr., dann der nierern a 2 A l33st. 55^ kr.; endlich, mit Einrechnung des auf 332 st. 22 ^ kr. entzifferten öl!:, luil.ul.2 Gewinnes, für den Verleger eine Brut' toeinnahme pr. 3887 ft. 38^ kr. — Dagegen betragen die Ausgaben, nxlche oer Verleger von der obigen Einnahme zu breiten hat, beiläufig 1329 st, 34 ^ kr, über deren Adzug sich ein reiner Gewinn von 655» st. 4 '^ kr. darstellt. — Nur die Tavak-vericdlechpromsion t>t den Gegenstand des Anbotes zu diloen. Fur diejcn Verschleißplatz lst, falls der Ersteyer des Materials nicht Zug für Zug bar zu bezahlen beabsi^ tiget, ein stehender Credit bemessen, welcher durch eine in der vorgeschriebenen Art zu leistende Caution im gleichen Betrage sicher zu stellen ist. — Der Wumme dieses Credits gleich ist der unangreifbare Vorrath, zu dessen Erhaltung der Ersteher des Verschleißvlatzes verpflichtet ist. Die Caution, im Betrage von 57W st. für den Tabak und das Geschirr, ist nach der Uebernahme des Commlssionsgeschästts und zwar lang. stens binnen «Wochen, vom Tage der ihm bekannt gegebenen Annahme seines Offertes, zu leisten, — Z> Bewerber um diesen Arrschleißplatz haben 1U Percent der Cautlon als Vadium, in dem Betrage von 570 fl., vorläufig bet der betreffenden Cameral-Bezlrkocasse zu erlegen, und die dieß-fällige Quittung dem gcsl>gelttn und classenmäßig gestampften Offerte tmzuschlleßen, welches längstens bis 13, Iunl l849, Mittags 12 Uhr, mit der Aufschrift: »Offert für den Tabak-Verlag zu Marburg in Steiermark," bei der k. k. Cameral-Bezirks-Vcrwaltung in Marburg zu überreichen ist. — Das Offert ist nach dem am Schlüsse beigefügten Formular zu verfassen, und nebstbei mit der documentirten Nachweisung: «) über das erlegte Vadium, d) über die erlangte Großjährigkeit und c) mit dem obrigkeitlichen Sittenzeugnisse zu belegen. — Die Vadien jener Offerte, von welchen kein Gebrauch gemacht wird, werden nach geschlossener Concurrenz - Verhandlung sogleich zurückgestellt; das Vadium des Erstehers wird entweder bis zum Erläge der Caution, oder falls er Zug für Zug bar bezahlen will, bis zur vollständigen Material - Bevorrächigung zurückbehalten. — Offerte, welchen die angeführten Eigenschaften mangeln, oder unbestimmt lauten, oder sich auf die Anbote anderer Bewerber berufen, werden nicht berücksichtiget. — Bei gleichlautenden Anboten wird sich dle höhere Entscheidung vorbehalten. Ein bestimmter Ertrag wird ebenso wenig zugesichert, als eine wie immer geartete nachträgliche Entschädigung oder Provisions-Erhöhung Statt findet. —Die gegenseitige A'ufkündigungsfrist wird, wenn nicht wegen eines Gebrechens die sogleiche Entsetzung vom Verschlelßgeschäsce einzutreten hat, auf drei Monate bestimmt. — Die näheren Bedingungen und die mit diesem Verschlelßgeschäste verbundenen Obliegenheiten sind, so wie der Ertragniß-auswels und die HerlagSauslagen, vel der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung zu Marburg, dann in der hierottige» Registratur und un Vellagsorte einzusehen. —Den noch nach dem frühern Concessionssystem bestellten Tabak- und Stämpel-Hroß-verschleißern bleibt es freigestellt, sich um die Uebersetzung auf diesen Verlag unter der Bedingung, daß dem Gefalle dadurch kein Opfer auferlegt weroe, zu bewerben. — Von der Concurrenz sind jene Personen ausgeschlossen, welche das Gesetz zum Abschlüsse von Verträgen überhaupt unfähig erklärt, dann jene, welche wegen eines Verbrechens, wegen Schleichhandel, oder einer schweren GeMsübertretung überhaupt, oder einer einfachen Gefällsübertretung, insofercie sich dieselbe auf die Vorschriften, rücksichtlich des Verkehrs nut Gegenständen des Ltaatsmonopols, bezieht; dann wegen einer schweren Polizeiübertretung gegen dle Sicherheit des gemeinschaftlichen Staatsbandcs und den öffentlichen Ruhestand, dann gegen dte Sicherheit des Eigenthums verurtheilt, oder nur wegen Mangel an Beweisen losgesprochen wurden; endlich Verschlcißer von Monopolsgegen ständen, die von dem Verschleißgeschäfte strafweise entsetzt wurden, und solche Personen, denen die politischen Borschriften den bleibenden Aufent-halt im Verschleißorte nicht gestatten. — Kömmt e:n solches Hinderniß erst nach Uebernahme des Verschlag saMes zur Kenntniß der Behörden, so kann das Verschleißbefugniß «ogleich abgenommen werden. — Formular eines Offertes (auf 3U kr. Stämpel). Ich Endeögefertigter erkläre mich bereit, den Tabakverlag zu Marburg unter genauer Beobachtung der dicßfalls bestehendm Vorschriften, und insbesondere auch in Bezug auf die Material «Bevorräth'gung gegen eine Provision von... (mtt Buchstaben ausgeschrieben) Per-centen von der Summe d 650. (3) Nr. 289!». Ankündigung, Die Grotten-Verwaltung in Adelsberg bringt zur allgemeinen Kenntniß, daß am Pfingstmontage den 28. Mai l. I die jährliche Feier des Grotten festes, mit Beleuchtung der Grotte in allen Räumen und mit einer Tanzunterhaltung auf dem sogenannten Turnierplätze, Statt finden werde. — Das Grotten-fest beginnt um 3 Uhr Nachmittags und endet um 6 Uhr Abends; drei Pöllerschüsse werden den Anfang si g n al i si re n. — Eintrittskarten zu Ein Gulden für die Person werden bei der Cassa am Grotteneiligange gelöst, die Dome< stiquen der Gäste sind jedoch vom Eintritts-gelde frei. — Weitere Anforderungen an Grottengäste sind den Grottendienern streng untersagt. — Jedermann wird ersucht, sich des Abschlagen S von Grottcnsteinen zu enthalten. —Adelsderg am 4. Mai 1849. 3, 834. (3) Nr. l!0Z. Edict. Alle Jene, welche an die Verlassenschast des zu Lositze Haus. Nr. «8 am l8. Olwber I84>< ohne Hinterlassung einer Ichtwiülgen Anordnung verstorbenen Anton Brai0v>-, viil^» Kolwnc, aus w^s immer sür einem Ncchtsgnmde einen Anspruch zu machen gedenken, haben solchen bei der auf den 5. Juni l I,, Vunnittogs 10 Ukr hiergen'chts angeordneten Liquidlluiigstagsatzlmg, bei den Folgen des z. 8l4 b. O, B., geltend zu machen. Bezirksgericht Wippach am 28, Februar l849. Z. 844. (3) 9ii. 2l38. Edict. Vor dem Bezirksgerichte Weirelberg haben alle Ie,ie, welche ,. chcn gedenken, diese ihre Ansprüche binnen einem Iahre und k Wocden, von uiNenan^esetzlem Tage, so gewiß hieloils s'lbst oder drnch einen Bevol!mc>ct> iiglen anzudringen, widrigens das Verlaßadhand« lungsgeschäfl zwischen den Erscheinenden der Old-nung nach alisßemach!, nnd die Verlassenschast je« nen aus den sich Meldenden eingcannvonet werden wütde, denen sie nach dem Hchtze grbühlt. Weixclbe.g am 3l. Jänner »859.