Mittheilungen historisch des Vereines für Krain im September 1863. Redigirt von dem Secretär und Geschäftsleiter, k. k. Finanz-Concipisten August Dimitz. •: Inhalt: Die neuesten Ausgrabungen in Laibach. Von Dr. H. Costa. — Zur Geschichte der Reformation in Krain. II. 1. Vertreibung der Prädicanten von Wippach und Jdria. Ein Secret an Magister Christof Špindler. — Monats - Versammlung. — Verzeichniß der aufgenommenen Mitglieder und der Erwerbungen. Die neuesten Ausgrabungen in Laibach. Von Dr. H. Cost a. XJie zahllosen alten Münzen und vielen sonstigen Antikalien, die in Krain bereits da und dort zufällig ausgegraben wurden, beweisen, wieviel davon noch in der Erde verborgen liegen mag, doch leider, daß wir warten müssen, bis eben der Zufall etwas von jenen noch vergrabenen, historischen Schätzen zu Tage fördert. So verdanken wir der Grabung eines Abzugcanales längs dem Haupt- und resp. Domplatzc in Laibach, welche im Monate August d. I. stattgefunden hat, eine für die ältere Geschichte wichtige Entdeckung, indem man hier auf eine römische Wasserleitung stieß, von der man bisher keine Ahnung hatte; ja, man hielt bis vor Kurzem sogar dafür, daß am rechten Ufer der Laibach nie eine römische Ansiedlung bestanden habe. Jetzt aber wurden in der ganzen Länge des Domplatzes vor der Cathedral-Kirche, vom Hause Nr. 298 bis 309, wohlcrhalteue, irdene Wasserleitungsröhren vorgefunden, deren Eine 15 Zoll Länge, vorne im Durchmesser 2 Zoll 3 Linien, hinten aber 3 Zoll 4 Lin. mißt. Sic waren eine in die andere eingefügt und sozusagen hermetisch an einander geschlossen, ohne eben verkittet zu sein, so daß sehr leicht eine aus der andern herausgezogen werden konnte. Die Röhren lagen in der Richtung vom Schulplatze gegen das Magistrats-Gebäude am Hauptplatzc, und zwar je näher dem Magistrats-Gebäude, um so näher der Oberfläche der Erde, so daß die letzten herausgehobenen Röhren kaum zwei und V2 Schuh tief sich befanden; es waren jedoch dieselben nicht die äußersten, und müssen deren in dieser Richtung noch welche in der Erde liegen, sowie man auch am entgegengesetzten Ende gegen den Schulplatz, wo mit der Canalgrabung abgebrochen wurde, die Fortsetzung dieser Wasser-leitungsröhrcn sehen konnte. Diese Fortsetzung führt höchstwahrscheinlich über den Schulplatz, dann über den Jahrmarktplatz und um den Schloßberg zum Gruber'schcn Canal, bei dessen eben stattfindender Vertiefung behufs der Entsumpfung des Laibachcr Moores man ebenfalls auf ähnliche, der Stadt zugekehrte Röhren stieß, und sollen deren, wie man jetzt erst aus dem Munde eines Maurers schon vor Jahren bei Anlegung der, jenseits des Gruber'-schen Canales am Golovc-tBerge liegenden Hradeczky-Vorstadt vorgefunden worden sein. Es ist zu bedauern, daß cs an Mitteln fehlt, um in der angezeigten Richtung weitere Nachgrabungen im Interesse der Wissenschaft vornehmen zu können, gleichwohl dürfte cs sozusagen constatirt sein, daß vor Jahrhunderten eine Wasserleitung vom Golovo-Berge nach der alten Stadt, die auf dieser Stelle stand, bestanden habe, mag es nun Acmona gewesen sein oder nicht. Die Thoumasse sowohl als der ausgezeichnete Brand und die Form der Röhren lassen keinen Zweifel übrig, daß dieselben der römischen Periode angehören. Auch ist es bekannt, daß man in vielen andern alten Städten Thon-röhren fand, die zu Wasserleitungen dienten, denn die klugen Römer zogen dieselben den metallenen und hölzernen Röhren vor, weil jene (nämlich die thönerncu Röhren), wenn sie sorgsam angefertigt und der Zerstörung von Außen nicht ausgesetzt sind, am längsten, durch Jahrhunderte, sich erhalten. Auch sind neben der eben entdeckten Wasserleitung an verschiedenen Stellen gleichzeitig einige andern römischen Alterthümer vorgefunden worden, als: Särge, von verschiedener Größe ans Thonziegel geformt, wie bereit einer von 21 Zoll 3 Lin. Länge und 16 Zoll 2 Lin. Breite dem historischen Vereine übergeben wurde, dann Grablampcn, irdene Geschirre und Münzen. In den von den Arbeitern leider zerschlagenen Särgen fand man Menschcuknochen, und zwar einige sehr große, mit versteinerten Zellgeweben, und in dem einen kleinen Sarge Theile eines Kopfes mit ganz gut erhaltenen Kindcrzähnen; Zähne widerstehen bekanntlich am längsten der Zerstörung und erhielten sich, wie Plinius sagt, sogar in den Sarkophagen aus jenem leichten schwammigen Steine, welcher die übrigen Knochen der Leichen binnen 14 Tagen verzehrte. Eine wohlcrhaltenc irdene Grablampe, die man am Domplatzc ausgrub, trügt am äußeren Boden die Buchstaben CDESSI, worin der Name des Töpfers, der sic verfertigte, zu suchen sein mag. Zwei Töpfe, die an das hiesige Museum abgegeben wurden, ein größerer und ein kleinerer, haben die gewöhnliche hcutzu-tägige Topfform; zwei andere aus bett, von den Arbeitern erfährt, heransgcworfenen Bruchtheilen, soweit es ging, zusammen- gestellte Töpfchen haben die niedliche Gestalt der Milchtöpflcin aus Porzellan von % Scitel Gehalt, jedoch ohne Hänkel, und haben dieselben von Außen bis über die Hälfte gekerbte Streifen ringsherum. Bon den Münzen, die daselbst gefunden wurden, soll eine ein Conslans und eine zweite ein Galienus gewöhnlicher Art sein; eine dritte aber, die man aus Gold vermeinte, wurde durch Feuer derart zerstört und unentzifferbar gemacht, daß es sich nur vermuthen läßt, sie sei ein Nero. Dem Schreiber dieser Zeilen ist es nicht gelungen, eine der am Domplatze vorgefundenen Münzen zu Gesicht zu bekommen. Es ist vom histor. Vereine mehrmals und namentlich auch im Hefte der „Mittheil." für den Monat Februar 1852, bei Besprechung der damaligen „neuesten Ausgrabungen bei tzaibach", die Bitte gestellt worden, die Entdeckungen von Alterthümern dem histor. Vereine zum Behufe der vaterländischen Geschichte mittheilen zu wollen, was jedoch nur höchst selten geschieht, woran wohl auch der Dualismus die Schuld trägt, daß das Landes-Museum und der histor. Verein, in Ansehung der Sammlungen zur Landcsgcschichtc, dieselben Zwecke verfolgen, folglich einander Hierinfalls gewissermaßen beirren. Deßhalb kostet cs eine unsägliche Mühe, über allfällige archäologische Funde Notizen zu erlangen und zusammen zu stellen, welche am Ende auch noch unvollkommen sein können, wenn cs nicht gelingt, jeden einzelnen Fund zu eruircn. Die Direction des histor. Vereins benützt daher den gegenwärtigen Anlaß, um die oben gedachte Bitte hiermit abermals zu erneuern. derzeitigen Pfarrer Ordnung Zur Geschichte der Reformation in Kram, n. 1. Vertreibung der Prädicanten von Wippach und Jdria. Verzeichniß etlicher Artikel, welche die sectischen Burger zu Wippach ganz ärgerlich geführt haben. (Concept, im Vicedom - Archiv zu Laibach.) Erstlichen ist an dem nicht genug gewest, daß sie selbst sectisch seien, sondern sie haben andere von der heiligen allein scligmachcnden catholischen Religion abgehalten, ihnen lutherische Bücher vorgelesen, auch nicht allein in ihren Häusern, sondern gar an den Gassen öffentlich gepredigt, fürnemlich Bernhard Distl, der ein author dessen gewest und noch von der Fstl. D. Erzherzog Carl höchstscligstcr Gedächtniß von Wippach bandisirt, nachher aber durch eine allhiesige Landschaft für ihren Miteldingseinnehmer auf genommen worden, hat diejenigen Bauern, die sie zuvor von der catholischen Religion abwendig gemacht, wann sie wiederum catholisch gebeichtet und communicirt, mit schimpf lichen Worten angetastet und verspottet, die anderen aber, so gleichfalls communicircn wellen, von ihrem christlichen Vorhaben abgehalten. Am andern haben sic mit einem jeden Priester dis-putirt, die catholische Religion verachtet, und gar dem setzen wollen, wie er in der Kirchen predigen, auch die lutherischen Lieder singen sollte. Wie sie dann den Pfarrer gar in der Kirche, wann er gepredigt, reve,-enter lügen geheißen. Drittens haben sie die Kirchen mit Gewalt wider Ihrer Durch!, und der christlichen Obrigkeit Gebot eröffnet, die Glocken geläutet, und ihre Glaubensgenossen in derselben ihres Gefallens begraben. Viertens haben sie die Monstranzen, Kelche und anderes Silbergcschmeide, so bei der Kirchen vorhanden, mit Gewalt verkaufen wollen, daß man also genug zu wehren gehabt. Zum Fünften haben sie die Kirchcngüter als vereinte Zechprvbst mit Gewalt admimstrirt, das Einkommen zu ihrem eigenen Nutzen verwendet, die Steuern und Zinsen, so sich jährlichen verfallen, nicht abgercicht, vorncmlich auch die der Kirche gehörigen Weingärten in große Oedschaft kommen lassen. Zum Sechsten haben sie die Leute von den alten ge-bräuchigen Processionen abgehalten. Und wann die zu ©einet Veit bei Wippach ihre Prozessiones verrichtet, großen Spott aus ihnen getrieben, Gottölästcrlich zu ihnen gesagt, wo wellt Ihr mit eurem hölzernen Gott, der auf einer Galgen liegt, hin, dergleichen Fahnen oder Kreuze pflegt man allein im Kriegswesen und auf den Granizcn zu gebrauchen, zu dem cs noch nicht genug, sie haben auch auf sie gespieen. Und lctzlich dieß ärgerlich Leben so lang geführt, daß ermeldte Nachbarschaft zu S. Beit ihren Kirchfahrtweg auf den hl. Berg, nie mehr durch den Markt Wippach welches hievor allezeit geschah, sondern durch einen andern Ort, so eine ganze Meile Weges weiter, nehmen, und sich im Wenigsten von ihrer Andacht und anderen alten christlichen Gott wohlgefälligen Ceremonien abhalten lassen, daher sie auch lauter dieses bekennen, daß ihnen Alles glücklich von der Gnade Gottes fortgegangen, entgegen aber die von Wippach, so hievor mit ihnen Spott getrieben, in Armuthei gerathen, wie ihnen denn eine Zeit her ihre Feldfrüchte durch den Schauer alle erschlagen, sie von S. Veit aber, so zunächst bei Wippach gesessen, vor demselben durch den Allmächtigen gnädigst verhütet worden. Siebentens haben sie wider Ihrer Dchl. ernstliches Verbot die Prädieanten gar auf Wippach gebracht und öffentlich ihre lutherische Exercitia gethan. Achtens, einen neuen Freithof wider höchsternennter F. D. Gebot aufgerichtet und darinnen gepredigt, inmassen sich daun vorcrmcldtcr Distl und Biccnz Amigan etliche Mal unterstanden gehabt, wann sie ihre Glaubensgenossen begraben, öffentliche Sermones zu verrichten und zu halten. Neuntens, den vorgewestcn Pfarrer haben sie nicht nur vcrstcinigcn wollen, sondern getrutzt und ihn geuoth (?), daß er am freien Platz vor ihnen niedcrknien, die Hände aufheben und sie um Gottes Willen bitten müssen, daß man ihn zu Ruhe lassen sollte. Zehntens, daß sie dem jetzigen Pfarrer, wo angetroffen, mit ungebürlichcn Schmachrcdcn getrotzt, wie sie dann gar entschlossen gewesen, ihn seines Lebens zu berauben. Eilftcns, die Landsfstl. und Viccdomische Verordnung von dem Amtshaus alldorten heimlicher weise abgerissen und in Koth getreten, dann an derselben Statt einen Narren angemalt und ehrenverlctzlichc Pasquille angeschlagen. Zwölftens, wann LandcSfürstliche Verordnungen wider sie gekommen, sein sie zusammen gelaufen, haben aus Ihrer Durch!. Befehl am freien Platz vor Mäniglich Spott ge trieben und lauter vorgegeben, die Landschaft wird sich ihrer wohl annehmen. Und ob sic gleich von alldorten vertrieben, so halten sic sich aber allhie in Ihrer Durch!, eigcnthüm lichen Hauptstadt Laybach trutziglich auf. Letzlichcn aber ist hernach folgendes eine öffentliche Fama. Als ein vencdigischer Edelmann durch zween Ban biten vor diesem einen umbringen lassen, die Zween aber sich hernach auf das wippachcrische Landgericht, so unter Crain liegt, begeben und als sie ainmal bei einander gelegen, hat der eine seinen Gesellen im Schlaf ermordet und das Haupt abgeschlagen, wie nun solches die Nachbarschaft allda des Morgens gemerkt, hat man ihn alsbald überfallen und gefangen genommen, nach Wippach geführt und Vicenzcn Amigan, welcher dazumal Richter zu Wippach gewest, über geben. Nach wenigen Tagen aber sollen Etliche zu dem Amigan kommen sein, mit ihm tractirt haben, daß er den Gefangenen, damit der Vencdigische, der den Mord be gangen (angestiftet), nicht offenbart werde, ledig lassen und Denselben ihnen übergeben sollte. Darunter dann eine solche Tractation ober Kaufmannschaft zwischen ihnen für gangen sein solle, daß Amigan gemeldten Thäter aus^ gelassen, derselbe durch die Andern auf das Vcnedigischc geführt und ihm allda sein Haupt durch sie selbst hinweg geschlagen worden, Er, Amigan, aber von ihnen deßwegen in die 7000 fl. eingenommen haben solle. Ist auch, wo es vonnöthcn, noch eine Person vorhanden, die die Sachen also von Jenen vernommen, und gar das Geld behaltweiß etliche Tag aufgehalten (verwahrt) habe. Wie dann dieser Amigan nicht der wenigste, sondern vornehmste Rädelsführer der sectischen Burgern zu Wippach ist. Landesfürstlicher Befehl, Gräz 15. Mai 1595, an Ludw. Camillo Swarda, Landes - Vicedom in Krain, womit demselben, unter Anschluß der an den Verweser in Jdria und die Gebrüder Lanthieri als Inhaber der Herrschaft Wippach erlassenen Weisungen, aufgetragen wird, die Beobachtung derselben zu überwachen. Diese Weisungen lauten: 1. An den Verweser in Jdria. Wir werden glaubwürdig berichtet, daß sich in Jdria ein verführerischer sectischer Prädicant, Sebastian Präßnik genannt, aufhalten und nicht allein seine vermeinten Religions - Exercitia ohne Scheu üben, sondern auch dadurch die einfältigen christgläubigcn Schüflein und sonderlich die sie ihn w i p p a ch e r i s ch i en Pfarrkinder von ihrer Seelsorge abwendig machen solle. Wann dann noch von weiland unserem geliebten Herrn Vetter Erzherzog Carl zu Oesterreich, seliger Gedächtniß unterschiedliche scharfe Verordnungen deßwegen ausgangen und wir eben so wenig solche schädliche Neuerung zu gestatten gedenken, so befehlen wir Dir hiemit ernstlich, daß Du gemeldtcn sectischen Prädicanten stracks und im Angesicht dieses unseres Befehls aus derselben ganzen Revier ausschaffcn und uns im Widrigen zu Andern nicht Ursach geben wollest. An Dem beschicht vnser endliche Mainung und wir versehen uns gegen Dir keines Andern. 2. An die Gebrüder Lanthieri. Uns kommt vor, wie sich ein sectischer Prädicant in der Jdria und derselben Gegend aufhalten und nicht eine geringe Anzahl des gemeinen einfältigen Pöfls, sonderlich aber aus den gen Wippach gehörigen Pfarrkindcrn an sich ziehen und mit seinen vermeinten neuen Religions-Exercitien verführen solle. Nun haben wir gleichwohl seiner Hinwegschaffung willen den Verweser daselbst in der Jdria, Grcgorn Comar, an* jetzo ernstlich zugeschrieben, damit aber solche unsere Meinung desto wirklicher vollzogen und alle weitere Verführung der armen Seelen (soviel möglich) verhütet werde, so haben wir Euch dessen hiemit gnedigst erinnern to ollen, damit Ihr, tote hicmit unser Befehl ist, mit allem Ernst darob sein und verfügen wöllt, auf daß bei gedachter wippacherischer Pfarrmenig aller ungebührlicher hievor längst verbotner Auslauf an ungewöhnliche sectische Orte gänzlich eingestellt und verhütet werde. Als wir dann an Eurem Fleiß und catholischcm Eifer keinen Zweifel tragen. Ueberdieß kommt uns auch vor, welchermassen die Zechlcutc allda dem von dem Probst zu Straßpurg als Pfarrer dahin verordneten und eingesetzten Vicario einigen gebürlichcn Gehorsam nicht leisten, indem sie sich bei anderen gedachter Pfarr Wippach untergebenen Pfarrkirchen ihren Gefallen nach Zechleut aufnehmen, Veränderungen und andere Neuerungen darunter vornehmen sollen. Und weil es dann billiger remedirung ebner masten vonnöthen, so ist unser fernerer gnädiger Befehl, daß Ihr alle gegen ihn Vicario bisher attentirte Widerwärtigkeiten gänzlich einstellet und verhütet, insonderheit aber gemeldten Zechlcutcn von Unsertwegen ernstlich befehlen wollet, die Aufnahme und Absetzung anderer Gotteshäuser Zechleut, nicht weniger die Kirchenraitung auch Veränderung und Auslassung der Gründ ans des gemeldten rechten Pfarrers Vermissen und Gutheißen hinfüro keineswegs vorzunehmen und dann Niemand ohne sein ober seines ordentlichen Vioarii Erlaubniß im Freithof begraben lassen, und wir sein Euch gegen Dessen Vollziehung mit Gnaden wohlgcwogcn. Befehl Erzh. Ferdinand's, Gräz 23. April 1597, an die Edlen und lieben Getreuen die von Lanthieri Gebrüder Freiherren zum Schönhaus, Erbschenken der Grafschaft Görz. Wir haben gleichwohl euer gethanes Entschuldigungsschreiben, die ungehorsamen sectischen Wippacher und ihre jüngst begangenen strafwürdigen Excesse betreffend, vernommen , aber wie Uns die Sach mit allen Umständen vorkommt, denjenigen Eifer und Gehorsam, welchen Ihr in Vollziehung Unserer gemessenen Befehle billig haben sollet, bei weitem nicht spüren können. Nun habt ihr einmal für alle Zeit zu wissen, daß wir in dem Markt Wippach einige Sectcrey ferner nicht gedulden, sondern die bis dato siirgeloffne verführerische exercitia gänzlich ab und mit Ernst cingestcllen wollen, darzu wir Uns Eurer schuldigen s Hilfe und Zuthuens in allen Wegen versehen und so wir dann die, mit Hineinfiihrnng eines scctischcn Prüdicantcn begangene freventliche Vermessenheit und andere darunter siirgeloffne Ungebühr mit Nichten hingehen zn lassen, viel weniger den vom Neuen zu Bestattung der Uncatholischen eingefangcncn Freithof zu gestatten gedenken, so befehlen wir Euch hiemit nochmalcn ganz ernstlich, daß ihr Vieenzen und Mathescn die Amigan, Bernharden Distl, Hansen Thurkovitsch und Mclcharn (?) Trnscher alsbald nach Dieses Empfahung vor Euch zu erscheinen erfordert, und ihnen von Unsertwegen lauter anzeiget, daß wir sie, angezognes ihres halsstarrigen Ungehorsams und strafmüßigen lieben tretungen willen (obwohl sie bei Weitem ein Mehrcres verdienen) aus allen unseren Fürstenthiimern, Landen unb. Gebiet auf ewig bandisirt, deren sie sich dann sechs Wochen nach Dieses Vernehmung gänzlichen enthalten und solche d unsere Länder allerdings meiden sollen, Euch aber wird hiemit bei 1000 Ducaten in Gold Pönfalls auferlegt, im Fall einer oder der andere aus bemeldten ungehorsamen h Personen nach Verstreichung der sechs Wochen daselbst zu Wippach und in derselben Herrschnft Gebiet zu betreten, daß ihr den- oder dieselben stracks einziehen und bis auf unsere weitere Verordnung ins Gschloß gewiß und also wohlvcrwahrlich enthalten lasset, wie sonst im Widrigen ermeldter Pönfall ohne alle weitere Vorsehung und Ansflücht wirklich zu erlegen sein wird. Und nachdem wir den Erzpriestcr zu Görz Unsern Landrichter derselben Grafschaft auferlegten, sich mit dem Ehesten nach Wippach zu verfügen und gcmcldtcn eilige* fangencn neuen Freithof durch die mit ihnen ziehenden Trabanten und Diener im Grund wiederum nieder zu reißen, so ist unser fernerer ganz ernstlicher Befehl, daß Ihr ihnen darunter allen guten Beistand, so weit sie desselben zu vollständiger Excquirung unsers Befehls bedürfen werden, erweiset. An Diesen beschicht unser endliche gnädigste Meinung. Und wir sein euch gegen Dessen Leistung mit Gnaden gewogen. Erlaß Erzh. Ferdinand's, Gräz 18. Febr. 1598, an die von Lantheri Gebrüder Freiherren. Aus Eurem Uns am 12. tag jüngst abgelaufenen Monats Jannari übersendeten geh. Schreiben und dessen Beilagen haben wir mit Mehreren vcrnominen, wie Euch in Vollziehung unserer wegen Hintanschaffung etlicher wip mcherischer Sectischen ungehorsamen Burger an Euch aus-gangencn pönfülligen Verordnungen, eine Landschaft in Kram allerlei scharfe Schreiben zukommen lassen und gar die Pfändung Eurer Güter bedrohet, darum Ihr denn um Einstellung aller Thätlichkeit nntcrthünigst gebeten. Ob Ihr nun gleichwohl solche der Landschaft Bedrohung für hoch und wichtig anzieht, so sollet Ihr Euch doch an Fortsetzung Eures habenden gemcssnen Befehls dadurch nicht hindern noch abschrecken lassen, sondern solche unsere ernstliche Gebote billig mehrers vor Augen haben und den chuldigen Gehorsam leisten, und kommt uns also Dieß von Euch nit wenig fremd und mißfällig vor, denn Euch mit Nichten gebürt, eine Landschaft mehr als Uns selbst zu respective!), darbet Ihr dann eigentlich zu wissen, daß wir hinftiro dergleichen strafmüßigen Ungehorsam weder von Euch noch Jemand Andern zu dulden bedacht. Ist also unser ferner ernster Befehl an Euch, daß Ihr unserer jüngsten Verordnung gemäß nit allein den verwirkten Pönfall allher erlegen lasset, sondern auch die Euch hievor nahmhaft gemachte Personen, nachmalen stracks und im Angesicht Dieses für Euch erfordern und dieselben in Unserem Namen ans allen diesen often. Landen dergestalt auf ewig bandisirt, und ausschaffet, wann einer oder der andere nach Verstreichung eines Monats ferner betretten, daß derselbe ohne alles Mittel stracks eingezogen und mit dem Strang vom Leben zum Tode hingerichtet werden solle, essen versehen wir uns zu Euch gänzlich. Sonst und auf weitere Erscheinung Eures wenigsten Ungehorsams, sollen Euch auf solchen Fall alle Eure, auf der Herrschaft Wippach abende Pfandschillingsgerechtigkciten aufgehcbt und dieselben Jemand Anderen so unser Flirstl. Gebot gehorsam-licher zu vollziehen geneigt übergeben werden. Darnach rc. Gleichzeitiger Erlaß an die Landstände von Krain. Hoch - und Ehrwürdige, auch Edle Ehrsame, Geistliche andächtige und liebe Getreuen! Nicht ohne sonders mißfällige Befrcmdung haben wir anjetzo Deren von Lantheri Gebrüder Freiherren bei uns eingebrachte Beschwerung indem sie ncmlich durch Eure scharfe Euch keineswegs gebührende Schreiben und Bedrohungen von schuldiger Vollziehung unserer ihnen etlicher wippachcrischer ungehorsamen Burger und Inwohner halben nuumchr zu etlichen Malen zugefertigter ernstlicher Befehle abgehalten werden, vernommen. Und wie wir Euch nun solche unbefugte Verhinderung unserer Gebote mit nichte» zugetraut hätten, also sein wir auch solchen Unfug weiter zuzusehen mit nichtcn bedacht. Damit Ihr nun unser ditsfalls genommene lauter und gemessene Resolution desto besser wahrnehmen möget, so habt Ihr hierncben ein Abschrift unsers von Neuen an gedachte von Lanthery Freiherrn ausgangcncn Befehls zu cmpfahen und hat Euch mit nichtcn gebühren wellen, die Vollziehung unserer rechtmäßigen Verordnungen in unserer eigenthümlichen Herrschaft durch dergleichen strafmäßige und unverantwortliche Bedrohungen zu verhindern, einzustellen und also unsere Unterthanen und Landsfürsten zu störckhen (?) lassen wollet, zwischen hin und nächst eintretenden H. Oster daraus dann anders nichts als rebellion zu erwarten, der-halben und weil wir uns solchergestalt im Unseren Fürstlichen Scepter nicht greifen lassen können, so sein wir demnach zu diesen Befehlen, so wohl auch ratione status und zu Erhaltung gebührlichen Gehorsams nit unbillig verursacht worden. Ist derowcgen bei vnserer landsfstl. Ungnad und Strafe unser ganz ernstlicher Befehl an Euch, daß Ihr Euch weder in Diesem noch anderen dergleichen unseren Sachen durchaus ferner nicht einmischet, und solcher Bedrohungen viel weniger aber einiger Gewaltthätigkeit anmaßet, noch gebrauchet. Dieß ist unser ernstlich endlicher Will und gefällige Meinung. 2. Decrct an Magister Christoph Špindler. Von den F.Dchl. Herrn Herrn Ferdinanden Erzherzogen zu Oesterreich unseres gnädigsten Herrn Verordcnt Vollmächtigen Religious-Reformations Herrn Commissarien in Crain wegen, Magister Christophen Špindler, wohnhaft alhic zu Laybach hiemit anzuzeigen, er habe sich gar wohl zu erinnern, wasmaßen ihm bereits zu mehrmalen wegen seiner M)afften Khczcrischcn Confession des Lutcrtnms Revocir-und annembung der Heilig allein scligmachenden Catho-lischen Religion oder Räumung Ihrer Dchl. Erblande zu mermalcn ernstlich und peenfällig auferlegt worden, darüber auf eigne Bestimmung nit allein der Termin und aus Gnaden erweitert, sondern Er auch selbst über sich und die ©einigen dieß Urtheil ausgesprochen, wann er zwischen selbiger Zeit und hingewichenen h. Weihnacht Feyer-tag des 1603. Jahres nit catholisch sein Jurament prüstiren, beichten und sich mit der h. catholischen Kirche versöhnen werde. Er das Land, wie auch all Ihrer D. Erblande fortan bei Berlierung seiner Ehren, Hab und Güter, auch LeibSbcstrafnng ranmen wolle, wann Er, sein Hausfrau und Hausgenossen dann solches alles zu sonder Ihrer D. der Herren Commissarien vordcrs — ernstlichen Verordnungen, Verschimpfung umgangen, ainem noch keinem auflegen gehorsamst nachkommen, wie glaubwürdig vorkommt, in währenden vierzigtägigen Fasten auch ohne Scheu zu sondern seines Nächsten Aergerniß Fleisch gessen, die Straf vielfältig verwirkt, auch sein selbst anSgesprochnes Urtheil mit Confiscirung aller seiner Hab und Güter und gstracker Bandisirung zur Execution genrsacht, höchstcrnennt Ihrer Dchl. auch das Unkraut der Lutherischen Kezerci ans Dero Ländern zu tilgen und auszurotten in allweg gnäd. bedacht, uns auch ob den ausgangnen General und Befehl alles wirklich Ernsts zu halten mandirt, und obwohl Euch dits kein weitere treuherzige Vermahnung sondern Eures Ausspruchs Execution wirklich folgen solle. So wöllen doch in obmerhöchstgemeldten Namen wir Euch von sondern Gnaden wegen und zu allem Ucbcrfluß nochmalen endlich und ganz ernstlich befohlen haben, daß Ihr, Euer Weib und Hausgenossen, da Ihr anderst in Eurem Vaterland zu verbleiben und Euch zur wahren catholisch allein sclig-machcnden Religion und Kirchen wenden und Euch weisen ferien solches fürkehrct, der h. Christi, und rath. Kirchenordnung nach bei einem orthodox. Priester im Fr. Collegio oder in der kais. Thumbkirch alhier, beichtet und darauf mit dem hochheiligen Sacrament des Altars euch versehen lassen, auch dessen glaubwürdige Beichtzedl oder Testimonia uns fürbringt, oder zum widrigen dessen stracks nach Ver-scheinung der h. Festtäg, das ist auf des 21. dits bei Sonnenschein Euch mit Hinterlassung aller Euer Hab und Güter, vermög solch geschöpften Urtls aus dem Land machet und Ihrer D. N. Oe. Erbländer gänzlich raumen thuet, und Euch bei unverschonter mehreren Straf durchaus weiter darinnen nit betreten lasset, deine nach wie Ihr Euch endlich zu richten und vor Schaden zu hüten, daun an diesem allen beschicht oft höchstcrdachtcr F. D. ganz ernstlich und redlich willen und Meinung. Dat. Laibach 3. Aprilis 1604. DKoimts=Uersammsuiig Des Qiftor. Vereins vom 10. Sept. 1863. Director Dr. H. Costa gab Nachrichten über „Die neuesten Ans-grablmgen in Laibach", welche unsere Leser an der Spitze dieses Blattes finden. — Director Dr. C o sta verehrte sohin dem histor. Vereine den Abdruck eines in seinem Besitze befindlichen Kupferstiches in Folio; es ist ein Votivbild zu Ehren des Landeshauptmannes in Srnin, Wolfg. Engelbert Grafen v. Auersperg (1646—1673) und der Verordneten Johann Andreas Graf v. Auersperg, Johann Adam Graf v. Gollenberg und Franz Maximilian Vacano, Bischof von Pedcna (Mittcr-bnrg), Suffragan von Laibach. Das Bild ist ein Meisterstück der Zeichnung und des Stiches, gezeichnet von Johann Bapt. Bottan, gestochen von Daniel Manasser. Es gibt eine Ansicht der Gegend von Laibach mit der damaligen Stadt, dann mit den Sinnbildern des Ackerbaues, des Bergbaues, des Handels und Verkehrs, der Baukunst und Scnlptnr, der Viehzucht und der Jagd; die gelehrten Wissenschaften nnb Literatur sind dabei auffallender Weise gänzlich übergangen. Die Carniolia, im vollen Ornate nnb mit ihren Attributen, weiset auf die in den Wolken schwebende, gekrönte Gerechtigkeit und auf den Gott Mercnr hin, welche mit einem Bande verbunden sind, ans welchem die Worte zu lesen: »Refer caelo majora parari.« Vereins-Secretür Dimitz gab „Vaterländische Denkwürdigkeiten. Ans archivalischen Quellen." — 1. Eine Verhandlung wegen Ernennung eines kais. Theologns für Kram. — Unterm 29. Jänner 1729 erging ein Decrct der n. ö. Regierung in Graz an den Vicedom in Srnin, Grafen Franz Seifried Thnrn-Valsassina, cs sei unter dem Namen der train. Landschaft, jedoch ohne Unterschrift eines Agenten, ein Gesuch wegen Ernennung des P. Sigismund, vom Orden der Franziskaner, zu „unserem Thcologo" eingelangt; über dieses ungewöhnliche unzulässige Gesuch wolle der Landcsfürst informal sein, nnb werde dasselbe daher dem Vicedom zur Berichterstattung übergeben. Der Vicedom berichtete unterm 14. Febr. 1729 wesentlich Folgendes: In obigem Gesuche hätten Präsident und Verordnete des Hcrzogthnms Krain vorgestellt, daß nach dem Absterben des P. Antonius Lazari, ans dem Orden der Franziskaner, welcher von Kaiser Leopold I. zu einem wirklichen kais. Theologns in Krain ernannt war, sie den P. Sigismund Scarpin als einen gelehrten Mann nnb emeritum Theologiae speculativae Professoren! zu diesem Posten vorzuschlagen und ihn auch fähig finden, des berühmten Schöiilcben für den zweiten Theil feiner Geschichte gesammelte, im Landschftl. Archiv befindliche, zum guten Theil das Patriarchat Aqnileja betreffende Acten für den Druck fertig zu machen. Ueberdieß wäre er auch wegen seiner theologischen Wissenschaft im Examen der Pfarrcompctentcn nützlich. Der Vicedom berichtet nun, er habe sich gleich bei Einlangen der hohen Resolution bei dem Präsidenten und den Übrigen Verordneten erkundigt, ob dieses Gesuch mit Genehmhaltung dcS ganzen Verordneten - Collegiums eingebracht worden, „es hat aber Keiner darum etwas wissen wollen," wohl aber hätten die Verordneten auf diese Anfrage hin ein anderes Memorial gleichen Inhalts unterschrieben und durch eigene Staffele abgeschickt. Ucbrigens gibt der Vicedom sein Gutachten dahin ab, daß der P. Antonius Lazari kais. TheologuS gewesen, hoc non constat, jedenfalls sei er aber nicht durch ein derartiges ungewöhnliches Gesuch zu dieser Stelle gelangt. Den P. Sigismund wolle er als emeritum Theologie lectorem gelten lassen, nicht aber als fähig das Schönlcbenische Werk fortzusetzen und in Druck zu bringen, „indcmc der Schönlebcn in allen seinen operibus ein Chronista und historicus gewesen, darzue kain vornember Thcologus gebraucht werden kann," zudem würde das Werk unnöthige und hart entbehrliche Kosten verursachen. Als Examinator wäre auch P. Sigismund nicht am Platze, da hiezu bereits die Gesellschaft Jesu und der Gcncralllicar, oder die Erzpriester in Ober - und Untcrkrain bestimmt seien. Er rieth daher auf Abweisung ein. Hiemit bricht die Verhandlung ab, und wir finden nur noch ein kais. Decket vom 1. Mai 1729, gleichlautend an Dr. Joh. Chr. Hcygl, Fiscal in Krain und den Landesvicedom. Der Zusammenhang ergibt sich dadurch, daß inzwischen obiges zweite Memorial an den kais. Hof gelangt war. Dieses bildet also den Gegenstand des ebengedachten kais. DecreteS. Zunächst ergibt sich aus diesem, daß über das erste Gesuch ein abweislicher Bescheid erfolgt war. In dem zweiten hatten die Stände den Hauptnachdruck darauf gelegt, daß P. Sigismund fähig wäre, Schönlcbcn's Werk fortzusetzen. Der Hof erachtete daher, hierüber Information einzuholen, sowohl über die Persönlichkeit des P. Skerpin, als über sonstige in Betracht kommende Umstände. Weiter liegt kein Schriftstück in dieser Verhandlung vor, welche jedenfalls den patriotischen Wunsch der Stände bekundet, Schön-lebcn's Werk zum Abschluß zu bringen. 2. Die deutschen Comödianten in Krain. — Am 3. Dec. 1709 berichtete der Landes-Vicedom Coppini an die Hofkammer, daß die landeshauptmannschaftliche Stelle durch ihren Secretarium Joh. Jos. v. Wallensperg die seit einiger Zeit in Laibach befindlichen und auf dem Rathhause spielenden Comödianten in die Amtskanzlei habe citiren und denselben die ferneren Vorstellungen auf dem Rathhause, bei Vermeidung des Schloßarrestes, eingestellt habe, weil sie von der Landeshauptmannschaft keine Licenz eingeholt. Dieses Begehren der Landschaft laufe bett l. f. Rechten entgegen, weil die Comödianten sowohl, als das RathhaUs der vicedomischcn Jurisdiction unterstehe. Im 1.1730 entspann sich ein Streit zwischen dem Vicedom und dem damaligen Bischöfe. Dieser nämlich berichtete an den kais. Hof, daß in Laibach int Fasching 1729 auf 30 und schon vorhin gewisse ausländische Comödianten ihre öffentliche Spiele gehalten, und in der Fastenzeit des I. 1730 unter dem Deckmantel, als seien es geistliche Spiele, fortsetzen. Das Volk nehme Aergerniß an dieser, zur Fastenzeit ungewöhnlichen Freiheit; der Bischof habe durch seinen General-vicar dem Vicedom diese Ungebühr vorgestellt, dieser aber darauf eine ungereimte und scandalöse Antwort gegeben, daher der Bischof zur Wahrung seines Gewissens diese niemals übliche Gestattung dem Ho vorzustellen nicht habe ermangeln wollen. Hierüber erfloß auch ein kais. Secret vom 4. März 1730, welches dem Vicedom befahl, bei gegenwärtiger Fastenzeit und sonstigen gefährlichen Conjuncturen die Comödien sogleich einzustellen und den Erfolg nach Hof zu berichten. Hierüber berichtete der Vicedom am 20. März 1730, es hätten die hier anwesenden Comödianten einige im Beischluß (fehlt) näher bezeichnete geistliche Comödien in der Fastenzeit zu spielen, um Erlaubniß anzuhalten, welche er unbedenklich ertheilt, weil diese Comödien vor 3 Jahren zu Gräz, item vor 2 Jahren zu Salzburg, als in einer geistlichen Stadt in der Fastenzeit prodncirt worden, und zwar durch die nämlichen Comödianten. Dem „allzugeschäftigen" Gcneral-Vica- riuS habe er (Vicedom) nur gesagt, die Comödien werden allezeit nach dem Gottesdienste gespielt, darzu mehrestheils der Adel erscheint. In der Wahrheit, führt der Vicedom fort, bin ich bei allen (4) Comö-dicn zugegen gewesen, welche ganz auferbaulich und geistreich dargestellt, auch mehr einem Oratorio als einer Comödie verglichen werden können. Meine Antwort ging znm Schluß dahin, die Leute müssen Brot haben und ich könnte E. F. Gnaden nicht zu Gefallen handeln. Hierauf habe der Generalvicar in gereiztem Ton replicirt: Genug, wenn der Fürst findet, daß man nicht spielen solle .... Endlich fügt der Vicedom bei, bei Einlangen der hohen Verordnung seien bereits die allein concedirteu 4 Comödien gegeben und das Spielen habe sohin von selbst aufgehört. Aus einem durch eine Beschwerde des Landeshauptmanns hervorgerufenen, mit dem obigen gleichzeitigen Berichte des Vicedoms, welcher sich auf mehrere kais. Patente vom I. 1689 und 1630 beruft, ergibt es sich, daß fremde, in Laibach ankommende Comödianten sich bei dem Vicedom zu melden hatten, welcher ihnen die Erlaubniß ertheilte, am Rathhause zu spielen. Zum Schluffe möge eine Eingabe des Joh. Michael Leop. Brenner, Comödiant, de praes. 30. April 1738, an den Vicedom folgen: E. Exc. hochgeb. demence wissen diejenigen am besten, welche solche erblicken und genossen haben, derowegen geruhen, E. Exc. in tiefster Untcrthänigkeit sich vortragen zu lassen, daß, nachdem ich diesen Markt zu frequentircn gesonnen gewesen, auch mich deßhalb beim hiesigen Stadtrichter angemeldet und mit ihm wegen der Marktfreihcit für zwei Gulden richtig geworden, auch der hochlöblicheu Cämmerey 6 fl. Rh. für den Platz enttichtet, welches Geld ich von meines armen Kindes Pathcngcld habe nehmen müssen, so ist mir keine Nachricht gegeben worden, weil ich auch selbst noch niemals allhie gewesen, daß ich mich bei einer höheren Instanz anmelden müsse, als nämlich bei Ihrer hochgräfl. Excellence. So gelangt an E. Hoch-Rcichsgräfl. Exccll. mein nntcrth. submiffesteS Bitten, mir höchst gnädigst bis Unwissenheit zn vergeben, der hohen Anmeldung ein Genüge zu leisten, sondern nach Dero angcbornen hohen Gnade diesen Fehler gnädigst nachzusehen, auch gn. zu erlauben, mit meinem wenigen theatralischen Werk mir und meinen armen Kindern mit Ehren das Bißl Brot zu verdienen rc. rc. 3. Gasthauswesen in Laibach im 17. und 18. Jahrh. —. Daß unsere im 16. Jahrh, so blühende und noch zu Balvasor's Zeiten 20.000 Einwohner zählende Stadt, mit einem der nothwendigsten Bedürfnisse für Reisende, mit guten Gasthöfcn versehen war, finden wir in den Quellen bestätigt. Im 17. Jahrh, standen mehrere Gastgeber unter dem Schutze der Landschaft und genossen z. B. die Begünstigung , jährlich 40 Saum Wein frei vom Zapfenmaß beziehen zn dürfen. Weil aber die Gasthäuser nicht von der Militär-Einquartierung befreit waren, und diese, besonders in den vornehmeren Gasthäusern, stark war, so entstand oft die Unzukömmlichkeit, daß besonders hohe Durchreisende keine Unterkunft fanden, sondern in den Posthäusern oder Klöstern über Nacht bleiben mußten. Im I. 1754 überreichte der Laibacher Postverwalter Franz Johann Amigoni eine Beschwerde, worin er anführt, Se. Majestät habe vor einigen Jahren dem Stadtmagistrat befohlen, zu mehrerer Aufnahme des Commercii, auch bequemen Unterkommen der Durchreisenden mehrere Gasthäuser zn errichlcn, demzufolge habe er zwar auch das Wildenmann-GasthauS erbauen lassen; da aber in diesem die besten Zimmer, entgegen der a. h. Resolution, an Private vermiethet seien, so daß öfter Durchreisende von Distinction, k. k. auch ausländische Minister nicht einmal in den übrigen schlechteru Zimmern unterkommen, sondern durch einige Stunden mit großer Beschwerde in den Vorstädten Quartier suchen, oder gar bei der übelsten Witterung weiter reisen müssen — so wolle der Magistrat angewiesen werden, guch den 2. Stock dem Gastwirthe gegen billigen Zins zu überlassen. Aus Anlaß von Klagen Durchreisender, daß sic in dem fast einzigen guten Wirthshaus, zum „wilden Mann" genannt, in dem 3, Stock logirt werden, da doch der erste und 2. Stock, oder wenigstens die besseren in diesen befindlichen Zimmer für Reisende bestimmt sein sollten, erging ein Secret des Vicedoms vom 10. Mai 1754 an den Kreishauptmann, dem Magistrat aufzutragen, er solle das Nöthige zur geziemenden Unterbringung der Durchreisenden veranstalten. Hierüber berichtete der Kreishauptmann, indem er den Bericht des Magistrats vorlegte. Ans dem Berichte des Magistrates geht hervor, daß der 2. Stock des Hanfes „Zum wilden Mann", welches der Magistrat über Regierungs-Auftrag angekauft und vergrößert, an Private ver-miethet war, weil sich der Magistrat von der Ueberlassung desselben un Reisende wenig Vortheil versprach. Zum Beweise dessen wird angeführt, daß im I. 1749 das 2. Stockwerk über Jahr und Tag möblirt für die Reisenden leer gestanden, indem der einzige Passant, ein l. f. Commissar Graf Chotek, acht Zimmer bezog, wofür er 12 fl. zahlte. Im 1.1749 trug das ganze Haus dem Magistrate nicht mehr als 141 fl. 34 kr. ein, während der Magistrat berechnete, daß es ibm von dem dafür ausgelegten Capitale pr. 8664 fl. 45 kr. ä 3 % mindestens 346 fl. 33 kr. tragen sollte. Wir erfahren ferners, daß int Ganzen, außer dem 2. Stocke, zehn Foresteriezimmer waren, und daß die inzwischen den Gasthäusern zugestandene Bequartierungs-Freiheit das Entstehen neuer Gasthäuser begünstigte, welche diesem magistratischen Gasthause Abbruch traten. Auch berief sich der Magistrat darauf, daß anderwärts die Reisenden selbst in Wien in den 2. und 3. Stock als tn die bequemste Logierung, ja wohl auch in den 4. und weitere Stockwerke verlegt werden. Der Kreishanptmann widerlegte alle diese Einwürfe, indem er vom Standpunkte des öffentlichen Wohles es für nöthig erklärte, daß der 2. Stock, für dessen Miethe 70 fl. gezahlt tvurden, den Reisenden eingeräumt werde, was auch zufolge Secret vom 5. Dec. 1754 geschah. Wie die väterliche Sorgfalt der Regierung in der guten alten Zeit sich auch auf die materiellen Bedürfnisse der Unterthanen erstreckte, ersehen wir aus der „Ordnung der Malzeiten und Weinschenkens im Land Crain" vom I. 1576. Eine Herrenmahlzeit war hiernach auf 10 kr., eine Dienermalzeit auf 8 kr. (eine Halbe Wein inbegriffen) , für ein Roß Stallmiethe Tag und Nacht 3 kr. tarifirt. Wein war, und zwar zn Laibach, Tschernikaler, Prosseker und Rainfall, des besten das Biertel um 7 kr., Wippacher 6 kr., des besten 7 kr., Scran um 5 kr., des gemeinen um 4 kr.. Mahrwein das Viertel 3 kr. auszuschenken. Den Schluß machte nachstehender L i t e r a t n r b e r i ch t von Dr. E. H. Costa: Die Direction hat den Beschluß gefaßt, daß in den Monats - Versammlungen den Mitgliedern ein kurzer Bericht über ‘im wichtigern Inhalt der Bibliotheks - Erwerbungen erstattet iverden solle und mich mit der Berichterstattung beauftragt. Dadurch werden die Vereins - Mitglieder mit den zum Theil wahrhaft gediegenen und .bedeutenden Werken, welche uns von so vielen Seiten zugehen, vertraut und in die Lage versetzt, unsere Bibliothek zu ihren Studien und zu ihrem Vergnügen selbst zu benützen. Ich hatte mit diesen Literaturberichten schon im 1.1856 angefangen und sie bis 1858 fortgeführt , und sie haben sich auch damals schon als praktisch bewährt. Das 2. Heft der Mittheilungen des Freiberger A l t e r t h n m s - V e r e i n e s enthält, nebst verschiedenen Vereins-Machrichten, mehrere Freiberg betreffende Monografien, darunter eine interessante Trinkstuben-Ordnung aus dem 16. Jahrh, und eine Beschreibung einer alten charakteristischen Abbildung des bei den Erequien Churfürst Christian 1. von Sachsen 1591 stattgefundenen Leichenzuges. Die Abbildung ist auf einem starken weißen Papierflreifen erhalten, der 30 Ellen lang und 13 Zoll breit ist. Die darauf abgebildeten Personen (216 männliche, 36 weibliche und 24 Pferde) sind 7 rücksichtlich 6 Zoll hoch. — Von einer sehr umfangreichen Thätigkeit geben bie M i t t h e i l u n g e n des Frankfurter Alterthums-Vereins, unter seinem tüchtigen Vorstande, Notär und Advocat Dr. Euler, Zeugniß (2. Bd. 2. Heft). In der großen Reihe der in der literat. Section gehaltenen Borträge finden wir auch am 22. August 1862 bett „Vortrag des Dr. Euler über die Lage der deutschen Ansiedler in den slavischen Ländern zur Zeit des Mittelalters, unter Bezugnahme auf die in den Mittheilungen des Krainer histor. Vereins 1861 enthaltene Abhandlung vom Herrn Professor Zahn über die Leistungen der Frcising'schen Unterthanen in Srnin am Beginne des 14. Jahrh. Sehr nachahmungswerth ist die in den Mittheilungen dieses Vereins vorkommende Registrirung der neuern, Frankfurt betreffenden Geschichts-Literatur. Die Miscellen enthalten namentlich rechtshistorische Abhandlungen. — Der Eustos am k. k. Münzcabinet in Wien, Dr. Friedrich Kenner, hat drei den Publicationen der Wiener Akademie entnommene Separat-Abdrücke nachstehender Abhandlungen für unsere Vereins-Bibliothek eingesendet: Die Roma-Typen, eine Beschreibung der mannigfaltigen künstlerischen und mythologischen Formen, unter welchen die Göttin Roma erscheint und welche der Verfasser zur Beleuchtung der Geschichte der römischen Allegorie für geeignet hält. Kenner kommt schließlich zu dem Resultate: „Die Sonderstellung der Roma gegen die übrigen Götter beruhe darauf, daß sie kein rein plastisches, von einer ethischen Idee vergeistigtes Gebilde, sondern der abstracte Begriff der Wirklichkeit des Staates in seinem Politischen Leben, eingekleidet in die universel geltenden Formen anderer Mythologien war, aber wie der Staat, den sie vorstellte, aus der Thätigkeit de« Volkes hervorging." Die zweite bespricht eine der seltensten Münzen, einen semuncialen Quadrates von Latinum, und die dritte und umfangreichste die antiken Thonlampen des k. k. Mllnz-CabineteS und der k. k. Ambraser-Sammlung. Im Ganzen sind 532 heidnische und christliche antike Thonlampen in systematischer Ordnung beschrieben, eine so große Anzahl, wie sie kaum in andern Sammlungen sich beisammen finden dürfte. — Als Nenjahrsblatt für die Mitglieder des schon früher erwähnten Frankfurter Alterthums-VereinS liegt in wirklich prachtvoller Ausstattung vor rine Abhandlung des bekannten Archäologen Dr. I. Becker: „3 römische Botivhände aus den Nheiulanden", mit einer sehr sorgfältigen Zusammenstellung aller bisher bekannt gewordenen derlei Votivhände (zusammen 34), einer vergleichenden Würdigung derselben und einer Einleitung über die Symbolik der menschlichen Hand. — Bon den Mittheilungen der Direction der administrativen Statistik in Wien bringt das 2. Heft des 10. Jahrganges eine umfangreiche „Darstellung der Verhältnisse der Industrie, der Verkehrsmittel und des Handels während der Jahre 1856 —1861", d. i. ein stystematisch geordneter Auszug der einschlägigen Handelskammerberichte. Verzeichnis; der int Monate September 1863 aufgenommenen Mitglieder: Die hochgebornen Herren: Graf Leo und Graf Paul v. Auersperg, in Laibach. Herr Savaschnik Georg, Domherr, Schulen-Oberaufseher in Laibach. „ Sam ass a Albert, Realitätenbesitzcr und Glockengießer in Laibach. „ Steßka Johann, k. k. Rechnungsraty und Vorsteher der Staats-buchhaltungS-Abtheilung in Klagenfnrt. Verzeichnis der Erweckungen im Jahre 1863. (Fortsetzung.) CIV. Vom Herrn Peter Petruzzi, cmerit, f. f. Gymn.-Profcssor in Laibach: 239. Kupfer-Jetton. Av.: Ein Wappen mit der Umschrift: „Der hat selten guten Muet.« Rev.: Einköpfiger Adler in einem Schilde, mit der Umschrift: „Der verloren Schuld mitten tut.« Gefunden am Schloßberge zn Laibach. 240. Kupferne \ Poltura von Ungarn, Maria Theresia. 241. Zehn heftet. 1838. 242. Ein Silbergroschen von Württemberg. 243. Eine türkische Para. 244. 95 Stück theils neuere, theils unleserliche Münzen. GV. Vom Herrn Felix Schaschcl, k. k. Concepts-Prac- tikanten der Landesregierung in Laibach: 245. Ein Siegel mit der Umschrift: Sigillum convcntus Sitticivnsis. CVI. Vom Herrn Anton Aufrecht, Inhaber und Director des Handels? Lehrinstitutes in Marburg: 246. Patent Kaiser Carl VI. ddo. Laxenburg den 4. Mai 1737, die Türkensteuer betreffend. Ein gedruckter Bogen. CVII. Vom Herrn P. H i tz i n g e r, Dechant in Adelsbcrg 247. Eine Abschrift der im Archive der Marktgcmcindc Adelsbcrg befindlichen Original-Urkunde Maximilian's, ddo. 24. April 1497, „Vergabung der Herrschaft Adelsbcrg durch Kaiser Maximilian an Bernhard Raunacher." CVIII. Vom Herrn Hofrichter, k. k. Notar, corrcsp. Mitglicdc des histor. Vereins für Krain, zu Windisch graz: 248. 249. Caririthia. Jahrg. 1861 und 1862. Klagenfurt. 4. Zwei Bände. CIX. Von der löblichen Redaction des Reichsgesctzblattcs in Wien: 250. Die Gesetze vom 9. Fcbr. und 2. August über die Gebühren von Rechtsgeschäften. Vom Finanz-Ministerium veranstaltete Ausgabe. Wien 1863. 8. CX. Vom hoch«, fürstbischöfl. Ordinariate in L aibach 251. Deutsch-slovenisches Wörterbuch. Herausgegeben auf Kosten des Fürstbischofes Anton Alois Wolf. Laibach 1860. Zwei Theile. 8. (Für dieses wcrthvolle Geschenk wird dem hochw. f. b. Ordinariate hiemit der besondere Dank ausgedrückt.) CXI. Vom Gcsammtverein der deutschen Gcschichts- und Alterthums - Vereine in Stuttgart: 252. Correspondenzblatt Nr. 7, 8 de 1863. 4. CXII. Vom Freibergcr Alterthums - Vereine in Freiberg 253. Mittheilungen. Freiberg 1863. Zwei Hefte. 8. CXIII. Vom Vereine für Geschichte und Alterthumskundc in Frankfurt a. M.: 254. Mittheilungen. Frankfurt a. M. 2. Bd. 8. Nr. 2. 255. Ncujahrsblatt. Frankfurt a. M. 1862. 4. CXIV. Vom Herrn Dr. Friedrich Kenner, k. k. Cuslos des Münz- und Antiken - Cabinets in Wien: 256. Die Roma-Typen. Von Fried. Kenner. Wien 1857. 8. 257. Die antiken Thonlampcn des k. k. Münz- und Antiken Cabinets und der k. k. Ambraser-Sammlung. Beschrieben von F. Kenner. Wien 1858. 8. 258. Ueber einen semuncialcn Quadrans von Larinum. Von Dr. Fried. Kenner. Wien 1861. 8. CXV. Von der Direction der administrativen Statisti in Wien: 259. Mittheilungen aus dem Gebiete der Statistik. X. Jahrg 2. Wien 1862. 8. CXVI. Vom Herrn Simon Hcimann in Wien: 260. Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Juden thumö. Leipzig 1861. 2. Bd. 8.__________________ 261. Geschichte der Juden von der ältesten Zeit bis auf die Gegenwart. Von Dr. H. Gractz. Leipzig 1863. 7. Bd. 8. 262. Die israelitische Religionslchre. Von Dr. Ludwig Philippson. Leipzig 1862. 2. und 3. Abth. 1. Bd. 8. 263. Geschichte des KaräcrthumS bis 900 der gewöhnlichen Zeitrechnung. Von Dr. Julius Fürst. Leipzig 1862. 1. Bd. 8. 264. Berichte der Vertreter der israelitischen Cultusgcmeinde an die Mitglieder derselben pro 1862. Wien. l.Hcft. 4. 265. Jahresbericht der Religionsschule der israelitischen Cultusgemeinde in Wien pro 1862/e„. Wien 1863. 1. Heft. 8. CXVII. Vom voigtländischen alterthumSforschcndcn Vereine zu Hohenleuben: 266. Jahresbericht von 1860, verfaßt von Candidat Oschatz zu Gera. s. 1. et a. 8. 267. 33. Jahresbericht, vorgetragen am 5. August 1862 von Julius Friedemann. Greiz 1863. 8. CXVIII. Von der Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudcnkmale in Wien: 268. Mittheilungen. Wien 1863. VIII. Jahrg. Sept. 4. CXIX. Von der königl. Schlcswig-Holstein-Lauenburgischen Gesellschaft für die Sammlung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer in Kiel: 269. 20. Bericht. Mit fünf Steindrucktafeln. Herausgegeben von Dr. Heinrich Handclmann. Kiel 1861. 8. 270. 23. Bericht. Herausgegeben von Dr. Heinrich Handelmann. Kiel 1863. 8. 271. Bericht, 1857. Kiel 1858. 4. 272. Ueber Altcrthnmsgcgcnstände. Von F. v. Warnstedts Kiel 1835. 8. CXX. Vom germanischen Museum in Nürnberg: 273. Anzeiger Nr. 8 de 1863. 4. CXXI. Durch Ankauf: 274. Verzcichniß der Bücher und Landkarten rc., welche vom Januar bis zum Juni 1863 erschienen finb. Leipzig 1863. 8. CXXII. Vom germanischen Museum in Nürnberg: 275. Neunter Jahresbericht. Nürnberg 1863. 1. Heft. 4.. CXXII1. Von der Gesellschaft für Pommer'sche Geschichte und Alterthumskünde in Stettin: 276. Baltische Studien. 19. Jahrg. 2. Heft. Stettin 1863.8-CXX1V. Durch Ankauf: 277. Zwei Exemplare der Druckschrift „BürgerschaftLaibach's seit dem 1.1786", herausgegeben von C. H. Martclanz. Graz. 2 Bog. Imp. CXXV. Vom Director Dr. H. Costa: 278. Eine vidimirte Abschrift des Schreibens Sr. Durchlaucht des Fürsten Vinccnz Auersperg an den Maler Paul Künl in Laibach, welcher von dem im Laibacher Museum verwahrten Oclgemäldc auf getriebenem Kupfer „Die Schlacht bei Sissck" eine Copie aus Leinwand für Se. Durchlaucht angefertigt hat. (Dieses Document ist wichtig für die Kunstgeschichte Krain's, und als Beleg für den Kunstsinn und die Munificenz eines Fürsten, dessen Geschlecht dem Lande Krain angehört.) (Fortsetzung folgt.) Verlag des histor. Vereins für Krain. — Druck von Zgn. v. Kleinmayr 8* F. Bamberg in Laibach.