1730 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 193. Mittwoch den 25. August 1909. K. u. k. «eichS« (gemeinsames) «riegsministerium. 288?) Nr. 1918 von 1908. Kundmachung. Das Reichs- (gemeinsame! Kiiegsministelium beabsichtigt, den Bedarf der im angesüßten Verzeichnisse benannten Gegrnstände im Wege der allgemeinen Konkurrenz auf drei Jahre sicherzustellen, weshalb cs zur Einbringung schriftlicher Offerte hiemit einladet. Die Offerenten haben folgendes zu beachten: I. Es werden nur österreichische oder ungarische Staatsbürger sFirmen) berücksichtigt, deren Vertrauenswürdigkeit und Leistungsfähigkeit außer Zweifel steht. Firmen, welche bereits Mitglieder der Heereslieferungslonsortien sind, werden jedoch bei dieser Konkurrenz nicht berück« sicht'gt. Die offerierten Gegenstände müssen unbedingt im Inlande ans inländischem Material (lzeligt weiden. Die dieefälligen Bestimmungen sind im 8 1 des Liefervertrages enthalten, II. Die Offerenten, welche der Heeresverwaltung nicht bereits aus früheren Lieferungen bekannt sind, haben ihre Solidität und Leistungefähigtrit durch Zeugnisse nachzuweisen. Zur Ausfertigung solcher Zeugnisse sind berufen: 1) Rücksichtlich der im Handelsregister protokollierten Firmen: Die Handels« und Gewcibelarnmern, in deren Bezirk die Firmen etabliert sind. 2) Bezüglich jener Offerenten, welche handelsgerichtlich nicht protokolliert sind: Die politischen Behörden erster Instanz, in deren Bereich der Wohnort des Offe^ renten liegt. Diese Zeugnisse werden von den zu ihrer Ausfertigung berufenen Organen den Parteien nicht ausgefolgt, sondern unmittelbar an das Reichs» (gemeinsame) Kriegsministerium gesendet. Die Offerenten haben daher behufs Ausfertigung eines solchen Dokumentes bei der zu» ständigen Handlls« und Gewerbetammer (der politischen Behörde erster Instanz) rechtzeitig das Oesnch einzubringen, in welchem: 1.) der Vor. und Zuname (Wortlaut der Firma), 2.) der Geschäftszweig und der Wohnort. 3) die zur Durchführung der Offerlvrrhandlung berufene Militärbehörde (im vorliegenden Fallt das Reichs» ^gemeinsam^ Knegsministerium), 4.) der Offerteiurcichungstermin und 5.) die Lieferungsgegcnstände und deren Quantität genau anzugeben sind. Der Bescheid, welcher auf dieses Gesuch den Unternehmern zukommen wird, ist sodann dem Offcrle beizulegen. III. Das Anbot beschränkt sich bloß auf die im angefügten Verzeichnisse benannten Gegen» stände. IV. Die sämtlichen Gegenstände müssen nach den, bei dm Monturdepotö Brüun, Budapest» Kelensöld. Gösting bei Graz und Wien (,ttaiscr.Ebersdoif) zur Ansicht aufliegenden lehtgenehmiglen ge. siegelten Mustern und Beschreibungen geliefert werden. Die Qualität drr Lieserarlilel muß jener der erwähnten Muster mindestens gleichkommen. Sorten, von welchen mehrere Größen normiert sind und von welchen der Bedarf nach den einzelnen Größngattungen im angefügten Ver« zeichmsse nicht speziell angegeben ist, jind nach den vorgeschriebenen oder nach den bei der Ve« ftellung zu bestimmenden Größengattungsprozenten zu liesern. Es steht den Unternehmern srei, wegen entgeltlicher Überlassung von Mustern an die genannten Monturdepots sich zu wenden. Unternehmer, welche noch von srüh ren Lichrungen im Besitze von Mustern sich befinden, haben im eigenen Interesse sich darüber Gewißheit zu verschaffen, daß diese Muster noch in Kraft stehen. Sorten, welche dem neuesten Muster nicht rutsplechtn, werden unbedingt von der Übernahme ausgeschlossen. In den Preisen, welche die Unternehmer für diese Muster zu entrichten haben, sind nebst den unmittelbaren Beschaffungslosten noch lb Prozent Regiespesen inbegrissen. V. Die ledernen Handschuhe sind je zur Hälfte Ende September und Ende November des Jahres, für welches sie bestellt sind, zu liefern, während die Lieferung aller übrigen Sorten bis spätestens Ende September des Lieferjahres in vier gleichen Ralen derart zu bewirken ist, daß von dem bestellten Quantum je ein Viertel bis Ende März, Mai, Juli und September zur Abstattung gelangt. Die Bestellung des normalen Bedarfes pro 1910 erfolgt sogleich nach Beendigung der Offertverhandlung; der Bedarf für die Jahre 1911 und 1912 wird im Monate Oktober des vorhergehenden Jahres in Bestellung gebracht werden. Die Heeresverwaltung behält sich ausdrücklich vor, das als normalen Iahresbedarf be» stellte Lieferungsquantum um die Hälfte zu erhöhen. Eine solche Mehrbcstellung lann während der Jahre 1910, 1911 und 1912 jederzeit stattfinden, in welchem Falle der Offerent verpflichtet ist, den Mehrbedarf innerhalb von vier Monaten nach erfolgter Bestellung zu liefern; für denselben gelten die gleichen Preise und Ver-tragsbedingungen, wie für die ursprüngliche Bestellung. VI. In dem Offerte, welches nach dem dieser Kundmachung angefügten Formular zu ver« sussen ist, ist das Montm depot, in welches geliefert werden will. das Quantum und die Be» ncnnung der angebotenen Gegenstände, der in Ziffcrli und in Buchstaben ausgedrückie Preis eines jeden Gegenstandes, dann der Luferungsleimin genau und deutlich anzugeben. Die erstandene Lieferung ist dann zur Gänze au das vom Lieferanten im Offerte genannte Monturdepot zu liefern.* Für jene Eisenbahn »Frachlsnidungen an die Monturdepots, welche nach anstandslos erjolater V'sitierung von den Montu,depots übernommen werden, ist den Lieferanten die Begun» ftiqung des Milltärtarises im Rückuergütungswege eingeräumt, wozu den Lieserantcn auf den betreffenden Frachtbriefen seitens der Mouturdlpots bestätigt wird, daß die Sendung in das Eigentum d>s Militärärars übergegangen ist. VII. Offerieren mehrere Unternehmer gemeinschnüich, so haben sie im Offerte ausdrücklich zu erklären: 1.) düh sie sich vcipflichten, für die genaue Erfüllung der Lieferungsbedingungen solidarisch zu hasten und 2.) wer in ihrem Namen in diesem Lieferungsgeschäfte mit der Heeresverwaltung zu vcr» lehren bevollmächtigt ist. Ein solches gemeinschaftliches Offert ist von allen Uniernehmern unter Angabe ihres Charakters und Wohnortes mit den Vor» und Zunamen zu unterschreiben. VIII. Vom Erlag eines Vadiums wird abgesehen. IX. Die Offerte, welche — bei der Heeresverwaltung nicht bekannten Unternehmern — mit den im Punkte II erwähnten Bescheiden der Handels' und Gewerbelammer, beziehungsweise der politischen Behörde über das Ansuchen um Ausstellung eines Soliditäts« und Leistungs« fähigleitszeugnisses belegt sein müssen, haben unmittelbar und längstens bis 9. Oktober 1909, 12 Uhr mittags, im Einreichungsprotololl des Reichs« (gemeinsamen) Kriegsministe-riums einzulangen. X. Die in der Form eines Vertragsentwurfes verfaßten Detailbedingungen können bei den Korpsintendanzen, bei den im Punkte IV angeführten Monturdepots, bei fämtlichen Handels» und Gewerl elammern der österreichisch'ungarischen Monarchie, beim Handelsmuseum, beim un» garischen Landesindustrieverein und beim Bund ungarischer Fabrilsindustrieller zu Budapest ein» gesehen werden. Einzelne Exemplare dieser Kundmachung samt Vertragsentwurf können bei den Montur« depots Nr. 2 in Budapest und Nr. 4 in Wien zum Preise von 65 !l bezogen werden. XI. Die Unternehmer haben im Offerte zu erklären: 1.) daß sie die Lieferungs» und Kontraltsbedingungen eingesehen und auch verstanden haben und dah sie denselben sich vollkommen unterwerfen, ferner 2.) dah sie die Muster der ausgeschriebenen Gegenstände einer genauen Besichtigung unterzogen und auch bezüglich des Materials, aus welchem dieselben erzeugt worden sind, dann über die Art und Weise der Konfektion sich eingehend informiert haben. .. . AI- Enthält ein Offert in Ziffern und in Buchstaben verschiedene Preisangaben, so sind d»e m Buchstaben angesetzten Preise maßgebend. * Dem Lieferanten erwachsen sonach leine weiteren Fracht«, beziehungsweise Spedition«. Das Offert ist für den Unternehmer vom Momente der Überreichung, für die Heeres« Verwaltung aber erst dann rechtsrerbiudlich. wenn der Ersteher von der erfolgten Genehmigung seines Anbotes durch das Reichs» (gemeinsame) Kriegsmiuisterium verständigt warden ist. Der Offerent begibt sich des Rücktrittsbefugnisses, dann der im § 862 des allgemeinen bürgerlichen Gesehbuches und der in den Artikeln 818 und 319 des österreichischen und in den §ß 314 und 315 des ungarischen Handelsgesetzbuches enthaltenen Fristen für die Annahme seines Versprechens. XIII. Die Heeresverwaltung behält sich die uneingeschränkte Wahl miter den einzelnen Offerenten vor. Bei sonst gleichen Bedingungen wird Offerenten, welche die angebotenen Artikel selbst erzeugen (Produzenten), vor den Händlern der Vorzug eingeräumt. Bei der Offert stellung ist die Erzeugungsstätte, beziehungsweise Bezugsquelle der angebotenen Artikel anzugeben, (Siehe Offertsormular.) Wird ein Offert nicht seinem vollen Inhalte nach, sondern nur unter Restrinaierunq des angebotenen Quantums oder Preises angenommen, so hat der hievon betroffene Offcrent nach Empfang der bezüglichen Verständigung binnen sünf (5) Tagen beim Reichs- (gemeinsamen) Kricgsministerium die schriftliche Erklärung einzubringen, ob er die Modifizierung seines Än« botes annimmt oder nicht. Die modifizierte Genehmigung des Offertes gilt seitens des Unternehmers für angenommen, wenn derselbe innerhalb der fünftägigen Frist die erwähnte Erklärung nicht oder unbestimmt abgeben sollte. Wenn übrigens von den in einem und demselben Ofstrlc enthaltenen Anboten aus vcr» schiedene Artikel nur eines oder mehrere derselben angenommen werden sollten, so ist dies für den Offerenten sofort bindend. XIV. Die Offerenten sind verpflichtet, nach der erfolgten ganzen, teilweifen oder mit ihrer Zustimmung modifizierten Genehmigung der Anbote beim Monturdepot eine Kaution iu der Höhe von 10 (zehn) Prozent d.'s Liefe, w rtl-s der erstandenen Artikel - entweder iu Baren oder in lantionsfähigen Wertpapieren — zu erlegen und den schriftlichen Vertrag abzuschli, ßen. Sollte ein Erstcher sich weigern, den Vcitrag zu unterfertigen, oder sollte er zur Unter» fertigung desselben — ungeachtet der an ihn hiezu ergangenrn Aufforderung — nicht erscheinen, so vertritt das ganz, teilweise oder mit seiner Zustimmung modifiziert genehmigte Offert, w Verbindung mit dem zur gegenwärtigen Kundmachung gehörigen Vertragsentwürfe, die Stelle des Vertrages. Im Falle der Ersteher die Kaution nicht längstens binnen 14 Tagen nach erfolgtet Aufforderung erlegt, ist die Heeresverwaltung berechtigt, ihm die Lieferung zu entziehen oder aber die Kaution aus deu Verdieustgelderu rückzubehalten. Den vorstehenden Bedingungen in irgend rincr Weise nicht entsprechende oder verspätet eingereichte, sowie telegraphisch gestellte Offerte werden nicht berücksichtigt. XV. Die Ersteher habni die vorgeschriebenen Liefertermine pünttlich einzuhüllen, da eine Termiuerstreckung nur ausnahmsweise gewährt werden lanu, wen» hiefür triftige Gründe vorliefen. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist treten die Bestimmungen des Liefervertrage? s 6 in Kraft. Wien, am 9 August 1909. Formular zum Offert. 1 K- An das l. u. t. Reichs« (gemeinsame) Kriegsministerium. ^""""' Offert. '___ W N. N., wohnhaft zu........in........., erkläre l,iemil, M das f. u. k. Heer deu Bedarf der nachbenannten Gegenstände für die Jahre 1910, 1911 und 1912 an das Monturdepot in * ......... zu den beigesetzten Preisen und Terminen ve» tragsmähig liefern zu wollen. Preis Quantum Benennung------------------------------ ^ Ziffern Buchstaben Liefertermin der angebotenen Gegenstände ^ ' . lv n K n Stück ein ^ Stück ^ Germ- ^.^! Gar- ! laut Punkt V der Kund« «ur i nitur machnng .^, lc. lc. Ich bestätige: 1.) daß ich die vom Reichs' lgemeinsamrn) Kricgsministerium unter Abt. 13, Nr. 1916 u"U 1909. ausgefertigten Liefcrungs« und Kontraltsbedingungen eingesehen und mich verstanden have und daß ich mich denselben, insbesondere auch den Aestimmuugen des H 4 des Vertrage», betreffend die unparteiische Kommission, vollkommen unterwerfe. ferucr: 2.) daß ich die Muster der ausgeschriebenen Gegenstände einer eingehenden Besichtigung ulller> zogen und mich auch bezüglich deren Material und Konfeltion genau informiert habe. ^. .. .. ,.. < . meiner Fabrik lWertstälte) D:e offer.erten Gegenstände werden m ' (Gasse, Hausnummer) erzeugt. Der amtliche Bescheid über das Ansuchen um Ausstellung eines Solibitäts« und LeisWW^ fähigleitszcugnisscs liegt zu. N...........am...................1909. (Eigenhändige Unterschrift ^Vor» und Zuname 1, des Offcrcnten. beziehungsweise handclsgerichtlich protokollierte Firmazeichnung-, Formular zum Kuvert des Offertes. ___ An das l. u. l. Reichs- (gemeinsame) Klicgsmmistclinm in Wien. Offert des N, N, zur Lieferung von Bekleidung?» und Auerüstuugsersoidernissen zufolge Kundmachung Abt. 13. Nr. 1918 von 1909. * Siehe Punlt VI der Kundmachung. Laibacher Zeitung Nr. 193. 1731 25. August 1909. Verzeichnis der Gegenstände. Die Preise! Die Preise Bedarf pro 1909 Benenn u n g ^mo,^ ! Vedarf pro 190» V e n e n n u n g ^"^„^ prr z per N "'.« ^»one^ ,^,. ,„.„. ^.^,, ^, , , , , P°°r ^ 5«« M« ,um M«n°^ , ^ , , , , S«< . W000 Stück Nadeln zum Kalbfell» oder Werlzeugtormstcr..... Stück 400 ! . Zugslatcrnen m,t ^ ^^°^„°............ ! ^Ä3 ' "^"'^ Sohlcnnägel................1000 Stück i 1600 l Paar Trommelschlegel................. Paar b"X> Paar Absaheisen samt 10 Nägeln............. Paar ,150000 Stück ^ ,. s pflöcke > j l Stücl HW0 Stück 1 ohne Dorn s ^ Stück l X00 » "°"' !. spitzen j '"^ ^ tragbaren Zeltausrüstung j ,^X ' Rollschnallen > ,. ^ j größere ^.^ » 125000 » Oliven zum Zeltblatt der ) l 100 S<ück ! ^ ' 1 "" ^"" ! kleinere .. ß°3 . ?(X) . s zur Lagerhacke.............. S.ück z law . ovale Schnallen . 'U,°" 3 « . 700 . Stiele zur Beilpicke................ ! ^ ' Ringe """" "« . !! 1100 . l zum Spaten............... ^AA ' Doppellnöftfe 2^, , 5^90 . Pferdepflöcke................... ^"0 . Doppellnöpfe zuin Vernieten ^ " » H0^) Kilogr. hölzerne Sohlennagel............... Kilogr. mn ' Zcderhalen , Tornistertraaaernft l....... ' 1390 Gros Distinltionssterne aus Zelluloid........... «roe ^ ' Traghalen / ^'"" ^orn,,terlraggern,i ^....... , 20000 Meter Packleinwand................... Meter l ^"0 » Spannllobcn ohne Spagatgurte ^ . 51A0 Stück Fez mlt Quaste................. Stück i,^ ' Ersahfebcrhalen » ! 72000 Paar schaffwollene Handschuhe (grau)........... Paar 7Mn ' Zugschrauben zumPatronenlornister . j! .^ Gtück Husaren-> trapproten Nbrrzug. mit Sturmband, ohne Stück UW ' Flachöhrc nnt Schraubenmutter . ^ 3,, . tschaloS weißen Adler, ohne Rose. ohne Schnur-2000 ' HPannllobenlcchen , ^, ..^ «, ^ ' ü 165 » mit dunkelblauen Verzierung u. ohne Rohhaarbusch 7^ ' 1 ohne Dorn ^ ^/"''^ ^" ^""^ ' ! ^80 » gewöhn- lichtblauen sDas Egalisierungstuch wird 95N ' Schnallen «. l.sum Stallhalfteranhangnemen . j i«5 ! - lichem 1 aschgrauen vom Ärar beigestellt.) 950 . ........ . , ^l . " laisergelben ^ ... Rohhaarbusch. i3z ' ^. ^ große zum ztavallerlcwbnemen...... . ^ ^^ ! . ^. ^, dunlelgrünen ^ Z »"ben ^H ^ ! 4000 ' Halm zum R.cmen fur den Repetnrlarabmer..... . > 70 . Schaft- ^« --Z weihen Adler und ohne i 4M ' Fedcrha en znr Revo,vcranhang,chmlr........ ' !, 274 . ^ lrapproten «Z «ohhaarbusch 6000 ' ^acrhalen ,mt St.el............... ' ! 210 . "«^weihen ^3 (Das Egalisie. 55U0 ' 3"^ ^00 . Sacktücher aus blaugedrucktem Vaumwollftoffe für Kerl«. ! 1^" » Striegel ohne Handriemen............. » ^ sträflinge.................. > 7^" ' Kavallerielochgeschirre mit Kasserolle'........ » >! 7599 Meter Leinenbänder zu Beinkleidern............ Meter 9«s^n ' .«'ifwportlonenbecher............... . ! 9500 . Strupfcnbänder zu Stiefeln............ °^ . Alumiuiulnfeldstaschen..... ......... . 7^ . ^^^,^ ^^, ^^^^ ^, cz.^^^ . ^^^^ ^^ 2000 Signalhörner mit Mundstück m ^' A........ ' > W500 . ober Nappe für s Korporale.... . 205 . ' / n..;«.' i?, ^.' ' ^^^ » Distinltionsbörtchen sür Feldwebel j m,t > «»^.«^ 82b I Helme mit Adler und Schuppenbanb für ^'^^ ^ > 12200 » und Gleichgestellte s ohne j ""'"" . 240 Pa« adjustierte Schuppenbänder Paar ! ^6500 ' vergoldete i ^e.......... U ^."" ^mmschf^ ^ > 'b00 . Armstreifen ^für EinjähHr^^^^ <'W - zum Helm (neuartig) ' , willig fortdienende ^^^ i 400 , Nhz^ ' ^ " . ^ 110(X) . l fui Osftz»crsd,encr und Pferdewarter . . » 4b0 Naar K^^,^nl,^„ m««^ ^00 Garnituren «,««.^.,^s^«.^. j lichtblau ) zum Pelzrock Garnitur ! '« L?°« SchNin!a!l,«».n ' , Aui ^ ' '"«°'"'^"r' ! ,chw°rz,.,I, < '»',.!°, P.<,°..iw) . ^" Paar Schuppcnbänder, adjustiert ^,. ^, Paar ..X,^X ' Mantclschlingen (Pelzschlingen), schwarz........ 1^3 ' Seitengabeln samt Schrauben (neuartig) 5'" ^MM , 69100 Meter Nttilaschnüre (auch zu Hosen für Husaren und zu Achsel-' 1^ Sl"6 Adler mit Nummer j Stück ,^, schlingen).................. Meter """ . Adler mit Halen zum Tschalo für Artillerie und die ^. Stück wollene Schnurverzierungen zum Husarentschalo .... Stücl 1«°^ Traintruppe.................. » ^" ^,' s M" Iägerhut............. "°"" » Tschaloadlcr (ausgenommen für Husaren, Feld» und .AA Meter Schnüre ^ zum Tschalo. Tschapta oder ttappe ... Meter i.s^, Festungsartillerie)................ . ^?XXX ^',^ ( zur ungarischen Hose.......... 2500 ' Tschalorosen (ausgenommen für Husaren)....... . 29000 Achselschlingen zum Prlzrock ober zur Pelzulanla. Stück N : ^N^7N^, , ^ ^ ^!!, ^ : ,'z°« : ^«»""mm«.« j'K^ -U . P»„,°r!°t!che„ ,„« «°»ml«p!» , , ...... . >f^ ^ 2ch°lf!ch»v°„<«<,„ichnMM„ i ^°"°,3" ^ N« I Emv,e.,.str N??^^^ ! >««« - «°rmei,«,chn^......V °^,^ , , ! ^ .' 2lDs^ ^^ll^ geflügelte Räder.......... . Paar ^^ ' Stcuermannsanszeichnungen (Arbeiterauszeichnungen für U" Stück Dlstanzschätz. ......... Stück «<>^ ' bas Eisenbahn» und Telegraphenregiment) .... W » Reiter. ......... . f^ ' Infanterie- ! ^_^,_.,,g ^H . Kavallerieschi'chen. ......... . ""^ ' Kavallerie, j p°"°p"' ''''.. '^ '/' i3Ü ' N'cht- r: » ?^A ' Signalhorn-Umhangschnüre (früher .Anhangschnüre). . . ; 22M ' ^^r- D' für die Artillerie . . » ««^" ' Ulanlafransen..................<^ ' ... N ' Sappeur- ^ ......... . ^8000 . Attilaröschen...................100 Stuck H ' Zimmermanns. F . ^.- ^ -. ^ - - ' ! ^0 ^"'turen Mantelschlingen ^ blaugrau.......... . . Garmtur N ' Arbeiter- D f"bie Ver/flegsbranche .' <^ Stück Revolveranhangschnüre ohue Federhalen....... Stück , H - Telegraphisten. ^ V ..."'/.. .^. . ! '«"0 . Halsbinden Z^................ 1^ » Kranlenpsleger. ......... . > ^/" » " l liellgrau............... , ! U ' Scharfschützen- für Kavallerie ... » <^ ' Schwarzgelbe Armbinden - .- >........ 300^ ' Maschiiiengewähr.Schützen. ^......... . «^ ' Traggurten zum Kochgesch,rr für 0 Mann...... 120M ' Lcgitimationsblattlapseln.............. . "^ Meter Spagatgurten zum Patronentornister......... Meter 1U0M ' Kleine Ösen > zum Zeltblatt der tragbaren 2^ ' Rebschnüre zum Zeltblatt der tragbaren Zeltausrüstung 75(xU ' Große Öse» samt Nieten j Zeltausrüstung 10 Stück ^" Stück Futterstricke................... Stück 2N ' „ c . c der Kompasseln llnn ^„ 20000 . Vrieftafchen................... NW ' Uniformlnöpfe ^ und Oliven ^ »^.^ ^ weih . 34500 . Stnrmbänder zum Tschalo (ausgenommen für Husaren) ?5os^ » . l aroh . .„^ und zum Iägerhut.............. Ilift^ ' j "»meriert ^ ^.^ ^ ^ .i700 Garnituren Sattrlbrstandteilc aus roher Rindehaut in ganzen Häuten U°° : A.Weri°<„°ps. j O.............. . ^ ^ ,.dem"L?Huh^ ^ ^ ^ ü , ! ^ ^ ^ "«»»" IN ' M„,..,,.,,«p,c ! «ew , '«^ ,^ ^ ^ ^ ^ : °w S.« !chw°r. < mM'.nmT,ch°^ ^ 15000 ' (Kompasseln) l .. s groß............ . ' Rohhaarbüsche "" l >erie ,l»d die Trnmtruppc 20000 ^ ^ " «ein............ . '50 . /zum Husarentschalo "N -' Zinllnöpfc i lchwarz............... . 4^ . , f,lle................ 200 . . P'lzlräam l ^,„ P,^^ ^r zur Pelzulanla . , . ! spannstäbe samt Schrauben für Aluminium- ! 1».-)0 , Paar Armclbcsahc j ^ . „.. , ..^ V°°r ^ 50 trommeln.............. » ! 700 Garnituren Verbrämungen zum Pelzawla (früher Winterattila) .. Garnitur ' 1 traghaten............... » ' 4300 Stück Federbüsche zum Iägerhut............. Stück "den vor dem Verzinnen auf einmal im Etablisscmen! des Erzeugers von Organen der betreffenden Monturdepots der Vorpiüsnng unterzogen. Laibacher Zeitung Nr. 193. 1732 25. August 1909. ^2904) kr. VII. 48/9 l 1. Erkenntnis. Im Namen Sr. Majestät des Kaisers hat das l. l. Landesgeiicht in Laibach als Preß» gericht auf Antrag der t. t. Staatsanwaltschaft zu Recht erkannt: Der Inhalt des in der Nummer 188 vom 19. August 1909 der in Laibach in slovenischer Sprache erscheinenden period. Zeitschrift «8Io-ven8ki Naraü» auf der dritten und vierten Seite abgedruckten Artikels mit der Überschrift «(-03-poäarstvo», beginnend mit «Ixllijuöouje nenM« iullugtri^L, und endend mit «u^oue^a, cletotg,» begründet den objektiven Tatbestand des Ver» gehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung nach § 302 St. G. Es »erde demnach zufolge des H 493 St. P. O. die von der k. l. Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme der Nr. 188 vom 19. August 1909 der period. Drckschrift «81n-veu8ki N«,roä» bestätigt, und gemäß der §§ 36 und 37 des Preßgesetzcs vom 17. Dezember 1862. Nr. 6 R. G. VI. pro 18N3, die Weit«. Verbreitung derselben verboten und auf Vernichtung der mit Beschlag belegten Exemplare derselben und auf Zerstörung des Satzes des beanständeten Artikels erkannt. Laibach, am 21. August 1909. (2913) 1234 Kundmachung. Infolge des Erlasses des l. l. Landes, schulrates vom 4. August l, I., Z. 4533, wird im Bezirke Littai für die Volksschulen in Höttich, Billichberg, St. Lamprecht und Kreß. nitz mit deni Standorte in Kiehnitz die Lehr» stelle einer Arbeitswanderlehrerin mit der jähr» lichen Remuneration von 1000 K ausgeschrieben. Die gehörig belegten Gesuche von lehr» befähigten Ärbeitslehrerinnen sind bis 2 7. d. M. Hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrat Littai, am 20. August 1909. (2901) 6t. 640 z 1. 1909. a. o. Razglasilo. Po § 106. zakona z dne 26. oktobra 1887, dež. zak. št. 2 z 1. 1888., razglaša se s tem sklep postopanja, tikajoèega se glavne razdelbe posostnikom v Parjah in Drskovèu 8kupno v last spadajoèih pašnikov vlož. št. 1, 2 in 3 davène obèine Parje v sodnom okraju Ilirska Bistrica, kor je popolnoma zvršena ta agrarska operacija. Z dnevom, ko se objavi to razglasilo, neha glode te agrarako operacije pristojnoat agrarskih oblastev, tako da lc-ta ostanejo odsloj pristojna samo §e v razsojevanje v § 100. zakona z dne 26. oktobra 1887, dež. zak. št. 2 z 1. 1888., v misel vzetih zahtev. C kr.dežolna komisija za a^rarske operacije na Kranjskem. V Ljubljani, dne 19. avgusta 1909. g. 640 äe 1909 A. O. Kundmachung. Gemäß 8 l0s, des Gesetzes vom 26, Ol« tober 1887, L, G. Bl. Nr. 2 6« 1888, wird biemit der Abschluß des Verfahrens, betreffend die Generalteilung der den Insassen von Parje und Drslovce gemeinschaftlich ge> hörigen Weidegründe Grundbuchseinlagcn I, 2 und 3 Katllstralgemeinde Parje im Oerichts-bczirke Illyr..sseistritz nach gänzlicher Beendi« gung dieser agrarischen Operation kundgemacht. Mit dem Tage dieser Kundmachung erlischt hinsichtlich dieser agrarischen Operation die Zuständigkeit der Agrarbehörden, so das; letztere fortan nur noch zur Entscheidung über die in dem § 100 des Gesetzes vom 26. Oktober 1887, L. G. Vl. Nr. 2 <1« 1888, vorgesehenen An« sprüchc zuständig verbleiben. K. k. Landeslummission für agrarische Operationen in Krain. Laibach, am 1!). August 1909. Anzeigeblatt. m^ - a If AHMHMM best.aus \/sJr onnunj,.. ^| B Zimmern, Küche, Kabinett ^ ^ und Zugehör, ist Wiener Straße 60 (neben der Artilleriekaserne) zum Norembertermin zu vergeben. Näheres dortselbst. (JJH80) 3—3 Büglerin wird gesucht. 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Erziehungsanstalt Huth-Hanß LL* ausgestattet mit dem Öffentlichkeitsrechte. jL Beginn des Schuljahres 1909/1910 am 17. September 1909. Die Einschreibung für die Aufnahme in die achte Klasse findet am 16. September von 9 bis 12 Uhr vormittags statt. Jeder Zögling hat Tauf- und Impfschein und das letzte Schulzeugnis mitzubringen. (2909) 4—1 Die Vorstehung Laibach, Polanastrasse Nr. 6. Thermal- u. Schlammbad Mica-Witz, Kroatien. Station Zabok und Haltestelle der Zagorianer Bahn: „STUBICA-TÖPUTZ". Saison vom I. Mai bis 30. Oktober. Die Thermalquellen von 53 Grad C Wärme und Schlammbäder eignen sich insbesondere zur Heilung von Gicht, Rheumatismus, Ischias, ferner Frauenleiden , chronischen Katarrhen, Exsudaten, Nervenleiden, Hautkrankheiten, Rekonvaleszenzen. Beste Anwendung von Quellenschlamm , gleich dem Franzeusbader Moore. Badearzt. — KurmuBik, herrlicher Waldpark, schönste Umgebung. Billigste , konkurrenzlose, sehr gute Verpflegung und Unterkunft. (1383) 40 — 34 Radioaktivität. 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