Imts- Nlatt zur Laibachcr Zeitung. ^ 126. Donnerstag den 2tt. Getober 1642. G5uberntal - Verlautbarungen. Z. 1663. (3) Nr. 23466. Circular e des k. k. illyrlschen Guberniums. — Stampelbestimmung für Decrete über die bestandene Prüfung aus dem Civil- und Criminal-Iustizfache, aus dem Grundbuchsfache und adeligem Richteramte. — Seine Majcstät haden mit allerhöchster Entschließung vom 27. August ilV Z. den übereinstimmenden Antrag der k. k. Allgemeinen Hofkammer und der k k. obersten Iustizstelle zu genehmigen geruhet, daß die Decrete über die bestandene Prüfung aus dem Civil- und Criminal-Iustizfache, aus dem Grundbuchsfache und dem adeligen Richtcramte in dem Sinne deS §. 2l des Stä'mpel- und Tax-gcsetzts vom 27. Jänner 564V dem Stämpel von Dreißig Kreuzer unterzogen werden. — Diese allerhöchste Entschließung wird in Folge hohen Hofkammer-Dccretes vom 3. September 1312, Z. 36903M74, allgemein kundgemacht. — Laibach den 1. October 5842. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes -Gouverneur. Earl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Johann Freiherr v. Schloißnigg, k. k. Gubernialraty. Z. i63Z. Nr. 2Z3l5. Gußernial , Verlautbarung über Veränderung in den ausschlie« ßendtn Privilegien. — Die k. k. allge, meine Hofkammer hat nachssehende Privilegien zu «tllängern befunden: Für das vierte und fünfte Jahr, das dem Johann Gasseigeram ig. Deeember l639 verliehene zweijährige, in der Folge für bas dritte Jahr verlanßerte Pr,vi« ltgium auf d>e Erfindung und Verbesserung, «««Gattungen gewehter Wollstoffe, so w,« «uch olle aus H«ar und Werg zusamm. chen Umstanden wnd letzterem der Vorzug «>n-zeräunn. — § 2. Die Einen wie die Andern müssen aus, zur gehörigen Znt geschlagenem, gesundem Holze angefertiget und von Rinoe VNd Splint befrelt s'pn. Stücke, welche um gesund, überssändlg/ mastig und nicht gerade fnd, aus Aesten erzeugt wunden, nut faulen »der schwarzen Aesten oder mit gewundenen Rissen behaftet sind, und den ganzen Kern ent, hallen, werden nicht «ngenommen. — § ä« I l3,7/z0 Slücke müssen eme Länge v,n wemg-siens 7 '/ Schuh und 32520 Stückt eine Länge von wenigstens 3 Schuh haben. Dle untere Auflagsftäche von einen wie von den ander« muß »2 Zoll, die obere Flache, wenn sie gezimmert ,st, 5 bls 6 3»ll, und chre Höhe (Dicke) muß 6 Zoll betrag««. — 5. 4- Dle Form der Schwellen kann entweder nach der Figur l einem Halbkreise oder nach der Figur II einem Troge gleichen. Im ersten Falle müssen die Schwellen um '/2 Zoll höher sey". S,e müssen mit den Dimensionen der Höhe, dann der umern und oberen Flache nicht nur an den beiden Enden, sendern der ganzen Lange nach, vollkommen tMsprechcn, — § 5. Auf der Bahnstrecke zwi^ schenMürz Zuschlag und Brück sind^vonoen 7'/2 scbuhlgcn Schwellen 62700 Stück, von den dreischuhigen Schwellen i5o«0 Stück; auf der Strecke zwischen Olmütz und Hohenstadt sind von ersterer Gattung 6,040 Stück, von letzterer Gattung 17440 Stück zu liefern.— §. 6. Die Ablieferung kann im Monate März beginnen und muß mit der einen Hälfte bis Ende April, m,t der and^n aber bis Ende Juni des Jahres 1843 vollbracht weiden. — Sie hat m Lagerpläyen längs der oben ge« nahmen Bahnstrecken Stall zu finden, welche den L'cferanten bis Ende December d. I. n»er« den bljllchnel werden. — 7. Dle wirkliche Uebernahme der Schwellen geschieht durch die, von Seite der k. k. General-Direction für die Staats-3.sendshnen aufgestellten Eommlssäre, welche d»e Schwellen untersuchen, und alle mit den bedungenen Erfordernissen nicht überein« stünmtnoen Stücke, ohne daß den Lieferanten dagegen eine Einwendung gestattet ,iäre, aus-stoßen werden, die von Seite des Lieferanten nach Wenuug dr Eommlssare von den ärar»ali« schen Lagerplatzen zu entfernen sind. — Die zur Uthern«t)me geeigneten Schwellen werden mit einem ämclichln Zeichen versehen und form« lich übernommen. Es wird hierüber ein Pro» tocoll aufgenommen, welches von den 3om» Mlssaren, den ilefelantin und zwc« Zeugen zu unterfertigen ist. Das Original dieses Protocolles bleibt inden Händen der Comm'ssare, und den <»lfnamen wird, auf ihr Verlangen, eine Abschrift ausgefolgt. — Elfi von bem Zeitpuncte dieser Uebergabe ist die Ware als Acror'al'E'genlhum anzusehen, bis dahin bleibt sie das E'genthum des Llefelante,,, und er hat lomlt allen Nachtheil und alle Gefahr zu tragen, welche die Ware bis dahin treffen mag. — Um das Geschäft der Uebergabe zu erleichtern, sind die Lieferanten verpfiichm, die Schwellen auf dem Aerarial, Lagerplätze m regulären Haufen von 5 Fuß Höhe aufzuschl'ch« ten, diese Haufen, wenn ls die sommissare fordern, zum Bchufe der Untersuchung aus« einander zu legen, und nach Vollendung derscl' ben die frühere «ufschlichtung herzustellen, und alles dleses auf chre Kosten zu bewerkstelligen.— §. 8. Die Bezahlung für die übernommenen Hölzer geschieht auf Grundlage des Ueber-nahms»Prvtocolls, und etfolgt gegen gehörig gestämpilte QmttlMg und Beibringung der, von der Uebernahms Commlssion auszufertigen« den Empfangs Recogliltion, entweder bei dem Universal» Camera!»Zahlamte in Wien, oder bei e»nem Camecal»Zahlamte in den Provin« zen, je nach dcm Wunsche der Liferanten, welcher jedoch wenigstens ,4 Tage vor dem Be-ginne der Lieferung hei der G.neral'Direction für die Angelegenheiten der Staats»Eisenbahnen schriftlich zu erklären lst. — §. 9. Die 791 Anbote zur kiefemng obiger Holzgattungen sind bei der k. k. General-Directlvn für oie Staats Eisenbahnen längstens bis l2. Novem« ber d. I. Mittags um Z2 Uhr schriftlich, versiegelt und mit der Ueberschrift: An» bot zur Holzlleferung für d»e tzvtaat s, Eisen bahnen, zu überrelchen.— §. »o. Jedes Anbot muß mil dem Tauf« und Geschlecht s-namen des L'efnungslulUsen unie'fcrligi seyn, und dessen Wohnort enthalten. — Dasselbe hat zugleich nm Bestimmtheit dlt Galiung des Holzes und die Stückzahl der zu lüftrnden längern oder kürzern Schwellen auszudrücken, dann den Pr«is derselben pr. Stück an dem deutlich anzugebenden Prioallagerplutze, wo Htt) dieselben befinden, m Ziffern und Buch, staden zu deze,chnen, und endlich den Frachilohn für loo Stücke uno i eine Me»le, um welchen Her Offerent das von ihm zu liefernde Holz «n den zu best'mmenden Aerarial» Lagerplatz längs der Bahn abzustellen sich anheischig macht, wob«» es chm jedoch, ohne Verbindlich» kett für das Aerar, frel stehi, anzudeuten, wel. ch«r Punkt an den oberwähnlen Bahnstrecken für dlese Ubstellung der von «hm zu liefernden Hölzer der nächste und gelegenste seyn dürfte. — Der Offerenthst auch anzugeben, aus wel, chen Gegenden das zu wfelnde Holz be,gestillt werben wnd. — §. t l. Dtt Offerte können sich auf lie ganze Menge der >m §. 5 bezeichneten Hölzer, oder auf geringere Pamen beziehen, tzitse dürfen jedoch nicht wemger als Zehn Tausend Stücke betragen. — §. ^2. Anbote, aus denen d»e Preisforderung mchl mit Be» siimwtheit abgenommen werden kann, die in den übrigen bezeichneten Erfordenussen mangelhaft sind, oder welche von den Gegenwärtigen abweichende Bedingungen enthalten, wnoen Nicht berücksichtigst werden.— ß. i3. Die Ent' schtldung über die eingelangten Offerte wird Von dem k. k. Präsidium der allgemeinen Hof, jkammer erfolgen. - §. 1^. Bis zu dieser Entscheidung bleibt der Offerent von dem Tage pes überreichten Anbotes für den Inhalt desselben rechlsuerbindlich, und ,st im Falle der An» nähme desselben vcipftichtet, das angenommene Versprechen in allen Puncten zu erfüllen, und den förmlichen Vertrag hierüber auszufertigen. — §. ib. Längstens 14 Tagenach der Verstan» digung über die erfolgte Entscheidung hat der Offerent, dessen Anbot angenommen wuide, die Caution mit 5A des Gesammtpreises der ;hm übctlassmen Lieferung, entweder im Baren oder w hlezu gesetzlich geeigneten österreichischen Gtaatspapttl.cn nach dem Börsewtrthe des, dem Ertagswge vorhergehenden Tages, oder in g»N hörig nach dem Sinne des §. «274 des allge, mtlmn bülgerlichen Gesetzbuches versicherten hypochckanschcn Verfchreibungen,. über deren Annlhmbmkeit die k. k. Hof, und mederösterr. Kammerprocuratur entscheidet, zu leisttN. Die zur Sicherheit eingebrachten Effecten werden in dem Maße, als sich d,e Höhe der Eaulion durch conlractmäßige Lieferung von selbst v«re mindert, auf Verlangen des Contrahenten zu, rückerfolgt werden. — §. ,6. Sollte sich der Llefe'unasunlernchmcr weigern, den Vertrag auszufe,tigen oder d»e vorgeschriebene Caution, zu leisten, oder sollte derselbe überhaupt die übernommene Verbindlichkeit in Bezug auf die Güte und Menge des Holzes, oder auf den 3er-Mln der Lieferung mcht erfüllen, fo steht es der Staats:Verwaltung frei, denselben seiner Verbindlichkeit ganzl'ch zu entheben, und rück, sichtlich den abgeschlossenen Vertrag für dir ganze noch übr»ge Dauerzeit als aufgelöst zu betrachten, oder sich an das Verlprechm zu halten, und auf des Unternehmers G.fahr Und Kosten und unter ausdrücklicher Verzichtleistung desselben auf d«e Einwendung der Verletzung über die Hälfte, über die von ihm er» standen« Lieferung einen neuen Vertrag mit wem immer, wo immer, aufjede von ihr zwecki maßig «rkanlue Art und zu jenen Preisen, um welche der Bedarf aufgebracht werden wird, einzugehen, und sich an dem Vermögen unv rücksichtlich durch die Caution des Unternehmers zahlhaft zu machen, wobei der Unternehmer die von der für die Angelegenheiten der Slaats-Elsenbahnen bestellten Rechnungsbehörde aus« geferügte Berechnung des zu ersetzenden Kostenbetrages als eine, vollen Beweis machen« de Urkunde, jedoch unter Vorbehalt allenfäl-liger Gegenbeweise anzuerkennen sich erklärt.— Von der k. k. General'Direction für die Staats-Eisenbahnen. Wien am 7. October 18^2. Rreisämtliche ^ erlautbarunZen. Z. 1684. (2) Nr. 15279. Kundmachung. Zur Verpachtung der Worspannsbeistellung in der Marschstation Laibach für das Militsr-jahr 1643 wird bei diesem Kreisamte am 24. l. M. Vormittags während den gewöhnlichen Amtöstunden eine Minuendo-Licitation vorgenommen werden, wozu die Pachtlustigen mit dem Bemerken eingeladen werden, daß jeder Licitant ein Vadium von 300 si. zu erlegen habe, das vom Ersteher als Caution einzubelaffen ist. — Die übrigen Bedingnisse können bei die- 792 sem Kreisamte während den Amtöstunden täglich eingesehen werden. — Zugleich wird bekannt gegeben, daß bis zur Mittagsstunde des Lici-tationstages auch versiegelte Offerte angenommen werden, welche nach dem folgenden Formulare zu verfassen sind.— Formulare des schrift-liche n Offertes: Der Gefertigte erklärt hie-mit, dieBeistellung der Vorspann in der Marschstation Laibach während des Militcnjahres 1M3 als Pachter gegen Vergütung von...kr. pr. Pferd und Meile übernehmen zu wollen, und verpflichtet sich zugleich, die LicitationSbeding-nisse in allen Punkten genau zu erfüllen. — Als Vadium überreicht derselbe den bedungenen Betrag von 300 fi. C. M. (oder dcn Legschein über den an die k. k. Kreiscasse erlegten bedungenen Betrag von 300 si. C. M.) — K. K. Äreisamt Laibach am 17. October 1842. Z. 1673. (3) Nr. 16499. Kundmachung Die hohe Landeöstelle hat mit Decret vom 30. v. M., Z. 23461, die Vornahme einer Minuendo-Versteigerung zur Beischaffung des zum Behufe der Conscriptions Revision vom Jahre 1843 nachgewiesenen Bedarfes von Einhundert sieben und siebzig Rieß, dreizehn Buch und acht Bogen Drucksorten, so wie des dazu benöthigten Papieres anzuordnen befunden. — Der Totalpreis für die Lieferung des Papieres und die Buchdruckerarbeiten wurde von der k. k. Cameral - Hauptbuchhaltung in Wien mit Siebenhundert und dreizehn Gulden 35 kr. C M. berechnet. — Zur Hintangade dieser Lieferungen wird die Minuendo-Versteigerung am 21. d. M. in dem Kreisanile Vormittags um 10 Uhr bestimmt, und die hiesigen Papierhändler und Buchdrucker hiezu mit dem We-deuten zu erscheinen eingeladen, daß die dieß-fälligen Licitationsbedingniffe und der Ausweis der beizustellendenGattungen von Conscriptions-Druckpapieren kurz vor der Licitation hierorts «ingesehen werden können. — K. K. Kreisamt Laibach am 12. October 1842. Ktsvt- unv lanorechtliche Verlautbarungen. Z. 1650. (3) Nr. 72ä3. Bon dem k.k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Casper Kandutsch, gegen Carl Grill, m die öffentliche Versteigerung, ») der dem hiesigen Stadtmagistrate sud Urd. Nr. 3152/2, Mappä XVl, 315'/«j^, 315 V,MV zinsbaren, auf 794 si. 15 kr. geschah? ten Wiesen; d) des dem vorbenannten Magistrate 5uk Mavpä-Nr. 160 et. Rectf. Nr. 14 zinsbaren, auf 564 fi. geschätzten Tirnauer WaldantheilZ, und c) des in der St. Peters-Vorstadt »nI) Const. Nr. 137 liegenden, auf 1493 st 50 kr. geschätzten Hauses sammt An-und Zugehör gewilllget, und hiezu drei Termine, und zwar auf den 7. November, 5. December 1842 und 9. Jänner 1843, jedesmal mil 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte mit dem Beisatze bestimmt wor« den, daß, wenn diese Realitäten weder bei der ersten noch zweiten Feilbktungs - Tagsatzung um den Schatzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Schatzungsbetrage hintangegeben werden würden. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießfalligen Li-citationsbedingnisse, wie auch die Schätzung in der dießlandrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtöstunden, oder bei dem Vertreter des Executions Führers, Dr. Wurzbach, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. — Laibach am 26. September 1642. Vermischte Verlautbarungen. Z. z64<. (2) Nr. «>4g. Edict. Von dem k. k Bezirksgerichte Auersperg wir» öffentlich bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen deü Anlon Nierant von Laibach, durch Hrn. Dr. PaZchali, wider Johann Mramor von Kleinla« scdizh, wegen in Falge w. ä. Vergleiches vom ,». Deconder »V5Ü schuldiger 267 ft. c. z. c., in tie executive Feildietung der sub Urb. Fol. Nr. 9^2 et Rectf. Nr. 766 der Grafschaft Auersperg dienstbaren, «ub Hs. Nr. 2 zu Kleinlaschizb lie« genden, sammt Gebäuöen auf 566 ft. 2a kr. ge-geschayten Kaufrcchtshube des Schuldners genM« liget, und zur Vornahme derselben die erste Tag« sahung auf den 6. November l. I., die jlveile aus den ?. December l. I., und die drille auf den 9. Jänner 1642, jedesmal um die 9. Vor« Mittagsstunde in loco der Realität mit dem An« hange bestimmt worden, daß die Hübe bei der «rsten und zweiten Feilbietung nur um oder über ten Schahungswerth, bei der drillen aber auch unter demselben wird hintangegeben werden- Hiezu werden Kauflustige mit dem Bemer« ken eingeladen, baß oer Grundbuchsextract, dat Schätzungsprotocoll und die Licitationsbedingnisse hieramts, letztere auch b»i dem Hrn. Dr. Johann Albert PaKchali in Laidach eingesehen werden können. K. K. BeinkSgmcht Auelspeig am s. Ocl»' be? »642.