Stenografimi zapisnik drage seje deželnega zbora Ljubljanskega dne 24. avgusta 1868. Nazočni: Predsednik: Deželni glavar Karl plena: Wurzbach - Tannenberg. — Vladina zastopnika: Deželne vlade predsednik Conrad pl. Eybesfeld; vladni svetovalec Roth. — Vsi poslanci razun: Knezoškof dr. Widmar, grof Co-ronini, vitez Kaltenegger, Zagorec, dr/ Suppan, dr. Klun.:-— Zapisnikar: Poslanec Svetec. Dnevni red s 1. Volitev finančnega odbora. — 2. Volitev peticijskega odbora. — 3. Predlog deželnega odbora, naj se prevzame oskrbništvo nekterih vojaških invalidnih ustanov, kakor ustanove Metelkove, Postojnske jame in gospejne družbe. — 4. Predlog deželnega odbora, naj se prevzame oskrbništvo študentovskih zalog. — 5. Predlog deželnega odbora, naj se prevzame oskrbništvo vojaške invalidne ustanove Trevisini. - 6. Predlog deželnega odbora, naj se prevzame oskrbništvo ustanove gospejne družbe 1867. leta. — 7. Prošnja občine Ložki potok (Laserbach) naj se vdruži sodnijskemu okraju Ložkemu. Seja se prične ob 35. minuti črez 10. uro. tpräfiöent: Steine sperren! / šffiir firtb befd)tußfäf)tg. 3d) eröffne bie Simung unb erfudje ben §errn Schriftführer, baS ißros tofoll ber tehten Simung borptragen. ((Schriftführer ©r. ©abittfdjeg liebt babfelbe -^Zapisnikar dr. Savinšek bere. — Sacb ber SSerlefung — Ko je prebral :) 3ft gegen bie Raffung beb ißrotofolls etwas gu erinnern? (Stad) einer Saufe — Po prestanku :) SBenit nicht, fo ift baSfelbe born hohen $aufe genehmiget. 3dj habe bem hohen £mufe folgenbe (Eröffnungen gu wachen. (Sb finb nad)ftef)enbe ^Petitionen an ben hohen 8anb= tag gelangt, ®ie erfte ift don ©r. (Sofia überreicht unb ge|t baljin (liebt — bere) : „Ponižna prošnja občinskih predstojništev senožeškega okraja za blagovoljno naravnavo, da se jim c. k. sodnija in davkarija zopet v Senožeče povrne.“ StrMgnpjjiffyfr |md)t berjtuetten 6t$mtg des Landtages 5« ß a i li a di am 24. ,SUtgu|ì 1868. 3tttttiefett5e: 33orfi(jeitber: SanbeShauptmann gart šBurgbaih (Sbler o. ©annenberg. SSertréter ber f. f. ^Regierung: ftmbeSpräfibent (Sonrab (Sbt. o. (Sh 6eSf db ; SRegierungbrath 9totf). — @ammt= liehe ähitgtieber mit SluSnaljme @r. fürftbifchöflichen ©naben ®r. Sffiibmar, unb ber Herren Slbgeorbneten: ®r. ®fun, ©raf (Soronini, 3agorc, Witter bon Sattenegger, ®r. Suppan. — (Schriftführer: 21bg. ©be tee. Sagcbot'öiiinig : 1. Skiji beb ginanjauSfcpuffeS. — 2. 2Baf)I beb Ißetitionbaubjipuffeb. ——: 3. SIntrag beb Sanbebaubfdjuffeb auf liebernajme ber Sleraaltung mehrerer 9)iilitär=3n»aliben= Stiftungen, alb ber Sületelfo», Slbelbberger ©rotten» unb grauen» 5Bereinb=@tiftung. — 4. Antrag beb Sanbebaubfdjuffeb auf lieber» najme ber SBermaltung ber ©tubenten=©tiftungbfonbe,— 5. Sin» trag beb Sanbebaubfdiuffeb auf Uebernajme ber Srebiftni’fcjen SWiIitär=3ncaItben»©tiftung. — 6. Slntrag beb Sanbebaubfcjuffeb auf Uebernafjme ber SSermaftung ber grauen»3Sereinb=®tiftung aub bem Jgajre 1867. — 7. 'Petition ber v@emeinbe Saferbad) um Gfinoerleibung tu ben ©ericjtbfprengel Saab. öeginn her Siijung 10 litjjr 25 jMimttru. ------ : ; 3Z. 2757/pr. hat das löbliche k. k. Landes-Präsidium ein Pare des l. f. Willbriefes, betreffend die von dem patriotischen Frauen-vereine in Laibach int Jahre 1867 begründete Invaliden -Stiftung dem Landesanöschussc mit dem Ansinnen zugemittelt, auch die Uebernahme dieser Stiftung mit Rücksicht ans die Widmung ihrer Erträgnisse und im Sinne des hohen Ministerial-Erlasses vom 3. Mürz 1867 Z. 240 in die weitere Verwaltung der Lanöesvertretnng zu beantragen. Der gedachte Frauenverein hat nämlich aus dem Reincrträguisse einer unter seinem Protectorate und mit Bewilligung des hohen k. k. Finanz-Ministeriums vom 6. October 1866 Z. 43700 veranstalteten WohlthätigkeitsLotterie die 5°/0 Staatsobligationcn Nr. 40692, 40693, 40694, 40695, 40722, 40723, 40724, 40725, 40726, 40727 und 40729 ddo. 1. Februar 1862 ä per 1000 fl. überkommen, und diese Obligationen im Gesammtwerthc von 11000 fl. österr. Währ. mit der Einlage vom 24. October 1867 und l. f. Willbriefe vom 7. Jänner 1868 Z. 2757 zur Unterstützung der tut allerhöchsten Kriegsdienste invalid gewordenen Krieger aus dein Ergänzungs-bezirke Krain, eventuell ihrer Witwen und Waisen nachfolgend gewidmet. a) Die seit dem 1. August 1868 laufenden 5°/0 Zinsen nach Abzug der Einkommensteuer tut reinen Iah resreste über 500 fl. sollen vor allein an zehn, nicht im Jnvalidcnhause unterbrachte, int Kriege des Jahres 1866 invalid gewordene und mittellose Soldaten aus dem Ergänzungsbezirke Krain, vom Feldwebel abwärts, jedem jährlich mit 50 fl. für ihre Lebenszeit verliehen werden. b) Im Falle nicht ausreichender Anzahl oder nach dem Ableben solcher Krieger sind deren arme Witwen oder die hinterlassenen ehelichen Kinder mit jährlichen Con-crctalbeträgen ä per 50 fl. für die Dauer der Dürftigkeit zu betheilen. c) Sollte die Anzahl der ad a und b Berufenen nicht ausreichen, so hat sich die Bctheilnng unter gleichen Bestimmungen auf bedürftige Invaliden aus dem Kriegsjahre 1859 oder deren Witwen und Wai- 10 Antrag des Landesausschusses auf Uebernahme der Trevisini'schen Militärstiftung. -- Debatte hierüber. — 91ntmg des Landesausschusses ans Uebernahme der Verwaltung der Frauen-Vereins-Stistung aus dem Jahre 1867. — Debatte hierüber. — Antrag des Landesausschusses auf Uebernahme der Verwaltung der Stndenten-Stiftungsfonde. Predlog deželnega odbora, naj se prevzame Trevisini-jeva ustanova za invalide. — Razgovor o tem. — Predlog deželnega odbora, naj se prevzame oskrbništvo ustanove ljubljanskih gospej 1867. leta. — Razgovor o tem. — Predlog deželnega odbora, naj se prevzame oskrbništvo zaklada kranjskih ustanov za dijake. sen, und in deren Ermangelung auf Invaliden aus dem Kriegsjahre 1848 und 1849 oder deren Witwen und Waisen, jedoch immer nur innerhalb des Ergänzungsbezirkes Kram zu erstrecken, d) Bei unzulänglicher Anzahl aller vorgedachtcn Bewerber ist das Stistungserträgniß ganz oder thcilwcise an mittellose, dem Lande Srnin zuständige und gut gesittete Real-Invaliden, vom Feldwebel abwärts, in jährlichen Beträgen ä 50 fl. zu vertheilen. Endlich wurde die Verwaltung des Stistungsfoudes, die Ausschreibung und Verleihung der Stiftungen dem jeweiligen Herren Landeschef in Smin anvertraut. Dieser wesentliche Inhalt des Stiftbriefes bietet den sprechendsten Beleg des patriotischen Gefühls und der warmen mütterlichen Fürsorge, mit welcher der hochverehrte Frauenverein die Söhne unseres Heimatlandes in den letzten Krieg begleitete. Treu der Ueberzeugung, daß cö des Landes Pflicht und Ehre fordert, im Kampfe für den Kaiser und das Vaterland auch die Blutstcueropfer willig zu entrichten, hat der Frauenverein durch fortgesetzte Sammlungen die Söhne Krains zur muthigen und tapferen Ausdauer angeeifert, für ihre Wunden mit zärtlicher Muttcrpflege den kühlenden Balsam vorbereitet, und dem braven, im Kampfe verstümmelten Krieger eine bescheidene Jahresrcnte gesichert, welche ihn für die rühmlich geopferte Mannskraft doch theilweise entschädigen, auch auf sein Weib und seine Kinder sich vererben soll. Der hohe Landtag wird diesen patriotischen Opfern des Laibacher Frauenvereins die volle dankbare Anerkennung nicht versagen; hochderselbe dürfte sich vielmehr verpflichtet finden, dem hiedurch begründeten, der fortgesetzten Versorgung braver Invaliden unseres Heimatlandes gewidmeten Fonde die volle Aufmerksamkeit zuzuwenden und ihn eben deshalb in die eigene Verwahrung und Verwaltung der Landesvcrtretung zu übernehmen. Das Verleihungsrecht wurde zwar im Stiftbriefe dem jeweiligen Herrn Landeschef eingeräumt; die Ueber-tragung dieses Rechtes an den Landesausschuß einvernehmlich mit der betreffenden Militärbehörde dürfte jedoch nach Andeutung des hohen Ministerial-Erlasses vom 3. März 1867 Z. 240 und der bezüglichen Zuschrift des k. k. Lan-des-Präsidium vom 30. März 1967 Z. 960/pr. hoffentlich keinem Anslande unterliegen. Der Landesausschuß findet sohin zu beantragen: „Der hohe Landtag wolle beschließen: a) Dem hochverehrten Fraueuvereine der Landeshauptstadt Laibach sei für die im Jahre 1867 gegründete Jnva-lidenstiftung im Namen des Landes Krain die volle dankbare Anerkennung auszusprcchen. b) Der Landesausschuß werde ermächtiget und angewiesen, diese Stiftung des Laibacher Frauenvcreins von der k. k. Landesregierung unter den gleichen Bedingungen, wie den Johann Fortunat Trevisini'schcn Jnvaliden-Stiftungsfond in die eigene Verwahrung und Verwaltung zu übernehmen." (Nach der Verlesung — Ko je prebral:) Präsident: Der hochwürdige Herr Abg. Pintar hat das Wort. Poslanec: Pintar: Jaz ponovim zopet svoj predlog, kterega sem poprej stavil; namreč, da naj se te ustanove finančnemu odseku izreče v pretres. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Wünschen der Herr Berichterstatter zu sprechen? Berichterstatter Kramer: Hier muß ich wohl bemerken, daß — den ersten Punkt dieses Antrages anbelangend — die Zuweisung an einen Ausschuß zur Vorberathnng füglich nicht angezeigt wäre. Ich glaube, aus dem von mir eben verlesenen Berichte liegt zur Genüge vor, daß wir zur dankbaren Anerkennung des vom Frauen-Vereiue der Landeshauptstadt Laibach bewiesenen opferwilligen Gemeinsiunes verpflichtet sind. Präfident: Da es sich hier um den Ausdruck des Dankes von Seite der Landesvertretung an Damen für den von ihnen bethätigten hochherzigen Gemeinsinu handelt, stimme ich der Ansicht des Herrn Berichterstatters zu und beantrage, daß der h. Landtag, mit Beseitigung der durch die Geschäfts-Ordnung vorgeschriebenen Form, seine warme Anerkennung des verdienstlichen Wirkens des verehrt. Frauen - Vereins Laibachs sogleich durch Aufstehen zu erkennen gebe. (Allgemeine Zustimmung — dobro! — Sämmtliche Mitglieder erheben sich von ihren Sitzen —■ Vsi poslanci vstanejo.) Ich werde nun den Antrag des hochwürdigeu Herrn Pintar zur Untcrstützungsfrage bringen und bitte jene Herren, welche denselben unterstützen, sitzen zu bleiben. (Einige Mitglieder erheben sich — Nekteri poslanci se vzdignejo.) Der Antrag ist hinreichend unterstützt. Ich bitte nun jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, sitzen zu bleiben. (Einige Mitglieder erheben sich — Nekteri poslanci se vzdignejo.) Der Antrag ist angenommen. Wir kommen nun zum Antrage des Landes-Ausschuffes auf Uebernahme der Verwaltung der Studentenstiftungs-fonde. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, den Bericht zu verlesen. — Berichterstatter Kromer (liest — bere): „Hoher Landtag! Die k. k. Landesregierung hat mit der Präsidial-Note vom 2. December 1866 Z. 3729 dem Landes-Ausschüsse mitgetheilt, sie sei vom hohen k. k. Staatsmiuisterium mit Erlasse vom 27. November 1866 Z. 6501 beauftragt worden, die Verhandlung einzuleiten, ob die Landesvertretung den krainischeu Studenten-Stiftungsfond unter nachfolgenden Bedingungen in die eigene Verwahrung und Verwaltung übernehmen wolle. Vorerst könnte der bisher kumulativ verwaltete Fond auch nur in seiner Gesammtheit übergeben, und weil es sich um ein der Tutel der Staatsbehörden unterworfenes Stiftungsvermögen handelt, auch nur dessen Verwaltung gegen jährliche Vorlage undocumentirter Rechnungs-Extracte dem Landes-Ausschusse übertragen werden. Im weiteren hätte die Widmung des Fondes und der einzelnen Stiftungen, zu deren Aenderung die l. f. Behörden keine Berechtigung haben, im vollen Umfange aufrecht zu verbleiben; insbesondere aber müßte an den stiftbriefmäßigen Bestimmungen über das Verlcihungsrecht, dieses mag Privatpersonen oder l. f. Behörden zustehen, unbedingt festgehalten werden. Zur näheren Beleuchtung der hier eingeleiteten Verhandlung erachtet der Landes - Ausschuß Folgendes voranschicken zu müssen. lL Antrag des Landesausschusses auf Uebernahme der Berwaltung des Stndenten-Stiftungsfondes. Predlog deželnega odbora, naj se prevzame oskrbništvo zaklada kranjskih ustanov za dijake. Der vom Jahre 1792 bis einschlüßig 1807 bestandene „k. k. weltliche Alumnatsfond" umfaßte sowohl die Studenten- und Seminaristen-, als auch die Mädchen-und Armen-Stiftungen. Dieser Fond wurde in Folge hoher Hofkanzlei - Verordnung vom 23. September 1807 und der Gubernial-Verordnnng vom 30. November 1807 Z. 11.053, vom 1. November 1807 angefangen, mit dem Unterrichtsgelder-fonde vereiniget und erhielt nun den Namen: „Vereinigter Studcnten-Stiftungs- und Unterrichtsgelderfond." Mit der Gnbcrnial-Verordnung vom 14. April 1818 Z. 3998 wurde neuerlich die Trennung des Unterrichts-gelderfondes von dem eigentlichen krainischen Stiftnngsfonde angeordnet und in letztern nur noch die Studenten- und Mädchcnstiftungcn einbezogen. — Doch schon drei Jahre darauf, und zwar in Folge Gubernial-Verordnung vom 3. April 1821 Z. 3775 erfolgte auch die Ausscheidung der Mädchcnstiftungen aus diesem Fonde, daher er seit dem letztgedachten Zeitpunkte ganz abgesondert verwaltet wurde. Der krainische Stndcntenstiftungsfond entstand aus den Widmungscapitalien von 98 Stiftern, besitzt derzeit ein Stammvermögen im Gesammtbelaufe von 295.219 fl. ö. W. und dotirt ans seinen Erträgnissen 185 Stiftungsplätze. Zum Genusse dieser Stiftungsplätze sind mit sehr wenigen eventuellen Ausnahmen meist nur Landescingeborcnc, entweder Verwandte des Stifters und bestimmter ihm näher gestandener Familien, oder Studirende aus speciell bezeichneten LandeStheilcn, Pfarren, Städten und Ortschaften, oder arme Studirende überhaupt, — mitunter auch Abstämmlinge bestimmter Ständeclassen, wie z. B. Bürger-söhne der Stadt Laibach, Stein rc. rc., oder Jünglinge mit musikalischer Vorbildung berufen. Der Genuß ist entweder für die ganze Studienzeit ausgesprochen ober nur auf das Gymnasium, auf die Theologie, auf bestimmte Classen oder auf ein bestimmtes Alter beschränkt, bei einzelnen auch für die Präparandic-, Realschule und Polytcchnik zugesichert. Das Präsentations - und rücksichtlich Verleihungsrecht ist theils der Landesregierung, dem Herrn Landeschef, dem fürstbischöflichen Ordinariate, dem Herrn Fürstbischöfe oder dem Domcapitcl, dem Landesansschussc, dem Magistrate, der Gymnasial - Direction oder der Advocatenkammer in Laibach, theils mehreren Dominien, Pfarrern und Gemeinde-vorständen, theils endlich den Anverwandten des Stifters unter sehr verschiedenartigen Bestimmungen eingeräumt. — Insbesondere hat der LandesanSschnß nur bei der Max Heinrich v. Scarlichi'schen Stiftung mit jährlichen 55 fl. 72 72 kr. und bei 10 Jacob v. Schellenbnrg'schcn Stiftungs-Plätzen ä pr. 62 fl. 57 kr. das Verleihungsrccht ausschließend, — bei beut cilften und zwölften für Theologen bestimmten v. Schcllcnburg'schen Stiftungsplatze aber abwechselnd mit der Landesregierung erst bei jeder vierten Erledigung auszuüben. Diese thatsächlichen Aufklärungen vorausgeschickt, wird die von der k. k. Landesregierung ausgesprochene Ansicht, daß eine cumulative Verwaltung des krainischen Studcntcn-Stiftungsfondes der nngeschinttlcrtcn Erhaltung und Vermehrung, sowie der Sicherheit aller einzelnen Stiftungen am besten zusage, auch vom Landesausschusse unbedingt getheilt und als vollkommen begründet anerkannt. — Denn nur eine cumulative Verwaltung ermöglichet die schleunige Fructificirung aller einzelnen Jntercalarien und Ueberschüsse und so die stete Vermehrung des Fondcs durch Erträgnisse von Theilbeträgen, welche einzeln behandelt ob ihrer Geringfügigkeit meist unfruchtbar erliegen müßten. — Zudem aber wäre durch eine Zersetzung dieses Fondes in seine einzelnen Theile und durch die Activirung einer vielgctheilten — meist Privatvcrwaltung — nicht nur die nothwendige Ueberwa-chung erschwert, sondern die Sicherheit des Stammvcrmö-gens und die regelmäßige Auszahlung der Stipendien durch Unerfahrcnheit, Fahrlässigkeit oder durch Lockungen des Privatinteresses mitunter wirklich gefährdet. Nicht minder begründet und in den Widmungen der Stifter gelegen ist auch die weitere Anschauung der k. k. Landesregierung, daß der krainische Studenten-Stiftungsfond die Förderung der Studien und die Hebung der wissenschaftlichen Ausbildung in unserem Hcimallande zum Zwecke habe. Denn dieser Fond verdankt seine Quellen zumeist nur Stiftungsacten, welche Hierlands errichtet wurden und durch unsere Landes- als Stiftungsbehörden die landesfürstliche Bestätigung erhielten. — Der Genuß seiner Erträgnisse ist nach den Intentionen der Stifter, — wenn auch mitunter auf Verwandte, auf bestimmte Orte oder Landestheile beschränkt — tut großen Ganzen den Studircnden unseres Kronlandes zugedacht, und sowohl diese Widmung als auch die bedeutende Höhe des Stammvermögens bürgt dafür, daß, die stiftbriefmäßigen Bestimmungen ganz unbeschadet, ein namhafter Theil seiner Erträgnisse den armen Stndi-renden überhaupt zugewendet und so die intellcctnelle Entwicklung im ganzen Lande gefördert werden könne. Allein nicht so natürlich verkettet und minder stichhältig erscheint das von der k. k. Landesregierung gefolgerte Corollar, daß nach diesen Prämissen zur Verwahrung und Verwaltung des gedachten Stiftnngsfondes die Landcsver-trctung und rücksichtlich der Landesausschuß zunächst berufen sei. Denn Schutz und Förderung der geistigen und materiellen Interessen der Staatsbürger ist die erste und wichtigste Aufgabe des Staates; ihn trifft sohin auch die Obsorge für die Sicherung und entsprechende Verwaltung der Mittel zur Erreichung dieses Staatszweckes. Ohne jedoch in die Erörterung dieser Frage näher einzugehen, wird hier nur wiederholt bemerkt, daß die k. k. Landesregierung nach den Eingangs gedachten Propositionen mit den Stiftungsfonden nicht auch das Verleihungsrecht, welches ihr zumeist in Rücksicht der Obsorge für das Stif-tnngSvcrmögcn eingeräumt wurde, sondern nur die verantwortliche Verwahrung und Verwaltung dieser Fonde gegen genaue Einhaltung der stiftbriefmäßigen Bestimmungen — der Landesvcrwaltung übertragen will. Es ist jedoch einleuchtend, daß aus der casscmäßigen Verwahrung und Verrechnung, aus der Fructificirung, Sicherstellung und steten Evidcuzhaltung eines Fondes von nahe 300.000 fl., dann aus den vielen, mit dem alljährlichen Wechsel tut Genusse von 185 Stiftnngsplätzen verbundenen ConcursauSschrcibungen, Correspondcnzen und Registcrführungen in der landschaftlichen Agende ein Zuwachs eintreten inuß, welcher auch eine Vermehrung des Anshilfs-und Buchhaltungs-Personals unbedingt anfordern wird. — Die Landesvcrtrctnng übernimmt sohin mit der hier propo-nirten Uebernahme des krainischen Studentcn-Stiftungsfondes eigentlich nur die Lasten einer verantwortlichen, für den Landeöfond mit namhaften Auslagen verbundenen Verwaltung, deren Kosten bisher aus dein Staatssäckel bestritten wurden. Der Landcsausschuß verkennt nicht den innigen Nexus und die Nothwendigkeit einer gegenseitigen Stütze der Reichs-ttitb Länderverwaltung; auch er ist von der Ueberzeugung durchdrungen, daß alle Glieder des großen Staatskörpers kräftig mitwirken müssen, wenn die Gesammtheit erstarken soll; daß wir insbesondere eine Mühewaltung nicht ablehnen können, deren Früchte zumeist der intellectuellen Entwicklung 12 Antrag des Landesausschusses aus Uebernahme der Verwaltung der Studenten-Stistinigssonde. — Petition der Gemeinde Laserbach um Einverleibung in den Gerichtssprengel Laas. — Tagesordnung der nächsten Sitzung. — Schluß. Predlog deželnega odbora, naj se prevzame oskrbništvo zaklada kranjskih ustanov za dijake. — Prošnja občine Ložki potok, da se pridruži v sodnijski okraj Ložki. — Dnevni red prihodnje seje. — Konec. unserer heimischen Jugend und ihrer leichtern Ausbildung gewidmet sind. — Anderseits aber läßt sich der Blick auch vor der Thatsache nicht verschließen, daß der krainischc LandcSfond mit vielseitigen Auslagen schon derzeit überbürdet, daß deren Deckung nur durch die empfindlichsten Steuerzuschläge ermöglichet, daher jede Mehrbelastung dieses Fondes mit größeren Verwaltungskosten geradezu unerschwinglich ist. Der Landesausschuß ist übrigens der unmaßgeblichen Ansicht, daß zu vorgcdachtein Zwecke ein Beitrag aus dem Staats- oder Landessäckel auch gar nicht nothwendig sei, daß vielmehr der krainische Studcnten-Stiftungsfond mit dem derzeitigen Stammvermögen von beiläufig 300.000 fl. auch die Mittel zur Deckung der Verwaltmigskostcn in sich selbst finden könne und solle. — Denn mit 5 ° 0 seines jährlichen Erträgnisses dürften diese Regie-Auslagen nahezu gedeckt, und eine derlei Quote wird aus den zeitweiligen Jntcrcalaricn und aus den Jahresüherschüssen der einzelnen Stiftungen, — die stiftbriefmüßige Widmung unbeschadet — bei entsprechender Verwaltung auch leicht zu erübrigen sein. — Wie sonach der Landes-Ausschuß zur Uebernahme der mit der Verwahrung und Verwaltung des krainischcn Stu-denten-Stiftungsfonds verbundenen Mühewaltung im Interesse des Staatssäckels und unserer studirenden Jugend sich bereitwillig erklärt, ebenso dürfte die k. k. Regierung den Standpunkt der Billigkeit und der thatsächlichen Nothwendigkeit nicht verkennen, unserm Landesfonde zur theilwciscn Deckung der mit obiger Verwaltung verbundenen Mehr-auslage 5 °0 vom Jahreserträgnisse des Stiftungs-Vermögens zu bewilligen. — Der Laudesausschuß stellt sohin den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landes-Ausschuß werde ermächtiget und beauftragt, von der k. k. Landesregierung den krainische» Studen-tenstiftnngssond in seiner Gesammtheit in die eigene Verwahrung und Verwaltung gegen dem zu übernehmen, daß dem krainische» Landesfonde zur theilweisen Deckung der mit dieser Verwaltung verbundenen Mehrauslagen eine 5 % Tangente vom Jahreserträgnisse des Stiftungsvermögens bewilliget werde, gleichzeitig werde der Landes-Ausschuß ermächtiget, bei der eventuellen Uebernahme sich im Namen der Landesvertretung zu verpflichten, der k. k. Landesregierung über die Verwaltung obigen Stiftungsfondes alljährlich undocumentirte Rechnungs-Extracte mitzutheilen, die Widmung des Fondes und der einzelnen Stiftungen in vollem Umfange aufrecht zu erhalten und insbesondere an den stiftbriefmäßigen Bestimmungen über das Verleihungsrecht, — dieses mag Privatpersonen oder l. f. Behörden zustehen, — unbedingt festzuhalten." (Nach der Verlesung — Ko je prebral:) Präsident: Der hochwürdige Herr Abgeordnete Pintar hat das Wort: Poslanec Pintar: Jaz storim ravno ta predlog, kakor poprej, da se namreč tudi ta ustanova finančnemu odseku v pretres in poročilo izroči. Präsident: Ich bitte jene Herren, welche den Antrag des Herrn Abg. Pintar unterstützen, sich zu erheben. (Geschieht — Večina se vzdigne.) Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht noch Jemand das Wort? sNach einer Pause — Po prestanku.) Wünschen vielleicht der Herr Berichterstatter . . . . Berichterstatter Kramer: Nein! Präsident: Wir schreiten nun zur Abstimmung und ich bitte jene Herren, welche damit einverstanden sind, daß auch diese Vorlage dem Finanzausschüsse zur Vorberathung zugewiesen werde, sitzen zu bleiben. (Einige Mitglieder erheben sich — Nekteri poslanci 86 vzdignejo.) Der Antrag ist angenommen. Wir kommen nun zum letzten Gegenstand der Tagesordnung, nämlich, zur Petition der Gemeinde Lascrback) um Einverleibung in den GerichtSsprcngcl Laas. Ich glaube zur Abkürzung gleich den Antrag stellen zu dürfen, daß diese Petition dem von uns bestellten Pe-; titionsausschusse zur Vorberathung zugewiesen werde. Wenn keine Einwendung geschieht, so ist mein Antrag genehmigt und ich werde diese Petition dem Petitionsausschussc übergeben. Prvomestnik finančnega odbora povablja gospode odbornike finančnega odseka, da se jutri ob 10. uri v tukajšnjej dvorani v posvet zberö. Ich bitte die Herren Mitglieder des Finanzausschusses, hievon Kenntniß zu nehmen. Die heutige Tagesordnung ist erschöpft. Ich bestimme die nächste Sitzung auf Mittwoch den 26. d. M. und stelle auf die Tagesordnung: 1. Anträge des Landesausschusses auf Erweiterung des Peter Paul Glavar'schcn Spitalsgcbüudes und auf stiftbriefmäßige Verwendung des Stiftungscrträgnisses. 2. Vorlage der Instructionen für das Verwaltungs- und Aufsichtspersonale im Landes-Zwangsarbeitshausc. 3. Bericht des Landesausschusses wegen Errichtung einer weiblichen Zwangsarbcitshaus-Abtheilung. 4. Antrag des Landesausschusses auf Erhöhung der Löhnungen für das Aufsichtspersonale des Zwangsarbeits-Hauses. Da die Tagesordnung von dem Landtagspräsidentcn gemeinschaftlich mit dem h. Landtage festgesetzt wird, so bitte ich die Herren Abgeordneten sich zu erklären, ob Jemand der Herren einen darauf bezüglichen Antrag zu stellen wünscht. (Nach einer Pause — Po prestanku.) Wenn dies nicht der Fall ist, so ist die Tagesordnung genehmiget. Die Sitzung ist geschlossen. Seja se konča o 20. minuti črez 12. uro. — Schluß der Sitzung 12 Uhr 20 Minuten. -------------------------- Verlag des krainischen Landesausschusses. Druck von Jgn. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg in Laibach.