1VSV Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 275. Dinstag den 1. Dezember 1874. (575—2) Nr. 6670. Kundmachung. In Absicht auf die Vollziehung des Gesetzes vom 23. Juli 1871,R. G. Bl.Nr. 16l!6i872, betreffend die Einführung einer neuen Maß- und Gewichtsordnung, so weit die Bestimmungen dei> selben bei Behandlung der Angelegenheiten des Was-serrechtcs in Anwendung zu kommen haben, fand bas hohe l. k. Ackerbauministerium mit dem Er< lasse vom 9. Juni 1874, g. 959, anzuordnen, baß sobald als möglich und zwar spätestens vom 1. Jänner 1875 angefangen, bei allen Erhebungen in Wasserrechtssachen, auch wenn sie unter Beiziehung nicht landcssürstlicher technischer Organe stattfinden, und in den hierüber zu veranlassenden' behördlichen Entscheidungen, wo es aus die Festsetzung eines bestimmten Größenm^ißes anzukom^ wen hat, ausschließlich das metrische Maß zur Grundlage genommen so wie auch das Erfordere liche veranlaßt werde, daß statt der bei den bestehenden Wasserwerlcn und Stauanlagen derzeit angebrachten, mit den alten Maßbezeichnungen der sehenen Pegel und Staumaße längstens bis Ende des Jahres 1875 die Ausstellung neuer Pegel und Staumaße mit metrischer Eintheilung bewerkstelligt oder, wo dies angeht, bei Belassung der alten Normalpfähle an denselben statt der bisherigen die metrische Theilung «sichtlich gemacht werde. Was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Laibach, am 7. November 1874. K. k. Landesregierung sur Krain. "(586—2) Nr. 6613. Crlöschuug der Rinderpest. In der Ortschaft Schuschje, Ortsgemeinde, gleichen Namens, und dem Dorstheile Petrina und Janesche der Ortsgemeinde Gora ist die Rinderpest erloschen, weshalb auch alle Berlehrsbcschra'n-kungen alldort aufgelassen werden. Gottschee, am 23. November 1874. Für den k. l. VezirlShauptmann: Pfefferer, t. l. VezirlscommMr. (588-1) 3K. 7756. Kundmachung. Ich finde die Abhaltung von Viehmärkten in dem unterstehenden Bezirksbereiche wieder zu gestatten. Rudolfswerth, am 29. November 1874. Der l. l. Vejlrl«chaupl«»nn: Ekel. (582—2) Nr. 6921. Edictal-Vorladung. Josef Schoklitsch, Hutmacher von Untergörjach, wird, nachdem er von seiner Heimat abwesend und unbekannten Aufenthaltes ist, hiemit erinnert, seinen Erwerbsteuerrückstand pro 1872, 1873 und 1874 ad Artikel 34 mit 12 fl. 7'/, lr. bis 15. Dezember l. I. bei Steueramte Radmannsdorf um so gewisser zu bezahlen, widrigens das Gewerbe von amtswegen wird gelöscht werden. K. k. Bezirkshauptmannfchaft RabmannSdors, am 20. November 1874.