A m t s - H^ N l » t t. 5^82. - Kamstag Ven 9. Uuli ; - 1831. E^uberttial «Verlautbarungen. ^ Z. 676. (1) 2'r. iZZlS. s Wir Franz der Erste, von Gottes o Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von > Jerusalem, Ungarn, Böhmen, der ?om- r bardcy ur.d Venedig, von Dalmatien, Cro? k ^.aticn, Slavonien, Galizien, Lodomerien s I>, und Illpncn; Erzherzog von Oesterreich; 5 .^ Herzoz von Lothringen, Salzburg, Steyer, < ^ Kärnten, Krain, Ober« und ZAcder^^chle- ! '^ sien; Großfürst in Siebenbürgen; Mark- ! gras in Mähren; gefürsteter Graf von ,. Habsburg und Tirol :c. !c. Nachdem Wir und die souveränen Für« slen und freyen Stadle Deutschlands übereingekommen sind, emcn Vertrag wegen gegen-scttlgec Auslieferung der Müttär/Deserteure und Eonscrlprwns - Flüchtlinge zu errichten, so find von ^Unserem und de,^ Bevollmächtigten dcr souvcrar^n Fürsten und freyen Städte Deutschlands, nachfolgende Puncte verabredet und förmlich-unterzeichnet worden: -^ A rti^ ke l I. Alle von den Truppen eines Bundes-siaates ohne Unterschied, ob selbige zu Provinzen gehörn, wclche im Bundesgebiete liegen oder lucht, unmittelbar oder mittelbar in die sämmtlichen Lande eines Bundesgliedcs, odcr zu dessen Truppen, wenn diese auch außerhalb ihres Vaterlandes sich befinden, dcsertircnde Militär-Personen werden so fort und ohne besondere Reclamation an den Staat ausgeliefert, dem selbige entwichen sind. Gleichmäßig ncrden üuch alle Deserteure, welche in nicht zum Bundesgebiete gehörige Provinzen der Bundesstaatcn entweichen, an d e n Staat ausgelicfcrr, dem selbige entwichen sind. — AlNkel U. Alä Deserteur wlrd Derjenige rhne Unterschied dcr Waffe angesehen, welcher, mdcm er irgend ciuer Abtheilung des stehenden .^ceres, oder der bewaffneten mit demselben in gleichem Verhaltn,sse stehenden Landesmacht, nach den gesetzlichen Bestimmungm jedes Bun-H«vs!aaus, gehört/ und duvch ssinm, Eid zul Fahne verpstichtct ist, ohne Paß, Ordr« cder sonstige Legitimation sich in das Gebiet emes andern Staates oder zu dessen Truppen beglbt. - Officiere niedern odcr höhern Grades^ wenn sick bei solchen ein Desertions-Fall ereignen sollte, sind nur auf ergangen« Reqm-sition auszuliefern.- Artikel III. Sollte ein Deserteur schon von einem andern Bundesssaate entwichen seyn, so wird er an denjenigen Bun-desstaat ausgeliefert, in dessen Diensse er zuletzt gestanden. — We»m ein Deserteur von einem Bundesstaate z» cincm fremden Staate, und von diesem zu den Truppen emcs andern Bundesstaates entweicht, so wird er an den ersten Bundesstaat ausgeliefert, falls zwischen dem letz-tern und dem fremden Staate kein Cartel! besteht. — ArNkfl IV. Nur folgende Falle können die Verweigerung oder Verzögerung der Auslieferung emcs Deserteurs begründen: 2) wenn der Deserteur zu dem Staate, wohin er entweicht, durch Geblirt oder rechtliche Erwev-hl,ng — abgesehen von dem anderswo über'nom-menen Militär-Duttssc —im Unterthansver- - bände steht, also mittelst der Desertion in seine > Heimath zurückkehrt; d> wenn der Deserteur ? in dem Staate, in welchem er entwichen »st/ >,- ein Verbrechen begangen hat, m welchem Falle ) die Auslieferung erst nach crfolgter Bestrafung, e so weit es thunlich ist, unter Mittheilung de5 e Strafurthcilcs, jedoch ohlie Anspruch auf Er- - stattung der Untersuchung^ und Arrestkosien, q Statt finden sott. Schulden oder andere em-,^t gegangene Verbindlichkeiten geben aber dem r wtaatc, in welchem er sich aufhalt, kein Reckt, ,t die Auslieferung zu verweigern. — Artikel - V. Die Verbindlichkeit der Auslieferung er-^c streckt siä) auch auf dle Pferde, Sattel, Rett- > zeug, Armatur und Montirungssiücke, welche n der Descrtcur milgcnommen hat, selbst in dem n Falle,, wo dcr Dcscrteur nach Artikel IV. niö't, c, odcr nicht sofort ausgeliefert wird. — Artikel v VI. Die Auslieferung geschieht an den nächsten iv Granzovt, wo sich entweder eine Militär-Be? Z63 höl'de oder eni Gensdarmerie« Commando be-sindet. — Wird cm Deserteur von einem Bun-desstaate ausgeliefert, der nicht unmittelbar an den Bundesstaat gränzt, welchem der Deserteur angehört, so wlrd derselbe an die Militär-Behörde des dazwischen liegenden Bundesstaates, unter Ersatz der nothwendigen Auslagen übergeben, von derselben übernommen, die Unterhaltungskosten desselben wahrend des Transports bestritten, und mit Beobachtung der sonstigen Bestimmungen, dem Staate, dem er gehört, abgeliefert.— Artikel VII. Sollte em Deserteur der Aufmerksamkeit der Bchör« den entgangen seyn, so erfolgt die Auslieferung auf die erste deßfäslige Requisition, auch wenn er in die Militär-Dienste des Staates, in den er entwichen, getreten ist, odcr sich,daselbst ansässig gemacht hat. — Die Requisitionen er» Zehen an die oberste Civil- oder Militär-Behörde der Provinz, wohin der Deserteur sich begeben hat. — Artlkcl Vllt. Die Unrcr-haltungskosten dcr Deserteure und der mitge« i'.smmenen Pferde, werden dem ausliefernden Staate, run dem Tage der Verhaftung an bls einschließlich den der Ablieferung, in dem Aiü gendlickc erstattet, wo dcr Deserteur abgeliefert wird. — Deserteure und mitgenommene Pfer-de, welche dem Bundesstaate, dcm sie angehören, zugeführt werden, werden auf dem Weg? dahin in jedem Bundevstaate wie ein-hnmlschc, auf dem Marsche begriffene Mannschaften und Pferde verpflegt, und es wird für diese Verpflegung jedem Staate die nämliche Vergütung geleistet, welche dort für die Verpflegung der eigenen, auf dem Marsche begriffenen Mannschaften und Pferde vorgeschrieben ist. Der Betrag dieser zu vergütenden Auslagen ist überall durch eine amtliche Bc, scheinlgung auszuwclsen. — In den Fallen, rvorin ocr Deserteur durch verschweln Gebiete fortzuschaffen ist, muß von dcr ausliefernden Bchörde jederzeit ein Transports, Zettel mil, .gegeben werden. Diejenigen ^taaten, durch welche der Deserteur dlirchgrführt wird, habm d-e erwachsenen Untcrhaltui'.gskost.'ii vorschußweise zu bezahlen, welche auf den Transpons-Zettel" auitNrt, und so dem nächst vorliegenden Staate in Zurechnung gebracht werden, welcher hierauf bei der Auslieferung den vollen Ersatz erhalt. Artikel IX. Unterthanen, welche Deserteure und lUttge,wmmcm Pfe-de einliefern, erhalten folgende Prämie.' für. einen Deserteur ohne Pferd 6 Gulden E. M., füremen Deserteur mit Pferd :6 GuldenC.M,, für jedes Pferd ohne Mann 6 Guloe»' 3. M., — Obrigkeiten, welche einen Deserteur einliefern, erhalten keme Prämie. — Artikel X. Außer den Unterhaltungskosten und der Prämie darf nichts weiter, unter keinerley Vov-wand, er betreffe Löhnung, Handgeld, Bs-wachungs-oder Fortschaffungskosten, gefordert ^ werden. — Artikel XI. Allen Behörden wird es zur. strengen Pflicht gemacht, auf Deserteure zu wachen. — Artikel XII. Alle nach der Verfassung der Bundcsstaaten reserve-, landwehv, und überhaupt militärpflichtig gen Unterthanen, sie mögen vereidet seyn ode« nicht, einberufen seyn oder nicht, welche ohn« obrigfettltche Erlaubniß in die Lander oder zü den Truppen eines andern Bundesglicdcs, sie mögen zum Bundesgebiete qchören oder nicht/ übertreten, sind der Auslieferung unterworfen, jedoch nur auf besondere Requisition dcr com-petcntcn Behörde. — Mit den Unterhaltungs« kosten ist es, wie bei den Deserteuren von den> Truppen selbst zu halten. Eine Prämie wivtz aber nicht gezahlt. — Artikel Xlll. Allen Behörden und Unterthanen dcr Bundesgllcder ist streng zu untersagen, Deserteure oder Militärpflichtige, welche ihre Militar-Bcfrcyung nicht hinlänglich nachweisen können, zu Kriegsdiensten aufzunehmen, dcren Aufenthalt zu verheimlichen, oder dieselben, um sie etwaigen Neclamationen zu entziehen, in entferntere Gegenden zu befördern. — Auch ist nicht zu gestatccn, daß eine fremde Macht verglichen Individuen innerhalb dcr Staaten des deutschen Bunoes anwerben lasse. — Artikel XIV,. Wer sich de» wissentlichen Verhehlung eines Deserteurs oder Militärpflichtigen eines andern Bunoesstaates, oder der Beförderung der Flucht desselben schuldig macht, wird nach Landc5ge-setzen des Hehlers so bestraft, als wenn die de-serlirendcn oder austretcndcn Individuen dem Staate selbst angehörten, in welchem dcr Hehler wohnt. — Artikel XV. Wer Pferd?,, Sättel, Reitzeug, Armatur-und Moimnmg?-stücke, welche ein Deserteur aus cmcm andern Blmdcsstaate bei seiner Entweichung mitgenommen hat, an sich bringt, hat selbige ohne Ersatz zurück zu geben, und wird, wenn er wilßtc, daß sie von einem Deserteur herrührten, eben so bestraft, als wenn jene Gegenstände dem eigenen Staate entwandt waren. — Artikel XVI. Eigenmächtige Verfolgung ?l, ncs Deserteurs oder auftretenden Militärpflichtigen über die Gränze ist zu untersagen. Wer sich solche erlaubt, wird verhaftet und zur gz-. schlichen Bestrafung an seine Regierung abgeliefert. Als eigenmächtige Verfolgung lst gbec 589 nicht anzusehen,"wenn ein Commandirtcr in das jenseitige Gcblet abgesandt wird, um dcr Ortsobrigleit die Desertion zu melden. Der Commandirte darf sich aber an dem Deserteur nicht vergreifen, widrigen Falls er, wie vorerwähnt, zu bestrafen ist. — Artikel XVII. ' Jede gewallsamc oder heimliche Anwerbung in anderem Territorium, Verführung zur Desertion oder zum Austrctcn von Mtliiärpssichti-gcn, ist in dem Staate, wo solche geschieht, nach den Gesetzen desselben zu bestrafen. Wer sich dcv Bestrafung durch die Flucht entzieht, Vder von seiner Heimath aus auf jenseitige Unterthanen zu wirken sucht, wird auf deß« fa-ttige Requisition, in seinem Lande zur Untersuchung und geschlichen Strafe gezogen. — Artikel XVIII. Allen vor Abschuß dieser allgemeinen Cartels Convention dcscnirten oder «usgetrctcnen, in den Artikeln I., II., 111. «nd Xll. bezeichneten Individuen, wird eine Amnestie dahin zugestanden, daß sie für ihre Person entweder unter mcht zu versagender Entlassung aus fremden Militärdiensten, rder unter der Freyheit, dann zu verbleiben, wenn sie ihren Wunsch deshalb binnen der Frist eines Jahres erklären, frey und unangefochten, j.etzt oder künftig ihre Heimath wicocr besuchen dürfen. Wenn sie in lhrc Heimath zurückkehrn , treten sic jedoch in diejenige Verbind-llchkett zuin Mllirar-Dlcnstc wieder ein, welche dauldst noch gesetzlich für sie fortbesteht. Auch gelangen sie wieder zur freyen und unbeschrankten Verfügung über ihr dort befindliche, jetziges oder künftiges Vermögen, in so fern dasselbe nicht durch Gesetz und Ausspmch der com-pctentcn Behörde bereits der Confiscation an-heun gefallen ist. —Artikel XIX. Die Bun-desglieder machen sich verbindlich, keine besondern Eartelle unter sich bestehen zu lassm, oder von nun an einzugehen, derm Bestimmungen mit den Grundsätzen dieses allgemeinen Cartells nn Widerspruch stehen. — Artikel XX. . ^"rstchendc Ccn-tell-Convention tritt vom 10. Februar iL3i an in volle Wirksamkeit. -Da /^ mz„ ^.^ h^'m Bestimmungen durchaus umere Genehmign!^ ertheilt haben, und die-"./^ '^'Uclst gegenwärtigen, allenthalben kund f. .^"dm Edicts zur Kenntniß Unserer w;tenhcmen bringen/damit sie sich genau "niach achten können, befehlen Wir zugleich «um Unseren Civll- und MMtär - Beaten und anderen Vorgesetzten darauf zu halten, ram^damlbe nach Mnem ganzen Umfange und Inhalte genau vollzöge« werde — GcZc-bm m Unserer Haupt- und Ncsidenz-Stadr Wnn den ^2. Mal im Jahre des Herrn, Em Tausend acht Hundert ein und dreißig, Unste rer Regierung im vierzigsten Jahre. Ignaz Graf Gyulai von Maros-Nein et und Nadaska, General < Feldzeugmcisser und Hofkriegsraths- Prasident. Johann Friedrich Freyherr v. M 0 h i> General der Cavallerie und Hofkriegsraths- Vlce-Präsident. Nach seiner k. k. apostol. Majestät höchst eigenem Befehle: Caspar Lehmann. 3^77. (2) Nr. 13087^1027. C i r c u l a v e des k. k. illyrischen Landes - Guberniums zu Schach. — Mber die Behandlung der am z. Juni 16Z1, in d^r Serie 226 verlosten fünf-perccntigcn Hofkammer-Obligationen. — In Folge Verordnung der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer vom 2. d. M., Z. 6365, wird mit Beziehung auf die Gubernial-Currende vom i/z. November 182g, Zahl 266^2, bb-kannt gemacht, daß die am 1. Juni d. I. , m der Serie 226 verlosten fünfperccntigen Hofkammer - Obligationen von Nummer 76284 bis clnschli^ig 78579, nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom 21. März i6>3, gegcn neue, mit fünf vom Hundert in Conv. Münze verzinsliche Staatsschuld-Ver-schreibungen umgewechselt werden, ^aibach den ,5. Illni i3Zl. Joseph Tamillo Freyherr v. Schmidburg, Landes- Gouverneur. Zeno i^raf v. Saurau, k. k. Gubernial-Rach. Z. 6-5. (2) Nr. i3555)2i54- C i r c u l a r e des k. k. illyrischen Bandes - Guberniums. — Bckanntgebung der getroffenen Modificationen, hinsichtlich der Paß - Vorschriften für die nach oder dllrch die königlich preußischen Dtaatm Reisenden. — Nach einer an die hohe k. k. Hofkanzley gemachten Mittheilung dcv k. k. geheimen Hof- und Staatbkanzleo sind, hinsichtlich der jüngst erlassenen neuen Paßvor-schriftcn, für die nach oder durch die königlich preußischen Staaten Reisenden, folgende Mo-dific^tionen getroffen worden: 1.) Nur bet Pässen/ deren Inhaber sich im Orte des Aufenthaltes dcr betreffenden königlichen Gesandtschaft befinden, ist die Vtsirung der Pässe von Seite d?r Lctzttren, unbedingt erforderlich. 2.) Zgo Bei Reisenden, welche nicht im Aufenthalts^ orte der Gesandtschaft wohnen / reicht das Vlsa eines preußischen Consuls zu. 3.) Rclsende, deren Passe weder von den betreffenden könig-llch preußischen Gesandten, noch von emem preußischen Consule visirt sind, werben zwar von der Gränze mcht zurückgewiesen, aber von der Polizey mit besonderer Aufmerksamkeit überwacht. H.) Den cden bemerkten Reisenden, ist die Weiterreise nur mit vorgeschriebener Reise-Route gestattet, es wlrd ihnen aber m kemem Falle, der Ausgana nach Polcn und Krakau, oder Mch andern «nsurgirten Gegen^ den erlaubt. « Was hiemit in Folge herab-gclangten hohen Hofkanzley? Decretes von; 25. v. M., Z. 12249, und ^ Nachhange des Circulars vom i3. v. M., Z. 10709, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Lai-bach den 23. Ium i83i. Ferdinand Graf v. Aichelburg, k. k. Guberlnat-Secrctar. Nreisämtliche ^erlautbarungett. , Z. 672. (2) Nr. 3127. Wcgen Beistcllung der in der Prouinz nöthigen Ortschaflslafeln und Bestellung der^ selben an ihre Bestimmungsorte, wird am 26. d. M., Vormittags 9 Uhr, eine Muniendo-Versteigerung abgehalten werden. — Der beiläufige Bedarf an ganz neuen Ortschaftstafeln ist für diesen Krczs auf ioc> Stück, für dcn Neustadtlcr Kreis 200 Stück, für den Adels-bergcr Kreis 20 Stück angenommen worden. .— Wozu die Lieftrungslustigen, und vorzüglich Tischler und Ansireicher zur zahlreichen Erscheinung mtt dem Beisätze aufgefordert werden, daß die Muster'für diese Tafeln noc!) vor der Llcitation in dcn, gewöhnlichen Amtssittn-den bei-diesem Kreisamte eingesehen werden können. — K. K. Krcisamt Laibach am 2. Juli i33l.________________ Nr. 880, O> ^ ' ^ 49A/3i4- In esecitzione a Vcnerato Governinle Decreto 8 Febbraro p. p. N. 2417 si porti a pubb-Jica notizia, cbe viene aperio di «uovo il concoFSo al poslo di Medico Con--dotto di prima classc del Cnnniiie di R;igu-sa_ — AI detin posto e fissalo V anmio eriio-lumenio di 5oo ßoriiil pagabili a Iritneslre per meia dalla Cassa Cunmnale , c per Y altra melk da «piella de^li Ospizj, e sono anesse } e rjuindi oblili^aloric tuLie le con-jiizioni portaie dai vigente Kegolamento per \z Mediche, c Gliirurgiehe condoue della Provincia dclla Dalmazia, pubblicato colla Venerala Governiale JNoiificazione a Stamp;* 23 Decembre 1828, N. 24806 - 3513. — Cliiunque erode di poter aspirare al posto suddeito^ avra. ad. insinuarc entro sei Seiii-raane, decorribili dal di delia pubLdicazio-lie del presenie Avviso, cbe dovra essere promulgate) ed affisso per lutta la Provincia, come pure ncl terriiorio dei Governi di Fin me , Trieste, Lubiana, e- Venez'ia , U propria domanda dircttaniente al Protocol- 10 de^ü Esibiti di queslo ÜffizioMunicipale, e sc e Impifigaio per inezzo dell' AutoriiJi, da cui dipende, correcfata di antentici ri-capiLi cömprovjrnti 1' Eta, la Pairia , la Re-ligiüJic Ja uomlolia poliiica-, e morale, f;li sind] percorsij la conoscenza perfetta delle Itngueltaiiana, ed Illirica, 1' abililaKionc al libero esercizio della profes'siüne risultantc da^-e-olare Uiploma di cmaßheit der Hofdecrctc vom 2t). August 178L, Nr. 880, und vom !^i. December 1791, Nr. 22ft hic-mit erinncrr, daß dicsclbcn, und überhaupt Ic-ne, welche cinen Erbsanspruch auf dessen Nachlaß haben, oder zu haben vermeinen, diti:'.^i einem Jahre und sechs Wochen ihr Erbrecht hierorts so gewiß anzubringen haben, als sonst mir dcn anwesenden und sich gehörig auswei-ftndcn Erben die Abhandlung gepflogen, und ihnen der Verlaß eingeantwortet werden wür-dc, Laibach dcn Zz. September i32o. M RreisämtliOe ^erlautvarunOttt. Z. 666. (i) Nr. 7I59. K. K. illyr. innerösterr. Beschett- und Remoip tirungs Departement. Consignation. Ueber die an den zum Adelsberger Kreise gehörigen Prämien - VertheilungSorte Adels-berg am 6. Juni i83i, zum Concurs erschienenen preiswürdig anerkannten und mit Prämien bethellten Pferde. I Dreijährige Pfcrd» von ärarischcnl Pnvat? A l s,- Beschällern ff Z ff Z A O «ß- O Zum Concurs sind erschienen 2 9 Hievon waren nicht concurs- und preisroürdig ... 1 5 Nach deren Abschlag verbleiben preiswürdig .... 1 6^ Von diesen erhielten das Prä-.'^I^ I mium, und zwar: ^ ! Johann Milchartschitsch, von Hrenovitz,H.Nr. n, Bezirk Senosetsch, für cinedreijäh^ rigeStutte, lichtbraun mtt kleinen Blümel, i5 Faust hoch, mit 20 Ducaten . — 1 Michael,Berne von Nußdorf, H.-Nr. /^5, Bezirk Seno-setsch, für einen dreijährigen , 'Hengsten, Rothfuchs mit Stern, i/z Faust hoch, mit 14 Ducatm . . . . 1 — Anton Kamschitsch von Präwald, H.-Nr. 5o, Bezirk Senosctsch, für eine dreijährige Sttttte, Rappscheck mit Dlaßen, alle vier Füsse hoch "eiß, 26 Faust hoch, mit ^ u Ducaten ^ . . . . — l ^"!°n Dollenz von Altendorf, H.-Mr. iI, bezirk Adels, berg, fur eine dreijährig Dtutle, Honigschimmel mit Stern, hnttere linke Fuß et^ was welß, mit.^ Faust, 2 Zoll Höhe, mtt 6 Ducaten z— 1 T DreiMrige Pferd» «on äraiischen s Privat« n, , ^ . Beschattern O ^ (3 Thomas Sever uon Lueg,H.-Nr. 2, Bezirk Senosetsch, für eins dreijährig^ StMte, lichtbraun mtt ^pitzstern, 1^ Faust, 1 Zoll hoch, mit 6 Ducattn ..... — 1 Andreas Sorman von Hrasche, H.-Nr. ^, Bezirk Adelsberg, für elne dreijährige Stutte, köstenbraun ohne Zeichen, i3 Faust, 3 Zoll hoch, mit 6 Tucaten ..... — l Jacob Dolleß von Nußdorf, H.-Nr. 29, Bezirk Senosetsch, für eine dreijährige Stutte, köstenbraun ohne Zeichen, i5 Faust, I Zoll hoch, mit 6 Ducaten . — 1 Summa . i1 6j s Ndelsberg am 6. Juni 18I1. Pauker m.p. Wenzem.p. k.k.Kreiscommissar. Rittmeister. VeithMayerin.p. Jo H.P odr az kyiu. l>. Oberschmld. Oberlieutenant. Z. 633. (1) K u n d m a ch u n g. Nach der von der Direction der priml. össerr. National'Bank in der Kundmachung vom 9. Juni l. I., ertheilten Zusicherung, bringt man hiemit, die mitlehtm Iumus i3Zl abgeschlossene Uebersicht der Bankerträgnisse für daS erste Semester i<65l, zur allgemeinen Kenntniß. — Wien den 1. Iulms i3Ii. Adrian Nicolaus Freiherr V.Barbier, Bankgouvcrneur. Melchior Nitteh v. Steiner, Barikgouverncur-Stellvertreter. Ioh. Heinrich Freiherr v. Gepmüller, Bankdirector. (Z- Amts-Blatt Nr. L2. d. 9. Juli iä3l.) Uebersicht der Geschäfts - Ertragnisse- der priv, ÖstenV National - Bank* Erstes Semester. Vom i. Jänner Jbis 3o, Juni i83l« Soll. Für Besoldungen der Beamten und Kanzley- Requisiteix ----------- „ Geld-Transporte, Anschaffungen, Druckkosten, Briefporti, St'ämpelgebülir für die Coupons des ersten Semesters, Haus-Spesen, und andere Auslagen ------••- ¦ Vortrag des Saldo * .**.----¦-•-- ei JT"1 .O) / : / Jßank - Valuta "~ fl. ] ~ 67,876 1 65,742'11 5/4 i23,6iÖ 122/4 i,879,335 iii/i 2,00 2,953! 23 5/4 Hab en. Für Zinsen von escomptirten Effecten im Betrage von 60,987,030fl. 4g kr. 654/4*40.67 kr. Hievon ab y den Vortrag der Zinsen von jenen Effecten , die nach dem 1. Juli j83i , verfallen „ - - - 121,816fl. 5i kr. „Zinsen und Gebühren für Vorschüsse auf Pfänder ------ 244^899 fl. 26 kr, Hievon ab, den Vortrag der Zinsen von jenen Vorschüssen , die nach dem i. Juli i85i, verfallen - - 37,856fl, 55kr» „ Zinsen von dem übrigen fruchtbringenden Stammvermögen der Bank - ----,- „Erträgnisse des Reserve-Fondes ------ „Provision von Provinzial-Casse- Anweisungcn ------------ Bank - Valuta "I i kr. 532,598 26 207,042 3,i 1,164,321 17 8s,55i 49 16,439 20 3/4 3,oo2,g53 233/4 Für 5o,62i Actien betragt die halbjährige Dividende ä 52 fl. - - - - 1,629,872 fl. — Vortrag des Gewinnes in das zweite Semester ----.--- 209,463 fl. 11 isk kr. 1,879,335 fl. 11 1/4 kr. Von Her Buchhakerey der. priv, österr. National-Bank. Franz Salzmank./.. . Mix, Litomisky, . Ober^ Euchhalter. ] * Buchhalter. 5g3 Stavt - unv lanvrechtliche ^erlsutbarungen. Z. 665. (2) Nr. 4263. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram, wird den AdolphSchrcmk'schen, allenfalls unbekannten Erben, mittelst gegenwärtigen Edic-tes erinnert: Es habe wider dieselben/ und die übrigen Joseph Langer'schen Erben, bei diesem Gerichte der Kaspar Thomann/ Ersteher des Hauses Nr. 274, in der Lingergasse, die Klage auf Annahme des Mcistbots - Nestes pr. 1200 si. für das besagte Haus, und sohinnige Umschreibung desselben eingebracht, und um die richterliche Hülfe gebeten; worüber dann die Tagsatzung zur Verhandlung auf den 29. August l. I., Früh 9 Uhr, bei diesem Gerichte angeordnet worden ist. Da der Aufenthaltsort der Adolph Schrank'-schen Erben diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung, und auf dcren Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichtsadvocaten, Dr. Anton Lmdner, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts? Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die allenfalls unbekannten Adolph Schrank'-schen Erben, werden dessen zudem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erschemen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Dr. Lindner, Rechtsdehelfe an die Hand zu geben, oder auch fich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und dicsem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verab-saumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. Laibach den 25. Juni i3Zi. 3. 660. (3) Nr. 3076. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Dr. Lucas Ruß, als Nlclas Lederwasch'schen Concursmasse-Ver-,uv ^ m die öffentliche Versteigerung, der U.-l^«"F Lederwnsch'schen Concursmasse ge-drei Vrmi^^"^ände gewilliget, und hlezu .« ^u 1^/ ""d zwar: auf den 20. Juni, iL.^ull und 22. August d. I jedesmal um 10 Uhr Vormmags, vor d.esem . k. Stadt-und Landrechte mir dem Ve.satze bestimmt worden, daß, wenn dles« Activausstände wederbei ^ "5" "^ zwe. en Feilbietungs-Tagsatzung "".be" Nennwerth oder darüber an Mann gebucht werden konnten, stlbe bei der dritten auch unter demselben hintangegeben werden würden. Wo übrigens den Kauflustigen frel stehr, die diesfalligen kicitatlonsbedingnisse, und die Verzeichnisse der Activausstande in der dießlandrechtlichen Registratur zu den gewöhn-ltchen Amtsstunden, oder bei dem Concurs, Masse-Verwalter, Dr. Ruß, einzusehen, und Abschriften davon zu verlangen. Laibach den 26. Juni i83i. Anmerkung. Bei der ersten Licitation ist kein Kauflustiger erschienen. Z. 861. l3) Nr. 420K. Won dem k. k. StM- nnd Landrechte in Kram wird dem Mathias Schlieber, dem Anton und der Maria Schober, deren Aufenthalt unbekannt ist, so wie deren unbekannten Erben mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert, cs habe wider dieselben bei diesem Gerichte, Joseph Mat-thcusche, Eigenthümer des Hauses Nr. /»2,hltr in der Gradlscha, die Klage, vom Empf. 20. d. M., Z. 4206, auf Verjährt- und Erloschen-erklarung der Forderung aus der (^31-1,5 I>i-ü^ca vom 26. Mai 1767/ über 2Zo fi. eingebracht, und um die Anordnung einer Tagsatzung angesucht, welche auf den 24. October l. 'I.? Früh Uly 9 Uhr, uor diesem k. k. Stadt- und Landrcchte angeordnet wurde. Da der Aufenthaltsort der Geklagten, Mathias Schlicber, Anton und Maria Schober, diesem Gerichte unbekannt ist, und weü sie vielleicht aus den k. k. Erb-landen abwesend sind, so Hit man zu ihrer Vertheidigung und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierorttgen Gerichtsadvocatcn, Dr. MathiaS Burger, als Curator bestellt, mit welchem tne angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die Geklagten werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit »'.'lbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Nechtsbehelfe an die Hand gehen, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sic sich die aus ihrer Vcrabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumcssen haben werden. Laibach den 21. Juni 18Z1. Aemtliche ^krlautbarungtn. Z. 38Z. (1) L i c i ta ti 0 ns - Ankündigung. Von der k. k. Casern-Verwaltung zu Laibach wird hwnit bekannt gemacht, daß am 20. Juli d. I.', und den folgenden Tagen, Z94 Bormittags von 9 bis 12, und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr die Licitationen zu den con-tractinaßigen Arbeiten, der bei den hierortigen Militär-Gebäuden vorkommenden Baulichkeiten, zu liefernden Casern-Requisiten, Nauch-fangkehrer-Bestallungen und Marketenderei-Verpachtung indem Transports-Sammelhause am Froschplaye, Nr. 6Z, für die drei Mi-litarjahre 18)2, i83Z und 18^4 geschlossen werden sollen, in der hiesig k. k. Militar-Ober-Commando - Kanzlei, Nr. 220, am neuen Markt, werden abgehalten werden/, rvoz.u man jene Meisterschaften und Lieferanten,, welche die dießfalligen Contract? einzugehen willens sind, mit den Bemerkungen einladet, daß: itens. Jedermann, der zu der Licitation "zugelassen werden will, vor Beginn- derselben die betreffende Caution im Baren, in öffentlichen Obligationen nach ihrem börsemaßigen Werthe, oder durch eine von der k. k. Kam-inerprocuratur annehmbar befundene Bürgschaft zu leisten haben wird, undzwar:-für die Zimmermannsarbeiten sammt Materials . loo fi. M.M.. ' ^ „ Tlschlcrarbeiten . ., 5c» „ „ „ ^, „ Schlosserarbeiten- . 100 „ ,, „ ,,, „, Glaferarbciten ., . 3o „ « „ „, „. Schuudarbeiten^ . . 10 ^ ^ „ ^ „ Spenglerarbeiten ,, 10 „ ^ „ „ „ Binderarbeiten . . 5 „ ^ „ ., „, Anstreicherarbeiten . 10 „ ^ ^, ^ „ „ Steinmetzarbetten . 3o ^ » ^ ^, „ Belstellung des Kalks, Sandes, der Steine, ulld Zufuhr der Ziegeln . .... 5c> „ „ „ für die Rauchfangkehrer-Bestallung in der St. Peters - Casern Jofl. M. M.; für die Rauch-fangkchrer-Bestallung im Militar-Dpital 20 st. M/M.; für die Rauchfcmgkehrer-Bestallung im Transports-Sammelhaus 10 fi. M. M:;, für die^ Rauchfangkehrer- Bestallung im Knaben-Z'rz^hungshaus 10 ft. M. M.z und für die Mcnketenderei im Transports-Sammelhaus 25 fi.; daß 2tens. die Licitationsbedmgtusse vvr der ^icitation bekannt gegeben, vorläufig aber auch bei der k. k. Casern-Verwaltung können eingesehen werden, und das Itens. folgenden Abthellungcn bestimmt sey, als: am 20. Juli d. I,,Vormittags, die Zimmer-manns^, Tischler- und Schlosserarbeiten; „KM 20. Iult d< I., Nachmittags, die Glaser?, , "" Schmiß, und^ Spenglerarbeiten^ '' ^ am 2l. Juli d. I., Vormittags, die Binder^ Anstreicher- und Steinmeyarbciten; am 2i.Iull d. I., Nachmittags, die Kalk-, Sand- und Stem - Beistellungen, wie auch die Ziegelzufuhr; am 22. Juli d. I., Vormittags, die Rauchfangkehrer - Bestallungen, und am 22.Iuli d. I., Nachmittags, die Verpachtung der Marketendern. Laibach am 7. Juli 16Z1. vermischte Verlautbarungen. Z. L87. (1) Nr. 1820. Edict. Vom Bezirksgerichte der k. k. Staats, Herrschaft Lack wird hiemit allgemein kund gemacht: Es werde die m>t Befchnd vom y. v. M.,. auf den 11. d. M. Vormittags um 9 Uhr, »n I.0Q0 Eisnern über Einschreiten des ?oZ renz Demscher von ^omech, anberaumte Fellbie-tung der Andrä Warllschen Realltäten und Fahrnissen einstwellen sistrt, nachdem sich Execu» hierorts ausgewiesen Hal, den Recurs dagegen ergriffen zu haben. Lack am 6 Juli ,8Zl. Z. L6i. 10762, werden fü« die Zelt von Michaell d. I., und zwar vor« laufig nur auf em halbes Jahr, d. i. bis Geors gi i632> im sogenannten Pugaifchmg'schen Hause, in der. Galendergasse zu La'.bach, zwei Quartiere, wovon erstes lm zweiten Grockwer, ke au.s vier heiybaren Zlmmern , auf die Gas-s?, em