1863. ÄmlMalt zur Laiüacher Zeitung. 1l. Oktober. (358—») Nr. 29Ul Kundmachung. Am ill. Oktober !865, Vormittag l l Uhr, findet die zwanzigste öffent. liche Verlosung der krain. G.-E,Obligationen im hiesigen Burggebäude im l. Stock statt. Laibach, am 7. Oktober I8«5. Vom krain. Landes,Ausschusse. ^355—,) " Nr?7?^ Konkurs-Verlautbarung. Durch die Beförderung des gegenwärtigen Lehrers ist an der Pfarrschule Ieläane in der Diözese Triest-Capodistria die Lehrers, und Or« ganisten-Stelle zu besetzen, mit welcher ein jähr. lichcr Gehalt von 225 fl. 35 kr. ö. W. aus der Gemeindckasse in halbjährigen Antizipat-Raten, 8» si. 95 kr. aus der Pfarrkirchcnkaffe postizipa, tim und l5 si. 75 kr. aus dem Kameralfonde für Schulerforderniffe und für eine Klafter Holz, der Genuß einer geräumigen Naturalwohnung sammt einem Schulgarten, sowie auch eine freiwillige Aiktualien-Kollektur in l l Dörfern nebst 5 Klaf. ter Holz zur Beheizung des Lehrzimmers verbunden ist. Bewerber haben ihre Gesuche bei dem Ge. nieindecVorstande in Iel«ane, welchem das Prä» sentations.Rccht zusteht, bis 30. Oktober d. I. einzureichen und in denselben ihr Alter, ihre zu. rückgclegten Studien, ihre allfalligen im öffentll. chen Unterrichte geleisteten Dienste, ihre Befahl gung zum Volksunterrichte, die Kenntniß des Or< gclspieles und Gesanges, eine gesunde Kö'rpcrbec schaffenhcit und die Kenntniß der slovenischcn und deutschen Sprache nachzuweisen. Ieläane 14. September I8U5. K. k. Schuldistrikts-Aufsicht. (35«ä) ^tr7702U^ VeyehlllWjleuer - Pchtverstchernng. Von der k. k. Finanzdircktion in Klagenfurt Wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis, gebracht, daß die Einhedung der Vclzehrungösleucr von» steuerpfllchtlgen Wein^ und Mostausschanle, dann von den Viehschlachtungen und vom Fleischver. schleiße im Umfange l. der Ortsgemeinden Kirchbach und Raisach des politischen Bezirkes Kötschach, II der Ortögemeindcn Radcnthein und Klein. Kirchheim im politischen Bezirke Millstatt, II« des ganzen politischen Bezirkes Winklern und IV. der zur Ortsgemeindc Gmünd gehörigen Ortschaften: Kreuschlach, Eisentratten, Lcoden, Neuhammer, Kremsbrücken, Nöring und Kremsalpen im politischen Bezirke Gmünd auf Grund des Gesetzes vom »7. August 1802 (R. G, Blatt Nr. 55) auf die Dauer der »^monatliche Periode vom I. No. vember 1865 bis Ende Dezember I8«6 und even» tuell für die Solarjahre l8l>7 und !868 im Wege der öffentlichen Versteigerung verpachtet wird. Den Pachtunternehmern wird zu ihrer Richt» schnür vorlaufig Folgendes bekannt gegeben: Z Die Versteigerung wird , am Itt. Oktober »8N5 »li l. bei dem k. k. Stcueramte zu Kötschach, nll II. bei jcnem zu Millstatt, nil III. bei jenem zu Wink-lern und n?, si. 67 kr. und l>) für jede der Solarjahre «867 und !8«8 mit 79« si. und »ll lV. ») für die ,4monatliche Periode mit 525 si. und l>) für jedes der Solarjahre 1867 und 1868 mit 45« fi. bestimmt. Auch ist der Pächter zur EinHebung und Ab, fuhr der allfalligen bewilligten Gemcindezuschäge verpflichtet. 3. Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, der nach den Gesehen und der Landesverfassung zu derlei Geschäften geeignet ist. Für jeden Fall sind hievon Diejenigen ausgenommen, welche wec gen eines Verbrechens zu einer Strafe verurtheilt wurden, oder welche ,n eine kriminalgerichtliche Untersuchung verfallen sind, die bloS auS Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. Minder, jährige Personen, dann kontraktsbrüchige Ge> fällspächter werden zu der Lizitation nicht zuge« lassen, eben so auch Diejenigen, welche wegen Schleichhandel oder einer schweren Gcfällsüber« trctung in Untersuchung gezogen und entweder gestraft oder aus Mangel der Beweise von dem Strafverfahren losgezählt wurden, und zwar die Letzteren durch sechs auf den Zeitpunkt der Ueber, tretung, oder wenn dieser nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre. 4. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Theile des Ausrufs« preises gleichkommenden Betrag nl! I. von 53 st, ml II. von 53 si., gli ,„ yon 92 si., "6 IV. von 5? fi. ö. W. in Barem oder in k. k. Staats-papieren, welche nach den bestehenden Vorschrif. tcn berechnet und angenommen werden, oder mit. telst Real.Hypothek als Vadium der Lizitations. Kommission vor dem Beginne der Feilbietung zu übergeben. Nach beendigter Lizitation wird blos der vom Bestbieter erlegte Betrag zurückbehalten, den übrigen Lizitanten aber werden ihre Vadien zurückgestellt. 5. Es werden auch schriftliche Anbote von den Pachtlustigen angenommmcn. Derlei Anbote (welche dermal dem Stempel von 5U Neukreuzern für den Bogen unterliegen) müssen jedoch mit dem Vadium belegt sein, de, bestimmten Preiöbetrax sowohl in Ziffern als auch mit Buchstaben ausgedrückt enthalten, und es darf darin keine Klause vorkommen die mit den Bestimmugen der gegen wärtigcn Ankündigung und mit den übrigen Pacht bedingnisscn nicht im Einklänge wäre. Diese schriftichen Offerte müssen zur Ver, meidung willkürlicher Abweichungen von dcn Pacht, bedingnisscn verfaßt sein wie folgt: »Ich Unterzeichneter biete für den Bezug del »Verzehrungssteucr und des dcrmaligen außeror. »deutlichen Zuschlages zu derselben von — (hici »ist das Pachtobjekt genau nach dieser Lizitations-»Ankündigung zu bezeichnen) — auf die Zei, »von ... biö ... ,8 .. den Pacht, «schilling von . . -si. . . Nkr, sage . » - . . . si. - - Nkr. österr. Währ. »mit der Erklärung an, daß mir die Lizitations-»und Pachtbedingnlsse, denen ich mich unbedingt »unterziehe, genau bekannt sind und ich für den »vorstehenden Anbot mit dem beiliegenden zehn. »perzentigen Vadium von . . . si. . Nkr. »österr. Währung hafte. Datum...... Untn'schrist, Charakter »md Wohnuna bt« Offermten." Diese schriftlichen Offerte sind vor der Lizi' tation bei dem Vorsteher des k. k. Stcueramtes nll I. zu Kötschach, »ll II. zu Millstatt, ad lll. zu Winklern, all lV. zu Gmünd bls zum ^lß.Oktobcr ,865, W Uhr Vormittags, versiegelt ^zu überreichen und werden, wenn Niemand mehr mündlich lizitircn will, eröffnet und bekannt gemacht, worauf dann die Adschlicßung mit dem Bestbicter erfolgt. Sobald die Eröffnung der schriftlichen Offerte, wobei die Offerenten zugegen sein können, beginnt, werden keine nachträglichen schriftlichen oder münd.-lichen Anbote mehr angenommen. Schriftliche Offerte werden schon mit Beginn der Stunde der mündlichen Versteigerung nicht mehr zugelassen. Lauten der mündliche und der schriftliche An. bot auf den gleichen Betrag, so wird dem er. stern der Vorzug gtgcbcn, bei gleichen schriftlichen Anboten entscheidet die Verlosung, welche sogleich an Ort und Stelle nach der Wahl der Lizitations Kommission vorgenommen werden wird. 6. Wer nicht für sich, sondern im Namen eines Andern lizitirt, muß sich mit einer gericht, lich legalisirlen speziellen Vollmacht bei der Lizi» tations - Kommission auSweisen und ihr dieselbe übergeben. 7. Wenn Mehrere in Gesellschaft lizitiren, so haften sie zur ungetheilten Hand, d. h. Alle für Einen und Einer für Alle, für die Erfüllung der übetnommenen Hontraktsverbindlichkeiten. 8. Die Versteigerung geschieht unter Vor, behalt der höheren Genehmigung und es ist der Lizi» tationsakt für den Bestbieter durch seinen Anbot, für die k. k. Finanz-Verwaltung aber von der Zustellung der Genehmigung verbindlich. 9. Der Ersteher wird mit Beginn der Pacht» Periode durch die k. k. Finanz»Behörde in das Pachtgcschäft eingesetzt. Derselbe hat zur Sicherstellung seines Pacht« schillings längstens binnen acht Tagen nach der geschehenen Zustellung der Genehmigung der Pacht« Versteigerung den 4. 2heil des für ein Jahr be« dungenen Pachtschillings als Kaution in Barem oder in öffentlichen Obligationen, welche in der Regel nach dem zur Zeit des Erlages bekannten börsemäßigen Kurswerthe, oder in Staatsanlehens«' losen von den Jahren ,839 und l854, die cbcn« falls nach dem Kurswerthe, jedoch nicht über ihren Nennwerth, angenommen werden, oder »n einer von der k. k. Finanz-Direktion annehmbar be« fundenen Pragmatikal-Hypothek zu erlegen, be» ziehungsweise das Vadium bis auf diesen Betrag zu ergänzen. lU. Den Pachtschilling hat der Pächter in gleichen monatlichen Raten nachhinein am letzten Tage eines jeden Monates, und wenn dieser ein Bonn» oder Feiertag ist, am vorausgehenden Werk» tage an die ihm bezeichnete Kasse abzuführen. Die übrigen Pachtbedingnisse können bei den k. k. betreffenden Steucrämtern so wie bei dem ! k. k. Finanzwachkommissariate in Spital in den gewöhnlichen Amtsstunden vor der Versteigerung eingesehen werden, und solche werden auch bei der Lizitation den Pachllustigen vorgelesen werden. Von der k. k. Finanz.Direktion in Klagen, furl, am 3lj». September ltt«5. Kundmachung. Das Kriegöministerium beabsichtiget den Be. darf an Fußbekleidungen für das Verwallungs. jähr «86«, außer mit den bestehenden dreijährigen Lieferungs.Kontrahenten, auch noch auf Anbote mit» telst der allgemeinen Konkurrenz unter den in der bezüglichen Kundmachung im Amtsblatte der Lai. bacher Zeitung Nr. 223 vom 29. Sept. enthal. tcnen Bedingungen sicherzustellen. Für die Einbringung der Offerte wird der Termin bis auf dcn 3l. Oktober 1865, zwölf Uhr Mittags, ohne Unterschied für deren Ueberreichung bei einem Landes« General» Koni» mando oder bei dem Kriegöministerium, sestge, seht, und es verpflichtet sich daS Kriegsministe, rium die Offerenten über die Annahme oder Nicht, annähme ihrer Offerte bis langstcnö Ende De^ zember l8<>6 zu verständigen. Wien, am 5. September 1865. Oziiaiiilo. Vojaško ministerstvo ima v rnisli, zago-toviti potrebno obutvo /,a unravno leto 1800 ne samo po obstojeeih tritetnih pogodnikih (kontrahentili), ampak tudi no ponudkih splosnekonkurence podpogoji, kinohiliW.aep-tembra 1.1. \ 223. liatu legn oasnika oznancnf. Hok (brist) xa vpolozbo ponudkov je postavljen na 31. dan oktobra 1865, opoldne, bre/. razlocka, ali se vpoloxijo pri kaki dezelni ^eneralnf komandi ali pri voja-skem ministerstvii, in vojasko ministerstvo sr zaveze, ponodnikom naznaniti nar dalie do konca decembra 1865, 6e se je niih Do nudba poterdila ali ne. J v Na Dunaju 5. septembra 1865.