^N 80. 1863,„ Äml8blalt zur Laibacher Zeitung 7. April. Ausschließende Privilegien. Das Ministerium für Handel und Vollswirlh. schabt yat nachstehende Privll/gien verlängert: Am 13. Februar 1865. 1. Das dem Gouard Honorlus Vitt,coq auf die Erfindung eines Veutel.Apparates mit KühIsyNcm für alle Arten uo„ Mehl und Gries, unlerm 19. März 1864 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dau« des zwrileu Jahres. '^^ ' Am 16. Februar 1865. 2. Das lrm Joseph Guioni auf die Erfindung elner bel Mühlen zum Mahlen des Getreides und Enthülsen des Reises anwendbaren Vorrichtung. un> ttrm 23 März 1864 ertheilte ausschließende Prlvi» legium auf die Dauer deö zweiten Jahres. 3. Das dem Stanislaus Vlgoureur auf die Er-findung eineS Verfahrens vielfarbige Mischungen von Faserstoffen jeder Art zu erzeugen, unterm 16. Februar 1862 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des vierten Jahre«. 4. Das dem Anton Melle auf die Erfindung eines eigenthümlichen Verfahrens zur Ausscheidung der Salze aus der Nübenmelasse und aus tonienlrirleu Rübensyrupen, unterm 27. April 1863 ertheilte aus« schließende Privilegium auf die Dauer deS dritten und vierten Jahres. Am 18. Februar 1865. 5. Da« dem Joseph Guionl auf die Erfinduna elner bei ReisNampsen anwendbaren mehrfachen Kur» belachst (mehrfach gebogenen Welle), unterm 23 März 1864 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Daner des zweiten Jahres. ->. i-ü.'!—/,, ' 6. Das den Friedrich Frey ju». und ^ugo Je. linek auf die Etfindung eines Verfahrens zur Neini» gung der rohen Nübeusafte. unterm 24. Mai 1863 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer deS dritten und vierten Jahres. Am 22. Februar 1365. 7. Das dem Joseph Watremenz auf die Erfindung einer Vorrichtung an Dampfkesseln um dem Erplodiren derselben vermittelst hörbaren Signalisirens vorzubeugen, unterm 29. April 1852 ertheilte aug. schließende Privilegium auf die Dauer des vierzehnten und fünfzehnten Jahres. 8. Das dem Franz Kosch auf die Erfindung der Methode Glas und Email mittelst elner Steindruck, presse verschiedenartig zu vlrzieren, unterm 26. Februar 1864 ertheilte a,l6schll2—«) ' ^^" ' ""^ "' I i „ Morn, »O» „ Kukurutz mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingun» gen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Mehen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfund wiegen. 2. DaS Getreide wird von dem k, k. Wirthschaftsamte zu Idria im Magazine in den zi-mentirten Gefäßen abgemessen und übernommen, und jenes, welches den Qualitätö. Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden. für jede zurückgeflossene Partie andercS, gehörig qualifizirtes Getreide der gleichnamigen Gattung um den kontraktmäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. . Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten h/i. der. U^j^r? nähme zu interveniren. ' In Ermanglung der Gegenwart deS Liefe, ranten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthschaftamtes als richtig und unwidersprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant daS zu liefernde Ge< treide laoo Idria zu stellen, und es wird auf Verlangen desselben der Werksfrächter von Seite des Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neukreuzer pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides, entweder bei der k. k. Bergamtskasse zu Idria, oder bei der k. e. Landes-haupteasse zu Laibach gegen klassenmäßig ge. stempelte Quittung. 5. Die mit eincm 5tt Neukreuzer «Stempel versehenen' Offerte haben längstens bis Ende April 1865 bei dem k. k. Bcrgamtt zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, und den Preis loco Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Kör-ucrgattungen lauten, so steht es dem Bergamte frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für Eine Gattung anzunehmen ober nicht. 7. Zur Sicherstellung für die genaue Zuhaltung der sämmtlichen Äertrags-Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein ltt°/^ Vadium entweder baar oder in annehmbaren Gtaatsvapieren zu dem Tageskurse, oder die Quittung über dessen De-ponirung bei irgend einer montanistischen Kasse, oder der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach, anzuschließen, widrigens auf das Offert keine Rück, sicht genommen werden könnte. Sollte Kontrahent die Vertragsvetbindlich-keiten nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Recht eingeräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden, sowohl an dem Vadium, als an dessen gesammtem Vermögen zu regression. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Ge« treide - Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium aüsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständig get werden, wo dann er die eine Hälfte des Ge. treideS bis Ende Mai l865, die zweit« Hälfte bis Mitte Juni «865 zu liefern hat, Kukurutz jedoch auch nicht früher. 9. Auf Verlangen werden die für die sie, ferung erforderlichen Getreide»Säcke vom k. k. Bergamte gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Vrrgü» tung der Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Verlust an Sacken während der Lieferung haftend. Itt. Wird sich vorbehalten, gegen den Hcrrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Kontraktsbedingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aub den Kontraktö-Be« dingungcn machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die auö dem Vertrage etwa entspringenden Nechtsstreitigkcilell, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter ein, treten, so wie auch die hierauf Bezug habenden AicherstellungS- und Exekutionsschiitte bei dem» jenigen, im Sitze des FiökalamteS befindlichen Gerichte durchzuführen sind , welchem der Fiskus als Geklagter untersteht. Vom k. k. Bergamte Idria am ,. April 1865. (W5—3) Nr. 386. Kuudmachung der Vertheilung der Elisabeth Freiin von Salvay'schen Armenstiftungs-Inter. essen für den ersten Semester des Solar. jahrcs ,865. Für den ersten Semester des Solarjahres »865 sind die Elisabeth Freiin von Salvay'schen ArmenstlftungS - Interessen px. 8W ft. öst. W. unter die wahrhaft bedürftigen und gutgesitteten Hauöarmen vom Adel, wie allenfalls zum2 heile unter bloß nobilitlrte Personen in Laibach zu vertheilen. Hierauf Resiektirende woUcn ihre, an die hohe k. k. Landesregierung des Herzogthums Krain stylisirten Gesuche in der fürstbischöflichen Ordinariats-Kanzlei binnen 4 Wochen einreichen. Den Gesuchen müssen die Adelsbeweise, wenn solche nicht schon bei frühern Verlheilun-gen dieser Stiftungs - Interessen beigebracht worden sind, beiliegen. Auch ist die Beibrin-gung neuer Afmuths. und Sittenzeugnisse, welche von den betreffenden Herren Pfarrern ausgefertigt, und von dem löblichen Stadtmagistlatc bestätigt sein müssen, erforderlich. Flirstoischöfticheö Ordinariat Laibach den 28. März ,865. ^