149! Amtsblatt Mr Laibacher Ieitung Nr. 203. Frcitag den 4. September 1868. (310—2) Nr. 3275. Kundmachung. Mit Nachsicht auf die beginnenden Vorarbci-ten für die am 31. October d. I. stattfindende sechsundzwauzigste Verlosung der krainer. Grund-Entlastungs Obligationen wird die Bornahme der Zusammenschreibuug oder Zerthcilung der bis Ende April 1868 zur Verlosung angemeldeten kram. Grundentlastungs-Obligationen, so wie ferner auch die Voruahiue von solchen Umschreibungen jener Obligationen, bei denen eine Aenderung der Nummern einzutreten hätte, für die Zeit vom 16. September l. I. bis zum Tage der Kundmachung der am 31. October l. I. verlosten Obligationen sistirt. Laibach, am 1. September 1868. ^(^IHy Nr7955." Zur Besetzung der Baurathsstclle II. Classe mit 1800 st. Gehalt bei dein Baudevartcmcnt der k. t. kärnt. Landesbehördc wird hicmit der Concurs ausgeschrieben. Bewerber lim diese Stelle haben ihre docu-mentirten Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Behörde bis 30. September 1868 bei dem gefertigten Landespräsidinm einzubringen. Klagcufurt, am 21. August 1868. K. k. kärnt. Landes-PriMium. 'fi'ly Nr. 7835. ' Kundmachung Von der k. k. steierm. Finanz-Landesdirection Wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß in 3olge hohen Finanzmiuistcrial-Erlasses vom 3ten Juli 1868, Zahl 19258, ^. die tariflnäßige Eiuhebung der Verzeh-^'ungsstcucr sammt den: mit allerhöchster Entschließung voiu 12. Mai 1858 angeordneten 20perc. außerordentlichen Zuschlage zn der Vcrzehrungs-stener nnd von der Stadtgciueindc Graz bewillig ^n 33lperc. Gemcindeznschlag für alle über die ^tcuerlinie von Graz zum Verbrauche daselbst Angeführten der Vcrzehrnngsstcucr nntcrliegenden Gegenstände, einschlicßig der erst bei der Schlachtung einzuhebendcn Vcrzehrnngssteucrgebiihren von v"n dem im 10. Tarifsatze aufgeführten Schlacht-^ehe nnd an den bei den Mühlen zu versteuernden Brotfrüchten, dann der Gemeiudezuschlägc für ^ie über die Stencrlinie der Stadt Graz eingeführten gebrannten geistigen Flüssigkeiten; 13. die Eiuhcbung des Gcmeiudezuschlages von der innerhalb der Grazer Verzehrnngsstenerlinic erzeugten geistigen Flüssigkeiten; 0. rücksichtlich des innerhalb der Grazer Stencr-Linie erzeugten Bieres die Einhcbung des für die geschlossenen Städte bestehenden fi^cn ä'rarischcn Zuschlages stnuutt dem außerordentlichen 20pcrc. Zuschlage zn demselben und dem Gcmeidezuschlage; 1). die Einhcbung der Weg- nnd der städtischen Pflastcrmauth an sämmtlichen Linien der Landesauptstandt Graz, für die Zeit vom 1. Jänner 1869 bis letzten December 1871 im Wege der öffentlichen Versteigerung wieder verpachtet werden wird. 1. Die Versteigerung wird Montag am 28. September 1868, um 9 Uhr Vormittags, dei der k. k. Finanz-Dircction in Graz abgehalten, und es werden bei derselben mündliche und schrifliche Anbote, welch' letztere mit einer Stempelmarkc von 50 kr. österr. Wahrung per Bogen versehen sein müssen, anqc-uouunen werden. . " ' " 2. Der Ausrufspreis als einjähriger Pachtschilling für die vereinte Verpachtung der Verzehr rungsstcuer sammt den Zuschlägen nnd der Weg-manth beträgt . . . . ^ . 633.400 st. sage: Scchshnndert drciunddreißigtaufend vierhundert Gnldcn österr. Währnng. Hicvon entfallen: ^. Auf Acrarialabgaben :l.) an Verzchrungssteuer sainmt 20pcrc. Zufchlag fiir die Einfnhr steuerpflichtiger Gegenstände nach Graz, dann von Schlachtvieh und Brotfrüchten, ferner an ärarischcn fi^cn Zuschlägen von dein in Graz erzeugten Biere, zusammen 421.317 fl. 1») an ärarischer Mauth .... 25.370 st. Z. Auf die Gemeinde-Abgaben: ll) Gcmeindezuschä'ge von den oben »ud ^. ii. bezeichneten Gegenständen, ferner von den nach Graz eingeführten nnd in Graz erzeugten geistigen Flüssigkeiten, zusammen . . . 161.343 ft. 1») städtische Pflastcrmauth . . . 25.370 fl. 3. Zur Pachtung wird jedermann zugelassen, welcher uach dcu bestehenden Gesetzen zn der lei Geschäften geeignet und die bedungene Sicherheit zn leisten in: Stande ist. Für jeden Fall sind alle diejenigen sowohl von der Übernahme, als anch von der Fortsetzung der Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens zu einer Strafe vcrurtheilt wnrdcn, oder welche in eine Untersuchung wegen Verbrechen verfallen sind, die blos wegen Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. Minderjährige Personen, dann contractbrüchlge Gcfällspächter werden zn der Licitation nicht zugelassen, ebenso anch diejenigen nicht, welche wegen Schleichhandel oder einer schweren Gcfällsübcrtre^ tnng in Untersuchung gezogen und entweder ge-, straft oder aus Mangel der Beweise von dein Strafverfahren losgczählt wurden, und zwar durch sechs auf den Zeitpunkt der Gefällsübcrtrctuug, oder wenn dieser nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre. 4. Wer an der Versteigeruua, Theil nehmen will, hat vor dem Beginne derselben einen, dem zehnten Theile des Gesammtausrufspreises gleichkommenden Betrag im Baren oder in öffentlichen Obligationen nach dem Courswerthc als vorläufige Caution zu Handen der Vcrsteigcrungs Commission zn erlegen. Es ist auch gestattet, diese vorläufige Caution bei einer k. k. Gcf'ällöcasse zu erlegen, in welchem Falle die Quittung jener Casse, welche die vor-läufige Caution in Empfang genommen hat, der Versteigeruugscommission zu übergeben ist. 5. Die Genehmigung des Versteigerungs-actcs steht dem k. k. Finanzministerium zu, und es wird sich ausdrücklich vorbehalten, die Pachtung auch ohne Rücksicht auf das erzielte Bestbot demjenigen Offercntcn zuzuerkennen, welcher mit Rücksicht auf seinc persönlichen oder sonstigen Verhältnisse als der geeignetste erscheint. Für den Fall, als ein ganz gleicher uiüud^ licher oder schriftlicher Anbot vorkommen sollte, wird dem mündlichen, unter zwei oder mehrcrcu gleichen schriftlichen Anboten aber jenem der Vor zug gegeben, für welchen eine vom Licitationscom-unssä'r sogleich vorzunehmende Verlosung entscheidet. 6. Nach geschlossener Licitation wird kein uachträglicher Anbot mehr angenommen. 7. Bei schriftlichen Anboten ist außer dem hierüber bereits Gesagten noch Folgendes zu be obachten: ll) Dieselben müssen bis zum Beginne der mündlichen Versteigerung, d. i. bis 9 Uhr Vormittags am 28. September 1868, bei der k. k. Finanz-Direction in Graz versiegelt überreicht werden, indem später eingelangte Offerte als nachträgliche Anbote angcfehen und nicht mehr berücksichtiget werden; d) die schriftlichen Anbote müssen das Object, auf welches geboten wird, dann den Betrag, der angeboten wird, in Zahlen lind Buchstaben deut lich ausdrücken und sind von dem Offcrenten mit Vor- und Zunamen, dann mit Beifügung des Charakters und Wohnortes zu unterzeichnen; ,') wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte auszudrücken, daß sie sich znr un getheilten Hand, nämlich Einer für Alle und Alle für Einen, dem Aerar zur Erfüllung der Pachtbediw gungen verbinden. Zugleich müssen sie in dein Offerte jenen Mitoffcrentcn namhaft machen, an welchen die Uebcrgabc des Pachtobjectes gefchehen kann. ä) Diese Anbote dürfen durch keine den Lici taionsbedingungen nicht entsprechende Clauseln be schränkt sein, vielmehr müssen dieselben die Versicherung enthalten, daß der Ofserent diese Bedingungen genau befolgen will. Von Außen müssen diese Eingaben als „Os ferte" für die Grazer Vcrzehrungssteucr und Wegmauthpachtung bezeichnet sein. Das Formulare eines Offertes folgt nach. 0) Die schriftlichen Offerte sind von dem Zeitpunkte der Einrcichung für den Offerenten, für die Finanzverwaltung aber erst von dem Tage, an welchem die Annahme desselben dem Anbie tendcn bekannt gemacht worden ist, verbindlich. 8. Wer im Namen eines Andern einen Anbot macht, muß sich mit der gehörig legalisirten Voll macht seines Machtgebers bei der Commission vor der Licitation ausweisen nnd derselben die Voll inacht übergeben. 9. Die näheren Licitationsbedingungen werden vor der Licitation vorgelesen, es können dieselben aber auch früher während der gewöhnlichen Amtsstuuden bei dieser Finanz-Landcsdirection und bei der Finauz-Bezirksdircction in Graz, dann bei den Finanz Landcsdirectioncn in Wien, Prag, Brunn, fo wie bei den Finanz Directions zu Laibach und Trieft nnd bei den königl. ungarischen Finanz Inspectorate!! in Ofen, Prchburg, Oeden bürg und Kaschau eingesehen werden. Formulare eines schriftlichen Offertes für die vereinten Pacht-Objecte. Ich Endcsgcfcrtigter biete für die mittelst Kundmachung vom 14. August 1868, Z. 7838, ausgeschriebene Pachtung der Vcrzeh rungs' st euer, des Gemeindczuschlages in der Stadt Graz und der dortigen Weg mauthstationcn für die Zeit vom 1. Jänner 1869 bis lcvteu December 1871 den Jahres- Pachtschilling von.......fl. . . . kr. (mit gif fern), d. i.........Gulden. . . Nkr. ö. W. (mit Buchstaben), wobei ich erkläre, daß mir die Contractsbedingungen genau bekannt sind und ich mich denselben unbedingt unterwerfe. Als Vadium lege ich im Anschlüsse den Be- twg von.....ft-------kr. d. i. (mit Buchstaben auszudrücken) bei, oder: lege ich nachfolgende Staatspapiere im Betrage von.....st. ... kr. d. i. (mit Buchstaben auszudrücken), oder: lege ich die Cassequittung der k. k.....'. . über das erlegte Vadiuln bei. ........am......1868. Eigenhändige Unterschrift, Charakter und Aufenthaltsort. Von Außen: ('Nebst der Adresse: An die k. k. Finanz-Directwi, in Graz und Bezeichnung des Vadiums) „Offert für die Grazer VerzehmnMeuer und Wegmauthpachtung."