vierzigsten Sitzung des krnin. Landtages zu Laibach am 31. März 1863. Anwesende: Vorsitzender: Freiherr v. Co belli, Landeshauptmann von Kram. — K. k. Statthalter: Freiherr v. Schloißnigg. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme des Herrn Fürstbischofs Dr. Widmer; und des Herrn Abg. Baron Apsaltrern. — Schriftführer: Vilhar. Tagesordnung: 1. Lesung des Sltzungs - Protokolles vom 30. März 1863. — 2. Fortsetzung des Vortrages über den Landes fond pro 1863 und 1864. — 3. Vortrag der Petition bezüglich Der Abminderung der Grundsteuer. — 4. Vortrag über einige dringende Adaptirungen im Kranken- und Irrenhause. — 5. Vortrag wegen Ablösung des Patronats-Verhältnisses. — 6. Vortrag wegen Remunerirung der Vorspannsbesorger. Beginn der Sitzung 10 Uhr 30 Minuten Vormittag. Präsident: Ich eröffne die Sitzung, nachdem die nothwendige Anzahl der Herren Landtags-Abgeordneten versammelt ist, und ersuche den Herrn Schriftführer das Protokoll der gestrigen Sitzung zu lesen. (Schriftführer Vilhar liest dasselbe, nach der Verlesung.) Ist gegen die Fassung des Protokolls etwas zu bemerken? (Nach einer Panse.) Nachdem nichts dagegen bemerkt wird, ist das Protokoll als richtig anerkannt. Se. Excellenz der Herr Statthalter hat das Wort. Statthalter Freiherr v. Schloißn i gg: Es ist in der Sitzung vom 28. die Interpellation gestellt worden über die Einberufung von Urlaubern des vaterländischen Regimentes, da dem Vernehmen nach in allernächster Zeit eine Abtheilung von 400 Mann zur Dienstleistung bei den ^Salinen in Istrien verwendet werden soll. In dieser Interpellation ist darauf aufmerksam gemacht worden, daß in den ersten Tagen des Monates März 300 Mann des 17. k. k. Infanterie-Regimentes Prinz Hohenlohe beurlaubt worden, dagegen 300 neu assentirte Rekruten einrückend gemacht worden sind. Es wird darauf hingewiesen, daß, wenn von dem gegenwärtigen Urlauberstande des Regim. 400 Mann einberufen werden, factisch der 7. letzte Jahrgang des Regimentes mitten im Frieden fortan im activen Stande verbleiben werde, was nicht nur an und für sich hart, sondern auch anderen Truppenkörpern gegenüber unbillig ist. Es ist nun hervorgehoben, wie eine solche Urlauber-einberufung in ökonomischer Beziehung das Land sehr hart trifft, und wie namentlich auch der Entgang der Arbeitskräfte für das Land jetzt um so schwerer fällt, als die eben XI». Sitzung. vollendete Assentirung 1200 arbeitsfähige Männer vom Nähr- zum Wehrstande übergeführt hat. An diese Darstellung ist nun die Anfrage geknüpft worden: 1. was der k. k. Landesregierung von der Einberufung von Urlaubern des vaterländischen Regiments zur Dienstleistung bei den Salinen in Istrien bekannt ist; 2. welche Mittel die k. k. Landesregierung zu ergreifen gedenkt, um den in der Anfrage geschilderten Ca-lamitäten vorzubeugen? Diese Anfrage beehre ich mich mit Folgendem zu beantworten: 1. Der k. k. Landesregierung ist von der fraglichen Urlaubereinbcrnfung bisher nichts bekannt geworden. 2. Zu der Anführung, es seien Anfangs März 300 Mann des Hohenlohe Infanterie-Regimentes aus den Jahrgängen 1856 bis 1858 beurlaubt, dagegen 300 neu assentirte Rekruten einrückend gemacht worden, erlaube ich mir zu erinnern, daß nicht bloß durch die Urlauber, sondern auch durch die Entlassungen ausgedienter Kapitulanten und Reservemänner der Entgang an neu assentir-ten Rekruten der ländlichen Bevölkerung compensirt wird — ferner, daß von den neu assentirten Rekruten dermal 692 Mann beurlaubt worden stud, um welche sich daher die angegebene Zahl von 1200 dem Nährstande entzogenen Männern für jetzt vermindert. Es kann weiter nicht unbeachtet bleiben, daß die Stockungen der Industrie und namentlich der Eisenwerke in den Nachbarländern leider, wie bekannt, zahlreiche Ar-beiterentlassnngen im Gefolge haben, und daß dieser an I sich höchst bcklagenswcnhe Umstand auch betn Lande Kram manchen seiner Söhne, und der Feldwirthschaft manchen Arbeiter zurückführte. Die k. k. Landesregierung ersieht aus den erörterten Umständen nicht die nothwendigen Grundlagen, um gegen die laut der vcrehrlichen Anfrage in Aussicht gestellte, lediglich in der Compctenz der k. k. Militärbehörden gelegene Verfügung wirksame Mittel zu ergreifen, welche Mittel immer nur in einer nachträglichen und standhältig begründeten Intercession bei der competenten Behörde, endlich auch bei Fruchtlosigkeit solcher Intercession, in einer eben so standhältig begründeten Verwendung an die h. Ministerien bestehen würden. In so weil aber in der verehrlichen Anfrage vornehmlich auch der Wunsch ausgedrückt ist, daö LandeS-Regiment in Bezug auf Beurlaubungen nicht zum Nachtheile des Landes härter als andere Regimenter der k. k. Armee, namentlich die bei dem Landesregimente stehenden Landeskinder nicht verschiedenartig und härter, als die bei andern k. k. Truppenkörpern eingetheilten behandelt zu sehen, nimmt die k. k. Landesregierung keinen Anstand, die verehrliche Anfrage an das betreffende k. k. General-Commando zu leiten, und dieselbe in dieser Richtung zu bevorworten. Es ist noch eine zweite Interpellation gestellt worden, in Betreff der Lehrer der slovenischen Sprache an den hiesigen Gymnasien. Diese Interpellation enthält 3 Punkte. 1. Wie es denn komme, daß am Laibacher und Mainburger Gymnasium für die Lehre der slovenischen Sprache kein befähigter Lehrer aufgestellt ist, indem nur der Professor Marn, welcher eigentlich Katechet ist, aus eigenem guten Willen in der 7. und 8. Classe die slovenische Sprache lehrt? 2. Wie es kommt, daß für die 8. Classe des Ober-gymnasiums noch kein slvvenisches Lesebuch vorhanden ist? Endlich ob die k. k. Landesregierung gewillt ist, diesen Uebelständen abzuhelfen, und wenigstens im Schuljahre 1863 und 1864 am Laibacher und Krainburger Gymnasium befähigte Lehrer für die slovcnische Sprache aufzustellen. Diese Interpellation habe ich die Ehre mit Folgendem zu beantworten: In den letzten Jahren mußte bei Besetzung von Lehrerstellen nach den allerhöchsten Anordnungen und auf Grundlage der Ministerialerlasse derart vorgegangen werden, daß zuvörderst ans die Unterbringung der in Ungarn und den Nebenländern disponibel gewordenen Lehrer aus den deutsch-slavischen Kronländern Rücksicht zu nehmen war. In soweit sich nun unter den disponiblen vom hohen Staatsministerium näher namhaft gemachten Lehrern solche befunden haben, ermangelte die Landesstelle nicht, sich um deren Zuweisung oder förmliche Anstellung an hierländi-gen Gymnasien zu verwenden. In Folge dessen kamen nun die disponibel gewordenen Slovenen Alois Känz und Johann Dominkusch an das Krainburger Gymnasium. Es befindet sich daber in Mainburg, wo mit Ausschluß des Directors sämmtliche Lehrer geborene Slovenen stnd, der Lehrer Kanz, welcher für die slovenische Lehrkanzel gesetzlich befähiget ist; nur hat es sich getroffen, daß das Unterrichtsbedürfniß es nothwendig erscheinen ließ, nicht den geprüften Lehrer Kauz für die slovenische Sprache zu verwenden, sondern den Katecheten Globoönik, welcher jedoch auch ein geborener Slovene, und nach dem Zeugnisse von Männern, welche diese Sprache genugsam verstehen, in einem sehr hohen Grade der Sprache mächtig und darin gewandt ist. Am Laibacher Gymnasium sind acht geborene Slovencu, und von diesen ist allerdings nur der Professor Marn ans dem Slovenischcn geprüft und gesetzlich zum Unterrichte darin befähiget. Allein, wie ich schon die Ehre hatte, zu bemerken, so sind 8 geborene Slovenen unter den übrigen Lehrern, und wenn diese auch die formelle Befähigung nicht erlangt haben, so ist doch an ihrer materiellen Kenntniß und selbst Befähigung zum Lehrfache nicht zu zweifeln, da namentlich einer von diesen Herren eine slovenische Zeitung redigirt hat, also vollkommen die Sprache time haben muß. Es trifft sich aber zufälliger und sonderbarer Weise, daß am Gymnasium Laibacbö auch für das Deutsche kein geprüfter Lehrer besteht. ES har keiner von den Herren, die dort angestellt sind (Heiterkeit), die Befähigung speciell für das Deutsche erlangt. Aus diesem kann wenigstens so viel entnommen werden, daß, wenn es nicht möglich war, bisher für die slovenische Sprache einen andern geprüften Lehrer als den Professor Marn für den Augenblick anzustellen, die Gleichberechtigung dadurch nicht verletzt worden ist (Heiterkeit), daß also die Ursache anderswo zu suchen ist. Die zweite Anfrage, warum bis jetzt für die 8. Schule kein slovenisches Lesebuch zusammengestellt worden ist, kann ich nur damit beantworten, daß ich in der Kürze der Zeit nicht in der Lage war, nachzufragen bei jenen Herren, welche den 7. Band zusammengestellt haben, und deren Aufgabe es nun wäre, den 8. Band der Regierung vorzulegen und auf diese Weise die Zustandebringung des Lesebuches zu ermöglichen, welches denn doch nur von solchen Herren geschehen kann, welche der Sprache vollkommen mächtig sind. Allein auch hier trifft es sich, daß für die 8. Ober-gymnasialclasse auch fein deutsches Lesebuch noch eristirt. (Heiterkeit.) Es ist also auch daraus wieder ivic früher zu entnehmen , daß hier durchaus nicht mit Zurücksetzung einer oder der andern Sprache vorgegangen ist, also daß dieses eben ans den Umständen hergeleitet werden muß. Ich komme nun zur Beantwortung der weitern Anfrage, ob nämlich die Regierung gesonnen sei, befähigte Lehrer aufzustellen. Es beziehen sich die Herren Anfragsteller auf die allerhöchste Entschließung vom 8. August 1859. Nun darauf kann ich nur antworten, daß die Landesregierung es für ihre Pflicht hält, die k. k. Befehle, Gesetze und daher auch die allerhöchste Entschließung vom 8. August 1859 sich gegenwärtig zu halten und nach denselben zu verfahren, daß, wenn, wie es sich bisher gezeigt hat, von der reeleu Seite ans der slovenische Unterricht an den hiesigen Unterrichtsanstalten nicht vernachlässiget worden ist, sich die Landesstelle auch angelegen lassen sein wird, in formeller Beziehung, nämlich durch Aufstellung befähigter Lehrer der allerhöchsten Vorschrift zu genügen. (Beifall.) Präsident: Durch die Freundlichkeit des Herrn Abg. Dr. Toman ist uns eine sehr interessante Broschüre unseres Landsmannes Dr. Suppantschitsch, Präsidenten der Advocatenkammer in Wien, zugekommen: „Die Lukas Knaffel'sche Wiener Universitäts-Stiftung für Studierende aus Kram". Ich erlaube mir für dieses interessante Werk im Namen des Hauses die Anerkennung auszu-sprechen. (Bravos Bravo!) Ich ersuche den Herrn Berichterstatter seinen Vortrag über den Landesfond zu beginnen. Berichterstatter A in drosch: (Liest.) „SB c t t d) t 6t» Finanzausschusses filier die Voranschläge ties foulten-, 3rrcn-, Gebär-, Findethails- niti Laiibes-Foudes pro 1863 und 1864. Hoher Landtag! Die vorbenannten Fonde stehen unter sich in einer engen Verbindung, daß die Abgänge bei den erstbcnann-ten vier Fonden durch den Landesfond ergänzt werden, und nur dieser letztgenannte Fond die Grundlage zur Bestimmung der Landesnmlage bildet. Um diese Abgänge bei jedem einzelnen Fonde ersichtlich zu machen, werden dieselben der vorbezeichneten Reihe nach abgesondert vorgetragen, für öns Oaljr 1803. Der Landcsausschuß hat die von den k. k. Rechnungs-Departements entworfenen Voranschläge für dieses Jahr geprüft, und bei dem Umstande, als das Vcrwaltungsjahr 1863 früher eintrat, als der h. Landtag einberufen werden konnte, die Ziffer für die Umlage unter nachträglicher Genehmigung des h. Hauses bestimmt. Diese Vorlagen des Landesausschusses sind im Finanzausschüsse geprüft worden, und es ergibt sich folgendes Resultat: Es sind bei den Fanden für das Jahr 1863 auch alle Unterabtheilungen ans dem Grunde in die Vorlage aufgenommen, damit die Mitglieder des hohen Hauses in die Kenntniß jeder einzelnen Post der Untcrabtheilungen gelangen. Zur Ersparung der Zeit glaube ich jedoch nur die Hanptsummcn der Hauptrubriken zu benennen. Sollte einem der Herren vielleicht bei irgend einer Unterabthcilung eine Bemerkung zu machen belieben, so werde ich dicßfalls ums Wort bitten. (Liest:) „1- Lrankkiihaus-Fond: ,1. Erfordernis). a) Besoldungen, Remunerationen, Adjuten, Löhnungen: (Diese bestehen: 1. Im Gehalte des Spitalsvcrwaliers pr. . 840 fl. 2 „ " " „ Spitalöcontrolors pr. . 630 „ 3- n „ „ Amtsschreibers pr. . . 420 „ n n „ Primararztes pr. . . 500 „ " " „ Primarwundarztes pr. . 500 „ J?* " // „ Sckundararztes pr. . . 315 „ 7 * ‘ H V „ Seknndarwnndarztes pr. 315 „ 8. jtt der Remuneration des Directors pr. . 315 „ 9. „ „ Löhnung des Amtsdieners pr. 172 „) Zusammen 4.007 fl." Präsident: Ist dicßfalls etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter A m drosch: ,,b) G n a d e n g abcn: (Für die Controlorswaisc Julie Bold pr. ... 105 fl. „ den Krankenwärter Matth. Pevsek pr. . 63 „ a a n Josef Hoüevar pr. . 38 „) Zusammen mit 206 fl." Präsident: Ist hierüber etwas zu bemerken? (Es meldet sich Niemand.) Berichterstatter A m brosch: ,,c) Stiftungen nnd Beiträge: (Der Familie Borat das Jnteresfendrittel von dem den Wohlthätigkeitsanstalten zugefallenen Bruderschaftscapitalc pr. 2.300 fl. mit jährlichen ................. 32 fl.) S u m m e 32 fl." Präsident: Ist etwas zu bemerken? (Es meldet sich Niemand.) Berichterstatter Ambrosch: ,,d) Kanzlei- und Amts-Erfordernisse: (1. Systemisirte Kanzlei-Pauschalien ... 37 fl. 2. Veränderliche Kanzlei- und Amts-Erfor- dernisse ................................54 „ 3. Beheizungs - Erfordernisse für 2 Kanzleien und das Assistenten-Zimmer .... 58 „) Summe 149 fl. " Präsident: Ist etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter Ambro sch: ,,e) Regiekosten: (1. Verpflegskostenvergütung an die barmherzigen Schwestern...... 26.125 fl. 2. Hauseinrichtung und Geräthe, insoferne deren Erhaltungs- und Nachschaffungskosten den Fond zu treffen haben . . 300 „) S n m m e 26.425 fl. " Präsident: Wird etwas über diese Position bemerkt? (Nach einer Pause.) Ich bitte fortzufahren. Berichterstatter A m b r o s ch: ,,f) Miethzinse und Quartiergelder: (1. Quartiergeld des Spitals - Verwalters . 210 fl. 2. „ „ „ Controlors . 210 „ 3. „ „ Sckundararztes ... 63 „ 4. „ „ Sekundarwundarztes . 63 „) S n ut ut e 546 fl. " Präsident: Ist etwas hierüber zu bemerken? (Es meldet sich Niemand.) Berichterstatter Am drosch: ,,g) Entschädigung für Deputate: (1. Dem Spitalsverwalter für 10 Klstr. Brennholz 53 fl. 2. „ „ kontrolor „ 10 „ „ 52 „ 3. „ Seknndararzte „ 5 „ „ und 18 Pfd. Unschlittkerzen.............42 „ 4. Dem Sckundarwundarzte für 5 Klstr. Brenn- holz und 18 Pfd. Unscblittkerzen ... 42 „) Summe 189 fl." Präsident: Wird etwas bemerkt? (Es meldet sich Niemand.) Berichterstatter Am drosch: ,,li) Remunera- tionen und Aushilfen: (1. Aushilfen........ . . . 100 fl.) @ u nt in e 100 fl." Präsident: Ist etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter Am drosch: „Q Baulichkeiten: (1. Auf Conservationö-Arbeitcn .... 520 fl.) ©timitte 520 fl." l* Präsident: Wird hierüber etwas zu bemerken sein? (Es meldet sich Niemand.) Berichterstatter Ambrosch: ,,k) ^Bestallungen: (1. Rauchfangkehrerbestallung...............57 fl.) Summe 57 fl." Präsident: Ist etwas zu bemerken? (Es meldet sich Niemand.) Berichterstatter Ambrosch: „1) Steuern nnd Gaben: (1. Einkommensteuer von Fondsinteressen . . 109 fl.) Summe 109 fl." Präsident: Ist hierüber etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) ES wird keine Bemerkung gemacht. Berichterstatter Am drosch: ,,m) Verschiedene Auslagen: (1. Zur Bestreitung von Stempeln, Porto und zufälligen Anslagen......................25 fl.) Summe 25 fl." Berichterstatter Ambrofch: Ge sammt summe des Erfordernisses: 32.365 fl. Präsident: Ist über diese Hauptsumme etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts darüber bemerkt. Berichterstatter A m drosch: „B. Bedeckung. a) Activ - Interessen: (1. Von den in Einlösungsscheinen verzinslichen Capitalien sammt Interessen im Betrage von 2.755 fl. pr. 68 fl. 55 kr. 2. Von den in ö. W. bei Staatscassen verzinslichen Staatsobligationcn im Betrage von 41.390 fl. pr. . . 2.108 „ 20 „ 3. Von der Grnndentlastungs - Obligation Nr. 129 Lit. a im Betrage von 210 fl................. . ’ . 11 „ 2 y„ „ 4. Von dem bei Račič laut Schuld- schein vom 20. Nov. 1837 anliegenden Capitale mit 945 fl. pr. . 47 „ 97y2„) Von Gesammt-Capitalien pr. 49.590 fl. pr................. 2.224 fl." Präsident: Ist hierüber etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: ,,b) Realitäten- Ertrag: (1. Miethzinse für die zum Krankenhausgebäude gehörigen, der Gebär-Anstalt zur Benützung abgetretenen 3 Zimmer a 42 fl. ................................ . 126 fl.) Summe 126 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Berichterstatter Am drosch: ,,c) Stiftungen und Realitäten: (Beiträge zu den Besoldungen, Remunerationen, Adjuten, Löhnungen, Gnadengaben, Devutaten: 1. Vom Gebärhanssondc........................ 790 fl. 2. Vom Jrrenhaussondc ...... 473 „ Beiträge zu den Interessen der Martin Borat'schen Familienstiftung. 3. Vom Findelhausfonde ..... 6 „ 4. Vom Bürgerspitalsstiftungssonde . . 6 „ Beitrag zur Salvay'schen Krankenbctt-Stistung. 5. Von der Armeninstituts - Commission 11 „) Summe 1.286 fl." Präsident: Wird hierüber etwas zu bemerken sein? (Nach einer Panse.) Es wird gleichfalls nichts bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: ,,d) Verpflegs- kosten - Vergütung: (1. Verpflegskosten, welche theils von selbstzahlenden Kranken, theils für zahlungsunfähige Kranke aus der Stadtcasse, ans dem öffentlichen Sicherheits-Fonde, dann ans dem Landes- nnd Findel-hanssonde vergütet werden, nach der durchschnittlichen Anzahl von 53.317 Verpflegsportionen a 36 kr. pr. Kops und Tag pr................................ 29.857 fl.) Summe 29.857 fl." Präsident: Ist über diese Position etwas zu bemerken? (Es meldet sich Niemand.) Berichterstatter Am drosch: ,,e) Vermächtnisse und Geschenke: (1. An Vermächtnissen nach dem Durchschnittsergebnisse der letzten 3 Jahre . . 18 fl.) S «mint c 18 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter Am drosch: ,,f) Verschiedene Einkünfte: (1. Zufällige Einflüsse . . . ... 50 fl.) ©umme 50 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Berichterstatter A m b r o s ch: „Gesa m m t s n m m e der Bedeckung . . . . 33.561 fl." Präsident: Ist über die Gesammtsnmme der Bedeckung etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Berichterstatter Am drosch: Nachdem nichts dagegen bemerkt wird, stelle ich im Namen des Finanzausschusses den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Es werde das Präliminare des Kran-kenhaussondes pro 1863 in der Bedeckung mit......................................... 33.561 fl. und in dem Erfordernisse mit .... 32.365 „ somit mit einem Ueberschusse von . . . 1.196 fl. genehmigt". Präsident: Wünscht Jemand das Wort über den ersten Antrag des Finanz-AnsschusscS? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort zu ergreifen wünscht, so bringe ich den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung, der dahin geht: (Liest denselben.) Ich ersuche jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Antrag 1 ist angenommen. Berichterstatter A mbro sch: „II. Irr ruh lNls-Fon d: a, Erforderniß. a) Beiträge an den Krankenhaus-Fond: (1. Zur Remuneration des Directors mit 315 fl. 31 fl. 2. Zum Gehalte deS Verwalters mit 840 fl. . 82 „ 3. „ „ „ ControlorS mit 630 fl. . 61 „ 4. „ „ „ AmtsschreiberS mit 420 fl. 41 „ 5. Zur Löhnung des AmtSdiencrs mit 172 fl. 20 kr. 17 „ 6. Zum Gehalte des Primararztes mit 500 fl. 49 „ 7. „ „ „ „ Wundarztes „ 500 „ 49 „ 8. „ Adjutum des Sekundararzteö „ 315 „ 31 „ 9. „ „ „ „ Wund- „ „ 315 „ 31 „ 10. „ Quartiergelde des Verwalters „ 210 „ 20 „ 11. „ ,, „ Controlorö „ 210 „ 20 „ 12. „ Quartier-, Holz - und Lichtdcputate des Sekundararztes mit 105 fl...............10 „ 13. Zum Quartier-, Holz- und Lichtdeputate des Sckundarwiindarztes mit 105 fl..........10 „ 14. Zum Holzdeputate des Verwalters ... 5 „ 15. „ „ „ Controlors ... 5 „ 16. Zur Gnadengabe der Julie Bold mit 105 fl. 10 „ 17. „ Borat'schen Familienstiftung mit32fl.20kr. 1 „) Summe 473 fl. b) Kanzlei- und Amts-Erfordernisse: (1. Fire Kanzlei - Pauschalien................5 fl. 2. Veränderliche Kanzlei - Erfordernisse ... 9 „ 3. Beheiznngs - Auslagen...................16 „) Summe 30 fl." Präsident: Ist über diese beiden Positionen etwas zu bemerken? (Nach einer Panse.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: ,,c) Erhaltung be-stehender Gebäude: (1. Conservations - Arbeiten mit Einschluß der Rauchfangkehrer-Bestallung............150 fl.) Summe 150 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: ,,d) Regiekosten: (1. Wart - und Verpflegskosten - Vergütung an die barmherzigen Schwestern . . . 5.180 fl. 2. Hanseinrichtung ........................ 3 „) Summe 5.183 fl." Präsident: Ist hierüber etwas zu bemerken? (Nach einer Panse.) Es wird gleichfalls nichts bemerkt. Berichterstatter Ambro sch: ,,e) Steuern und Gaben: (1. Einkommensteuer von Fondsinteressen ... 2 fl.) Summe 2 fl." Präsident: (Nach einer Panse.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: ,,f) Verschiedene Ausgaben: (1. Für Stempel, Entlohnung für das Mundiren dieses Voranschlages................. 3 fl.) Summe 3 fl." Präsident: (Nach einer Panse.) Es wird gleichfalls nichts bemerkt. Berichterstatter A m b r o s ch: „Gesa m m t su m m e der Erfordernisse:.......................5.841 fl." Präsident: Ist über diese Gesammtsumme mit 5.841 fl. etwas zu bemerken? (Es meldet sich Niemand.) Berichterstatter A m b r o s ch: „1*. Bedeckung, a) Activ-Jnteressen: (1. Bei Staatskassen...............37 fl. 26 kr. 2. „ Privaten......................36 „ 90% kr.) Summe 74 fl." Präsident: Ist dicßfalls etwas zu erinnern? (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter Am drosch: ,,b) Verpflegs- kosten - Vergütung: (1. Für 2 Individuen in der II. Classe ä 52% fr........................... . 384 fl.) Summe 384 fl." Präsident: Ist über diese Position etwas zu bemerken? (Nach einer Panse.) Es wird nichts erinnert. Berichterstatter A m b r o s ch: „Gesammtsumme der Bedeckung:........................... 458 fl." Präsident: Ist über die Gesammtsumme der Bedeckung von 458 fl. etwas zu erinnern? (Es meldet sich Niemand.) Berichterstatter A m b r o s ch: Nachdem nichts erinnert worden ist, wird der Antrag an das hohe Haus gestellt: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Voranschlag des Irrenhaus-Fondes pro 1863 werde in den Erfordernissen mit.................5.841 fl. in der Bedeckung mit............................. 458 „ somit in dem Abgänge von......................... 5.383 fl. festgesetzt". Präsident: Wünscht über den Antrag 2 des Finanzausschusses Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, bringe ich den Antrag zur Abstimmung, der dahin lautet: (Liest denselben). Ich ersuche jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Antrag 2 ist angenommen. Berichterstatter A m b r o s ch: „III. Gebärhans-Fond. A. Erforderniß. a) Besoldungen: (1. Des Geburtshelfers......................105 fl. 2. Der SpitalShebammc . . . . ... 158 „) S n m m e 263 fl." Präsident: Wird hierüber etwas bemerkt? (Es meldet sich Niemand.) Berichterstatter A m b r o sch: ,,b) Qu artier gelber (1. Quartiergeld des Assistenten . . - . . 63 fl.) Summe 63 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter A mbro sch: ,,c) Beiträge: (i. Zur Remuneration des Directors mit jährl. 315 fl.................................51 fl. 2. Zum Gehalte des Verwalters Pr. 840 fl. 137 „ 3. „ Quartiergclde des Verwalters pr. 210 „ 34 „ 4. „ Gehalte des CoutrolorS pr. 630 „ 103 „ 5. „ Quartiergelde dcS „ . . . 210 „ 34 „ 6. „ Gehalte des Amtsschreibers pr. 420 „ 68 „ 7. „ Gehalte des Primararztes pr. 500 „ 81 „ 8. „ Gehalte des Primär - Wundarztes pr. 500 fl. ............................81 „ 9. Zum Adjutum des Sekundararztes pr. 315 fl. 51 „ 10. „ Adjutum des Sekuudarwundarztes pr. 315 fl........................ 51 „ 11. „ Quartiergelde beider Sekundarieu pr. 126 fl............................20 „ 12. Zur Löhnung des Amtsdieners pr. 172fl.20 kr. 28 „ 13. Zum Holzdeputate desVerwalters pr. 52fl.50kr. 9 „ 14. „ „ „ Controlors „ 52 „ 50 „ 9 „ 15. „ Holz- und Lichtdeputate der Seknndarien pr. 84 fl............................14 „ 16. Zu den Interessen der Borat'schen Stiftung pr. 32 fl. 20 kr........................... 2 „ 17. Zu der Gnadengabe der Julie Bold pr. 105 fl. 17 „) Summe 790 fl." Präsident: Ist hierüber etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts darüber bemerkt. Berichterstatter A m b r o sch: „«i) E n t s ch ä d i g u n g f ü r Emolumente: (1. Der Spitals-Hebamme für das jährl. Deputat von 18 Pfd. Unschlittkerzen und 5 Klftr. Brennholz....................35 fl.) Summe 35 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter Am drosch: ,,e) M i e t h z i n se: (1. Dem Krankenhausfonde für 3 zur Benützung überlassene Zimmer ü 42 fl..............126 fl.) Summe 126 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird gleichfalls nichts darüber bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: ,,f) Kanzlei- und Amts-Erfordernisse: (1. Systemisirte Kanzlei - Pauschalien .... 8 fl. 2. Veränderliche Kanzlei- und Amts-Erfordernisse 23 „ 3. Beheizungs - Auslagen..................21 „) Sum m e 52 fl." Präsident: Ist hierüber etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter Am drosch: „g) Erhaltung bestehender Gebäude: (1. Conservationsarbeiten sammt Rauchfangkehrer - Bestallung ........ 150 fl.) Summe 150 fl." Präsident: Ist etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter Am drosch: ,,h) Steuern und Gaben: (1. Einkommensteuer von Activ-Jnteressen ... 5 fl.) Summe 5 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: ,,i) Regiekosten: (1. Den barmherzigen Schwestern für Wartung und Verpflegung der Kranken . 6.929 fl. 2. Hauseinrichtung ’ f................... 18 „) Summe 6.947 fl." Präsident: Wird über diese Position etwas bemerkt? (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter Am drosch: ,,k) Pensionen: (1. Der Hebamme Theresia Braun . . . . 157 fl.) Summe 157 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: „1) Verschiedene Auslagen: (1. Für Stempel und für das Mundiren . 3 fl.) Summe 3 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird gleichfalls nichts dagegen bemerkt. Berichterstatter Am drosch: „Summe der Erfordernisse . . . . 8.591 fl." Präsident: Wird gegen die Gesammtsumme der Erfordernisse für den Gebärhausfond mit 8.591 fl. etwas bemerkt? (Es meldet sich Niemand.) Berichterstatter A m b r o s ch : „5*. Bedeckung. a) Activ - Interessen: (1. Von bei Staats-Cassen erliegenden Capitalien pr. 1.802 fl. 50 kr................. 91 fl.) Summe 91 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: ,,b) Verpflegskosten-Vergütung: (1. In der I. Classe mit tagt. 1 fl. 5 kr. für 1 Individuum.............................. 6 fl. 2. In der 111. Classe mit tagt. 52 y, kr. für 2 Individuen ..............................25 „ S u m m e 31 fl." Präsident: Wird nichts darüber bemerkt? (Es meldet sich Niemand.) Berichterstatter Am drosch: „Gesammtsumme der Bedeckung: . . 122 fl. wird der Summe der Erfordernisse pr. . . . 8.591 fl. jene der Bedeckung mit.................... 122 „ entgegen gehalten, so zeigt sich ein Abgang von 8.469 fl." Präsident: Wird gegen die Gesammtsumme der Bedeckung mit 122 fl. etwas zu erinnern fein? (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen erinnert. Berichterstatter A m b r o s ch: Nachdem nichts bemerkt worden ist, stellt der Finanzausschuß den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Es werde der Voranschlag des Gebär-hausfondes rücksichtlich der Erfordernisse mit 8.591 fl. rücksichtlich der Bedeckung mit . . . . ._____ 122 „ folglich mit einem Abgänge von............. 8.469 fl. festgesetzt". Präsident: Wünscht Jemand über den Antrag 3 des Finanzausschusses daS Wort? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, so bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung, welcher dahin lautet: (Liest denselben.) Ich ersuche jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Antrag 3 ist angenommen. Berichterstatter Am b r o sch: „IV. Findelhaus - Fond: A. Erfordern iß. a) Beiträge: (1. Zur Borat'schen Familienstiftung . . . . 6 fl.) Summe 6 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: ,,b) Kanzlei- und Amtserfordernisse: (1. Veränderliche Kanzlei - Erfordernisse ... 25 fl.) Summe 25 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird gleichfalls nichts bemerkt. Berichterstatter Ambro sch: ,,c) Steuern und Gaben: (1. Die b% Einkommensteuer von den Interessen jährl. 370 fl.................. . . 18 fl.) ©mitme 18 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird ebenfalls nichts bemerkt. (1. Medikamente ...........................130 fl. 2. Bekleidung.............................. 400 fl.) Summe 530 fl." Präsident: Ist etwas hierüber zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts darüber bemerkt. Berichterstatter Am drosch: ,,g) Pensionen: (1. Dem Oberwaisenvater Vinzenz Karnoff . 525 fl.) Summe 525 fl." Präsident: Ist etwas zu erinnern? (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter Am drosch: ,,h) Verschiedene A usla g en: (1. Zufällige Auslagen sammt dem Mundiren 40 fl.) Summe 40 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird gleichfalls nichts bemerkt. Berichterstatter Ambro sch: „G csammtsumm e der Erfordernisse..................17.414 fl." Präsident: Ist etwas in Bezug auf das Ge-sammterforderniß für den Findelhausfond pr. 17,414 fl. zu erinnern? (Es meldet sich Niemand.) Es wird nichts dagegen erinnert. Berichterstatter A m b r o sch: „IS. Bedeckung, a) An Activ - Interessen: (1. Bei Staats- und ständischen Cassen von Capitalien pr. 7.320 fl. ................ 370 fl.) Summe 370 fl." Präsident: Es wird nichts dagegen erinnert. Berichterstatter Ambrosch: ,,b) Beiträge: (1. Vom Triester Findelfonde zum Ruhegehalte des Oberwaisenvaters Vinzenz Karnoff . 350 fl.) Berichterstatter Ambrosch: ,,d) Diäten und Reisekosten: (1. An Aerzte zur Behandlung erkrankter Findlinge .............................. 600 fl. 2. An Pflegemütter zur Abholung der Findlinge aus der Gebär-Anstalt .... 170 „ Summe 770 fl." Präsident: Ist über diese Position etwas zu erinnern? (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: ,,e) Verpflegs- Kosten der Findlinge: (1. Erste Classe mit dem ersten Lebensjahre a. 31 fl. 50 kr. 200 Findlinge; — zweite Classe mit 2.— 10. Lebensjahre a 22 fl. 5 kr. für 800 Findlinge und Remunerationen für Kinder nach dem 1. Lebensjahre ä 4 fl. 72 Va kr. für 100 Findlinge mit Rücksicht auf die im Laufe des Jahres durch mehrfachen Austritt sich ergebende Verminderung .... 15.500 fl.) Summe 15.500 fl." Präsident: Ist hierüber etwas zu erinnern? (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: ,,f) Regiekosten: ©umme 350 fl." Präsident: (Nach einer Panse.) Es wird gleichfalls nichts dagegen erinnert. Berichterstatter Ambrosch: ,,c) Aufnahms- taren für Findlinge: (1. In der III. Classe ä 52 fl. 50 kr., für 4 Findlinge ............................210 fl. 2. In der IV. Classe a 25 fl. 20 kr., für 3 Findlinge ......................... 76 „ Summe 286 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter A m b r o sch: „Gesa m m t s u m m e der Bedeckung.............................. 1.006 fl." Präsident: Wird etwas dagegen erinnert? (Nach einer Pause.) Es wird nichts erinnert. Berichterstatter Ambro sch: „Wird der Summe der Erfordernisse pr..............17.414 fl. Jene der Bedeckung mit .... ^_ 1-006 „ entgegen gehalten, so ergibt sich ein Abgang von............................... 16.408 fl. und nachdem nichts erinnert worden ist, wird folgender Antrag gestellt: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Es werde der Voranschlag des Findelhaus- fondes rücksichtlich der Erfordernisse mit . 17.414 fl. rücksichtlich der Bedeckung mit .... 1.006 „ folglich mit einem Abgänge von .... 16.408 fl. festgesetzt". Präsident: Wünscht Jemand bezüglich des Antrages 4 des Finanzausschusses das Wort? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung, welcher dahin geht: (Liest denselben.) Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, belieben sitzen zn bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist angenommen. Berichterstatter A m b r o sch: „V. Landesfond: A. Erforderniß. a) Verwaltungs-Auslagen: (1. Besoldungen ......................... 4.000 fl. 2. Diurnen............................. 300 „ 3. Amts- und Kanzleierfordernisse. Für Adaptirung der Landtagslokali- täten mit................... 500 fl. für Schreib-, Beheiznngs-und Beleuchtungs-Materiale 500 „ Druckkosten des Landesgesetzblattes und die beim Landtage und den k. k. Bez. Aemtern erforderlichen Drucksorten .................... 1000 „ 2.000 „ 4. Remunerationen und Aushilfen. Den Stenographen für ihre Verwendung beim Landtage 700 „ für die Uebersetzung der Verordnungen und Berichte über Sitzungen des Landesausschusses in die slovenische Sprache..................... 200 „ 900 „ 5. Diäten und Reisekosten der Landtags- abgeordneten ..................... 12.000 „) Summe 19.200 fl." Präsident: Ist gegen diese Position etwas zu erinnern? (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Berichterstatter Ambro sch: ,,b) Ständischer Fond: (1. Laut Präliminars pro 1863 . . . 28.504 fl.) Summe 28.504 fl." Präsident: Ist etwas dagegen zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: ,,c) Krankcn-Ver-pflegskosten: (1. Dem Civilkrankenhause in Laibach für Kranke überhaupt.................... 23.900 fl. 2. dem Militärspitalc in Laibach für un- assentirte Rekruten.................... 250 „ 3. den Krankenanstalten in andern Kron- ländern für daselbst behandelte Individuen aus Krain.................... 14.200 „) SumnH^38.350 ffH Präsident: Ist gegen diese Position etwas zu erinnern? (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen erinnert. Berichterstatter A m b r o s ch : ,,d ) Sanitäts- Auslagen: (1. Medikamentendrittel bei Epidemien . . 200 fl. 2. Fuhrkosten des Sanitäts - Personals bei Epidemien........................ 2.600 „) Summe 2.800 fl." Präsident: Ist etwas dagegen zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: ,,e) Findelanstalt: (1. Laut Präliminars pro 1863 . . . 17.414 fl.) Summe 17.414 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen erinnert. Berichterstatter Ambrosch: ,,f) Gebäranstalt: (1. Laut Präliminars pro 1863 . . . 8.591 fl.) Summe 8.591 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird ebenfalls nichts erinnert. Berichterstatter Ambro sch: ,,g) Irrenanstalt: (1. Laut Präliminars pro 1863 . . . 5.841 fl. ) Summe 5.841 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Berichterstatter Am drosch: ,,h) Impfung: (1. Remunerationen, Aushilfen und Prämien 157 fl. 2. Diäten und Reisekosten für Wundärzte bei Impfungen.............. 2.300 „ 3. Zehrungskosten für Mütter der Vor- Jmpfiinge ........................... 600 „) Summe 3.057 fl." Präsident: Ist hierüber etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Berichterstatter Am drosch: ,,i) Sonstige Humanitäts-Auslagen. (1. Dem Nothspitale zu Gottschee für einen Irren an täglichen Verpflegskostcn pr. 45% fr...................................166 fl. 2. Der Irrenanstalt in Graz für einen Irren an täglichen Verpflegskostcn ä 46 fr. . 168 „ 3. Der Irrenanstalt in Wien für einen Irren tägl. 18% kr.............................68 „ 4. Der Irrenanstalt in Triest für einen Irren tägl. 70 kr....................... . . 256 „) S u m m c 658 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Berichterstatter Am drosch: ,,k) Beiträge: (1. Dem krainischen Ackerbaufonde . . . 1.050 fl. 2. Für die Hufbcschlagslchranstalt . . . 630 „ 3. „ „ Ackerbauschule.................. 923 „ 4. „ Civilschüler der Thierheilkunde in Wien ................................ . 200 „ ) Summe 2.803 fl." Präsident: Ist gegen diese Position etwas zu bemerken? Abg. D e schm a n n: Ich würde ben Herrn Berichterstatter bitten, eine Spezifikation der einzelnen Posten, die hier angeführt sind, zu geben. Berichterstatter Am drosch: .Die Spezifikation befindet sich zwar in der Vorlage selbst unter 1, 2, 3 itnb 4. Ich werde aber aus der Original-Spezifikation auch die Begründungen vorlesen. (Siegt:) „1. Dem krainisch eu Ackerbau son de in Gemäßheit der Erlässe des hohen f. f. Ministeriums des Innern vom 15. Jänner und 15. Juni 1858 der Jahresbeitrag pr. 1000 fl. Conv. M., d. i. 1050 fl. öftere. Währ." Diese ganze Post wurde vom Landesausschusse angenommen. „2. Für die Hufbeschlaq - L e hra n stalt jährlich 600 fl. Conv. M., d. i. 630 fl. öftere. W., und für die A derb a u s ch u l c jährlich 879 fl. 15 % kr. Conv. M., d. i. 923 fl. 22 kr. öftere. W., in Gemäßheitches Erlasses des hohen Ministeriums des Innern vom 16. Febr. 1859. ,,3. Für Civilschüler der Thier Heilkunde am Wiener Thierarznei - Institute zur Vermehrung von Thierärzten in Kram die jährliche Geldsubvention pr. 200 fl. östcrr. W. laut Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 1. August 1859. ad Post 2 wird noch besonders bemerkt: Der Beitrag für die Ackerbanschule pr. 923 fl. 22 kr. östcrr. W. wurde im Jahre 1861 nicht behoben. War laut des eu Urten Ministerial - Erlasses und laut Landesverordnung vom 22. März 1859 nur für die Jahre 1858 — I860 bewilligt, und wird wegen Flüssigmachung für das Jahr 1862 laut Landesausschußuote vom 3. Jänner 1862 noch weiters beantragt". Dieß ist die Begründung des Voranschlages, wie sie die Buchhaltung dem Landcsansschiisse mitgetheilt hat. Abg. D e s ch m a u n : Ich würde den Herrn Berichterstatter bitten, bezüglich der Verwendung des kraine-rischen Ackerbaufondes einige Aufschlüsse zu geben, ist da dem Herrn Berichterstatter nichts genaueres bekannt? Es sind hier 1050 fl. präliminirt, wie finden diese ihre Verwendung? Berichterstatter Ambrosch: Ich glaube mich dieß-falls aus den Herrn Dr. Bleiweis zu berufen, der ohne-dieß schon durch eine Anzahl von Jahren als Director der Landwirthschaftsgesellschast fnngirt. Abg. Dr. Blei weis: Diese Summe des krai-uerischen Ackerbaufondcs pr. 1050 fl. ist nichts anderes, als das Eigenthum der Landwirthschaftgesellschaft. Es ist ein Betrag, welcher zum Vermögen der Landwirthschaftgesellschaft etwa seit dem Jahre 1787 gehört. Es ist bei einer andern Gelegenheit schon bemerkt worden, daß durch die französische Occupation Gelder und Vermögen der Stände und anderer Corporationen eingezogen worden sind. Das nämliche ist der Fall gewesen mit dem Vermögen, welches eigenthümlich war der Landwirthschaftgesellschaft. Als im Jahre 1814 Se. Majestät der Kaiser-Franz der Erste die Landwirihschaftgescllschaft wieder rc-stituirt haben, sind diese 1000 fl. und noch die folgenden 600 fl. zu dem Vermögen und den Einkünften der Gesellschaft ausdrücklich in den Statuten benannt und anerkannt worden. Die Statuten vom Jahre 1814 und zwar vom 26. September beginnen mit den Worten: „Wir Franz der I. von Gottes Gnaden u. s. w. Mit Unserer Entschließung vom 26. September haben Wir die Wiederherstellung der in unserer Provinz Krain bestandenen während der fremden Regierung außer Wir-samkeit gekommenen Ackerbaugesellschaft bewilliget. XL. Sitzung. Da es aber dieser Gesellschaft bisher an einer regelmäßigen Verfassung mangelte u. s. w., so haben Wir auf ihre unterthänigste Bitte zu ihrer fortdauernden Begründung und zweckmäßiger Wirksamkeit folgende Statuten zu genehmigen befunden". Nun hier folgen mehrere Abschnitte, die gewöhnlichen Vereins statuteu. Dann kommt der 4. Abschnitt: „Vermögen, Einkünfte und Auslagen der Gesellschaft. §. 53: Das Vermögen und die Einkünfte der Gesellschaft bestehen vermöge der allerhöchsten Entschließung vom 26. September 1814, in a. 13 Wiesen, die theils am Laibacher Flusse, theils am Gruber'schcn Canal unter dem Schloßberge gelegen sind, und 4 Wiesen am Laibacher Moraste. Diese Realitäten dem Zwecke der Gesellschaft gemäß zu benützen, b. in öffentlichen lastenden Capitalien 6.370 st., dann c. in einem jährlichen Betrage von 1.600 fl. M. Mze. aus dem krainerischen Provinzialfonde, wovon jedoch 600 fl. für Prämien zum Fortschritte der Hornviehzucht laut des centralen Landesregierung-Hofcommissions-Decre-tes von 1814 bestimmt sind". „Wir wollen und befehlen sonach, daß diese Statuten genau beobachtet, und daß ohne Unsere Genehmigung keine Aenderung vorgenommen werden soll". Diese 1000 fl. sind daher Eigenthum der Gesellschaft und sind, wie bemerkt, durch die französische Occupation derselben genommen worden, dann aber bei der Reorganisirnng der Gesellschaft durch Seine Majestät dem Kaiser Franz Josef dem i. wieder flüssig gemacht worden, und zwar ans dem Provinzialfonde. Sie hat daher feit uralten Zeiten dieses Vermögen; bezog es aber seit der Zeit der Reorganisirnng der Gesellschaft wieder aus dem Provinzialfonde. Dazu gehören auch die 600 fl. sub Rubrik 2, beim cs steht hier ausdrücklich „1.600 fl."; nur war die besondere Bestimmung der 600 fl. für Prämien zur Emporbringung der Hornviehzucht. Als die Prämien der Hornviehzucbt, wie allgemein bekannt, nicht die Erfolge gehabt haben, die man von ihnen erwartet hat, da sogar diese Prämien häufig garnicht vertheilt worden sind, weil keine Concnrrenz da war; so hat die Landwirthschaftgesellschaft, als über Genehmigung des h. Ministeriums in Laibach die Hufbeschlags-lehranstalt gegründet wurde, ersucht, es mögen diese 600 Gulden für die Errichtung und Einrichtung der Hufbe-schlags-Lehranstalt bewilliget werden. Die Landwirthschaftgesellschaft hat nachgewiesen, daß eben durch diese Anstalt, nämlich durch die Errichtung einer solchen Lehranstalt, mit welcher eine thierärztliche Lehranstalt und Vorträge über Viehzucht u. dgl. verbunden wurden, auf einem andern Wege, nämlich auf dem Wege deö Unterrichtes, das erreicht werde, was man zur Hebung der Viehzucht angestrebt hat. Das h. Ministerium hat auch diesem Wunsche Folge gegeben, und hat mit einem h. Erlasse, ich glaube, es wird im Jahre 1849 gewesen sein, — ich habe ihn nicht vor mir liegen, — angeordnet, daß diese 600 fl. so lange der Landwirthschaftgesellschaft zu diesem Zwecke ausgefolgt werden, bis das Ban- und Einrichtungscapital der Anstalt getilgt sein wird. Die Landwirthschaftgesellschast hat in Folge eines Aufrufes etwa 2000 bis 3000 fl. zur Einrichtung dieser Anstalt an freiwilligen Gaben erhalten. Die Landwirth-schaftgescllschast ihrerseits hat das ganze Terrain hergege- 2 6en, und auch einen Theil der Lokalitäten; allein auch dieses war bei Weitem nicht hinreichend, um die Schule herzustellen. Sic mußte sich daher auf einem andern Wege verwenden, um das Geld zur Realisirung dieses Planes zu erhalten; sie verwendete sich an die Wiener Versorgungsanstalt, und von dort bekam sic ein Darlehen von sieben Tausend und etlichen Gulden gegen die Bedingung, daß sie jährlich 600 fl. abzahle, wodurch in einer Reihe von Jahren die Interessen und das Capital zugleich abgezahlt werden. Das h. Ministerium hat hieraus bewilliget, daß diese 600 fl. in so lange für diesen Zweck verwendet werden, bis das Bau- und Einrichtungscapital abgetragen sein wird. Dieses wird beiläufig im Jahre 1869 gescbeben. Dann wird die Schuld der Landwirth-fchaftgesellschaft für die Errichtung der Lehranstalt abgetragen sein. Das hohe Haus entnimmt hieraus, daß die Summe von 1600 fl. zu dem Eigenthume und den Einkünften der Gesellschaft statutenmäßig gehöre; sie sind ihr Eigenthum; nur haben die 600 fl. die besagte besondere Widmung gehabt. Die Genesis, wie sie in den Provinzialfond gekommen sind, habe ich früher erörtert; es war die französische Zwischenregierung die Veranlassung dazu. Diese Beträge sind bis zum Jahre 1858 aus dem Provinzialfonde bezahlt worden. Als aber im Jahre .1858 eine Reduction der Staatsausgaben in Folge der Allerhöchsten Entschließung Seiner Majestät in den sämmtlichen Kronländern in Angriff genommen und zum Theil auch durchgeführt worden ist, so kam auch damals eben diese Post in Verhandlung und man hat sie vom Ca-meralfonde an den Landesfond überwiesen. — Das ist die Geschichte dieses Betrages von 1600 fl., welcher zum Eigenthume und zu den Einkünften der Landwirthschaft-Gesellschaft gehört. Was aber die dritte Rubrik mit 923 fl. anbelangt, so ist daö derjenige Betrag, welcher früher für die Pferde - Prämiengelder verwendet worden ist. Die Pferde - Prämien sind in Krain vor mehreren Jahren aufgehoben worden. Das Ministerium für Landeskultur und Bergwesen hat den Wunsch ausgesprochen, daß eine Ackerbauschule auch in Laibach errichtet werden möchte. Die Landwirthschaft-Gesellschaft hat ihrerseits Die größte Bereitwilligkeit gezeigt, indem sie dafür gesorgt hat, daß in den Lokalitäten ihres Versuchshofes die Schrll-zimmer hergestellt, und andere Bedürfnisse beigeschasst werden. Es haben sich patriotische Männer gefunden, die ohne ein Entgelt den Unterricht übernommen haben. Nun hat die Landwirthschaft-Gesellschaft dem h. Ministerium Bericht erstattet, daß sie zur Gründung der Ackerbauschule gerne beitragen wolle, was sie könne, daß sich patriotische Männer gefunden haben, die ihre Lehrkräfte der Anstalt unentgeltlich widmen; nur wäre noch erwünscht, daß auch einige Stipendien für Zöglinge dieser Anstalt errichtet werden möchten, welche vor der Hand ein nothwendiges Zugmittel sind für unsere Jugend, daß sie in diese Schule kommt. Es ist gestern schon dieser Gegenstand besprochen worden, und ich muß wiederholt darauf aufmerksam machen, daß in Folge der vernachlässigten Bildung unseres Bauernstandes, großen Theils, wenn auch nicht durchaus, man es sonderbar findet, daß man aus Büchern und in der Schule die Landwirthschaft lernen könne. Das ist bei uns der Fall; aber auch anderwärts. Selbst Männern, von denen man glauben sollte, daß sie eine tiefere Einsicht in den Gegenstand haben, ist die Nützlichkeit der Ackerbauschulen, die doch schon in der ganzen Welt eingeführt sind, nicht so bekannt, uue sie ihnen bekannt sein sollte. ES war daher, und ist auch in andern Ländern nicht anders, daß man eines k ü n st l i ch e n Zugmittels in der^ ersten Zeit bedarf, um die ländliche Jugend in diese Schule zu bringen. Ein solches Zugmittel sind die Stipendien. Wenn der Schüler in die Schule kommt, nach Laibach oder wohin anders — ich spreche hier nicht bloß von unserer Schule — so bekommt er so viel, daß er sich hier verpflegen kann; das lockt nun die Jugend oder ihre Eltern an, für die Schule ein Interesse zu gewinnen. Das hohe Ministerium hat das eingesehen, und hat die Gelder, welche früher für die Pferde - Prämien verwendet worden sind, im Jahre 1849 der Ackerbauschule zugewiesen; und seit derselben Zeit, nämlich seit dem Jahre 1849, als die Ackerbauschule gegründet worden ist, ist dieser Betrag der aufgehobenen Pferde - Prämien - Gelder in dieser Weise verwendet worden. Das ist die Rubrik, welche nicht zum Vermögen und zu den Einkünften der Gesellschaft gehört, sondern, wie ich eben bemerkt habe, nichts anderes ist, als die Summe der aufgehobenen Pferde-Prämien-Gelder, welche jetzt für Stipendien der Ackerbauschüler verwendet werden. Abg. De sch manu: Ich bitte um das Wort. P r ä si d e n t: Herr Deschmann hat das Wort. Abg. Deschmann: Es ist in diesem Hause schon oft darüber Klage geführt worden, daß° die Landwirthschaft im Lande Krain auf einer tiefen Stufe der Entwickelung stehe, daher es vor Allem nothwendig ist, die Urproduction zu heben. Nur der Betrag von 2803 fl. wird vom Lande für landwirthschaftliche Zwecke verausgabt, eine Summe, welche zur förderlichen Entwickelung der Landwirthschaft in Krain kaum genügen wird, ja dieselbe ist sozusagen nur ein Tropfen, welcher den landwirthschaft-lichcn Bedürfnissen gespendet wird. Jedoch kann ich nicht umhin auf die von dem Herrn Vorredner gemachten Auseinandersetzungen meine Bemerkung dahin abzugeben, daß selbst dieser geringe Beitrag in einer Art und Weise verwendet wird, welche der Landwirthschaft keinen Nutzen gewährt. Der Herr Vorredner hat erwähnt, daß ursprünglich 600 fl. Conv. M. zu dem Zwecke bestimmt waren, um für Hornvieh - Prämien verwendet zu werden. Der Herr-Vorredner sagte, die Landwirthschaftsgesellschaft habe nachgewiesen, daß diese Hornvieh-Prämien keinen Nutzen gestiftet haben, daß dieselben sogar häufig nicht vertheilt worden sind. Betrachten wir, meine Herren, das Beispiel derjenigen Länder, welche am höchsten in der Viehzucht und in der Agricultur stehen; betrachten wir die freiesten Länder Europa's; betrachten wir die ackerbautreibenden nordamerikanischen Staaten. Nehmen Sie die Berichte, z. B. des Ohio-Staateö in Amerika zur Hand, so werden Sie sehen, welche bedeutenden Summen dort nur auf Prämien verwendet werden. Ich sage, mehr als Schulen, mehr als das Lesen von Büchern, können Prämien, mehr kann die Aneifcrnng durch Beispiele für die landwirthschaftliche Production wirken. Wenn in dieser Beziehung in Krain nicht jenes Interesse beim Landmann sich gezeigt hat, so mag vielleicht eben darin die Ursache gewesen sein, daß landwirthschaftliche Ausstellungen nicht stattgefunden haben. Ich erinnere mich nur ein einziges Mal an eine Ausstellung von Obst und Weintrauben, welche in Laibach Statt fand; seit jener Zeit ist dieses Gebiet gar nicht cul- tivirt worden, und doch wäre dieß dasjenige Mittel, welches den Landmann aufmuntern, welches seinen Wetteifer anregen, ihn herausfordern würde, etwas zu leisten, womit er viel Ehre imb Nutzen ernten konnte. Wir wissen ja, wie unser Landmann in dieser Beziehung ehrgeizig ist, wie viel er darauf hält, um sagen zu können, diese Kuh ist mit einer Prämie betheilt worden, oder ich habe für dieses Ackergeräth in einer landwirth-fchaftlichen Ausstellung eine Auszeichnung bekommen. Ich sage daher, daß diese Vernachlässigung der land-wirthschaftlichen Ausstellungen tief zu bedauern ist, zumal uns andere Landwirthschafts - Gesellschaften mit so rühmlichen Beispielen vorangehen, und dieses Mittel gewiß ein besserer Hebel zur Hebung der Landwirthschaft in Krain gewesen wäre, als die Errichtung der Hufbeschlagslehranstalt und der Ackcrbauschule, wie sie jetzt in Laibach bestehen. (Rufe: Gut!) Erlauben Sie mir dießfalls zu einer genauen Dc-taillirung der Hufbeschlagslehranstalt überzugehen. Ich bin vollkommen damit einverstanden, daß, wenn aus Lan-dcsmittcln Gelder verabfolgt werden, dieselben bereitwilligst und liberal votirt werden sollen, wenn sie dem allgemeinen Wohle nutzbringend sind; allein dort, wo sie nur dem Zwecke eines Einzelnen dienert, wo sie von dem Einzelnen für seine Privatvorthcile ausgebeutet werden, dort sollen wir die Taschen uns fester zuknöpfen, und selbst wenn es sich um einen geringen Beitrag handelt, nicht bereitwillig mit der Votirung sein. (Rufe: Gut!) Besehen Sie sich die jetzige Hufbeschlagsschule, für wen ist sie eigentlich da? — für den Curschmied (Bravo! Bravo!), welcher damit ein Gewerbe treibt, Dort seine Schmiede hat, welcher Alles mehr berücksichtiget, als das allgemeine öffentliche Interesse. (Rufe: Gut, Richtig!) Meine Herren, die Klagen der Gewerbsleute in Laibach sind dießfalls sehr oft laut geworden, allein nur die Landivirthschaftsgesellschaft wollte dieselben nicht hören. Die Bauernburschen, welche in die Hufbeschlagsschule kommen, um daselbst zu lernen, sind die willkommenen Arbeitskräfte, die jener für seine Zwecke benützt. Es ist das Privilegium der unentgeltlichen Arbeitskraft für Schmiedarbeiten, welches ihm dadurch gegeben wird; doch nicht allein dieß, sondern aus den 630 fl. muß noch sein Patent, seine Erwerbsteuer gezahlt werden. Meine Herren, ist das eine würdige Verwendung der Gelder, welche aus Landesmitteln zum allgemeinen Besten dienen sollen? (Beifall.) Gehen Sie einmal hinab, schauen Sie sich die Art und Weise an, wie dort manipulirt wird. Es eristirt daselbst ein Versuchshof der Landwirthschaftgesellschaft, der sich in einem sehr kläglichen Zustande befindet. Ich frage warum? weil bisher nur der Curschmied dort der Commandant war, ja es ereignete sich sogar, als man für den Versuchshof den vorräthigen Dünger ausführen wollte, daß dieser sagte: Nein, er ist mein Eigenthum, ich lasse ihn nur dann wegführen, wenn die Landwirthschastgesellschaft denselben von mir abkauft. (Heiterkeit.) So, meine Herren, sind die Verhältnisse unserer HufbeschlagSlehranstalt gestaltet. Ich achte, meine Herren, die Absichten des Herrn Dr. Bleiweis, welcher diese Anstalt gegründet hat; ich bin vollkommen überzeugt, daß derselbe von den edelsten Motiven geleitet war, und auch die Landwirthschaft-Gesellschaft, als sie dieses Institut gründete; allein es wird, wie jetzt die Verhältnisse sind, zu egoistischen Zwecken mißbraucht. Es wurde ferner, damit diese Hufbeschlags - Anstalt ihre Schüler bekomme, ein weiteres Privilegium für dieselbe geschaffen. Es ist eine Verordnung der ehemaligen Statthalterei erflossen, daß Niemand als Schmied Zn Krain angestellt werden dürfe, der nicht an der hiesigen Hufbeschlagölehranstalt den Lehrcurs durchgemacht hat. Das war das einzige Mittel, um die Schüler heranzuziehen. Wäre nicht dieses Privilegium erflossen, so können Sie versichert sein, hätte sich kein Schüler an dieser Lehranstalt gezeigt. Ich frage weiter, wenn tüchtige Meister da sind, so will ich ja doch voraussetzen, daß auch dieselben die Grundsätze eines rationellen Hufbeschlags am Lande verbreiten werden? Wie verhält es sich mit den Schmieden am Lande, welche den Hufbeschlag in einer rationellen Weise prak-ticiren? Wir hören durchgehends, es sind das nur Leute, welche ehemals beim Militär als Schmiede gedient, haben (Beifall.), die den Hufbeschlag beim Militär erlernt haben, die die Sache besser verstehen, als der Curschmied an der Laibacher Hufbeschlaganstalt. (Höhnisches Lachen im Centrum.) Meine Herren, ich gehe nun über zur Ackerbauschule. Die Ackerbauschule in Krain wurde gegründet, als in Folge der Initiative des Ministeriums auch die Landwirthschaft sich bereit fand diesem Institute ihre Unterstützung zu leihen. Ursprünglich richteten einige patriotische Männer, größere Herrschaftsbesitzer Ackerbau-Schulen auf ihren Herrschaften ein, später nun zeigte es sich, daß diese Einrichtung keine ganz zweckmäßige war, daß stehle und da Mängel hatte. Die Ackerbauschule wurde nun nach Laibach versetzt, und es wurde an dem hiesigen Musterhofe eine zweiclassige Ackerbauschule creirt. Ich selbst hatte die Ehre daselbst durch % Jahr die Schüler zu unterrichten, und hatte schon früher Gelegenheit bei den Prüfungen, welche jährlich abgehalten wurden, gegenwärtig zu sein. Sie können mir daher glauben, meine Herren, daß ich genaue Einsicht gewonnen und die Uebelstände dieser Schitle genau kennen gelernt habe. Herr Dr. Bleiweis sagt, aus Büchern und in Schulen lerne man den Ackerbau, ich aber sage, den Ackerbau lernt man weder aus Büchern noch in der Schule, sondern aus der Anschauung, diese ist die beste Lehrmeisterin. Wo eine ausgezeichnete Wirthschaft besteht, wo ein tüchtiger praktischer Landwirth vorhanden ist, dort ist die wahre Schule des Ackerbaues, und wenn wir einzelne Ackerbauzöglinge in Krain zu Männern senden, die als ausgezeichnete Landwirthe bekannt sind, werden sic dort gewiß am Besten untergebracht sein. Ich bemerke ferner, daß der Musterhof eben in Folge der Verhältnisse, die ich früher geschildert habe, in einer sehr kläglichen Weise vernachlässiget worden ist, daß demnach, bezüglich der praktischen Ausübung der Schüler, bei dem beschränkten Umfange des Musterhofes nicht die Bedingungen vorhanden sind, daß die Schüler in einer den Grundsätzen der rationellen praktischen Land-wirthschaft entsprechenden Weise ausgebildet würben. Ja der ganze praktische Unterricht beschränkt sich mehr auf den Unterricht in der Gärtnerei. Die Schüler hören zwar Vorträge aus der Chemie und aus den theoretischen Fächern, allein bei aller Hochachtung, die ich für diese Miss' senschaftcn hege, muß ich gestehen, daß für die Bauernburschen wohl einige allgemeine Begriffe aus der Chemie die richtige Anschauung über die Beschaffenheit der Lust, die Zusammensetzung des Düngers u. s. nx genüge, ich halte eS jedoch für überflüssig, die Schüler mit theoretischen Dingen ein ganzes Jahr zu quälen, wie es vor einem Jahre geschehen ist, wo sie durch ein ganzes Jahr hindurch nur Chemie gehört haben, und sogar in den chemischen Formeln geübt worden sind. Die größte Abnormität jedoch, welche sich daselbst ereignete, war die, daß eben der früher genannte Cur-schmicd nicht genug, daß ihm die Landwirthschaftsgesellschaft sein Gewerbepatent zahlte, auch noch den Betrag von 325 fl. erhielt, tun als Lehrer bei dieser Ackerbauschule zu sungiren. Können Sie da, meine Herren, wohl sagen, daß der Unterricht für die Zöglinge des Ackerbaues ein zweckmäßiger sei? Nein, nimmermehr! Betrachten wir ferner die Verhältnisse der Schüler an der Ackerbauschule. Wie ich schon gestern erwähnt habe, werden sich wohl immer Ackerbauschüler einfinden, allein was für Schüler? Solche, welche die Stipendien genießen; wenn Sie keine Stipendien den Schülern geben, so können Sie versichert sein, daß die Ackerbauschule unbesucht bleibt. Wozu, meine Herren, Ausgaben machen, welche gewiß zu edleren, bessern, zu landwirthschastlichen Zwecken verwendet werden können; wozu noch 325 fl. verausgaben , welche ein Curschmied bezieht, der ohnehin die ganze Sache nur für seine Zwecke ausbeutet, und der einen Unterricht, für den er gar nicht gewachsen ist, den Schülern ertheilen soll. Ich bemerke ferner, daß von den Schülern, welche in dieser Schule unterhalten worden sind, wie ich schon gestern erwähnt habe, die Wenigsten auf ihre Wirthschaften zurückkehren, um dort den Ackerbau zu betreiben. Ich sehe demnach diese ganze Position, wie sie hier sub 3 vorkömmt, bei der jetzigen Einrichtung der Ackerbauschule in Laibach als ein hinausgeworfenes Geld an. Die Schüler finden hier nicht jene entsprechende Beschäftigung, wie cs für die Zwecke des Ackerbaues nothwendig wäre. Bezüglich der Hufbeschlagslehranstalt muß ich noch den Umstand anführen, daß, wie Herr Dr. Bleiweis gesagt hat, die dafür präliminirte Summe dazu verwendet wird, um ein Capital zurück zu zahlen, welches von Seite der Landwirthschaftsgesellschaft zur Herstellung des Thierspitals und der Schmiede aufgenommen worden ist. Wenn diese Summe für diese Zwecke bestimmt ist, so hat, wie ich glaube, wohl auch der Landtag, bezüglich der Landesausschuß, das Recht zu fragen, wie verhält sich die Sache mit den Lokalitäten am Versuchshofe? Es wurde seinerzeit ein Stockwerk im Versuchshofe aufgesetzt und dieses Stockwerk bewohnte der Pfarrer Zalokar, welcher unten die Ober-Aufsicht über den Garten führte. Ich weiß nicht, was später mit diesen Lokalitäten geschehen ist; als ich das letzte Mal unten war, standen sie leer, ich glaube, wenn man sie allenfalls ver-miethet hätte, so wäre wenigstens ein Entgelt dafür eingekommen, und es hätte der Beitrag des Landesfondes geringer sein können. Ich beantrage daher, daß diese Summe, welche hier angeführt ist, nämlich jene für die Ackerbauschule im Betrage von 923 fl. zu einem die Landwirthschaft wirklich fördernden Zwecke verwendet werde, ich würde auch bezüglich der 630 fl. den Antrag stellen, daß bezüglich der Verausgabung derselben, Vorerhebungen gepflogen werden möchten, wie denn das Erforderniß dieser Hufbeschlagsanstalt wirklich beschaffen sei, indem ja, wie ich glaube, die Hufbeschlagsanstalt sich doeb endlich aus eigenen Mitteln selbst erhalten müßte. — Bezüglich der weitern 923 fl. beantrage ich, daß dieselben zu einem landwirthschastlichen Zwecke, ihrer ursprünglichen Bestimmung gemäß, gewidmet werden. Sie waren nämlich Anfangs für Pferde-Prämien bestimmt. Jetzt wäre eine solche Verwendung keine ganz entsprechende, da Hierlands ohnedieß kaiserliche Pferde-Prämien bestehen, man könnte sie also zu Prämien für Hornvieh widmen, oder Falls eine landwirthschastliche Ausstellung des LändeS Krain zu Stande käme, für Prämien, welche bei einer solchen landwirthschastlichen Ausstellung vertheilt würden. Für das Jahr 1863 kann von dieser präliminirte» Summe nicht abgegangen werden, da sie schon zum Theile verausgabt ist, meine Bemerkungen gelten nur pro 1864, wo sich auch auf diese Position im Präliminare pro 1863 berufen wird. Demnach käme mein Antrag erst später zur Debatte; ich habe jedoch geglaubt, dießfaUs schon hier das Wort nehmen zu müssen, da eine Spezifikation hier im Präliminare ersichtlich ist und später sich daraus berufen wird. Präsident: Ich bitte um schriftliche Mittheilung dieses Antrages. — Wirb über diese Position für das Jahr 1863 sonst noch etwas zu bemerken sein? Abg. Dr. Bleiweis: Herr Deschmann hat eine sehr heftige Kritik geübt über zwei Lehranstalten. Ich muß sagen, daß ich gar nicht begreife, wie er Kritik üben kann über einen Gegenstand, der ganz außer dem Bereiche seines Wissens und seiner Erfahrungen liegt,— und das ist die Hufbeschlags- und Veterinär-Lehranstalt. Ueber die Ackerbauschule etwas zu reden, ist er wohl befähigt und berechtigt; aber was die Hufbeschlags-lchranstalt und die thierärztliche Schule betrifft, so hat er Alles wohl nur von Angaben, denen jedes Wissen, denen jede Ehrlichkeit fehlt. (Oho, Oho!) Meine Herren, ich bitte, mir das nachweisen zu lassen. Der Lehrer des Hufbeschlags und der Thier-arznei ist an der Wiener Thicrarzuei-Schulc geprüft, und als solcher approbirt; er hat Zeugnisse, wie sie nicht bald Jemand aufzuweisen hat; nur mit diesen glänzenden Zeugnissen hat ihn die Landwirthschaftgcsellschaft im Jahre 1849 engagirt; er ist ein theoretisch und praktisch durch und durch gebildeter Hufschmied und Thierarzt. Thatsächlicher Beweis dessen ist, daß er gesucht wird nicht nur hier in der Stadt, sondern daß ihm vom Lande Pferde mit fehlerhaften und kranken Hüfen zugeführt werden. Meine Herren, ich kann Sie versichern, daß viele Fälle vorgekommen sind, wo, wenn auch in der Nähe Schmiede sind, die durch Militärthicrärzte besorgt werden, doch zuletzt nur das Thierspital in Laibach dasjenige war, welches gut machen mußte, was anderwärts verdorben worden ist, und nicht gut gemacht werden konnte. Ich muß sagen, daß ich es für ein Glück halte, daß wir einen Mann an dieser Schule haben, der durchaus seinen Posten auszufüllen in der Lage ist, nnb dieses auch durch viele Jahre schon bethätiget. Man wirft ihm vor, daß er diese Schule für seine Zwecke ausbeute, da er Lehrlinge und Gesellen hat, welche er für sich verwendet. Nun, meine Herren, eine solche Anschuldigung ist wohl kaum der Mühe werth, daß ich sie analysire. Wie soll denn der Schüler, der in die praktische Schule kommt, wie soll er anders lernen, als daß er praktisch den Gegenstand ausübt? Wenn der Unterricht ans dem Hnfbeschlage bloß in der Schule abgethan wäre, dann braucht man natürlich in der Schmiede keine Lehrlinge und keine Gesellen! Daß der Curschmied die Anstalt für seine Zwecke ausbeutet, das heißt wohl, daß er den Vortheil hat, der durch die Bcschlagsgelder eingeht, das ist ganz natürlich; denn er hat als solcher keine andere Anstellung, er hat keine andere Besoldung, er hat keine andere Bezahlung, Es ist leicht von großartigen Lehranstalten zu reden, allein wo sind denn die Mittel hierzu? Meine Herren, diese Anstalt hat sich aus sich selbst, aus Nichts herausgebildet; während anderwärts den Unterrichtsanstalten vom Lande oder vom Staate große Zuflüsse kommen, ist, wie dieß bei uns meistens der Fall ist, nichts anders an dieser Stelle, als bloß der gute Wille patriotischer Männer. Eben aus dem Bedürfnisse, daß der Hufbeschlag hierlauds so vernachlässiget war, hat sich durch die Anregung des verstorbenen Bürgermeisters eine Hufbeschlagsschule in einem kleineren Maßstabe damals eingerichtet, als noch der verstorbene Landesthierarzt Heyne sie bei St. Florian in einer Schmiede geleitet hat; allein, diese war nicht mehr hinreichend. Es ist unsere Anstalt dann errichtet worden, und sie ist in solcher Art eingerichtet worden, meine Herren, daß ich mich auf die h. Landesregierung beziehen kann, die es weiß, von wie vielen Ländern schon Ansuchen geschehen sind, daß man ihnen unsere Einrichtung, unsere Organistrung als Muster mitgetheilt hat. Ich kann eö Ihnen beweisen, meine Herren, daß die aus dieser Schule hervorgegaugenen Schüler, weil sie nebstbei auch den thierärztlichen Unterricht genossen, am Laude selbst von den Bezirksämtern mit sehr gutem Erfolge verwendet werden in Sanitätsangelegenheiten, wie sie in neuester Zeit sehr häufig vorgekommen sind. Ich muß sagen, daß die ansteckende Beschällkrankheit, wie sie vor drei Jahren in Oberkrain war, vielleicht vorzüglich dadurch in kurzer Zeit beendet worden war, daß ich in der Lage war, drei solche Schüler oben anzustellen, welche die Behandlung unter meiner Leitung fortgeführt haben. Die Vortheile dieser Schule bewähren sich daher in der Praris so, daß ich darüber kein Wort mehr zu verlieren brauche, sondern mich nur aus die Erfahrungen zu berufen habe. Als Herr Dr. Struppi die Lehranstalt verlassen hat, war ich, meine Herren, der einzige geblieben, der den gestimmten thierärztlichen Unterricht hätte ertheilen sollen. Ich widmete mich dieser Anstalt seit dem Jahre 1849 ohne Einen Kreuzer Entgelt. Nun hätte ich noch die ganze Last des Dr. struppi auf meine Schultern nehmen sollen. Das war nicht möglich! Man mußte daher, eben weil er alö geprüfter Thierarzt alle Fähigkeiten dazu hat, den Hufbeschlagslehrer auch verwenden in einigen thierärztli-cheu Fächern y daher hat er das Thierspital übernehmen müssen, weil ich in solcher Entfernung nicht wohnen kann. Wenn nun, meine Herren, jemand ein krankes Thier in Behandlung gibt und er die normirte Verpflegungs-und Behandlungsgebühr zahlt, so glaube ich wohl, daß derjenige, welcher die Mühe der Behandlung hat, welcher die Auslagen für die Medikamente u. s. w. hat, wohl einen Anspruch haben darf auf ein Entgelt dafür! Das wäre ja in der Welt der einzige Fall, wenn unsere Anstalt kranke Thiere noch umsonst in Behandlung übernehmen, oder umsonst beschlagen sollte! Es ist hier auf eine grelle Weise der Ehre eines Mannes nahe getreten worden, die er wirklich nicht ver- dient! Uebrigens verzeihe ich dieß meinem geehrten Herrn Vorredner, weil er über einen Gegenstand gesprochen hat, von dem er aus eigener Erfahrung, ans eigenem Wissen zu sprechen gar nicht befähiget ist. (Oho! Oho!) Was den zweiten Punkt, die Ackerbauschule betrifft, so bemerke ich, daß ich selbst nicht übersehe die Mängel derselben; allein, wo sind denn wieder hier, meine Herren, die pekuniären Kräfte? Wie erwünscht wäre es der Landwirthschaftgesellschaft, die denn eigentlich diese Schule nicht so sehr, als das Land in die Hand nehmen soll, wenn ein Director, mehrere Professoren da wären, wenn ein großer Vcrsuchöhof, wenn großartige Mittel da wären. Aber bei uns, meine Herren, ist alles im winzig Kleinen, und so muß auch im Kleinen diese Schule gedeihen, so viel als sie gedeihen kann. Die Landwirthschaftgesellschaft hat den Versnchshof neu orga-nisirt. Wie er jetzt aussieht und vor mehreren Jahren ausgesehen hat, dürfte wohl jedem unbefangenen Beobachter in die Augen fallen. Daß auch hier noch Manches zu wünschen wäre, das ist wohl natürlich unter unsern Verhältnissen. Landwirthschaftliche Ausstellungen hat die Gesellschaft nicht veranstaltet, weil solche Ausstellungen mit enormen Kosten verbunden sind; die Landwirthschaftge-sellschast aber hat sich bei allen Ausstellungen in der Fremde betheiliget, und hat hierbei große Kosten gehabt. Die Wiener Ausstellung allein hat ihr über 500 fl. Auslagen verursacht; wohl aber hat die Landwirthschaft-Gesellschaft hierbei die Anerkennung errungen, daß ste überall ausgezeichnet worden ist. Bei der großen Ausstellung in Wien hat sie nicht nur die große goldene Medaille, sondern sie hat eine silberne und noch mehrere bronzene Medaillen erhalten, also eine Auszeichnung seltener Art, für welche sie wohl anderweitige Verunglimpfungen hinnehmen kann. Sie concurrirte bei der Ausstellung in London, sie concurrirte bei der Ausstellung in Paris; überall hat sie Auszeichnungen erhalten. Ich glaube, daß dergleichen Anerkennungen die Gesellschaft über manche Urtheile gegen« theiliger Natur im eigenen Lande schon beruhigen können. Der Herr Vorredner hat gefragt, was beim mit den erweiterten Lokalitäten am Polanahof geschehen ist? Ich muß hierauf bemerken, das das Lokale, worin, wie Herr Deschmann bemerkte, früher der Administrator Zalokar gewohnt hat, nicht erweitert worden ist zum Zwecke der Schule, sondern daß es, als Eigenthum der Landwirthschaft, für andere Zwecke reservirt blieb. Uebrigens wird dieses Stockwerk auch jetzt zu einem gedeihlichen Zwecke der Landwirthschaft benützt; es ist darin das Lokale für die Seidenzucht. In der neuesten Zeit hat eben für die Heranbildung der Ackerbauschüler in der Seidenzucht die Laudwirthschaft-Gesellschast sich mit diesem Zweige zu beschäftigen angefangen, und sind diese sämmtlichen Lokalitäten im Sommer mit Seidenwürmern überfüllt. Ich muß daher nochmals auf das früher Bemerkte zurückkommen, daß die 1000 fl. und die 600 fl. zum Vermögen und zu den Einkünften der Landwirthschaft-Gesellschaft gehören; sie sind ihr nur, wie ich bemerkt habe, durch die fremdländische Regierung entzogen worden. Ans w e l ch c m Fonde sie nun dieselben bekommt, das ist der Gesellschaft gleich, ste hat aber Anspruch ans diese Post. Die Gesellschaft könnte auf die 600 fl., welche sie statt der aufgehobenen Hornviehprämien jetzt zur Abzahlung des Ban- und Einrichtnngscapitals bedarf, auf keinen Fall Verzicht leisten, nachdem sie eben in Folge dieser Ministerialbewillignng das Darlehen bei der Ver- sorguilgs - Anstalt in Wien aufgenommen hat. Dieses muß vor Allem abgezahlt werden; welche weitere Verwendung bann diese 600 fl. finden werden, daS, glaube ich, ist keine Frage dieses hohen Hauses, indem ich immer darauf zurückkommen muß, daß nach dem hier vorliegenden ausdrücklichen Wortlaute Sr. Majestät weiland Kaiser Franz des Ersten diese 1600 fl. zum Vermögen der Landwirthschaft-Gesellschaft gehören. Präsident: Da cs sich hier um das Jahr 1863 handelt, nachdem in diesem Jahre diese Subventionen schon zum Theile angewiesen worden sind, so glaube ich, wird die Fortsetzung der Debatte bei dem Präliminare pro 1864 bei der betreffenden Post am Platze sein. Wenn also sonst nichts bemerkt wird, so wird pro 1863 diese Post k) Beiträge mit 2803 fl. eingestellt. Berichterstatter Ambrosch: Ich sollte zwar als Berichterstatter ein letztes Wort haben, allein die Zeit drängt, und unsere Worte müssen wir wohl abwägen. Was die zwei Posten pr. 1050 fl. und 630 fl. anbelangt, so find sie aus dem Provinzialfonde hergekommen, und theilen daher das Schicksal beinahe aller der Ansätze des Landesfondes, indem derselbe, wie ich neulich bemerkt habe, ein Product der verwichenen 10jährigen Periode ist, die auch als ein unangenehmes Vermächtniß an uns übergegangen ist. Alle diese Ziffern grinsen uns an, wie Geistergestalten aus den Katakomben Roms, wo jener Minister weilt, der der Urheber des Landesfondes ist. Die Zwangsarbeitsanstalt hat mehrere Subrubriken: „0 Zwangsarbeits-Anstalt: (1, Besoldungen und Löhnungen: Für einen Verwalter . . . 965 fl. „ „ Adjuncten . . . 525 „ „ „ Kerkermeister . . 262 „ „ „ Oberaufseher . . 262 „ u n n ■ 189 „ „ acht Aufseher k 157 fl. 50 kr..................... 1.260 „ Für sechs Aufseher ä 151 fl. 20 kr....................... 907 „ 4.370 fl. 2. Emolumente: Quartiergelder für 1 Adjuncten 126 fl. „ „ 1 Kerkermeister 53 „ Brennholz für 1 Verwalter 10 Klftr. „ „ 1 Adjuncten 10 „ „ „ 1 Kerkermeister 6 „ „ „ 2 Oberaufseher 12 „ „ „ 6 Aufseher . 48 „ Zusammen 86 Klftr. ä 6 fl. 40 kr.... 550 fl. Kerzen für 1 Verwalter . 36 Pfd. „ „ 1 Adjunkten . 36 „ „ „ 1 Kerkermeister 18 „ „ „ 2 Oberaufseher 24 „ „ „ 8 Aufseher . . 96 „ Zusammen 210 Pfd. ä 40 kr....................84 fl. Brot 1 Kerkermeister, 2 Ober-, 14 Aufseber a tägl. 1 */2 Pf. reluirt k '11% fr. . . . 709 „ 1,522 fl. 3. Montur und Armatur: Für 1 Kerkermeister, 2 Oberaufseher und 14 Aufseher ä 30 fl. pr. Kopf 510 fl. Ans Montirnngsgebühre» für das oben bezeichnete Auffichtsperso-nale von 17 Köpfen ä 70 kr. 12 fl. 522 fl. 4. Kanzlei- und Amtserfordernisse: Dem Zwangsarbeitshaus - Verwalter das Pauschale..................47 fl. Für das Lichterforderniß . . . 46 „ Papierankauf ......................15 „ Litographie- und Druckkosten . . 25 „ Sonstige Amtserfordernisse . . 40 „ 173 fl. 5. Remunerationen und Aushilfen: Remunerationen veränderliche . 400 fl. Aushilfen........................ 200 „ 600 fl. 6. Regiekosten: Für männliche Zwänglinge von 150 Köpfen mit 54.750 Hafttagen der Bespeisungs-Aufwand sammt Brod tägl. pr. Kops ä 23y4 fr.................... 12.729 fl, Medikamente und ärztliche Ordinationen ...................... 1.400 „ Für 155% Klftr. Brennholz k 6 fl. 40 kr................ 1.000 „ Für 23 Ctr. 89 Pfd 23'/2 Loth Brcnnöhl a 38 fl. pr. Ctr. und für 16 Pfd. Lampendocht ä 1 fl........................ 924 „ Kleidung, Wäsche und Bettzeug 1.480 „ Für Reinigung und Lagerstroh 270 „ „ Kapellenerfordernisse . . 150 „ „ Schulerfordernisse ... 20 „ „ verschiedene Auslagen . . 260 „ „ weibliche Zwänglinge in Lanlowitz von 30 Köpfen die Verpflegskosten-Vergütung mit 5.174 „23.407 fl. 7. Baulichkeiten und Assecuranzkosten . . 1.245 fl. 8. Bestallungen: Lehrer und Organist ... 72 fl. Hausarzt................. 378 „ Wundarzt................. 200 „ Barbier...................76 „ Lampenanzünder............50 „ Rauchfangkehrer.......... 250 „ 1.026 fl. 9. Provisionen dem ZwangsarbcitShans- aufseher Johann Androina . . . 187 fl. 10. Gnadengabe der Wnndarztenswitwe Ro- salia Wascher...................... 35 „ 11. Steuern und Gaben................... 5 „ 12. Instandhaltung des Inventars . . . 100 „ 13. Verschiedene Auslagen für Stempel rc. . 16 „) Summe 33.208 fl. Weil jedoch diese Post so viele Unterabtheilnngen hat, so wäre es vielleicht angemessen, eine Pause eintreten zu lasse»? (Rufe: Nein, nicht nöthig!) Wenn nichts dagegen bemerkt wird, so darf ich fortfahren. Die Zwangsarbeitsanstalt . . . Summe wie bemerkt 33.208 fl. m) Schubauslagen: (1. Für Schubbeförderung auf der Eisenbahn 2.000 fl. 2. „ „ außer der „ 3.600 „) (Summe 5.600 fl." Präsident: Wird über diese beiden Positionen etwas bemerkt? (Es wird nichts dagegen bemerkt.) Wir können fortfahren. Berichterstatter Ambro sch: „ n) G e n s dar- in e r i e - B e g n a r t i e r n n g: Miethzinse und Pauschalien.............. 12.720 fl. Summe 12.720 fl." Präsident: Ist hierüber etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wirb nichts bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: ,,o) Vorspanns- Auslagen: Werden präliminirt mit.................. 12.000 fl. Sin«ine 12.000 fl." Präsident: Ist hierüber etwas zu bemerken? (Nach einer Pause). Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: ,,p) Landes-Was-ser - B a n t en: (Šmit Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 18. August 1859 Zahl 13.044 ist für die Entsumpfung des Laibacher Morastes ein Con-cnrrenzkosten-Beitrag pr. 76.009 fl. 54% kr. C. M. dem Landesfonde zugewiesen worden, welcher in 10 Jahresraten beigesteuert werden soll. Diesem-nach entfällt pro 1863 die dritte Rate mit...............................7.981 fl.) Summe 7.981 fl." Präsident: (Nach einer Panse.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Berichterstatter A m b r o s ch : „ q) Prämien für Raubthier-Erlegung: (Zufolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 5. März 1852 Z. 527 . 500 fl.) © it nt m e 500 fl." Präsident: Ist hierüber etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter A m b r o s ch : ,,r) Vers ch t ebene Auslagen: . ............................ 5 fl. ©umme 5 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird gleichfalls nichts bemerkt. Berichterstatter A m b r o sch : „Gesammtsumme der Erfordernisse: 199.232ft." Präsident: Ist über die Gesammtsnmnie pr. 199.232 fl. etwas zu bemerken? (Es meldet sich Niemand.) Nachdem nichts bemerkt wird, bitte ich, fortzufahren ! — Berichterstatter A m b r o sch : „B. Bedeckung, a) Ständischer Fond: (1. Nach dem Präliminare pro 1863 . . 9.640 fl.) Summe 9.640 fl." Präsident: Diese Position ist bereits liquid. Berichterstatter Ambro sch : Eben so die folgenden, als : ,,b) Kranken - Verpflegskosten-Er-s ätze: (1. Von zahlungsfähigen Individuen . . 3.700 fl.) Summe 3.700 fl. (1. c) Findel-Anstalt: Nach dem Präliminare pro 1863 . . 1.006 fl.) S n m nt e 1.006 fl. (1. d) Gebär- Anstalt: Nach dem Präliminare pro 1863 . . 122 fl.) S it m m e 122 fl. (1. e) Irren - Anstalt: Nach dem Präliminare pro 1863 . . 458 fl.) S n m m e 458 fl. f) Zwa n g s a r b e its - A n statt (1. Activ - Interessen vom Capitale pr. 2.120 fl. — ... . 106 fl. 2. An Arbeitsverdienst der Zwäng-linge von 150 Zwänglingen mit 54.750 Hafttagen pr. Tag mit 1Ä,. kr................... 1.060 „ 3. Verpflegskosten - Vergütung für 1 Zwängling aus Kram ... 85 „ für Zwänglinge aus andern Kronländern mit 110 Köpfen a 54 kr. täglich, die runde Summe von..................... 21.000 „) 22.251 fl." Präsident: Ist hierüber etwas zu bemerken? (Es meldet sich Niemand.) Berichterstatter A m drosch: ,,g) Beiträge: (1. Beitrag des Aerars für den ständischen Fond laut dessen Voranschlages pro 1863 . . . 18.864 fl.) S it m nt e 18.864 fl." Präsident: Wird hierüber etwas bemerkt? (Es meldet sich Niemand.) Berichterstatter Ambrosch: „Summe der Bedeckung 56.041 fl." Präsident: Ist über die Gesammtbedeckung von 56.041 fl. etwas zu bemerken? (Es meldet sich Niemand.) Berichterstatter Ambrosch: „Im Vergleiche mit der Summe des Erfordernisses pr. . . 199.232 fl. zeigt sich ein Abgang pr...............143.191 fl." Der Finanzausschuß stellt sohin den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Voranschlag des krainischen Sandesfondes für das Verwaltungs-Jahr 1863 werde nach der rnbriken-weisen Auseinandersetzung tut Erfordernisse mit........................................... 199.232 fl. in der Bedeckung mit.......................... 56.041 „ festgestellt". Präsident: Wünscht Jemand über den Antrag 5 des Finanzausschusses das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, so bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung, derselbe lautet: (Liest denselben.) Jene Herren, welche mit diesem 1. Theile des Antrages cinver-standcn sind, belieben sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Ist angenommen. Berichterstatter A in brosch: „2. Zur Bedeckung des Abganges mit 143.191 fl. werde auf die Quote der directen Steuern pro 1863 pr. 1,031.590 fl. ein Zuschlag von 14 kr. auf einen Gulden eingehoben". Präsident: Wünscht Jemand über diesen Antrag das Wort? (Nach einer Panse.) Wenn Niemand das Wort ergreift, so bringe ich diesen Theil des Antrages zur Abstimmung, welcher lautet: (Liest denselben.) Jene Herren, welche mit diesem zweiten Theile deS Antrages einverstanden sind, belieben sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Beide Theile des Antrages sind also angenommen. Äbg. Dr. T o m a n: Herr Landeshauptmann! ich bitte um das Wort? Es kommt nun der Voranschlag für das Jahr 1864 zur Berathung. Die Finanzen sind immer einer der wichtigsten Gegenstände der Berathung eines Landes- oder Rcichsvcr-tretungskörpers. Wir haben so viele andere Arbeiten früher auf unserem Tische gehabt, daß wir bis zur letzten Stunde mit diesem wichtigsten Gegenstände nicht in Berathung und Beschlußfassung gehen konnten. Es ist heute von einer einzigen Seite eine Ziffer zum Gegenstände einer Betrachtung erhoben worden. Wie viel Berechtigung darin liegt, oder wie viel Nichtberechtigung darin liegt, ist nicht meine Sache zu prüfen. Allein, daß hinter jeder Ziffer sich Betrachtungen anstellen lassen, ist gewiß, und daß es wünschenswerth ist, daß so mancher Gegenstand des Voranschlages einer näheren Prüfung unterzogen werde, darüber wird Niemand zweifeln. Aber, was sollen wir thun am letzten Tage, in der. zwölften Stunde? Es läßt sich nicht grünblich eingehen, weil uns die physische Zeit abgeht, weil uns die physische Zeit abgegangen ist, um nur Informationen über diesen oder jenen Gegenstand einziehen zu können. Möge man nun sagen, es handelt sich ja nur für Ein Jahr, der Voranschlag soll in summarischer Weise angenommen werden; aber für das weitere Jahr 1864 möchte ich wirklich nicht gerade so unbedingt den Beschluß als einen positiven heute gelten lassen. Nach der Verfassung, nach der Landesordnung des Herzoglhums Krain hat der Landtag wenigstens Einmal im Jahre zusammen zu treten. Der Landtag, welcher jetzt versammelt ist in der laufenden Session, ist der Landtag des Jahres 1862. Seine Majestät unser allergnädig-ster Herr und Kaiser hat uns auch in diesem Sinne für den 8. December des vergangenen Jahres zusammen berufen, und es ist nur eine Ueberträgung aus andern Rücksichten ohne einer Aenderung der Zusammenberufung im verfassungsmäßigen Sinne geschehen. Für daö Jahr 1863 tagt dieser Landtag nicht. Für das Jahr 1863 muß dieser verfassungsmäßig noch ich Verlaufe dieses Jahres zusammen berufen werden. Wird dieses geschehen, so wird dann die Möglichkeit geboten, daß der Landtag, der sich verfassungsmäßig in der besagten Art und Weise versammelt, das Präliminare für das Jahr 1864 genau erwäge und prüfe, und dann endgiltige Beschlüsse fasse. Mir wäre cs am liebsten, wenn sich der hohe Landtag zu meiner Ansicht bekennen wollte, daß die Berathung des Voranschlages für das Jahr 1864 ganz zu unterbleiben hätte, aber die Zustimmung zu dieser Ansicht ist kaum zu erwarten. Wenn also das Präliminare für das Jahr 1864 berathen werden möchte, in der möglichen oder nicht möglichen Voraussicht der sich zu ereignenden Eventualitäten, so wünschte ich doch, daß diese Berathung eine provisorische wäre. Damit uns die Möglichkeit geboten werde, daß wir endgiltig nach reiflicher Erwägung und Prüfung das Budget für das Jahr 1864 dann beschließen, werde ich einen besondern Antrag im verfassungsmäßigen Sinne stellen. Es ist auch nicht ganz zweckmäßig und praktisch den Voranschlag für das Jahr 1864 jetzt zu prüfen und sowohl hinsichtlich der Erfordernisse, als wie der Bedeckung Positionen anzunehmen, weil sich in der einen und andern Beziehung gewiß Vieles verändern wird, wenn wir z. B. nur erwägen, daß hinsichtlich der Irrenanstalt Modificativ-neit geschehen müssen. Ich erlaube mir daher zuerst den Antrag zu stellen: „Der h. Landtag wolle beschließen, daß die Beschlüsse des Landtages für daö Herzogthum Krain über die Voranschläge deS Jahres 1864 nur provisorisch zu gelten haben, falls aus irgend einer Eventualität der Landtag int Jahre 1863 nicht zusammen treten würde". Um aber dieses zu ermöglichen, stelle ich dann den weitern Antrag: „Der h. Landtag wolle beschließen, es wird an Seine Majestät den Kaiser die ehrfurchtsvollste Bitte gestellt, daß Seine Majestät den Landtag des Herzogthums Krain für das Jahr 1863 noch im Laufe des Jahres 1863 zusammen zu berufen geruhen wolle". Ich werde ihn sogleich schreiben, Herr Landeshauptmann, ich habe meinen Antrag früher negativ ausgesprochen, und jetzt positiv gestellt. Derselbe lautet: „Der hohe Landtag wolle beschließen, die Beschlüsse des Landtages bezüglich des Voranschlages für das Jahr 1864 haben nur dann endgiltig zu gelten, wenn der Landtag nicht im Laufe des Jahres 1863 zusammen berufen wird". Präsident: Der Herr Dr. Toman hat einen doppelten Antrag eingebracht. Erstens: „Die Beschlüsse des Landtages hinsichtlich des Voranschlages für das Jahr 1864 haben nur dann als endgiltig zu gelten, wenn der Landtag nicht im Laufe des Jahres 1863 zusammen berufen wird;" dann zweitens, „es wird an Seine Majestät den Kaiser die ehrfurchtsvollste Bitte gestellt, daß Seine Majestät den Landtag deö Herzogthums Krain für das Jahr 1863 noch im Laufe des Jahres 1863 zusammen zu berufen geruhen wolle". Ich stelle vor Allem die Unterstützungsfrage, und ersuche jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen wollen, sich zu erheben. Landeshauptmanns-Stellvertreter v. Wurzbach: Ich bitte den Antrag zu theilen, den ersten und zweiten Antrag besonders. Abg. Dr. T o m a n: Es sind auch zwei separate Anträge. Präsident: Jene Herren, welche den ersten Antrag zu unterstützen gedenken, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Gleichfalls ersuche ich jene Herren, welche den zweiten Theil des Antrages unterstützen wollen. . . Abg. Dr. Toman: Der zweite ist ein separater Antrag. Präsident: Ich ersuche jene Herren, welche den zweiten Antrag unterstützen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist unterstützt. Nach der Geschäftsordnung wäre jetzt die Anfrage zu stellen, ob diese Anträge irgend einem Ausschüsse zuzuweisen wären, aber . . . Abg. Dr. Toman: Bitte, Herr Landeshauptmann, um das Wort. Ich habe bei meiner Antragftcllung im Sinne gehabt, sie als Dringlichkcitsanträgc zu stellen, und stelle sie auch als Dringlichkeitsanträge. Die Dringlichkeit liegt in der Zeit, licht in der letzten Stunde unseres Zusammenseins. Ich habe für die Dringlichkeit gar nichts zu sagen, als mich auf die Geschäftsordnung zu berufen, und den hohen Landtag zu befragen, ob derselbe diesen Antrag als Dringlichkeitsantrag ansteht, und bitte dann denselben als solchen zur Abstimmung zu bringen. Präsident: Ich stelle nunmehr in Bezug auf diese Anträge die Dringlichkeitsfrage und ersuche jene Herren, welche die Dringlichkeit dieser beiden Anträge anerkennen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist anerkannt. Wünscht Jemand über diese Anträge das Wort? Abg. Anton Graf Auersperg. Ich möchte mir erlauben im Sinne der Gerechtigkeit und wohlbegründeten Sachlage den zweiten Punkt des Antrages, oder eigentlich den zweiten Antrag, aus innerster Ueberzeugung zu unterstützen. Der Vorgang anderer Landtage zeigt uns denselben Weg. Es ist auch in anderen Landtagen derselbe Antrag gestellt und angenommen worden, weil man überall die Nachtheile davon gefühlt hat (durch Anhäufung der Geschäfte), daß wir, wenn auch im Jahre 1863 tagend, eigentlich doch der Landtag pro 1862 sind; es ist demnach der Verfassung und der Sachlage gemäß der gestellte Antrag ein in jeder Beziehung gerechtfertigter und wohlbegründeter. (Bravo, Bravo!) Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Statthalter Freiherr v. Schloißnigg: Ich habe hinsichtlich des zweiten Theiles des Antrages des Herrn Dr. Toman nichts zu bemerken. Was aber den ersten Theil betrifft, so hat der Herr Antragsteller darauf ein-gerathen, es möge der Beschluß des Landtages über das Präliminare pro 1864 nur als ein provisorischer angesehen werden, unter dem Vorbehalte, daß noch im Jahre .1863 der Landtag wieder einberufen würde. Nun scheint mir dieser Vorbehalt nicht dem Zwecke gemäß klar und deutlich genug ausgesprochen zu sein. Es ist bei Gelegenheit als das Ministerium die Vorlage der Präliminarien für das Jahr vom November 1863 bis Ende 1864 betrieben hat, darauf hingedeutet worden, es möge das h. Haus sich mit dieser Arbeit beschleunigen, weil voraussichtlich der Landtag nicht vor dem Monate November wieder einberufen werden dürfte, mit Rücksicht auf die Versammlung des Reichsrathes und der aus derselben sich ergebenden Geschäfte. Nun ist es allerdings möglich, daß das Haus wieder im Jahre 1863 und zwar int November einberufen werde. Nun frage ich, soll der provisorische Vorbehalt gelten, wenn die Einberufung des h. Hauses erst im November oder December erfolgt? Wir kommen dann in alle die Unzukömmlichkeiten, denen wir heute begegnet sind bei der Behandlung des Präliminares pro 1863, nämlich, daß wir uns in einem schon begonnenen Jahre befinden, wo der Dienst fortgehen muß, wo die Cassa gedeckt sein muß, und dann erst das Präliminare berathen. Ich mache auch das h. Haus darauf aufmerksam, daß es durchaus nothwendig ist die Ziffer der Umlage zu kennen, um rechtzeitig mit der Vorschreibung und Einhebung vorgehen zu können. Es muß mit ersten November 1863 mit der Einhebung der Umlage begonnen werden, wenn diese nicht zum großen Nachtheile der Contribuenten ins Stocken gerathen soll. Wenn daher das h. Haus den Antrag des Herrn Dr. Toman in seinem ersten Punkte annimmt, so würde ich meinen, daß es nothwendig ist ihn zu präcisiren, damit man nicht durch diesen Vorbehalt in eine Verlegenheit und in einen Zweifel gerathen könnte, was wohl der Sache unmöglich förderlich sein kann. Präsident: Wünscht Jemand das Wort? Abg. Dr. Toman: Ich bitte um daö Wort? Es i|t wahr, es liegt eine Schwierigkeit darin. Ich würde gerne den Antrag dahin gestellt haben, daß die XE., Sitzung. zwei Monate November und December endgiltig hinsichtlich des Voranschlages hingestellt worden wären, und zwar um so mehr, weil ich glaube, daß endlich daö Solarjahr auch das Verwaltungsjahr werben wird. Allein dieß ist mir schwierig gewesen, weil ich die Ziffern zu trennen nicht im Stande gewesen wäre. Ich hoffe, daß der Landtag in einer Art und Weise zu einer Zeit zusammen berufen wird, daß wir auch im Stande wären, schon vor dem Monate November den Voranschlag geprüft und beschlossen zu haben. Die Schwierigkeit ist allerdings vorhanden; allein so wie der Voranschlag des frühern Jahres und des Jahres 1863, ohne daß er geprüft war, da stand, so wie es auch mit dem Finanzvoranschlage des Reiches war, so könnten auch vielleicht diese 2 Monate in solchem Zustande bleiben. Ich muß daher bei meinem Antrage verbleiben. Präsident: Wünscht noch Jemand von den Herren das Work? Abg. Krom er: Ich bitte um das Wort? So sehr ich den zweiten Theil des von dem Herrn Dr. Toman gestellten Antrages bereitwillig unterstütze, so wenig kann ich mich dem ersten Theile desselben anschließen. Denn nur nach dem von der h. Versammlung festgestellten Präliminare hat. sich der Landesausschuß zu halten, und nach den Ergebnissen des Voranschlages seine Vorkehrungen zu treffen, daher auch für die rechtzeitige Bedeckung der Auslagen zu sorgen. Dieß kann im letzten Augenblicke nicht mehr geschehen. Es ist, wie Seine Excellenz der Herr Statthalter bemerkt hat, allerdings möglich, daß der Landtag erst int Monate December zusammen berufen wird. Dann aber ist es nicht mehr an der Zeit für die Bedeckung der Auslagen pro 1864 zu sorgen. Dieß muß bereits früher geschehen sein, damit die politischen Behörden in der Lage sind, die präliminirte Bedeckung auch rechtzeitig realisiren zu können. Ich bin daher dafür, daß das Präliminare pro 1864 schon heute votirt und festgesetzt werde. Abg. Dr. Supp an: Ich bitte auch um das Wort. Ich würde mir nur erlauben, eine ganz kurze Bemerkung zu machen, nämlich, daß der Antrag des Herrn Dr. Toman meines Erachtens hätte früher gestellt werden sollen, tvenn er überhaupt angenommen werden könnte, damals nämlich, als wir bereits das Präliminare des Grundentlastungsfondes für daö Jahr 1864 feststellten. Wir haben dieses Präliminare für das Jahr 1864 bereits votirt, wir haben gestern das Präliminare für den ständischen Fond festgestellt, und es wäre in der That etwas inconsequent, wenn wir jetzt bei dem Präliminare für den Landesfond einen Anstand crhebeit würden. Ich muß mich daher auch gegen diesen Theil des Antrages des Herrn Dr. Toman erklären. Präsident: Wenn Niemand von den Herren mehr das Wort ergreift, so schließe ich die Debatte, und bringe den ersten Theil des Antrages des Herrn Dr. Toman zur Abstimmung, welcher dahin geht: Der h. Landtag wolle beschließen: „Die Beschlüsse des Landtages hinsichtlich des Voranschlages für daö Jahr 1864 haben nur daun als endgiltig zu gelten, wenn der Landtag nicht int Laufe des Jahres 1863 zusammen berufen werde". Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, tvollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist gefallen. 3 Ich bringe nun Den zweiten Antrag des Herrn Dr. Toman zur Abstimmung, welcher dahin lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: „ES wird an Se. Majestät den Kaiser die ehrfurchtsvollste Bitte gestellt, daß Seine Majestät den Landtag des Herzogthnms Krain für das Jahr 1863 noch im Laufe deö Jahres 1863 zusammen zu berufen geruhen wolle". Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, ersuche ich) sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Es wird also in die Berathung deö Präliminars pro 1864 eingegangen. Berichterstatter Ambrosch: (Liest.) „Präliminare für das Jahr 1864 und dann für die Monate November und December 1864": Hier sind die Snbabiheilnngen ausgelassen worden, weil die nämlichen stattfinden, wie bei dem Präliminare für das Jahr 1863, mit Ausnahme der Verwaltungs-Auslagen des Landesausschnsses, wohin auch jene Beam-tenbesoldnngen aufgenommen worden sind, die das h. Hans in der neunten Sitzung einzustellen bewilliget hat. Ich werde mich daher auch immer nur ans die Haupt-Summen beschränken. „I. Krankenhaus -Fond: A. Erforderniß. a) Besoldn n gen, R e m u n e r a t i o n e n, Adjuten: 1. Mit den Snbabtheilungen, wie für das Verwalt. Jahr 1863 . ..................... 4.675 fl. Hiezu kommt noch die Rubrik:. Pensionen: Die Ruhegenüsse des Directors Dr. Zhuber, die vom hohen Hause genehmigt worden sind mit...................815 fl." Präsident: Ist hierüber etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter A m b r o s ch: ,,b) Gnaden gaben. 1. Mit den Snbabtheilungen, mie für das Verwaltungsjahr 1863 .................. 240 fl." Präsident: (Nach einer Panse.) Es wird gleichfalls nichts bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: ,,c) Stiftungen und Beiträge: 1. Mit den Snbabtheilungen, wie für das Verwaltungsjahr 1863 37 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter A m b r o s ch: ,,d) Kanzlei- und Amts-Erfordernisse: 1. Mit den Snbabtheilungen, wie für das Verwaltungs-Jahr 1863 171 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird gleichfalls nichts bemerkt. Berichterstatter A m b r o s ch : ,,e) Regiekosten: 1. Mit den Subabtheilnngen, wie für das Verwaltungs-Jahr 1863 . . . 30.336 fl." Präsident: Wird über diese Position etwas bemerkt? (Es meldet sich Niemand.) Berichterstatter Am drosch: ,,f) Mie thz in se und Q-uartiergelder: 1. Mit Den Subabtheilnngen, wie für daö Verwaltungs-Jahr 1863 ........... 637 fl." Präsident: (Nach einer Panse.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter A m b r o s ch : ,,g) Entschädigung für Deputate: 1. Mit den Snbabtheilungen, wie für das Verwaltungs-Jahr 1863 ............ 221 fl." Präsident: Ist hierüber etwas zu bemerken? (Nach einer Panse.) Es wird nichts dagegen erinnert. Berichterstatter Ambro sch: „!>) Remunera- tionen und Aushilfen: 1. Mit den Snbabtheilungen, wie für daö Verwaltnngs-Jahr 1863 ................ 117 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird gleichfalls nichts bemerkt. Berichterstatter Am drosch: „>') Baulichkeiten: 1. Mit den Subabtheilnngen, wie für das Verwaltungs - Jahr 1863 ............. 467 fl." Präsident: Ist hierüber etwas zu bemerken? (Es meldet sich Niemand.) Berichterstatter A m b r o sch: ,,k) Bestallungen : 1. Mit den Subabtheilnngen, wie für das Verwaltungs - Jahr 1863 ............. 62 fl." Präsident: (Nach einer Panse.) Es wird gleichfalls nichts bemerkt. Berichterstatter A m b r o s ch: „1) Steuer n » n d Gaben: 1. Mit den Subabtheilnngen, wie für das Verwaltungs-Jahr 1863 ............... 134 fl." Präsident: Ist hierüber etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: ,,m) Verschiedene Auslagen: 1. Mit den Snbabtheilungen, wie für daö Verwaltungs - Jahr 1863 ............. 29 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Berichterstatter Am drosch: „Summe der Erfordernisse....................... . 37.941 st." Präsident: Ist über die Summe der Erforder- nisse für den Krankenhausfond mit 37.941 fl. irgend etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) so bitte ich, fortzufahren. Wenn nicht, Berichterstatter Am drosch: Bedeckung. a) Activ - Interessen 2.765 st. b) Realitäten - Ertrag 147 „ c) Stiftungen und Beiträge . . . 1.500 „ d) Verpflegskosten - Vergütung . . 34.270 „ e) Vermächtnisse und Geschenke 17 „ s) Verschiedene Einkünfte . . . 58 „ Summe der Bedeckung 38.757 fl." Präsident: Ist über die Gesammt - Bedeckung pr. 38.757 fl. etwas zu bemerken? (Es meldet sich Niemand.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter A m b r o s ch : „Wird mit der Bedeckung pr................. 38.757 fl. verglichen das Erforderniß mit .... 37.941 „ so zeigt sich ein Ueberschnß von . . . 816 fl. Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: Es werde der Voranschlag des Krankenhausfondes für das Verwaltungs - Jahr 1864, dann für die Monate November und December 1864, rücksichtlich der Erforder- uiß auf.................................... 37.941 fl. und rücksichtlich Der Bedeckung auf . . . 38.757 „ festgesetzt". Präsident: Wünscht Jemand über den Antrag <$ des Finanzausschusses das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, so bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung; er lautet: (Liest denselben.) Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen sitzen bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Antrag (i ist angenommen. Berichterstatter A m drosch: „H. Irrenhaus- Fond: .4. Erforderniß. a) Beiträge: Mit den Subabtheilungen, wie pro 1863 . 552 fl. b) Kanzlei- und Amts-Erfordernisse: Mit den Subabtheilungen, wie pro 1863 . 33 „ c) Erhaltung be st ehender Gebäude: Mit den Subabtheilungen, wie pro 1863 . 175 „ d) Regiekosten: Mit den Snbabtheilungen, wie pro 1863 . 6.422 „ e) Steuern und Gaben: Mit den Subabtheilnngen, wie pro 1863 . 2 „ f) Verschiedene Auslagen: Mit den Subabtheilungen, luie pro 1863 . 2 „ ©mitute der Erfordernisse: 7.186 fl." Präsident: Ist gegen die ganze Position von 7.186 fl. etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: „se. Bedeckung. a) Activ - Interessen.....................77 fl. b) Verpflegskosten - Vergütung . . . 659 „ S n m m e der Bedeckung 736 fl." Präsident: Ist dagegen etwas zu bemerken? (Nach einer Panse.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter A m b r o s ch: „Wird die Summe der Erfordernisse mit . 7.186 fl. verglichen mit der Bedeckung mit . . . 736 „ so zeigt sich ein Abgang von .... 6.450 fl. Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: Es werde der Voranschlag des Jrrenhausfondes für das Verwaltungsjahr 1864 und für die Monate November und December 1864 rücksichtlich der Erfordernisse mit................................ 7.186 fl. und rücksichtlich der Bedeckung mit .... 736 „ festgesetzt". Präsident: Wünscht Jemand von den Herren über den Antrag 7 das Wort? Abg. Dr. Toman: Ich werde einen Antrag hinsichtlich der Irrenanstalt stellen, welcher sich schließlich als Antrag zu jenem anreihen wird, welchen der löbliche Finanzausschuß, hinsichtlich der Vorspann - und Schubaus-lagen gestellt hat. Der Herr Landeshauptmann wollen bestimmen, ob ich hier jetzt das Wort nehmen soll oder schließlich bei den bezüglichen Anträgen. Ich habe mich jetzt gemeldet, damit man mir nicht schließlich einwenden könnte, baß ich mich z» dieser Position hätte melden sollen. Präsident: Wenn es gefällig ist, bei der betreffenden Position. Abg. Dr. Toman: Es ist ein Gegenstand, der schon bei Beginn des Landtages angeregt worden ist; er betrifft die Frage der Errichtung einer Irrenanstalt. Der hohe Landtag hatte damals beschlossen, daß die Errichtung einer Irrenanstalt als eine Nothwendigkeit angesehen werde. Wir haben damals die weitern Anträge angenommen, daß wir eine gemeinsame Irren-anstalt mit Steiermark zu Stande bringen möchten. Dieses Land hat unsere Anträge dankend abgelehnt, so wie auch Kärnten für sich selbst eine Irrenanstalt errichten will. Es blieb uns am Ende nichts anderes übrig, als unsere wenigen Irren in einer eigenen Anstalt zu unterbringen. Es wird auch ohne Zweifel zuletzt der Beschluß des h. Landtages dahin gehen, daß wir in der möglichst zweckmäßigen Weise eine selbstständige Irrenanstalt errichten, da es kaum zu erwarten ist, daß ein anderes Nachbarland, Istrien z. B., sich an uns anschließen wird. Ich weiß zwar nicht, wie weit und in wieferne der löbliche Landesausschuß in dieser Beziehung die Arbeiten wieder aufgenommen hat, erwarte jedoch jedenfalls von der Umsicht und Ausdauer desselben, daß er in dieser Richtung auch den besten Zweck verfolgen werde. Ich würde mir jedoch jetzt schon erlauben in der Art und Weise, wie der Landtag in Kärnten eine Bitte gestellt hat, auch eine Bitte an Seine Majestät den Kaiser zu richten, u. z. um so viel mehr, als unser Landtag der Einzige war, welcher den allergnädigsten Intentionen Sr. Majestät des Kaisers beigepflichtet ist und entgegen kam, daß eine gemeinsame Anstalt in Steiermark errichtet werden soll. (Rufe: Ja!) Diese Art und Weise des Beschlusses gibt uns die Berechtigung, daß wir hoffen können, daß durch die Gnade des Kaisers auch für uns eine solche Tangente werde ausgesprochen werden, welche uns. eine entsprechende Irrenanstalt zu errichten ermöglichen wird, weil wir nicht es waren, welche die Errichtung einer gemeinsamen Irrenanstalt verhindert haben. (Bravo und Rufe: sehr wahr!) Ich glaube daher, wenn auch vorauszusehen ist, daß der löbliche LandesanSschuß eine dießbezügliche Bitte gerichtet hätte, und richten würde, daß wir nicht verschlagen, wenn der ganze Landtag in dieser Beziehung auch wieder mit einer Bitte vor Seine Majestät unsern Herrn und Kaiser kommt. Ich stelle daher den Antrag, der hohe Landtag wolle beschließen: „Es werde die ehrfurchtsvollste Bitte an Seine Majestät den Kaiser um Zuweisung einer angemessenen Tangente des von der V. WohlthätigkeitsLotterie für mehrere Wohlthätigkeits-Anstalten gewidmeten Betrages für die Irrenanstalt in Krain gerichtet". Dieser Beschluß würde sich dann vielleicht an jene in einer gewissen Art und Weise anreihen, doch ist er auch als ein selbstständiger zu betrachten, und durch den löblichen LandeSansschnß an Seine Majestät den Kaiser gelangen zu lassen. Daß dieser Antrag eben so dringend ist, als die ersten zwei Anträge, die ich gestellt habe, liegt auf der flachen Hand, weil es keinen weitern Tag der Verhandlung gibt, mithin ist die Dringlichkeit desselben begründet. Präsident: Der Antrag des Herrn Dr. Toman lautet dahin: „Es werde die ehrfurchtsvollste Bitte an Seine Majestät den Kaiser um ' Zuweisung einer angemessenen Tangente des von der V. Wohlthätigkeitslotterie für mehrere Wohlthätigkeits-Anstalten gcmidmctcn Betrages für die Irrenanstalt in Krain gerichtet". Ich stelle vor Allem die Unterstützungs- und zugleich die Dringlichkeitsfrage. Jene Herren, welche den Antrag unterstützen wollen, und ihn zugleich als einen dringenden ansehen, belieben sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist unterstützt, und als dringend anerkannt. Wünscht Jemand über diesen Antrag das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, bringe ich denselben zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Ich muß jedoch zugleich bemerken, daß bereits von Seite des Landesausschusses in dieser Richtung ein Ansuchen an das hohe Staatsministerium abgegangen ist. Berichterstatter A m drosch: „III. Grbiirh ans -Fond. A. Erforderniß. a) Besoldungen: Mit den Subabtheilungen, wie pro 1863 . 307 fl. b) Quartierg elder: Mit den Subabtheilnngen, wie pro 1863 . 73 „ c) Entschädigung für Emolumente: Mir den Subabtheilnngen, wie pro 1863 . 41 „ d) Beiträge: Mit den Subabtheilnngen, wie pro 1863 . 922 „ e) Miethzinse: Mit den Subabtheilnngen, wie pro 1863 . 147 „ f) Kanzlei- und Amts-Ersorder- nisse. Mit den Subabtheilnngen, wie pro 1863 . 54 „ g) Erhaltung bestehender Gebäude: Mit den Subabtheilungen, wie pro 1863 . 198 „ h) Steuern und Gaben: Mit den Subabtheilungen, wie pro 1863 . 6 „ i) Regiekosten: Mit den Subabtheilnngen, wie pro 1863 . 8.443 „ k) Pensionen: Mit den Subabtheilungen, wie pro 1863 . 183 „ I) Verschiedene Auslagen: Mit den Subabtheilungen, wie pro 1863 . 3 „ S u m m e der Erfordernisse 10.377 fl." Präsident: Ist in Bezug aus die Gesammtsum-me des Erfordernisses für den Gebärhaussond pr. 10.377 fl. etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter A m b r o s ch: „B. Bedeckung. a) Activ - Interessen............ 104 fl. b) Verpflegskosten - Vergütung . . 29 „ Summe der Bedeckung 133 fl." Präsident: (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt. Berichterstatter A m b r o s ch : „Wird nun dem Erfordernisse mit . 10.377 fl. entgegen gehalten die Bedeckung mit . 133 „ so zeigt sich ein Abgang von . . 10.244 fl. Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Es werde der Voranschlag des Gebärhausfondes für das Verwaltungsjahr 1864 nnd der Monate November und December 1864 rücksichtlich der Erfordernisse mit.......................................... 10.377 fl. nnd rücksichtlich der Bedeckung mit . . . 133 „ festgesetzt". Präsident: Wünscht Jemand in Bezug auf den Antrag 8 des Finanzausschusses das Wort? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, so bringe ich den Antrag zur Abstimmung, welcher dahin geht: (Liest denselben.) Jene Herren, welche mit diesem 8. Antrage einverstanden sind, wollen sitzen bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Antrag 8 ist angenommen. Berichterstatter A m b r o s ch: „IV. Findelh aus-Fond. A. Erfordern iß. a) Beiträge: Mit den Subabtheilungen, wie pro 1863 . 7 fl. b) Kanzlei- und AmtserHornisse: Mit den Subabtheilnngen, wie pro 1863 . 54 „ c) S t eue r u und Gabe n: Mit den Subabtheilnngen, wie pro 1863 . 21 „ d) Diäten und Reisekosten: Mit den Subabtheilnngen, wie pro 1863 . 1.108 „ e) Verpflegskosten der Find- linge: Nach Maßgabe der Verhältnisse, wie pro 1863 26.250 „ s) Regiekosten: Mit den Subabtheilnngen, tvie pro 1863 . 653 „ g) Pensionen: Mir den Subabtheilnngen, wie pro 1863 . 612 „ h) Verschiedene Auslagen: Mit den Subabtheilungen, wie pro 1863 . 29 „ Summe ber Erfordernisse . 28.734 fl." Präsident: Ist über die Gesammtsumme des Erfordernisses für den Findelhausfond etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Berichterstatter Am drosch: „B- Bedeckung. a) Activ-Interessen.................. 422 fl. b) Beiträge.......................... 408 „ c) Aufnahmstaren für Findlinge . . 365 „ Summe der Bedeckung . 1.195 fl." Präsident: Ist gegen die Bedeckung mit 1.195 fl. etwas zu erinnern? (Nach einer Pause.) Es wird nichts dagegen erinnert. Berichterstatter Am drosch: „Wird den Erfordernissen pr 28.734 st. entgegen gehalten die Bedeckung mit . . 1.195 „ so zeigt sich ein Abgang von .... 27.539 fl. Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: Es werde der Voranschlag des Findelhaussondes für das Verwaltungs - Jahr 1864 und die Monate November und December 1864 rücksichtlich der Erforder- nisse mit ............................................ 28.734 st. und rückstchtlich der Bedeckung mit . . . 1.195 „ festgesetzt". Präsident: Wünscht Jemand über den 9. Antrag des Finanzausschusses das Wort? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung, der dahin geht: (Liest denselben.) Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen sitzen bleiben. (Geschieht.) Antrag 9 ist angenommen. Berichterstatter A m bro sch: „V. Landes-Fond: A. Erforderniß. a) Verwaltungs-Auslagen: (1. Besoldungen: Landeshauptmann und Landesausschüsse 4.000 fl. und pro November und Dec. 667 fl. zusammen................... Sekretär 1200 fl. pro Nov. und Dec. 200 fl. Kanzleivorstand 1000 fl. „ „ 4.667 fl. 1.400 „ 1. Kanzelist 9 „ zusammen . . nach Abzug der Prä-ltminirung beim ständischen Fond für 1 Protokollisten mit 840 fl., 1 Kanze-listcn mit 420 fl., IRealitäten-Jnspec-tor mit 630 fl., daher mit . . . 1 Buchhalter 1. Offizial . 2. „ 1. Jngrossist 2. „ . 1. Diener . 2. 1. Gehilfe . nach Abzug der Präliminirung vom ständische» Fonde für 1 Kanzleidiener mit 315 fl., und Amtsboten mit 300 Gulden .... 700 fl. 600, 2.300, 167 fl. 116 „ 100 „ 383 fl. 1.890 „ „ V 315 „ 410 „ „ 1! 68 „ 478 fl. 1.200 „ „ 200 „ 1.400 „ 800 „ „ 133 „ 933 „ 700 „ „ „ 117 „ 817 „ 500 „ „ 83 „ 583 „ 400 „ „ 1! 67 „ 467 „ 350 „ „ ir 58 „ 300 „ „ n 50 „ 250 „ „ n 42 „ 615 102 333 Haupt- Sn m m e Anmerkung: Da von der Func- lionsgebühr des Landeshauptmannes pr. 2.000 fl. die Hälfte mit 1.000 fl., dann die Besoldung eines Laudesausschusfes pr. 1.000 fl. wie für das Jahr 1863 auch pro 1864 beim ständischen Fonde präliminirt wurden, so werden hier nur die Functionsgebühren des Landeshauptmannes mit 1.000 fl. und dreier Landesausschüsse mit 3.000 fl., folglich zusammen mit 4.000 fl. beantragt. 2. Dimmen: 1 Diurnist beim Laudesausschusse täglich mit 80 kr. und 1 Diurnist bei der Buchhaltung mit tagt. 80 kr. 584 fl. und pro Nov. und Dec. 97 fl. . . 3. Amts- und Kanzlei - Erfordernisse, und für Adaptirnug der Laudtagslokalitäteu den Betrag.................. 500 st. für Schreib-, Beheizung und Beleuchtungs-Materiale . . 600 „ für Druckkosten des Landesgesetzblattes und bei den k. k. Bezirks - Aemtern erforderlichen Drucksorten............... 1.240 „ Fürtrag 2.340 fl. 11.078 fl. 681 fl. Hebert rag 2.340 fl. für Einrichtung der Buchhaltung 550 „ für Einrichtung des Sekretärs 150 „ Hiezu pro Nov. und Decemb. aus Post Nr. 2 und 3 . . 307 „ 3.347 fl. 4. Remunerationen und Aushilfen: für die Kanzlei und Buchhaltung 300 fl. für 1 Bau-Ingenieur . . . 200 „ 500 fl. 5. Hiezu Landtags - Auslagen: Diäten und Reisekosten für die Landtags-Abgeordneten . . 12.000 fl. Stenographen und Hilfsarbeiter 2.500 „ Druckkosten des Landtages . 2.500 „ Beheizung und Beleuchtung .. 350 „ Requisiten .................... 100 „ Aushilfsdiener................. 100 „ 17.550 fl.) Summe aller Verwaltungs-Auslagen 33.156fl." Präsident: Ist über diese Position etwas zu bemerken? (Es meldet sich Niemand.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Berichterstatter Ambrosch: ,,b) Ständischer Fond: (schon geprüft.) Nach Maßgabe des dießfälligen Präliminars für das Jahr 1864 . . . 29.232 fl. c) Kranken-Verp fl egs-Ko sten: 1. Mit den Subabtheilungen, wie pro 1863 40.483 „ d) Sanitäts-Auslagen: Mit den Subabtheilnngen, wie pro 1863 4.153 „ e) Findel-Anstalt: Nach Maßgabe des Präliminars pro 1864 28.734 „ f) Gebär-Anstalt: Nach Maßgabe des Prälimiuars pro 1864 10.377 „ g) Irren-Anstalt: Nach Maßgabe des Präliminars pro 1864 7.186 „ h) Impfung: Mit den Subabtheilungen, wie pro 1863 3.566 „ i) Sonstige H n m anitäts - A n st alten: Mit den Subabtheiluugen, wie pro 1863 767 „ k. Beiträge. Mit den Subabtheiluugen, wie pro 1863, mit dem für die Oberrealschule votirten Beitrage pr. 1000 fl., zusammen 4.270 fl. Hier wäre vielleicht über die Anträge deS Herrn Abg. Defchmann rücksichtlich der Verwendung jener Summe, die für die Ackerbauschule beantragt ist, der Beschluß zu fassen. Abg. Deschmanu: Ich bitte Herr Vorsitzender um das Wort! Ich habe meinen Antrag formulirt, und würde nur bitten, daß mir einige wenige Worte gestattet feilt mögen, zur Bekämpfung mehrerer Anschauungen, welche Herr Dr. Bleiweis vorgebracht hat. Herr Dr. Bleiweis meint namentlich, daß ich sozusagen gar kein Recht hätte, etwas über die Hnfbeschlaglehranstalt zu sagen; ich glaube, daö Recht dazu steht mir schon als Landtagsabgeordneten zu. Und fürs Zweite, wenn dem Herrn Dr. Bleiweis bezüglich dieses Institutes keine Klagen zu Ohren gekommen sind, so habe ich mir erlaubt, dieselben hier vorzubringen. Soviel kann ich sagen, daß die öffentliche Meinung keineswegs jener Anschauung ist, wie sie Herr Dr. Bleiweis vorgebracht hat. Auch meine Gründe wurden keineswegs entkräftiget, indem Herr Dr. Blciweis vom Spitale spricht, während ich mich auf die Hufbeschlaglehranstalt beschränkte; Herr Dr. Bleiweis sprach von der Pflege kranker Thiere int Spitale. Nun ich weiß zwar, daß das Thierspital auch mit jener Anstalt verbunden ist, hier jedoch war nur von der Hufbeschlaglehranstalt die Rede, und ich glaube, daß wir, was die Ausbildung der Krainer für die Pflege kranker Thiere anbelangt, ohnehin für dieselben dadurch sorgen, daß im Präliminare 200 Gulden bestimmt sind, welche für Zöglinge, die an einer vollständigen thierärzt-lichcu Schule den Cnrsns mitmachen, verwendet werden. Waö die weitern Punkte anbelangt, bezüglich der Ackerbauschule, so wurde ebenfalls nichts meinen ursprünglichen Antrag Entkrästigendes vorgebracht. Ich würdige vollkommen, meine Herren, die Gründe, aus teilen cs uns die gegenwärtige schon ihrem Schlüsse nahende Session unmöglich macht, in eine genaue Prüfung dieser Position einzugehen, deshalb habe ich mehrere Anträge formulirt. Ich stelle demnach vorerst den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen, die im Präliminare pro 1864 für die Ackerbauschule von Laibach bestimmte Summe................... Ich kann hier nicht entnehmen, welcher Betrag auf dieselbe entfällt, weil er in der Hauptsumme zugleich mit andern vermengt ist. Berichterstatter Am drosch: Es ist der nämliche, wie für das Jahr 1863, es wird sich ja darauf bezogen. Abg. Deschmauu: Für die zwei Monate November und December 1863 müßte ja mehr sein. Berichterstatter Ambro sch: Für diese zwei Monate müßte freilich mehr sein, es ist dieß auch schon darin begriffen und darin verrechnet. Abg. De sch mann: .... Die Summe von 923 Gulden ist für andere landwirthschastliche Zwecke allenfalls für Hornviehprämien oder für Prämien bei einer land-wirthschaftlichen Ausstellung, worüber die Schlußfassung dem Landesausschufle überlassen bleibt, zu verwenden". Wenn dieser Antrag nicht angenommen würde, so stelle ich den Antrag: „Die im Präliminare pro 1864 für die Ackerbauschule von Laibach bestimmte Summe von 923 Gulden hat zu entfallen"; und endlich wenn auch dieser Antrag nicht angenommen würde, sondern das h. Haus belieben sollte, die Position des Ausschusses anzunehmen, so stelle ich den Zusatzantrag: „Der Landesausschuß wird beauftragt, die Zweckmäßigkeit der Laibacher Ackerbauschule einer genauen Prüfung zu unterziehen, in der nächsten Sitzung darüber Bericht zu erstatten, und die allfälligen Anträge zu stellen; gleichzeitig hat sich die Prüfung auch auf die Hufbeschlaglehranstalt zu erstrecken". Präsident: Das h. Haus hat die Anträge des Herrn Abg. Deschmann vernommen. Ich stelle vorAllem zu diesen Anträgen die Unterstützungsfrage, und ersuche jene Herren, welche den Antrag 1 unterstützen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Antrag 1 ist unterstützt. Jene Herren, welche den eventuellen 2. Antrag zu unterstützen gesonnen sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Ist ebenfalls unterstützt. Und endlich ersuche ich jene Herren, welche den letz-teit, den 3. eventuellen Antrag des Herrn Abg. Deschmann zu unterstützen gesonnen sind, sich gleichfalls zu erheben. (Geschieht.) Alle Anträge sind gehörig unterstützt. Wünscht Jemand das Wort? Berichterstatter Ambro sch: Ich habe heute nur die Ziffern im Auge, und diese wurden eigentlich gar nicht geändert, nur kann ich beruhigen rücksichtlich der zwei Monate, daß in diesem Voranschläge pro 1864 der Betrag von 3.270 Gulden mit Einschluß dieser zwei Monate aufgenommen worden ist. Hiezu kommt noch für die Oberrealschule der Beirag von 1.000 fl., es ist daher die ganze Ziffer mit 4.270 fl. ganz richtig. Was die übrigen Anträge anbelangt, so möchte ich das h. Haus nicht mit mehrerem Reden aufhalten, die beiden Erpcrten haben sich auch gegen einander erpectorirt, und ich überlasse daher die Entscheidung lediglich dem Beschlusse des h. Hauses. (Heiterkeit.) Abg. Dr. Toman: Hier sind keine Erperten, hier sind Abgeordnete. Präsident: Wenn Niemand mehr das Wort in dieser Angelegenheit wünscht, so schließe ich die Debatte, und bringe die Anträge des Herrn Abg. Deschmann in der Reihenfolge, wie sie gestellt worden sind, zur Abstimmung. Der erste Antrag geht dahin, der h. Landtag wolle beschließen: „Die im Präliminare pro 1864 für die Ackerbauschnle von Laibach bestimmte Summe von 923 fl. ist für andere landwirthschastliche Zwecke allenfalls für Hornviehprämien oder für Prämien bei einer landwirth-schaftlichen Ausstellung, worüber die Beschlußfassung dem Landesausschusse überlassen bleibt, zu verwenden". Jene Herren, welche mit diesem ersten Antrage einverstanden stud, wollen sich erheben. (Geschieht.) Es ist die Minorität, er ist gefallen. Der zweite eventuelle Antrag lautet dahin, „daß die im Präliminare j>ro 1864 für die Ackerbauschule von Laibach bestimmte Summe von 923 Gulden zu entfallen habe". Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist gleichfalls in Minorität. Ich bringe nun den 3. Antrag des Herrn Abg. Deschmann zur Abstimmung. Abg. Deschmann: Ich bitte, Herr Vorsitzender, eS muß zuerst abgestimmt werden über die Summe selbst, daun erst kann mein dritter Antrag zur Abstimmung gelangen, weil er nur ein Zusatzantrag ist, für den Fall, als die Summe nach dem Antrage des Finanzausschusses bewilligt würde. Präsident: Er ist eventuell gestellt für den Fall der Annahme der Position int Präliminare. (Abg. Dr. Suppan: darüber .ist ja schon im zweiten Antrage entschieden.) Jz Ich bringe daher den Antrag des Finanzausschusses zur Abstimmung, welcher ins Präliminare pro 1864 den gleichen Betrag, wie pro 1863 eingestellt hat, mit Zuschlag jener Summe, welche für die Monate November und December 1863 entfällt. Abg. Dr. Suppan: Erlauben, Herr Präsident! ich glaube, daß diese Abstimmung nicht mehr vor sich gehen kann, nachdem bereits der zweite Antrag des Herrn Abg. Deschmann abgelehnt ist, welcher dahin gerichtet war, daß diese Summe zu entfallen habe. Damit, daß dieser Antrag abgelehnt ist, ist ausgesprochen, daß diese Summe nicht zu entfallen habe. (Rufe: nein!) Abg. Deschmann: Ich bitte, cs ist ja mein Antrag für den Fall gestellt, daß die Position des Finanzausschusses angenommen werde. Präsident: Ja eben darum.................(wird un- terbrochen vom) Abg. D e sch m a n n: Nun geht mein Antrag auf beide Anstalten, auf die Hufbeschlaglehranstalt und auf die Ackerbauschule. In dieser Beziehung glaube ich wohl, daß die Position früher im Ganzen angenommen werden muß. Erst nachher kann mein Antrag als Zusatzantrag zur Abstimmung gelangen. Präsident: Ich ersuche demnach jene Herren, welche mit dem Antrage des Finanzausschusses bezüglich der Ackerbauschule einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Bezüglich der Ackerbauschule ist diese Position angenommen. Ich bringe nunmehr den Antrag des Finanzausschusses bezüglich der Hufbeschlaglehranstalt zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit dieser Position gleichfalls einverstanden sind, sich ebenfalls zu erheben. (Geschieht.) Ist angenommen. Und nunmehr kommt der Znsatzantrag des Herrn Abg. Deschmann, der dahin lautet: „Der Landesausschuß wird beauftragt, die Zweckmäßigkeit der Laibacher Acchr-bauschnle einer genauen Prüfung zu unterziehen, in der nächsten Sitzung darüber Bericht zu erstatten, und die allfälligen Anträge zu stellen, gleichzeitig hat sich die Prüfung auch auf die Hufbeschlaglehranstalt zu erstrecken" zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit diesem Zusatzantrage des Herrn Abg. Deschmann einverstanden sind, sich gleichfalls zu erheben. (Geschieht.) Er ist ebenfalls angenommen. Berichterstatter Ambrosch: ,,l) Zwangsarbeits-an stall: Mit den Subabtheilunge», wie pro 1863 . 32.170 fl. m) Schubausla g en: Mit den Subabtheilungen wie pro 1863 . 7.000 „ n) Gensdarmerie-Bequartierung: Mit den Snbabtheilungen, wie pro 1863 . 11.733 „ o) Vorspanns-Auslagen: Mit den Subabtheilungen, wie pro 1863 . 14.000 „ p) Landes-Wasser-Bauten: Mit Bezug auf die Erörterung pro 1863 . 7.981 „ q) Prämie n f ü r R a u bthie r e r l c g n n g: Mit Bezug auf das Präliminare pro 1863 653 „ r) Verschiedene Auslagen: Mit den Snbabtheilungen, wie pro 1863 . 350 „ Summe der Erfordernisse . 235.811 fl." Präsident: Ist über das Gesammterforderniß des Landesfondes pro 1864 mit 235.811 fl. etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird nichts bemerkt, ick bitte fortzufahren. ^ Berichterstatter A nt bros ch: „Bi. Bedeckung. a) Ständischer Fond........................... 9.785 fl. b) Kranken-Verpflegskosten-Ersätze . . . 4.433 „ c) Findelanstalt............................... 1.195 „ d) Gebäranstalt................................ 133 „ e) Irrenanstalt................................. 736 „ f) Zwangsarbeitsanstalt...................... 16.020 „ g) Beiträge................................. 19.447 „ Summe der Bedeckung 51.749 fl." Präsident: Ist über die Summe der Bedeckung etwas zu bemerken? (Nach einer Panse.) Es wird nichts dagegen bemerkt. Berichterstatter A m b r o s ch : „Wird der Summe der Erfordernisse pr. 235.811 fl. entgegen gehalten jene der Bedeckung mit . 51.749 „ so ergibt sich ein Abgang von . . s s 184.062 fl. Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: I • Der Voranschlag für das Verwaltungsjahr und vie Monate November und December 1864 werde in den Erfordernissen ans......................... 235.811 fl. und in der Bedeckung mit................... 51.749 „ festgestellt. 2. Es werde zur Bestreitung des Abganges von . . ^ . . . .' . . 184.062 fl. eine Umlage ans die Lckenerquote von 14 Monaten pr. 1,203.444 ft. von 16 kr. auf Einen Gulden bewilliget". Präsident: Wünscht Jemand über den Antrag 10 des Finanzausschusses das Wort zu ergreifen? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort verlangt hat, so bringe ich den Antrag zur Abstimmung, und zwar zuerst die Position 1, welche dahin lautet: (Liest dieselbe.) Jene Herren, welche mit diesem ersten Theile des Antrages 10 einverstanden sind, wollen sitzen bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist im 1. Theile angenommen. Der zweite Theil gehl dahin: (Liest denselben.) Jene Herren, welche mit diesem 2. Theile des Ausschußantrages einverstanden sind, belieben sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Antrag 10 ist in beiden Theilen angenommen. Berichterstatter A m b r o s ch: Es kommen jetzt zwei Gegenstände zum Vortrage, über die sich wohl ausführliche Reden halten ließen; ich werde mich jedoch auf diese synoptische Zusammenstellung, welche der Bericht des Finanzausschusses enthält, beschränken, und nur dann in eine Erörterung eingehen, wenn Eines der Mitglieder dieses h. Hauses die Anträge des Landesausschusses und Finanzausschusses bestreiten wollte. Es • stub dieß zwei Gegenstände, die Ihnen, meine Herren, aus den bisher in diesem h. Hause gepflogenen Debatten bereits hinreichend bekannt sind. (Siegt.) „Der Finanz - Ausschuß hat bei der Prüfung der Natur der einzelnen Positionen des Erfordernisses des Landesfondes auch die Frage in Erwägung gezogen, ob wohl jede einzelne Post die Eigenschaft zu einer Landesumlage an sich trage. Wenn auch der Landesfond von der Regierung mit allen seinen Bestandtheilen und facti« scheu Verhältnissen in die Verwaltung der Landesvertretung übergeben worden, so steht der Letzteren dennoch das Recht zu, im verfassungsmäßigen Wege einzelne Positionen desselben mit so mehr zu regeln, als die Einführung eines Landesfondes in dem vorigen Decennium ohne Mitwirkung irgend einer Vertretung vor sich gegangen ist. Vor Allem erachtete der Finanzausschuß diejenigen Positionen näher zu prüfen, welche mehr den Charakter einer Reichs- als einer Landesangelegenheit an sich tragen. Als solche stellten sich dar: a) Die Vorspanns - Auslagen. b) Die Schubanslagcn. ad a) So wie die Einquartierung des Heeres unbestreitbar eine Reichsangelegenheit ist, ebenso stellen sich die Vorspannsauslagen als eine Reichsangelegenheit dar, iveil sie den nämlichen Zweck zum Grunde haben. Durch die Einquartierung, unter welche auch jene der Transenal-Truppen gehört, wird für die Unterkunft des Mannes, durch die Vorspann aber für die Weiterbeförderung der Militär-Effecten gesorgt. Der Finanz-Ausschuß bezieht sich in dieser Beziehung auf die rücksichtlich der Einquartierung vorgebrachten Motive, und erachtet nach §. 19 der Landtags-Ordnung den Antrag zu stellen: Es sei dem h. k. k. Ministerium die Bitte vorzulegen, es mögen die Vorspaunsauslagen im Reichsbudget für das Verwaltnngsjahr 1864 als dahin gehörig aufgenommen werden. ad b) Ebenso stellen sich die Schubauslagen als eine Reichsangelegenheit dar. Schon im §. 13 des Schubnormales sind die Schubauslagen als eine die allgemeine Sicherheit bezweckende Auslage erklärt worden, und cs ist sich bei der Bestreitung derselben bis zum Jahre 1861 derart benommen worden, daß der Fond in der allgemeinen Steuer, nicht aber in dem Privatsäckel des Steuer - Contribuentcn gesucht ivorden ist. Der Schub ist eine Anstalt zur Vorbeugung der Gefährdung der Eigenthums- und körperlichen Sicherheit, und hat in dieser Richtung den gleichen Zweck mit der Straf-Justiz, und er wäre, ebenso wie die Letztere, als eine Reichsangelegenheit zu behandeln. Der Schub ist aber auch eine politische Maßregel, weil durch denselben politisch gefährliche oder verdächtige Individuen gemaß-regelt werden. (Heiterkeit.) In dieser Richtung liegt seine Allgemeinheit offen dar, weil die Gesammtheit der Monarchie zur Aufrechthaltung der Integrität des Reiches verpflichtet ist. Der Finanzausschuß beantragt daher: Der h. Landtag wolle beschließen: ES werde dem h. k. k. Ministerium die Bitte vorgelegt, daß die Vorspanns- und Schubauslagen aus dem Landesbudget gezogen, und auf das Reichsbudget überwiesen, zugleich aber in dem Voranschläge für das Jahr 1864 in das Rcichsbndget aufgenommen werden". Präsident: Wünscht Jemand über den Antrag 11 des Finanzausschusses das Wort zu ergreifen. (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, so bringe ich den Antrag 11 zur Abstimmung, welcher dahin geht: „Dem hohen Ministerium werde die Bitte vorgelegt, daß die Vorspanns- und Schubauslagen aus dem Landesbudget gezogen , und auf das Reichsbndget überüberwiesen, zugleich aber in dem Veranschlage für das Jahr 1864 in das Reichöbudget aufgenommen werden". Ich ersuche jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen. Ich bringe nunmehr den ganzen Voranschlag pro 1863 und 1864 noch zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit diesem Voranschläge im Ganzen einverstanden sind, sich zu erheben. (Die ganze Versammlung erhebt sich.) Nun unterbreche ich die Sitzung auf 5 Minuten. (Nach Wiederaufnahme der Sitzung.) Wir kommen nun zur Petition bezüglich einer Abminderung der Grundsteuer, und ich ersuche den Herrn Grafen Anton v. Auersperg als Berichterstatter seinen Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Graf Anton v. Auersperg: Der Finanz-Ausschuß hat mir die Ehre erwiesen, mich mit der Berichterstattung über den vom Herrn Abg. Dr. Toman in der XYllL Sitzung des Landtages bezüglich der Schritte, die zur einer Herabminderuug der Steuererhöhung einzuleiten seien, zu betrauen. Ich habe mich nach dem Maße meiner Kräfte mit allem Eifer dieser Ausgabe unterzogen, ich muß dabei nur den Mangel an Zeit und den Mangel am vollkommen ausreichenden Materiale bedauern. Es sind mir auch die Bedenken entgegen getreten, ob es denn auch gerechtfertiget sei, in dieser Zeit der allgemeinen Finanz - Calamität, die von allen Ländern des Reiches große Opfer erheischt, gerade aus Einem Lande einen Nothschrei, einen Hilferuf erschallen zu lassen. Allein ich habe mir auch gegenwärtig gehalten, daß wir nicht nur Pflichten gegen das große Ganze, sondern auch gegen das kleine Land habe», dem wir angehören (Bravo.), daß wir hier in diesem Saale vor Allem versammelt sind, um diesen letzteren Pflichten gerecht zu werden. Ich habe mich bei einer eingehenden Prüfung über die gegenwärtige Sachlage vollkommen überzeugt, und in der Ueberzeugung bekräftigt, daß dieses Laue, obschon es durch eine vorausgegangene Revision des Catasters einige Erleichterung und Milderung erfahren hat, doch gegenwärtig noch au einer bedeutenden Ueberbürdnng, nament- lich andern Ländern der Monarchie gegenüber, zu leiden hat; ich habe mich überzeugt, daß diese Ueberbürdnng gerade den kleinen Mann, den kleinern Grundbesitzer am Tiefsten und Empfindlichsten trifft. — Der große Grundbesitzer, wenn er auch in demselben Verhältnisse überbürdet ist, hat doch auch andere Quellen und Hilfsmittel, mit denen er die Last tragen, das Opfer erschwingen kaun. Nicht so ist es bei dem kleinen Manne der Fall, ich habe mich überzeugt, daß es sich hier, wie ich mir auch schon in Wien auszusprechen erlaubte, um Eristcnzen handelt. Aus der Ferne gesehen, von dem Standpunkte, den mau in Wien wenigstens theilweise nimmt, mag in diesem Ausdrucke vielleicht eine Hyperbel, eine Uebertreibung liegen. Aber ich frage Sic, meine Herren, Sie Alle haben die Lage der Dinge unmittelbar vor Augen, Sie Alle stehen int Angesichte von unserer finanziellen und volks-wirthschaftlicheu Sachlage, ich frage Sie, ist eine Uebertreibung darin, können Sie nicht selbst es bestätigen, daß Eristenzen in unserm Vaterlande gefährdet sind, eben durch die große Ueberbürdnng, unter welcher wir leiden? (Rufe: Sehr richtig, sehr wahr!) Ich hätte gewünscht, diese meine Ueberzeugung in dem Berichte, den ich Ihnen vorzutragen die Ehre haben werde, so darlegen zu können, daß sie auch Andern zur Ueberzeugung werde. Ich bitte Sie diesen Bericht, obschon er Sie vielleicht durch seine Ausdehnung und Beschaffenheit ermüden wird, doch mit einer erhöhten Aufmerksamkeit in der Richtung nämlich anzuhören, »veil er die Bestimmung hat, nach dem Antrage der Commission jener Petitions-Adresse, die Seiner Majestät zu unterbreiten vorgeschlagen wird, als eine Beilage angeführt zu werden. Nach dem Gesagten erlaube ich mir an den Vortrag des Berichtes selbst zu gehen. (Liest.) „Bericht des Finanz-Ausschusses über den vom Abg. Herrn Dr. Toman in der XVllf. Sitzung bezüglich einer Petition um Abminderung der Grundsteuer gestellten Antrag. Es bleibt eine tief einschneidende aber nicht abzu-läugnende Thatsache, daß die durch das a. h. Patent vom 23. December 1817 angeordnete mit dem Steuerjahre 1843/44 in Krain faktisch in's Leben getretene Neugestaltung des Grundbesteuerungssystems auf der Basis des stabilen Catasters für dieses Land nicht nur die in den wohlwollenden Intentionen des Gesetzgebers gelegene „Anwendung des Begriffes der strengsten Gerechtigkeit" keineswegs verwirklicht, sondern statt der früheren Mißverhältnisse ein neues und noch empfindlicheres erst geschaffen, die großen und edlen Nebenzwecke des neuen Steuersystems aber, nämlich: „die durch ein richtiges Ausmaß der Grundsteuer bedingte Aufmunterung der Landescultur und die möglichste Beförderung ihrer heilsamen Fortschritte", wenn nicht scheitern gemacht, so doch wesentlich gefährdet und beeinträchtiget hat. — Wenn ein in seinen Grundsätzen und leitenden Gesichtspunkten so gemeinnütziges und zeitgemäßes Unternehmen, ein echtes Werk der Gerechtigkeit im Stenerwesen, wie der stabile Cataster, nach den Principien des a. h. Patentes vom Jahre 1817 sein sollte, seit dem ersten Bekanntwerden seiner Resultate, bei und nach der praktischen Anwendung seiner Maßstäbe als Basis der Stenerumlage, und sofort in seinen Wirkungen bis zu der gegenwärtigen Stunde fortwährend und fast ununterbrochen nur wohlbegründeten Vorstellungen, Einsprachen und Verwahrungen begegnete und begegnet und nur unter solchcit Protesten durchgeführt wurde und fort besteht, und dieß in einem Lande, zu dessen Gewohnheiten die Widersetzlichkeit gegen Regierungsmaßregeln wahrlich nicht gehört, wenn Contribuenten und Behörden, ehemalige Stände und gegenwärtige Vertretung des Landes die Ueberzeugung von der Üeberbürdung, welche dieses zu tragen hat, theilen; dann muß jenes System in seinem gegenwärtigen Bestände an einer tiefen Wunde kranken, und man wird nicht irre gehen, wenn man das Uebel nicht in den leitenden Grundsätzen des mehrgedachten a. h. Patentes, welche niemals angefochten wurden, sondern in der mangelhaften Aus- und Durchführung derselben, ja vorzüglich darin suchen und finden muß, daß dessen wesentlichste Grundbedingungen und Bestimmungen entweder ganz und gar nicht, oder doch nur unvollständig in Anwendung gebracht worden sind. Nach dem weisen Sinne des Gesetzgebers hatte der stabile Cataster keineswegs die Aufgabe die reine Bodenrente zu dem Behufe zu ermitteln, um darnach zu bemessen, bis zu welcher möglichsten Höhe dieses reine Einkommen eine Belastung mit Steuern zu ertragen vermöge. In dieser Richtung müßte die Aufgabe bei der steten Wandelbarkeit der Bodenrenten jedenfalls eine, wenn nicht ganz unlösbare, so doch völlig illusorische und unzureichende bleiben. Der Cataster hatte vielmehr die in dem a. h. Patente klar ausgesprochene Aufgabe, die in Form der reinen Bodenrenten ermittelten Steuerkräfte sowohl einzelner Contribuenten, als ganzer Districte und Länder unter einander in das richtige Verhältniß zu bringen, und dieses in den Ziffern möglichst genau festzuhalten zu dem Behufe, damit die Umlage der Grundsteuer, sei nun deren Gesammt-summe eine hohe oder niedrige, nach gerechten Maßstäben in den angemessenen Theilbeträgen ans die Contribuenten (seien dieß Individuen oder ganze Länder) stattfinden möge. Wäre dieses richtige Verhältniß allseitig, namentlich länderweise ermittelt und imtc gehalten, so bliebe es von nur untergeordnetem Belange, ob die Catastral - Ansätze der reinen Bodenrente über oder unter der wirklichen reinen Bodenrente gehalten seien, ob eine Ueber- oder Unterschätzung stattgefunden habe, weil ja eben in dem richtigen Verhältnisse der Renten - Ziffern unter einander die Garantie für die richtige diesem Verhältniß gemäße Vcr-theilung der geforderten Steuersummc auf die Contribucn-ten geboten, und jede relative Ueberbürdung schon durch die relativ richtige Umlagsbasis hintangehalten würde. In diesem Falle könnten Steuererhöhungen, wie sie in den letzten Jahren im Gange waren und noch neuerdings durch das Finanzgcsetz für das Verwaltungsjahr 1863 gesteigert worsen sind, allerdings zu sehr schweren und drückenden Lasten werden, sie tvürden aber doch auf allen Steuerpflichtigen mit dem gleichen Gewichte gleichartig lasten, und namentlich die Ueberbürdung einzelner Länder nicht nothwendig zur unausbleiblichen Folge haben. So lange jedoch jenes richtige, der Wirklichkeit entsprechende Verhältniß in den Reinertrags-Ziffern (namentlich der Länder unter einander) als approximativ gerechteste Umlagsbasis nicht erinittelt und fest gehalten ist, wird und muß jedenfalls (und stünden die Catastralansätze im Ganzen auch tief unter dem wirklichen Reinerträge) eine ungleiche Vertheilung der Steuerlasten zum Nachtheile jener Länder eintreten, welche selbst in einer noch so billigen Schätzung über jene Linie hinaufgerückt wurden, welche sie in dem tvirklichen Verhältnisse ihrer Steuerkraft zu jenem anderer Länder thatsächlich innc halten. Das ihnen auf Grundlage dieser ungleichartigen UmlagS-basis zugewiesene Steuerprocent (gegenwärtig 16#) ohne XL. Sitzung. Zuschläge, wird dadurch schon in seiner Ziffer zur schreienden Unwahrheit, indem dieses angebliche Procent sich für sic auf eine ungleich höhere Ziffer steigert, eine Steigerung, die progressive immer größere und empfindlichere Dimensionen in den Ziffern der Zuschlagsprocente an-nimnit, je mehr derlei Zuschläge auf Grund der ungünstigen Umlagsbasis einem solchen Lande zuwachsen. Ist aber ein notorisch armes, und fast nnfrucbtbares Land in jenen Umlagsgrundlagen so hoch über daö Niveau, tvelches feiner Steuerfähigkeit im Verhältnisse zu den Steuerkräften anderer Länder durch die Wirklichkeit angewiesen ist, hinausgcrückt, daß es fast in die oberste Linie der Boden-Rentabilität hinaufgeschraubt erscheint, dann müssen sich folgerichtig auch die ihm dadurch aufgebürdeten Steuerlasten zu einer erschreckenden Höhe steigern, dann hat es einen Antheil an der Steuerlast der Gesammtheit zu tragen, welcher das gerechte Maß seiner Pflichten gegen diese weit überschreitet. In dieser niederdrückenden Lage befindet sich Krain; das geschilderte Mißverhältniß ist der Grund der Beschwerden und Proteste, welche dieses loyale und opferwillige Land gegen die ungerechtfertigte Höhe der Steuerlast, welche der stabile Cataster in seinem gegenwärtigen Bestände ihm auferlegt, erhoben hat und noch derzeit erheben muß. Dieses Land ist es, welches vor Allem an einer jener traurigen Nachwirkungen zu leiden hat, welche das großartige und gemeinnützige Unternehmen des stabilen Catasters in seiner gegenwärtigen Anwendung nur darum begleiten, weil wesentliche Bedingungen und Bestimmungen des Patentes vom Jahre 1817 unberücksichtigt und unausgeführt geblieben sind. Es war vorauszusehen, und der Gesetzgeber hat cs wirklich vorausgesehen, daß, nachdem die Catastral-operativnen nur allmählich nach einzelnen Ländern, und somit zu verschiedenen Zeiten, an verschiedenen Orten, von verschiedenen Organen, ja selbst unter dem Einflüsse verschiedener Instructionen durchgeführt werden konnten, die abgeschlossenen Operate nach den einzelnen Ländern auch höchst ungleichartig, namentlich bezüglich der relativen Höhe der ermittelten Reinerträge, ausfallen mußten, daß letztere daher unmöglich als gemeinsame Umlagsbasis für sämmtliche catastrirte Länder angenommen werden konnte, bevor nicht das entsprechende Verhältniß und Gleichgewicht durch angemessene Parificirung der Länder unter einander hergestellt worden sei, wie denn ja auch zur Herstellung des der Wahrheit entsprechenden Verhältnisses einzelner Contribuenten, Gemeinden n. s. w. gegen einander im Wege der Reclamationen vorgesorgt war. Das Patent vom Jahre 1817 bestimmt deßhalb ausdrücklich: §. 26. „Um denjenigen Ländern, in welchen daö System früher zur Ausführung gebracht wird, die Vortheile desselben noch vor der allgemeinen Ausgleichung in Beziehung auf die Vertheilung int Innern zuzuwenden, wird die dermal im Ganzen angelegte Grundsteuer-Summe tm Innern der Provinz nach den Resultaten der neuen Erhebungen umgelegt, die eigentlich stabile Quote für die Provinz im Ganzen aber erst dann best immt, wenn aus der Vollendung der Erhe-düngen in allen Provinzen das richtige Verhältniß derselben unter einander hervor gegangen ist". Es ist somit hier klar auf ein Stadium hingewiesen, welches der Umlage neuer, sich aus den Cataftral-Opera-tionen ergebender Quoten auf die einzelnen Länder vorauszugehen habe, nämlich das Stadium der Richtigstellung des Verhältnisses der Provinzen unter einander bezüglich 4 der neuen Catastral-Schatzungs-Resultate, und zwar erst nach deren Vollendung in allen Provinzen. Im gleichen Sinne vertröstet die vorbestandene Hofkanzlei die über daö für Krain so mißgünstige Schätzungsverhältniß gegenüber Steiermarks beunruhigten vormaligen Stände mit dem Erlasse vom 2. Mai 1840 Zahl 9288: „sie (Hofkauzlei) behalte sich vor, den geeigneten Zeitpunkt wahrzunehmen, in welchem diese Differenz entweder vollkommen ausgeglichen, oder auf eine allen Anforderungen entsprechende Art in der Steuernmlage berücksichtiget werden kann". Hier erscheint das auch seither nicht ausgeglichene Mißverhältniß zwischen Krain und Steiermark schon vor mehr als 20 Jahren als amtlich anerkannt. DaS Aus-gleichnngsstadium aber ist weder rücksichtlich dieses Miß-verhältnisses, noch viel weniger rücksichtlieh der zwischen sämmtlichen catastrirten Ländern bestehenden Differenzen jemals durchgeführt worden, und die Umlage der Grundsteuer hat ohneweiters mit allen Uebelständen solcher Differenzen auf diese Länder stattgefunden. Aber auch die in dem ersten Theile des §. 26 des Patentes vom Jahre 1817 angeordnete Bestimmung, daß vorläufig bis zu der allgemeinen Ausgleichung nur die alte Grundsteuersumme im Innern der Provinz auf Grundlage des Catastralsystems umgelegt werden solle, hat niemals praktische Geltung gefunden. Hätte sie diese in Krain erlangt, und wäre die bis 1843/44 bestandene Grundsteuersumme des Provisoriums pr. 535.731 fl. 11% kr. als Ordinariiim in Vorschreibung geblieben und nur nach dem neuen Systeme umgelegt worden, so wäre ein wesentlicher Grund späterer und noch andauernder Beschwernisse hinweg gefallen; indem sich nicht in Abrede stellen läßt, daß die Vertheilung der Steuertangenten auf die einzelnen Contribuenten im Innern dieses Landes jedenfalls eine gleichmäßigere und gerechtere ist, als die nach den Maßstäben des Josefinnmö, resp. des früheren Provisoriums bis dahin bestandene. Auch die späterhin zugewachsenen Zuschläge hätten sich nicht zu jenem Mißverhältnisse potenzirt, welches den Cvntribuen-ten dieses Landes gegenwärtig so augenfällig überbürdet. Die ersten verhängnißvollen Wirkungen der Nichtbeachtung der so eben erörterten beiden Hauptbestimmungen des §. 26 (Patent vom Jahre 1817) traten im Verwaltungs-jahr 1843/44 zu Tage, als die bisherigen Steuersummen mehrerer Nachbarprovinzen, darunter die culturverwandten innerösterreichischen Länder Steiermark, Kärnten und Krain zusammen gefaßt und nach Dem stabilen Cataster auf diese Länder umgelegt wurden, eine Operation, in Folge welcher die bisherige Steuerquote Krains von 535.731 fl. 11% kr. auf '682.547 fl. 34 kr. C. M. erhöht, mithin um 146.816 fl. 22% kr. gesteigert, während Die alte Lan-des-Quote Kärntens von 602.147 fl. 45% kr. auf 449.996 Gulden 55% kr., jene Steiermarks von 1,432.258 fl. 51% kr. auf 1,300.707 fl. 55 fr. herabgemindert wurden, Kärnten sonach eine Erleichterung von 152.150 fl. 49% kr., Steiermark von 131.550 fl. 56% kr. an jährlicher Grundsteuervorschreibung erfuhr. Als das dießbezüg-liche Stcuerpostulat Den damaligen Ständen Krains auf Dem Landtage am 11. September 1843 kund gegeben wurde, hielten sie sich als gesetzliche Vertreter der Steuerinteressen des Landes in ihrem Gewissen aufgefordert, sich bezüglich der Zustimmung und Mitwirkung zu einem noch auf so unsicherer Basis beruhenden Besteuerungssystem ausdrücklich zu verwahren, gleichzeitig aber in einer begründeten Vorstellung an Den Stufen des Thrones die entsprechende Abhilfe zu erbitten. Dieses unter 9. Mai 1844 von dem verstärkten ständischen Ausschüsse ausgefertigte Majestäts-Gesuch und die weiter durch ständische Abgeordnete in Wien gepflogenen Verhandlungen hatten zur Folge, daß mittelst a?h. Entschließung vom 6. Juli 1845 (Hofkanzlei-Verordnung vom 12. ejusdem Z. 23326) eine von Ämtswege» vorzunehmende Untersuchung und Berichtigung der Eatastral-Schätzungen im ganzen Neustadtler, theilwcise nach einzelnen Culturen auch im Laibacher und Adelsberger Kreise angeordnet wurde. Man würde ungerecht sein, Die Vortheile, welche diese Revision des Catasters Dem Lande, und namentlich einzelnen Theilen desselben zugewendet hat, verkennen zu wollen, wenn auch diese Vortheile hinter den gerechten Erwartungen der Bevölkerung zurück geblieben sind. Die schreiendsten Mißstände der früheren Schätzung, insbesondere in Den sich unmittelbar berührende» Grenzgemeinden, sind beseitigt, manche Ungleichheiten im Innern des Landes ausgeglichen und dadurch der ganzen Provinz eine Herabminderung von 40.028 fl. im Or-dinarium der Grundsteuer zu Theil geworden, eine Erleichterung freilich, die erst im Jahre 1849 und zwar nur auf dieses Jahr in'S Leben getreten, gar bald aber wieder vereitelt worden ist, indem schon im folgenden Jahre 1850 die Reihenfolge jener fortwachsenden Zuschläge beginnt, welche die ans 641.791 fl. C. M. herabgeminderte Grund-steuer-Vorschreibung int Laufe der Jahre bis zu der gegenwärtigen Höhe von 989.271 fl. ö. W. gesteigert haben. Andererseits aber müßte man vor der klaren Sachlage die Augen verschließen, wenn man nicht aussprechen wollte, daß durch jene Revision dem Gegenstände der Beschwerde keineswegs gründlich und im ganzen Umfange abgeholfen, und daß namentlich daö Mißverhältniß von Land zn Land noch nicht behoben ist. Die Gründe liegen zum großen Theile in dem nicht ganz unbefangenen und unabhängigen Vorgehen der Re-vistonsorgane, welches zu erörtern jedoch gegenwärtig vom Ziele zu weit ableiten würde. Um aber ein gewagt scheinendes Wort nicht ohne Belege anszusprechcn, sei sich dießfalls auf Den Amtsbericht deö k. k. Kreisamtes Neustadt! vom 23. März 1847 Z. 3693 berufen. Thatsache ist es, und zwar behördlich und außerbchördlich anerkannte Thatsache, daß das Mißverhältniß zwischen Krain und den Nachbarprovinzen, wie es in der erwähnten Majestätsbeschwerde Der vormaligen Stände dargestellt wurde, im großen Ganzeit, wenn auch in ettvas gemilderter Ziffer noch fortbesteht, ja daß dieses für Krain so ungünstige Mißverhältniß seither dadurch noch größere und weitere Dimensionen angenommen hat, als noch andere mittlerweile catastrirten Länder ohne vorausgegangene Ausgleichung ihrer Schätzungs-Differenzen in die Umlage nach dem Catastcr einbezogen worden sind, und Die allen ebenmäßig anrepartirte Ziffer von 16# des Reinertrages als Grundsteuer-Kimplum bei diesen Umständen unter dem Scheine der Gleichmäßigkeit in Wirklichkeit die größte Ungleichartigkeit in der Heranziehung zur Tragung Der Staatslasten in sich birgt. Diese Ungleichartigkeit wird in Den nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellungen, Denen die vom k. k. Finanzministerium veröffentlichten statistischen Tafeln zu Grunde liegen, zur deutlichen Anschauung gebracht. (Tabelle I.) *} Der erste Anblick dieser Tabelle scheint dem eben Gesagten zu widersprechen, wenn man daraus ersieht, daß in Krain auf 1 Kopf Der Volkszahl eine der niedrigsten *) Die Tabellen sind am Schluffe der Sitzung beigefügt. Durchschnittsziffern bet Grundsteuer 1 fl. 26 fr. C. M. i (nur Küstenland und Dalmatien haben eine niedrigere) und auf 1 Joch nur 26 fr. entfalle» (nur Salzburg, Kärnten, Küstenland und Dalmatien stehen niedriger hu Ansatz). Aber die Berechnung nach Köpfen ist hier illusorisch, da die Grundsteuer nicht nach Köpfen der Volks-zahl, sondern nach Grundbesitzern vertheilt wird. Auf einen Grundbesitzer in Kram entfallen aber an Grundsteuer 5 fl. 45 fr., allerdings weniger als in den Nachbarländern Kärnten (wo auf 1 Grundbesitzer 8 fl. 36 fr. kommen) und Steiermark (mit je 6 fl. 54 kr.), was aber wieder daher rührt, weil der auf 1 Grundbesitzer in Kram entfallende Grundbesitz 131S/1S Joch, um so viel kleiner ist, als jener, welcher in Steiermark (16 l0/i«) und in Kärnten (24u/lfi) auf je einen Grundbesitzer entfällt; eine Differenz, die dadurch erklärbar wird, daß in Kram die Theilbarkeit der Grundstücke längst schon gesetzlich und praktisch besteht. Um aber zu beurtheilen, ob die auf einen Grundbesitzer fallende Grundsteuer-Quote eine ganz angemessene sei, muß man die Eigenschaften seines Wirth-schaftögutes nach dessen Bestandtheilen, namentlich die aus den Verhältnissen der höheren Culturen (des bearbeiteten Bodens) zu den niedrer» Culturen (des unbearbeiteten Bodens) sich ergebende Ertragsfähigkeit in's Auge fassen. Und da muß man gestehen, daß der Grundbesitzer in Krain mit einem Areale von 13ia/1(; Joch, wovon nur ein Drittel (48/,u Joch) bearbeiteter, zwei andere Drittel (82%o Joch) aber unbearbeiteter Boden sind, unter sehr ungünstigen Bedingungen wirthschaftet, indem namentlich die scheinbar unerhebliche Steuer auf dem werthloseren Boden als dem größeren Theile seines Besitzes lastet. Es ist einleuchtend, daß der Grundbesitzer in Nieder-Oesterreich, bei dem 67/lß Joch bearbeiteten Bodens nur einem Areale von 4"/,,.. unbearbeiteten Bodens gegenüber stehen, oder jener in Mähren mit 514/1B Joch bearbeiteten gegen 3:,/,(; IW unbearbeiteten Bodens unter günstigeren und gewinnreicheren Wirthschafts-Verhältnisscn arbeiten, als der kraiuische Grundbesitzer mit seinem grösseren Grundbesitze, und daß sie eben dadurch ihre Steuer-tangente von 9 fl. 8 fr. und bezüglich 10 fl. 8 kr. leichter aufbringen werden, als dieser die geringere von 5 fl. 45 fr. Das ganz gleiche Verhältniß von bearbeiteten zu unbearbeiteten Boden, wie bei je einem Grundbesitzer waltet auch bei den auf der Tabelle erscheinenden einzelnen Ländern ob; der Durchschnitts-Reinertrag von 2 fl. 2 fr. mit der entsprechenden Grundsteuer Pr. 26 kr. vom Joch in Krain, geht größtenthcils aus den zwei Dritthei-len der niedern Culturen unbearbeiteten Grundes hervor, und verliert dadurch den anfänglichen Schein der Unbedeutenheit. Das Land Krain versteuert sonach in seiner Grundsteuer-Summe (Heuer von 989.271 fl.) zwei Drittheilc unbearbeiteten Grundes (Wälder, Hutweiden) und nur ein Drittheil von höheren ergiebigeren Boden-Culturtzattungen, wie sich aus dem Verhältniß des Flächenmaßes seines unbearbeiteten Bodens 1,113.371 Joch zu jener seines bearbeiteten 540.620 Joch innerhalb seines productiven Gestimmt-Areales von 1,653.991 Jochen anschaulich ergibt. Es zeigen sich sonach schon in diesen Zusammen-• stellungen die unverkennbaren Spuren jener Mißverhältnisse in den Catastralschätzungen, welche Krain am meisten zu beklagen hat. Diese Wahrnehmung wird jedoch zur klaren Ueberzeugung, je näher man die einzelnen Culturgattungen prüfend in's Ange faßt; eine solche Prüfung aber bringt gleichzeitig mit dem obwaltenden Mißverhältnisse auch manche Erklärungsgründe seines Entstebens zur deutlichern Anschauung. Der Catastral - Reinertrag ist das Ergebniß eines combinirten und complicirten Calcüls, in welchem sich einerseits die Natural-Production mit den Producten-preisen zur Ermittlung des Geld-Brutto-Ertrags, andererseits die aus mannigfachen Zifferausätzen sich summi-rendcn Culturskosten zur Ermittlung des Abzugs-Pro-centcs als Hanptfactoren gegenüber stehen. Es ist einleuchtend , daß eine einzige zu hoch oder zu niedrig gestellte Ziffer das ganze Rechnungsgerüst ans seinen Proportionen verrücken und das wahre Verhältniß zn gefährden vermag. Hieraus erklärt und entschuldigt sich, daß verschiedene Schätzungsorgane, in verschiedenen Ländern, zu verschiedenen Zeiten beschäftigt, auch wenn sie das gerechte Ebenmaß in ihren Operationsbezirken pflichtgemäß und gewissenhaft innehielten, dennoch Schätzungsresultate zu Stande brachten, welche mit jenen anderer Organe und Districte in bedenklicher Differenz standen und den Widerspruch der darunter Leidenden wecken mußten. Daß in Krain gar manche jener Ziffern verhältnißmäßig zu hoch gegriffen wurden, wird ans der nachfolgenden das Ackerland mehrerer catastrirtcr Länder betreffenden Tabelle ersichtlich. Mögen immerhin einzelne Gegenden andere Culturen z. B. den Weinbau, den Futterbau in Verbindung mit der Viehzucht, die Forstwirthschaft u. s. w. als ihre gewinnreichsten Einkommenquellen nennen, so bleibt die eigentliche Feldwirthschaft, der Ackerbau docb unbestritten im großen Ganzen das sichere Fundament und der Regulator der gestimmten Landwirthschast. In diesem Sinne ist ihm auch im Cataster die Hauptrolle zugewiesen und manche andere Culturen haben sich in ihren Ziffer - Ansätzen vorschriftsmäßig nach ihm zu regeln. Darum sind die bei dem Ackerlande obwaltenden Differenzen von eingreifender Wichtigkeit und einer genaueren Erörterung würdig. (Tabelle H.) Ein Blick auf die Tabelle zeigt, daß unter allen hier aufgezählten Ländern (nebst Krain noch Nieder- und Ober- Oesterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Küstenland, Mähren, Schlesien, Großherzogthum Krakau, und Dalmatien) Krain mit 17 fl. 5 kr. pr. Joch den höchsten Geldbrurto- und mit 7 fl. 22 fr. den höchsten Rein - Ertrag aufweist, obschon cs in den Hauptkörner-Gattungen Weizen 83%4 Metzen pr. Jochs und Korn Metzen die geringste Bodenproduction (Küstenland und Dalmatien abgerechnet) als Ratural-Brutto-Ertrag besitzt; auf gleich niedriger Productions - Stufe steht cs durchschnittlich in den übrigen Erzeugnissen des Ackerbaues. Man sollte nun denken, wo die Productionskraft des Bodens eine so karge, müsse dem nothwendig um so grösseren Culturaufwaudc auch ein höheres Abzngsproccnt entsprechen; und doch hat die fruchtbarere Steiermark ein höheres Abzugsprocent (60%) als Krain (56%), etwas höher sogar, als das prodnctionsschwächste Dalmatien (60%). Ein noch wesentlicherer Erklärungsgrund für die überraschende Höhe des angeblichen Acker-Reinertrages in Krain liegt in den Catastral-Preisen. Unter allen genannten Ländern hat Krain nach Salzburg den höchsten Preis des Weizens mit 2 fl. 19% fr. C. M. und des Kornes mit 1 fl. 19 kr., somit höher als Nieder-Oesterreich, Steiermark, Kärnten, Mähren, Schlesien, Krakau, Dalmatien. Aehnlichc Höhe» nimmt es mit den Preisen der übrigen Erzeugnisse des Ackerlandes ein. Gerste (1 fl. 10) und Hafer (42% fr.) Krams stehen sogar unter allen genannten Ländern im Preise am höchsten. Die Kartoffeln (17 fr.) sind nur in Dalmatien (18 fr.) höher im Preise veranschlagt. Mais in Krain (1 fl. 4* 12% kr.) steht nur in Dalmatien 1 fl. 14l/. kr. und Küstenland j fl. 16 fr. höher, Cinquantin 1 fl. 2 Fr., im letzteren jedoch niedriger. Von andern nicht in der Tabelle vorkommenden Erzeugnissen erscheint der Preis des Flachses (pr. Ctr.) mit 11 fl. 40 fr. in Kram höher als in Kärnten 8 fl. 52 fr., Mähren 9 fl. 49 fr., Schlesien 11 fl. 24 y. fr. und Nieder - Oesterreich 7 fl. 50 fr., jener von Kleefutter und Esparsette in Kram (31 fr.), während er auf gleicher Höhe nur in Mähren (31% fr.) in allen andern Ländern aber niedriger steht. Wollte man zur Erklärung der uuverhältnißmäßig hoch gegriffenen Körnerpreise in Kram, das bekanntlich an Cerealien nicht so viel erzeugt, als es braucht, auf dessen Marktpreise hinweisen, so müßte man dagegen auf den Unterschied aufmerksam machen, der zwischen den Preisen jener Märkte, ans welche der Producent seinen Ucberfluß zum Verkaufe bringt, und den Preisen jener Märkte besteht, auf welchen der Landmann den Mangel seines eigenen Bodens durch Ankauf deS ihm nothwendigen Nahrungsmittels zu decken hat. Letzteres ist der Fall mit den Marktpreisen Krams und die Preishöhe des nicht im Lande erzeugten, sondern von Außen importirten Produktes kann einer gerechten Boden-Ertragsschätzung füglich nicht zu Grunde gelegt werden (Bravo! Bravo!). Das Gesagte erklärt, wie cs zuging, daß die karge Ackerkrumme Krains im Cataster mit einem höheren Reinertrag beziffert werden konnte, als die andern genannten Länder mit Einschluß Mährens und seiner gesegneten Hanna. Es tritt aber auch das bestehende Mißverhältniß und die dringende Nothwendigkeit überzeugend hervor, so namhafte Ungleichheiten int Sinne einer gerechten Grundbesteuerung thun-lichst bald znm Ausgleich zu bringen. Da nach der Schätzungs-Instruction die Culturgattung der Gärten sich in der Art nach dem Ackerlande zu normirat hat, daß die letzte Classe der Gärten mindestens der 1. Ackerclasse gleich zu halten ist, so ergibt sich daraus, daß die bei dem Ackerlande Krains nachgewiesene Ueberschätzung folgerichtig auch bei den Gärten stattfinden mußte. Und in der That weist Krain mit 12 fl. 27 fr. pr. Joch gegenüber seinen Nachbant Steiermark mit 10 fl. 30 fr., Kärnten 12 fl. 9 fr., Küstenland 9 fl. 50 fr. den höchsten Reinertrag auch von den Gärten aus, welche in Kram das nicht unbeträchtliche Areale von 2.683 Joch einnehmen. Die gleiche Einwirkung übt die Schätzung des Ackerlandes aus die Bauarea aus, welche instructions-gemäß den Aeckern II. Classe gleichgehalten werden muß. So nimmt die Bauarea Krains unter den auf der Tabelle III. ausgeführten cilf Kronländern an Höhe der Geld- Brutto- Ertragsziffer mit 18 fl. 47 fr. und der Rein - Ertragsziffer mit 8 fl. 29 fr. den obersten Rang ein. Die Gesammtbauarea des Landes mit 4.787 Joch erscheint mit einem Geld-Bruttoertrag von 89.891 fl. und einem Reinertrag von 39.738 fl. angesetzt. Es ist hier der direkte Einfluß der überhöhen Schätzung des kramischen Ackerlandes auf die mit ihm vorschriftsgemäß zu parificirenden Culturen dargestellt, aber es ist nicht zu verkennen, daß der Ackerbau als Gruudveste und Regulator der gesummten Landwirthscbast auch auf die andern Cultursgattungen, wie in der Wirklichkeit, so auch in der Katastra!-Schätzung seinen indi-recten Einfluß ausübt, und daß demnach auch rücksichtlich der letzteren zu hoch gegriffene Ansätze von jenen Organen ausgehen mußten, welche das Ackerland Krains in einer auf den ersten Blick erkennbaren aller Verhältnisse spottenden Ueberhöhe tarirt hatten, einer Ueberhöhe, die allein schoit genügen müßte, über die Eignung der hierläudigen Catastral-Schätzung zur praktischen Anwendung bei combinirten länderweisen Grundsteuer-Umlagen den Stab zu brechen. Wenn auch ans den folgenden, die andern Hauptculturen betreffenden Tabelle», die erörterten Mißverhältnisse auch nicht so schlagend hervortreten, so sind doch auch bei diesen jene mittelbaren Einflüsse zu Ungunstcn Krains theilweise nicht zu verkennen. (Tabctlc III.) Das Wiesenland Krains nimmt bekanntlich in den landwirthschastlichen Verhältnissen dieses Landes eine sehr ungünstige Stellung ein. Das Zurückbleiben seiner Viehzucht ist eine fühlbare Folge davon. Das Land ist ein in großen Strecken qucüenarmes, und seinen Wiesen fehlt zumeist eine der Hauptbedingungen der Produktivität, die regelmäßige Bewässerung. Der Cataster hat diesen Mangel znm Theil anerkannt, indem er den Natural - Brutto-Ertrag eines Joches Wiesen mit nur 4S5/,no Ctr. Heu beziffert und nur Küstenland und Dalmatien mit niedrigeren Ziffern ausführt. Aber wie ist der Widerspruch erklärbar, daß derselbe für das Heu so karge Wiesenboden doch an Grummet so fruchtbar wird, daß sein Gesammt-Brutto-Ertrag pr. Joch 7ß7/100 Ctr. betragen soll? mithin im Herbste eine höhere Productiouskrast entwickelt, als das im Frühjahre bei der Heuproduction ihm so überlegen dargestellte Wiescn-Areale der meisten andern auf der Tabelle ersichtlichen Länder? (Hört! Hört! — Sensation.) Auch was die Heu- und Grummetpreise anbetrifft, reiht Kram wieder unter den mit den höchsten Preisen angesetzten Ländern; sein Preis für süßes Heu (31% pr. Ctr.) ist der höchste, jener für süßes Grummet (25 fr.) der zweithöchste (nur Mähren mit 26 fr. höher) aller genannten Länder. Beispielsweise (obschon eigentlich nicht hieher gehörig) sei erwähnt, daß auch sogar das Schilfheu Krains in der Preishöhe von 12 fr. nur von Mähren 12 fr. und Küstenland 12% fr. erreicht wird. Dem wahren Verhältnisse von Culturaufwaiid und Boden-Production dürfte es gleichfalls kaum entsprechen, daß das Abzugsprocent bei der Cultnrgattnng Wiesen (von Küstenland und Dalmatien zu geschweigen) in Salzburg, Steiermark und Kärnten ein höheres ist, als in dem beziehungsweise productivns-sterilerem Krain. Die bezeichneten Rechmingsfactoren ins Auge gefaßt, dürfte Krain, welches in ausgedehnten Strecken seines Gebietes bezüglich des Wiesenlandes an Aridität mit Küstenland und Dalmatien verwandte Verhältnisse ausweist, auch in dem beim Wies-lands-Neinertrage scheinbar zu seine» Gunsten sprechenden Ziffern doch noch über der Wirklichkeit veranschlagt stehen. Die Behandlung von Hutweiden hängt vorschriftsgemäß in einer angemessenen Parificirung mit dem Wieslande zusammen und regelt sich nach Letzterem, daher im Wesentlichen namentlich in Bezug auf Productenpreise das oben Gesagte auch auf das Wiesland Krains anwendbar ist. Unbemerkt möge es jedoch nicht bleiben, daß die Hutweideii mit Holznutzung in Krain int Reinerträge pr. 27 fr. höher stehen, als jene Kärntens (24 fr.), Sleiermarks (26 fr.) und Küstenlands (24 kr.), was nur durch die hohen Catastralpreise des Holzes in Krain erklärbar sein dürfte. Ganz unerklärbar aber bleibt bei den Weiden mit Obstnutzung die Höhe Krains mit 9 fl. 3 kr. jenen Kärntens (4 fl. 25 kr.) und Steicr-marks (3 fl. 26 fr.) gegenüber. ' (Tal'ktlc IV.) Das Weinland Krains, namentlich UnterkrainS, welches vor der im Jahre 1845 allerhöchst angeordneten Revision in der allerschreiendsten Ueberschätzung gegenüber der Weiiibaudistricte der Nachbarländer, insbesondere Steiermarks stand, hat durch jene Nevisron eine anerken-nenswerthe Berücksichtigung gefunden, welche die Dnrch-schnittsziffer des Reinertrages im Verhältnisse von Land zn Land als eine der Wirklichkeit näher stehende erscheinen läßt. Gegen die frühere Ziffer Krains 13 fl. 47 y4 Kreuzer, beträgt die jetzige nur 10 fl. 492/4 kr., die frühere Durchschnittsziffer des Nenstadtler Kreises 14 fl. 392/., die jetzige 11 fl. 16y4 kr. Die int Adclsberger Kreise 6 fl. 592/4 fr. ist sich gleich geblieben. Die ztvischen weinbantrcibenden Gegenden und Gemeinden demungeachtet hie und da noch fortbestehenden erheblichen Differenzen können an diesem Orte, wo cs sich nur um das Verhältniß der Länder unter einander handelt, füglich nnberührt bleiben. Eine geringere Abhilfe hat das Waldland Krains im Wege jener Revision gefunden, wenn auch die gegenwärtige Durchschnittsziffer eine kleine Herabminderung gegen die früher bestandene erfuhr. Die Ziffern der Tabelle drücken noch bei Weitem nicht das richtige Verhältniß der reinen Waldrente Krains zu jener anderer Länder aus. Von Ober- und Niederösterreich, Mähren und Schlesien kann hier füglich nicht die Rede sein, denn die großartigen tlnd reichlichen Productions- und Absatzverhältnisse jener Länder, gepflegt durch die lohnendste Forstwirthschaft lassen eine Parallele mit Krain gar nicht zu. Aber daß das richtige Verhältniß zwischen den unter verwandten Culturverhältnissen stehenden und ähnliche Industriezweige pflegenden Nachbarländern in den Ziffern nicht correct ausgedrückt ist, welche für Krain den Reinertrag der Hochwaldungen mit 23 kr., für Kärnten 16 kr., für Steiermark 20 kr., jenen der Niederwaldungen für Krain mit 28 kr., Kärnten 15 kr., Steiermark 21 kr. veranschlagen, diese Ueberzengung muß auf den ersten Blick sich aufdringen. Obschon Krain im Natur-Brntto-Ertrage a 91/100 Klftr. pr. Joch mit Kärnten 90/i00 fast gleich, gegen Steiermark 12/100 aber namhaft niederer steht, hat es doch den höchsten Reinertrag aufzuweisen, weil auch hier wieder die Durchschnittspreise des Holzes pr. Klafter, Krain 26 kr., Kärnten 17*/4 kr., Steiermark 19 kr. zu Ungnnsten Krains einwirken. Legt man — ganz abgesehen von der gänzlichen Unverkänflichkeit des Holzes in manchen Gegenden Krains — die allerdings in einigem Aufschwünge begriffene aber doch den gleichen Unternehmungen Steiermarks und Kärntens gegenüber in bescheideneren Grenzen sich bewegende Industrie Krains in die Wagschale, vergleicht man unbefangen insbesondere die Montan-Jndnstrie der drei genannten Länder in ihrem Einfluß auf Absatz und Preis des Holzes, und das angedeutete Mißverhältniß wird nicht in Abrede zu stellen sein. Ziffern mögen den gegenseitigen Stand jener Industrie einigermaßen beleuchten. Nach den statistischen Tabellen des Finanzministeriums beträgt das Jahreseinkommen von Industrien und Gewerben in Steiermark 5,793.108 fl., in Kärnten 2,212.825 fl., in Krain 2,123.535 fl.; nach Czörnig bewertheteu sich im Jahre 1859 die aus betn Bergbau- und Hüttenwesen gewonnenen Producte in Steiermark aus 7,609.082 fl., in Kärnten auf 3,185.985 fl., in Krain aber nur auf 1,385.425 Gulden. (Bewegung.) Sieht man aber von der läudcr-weisen Durchschnittsziffer des Waldreincrtragcs ab, und faßt man jene Landcstheile ins Auge, welche vorzüglich die genannte Montan-Jndnstrie repräsentiren, und stellt man demgemäß die durchschnittliche jochwcise Reinertrags-Ziffer von den Hochwäldern des Laibacher Kreises in Kram mit .........................................21 kr. jener des Judenburger \ und des Drucker Kreises ! dann des Villacher Kreises und des Klagenfurter in Steiermark in Kärnten 8 1074 14 kr. 17 y4 „ gegenüber, so erscheint das zu Ungnnsten Krains auch in der Schätzung des Waldlandes obwaltende Mißvcrhältniß noch schlagender. Wollte man als einen Erklärungsgrund hiefür die dem Absätze des Markantilholzes günstigere Lage Krains in Nähe der adriatischen Seehäfen anführen, so könnte einer solchen Hinweisung für den Laibacher Kreis doch nur eine theilweise, auf wenige Bezirke beschränkte Geltung zugestanden werden; sie wäre nur für den Adelöberger Kreis eine allgemeiner zutreffende, welcbe aber auch für letzteren bereits durch die noch höhere Reiner-tragsziffer (242/4 kr.) ihren unverkennbaren Ausdruck im Cataster erhalten hat. Am Auffallendsten jedoch wird das besprochene Mißverhältniß, wenn man den im Ganzen so industriearmen Nenstadtler Kreis mit 290.056 Joch Waldbodens und 114.132 fl. 512/4 kr. Reinertrages davon, den Industrie-Kreisen Steiermarks und Kärntens mit ihren ungleich größern Waldstächen, gegenüber hält, nämlich dem Judenburger mit 367.076 Joch und 49.137 fl. 42% kr. Reinertrag und dem Brücker mit 328.515 Joch Waldlandes und 57.107 fl. 33 kr. Reinertrages, daun dem Klagenfurter mit 385.412 Joch und 111.524 fl. 24' kr. Reinertrages und dem Villacher Kreise mit 342,639 Joch und 79.069 fl. 21 % kr. Reinertrages. Da wird man vollends überzeugt, daß die hinter dem Waldlande dieser Kreise an Arealumfang und Absatzfähigkeit so namhaft zurück stehende Waldfläche des Neustadt-ler Kreises mit dem unverhältnißinäßig höchsten Reinerträge von allen veranschlagt ist, mit einem Reinerträge sogar,^ welcher jenen des Brücker Waldbodens beiläufig um die Hälfte, jenen des Judenburgers um mehr als die Hälfte übersteigt. In dem gleichen Mißverhältnisse steht folgerichtig auch die Grundbesteuerung. Nur dort, wo die als Basis der Grundbesteucrung ermittelte reine Bodenrente ans einer richtigen Bilanzirung der Ertragsfähigkeit des Grundstückes, der Absatzpreise der Producte und der sich daraus ergebenden Zahlungsfähigkeit des Grundbesitzers hervorging, wird auch die aus der so ermittelten wirklichen Bodenrente sich entziffernde Grundsteuer als eine der Steuerkraft des Contribuenten angemessene gelten können. Treten für den Grundbesitzer noch anderweitige Erwerbsquellen hinzu, so wird er selbst von Mißjahren und höheren Steueranforderungen in verhältnißmäßig geringerer Schwere getroffen werden. Es bleibe hier unerör-tert, ob und in wie weit die Catastralbewerthung noch jetzt nach geänderten Zeitverhältnissen, nach Durchführung der Grundentlastung u. s. w. in Krain so hoch über den wirklichen Bodenwerth gegriffen erscheine, wie vor 20 Jahren bei der Einführung des stabilen Catasters in diesem Lande, da es sich gegenwärtig zunächst nur um die Darstellung der zwischen den Schätzungen der verschiedenen Länder des Reiches bestehenden Mißstände handelt. Die Behauptung jedoch, daß derlei Neberschätzungen int Lande noch fortbestehen, dürfte auch jetzt noch keine allzu gewagte sein. Der Gegenbeweis, den man durch die Hinweisung zu führen glaubt, daß keinem ordentlichen Grundbesitzer in Krain sein Grundstück um den Catastral-Schätzungs-Prcis feil wäre, und daß Güterverkäufe stattgefunden haben, bei welchen der factische Verkaufspreis den Catastral-Grnndwcrth bei Weitem überstieg, dieser Beweis ist kein haltbarer. In ersterer Beziehung ist zu entgegnen, daß einem ordentlichen Landwirthe sein Besitz in der Regel gar nicht (Lebhafter Beifall, Rufe: Sehr gut und dobro im Hause und im Zuhörerraumc), in Ausnahmsfällen aber eben deßhalb nur um die höchsten Preise feil ist. (Bravo, Bravo, sehr gut!) Die Preishöhe der in den letzten Jahren Hierlands angekauften Güter jedoch findet ihren Schlüssel in der Entwer-thung der Valuta und der Werthpapiere, welche manchen sorgsamen Hausvater veranlaßte, die Ersparnisse seines Lebens für die ©einigen lieber in dem sichern und bleibenden, wenn gleich wenig erträglichen Besitz von Grund und Boden zu hinterlegen, als den Schwankungen des Courses preis zu geben. (Rufe: Sehr richtig, Bravo, Bravo, sehr gut!) Man frage doch vielmehr bei derlei Güterkäufen nach der Renke, welche sie jetzt wirklich den Erkäufern abwerfen, und ob diese dem Ankaufs-capitale auch entspricht? Denn da es sich hier um eine periodische Leistung (die Jahressteuer) handelt, kann dieser sachgemäß nur ein periodisches Einkommen, die wirkliche Bodenrente, gegenüber gestellt werden. Diese aber steht erfahrungsgemäß gerade bei den neuen Güterankäufcn oft tief unter dem Catastral-Rcin-ertrage. Eher könnte man nach der Natur der Dinge aus die Resultate von Verpachtungen hinweisen, aber auch diese werden in äußerst seltenen Fällen zu Gunsten der hohen Catastral-Ansätze sprechen. So ist beispielsweise bereits im Rcichsrath nach authentischen Quellen darge-than worden, daß die Grundsteuer von verpachteten Staatsgütern in Wcstgalizien 6]/2#, in Croatien 9'/„L, in Nieder-Oesterreich 20 y2#, in der Baczka 26#, im übrigen Ungarn 31#, in Ostgalizien 41#, in Böhmen 65# und in Krain sogar 68# des gestimmten jährlichen Pachtertrages absorbirt; ein Beweis, daß wenigstens bei den Staatsgütern in Krain die wirkliche Pachtrente weit unter dcr Bodenrente des Catastcrs zurück blieb. (Rufe: Sehr richtig!) Die Steuerkraft des Contribuenten in Krain ist, andern Ländern gegenüber, eine sehr geringe und beschränkte; sie wird weder durch die Bodenbeschaffenheit des Landes ausreichend genährt, noch durch andere günstige Erwerbsquellen unterstützt. Letztere waren Hierlands immer nur im mäßigsten Umfange vorhanden, und selbst dieser ist in neuerer Zeit merklich geschmälert worden. Die Eisenbahn, so segensreich für die Verbindung entfernter productenreichcr Gegenden mit den Marktplätzen des Welthandels, hat in Krain eine große Anzahl kleiner Grundbesitzer um einen ausgiebigen Nebenerwerb gebracht, eine noch größere Zahl vom Tagwerke lebender Individuen brodlos gemacht. Der früher hier so blühende und seine Zuflüsse in zahlreichen Abzweigungen ausspendende Speditionshandel liegt seither ganz zu Boden. Der letzte Bericht der krainischen Handels- und Gewerbekammer weist nach, daß der Speditionszug allein 20 Meilen im Lande betragen und in diesem Geschäslswege allein 2 Millionen Gulden in Umlauf gesetzt habe. Manche Industriezweige untergeordneten Ranges, welche meist den kleinen Gewerbsinann Hierlands nährten, wie z. B. die Tuch-, Leinwand-, Siebfabrikation, sind durch die Entwicklung des Maschinenwesens von ihren Absatzplätzen verdrängt und dem Verfall zugeführt worden. Die Grundbücher weisen ein besorgnißerregendes Anwachsen von Belastungen auf (Rufe: Ja Wohl!); eine Folge dcr zunehmenden Verschuldung sind die immer häufigeren erecutiven Veräußerungen, welche in manchen Bezirken schon die bedenkliche Zahl von 40—50 alljährlich erreichen. (Rufe: Sehr wahr!) Um die Steuer erschwingen zu können, verkauft der Landmann seine liebste Habe, seinen Vichstand, und so gibt es bereits thatsächlich ganze Ortschaften in Unterkrain, welche keinen Viehstand besitzen (Rufe: Sehr richtig!) und zur Bearbeitung ihrer Gründe sich aus Croatien entlehnten Viehes bedienen müssen. (Sehr wahr, sehr richtig!) Die Kargheit des Bodens in mehreren Landes-theilen zwingt deren Bewohner in zahlreichen Massen alljährlich ihren Erwerb außerhalb des Landes zu suchen, und so wird jeder den Bewohnern von Gottschce, Tscher-nembl, Möttling u. s. w. ausgefertigte Hausirpaß ein ämtliches Armuthszeugniß für deren Heimatboden. (Rufe: Sehr wahr, vollkommen richtig!) Die in jenen Gegenden wiederholt vorgekommenen Hungerjahre sind noch in Jedermanns Erinnerung. — Zu den regelmäßigen Truppen - Durchzügen mit allen ihren Lasten an Vorspannslcistungen, Einquartierungen u. s. w., welche das Land schon durch seine geographische Lage im Interesse der Gesannntmonarchie vorwiegend zu tragen hat, kamen noch im letzten Dccennium wiederholte ungewöhnliche Ansammlungen und Aufstellungen großer Heeresmassen. Eines der unverkennbarsten Symptome der Gcldarinnth Krains liegt schon darin, daß laut der ämtlichen Einkommensteuertabellen eine der allerniedrigsten Einkommensteuer-Tangenten (8 kr. Pr. Kopf) auf Krain entfällt. Durch die vor Jahren (1809) stattgehabte Jncamcrirung des gesammtcn Landes - Vermögens fließen seine früheren Einkommensquellen noch jetzt größ-tentheils in die Staatskasse, das Land aber ist gezwungen, seine dringendsten Erfordernisse durch Landcsumlagen zu decken, welche bereits die hohe Ziffer von 41°/0 des Stenerguldcns erreicht haben. (Rufe: Richtig!) Seit zwanzig Jahren mit einer unvcrhältnißmäßigcn von Jahr zu Jahr anwachsenden Ucberlast an Grundsteuern beschwert, muß die Steuerkraft des Landes sich endlich erschöpfen und erlahmen. Dcr Herr Finanz - Minister hat im Reichsrathe aus den wirklich erfolgten Steuer-Einzahlungen den zuversichtlichen Schluß ans die nngeschwächt fortbestehende Stcuerkraft der Länder gezogen, auf die Thatsache sich fußend, daß im Jahre 1862 die Einzahlungen in den deutsch-slavischen Krouländern um 1,953.000 fl. mehr als im Vorjahre und um 1,111.000 ft. über den Voranschlag des Präliminars betrugen. Abgesehen von dem Erklärungsgrnnd hiefür, welcher in der allgemein gesegneten Ernte dieses Jahres zu suchen ist, wäre zur eigentlichen Würdigung jener Ziffern auch die ziffermäßige Nachweisung erforderlich, mit welchen Zwangsmitteln dieses Resultat erreicht worden ist (Rufe: Sehr wahr, richtig!), und in welcher Anzahl, und mit welchem Erfolge sich diese auf die einzelnen Länder vertheilen? Wenn auch diese Frage wegen Unzulänglichkeit der dem Berichterstatter zu Gebote stehenden Behelfe sich nicht in ihrem ganzen Umfange detaillirt beantworten läßt, so liefern doch schon die ihm vorliegenden Materialien die Ueberzeugung, daß in Krain mit Zwangsmitteln zur Steucreintrcibnng keineswegs sparsam vorgegangen wurde (Rufe: Richtig!), und daß gerade die ärmeren Bezirke davon am Zahlreichsten und Empfindlichsten getroffen werden. Ans authentischen Quellen liegen dem Berichterstatter Ausweise über die verschiedenen in den nachbenanntcn Bezirken angewendeten Erecutionsgrade vor, als: im Bezirke Adelöberg, Feistritz, Gottschee, Gurkfeld, Jdria, Krainbnrg, Kronau, Lak, Laas, Magistrat Laibach, Laudstraß, Neumarktl, Nen-stadtl, Oberlaibach, Planina, Radmannsdorf, Ratschach, Senosetsch, Stein und Treffen. Da die Rubriken der einzelnen Ausweise sehr verschiedenartig angelegt sind, so ist eine tabellarische Zusammenstellung derselben unmöglich; indessen dürsten einige beispielsweise Auszüge zur Darlegung des Gesagten genügen. Sie beziehen sich sämmtlich nur aus das abgelaufene Jahr 1862. Im Bezirke Adelsberg mit 2.015 Kontribuenten wurden 1.074 Parteien crequirt, (Sensation.) 573 Pfändungen, 18 Sequestrationen, 6 Feilbietungen vorgenommen. Gesammtrückstaud am Jahresschluß 7.765 fl. 46 '/„ kr., von der Vorschreibnng 37.651 fl. 24 kr. Der Gesammtrück-stand ist seither auf circa 2.300 fl. herabgemindert, der aber bei Parteien ohne Mobilarvermögen aushaftct. Im Bezirke Fei stri tz mit 2.906 Contribueuten wurden 1.450 Parteien ereqnirt (Hört! hört!), 1000 Pfändungen, 50 Sequestrationen, 800 Feilbietungen vorgenommen. Gesummt-Rückstand 5.068 fl. 22'/5, kr., Vorschrcibung 25.854 fl. 46 y. kr. NB. Die Feilbietungen blieben mit Ausnahme zweier ohne Erfolg, ob Mangel an Kauflustigen. Im Bezirke Gottschee mit 4.803 Contribucnten fanden statt 3.600 Mobilar-Pfändungen, 1.400 Schätzungen, 40 Feilbietungen; Rückstand 1.195 fl. 89 kr., Vorschreibung 34.174 fl. 42y4 kr. Im Bezirke Gurkfeld mit 6.010 Contribucnten, 719 Pfändungen, 150 Schätzungen, 150 Feilbietungen; Rückstand 900 fl. 3 kr., Vorschreibung 48.641 fl. 18'/. kr. Im Bezirke Jdria mit 1.635 Contribuenten, 1,144 Pfändungen, 112 Schätzungen, 20 Sequestrationen 8 Feilbietungen; Gesummt-Rückstand 1.236 fl. 79'/a kr., Vorschreibnng 25.245 fl. 81 kr. Im Bezirke Kr a in bürg mit 6.247 Contribuenten, 2.313 vorgenommene Mobilar - Erecutioncn 1. und 2. Grades, 14 dritten Grades; Rückstand 1.241 fl., Vorschreibnng 79.703 fl. 18 kr. Im Bezirke Lak mit 5.380 Contribuenten, 2.860 vorgenommene Erecutioncn 1. Grades, 360 zweiten Grades; Rückstand 1.211 fl. 71 kr., Vorschrcibung 50.213 fl. 96 kr. NB. Drei Realschätzungen int Zuge. Im Bezirke Landstraß mit 4.500 Contribuenten, 2.119 Pfändungen, 508 Schätzungen, 11 Feilbietungen; Rückstand 1.580 fl. 72 kr., Vorschreibung 38.645 fl. 65'/. kr. Im Bezirke Ncustadtl mit 7.200 Contribuenten, 3000 ereqnirtc Parteien, 35 Mobilar- und 3 Realfeilbietungen vorgenommen. Rückstand 1.587 fl. 39 kr., Vorschreibnng 75.667 fl. 45 kr. Im Bezirke Oberlaibach mit 4.028 Contri-buenten, 1.720 ereqnirte Parteien, 1.360 Pfändungen, 258 Mobilar - Schätzungen und Feilbietungen, 14 Sequestrationen ; Rückstand 498 fl. 46'/,, kr., Vorschrcibung 39.449 fl. 4 kr. Im Bezirke Planina mit 3.094 Contribuenten, 1.370 crequirte Parteien, 1.273 Pfändungen, 1.171 Mo-bilar-Schätznngcn und Feilbietungen, 43 Sequestrationen; Rückstand 7.763 fl. 55'/„ kr., Vorschreibung 39.640 fl. 1 kr. Im Bezirke S c n o se t sch mit 2.060 Contribuenten, 1.950 ereqnirte Parteien, 2.125 Pfändungen, 1.615 Schätzungen und Feilbietungen, 126 Sequestrationen; Gesammt-Rückstand 15.409 fl., Vorschreibnng 28.091 fl. 3 kr. Im Bezirke Stein mit 4.806 Contribuenten, 2.625 individuelle Ermahnungen durch die Gemeinde-Vorsteher, 1.625 Pfändungen und Schätzungen, 8 Verkäufe der Fechsung, 1 Realfeilbietnng; Rückstand 2.168 fl. 42 kr., Vorschrcibung 69.418 fl. 59'/4 kr. Im Bezirke Treffen mit 5.022 Contribucnten, 1.485 gepfändete Parteien. Rückstand 347 fl. 57 kr., Vorschrcibung 34.756 fl. 31 '/„ kr. NB. Die Mobilar - Feilbietungen durchschnittlich 600 in jedem Jähre sind meistens ob Mangel an Mobi-lare und bei dessen Vorhandensein ob Nichterscheinens von Kauflustigen nicht durchgeführt worden. Für Mottling und T schern eni bl, also gerade für zwei Bezirke, die am Empfindlichsten von Steuer-Erecutionslasten getroffen werden, liegen dem Berichterstatter leider derlei Nachweisungen nicht vor. Diese Beispiele weisen der Contribuentenzahl nach Steuerbücheln gegenüber meist bedenklich hohe Zahlen von erequirten Parteien und trotz der Zwangsmittel noch namhafte Rückstände nach. In den vor 1862 voraus gegangenen Jahren ist die Ziffer der Erccutionen und Rückstände eine noch höhere. Es muß ferner bemerkt werden, daß die Erccutionsführnngen, namentlich die Pfändungen, häufig für die Parteien dadurch noch kostspieliger und drückender erscheinen, daß sie unmittelbar von Bezirks-Beamten vorgenommen werden (in einem der genannten Bezirke wurden dießfalls mittelst Partikulare circa 1080 fl. erhoben, viele Kosten aber bei den Ercursen unmittelbar von den Parteien eingebracht. (Hört!) Das Ausbleiben von Kauflustigen bei Mobilarfeilbietungen mahnt an ähnliche Vorkommnisse in Irland; das oftmalige Unterbleiben von Mvbilarfeilbietnngen ans Mangel des Mobilars, ist in den bezüglichen Fällen der unwiderlegbarste Höhenmesser des Volkswohlstandes im negativen Sinne. (Rufe: Sehr richtig!) Wenn zufolge einer humanen Weisung des k. k. Finanz-Ministeriums die erecntiven Realfeilbietungen in neuerer Zeit zwar seltener vorkommen, gleichzeitig jedoch die Mobilarfeilbietungen um so unnachstchtlicher und selbst sehr häufig bis zur gänzlichen Entblößung und Erschöpfung des zum Wirthschaftsbetriebe unentbehrlichen Fundus inslruc-tus angestrengt werden, dann bleibt die Wirkung noch immer eine und dieselbe, denn faktisch läuft es auf Eines hinaus, ob dem ereqnirten Grundbesitzer sein Reale durch das Amt verkauft wird, oder ob er es nach der sogestal-tigcn Einbuße aller Betriebsmittel selbst verkaufen muß. (Rufe: Sehr richtig, sehr wahr!) Wettn aber die Statistik der in Kram angewendeten Zwangsmittel eine so lebendige Bewegung derselben darstellt, und dieß einer Bevölkerung gegenüber, die keines-falls zu den Zahlungssäumigen gehört, und wenn dem-nngeachtet noch der gesammte Grundsteuer-Rückstand des Landes nach den gefälligen Mittheilnngen der hiesigen k. k. Rechnungskanzlei (ddo. 27. März 1863.) pro 1860 90.047 fl. 70'/. kr. „ 1861 89.021 „ 54 „ „ 1862 60.608 „ 85 „ beträgt, welch letztere Herabminderung wohl durch den ungewöhnlichen Erntesegen des Jahres" ermöglicht wurde; wenn demungeachtet die Umlaufs - Verordnung der k. k. Steuerdirection vom 13. Jänner 1863, Z. 225 das „erhebliche" Zurückbleiben in der Einzahlung der direkten Steuern rügen, die Rückstandssumme pr. 203.872 fl. 93 '/„ kr. offiziell als eine „bedenkliche" erklären und zu deren Einbringung die energische Handhabung der gesetzlichen Zwangsmittel neuerdings einschärfen muß, dann sprechen biefe Ziffern laut redend und genügend, indem sie das früher Gesagte über die Höhe der Steueranforderungen und über das Maß der vorhandenen Steuerkraft dieses Landes auch ihrerseits bestätigen und ergänzen. Es tritt nun die Frage vor uns: auf welche Art und in welchem Wege kann dem Lande die entsprechende Abhilfe von so drückenden Uebclständen zu Theil werden? Im laufenden Steuerjahre, für welches im Drange der Zeit und der Finanznoth eine außerordentliche Steuer-belastung allen Ländern auferlegt wurde, obscbon Regie- rung und Reichsvertretung die Mangelhaftigkeit und theil-wcisc Ungerechtigkeit der angewendeten Uinlagsbasis offen anerkannten, wird wohl nur durch Schonung und Nachsicht bei Eintreibung der Steuern einige Milderung der Lage zn erreichen sein. Der Herr Finanz-Minister hat in beiden Häusern deö Reichsrathes hierüber zwar die beruhigendsten Zusicherungen ertheilt; allein nachdem die bereits erwähnte auf Grund eines Finanz - Ministerial-Erlasses von neuerem Datum (6. Jänner 1863) erflosscne Verordnung der k. k. Steuer - Direction für Krain vom 13. Jänner d. I. mit der ernstlichen Aufforderung an die Perceptionsämter zur energischen, nnaiifschieblichen und allgemeinen Durchführung der gesetzlichen Zwangsmittel wenigstens dem Wortlaute nach in sichtlichem Widersprüche zu jenen ministeriellen Zusagen steht, so erscheint ein ausdrückliches Ansuchen der Landesvertretung um schonungsvolles Vorgehen gegen die Contribueutcn bei der Steuereinbringung weder ungerechtfertigt, noch überflüssig. (Bravo, sehr wahr!) Für die Zukunft aber und bei der sehr wahrscheinlichen Beibehaltung des stabilen Katasters als Basis der Grnndbestenerung ist die nachhaltige Abhilfe nur dann zu erwarten, wenn jenes bedächtige Stadium des Ausgleiches der Catastralschätzungs-Differenzen zwischen den einzelnen Ländern, welches man gegen den Sinn des Patentes vom Jahre 1817 bei der überstürzten Einbeziehung aller catastrirken Länder in die Steuerumlegung nach dem Cataster versäumt, vernachlässigt oder beseitigt hat, nachträglich wieder aufgenommen und durchgeführt wird, damit der große und gerechte Zweck des CatasterS, die Herstellung des Ebenmaßes auch zwischen den verschiedenen Ländern der Monarchie verwirklicht werde. Ob dieses Ziel durch eine allgemeine Revision des CatasterS in sämmtlichen catastrirken Ländern oder durch ein summarisches Verfahren mittelst einer gerechten Bilanzirung und Ausgleichung der gegenwärtigen Länderquotcn zn erreichen sei? Die Beantwortung dieser Frage liegt außerhalb des Rahmens der gegenwärtigen Berichterstattung. Sie wird hier nur berührt um darauf hinzuweisen, daß eine allgemeine Revision sachgemäß viele Jahre in Anspruch nehmen (die letzte partielle Revision in Krain war fünf Jahre im Zuge) und diesem Lande nicht bieten würde, was es vor Allem dringend braucht, die baldigste und schleunigste Abhilfe. Zudem wird eine solche über das Innere der Länder sich erstreckende Revision in der Regel entbehrlich sein, weil dem ,Cataster denn doch das ,eine Verdienst unbestritten bleibt für die Steuerpflichtigen eines und desselben Landes jedenfalls eine gleichmäßigere und richtigere Umlagsgrnndlage ermittelt zn haben, als die ftüher ' bestandenen Grnndbesteuernngs - Systeme. Aber auch ein summarischeres, die Richtigstellung des Verhältnisses der Länder unter einander anbahnendes Grund-Steuer-Reform-Verfahren dürfte bei der Größe und dem Umfange der zu lösenden Aufgabe, geraume und jedenfalls längere Zeit beanspruchen, als die bereits auf's Aeußerste angespannte Stenerlraft Krams zu ertragen vermöchte. In Erwägung dieser Umstände wird das Ansuchen um den Nachlaß einer aliquoten Perccntenziffcr in der Vorschreibung des Ordinarinms, und zwar vom nächsten Steuer-jahre angefangen bis zur erfolgten Regulirung der Grundsteuern gerechtfertiget erscheinen. Der Zifferansatz dieses Nachlasses wird, wenn er sich auch nicht mathematisch unwiderlegbar motiviren läßt, jedenfalls als ein bescheidener und begründeter gelten können, wenn man das Maß der Billigkeit handhabt und die unverhälmißmäßigcn Lasten in die Wagschale legt, welche dieses Land schon seit Decennien über Gebühr und Kraft für den Gcsammt-staat zu tragen hat. (Gut!) Die letzte Frage: in w elche in W e g e und v o n wem die Abhilfe zu erwarten sei? beantwortet sich am Allereinfachsten. Von wem sonst als von dem Zusammenwirken jener erhabenen Factorcn unseres Verfassungslebens, an welche sich alle unsere constitutionellen Hoffnungen zu halten haben! Von der Gerechtigkeit und Weisheit Sr. Majestät deö Kaisers, des k. k. Ministeriums und der Reichsvertretimg. Die außergewöhnliche Lage, unter welcher das Land leidet, rechtfertigt auch den außergewöhnlichen Weg, auf welchem eS die Abhilfe suchen will. Der Berichterstatter ergibt sich der Hoffnung in dieser Auseinandersetzung die vorliegenden Anträge des Finanzausschusses in allen Punkten begründet zu haben, und erlaubt sich deren Annahme dem hohen Landtage zu empfehlen. Der Antrag deö Finanzausschusses lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen, in einer mo-tivirten Petition an Se. Majestät den Kaiser: 1. über diese Steuer-Erhöhung seine Besorgnisse anszusprcchcn; 2. die Bitte zu stellen: a) Daß die Durchführung deö Reichsfinanzgesetzes für das Vcrwaltungsjahr 1862/63 im Hkrzogthume Krain mit möglichster Schonung und Nachsicht stattfinde, und dadurch die in dieser Beziehung von dem k. k. Finanzminister in beiden Häusern des Neichs-rathes im Allgemeinen gegebene Zusicherung auch für dieses Land durch die That verwirklicht werde ; b) daß das k. k. Ministerium in der nächsten Reichsrathssession eine Gesetzesvorlagc behufö der Regu-lirimg der Grundsteuer ans einer für alle Königreiche und Länder gleichmäßigen und gerechten Grundlage, wodurch die dem Herzogthnme Krain seit Einführung des stabilen CatasterS auferlegte unverhältnißmäßig hohe Grundbestencrimg auf ihr richtiges Maß zurückgeführt werde, zur verfassungsmäßigen Behandlung vorlegen; c) daß aber schon vorläufig und provisorisch ein angemessener Nachlaß an der Grundsteuer in Krain gewährt werde, indem die Gesammtziffcr des Grund-stcuer-Ordinariumö ans der Grundlage von 12 Percent (statt der bisherigen 16F) des Catastralreinertrages zu ermitteln sei, und demgemäß auch die Regelung der Zuschläge-Ziffcrn stattzufinden habe, und daß ein dießbezüglicher Antrag durch das k. k. Ministerium in die verfassungsmäßige Verhandlung ehe-thunlichst geleitet werde. 3. Diese Petition sei durch eine Deputation, bestehend ans dem Landeshauptmanne und vier Mitgliedern, welche der Landtag aus seiner Mitte wählt, Sr. Majestät dem Kaiser zu überreichen". Nachdem ich in dem Vorgetragenen in allen wesentlichen Punkten die Anträge des Finanzausschusses begründet zu haben glaube, so kann ich schließen, indem ich dem hohen Hause deren Annahme empfehle, und zu gleicher Zeit den Herrn Landeshauptmann ersuche, nach geschlossener Debatte die Abstimmung über die einzelnen Punkte des Antrages vornehmen, mir dann aber nochmals das Wort vorbehalten zu wollen. (Lebhafter Beifall. Rufe: Sehr gut, im Hanse und Zuhörerraume.) Präsident: Wünscht Jemand das Wort? Abg. Dr. Toman: Als ich vor einiger Zeit es unternahm, den Antrag in der Frage, die heute eine so ausgezeichnete Lösung und Begründung erfahren hat, zu stellen, sagte ich, daß ich dieser Anregung nur aus dem Grunde in meinem Innern Raum gebe, weil eine Jntia-tive von einer competentern Seite bisher nicht erfolgt ist. Welche Seite diese competentere war, das, meine Herren! ist heute aufs Glänzendste dargcthan worden. Es ist Seine Excellenz Herr Graf Anton Auersperg, welcher vor 20 Jahren im selben Saale als Landstand, und heute als constitntioneller Volksvertreter für das Recht des Landes in der Steucrgleichheit sein ernstes und wahres, und durch und durch begründetes Wort gesprochen hat. (Lebhafter Beifall.) Seine Excellenz Graf Auersperg hat mitten unter ungünstigen Gesundheits-Verhältnissen ein Werk vor uns gelegt, welches ein wahres Meisterwerk klarer, nüchterner, vollständiger und weiser Prüfung der Steuerverhältniffe Krains gegenüber andern Ländern ist, ein Werk echten Patriotismus ; eilt Werk, .welches ihm zur Vermehrung des Ruhmes, dem Landtage zur Zierde gereicht, und, so Gott will, dem Lande Segen bringen wird. (Slava, Bravo int Hause und Zuhörer - Raum.) Gestatten Sie, meine Herren! daß ich meiner Gesinnung Ausdruck gebe, und zugleich gewiß auch die Zustimmung des hohen Landtages erwarte, wenn ich den Antrag stelle, daß unverändert der Bericht in feinem vollen Umfange als Beilage zum Majestätsgesuche angeschlossen , und Seiner Excellenz dem Herrn Grafen Auersperg offen und laut der Dank des Landtages votirt werde. Die Art und Weise aber, wie daö würdevoll und gebührend geschehe, überlasse ich dem Herrn Landeshauptmann. (Lebhafter und andauernder Beifall im Hause und Zuhörer - Raum.) Präsident: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß das hohe Haus die Adresse, die vorgetragen worden, und das ganze Operat sammt den Anträgen ohne weitere Debatte annehme, und ersuche die Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, worin auch zugleich unser Dank für das ebenso glänzende als erschöpfende Operat dem Herrn Berichterstatter ausgedrückt werden möge, dieses durch allgemeines Aufstehen erkennen zu geben. (Die ganze Versammlung erhebt sich, unter lebhaften Beifalls- und Slava-Rufen.) Ich ersuche den Herrn Berichterstatter jetzt die Adresse vorzutragen. Berichterstatter Anton Graf Auersperg: Meine Herren ich danke Ihnen für die Gesinnungen, die Sie mir so eben so gütig ausgesprochen haben, ich wünsche nur, daß eben das, was hier unternommen worden ist, wirklich zum Heile des Landes, zu einem günstigen Resultate führen möge. Ich habe das Bewußtsein nach meinen Kräften nur eine Schuldigkeit, eine Pflicht erfüllt zu haben; ich habe auch noch das weitere erhebende Bewußtsein unter Männern gewirkt zu haben, welche diese schwache Pflichterfüllung weit über ihre Verdienste anzuerkennen die Güte hatten. Ich bitte nun, da die Anträge angenommen sind, mir zu erlauben noch den Entwurf der an Seine Majestät zu richtenden Petitions-Adresse vorzutragen. (Liest.) „Euere k. k. apostolische Majestät! Wenn Euere Majestät die unter dem kaiserlichen Zepter vereinigten Länder nach der Größe ihres Umfanges^ nach der Höhe ihres Bodcnsegens, nach der Fülle ihrer äußern Reichthümer und kostbaren Erzeugnisse vor allerhöchst Ihren Blicken vorüberziehen lassen, dann muß das Herzogthum Krain es schmerz- XL. Sitzung. lich empfinden, daß es von der Vorsehung nicht ausersehen ist, in erster Reihe zu glänzen; aber es fühlt sich in seiner territorialen Schlichtheit und Boden-Armuth gehoben durch das Bewußtsein, für die heiligsten Interessen des Thrones und Reiches jederzeit in erster Linie eingetreten zu sein, und an Treue und Vaterlandsliebe, an Hingebung und Opferwilligkeit keinem andern Lande nachzustehen. Die von Euerer Majestät hierüber wiederholt ausgesprochene huldreiche Anerkennung lebt noch unvergessen in den Herzen des Volkes. Dessen im Landtage versammelte Vertreter würden sich gegen die eigene Vergangenheit ihres Heimat-Landes versündigen, wenn sie int gegenwärtigen Zeitpunkte, wo Die finanzielle Lage des Reiches nicht nur erhöhte Opfer, sondern die äußerste und augenblickliche Anspannung aller Steuerkräfte erheischt, diese Nothwendigkeit verkennen und die alte Opferwilligkeit verläugnen wollten. Sic würden auch die durch das Finanzgesetz für das Verwaltungöjahr 1862/63 den Steuerträgern dieses Landes, insbesondere den Grundsteuer - Contribuenten auferlegten neuen Lasten trotz deren augenfälligen Unerschwinglichkeit mit schweigender Hingebung tragen, wenn sie die beruhigende Ueberzeugung hätten, in gleichartigem und billigem Verhältnisse zu den andern, meist gesegneter» Ländern ohne unverhältnißmäßige Ueberbürdung (lebhafter Beifall und dobro) und nach einer gerechten Umlagsgrundlage zur Tragung der Staatslasten beigezogen zu werden. Als eine solche gerechte Basis der Grundsteuernm-lage auf die verschiedenen Länder kann aber der stabile Cataster in seinem jetzigen Bestände namentlich für Krain keinesfalls anerkannt werden. Schon bei dessen Einführung im Verwaltungsjahre 1843/44 haben die vormaligen Stände Krains, eben aus dem Grunde des Mißverhältnisses zu andern, namentlich zu den Nachbarländern vor dem allerhöchsten Throne Beschwerde geführt und eine theilweise Revision der Catastral - Schätzung in Krain erwirkt. Daß aber die dadurch gewonnene Abhilfe nur eine nngenügeude, neuerdings durch die Einbeziehung anderer Länder in die Grnndstencr-umlage nach dem Cataster in verstärktem Maße fühlbar gewordene sei, geruhen Eure Majestät aus dem diesbezüglichen diesem Landtage erstatteten Berichte allergnädigst zu entnebmen. Bei dieser Sachlage aber, welche durch die Unrichtigkeit der Umlagsbasis nicht nur das auf den angeblichen Reinertrag anrepartirte Grundsteuer-Ordinarium von 16 % als eilt thatsächlich viel höheres erscheinen läßt, die Zuschläge aber eben dadurch weit über deren eigentliche Ziffer int gleichen Verhältnisse ungebührlich steigert, erwächst es den Vertretern des Landes zur unabweisbaren Pflicht, ihre gegründeten Besorgnisse gegen die Fortdauer der dem Lande aus dem bisherigen Steuer-Uin-lagssystem erwachsenen Ueberbürdung mit unerschütterlichem Vertrauen auf die Gerechtigkeit Euerer Majestät, aber auch mit redlicher Offenheit an den Stufen des allerh. Thrones auszusprecheu, und tun die entsprechende Abhilfe in loyaler Ergebenheit zu bitten. Das Land int Ganzen ist arm, und verarmt täglich mehr, das können wir als dessen Vertreter bezeugen. Seine geographische Lage an den Pforten Italiens nöthigt ihm die Pflicht auf, die Lasten aller großen Militärbewegungen nach jenem Ziele, die doch nur int Interesse der Gesammtheit stattfinden, vor allen andern Ländern mit dem schwersten Antheile auf sich zu nehmen. Seit der Einführung des Catasters, mithin seit zwanzig Jahren, wird es durch die fortdauernd sich steigernde Ueberbürdung erschöpft. Die nach beiden Seiten gewinnbringende Verbindung von Landwirthschaft und Industrie, für deren namhafteres Vorhandensein in Kram zumeist die Vorbedingungen fehlen, übt ihre wohlthätigen Wirkungen hier nur im spärlichsten Maße. Das Bedürfniß nach Abhilfe ist sonach ein dringendes. Indem wir diese für die nächste Zukunft von der Huld und Gerechtigkeit Euerer Majestät ehrfurchtsvoll erbitten, erklären wir zugleich ausdrücklich mit männlichem Freimuthe und Selbstgefühl, daß es durchaus nicht in unserm Sinne liegt, Lasten und Pflichten, und seien sie noch so schwer, die uns nach Recht und Gerechtigkeit obliegen, von uns ab und auf fremde Schultern wälzen zu wollen. Wir versehen uns aber zu dem Rechts - und Billigkeitsgefühl der Vertreter der andern unter dem Zepter Euerer Majestät brüderlich mit uns vereinigten Königreiche und Länder, welchen die verfassungsmäßige Behandlung unseres Anliegens zustehen wird, daß fte dieses mit Gründlichkeit und Wahrheitsliebe prüfen, und daß sie es mit ihrem Rechtsgefühl und mit der Würbe der von ihnen vertretenen Länder nicht vereinbar finden werden, unser Heimatland noch fernerhin die volle Schwere einer Ueber-bürdung tragen zu lassen, welche nach Recht und Billigkeit auch andere, günstiger behandelte Länder zum Theile mitzutragen hätten. (Sehr gut!) Wir leben der Zuversicht, daß es bei ihren Beschlüssen nicht maßgebend einwirken wird, wie groß und stark der Schutz - und Rechtsuchende, sondern wie groß und stark das von diesem angesprochene Recht ist. (Lebhaftes Bravo.) Mit diesen Gesinnungen treuester Ergebenheit erlaubt sich der Landtag des Herzogthums Kram die ehrfurchtsvollste Bitte zu stellen: Euere Majestät geruhe allergnädigst zu verfügen: Daß die Durchführung des Reichs-Finanz-Gesetzes für daö Verwaltungsjahr 186yB3 im Herzogthume Kram mit möglichster Schonung und Nachsicht stattfinde, und dadurch die in dieser Beziehung von dem k. k. Finanzminister in beiden Häusern des ReichsratheS im Allgemeinen gegebenen Zusicherung auch für dieses Land durch die That verwirklicht werde; daß das k. k. Ministerium tu der nächsten Reichsrathssession eine Gesetzeö-Vorlage behufs der Regulirung der Grundsteuer auf einer für alle Königreiche und Länder gleichmäßigen und gerechten Grundlage, wodurch die dem Herzogthum Krain seit Einführung des stabilen Catasters auferlegte unverhältnißmäßig hohe Grundbesteuerung auf ihr richtiges Maß zurückgeführt werde, zur verfassungsmäßigen Behandlung vorlege; daß aber schon vorläufig und provisorisch ein angemessener Nachlaß an der Grundsteuer in Krain gewährt werde, indem die Gesammtziffer des Grundsteuer-Or-dinariums auf der Grundlage von 12 Percent (statt der bisherigen 16#) des Catastral - Reinertrages zu ermitteln sei, demgemäß auch die Regelung der Zuschlägeziffern stattzufinden habe, und daß ein dießbezüglicher Antrag durch das k. k. Ministerium in die verfassungsmäßige Verhandlung ehethunlichst geleitet werde. „Aus dem Landtage des Herzogthumes Krain". (Anhaltends Bravo und Slava.) Präsident: Ist etwas gegen die Fassung der Adresse zu bemerken? — (Nach einer Pause.) Jene Herren, welche mit derselben einverstanden sind, wollen sich erheben. (Die Versammlung erhebt sich.) Es ist nun der dritte Punkt des Antrages noch durchzuführen, d. i. die Wahl der vier Mitglieder, welche berufen sind, die allerunterthänigste Adresse Sr. Majestät einzuhändigen. Berichterstatter Anton Graf v. Auersperg: Ich möchte mir erlauben darauf hinzuweisen, daß noch ein anderer Gegenstand vorliegt, welcker mittelst einer Deputation in Wien, Namens des Landtages bevorwortet, ausgeführt werden soll. Ich habe nicht die Intentionen des Ausschusses einholen können, allein ich glaube es vielleicht auf mich nehmen zu können in seinem Namen zu beantragen, daß die beiden Petitionen, nämlich die das Lottoanlehen und die die Steuerverminderung betreffenden einer und derselben Deputation übergeben und anvertraut werden könnten. Es wäre daher vielleicht in dieser Richtung der Antrag zu stellen, den ich mir zu unterbreiten erlaube. Der Ausschußantrag geht dahin: „Diese Petition sei durch eine Deputation, bestehend aus dem Landeshauptmanne und vier Mitgliedern, welche der Landtag aus seiner Mitte wählt, Sr. Majestät dem Kaiser zu überreichen". Ich würde mir erlauben hiezu noch den Zusatzantrag zu stellen: „Der h. Landtag wolle beschließen: Die zur Uebergabe der Petition um Steuererleichterung gewählte Deputation werde gleichzeitig auch mit den bezüglich des Lotterieanlehens einzuleitenden Schritten betraut, und sei zu diesem Behufe noch durch den Berichterstatter über das Letztere zu ergänzen". Präsident: Der dritte Antrag ist bereits vom hohen Hause angenommen, es ist also nur mehr der Zusatzantrag zur Abstimmung zu bringen, welcher dahin geht, der h. Landtag wolle beschließen, „die zur Uebergabe der Petition um Steuererleichterung gewählte Deputation werde gleichzeitig mit den bezüglich des Lotterieanlehens einzuleitenden Schritten betraut, und sei zu diesem Behufe noch durch den Berichterstatter über das Letztere zu ergänzen". Wünscht Jemand der Herren über diesen Antrag bad Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben sogleich zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit diesem Zusatzantrage einverstanden sind, sich erheben zu wollen. (Geschieht.) Wenn es gefällig ist, wollen wir gleich zur Wahl schreiten. (Rufe: Ja!) Es hat nur die Wahl von 4 Mitgliedern Statt, denn der Herr Abg. Dr. Suppan als Berichterstatter für das Lotterie-Anlehen ist schon durch die Annahme des eben eingebrachten Zusatzantrages in die Deputation bestimmt. Abg. Krom er: Herr Landeshauptmann sind gleichfalls schon nach dem Beschlusse gewählt. Präsident: Allerdings. (Nach Abgabe der Stimmzettel.) Ich ersuche den Herrn Landeshauptmannstellvertreter das Scrutinium der Wahlen im Conferenzsaale vorzunehmen, und bitte den Herrn Abg. Kromer, und allenfalls Herrn Kapelle denselben zu unterstützen. (Die genannten Scrutatoren verlassen den Saal.) Wir kommen nunmehr zum Berichte des Finanzausschusses über einige dringende Adaptirungen im Kranken- und Irrenhause. Berichterstatter Ambrvsch: (liest.) Der zur Berathung des Krankenhausfondes zur Landes - Ausschußsitzung eingeladene subst. Spitalsdirector hat auf die Dringlichkeit mehrerer Adaptirungen im dasigen Civilspi-tale hingewiesen, auf welche in dem von dem k. k. Rech-nungs - Departement entworfenen Voranschläge pro 1864 kein Bedacht genommen werden konnte, weil dieselben noch nicht zur Sprache gebracht worden sind. Ueber geschehene Aufforderung hat der erwähnte subst. Director mittelst an den Landesausschuß überreichten Einlage folgende Bauherstellungen als dringend bezeichnet: 1. Die Herstellung einer Brennkammer, um das durch Kranke hineingebrachte Ungeziefer zu vertilgen und nebstbei auch in Kleidern und in der Bettwäsche contagiöse Stoffe zu vertilgen. 2. Die Herstellung einer Trockenstube, um darin die desinficirten Kleidungsstücke zu trocknen. 3. Die Herstellung einer Desinfections - Kammer zum Desinficiren der schmutzigen Wäsche Blattern-Kranker , Puerperal - Kranker u. s. w. auf chemischen Wege. 4. Die Herstellung eines Eiskellers mittelst Adap-tirung eines vorhandenen Kellerraumes, als einer dringenden Nothwendigkeit bei einem Spitale. 5. Die Errichtung eines Brunnens zur Anbringung eines DoucheapparateS für Flechtenkranke, damit die Dauer ihrer Heilungsperiode abgekürzt und an Verpflegsgebühren bedeutende Ersparnisse erzielet werden. Dieser Brunnen würde auch zu einem zweiten Douche-Apparate für Irrsinnige verwendet werden. Weil die Vereinigung der hierortigen Irrenanstalt mit jener in Steiermark nicht erzielt werden kann, somit unser gegenwärtiges Irrenhaus zuversichtlich noch mehrere Jahre zur Aufnahme von Geisteskranken bestimmt bleiben wird, so erscheinen einige Verbesserungen daselbst dringend nothwendig, um doch einiger Massen den Anforderungen der Heilmethode zu entsprechen. Aus diesem Grunde beantragt die Spitals-Direction: 1. Die Adaptirung der rechts zu ebener Erde befindlichen und jetzt unbenützten Kammer zu einem Badezimmer, dann Ausstellung zweier Badewannen und eines Douche-Apparates. 2. Die Adaptirung der im 1. Stockwerke zu beiden Seiten des Einganges befindlichen Zimmer zu Arbeitszimmern und Beischaffung von einigen Arbeitswerkzeugen. 3. Die Herstellung eines großem Zimmers durch Entfernung der Zwischenwände zur Ermöglichung des Zusammenwohnens mehrerer Individuen und Erleichterung der gegenwärtigen strengen Jsolirung der Irren. Endlich bemerkt die Spitals-Direction/ daß man bei der Erweiterung der Spitalslokalitäten durch den Aufbau eines Stockwerkes auch für die innere Einrichtung und für die Beischaffung der Wäsche werde Fürsorge treffen müssen. Wegen der Kürze der Zeit konnten die Erhebungen über diese Kosten nicht derartig gepflogen werde», um bestimmte Ansätze in das Präliminare pro 1864 aufnehmen zu können; und dennoch erscheint es sehr wünschens-werth, wenigstens einige dieser allerdings sehr nothwendigen Adaptirungen insbesondere beim Irrenhause vorzunehmen, weil durch die von der Direction beantragte Entfernung mehrerer unschädlicher Geisteskranken, diese Anstalt für andere am flachen Lande befindliche gefährliche Irren zugänglich gemacht und einiger Massen in eine Heilanstalt verwandelt werden kann. Indem sich der Finanzausschuß auf die näheren Erörterungen der Spitals-Direction beruft, erachtet derselbe den Antrag zu stellen; daß der Landesausschuß angewiesen werde, über die Dringlichkeit dieser Adaptirungen noch nähere Erhebungen zu pflegen, und bei jenen, die unaufschiebbar erscheinen werden, die Kostenüberschläge verfassen und deren Ausführung gegen genaue Rechnungslegung am nächsten Landtage vornehmen zu lassen. Der hohe Landtag wolle beschließen: Es werden über die von der Spitals-Direction in bent Kranken - und Irrenhause als dringend bezeichneten Adaptirungen und Beischaffungen eine genaue Erhebung gepflogen, und für die unaufschiebbaren Herstellungen die Kostenüberschläge entworfen, sodann aber die Durchführung gegen Rechnungslegung dem Landesausschusse aufgetragen. Präsident: Wünscht Jemand daö Wort? Abg. Guttman: Als in einer der ersten Sitzungen der gegenwärtigen Session die Sprache auf den Erweiterungsbau im Spitalgebäude kam, nahm ich das Wort, und unterstützte den dießsälligen Antrag aus dem Grunde, weil die dießfälligen Banken in der That dringend nothwendig waren. So sehr ich aber damals mit der sogleichen Ausführung des Baues einverstanden tvar; so wenig kann ich mich heute für die projectirten Bauten, und zwar aus dem Grunde anssprcchcn, weil erstens jede Kostenziffer fehlt, nach welcher man die vorzunehmenden Bauten wenigstens approximative kennen lernen würde, und zweitens, weil darunter viele oder die Mehrzahl solcher Bauten vorgenommen werden will, welche mir eben nicht als eilte strenge oder dringende Nothwendigkeit erscheint. Diese Ansicht erlange ich, wenn ich bedenke, daß das Spital unter der vorigen und der vorvorigen Direction immer ohne diese Bestandtheile war, aber doch allen Anforderungen und Ztvecken in so weit entsprochen hat, als es die Bedürfnisse des Ortes und Spitales selbst erheischten. Ich kann mir daher nicht erklären, wie auf einmal die Nothwendigkeit für die Ausführung solcher Objecte gar so dringend hervorgehoben werden kann. Im LandesauSschuß-Berichte heißt es zwar, die Kostenüberschläge werden verfaßt. Die Verfassung dieser Kostenüberschläge und des ganzen Operates wird aber auch ihre Zeit kosten, und gewiß werden die Operate nicht so schnell ausgearbeitet und vorgelegt werden können, daß die Beschlußfassung darüber nicht dem nächsten Landtage vorbehalten bleiben könnte. Wenn wir die Hoffnung hegen können, daß unsere Petition wegen Eröffnung des Landtages für das Jahr 1863 noch in diesem Jahre von einem Erfolge begleitet sein werde, so liegt keine so lange Zeit vor uns, daß die projectirten Arbeiten auf ihre Genehmigung nicht bis dorthin tvarten könnten. Diese Zwischenzeit sollte hingegen für die genaue Erhebung der beabstchteten Bauführnngen und zur Zusammenstellung des bezüglichen Bauoperates benützt werden. Ich bin daher mit dem Ausschußantrage nur bis zu den Worten, „sodann aber" einverstanden, und würde die weitere Position dieses Alinea weglassen, dagegen aber dafür substituiren, „das Operat in der nächsten Session dem Landtage zur Beschlußfassung vorgelegt". Das zweite Alinea bliebe: „Mit der Durchführung des ob Beantragten werde der Landes-Ausschnß beauftragt". Abg. Dr. Blciweis: Ich bitte um das Wort. Gegen die Bemerkungen des Herrn Vorredners erlaube ich mir nur etwas Weniges anzuführen. Es ist mir bekannt, daß in derjenigen Sitzung, wo über die Banherstellungen int Spitale die Rede war, auch das hervorgehoben worden ist, was wir heute unter den Anträgen der Spitals-Directiou finden. Die Herstellungen in der Irren-Anstalt scheinen mir besonders dringend zu sein. Man hätte einen solchen Antrag gewiß schon früher gestellt, und man hätte auch dafür gesorgt, daß die Kostenüberschläge gemacht worden wären, wenn der Landes-Ausschuß nicht von der Idee ausgegangen wäre, daß doch eine Vereinigung mit der Jrrenheilanstalt in Steiermark zu Stande kommen wird. Diese Vereinigung wird nun nicht stattfinden. Es ist daher gewiß, daß unser Irrenhaus lange noch für unsere Irren diejenige Anstalt bleiben wird, wohin dieselben unterbracht werden, — ich sage nicht für viele Jahre, sage aber doch ganz gewiß für ein, zwei, vielleicht auch noch mehrere Jahre. So viel ich von denjenigen Abänderungen, die in der Jrrenheilanstalt stattfinden sollen, Einsicht genommen habe, so sind diese sämmtlich von sehr dringlicher Natur, und beirren überhaupt eine weitere Zubaute oder Umbaute dieser Anstalt nicht. Ich glaube daher den Antrag des Finanz-Ausschusses befürworten zu sollen, da der Landesausschuß sich gewiß nur von der Idee wird leiten lassen, nur das Dringendste in Ausführung zu bringen, sowohl in Bezug der Bauten als der Einrichtungsstücke. Abg. De sch mann: Ich bitte mit das Wort. Es sind in diesem Berichte mehrere Punkte enthalten, welche ein näheres Eingehen in die Sache erheischen. Was sür's Erste den Punkt 1 anbelangt, nämlich die Herstellung einer Brennkammer, so könnte man wohl fragen, hat man den bisher im Spital das Ungeziefer gepflegt, oder waren nicht auch dicßfalls Vorkehrungen getroffen, um conlagiöse Stoffe u. s. w. zu vertilgen? Was den Punkt 2 und 3 anbelangt, wo von der Wäsche die Rede ist, erlaube ich mir zu bemerken, daß dieß eine Sache der Haus-Regie ist; so viel mir bekannt, haben ^nach dem bisher bestehenden Vertrage die barmherzigen Schwestern die Besorgung der Wäsche; das ist etwas, das in ihr Ressort gehört. Es wurde bisher dieser Vertrag nicht angefochten, er besteht zu Recht, folglich sehe ich nicht ein, wie wir plötzlich uns hier in Etwas mengen können, was denn doch eine Angelegenheit ist, welche die grauen Schwestern zu besorgen haben. Hier ist von einer Desinsections-Kammer die Rede, vom Desinficiren int ehemischen Wege von schmutziger Wäsche Blatternkrankcr, Puerperalkranker it. s. w. Meine Herren, die beste chemische Desinfection glaube ich, ist die Art und Weise, wie sie von den ausgezeichneten Wäscherinnen der Umgebung Laibachs geübt wird, welche sogar einen Über die Grenzen des Landes hinausgehenden Ruf haben, sowohl was die Reinigung anbelangt, als auch die Billigkeit ihrer Arbeit. Es hat schon der Herr Abg. Ambrosch bei anderer Gelegenheit diesen Umstand hervorgehoben, und ich glaube auch, daß die Spitals - Wäsche bis jetzt immer durch die genannten Wäscherinnen, u. z. außer dem Hause, und wie ich vermuthe, auf die billigste Weise besorgt worden ist. Der vierte Punkt betrifft die Herstellung eines Eiskellers. Nun befindet sich im Spitalsgarten ein Eiskeller, welcher jedoch merkwürdiger Weise dem Laibacher Magistrate gehören soll. Es gab nämlich eine Zeit wo sich der Laibacher Magistrat im Spitale so zu sagen als Herr betrachtete. Damals ließ er in der nördlichen Ecke des Spitalgartcns einen Eiskeller anlegen. Die große Abnormität ist jedoch die, daß auf dem Grund und Boden des Civilspitals ein Eiskeller eristirt, welcher dem Spitale selbst gar nicht zu Gute kommt, da die Spitals - Direction sich anderswo um Eis umsehen muß. Es wäre also bei diesem 4. Punkte der magistratische Eiskeller in Betracht zu ziehen. Vielleicht ließe sich die Commune Laibach herbei, um ein billiges Entgelt das nothwendige Eis an das Spital zu liefern. Was die Errichtung eines Brunnens anbelangt, so ist jetzt schon ein Brunnen im Spitale vorhanden, wel- cher jedoch keineswegs das Haus mit der genügenden Menge Wasser versorgen soll. Es wäre ferner nur sehr zu wünschen, daß durch häufigere Anwendung von Douchcbäder u. s. w. für Flechtenkranke und Irrsinnige besser gesorgt würde, als eS bisher der Fall war Die Punkte 1, 2 und 3, welche eigentlich das Irrenhaus betreffen, sind gewiß alle sehr berücksichtigungs-werth, jedoch, ich glaube, daß die Frage des Irrenhauses erst in der nächsten Session des Landtages zu ihrer Lösung kommen wird. Ich fürchte nur, daß wenn man voreilig einige Veränderungen int Irrenhause anbringen würde, die eigentliche Frage wieder zu sehr in die Ferne hinausgerückt werden könnte. Die bezüglich des Irrenhauses angedeuteten Punkte scheinen mir jedoch derart zu sein, daß sie mit keinem bedeutenden Kostenanfwande verbunden sind, so z. B. die Uiustnltung einzelner Räumlichkeiten. Ich bemerke weiter, daß in dem ganzen Antrage kein einziger Zifferansatz verkömmt, für solche Fälle ist ja schon int §. 7 der Instruction für die Geschäftsthätigkcit des krainischen Landesausschusses Vorsorge getroffen, und es scheint mir völlig überflüssig zu sein, über diesen Antrag zu debattiren, ja es scheint mir, daß die Annahme sehr gefährlich werden könnte; denn es heißt im Antrage, daß für die unaufschiebbaren Herstellungen die Kostenüberschläge entworfen werden sollen, während nirgends bestimmt ist, bis wie weit sich diese Summe belaufen darf. Wir haben wohlweislich in der Instruction für die Geschäftsthätigkeit des Landesausschusses eine bestimmte Summe festgestellt, bis zu welchem solche dringliche Anweisungen erfolgen können. Es heißt nämlich im § 7 : „Der Landesansschnß besorgt die gewöhnlichen Ver-waltnngsgcschäfte des Landesvermögens, der'Landessonde und Anstalten, und ist hiebei an die genehmigten Voranschläge in der Art gebunden, daß er bei eigener Haftung dieselben in keiner Äusgabsrubrik überschreiten darf Ebenso dürfen Präliminar-Ueberschüsse oder Ersparungen der einzelnen Rubriken ohne Genehmigung des Landtages nicht für andere Zwecke, als wozu sie veranschlagt waren, verwendet werden. Der Landesausschuß wird jedoch ermächtiget, für Landesangelegenheiten (§. 18 L. O.) dringende, in den Voranschlägen nicht vorgesehene Auslagen von Fall zu Fall bis zu einem Betrage von 1000 fl. — zu bewilligen und ans Landesmitteln anzuweisen, jedoch muß der Landesausschuß im nächsten Landtage die Nothwendigkeit und Dringlichkeit einer solchen außerordentlichen Auslage rechtfertigen". In Beziehung auf das Gesagte erlaube ich mir nun den Antrag zu stellen: Der h. Landtag wolle beschließen: „Der Bericht des Finanz - Ausschusses bezüglich einiger dringend nothwendigen Adaptirnngen im Civil-spitals-Gebände werde dem Landesaus schlisse zur Prüfung und allfälligen Erledigung im Sinne des §. 7 der Instruction für die Geschäftsthätigkeit des krain. Landesausschusses zugewiesen". Präsident: Ich stelle vor Allem die Unterstützungs-srage zu dem Abänderungsantrage des Herrn Abg. Gutt-man, welcher dahin lautet, daß nach dem Worte des Finanzausschuß-Antrages „entworfen" zu folgen hätte: „das dießfällige Operat in der nächsten Session dem Landtage zur Schlußfassung vorgelegt". Jene Herren, welche diesen Abänderungs-Antrag zu unterstützen gedenken, belieben sich zu erheben. (Niemand erhebt sich.) Es erhebt sich Niemand, der Antrag ist also beseitiget. Es ist ein weiterer Antrag vom Herrn Abg. Desch-mann eingebracht worden, des Inhaltes: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Bericht des Finanz- ausschusses bezüglich einiger dringend nothwendigen Adap-tirungen im Civilspitalsgebäudc wird dem Landcsausschnsse zur Prüfung der allfälligen Erledigung im Sinne des §. 7 der Instruction für die Geschäftsthätigkeit des krai-nischen Landesausschusses, zugewiesen". Jene Herren, welche denselben zu unterstützen gedenken, belieben sich zu erheben (Geschieht). Er ist unterstützt. Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Der Herr Berichterstatter hat das letzte Wort. Berichterstatter A m b r o sch: Würde uns die Zeit zulassen, die ausdrücklichen Einlagen der Spitalsdirection hier per extensum vorzulegen, so würde ich glauben, daß mancher derjenigen Herren, der diesen Gegenstand nicht für so dringend hält, sich vielleicht denn doch bei der Abstimmung bedenken würde. 3tlicht im Grunde genommen, läuft der Antrag des Finanzausschusses mit jenem des Herrn 3lbg. Deschmann auf das Eine hinaus, nur rücksichllich der Ziffer von 1000 fl. ist eine Divergenz. Der Umstand, daß es bis jetzt schlecht gewesen ist, wird Niemanden vermögen zu dulden, daß es auch noch in Zukunft schlecht bleiben soll. Wenn auch die Zeit noch so kurz ist, bedenken Sie, meine Herren, es handelt sich hauptsächlich trat die Irren-anstalt bei uns, die schon hier so oft mit einer Anstalt verglichen worden ist, deren Namen ich nicht aussprechen kann, und trat selbst für diese kurze Spanne Zeit, und wenn es auch nur ein Jahr wäre, mit diesen geringen Kosten leidenden Menschen eine Erleichterung zu verschaffen. Es handelt sich trat daö Irrenhaus, trat sonst nichts anderes , als einige Wände hinauszuwerfen, trat das Zu-sammenwohncn einiger minder gefährlichen Irren zu ermöglichen, trab sie von der strengen Clausur zu befreien; denn es steht ja in der Bibel geschrieben, vae soli! (Heiterkeit.) Weiters ist zu bemerken, daß die Direction uns ein Berzcichniß übergeben hat, in welchem sie nachweist, daß eine Anzahl circa 15 —18 Individuen ohne Anstand ans der Irrenanstalt aus das Land gegebeit werden können, weil sie unschädlich trab unheilbar sind. Es ist eilt Individuum darin, welches schon 35 Jahre diese Anstalt bewohnt, es sind andere zu 10, 15, 20 Jahre darin, die bezüglich in den Gemeinden ihre Unterkunft finden, trab hiedurch dem Landcsfonde beträchtliche Auslagen ersparen würden. Am Lande, meine Herren, jammern die Gemeinden über gefährliche Irre, die sic selbst bewachen sollen, und nicht betvachen können. Es ist mir ein Fall bekannt, wo der Bürgermeister in einem Landorte von dem Bezirks-Vorsteher mit 10 fl. bestraft worden ist, weil ein Irre aus der Behausung herausgekommen ist. (Heiterkeit.) Alle Tage sind Beschwerden trat Aufnahme der Irren und man hat keinen Platz. Ja selbst beim Magistrate war man in der Lage zwei Irren durch längere Zeit in Gewahrsam zu halten. (Große Heiterkeit.) Ja, meine Herren, das ist pure Wahrheit (erneuerte Heiterkeit). Anstatt daß der Landesansschuß die Irren mit bedeutenden Kosten in fremde Provinzen schicken würde, glaube ich, daß cs doch besser ist, ein Paar Mauern hinaus zu werfen und die Anstalt, wenn auch nur für zwei oder drei Jahre erträglicher zu machen. Was die Douche-Apparate anbelangt, so muß ich ebenfalls die Dringlichkeit derselben hier nachdrücklichst bevorworten. Sie sind hauptsächtlich in Anwendung zu bringen, bei Flechtenkrankheiten und sonstigen Hautkrankheiten. Während die Heilung int medizinischen Wege nach Recepten trab Medizinen gegen 90 bis 120 Tage erfordert, wird sic durch die Anwendung des Douche-Apparates durch die Hautreinigung in 30 Tagen bewirkt. — Ich ziehe die Parallele zwischen den Kosten des Douche-Apparates und den Kosten der Heilung der Kranken, wenn sie statt 4 Monate, Einen Monat int Spitale verbleiben, und daher für 3 Monate die tägliche Gebühr von 34 kr. ö. W. dem Lande erspart wäre. Was die Reinigung der Krankenwäsche anbelangt, so scheint mir, daß es gerade bedauerlich ist, daß inficirte Kleiderwäsche gerade bei jener Llustalt behandelt wird, die der Stadt und ihren Bewohnern so sehr zu materiellem Nutzen gereicht. Ich war in der Lage bei einer Medizinal - Commission, die wegen Einführung einer Desinfections-Llustalt im Spitale von dem Vorstände abgehalten worden ist, darin die Worte zu vernehmen, daß der contagiöse Stoff hier in Laibach eben dadurch weit verbreitet und vertragen wird, weil keine Desinfec-tionsanstalt besteht, und daß die Andauer der Blattern betritt den Grund gefunden hat, weil man die Kleidungsstücke nicht gehörig gereinigt hat. Aus eben diesem Grunde wird jetzt bei der Stadtvertretung und beim Magistrate verhandelt, die Desinsectionsanstalt einzuführen. Diese Worte habe ich geglaubt bemerken zu sollen, um Ihnen die Dringlichkeit mV6 Herz zu legen. Allerdings finde ich darin eine Besorgniß, weil die Kosten-frage hier nicht genug präcisirt ist. Der Landesausschuß ist zwar nur auf 1.000 fl. ermächtiget; aber bedenken Sie, wenn man vielleicht bis ans 2.000 fl. ginge (3lbg. Dr. Suppan: zu wenig!), oder bis ans 3.000 fl. und dadurch noch der leidenden Menschheit zu Hilfe kommen könnte (Oho!), und dann bei dem nächsten Landtage die nachträgliche Passirung erwirken würde, so wäre das denn doch nicht so sehr über die Schnur geschlagen; und ich erinnere nur, daß dadurch eine namhafte Ersparniß erzielt wurde, daß der Thurm gefallen ist (Heiterkeit), und daß man vielleicht jetzt dieses zum Besten der leidenden Menschheit doch verwenden könnte. Der Landesansschuß hat, glaube ich, doch nicht ermangelt, Ihnen den Beweis zu liefern, daß er für Ockonomie sehr eingenommen ist, und er würde sich bei diesen Verausgabungen gewiß auch auf die allerdringeud-sten Nothwendigkeiten beschränken, umsomehr, als wir einen gewiegten Fachmann im Landesausschusse besitzen, der in jeder Beziehung ein Zeugniß ablegen kann, und dem hohen Landtage die sicherste Gewähr bietet. Ich glaube daher den Antrag des Finanzausschusses befürworten zu sollen. Präsident: Nachdem der Herr Berichterstatter daö letzte Wort gesprochen, schließe ich die Debatte, und bringe den Abänderungsantrag des Herrn 3>bg. Deschmann zur Abstimmnng, der dahin lautet: Der h. Landtag wolle beschließen: „Der Bericht des Fittanzausschusses bezüglich einiger dringend nothwendigen Adaplirungen im Civilspitals-gebäude wird dem Landesanöschusse zur Prüfung der allsälligen Erledigung im Sinne des §. 7 der Instruction für die Geschäftsthätigkeit des krainischen Landesausschusses, zugewiesen". Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden find, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist gesattelt. Ich bringe nunmehr den Antrag des Finanzausschusses zur Abstimmung, der dahin geht: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Es werden über die von der SpitalSdirection in dem Kranken- und Irrenhause als dringend bezeichneten Adaptirungen und Beischaffungen eine genaue Erhebung gepflogen, und für die unaufschiebbaren Herstellungen die Kostenüberschläge entworfen, sodann aber die Durchführung gegen Rechnungslegung dem Landesausschusse aufgetragen". Wenn die Herren mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Wir kommen nunmehr zum Vortrage über die Ablösung der Patronatsverhältnisse. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter K r o m e r: Loll ich nicht früher daö Wahlresultat bekannt geben? Präsident: Wenn es gefällig ist! Berichterstatter Krom er: Es wurden 34 Stimmzettel abgegeben, davon erhielten Se. Ereellen; Herr Anton Graf Auersperg 33 Stimmen, Herr v. Wurzbach 30, Herr Dr. Toman 30, und Herr Ambrosch 21 Stimmen. Alle diese Herren sind sohin mit absoluter Majorität gewählt. Darf ich nun beginnen? Präsident: Ich bitte! Berichterstatter Kromer: (Liest.) „B e r t d) t des Zur Vorberathung der Gesetze, betrellend die ToncurrenZMcht Zu Kirchen-, Dkarrhot- und Schulbauten bestellten Ausschusses, über den Antrag des Herrn Dr. Suppan ans Ablösung des Datronats - Verhältnisses. Bei der Schlußberathung der Regierungsvorlage, betreffend die Regelung der Concurrenzpflicht zur Herstellung der Kirchen-, Pfründen - und Schulgebäude, hat der Herr Abgeordnete Dr. Suppan den Antrag gestellt: Es fei die h. Regierung zu ersuchen, daß sie einen Gesetzentwurf über die Ablösung des Patronats-Verhältnisses in der nächsten Reichsralhssession einbringen möge. — Dieser Antrag wurde vom h. Landtage in seiner 24. Sitzung dem zur Vorberathung obgedachter Regierungsvorlage gewählten Ausschüsse im Sinne der §. §. 10 und 19 der Geschäftsordnung zur vorläufigen Prüfung und Begutachtung zugewiesen. — Der Ausschuß hat nun nach gepflogener Vorberathung und in Erwägung: a) daß das Kirchen - und Schulpatronat den Besitzern der damit belasteten Güter bleibende, der anerkannten Nothwendigkeit thunlichster Entlastung und Freiheit des Eigenthums widerstreitenve Verpflichtungen auferlegen; b) daß es durch säumige oder verweigerte Beitrags-leislung auf die Herstellung oft dringlicher Kirchen-, Pfründen- und Schulbauten, daher auch insbesondere auf die gedeihliche Entwickelung der Volksschulen hemmend einwirke, daß endlich c) auch eine entsprechende Besetzung der Pfarrpfrün-ben - und Schullehrersstellen hiedurch häufig beirrt werde; andererseits aber in der Erwägung: d) daß das Kirchen - und Schulpatronat ein wohl erworbenes, oft mit bedeutenden Opfern erkauftes Recht sei, welches sohin den Berechligten ohne die wichtigsten Gründe wider ihren Witten nicht ent- zogen werden darf, — im Entgegenhalte aller hier angeführten Gründe hat der Ausschuß einstimmig nur für die Erlassung eines Gesetzes auf die facultative Ablösung des Kirchen - und Schulpatronates sich ausgesprochen. — Demnach stellt er den Antrag : Der hohe Landtag wolle beschließen: Es sei an die h. Regierung das Ersuchen zu stellen, daß dieselbe einen Gesetzentwurf über die entgeltliche, jedoch dem Berechtigten freizustellenbe Ablösung des Kirchen - und Schulpatronatsrechtes in der nächsten Reichsraths - Session einbringen möge". Präsident: Wünscht Jemand über den soeben vernommenen Antrag das Wort? Abg. Dr. Suppan: Ich werde mir nur ein Paar Bemerkungen erlauben. Ich wünschte, daß aus dem Antrage der Passus, „jedoch dem Berechtigten freizustellende" wegbleibe. Ich will nicht sagen, daß ich entschieden gegen die facultative Ablösung sei, allein wir ersuchen vor Allem die h. Regierung um die Vorlage eines Reichsgesetzes, und dieses Reichsgesetz wird nothwendig diesen Punkt bereits festsetzen oder die Festsetzung dieses Punktes seinerzeit dem Landtage anheimstellen, wo dann Gelegenheit sein wird, diesen Gegenstand näher in Erwägung zu ziehen. Weiters beantrage ich die Weglassung des Beisatzes „und Schul- (nämlich Schulpatronatsrechtes)", indem der h. Landtag die Ablösung desselben bereits selbst im vollsten Maße vorgenommen hat, da er sich für die unentgeltliche Aufhebung ausgesprochen hat, und es gar keinem Zweifel unterliegen kann, daß dieser Gesetzentwurf die allerhöchste Sanction erlangen werde. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Panse.) Ich stelle die Anfrage, ob diese Veränderung deö Antrages unterstützt wird. Jene Herren, welche die Abänderung des obigen Antrages unterstützen wollen, belieben sich zu erheben. (Geschieht.) Es iftth prft 33ter Abg. Vilhar: Ich bitte, ich auch! Präsident: Dann ist er unterstützt. Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Herr Berichterstatter! — Berichterstatter Kromer: Ich werde über den Antrag des Herrn Dr. Suppan nur Weniges bemerken. Er beantragt vorerst, daß die Worte, „dem Berechtigten freizustellende", im Antrage des Ausschusses weg zu lassen wären. Nun, ich glaube, es sei Aufgabe eines Landtages, jedes Gesetz nur in jenem Sinne zu beantragen, daß es den anerkannt bestehenden Rechten entspricht. Es würde jedoch den bestehenden Rechten durchaus nicht entspreche», wenn der Landtag beantragen und beschließen würde, das Patronatsrecht sei allgemein abzulösen. Denn es gibt im Lande Krain manche Patronate, welche badurch begründet wurden, daß die ehemaligen Besitzer der mit dem Patronate belasteten Güter alle Kirchen- und Pfründengebäude selbst beigestellt, und nebstbei auch die Dotation der Seelsorger vollständig aus Eigenem gedeckt haben. Derlei Patrone, die auch gegenwärtig die Kirchen-und 'Pfründengebäude größtentheils aus Eigenem erhalten, zwingen wollen, daß sie das Patronat, welches sie als ein Ehrenamt ansehen, nunmehr aufgeben müßten, hieße wirklich gegen sie ein großes Unrecht ausüben. Der Ausschuß dachte daher diese Patrone berücksichtigen zu müssen, daher nicht einen Antrag zu stellen, nach welchem sie nnnothwendig auch wider ihren Willen ver- halten würden, aus ihre wohlerworbenen Patronatsrechte zu verzichten. Weiters hat Herr Dr. Suppan beantragt, daß das Wort „Schulpatronatsrecht" im Antrage wegbleiben würde, weil in dem von der h. Versammlung bereits angenommenen Gesetzentwürfe über die Concurrenzpflicht bei Schulbauten erkannt wurde, daß die gesetzlichen Schulpatronate zu Beitragsleistnngcn nicht verpflichtet sind. Allein auch diese Anschauung ist im Ganzen nicht richtig, denn eö wurde im Gesetze über die Concurrenzpflicht zu Schulbauten nur erklärt, daß daö im Gesetze gegründete, d. h. aus dem Rechte der Präsentation für Pfarrpfründen resultirende Schulpatronat aufgehoben sei; dagegen ist das in Verträgen oder andern Rechtstitel» ruhende Schulpatronat nicht aufgehoben, und auch dieses erheischt eine Regelung, rücksichtlich Ablösung des Patronatsverhältnisses. Demnach erachte ich das Wort „Schulpatronat" im Antrage des Ausschusses nicht als überflüssig, und beantrage daher die Annahme des Ausschußantrages. Präsident: Nachdem der Herr Berichterstatter das letzte Wort gesprochen, bringe ich den Abändernngs-antrag des Herrn Dr. Suppan zur Abstimmung, welcher dahin geht, daß aus dem Antrage des Ausschusses die Worte, „jedoch dem Berechtigten freizustellende" und dann nach dem Worte, „Kirchen-" die Worte, „und Schul-(Patronatsrechtes)" auszuscheiden seien. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, ersuche ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Derselbe ist gefallen. Ich bringe nunmehr den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung, welcher dahin geht: „Es sei an die h. Regierung das Ersuchen zu stellen, daß dieselbe einen Gesetzentwurf über die entgeltliche, jedoch dem Berechtigten freizustellende Ablösung deS Kirchen- und Schulpatronats-rechteS in der nächsten Reichsrathssession einbringen möge". Jene Herren, welche mit dem Antrage in dieser Richtung einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Präsident: Wir kommen nun zum letzten Gegenstände, zum Vortrage wegen Remnnerirung der Vorspannsbesorger. Berichterstatter Ambrosch: Wir kommen nun zum letzten Gegenstände, über welchen keine Vervielfältigung geschehen ist, weil er ohnedieß den verehrten Mitgliedern bekannt ist. Es handelt sich nämlich um die Remuneration der Vorspannsbesorger, über welche hier schon ein ausführlicher Vortrag mit dem Antrage erstattet worden ist, daß die Vorspanusbesorgung eine Gemeindeangelegenheit sei, die nicht aus dem Landesfonde zu entschädigen wäre. Dieser Antrag ist dem Finanzausschüsse überwiesen worden, und fand darin nur noch die größere Begründung, daß Fachmänner erklärt haben, daß in vielen Gemeinden wirklich de facto die Vorspannsbesorgung durchaus auf Kosten der Gemeinden geschehe. Um nun in dieser Richtung eine Gleichförmigkeit int Lande einzuführen, hat der Finanzausschuß erachtet, den Antrag des Landcsauöschusses befürworten zu sollen, und zu dem Sei-nigen zu machen. (Bravo.) Der Finanzausschuß beantragt daher, das hohe Haus wolle beschließen, „es sei die Besorgung der Vorspann, rücksichtlich die Remnnerirung der Vorspanns-Com-missäre als Gemeindeangelegenheit an die Gemeinden zu überweisen. (Bravo.) Präsident: Wünscht Jemand das Wort? Abg. Dr. Toman: Ich bitte tun das Wort. Ich muß gestehen, daß ich diese Verfügung sehr hart finde. Es liegen einige Gemeinden an Hatiptstraßen, an Landstraßen, die in einem fort Vorspann leisten müssen, und dadurch eine sehr große Auflage bekommen, die wirklich in gar keinem Verhältnisse mit anderen Gemeinden steht; denn am Ende ist diese Besorgung doch nur wieder eine neue Steuer, und diese Gemeinden unterliegen dadurch einer desto größer» Steuer. Ich halte eben das für so hart, daß ich mich unmöglich, selbst in Betracht, daß das Gemeiudegesetz diese Angelegenheit als eine Gemeindeangelegenheit bezeichnet, für den Ausschußantrag bestimmen lassen kann. Ich wünschte daher, daß derselbe abgelehnt werde. Ich werde keinen besonderen Antrag stellen, weil ich bloß für die Ablehnung spreche. Berichterstatter Ambro sch: Ich habe zur Be- gründung tnich nur ans das bereits Gesagte zu beziehen, läugne aber nicht, daß cs tvirklich einige Gemeinden gibt, die von dieser Besorgung etwas härter getroffen werden als andere. Allein die Gleichförmigkeit im Lande kann keine Ausnahme dulden. Die Remuneration dafür ist in jenen Gemeinden, die mir gut bekannt sind, so gering, daß sie keine große Ueberbürdung nach sich ziehen wird, wenn man sie den Gemeinden oder auch dem Laudesfonde noch überweist, bis dahin, als der heute gestellte Antrag wegen Ueberweisung der Gesammtvorspann auf das Reichsbudget seine Erledigung finden wird, und ich überlasse es der Beurtheilung des h. Hauses, die Anträge anzunehmen, oder nach dem Antrage des Herrn Dr. Toman auch abzulehnen. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Rach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort wünscht, so schließe ich die Debatte, und bringe den Antrag des Finanzausschusses zur Abstimmung, der dahin geht, daß die Remnnerirung für die Besorgung der Vorspanns-Geschäfte den Gemeinden zu überweisen sei. Jene Herren, welche mit dein Antrage des Finanzausschusses einverstanden sind, belieben sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. (Rufe: ES ist die Minorität. — Bitte die Abstimmung zu constatiren. — Der Antrag ist abgelehnt. Es sind nur 16 Stimmen. Gegenprobe.) Ich ersuche also jene Herren, welche mit dem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. Es sind 15, folglich die Majorität für den Antrag des Finanzausschusses. (Der Präsident erhebt sich.) Mir ist von Sr. Excellenz dem Herrn Statthalter folgende Zuschrift zugekommen: „In Folge a. h. Entschließung vom 23. d. M., und im Sinne des mit Euer Hochwohlgeboren gepflogenen Einvernehmens, habe ich die Ehre Euer Hochwohlgeboren einzuladen, den Landtag am 31. d. M. zu schließen". Kraft der mir von Sr. Majestät dem Kaiser ertheilten Befugniß schließe ich demnach die zweite Session des krainischen Landtages. Ehevor wir scheiden, drängt es mich Sr. Ercellenz dem Herrn Statthalter in meinem, und ich darf es aussprechen, im Namen des hohen Hauses (Bravo! Bravo!) unsern Dank auszudrücken für das freundliche Entgegengekommen (Die ganze Versammlung erhebt sich.), welches in manchen Punkten eine Vereinbarung mit der Regierung ermöglichte, und zum Zustandekommen der Landesgesetze wesentlich beigetragen hat. Ich fühle mich verpflichtet sämmtlichen Ausschüssen zu danken, deren Eifer, deren warme Hingebung das bedeutende Material, welches zur Verarbeitung denselben vorgelegen ist, bewältigen und zum Abschlüsse bringen konnte. Ich danke auch allen Herren Abgeordneten für ihre bewährte Ausdauer, die sich gleich geblieben ist, bis zum letzten Tage. Wenn wir aus unsere dreimonatlichen Verhandlungen zurück sehen, so glaube ich, daß Jeder von Ihnen, meine Herren, den Saal verlassen kann, mit dem Bewußtsein, seine Pflicht gegen den Monarchen, so wie gegen sein Land treu erfüllt zu haben. Und nun, meine Herren, scheiden wir unter dem Rufe, unter dem wir uns versammelt haben, unter dem Rufe, der in jedes Krainers Brust den lebhaftesten Wiederklang findet, unter dem Rufe: „Hoch unser Kaiser und Herr Franz Joses!" (Die Versammlung stimmt in ein begeistertes dreimaliges Hoch! und Slava! ein.) Abg. Ant. Graf v. Auersperg: Ich bitte um das Wort: Ich glaube nur die einstimmigen Gesinnungen des h. Hauses auszusprechen, wenn ich in dessen Namen dem Herrn Landeshauptmanne, unserm Vorsitzenden, für die große Ausdauer und Unermüdlichkeit, für die Unparteilichkeit und Ruhe, für die Umsicht, mit welcher er unsere Verhandlungen geleitet hat, den allgemeinen Dank des Hanses ausspreche. (Lebhafter Beifall.) Ich erlaube mir diese Danksagung auch an den Herrn Landeshauptmanns-Stellvertreter in der gleichen Richtung auszusprechen. (Lebhaftes Bravo!) Daß wir und warum wir mit Beruhigung scheiden können, hat der Herr Vorsitzende bereits ausgesprochen. Ich habe dem nichts beizufügen, als mich noch an die anwesenden Collegen und Mitarbeiter an den uns gestellten Aufgaben wendend, zu erinnern an ein Volks- sprichwort: Um Einen als Freund zu erkennen, muß man ein Scheffel Salz mit ihm gegessen haben. (Bravo!) Vierzig und mehr Landtagssitzungen, und kaum zählbare Comitesitzungen sind wohl so ein parlamentarisches Scheffclmaß, wo man den Freund, namentlich den Freund des Landes und des Volkes erkennen kann. An Salz hat eö diesem parlamentarischen Scheffel auch nicht gefehlt. (Bravo! Heiterkeit.) Es sind aber sowohl in deutscher als in slovcnischcr Sprache Worte gesprochen worden, welche den wahrhaften Freund des Volkes erkennen lassen. Ich glaube, indem wir scheiden, fühlen wir Alle, daß des Volkes Wohl uns auch gemeinsam zn freundschaftlichen Gegengesinnungen verbunden hat (Bravo! Bravo!), und wir können mit einem Worte scheiden, welches Freunde sich zurufen, wenn sie sich zu trennen haben: „Auf Wiedersehen!" (Lebhaftes Bravo.) Wir können scheiden in der Hoffnung, daß auch das Volk nicht unzufrieden mit dem, was wir gebracht, uns zuruft: „Auf Wiedersehen!" und daß dieses Wort einen Wiederhall im Lande finde. Auf Wiedersehen! (Lebhafter Beifall int Hause und Zuhörerraume. Rufe: Dobro, Slava! Auf Wiedersehen!) Statthalter Freiherr v. Schloißuigg: Noch ein Wort, meine Herren. Ich fühle mich gedrungen, Ihnen für die mir gezeigten freundlichen Gesinnungen zu danken. Wollen sie die Ueberzeugung mit sich nehmen, daß alle Landes-Interessen in mir immer eine kräftige Stütze finden werden. (Lebhaftes Bravo!) Es ist dieß mein Beruf, es ist meine gern geübte Pflicht. (Bravo! Bravo!) Während die Herren nun ihrem anderweitigen Berufe sich widmen werden, werde ich diesem leben, und so werde ich mit wahrhaftem Vergnügen dem Zeitpunkte entgegen scheu, wo gemeinsame Zwecke und gemeinsames Streben uns wieder in diesem Saale vereinigen werden. (Lebhafter Beifall im Hause und Zuhörerraumc.) (Schluß der Sitzung 4 Uhr.) XL. Tabelle X, Kronlaird ©£IÖ- reinertrag eines Jahres im Durchschnitte Von der Grundsteuer entfallen im Durchschnitte auf Äilf einen Grnndüesttzer entfallen ein Joch einen Kopf der Volkszahl einen Grundbe- sitzer vom bearbeiteten Boden vom unbearbeiteten Boden zusammen Conventions - Münz e fr. kr. fl. kr- ff. kr. j fl. kr. Joch 1 □ Älft. Joch 1 D-Mft. Joch 1 □ -m Nieder-Oesterreich . . 4 16 — 53 1 45 9 8 67,6 4*7,6 117,6 Ober-Oesterreich . . 4 8 — 53 2 13 13 44 97,6 — 6*7,6 — 167,6. — Salzburg 1 21 — 17 1 56 10 57 97,6 — 27*7,6 — 37 — Steiermark .... 2 2 — 26 1 28 6 54 5*7,6 — 11 — 16*7,6 — Kärnten 1 35 — 20 1 35 8 36 6*7,6 — 187,6 — 24*7,6 — Krain ...... 2 2 — 26 1 26 5 45 47,6 — 827l6 — 13*7,6 — Küstenland .... 1 57 — 25 — 59 4 12 3*7,6 — 77,6 — 11 — Mähren 5 6 1 5 2 7 10 8 5*7,6 — 37,6 — 97,6 — Schlesien 4 1 — 51 1 33 11 38 7*7,6 — 67,6 — 13*7,6 — Krakau 2 56 — 37% — — — — 67,6 — 3*7,6 — 107,6 — Dalmatien .... 36 W 1 • n 37 1 39 27,6 107,6 12*7,6 Ha turn C= imb ^efb = brutto = (Erträge uiib angemenbcte Preise. (Ansang nach bm Hnußt - Hoben - GrMgnisLM, Culturen und Dreisen.) Tabelle II. 1. Mersanö Weizen Sent Gerste Hofer Hilfe Heiden Kartoffeln Mais d, zk- > ü es = en Vom öst 3ad] pr. Joch Preis pr. Metzen Pr. Joch Preis pr. Metzen pr. Joch Preis pr. Metzen pr. Joch Preis pr. Metzen pr. Joch Preis pr. Metzen pr. Joch Preis pr. Mctzeu pr. Joch Preis pr. Metzen pr. Joch Preis pr. Metzen Geld- Brutto- Ertrag Geld- Reiner- trag Natur. Brutto- Metzen Natur. Brutio- Metzen Natur. Brutto- Metzcu Natur. Brutto- Metzen Natur. Bratto- Mktzen Natur. Brutto- Metzen Natur. Brutto- Metzeii Natur. Biutto- Mctzen Nieder-Oesterreich . . 15'/=, 2. 43 137=4 1. 12' 187=, — .552 157=4 —. 37 147=, 1. 3 77=4 —.42' 887=» -.14' 2037=4 —. 58 497, 10. 39 5. 22 -Ober-Oesterreich . . 1327c4 2. 8' 1337=, 1. 232 IS63/« —. 512 177=4 —. 372 — — 67=4 -.48= 947=4 —. 132 — — 523/, 14. 9 6. 41 Salzburg io7=., 2. 23' 127=4 1. 31' 137=4 —.58" 177=4 —.422 — — — — — — — - 537, 13. 59 6. 28 Steiermark 97=4 2. 71 937c, 1. 111 117.4 1. 1' 137=4 —. 39' H "/«4 —,562 87=4 -.46' 815'j/=4 —.13' 187=4 1. 4' 607, 15. 4 5. 58 Kärnten 93V=, 3. Iß 103%4 1. 132 127=4 1. 4 147=4 —.38' n 7» 1. 3" 6f7=4 -. 522 80=7=4 —. 142 22=7=4 1.10’ 557, 15. 13 6.47 Krain 87=, 2. 19“ s“/.« 1. 19 H33/«» 1. 10 127=4 -.42= 1237=4 1. 82 7 '7=4 1. 1 73 -.16' 147=4 1.123 567, 17. 5 7. 22 Küstenland 67=, 2. 172 7'7.4 1. 23' 07=4 1. 6 4"7=4 —.42' 57=4 1. 7 5 7=4 1. 8' 6S27=4 —,172 87=4 > 1. 16 1 1.86. 53 8. 30 3.59 Mähren 157=, 1. 58 13 3761 1. 43 187=4 — .42' 167=4 —.29" 177=4 1. 93 107=4 —. 492 97°°/=, -.12° 187=4 —. 56 46 12. 32 6.47 Schlesien «7.; 1.562 1 1. 103 167=4 — .47' 167=4 —. 322 — — 10 7/g I 1.10 H2|i, —.13" — — 55 y. 12. 44 5. 42 Grosih erzogth. Krakau ii7=, 1. 20 10 7=4 -.47 147=4 -. 36 127=4 —,252 10 1.10 6=7=4 — .33 74'7=4 -. 11 — — 49'/, 7. 5 3. 36 Dalmatien 67s4 1. 57’ 537=4 1. 132 5 7=4 1. — 3 7=4 — .40" 37=4 1. 9 17=4 1. — 407=4 —. 18 97=4 1. 14' 60'/, 5. 33 2. 13 Ungarn, Verwalt. Gebiet Prcßburg, höchster Preis. — — — — — — — — — — — — — — 157=4 —.45 = — — — Croatien und Slavonien — — — — — — — — — — — — — — 14 7=4 —.47' — — — Serb. Woiwodschaft . • 157=4 — 322 Tabelle III. Wiesln n d Bau-Area Hm Grummet Reine Wiesen überhaupt L S3 Geldertrag pr. Joch Natur. Brutto- ertrag Pr. Joch süßes saures Natur. Brutto- ertrag pr- Joch süßes saures >0 Sv Geldertrag pr. Joch Preis pr. Centner Preis pr- Centner Heu überhaupt Grummet überhaupt Brutt Rein Brutto Rein Nieder-Oesterreich . 8=Y,oo 29 LOV» 7=7,00 223A 1574 20 y4 6. 12 4. 57 49 y4 10. 28 5. 18 Ober-Oesterreich ioß7ioo 26% 17 V. 97,00 20 V. 13 227. 6. 50 5. 17 527. 14. 43 6. 58 Salzburg .... 79Vioo 273A is y. 737,oo 227. 13 277. 3.40 2.39 547. 14. 23 6. 32 Steiermark . . . 777,oo 26 7. 19 V. 647,00 21 I47. 28 V- 5.57 4.16 607. 14. 25 5.42 Kärnten .... 637Aoo 267• 187. 587Ao„ 2iy. 15 25 4. 36 3.27 547. 14. 36 6.42 Krain 485Aoo 3i y. 227. 7°7Aoo 25 17 247. 4. 30 3.23 557. 18. 47 8. 29 Küstenland . . . 25Aoo 277. 20 V. 58°/,00 217. 14 26 V- 4.13 3. 7 517. 14.15 6. 55 Mähren .... 794Aoo 307. 24 V- 857,oo 267. 19 V. 19 V- 8.25 6.48 45 V. 14. 2 7.40 Schlesten .... 769Aoo 297. 24 V. 9'7,00 247. 18 I77. 8. 29 6.58 55 13.40 6. 9 Großherzogth. Krakau 774Aoo 257. 16 7. 6°7,00 I97. 11 20 y. 5. 56 4. 44 487- 6. 46 3. 29 Dalmatien . . . 157. 12 257. 3. 9 2.21 597. 7.24 2.59 Tabelle IV. Natur. Bruttoertrag Pr. Joch an (Sintern W einla nd Waldla nd Preis pr. eintet Geldertrag pr. Joch Natur. Holzpreise Reinertrag pr. Joch Abzugs- % Bruttoertrag pr. Joch Klafterholz Durch- schnitt derHolz- preise hartes Holz weiches Holz Hoch- Nieder- Brutto 1 Rein per Klafter Waldungen 227,0 2. 23 55 59. 6 26. 38 SV,00 1. 44'/, — — 1. 15 2. 59 — — — — — 17,00 - 56=/. — — 1. 4 1.52 — - — — — 1 '7,00 — 19 — — -.21 -.22 162Ao 2. 1 65'/, 32. 24 11. 18 1 7l00 -19 -307, — 16% —. 20 -.21 127,0 —. 53 1. 10*1 78 12. 20 2.43 7.°° — 17'/. 21. 7. -. 17 16 -. 15 16%. 1. 437, 647, 30. 48 10. 49 7,oo -26 - 247. - 28/". -.23 —. 28 9'Ao 2. 227, 2. 157.*) 62 14. 34 5. 28 7„. - 597. — — —. 23 Kast. 2. 58 —.46 12-7,0 2. 48 527, 34. 5 16.27 17,00 1.44 2. 9 1. 31 1. 57 2.44 — — — — - 17,°° 1. 27 1. 51'/. 1. 237. 1.46 2.14 — — — — - 17,00 1. 27'/. 1. 56 1.22 1.29 2. 49 92V,„ 1. 4 67 11 3. 39 7,oo - 16 7. — - Kast. 1. 4 —. 5 — *) Rother Nieder - Oesterreich Ober - Oesterreich Salzburg . . Steiermark . Kärnten . . Krain . . . Küstenland . Mähren . . Schlesien . . Großherz. Krakail Dalmatien . . .