Imts-GWSlatt öl" Laibachcr Zeitung. ^s^ /z Dinstag vrn 9. Jänner 18ÜH. «Äuvtrnl.-U - ^ erlautvarungen Z. 2. (!.') 3ir. 2^)715. Surrende 0«ö k. k. illy'.'ischen Guberniums. -^ I" Folgc der mit Yohem Hoskammer-De» cr^te roin !9- r. M., Z. w^65, herabge« langtfn allerhöchsten Einschulung vom 3l). 'iLcptcmd.'.- d. I , wird ?,ur allgemeinen Kennt-^iß gebracht, ^-.si die mit dcr Gudrrnial Eur> relide clll<». Gray vom 7. Mai 17«3, auöge« sprochcne Brluhnullg von lt a,n 2^. Dcio-litr 0. I. nach den Bcsiimmungen dcö allcrtzöch-sttn Pali'litcs vcm 31. Mci^ l^ci^ die nach-solgenocn Privilegien zu vlllcihcn befunden. ^ l. Dem Tla^ u,/d Keil, Zlülwalzwnk-Besitzer, wohnhaft in Troppcm, fur die Dauer von fünf Iayrcn, aüf dlc (z^fll,dung und VcrbrjsclUlig W dcr Raffinirung dcö Zinkcü ^piautcr) , wo^ durch dasselbe m grwöynlichcn Schmelzöscn in der All r^ssnmt werde, daß ,6 cinc vollkom-,ncnc Bicgsamkcit erhalte, »md ganz kalt be« Handelt werden könne.— 2. Dem Joseph Palkl) und Carl Usscichcimfr, bürgeliich^, Hat>oel6-lcul,n, looynyafl in Nien, Nr. ^"> ^„h <.^^ flir die Taucr ron cincm Jahr,', auf die (nsin. dung und Verl)»'ss,,'rnnq in der Erzeugung von coi'vcf concaven gläsernen Fellstcrtafcln von beliebiger Form und Größe, dercn Vorzüge darin dcstehcn, daß dieselben schöner und wohlfeiler seyen alö die Spiegelgläser, durch ihre Strahlenbrechung daö Hineinslhen in die Wohnungen vcryindelli, bci Wind und Wetter wei'iger der Gefahr l'eÖ Zerbrechens uuSgesetzt scyen alö fta-chc Fenstersckelbl'n, und in jede gewöhnliche Fe»« stcrral):ne ein geschnitten werden können. — 3. Dem Thomas Braeegirole, Bcfttzcr einer landes-dcfuglcnMaschi!ienFa!'rik,wohnhafl in Gablonz, im Bunzlau" ^rci^' BöymcnS, für die Dquer Dvi» rillcm ,I^dr»>, alis cic <3rsi»i?,mg und Ver- bcsscllüig an^!,.in!p>l'Maschincn für Schafwolle, und alle Arten Faserstoffe, welche darin bestehe, daß durch eine einfache, wohlfeile und leicht anzufertigende Vorrichtung die Krämpcldclege bedeutend geschont und schönere Prooucte crzi^.r werden. — 'l. Dä)t gehören, wird zivar in sci""' Gcjammt/ heil, d. h. in allen dabei vorkommenden Arbeitsleistungen und Marerialblistcllungeli, in der Art ausgcboten, daß dcrsclbc auch Einem Unternehmer oder einer Unternehmungsg^ sellschaft, wclche von cincm Bevollmächtigten repräsentirt lvl'rden muß, und deren Mitglieder sich jedenfalls solidarisch zu verpflichten hiben, zur Annführnng überlassen 'verden kann; es kö'ilnen jedoch für dieHerstellung der Brücke über die Dräu bei Marburg und des Tunnels am Leit Herstellung der Brücke und dcö Tunnels, und zwar für jedes dieser Objecte insbesondere, endlich den Per cen tcnnachlaß von den zu Grunde liegenden Einheitspreisen für die Herstellung jedes dieser zuletzt gcnamttcn beiden Objecte, für den Fall ^ als nach Bestimmung dcs H. 2 wegen nothwendig gewordenen Mooisicationen im Baue derselben die Ver-Hüiung nach Einheitspreisen einzutreten hat. —- Will jemand blosi die Herstellung des Un-l"b«ucs, m i r A u s sch l u ß der Dra u b r ück e ^ld des Tunnels übernehmen, so müssen die ^crcente angegeben werden, welche von den zum Grunde lirg.'nden Einheitspreisen für den Überbau nachgelassen werden wollen. -- Ueber--! .n ' )/ ^s°"dcrc Ettläl.uq beizufügen, daß d. k ^"nungen entsprechen w^oe, welche dieT^A:7in^^ gehindert werden _^",?rcm Forage ..cht ^nehmerd.Herste«^7!^7^^l)!^ oder lene des Tunnels allein, odcr e.,d- 'ch den Ban dlescr be.d... Ob ecte zu- ammen zu übernehmen, s, h^ er anzuqe- den, die Percente, w.lcho von dcn oben ^gegebenen P^nschaldcNäc;«.. rückfichtlich der ^ruck^ dcs Bunuels o0cr eincs jeden dieser flecke nachgelassen werden wollen, und dcn ^ercenten nach laß von den festgesetzten Einheitspreisen jedes dieser Objecte für den Fall-als nach Bestimmung des §. 2 wegen nothwendig gewordener Modifications im Baue derselben die Vergütung nach Eiichntspreisen einzutreten hat. — Der Nachlaß muß mit Zah« len und Bilchstadcn ausgedrückt welden. l>)Die ausdrückliche Erklärung, daß der Antragsteller die allgemeinen und besondern Baubedingnisse, die Baubeschreibung und alle den Bau betreffenden Pläne und Kostenübcrschläge cingcschc,,, diesclbcn wohl ocrstanden, mit srmcr Nam berechnen sind, erlegt häbe, oder derselbe muß ! ein? diesem Vüdium angemessene, von der k. k. . Hofkamnu'lprocuratur oder von einem Fiscal- - amte in der Provinz nach den §H 230 uni> e 137'l des allgem. bürgerl. Gesetzbuches annehm-e bar erklärte Sicherstellung beischließen. — Auf l Offerte, welche dicscn Erfordernissen nicht voll-li ständig entsprechen, oder in welchen andere als - die festgesetzten Bedingungen gemacht werden, ß wird keine Rücksicht genommen. — 5. Ueher-e reichte Anbote werden nicht mehr zurück geaebsn, ^t und der Antragsteller dleibt rücksichtlich seil>><6 t ?lnbotes vom Tage der Ncberreichimg dessclbell ,- dis zu der hierüber erfolgten Entscheidung ver-», binolich; die Velpsiichtung des Aerars aber '- beginnt erst von dem Tage, an welchem von - Seite des k, k. Hofkammer-Präsidiums die Ge-:- nehmigung des Anbotes erfolgt. -- 6. Die em-n gereichten Offntc werden an dem oben fcstg.'< ,'r sehten Tage von einer eigens hiezu bestimmten ^r (Commission entsiegelt, und hieoon nur dicjeni» 'n gen beachet, welche vorschrlftmaßig verfaßt '» uno mit den nöthigen Behelfen versehen sind. 24 — Die Entscheidung über die eingelangten Of« ferte erfolgt von Seite des Präsidiums der k k. «llgemtinen Hofkammer, und es wird hiebei demjenigen Offerte der Vorzug gegeben werden, welcheS sich alö d«s vorlheilhaftestc für dab Aerar darstellt, vorauo,.cseht, daß der Offerent auch vermöge- seiner pelj^ilichen (5'igenschast und Sachkcnntniß die nölhi^ Bürgschaft gcivahrt. — 7. Nach crsolgter Genehlnigung eines Anbo-te6 wird der Ersteher d.won unverzüglich v^r^ ß^ndigt, i'.üi? nnc dcinselben der Contract ab-sssschl^ss'.'!! :reroen. Den übrigen Osserenlen werden .ic clleglen Vc^ien und lonstigcn Docu-mente zurlickgestellt, lind dieselben dadurch oer il d? rno mm cn»'n Verbi«'. dIichr' eit ^ n r ü cksl ch t lich ih ^ ''er?lnbote enthoben. — Das von deiuErstlher erlegte k>adnlm wird als (Z^ut on zulückbchal-ll'll j c5 ist jedoch deinselden unbenommen, die Kaution auch auf eine andere vorschriftmäsiige Art zu leisten. — 8, Wenn der Ersteh.r des Baues zu rer Zeit, die ihm bekannt ^ege1,en »werden wild, zum Abschlüsse dcs lZolttractes und sohiniger Nedcrnahme dcr zu leistenden Arbeiten weder in Person noch durch einen Bc-rollmachligten erscheint, so >1eht cs dem Acl'ar frei, an dem erlegten Vadium rücksichtlich des Unterbaues einen Betrag von 5(XX) si., und rücksichtlich der ausgeschiedsücn Odjecte von 1(1(X) st. abzuziehen, wobei derselbe aus« drücklich erklärt, daß er auf j.-de von ihm an» zusuchcnde richterliche Mäßigung verzichte. — leistet er einer weitern 'Alifforoerung keine Folge, so ist daö Aerar derechtiqt, d^ü für die Aus-fllhrung dec. Banes Elfordciüche ohnc weitere Oinvernchmung des Ersteyclö, aus dessen Gefahr und Kosten z» vcranlasscn, wobei er die "on der Rechiulngsabthcilling dcr k, k. General-Direction für die Staats Eisenbahnen susgc-ftNigte ämtliche Kostenberechnung als einc ö's< ftnlüsde, vollen Beweiö herstellende Urkunde a^l^'kennen sich vcrpftiä'ter, — l), Znr i^oll-,n0l!Ng der nwällten Bauten in der ganten Strecke ist derTermin bi.^ Ende Juni 18'l5 f^st-gesetzt. -^ w. In dem Fal'e, als der Unterlief mcr den Bau nicht in der vorgeschriebenen Heil vollendet, so llifft denselben, mit auödrncklichcr Begibung jeder anznsuchend.'n richterlichen Mä-ß'gung, der Verlust der Halste einer Nate von d.'.l im nächstfolgenden Paragraph befummln Borage, und er bleibt fnr die Folgen der Verspätung verantwortlich. Anßerdem steht es der k. k. General Direction für die Staats-Eisenbahnen frei, die Vollendung des Baues auf fl'ine Kosten und Gefahr durch wen immer «no aus j,de ihr geeignet scheinende Weise bewcrk-ßi'iligm zu lassen, und dc„ Ersatz dtt' AuSla- gen, jene für die verlängerte Aufsicht nicht «us« genommen, .n<6 der Caution und dem sonsti« qe,i ^lrawgen dcs Unternehmers zu holen, welcher auch ln diesem Falle die von der Rechc nllngsaclhcllung der (General Direction a'.iözu-fnl'gende, amtliche Kolleuberechnung als eine öffentliche, vollen Glauben verdienende Urkunde an^usehlN siä) oerb,nolick macht. - ll. Die ^.iyllolg an oen Uiicerueymer geschieht nach Mapgabe seiner Leistungen ü» Raten. Zu diese u, (^i:dc wird die, mir Rüasicht auf den Per« cenlennachlas; sich darstellende ?^ausumme in vierzig gleich.' Theile oder Ralen getheilt, und dein Unrerneyiner iu folgender Arc verabfolgt: Sobald der UnMnehmcr so vi.l ?llbeit voll-bracht har, daß dieselbe an Welih den suc dle erste Rate encsallenden Betrag u^n -/,, über, steigt, clw,n>c er c>en Anfpr«ch ans die Bezah-lung ccr crilcn Nate. Die zweite Nate erhalt derselbe, wenn er die Summe vo:, zwei und zwei Drittel R^tcn ins Verdienen gebracht hat, und so forl muß l-r jedesmal, >renu es sich «m cine Ratenzahlung handelt, um ^/, mehr alü dicse beträgt, an Banardcit bewerkstelligt habeil. Nach diesem Maßstabe erfolgt die Bezahlung bis zur vorletzten Nate. Tie Zahlung d^r v^. lctztcn und letzten Rate wird aber dem Unte^ nehmcr nst dann geleistet, wenn die Lolwlw rung nnd Finalliquidirung vor sich gessaugei«, und die Genehmigung deö k. k. Hofkammer: Präsioilnnö hierüber erfolgt seyn wird. — Hst der Unternehmer nach seiner Leistungen:«« A,. -spruch auf eiue 3tatenzahlung, so wird ihm von der k. k. Bauleitung, selche über die ^i> simian deb,clben e»n Banjournal zu führen