^ III ? 2-^WW»^V I M ^ ^ ^"- 118. Dienstag den 30. September 1828. Nubernial-^erlTUtbaruttgkn. Z. 1219. (l) »ä Nr. 20622. Verlautbarung zur Besetzung der erledigten Raabi-schen und Weberischen Studentenstif-tungen. — Das erste Raabische Stipendium besteht im jahrlichen ^tiftungsbetrage von /^0 fi. M. M. für studierende arme Bürgers, Söhne von Laibach, bis zur Vollendung dcr Gymnasialstudien. — Das Weberische Stipendium mit dem jahrlichen Stiftungsbetrage von 28 fi. 3i kr. M. M., ist gleichfalls für arme studierende Bürgerssöhne von Laibach, bis zur Vollendung der Gymnasialstudien bestimmt. Ueber beyde Stiftungen übt der hiesige Stadtmagistrat das Prasentationsrecht aus. Dle Bittwerbcr um eines dieser beyden Stif-tunaen haben thre mit den Armuths-, Im^ pfunas-, dann Studienzeugmssen von beyden letzten Semestern belegten Gesuche bls Ende November l. I. bey duser Landerstelle zu überreichen. — Vom k. k. illyrischen Gubermum. Laibach am 19. September 1628. Ferdinand Graf v. Aichelburg, k. k. Gubernial-Secretär. Z. 1226. (1) Nr7 160 St. G. V. Kundmachung der Verkaufsversteigerung über mehrere in der Gememde klavia, Bezirks ^poäizrri», gelegenen Realitäten. — In Folge hohen St. G. V. Hof-Commissions-Decrets vom 17. September 1828, Zahl 452 St. G. V., wird am 3. November 1628, in den gewöhnlichen Amtsstunden bey dem k. k. Rentamte in (^ P0äi8tri2, Istrianer-Kreises, zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteigerung nachbenannter, dem Bruderschafts-Fonde gehörigen, im Bezirke l^apoäisdria gelegenen Realitäten geschritten werden, als: 1.) des in der ^oiNraaa klavi» gelegenen, und mit Olwen-Baumen besetzten, und 535 Quadrat-Klafter messenden Ackergrundes, geschätzt auf 16 fl. i5 kr.; 2.) des in der nämlichen Gegend gele- genen, mit Olivenbäumcn besetzten, und 660 Quadrat - Klafter messenden Ackergrundes , geschätzt a'lf 19 fi. 5o kr.; 3.) des in der Gegend ä. ^1«in6iit6 gelegenen, und 365 1^4 Quadrat-Klafter messenden öden Wiesengrundes, geschätzt auf 10 fl. 40 kr.; 4.) des in der nämlichen Gegend gelegenen, und 10^7 1^ Quadrat-Klafter messenden Wiesengrundes, geschätzt auf 74 fi. 40 kr.; 5.) des in der nämlichen Gegend gelegenen, und i253 Quadrat-Klafter messenden Wiesengrundes, geschätzt auf ii3 fi. 25 kr°; 6.) des in der nämlichen Gegend gelegenen, und 1 Joch, 5ä2 i.l4 Quadrat-Klafter messenden Wiesengrundes, geschätzt auf 277 fi. 20 kr.; 7.) des in der lüon-t.i-2(1» Käbuizz« gelegenen, und 2 Joch, 281^2 Quadrat-Klafter messenden Wiesengrundes, geschätzt auf 269 fi. 45 kr.; 3.) des in de» nämlichen Gegend gelegenen, und 1Z90 Quadrat-Klafter messenden Wiesengrundes, geschätzt auf i i5 fi. i5 kr.; 9.) des in der nämlichen Gegend gelegenen^ und i568 1^2 Quadrat-Klafter messenden Wiesengrundes, ge« schätzt auf i33 ft. ^5 kr.; 10.) des in der nämlichen Gegend gelegenen, und 3 Joch, 65o Quadrat-Klafter messenden Wiesengrundes, geschätzt auf 460 fi. 25 kr.; n.) des in der Gegend 3. 61emolN6 gelegenen, und 2 Joch, 1^533^ Quadrat-Klafter messenden Wiesengrundes, geschätzt auf 526 fl. 35 kr.; 12) des in der Gegend kelnnz^ gelegenen, und 2 Joch, 119^1^ Quadrat-Klafter messenden Wiesengrundes, geschätzt auf 352 fl. 45 kr.; i3.) des in der nämlichen Gegend gelegenen, mit Reben und neuen Feigenbäumen besetzten, und 565 U2 Quadrat-Klafter messenden Ackergrundes, geschätzt auf47 fi. 10 kr.; 14.) des m der nämlichen Gegend gelegenen, und 276 Quadrat-Klatter messenden Acker-Grundes, geschätzt auf 6 fi. 3o kr.; i5.) des in der nämlichen Gegend gelegenen, und mir Reben und 4 Feigenbäumen besetzten Ackergrundes, im Flächenmaße von 1 Joch, 906^2 Quadrat-Klafter, geschätzt auf 73 ss. 20 kr.; 890 i6.) des in der nämlichen Gegend gelegenen, < und 27)1^2 Quadrat-Klafter messenden Re- < ben- und Ackergrundes, geschätzt auf 16 fi. ' 40 kr.; 17.) des in der nämlichen Gegend gelege- ! nen, und 2281^2 Quadrat-Klafter messendenRe- 1 ben- und Ackergrundes, geschätzt auf i3 fl. 40 kr. ! — Diese Realitäten werden einzelnweise so ! wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um die beygesetzten Fiscalprelse ausgeboten, und dem Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung der kaiserl. königl. St. G. V. Hofcommission überlassen werden. Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fis-ealpreists, entweder in barer Conventions -Münze, oder in öffentlichen, auf Metall-Münze und suf den Ueberbringer lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmaßigen Werthe bey derVerstngerungs- Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlausig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend .befundene SicherstellunZs-Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jedem Ltcitanten mit Ausnahme des Meist-bieters, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Meistbieters dagegen wird als verfallen angesehen werden, Falls er sich zur Errichtung des dießfailigen Contractes nicht herdeylassen wollte, oder wenn er die zu b,e-zahlende erste Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bey pflichtmäßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wlrd ihm der .erlegte Betrag an der ersten Kaufschillings -Hälfte abgerechnet, oder die sonst gelüstete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, ist verbunden, die dießfällige Vollmacht seines Commitenten der Versteigerungs-Comm ssion vorlaufig zu überreichen. — Der Meistbittcr hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs-Actes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen/ dk andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmäßige Sicherheit gewahrenden Realität in erster Priorität grundbüchlich versichert, mit 5 vom Hundert in Conventions-Münze verzinset, und die Zinsen-Gebuhren in halbjährigen Verfalls- Raten abführt, m fünf gleichen jährlichen Raten-Zahlungen abtragen, wenn der Erstehungs-Preis den Betrag von 5o fl. übersteigt, sonst aber wird die zweyte Kaufschillmgs-Hälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedmgmsse berichtiget werden müssen. — Bey gleichen Anboten wird Demjenigen der Vorzug gege-ben werden, der sich zur sogleichen oder früheren Berichtigung des Kaufsschillings herbeylaßt. — Die übrigen Verkaufsbcdingnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bey dem k. k. Rentamte in ^Äpoäisnla eingesehen, so wie auch die Realitäten selbst in Augenschein genommen werden. Von der k. k. Staats- Güter- Veraußerungs-Prov. Commission. Triest am i3. August 1828. Gottfried Graf v. Welsersheimb, k. k. Gubernial- und Präsidial- Koncipist. Z. 1221. (2) 26. Nr. 20882. Verlautbarung über die Licitation der Kanzley-Requisiten-Lieferung für das Mi« lltar - Jahr »82g. — Ueber die Lieferung der lm Militär-Jahre 1829 erforderlichen Schreibmaterialien und sonstigen Kanz-leyerfordermssc für alle in der Provinzial-Hauptstadt Gratz befindlichen politischen Justiz- und Cammeralbehörden, mit Ausnahme der k. k. Zoll-, Taback- und Stampelgefalls-Aemter, dann für tne k. k. Kreisämter zu Brück, Iudcnburg, Marburg und C'.lll, (wenn das Resultat der Gubermal-Licitanon günstiger als jenes der kceisamtllchen ausfallt) wird die öffentliche Limitation am 9. October d. I., Vormittags von 10 bis 1 Uhr, im Rathssaale des k. k. Guberniums abgehalten werden. — Jeder einzelne Artlkel wiro besonders ausgerufen, und die Beistellung des> selben dem Mmdestfordernden überlassen werden. — Bei z'encn Artikeln,. von welchen em größerer Bedarf vorhaben lst, werden auch Anbote auf theilweise Lieferungen angenom? men; bey gleichen Prelsanboten wlrd aber Demjenigen der Vorzug gegeben, 'der die Lieferung einer größern Parthle übernimmt. A2e Arnkeln müssen genau nach den bei der Limitation vorgewiesenen Mustern, die vorlaufig bei der k. k. Gubernial-Expedits-Direction besehen werden können, abgeliefert werden. — Es bleibt übrigens den Licttanten unbenommen, eigene Muster mitzubringen, und es wird im FaLe ihrer Annehmbarkeit darauf Rücksicht genommen werden.^— Der beiläufige ganzjährige Bedarf an sämmtlichen Kanz-leyerfordernlssen, welcher jedoch nicht verbürgt ! wird, sondern größer oder kleiner ausfallen ! kann, besteht mit Ausnahme des Bedarfes '. für die k. k. Kreisämter zu Marburg, Ellü, 8g 1 Brück und Iudenbuvg in Folgenden: 33iä.l20 Rieß Posipgpier, 3291^20 Rleß Kanzleypa-Pier, Z26 5j20 Rleß Eonceptvapler, 22^20 Rieß Fließpapier, 12 i5)20 Rleß Regalpapler, 17 19)20 Rieß Median - Papier , 1912)20 Rleß Packpavier, 2 Rleß Imperialpapler, 280 Pfund Siegelwachs, 10L Pfund welßen Spagat, 205 ij2 Pfund schwarzen Spagat, I Pfund Pack. Spagat, 92 Pftmd Beinstreu , 6L2 Pfund schwarzen Streusand, 4 3)32 Pfund schwarz - und gelbgedrehN Seide, l3 Pfund )wirn, 1 3)32 Pfund Gumnu-Elast.que, 40 iz^'PfundBaumohl, ^63 Pfund Rlpsöhl, 4 Pfund Krelde, 3 2äj32 Pfund Badschwamm, 3i3g Pfund Wachskerzen, 600 Pfund Unschlittkerzen, gegossene, 9ZQ Pfund geschmolzenes Unschlitt, 422 Pfund Unschlitt-Kerzen, schwarzgarnene, ;33/; Stück^ Bley-stlfte, 8^^ Stück Rothstifte, 27 Stück Bchreib-zeuge, 48 Stück Lineale, 16^00 Stück Oblaten, 241 Buschen Nebschnüre, 1682 Buschen Federkiele, 8lH Maß Tinte, äc>4 Ellen Wachsleinwand, 100 Stück Geldsäcke.— Der Bedarf für die Kreiöamter Marburg, Cilli, Brück und Iudenburg, für welchen nur dem Mindestfordernden nur unter der früher bemerkten Bedingung abgeschlossen wird, besseht in Folgenden: 73 Rleß Kanz-LeyMpier, no Rleß Eonceptpapier, 3 Rieß Fließpapier, 1 ^20 Rieß Regalpapier, 21H20 Rieß Medianvapler, i5 I0j20 Rleß Packpapier, 5j20 Rieß Imperlalpapler, 33 Pfund Slegelwachs, 107 Pfund grauen Spagat, »2 Pfund Beinstreu, i3c> Pfund schwarzen Streusand, 9 Pfund Zwirn, 3/6 Stück Bleystifte, 24». Stück Rothstlfte, 6 Stuck Lineale, 120000 Stück Oblaten, il0 Buschen Rebschnüre, H.i5 Buschen Federkiele. — Die Lieferungsuntcrnehmer werden zu dieser Licitation mit dem Beisätze vorgeladen, daß der Vertrag mit den Erstehcrn für die Dauer des Militärjahres 1829, auf der Stelle durch Unterfertigung des Llcnationsprotorosss abgeschlossen und für sie verbmdllch werde, daß ferners für die ZuhaltunZ des Vertrages die vorgeschriebene Caution zu erlegen sey. — Gratz den l3. September 1828. Z. 1222. (2) 2a Nr. 20826. ,Von dem k. k. Stadt- And Landrechle, zugleich Criminalgerichte in Kram, wird bekannt gegeben, daß bey demselben eine Cri-? minal l Anuars-Btelle, M!t dem Gehalte von jährlichen 600 ss. M. M., in Erledigung gekommen sey. Es haben dcmnach Jene, welche sich um dttfe Stklle zu bewerben geden- ken, ihre belegten Gesuche längstens NnnM 4 Wochen vom Tage als dieses Edict zuerst in der Laibacher Zeitung erscheint/ an gerechnet, nach Weisung des Hofd., vom 17. December 1819, Nr. i638, bey dieserStelle einzureichen, und sich darin zu äußern, ob sie mit emem und welchem Individuum dieser Stelle verwandt oder verschwägert sind. >»» Laibach den 9. September 1828. Stavt - unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 1215. (3) Nr. 6878. Von dem k. k. Stadt- und Landrechie in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Anton Zollner, Vormundes der minderjährigen Elisabeth Boschitsch, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 21. Jänner d. I. verstorbenen Ursula Malaverck, d»e Tagsatzung auf den 27. October l. I., Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt- und Lar.drech-te bestimmt worden, bey wllcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 16. September 1828. Z. 1214. (3) " Zsr753l^. Nachdem Dr. Joseph Lusner, Hof- und Gerichts-Advocat zu Laibach, am 8. September 1828, gestoröen ist, so wird dieser Todfall zu dem Ende zur allgemeinen Kenntniß gebracht, damit die Partheyen ihre all-falligen Ansprüche hinsichtlich der dem Verstorbenen anvertrauten Schriften und Urkunden, Gelder oder Effecten, gegen Franz Lus-ner, Water und gesetzlicher Vertreter seiner zu Universalerben eingesetzten Kinder, geltend zu machen wissen werden. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram. Laiback am 17. September 1828. Z-1213. (3) Nr. 5899. Von dem k. k. Stadt-und Landrechte ingrain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Herrn Raimund Grafen von ^hurn, Inhaber der Herrschaft Tybem', m d;e Ausfertigung der Amortisations-Edicte, rucksichtlich der für die in der Requisitions-Rechnung des k. k. Adelsberger Kreisamtes für die Monate September 1809, inoluzivs Februar 1L10, unterm i3. Februar 1809/ im Empfange erscheinenden Darlehens-Betrage, 892 «ud Post ä36/ von' der HerrfchaftTybein, pro iii5Üo,al6 ^.24 st. 21 3^4 kr., 8ub Post 467/ von der Herrschaft Tpbein, für die Personal-Steuerpflichtigen 317 ft. Zokr., 5u1)Post^38, Herrschaft Sistiana, prs ru^üoalL Z76 st. Io 1^4 kr., 3uI)Post ^89, Landthieri und Graf Thurn, für Personalpfilchtige 7 st. ^3 1)4 kr. Zusammen 1126 st. 5 1^4 kr., ausgefertigten, angeblich in Verlust gerathenen Zwangsdarlehensscheine, gewilligct worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Zwangs-dartehensscheine, aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte so gewiß anzumelden und anhangig zu machen, als l'm Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers Herrn Raimund Grafen v. Thurn, die obgcdachten Urkunden nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für ge-tödtet, kraft- und wirkungslos erklart werden würden. Laibach den 17. September 1828. AemtliOe ^erlautbarunLen. Z. 1227. ____________________________H 1 Andreas Medwedschegg Snoyl 6 RekrutirunMüchtigkeit '8o9 2 Thomas Tschebella Lasche ,3 detto 2602 5 Antca Dertscher Wernegg 19! detto >6o» Vorstehende Individuen haben längstens binnen dreo Monaten von heute an gerechnet, so ge. M vor dlese 5eznks Obrigkeit verfönlich sich zu stellen, und ihr unbefugtes Ausbleiben zu rechtfertign, als sie!m'^ldr,gen «ach dem a. h. Auswanderungsgtsetzk behandelt werden würde«- Bez. Ohngtett Ponovttsch am 20. September 1L23. Anhang zur Naibacher NeitunK. ^remven-Anzeige. Angekommen den 2t. September 1828. Hr. Thomas v. Kisilka, Secrctär des Herrn Grafen Banus, von Trieft nach Agram. — Her? Sebastian Rosenkart, Handlungsbefiißener, von Trieft nach Wien. Den 22. Herr Peter v. Protmann, Div der fechte; Hr. y. Timoni, kaiserl. russischer Titularrath vel dem Reichs-Collegium der auswärtigen AngeleZen-yelten^ hfyde von Grätz nach Trieft. — Hr. Graf m>.^""°uth, königl. großbritannischer Capitain, von N>len nach Trieft. __ H^ Nikolaus Fürst v. Mes' -"^ I'.s/wesener russisch - kaiserl. Garde - Capitain, von Gratz nach Trieft. - Hr. Anton v. Spetz, Se-^Tr^^'^arischen Staathalterey '" ^"' ^. ^?"«;5^ H^ öalegmann S. Lyons , Bürger der ver^mgten^ordamerikanischen Freystaaten, von Trieft nach Wien. ^ '' ,/. ^^ ^ H^ E.Berrz.konigl.großbritcmnisch'r Unterthan; Hr. Vmcenz ä^ Lutti, Cavaliere, Bemittelter^ beyde von Trieft nach Wieu. — Hr. Heinrich v. Strampff, kö'nigl. preussischer Iusti;rath; Hr. Ferdinand Schaumann, Gymnasial - Professor; beyde ^on Grätz nach Trieft. — Hr. August v.' Zanetti, Advocat, von Trieft nach Wien. ."^°7''n Beisitzer «nd Land,« °C°nsu CM.) 471^2 Obligation, dtr allgem- und Ungar. Hoftammer zu « ,j2v. Y. (in CM.) H7 i^lch detto detco zü 2 v. H.(inCM.) 37^6 (Zrarial) (Domess.) Odllgatlonen der Stände l (C.M.) (C.M) V. Osttrreich unter und zu3 v H.^ ^- — ob der Enns, vonBöh«) Zu 2 ,/^v.H. l H7 — men, Mahrcn, Schle»l zu « 1/4 v.H.> — — si,n,Steyermark,Karw zu« v-H-l 37 3j2 — ten, Kram und Görz zu »2/4 v-H.) 22 7M — VHnL'Actien pr. Stücl 1087 U4 in Ccnv^. Münze. In Gratz am 2ä» September ,828: 35. 33 62. 26. 74. Die nächsten Ziehungen werden am 3« und i3. October in G'rä tz abgehalten werden. ?MHsserstanV ves Naibachssuffes am Pegel ver gemauerten S^anal - Vrücke. be^ gesperrter Kchwellwehr: Den «9. September:2 Schuh, 1 Zoll,6 Lin. ober der S H le u ß e nb«t t un g. Niterarische Unzei^e. Aus ^udlv^g Mausberger's Verlag in Wien, ist im hiesigen Ze.tungs-Comptoir er,^ylenen, und wolle von den ?. 1°. Herren Pranumeranten in Empfang «.. , , - genommen werden: A"tzebu.e's Theater, 37, bls ä^- Bändchen. 2^e ft erre l^ : sch e I u g e n d b l b l i 0 t h e?, 1^. und 15. Bändchen. Zairer Tco c t, 66. Band; Pränumeracion mit Ic> kr. pr. Band. Auch ist ganz neu angekommen und in ebendemselben Comvtoir -,> k.c Dramatische Versuche. Von Wenzel Robert Grafen vS^ Peter der Große am Prurh. ^^ Enthaltend: zwey Acten; - und: Da/Wald'e^^ ^ 7'^ ^ L.e^e ^utze:st Vertrauenz/uMel in ^'^^ Desgleichen ist auch aus Schade's Verlag in Wien erscklenen „».^ ^. « ,-^^ «^ °°n d°« r. ^r. Herren Pränumeranten ä genommen werden: .. >.«^!». ^ Vollständiges Wörterbuch der deutschen Sprache. Von Dr. Theodor Hemsius, isten Bandes, lotcs Heft; und 2ten Bandes ites unv 2tes Heft; Pranumeration auf dq5 Zte Heft mit 24 kr. E. M. 394 Nubernial - Verlautbarungen. Z. l236. (i) aä Tub. Nr. 20171. Neuerliche Kundmachung des k. k. illyrischen Landes-Guberniums, betreffend die von emem ungenannt seyn wollenden Menschenfreund zum Behufe der Ver, pssegung und Bildung taubstummer Kinder aus Krain und Karnthen gemachte Stiftung. — Durch die den Zeitungsblattern eingeschaltete Kundmachung vom 10. July d. I., Nr. 12925, mittelst welcher den Bewohnern dieses Gouvernements-Gebiethes/ die als erster Fond zur Gründung einer Stiftung für die Ver-pssegung und Bildung taubstummer Kmder aus Krain und Karnthen von einem ungenannt seyn wollenden Menschenfreund darge-brachte Schenkung von 6 Stuck Acticn der österreichischen National- Bank zur Kennrniß gebracht worden ist, wurde zugleich bekannt gemacht, daß mittlerweile, bis na.nlich nach dem Wunsche und der Absicht des ungenann-ten^Wohltharers in. der Provmz Illprien em ngenes Taubstummen - Institut errichtet werden kann, die Zlnstn des von ihm gewidmeten Stammkapitals seiner Willensmeinung gemäß, zur Unterbringung hierlandiger Taubstummen in dem Institute zu Linz werdm verwendet werden. — Es wurde sich daher unter einem an die k. k. Landesregierung zuLmz um die Auskunft verwendet, ob, und gegen welche Vervstegsgebühren und Bedingungen auch taubstumme Kinder aus anderen Provinzen m das dort bestehende Taubstummen-In-ftitut aufgenommen werden. — Da diese Auskunft nunmehr eingegangen, und mit derselben auch zugleich die Zusicherung der Aufnahme auswärtiger Taubstummen ertheilet worden ,st,'so werden hiermit sowohl die allgemeinen Bestimmungen des menschenfreundlichen Stifters, als die besonderen Bedingungen der Direction des Taubstummen- Instituts zu Linz, unter welchen dieAufnahme Statt finden kann, nachtraglich zur öffentlichen Kenntniß gebracht. — Bestimmungen des Stifters.' 1.) Der Zweck der Stiftung ist, arme und hilflose taubstumme Kinder in der Glaubens- und Sittenlehre der heiligen katholischen Religion zu unterrichten, und sie soweit auszubilden, daß sie fähig werden, irgend einem bürgerlichen Erwerbe sich zu widmen. — 2.) Die zu dem Stiftungsgenusse zu bestimmenden Taubstummen müssm aus Karnthen oder Krain geboren / katholischer Rekgion seyn, und vsn ehelichen Aeltern abstammen. Taubstumme Kinder akatholUcher Aeltern dürfen nur dann an dielsr Stiftung Theil nehmen, wenn sich dieselben mittelst eines Reverses freywillig Hers beylassen, ihre Kinder m der katholischen Religion erziehen zu lassen. — 3.) Jene taub-stummen Kinder haben den Vorzug, die von ihren Aeltern verwaist, ganz arm und verlassen sind, und die andererseits mehr durch eine gute Bildungsfähigkeit und Gesundheit sich auszeichnen. — ä.) Vor dem siebenten Jahre sott kein solches Kind angenommen, und über das achtzehnte Jahr nicht in dem Stiftungsgenusse belassen werden, und dle Zeit der Bildung soll in der Regel nur sechs Jahre dauern. — 5.) Der aufzunehmende Stiftling darf nicht stumpf oder blödsinnig seyn, und außer der Taubheit keine anderen körperlichen Gebrechen haben, die der Absicht der Stiftung entgegenstehen, , als: z. B. Lungensucht, Lahmung, hinfallende Krankheit, Hautausschlage u. s. w., oder wenn ein solches Kin> doch aufgenommen worden ware, müßce es bey Entdeckung solcher Gebrechen wieder entlassen werden. — 6.) Bey dem Austritte der ^Dtiftlinge aus der Bildung ist zu sorgen, daß sie zu menschenfreundlichen Lehrherren in die Lehre untergebracht, und überhaupt nebst der religiösen und moralischen Bildung auch brauchbar für das bürgerliche Leben gemacht werden. — 7.) Immer sollen mehr Knaben, als Madchen in die Stiftung aufgenommen werden, so daß nach drey Knaben erst ein Madchen zu berücksichtigen wäre, wenn nicht rücksichtswürdige Umstände eine Ausnahme anrathen. — 3.) Das Er-nennungsrecht zu diesen Stiftungen nach den erwähnten Bedingungen nurd der k. k. Landes-sielk.'M Illyrien nach Einvernehmung des betreffenden Ordinariates überlassen; damit jedoch nicht blöde oder kranke Kinder angenommen werden, so sind vorlaufig dieselben durch competeme oder sachverständige Männer untersuchen zu lassen. — 9.) Die Verpflichtung solcher Stiftlinge ist, daß sie aus Dankbarkeit für ihren Wohlthäte« zu Gott beten, und sich bestreben sollen, dieser Wohlthat sich immer ^ würdiger zu machen. -^ Besondere Bedingungen, gegen welche die Direcüon des Taubstummen-Institutes zu Linz sich zur Aufnahme taub-stummer Rinder aus Karnthen und Krain bereit erklärt hat: 1.) Müssen die Taubssummen lehrfähig seyn. Sollte sich in der Folge ihre Lehrfahigkeit nicht verwirklichen, so müßten solche von der Direction auf Kosten der Provinz, wohin solche gehören, in ihre^Hei-math zurückgesendet werden. — 2-> Dürfen dieselben außer der Taubheit und der aus ihr (Z. Amts -Blatt Nr. 113. d. Io. September 1828.) 8g5 nochwendig folgenden Sprachlosigwt mtt kn- ! nem anderen körperlichen Gebrechen behaftet ! seyn. — 3.) Sollen sie nicht über 12 ^ahre alt seyn, und ist daher zur dießfattigen Ueberzeugung der Taufschein beyzubringen. ^— ä>) > Haben sie alle nöthigen Kleidungsstücke aus ein Jahr mitzubringen. — 5.) Nach Vollendung des Lehrcurses in einem Zeitraume von 5 bis 6 Jahren sind die austretenden Zöglin-S« aus Kosten der Provinz, wohin solche gehören, in ihre Heimath zurückzunehmen. — Hierbzy wurde noch besonders bemerket/ daß A ?" Taubstummen-Anstalt zu Linz durch die Geberden-Sprache der Unterricht nur in der deutschen Spraw: ertheilet werden; dann daß der Lehrcurs jed/smal mit dem Monate November beginne. — Diese Bestimmungen und Be-dmgungen werden zu dem Ende bekannt gemacht, damit Jene, welchen daranliegt, ihre taubstummen Kinder, oder Pflegebefohlenen Waisen in die gedachte Anstalt unterzubringen, sich im Allgemeinen darnach zu benehmen, Jene aber, welche an dieser Anstalt schon mit dem nächsten Lehrcurft Theil zu nehmen wünschen, sich ungesäumt mit den vorgeschriebenen Erfordernissen durch ihre Bezirksobrigkeiten an me betreffenden Kreisämter zu verwenden wissen mögen, wAche angewiesen sind, die dieß-famgen documennrten Gesuche und Einlagen dlS 15. künftigen Monats an die Landesstelle zur wetteren Verfügung vorzulegen. - Uebn-gens wlrd aber zugleich zur gehörigen Darnach-acht.u"g bemerket, daß nebst den legalen Nach-welsungen über die vorerwähnten Bedingungen das Zeugniß über dfe gehabten natürlichen Altern, oder über die mtt autem Erfolge überstandenen Schutzpocken-Impfung ebenfalls ein unerläßliches Erforderniß zur Aufnalme ln dmer Blldungsanstalt sey. — Laibach ten 19- September 1828. Benedict Mansuer v. Fr ade neck, k. k. Gubernial- Secretär. Z. 1235. (1) aä Nr. 20981. Concurs - Edict des k. k. inner-österreichischen küstenlandischen Appellations- und Criminal-Obergerichts. — Nachdem bey diesem inner-österreichischm küstenlandischen Appellations- und Criminalge-richte die Einreichungs-Protocolls-Directors-Stelle mit einem anklebenden Gehalte jahrlicher loao fi. Conventions - Münze in Erledil gung gekommen ist, so wird dieses zur allgemeinen Kenntniß mit dem Beysatze gebracht, daß die sich darum Bewerbenden, zu Folge höchster Entschließungen vom 10. August und 10. December 1819, ihre belegten Gesuche binnen vier Wochen, vom Tage als dieses Edict d.er Zeitung eingeschaltet wird, durch die unmittelbar vorgesetzte Stelle bey diesem Ober» gerichte zu überreichen, und zugleich auch ihre Sprachkenntnisse auszuweisen haben. — Klagenfurt den 10. September 1828. ____ Zl^!225. (1) Nr. 19129) MS. Gubernial - Kundmachung, mehrere Privilegien - Erlöschungen betreffend. In Gemaßheit der hohen Hofkanzleyde-crete vom i5., 14. und 16. d. M., Zahlen 19219, 19049 und 19060, werden nachstehende Privilegien - Erlöschungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Erstens. Jene der vom Johann Norbert Hromatko und Anna Hromatko erfundenen, privilegirt gewesenen Druckerpresse, (privilegirt am 6. April 162Z) Diese Druckerpresse ist nicht allein zum typographischen Drucke bestimmt, sondern es soll damit zugleich der Kupfer- und Steindruck, dann das Rastriren desj Papieres zu bewerkstelligen seyn. Es ist demnach nach Maßgabe der verschiedenen Bestimmungen diese ^Presse so eingerichtet, daß die Hauptthette abgeändert^ und auf eine dem jedesmahligen Zwecke entsprechende Weise eingerichtet werden können. Eine besondere Abweichung dieser Druckerpresse von dengewöhnlichenBuchdruckerpressen besteht darin, daß die Preßspindel nicht mit dem Preß-bengel in Bewegung gesetzt wird, sondern daß dieses mittelst eines Fußschamels oder Trittes geschieht. — Zwey tens. Jene der von den Brüdern Pouchin Frepherrn äs la Kaolin, erfundenen Methode, aus den Abfallen des Flachses und Hanfes Papier zu erzeugen, (privilegirt am 16. July 1825.) — Dle in Vor< schlag gebräche Verfahrungsweise, Papier aus Scheben (Agen, ital. s.i^a, > Abfallen des Flachses und Hanfes zu bereiten, besteht darm, daß hiezu nicht die Abfalle des auf gewöhnliche Art gerösteten Hanfes und Flachses benüht werden, sondern daß man bloß die Flachs- und Hanfabgange der bekannten Laforest'schen Flachsund Hanf-Brechmaschine verwendet. Bey der Bearbeitung dieses Matenals zu Papier, treten übrigens die bekannten Operationen, nam-llch w Verwandlung desselben in Ganzung, das Schöpfen aus der Bütte u. s. w. ein,, und wenn mit Genauiak^<- '«"v auf eine zwecks madige Weise vc-.^gangen wnd , sou'man sehr weißes und brauchbares Papier erhalten. Drittens. I"e der neu erfundenen Wem-presse des, Dr der Medicin, Johann Jage, SB (privllegirt am H< Iuny 1821.) — Die wesentlichen Theile dieser Weinpresse sind folgende: 1. Der sogenannte Preßkorb (ein durchlöcherter hölzerner Cylinder) nebst Preßdeckel, in welchen die Trauben eingelegt werden; 2. eine eiserne. Preßschraubenspindel, welche auf den Prchdeckel drückt; Z. ein horizontal liegendes Rad, dessen Centrum die Mutterschraube der Spindel bildet; 4. eine Dchraube ohne Ende, die in dle Zahne des Rades eingreift. Wird die Schraube ohne Ende mittelst einer Kurbel in Bewegung gesetzt, so dreht sich das Rad auf der Spindel, und drückt die Spindel nach abwärts, indem seine Stellung durch emen ober demselben befindlichen Balken unverändert bleibt« — Vom k. k. illyrischen Gu-bcrnium. — Laibach am 28. August 1626, Joseph Camillo Freyherr v. Schmioburg, Landes - Gouverneur, I 0 h a n n S ch n e d i tz, k. k« GubernialrOth u. Protomcdicus. Stadt- unV lanVrechtliche Verlautbarungen. Z. I23c> (1) Nr. 6649. Von dem k. k. Stadt« uud Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchender Maria Tertnik, im eigenen Namen, und als Vormündermn ihrer minderjährigen Kinder Eksüdeth, Maria und Marga-rtztha Tertnik, a!5 erklärten Zrben zur Erfor-? schung der Schuldenlast tmch dem am 12. August 1628 verstorbenen Matthäus Tertnik, die Tagsatzung auf den 29. October d. I. Vormittags um 9 Uhr vor diesem t.k. Stadt-und Landr:chte bestimmet worden, bey welcher äffe Jene, wclchs an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruchs zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rcchtsgeltend dürthun sollen, widrlgenF sie die Folgen des§.8i4 b.G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain. Lachach den 17. September 1826. Z. 12Z1. (1). Nr. 5792. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Herrn Franz v. Garze-rc"' ^'"haber des Gutes Gazarollhof in In-nn ' die Ausfertigung der Amortisations- Edk^e/ rücksichtlich des auf das Gut Trilleg 'in ,',den, angeblich, in Verlust gerathenen isdarlehensscheines/ 6äo. 10. September 1309,^ Nr. 779, pr. 96 fi. 22 1^2 B. Z., 2 6 ßCt., gewilUget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachten Zwangsdarle-fensschem aus was immer für «wem Rechts? gründe Ansprüche machen zu können dermel- nen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, vor diesem k. k. ^tadt- und Landrechte so gewiß.anzumelden und anhangig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers, Herrn Franz V.. Garzerotti, die obgedachte Urkunde.nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, krafts und wirkungslos erklart werden wird. Laibach den 17. September 1828. Z. »240. (1) I. Nr. 2o2- Fei lbietungs » Edict. Von dem BezittsgerichtT Pölland wird hiemit allgemein kund gemacht: Es sey über Ansuchen tes Johann Gorsche von Sapudje, wider Peter Brai« dltsch^^Stane Stepdanitscb, Johann Gorfche, vulza i'iTl^r, und Miko Gorfche von ebenda, wegen Schadenersatzes pr. iL5 ft. 3a kr. und Ver« gütung der Prozeßkösten, m die öffentliche Feilbie« tung des, in der Pfändung befindlichen, sammt« lich gerichtlich auf 8U4 ft. 25 kr. geschätzten Real. und Mobiiar-Vermögens, bestehend in der lem Peter Braiditsch gehörigen, ^4 Kaufrechtshube, nebst Wohn. und Wirthscbaftogedäuoen', in der, dem Stane Stephanitsch gehöligen i3 3j4tr.Kauf« rechtshube, sammt Wohn» und Wirthschaftsg?« bäuden, in der dem Johann Gorfche gehörigen i!4 Kaufrechtshude, nebst Wohn» und Wirth, fchaftsgedäudln, und in der dem Miks Gorfche gehörigen ljCKaufrechtshube, sammt Wohn» und WirthschaftsgebZuden, dann dem bey jeden tiefer Unterthanen vorgefundenen uno gepfändeten Horn», Borsten, und Wollviehe, nei." anderen zur Hübe gehörigen Fahrnissen, im Weg> der E.re» cution, gerviNigt, und zur Abhaltung der Versteigerung drey ^"lmine, als der »7. October, 14. November, und ig< December l. I., jedesmal in Sapudje. von 9 bis »2 Uhr Vormittags, mtt dem Aeysatze bestimmt worden, daß, wenn odbe-nannte Realitäten und Fährnisse weder bey der ersten noch zweyten Feilbietung um die Schäyung oder darüber an Mann gebracht rverden konnten, bey der dritten und letzten auch unter der Schä« tzung hintangegeden werden würden. Die Kauflustigen haben demnach am obbe< stimmten Tage und Stunde in I^occ» Lapu?je, zu erscheinen, und die dießfälligen Aedingnisss können in der Gerichtskanzley in den Amtsfiunden täglich eingesehen werden. Bez. Gericht PöNand am 16. September Z. 12c»ä. (1) Lieltations - Ankündigung. Montag den i3. October werden in der Herrngasse, Nr.^iZ, verschiedene Gegenstande, als: Soffa's, Sesseln, Kasten, Bettstätten, Tische, Ofenschierme, dann ein por-zellaittener Tafel- und ein Kaffeh-^Service, nM anderm Geschirr und Küchengerathe, gegen bare Bezahlung licitando^veraußert werden.