I m t s Dlatt zur Laibacher Zeitung. ^. 59. Dinstag den 18. Mai 18^7. Wndernial - Verlautbarungen. Z> 772. (2) Nr. 9354. Zurrende. E täm pclfre ih eit der von Dominien und Magistraten an andere Behör> den gcrichteten Einschreiten um Tax° ein bring ung. — Seine kaiserl. könlgl. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 23. Februar l. I zu bestimmen gcruhct: daß die Einschreiten der Domi« ni.-n und Magistrate bei andern Dominien und Magistralen, oder auch bei landessü'rstllchen Behörden um die Einbringung von Taxen, welche die Dominien und Magistrate in Folge vorgenommener gerichtlicher oder sonstiger obrlgknc-licher Akte von Psrtei.n zu fordern haben, als Schriften in der officiosen Amtscorrcspon-dc:iz im Sinlv dcs §, 6l, Zahl 5, dem Stäm-pcl nicht unterliegen, es möge dieses'Ansuchen wittelil lrstcr oder erneuerter Insinuate, Er-luchschrciben u. s. w. gestellt, oder der officio-s°'" gerichtlichen Correspondent beigefügt ftyn. "" ^ach denselben Grundsätzen find auch die ""schrien dieftr Behörden, womil die geoach-ten eingehobeucn Taxen üderschickt, oder sal-dlt^' Tarnoten zurückgeschickt werden, stämptl-sl'l. — Dicse allerhöchste Entschließung wird in Folge hol)^. Hoskanzlei - Eröffxung vom 12. V. M., Zahl »!7g7, kundgemacht. — ^i^^ am 2,. April ,6^7. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Dorninik Branostetter, k. k. Gudernialrath. Z. 76«. (Y Nr. 9277. Surrende. Die Stampelpflichtigkeit der Kir-chenvermögens-Verwaltungen betreffend.—Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 22. December !8^l6 zu gestalten gerührt, daß die zur Verwaltung des Kirchenoermöaens im lomdardisch - venezianischen Königreiche dcstt'lltcn i^1»l)i'i?t>rj) die ausdrückliche Bestätigung aussprechen, daß der Offerent diese in dem Zeitungsblatte erschienene Licitations - Kundmachung, so wie die bei dem Stadtmagistrate oder bei dem Zwangarbetts-haus - Verwalter zur Einsicht vorgelcgcnen dicß-falligen, von ihm zu beobachtenden Licita- 473 tionsbedingnisse genau kenne, und sich denselben in allen Puncten unterziehen wolle; — <:) mit dem vorgeschriebenen Vadium pr. 4W st. belegt, und endlich 6) mit der rechtsförmlichen Unterschrift des Offerenten versehen seyn. — 10. Die Offerte werden erst nach vollendeter mündlicher Licitation eröffnet. — Sollte ein mündlicher Anbot und ein schriftliches Offert gleich günstig für das k. k. Aerar lauten, so steht dem k. k. Gubernium die Wahl des Unternehmers frei, wobei beide Anbieter bis zu dem Ausspruche der k. k Landesstclle, nach §. 7 dieser Kundmachung, an ihren Anbot gebunden bleiben. — Demje-"ig''n Licitanten oder Offerenten wird der Vor-MZ gegeben werden, welcher, bei sonst gleichen Büngnissen, zur kürzesten Pachtdauer sich bereit erklären würde. — Vom k. k. illyr. Gubernium. Laibach am 3«. April 1847. Z. 755. (3) Nr. 3577. uä l(N7l. Edict. Won dem k. f. kärnt. Stadt- und Land-rechte w,rd h.tnnt bekannt gemacht, daß hierorts zur Besetzung einer Gcrichtsbeditntenstelle mit einer jährlichen Besoldung ron drcihun-derl Gulden C. M., und allenfalls auch einer Grfange,nvärterstelle mit jahrlichen Einhundert fünfzig Gulden C, M., nebst Montour, 6 Klftr. Brennholz, l2 Pf. UnschlitltVrzen «nd freier Wohnung im Inqmsitionshause, der Col-.curs ausgeschrieben werde. — Diejenigen, w/lche s^ch um den einen, oder den andern "le>er Dienstposten bewerben wollen, werden aufgefordert, ihre dleßs'älligen G.suche läng-sten5 binnen vier Wochen, vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edictes in die Kla-Oenfllrt.r Zeitungsblatter an gerechnet, mit legaler Nachweisung ihrer früheren Dienstlei-iiun^, ihres Alters, dann der Gesundheitsum-ßänoe, der Kcnntmß des Lesens und Schreibens un5 des guten moralischen Betragens, endlich mit Anführung des Umstandes, ob und in welchem Grade sie allenfalls mit einem bei dieser Stelle dienenden Individuum verwandt od^r verschwägert s.yen, anher zu überreichen, und in so fern sie schon angestellt sind, durch ihre vorgesetzte Behörde cinbeqleiten zu lassen. — Klagenfurt am 2l. April löl7. Aemtliche Verlautbarungen. Z. "66. (3) Nr. 263. Hinsichtlich der an der Wiencrstraße, im Glc^ovitzcr Assistenten - Districle, und an der AZramerstraße, im St. Marcirnr Assistenten» districts, für das Jahr l8'47 zur Ausführung genehmigten Bauobjecte werden die dritten 3i» citations - Verhandlungen, und zwar: Bei dem löbl. k. k. Bezirkscommissariate Egg und Kreu^ berg den 19. Mai Vormittag von 9 bis i2 Uhr über nachstehende Bauobjecte, als: <») Die Reconstruction des zwischen dem Distanzzei« chen IV^,5 auf V an der Wxnerstraße schon schadhaften Brückels, im Ausbotsbctrage pr. 1093 fl. 4'z kr. — b) Die Wiederherstellung zweier schadhaften Durchlaßcanäle vor und im Orte Kraxen, zwischen dem Dlstanzzcichen IIH9-W „no Uljl0—11, im Betrage von 807 si. 38 kr. - c) Die Herstellung neuer Straßengeländer, bestehend in 2'j0 Stück gebundenen eichenen oder larchenen Ständern und 235 Stück Einlagen, dann Bei« und Aufstellung von 135 Stück abgearbeitet.'« Streif-steinen zwischen dem DistanzzeichtN IIM bis V^l'l,zusammen im Ausbotsbetrage von l36^ si. 30 kr. — Bei der löbl. Bezirksobrigkeit Wei-xelbcrg den 22. Mai l857 ebenfalls Vormittag von 9 bis l2 Uhr über nachstehende Bauten, als: ») Die Conservations Arbeiten an den Brücken und Durchlaß - P^rapelten in mehreren Abtheilungen, zusammen im Aus» botsbetrage pr. 80 fl. 51 kr. — k) Die Reconstruction eines schadhaften Durcklaßca»als in Hkot'elxa, zw'schen dem Distanzzeichen 1^5 — 6 an der Agramerstraße, im Betrage von 198 fl. 3 kr. — c) Die Sicherstellung dcr Straße durch hölzerne Straßengelander in mehreren ?lbthcilungen, zusammen im Aus-botsbetrage von 426 fl. 28 kr. — Zu diesen neuerlichen Verhandlungen werden demnach Unternehmungslustige mit dem Beifügen vorgeladen, daß für die nicht um oder unter dem Alisrufspreis an Mann gebrachten Bauobjecte auch höhere Anbote, unter Vorbehalt der hohen Ratification, angenommen, und daß schriftliche Offerte, nnt dem vorgeschriebenen 5^ Vadium versehen und gehörig verfaßt, nur vor Beginn der mündlichen Versteigerung von der Ltcita» tionscommisslon angenommen, spater einlan« gende hingegen nicht beachtet und zurückgewiesen werden müßten. — Die bezüglichen Bau« beschreidunqen, Baupläne und Licitationsbt-dingnisse kötincn bei dem gefertigten Slraßen-Commiss^riate und den betreffenden Straßen-Assistenten täglich in den gewöhnlichen Amts-stunden eingeschtn, und die allenfalls sonst noch gewünschten Aufklärungen eingeholt wer» den. — K. K. Straßencommissarial. L^ibach am 11. Mai 16l7. 474 Vermischte Verlautbarungen. Z. 784. (2) Edict. Nr. 1422. Von dem l. f. Bezirks - Commissariats Egg und Kreutberg werden nachstehende militärpflichtige Individuen aufgefordert, binnen vier Monaten Hieramts zu erscheinen, widrigenö sie später nach den bestehenden Rekrutirungövorschriften behandelt werben würden, als: ^^ ! Namc Wohnort ^ Pfarr ^O! Anmerkung. N>. > iI ^^ ^Mit Wanderbuch 1^, Anton Schimenz Saborst 10 öustthal 1826 ^ als Tischler ! abwesend 2l,5 Joseph Pogazher Lukovitz 5 Egg 1827 ^ 3l Florian Uranker Kraxen z2 Kraxen ^, s 4s Georg Sternischa Prclog 4 Jauchen ', .Paßloß abwesend. 5^'l9. (3) E d i t! Nr. 1U57. Von dem k. k. Bezirks'Commissariate Senosetsch werden nachbenannte Militärpflichtige, als: ^-^ N a m e n Geburtsort Z^ Pfarr >Z^ Anmerkung 1 Wenzl Proft Senosetsch 131 Scnosetsch »82? / 2 Michael Tscheleden Pototsche 16 do. „ ^ Auf die Vorladung 3 Martin Fersilla Senosetsch 127 do. 1826 > 4 Martin Gorianz Rakulig 5 Hrenovitz „ nicht erschienen. 5 Blasius Pieza Senosetsch 12!» Senosctsch 1825 j mit dem Beisatze vorgeladen, binnen 4 Wochen so gewiß Hieramts zu erscheinen und ihr Ausbleiben zu rechtfertigen, als sie sonst nach den bestehenden Vorschriften als Rckrutirungssiüchtlinge behandelt werden würden. K. K. Bezirkscommissariat Senosetsch den 7. Mai 1847. 3. 7ttU. (2) Zehent-Verpachtung. Das geflrtiqte Verwaltungsanir m7, z6'l6und I6t9. in der Amlskanzlei der H.rr-schafc Ratschach werden ln Pacht ausgelassen werden. Die Pachtbcdingnisse si"d täglich hiernnts einzusehen. V^rwaltunftsamt der Herrschaft Schar-fenderg zu Raischach am 9. Mai l6l7. Z. 777. (2) Nr. ll l5. Concur s-Verlautdarung. Im Nachhange zur hicrämtlichen Co^curs-Verlautbarl^ng vom 28. März l647, Nr. l l45, wird hi.-mit bekannt gemacht, daß der I-Hres-gehalt des in H.iidenschaft ncu zu bestellenden Bezirks »Chyrurgen auf220 si vermehrt wurde. Die Bewcrbcr um diesen Posten haben ihre besuche länqstcnä biä -jl. Mai l. I. hi.r^nus zu überreichen. K. K. B.zirks - Commissariat Haidenschafl am 28. April 18 l7. 475 Aemtliche Verlautbarungen. Z. 773. (2) Nr. 169. Li ci tations - Werlautbarun g. Zufolge der löbl. k. k. Baudircctions - Verordnung vom 20. April d I., Nr. 1166, wird die Minuendo-Versteigerung der, im Navigations-Bauassistoriate Littai währenddes lausenden Verwaltungsjahres auszuführenden Bauher-stellungcn und Baumaterialien nachstehend vorgenommen: H Fiscal- ?3 f^^ Vauvoll- ^ Detail des Bauobjectcs. Plcis ^ ff ^,'^,^, en^un^s- ^ - _______^5 , Ternnn. <^l _____________________ fl. >^.F^ st ^^kr^________ 1 Beistellung und Einbettung von 530 Haufen a 4' langen, 6/7 Zoll dicken eichenen Strcifbaumen, nebst 'I 35N Stück 5 bis 6 Schuh langen, ^ Zoll dicken ^2 eichenen Unterstü'tzungssaulen, sammt Beigabe der er- °" forderlichen Holz - und Eisennägel , im Gesammt- ^ bis Ende betrage von........... 2», 40 -3 14 35 Juni l. I. 7 Herstellung eines Geländers zum Schutze der ncu an- M zulegenden Treppelwegs - Dammböschung unter St ^ Agatha , im Distanzzeichen 1^ U — 1, bestehend in: Z 99 Stück eichenen, 6 Fußlangen, außer der Erde ^. rein vierkantig abgearbeiteten ^ Zoll di- .^ cken einfachen Ständern; ^. 2 do. eichenen, 3 Fuß langen Ständern für ge- 'ß bundenes Gelander ob dem Durchlasse; D 2 do. eichenen, 6 Fuß langen, ^ Zoll dicken Z Polsterhölzern; -^ 2 do. 4 Schuh langen, ^ Zoll dicken, eiche- Z nen Streben und ^2 100 do. fichtenen, 2 Klafter langen, °/^ Zoll di- ^ cken, oben rund abgearbeiteten Geländer- 3 bis15.Oc-ruthen, im Gesammtbctrage von . 169 28 ^ 8 28'/, tober l. I. 8 Anschaffung des zur Erhaltung der Steinkästen längs dem Schiffzugscanale zu Prußnik erforderlichen Holz.- und Eisenvorrathes, bestehend in: 131 ", 4' 0" Currentmaß '"/,, zöllig Lärchcnholz, 45 — 0-0 do. '7.2 Mia,. Eichenholz, 50 — 0 — 0 do ^/.o zoll. starkes do. 100 — 0—0 do, '"/,2 Mg. Buchenholz, 80 Stück eiserner Nägel, jeder 21 Zoll lang und i'/z Pfd., zusammen 120 Pfd. schwer; 477 ^ Fiscal- ZZ Vadimnfür B^>M, ^- Detail des Bauobzectes. preis ^ ^ nen Bau endungS- ^ ^^»» ^^ ^^^^^, Termin. «__________________st. jkr. ,Z Z! fi. j kr._________ 8tt Stück eiserner Nägel 5 9 Zoll lang, '/^ Pfund, zusammen 26^ Pfund schwer, und 3V do. 4 Pfund schwere Pilottenschuhe zusammen im Gewichte pr. 120 Pfund, im adjustirten ^ ^ bis 15. Betrage von . . . 473 1« ?3 39'/, Juli l. I. !> Aufdämmung des Treppclweges unter St. Agata, im Distanzzeichen IjU — ^, bestehend in: ^ 122« i, 4" Körpermaß Aufdämmung mittelst I Spreutlagen bewirken, d. -^ i. auf eine Breite von 4 ^ Schuh über dem mittleren > ^ Wasserstande 6 Zoll hohe aö Schiffen, fruchtbare Gar- ^ tenerde «uftragen, hier- , « über kreuzweiß '/. bis '/ß ^ Zoll starke 5 bis «Fuß ^ lange Weidensetzlinge und -^ Weidenruthen mit den °" dünnen Enden nach aus- 3 wärts schütter legen, ^ 31' 5' 10" do. Faschinenunterbettung aus D 8 bis 9 Schuh langen, 12 » Zoll im Durchmesser Hal- H tenden Faschinen, ^, 38—2 — 1 do. Erdanschüttung, .2 78—1—7 do. Erdadgrabung mittheilweiser A Felsensprengung, 'ß 17 — 2 — v do. Hufschlags - Deckmateriale D durchwerfen und um 4 A Zoll in der Mitte erhöht -«. auftragen, Z 4 — 2 — will, der Licitationscommiffion zu erlegen, und beitcn werden alle Unternehmungslustigen mit muß, im Falle er Erstehir bleibt, dich's Vc:-dem Beisatze eingeladen, daß sic zu ihrer Dar- dium aus !O^ des (5'rstchungsbetragts erhöhen, nachachtung die Modalitätcn, unter welchen welche Lumme entweder im Baren, oder in sie licitiren können, aus dem Nachstehenden Staacsodligalionn ndch dem dölsemäßigen entnehmen mögen: 1) D>e mündliche ^lclta- (Zulft, die 2t>3atsschulduelschreibung des An-tio»sverhandlung degmnr um 8 Uhr Vormic- l^hcnS vl)m I^hr^ 165'^ und l.839 ali^r nach tag, und lö werden die Obj^te nach dcr Ncihen- ihrem rollen 3ienl,wcrthe gelcisttt, als Cautiolt folge d^s obigen Ausweise einzeln um die in ^j»o3lw zu vc^lribcu hadcn wlrd. — -l) Ob-angeführten Fiöcalpreift in der Art auSgeru- wohl oie Licltatlongvcrhündlung eine mündliche fen, daß für jedes Object nach dem letzten i>t, so wird doch auch die Einlage von schrift-Ändote eine Vlertelstunde Zeitraum bis zum lichen Offerten gcstaitct; nur muß das Of-At-schlage bestimmt ist. — Jene, welc! e da^ fert aus einem L tämpelbogen von 6 kr. ge-hfr dti allen Obj»ctcn milluitircn wouen, ha^ s^rieben, und ln demjVlken ausdrücklich c>er ben sick schon um 9 Uhr in der Amtekanzlei Crl^g des Vao»un,s nach §.3, dann auch die dee k. k. Bezilkscommissanates dcr Umgebung Kenntniß der Liclcatlons - und B^ubedingnisse Laidachs einzusinden, weil ein einmal veräu- und der Baubcjcdrcidung, so wie der Anboc ßerter Gegenstand nur unler der 5uk 2 ange« j'dts einzeln Bauobjektes mil Ziffern und führten WorausjVtzung zum nochmaligen Aus- Buchstaben ganz unbedingt ausgedrückt ftyn. böte kommen kann, — 2) Werden nämlich — Uebrigens werden nur solche Off.rte bc-bei der objectenweistn F.ilbitlung »uchr alle lücksichliget, welche vor der mündlichen Feil-Gegenstände um, oder unter ihrem Ausrufs- bielung des Object's, für welches sie lauten, preise erstanden, so werden sowohl die nicht übergeben werden. — Bei gleichem schriflli-an Mann gebrachten Arbeiten mit ihren Fib- chen und mündlichen Anbote hat der letztere calpreisen, als auch die bereits erst^denen Ge- dcn Vorzug ; dagegen bei gleichlautende» genstände mit ihren bezüglichen Erstehungsbe- schriftlichen Offerten durch das Los entschie-trägen zusammen genommen nock einmal in den wird. — 5) Wer für einen Andern lici« der hcrau« resultirenden Gesammlsumme feil- liren will, hat sich nut oer beglaubigten Vollgeboten werden. Jedoch bleibt auch in diesem macht vor o,r V^steigerungScommission zu le-Falle der respective Ersteher d»s einzelnen gitimiren. — 6) Die nahern Bau- und Vcr-Objectes für seinen früher gemachten Anbot steigeru!ig6i?edingnisse, dann die Baubeschrel-vcrbindlich. —3) Ader Licitant hat vor Be- bung, Vorausmaß und Plane können bei dem ginn der Versteigerung das in dem obange- k. k. Bezirkscommissariate der Umgebung Lai-führten Ausweise ersichtlich gemachte 5^ Va- bachs bis zum und am Tage der abzuhalten-dium jenes Objectes, für welches er licitiren den Licitation cinges.hen werden. K. K. Navlgations-Bauasslstoriat. Littay am ll. Mai l8'l7. Wegen Uebernahme der obangeführten Ar> beitcn werden alle UntcrnehniungSlustigen mit dem Beisätze eingeladen, daß sic zu ihrer Dar-nachüchtung die Modalitäten, unter welchen sie licitiren können, aus dem Nachstehenden entnehmen mögen: 1) D>e mündliche Liclta-tioosverhandlung beginnt uiu 8 Uhr Vormittag, und lö werden die Objecte n^ich der Reihenfolge des obigen Ausweises einzeln um die angeführten Fiscalpreise in der Alt ausgerufen, daß für jedes Object nach dem letzten Anbote tine Viertelstunde Zeitraum bis zum Abschlage bestimmt ist. — Jene, welc! e da^ l)fr dti allen Objecten milluitiren woüen, ha^ ben sick» schon um 9 Uhr in der Amtskanzlei dee k. k. Bezilkscommissanates der Umgebung Laidachs einzufinden, weil ein emmal veräußerter Gegenstand nur unler der 5uk 2 ange« führten Voraussetzung zun> nochmaligen Ausbote kommen kann, — 2) Werden nämlich bei der objectenwelsen Feilbitlung ">chl alle Gegenstände um, oder unter ihrem Ausrufs-preise erstanden, so werden sowohl die nicht an Mann gebrachten Arbeiten mit ihren Fib-calpreisen, als auch die bereits erstandenen Gegenstände mit ihren bezüglichen Erstehungsbc-trägcn zusammen genommen nocl) einmal in der heraus resultirenoen Gesammlsumme feilgeboten werden. Jedoch bleibt auch in diesem Falle der respective Ersteher d»s einzelnen Objectes für seinen früher gemachten Anbot verbindlich. —3) Ader Licitant hat vor Beginn der Versteigerung das in dem obange-führten Ausweise ersichtlich gemachte 5A Va-dium jenes Objectes, für welches er licitiren will, der Licitationscommiffion zu erlegen, und muß, im Falle er Ersteher bleibt, di,ses V<:-dium aus !OA des (5'lstchungsbetragls erhöhen, welche Lumme riitwedcr im Baren, oder in Staacsobligalionn nach dem bölse^äßigen (Zulft, die Staatsschulduelschreibung des Au-lehcnS vom I^hr.' 165'l- und l.839 aber nach ihrem vollen 3ieni,werthe geleisttt, als ^ciutiolt in cit^»o3lw zu verbleiben haben wlrd. — l) Obwohl die Llcltütlonsvcrhündlung eine mündliche i,t, so wird doch auch dic Einlage von schriftlichen Osseten gestaitct; nur muß das Offert auf einem Ltämpelbogen von 6 kr. ge-s^rieben, und ln demseltien ausdrücklich c>er i^rl^lg des Vad»un!s nach §.3, dann auch die Kenntniß der Liclcatlons- und B^ubedingnisse und der Baubsscw'cibung, so wie der Anboc j,dts einzeln B.iuobjecles mil Ziffern und Buchstaben ganz unbedingt ausgedrückt ftyn. — Uebrigcns werden nur solche Offerte bc-rücksichliget, welche vor der mündlichen Fcil-bielutig dcs Object's, für welches sie lauten, übergeben werden. — Bei gleichem schriftlichen und mündlichen Anbote hat der letztere dcn Vorzug; dagegen bei gleichlautende» schriftlichen Offerten durch das Los entschieden wird. — 5) Wer für einen Andern licitiren will, hat sich mlt der beglaubigten Vollmacht vor o,r V^steigerungScommission zu le-gitüniren. —6) Die nahern Bau- und Vcr« steigeru'igü^edingnisse, dann die Baubeschrel-bung, Vorausmaß und Plane können bei dem k. k. Bezukscommissarictte der Umgebung Laibachs bis zum und am Tage der abzuhaltenden Licitation eingesehen werden. K. K. Negations-Bauasststoriat. Littay am ll. Mai !8-t7.