.M 2 V». Samstag am V«. Juli R8«L». Z. 24«. u (3) Nr. «7t5 Kundmachung wcgcn Aufnahme non ^löglingru in die k. k. medi- zinisch-chilMlZlsche Äüscft-Ilmdemic für das Schul- jähr 1862/63. An der medizinisch - chirurgischen Josefs-Akademie werden fl'ir das kommende Studienjahr l8tt?/li3 Zöglinge sowohl auf den höheren, als auf den niederen Lehrkurs und zwar für Zahlplähe und für Militär- (Frei-) Plätze aufgenommen. Der höhere Kurs dauert 5, der niedere 3 Jahre. Die Bedingungen und Erfordernisse zur Aufnahme sind folgende: 1. Müssen die Aspiranten österr. Staatsangehörige sein. 2. Für Aspiranten des höheren LehrkurscS ist das 24. Lebensjahr als das höchste Auf-nahm5alter festgesetzt. Aspiranten für den niederen Lehrkurs müssen das !5. Lebensjahr vollendet, und dürfen das 22. nicht überschritten haben. 3. Eine gesunde, kräftig!' Leibesbeschaffenheit und vollkommene sislsche Tauglichkeit zur Erfüllung aller Pflichten und zu den Verrichtungen des künftigen feldärztlichen Berufes. 4. Die nöthige Vorbildung, und zwar wird von den Aspiranten für den höheren Lehrkurs gefordert, daß sie dieselbe wissenschaftliche Eignung haben, welche zur Immatrikulation für ein höheres Fakulläts-Studium und namentlich für das höhere medizinische chirurgische Studium an den Universitäten der österr. Monarchie als Bedingung festgesetzt ist. Dl> Aspirc,"ten für d<» m'cdcrn Lchlkurö müssen w.'l,igst»'l,S die 4 ?lstr>, Gyliiliaslalklajs.',, an einer inländischen Lehranstalt mit durchaus guten Fmtganqsklassen zurückgelegt- haben. 5». Die Nachweisung über untadelhaftes Vor« leben und gutes sittliches Betragri, der Aspiranten. ,<. . . -,>.-- « Der Erlag des Equlplnmgsgeldes un Betrage von UM Gulden b.im Eintritte in die Akademie. Mittellosen Aspiranten auf Militär-plätze mit sehr guten Fortgangöklassen und Sll-tcnzcugnissen, insbesondere dcn Söhncn mittelloser Offiziere, Militär-Parteien und Beamten, dann Zivil Staatödiener kann, wenn deren Mit--tellosigkeit erwiesen vorliegt, und ihre Aufnahme mit Rücksicht auf den Bedarf wünschenswerth erscheint, der Erlag des Equipirungsgeldeö vom Kriegsministerium nachgesehen, und der dießfälligc Betrag auf Rechnung des Aerars angewiesen werden. 7. Die Verpflichtung für die Aspiranten des höhereu Lehrkurseo nach erlangtem Doktorgrade N> Jahre, für die Zöglinge des niederen Lehr-kurfts aber, nach erfolgter Approtlation zum Wundarzte, K Jahre als Feldärzte in der k. k, Armee zu dienci:. Die Genüsse und Vortheile der Zöglinge bestehen in Folgendem: . „ « c l Die Zöglinge erhalten die Unterkunft und volle Verpflegung in der .'M, wie in den übrigen k. k. Militär-Akademien, ^ Ein monatliches Pauschale von ltt (dulden 5N Kreuzer für Kleider, Wäsche, Bücher, Schreib-matcriale lc. — 2 Gulden davon sind als Taschengeld bestimmt. Zl. Die Zöglinge erhalten den dem Lchrkuch' entsprechenden vollständigen Unterricht in der Medizin und Chirurgie unentgeltlich. 4. Dieselbe!, sind von der Entrichtung der an den Zivil ^Lehranstalten vorgeschrielxncn M gorolen und Diplom-Taxen befreit. 5. Die Zöglinge wrrden nach Absolvirung des LehrkurseS und entsprechender Adlegung der strengen Prüfungen, und zwar die detz'höheren Kurses zu Doktoren der gesammten Heilkunde graduirt, jene des niederen Kurses als Wundärzte und Geburtshelfer approbltt und ihnen hierüber die Diplome ausgefertigt, durch welche sie in, alle diejenigen Rechte und Freiheiten eingesetzt werden, die den an anderen k. k. medi? zinisch-chirurgischen Lehranstalten krcirten Aerzten und Wundärzten zukommen, tt. Hiernach werden die Zöglinge des höheren Lehrkurses als Oberärzte mit dem Vorrückungs-rechte in die höheren Chargen der feldärztlichcn Branche, jene des nicdercn Lehrkurfes dagegen als Unterärzte, mit der Aussicht auf die Beförderung zum Oberwundarzte, in der k. k. Armee angestellt. 7. Ausgezeichnete Obcrwul'därzte und Unter« arzte, welche nach den bestehenden Studien-Gesehen zur höheren medizinisch ' chirurgischen Ausbildung befähigt sind, können dann später mit dem Fortbezuge der Gebühr ihrer Charge als Frequentanten auf den höheren Lchrkurs an die Akademie einberufen werden, um sich den zur Vorrückung zum Oberarzte erforderlichen Doktorgrad zu erwerben. 8. Den an der Josefs «Akademie gebildeten Feldärzten, Doktoren und Wundärzten wild, wenn sie sich um eine ärztliche Anstellung im Zlvll-Staatödienste bewerben, nach vollendeter tadelloser Dienstzeit der absolute Vorzug vor allen Zwilärzten, beziehungsweise Zivil. Wundärzten, eingeräumt. Die Zöglinge, welchen ein Militärvlah verliehen wird, werden unentgeltlich verpflegt, die Zahlzögliuge müssen hiefür cinc Vergütung leisten. Gegenwärtig ist der Betrag für Zahlplätze in dem höheren Lchrkurse auf »l5 Gulden, und jciicr fu'l- den nit'delc», Kuis auf 2<5Ü Gulden 50 Klel.'jcr slst^»scht, und m d<'l- Folge wild derselbe von Zeit zu Zeit nach den Theln'rungs-verhältnissen geregelt. Dieser Betrag ist in halbjährigen Raten in Vorhinein am l. Oktober und l. April bei einer der nachsiehenden Kriegskassen, beliebig welcher, als zu Wien, Graz, Innsbruck, Prag, Brunn, Lemberg, Ofen, Uoine, Venedig, Temesvar, Agram, Hermannstadt, Zara, Trieft oder Malnz, unter Angabe des Vor- und Zunamens des Zöglings und der Josefs-Akademie, als der Biloungsanstalt, in welcher sich derselbe befindet, so wie der Zeitperiode, für welche die Zahlung geleistet wild, zu übergeb.n, oder an selbe zu übersenden, und muß sich jeder »>eu einberufene Zahl-Zögling bei seinem Einrücken an die Akademie mit dem Erlagscheine über die erste Rate bei der Akademie-Direktion ausweisen, wiorigcns dessen Aufnahme nicht Platz greifen könnte. Zahl'Zögliugeli, welche in zwei aufeinanderfolgenden Studienjahren durchaus oder dic Mehrzahl vorzüglicher Fortgangs-Klassen erhalten yab.n und deren Auffühlung ohne Tadel ist, kann über Autrag dir Direktion ein Militär-Platz für die ferilcre Siudienzcit unter der Bedingung einer fottgrsetz/en gucen Studien-Aer-wcndung uud Allssllhruiig vom Kriegsministcrium verliehen werden. Die Gesuche um Verleihung eines Militär' oder Zahlplahcs sind von den Eltern oder Vor-Mündern des Vl'veiberö im Dienstwege oder unmittelbar, je nachdem jene dem Militär- oder Zivilstande angehören, längstens bis l5. August l««2 bei dem Kriegs - Ministerium in Wien einzubringen. Diese Gesuche müssen die genaue Adresse enthalten, an welche der Bescheid zu nchttn ist. Wenn selber am Orte anlangen soll, in welchem sich kein Postamt befindet, so ist die letzte Post-Station stets anzugeben. Die Aufnahme findet nur in den ersten Jahrgang belder Lehrkurse Statt. Aufnahmsgesuche für einen höheren, als für den ersten Jahrgang werden als unstatthaft nicht berück» sichtiger. In den bezüglichen Gesuchen muß gehörig ausgedrückt sein, auf welchen Lehrkurs der Bittsteller und ob derselbe auf einen Militär- oder auf einen Zahlplatz aspirire, und es müssen demselben folgende Dokumente beiliegcn: 1. Der Nachweis des Alters, 2. Das Impfungs« Zeugniß. 3. Das von einem graduirten Militärärzte ausgestellte Zeugniß über die physische Qualifikation des Aspiranten. 4. Das Sitlenzeugniß. 5. Die gesammten Schul - und Sludien« Zeugnisse von allen Jahrgängen der zurückgelegten Gymnasial - Klassen , und zwar sowohl vom ersten als auch vom zweiten Semester jeden Jahrganges, dann den Gesuchen um Aufnahme auf den höheren Lehrkurs auch das Maturitats > Zeugniß - eines inländischen Oberc Gymnasiums. Studierende von Lehranstalten, an welchen die Maturitats - Prüfungen erst in der zweiten Hälfte des Monates September abgehalten werden, und welche demnach nicht in der Lage sind, daS vorgeschriebene Maturi-tats>Zeugniß ihrem Aufnahm^gcsuchc beizulegen, können dcmungeachtet ein mit allen sonstigen vorgeschriebenen Beilagen instruirtcs Gesuch einreichen, und es kann denselben bei einer ausgewiesenen vorzüglichen Verwendung in den Gymnasial, Studien, welche voraussichtlich ein ähnliches Calcül bei der abzulegenden Maturitätsprüfung erwarten läßt, die Aufnahme pro« oisorisch zuerkannt werden. tt Jene Aspiranten, welche ihre Studien unterbrochen haben, müssen sich über ihre Beschäftigung oder jonstige ^rweiidung während oer Dauer der unterbrochenen Studienzeit legal ausweisen. 7. Die ausdrückliche Erklärung bei der Aufnahme das Equipirungsgeld im Betrage von IW Gulden und bei Aspiranten auf Zahlplatze den für Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung und sonstige Bedürfnisse bestimmten Betrag von jährlichen ill5 Gulden für den höheren und jährlichen 2. Wenn ein besonderer Anspruch für die Aufnahme in die Josefs-Akademie auf Grund des Charakters oder besonderer Verdienstlichkcit des Vaters des Aspiranten erhoben werden will, so muß dieser Umstand, falls die Militär - Behörden nicht an sich hieuon in Kennlms; sind, gehölig dokumcntirtsein. Nicht ausgewiesene derartige Angaben können nicht berücksichtiget werden. lU, Der von dem Aspiranten ausgestellte, von dessen Vater oder Vormund bestätigte und von zwei Zeugen mitunterfertigte Revers über die einzugehende zehn- und beziehungsweise achtjährige Dicnstvcrpflichtung. Gesuche, welche nach dem anberaumten Termine einlaufen, oder welche nicht gehörig, namentlich nicht mit aljcn Studienzcugmssen von beiden Semestern aller Jahrgänge belegt sind. oder welche nlcht ersehen lassen, ob der Gesuchstellcr auf den höheren oder mederen i.ehr. kurö um einen Militär- oder Zahlplatz kompe-tire/können nicht berücksichtiget werden. 420 Die Verleihung der Militär- im? Zahlpla'he erfolgt von Seile des Kriegs - Ministeriums. Die Gesnchsteller erhalten dMBKcr einen schriftlichen Bescheid, in welchem bei den Auf' genommenen angegeben wild, wann dieselben * bei der Akademie einzurücken haben. Die i'.cu ankommenden Zöglinge werden hin sichtlich ihrer phnsischln Elgnuüg hier nochmals l>on einem Stabsärzte untersucht und- nnr, die auch hiebei tauglich Vcfund^u/ii werden wirttlch aufgenommen , ..... ,» » >, Triest „ > ..... » Hainburg » Laibach „ >. <..'-. ^, » >' » Graz „ „ ..... ,!,^'/ >» ,> » Fürstcnfcld », » ..... » » » Triest ^j ^^, ..... v Wien „ Laibach ! » » ..... » » « Graz ' „ - ^"" "-r .^i..'^'?. . » » ^ » Fürstenfeld » ^ ..... » » » Triest „ » ..... ...... Fiume . »> Laidach « » ..... -'','ls mu» »,y) nl^ Trieft zu Land ,, „ ..... ftt,^' ^'?'» » » » zur See » ,, ..... -"'^ » » » Fürstenfeld » „ ..... >' » » Graz » ^ . . ' ' . „ .Trieft >, Laibach ,, >, ..... » » » Graz ^ „ ..... » Laibach >> Graz » „ ..... » >> » Klagcnfurt » „ ..... « Sacco » Triest » „ ..... „ Venedig » Tricst zur See » >> ..... » >> ,zur See über Triest nach Laibach oder zurück ' " >, » >) n » ') Vraz » » ' « » nach Fürstenfeld » » » » Schwatz nach Triest „ » ,» » >, Laibach » „ » »> » Graz » » » Klagenfurt » Viilach » >, » » » Triest „ » >» » » Graz » » . » Sacco » Laibach ,, » n « » (^ra^ » » » » » Fürstenfeld > » » >> Pesth (Franzstädter Tabakfabrir') nach Laibach oder zurück In der Lieferzeit von längstens eilf Tage vier » vierzehn » einundzwanzig » vierzehn « siebzehn » vier und zwanzig » achtzehn » zehn „ zwanzig » zwanzig » zwölf » fünf » vierzehn » achtzehn » vierzehn „ sechs » acht « sechs » acht » zwanzig » vierzehn ., achtzehn » zwei lmy zioanzig » dreißig dreißig >, dreißig drei « dvcißig fünf » stchü » z»'hll » zehn » zwanzig vier >, zwan^.g sechs » dreißig „ vierzehn » Bei dieser Konkurrenz-Verhandlung warden nur schriftlich versiegelte Off^'te angenommen Die Bestimmung dcr Frachtpreise bleibt ohne Feststellung eines Fiskalpreises dem Offe^ rcnten überlassen; die Frachtpreise müssen in dcr österr. Wahr. in Landes-Valuta gestellt werden. Uebrigens wird bekannt gegeben, dasi im Sonnenjahr l862 nachstehende Frachtlöhne für den Wiener Zentner Sporkli vertragsmäßig bezahlt werden: Vest. Währ. Vest. Währ. fi. kr. fi. kr. Won Laibach nach Fürstenfeld Ein M> Von Fiume zu Land n. Fürstenfeld zwei 38 ,, Fürstenfcld „ Laibach Ein ?<> » Fiume „ „ » G^az zwei — » » » Graz — 5)4 » Graz » „ ^ Fiume Ein, '.^8 ' .. Graz >> Fürstenfeld — 43'^» Triest nach Laibach — ' Ä5 » Fürstenfcld « Triest zwei 47 >, Triest » Graz zwei — » Triest » Fülstl'nfcld zwei 37 » Lalbach » Graz Ein 2tt », Hainburg » Laibach zwei Laibach Ein ?.'! „ Laibach „ Hainburg ' zwei 70 » Sacco » Triest Ein "» » Graz >> Hainburg Ein , Hainburg zwei l<» ,> Venedig zurSeenachTriest - 4.", >, Hainburg » Triest drei 40 „ Triest » „ „ Venedig — ll3 » Triest ^ Hainburg drei 39 » Venedig zur Sce über Trieft » Wien „ Laibach zwri 40 nach Laibach . . . Ein 24 >) Laibach „ Wien zwei 2!) » Laibach zur See über Triest „ Wien >, Graz Ein 3l nach Venedig . . . Ein 23 » Graz » Wien Ein ^8 „ Venedig zur See über Triest » Wien » Fürstcnfeld Ein lw nach Graz .... z.vci 30 „ Fürstcnfeld .> Wien (5i„ ^, ,, Graz zur See über Triest » Wien » Triest drei !»2 nach Venedig . . . Ein 98 >, Triest „^ Wien drei « „ Schwatz zu Land nach Tricst ! » Fiume „' Laibach — .i»2 und zurück .... zwei 5l .^Laibach «Fiume — 89 „ Klagcnfurt n. Villach u. zurück — 53 (''^ Fiumc » TriestzuLand — -lN ^ Klagcnsurtn. Laibach u, zurück Ein ltt -:. ,, >, » „ zur See — ^4'^ » Klageufurt n. Gmz u. zurück Ein 00 » Triest » Fiume z. Sce -- 50 Die Anbo^' kö'lincn sowohl für einzelne, als auch medrere oder sämmtliche dcr ausge: schriebencn Route» gemacht werden, jedoch muß bezüglich jeder einzelnen Route der Frachtlohn für deu Sporko-Zcntner mit Zahlen und Huchc stabcn besonders ausgedrückt scin. Anbote, welche auf sämmtliche ausgeschriebene Routen lauten, wird der Vorzug eingeräumt, und derlei Anbote müssen die aus-oiückliche Erklärung der Offerenten enthaltets, ob ihre Anbote auch in dem Falle für sie oelbindlich sind, wenn ihnen nur einzelne von 'deis angebotenen Routen überlassen würden. Die Offerte müssen: !. mit dem Stempel von 3il Kreuzern für jeden Bogen versehen, mit dem Vor - und Zunamen, Charakter und Aufenthaltsorte des Osferenten unterfertiget und von Au,ßen mit.der Aufschrift: ., "' '"> »Anbot zur Tabakmaterial - Verfrachtung von . , . ... nach . . . oder zurück« überschricuen sein, und 2. Hie Verbindlichkeit ausdrücken, den (bei der k. k. Finanz < Landesdirektion in Graz, Wicn, Innsbruck und Agram, dann bei den Finanzbezirksdirektionen in Graz, Marburg, Brück, Laibach, Klagenfurt, Triest, Capodistria und Fiunu', bei der Finanz ^ Intendenz in Vc« ncdig, dem Hauptzollamte in Villach, dem Tabakverschleißmagazinc in Fürstenfeld, sowie bei den k. k. Tabak-Fabriks-Verwaltungen in Hainburg, Sas, Graz » Fürstenfeld . . l l0 ^> „ » » Wien .... » >, >> » » Fil!m<- .... 3 „ » Hainburg „ Gra; .... 50 „ » » » Fürstenfeld . . 20 » » » >, Laidach ... «0 » » » ., Triest . . . . ls>0 » » Wien » Graz .... 2ttl) ,> » « « Fürstenfeld . . ! >> » Triest .... 23 ^ „ » » Laibach . . . 22 » » Klagenfurt >> Laibach ... 70 » » „ » Villach . . . 2-l0 » » » » Graz .... 23 „ « >, » Triest .... 20 >, „ Laibach „ Graz .... l » » » >. F'ume .... 70 „ » Fürstenfeld . . 4 ., » » » Venedig ... 4 „ „ » » Klagenfurt . . 34 » »» Fiume ,> Laibach . . . «50 >> ». »' » Graz .... 72 „ n » Fürstenfeld . . 3 „ )> » » Tricst zur See . 4K0 ,> „ » Tliest zu Land . -^ » Venedig „ Laibach . , . I<> " » >^ » Graz . . . . l^j >. » » » Fürstenfcld . . l0 » » « >> Triest . . . . lN », » Sacco » Graz .... 1 >, » >? » Laibach ... 70 „ » » » Triest .... 220 ,, » >. » Fürstenfeld . . 10 » » Schwatz » Triest . . . . t^0 „ » Tricst „ Graz .... :z „ » » » Laiba.h ... l » » » » Fiume zur See . 30 „ « » » Venedig . . . I?0 „ » « » Wien .... I „ » » » Hainburg ... I » » » ., Sacco .... I ^ " P^ ,) Laibach . . . ^, ^ und für alle Routen mit 5000 fl. öst. W. in Bank-Valuta festgesetzt wird, belegt sein, endlich 4. längstens bis zmn zwanzigsten August l862 um l2 Uhr Mittags im Prasidial-Vureau 421 dieser Finanz-Landes-Direktion überreicht werden , oder daselbst mit der Post einlangen. Nach diesem Zeitpunkte einlangende Offerte, »werden ebenso unberücksichtiget gelassen, wie .jene, welche undeutlich oder unbestimmt abgefaßt sind, Berufungen auf andere Anbote oder selbst gewählte Nebenbedingungen enthalten, und denen irgend ein Erforderniß mangelt. Die Offerenten bleiben vom Zeitpunkte der Uebeireichung ihres Offertes bis zur erfolgten Entscheidung an ihre Anbote gebunden, ohne daß die Finanzverwaltung hieve« an die im a. b. G. V. zur Annahme elne3 Versprechens bestimmte Frist gebunden ist. Nach erjMter Entscheidung wird daS Angeld demjenigen,, dessen Anbot nicht angenom' men wild, sogleich zurückgestellt, das Vadium jencö Offerenten aber, dessen Anbot angenom- ' men wird, bis zum Abschlüsse deö Kontraktes und Bestellung der Kaution, welche auf den Be, trag des Vadiums festgesetzt wird, zurückbehalten. Machen Mehrere' in Gesellschaft einen Anbot, so haften sie zur ungcthcilten Hand, und wird der im Offerte Erstgefertigte in so lange als der Bevollmächtigte der Gesellschaft angeschen, und daher auch an ihn die Zustellung aller ämtlichen Erlässe vorgenommen werden, bis nicht durch eine von sämmtlichen Gesellschaftern ausgestellte Urkunde ein anderer Voll' machtötrager bestimmt und namhaft gemacht wird. Der Finanz-öandes.Direktion wud es freistehen, einen Anbot lm Ganzen oder bloß>tl) 5. Offerte ohne Vadien, oder solches welche später einlangen, oder die den kundgemachten Bedingungen nicht, entsprechend verfaßt sind, bleiben unbcrücksichtiget; sollte aber ein oder der andere Unternehmer, an der Einsendung eines schriftlichen Offertes gehiirdcrt sein, oder es vorziehen, mündliche Anbote zu machen, so müßte dieß bis zu der sür die Eröffnung der schriftlichen Anträge bestimmten l l. Vormittagsstunde des Behandlungstage5 geschehen. "" <5. Auswärtige, der Bohandlungs-Kommission nicht bekannte OfferenteZ haben ein ortsobrig-keitliches, von der politischen Behörde bestätigtes Zertifikat über ihre Unlcrnehmungsfähig-keit für das in Rede stehende Subarrendirungs-geschäft dem Offerte beizulegen. - 7. Wird bemerkt, daß eine allfälligc Vermehrung oder Verminderung der Erfordernisse ohne Beschränkung für den Kontrahenten keinen Anspruch auf eine Entschädigung begründen dürfe, und derselbe sich auch gefallen lassen müsse, wenn wahrend der Kontraklszcit ärarische Vor-räche in Verwendung gezogen werden und die Subarrenoilllng siüirt wird. Das Stroh ist von gesunder, trockener Be<-schaffenheit und, zwar das Bettenstroh vom langen Kornharbenstroh, das Strcustroh aber vom sogenannten Nittstroh beizustellen. -' ^Das Holz nn>si in gesundem, trockenen Zustande, in lW Zoll langen, wenigstens 4 Zoll im Durchmesser dicken Scheitern, nicht ü'berstän-dig, auch nicht mir Wurzelholz, Prügeln oder Stöcken vermengt sein und muß in Klaftern zu sechs Schuh hoch und sechs Schuh breit, mit Kreuzstoß gut geschlichtet, 'an die zur Fassmig angewiesene Truppe und die soystigcn Branchen abgegeben werden. Die Holzkohlen müssen von Buchen hol; gebrannt, und in nicht kleineren Stücken als mindestens einen Kubikzoll, ohne Gries abgegeben werden, wobei der aehäufte Metzen 3l Pfund in Laibach und 3U Pfund in Neustadt!'zu Wiegen hat. , "' ''' Die Unschlittlcrzen müsse»! mit schwarzgar-ncnem Dochte und ebenso wie der Talg ohne Beimischung von Schmeer, aus reinem Rinds-odcr Schafs«nschlitt erzeugt werden. Das Vrcnnöl muß geläutert und ohne Bodensatz sein, und ist immer die entsprechende Quantität Lampendocht beizugebcu.' ^lM, Die sonstigen Vedingnissc können taglich in den Amtsstunden in der hiesigen Verpsiegs-Ma-gazins-Kanzlei eingefthen werden. M. k MilitA'Uerpste.p'Magi^in^-Vcrwlütllng. l'/ öaibach am 2N. Juli 18. Laibach 20. Juli !8U2 für die Station N. Die Portion Heu u IN Pfd. zu .. kr,, sage „ „ Streustroh l'l 3 „ „ . . kr., sage „ n. ö. Klafter hartes 3tt" Holz zu . . si. . . kr., sage . . den n, öst. Mehen Holzkohlen, ü ^'/^„ Pfd. zu . . kr., sage . . ein n. ö. Pfd. Unschllttkerzen zu . . kr., sage „ „ „ Unschlitt zu . . kr., sage eine n. ö. Maß Brennöl sammt Docht zu . . kr, sage . . ein Bund Bcttenstroh u l2 Pfd. zn . . kr^, sage . . ' im Wege der Subarrcndirung unter genauer Zuhal^ung der kundgemachten und aller sonstigen für die Subarrendirung bestehenden Kon-traktsbedingnij.'e an das k. k. Militär abzuge- , ben und für dieses Offert mit dem erlegten Vadium von . . . si. haften zu wollen. N. am ten !8li2. N N. (Vor- und Zuname) und Charakter. Ü b e x^f i ch t übcr die durch Sudnrrcüdining fichcrn'llcllondcn Uxlural-Vtrpsti'gs.Vcdürtmssl', «I«^ j G r f o r d o r ll i ß liiglich ^ monatlich . __________ '/.jahng H.lmabo-S'tatiott. Heu ä ' Stteu» hartes , l?arte UM'litt^ Reines Vvcmwl Vctten- )z^)andfu,l^-Perwdl: ^»,«^,'^«,^ Pfund ^ » 3 Pf. holz kol'lcn ^ze», Un,chlitt Docht « 12 Pf. ^;^mn>>« - Klafter Mchen ^ . Pf»i»d Mast Bund ,^^" - -------- Hch, Holzkohlen, .^I^n ^i« >nl'mst.lu„dc (Nfc^'.'.iß «>.«..< .,,^ »).", tj 2N 8 -- 4 8lw und Bettenstrol), Kerzen, Oel ist nur appvormiati'.'m,d wird dcm ^"'ltadtl ... ^> ^ ^ ,^ .vcntmll ad,,.sch'ics.'>dcn Vcl.r.,e ^. ,«« achtmal monatlick für Durchmärsche Heu vom 1. September dls gllcgt wndsn. ws,chc bis dahül tr-- ' , ' . . >Hnde Ottobcr !««!. mitttit scin wird. Z. 13ll. (3) Nr. 2826. Edikt. Voi' dlm f. k. Vrzilfönnls l'lias. ^Is Glicht, wird ds>n »»l'ek^ültt wo befiudlicht-» Malleus Pirmai' von Nüdofouo oder semcn a!lfälli^c>, Eldcn hlcini! crimnrt: > Es habe Gcor^ Pirnni» «?>, Nndofou«?, Nr, ^, wider dieselben die Klage anf Ersitzung deö im vor maligsn Hcllschäfl ??.'dl>schektr GtllMuche »ud l>nm. Gl> -Nl.'74 volsol,>msl,dcn M^ldlNUl)f>ls Znlc,. «uli l,i-i,o5. W. ^lltli 1862. ^. 2826. lmr.nmS eixqc. bracht W0sül>,r zur mm'dlichcu V^dandlliug die Tog. s,l).N!,i m.f dc>, 3. Olu'dcr 1862. frül) 9 Ubi mit ^a5 mil VrtlNDnun^ d,s liochiöl'l. k. k. 3nndrSgrrichteS ü.nl'lich ^on, 2«. Inni 1862. Z. 202(). Miül'äuS Koß uon Mtschenlk Nr. 13. als Veljchiuen^er erklärt woroen ist, mid siir I'll!» sellien Ioscf A.'sch, vul^c, Koroschi;!) uon Souschcnik ttlS Kurator bestellt wllrde., ., ,. , ^. l. Pe^irk^imt Littai, als Gllichl'am 7.')llli «862. Z. 12li7. wird erinneil.dn3 in dci Oreklilionssachc rer Hcrrschafi Ilil Icniiz. geqcn Varia Prossen ocn Htlit,schsn. Nr. 12. !>..'!<.. tti) ft. 2 kr,. am 30. Juli !3«2 hlcr» amis ^ll zweilen Nealfeilluclnng geschrillen wird. K. f. ^r^irls.nlit FeiNrih, alZ G.richt. den 5. Juli 1862._______________ Zl 1313. (3) " " "" Nr.' 26^ Ed ,i k t. "^'' Von deni k, f. Nezirksamle öaas, als igericht, liiird diemit belnmil gemacht: E^j fti sllilr c>aS Alisllchrn der Sladtlasse von -Lasts, dllsch Hrn. Michael Flank. Pllrgcrmeistcr vc>n dorl, ^cqsli M.UlhänS Pal^hizh von Veihnik, wegen auS dem Ve>g!eiche ddo. 20. Mai 1801 . Z. 2369, schnloi. gen ,68 ft. 8l) lr. öst, W. «^. ^. ^., in, die.ekcklilive öffcnt« liche Vrlstei^ernng ' der, dem Leylcrn gehörigen, im Ornildlniche drr Herrschaft Schneel'crg >>lll) Urb. Nr. 103, nnd l>c>il». Ordb. - Nr. 266 vorkonlnienden Ziealitäl. jnmmt An » ,!»d Zllgeliör. im> ^cnchllich crbodenen Schäpll»g-3lvcrlhe voll 1^2l) ft. ost. W., griviUiglt »md zur Vcuiiahme dersclbc» die crcl. Feildictn!lgi!tagsaz-zungsii alls dcn 12. AusM. auf t>cn 12. Scplcml'er »üb auf dru 14. Oktober 1862. jcdcsmal Vorniillags um U Uhr iil dcr Amlökanzlci mit bcm Aühaugc dc-stimnit worbri,, daß die fci!zul>iftcudc Ncaliiat nur dci der lkßtc» Flilbietiliig auch nntcr dem Schähuugs-werlhe an deu Ml'ii'lbi'cllüdcu Inutan^e^cbeu wclde. , Daö Schäßuü^öprolok^'ll, dcr Ovulidbllch^lNrnlt nud die ^lzitalioil^l'l'diu^nisse löüileu dci dicscm Gr» richle in .den gewöhulichcu Amlöstuildcu, eiügcschc» werden. ^N. '^ Aczirks.nnt ^!aas, als Gericht, an, 12. '5-Iuni 1862. Z'M4'. (3) ................. ^ ?tt-. 28iits. ^ E (^< ^l^ k t. 's,'^ Vcm dcm k. k. Vrziittamte i.'aaö, als (Gericht, wird lxemil bekauut gluiacht: ', Ev sci ül'cl das A"suchen der Siadtlasse von Laas, duvch H>n. Michael Flank. VürgelUl'istll uo« lo>t, cir^en Ziauz Hl.'^l'lu^r ro» 'Altcumalkt. wk^ii auö »cm Vrl^I.iche t"?o. 24. M.'i 18«l. Z, 232«. säiuloi^su 3l fi 30 kr. öst. W. <:. «. l-., i» die crlkulwc össllüüchc VclNci^klung dor. d,m i.'tl)til» gcdörig,u. im Ocuuol'uchc dcs Gulls Nslil'iil'rnlelc, >ul> Ucl». Nr. l>7, l!!,d dcr Hladtgült i/aas !>ll!> Ull». Nl'. Ul9 I!„r> 29! vl^llxmnsurrli Ncalüäl saminl Ä,i > lind Zll^.l'cn-, lnl ,)slich!ich nl'odeuc» Schamlu^wrlthe ^o» 332 st. ,öst. W., glwiUigct liuo ^ur Vornahme die llll. Fcubic« tllü^tags^pull^u auf dcn 16. Augnit, auf dcu Ui. Srplcml'N' n»d auf del, 17. Oklolier 1862. jcc>ls> in.,! VlN,!i!it.i^ l^ Ulir'c>>de» . dab die fclzul'iclcnre Nraüiät uur l»ci drr lsßlen Fl-ill'icluug auch u»lcr dcm SchähullgSwerlhi an tcn Mcisibicttlidcu diutau^egcden wcrc>c. , ' Das Echät)ll„göprolokoll. der Grundduchscrüaft und die ^izit.'tionöl'ediussmsse konüsn bei dicsem Gc-richtc i>l dru gewöhnliche» AmMlUiden singcslh.n wlldsn. K. k. Bezirksamt Laas. als Gericht, am l2. Iu„i 1862. Z. '433. (2), (5!ldcs,^fcrli^ler dtelnl sich. dem l'. I. Pudliluiu die ll^rdklütt Auzcige .^u „lachrü. daL er die Oalauleric-'Unchdiudcrei l)icr angefange» l'.U. Sein eifri^slcs Vcslrt'd.il wild s,'iü. alle ihn« anvertrauten Arbeiteü. uach den Wicusr- und Pariscr-. Muster» auzuferli^lu. da er durch „ildrcre Jahre in .der Glilanleris'Vuchl'mt'clc! drs H^rru lH, Dzimski war. sl> dürfte cö iym u dittct daher, um recht ^iblr^ichsn Zuspruch. ,!',"'. ^ ' Tic Ar^eilru wllt>en ^>r Vsq.lsmlichf»-!t^es ?'.'I'. Plll'Iikuiug l»ei Herrn ). Karins er, Handelsmann. lind Hetrn M. Ge rde'r, Auch^lnoer angeiwmmtu. Vnchdinocr. Z. 1 Ein Fräulein, welches gründlichen Unlclricht in dculsch.-n Ol^„stä»dcn für 3 Kl>'ss>.'. lil Geschichte nud Geogra^lnf. so wie auch im Pmnoforte. iu ilä« lienischer Sprache und AufanqS^ruildc» ^ dcr frankst' schen Sprache zu geben in Slaude ist, wünscht in besagten Gcgcnslänren eulweter Priuatstuuden zll er-theilen, oder eine Sttllc als Gouvernanle zn l'tkom» men. Mündliche und schriftliche'Äcanfiaglingen sind Nr. ,23 Sl.Pcttrö-Vorsiadt zu erlassen unter der Adresse Z »369. (3) Als Praktikant wird ein Studierender, der mindestens vier Gymnasial - Klassen mit guten, Erfolge zurückgelegt hat, in eine Apotheke.^ in Krall, linter sehr guten Bedingnissen aufgenommen. Wo s sagt aus Gefälligkeit die Redaktion. Z. 1438. (2) ' Wcgm Abreise werden am Dinstag den 29. Juli d. I. in dem nächst dem Nedoutcngcl'änc'c am allcn Mnllle gelegenen Hause Nr. 136 im 2. Slorkwelkc vollkommen gut kcmsermrle Meudeln. dann verschiedene Zimmer» lind Küchen«Einrichtungüstücke lizitando veräußert werden. Z. 1437. (2) ' '....................'"" ' Wcinverkauf. In dcr Stadt Rann werden 4<)0 Eimer Weine, der öst. Eimer zu 6 und 7 st. ö. W., verkauft. Anzufragen beim Herr-schaftsdinder Franz (^rosina daselbst. ^7 lN7"(2) ' ^..... Ein Slcinröthl, Mannchen, ,st Mittwoch den 23. d, M, Früh l l Uhr, im ». Stocke des Hauses Nr, ltt am Platze, aus dem Käfich entflohen. Der Ueberdringer desselben erhalt 2 si. Z. 1439. (2)...... Hu verkaufen eine 2jährig, glatt, schön gezeichnet, undressirt, Näheres bei Haupiplap Nr. N in ^ul'ach. Vllricycuzpllzgl;-Pomade Dieses Mittel wird tä'qlich cli, Mal Mo> >;en6 in der Portion von zwei Erbsen in die Hantftcllcn, wo der P.'" )i ^ (scsinder: Nöthe «^ Comp. in Verlin, Kam« mandantenstr. 31. — Die Niederlage befindet sich in ^'aibach bei Herr» ^Kk»b«»t'U'^iRkke»'» Hauptplatz Nr. 239. .> " ' 7. l»iyl» l a. 40 Kr. ÜVf. Da dieses s.it l0 I^lnc» l'lsi.'hliidc Mundwasser sich als ci»c6 ter «m-züglich!'!»» .st'l'liscrviruü^'lülitt»! sowl'hl sür Zähuc alz Müüdlhc!!.,' i'.wähtt h,it, a>s Toill'tte- Gsgeuftand ve» l)c>b>« l>»d hüchiic» Herrschastl» und dci» hochvclshrtlil ^ublisinn l'c>u'!l)t wild. ».niü'utlich al'ir v»» Scitc hrchsscnchtrtev mcdiziilisch hcrvor-ra icudl'r Pcrs^iilichffitcil durch vicll'Ztü^niffc l'.w.ihlhcitct wird, so silhlc ich »»ich jcder wcitcr» '.'Inpv^suilg gän^ich sil'nbol'sü. ;i!»i Scll>stploindivl'ii hohlcr ^ä!)!ie. 'preis 2 fi, ?,u lr. ÖW. K. k. a. pr. Änatlicrm-InlMmj'tl! Pl.ie < n. 2!l kr. ÖW. Vegetabilisches Zahnpulver .'!, r>,,l>.ich l'c, ?I»t. K ri sli c r u. I l'h. .'i > a , cd l?.'i » ü, l'.i '^ a r l G r i l l ,,;m» <5hi».s>u" : in (^c^r^ bl'i A. A » cl < i, lino V!üi)l,!,'!!dlcr Sochcv; in Wara^din bli Halter, "lpo-!s,.s.i>. <» '.'tust^dtl I'ci D. Nii^'Ili. '.'lpl,'thlflr; in Guri'-sclo !'si Frirl> V ^ >» cl? e s . ?Ipl,'tbcfsr; m Tt, in l>c! I a h n, Apl'tl'^er ; iu Tü'lst Ha»ptd>Pot l'ci S c i r a v a I l c>, dauil b> i !)t >,' eca , Za » ctti, H' i so»,' i ch u»b N » n d l' l i u i, ','<>,'i.'^ ll,l!.'i-. I. W eiß . nfsld, z,'ni>,i il l, r d s ch » c i d s r n, (sarll, !3rusl!!i. ^ala»t>r!shii!ld!>r-, in Vischl'sl.ick. Obers«!!!, bli Karl Fnl'ia»!. Apl,'tl)'f>r; in tt>örz b,i ^r^nz Lli^c,r. ^ 13«8. (3) " V ' "' " DllZHllN5'Rl. ißslllnmtGlllten lll der Vorstadt-Krakau ist gcgen sehr vortheilhafte Bedingungen' zu verkaufen. Die Auskunft wird daselbst ertheilt. (in versiegelten Driginalschachteln sammt Gebrauchsanweisung ' 1 fl., 23 kr. ö. W.)_____,____________ Dorsch - Leberthran - Oel Nlill «.«l,»')' ^ «"«l't«»« HU Älrecljt ill Ail'dorlalld (in Oliqulalbouteillel, s. Gcbrauchöanweis. n 2 si, l<»kr, ll I si. 5» kr.^W.) -5 " Moll's Teidlitz-Pulver sind u.ich Ansspruch der ersten ärmlichen An?« lorilaten ein erl.'rol't!'^ Heiliuitlel l'ci dcn meisten Magen- und Unterleibs-beschwerden, Veberleiden, Verstopfuuss, .Hämorrhoiden, Sodbrennen, Masseukrampf, dc», ucrschie^e» öligste» weiblichen Krankheiten lc. TüarllllUst. Da ich in Erfahriuia. gebracht habe, das; Teidlitz - Pulver niit Oebrauch^lNi-ll'cisuiil^'il verlauft werdm, l)ie den nn'iiu'il Wort filr Wurl nachciedruckt sind und ;»r Tälischnini des Publilmnö sogar nll'ine ssssälschtc ')l'annn>>»nterschrift tragen, deßhalb der Aehnlichleit dcr äußern lvorn, nach leicht uut nirliirn! Fadritate verwechselt werden lönuen, so warne ich vor dem Anlaufe dir^r ^alsisikate mit dem B^mcrlon. das; „jedo Hchacbtcl^, „der von mir er^eugtru Hcidliiz-Pulver ;nm Nutevschnde vo» ähnliche»«" „(^r;ellssl,isscll mit meiner Tchutzmarle und Unterschrift versehe» und a>,s", „j^'dem die einzelne Pulverdosis unlscliliesienden weif.en Papier das .»ll'" „zeichen „Moll'6 2eidlitz-Pulver"iu Wasserdruck ersichtlich stcinacht ist." Das echte Dorsch - Leberthran - Qel wiid mit l'estem y>fc»lg anssl" wendet bei Vrust- «ud itunssenkrankheiteu, Skropheln lind NhachitiS. Es l>eilt die ueraltflslen Gicht-- und rheumatischen ^r'dcn, sowie chronische Hautausschläge. ^n Laibach bcsindet sich dic HlUlPt'Niedcrlagc obiger Heilinittel einzig und allein in der Apotheke zmn „goldenen Hirschen" des Herrn ^Nkt'l«u Iwn,'»'» in Görz bri Hrn. «5. .^,»Olli, in Gurl'feld bei Hrn. u-'rie,«. tzi;,«l.'«,o», ln Neustadtl bei Hrn.«>. «z,.?.«ll. AM" Bei auswärtigen Bestellungen des Leber- Thrans ist für Emballage 15 t'r. ö. W. beizufügen.