^l-. OF. l849. Alnlshlllll^u^LaibaOcr Zeitung. Dinstag den 3,. Juli. ____,_________________________ „,„ ----------------- '„„»,„»«,„>»«>„'„,»«,»«>! »riM^'iF!«!«»«'«!',,,!,',»,!«.....___________________ Z 1354. (,) Verlautbarung ^r. ,3«»,. des kais. königl. illyrifchen kandes-Guberniums. In den nachfolgenden Uebersichten wird das Ergebniß der in Kram im Verwaltungsjahre 1849 Bratt gehabten Pferde. Prämien-Vertheilunam zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach am ,2, Juli ,849 " ' ^ ^ ""«'" Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes-Gouverneur. Haupt-Uebersicht^ über die im Verwaltungsjahre 1849 in der Provinz Krain vorgenommene Pferdepramien - Vertheilung. Benennung Des B e t h e i l t e n Derselbe erhielt das P r ä m i u m / « l , für das zur Concurrenz vorgeführte preiswürdige desselben ^. <^ ^, ^5ZU Name I Wohnort , ^'"^^ I Stuten- ^W ^ Z Z, ^ ^ ^ ^ ^ ^ " '" ^^V^ —" Z ^ ^'s K ^^«^ Füllen ^.^- — ««, , > l ------ ^ I I l ________^ HmcN fl. 1 (ÄaUe Allton Sr^ikoule Nr.5, B^irk — i^tfuchä mit Epitzstern, !5 Faust Kl.nnburg 2 Zoll hoch 2i) lz<» 2 Westar Anton Aur'h Nr. 23, Bczill OhneZeichen, 15 Faust ^. .^ H - Drachsler Lucas Mautsch.tsch Nr. ltt, » - Rchbraun mit Blmncl. 15 Faust ^ '" " , " Bez. Klainbmg ^ hoch N «^ 4 ^ -^ Mr.k Michacl ZhirzhizhNr.2i,Bez. ^ - Lichtbraun mit Blümel, 14 Faust ^ " 5 ^ ^ Wallauz A.drcas Sch«'', Bezirk A ^_ Du'k^au^^^ ^ " '" ^ Kralllburg u, B,zl.k - E^schimme!,die>»m^Mßc°n " ,. „ " «,ust»dtl « d«H,o„e«,»a«we,ß, ,4F.uft « ^ ^aj^nsun beide vordere und d.r linke hinlere « ,5 - ^ Zvitko Franz . DobravoN.., Bezirk ^ ^'I2Nr^^ ^ ° ^l^"l"ß ^ ! Fuß in, Fa>U weiß, 14 Faust " ,4 " ^ Kooazhizl) Jot). Matt.nsdorf Nr. 17/ ! Lichtbraun mit ^^^ "^" ^ ^ft «27 ^ B^z. ^'assensuß < der hintere linke Fuß — ^ über dem ^aßcl gctte-gelt, weiß, l5 Faust »» «__«. ^' 1 Holl hoch « 27 15 Dolles Mathias . O,oßberdu Nr. 5, B.z. __ Kästt,.brmm, mit schmaler Blassc i-> Slnojctich und wcigcn Unterlippen, d.r hin tere linkr Fllß liber dem Faßl weiß, ^ I« - " Pmtter Mathias ^ Rakck Nr. 3Ü, Bez.tt ? ! ^. Gold^uch^ I " ,,«^'< .paaödcrq V zel, 14 Faust 2 Z0U Hoch ^ 14 «3 17 ^ ^ ^n^o,eph Altendorf N>. 10, Bez ^ - Licklbr.un, ohne pichen, 14 Faust N '. ^ " AdelSbirg « 2 Zoll hoch . <; ^7 18 _ ^ Vltschit,ch Jacob Aocl^rgNr.UI,Bez. " - Lichtbrami, mit ^ezognu'm Eter.i ^ '" ^ AdelSderg Z „»d Schnäuze!, der hintere recht. - " ?-l ^ .<-....„ Fuß gefaßclt we'ß/15, Faust hoch " 6 27 19 ^ Thomtschtt,chCas. Hrib Nr. 24, Bezirk «' 3chweißfuchs mit 3 ^ Oberlaibach scdmal^r Blasse und Scknäuzel, 14 Faust __ ^ ! 3 Zoll hoch 6 27 296 Ausweis L über die, im der P^inz Kram zu der vorgenommenen Pferde-Pramienvertheilung vorgeführten prelswürdiaen ___..... He"gst- und Stuten-Füllen, welche ob Mangel an Prämien mit denselben nicht betheilt werden konnten ^^"d'gen Z "u'ng ^ Name s Stand ^________W^o h n o r^ ^ K F der Besitzer preiswürdiger Pferde, welche wegen Mangel an Prämien Hengst- j Stuten^ ^ « 5 Ps"de-Pramienvertheilung ^l ^ ! 3 l "it denselben nicht betheilt werden konnten. Füllen ^ ^ß in d. Station»"^ ' Z Struppi Jacob Wrzhizh, Bezirk Krainburg - I Krainburg ,0.Mai1849 2 « Knes Anton ^ Trata. Bezirk Nassenfuß ^ I _ ^ " 3-^ Okorn Johann « Muste, Beznk Neudegg - I ^ ^ g> 4 ^ ^ Groschcl Johann 2 Untcrmladatizh, Bezirk Ncudegg - I » ^. ^ 5 ^ ^ Tratar Johann " Mladatizh, Bezirk Neudegg __ ^ ^ ^ " ^ « » Kesche Johann <- Koluderju, Bezirk Weichselstcin — I « Ü ^ 7^ " Stehlaßa Andreas " _ Bezirk Neudegg __ , ^ ^ ^ ^ .8 Kadiuz Primus Naff.nfuß, Bezirk Nassenfuß - ! 1 Z. 1360. (3) Nr. 1364U. Surrende des k. k. il lyrischen Guberniums. — Betreffend die Procentena nrechnung Don den neuen Ästigen Cafseanwei^-sungen clclu. l. Inll 1849. — Um rück-sichtlich der neu emittirtcn 3"/„tigen Casseanwei-sungen vom l. Juli 1849 den Verkehr auch derjenigen minderen Cathegorien, bei welchen der Zinsenzuwachs nicht für jeden Tag mit einem zahlbaren Kreuzerdruchtheile entfällt, zu erleichtern, hat das k k. Finanzministerium unter ». d. M, Z. 7463jF M., die Verfügung getroffen, daß auf diese neu emittirten Anweisungen die bisherige Vorschrift nicht anzuwenden ist, zu Folge welcher dieselben in den Zwischentagen, für welche kein zahlbarer Kreuzerbruchtheil entfällt, bei der Hinausgabe mit jenem Werthe den Parteien anzurechnen waren, welcher für den nächstkommenden auf der Rückseite dn Anweisungen bezeichneten Tag entfällt, sondern, eg sind derlei Anweisungen in den Zwlschentagm auch bei der Hinausgabe so wie bei der Empfangnahme nur mit dem Werthe des nachstuoryerge-gangenen, auf der Rückseite bezeichneten Tages anzunehmen. — Dieß wird im Nachhange zu der Gubernial-Currende vom 4. d. M , Z. 13»85, zur öffentliche!, Kenntniß gebracht. — Laibach am l2 Juli 184!). Leopolo Graf v. W elsersheimb, Landes- Gouverneur. Z. 13ljl (3) Nr. 14221. Kundmachung. Im Nachhange zu dem, mit Gudernial-Circu-lare vom l. d M., Nr. »3073, Verlautbarten Finanzministerial - Erlaffe vom 25 v. M., Z. 71 »2, betreffend die den österreichischen Staatsgläubigern ertheilte Bewilligung für verfallene Zinsencoupons, Zinscnquittungen oder Lotto-An-lehens-Obligationen in klingender Münze ver zinsliche Staatsschuldverschrelbungen erhalten zu können, wird in Folge des weitern Finanzmim-, sterial-Erlasses vom l4. d. M , Z ?8?4, kund gemaä)t, daß die zur Zahlung fälligen Effecten, welche die Eigenthümer im Grunde des erwähnten Circulars in 5^,tige und in Conventions-Münze zu Frankfurt a, M. oder Amsterdam verzinsliche Staatsschuldverschreibungen umzuwechseln wünschen, zu diesem Zwecke vom 1U d. M. an bei der k. k. Univ Staats- und Banco-Schulden-Casse, vom 25. d. M. aber bei den Creditöcassen in ocn Provinzen überreicht werden können. Ausländische Besitzer österr. Staats-schuldverschrcibungen, welche von dem in jenem Circulare vorbehaltenen Rechte Gebrauch machen wollen, können sich vom 25. d. M. an in Frankfurt a. M. an das dortige Wechselhaus M. A. v. Rothschild, in Amsterdam aber entweder an den k. k. österreichischen Generalconsul und Chef des Handlungshauses Krieger et Comp., Herrn Philipp Krieger oder an das Wechselhaus Gebrüder Sickel daselbst wenden. Uebrigens ist für diesesmal gestattet worden, daß die Verzinsung der Schaatsschuldverschreibungen und Interimsscheine für diejenigen bis 1. Juli d. I. einschlie-ßig fällig gewordenen Effecten, welche noch vor Anfang des nächstfolgenden Monats zur Um-wechslung in Staatsschuldverschreibungen eingelegt werden, vom Itt. Juli d. I. an beginne. — Vom k. k. illyrischen Gubernium. Laibach am 21. Juli 1849. I^emUiche Verlautbarungen- Z. 1374. (2) Nr. 24W. Kundmachung. Nachdem der hich'ge Poststall mlt 13. Dec. l I. wieder in Erledigung kommt, so wird m,c Genehmigung dcr hohen Mlmstenal-Postsectlon wegen ueuerlichcr Verpachluiig dcö^lb.n yiermu der Concurs eröffnet, und bezugllch drv dießsäUig^n Pachtveryaltniffes Folgendes bestimmt: — 1)Dem Uel)ernehmcr steht das ausschließende Rccht zu, alle Acrarlal. und Prluatsahrlen und Ritte, welche aus der Straße vostmaßig gu beföldern kommen, go,Ulchen Auszelch- , nui'gen und Freiheiten; dagegen >st er 3) verpstich-tet: ii) sich jederzeit nach den btstchrnden Po>t-vorichrlsten, ur»d jenen, die in der Folge erlaffen werdet», genau zu venchmen; d) in dem Post>laUe zu Lalbach vierzig vollkommen dien>ltaugllchePferde zu unterhalten, deren Zayl jedoch in den Sommermonaten, d. i. vom Monat Mai bis Ende S.p; tembi'r, wo eine größne Persolie..frequenz eintritt, aus fün>zig zu erhöytn ist; server zwei ganz ge^ckce vl.rsitzige, »«ach Art der Acrarial-Separatwagen gebaute, dann zwei haldgcdeckte und zwe» off,ne Kaleschen, endlich zwei tlm,e Bliefselleisenwagen im brauchbaren Ht^nde zu ^ryalten; <') st.tü mit der entsprechenden Ai'-ayl vollkommen brauchbarer und verläßlicher, dann im Dienste ganz nach Vorschrift adjustirttr m,d des Blasenü kundiger Postillone ver,rhen zu seyn; cl) die Poststallgerech tigkc'it selbst auszuüben, oder wenn er m die Nothwendigkeit käme, sie an eine andere Person zu übertragen, d,e Bewilligung hiezu von dcr vorgesetzten Behörde einzuholen; ^) eine Caution von zweitausend Gulden C. M entweder im Baren oder mittelst einer puplllarmäßigen Sicherheit gewährenden Realität sicher zu stallen. — 4) Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit gegen wechselseitige halbjährige Aufkündigung abgeschlossen, welche dem Poststallhcllter und der LtaatSverwal-tung gleichmäßig freisteht, von welcher die letztere aber nur m dem Falle Gebrauch machen wird, wenn lm Verwaltungösysteme selbst eine Aende-,rutig eintreten sollte, oder wenn der Poststallhalter eine dlenstgcfäyrdcnde Vcrnachläs,',V.u.,^ d.s , PoststaUes sich zu Schulden kommen lassen würde. In diesem MIe, odcr wenn derPoistallhalter wegen elncö Verbrechens oder einer schwere», Pol!>iüb.r-tretung in Untersuchung kommen solltc, steht es d,r Postverwclltung auch zu. sogleich im almiMrat>v,n Wege das Geeignete zur Sicherheit des Dienste zu verfugen, und nach Gutblfinden, ohne Einvernehmung und cluf Hasten des Poststallhalters, einen ?ldmlll!,lrator aufzustellen, welcher den Poststall-dienst für Rechnung und Gefahr des Poststall-halrers verwalte., wird. — 5) Für die nach Gr« össnung der Eisenbahn bis i,'a>bach sich ergebend, Bcsörocrung dcr Postsendunacn vom Bahnhofe zum Postgebaude und u^>g. kehrt, wird nachträglich e>n Pauschalbetlag festgesetzt werden. — Dieses wild m.t dem Beifügen zur "llgemeinen'Kenntniß ^bracht, daß d.e Competenten ihre dießfälliaen Gauche längstens bis 20. August l. I bei der lllyi. Oberp^stoerwaltullg >n iiaibach einzubrinaen haben, .vell auf nachträgliche Osse.te ke>ne Rücksicht genommen weiden würde, und daß unter sonst gleichen Veryaltnlffen demjenigen Bewerber, wenn er die lon,t erforderlichen Eigenschaften besitzt, der Vorzug gegeben werden wird, welcher sich zu einem Prozentu^-Nachlaffe vom Äerari^ Rittuerdicnste yeldeilä!)c, in welchem Falle in dem dießfälliaen Ge,uche der bestimmte ziff.rmaßige Anbot aus-gedruckt werdeu muß.— In dem Gesuche ist ferner der Aufelich^ltsott deS Bewerbers genau anzu-gcden, und ein von der competenten Ottsauto-lllät ausgestelltcS ^.u^niß über d.ffcn sittlichen Wandel, guten Ruf uno Ne Vermögensumstände des Compllenten beizufügen. Uertldieß hcit der-selbe sich zu erklären, wie er die V rbürgung mit zweitauseno Gulden, od.r in ei^.em noch höheren Betrage zu lei,t.n gesonnen s,y, und hat endlich den^ au5drückl-cl>n Be.satz zu machen, daß sem d.eusälligis G.,.ch sogleich v r!)i..dllche Kr.ft habe, und er acht T.ge nach geschehener Aufforderung die Caution einlegen und den Pachtvertrag u,uer< feiten werde, widriges aber für jcden Nachtheil oder schaden z, haften verpflichtet seyn soll, -Wurdcn mehrere P.rsonen in Gesellschaft die Ausübung dieses Befugnisses zu erhalte wünschen, so müßte 5le>eä im Hauche angeführt, und jene von ihnen, welcher die Leitung des Geschäfts übertragen werden wollte, ausdrücklich benannt werden, weil die persönliche Auszeichnung, von welcher l>», Artikel 2 die Rede ist, nur dieser allcin zu Theil werden könnte, dagegen aber auch nur von dieser allein das erwähnte Moralitätszeugniß einzulegen wä^«. ^ Die näheren Vertragsbestimmungen können be, der k k >Uyr. Obervostverwal« tung ln Erfahrung gebracht werden. — K. K. illyr. Oberpostoerwaltung. Laidack den 19. Juli 1849.