Amtsblatt zur Laibachcr Zeitung. M. 47. Freitag den 27. Februar 1853 Z. 94. » (3) Nr. 319. »ä Nr. 104. Kundmachung. An der Plansten-Untcrrealschule in der Io-sephsiadt in Wicn ist die Stelle eines technischen Lehrers in Erledigung gekommen. Zur Besetzung dieser Lehrersstelle, m.t der ein jährlicher Gehalt von 500 fl. C. M. und ein Quartiergeld von 50 si. C. M. verbunden ist, wird der Concurs am 10. März d. I. zu Wien, Gratz, Innsbruck und Brunn abgehalten werden. Die Bewerber um dicse Stelle haben ihre an die k. k. niederösterr. Landesbehörde gerichteten Gtsuche mit den erforderlichen Zeugnissen und Belegen über ihr Alter, Religion, Stand, sittlichen Lebenswandel, körperliche Gesundheit und über ihre bisherige Anstellung und Verwendung, dann über ihre zurückgelegten Studien in den technischen Gegenstanden bei der k. k. Schulcm Ober-Aufsicht der betreffenden Lehranstalt, an der sie sich der Concursprüfung zu unterziehen gedenken , einzureichen. Von der k. k. niederösterr. Landesschulbehörde. Wien am 3l. Jänner 1852. 37^9. 3 (3) Nr. 1217^158^ Concurs- Kundmachung. Im Bereiche der k. k. Finanz-Landes-Di rection für Oesterreich ob und unter der Ennö und Salzdurg ist eine Cameras Bezirks- Commissars-stelle erster Classe, mit dem Iahreöqehalte von Neunhundert Gulden CM., erlediget, mit welcher für den Fall der DlensteSlvistung inWicn cin Quartiergcld jährlicher Hundert Gulden verdungen ist. Die Bewerber um diesen Dienstesposten haben ihre gchöriq ducumentirten Gesuch?, unter Nach-we.sung >hrer Fäh'^keil'N, Kenntnisse und bisher geleisteten Dienste längstens bis l8.Fedruor l^»2, «m vm geschriebenen Dienstwege hierorts zu üb.r reichen, und gleich anzugeben, ob uod m wel ^ cdem Grade sie m,t einem Beamten der Fmunz Landes- Direction oder der it)r untersteh.nde» Bezirköbehörden verwandt oder verschwägert sind. Wien am l8. Iänmr 1852. Ubald Mcrfort, k. k. wirklicher Mlnlst.rialrath und Finanz - Landes-Director. Joseph Wenz, k. k. Finanz-Rath. Z. 10U 2 (3) Nr. 21M142. C o n c u r s - K ll n d m a ch u n g. Bei der k. k. m. schl. Finanz-Landes. Direction sind zwei Concipistenstellm, mit dem Iah. resgehaltc von SiebcnhundertGulden CM., in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Di nststellen, oder um die hiedurch in Erledigung kom^eilden Conci-pistenstellen, mit 6W fl. und 5)Iahresgehalte von 1800 fl., in Erledigung ae« kvmmcn. " " " Bewerber um diesen Dienstposten haben ihre qehorlg belegten Gesuche, worin insbesondere dir M.dischen Studien, Kenntniß der Land.sspr«. che und die rm Finanzfache erworbenen Kennt msse gehörig nachzuweisen sind, bis längstens ^li0", und zwar, um dem verschiedenen Geschmacke der Consumenten entgegen zu kommen, eine sehr starke und eine we mger starke Sorte, um den Preis von drei Gulden C. M. pr. Pfund zu zwei und dreißig Loth, ,n Verschleiß gesetzt. Nachdem die TabakverschlGmagazine mit dtejer Rauchtabakgattung zur Bevorräthigung del Großvcr,chlcißer versehen sind, so wird dieß zur allgemeinen Kenntniß mit dem Bemerken gebracht, daß diese Rauchtabaksorte in Packeten mit s-chil dcrn in zwei Farben, mit blauem und rothem Drucke, mit der Aufschrift: »Fein echter türkischer Habak», enthalten seyn wird. Dle Packele mit blauen Etiqueten werden eine kraftigere, und die mit rothen Etiqueten eme leichtere sorte von diesem feinen, echten tür tischen Rauchtabak und zwar '/, Pfund oder 8 Loth pi. Packet enthalten. Auf den Schildern ist der Preis mit 3 st. pr. Pfund und mit 45 kr. pr. ',/, Pfund aus gedrückt, und der Verschleiß hievon an die Con lumenten wird bloß den Großver schleißern mit Äuöichluß der Klcinverfchleißer übertragen Gratz am »3. Februar 1852. Z. 95. s"(2) 3ir. 311. Concurs - Ausschreibung für das Lehramt des Religionslehrers und Er hortators an dem k k. Obergymnasium in Laibach. An dem k. k^Obergymnasium in Laibach ist as^ehramt des Relig.onslehrers und Exhortators mit dem Gehalte Mlichcr Siebenhundert gulden C.M aus dem Religiös ^"'"ung .n Erledigung gekommen, und es v zur Wlederbesetzung desselben 'am 13. in La ba^ . ^'". /urstdlschöflichen Ordinariat, sindc am ^^'^'^ ^"ursprüfung Statt gewählten Gegenstand ab a ,^"' 7'" ^st' D^ig^.ster,H^n werden. uberge en dann an dem obbesagten Vae ' ecl^ " 6 zu der Concursprüf.ng zu erscheinen, und n oen Blttgesilchen sich «och insbesondere dar uoer auszuweisen, ob sie, da das Rcligionslehr> amt nur mlt elner verhaltnißmäßig geringen 'M von wöchentlichen Unterrichtsstunden betheilt l gcgenstände? weil, wenn dieses nickt der Fall, wäre, der Religionslehrer nicht als ordentlicher Gymnasial - Lehrer angestellt werden könnte, und den odbesagtcn systemisirten Gehalt nur als Remuneration bezöge. Furstbischöfliches Ordinariat. Lalbach am 2tt. Februar 1852. _______ Z. 105. « (!) Nr. 508. Brückenbau - Licitations - Kundmachung. Die hohe k. k. General-Baudirection hat mit Erlaß vom ,0. Februar 1852, Z. 79l/6., die Reconstruction eines Theiles der untern Murbrücke zu Gratz, bestehend in der Herstellung 3 neuer Pfahljoche und 4 neuen Brückenfeldern sammt übrigen Bestandtheilen, um den adjustil ten Kostenbetrag per 9663 fl. 17 kr. C. M. genehmigt. Ueber diesen Bau wird die Minuendo-Versteigerung im Amte der steiermarkischen k. k. Bandes-Baudircction zu Gratz am 23. März !85>2 in den vormittägigen Amtsstunden von "»bis »2 Uhr-abgehalten werden, der ganze Bau um den adjustirten Betrag per 9663 fl. 17 kr. C. M ausgedoten und demjenigen überlassen werden, welcher sich zu dem mindesten Anbote herbeiläßt. ' Unternehmungslustige werden daher zu dieser Licitation mit dem Bemerken vorgeladen, daß die dieser Bauführunq zu Grunde liegenden Behelfe, als: das Preis - Verzeichniß, dcr summarische Kostenüberschlag, die allgemeinen technischen'administrativen und speziellen Baubc-dingnisse, dann die bezüglichen Pläne in den ge« wohnlichen Amtsstunden von 8 bis 2 Uhr bei der unterzeichneten k. k. Landesbaudirection tägc lich eingesehen werden können. Jeder Licitant hat das 5A Vadium im Betrage von 483 fl. A M. unmittelbar vor ^recitations Verhandlung zu Handen dcr Com-mission zu erlegen, — oder auch bei einem öffentlichen Amte zi, deponircn, und das hierüber erhaltene Certisicat der Licitations-Commission zu übergeben. Denjenigen Unternehmern, welche nicht Ersteher bleiben, wird das erlegte Vadium, oder das übergebene Certisicat gleich nach beendeter Versteigerungs-Verhandlung zurückgestellt werden; - das Vadium des Erstehers aber wird zurückbehalten, und derselbe hat, nach der hohen Orts erfolgten Ratification des Licitations - Actes das gelegte Badium mit 5°/„ zu ergänzen, damit lodann eine W°/<, Caution als Haftung für die übernommenen Arbeiten deponirt bleibe. Diejenigen Unternehmungslustigen, welche bei der öffentlichen Licitation aus was immer für Ursachen zu erscheinen verhindert sind, können sich entweder durch einen Bevollmächtigten, welcher sich bei derLicitations-Commission mit emer von seinem Machtgebcr ausgestellten gesetzlichen Vollmacht auszuweisen hat, vertreten lassen, oder auch vor und bis zur Eröffnung der mündlichen Versteigerung an die dicßfa'Uige Commission, gehörig versiegelte, und mit dem gesetzmäßigen 15 kr. Stampel versehene Offerte portofrei einsenden. Während und nach dcr mündlichen Versteigerung werden jedoch keine Offerte angenommen. In einem solchen Offerte muß der Bor' und Zuname, der Wohnort und Charakter des Offe-rentcn, so wie die angebotene Summe mit fahlen und Buchstaben deutlich geschrieben, dann das 5 ^Vadium selbst, oder aber ein amtliches Certisicat über den erfolgten Erlag desselben bei einer öffentlichen Casse, beigelegt und ausdrücklich erklart werden, daß der Bauwerber die der Licitations-Verhandlung zu Grunde liegenden Be-dmgmsse genau kenne, und sich denselben ohne Vorbehalt unterwerfe. Auf Offerte, welche diesen Anordnungen nicht entsprechen, wird keine Rücksicht genommen werden. 1N2 Die einlangenden Offerte werden mit dem fortlaufenden Nummerus bezeichnet, und etst nach Abschluß der mündlichen Licitation in dieser Reihenfolge eröffnet. Bei gleichen mündlichen und schriftlichen Anboten hat dcr mündliche den Vorzug, bei gleichen schriftlichen aber jenes Offert den Vorrang, welches früher der Versteigcrungs-Commission überreicht wurde. Vvn der k. k. steierm. Landes - Vaudirection. Gratz den 2l. Februar !S52. Z. 9l. i, (3) Straßenbau - Limitations - Kundmachung. Die huhe k. k. General - Baudirection hat mit Erlaß vom 3. Nov. I85l, Z K32H5, in Folge Genrhmlqung des hohen Ministeriums fiir Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, die Ausführung nachstehender Scraßen-Regulirun-gen an dten und Materlallen, j.doch mit Aub schliß der Grundablöiung, >m Fls'.alpreiie pr. . . . . 344!) fl. ll kr 2) D'e Reconstruction der Straßenstützmauer mit gleichzeitiger Regulirung der Straße beim Unternehmungslustigen unter Bekanntgabe nac! stehender Bedingungen ln Kenntniß g'lctzt werden. Jeder, der für sich oder als legaler Bevoll-maät'gtlk clN's Andern llcitucn will, hat das üper^'nlige Vadium von dem oben tlsichtllch gemachten, aus jne Bauten, auf die er Anbot< rictten w'U, lautenden Fiscalsumme bei einer öff.ntl. C»jsl zu depomrcn, und taß d'eses gc-saxh^n l»y. d'N bezüglichen D.posltelijchein vor dem Beginne der V.lsteigerungsc^mmiss^on vor-zuweisen, da die Baucir.ccion selbst keine Depc-süen aoueymen kaun. Das Vadlum kann j»doa entweder im Baren, cder auch in Staatvpaple rtn, von denen die Obligationen nach dem bor stnmäßigen Course, die Lose deb t. k. Eta»l5-anler^nü von den Zahlen ltts4 «> ls»3!j aber nur im Nennwerthe angenommen, erlegt werden Denjenigen U,.t.rnthmrln, weläe nicht El stel)er verdlechen, wird dao (Zerlficat üder das erlegte Vadlum glnch nach deend.t.r V.rstel^e. rungSvirhandlunj, m>t dem Bemerken z.nück.e-steUt wcrdcn, daß er das erlegte Vadium wieder b.h.ben könne. D>eEvstchtes , das erlegte Vadium m»t 5 °/, zu ^ganzen , damit sonach eine !U "/. Caution als Haftung der übernommenen Arde«t auf die Dauer eines Jahres, vom 2age der Collaudirung des ausgeführten Baucö, dcponirt vcrdleibe. Die Licitationsverhandlung beginnt um 8 Uhr mündlich , Mlt Ausbittung der emz«lnen Baw object?, in der oben bezeichneten Reihenfolge derart, daß zum Avjchiussc sür jedcoObject einZeitraum von einer Stunde bemrffrd. Gegenüber d»s vorigen K. wird jedoch erinnert, daß auch schriftliche Offerte, jedoch nur bls zum Beginne der mundl.chen Vcrftcigerung, nicht adcr während und nach der letzten ange-nommcn würden, mögen nun diese Offerte entweder auf die Uebernahme eines oder sämmtlicher obiger Ovj^cte lauten. Die schriftlichen, auf tinen 15 kr. Stam-pel anzuftrtlgtnden, ur»o nach dem unten fol' genden Formulare zu verfassenden Offerte können aus den Ausbot eims einzelnen dcr obigen Straßenbauten, aus mchrcre derielben, oder aus alle 4 Obj.cte gerichtet seyn, nur darf der An-^ot für mehrere Objecte nicht m dcr Oesammt-lumme, sondern er muß dergestalt gestellt >iyl,, daß dcr Anbotsprcis sur jedes einzelne Object oeullich mit Ziffern und Buchstaben ausgedrückt ist. D'.e schriftlichen Offerte sind der ^citations-commlssiun versiegelt zu übergeben, und cs muh in denselben der (5rlag des ä °/^ Vadiums bei einer öffentl. (Zassa mittelst Dtpositenschelnes aus gewiesen, ferner auch die genaue Kenntniß, nicht allein dcr allgemeinen Bcdlngn-ffc bezüglich der Ausführung öffentlicher Bauten, jondern auch der ,peci,d nur Ful-gendes eröiternd btigisügt wird, und zwar: Er st e n s. Sämmtliche obige Bauten werden ,n Bausch und Bogen mit Inbeglijf aller Ar--Veiten und Lieferungen vergeben, und die Anbote haben daher auf einen Nachlaß von der ganzen Bausumme für jedes einzelne Object in Percen« ten ausgedrückt zu lauten. Zweitens. Jeder Anbot, auch wenn er dn dieserR^ihelifolgc elöffnet. Bich; bei gleichen schriftlich»,, aber z . es Off,rc den Vorrang, welch.s flühN'hmelS wird be-mertt, daß d.msoldei, die Vrdienstbecrage sür jeden einzelnen Bau in ltt Raten derart v.rad-solgt w.roen, daß d>r Untetl.ehmec jede Rate, mit Bord.halt der l»ht6 dorthin alls^efnhlten Aroeiten und bewirkten Lieferungen in allen Th.ilen dem (^on-ttacte gemäß hergestellt wurden. Dagegen kann die l'tzte Rate erst nach der hohen Orts erfolgten Genehmigung des (5ol!audat!onS«ProtocolleS üder den ganzen Bau flüssig gemacht werden. Endlich Fünftens. Nach crfolgter Ratification des Versteigerungs-Actes und abgeschlossenem Bauvertrage hat der Unternehmer die Arbeiten sogleich einzuleiten und derart mit Energie zu betreiben, daß sämmtliche übernommene Bauten, außer ciner hohen Orts erwirkten Termins - Ver-längerunq, bis Ende October Ztt52 collauda-tionsfähig hergestellt sind. Von der k. k. Landesbau-Direction für Kanten. — Klagensurt am 15. Februar l852> Offert: Ich Endesgesertigter, wohnhast zu . ' erkläre hlemit, daß ich die Kundmachung d" k. k. Landesdau-Dircction Klagenfurt am "' Februar »852, Z. 10, über Herstellung mcf rer Straße »bauten , an d^r Lavanter-Straße ^ den Distanzen IV^!>-U>, V>-j—4, V^" und V^l4 —15, dann die dicßfalls bistche"^ allgemeinen, technisch administrativen, so w>e <^ die speziellen Baubedingnisse mit den bctttfs^ den Zeichi.ungcn, Elnh^ilsplcisen und suM^ schen Kost«.'nanschlägcn eingesehen und ^ verstanden habe, und daß ich gc„au nack t>>^ Bedingungen nachstehendes Bauobject oder"^ stehende Bauodjecle, „nd zwar: (Hier ist der Bau, welcher überno!«^ werden will, genau nah der ^citations ^ macdung und (Name des Wohnortes) am ten Name und EharM" des Offer?"ten. Adresse des Offertes. Offert: ^ Für die Uebernahme der Gtraßenba""" "^ der Larantcr - ENaße ,n den Tlsscmz««^? «,,., V.3-4, V^l>- U>, V'^,4- ,5, >M k. t. ^'" b.'zirke Wolfsberg. An die löbliche k. k. pandesbau. Direction '" Klo,-'»'' Edict. ,, Von dem k. k, Bezilksgcricwe zu TM' ^ wird dem abw.setidm Herrn Michael ^ «-„nt Hrast bci Wtiniy durch ge^enwälliges Ot»ct gemach, -. ^^ Es habe wider ihn der Johann ^"Ppk ^ ^ollschec eine Kla^r zu> D^.rlduuüg «'eiiics ^'I ^. 'lN rs'.n dti diesem berichte dtposliille:' ^ s,^i>3 ttl fi. von d^m duich die ere>u,iue Velal'p^.i, eS. dem Oeorq ^el,et!!,h v'.nl Oa-'li" ^ a"^' Weincsa-lel's iil Klanzberq erzielle!, M»>!'!^'^ ^ l r,ä'l, w,nü'l'c, c>is Hag!'.l!'::,iq zur summ >l>>' ^ 'M' '»nidiun^ r6»8«lllnaulll) ,ui den 1 ^U' d.n k. k. E dlandln c>b>vesiä!t>>' scil'e Gef,chl uno U':tpst.n den l)ilsi^' >^^ a^ cs Hcl,n ^ol)ann Hkn'ilz ^ls ^",^Hiss>lchk qlstelli.^mil w lckem die "Ngedrachte > ^, ^,e< ,.,ch der 'ür die k. k, E> Alande b'N'M ^^de" >iä)tso>di!U,!g ,'li5a,e'l,'i ll u,»d cnlscllc ^^.^ ^ wnd. De s.lbe wi>d l'