AlNlMalt zur LaAchcr Zeitung. ^r. 305. Samstag den 10. September 1853 Z. 488, « (l) Nr. 7675. Kundmachung. Bei der am I. September l853 vorgenommenen 248ten (<»9ten Ergänzungö-) Verlosung der ältern Staatsschuld ist die Serie Nr. 39 ge;o>,en worden. Diese Serie enthält Banco-Obligationen zu 5F von Nr. 22,23ti bis einschließig Nr. 23. ,2,, dann die nacht» äglich eingereichten zu 4^, Nr. 49! bis einschließig 5,9, im gesammten Capitalsbetrage von ,,9«»99?9 st. und im Zinsenbe« trage nach dem herabgesetzten Fuße von 28 9l8 si. Diese Obligationen werden nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom 2l. März ,8,8 gegen neue,', zu dem ursprünglichen Zinsfüße in (5. M. befindliche Staatsschuldocrschrei-bungen unlgewechselt werden. Was in Folge hohen Finanz - Ministerial' Erlasses vom 2. l. M., Z. ,4.20,, zur Kennt-»iß gebracht wird. K. k. Stcucl>Direttion Laibach am 7. September ,85,3. Z?48^"V^(s) Kundmachung. Die unterm 2l. August l. I., Z. ,54,2, verlautbatte Concurs «Kundmachung zur Wieder-besehung der provisorischen Steuer-Einnehmers-Stelle in Murau, mit dem Gehalte jahrlicher 709 fl., wird cingetrelener Dienstes-Verhältnisse wegen hiemit widert ufen. Von der k. k. steierm. illyv. Finanz-Landes« Direction. Graham 5. September ,853. Z. 4U5. i. (l) Nr. ,5935^ Concurs-Kundmachung. Bei der k. k. Landeshaupttasse in Klagen-furc ist die ZahlmeistersstrUe m,t dem jährlichen Gehalte uon Ei« Tausend zwei Hundert Gulden und der Verpflichtung zum baren Erlöge oder zur pr^gmatikullsch. >l Sicherst,Uunq einer D,e»st cautiu«, von Zwei Tausend Fünfhundert Guld.n 2bcl, ihre mit d>r »rfmd^llchen Nachlvcisung ü er jhr Lebensalter, tarcUus^' Morcll'täc und Haltung, über d>e zurückgelegten Studien, bt'ge'.a te«> Spra.d ' und sc'l,st>a> K^»l>lnss^, üd.r ihr. b!öl)^r>g'' Di nslleistui'g u,,d uvllkommene Aus >ll dung >m C^ssa-und V.rrec!)nll<,g6oi.,»ste l,»d iwar d>e L.tzlere nict t nur theorct,sch turch d>^ mit gutem Erfulge zurück^ legte Prüfung aus den Cass^vorichrifti» und aus der Staats» ech-,iun^öwisseasb«ft, sondern t der erforderlichen Nachweisung über tadellose Moralität, über ihre Studien und Spracht nnt-nlsse, ihre blöherige Dienstleistung und Ausdil- dung im Manipulations-, Casse- und Nechnu.igs-geschälte, dann über die m>t gutem Elfolge zurückgelegte Prüfung aus d.n Cassei)vrschr>lteheuen Gesuche b,6 -7. September ,^53 ml vorgeschriebenen Wege be» der k. k, ^andcohclupt-cassc einzubringen, und darin zugleich tm> 5!ei-stungöfähigkeit bezüglich der jür dle OfflcialS' stelle vorgeschriebenen Caution nachzuweisen und überdieß anzuführen, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten im Bereiche dieser Finanz Landes-Direttioi! verwandt oder verschwägert sind. Von der k. k. F.nanz« La,.d.ö-Direction sm Steiermark, Kärnten und Krain. Grcch am ^? August ,853._____ Z. 469. :. (3) ..(I Nr. ,2,NHl5l8, K und m a ch u » g Im Nachhange zu d.r hi.rorügen Kuildma-chung vom 8. A^ust ,«53, Zahl 8^?^lt welcher die öff>>ul>che Pacht-V.rlN'l^rung der küstenla'lidischcn W.g-, illnxn-, Brücken- uuo Ueberluhrsmäuthe für dab Verwa!lu„gsj"l)r ,8;,^ und beziehungsweise auch für d,e Iah" lU^'5 und l85ll auugeschrieb.n wulde, wnd zur B.rlchti-gung der, diesel Kun^machllüg ang'hä'g^" llerer sicht bekan>.r ^>ege be> d.n sitb.n ^!»« »leuma'ulhen in Görz, nebst der A'rarlal - Mauch-gebühr gleichzeitig und >n cemsclben Ausmaße ein-^ zuhebende, der Stadtgemeinde Görz als Zuschlag bewilligte Psiastermauthgedühr bereits ln del. l daselbst festgesetzten Ausruf/pl elsen enthalten ist, daher es von der zu dicsnienmaulhstationen angeführten Bemelkung, wornach die bezüglichen Flscalpiclse bei d^r Ver ^ st^igcrung im dopp.lt.n Beirage angenommen werden, u»d die Pachtanbote darnach zu stellen sind, abzutV'Mm.n hat. Won d.r k. kllst'ülä'ndilch-dalmatinischen F>^ na>.z-l'^ld.s7D!r.et'^.> Trnst am ^i. S, Pra -pretschhof sammt dem incorpo r lrtcn Hammeramte Podgoritz, dann des (5!l, tes Smrek. ! Von dem k. k. Landesgerichte zu laibach winde ilbl'l (sinschreiten des Hell«, scislicd Glasen und der F>au Nina Wrasin v. Lichlenberg, B.sitz^r obbeze'chneter Güter und Bezugöberechtiqien für d>e in Folge d^r Grundentlastung aufgehobenen Bezüge, in die Einleitung des Ve>fal)re„s wegen Zuweisung deö Urbai ial- und Laudemial ^ E»l schädigungö-Capitals vom >^ute Lichtenberg s A. pr. 9,67 st. 29 kr. und ,7,9 st., dann des Urbarial-, Laudemial Garbenzehent und Bergrechts Enlschädiguxgs Capitals vom GuteElmek pr. U955 st, ,9 kr., ,,45 fl, 29 kr., ,345 st. 29 kr. und 59 si. 29 kr, endllch des Wei.'.zchent-Entschädigungs. Capitals von beiden Wülein pr. ,!i9 st mittelst Edictausfettigung für die Hypo-th^kalglaubiger gewllligct. Es werden daher alle Jene, denen ein Hypo-thekalrecht auf die obbesagten Güter zusteyt, hiemit zur Anmeldung ihrer Ansprüche dis l5. October l. I. aufgcfoldelt. Wer die Anmeldung in dieser Flist Hiergerichts einzubringen unterläßt, wird so angesehen, als weim er in die Ueberweisung seiner Forderung aus die obdezeichncten und die weitern noch zu ermittelnden Emlastungs- Capitalien nach Maßgabe der >hn treffenden Reihenfolge emgewilliget hatte, wird bei der Verhandlung nicht mehr gehört, sofort den weitein, im .^. 23 des Patentes vom lt. April ,85,, Reichsgesetzblatt Nl. 8l, auf das Ausbleiben eines zur Tagsahun^ vorgeladenen Hypothekargläubigerö gesetzten Folgen un-lcrzogen, und mit seiner Forderung, wenn sie die Reihenfolge trifft, sammt den aUfaUigen dreijähri« gcn Zinsen, so weit deren Berichtigung nicht ausgewiesen wird, unter Vorbehalt der weiteren Austragung auf die obelwähnten Entlastungs-Capitalien überwiesen. Die Anmeldung kann mündlich oder schriftlich geschehen, und hat die im K. ,2 des obbezogenen Patentes vorgeschriebenen Erfmdermsse und Modar litalen zu enthalten. Laibach am ,l g. Won der k. k. Cameral-Bezirksverwaltung in Laibach wird bekannt gegeben, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer von Wein, Wein-und Obstmost, dann Fleisch für das Verwaltungs-jähr ltt'»-t, d. i.vom ».November l^5,.'l bis letzten October l«54 mit oder ohne Voroehalr der stillschweigenden Vertragserneucrung aufwcitere zwei Verwaltungsjahre,in den unten angesetztenSteuer-und Gerichtsbezirken ill Pacht ausgebolen wird. Die Ausrufspreise, der Ort und die Zeit der Pachtlicitationen sind in dem unten angesetzten Ausweise, ebenso wie die Zeit, bis zu welcher die schrlft-lichen Offette bei der k. k. Cameral-Bezirksverwal-tung in ^.'aibach einzubringen sind, enthalten. Die schriftlichen, mit dem zehnpercentigen Vadium be-legten Offerte müssen längstens an dem bestimmten Tage um »2 Uhr Mittags bei der k. k. Cameral-Bezirksverwaltung in ^aibach angebracht iveroeil. Auf schriftliche Offerte, welche nach diesem Zeit-puncte einlangen, sowie auf solche, welche anders wo überreicht werden, oder auf solche, welche mit dem zehnpercentigen Vadium nicht belegt sind, wird keine Rücksicht genommen werden. Die Pachtbedingnisse sind folgende: 1. Dem Pächter wird von der Staatsverwaltung das Recht eingeräumt, während der Dauer der Pachtung die Verzehrungssteuer von Wein, Wein- und Obstmost und Maische, dann von Fleisch nach den in dem illyrischen Guber-mal-Circulare vom 2li Juni l^i>, Z. l:5)l, dann dem beigefügten Anhange und Tarife, ferner nach dem später kundgemachten und in der Folge noch kundzumachenden Bestimmungen einzuhebe». 2. Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, welcher nach den Gesetzen und dcr Landesverfassung hicvon nicht ausgeschlossen ist. Für jeden FaU sind alle Jene, sowohl von der Uebernahme, als von der Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen cines Verbrechens mil einer Strafe belegt, oder welche in eine crimi-nalgerichtliche Untersuchung verfallen sind, die bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. Jene Individuen, welche zu Folge des Strafgesetzes über Gefällsübertvetungcn wegen Schleichhandels oder einer schweren Gefallsüber-tretung in Untersuchung gezogen und ges:raft, oder wegen des Abganges rechtlicher Beweise von dem Strafverfahren losgezählt wurden, sind durch sechs auf den Zeitpunct der Uebertretung, oder wenn derselbe nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre als Pachtungs-bcwerber ausgeschlossen. Ueber die persönliche Fähigkeit zur Eingehung eines Pachtvertrages überhaupt hat sich dcr Pachtlustige vor dem Beginne derPachtung über Aufforderung der Gefällsbehörde mit glaubwürdigen Documenten auszuweisen. 3. Die Versteigerung des Pachtobjecles geschieht unter Vorbehalt der höheren Genehmigung, so zwar: daß der Versteigerungsact für den Bestbieter schon durch die Unterschrift des Protocolles, für das Aerar aber erst von dcr Zustellung der Verständigung über die Annahme des Pachtanbotes oder des genehmigten Vertrages verbindende Kraft erhalt. Die Annahme des Pachtanbotes muß dem Ersteher binnen vier Wochen von dem Tage der Versteigerung, und jedenfalls acht Jage vor dem Beginne der Pachtzeit bekannt gegeben werden, widrigenfalls dessen Haftung für den Anbot erlöschen und ihm fiei-stehen soll, die bei der Versteigerung erlegte vorläufige Caution zurückzufordern. Würde aber dieZustellung dieserVerständigung, oder überhaupt die Zustellung amtlicher Erlässe an den Palter, oder dessen Bevollmächtigte während der Dauer der Pachtung wrgen deren Abwesenheit oder unbekannten Aufenthaltsort nicht geschehen können, oder sonst das Gefall die persönliche Zustellung nicht passend erachten, so soll die öffentliche Anschlagung dieser Erlässe bei dem Steueramte des Bezirkes die Wirkung der persönlichen Zustellung haben. Uebrigens wird zur Reclamation wegen verspäteter Zustellung, vom Tage derselben eine achttägige veremtm'ische Frist festgesetzt, nach deren unbenutztem Verstrichen jenes Befugt,iß gänzlich erlöschen soll. 4. Die Ausrufspreise für die zu verpachten-den Objecte sind in dem unten angesetzten Ausweift enthalten. 5. Diejenigen, welche an der Versteigerung Theil nehmen wollen, haben einen, dem zehnten Theile des Ausrufspreises gleichkommenden Betrag in Barem, oder in öffentlichen Obligationen, welche in der Regel nach dem zur Zeit des Er-lages bekannten börsemäßigen Curswerthe, in Betreff der Staats-Anlehenslose vom Jahre l^:t l und lftllitt aber nach dem Nennwerthe angenommen werden, oder mittelst Realhypothck zu erlegen; nach beendeler Licitatlon wird bloß der vom Bestbleter erlegte Betrag als vorläufige Caution zurückbehalten, den übrigen Licitanten aber werden ihre erlegten Beträge zurückgestellt werden. Sind mehrere Personen zusammen Bcst-oieter, so haben dieselben zur ungetheilten Hand für die Erfüllung der übernommenen Coulracts-Verbindlichkeiten zu haften. tt. Vor dem Antritte der Pachtung und zwar längstens binnen acht Tagen von der geschehenen Zustellung der Ratification der Pachtverstcige-rung hat der Pächter den vierten Theil des für Ein Jahr bedungenen Pachtschillinges als Caution im Baren oder in öffentlichen Obligationen auf die im vorstehenden Absätze bemerkte Art oder mittelst Realhnpothek, die der Pächter auf eigene Kosten dcr Gefalle grundbücherlich zu verschreiben hat, zu Handen der Gefallsbehörde zu erlegen, wobei der bei der Versteigerung bereits erlegte Betrag ei>,zurechnen, oder Falls die ganze Caution mittelst einer Realhypothek bestellt wuide, zurückzustellen sein wird. Wird die eingelegte und annehmbar befundene Caution in der Folge durch dem Pächter auferlegte,! aus dem Pachtverhältnisse.'ittspringende Geldstrafen oder Ersähe geschmälert oder erschöpft, so milß, wenn die Geldstrafe oder der Ersatz nicht binnen l4 Tagen erlegt wird, der abgängige Cautionsbe-trag binnen eben diesen l4 Tagen sichergestellt werden, widrigenfalls der Pächter als contract-brüchig behandelt wird. Beim Beginne der Pachtperiode wird der Pächter von der Gefällsbehörde in das Pachtg.'schäft eingesetzt, ihm der sich hierauf beziehende Auszug aus der ämtlichen Vormerkung über die Verzehrungssteuerpstichtigen übergeben, und selber auf geeignete Weise dem k. k. Steueramte und den Vcrzehrlmgösteuerpsiichrigen, die es betrifft, angekündigt werden. ?. So wie dcr Pächter in alle Rechte und Verpflichtungen der Gefällenverwallung mit 'Ausnahme der im §. 22 der oben angeführten Cir-cularverorduung vom ?li. Juni lK29 angedeuteten zwei Puncte und mit Rücksicht auf den in dem, jenem Circulare beigefügten Anhange zu diesem Paragraph gemachten Vorbehalte vollständig eintritt, so wird er hiermit ausdrücklich verpflichtet, sich auch genau nach den in jenen Circularverordnungen enthaltenen Vorschriften, und insoferne sie durch nachfolgende gesetzliche Verfügungen geändert wurden, sich auch nach diesen zu benehmen un>> allen während der Dauer der Pachtung in Bezug auf das gepachtete Gefall ergehenden Anordnungen Folge zu leisten. In dieser Beziehung wird es dem Pächter auch zur Pflicht gemacht, für den Fall der tarifmäßigen Steuereinhebung die Einleitung der Art zu treffen, daß nach Thunlichkeit keine steuerpflichtige Partei die Anmeldung oder Sceuer-entrichtung an eineil von ihrem Wohnsitze über Eine Meile entfernten Orc zu bewerkstelligen genöthiget ist. Derselbe ist ferner verpflichtet, deu Parteien, welche sich nicht abgefunden haben, auf ihr Verlangen über die tarifmäßig entrichteten Steuergebühren gedruckte Zahlungsbolleteil, womit derselbe vom Gefalle gegen Vergütung der Anschaffungskosten versehen werden wird, zu erfolgen. Nücksichtlich der im Pachtbezirke vorkommenden Verzehrungssteucr - Gefällsübertre-tungen wird dem Pächter das Befugnis; eingeräumt, von dem gesetzmäßigen Verfahren abzulassen, insoferne das Gesetz auf dieselben die Arreststrafe nicht verhängt; wenn jedoch gegen die Bestimmungen des Gefällsstrafgesetzes ein Ablas-sungsbetrag eingehoben wird, so hat dcr Pächter die Partei zu entschädigen und überdies; das Zwanzigfache des widerrechtlich eingehobenen Betrages als Strafe an den Local-Armenfond des Ortes zu erlegen. In keinem Falle aber kann, wenn schon die Untersuchungsbehörde einschreitet, die Ablasslmg von dem gesetzmäßigen Verfahren von der Zustimmung des Pächters abhängig ge- macht werden. Die Verfügung über die cinflic-ßenoen Strafgelder bleibt nach Abzug der Kosten des Verfahrens dem Pächter überlassen. l-j. Diejenigen Vorräthe an stellerbaren Gegenständen, welche bei dem Beginne der Pachtung bei den steuerpflichtigen Parteien vorgefunden werdeil, und von diesen bereits tarifmäßig versteuert worden sind, uuterllegen keiner neuen Versteuerung an den neu eintretenden Pächter. Dem eintretenden Pächter wird jedoch das Recht eingeräumt, die Vergütung der Ver-zehrungssteuergebühren und Gemeindezuschläge für die Vorräthc, wenn eine Pachtung oder Solidarabfindung vorausgegangen ist, von dem austretenden Pächter oder der vorbestandenen Solidarabfindungs-Gesellschaft zu fordern; ist aber vor d^r Verpachcung die Steuer von der Gefallenverwalcung in eigener R.'gie eingehoben worden, so findet em Anspruch an das Aerar wegen Vergütung der, von demselben tarifmäßig eingehobenen Gebühren nicht Statt. Für jene Vorräthe an steuerbaien Gegenständen, welche beim Beginne der Pachtung im Besitze von steuerpflichtigen Parteien vorgefunden werden, die sich, wenn auch erst in lehler Zeit vor dem Eintritte derPachtung, mit dem früheren Pächter oder dem Aerar abgefunden hatten, ist der Pächter die Entrichtung der tarifmäßigen Gebühren und G.'meindezuschlägc von den Parteien selbst zu fordern berechtigt. Die Angabe von Seite des austretenden Pächters oder der Steuerpflichtigen, daß die in den von den Steuerpflichtigen benutzten Räumen vorgefundenen Vorräthe bereits in das Eigenthum eines Andern (Abm'hmers) übergegangen seien, muß bewiesen werden. Dagegen ist der Pächter verpflichtet, bei seinem Austritte dem neu eintretenden Pächter oder dem Aerar, wenn die eigene Regie eintritt, die Verzehrungssteuer- und Gemeindezuschläge für jene Vorräthe zu vergüten, welche an ihn tarifmäßig versteuert worden sind, und am Ende der Pachtung bei den Steuerpflichtigen in wie immer gearteten Aufbewahruttgs-orten noch vorhaüden sind, oder welche Eigel'tyum des Pächters sind, wenn er ein Gewerbe treibt, welches zu jenen gehört, von denen er den Verzeh- rungssteuerbezug gepachtet halte, insofernc übrigens nicht etwa dargetyan werden könnte, daß die Steuer für diese Vorräthe dem Aerar schon vor dem Pachtungsantrittc entrichtet worden sti. Die nämliche Verpflichtung zur Vergütung dcr tarifmäßig eingehobenen Gebühren liegt dem austretenden Pächter auch dann ob, wenn auf die Pachtung eine Solidar-Abfindung folgt, jedoch nur rücksichtlich der Vorräthe jener Parteien, welche dem Absindungsuereine nicht beitretcn, und daher diesem Letzteren zur EinHebung der Steuer zugewiesen werden. Die Er' Hebung der am Ende des Pachtvertrages vorhandenen Vorrathe an tarifmäßig versteuerten Artikeln, wenn eine solche wegen des Unlerblei-bens eines Uebcreinkommens zwischen den» ein-uud austretenden Pächter oder dem Aerar nöthig würde, wird durch einen Gefällsbeamten unter Beiziehung eines Abgeordneten der Ortsobrigkeit geschehen, und es werden hiezu auch die ein- und auslretenden Pächter vorgeladen werden. Sollte den Pächtern oder ihren Machthabern wegen Abwesenheit oder aus einem andern Grunde die Vorladung nicht persöiilich zugestellt werden können, so hat die Zustellung auf die im dritten Absähe dieser Pachtbedingungen festgesetzte Art zu geschehen. Das Nichterscheinen des Vorgeladenen hebt die Giltigkeit des Erhebungsactes < für keinen Fall auf; der deu Vertrag abschlie' Z siende Pächter verpftichret sich vielmehr ausdrück- V lich, den auf diese Art zu Stande gekommenen V Erhebungsact über die am Ende seines Pachtes ^ vorfindigen, ihm.tarifmäßig versteuetten Vorräthe als vollkommen beweiskräftig anzuerkennen, und nach dessen Resultat die ihm obliegende Steueruergücung sammt Gemeindezuschlag' entweder dem Aerar oder dem an dessen SteUe tretenden Bezugsberechtigten zu leisten. Die Kosten dieser Erhebung werden von dem eintretenden Pächter, oder oem die eigene Verwaltung über« nehmenden Acrar getragen und der Pachter, oder dem die eigene Verwaltung übernehmenden Aerar gettagen, und der Pächter erklärt sich im VorauS mit dem durch die GefällSbchörde dießfalls zu l>e- 573 stimmenden Ausmaße einverstanden und zu dessen! Bmchtigung verpstichtct zu sein. j 9. Wenn der Pächter bei der Emhebung der Gebühr cinen höheren Betrag, a!s der Tarif aus spricht, einhedt, so hat derselbe die betreffende Paitei zuentschädigen, und überdieß den zwanzig' fachen Betrag dessen, was er widerrechtlich cinge-Hoden hat, alb Strafe an den ^ocal - Almenfond zu clleg.n; er haftet in diesem Falle, so wie über Haupt für das benehmen der zur Handhabung seiner Pachtunftsl echte bestellten Personen. ll>. Dem Pächter ist unbenommen, seine Pachtung ganz oder theilweise an Unterpächter zu über-lassen, allem diesr werden vom Gefalle bloß als Agenten des Pachters angesehen, welcher demunge-achtet für alle P»ncle des Pachtvertrages in del Haftung und dem Gefalle verantwortlich ble,bt Auch ist der Pää)te> b^'uqt, mit den ihm zugewiesene» steuerpflichtigen 'pa»tei.»l für die Dauer seiner Paciitzeit Al'fl!,dungsve>tläge zu schliß ßn. Volal>6iahllina>n der Parteien oder Unleipachl^-weiden jedoch r>on de> <^de zowohl am Schlüsse del P^chtzeil. alü auch in Fällen, wo der Pachlvertraa. vor dem Ablaufe der oidenilichen Pachcze't eilif^'t, nn !»,ofe>ne anelkannl, alü solche den Belauf einer MonatSiate nicht uber^ schleilen. l l. Für den Alisiufspleis wird keine wie immer waltete Haltung übernommen und der Pachter leistet ci^f dis Rechtsmittel wegen einer Verl.h'mq über die H ilfte Verzicht. Ein während der Dauer der Pachtung eintreteuder zufälliger Nmstand, w.lcher eine Vermehlung oder Ver-mindenma. der Verzeh,ung zu Folge hat, soll an den Bestünmunqen .des Packtvertlagcs nicht die mindeste Veränderung he,umbringen können; nur in dem Falle, wenn der Verzeh>unqssteuel tails oder eine andere wesentliche Bestimmung in den Verzehrungssteuervorschch'ten geändert würde, diese Aendeiung jedoch nicht von solcher Beschaffenheit st, daß- dadurch wegen ganzlicher Aufhebung des! Gegenstandes der Pachtung dieser Vcttrag nach! dem bürgerlichen Rechte sich von selbst auflöset, ^ hat eine Verminderung der Erhöhung des bedungenen Pachtzinses im Verhallnisse zu dieser 'Aenderung einzutreten, Es steht jedoch in einem solchen Falle jedem den Vertlag schließenden Theile ^ frei, den Vertrag binnen dicißig Tagen nach der ^ erfolgten Kundmachung der eintretenden Aenderung aufzukündigen. Der hiernach aufgekündigte Ver? trag l)ll>,l)t noch dmch zwei Monate vom T.'ge der Aufkündiamlq ,„ Dast und es wird, wenn die A'Nderung vor Ablauf dieses T.lmines in ^ Wirksamkeit treten sollte, dei von diesem Zeitpuncte ^ an zu entrichtende Pachtzins auf die oben aü^ed^!,-tete ^lt bellimmt. Wenn abel binnen dirißig Tagen nach elfolgter Kinidmachuilg über die ein^ tretende Aenderung der Vertrag von keiner Seitt aufgekündigt wiid, so bleibt er noch durch seine ganze Daucc in Kraft. Wenn in dem Bezirke des Pächters wahrend der Pacht^eit die Pachtung berührende verzehlungs? steuerpfllchtiqe Uüteln.hmungen zuwachsen, so wild derselbe hievon nach Maßgabe der einlangenden Anmeldungen von der Gefällsbehörde unverzüglich in Kenntniß gesetzt werden. Gestaltet jedoch der Pachter die Ausübung derselben, ohne daß die Partei den vorgeschriebenen gefällöämllichen Er laubnißlchcin gelöst und sich danut bei ihm ausgewiesen hat, so fallt der für diese Uebclttetung der GefäUsvoischrift'N zu entrichtende Strafbet'.ag nicht dem Pachter, sondern dem Aerar zu. l2. Den bedungenen Pachtschill,ng ist der Pächter in gleichen monatlichen Raten am letzten Tage eines jeden Monates, und wenn dieser ein Sonn, und Feicltng wave, am vmausgegangenen Welktaqe an die ihm bezeichnete (Hasse abzuführen verpflichtet. Wenn die Caution im Baren bestellt worden, so kann deiel, Betrag auf Verlangen des Pächters beim Ausgangs der Pachtzeit den drei letzten Monatsraten des Pachtschillmgs zur Hälfte, nämlich del-gestalt eingerechnet welden, daß in diesen Monaten immer nur die Halste des entfallenden Pachtschil lings von, Pächter abzuführen, die andere Hälfte aber aus der Kaution zu entnehmen sein würde, deren Rest sohin nach geendeter Pachtung dem Pächter, wofern das Gefall keinen weiteren Anspruch an ihn zu stellen hat, zu verabfolgen sein wird. ,3, Wenn der Pachter eine Pachtschillingsrate ^zur festgesetzten Zeit nicht abführt, so hat er nicht nur von delselben die Verzugszinsen zu mer vom Hundert für die Zeit vom Tage, der aus den Ver. sallstag folgt, bis zur Tilgung 0er Rate zu ent-lichten, sondern es soll der GefäUenverwaltung überdieß nach das Recht zustehen, den Ausstand ohne Weiters durch die (äantion zu decken, zugleich aber die weitere EinHebung des Gefälles cinltwellen aufRechnung uno Kosten des Pächters durch elnen von der Gefällsbehörde aufzustellenden, allenfalls zu beeidigenden Sequester besorgen zu lassen, und auf befahl und .Nosten des läumi^cn Pachters daü Pachtobject neundingö feilzubieten; falls aber dle Pachtverst.igerung fiuchiios bliebe, Achndunge,. Mlt den st uelpstichtigen Parteien einzuqeycn, ode» die talifm^ßige ^esch>eibung und itlnyebung einzuleiten und sich rucksichtllch der -eq>,esttauonb undRellcltatioi.bkoitcn, sowie der aUsälligen Dlss< renz Zwilchen dem bei del Rellcicat'0n oder b^i de» Abfindungen, oder beider talismaß^en Emyebl.ug elzlelten Betrage und zwl,chen oem contlactmapl gen Pachlsch>Ul»ge,und übelhal.pt lucksichll'ch allel 'aus dem 6o»lract6bruche entstehenden §0ld.run^e>' an del Lautlon deS Pächters, und wenn sie Nicht , hinreicht, an ,ei, em übiigeu Vermögen ,chadloS zu Ehalten; ein allenfall» slch eigebendes ^U!>!llgele5 Reiullat der neuen F.ilbietung oder dcr ..tll'ldung. !odel del tarismäßigel.Elnhebul'g soll aber nur dem befalle zum Voltheilegereichen. Uedri.zcus >oll e5 dcr(Ä.fa'l6ver,ralcung freistehen, den AuslU,öple>b für die Relicitalion nach GutblfindtN zu bestimmen, und wenn daöObjcct um den,elb.» ">chc an Mann gebracht .vird, anch Anbote unter dem Auülusb preise anzun.hmen, l.nd es soll der Pächter nicht be rechtig^l sein, deßhalb Einwendungen gegen d>> >GiIllgkeit des ^icilalionöacles zu machen. In derielben Ait vorzugehen und sich an de> bei der Versteigerung erlegten vorläufigen, oder del nach dem U, Absätze erlegten oldenllichenCaution, sowie dem üdligen Vermögen des Pächters schadlos zu halten, soU die ^efällsv.rwallunc; auch dann er mächligt sein, wenn der Eisteher den Antlitt der Pachtung v^lweigcrn, oder oie bedungene Pachtcau lion nicht in der festgesetzten Zeit leisten sollte, oder wenn vor oder nach dem Aotlitte der Pachtung sich ! offenbaren wülde, daß dcm Pächter ei" oder daS Wandere, im '^, ?lb,ahe dieser Pacht^edingüngen enthaltene Hinderniß zur U^dern'Yme odel Foitsetzung Der Pachtung entgegenstehe »4. U.ber die Pachtung wild keine besondere Vertragsurkunde crlichtet, sondern das Versteige ^rungsplutocoli hat im Falie del Genehmigung d.s ^Bestboteö z>'sjlcich die Btellc der ^elllaq6u'f>mde lu veltreten, da<>el dasselbe sogleich nach der Ver> steigerung in doppelter Ausfelligung allseitig zu > unterfertigen und rüctslchllicy oes^r,leyerb mir oer Unterschrift zweier Zeugen zu oel sehen sein wird, wo sohin nach erfolgter Genehmigung das mit der Ratisicationsclausel versehene ungestampelte Exem-plar dem Pachter gegen dessen Empfangsbestätigung und gegen Erlag der Stämpelgebühr für das in den Handen der Gefällsverwaltung verbleibende und mit dem vorschriftsmäßigen Btämpel zu ver« sehende Dupplicat übergeben weiden soll. Nur in dem Falle, wenn das schriftliche Offert eineö al)l wesenden Offerent n den Bestbot enthält, wnd auf «Hrundlage des Offeltes und der Pachlbedingungen ein fölmlicher Vertrag in zwei gleichlautenden Marien errichtet werden. Sollte der Offerent sich w.igern, dielen VerNag zu unmfeltlgen, so ver-llitt das latlficirte schliftliche Offert in Velbindung mit den üicltationbbedingnissen die Ttelle der form' lichen Veltlagsli! künde und haben die im vorher ehenden ?ldsatze festgesetzt.,, Rechte der Gefälls-ueiwallung ON'lllleten «5». Für den Fall, wenn der Pächter die vel« llagömäßig.n Bedingungen nicht genau e» füllen sollte, steht eS den nnl der sorge für die Elfüllung d.S Beitrages beauftragten ^ehörd.n flci, alle jene Maßie^eln zu ergreifen, die zur unaufgehal< t.nen Ers'llUllng des Vertrages führen, wogegen al'er auch dem Pachttv der Rechtsweg für alle An-,prüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll lnuß von stite des Pächters, wenn sie beachtet Welsen soll, bei der k. k. Camera!-Bezilksoe»waltung in Vaibach innerhalb der fest« gesetzten Flist überreicht welden. Elfolgt keine Auskündigung, so hat der Vettrag auf Ein weiteres Iahc unter denselben Bedingungcn, unter denen er abgeschlossen wmde, zu gelten; jedenfalls erlischt del selbe aber auch ohne gegenseitige Aufkündigung mit Ende des Verwaltungöjahreö l^5>U. l7. In Folge hoher Finanz - Minsterialver-oldnun^ vom 5z. Juli lU.',U, Z. 8644, wild mit Beziehung auf die .W 5, 13, »5, 48 und I!5 der neuen Im iödicllonsnoi m hiemit auödlückich bessimml, d,sj die au6 oem Vel ssrigei ungspl otocolle, odezirke, m welchem der allgemeine Verzehrun.>s Steuer-Bema von )Lt ^^ipi^.i >«ir.>_ ?>.inn ?>^^ '?l..^..^..>.7>. / Steuer- u.G. fül^I^in G^ ».t der Verste.. T.g und Die sch.ftlichc.. 6""'^ ^...^. .., Offerte slnd em. .,,.,, y, ,. ---------------------------^----- k k. Steueraml ^ lunv. d^r zudr.ngm ricdts'Vezllk f/j, f/j^. ^,!s,im.- i n» e-. " » ° >"' >"^ ^ll,.,,l» ,„ B.rstelgelung____________ > Wein Fl«'sch nu>n ^ ^_____________ ^^______^^ "" yieummktl :t9;8' 55,2 2 Kronau ,.'>. S.pt. l853 ^ Z ^. , , ! lttUhr Vormitt. L ^ Senosetsch ,tt,4l! ,280 l,42! ?ldelsberg ,5>. Sept. ,851t Z 5 -' «, , , » Uhr Nachm'tt. ^ H Radmannsdolf 5723 ,30? ?"»" Radmannödors »7. Sept. l^»53 V ^ X^ cn. - X'Uhr Vormitt. H / ^ Plan.na ,5^2 2N28 ,7320 Adelsberg ,5 Sept. l»5!1 3 ^ ,, . KiUhl Vormltt. D L ! ^"" 83)5, ,625 U>UU<» Lack 2l.Beept l^>.t Z^ « „ lUUHrVormitt ^ " , ^"s 44W INW 55W Ad.lSberg ,5. Sept. ,853 ^ j ^ . ,. . 3 Ut)r Nachmitl. x5 Obclla.bach ,,3W 22,2 I352U Adelsberg ,5, S,pt. l^53 F > ,<»UhrH5"m'lt. K. k. lzamesal.B.'z!resv.lwaslu"ng'?ashach am t. ^cplembcr I353. Z. 471. a. ¦""II TSv. 7615. k u ndmachung des Standes der österreichischen National-Bank am 30. .August 1853. 1 Activa. fl. kr- Passiva- fl- kr. I -------------------------------------------------------------------------------------------------------------.-------------------------------------------------------L_-----------------------------------------------------------------------_ Bankmässig ausgeprägte Conventions-Münze und Silberbarren................... 445617.652 35V4 Banknoten-Tjnilauf........ 191,932.226 — 1 Escomptirte Effecten, verfallen zwischen 5 und qt Tagen....... ,......41,575959 fl« 49 k-r« » 1 Detto vom Wiener Aushilfe-Comite................3,679.839,, 4* » Reserve-Fond....... . . • io,36i.588 17 U | Summe..........45,265.799 st-31 kr. Pensions-Fond.....' . . . . 935-232 26 Detto in Prag........ 1,82(3.884 fl. 3 kr. Die noch unbehobenen Dividenden, einzu-Detto in Brunn........ 991,763 ,,55 „ lösenden Anweisungen, dann Saldi lau-Detto in Pesth........2,467.810 ., 59 „ fender Rechnungen " . • • • .1,002.027 26V4 / ' y" Bank-Fond, begründet durch 5o,62l Actien, Detto in Lemberg....... 2Ö5,166,, 12 „ zu der ursprünglichen Einlage von 600 fl. n „ . T . o Rrtsi«/oo ^st Rl9.,fi2on q Conv. Münze pr. Actie...... 3o,372.6oo| — DettO ln Ll»z........ 427.804.29,, 5,969 419„38» D.,225.229 9 pin^hlun-fin f»r Hi. Arh.n der neuen aal L Emission ....,...*. 2O.i35,4oo — 1 Vorschüsse gegen statutenmassig deponirte inland. Staatspapiere, rückzahlbar längstens in 90 lagen . 20,0^0.00011. — Kr. . 1 Detto an einige Stadt-Gemeindeu u. s. w................. 480,000 „ — „ 2O,566.6oo - / j Forderuneeu an den Staat: / 1 / \ Fundirte Staatsschuld für die Einlösung des W. W. Papiergeldes, und zwar : / 1 a. zu 4^ verzinslich.........................32,89°*337 st-^'i'/4 kr. / 1 *. unverzinslich...........................34,8o3.5*9 >* —'/« ,• 67,693.886 5aaA / 1 Mittelst Vertrages vom a3. Februar i85a zusammengezogene, zu 1% verzinsliche Schuld, welcher die Aerarial-Salinen / 1 zur Hypothek dienen..........................7l,5oo.ooo fl —kr. / 1 Hieran wurden getilgt ......................I4?5oo.ooo „ — „ 57,000.000 — / 1 a) Darlehen an Ungarn zu a^........................) Vom Staate 5i3.i68 - / 1 b) Zur Unterstützung mittelloser Gewerbsleute, unverzinslich.............S garantirt 775.000 — / II / I Bestand des Reserve- Fondes in Staatspapieren......................... io,361.666 34 / 11 Bestand des Pensions-Fondes in Staatspapieren und Bank-Aclien.................. 9^9iO72 1 / j j Werth der Bank-Gebäude und anderer Activa......................... o06-^8 58 / j | 254,73907z, 10 / 254,739.074 10 i I Wien, am 1. September i853. P i p i t z, Bank-Gouverneur. S i na, Bank -Gouverneurs- Stellvertreter. M#iller, Bank-Director 1 Anl)anq )ur Iaillacl)erSeitunH Telegraphischer (kuurs«Vericht dcr Staalspopicre l,'oin 9. Septcmdcr 1853 Staatssch!lltwcrscwcibm!g>'!l . zu 5 vCt. «'«CM.» 9<^ detto . ^ . - . . ., .>!^ >,„., v. ^, !U!^, s»r 1YN ft, . . 225 3/8 dctto dottl? INN». .. l0N „ . . i:l?7/8 Grunbentlllstungs'Ol'ligati.,'».!! ;u 5!/, . . . !>3 1/2 N.!»,-'.'!l!!<'», l'r. ^>l»'> !382 ll. U! (5 M. At,< d<»0 il. (5. M. . 7<»tt il. in (5. M. Como - Rentmschmic zu 42 Li»c » . 44 l/4 fl. in (5. M. Wlchscl^ours vom 9, September 1853. Aug« „>^. sür !<0 ^»>dt„ li>ur,, ^xli'. 1tt9 llso Frank ,.,<(,.M, <,"' 12<» ,l, si>do,'Z.^) ems W»n, ,,„ -^ ,/2 ,l. 5»,i. »»>,,,., zog g/g ^ M'»a>. G^'na. „n ^<)<» >..». ^>.>»>..,u, Lire. (z>,,id. »28 3/4 2 Mmal Ham .n.^ ,in ...» Mark A..».». Gulden 80 7/8 Bf. 2 M >..a,' M „laud, für :w.» ^il^n^. i'ir,. .z, ,' , ^,/2 2 M ' Pans, ..n:j<..»Franlc» ^G«ld .29.^ , Z"'.^ Frcmden - Anzeige der d..r A..gc^,..mene.. ,...i> Abg,.reistc„ Den 6. September ,853. Hr. Ioscf Tia<^, t. b. R.ch; .-. Hr. Alois RoSmann, t. b. Rechnungsrach; - Hr. F,anz v. Ma.in.ll., p..,,. M.,.^ - Hi. Fo.mag.m, Ha», delsmann; - H,.. ^„^ Stei»hal>,Vl-, Privatier;-Hr. Ferdmano Vegl, Handelsmann — l.nd ^r Fra»i Meichman", Besiycr, alle 7 von Wien „ach Trieft — Hr. W'lhcl.n Prehn, hi.zogl. Mecklenburg. Consul; — Hr. Otcilio de Nocchi. Privatier — '»no ^r. Carl v. Reya, Besitzer, alle 3 vo» Tiiest nach Wie,,. — Hr. Carl Sto'hr, t. k. Postmeister, von Tiiest nach Gray. - Hr. Pecj nach Veldes. Nebst 119 andern Passagierel,. Vermchmjj der hier Verstorbenen. Den I. September 1853. D,m Matthäus Anschizh, Taglohner, sein Kind Johann, alt l4 '^age, i„ der Pola..a-Vorstadt Nr 82, an Schwäche. - Dem Gregor Burger, Taq-lohner, se.» Weib Maria, alt 6l Jahre, i» der Stadl Nr. 114. a>. der Wassersnchl. - Johann 3^att,nzh>zl), Inwohner, alt 79 Jahre, im Cioil-Spital Nr. l, a» Alielschwäche. De» I, De», Herrn Mathias Dobranz, Mau-rermcister und Hal.sbesiher, sei,. K.nd Maoa, alt 20 ^onaie, ,n de> Stadt Nr. 78, a>, innren Fia.se.,. !.« lll^ ^ "''"'" Grmscher, Magd, alt 20 Iah..-, Her.» Ma.^... Kis°la, Zimmer.„eistcr, sein Kind Ol-tilla, alc 8 A>o„ace. ,,i der Sl. PeterS. Voi stadc Nr. 79, an dcr Oallem.chl. __ z,a»z Tauschet, Ku.chr, alt 28 Jahre, lm Civil, l^pi^l 3ir. l, a>, der i.'m,' a.ensucht. — Den, Josef Saj;. Cise»bal)l>albe!ter, sei» Kind Ioftf, all 4 Monate, in der St. Pelers^Vor stadt Nr. 67, an der Ruhr. — Der Margarecha Sela», Hausbesltzer^wittt'e, ihre Tochter Maria, alt 46 Iah", >» der K>akau Vorstadt Nr. 5l, an der Brustn'assel sucht. Den 5. D,m Jacob Tomz. Schiffmann und Hausbesitzer, seine Gacci» Maiia, alt 67 Jahre, in der Tirnau-Vorstadt Nr. 2, am Zehrfieber. — Dem Anton Kappler, Bürstenbmdcrgesellei,, seine Tochter Caroline, all »6 Jahre, in der Carlstadter > Vorstadt Nr. l9, an der Ruhr. — Theresia Sterjanz, In-wohnersweib, alt 39 Jahre, im Civil-Spital Nr. l, an der Entartung der UiiceileibSemgelveide. Den 0. Dem Herrn Johann Pock, Hutmacher< meister, s!!Nt!, a!igcdr^c!'t und um die richlcrlichc Hilfe gebeten, worüber die Tagsatzung aus den 25. Otto-ber l. I., Frul) 9 Uhr, bei diesem Gesichte angc-ordnet worden ist. Da der Aufenthaltsort de? Geklagten diesem Gerichte unbekannt ist, und da er vielleicht aus den k. k. Erbläiidern abwesend sein könnle, so !>U man il,m den Hrn. ^oli. Smuk von Oberlaioach zn scinem^u^ rator aufgest.llt, und derselbe wird hievon z" dem E»de erinnert, daß er allenfalls zu rcchw Zeit selbst erscheinen, oder dem bestimmten Vertreter ftine Ncchtsblhelfe milthcilc,,, allcnf^ll? sich selbst eimn andern Sachwalter btstellen und diesem Gerichte mnnhast machen, überhaupt ordnungsmäßig vorgehen solle, widligcns er sich die nachthnligen Folgen sclbst zuzuschreiben haben wird. ^ , K. k. Äe^irtSgericht Oberlaibach am 27. ^lll Z. 1284. (2) Nr. 5574. Edict zur Einberufung der V er la ssc n »ch a I l s> Gläubiger. Vol dem k. k. Bezirksgerichte Vberlaiback haben alle Dicieingen. welche ' an die Verlassen,chast des den 7. August ,853 verstorbenen Drittelhüblers Johann Oreschar von Oberlaibach Haus'^ir, 25 Früh <> Uhr hicramts zu erscheinen, oder bishin ihr Anmeldungsgcs.'ch schr"t-l'ch ^u überreiche,,, widriaens diesen Gläubigern "" d.esc Verlassenschaft, wenn sic durch die ,Bc-zahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft wnrde, kein weiterer Anspruch Zustände, als insofern >hnen ein Pfandrecht gebührt Oberlaibach am'24. August l853. 3. 126,. (2) Nr. 45l8. Edict. DaS k. k. Bezirksgericht Sill ich hat zur execu-tivcn Frilbittung der, der Maric, Vlatnik, von Mevcc, gehörige», in, Grlindbuche des vormaligen Gutes Weinegq ij.^ Urb. Nr. 45. Nectif. Nr. 3l vorkommenden, auf 52l si. geschätzten Realität, wegen dem Peter Koschil, von Großgupf, schuldigen 3l9 fi, c. 8. <-, die Tagschungen auf den 4. Octo-ber, l. November und 2. December l. I., jedesmal Vormittags «) Uhr, i,n Oslichtshause mit oem Bei. satze bestimmt, daß die Rralilat nur bei der dritten Tags.,i werden. Sittich am l8. August »853. Z. l263. (2) Ns. ^5,^. Edict. Das k. k. Bezirksgericht Sittich hat zur Vor.-luchme der crccutiocn Fcilbietung dcr, dem Anton Blcrmole, von Prist.mca gehörigen, im Arundbuche der vormaligen Herrschast Sittich zuli Urb. Nr. 37 des Feldamtes vorkommenden, auf 1000 fi. be. werthetln Halbhube, wegen der Anna Kastclc schuldigen liebcnsuntelhalles, die Tagsatzung aus den l. und 29. October, dann 25. November l. I., jedes, mal Vormittags 9 Uhr im Gerichtöhause mit dem Beisätze bestimmt, daß selbe nur bei der letzten Tagsatzung unter dem Schätzungswerthe werde hintan, gegeben werden. Dei Extract, das Schätzungüprotocoll und die Bediugnissr, nach welchen ein 10"/,, Vadium zu er.-legen ist, können Hieramts einziehen werden. Sittich am ,7. August l853. Z> !262. (2) Nr. 4513. Edict. Das k. k. Bezirksgericht Sittich hat zur Vor. nahmc der crecutiven Feilbietung der, dcm minder-lahrlgcn Franz Paik, von Draga. gehörigen, im Glundbuche der vormaligen Hcilschaft Sittich 5uk Urb Nr. 7 und 9 vorkommenden, auf 2719 fl. -0 kr. gc,chatzten Realität, wegen der Maria Benn.-gal.a schuld.gen 49 fl, 59 kr. c. 5. .-., die Tag.-!^u>'g auf den 30. September. 2«. October und -3-^v"nber l I, jedesmal Vormittags 9 Uhr. lm Genchtshause mit dcm Beisatze bestimmt, das> si! nur bc, der dritten Tagsatzung unter dem Schäz-zungswmhe werde hintangegeben werden Der Extract, das Bchätzungspwlocoll und die Bedmgmsse. nach welchen das ,0",V.dium zu er. legen ,st, tonnen h,eramls eingesehen werden Sittlch am l8. August ,853. Z. 1285. (2) Nr. 276». Edict. Vom k. k, Bezirksgerichte Idria wird bekannt gemacht.- Es habe Matthäus Vicktelitsch von Mcrslilog, gegen den unbekannt wo befindlichen Blas Mcbte. ^ilsch oder dessen unbekannte Erbcn, die Klagt auf Zucrkcnnung des Eigenthums der im Orundbuche der Herrschaft Wippach 5!,l> Urb. Nr. 973. R, 3> l3> vorkommcilden Nealilät überreicht, worüber die Tagsatzung auf den 26. Ottobcr «85'i Vormittags <> Uhr vor diesem Gerichie angeordnel wurde. Es haben demnach die Beklagten zu dieser Tag, satzung entweder sclbst zu erscheinen, oder dem »6 «atmn aufgestellten (Krater, Herrn Andreas Pilz von Gadloq, die nöthige» Behelfe an die Hand zu qcben, oder abcr einen andern Sachwalter zu be-stellen und diesen Hieher namhaft zu machen, als wiorigens mit dem aufgestellten (^uralol-der Streit» gcgcnstlind ausgctragen werden wlro. K. k. Bezirksgericht Idria am 10. Juli 1853. Z. ,236. (^) 3ir. 4249. Edict, Von dem k. k. Bezirksgerichte Reifniz wird hie» mit bekannt gemacht' Es sei mit Bescheide vom 3. August »853, Z. 4249, in die executive Feilbielung der, dem Josef Pugel gehörigen, im vormals Herrschaft Weißen, stcincr Grundbuche 5uk Urb. Fol. 75 «) erscheinen, dcn Einvicrtelhubr zu Raplou Nr. Eonsc. 7, wegen dem Johann .Nrall, von Raplou, schuldiger 4l fi. 40 kr. c. », c. gewilligct, und zur Vornahme die erste Tagfahrt auf den 10. September, die zweite auf den 10. October und die dritte auf ven l0. November 1853, jedesmal Früh 10 Uhr, im Olle Raplou mit dem Beifügen angeordnet, daß die Realität erst bei der dritten Tagfahrt auch unter dem SchatzungSwerthe pr. 487 fl. 20 kr. wird hint, angegeben werden. Der Grundbuchsextract, das Schätzungsprolo. coll und die Bedingnisse können hiergerichls tinge-sehen werden. Relfniz am 3. August 1853. Z. 132.. (2) Hausverkauf. In der Stadt Stein ist das Haus Nr. 28 an dl?r Schutt, aus freier Hand zu verkaufen. Dasselbe ist von Grund aus neu gebaut uno enthält im ersten Stocke /, Zimmer, , Küche, , Speisegewölbe und l Vorsaal; zu ebener Erde 3 Hlmmer, , Küche und eine Slallung auf 6 Pferde, eirie bequeme Einfuhr uno weiten Hofraum und Keller. Das Nähere ist beim Hauseiqenthü-mcr daieU-st zu erfragen. , Li c i t a t i a n. Am 12. September werden in der Herrngasse Nr. 208, im ersten Stocke, eine bedeutende Anzahl von Einrichtungsstücken, Splegel, Luster, Uhren und verschiedene andere Gegenstände licitando veräußert werden. Z. 587. (!l) —— > ^«N«^«,^«. Musterzeituna ,i.rß 5 weiblich? Avbcitm und Modm, das Quartal. !5U Muster I Auud 1 Modendild, ncl'st ^ Bogen Tcrt. nur ^t2 tr., iftH ^ durch alle Äuchhaudlungcn und Postämter zu erhalten, iui8 >Ii.albach bei Hgna.» v. Hltinmayr » /«bor Vamlitrg.O Fer»er ist daselbst zu haben: Ryan, John. Or. Die Zubereitung voi, Flachj, sslachsbaunnvolle u. Flachswolle, »ach dem CHIa>,s. sin'chen Verfahre», nebst einer Besch^lbnng der dabei angewendeten chemischen u. mechanischer HilfS-^ nnttel :c. B> all »schweig 1852. I fi. 12 kr. Slieff, H. Jüdin, Christin, Heidin. 3 C'zahlul,- ssen für Frauen und Jungfrauen. Mit 4 Bildern. ^ Stuttgart. 1 si. 21 br. Tel I ago, V,nce»z O>af. Die Glanbensl^hre der heiligen katholischen .Kirch.'. Znm Gebi-anche bei academischen Vorlesungel,, so wie zlnn Selbstm,. terrichte fnr gebildete Chn'sten. l Band. Schaft- hause» 1832 I fl. 37 kr. Thiers, A^ Geschichte der f^nzös.schrl, Revolution. Der zweitc» Auflage ne»e wohlfeile Ausgabe. 6 Thle. Tübingen. 4 fi, 12 lr. 862 Z. 470. l» (») Nr. 2950. i! i c i t a t i o >, s - K u n d m a ch u n g. Die lobl. k. k, Landcs-Baudileclion fül' Klain hat M't d.m Erlasse von, l8. Juni 1853, Z. 3019, mch.'rcrc in d>^ N^vlgatioiis-Piällminar-Rcpartition für daö Velwaltungsjahr 1853 gc.-hörigen Lltferungsgegenstände genehmiget. D De5 5)ti H Gegenstand prc.ö ^^^^ ^ I st. ^kr. l^T^kr^ 1 D>e BeisteUung des für das laufende Jahr erforderlichen Hufsala^- d.ckstoff.S, im B.tragc............. 324 — i« l2 2 O:e B.i' u»d Aufstellung von 45,4 Curr. Klafter G.ländcrholzes, ,m B.tiag.' von............... 454 56^ 22 44^ 3 Di^ BciileUung von 53 st. Screifbaumen, >m Kostenbeträge von 100 7 5 '/^ 4 D>e Lieferung des ziiu 1«53 benöthigten „euen Bauzuges, >m Betrage von............... . 205 45 l« ,7'/^ Zu dieser Verhandlung werden die Ecstehungs-lustigen mit dcm B^ls^tze eingeladen, daß d>^ oe« talllrt.n Baubefchrelvungen :c, de» der k, k. Be zlrkshauptmannschaltS- und savedau - Exposilur täglich eln,;.s.hen werden können. Jeder 5!,cicant hat vor Beginn der VerHand, lung oas auf die Lieferungen, auf welche cr An-böte steUc, entfallende 5M Badlum zu Handen der ^citations-Commission zu erlegen, und muß im Falle, als er Elstet>r verbleibt, d>e selben zur Mitthellnahme eingeladen. Mittlerweile ist auch m Folge Erlasses dcr h. k. k. Statthalterei vom 25. Juli 0. I., Z. 3,26, die Genehmigung erfolgt, alle Vorbereitungen treffen zu können, um durch die Bildung eines Vereines eine bürgerl. Caserne für die Bequarlirung des transenen k k. Mllirärs herzustellen. Es bleibt demnach zur vollständigen Ausführung des gemeinnützigen Planes jetzt nichts anderes zu thun übrig, als die von dem h. Vereinsge,ctze v>.'rge,chrlebenen Maßregeln durchzuführen, damil auf oeren Grundlage sodann dlc oefimtivc ^onstl-tuirung des Vereines erfolgen könne. - Behufs dessen bringen dle Unterfertigten Nachstehendes zur allgemeinen Kenntniß: . . Da bls zum lo. September der Termin der Unterzeichnung zum Bettrttte geschlossen sein wird, so wird am 20. September l. I Vormittags um 9 Uhr, in den untern Schleßstaltlocalltäten eine Versammlung aller Interessenten und respec^ tive Vereinsmltglleoern zu oem doppelten Zwecke stattfinden, oannt dieselben: ». Den förmlichen Kaufcontract des Hauses als Mlteigenthu-mer unterfertigen, da vorlaufig zwischen uns und den Herren Verkaufern nur ein brieflicher Contract abgejchlossen wurde, und 2 nebst oer definitiven Berathung oer dleßbezuglichen Statuten an dcmielben Taae auch die Wahl der Vereins - Direct ion stattfinde, welche nach §. L des Statuten-Entwurfes aus 9 Verwaltungsausschüffen zu bestehen hat, die unter sich den Vorsitzenden wühlen. Mit diesem Tage hört unser bisheriger Wirkungskreis auf, und wir treten m>t unserem Bequartirungsbei^ traqe wie jeder andere Interessent m die Reche dcr Vereinsglieder mit den gleichen Rechten und gleichen Verpflichtungen wie Jene Die besagte Caserne soll das gemeinsame Gut aller sich dabei b etyeiligenoen Hausbesitzer Lai bach's sem, deren Verwaltung die von allen Interessenten frei gewählte Vereins-Direction übernehmen wird. Die Gefertigten bemerken dieß ausdrücklich, um jedweden Mißverständnissen zu begegnen. Zum Behufe der Directions-Wahl wird amVcrsammlungstage em Verzelchmß aller Vereinsmitglieoer aufliegen, damit aus denselben die Männer des allgemeinen Vertrauens gewählt werden können- <- . ^- , Scblüßllch können die Gefertigten mit Vergnügen anmgen, daß die subscription zu den Beitrittcn eine recht lebhafte Theilnahme finde, und daß demnach zu erwarten steht, daß der Verein auch in der Lage sem wird, einen neuen Zubau fur die Offlciers-W oh nungen vorzunehmen. Lalbach am 5». Auaust iü55. Johann Haiiiugartiier. Josef Nuscliak. Josef Strzcllia. Wohnungs Anzeige. Im Hause Nr. 132 m der Kothgassc ist eine Wohnung, bestehend aus 6 Zimmern, Küche, Speisekammer und Kelkr, von Mlchacll ange-fanqen zu vermiethen. Das Nähere erfragt man im Zeitungs-Comptoir oder beim Hauselgentdmner in der Kothgasse, woselbst auch weqen Aufnahme eines mit guten Schulkenntmssen versehenen Knaben zur Erlernung der Buchdruckerkunst das Wettere vernommen werden kann.^_________^ Z. 763. (5) Nl. 2798. Edict. Von dem k. k. Bezllt'sgerichtc II. Classe zu Sittich wiro i», Folge hohe» Iust.z. Milnstelial-Erlasses vom 4. März l. I., Zahl 2840, hielMlt l)ctan>u gemacht: 1. Es sci über die zu Schal,,., «lil^ Eonsc. Nr. 2 desiiidlichc Ganzhllbe, welche m dem Sprengel oiescs Gerichtes liegt, und früher ii, den zu Sonn« egg geführte!, mid im Mon,>l>> März ,848 zerstör len Oilliwbllchcri, eii,gctragl,> w^r, mittelst Erhe-l)U,ig des Besitz- und.Hclastlmgsstandcs lNif Grund läge der, voi, den faclischel, Besitzern ausgewiesenen Elgenthulnstiteli,, dani, der (^tastraloperate und der zum Theile unbekannten, zum Theil im amtli-chen Wege erhobenen allen Lasten, d,e neuen In-tcriins Grundbuchseiillagen, welche n.ich Weisung der klNferl, VcrordlNlng uom l6 März 1851 , Nr. 67, des Reichsgefetzblaites indessen die SleUc des (Ärundl'uches zu vertrelii, hadcn, angefertigt werden. Dieftlden elliegen zu I^cinunins Einsicht bei dun Hrundbuchsamte dieses Oeclchles. Auch tan» daS AerzeichlU!) dcr eingetrageoen Besitzer mit lhiem Besitzstände nach den Urbars lind Rectifications« Nlimmcli, des vormaligen Glundbua,cs bei den Oe ineindrvoistaiidcn eingesehen werden. 2. Es werden demnach diejenigen, welche gc» a/n d>e eriolgten Eintragungen der Besitzer oder des Besitzstandes eine Einwendung erheben zu können glauben, so wie alle in den vormaligen Grundbü» chern eingetragen gewesenen Gläubiger, deren For< derungen entweder noch nicht, oder nicht in dcr gc-höügen .Rangordnung in die neuen Ioterims.'Eirn lagen ü'bettragcn worden sind, hiemit aufgejordcrt, längstens bis am l. December l. I. ihre Einwendungen und Rechte, und zwar die Gläubiger bei sonstigem Verluste der, durch oie frühere Intabula-tion oder Pränotation erworbene Priorität bei die» sem Gerichte mündlich oder schriftlich anzumeldc« und gellend zu machen. 3. Die bicßfäUigen Gesuche und Amtshandlungen genicßen die Gebühren, mid Slämpelircihcit, in so ferne sich dieselben lediglich auf die Wieder' Herstellung der zerstörten Grundbücher beziehen. Sittich am l7. Mai 1853. R A Z « I, A S. C. k. okrajna sodnija druziga reda v 2.a" tirni da uslcd razpisa visoce^a pravosodnega miuisterstva 4. marca t, 1., st. 2840, 1 nazocini naznanjn : t. Zaslran cclcga v Zatièni pod h, »t. 2 Iti- žeèega grurita, kteri v tim sodniin okraju le/ii, in ]e bil popred V gruntnih bukvih zapisan, *'"' so bile na Igu mcsca marca 1848 razdjanc, *o po izvedbi posostcv in »brcrnen na tajistihi na podlagi vlastninskih naslovov, ktere so djanski poscstniki izkaz;jli, potom na podlagi katastcs' skill izdelkov in slarih bremcn» ki so bile de-loma napovedanc, dcloina' po uredih izvedenc» su bile nove zacasne gruntm; bukve napravljene, ktere imajo vslcd ccsarskoga ukaza 16. marca i85ii «l 67, derzavnega zakonika nied tern gruntne bukve namestuvati. Tajisti se znajdejo pri uredn grunloih bu-kev te sodnije, kjor jili zamorc usak pregl«-issen, vom splint, von Eiskluften, von faulen Ael'tVn, überhaupt ganz fehlerlos sein. Die Uebcl nähme der zur Abstellung gebrach-ten Hölzer erfolgt nach dem Cubik - Inhalte de> selben. Es werden nur die verwendbaren Theile, nach Abschlag der Baumwalzen und nach Abschlag fauler oder sonstiger fehlerhafter Ltellen der em« zelncu Stücke bezahlt werden. Man ersucht, die Verkaufsanbote schriftlich hier einzubringen, die Menge der Hölzer jedel Gattung, den AbsleUungsorc (nämllch eine der dießseitigm Eisenbahn, ^tatl^ncn) und die Preis-anforderung genau zu bezeichnen. Der Gleichförmigkeit wegen ersucht man, die Preisanforderung nach dem „Cublkfuße" zu stellen, und wird bemerkt, daß dieselbe, wenn nicht das Gegentheil ausdrücklich angegeben wlrd, als «loco der bezeichneten Abstel-lungs orte geltend" betrachtet wild. Besondere Aufschlüsse werden auf Verlangen im Corrcspondenzwege gegeben. Gratz am N. Juli »853. Z. 1323. (2) Nr. 86 l 2. V e r l a u t b a r ll n g. Am 29. scpte,:,be Dauer vom 7. October ,«5:l bis 7. October I858, in dcr Amtskanzlei dcr k. k. ^^>bachsse gleit) v.'n jcht an, ,n der hiesigen k. k. AmtSkanzl^i einfth.n können u»d solche auch vor dem Beginne dcr mündlichen V>r« steigcrung vernehmen werden. K. k. Bczirkshauptinannschaft Laidach am it. September I«53. Z^^TT^ Nr, 8161. Kund m a ch u n g. Zur Sicherstelluug der Vurspannsbcistcllung während des Velwaltungsjahr^ö ltt54 im Be-reiche diestr k. k. Bezirkst) mptmannschafl wird hie Virpachtung im Wege der Minuendo-^citation, jedesmal zwischen lU bib l2 Uhr Vor-mittags, und zwar für die Station Neustadtl am 19. September l853 in diejer Amtskanzlei, für die Stationen Landstraß und Munkendoif am 20. Ieptcmber 1853 in d^r Amtskanzlei des k. k. Stcueramteö Landstraß. und für die Station Gurkfeld am 2l. Scptemda' 1853 in dcr Amts. kanzle, der k. k. Bezirks-Exposilur Gurkfeld ah-gehalten werden. Hiezu werden Pachtlustige mit dem Beifügen eingeladen, daß hiebei ein Vadium mit 100 st. zu erlegen und dieser Betrag vom Mlndestbie-ter als Caution cinzulasscn scin wird. Indem bemerkt wird, daß die sonstigen Ver> steigclungs-Bedingnisse wahrend den Amtsstunden Hieramts eingesehen werden können, wird beigesetzt, daß für jede der bezeichneten Marsch-stationen auch schriftliche Offerte angenommen werden, welche jedoch vor der zchntn, Vormit-lagöstunde des Licitationötages an die Lictationö- (Z. Amtsblatt Nr. 205 vom l0 Sept. 1853.) Commission einlangen und mit dem Vadium pr. l<»U si. beleat sein müssen. K. k, B.zirkshauptmannschast Ncustadtl am 2. September 1853. Der k. k. Bezirkshauplmann: Franz Mordax. Z. 474. u (1) Nr. 29^9. Llcitationö - Kundmachung. Die löbliche k. k. Landes-Baud'r.ttion hat mit dem Erlasse vom 20. Apr>l l853, Z 39l3 ä^> »852, die Lelschaffuug deS P>" l853 erforderlichen Bauzeuges für o.n hierbezirklichen Theil der Rat,chuch. Munkendorfer Straße, mit dem B.trage uon ?9 st. 4^ kr. (ä. M., dann mit dcm Erlasse vom 22. Mai !853, Z. l-532, die >n demselben Jahre nöthige ^e>- uno Ausstellung von Straßengelä'udern lu den verlch'eoenen D>-stanzzeichen obg.nannter Straße, »u ocm adju «lirten Kostenbetrage von 4)1 st, 3U tr. »uend0'Aerlte'ge-rullg am l 4 Septe der Alxtstanzlei der k. t. Bezirks-hauptmannschaftS-Exposltur Gurkselo aogehalte», wobei auch Yöhrre An bore angenommen werden ui»d es können U'UernchMlUlgb« lustige d>e dleßiälllgen näyern Lleseruligbbeding-lnlje,n den gewöhnlichen Amtsstunden be, dcr k. r, SavebaU'Expositur Gmkseld einsehen. Vor Beginn der Verhandlung hat jeder L'ci. taut das 5 "/<, Vadium des Ausrufspreises zu erlegen und er muß. falls er Erstehcr verbleibt, die>cs Vadium sogleich auf lU"/ des Erstehungs brtragcs als Caution deponinn. Schriftliche, mit dem 5 ^ Vadium belegte Offerte werden nur bis zum Beginn der münd-llchcn Ausdictung angenommen. K. k. Saucbau-lHxpositur Gurkfeld am 29 August l853, Z 1314. (1) Nr. 4U13. Von dem k. k. Landesgerichte in ^'aibach wird dem unwissend wo befindlichen Johann Iuvanz mittelst gegenwärtig l, Edicts erinnert: (5S habe wider denselben bei diesem Gerichte Nl-. BlasiuS Ovjiazh, Curator der minderj. Maria und Iosefa Ipavitz, Barbara v. Widerkehrn'-schcn UniversalcrbinlN'N, Klage auf Gerechtfertigct-Erklärung der mit Bescheide des k. k. Bezirks« Gcrichles II. Section Laibach clllo. ll. December »852, Z. 29U«, zum Behufe der Löschung des auf den l^emeinantheilen Mappä. Nr. 275, alt 47, in l^knvi, .jcuiilli,) Mappä-Nr. 22l und 222/^ in 1!lou/.>, im stadtischen Gcundbuche intabulir-ten Schl^ldscheines (lcl". l3. October, üNiiK. l2 November l8I9, pr. 800 st. c. ^ c. erwirkten Supcrpranotation dn- äahlungsocstarigung lll^. 17. Mai !85>0 eingebracht, und um eine Tagsatzmig gebeten, welche auf den 5, December l. I. Früh 10 Uhr vor diesem k. k. Landgerichte angeordnet worden ist. Da der Aufenthaltsort des Beklagten Johann Iuvcmz diesem Gerichte unbekannt, und weil er vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend ist, so hat man zu seiner Vertheidigung und auf seine Hcfahr und Unkosten den hicrortigcn Gerichts-Advocate« Herrn O»-. Mathias Burger als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechts-fache nach der bestehenden Gerichts-Orlnung aus geführt und entschieden werden wird. Dcr Geklagte, Johann Iuvanz, wird dessen zu dem Ende erinnert, damit er .allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Dr. Mathias Burger, Nechtöbthelfe an die Hand zu geben, oder auch stch selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und Übelhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondere da er sich die aus seiner Verabsäumung entstehenden Folgen selbst belzumessen haben werde. Von dem k. k. Landcsgerichtc Laibach am 30. August 1853. Z. 473. :. (2) Nr- ,152. Pferde - Ankaufs . Kundmachun g. Das hohe Lalldes'Gensd'armerie-lzommando hat mildem Erlasse vom 30. v. M., Nr. 9858, den Ankauf mchrercr abgangigcr Diinsipftroc bewilliget. Für eine Dragoner-Rcmonte besteht der An» kaufspreis in l30 f!., und für eine CürassierlRtl monte in 1li0 st. CM. Fehlerfreie gesunde Pferde, zwischen 2'/^ m>d 7 Jahren, wcrden angenommen, wenn dle erste« ren mindestens 15 Faust, und die Oürassier« Re» monten mindestens l5 F^ust 2 Zoll mcjsen. Pserdcbefitzer, Zücdter und Handler können ihre hi^zu geeigneten Pferde täglich, Sonn- nnd Feiertage ausgenommen, dem ll. Gensd'armeriec Regimei'ts'Commando in Laibach vorstellen Lalbach am <53. Z. 4«?. (2j 4. Kundmachung. WlV.en Slcherstellung der, den Mmdestfor« dernden zu überlassenden Lieferung der für das Spital zu Laiback, dn,n für o>e Garnisons-Apol theke j>.u ^aibach auf die Zeit vom 1. December l853 bis Ende November !854 erforderlichen Vl'tualicn, Getränke und sonstigen Bedürfnisse, wird in der AmlSkanzlel des resp. Feld» kr!egs-Commissariats, am alten Markt Haus« Nr. 2l, am 2l. September 1853 um 9 Uhr Vormittags eine Licitation abgehalten werden. Die zu liefernden Artikel sind: Für Benanntlich 7^1 s^ das b.Apo: Gpital thelc Mundsemmeln ohne Milch: ü 3 üoth .... Stück 3'»»U — li U „ ....., 43000 — 5 9 „ . . . . „ I»KN0U — Halbweißcs Brot: ^« 16 Loch .... Stück 13800 — ü 2« ,.....„ I33UU — Rindflel,ch .... Pfund l«7«w — Kalbfleisch . . . . „ 64UU — Mundmchl . . . . „ 55UU — Semmelmehl od. Pohlmehl „ 5«»Utt __ Neis......„ 2^„o ^. ^l'es......„ 7^^ ^. Gerollte berste . . . „ 2500 - Rohe Gerste . . . „ _ 200 Fisolen oder Bohnen . „ zg^ ^. Rindschmalz . . . . „ 2W0 — ^^lz . . . «' , Gedörrte Zwetschken . „ ^00 ^- ^""ml......, ,^ ^. C"'......Stück WNUtt — ^""°""" ...... - ,000 Gucker (,n«lj^) . . . Pfund — zy» sc.fe (ordinäre) . . . „ 40 «0 Keines, rohes Nieren-Kern- _Unschlitt . . . . „ __ 3i> mein.s, rohes Schweinfilz „ — 200 Gemeinen Honig . . „ ^_ ,.,y ^"p.7tinö'l...... _. 20 Leinöl...... __ . Baumöl . . ' ^<> Gemeinen Terpentin . „ — i,) Wcißcn N'in' .' ' ' Maß ^/^ ^ls^. -..... 440 160 Branntwein .... ,4^ __ ^lutegel,mittl. Gattung,' Stück .. 2300 Wachsleinwand . . . Ellen 14 — Außerdem ist das Barbieren und Haarschnei, "cn für einen beiläufigen Krankenstand von ein« dlö zweihundert Mann zu besorgen, und die je« wellig im Bpitale an den kupfernen Kesseln und sonstigen Geschirren erforderliche Verzinnung sicher« zustellen. Das vorstehende Erfordernis ist "ur annäherungsweise angenommen. D" ^efcrungSoerblnd-lichkeit lautet auf den wirklichen Bedarf. _____________ 2 57« Von den dem schnellen Verderben nicht unterliegenden Artikeln haben die öicitanten Probe-Muster mitzubringen und vorzuzeigen; jene Muster, N..1) welchen gelieferr wcrden soll, werden b.im 3p tal aufbewahrt, und mit dem Siegel des Erstehers verschen. Sämmtliche Gegenstände werden nach ihret Eigenschaft entweder stückweise oder in österreichischem Maß und Gewicht geliefert. Hinsichtlich der, der amtlichen Sahung un-terliegeodeü Artikel wird auf Procenten»Nachlässe, hinsicl'tlich jener aber, wclchc keiner Satzung unterliegen, entweder auf festgesetzte, die ganz^ 3'cferungsdauer gleichbleibeode Eontractspreise, oder auf dle jewes.»e Caution ergänzt und deposicirt werden mus:. Diese Caution kann entweder in barem Gelde, oder in k. k. Staatspapiere» nach dem bmsen-mäßigen Curse, in ciner Real-Caution oder in einer Bürgschaft geleistet werden. Schriftliche Offerte werden unter folgenden Bedingniffen angenommen und bcrücksichtigtt: 2) Dieselben müssen noch vor dem sämmtlichen Abschlüsse der mündlichen Licitation einlangen, versiegelt und mit dem bestimmten Vadium, oder statt desselben mit dem Cassa-Erlagscheine belegt sein; k) der betreffende Offevent hat in seinem Ancr-bietungbschreibcn ausdrücklich zu crtlären, daß er in nichts von den bekanutgewachten Lic>-tations- oder Contractsbedingungen adwei« chen wolle, vielmehr durch sein schriftliches Offert sich ebenso verbindlich mache, als wenn ihm die Licitationobldingungen bei der mündlil chen Versteigerung vorgelesen worden wären, und er dieselben, so wie das Protocol! selbst, mit unterschrieben hatte; somit hat c) der Offerent in dem schriftlichen Offerte sich zugleich zu verpflichten, im Falle er Erstcher bliebe, nack erhaltener officieller Kenntniß hie» von daö Vadium zur vollen Caution unver-züglich zu ergänzen, und falls er dieses unterließe, sich dem richterlichen Anfahren ganz. und zwar so zu unterwerfen, als wenn er dle Caution selbst erlegt ur.d die Lieferung übernommen hatte, so daß cr also auch zur Ergänzung der Caution auf gesetzlichem Wege verhalten werden kann; cl) in dem schriftlichen Offerte ist der Anbot mit Buchstaben auszuschreiben und ein für alle Mal bestimmt auszusprcchen, weil dieser Anbot als unabänderlich betrachtet werden muß, und cs dürfen also 0) in diesem Offerte eben so wenig bedingniß.-weise, auf das noch unbekannte Resultat der mündlichen öicttation oder auf andere Offerte Bezug habende Nachlässe, als Ausnahmen odcr Abweichungen von den Licitations-Bedingungen vorkommen; t') die eingelangten schriftlichen Offerte werden erst nach Beendigung des mündlichen Verfahrens eröffnet werden; ß) enthalt nun «m solches schriftliches Offert ei» ncn bessern Anbot, als jener des mündlichen Bestbieters ist, so wird die Licitation mit dem schriftlichen Offerentm, wenn er zugleich an« wescnd ist, und m>t den sämmtlichen mündlichen Licitanten wieder aufgenommen, respective fortgesetzt und als Basis diescr fortgesetzten Verhandlung das schriftliche Offert angenom. wen. Ist der Offerent nicht pnsonl.ch an« wescnd, so wird diesem Offert dcr Vorzug gegeben, die mündliche Licitation nlcht mehr^ fortgesetzt, sondern auf (Grundlage des Offert« anbotcs der Contract abgeschlossen; 1^) ist der Anbot des schriftlichen Offcrenten mit dem mündlichen Bejtbote gleich, so wird Letzterem der Vorzug gegeben und nicht weiter mehr verhandelt. Dchulbehorde-Werord nung <^<1u. 31. August, j)!';»«^, U. September 1dj.i3, Z. Uttl), und'in Rückblick auf den herab gelangten hohen k. k. Unterrichts Ministerial-Erlaß vom 3. Juni 1853, Z. 47lw, in Betreff der Errichtung eines Obergymnasiums in Neu-stadtl, wlld von der prov. gymnasial-Direction zur allgemeinen, den Bewohnern Unterkrains be sonders angenehmen Kenntniß gebracht, daß die siebente Classe am hicrortigen Gymnasium gleich Anfangs des anrückenden Schuljahres I8^/l4 ins Leben tritt, und daß ferner das neue Schul« jähr, unter uorganglger Abhaltung des heil. Geist-amtcs, erst mit Ansang October d. I. aus dem Grunde beginnen wird, weil die am Gymnasial gebaude erforderlichen Baulichkeiten, ungeachtet deren rascher und thätiger Inangriffnahme Seitens der hiesigen Sladtgemelnde, dennoch bis zum 15. September l. I., dem legalen Schulcröff-nungstage, ihrer Vollendung nicht zugeführt werden können. K. k. pro. Gymnasial« Direction Neustadtl am 7. September 1«53. Z. 472. u (3) Beim k. k. Bezirksgerichte Plauina wird ein Diurnist sogleich aufgenommen. Bewerber, welche slch über einen tadellosen Lebenswandel und üver eine gute Verwendung ausweisen können, haben ihre Oesuche längstens binnen l4 Tagen einzubringen, oder sich auch persönlich hiergerichts zu verwenden. K. k. Bezirksgericht Planlna am 31. Augnst 1853 Z. »25«. (2) Nr. 9297. E d i c l zur Einberufung der Ve rl a ss e n s ch a fl 5 . (Gläubiger. Vor dem k. k. Nrzirtsgenchtc Umgebung Lai bachs haben alle Diejenigen, welche an die verlas scnschaft dcö den t9. Juli 1853 verstorbenen B.n. thelma Litouizl), von Scynebelje Haus.Zal)l l6, als Gläubiger eine Forderung zu slellcn habm, zur Anmeldung und Bartyuung derselbe», den 30. Sep. lembcr 1853 zu erscheinen, oder bis dahin ihr An-meldui'gsgesuch schriftlich zu überreichen, widrigens diesen Gläubigern an die Vnlassenschaft, wcnn sic durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde, kein weiierer Anspruch zustande, als insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. liail'ach am 22. August l853. Z. l267. (2) Nl. 3769. Edict zur Einberufung der V erl assen sch a fts - Gläubiger. Vor dem k. t. Bezirksgerichte Oberl'libach haben alle Diejenigen, wclchc an die Vcrlassenschaft des den l4. Mai l853 verstorbenen Grundbesitzers Anton Pert'o, von Beuke Haus.Nr. l7, als Gläubiger eine Forderung zu stellen haben , zur An'ncldung und Darthuuiig derselben den 17. September l. I. Früh 9 Uhr zu erscheinen, oder bis dahin ihr Anmrldungsa.esl!ch schriftlich zu überreichen, widrigcns diese" Glcml'igern an die Vcrk'sscnschaft, wcln/sic durch die Bezahlung der angemeldeten Fordi-ningen erschöpft wmde, kein weiterer Anspruch zustäl^e. als insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. ^ Oberlaidach am 9. Ium l853. ^. l2«0. ^2) Nr. 5l78. Edict zur Einberusung der 3) e rl.» fs en scha ft s- Gläubiger. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Obcrlaib.ich haben aUe Diejenigen, welche an die Verlassensckaft des den 6. Ma i l853 verstorbenen GanzlM'lers Primus Noschier, zu Gntainova Haus. Nr. 2«, als Gläli' biger eine Forderung zu stelle» haben, zur Anmeldung und Darthuung deiiVlbc» den 30. Sepleiv-ber l. I. Früh 9 Uhr Hieramts zu erscheinen, oder bi! dahin ihr Anmcldungsgesuch schriftlich zu überreichen, widrigms diesen Glaubigern an die Verlassenschaft, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten For-derlmgrn erschöpft würde, kein weiterer Anspruch zu' stände, als in so ferne ihnen ein Pfandrecht gebührt. Oberlaibach am l0, Augost «853. 3- "81 (2) Nr. 5177. Edict zur Einberufung der Vcrla ssensch aft s-Gläubiger. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Ol'eilaibact) haben alle Diejenigen, welche a» die Verlassenschaft des den 30, April d. I. verstorbenen Drittelhüblers Georg Icssenouz, von Vutainoua H.nis.Nr. 8, als Gläubiger eine Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Darthmma, derselben den 28. September lauf. Jahrs Früh 9 Uhr hieramts zu erscheinen, oder bis dahin ihr Amneldungsgeslich schriftlich zu überreichen, widrigens diesen Gläubigern a>, die Ver-lasscnschast, wcnn sie dnrch die Bezahlung der an-gemeldeten Forderlingcn erschöpft würde, kein weiterer Anspruch zustande, als insofern ihnen ein Pfand« recht gebührt. Oberlaibach am lO. August 1853. 3. «282. ^2) Nr. 5293. Edict zur Einberufung der V e r l a ssen sch a st s > Gläubiger. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Oberlaibach haben alle Diejenigen, welche an die Verlafsenschafl des den 27. Juli d. I. verstorbenen Kaischlers Iohan" Luschina, von Podunza Haus-Nr. 27, als Gla> bigcr eine Forderung zu stellen haben, zur Anmel' dung und Darthlmng derselben den 27, September l. 2-Früh 9 Uhr Hieramts zu erscheinen, oder bis t^h'" ihr Anmeldungsgesuch schriftlich zu überreiche», wldrl-gcns diesen Gläubigern an die Vcrlafsenschaft, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderun-gen erschöpft würde, kein weiterer Ansprlich zustande, als msvlern il)>lcn ei„ Pf.,»drr ufllng der V cr l a s se n sch <> f i s ^ G laubige >. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Oberlaibach haben alle Diejenigen, welche a» die Vellafsenschaft des. den 2l. März d. I. verstorbenen Haldhüblers Josef Velkaverch, von Kronau Haus- Nr. 5, als GlaU' biger eine Forderung zu stellen haben, zur Anmcl' dung und Darthuung derselben den 27. September!. I» Frül) 9 Uhr hieramlszu erscheine», odcr bis dahin ihr /lnmeldungsgesuch schriftlich zu überreichen, widrigen? diesen Gläubigern an die Verlassensckaft, wenn s>'< durch die Bezahlung der angemeldete» Forderungen erschöpft wüide, kein weiterer Anspruch zustande, a!^ insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. Oberlaibach am 2l. August 1853. 3. »278 (I) Nr. 3036. Edict. Vom r. k. Bezirksgerichte Nafsenfuß wird hiel' mit kund gemacht: Es sei über Ansuchen des Jose' Rupcrschizh von St. Ruprecht, jmlior-, aus dei'' Urlheile ddo. 30. September 1852. Z. 3495, g^ bührendcn Forderuug pr. 48 st. 2l kr. c. z. c., >" die executive Feilbietung der, dem Josef Ausper^ von St. Ruprecht gehörigen, im vormaligen Gru^' buche des Gutes Grailach »ul, Rcctf. Nr. 28. Urb. 9tt' 28 vorkommenden, mit dem executive« Pfandl^ belegten, gerichtlich auf 300 fi. bewirtheten H^'' hübe sammt An- und Zuachör in St. Ruprecht, gewilligct und es seien zur Vornahme derselben 3 Fcilbictmigstagsatzungen, und zwar: auf den 25-September, 24. Oetooer und auf den 23. November d. I., jedesmal um 9 Uhr Vormittags — über B^ gchrcn des Erecutionssührers in loco der Reality mit dem Anhange angrordntt worden, d.rß die Re"' lität nur bei der dritten FeilbietungstqZsatzung au^ unter dem Schätzungswerthe hintangegcben wer^ würde. ' Das Schatzungsprotocoll. der Grundbuchs" tract und dic Licitationsd dinKnisse können in " gewöhnlichen Amtsstunden täglich yieramts ci"!' sehen werden. «^,li K. k Bezirksgericht Nasscnfuß am 23. ^ 1853.