latt zur Laibacher Zeitung. Ni-. 1äH. Donnerstag den 2. Deceember 18H7. Wubernml - Verlautbarungen. Z. 2026. (3) Nr. 279^4. Currende des k. k. il lyrischen Guberniums. - Betreffend die bare Auszahlung der am 2. November »657 in der Serie 79 verlosten Banco-Obligationenzu fünf Percent. - In Folge hohen Hof-kammer-Präsidi^lerl^sses vom 5. d. M., Zahl 9'l72/p. ?., werden mit Bezuq auf die Gu« bernial-Eurrende vom «4. November l829, ^. 256t2 , nachstehende Bestimmungen über die bare Auszahlung der am 2, November ,.857 in der ^erie 79 verlosten BanroeObligationen zu fünf Percent zur allssemeinen Kennen,ß qe^ bracht: § ,. Die am 2. November l847 in der Serie 7S verlosten fünfperc.ntig.n Banco^ Obligationen von Nr. 7»206 biß finschließig Nr. 72l78, werden an die Gläubiger im Nenn-werthc des Capitals bar in Conventions-Münze zuruckbezahlr. ^. ^. 2. Die Auszahlung be. g'nnl am ,. December ,8'z7, «nd wird von derk.k Un,rcls.il-Staats- und B^nco-Echul-dencasse gclcistce, ^ci welcher die verlosten Obligationen e,neureichen sind. — §. 3 Bei der Auszahlung des Capitals werden zugllich die darauf haftenden Fmsen, und zwa-.- bis lchttn October »8^7 zu zwei und ein hall? Percent in Wikncr-Währunq, für den Monat November l^'t7 hingeben die ursprünglicben Zinscn mit fünf Percent in Conventions' Mün^e bc« richtiger.— ^. /^. Bei Obligationen, aufweichen ein B.schlag, <.jn Verbot, oder sonst eine Vormerkung haftet, ist vor der Capitals-Auszah-lung bei dcr Behörde, welche den Bcscdlaq, den Verbot oder die Vormerkung vers'ü'at hat, deren Aufhebung zu erwirken. — §, 5. Be! dcr Capital Auszahlung von Obligationen, welche auf Fonre, Kirchen, Klöster, Stiflun' gcn, öffentliche Institute und andere Körper- schaften lauten, siilden jene Vorschriften ih,e Anwtnduna,, welche bei T»er Umschreibung von derlei Obligationen befolgt werden müssen. — H 6. Den Besitzern von solchen Obligationen, deren Verzinsung auf eine Filial« Cc-editscasse übertragen ist, steht es frei, dle Cap'tals-Auszahlung bei der k. k. Universal«Staats-und Banco-Schuldcncasse, oder bei jener Cre-dltscasse zu erhalten, bei welcher sie bisher die Zinsen bezogen haben. — Im letzteren Falle haben sie vie verlosten Obligationen bei der Filial Creditssasse einzureichen. — Lai'ach am M. November l8»7. InErmanglung eines Landesgouverneurs: Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrach. Jos. Ed. Pino Freih. v. Friedenthal, k. k. Gubernialrath. Z. 2ft2tt (3) Nr. '°'",,«,«. Kundmachung. Neuer Zolltarifs hinsichtlich einiger Artikel im Zwischenverkehre mit Ungarn und Siebenbürgen — In Folge hohen Hofkammer-Pra'sidial-Decretes vom 3. November l. I., Zahl 9165, und mit theilweiser Be^ ziehung auf die mit dem durch Gubcrnial-Verordnung vom 18. October l. I., Zahl 25498, kundgemachten hohen Hofkammer-Decrete vom 3 Oc-tober l.I., Zahl 39663, bekannt gegebenen Zollbestimmungen für mehrere Artikel im Verkehr mit dem Auslande und mit den IollauSschlüssen wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1) Daß für das unter jcnen Artikeln begriffene Juchten-leder im Zwischenverkehre mit Ungarn und Siebenbürgen keine Aenderung in den bisherigen Gebühren eintrete; 2) daß für die übrigen in der oblrwähnten Verlautbarung genannten Artikel, vom 1. December 18^7 angefangen, im 1346 Zwischenverkchre mit Ungarn und Siebenbürgen die in dem hier angeschlossenen Tariffe unter den Postenzahlen I bis 5 enthaltenen, in mehreren Ansätzen ermäßigten Gebühren zu gelten haben; 3) daß außerdem von demselbenZeitpuncte angefangen, für die in dem angeschlossenen Tariffe unter den Postenzahlen 6 und 7 genannten Artikel, die hier beigesetzten verminderten Gebühren im Zwischenverkehre mit Ungarn und Siebenbürgen in Wirksamkeit zu treten haben, ohne daß für diese Artikel im Verkehre mit dem Auslande und den Zollausschlüssen eine Aenderung der dießfalls bestehenden Zollbcträge Statt findet. — Laibach am 14. November 1847. In Ermanglung eines 3and es » Gouverneurs: Andreas Graf v Hohenwart, k. k, Hofrath. Ios. Eduard Pino Freih. v. Friedenthal, k. k. Gubernialrath. Tariff der neuen Gebühren-Bestimmungen für den Zwischen verkehr mit Ungarn und Siebenbürgen. Zoll. Dreißigstgebühr. Benennung Maßstab ^ ^. ^^ ^. h^^ bei der Eiw bei derAus- 5 n^ fuhr aus fuhr nach fuhr nach fuhr aus ^ "" gangb- umgarn Ungarn Ungarn Ungarn ^ Gegenstände. < ^>' und Sie- und Sie- und Sie- und Sie- ^ u"3 ). benbürgen, benbürgen, denbürgen. benbürgen. " ___________ fl. ,kr. fl. ^ si. j kr. si. j kr. 1 Honig, geläutert und ungeläu- . ' ! tert, worunter auch die Bienen- ! stocke mit zusammengestoßenem ! Honig und Wachs, sogenannte ! Bienenkeulen und Wachskoth ! gehören, wie auch Honigwasser 1 Centner ! 5p0iQ0 1 ^5 ^ 5 1 15 — 5 l 2 Terpenthin ohne Unterschied . . detto _- gy — 5 — 30 — 5 l 3 Wachs, weißes oder gebleichtes . detto 3 ^U -^ 25 3 20 — 25» ^ Wachs, verarbeitetes, als: Ker- I zen, Fackeln, gefärbtes Pich- ! wachs u. dgl i....... detto ß 49 ____ 25 3 Z,, ___ 25! 5 Zink oder Cpiauter......! Centner ! ^e^o >_ ,l) — 3 ^ Itt — ü! ii Kürschnerarbciten oder verfertigte n Pelzwaren ......... detto 6 4N — 25 3 2U — 25 l 7 Riemer-, Sattler-undI^aschner-arbeiten, mit Ausschluß der Wagen........... detto 4 1V — 25 2 5 — 25 -------------------- ^) Der Maßstab der Ausfuhrverzollung ,'st durchgehends der Centner 5porco. ll 1347 3. 20!9. (3) Nr. 2W2. C u r r e n d e. Die Erzeugung und Benützung aller A e t h er g a t t u n g e n wird an bestimmte Vorschriften gebunden. — Laur hohen Hofkanzleidecretes vom it). October l I . Z. 34530. h^den Lelne k. k. Majestät mit allerhöchster Entschll.ßung vom 7. October, zur B.seiciguna. von Mißbrauchen durch Betaudung n,,c Schwefelächer uno andern Aelher-gattungen (I>»l,in6n) nachstcy^noc Bestimmungen zn erlassen gcruhct: 1) Nicht nur der 3chwe-felaiher, sondern alle biöher dekanntln Arthn^ arten, namentlich der Sckweftläther, Essigäther, Galpeterather, in so ferne diese Aether-arten oder !>ii^^l6n in Künsten nud G wer' hen vielfältig zu technisch.» Ziv.ck.n uerwendet wcrdcn, sind für wntlich betäubende Gifce zu erklären, uno ln der mit dem Hofkanzleidecrete vom 24. Jänner i839, Z. 185^, der Landes-jtclle zugestellten, uno den KrelsänUern mit Gubernial-Zahl ^l088 äe 1889 mitgetheilten Uebersicht der giftigen Manrialicn und Präparate, l:cr ersten Chategoric der Oifistoffe einzureihen, auch >st 'hre Er;ruc;ung an eine specielle B.fugniß. ,hre Verwahrung, ihr Werkauf und technischer Gebrauch an alle für den Gifth.'ndel destchcnden Vorsichten zu din-h^n. — 2) Alle Attherarten sind in der Arzneitaxe mit dem Kreuzzeichen zu m^rkiren, ihre Aufbewahrung unter brsonderer Sperre anzu» ordnen., die Dispensation derstlben in den Apotheken mtt gänzlichem Ausschlüsse des freien Handverkaufes, auf die schriftliche Ordlnation der zur Praxis berechtigten 'Aerzte, Wundärzte und Thierärzte zu beschränken. — 3) Ist die Anwendung der Atthcrdämpfe aller Art mittelst des Einachmcns ausschließend nur allein zu medicinijch chirurgischen, thierärztlichen und ^e-durtshilflichen Zwecken, und nur übrr arztliche wundärztliche oder thierärztliche Verordnung unter persönlicher Aufsicht und Leitung des Ordinarius zu gestatten, den Hebammen adcr sol' che bei schwerer Strafe zu verbieten, lind selbst den zur Praxis d'^äuigten Aerzlen und Wund» ärzten einzuschärfen, das fragliche Mittel nicht bei zu jugendlichen Individuen zu gebrauchen. «« 4) Allls, keinen Heilzweck beziclendc und nur auf Befriedigung d p 0 rer, k, k. Gudernialrath. Z. 2U5i. (y Nr. 27824. Kundmachung. Verbot der Verwendung von mit Stampclzeichen versehenem Papiere zum Drucke oder zur Lithographirung der Bl anketten von Urkunden oder Schriften. — Die hohe k. k. allgemeine Hofkammer hat mit dem Decrete vom IU. October l. I., Zahl 36362, das Verbot auszusprecken befunden, daß auf gestä'mpelte Papiere nicht gedruckt und lithographirt, somit solches zum Drucke oder zur Lithographirung der Blanketten von Urkunden oder Schriften nicht verwendet werden darf. — Dagegen ist es Jedermann unbenommen, gedruckte oder lithographirte unausgcfüllte Blanketten der Stämpelaufdrückung unterziehen zu lassen.— Die Ueberschreitung dieses Verbotes wird als die im §> 4!9, Zahl 1 des Gefallen-Strafgesetzes bezeichnete Gefalls-Ueberttetung angesehen, und mit der darin vorgeschriebenen Strafe geahndet werden. — Welches zur allgemeinen Kenntniß und Dar-nachachtung verlambarct wird. — Laibach am 14. November 1847. In Ermanglung eines Landesgouvernrurs Andreas Graf v Hohenwart, , k. k. Hofrath. Ios. Ed. Frcih. Pino v. Friedenthal, ^ k. k. Gubernialrath. 1348 - Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 2937. (3, Nr. 9166. Edict. Vom k. k. Stadt- und Landrechte wird be> kannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Maria Suctina durch ^>> Wurzbach, wegen aus dem gerichtlichen Vergleiche clclo. 13 März 1 47 schuldigen Restforderung pr, 464 fl. 10 kr sammt 5 "/<, Zinsen seit I« Jänner 1846, dann 8 fl. 27 kr Gerichtskostcn, in die öffentliche Feilble-tung der, der Maria Poderschai gehörigen, auf dem Hause 5i«d Consc.-Nr, 133 in der Stadt, zu Gunsten derselben intadulirten Forderungen, als: «,) des laut Quittungen liclo, 18. Jänner pr. 500 fl. und 1 October 1839 pr. 5U0 si versicherten Heirathsgutes pr. 1,il>I. am 22. Juni 1812 unter andern der Maria Theresia Lang, verchel. v. Grünberg in Linz, einzigen Tochter des verstorbenen Hof- und Gerichts-Ad-vocaten Or. Johann Anton Lang von Gradisca, und semer Gattin Maria Anna, gebornen Bettany k. k. Hof-Zuckerbäckermeisters-Tochter, sclia ein abzugsfre.es, vierteljährig vorhinein auszahlbares lebenslängliches Legat jahrlicher «00 ft W W nut dem der Abhandlungs-Instanz eingeräumten Nechte, lhr lm Falle einer schweren Erkrankuna zur Bestreltung der erweislichen Krankheitskosten und Hnstellung der Gesundheit, gegen entspre-chendeVermlnderung des Interessenbezuges, 600fl. W. W. zu erfolgen, und mit dem Beisahe zuae^ wendet, daß nach deren kinderlos erfolgenden Tode d,e Halbscheid der Interessen des annoch gerichtlich vorrathlgen Vermögens den Geschwistern ihres odgenannten Vaters, dann derselben Kindern und Kmdeskindern, die andere Halbscheid dieser Inter^ essen aber den Geschwistern ihrer obgenannten Mutter, dann derselben Kindern und Kindcskindern unter der Voraussetzung, daß sie sich innerhalb zweier Jahre, vom Anfallspuncte an gerechnet darum melden, lebenslänglich nach Stämmen zufallen im Falle des fruchtlosen Verstreichens dieser zwel ^ahre aber das ganze annoch gerichtlich vorhandene Slcherstellmigs. Capital an den Büraer-Ipltalssond der königl. bayrischen Stadt Hamel^ bürg, als seinem Universalerben, eingeschickt werden jolle. Nachdem nun die Frau Theresia v. Grünbcrg, geb. Lang, k. k. Granzpolizei-Commissars-Witwe, am II. October 181U zu Schärding in Oberö'ster-rcich ohne Hinterlassung von Kindern mit Tode abgegangen ist, so werden alle Diejenigen, welche auf Grundlage obiger letztwilligen Anordnung eine Theilnahme an dem lebenslänglichen Fruchtgenusse des obigen Legates jährlicher 600 fl. W. W. oder 240 fl. C. M,, rücksichtllch nach dem, der verstorbenen Frau Theresia o. Grünberg mit Bewilligung vom 22. September 1814, Zahl 40366, als Krankheitskosten-Vergütung ein Betrag von 450 fl. W..W. erfolgt worden ist, über Abzug des entsprechenden 5prl>centigcn Iuttressendetrages pr. 22 fl. 30 kr. W W , oder tt fl C. M , noch mit jährlichen 23» fl C M. ansprechen zu können glauben, hiemit aufgefordert, sich hieweqcn unter gehöriger Nachweisung ihrer obgedachten Verwandt-schastövcrhaltnisse um so g»wisser bis längstens I I. October 18 l8 bei dem unterzeichneten Civile gerichte der k k. Haupt- und Residenzstadt Wien zu melden, widrigenS sie hierüber nicht weiter gehört, sondern mit der Uebersendung des dießfälligen Vermögens an den Bürg<'rspitalfond der königl. bayerischen Stadt Hamelburg vorgegangen wer« wn würde. Wien am 15. Juni 1847. 1349 Vubernial - Verlautbarungen. Z 2053 (1) Nr. 5933N, acl 29521. Kundmachung. Zur Besetzung der Lehrkanzeln an den landesfürstlichen theologischen Lehranstalten zu Tarnow und Przemysl, als: des Bibclstudiums des alten Bundes und der orientalischen Dialecte, des B'vel-studiums des neuen Bundes, der Kirchengerichte und des Kirchenrechtes, dcrDogmatik, der Moral-Theologie und der Pastorat-Theologie, mit welchen ein Gehalt von 60U si. C.M., mit dem Vorrückungs-rechte in die höheren Besoldungsstufen von 7W fl. und 8st dtn persönlich.» Eiqe,ischaftci, auck dcn Besitz emeS zum Posto.cri.d hmreichcnd.u Vermögcns und dcr hicr^u qe»ia"eren Localilate,,, so wie 0ll, Sl^llü, 0^5 Älicr Utli) i^ie Morallläc l«!-g?l nachzuw.lscn HU'en. — Von der k k. Oder-postvirwaltuilg. - Laidach dÜ47, 0ir. '^/4^' schuldiger 500 fl. der feic 29. Jänner »845 hievon rückständigen und bis zur Zahlung laufenden 5°/, Zinsen, der au, 5! fi. t8^ kr. adjustirien Gerichts-, der schon anerlaufenen und noch fernern ErecuuonZkosten bewilligen, jecoch mil dem Bescheide vom 26. August lU47, ^r. ^'^, bis auf wcileres Ansuchen suspendirien Fciibietung der, dem Martin Inglizh gehörigen, zu Lachovizh zur» Consc. Nr. 1 liegenden, der Herrschaft Michel-stetten »üb Urb. ^r. 50^ dienstbaren, gerichtlich auf 235l fi. geschätzten Ganzhude fannm Zugehör, neuer lich die Tagsa^ungen alls dm 7. Jänner, den ?. Februar und 9. März »648, jeoesmal Vormittag 9 — ,2 Uhr in iloco der Rcalüat zu Lachovizy mir dem Anhange angeordnet, daß diest Realilät nur bei der 3. Feildietuag auch untcr dem Echätzungswerlhe hintangegeben wird. Das Vchatzungsprotococoll^ der Grundbuchsex, tratt und die Liciiationsbedingniffe liegen yieramts in den gewöhnlichen Amtsstunden zu Jedermanns Ein-sicht bereit. Bezilksgelicht Münkendorf am 25. Nov. l847. Z. 2034. (2) Nr. 2335. Edict. Von dem k. k. -Bezirksgerichte Oberl^iback wird mittelst gegenwärtige-, Edictü erinnert: Es t^be Johann Kovazh von Klrinligoina, durch Herrn V»-. Gur-ger, bei diesem Gerichte wider Maihias Vogrinz und Ursula Vogrinz, zuletzt verehelichte Kosina und deren Erben. dann gegen Frau Cäcilia Globotfchmg und Herrn Anton Pagon, Vormünder der mmderj. Franz Globotschnig'fchen Erben, namentlich Franz und Theresia Globotschnig, 5ul> pi-aez. 22. September l. I., Nr. 2335, eine Klage auf Erkenntniß: Johann Ko-vazh und feine BcsilZvorf.ihlerin Ursula Vogrinz, zuletzt verehelichte Kosina, liaben das Zehcntrecht auf den Baufeldern der Or.schaften Großligoina und Klein-Ligomaersessln, under, Johann Kovazh, werde als Eigenthümer desselben grundbüchlich umgeschrieben — eingebracht, worüber die Tagsatzung auf den 5. März 1848. Vormittags 9 Uhr, unter dem Anhange dcs z. 29 allg. G. O., hieramls bestimmt worden ist. Das Gericht, dem der Ort des 'Aufe.tthaltes des Mathias Vvgrinz und der Ursula Vogrinz, zulekt verehlichte Kosina, unbekannt ist. und da sie vielleicht aus den k. k, Landen abwesend sind, hat zu deren Vertretung und auf idre Gefahr und U.-.kosten den Hrn. Johann Smut oon Oberlaibach als Curator be. stellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird Mathias Vogrinz und Ursula Vogrinz, nachher verehlichte Kosina, und de>en E,ben werden dessen zu dem ^nde errinert, damit sie allen» falls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rechtsbehelfe an die Hand zu geb»n, oder auch sich selbst einen anderen Sachwalier zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt in dem rechtlichen ord- nungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, den sie zu ihrer Vertheidigung diensam finden würden; widrigens sie sich die aus ihrer Veraosäumung entstehenden Folgen selbst bei;uiness. Edict. Alle^jene, welche auf den Verlaß des zu Brod an der <3?ave am 2Z. April l8H7 verstorbenen Müllner und Hubenbesitzer Joseph Mercher Ansprüche zu haben vermeinen, haben solche am »5. December l-I., f. uh 9 Uhr vor diesem Gerichte um so gewift ser anzumelden und rechtsgeltend darzuthun, als sie sich widrigens die Folgen des §. 6» 4 allg. b. G. V. selbst zuzuschreiben h^ben werden. K. K. Bezirksgericht Umgebung Laibachs am 9. November »847. 3' 2035. (2) Nr. 5502. Edict. Vom Bezirksgerichte Wippach wird hiemit bekannt gemacht, daß in Folge der gepflogenen Erhebungen, die unter >o. Mai >833, Nr. ».56, über die Anna Losey von Podraga, Haus Nr. »3, verlängerte Curatel aufgehoben, und dieselbe zur eigenen Vermögensverwaltung für fähig erklärt worden sey. Bezirksgericht Wippach am 26. Ociober 16^7. Z. X028. (H) Nr. 5639. Edict. Von dem Bezirksgerichte Wippach wird allge« mein tund gemacht'. Es sey auf Ansuchen des Franz Arattina von Ustia, Hcms Nr. 29, in die erelUtive Fe'lbietung der» dem Anton und Paul ^chwokel von DoUeine Nr. ic> gehörigen, und laut Schäyungs-protocolis vom ,4. October »847, Z. 5l04, auf 60 fi. bewerlheten Realitäten, als: Acker Korb,. Acker Stop' sche, der Gült Slap «uk Urb. Nr. /;ä, Rec'. Z. 8 unlerthäüig, wegen dem Erecmionsführer schuldigen ^50 si. gewilligrt, und es seyen zu deren Vornahme die Tagsatzungcn auf den l2. Jänner, dann den »2. Februar und den ,5. März ,648, jedesmal Vormittag um >o Uhr in dieser Herichlskanzlci mit dem Beisätze angeordnet, daß obige Feilbietungsobjecie bei der letzten Tagsatzung auch unter dem Schätzungs-werihe hintangegeben werden. Der Grundbuch5eitract, das Schatzungsproto» coll und die Licilationsbedingnisse können täglich hier» amis eingesehen werden. Bezirksgericht Wippach den «5. November ,647. Z. 202^. ^l) Nr. 3,2». Edict. Vom Bezirksgerichte Schneeberq wird biemil bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Andreas Iuvan>hizh von Raune, Vormund der minderjährigen Mathias Boucha'schen Pupillen, in rie Relici« laiion der, von der Maria Sallar von Repparj^im Execmionswege um 830 fi. erstandenen Georg >5?al, lar'schen, der löbl. Herrschaft Nadlischeg «ul, Urb. Nr. ^"/229, Rect. Nr. 459 dienstbaren Realität, zu Rcpparje, auf Gefahr und Kosten der Ersteherin, we- 1352 gen nickt erfüllten Licitati'onsbedingmssen gewilligct, und hiezu ein einziger Termin auf den 22. Decem« ber l. I., Vvrmiitaqs um 10 Uhr früh in loco Rep« parje mit dem Beisatze bestimmt, daß dieselbe hicbci auch unter dem obigen Erstehungspreise hintangege-den werden wüide. Das Schätzungsprotocoll und der Grundbuchs^ extract können hieranus eingesehen werden. Bezirksgericht Schneeberg am »6, 3iov- »6^,7. Z. 2<^2 (2) Nr. 3359. Edict. Vom Beznksgciichte des Herzogthums ^'otiscbee wird allgemein bekainu gemacht: Es sey lid er Ansuchen des Hcirn 'Adolph Hanf, Kurator der minder-jährigen ^eitraud Kust'ld von Neufrirstich, in die erecuiive ^ei!bic!u»g der, dein ^obaim Stine gelw-rigen, in Neichcnau «ui^ Conft. Nr. »^ und ^'lcl. Nr. l»55 liegenden, dem Herzoglhume ^oltsckce dienstbaren, aus 25N fi. geschabten Ulb. Hl:bc, sanuni Wobn-- und Wirthsch.chsgcbäude!!, und ^cr auf9fi. 36 kr. geschätzten Fährnisse, wtgcn schuldiger »08 f!> 59 kr, c. 5. l:. bewilligt woiden, und e^ seyen lnczu die TagsaiZungen auf reu 7. December lU4?, dann 7. Jänner und 5. Fe^lU.ir »^46, jedesmal um ic> Uhr Voimmags nnt dcm ^ciialZc allgcoldnrr worden, düß die Realität und Firnisse ech bcl der dritten Tagsayung unier ihiem Echätzungswerthe, die FahnMe insbesondre nur gegen glcich bare Be^ah.' lung weiden hiittangegcben weiden. Der Orundbuch^xtl act, das Schätzu «gsproto-toll und dic Iellbielungbdcdingnisse tonnen hiergcnchis einge,'eden weiden. Bezirkrgelichl Gottschee am ,9. October I847. Z. 202I. (2) Nr. 3060- Edict. Vom Bczirksgeiichte Schnccberg wiid hicmit bekannt gemacht: Es sey üder Ansuchen der Ursula Thomschi», VormÜ!idc>in der mmc.eijälnigc.1 Gcorg Thomfchitz'schen Kinter von Alteiimalkt, ill die Re.-licitation der, von der Maria Millauz von Großberg im Ercculionswcge um 63> fi. elstaudeliei; An-dreas MMauz'schen, der löbl. Pfarrgült Rcimiz «ul, Urd. Nr. ,3 Rett. Nr. ^l3 dienstbaren halb.n Kauf-rechlshube zu Großberg, auf Gefahr und Kosttn der Erstehctin, wegen nichl eriülllen Licita'ton^bcdiilgüis' sen gewilliget, und lmzu ein einiger Termin auf den 23. December ,6^7, Vormittags 9 Uhr in loco Großbcrg, mit dem Beisätze bestimmt, daß dieselbe hiebti auch unler dem obigen Erstehungsprcise hint-angegeben weiden wurde. Das Schätzungsprotocoll und der Grundbuchs-extracr können bieranus eingesehen weiden. Bezirksgericht Schneeberg am »>. Nov. l647.. Z. 203«. l2) . , Nr. 2496. Edict. Von dem .Bezirksgerichte Wippach wird öffent,, iick kund gennichl: Vs sey übe»' löiuschrclifn der H., ^ormlilag 9 Utir hieramts sestgcsetzlen Tagsatzung, lci Vermeidung der im §. 6>4 allg, b. ^). G. auägcdrückicn Folge», anzumelden. K. K. Bezilksgericht Krainburg am i9. November 1647. Z. 2014. (3) Nr. 3595. Edict. Vom Bezirksgerichte Adelsberg wird dem Joseph Ilebetz, oder scmen allsälligcn Rechtsnachfolgern hie-mil bekannt s,em.>cht, o>,ß Georg Rtbe^ von Klönik, gegen sie die Inlage auf Zucikennung des Olgenlhums der, in Klölnk gelegenen, der Her,schau Plcm «ul, U'b. Nr. 23 dienstbaren halben Kaufrechisdube aus dem Titel der ErsiiMig Hieramts angebracht habe, wo.über d»e VerHand.lmgstags.u-Ulig auf den 25, Fe« bruar k. I. angeordnet worden ist. Da diesem Geuchle der Ausen'haU der Geklagten unbekannt ist, und sie sich auch außer den österreichischen Provinzen befinden können, so hat man ihnen auf ihre Gefahr und Kosten den Blas Krlstan von Seu,e zum Curaior aufgestellt, mit wllchcm die angebrachte !)lcchi5fachc nach der allg. Gelichtsoid« nung durchgeführt werden wird. Dieß wird ihnen zu dcm Ende hicmil bekanin gemacht, daß sie zur obigen Tagsatzung selbst erscheinen, oder dein genannten ^u^alor ihre Rcchlsbebelfe an die Hand geben, oder sich auch selbst einen andern Sachwalter bestellen und ihn diesem Genchte namhaft machen, überhaupt aUes vorlebren können, was sie zu ihrer Vcrideidigung dienlich finden, widiigcns sie sich die aus ihrer Verabsaunilmg entstehenden Folgcn sc^bst bci)UMksscn haben weiden. K. K, .Bczuksgcrichl Adelsbcrg am l?. Noucm--ber IÜ47.