14»5 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 201. Dienstag den 3. September 1872. <325) Ni. 5858, Kundmachung. Als Schiffsjungen werden in die k. k. Kriegs« Marine unter nachfolgenden Bedingungen aufgenommen : Iünglil^c, welche das 15. Lebensjahr zurückgelegt und daö 17. nicht überschritten haben, die Staatsbürgerschaft der österreichisch-ungarischen Monarchie besitzen, vollkommen gebrcchenfrci sind, eine dem Alter entsprechende Körpcrentwickelung, feste Gesundheit und gutes Sehvermögen haben und ein unbeanstandetes sittliches Borleben nachweisen. Die Kenntnis des Lesens und Schreibens wird nicht unbedingt gefordert. Die Schiffsjungen werden auf einem eigenen Schulschiffe nur zu Matrosen- und Matrosen-Unteroffizieren herangebildet, und kann ihnen lediglich die Erreichung der höheren Unteroffizicrsgrade, nicht aber jene der Sce-Cadeten- und Seeoffiziers-Charge in Aussicht gestellt werden. Die Schiffsjungen erhalten nebst der vollständigen Bekleidung und Verpflegung eine tägliche Löhnung im Betrage von 14. kr. öster. Währung. Behufs Aufnahme als Schiffsjungen haben bie betreffenden Bewerber, beziehungsweise deren Eltern oder Vormünder, ein schriftliches Gesuch durch das dem Bittsteller nächstgelegcne Ergä'nzungs-bezirks-Commando, in Dalmaticn auch im Wege der dortige« Stations« und kreuzenden Schulschiffe an das Hafenadmiralat in Pola zu leiten und in demselben die Familienverhältnisse des Aspiranten, insbesondere ob derselbe einziger Sohn, Enkel oder Bruder ganzverwaistcr Geschwister sei, anzugeben und diesem Gesuche beizulegen: ll) den Tauf-(Geburts-) und Heimats-Schein; ^) ein von einem graduierten Militär-Arzte ausgestelltes Zeugnis über die körperliche Taug/ lichkeit, in welchem enthalten zu sein hat: Größe und Brustumfang in wiener Zollen, Sehweite, außerdem ob sich Impsnarben zeigen oder ob der Knabe bereits geblättert habe; o) die eventuellen Schulzeugnisse; ä) ein von der zuständigen politischen Behörde aus gestelltes Zeugnis über das moralische Wohl-verhalten, in welchem von Seite dieser Behörde nach Thunlichkeit anzugeben ist, mit was sich der Aspirant vornehmlich beschäftigt, ob und welches Handwerk oder Kunst er lernt oder erlernt habe, und im Falle kein Schulzeugnis beiliegt, ob er des Lesens und Schreibens kundig sei, welche Sprachen er spricht und welche am geläufigsten; v) einen legalisierten Revers nach folgendem Muster: Never«. Mit Zustimmung meines mitgefertigten Vaters (Vormundes und mit Genehmigung der Obervormundschaft) verpflichte ich mich aus eigenem Antriebe, für den Fall meiner Aufnahme als Schiffsjunge freiwillig in S. M. Kriegs-Manne einzutreten, und sobald ich in Bezug auf Alter und lorperllche Eignung den hicfür maßgebenden Be-swnmungen des Wehrgesctzes entspreche, mich als Matrose assentieren zu lassen. Ich verpflichte mich ffrners, nach erfolqter Assentierung meine ganze Wehrpflicht, somit zehn Jahre in der Knegs-Marine präsent zu dienen und weiß, daß die in meiner Eigenschaft als Schiffsjunge zugebrachte Zeit mir zur Militär-Dienstzeit nicht gerechnet wird, sondern daß diese letztere erst vom Tage der Assentierung als Matrose zählk Ich verpflichte mich ferners, im Falle ich wegen anhaltenden Unfleißes, wegen schlechter Ausführung, wegen strafgerichtlicher Behandlung oder sonst con-statierten physischen oder geistigen Nichtentsprechens meinen Eltern oder Angehörigen zurückgegeben werde, fur jedes in meiner Eigenschaft als Schiffsjunge vollstreckte oder auch nur begonnene Schuljahr über die gesetzliche Linien-Dienstpflicht hinaus ein Jahr Fänger im Präsenzstandc nachzudienen, sobald ich durch späteren freiwilligen Eintritt oder im Wege der regelmäßigen Stellung in das Heer oder in die Kriegs-Marine gelange. Schließlich unterziehe ich mich freiwillig vorgenannten Bestimmungen, fowie jenen der Schul-und Schiffs Ordnung, und darf mich mein Bater (Vormund) einerseits nicht während deö Schuljahres zurückverlangen, ist jedoch anderseits verpflichtet, wenn ich aus den odangeführten Gründen aus der Schule entfernt werden sollte, mich ohne Widerrede zurückzunehmen. .... am......18 .. N. N., N. N., (Untcrschlift des Vaters (Unttlschrift des Gewer-uoer iüollnunt>es uud dcr bclS). Bolmunoschfl). (8cgalisicrungS.(5lausel) Bewerber, welche bei der Vorprüfung in Pola von der Eommision als untauglich zur Aufnahme anerkannt werden folltcn, werden sofort den Eltern oder Vormündern zurückgestellt. Die Kosten für den Hin- und Rücktransport trägt das Marine-Aerar. Pola, im Juli 1872. Vom k. k. Hasen-Admiralate. (324—3) Nr?4556^ Kundmachung. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit Erlaß vom 17. Juni 1872, Z. 1081, das Formular eines Musterstatutes für Gemeindespar-tassen hinausgegeben, welches mit Rücksichtnahme aus die bereits vielfach zugestandenen Abweichungen vom Sparcassa-Ncgulativ vom 2. September 1844 (enthalten in der Prov. Ges. Saunnlg. 26. Band, Seite 332) derart abgefaßt ist, daß es auch zur Benützung bei Verfassung von Statuten solcher Sparkassen brauchbar erscheint, welche von Bezirken unter ihrer Hastung errichtet werden. Dies wird mit dem Beisatze zur Kenntnis gebracht, daß Gemeinden, welche derlei Formularien benöthigcn, dieselben bei der Landesregierung oder auch bei jeder Bezirlshauptmannschast gegen Erlag der berechneten Copiertostcn beheben können. Laibach, am 30. Juni 1872. K. k. Landesregierung. (320^3) " 3^.^3637 Concurs zur Vesetzunn einer Prakticantenttclle beim trainlschen VandeSausschussc. Beim krainischen LandeSausschusse wird ein Amtsprakt'cant mit dem jährlichen Adjutum von 300 fl. gegen sechswöchentliche Probepraxis aufgenommen. Die auf diesen Dienstposten Reflecticren den haben nachzuwcifen, daß sie das 20. Lebensjahr vollendet und wenigstens das Untergymnasium oder die Unterrealschule mit gutem Erfolge absolviert haben, eine schöne, leserliche Handschrist besitzen und der slovenischen und deutschen Sprache in Wort und Schrift vollkommen mächtig sind. Bei sonst gleicher Befähigung haben dle in der Stenographie ausgebildeten Bewerber den Vorzug. Die gehörig instruierten Gesuche sind bis 24. September 1872 beim gefertigten Landes-Ausschusfe einzubringen. Laibach, am 22. August 1872. Vom krainischen Landeo-Auoschujse. (330^1) Nr. 1165. Im Bereiche der politischen Verwaltung in Dalmatien sind 3 sistemisierte Bezirks-Commissä'rs. Stellen in der Kategorie jährlicher 1200 st., beziehungsweise 1000 ft. und 800 fl. zu besetzen. Für diese Stellen wird hiemit der Concurs mit einer vierzehntägigen Frist, vom Tage der ersten Kundmachung dieser Verlautbarung durch die „Wiener Zeitung" angefangen, ausgeschrieben. Bewerber haben im Wege der vorgesetzten Be Horde ihre documentierten Gesuche bei diesem Statt , Halter-Präsidium binnen obiger Frist einzubringen und außer der vollständigen Eignung für diese Stellen die vollkommene Kenntnis der italienischen und illyrischen Landessprachen nachzuweisen. Zara, am 23. August 1872. Vom k. k. Slaltl)alter,i-Präsidium. ^333^—1) ^.55617 Clmcurs-Ausschmbung. Zur Besetzung einer in Folge Allerhöchster Entschließung vom 21. d. M. bei der k. k. Staatsanwaltschaft zu Graz neu creierten provisorischen StaatSanwattS-Substitutenstelle mit dem Gehalte jährlicher Eintausend Gulden ö. W. wird somit der Concurs ausgeschrieben. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege bis zum 21. Septmber l. I. . bei dieser k. k. Oberstaatsanwaltschaft zu überreichen. Graz, am 28. August 1872. K. k. Vberstaatsanwalls^ast. ^18—3) ^" Nr. 1519. Concurs-Ausschmbung. Zur Besetzung der neusistemisierten Lehrerstelle für die k. k. Männerstrafanstalt in Laibach mit dem Gehalte jährlicher sechshundert Gulden und dem Ansprüche ans eine von fünf zu fünf Jahren, be^ ginnend mit dem Zeitpunkte der ersten definitiven Austcllung im StrafhauSdienstc, bis zum vollendeten dreißigsten Jahre dieser Dienstleistung zu bcwil' ligende, zur Pension anrechenbare Zulage von 10 "/., des Gehaltes, ferner mit dem Genusse einer 9ia turalwohnung oder eines ^uartier-Äequivalentes und von 3 Klafter harten, 1 Klafter weichen 36" Scheitholzes und 12 Pfund Stearinkerzen wird der Concurs bis 25. September 1872 ausgefchrieben. Bewerber haben ihre Gesuche, in welchen außer den zur Aufnahme in den Staatsdienst erforder-lichen allgemeinen Eigenschaften insbesondere dic Lehrbefä'higung zur Erthcilung des Normalschul-Unterrichtes, und zwar sowohl in der deutschen, wie auch in der slovenischen Sprache, die Befähigung zur Ertheilung des Unterrichtes in der Vocal- und Instrumental-Musik und die Fertigkeit im Orgel-spiele nachgewiesen sein muß, im vorgeschriebenen Dienstwege an her zu überreichen. Graz, am 21. August 1872. O. k. Vberllaalsanwallschast. (331—1) Nr7 282. Kundmachung. Bei der k. k. Pulferfabrik in Stein wird am 7. Oktober 1872 um 10 Uhr vormittags in der Commando-Kanzln eine Offert-Verhandlung behufs Sicherstellung der Einlieferung von 300 Klafter Weißerlen-Kohlenholz und 150 Kubikklafter weiches Brennholz stattfinden. Jedem Offercnten steht es frei, der Offert-Verhandlung beizuwohnen. Die Lieferungsbedingungen können in der Detail-Kanzlei der k.' k. Pulverfabrik in Stein und auch beim k. k. Artillerie-Zeugs-Filial-Depot in Laibach täglich von 8 Uhr früh bis 4 Uhr Nachmittag eingesehen werden. Stein, 30. August 1872. Vom Commando der k. k. Pulverfabrik-