Nr. 98. l849. Amtsblatt zur Laibacher Zeitung. Donnerstag den i«. August. Gubernial - Verlautbarungen. 3. 146» (2) Nr. 14715 C u r r e n d e des k k, illyr. Vandes-Guberniums. — Nachfolgend wird das a. h. Patent vom 7. März d> I., betreffend das neue Iagdgesetz, hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach am 1U. August 1849, Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes' Gouverneur. Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kcnser von Oesterreich; Kömg von Ungarn und Böhmen, König der 5!omblN0le und Venedigs, von Dalmatlen, Croatim, Slavonien, Ga-lizien, Lodomerien und Illyrien; Erzherzog von Oesterreich; Großderzog von Krakau; Herzog von ^othrmgen, Salzburg, Stelcrmark, Karnten, Krain, Bukowina, Ober- u. Nieoer-Schle-sien; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; gefürsteter Graf von Habsburg uno Tirol ?c. :c. Haben in der Erwägung, daß die mit dem Gesetze vom 7. Sept. l848 ausgesprochene Entlastung des Grund und Bodens, so wie anderweitige Staats - Rücksichten die Regelung der bisherigen Verhältnisse in Absicht aus die Ausübung der Iagdgerechtigteit zu einem dringenden Bedürfnisse machen, über Antrag Unseres Minister, rathes beschlossen, hierüber nachstehende Bestimmungen zu erlasse», und verordnen für diejenigen Kronländer, für welche oas besetz vom 7. ^ept. 1848 erflossen ist, wie folge: - K 1. Das Jagd-recht auf fremdem Grund und Hoden ist aufgehoben. — H 2. Ome Entschädigung für das aufgehobene Iagdrecht fmdlt zu Gunsten des bisherigen Berechtigten nur in den Fällen Statt, wo es sich erweislich auf einen mic dcm Eigenthümer des damit belasteten Grundes abgeschlossenen entgeltlichen Vertrag gründet. — Die Modalitäten d»r Ablösung in diesen Fällen werden durch die zur Durchführung des Gesetzes vom 7. Sepr. 1848 bestellten Landes^Commissionen festgestellt werden. __H. I. Iagdfrohnen und andere Leistungen sür Iagdzwicke sind ohne Entschädigung aufgehoben. — §. 4. Die Iagdgerechtigkeit in geschlossenen Thiergärten bleibt ln der Art, wie selbe bisher zugestanden, aufrecht, es mögen die in dem abgeschlossenen Jagdbezirke gelegenen Grundstücke dem Eigenthümer der Jagd oder tmtten Personen gehören. — § 5. Jedem Besitzer eines zusammen« hängenden Grundcomplexes »on wenigstens zwei-yundett Joch wird die Ausübung der Jagd aus diesem eigenthümlichen Gnmdcomplexe gestattet. — h. 6. Auf allen übrigen in den §H 4 und 5 nicht aubgenommcnen, innerhalb einer Gcmeinde-markung gelegenen Grundstücken wird vom Zelt-puncte der Wirksamkeit dieses Patents die Jagd der betreffenden Gemeinde zugewiesen. — §. 7. Die Gemeinde ist verpflichtet, die ihr zugewiesene Jagd entweder ungctheilt zü verpachten, oder selbe durch eigens bestellte Sachverständige (Jagn) aus- ^ üben zu lassen. — § U- Der jahrliche Reinertrag " der den Gemeinden zugewiesenen Jagd ist am Schlüsse jedes Verwaltungs« oder Pachtjahres unter die Gesammtheit der Grundeigcnthümer, auf deren in der Gemeindemarkung gelegenem Grundbesitze die Jagd von der Gemeinde ausgeübt wird, nach Maßgabe der Ausdehnung des Grundbesitzes zu vertheilen. — K 9. Jede Gemeinde ist bei einer Strafe von zehn bis zweihundert Gulden CM. dafür verantwortlich, daß keine andere Benützung der ihr zugewiesenen Jagd als die im H. 7 bezeichnete Statt finde. — Ueber die Beobachtung dieser Anordnung yaben die Verwaltungsbehörden zu wachen. — H. 10. Wlldsrevel und Wllodieb-stähle, sie mögen von einzelnen Gemeindegliedern oder von Auswärtigen begangen worden seyn, sind nach dem bestehenden Strafgesetze zu ahnden. — §. II. Den einzelnen Grundbesitzern bleibt das Recht auf Entschädigung für erlittene Wild - und Jagdschäden und dessen Geltendmachung nach den bestehenden Vorschriften gegen die nach diesem Patente zur Ausübung der Jagd berufenen physischen ooer moralischen Personen gewahrr. — §. »2. Die bestehenden jagdpollzeilichen Vorschriften bleiben, in so weit ihnen das gegenwärtige Patent nicht entgegensteht, ausrecht, und wird-den Behörden die genaue Handhabung zur strengsten Pflicht gemacht. — §. l». Iago-Pachtverträge, welche nul den Bestimmungen dieses Patents mchr vereinbar snld, treten von dem im H 14 bestimm ten Zeitpuncte außer Wirksamkeit. — AUMge Entichädigungs; Ansvrüche aus >olchen Verträgen sind auf dem Rechtswege auszutragen. — H. 14 Dieses Patent tritt vom Tage der Kundmachung in Wirksamkeit. — §. 15. Der Minister des Inneren und der Landescultur sind mit dem Vollzüge des gegenwartigen Patentes beauftragt. Gegeben in der Hauptjtadt Olmütz den siebenten März, Eintausend Achthundert neunundvlerzig. Franz Joseph. Schwnrzenbcrg. Stndion. Krans?. Such. Cordon. Htrnck. Thillllfeld. Knlmer. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 1465. (2) Nr. 83U6, aci 537«. Kundmachung. Die k. k. Camera!. Bezirks-Verwaltung in N^ustaotl brlngt in Fol^e Decretes der wohllöbl. k. k. stenisch - Nlyrlschen Camera! - Gefallen - Äer-waltung vom 21. Juli lu4«, Z. '"7i><,7, zur allgemeinen Kenntniß, daß das k. k. Oezirks-comnussarlat in Weichselsteln im Delegationöwege am 10. Srpt. 164«, Vormittags um 1U Uhr, in jeiner Amtskanzlel zu Weichselstein den öffentlichen verstelgerullgsweisen Verkauf der vom Gute Untererkensteln exclndirlen und dem hohen Aerar gehörigen Freisassen-Realität zu Gimpel, unter Vorbehalt der Genehmigung der k. k. stcirisch-,Uyri>chen Lameral - Gefallen - Verwaltung vornehmen w>rd. — Der Ausrufsprels der genannten Realltär ist aus den Betrag von 190 si., sage Einhunderlneunzig Gulden <ä. M. festgesetzt. — Die Freisassen-Realität liegt an dem S^vestusse im k t Commissariatübezirte Weichselstein, und besteht aus einem von Stein erbauten, mit Ziegeln eingedeckten Hause, welches 4 Zimmer, 1 Speisgewölbe, 1 Küche und 2 gewölbte KvUer enthält, dann aus einer Holzlege und einem Gartchen. — Zum Ankaufe wird Jedermann zugelassen, der in Kram zum Realitätenbesihe geeignet ist. — Wer an der Versteigerung alöKaustustigerAntheil nehmen will, hat als Kaution den zehnten Theil dcs Aus--rufspmses bei der Versteigerungscommtssion, entweder bar, oder in öffentlichen, auf Mctallmünze und auf den Ueberbringer lautenden, oder in andern annehmbaren und haftungösreien Staatspapieren, nach ihrem couromäßlgcn Werthe zu erlegen. — Der Kaufer dieser Realität hat die Halste des Kaufschillings binnen vier Wochcn nach erfolgter Genehmigung des Kaufes, und zwar noch oor der Uebcrgabe der Realität in die Verwaltung 0'.s Käufers an die k. k. Cameral-Bezirkscassa zu üiteustadtl zu berichtigen; die etwa verbleibende zweite Hälfte hingegen muß er gegen dcm, daß er sie auf der erkauften Realität in erster Priorität versichert, und m,t jahrlichen Fünf vom Hundert in Conv. Münze in halbjährigen Raten verzinset, binnen fünf Jahren, vom Tage, gerechnet, von welchem die erkaufte Realität mit Vortheil und Lasten an ihn übergeht, in fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abttagen. — Die übrigen Ver-kaufsbedmgnisse können bei der k, k, Cameral-Bezuks-Verwaltung in Neustadt! und dem k. k. Bezlrköcomrmssariate Weichselstein eingesehen werden. — Jenen Kauflustigen, welche bei der L>ci-tation nicht erscheinen können, oder nicht öffentlich licitir.n wollen, wird gestattet, vor oder auch während der Licitations - Verhandlung säiriftliche versiegelte Offerte dem k, k. Beznkscmumissariate Weichselstein einzusenden, oder schriftliche vcrsie-gelte Offerte der Licitationscommlssion vor, wie auch während der Licitations-Verhandlung zu übergeben oder übergeben zu lassen. — Diese Offerte müssen aber das der Versteigerung ausgesetzte Object, mit Hinweisung auf die zur Ver« steigerung festgesetzte Zeit, gehörig bezeichnen, die Summe, welche für dieses Object geboten wird, nut Ziffern und durch Worse bestimmt angeben und ausdrücklich enthalten, daß sich der Offerent allen jenen Licitatlonsbedingnissen unterwerfen wolle, welche in dem Licitationeprotocolle aufgenommen sind; ferners muß das Offert mit dem INproc. Vadium des Ausrusspreises belegt, und mic dem Tauf- und Familien-Namen des Ojfe-renten, dann dem Charakter und Wohnmt desselben unterfertiget seyn. — Die versiegelten Offerte werden nach abgeschlossener mündlicher Licitution eröffnet, und bei vorkommenden aleichen mündlichen und schriftlichen Bestboten wird dcm mündlichen Bestbieter der Vorzug eingeräumt, bei gleichen schriftlichen Bestboten aber von der Licita-tionscommission durch das LoS entschieden werden, welcher Offerent als Bestbieter zu betrachten sey. —- K. K. Cameral-Bezirks Verwaltung. Neustadt! am 3l». Juli 1849. Z. 146«. (2) Nr. 8!W, »6 5481. Kundmachung. Von der k. k. Camera! - Bezirks - Verwaltung in Marburg wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zur Ausführung der bei dem k. k. Mauthhause an der Sannbrücke, lm 6illier Kreise, und dem dortigen?lufseherst)äusch^n nothwendigen, und mit dim hohen Finanzmilusterial'Orlasse vom 3tt. Juni d. I., Z. lli9!>1, bewilligten Bauher- " stellungen aus Grund des veranschlagten Kostenbetrages pr.238fl. 16 kr.CM., am 25,. August 1843 bei dcm k, k. Gefallen-Hauptamte in C'U, eine Minuendo-Licitation abgehalten werden wird. — Bauunternehmer werden hiezu mit dem Beifügen eingeladen, daß die Licitationsbcdingungen, das Vorauömaß und der Kostenanschlag sowohl bei dem Expedite der k.k. Eamersl-Bezirkü.Aerwaltung in Marburg, al6 auch bei dem k. k. Gefallen-Hauptamte in ClUi in den gewöhnlichen Amts-stunden eingesehen werben können. — K.K.Eameral-Bezirks-Verwaltung. Marburg am ?. Aug. 1849. 3IL Z. 1481. (2) Nr. 2834. K u li d ma ch u n g. Bei der Oberpostamtü - Cassa in Prag ist die Cassacontrollors-Stelle mit dem Gehalte von 8UU st., gegen Erlag der Caution im gleichen Betrage, in Erledigung gekommen, zu deren Wiederbesetzung der Concurs bis 20. August l. I. mit dem Beisatze ausgeschrieben wird, daß die Bewerber ihre dießsälligen gehörig instruirten Gesuche im vorgeschriebenen Wege bei der Präger Obcrpost-Verwaltung einzubringen haben. — K. K. illyr. Oberpoji - Verwaltung Laibach am 6 August 1849. Z, 1468. (2) Nr, l68». Edict Bei dem l. f. Bezirks-Commijsariate Se-nosetsch ist der Posten des Schubbegleiters erlediget, womit eine jährliche Löhnung von ll2N fl. aus der Nentcasse verbunden ist. Die Bewerber um diesen Dienjtposten haben ihre gehörig instruirten Gesuche bis zum itl August d I. an-her zu überreichen. — K. K Bezirks-Commissar riat Scnosetsch am 7. August I84U. Z. 14«?. (2) Kundmachn n g. Zur Sicherstellung des Bedarfes an Victua-lien und Getränken für das Spital undErziehrmgs-haus des Infanterie-Regiments Prinz Hohmlohe Nr. 17, für die Reinigung der Krankenwaschc und für die Lieferung der ärztlichen Bedürfnisse bei der hiesigen Militär-Apotheke, auf die Zeit vom 1. November l849 bis Ende October 185i>, wird am 14. September 164!) in der Militar-Commando-Kanzlei, im Hause Nr, 21 am alten Markte, um 9 Uhr Vormittags eine öffentliche Limitation unter Vorbehalt der höhern Genehmigung ihres Resultates vorgenommen werden. —-Die bei läuftge Erforoernrß der zu lie -fernden Artikel auf e in Jahr beträgt: An Mundsemmeln zu 3 Loth. 27UN Stücke.. „ „ " <» „ 1WM> ,. » t> „ . l l MM , ',' Brot „ l« .. . I^WN ,/ " Rindfleisch ..... 21 tt Centn. „ Kalbfleisch..... 4^ » „ Mundmehl..... !»6 „ » Semmelmehl .... 22 » „ weißen Polmchl ... 7 » ., Reiß....... 35 >> „ Weizengries..... 66 » ^ gerollter Gerste .... 29 » ^ gerissener Gerste ... 26 » „ weißen Bohnen ... »3 „ » Rindschmalz ... - - 2<» ,> /, Schweinschmalz .... , Meer-Ealz..... 59 „ „ Kümmel ...... 1 » „ Zwiebel . . . « » 2 „ „ Krcnn...... 2 >, „ Suppenkräuter .... 3 „ ^ gedörrte Zwetschken... 6 „ „ Eiern ......WW Stücke „ Wein ......18W Maß, ,> Branntwein..... NW „ an Weinessig ..... 4W „ / „ Zucker...... 2M) Pfund z „ Baumöl...... 3N „ ^ H » Leinöl....., 5» ', Z.H., Terpentinöl ..... l5 , -H 1 „ schwarzer Seife . . . 15U » A ) « roher Gerste ..... 2 „ As >, Wachsleinwand ... 2<» Ellen Die beiläufige Zahl der in einem Jahre zu reinigenden Spitals-Wasche ist: Schlafrö'cke.......32l» Stücke Echweißhemden ...... lMM ., Oroinäre Hemden.....MlM» » an Schweißgatien.....5W „ » ordinäre Gattien .... Bandagen......250U „ „ Kopfpolstcr-Ueberzüge . . l5M» » Für die ärztlichen Bedürfnisse müssen drei Tage vor der festgesetzten Licitation qualitätmäßige Muster mit Angabe des billigsten Preises an die bemerkte Kanzlei gesendet werden, wo sie bis zur erfolgten Ratification des Licitalions-Actes ver-siegelc und numerirt aufbewahrt bleiben. Es werden nun alle befugten Specerci- und Materialien-Händler, Greisler, Bäcker, Müller, Fleischhauer, Glajer und Weinlieferanten zu der ausgeschrieben nen Licitation mit dem Beijatze eingeladen, oaß jeder Concurrent vor der. Versteigerung ein Va« dium, uno zwar: für die Lieferung des Rino-und Kalbfleisches 1^0 fl ; der Semmel- unoBrot-gatllmgen li5 st.; der übrigen Artikel 25l) si; der Glasartikel 2 st., dann für die Reinigung der Kranken wasche tl fl. zu erlegen hat, welches nach abgehaltener Licitation von den Erstehern auf Rechnung ihren Caution, welche sogleich in dem vorgeschriebenen zehnpercentigen Betrag von den erstandenen Preisen eigänzt werden muß, rückbe-hallen, den Nichtersteyern aber wieder zurückgestellt werden wird. — Die ausgedehnten Licua-tionöbeoingmsse werden am Tage der Verhandlung deutlich vorgelesen, können aber früher in der bemerttcn Kanzlei jederzeit eingesehen werden. — Laibach am l), August 1«49. Z, 1551 (?) Nr. 478, Edict. Es wird Hienut bekannt gemacht, daß aus GvUüd der gepfliMiien Erhcblmgen dem Andreas Marant von Gabl'ouschitsch, wegen Hang zuv ^crschwei'dlmg, die freie Nl'rwliltting semcs Vermögrns abgeiioiniütn und ihm cm Kurator in Person des Herrn Ivftph P^'zhnik v0n Videm ausgestellt wurde. (5s werden bemiwch Alle qcw^rnt, sich mit dein Andr, y^arant in Nechtoc,eschä!te einzulassen, wioligens sie sich die Folgen ftlbst zlischrcibi'n müßten. Bezirksgericht S8,9. :j. 1^53. (3) Nr. 2^00. Edict. 3,l)!< dt!n geserliglen Beziskögerichle wild hie-mil kllno gec>cbcl': Ma» y,^e lll^r Aiiluchen des Jakob Remih vut, Rlipp,, w^ril aus dein U>tl)s»le emder .Ul8 saiuldigei, 52 sl. 35 k>. sammt 4".^ Verzugszinsen i»lt 20. ^ftiil lü^l? und zue,kanuien slags' tolteil ps. 5 si. 30 k>. dann der Erecuiionökostc:!, die cr,ui!ve Zcitt',c!U,!g de>, dcr Anna Nibizh gehöligrn, ,u Kotiil) «uli ^aub-Dilr!. 4« gelegene!,, i»uOrund< buchc 0cs ^u,r5 ^osisln xul) U>!.'. ^itl>. 263 vorkom« lncndell, lllsichllich auf 669 si. >0 t>. gischaMi Kai^ sch»' u!,o Mülne s..!nm! An- und Hugehür bewillig«, u,id zu de>»u ^oniaymc 3 Tagiatzungen, auf den 3-Juli, 2. August rii,d :i. Septcmr>el l. I., ledesm^l l^lüt) 9 Uhr 'i,> Io, mii dem Beisaye angeuidnel, daß diese bti der lien und '^ten Feilti^ lrmg nur uiu oder lUer den Schayuugbwe,!!), und nur bei der 3lcn auch nncer deittsclderi werden l)Ml-»uige^eden weid«,'!,. Daö Hchal^uugüp!0!r,5oli, der G.undbucherl«''^ und dir ^illia^oi.sl'tllngliisse tömicl, läßlich zu d«N ljewöhnlichenÄiuii stuüdtn hi^erichlsemgc^hemveideii. ^'>. ^l. '^^llt^^erlchl K^aiirdulg am 12. Mai «849- Ni. /,'/,9. ä l, me> ku ng. ^^l der ecstsn und zweilcn Taqsahung ist kein Kallsiliüic,er clschieneu; ls wild datier an» 3. ^fplemde, I. I. zu> drille,! Feilbieiui'g geschiilien werden. K. K. ,<)ezirtt'ge>!chi Kraindurq am 5. August 1849. Z, l',59' (3) Nr. 2Ul3. Edict. )!'l.^> t,cin B»>zl>k5qe >chie (Ävliscl^e wild lu.^ glM^ä),! ^0 sey ü^el Äü>uc!!e^' Wols v0l, l!ic,üeit), nuge.! linri W>'ch el!chuld P^ 503 si. 37 ti.. die crccmive ^cillxeiul!^ ter, dc, '^^',',l.'.is, "is ^imme,ennich lülg, ^ß^eschiü Uüd ^,l!'.>l!'.z, un 9>'nä)!l!ü,cll ^cha^unai-' wer!he ps 1U f!. ^l r»., d.n.n seiner in l^ie^sel» l><' leqenen, im ^rundruchc des Herzogihllmeö Oolllcl," «!lj> Rett. ')i>. 'Ntt si. und Uil). '^i. 5^2 volsl'li,' mciloen, auf 225 fl. ,qeschätz'.en '/8 U>d. Hubc, u„d dec eb^!' P> ^l, l li qelegcln'l,, in dem gt< narnnen (^lunddnche »uli liiecl. ^ir. 478 uolt^m-mendeü, aus 1U00 si. geschahen'V, Uil'. Hübe sammt Wlchn- und Wiüysckaslvgcväudcil dcwilligel, ""^ da^l« d,ei Teimine, alri ans den 2H. August, banl' 27. Eep rnlber und 30. Ocloder d. I. . jcdl se weiden veraichelt werden. Der «Hllmornn! 5el!racl, d.i6 Sr! ä'tzUüg^prolo^ «oll und rie ei^lalicxivbedingnisie kaun Jedermann hieramlS tinsehell und davon Ädsch,il!en erheben. Gr).!rki!ael!cht Wl'üsckee den l6. Imn >^ä9- Z ,463. <^) "" " ' Nl. ll«4. Edict. ^ Von der Bezirksobrigkeit Scisenberg werden die nachbenannten militärpflichtige»' I"^!" duen aufgefordert binnen vier Monaten sich bei der Beznksobrigkeit gestellig zu machell, '"'"^ genä sie als Relrutirungöftüchtlinge würden behandelt werden, ^! N a m e Geburtsort 5 -' ^' Anmerkung. K^l____ ^ ,_^,.,________________^^__________ ,^-^ , ?lnton Globokar Großgloboku 3 ltt2!) ' 2 Martin Horvath Birkenthal l5» 3 Anton Ekreiner Ambrus 27 4 Anton Horvath Sagratz 8 !«2^ 5, Franz Kastelz Birkenthal 5 ,, Lorcnz Kastelz Kamenverch iz U» Heinrich Pitschmann Seiscnberg l!7 !«2<» 1, Lukav Lubbe Lasina l ,2 Johann Pctsche Langenthon »5 ., Mit Paß abwesend- «A Damian Iakopitsch Birkenthal l7 ., ,4 Anton Periatu Plosch 2 ltt2.'» Mit Paß abwesend, ^5 Joseph Skufza Ruthie ^i» „ dto Itt Michael Matscherol Seisenberg !2« l^i ,7 Mathias Thekautschitsch Schwörz ,. 20 Michael Stusza Schwörz I ^ ^ Mit Paß abwesend. 2, Mathias Äauscheg Videm l2 l^'^ll Mit Wanderbuch abweftno-22 Franz Horvath Birkenthal 17, lklv Mit Paß abwesend. ! l Bezirksobrigkeit Seifenberg den 8. August 1849. VTOHTssM M' H^^it hoher Mimsterial-Vewilligung vom 1^. September 18^8 Z. 5787 habe ich im November 18^-8 cine zu Gratz in Stciermark gegründet. Seit meinem scchszehnten Lebensjahre die meist«' Zeit dir besten Kräfte, den redlichsten Willen dem Erziehungsfache widmend, fühlte ich den heiligen Veruf in mir, meine erworbenen Kenntnisse in einem größern Wirkungskreise anzuwenden, und eröffnete meine Anstalt, bei deren Gründung ich dem festgefaßten Ziele cntgegcnstrebte, ein für die Steiermark und ihre Nachbarprovinzen nützliches Institut, eine wahre Vildungsschule für das Leben, dem der Mensch allezeit angehören soll, zu errichten; — in wie ferne es meinen Kräften gelang, im 1. Jahre schon dieses Ziel wenigstens annähernngsweise zu erreichen, mögen die Fortschritte der Zöglinge der Anstalt und das Urtheil Jener, die mich mit ihrem Vertrauen beehrten, so wie der Umstand, dasi ich jctzt schon in die angenehme Nothwendigkeit versetzt würd., dieselbe vergrößern zu müssen, bczcngen. Meine Anstalt ist für Normal, Latein, uno jene Schüler, welche iu die Polytechnic' übertreten, oder solche Knaben bestimmt, denen die Aeltern entweder eine Vorbereitung für ein beson- cls bestimmtes Fach, oder eine von den öffentlichen Schulen uuabhängigc allgemeine Lcbcns- dung ver,chaften wollen, bei welcher letztem Abtheilung ich mich nach meinem eigenen, vom hohen Ministerium bereits genclnnigten Lehrplane richte. Demnach enthält mein Institut 3 Abtheilungen, In der ersten Abtheilung für Normalschüler werden außer den gesetzlich vorgeschriebenen Lehr-gcgcnständen die Realien (sistematisch geordnete Bilder zur Naturgeschichte, Naturlehre, Geografic und Geschichte und dem Gewerblichen, wie sie in den vorzüglichsten Volksschulen Deutschlands und der Schweiz mit herrlichem Erfolge behandelt werden) vorgetragen. Insbesondere glaube ich auf die Lautir-Lese-, Taktir-Schreib- und Grnber's Rechen-Methode bei meinem Elementar-Unterrichte aufmerksam machen zu dürfen. In der zweiten Abtheilung für Lateinschüler werden außer oen Schnlgegenständen die Stenografie, so wie französische oder italienische Sprache vorgetragen. In die dritte Abtheilung werden jene Zöglinge eingereiht, denen vie Aeltern entweder eine Vorbereitung für cin besonderes Fach: Oekonomie, höhern Ocwerbsstand und dergl. oder bloß eine allgemeine Lebensbildung verschaffen wollen; in dieser richten sich die vorzutragenden Lehrgegenstände entweder nach den besondern Verufszweigen, für welchen die Zöglinge bestimmt, oder nach der besondern Lebensrichtung, die ihnen gegeben werden soll. Die ausführlichen Lehrprogramme sämmtlicher 3 Abtheilungen sind in der Anstalt z» beheben. In Beziehung auf eine der dringendsten Anfordcruugen unserer Zeitverl'ältnissc bilden die französische, italienische und sloveuische Sprache Lehrgegenstände meines Institutes, und werden dadurch der grösuen Aufmerksamkeit gewürdiget, daß ich sowohl für deu Unterricht die Herren Professoren -Plisnicr, Mur5ez und Petri5 mcincm Institute gewonnen, als auch durch die gründliche Kenntniß dieser 3 Sprachen von Seite meiner Erzieher den Zöglingen die Gelegenheit zu einer fortwährenden Conversation in derselben biete. — Äußer diesen angeführten Lehrgcgenständen wird den Zöglingen auf Verlangen auch in der englischen Svrache, Musik, Schwimmen und in den dnrch den besondern Erzichungsplan einzelner Zöglinge bedingten Zweigen Unterricht ertheilt. — Uebcrznigt von der Wichtigkeit, daß die geistige Bildung im Einklänge mit der körperlichen geleitet werden müsse, habe ich außer den Tanzübungen auch auf das Turnen mein Hauptaugenmerk gerichtet, und diesen Uebungen mehrere Stunden wöchentlich eingeräumt. Das Institutslokale selbst ist geräumtg, sonnscitig, den Anforderungen der Zeit entsprechend eingerichtet, mit den nöthigen naturwissenschaftlichen Sammlungen und einer Viblio thek versehen. Am Ende des Semesters werden die Zöglinge an der betreffenden Lehranstalt geprüft und erhalten legale Zeugnisse. Uebrigens werde ich auch häusliche Prüfungen veranstalten, die Ael-tern hiezu einladen, und mein immerwährendes Streben dahin richten, meine Zöglinge für's praktische und gesellschaftliche Leben heranzubilden, ihneu mein Institut zu einem Familienkreise und den Aufenthalt darin ebenfalls so angenehm als nützlich zu machen. Ueber die weitern Bedingungen rücksichtlich des Pensionsbetrages :c. :c. werdo ich bereitwillig mündlich und schriftlich Auskunft ertheilen. Gratz am 1. Juli l84!>. Theodor OeiMr, Inhaber der Privat »Lehr- nild Erzichunns-Ansta^ in Gratz. Gedruckt bei I. A, ,slil»reich.