^r. 32^. Montag den .30. September 1850. Z. 1835. (3) Nr. 114U7. K u n d m a ch u n g. Bei dem, vom verstorbenen Domdcchante Urban Icrin gegründeten Pcnsionöfonde für arme Schullchrcrs - Witwen und Waisen sind drei Plätze u 25 si. (5. M. errichtet worden, und werden nun zu besehen seyn. Auf den Genuß dieser von der Verleihung der k. k. ^andesschulbehörde in Krain abhängenden Stiftungsplätze haben nur arme und wohlgesittete Trivialschullehrcrs-Witwen oder Waisen, deren Gatten und r^zi. Vater als Schullehrer in Krain gedient haben, Anspruch, und der Genuß derselben wird bei Witwen auf die Dauer des Witwenstandes, bei Waisen aber bis zur Erreichung dcö Normalalters verliehen. kompetenten um diese Etiftungsplätze haben demnach ihre, an die k. k. Landesschulbchörde in Krain zu stylisirenden Gesuche im Wege des betreffenden Pfarramtes, oder auch unmittelbar hierorts dls Ende October 1850 zu überreichen und sich darin über Alter, Moralität. Armuth, den Witwen- oder Waisenstano und über die vom verstorbenen Manne, respective Vater, im Lehrfache geleisteten Dienste gehörig auszuweisen. K. K. Statthalterei im Kronlande Krain zu Laibach am 18, September 1^50. Z. 1869. (3) Nr. 8Nllll Kundmachung über die zweite und letzte Verpachtung des Bezuges der allgemeinen Verzehrungssteuer und der Gemcinoezuschläge in der k. k. Provincial - Hauptstadt Laidach, dann im ganzen neuen Genchtsbezirke Um gedung ^atbachs, so wie der Linien-, Wegsind Brückenmauthc und der Wassermauth zu ^cnbach. Von der k. k. Cameral-Bezirks- Verwaltung zu Laibach wird bekannt gemacht, daß in Folge Anordnung der hochlöblichenk. k. Finanz-Landes-Direction in Grah vom 19 September 185«, Z. 7011, zur Verpachtung des Bezuges der allgemeinen VerzchrunMcuer und der Gcmeindezu-schlage in der Prov. Hauptstadt Laibach, mit Ausnahme der l. f. Steuer, :,) von der vierer-zeugung in der Prov. Hauptstadt Laibach, d) von der Erzeugung des Branntweins und anderer gebrannter geistiger Flüssigsten in der Prov, Hauptstadt Lalbach, l.nd c) von dm unter d) bemerkten steuerpflichtigen Artikeln bei der Einfuhr in die Prov, Hauptstadt Laibach, dann der Bezug der allgemein Verz. Steuer von Wein, Most und Fleuch un ganzen neugcbildeten Gerichts-undStcuerbezirke Umgebung Laibachs, d. i. im N"^ bezirke Umgebung Laibachs, in den auo " Ä?"^"den ^"'l^^ St. Marein Klein-Nlufp V'?7^ ^ '^^^f' Ältendorf und We r lbera- in . '^'^'ä"', ^Utischen Be irkeö ^Npi^itU'"^^ picnitschdesbesta'^ nig, und IN der l^atastral-Gewcind/ Vi!u des des bestandenen polit. Bezirkes A e,svera m endlich deöBezuges der Linien-, We7 md 3^ ük kenmäuthe und der Wassermauth ^ ^^^"f die Dauer des Verw. Jahres 1^!, ^ ode! ohne Vorbehalt der stillschweigenden Vertraas-Erneuerung, nur noch eine zweite und letzte Amtliche Verhandlung am 1U. (zehnten) Otto-^"' 1850 früh um »0 Uhr bei der k k S^'al - Bezirks - Verwaltung in Laibach ' am ^"Platze Haus-Nr. 297, unter denselben Be-' """ngrn abgehalten werden wird, welche in -)/ ^"tlichcn ersten Kundmachung vom 27. ae ^m^"' ^ ")4iIVl, ausführlich ange-d r st ^ s'nd, und aus dm Amtsblättern der Lalbacher Zeitung vom 3., 4. u. 5. Sep- tember 1850, Nr. 201, 202 und 203 gelesen werden können. — Als Ausrufspreis wird festgesetzt, und zwar: ii) Für den Bezug der Verz. Steuer und der Gemeindezuschläge in der Stadt Laidach der Betrag von jährlichen 121900 ft. llil r'r. ! M. M<, sage: Einm al hundert ein und zwanzig Tausend, ueun Hundert Gulden:l<» kr., wovon auf den Gemcindezu-schlag 48UU0 si. M. M. entfallen. ^)Für den Bezug der allg. Vcrzehr. Steuer im Gcrichtobezirke Umgebung Laidachs der Betrag jährlicher 24173 si. 21. kr., sage: Vier und zwanzig Tausend, eln Hundert siebenzig drei Gulden 2l kr, , M. M,und c) für die sämmtlichen Mauthe der Betrag jährlicher 10400 si. M. M., sage: jechz ch n Tausend vier Hundert Gulden.— Die schriftlichen gestämpelten und mit dem vorgeschriebenen Radium belegten Offerte müssen bis 9. October 1850 Mittags versiegelt und mit der Bezeichnung der Pachtobjecte, für welche sie lauten, von Außen versehen, im Bureau des k. k. (Zameral - Bezirks-Vcrwaltungs-VorsteherS zu Laibach ü'belgebm werden. K. K. Cameral-Bezirks-Verwaltung. ^ Laibach am 25. September 1850. Z 1823. (3) Nr. 7914M. K u n d m a ch u n g. Von der k. k. ^ameral^Bezirks-Verwaltung ,in Laibach wird kund gemacht, daß eine zweilc Pachtvcrsteigerung zur Sicherstcllung des Bezuges der allgemeinen Verzehrungöstcucr von Wein, Most und Fleisch, auf das Verwaltungsjahr 1«5l, mtt oder ohne Vorbehalt der stillschweigenden Vettragserneucrung , in den neu creirten Gerichts^ bezirken Krainburg, Radmannsdorf und Kronau «Vtatt finden wird. Als Ausrufsprcis wird festgesetzt, und zwar: u) Für den Bezuk Krainburg, welä)er um die vom aufgelösten politischen Bezirke Flödnig zugefallenen (Hatastralgemeinoen Flödnig, Hrasche, Mosche, Seebach und Treboje größer geworden ist, der Betrag von 11.715 st « kr., sage: (5'ilf Tausend sieben Hundert fünfzehn Gulden U kr. M. M, wovon auf Wein und Most.......!>^3 si. U kr. und auf Fleisch .... 22Ä2 ,. — „ entfallen; 1)) für den Bezirk Radmannsdorf der Betrag von 8l>21 ft. 20 kr., sage: Acht Tausend Zwanzig und Ein Gulden zwanzig Kreuzer M. M., wovon auf Wein und Most . 6530 ft. 8 kr. und auf Fleisch .... 1491 „ 12 „ entfallen, und l)) für den Bezirk Kronau der Betrag von 3300 st-, sage: Drei Tausend drei Hundert Gulden M. M., wovon auf Wein > und Most . ^.......2000 si. und auf Fleisch ......700 » entfallen. Die Verhandlungen finden bei der k. k. Came» ral-Bezirkö-Verwaltung in Laibach Statt, und zwar für den Bezirk Krainburg am 7. October, für Radmannsdorf am 8. und für Kronau am ». October 1850, Vormittags um 10 Uhr. Die schriftlichen, mit dem 10 ^ Wadium belegten Offerte sind jeden Tag vor der bezüglichen Pachlverhaudlung big 12 Uhr Mittags bei der k. k. läamcral- Bezirks- Vcrwaltungs- Aor-stehung in Laibach einzubringen. Im Uebrigen wird sich auf die dießfallige Kundmachung in dem Amtsblatte der Laibacher Zeitung Nr. 212, 213 et 214, vom 16., 17. und 18. September 1850 berufen. K. K. Cameral-Bezirks-Verwaltung. Laibach am 22. September 1850. Z. 1857. (2) Nr. 1473. Versteigcrnngs - Kundmachung. Das hohe Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten hat zum Zwecke der Schiff« fahriS-Vcrbesserullg auf dem Draustusse in Kärn-tcn vor allem Andnn die Raumunq seines Bct-tts voil den d>r Schiffahrt gefährlichsten Felsen-vorsprüllgen längs o;erung überl^sst'n wird, vestcht zunächst in Sprengung elncr F.lsenm^sse von 1U00 Cubik-Älafttr, und zwar nach j^nei, Richtungen, und an jenen Stellen, welche shcils durch eigene Situations - und Profil - Pläne vorgezeichnet sind, theils während der Arbeit von der Bauinspection werden näher bestimmt werden, Dle dichfäll!a>' Vcrstcigcrunq, welche zur Er-Haltung ihrer Genehmigung einm 10 pel'ceittiaen (ablutions - Ellag, oder cine solche rechtskräftige Bm'gsch^fts.-^istuiig !.'et)iiic!t, siildet am 19. k. M. October, Vormittags l) Uhr, bei der gefrltigten ^aild^ö-Baudircction Statt, in deren Amtskanzlci auch durch 8 Ta^e vor drr Vnsteigerung die ob-crwähnten Pläne, dann die nähere Arbeitsbeschreibung uno die Verstelgerungsbcdingnisse zu Jeder-!l,ülinü Einsicht bereit liegen. Bls zum Beginne dieser mündlichen Vcrstt'i-^gerung werden anch schriftliche Offerte angenommen, wclchc also noch vor dem 19. k. M. beider untevzcichn.tni Direction portofrei, gehörig versiegelt, und mit der Aufschrift: „Anbot für die Fcl>en>prcngultgen im Fluschete der Dräu bei Wun-derstattcn und L'pitzbach in Ullttrkarnten" cll>gc» reicht seyn müssen. Das Offcrt selbst muß auf einem 15 kr. Stäm-pelbogen geschrieben ftyn, den Tauf- und Schreib« naM'N, den Charakter und ocn Wohnort des An» dotstcllers deutlich ausdrücken, und die gcschliche Nachweisung der oben geforderten Cautions«' oder Bürgschaftsleistung enthalten. Vs muß ferner in ihm bestimmt ausgesprochen seyn, um w.lchen Betrag (>n Worten geschrieben) die Ardiit übernommen werden will, und daß der Anbotstcllcr die bezüglichen Bauvorschriften nicht nur genau kenne, sondern sich auch verpflichte, hiernach die Arbeit auözusü'hren. Offerte, welche oiesen Bedingungen nicht entsprechen, oder solche, welche eine Abweichung von den gegebenen Vorschriften dezwecken, bleiben un-berücksichtiget Nach abgehaltener mündlicher Versteigerung wird zur Eröffnung der schriftlichen Offerte, u>,d zu deren Protocollirung in der Reihenfolge ihrer Einlangung geschritten werden. Bei gleichen Anboten haben zuerst die mündlichen, und dann jene schriftlichen der früheren Einrclchung den Vorzug. Mit dem Beginne der mündlichen Auölmtung wird kci„ schriftliches Offert, nach Schluß dieser aber überhaupt kein Anbos mehr angenommen. Schlüßlich wird zur Aufnumtenma der gegenständlichen Uebernahme noch vcmcrkt,daß dle bc-treffcnde Zahlungsleistung ratenweise nach Maßgabe des Vorschreitenö der Arbeit erfolgen wlrd, daß ferner die höhere Genehmigung weiterer Fcl-sensprcngungen längs dcr benachbarten Flußstrc-crVn mit vielcr Zuversicht zu hoffen steht, und daß somit in dieser AichcffnlMg die einmal angeschaff. ten Gcrüst-Mattrmwn, Werkzeuge und Requisiten auch fernerhin lohnend werden verwendet werden kö'nlien. K. k. Landes-Baudirection von Kärnten. — Klagcnfurt am 22. September 1850. 770 Z. 1872. (2) Nr. 5388. Concurs - Kundmachung. Bei dem k. k. Sta'mpelamte in Laibach ist die Stelle eines Resp icien ten mit dem Gehalte jährl. sechshundert Gulden in Erledigung gekommen, und es wird zur definitiven Besetzung derselben der Concuts bis zum 20. October 1850 ausgeschrieben. Die Bewerber um diese Diensteöstelle haben ihre gehörig documentirten Gesuche mit der Nachweisung über ihre erworbenen Kenntnisse, insbesondere des provisorischen Gesetzes vom 8. Februar 1850, über eine tadellose Moralität, und ihre bisherige Dienstleistung, ferner über den Umstand, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten des gedachten Stämpclamtes verwandt oder verschwägert sind, innerhalb des Concurstermincs im vorgeschriebenen Wege bei der k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung in Laibach zu überreichen. Von der k. k. Finanz-Landes-Direction siir Steicrmaik, Kärnten und Krain. Gratz am 19. September l85N. Z. 1871. (2) Nr. "°"/<7.M. Licitations - Kundmachung. Für Verzehrungssteuer - Pachtversteigerungen im Camera!-Bezirke Görz. Von der k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in Görz wird bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungsstcuer in den aus dem beisindigen Ausweise zu ersehenden Steuerbezirken ./' und von den nebenbei angegebenen Steucr-objecten, so wie der Bezug der einigen Gemeinden bewilligten Zuschläge zu der allgemeinen Wer-zehrungsstcuer im Wege der öffentlichen Versteigerung unter nachstehenden Bestimmungen in Pacht ausgedotcn wird: 1. Die Pachtvcrhandlungen werden auf ein Jahr, d. i. auf das Vcrwaltungs-Iahr 1851 mit oder ohne der Bedingung der stillschweigenden Erneuerung gepflogen, und es wird im Falle eines günstigen Erfolges mit demjenigen der Vertrag abgeschlossen werden, dessen Anbot über den Ausrufsprcis sich als der vorteilhafteste darstellen wird. 2. Die Verhandlung wird auf den Unfang der einzelnen Pachtbezirke nach der mit a. H. Entschließung vom 1. October l84!) und 24. Jänner 1»5<> genehmigten politischen und Gerichtsemtheilung gepflogen, und die nach dieser neuesten Landescintheilrmg gebildeten Gerichtsund Grundstellerbezirke bilden die Verzehrungsstcuer-Pachtbezirke. Die von der Statthalterei in Trieft diesifalls herausgegebene Darstellung über den Umfang eines jeden Gerichts- und Grunostcuerbezirkes nach Steuergemcindcn kann be: der Bezirks-Verwaltung, so wie auch bei den k. k. Bezirks-Hauptmannschaftcn eingesehen werden, und es wird zur Berichtigung dieser Darstellung nur noch bemerkt, daß nach der Kundmachung des k. k. Statthalters zu Trieft . Juli ,k5l», Z. 27, die Steuergc-meinde Dobcrdo dem Gerichts- und Steucrbe-zirke Monfalcone zugewiesen wurde, und daß die Steuergcmeinden Karfrcidt, Bcrgogna mit Lom, Sedula, Creda, Idersca, Luico und Dre-sonza dem Steuer - und Gerichtsbezirkc Tollmein einverleibt sind. Aus dem beisindigen Ausweise sind auch die einzelnen Pachtdezirke und Steuerobjectc, so wie die Standorte und Tage, an welchen die Pachtverhandlungen vorgenommen werden, zu entnehmen. 3. Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, welcher nach den Gesetzen und der Landesverfassung hievon nicht ausgeschlossen ist. Für jeden Fall sind alle Jene sowohl von der Uebernahme als von der Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens mit einer Strafe belegt, oder welche l in eine cmninalgcrichtliche Untersuchung verfallen! sind, die bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. Jene Individuen, welche zu Folge des Strafgesetzbuches über Gefällsübertretungen wegen Schleichhandels oder einer schweren Gefälls-übertretung in Untersuchung gezogen und gestraft, oder wegen des Abganges rechtlicher Beweise von dem Strafverfahren losgezahlt wurden, sind durch sechs, auf den Zeitpunct der Ueber-trctung, oder wenn derselbe nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre als Pachtungsbewerber ausgeschlossen. Ueber die persönliche Fähigkeit zur Eingehung eines Pachtvertrages überhaupt hat sich der Pachtlustige vor dem Beginne der Pachtung über Aufforderung der Gcfällsbehörde mit glaubwürdigen Documenten auszuweisen. 4. Wer im Namen eines Andern einen Anbot machen will, muß sich mit der gehörig legalisirtcn Vollmacht seines Machthabers bei der Commission vor der Licitation ausweisen, und dieselbe ihr übergeben. 5. Diejenigen, welche an der Versteigerung Theil nehmen wollen, haben einen dem zehnten Theile des für die Vcrzehrungssteucr und für den Gemeindczuschlag (wo ein solcher bewilligt ist) zusammen festgesetzten Ausrufspreises gleichkommenden Betrag in Barem, oder in öffentlichen Slaats-Obligationcn, welche nach ihrem zur Zeit des Erlages bestehenden Bör-semverthe, die Lose der Anlehen von den Jahren 1834 und 183l> aber nach dem Nominalwerthe angenommen werden, der Licitations-Commission als vorläufige Caution zu erlegen. 'Auch kann dafür eine einverleibte Pragma-tical-Sicherhelts-Urkrmdc mit Beibringung des neuesten Grundbuchs- oder Landtafcl-Extractes, worin der als vorlausige Caution sicherzustellende Betrag bereits ersichtlich seyn muß, überreicht werden, welche jedoch zur Beurtheilung der Annehmbarkeit der Sicherstellung auch mit dem Schätzungsacte der vcrhypothecirtcn Realität belegt seyn muß. ) Die schriftlichen Offerte müssen der oben im Puncte «aufgestelltenRegel gemäß alle Stcuer-objecte der rm Offerte begriffenen und genau zu bezeichnenden Pachtbezirke umfassen, zugleich den frir alle Pachtbezirke angebotenen Betrag mit Zahlen und Buchstaben genau ausdrücken, und sind von dem Anbotsteller mit seinem Vor- und Zunamen, dann Carakter und Wohnort zu unterzeichnen; Parteien, welche nicht schreiben können, haben das Offert mit ihrem Handzeichen zu unterfertigen, und dasselbe nebstdem von dem Na-mensfcrtiger und einem Zeugen unterschreiben zu lassen, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist. Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte beizusetzen, daß sie sich als Mitschuldner zur ungetheilten Hand, nämlich Einer für Alle und Alle fur Einen, dem GMs- Aerar zur Er> füllung der Pachtdedingungen verbinden. Zugleich müssen sie in dem Offerte jenen Mitofferenten namhaft machen, an welchen auch aNein die Uebergabe des Pachtobjectes und im gegebenen Falle die Aufkündigung des Pachtvertrages geschehen kann. c) Diese Anbote dürfen durch keine der gegenwärtigen Kundmachung oder den Licitations-bedingnissen entgegenlaufende Klauseln beschrankt seyn, vielmehr müssen dieselben die V.'»s''ch"'ung enthalten, daß sich Offcreitt allen Bestimmungen dieser Kundmachung füge.,, und die ihm genau bekannten Pachtbedingnisse, (welche daher vorlaufig bei den im Puncte l l di.ser Kundmachung genannten Behörden und Gefällsorganen einzusehen sind) pünctlich befolgen wolle. cl) Die schriftlichen Offerte können, so wie die mündlichen, auf eine einjährige Pachtpcriode mit der Bedingung der stillschweigenden Erneuerung oder ohne Vorbehalt derselben gestellt werden. o) Wenn in den Bezirken, für welche ein schriftliches Offert überreicht wird, auch einzelnen Gemeinden bewilligte Zuschläge cinzuheben sind, so Wird in dem gemachten Anbote auch der Anbot für die Zuschläge als einbegriffen angenommen, wenn gleich dieß „icht ausdrücklich im Offerte an« gegeben seyn sollte. j) Die^ schriftlichen Offerte, welche dem Gin« lagen <-'ntamprl unterlegen, und für die Offeren-ten von dem Zeitpuncte der Einreichung, für die Gefalls - Verwaltung aber erst vom Tage, an welchem die Annahme des Offertes den betreffenden Offerentcn bekannt gemacht worden ist, verbindlich sind, müssen bei der k. k. Camera!-Bezirks - Verwaltung, in deren Bereiche die zu verpachtenden Steuerbezirkc gelegen sind, versiegelt innerhalb der im angehängten Ausweise festgesetzten Frist überreicht werden. Schriftliche Offerte, welche nach der für die Einbringung festgesetzten Frist überrcichr werden, so wie solche, welche von den vorstehenden Bestimmungen im Wesentlichen abweichen, werden nicht berücksichtigt. 3) Al,f dem Umschlage des schriftlichen Offer« tes müssen von Außen nebst der Adresse der Behörde, bei welcher das Offert zu überreichen ist, der Eteucrdezirk, oder die Sreuerbezirke, je nachdem das Offert nur auf Einen, oder mehrere Steuerbezirke gerichtet ist/ genau und deutlich angegeben werden. Das Formulare eines schriftlichen Offertes ist aus der Anlage :,j: zu ersehen. 9, Die schriftlichen Offerte werden nach ge-endigter mundlicher Versteigerung, und nachdem 771 alle anwesenden Licitanten erklärt haben, keinen weitcrn /lnbot machen zu wolle,,, ,n Gegenwart der Pachtlustigcn von dem öicitationü - Commis-sär eröffnet und bekannt gemacht. Mlt der Eröffnung der schriftlichen Anbote schlißt der Lici-tationsact, und es wird bis zu dem Zeitpuncte, Wo von der compettnten Behörde über denselben entschieden worden scyn wird, kein nachtraglicher Anbot angenommen. Die Gefälls - Verwaltung behalt sich ausdrücklich das Recht vor, je nach dem Ausschlage der mündlichen oder schriftlichen Anbote die Resultate der Versteigerung für einzelne Bezirke, oder' jene für größere komplexe zu bestätigen, daher die für einzelne Bezirke verbliebenen Bcstdieter dadurch , daß für solche Bezlrte Concrctalanbote gemacht wurden, von der Verbindlichkeit ihrer Best-dote bis zur obenvahnten Entscheidung über den Licitationöact nicht enthoben sind. Mit der Be-' kanncmachung der Nichtannahmc eines Anbotes werden die vorläufigen Cautionen, odcr lZautlons-Depositen zurückgestellt. l(l. Wenn mehrere Parteien in F^lge eines mündlichen 7lnbot p r e i s ^ rt Taq b,^'!u" wcl- dcö der Bezug der Gemeinde, und _________________' _________. ^ ^. s^..s. . Steuerbezirkes, ^^^^^ des für den Zu- f«, d.e Ver. für den -------------------------- ^ ^ ^^^^ ^^/^m'i^tlr^^^ zehrungs. Geme.nde- Zusammen ,^^^ eingebracht Z N^mc^H! besteht, v^pachm ten Percent^ Steuer Zuschlag________den Versteigerung werden °^ MUM. Mt. Einthcilu^. wl.d. Äusmapes. ^ .^ , ^ ,^. , ^ ^ können .,.,,. ,^ ! »x»"^^ x » q..mi»dc Oc.r, wrii- « Umgebung Görz W°m ^ «.««l -j '^ - 2W«. ^ ^ '""'/«Uhr »^isch^^^^^ Fleisch — ^'" —' — — ^6iH.> — ^ « Z.».)" Abends dcnv<,'!ld,m^cmnndc- 3 Canale Wein — 4174 »8 - - 4174 45^ - Vorstand abgesondert Fleisch - 734 12^ - - 734 12 ) 3 verpachtet. 4 Tollmein und Kirch- Wem — ^M»4 ^ - - 8W4 »" S , bis 7. Oct. ...I 1 und 2. Die heim Fleisch — "">> 6l»: — ^ 6^1^> .«l s >, ^- ^"- I^N ti Nln- Etemrbezirle d. Stadt 5 Flitsch Wem — 2UW - -" — NlW — ?R ! ^«ÜU ^,,^ Wrz werden mn ver^ heisch - 4W - ^ - 400 - >^ ! Abends. mnin«t.>^ « Gradisca Wem — !«8W —! — — lWUN — ^ N ' i,„i Pach,m,b°«, 7 Cormons Wcln — U20N -Z — — lj^m» ! ^ ! .m,, .„.gem".»,.«,. Fleisch — 8W —^ — - ttlw - ! 3 8 Monfalcone Wein Zehn Pcrcmt für dic 8 StadtgtM.Ml.nisalcl)lu i / »^ ! und die Hailptgcimmd» St. Petcr am Isonzo, ^. "" bis 8. Oct. Fleisch Fünfzig Percent für di. 8ll5 — 278 ..in. 9^, - 5023 12 — - 5023 ,2 Fleisch - 4Us Fi. - - 488 3b . Formulare eines schriftlichen Offertes. :j>: (Von Innen). Ich Endesgefertigtcr biete für die Pachtung der allgemeinen Verzehrungssteuer sammt dem all-fälligen Zuschlage von (folgt die Angade d>r ^teuerobjecte) in dem Stcuerbezirke (folgt der Name des Steuerbezirkes) oder in den Steuer-bezuken (folgen die Namen der Steuerbezirke) für dle Zelt vom .... i8 bis ... ^° ^^, IahrespachtschiU.ng von ..... (Geldbetrag in Ziffern) das ist: (Geldbetrag in Buchstaben),' wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die in der Ankündigung lläo.....und in den eineingesehenen, daher mir wohlbekannten Pachtbe-dingn'ssen enthaltenen Bestimmungen genau befol« gen werde. Als vorläufige Caution lege ich im Anschluss^ den Betrag von .... Gulden . . . Kreuzern bei oder lege ich die Casse-Quittung über das erlegte Vadium bei. l.......am..........18 .... ^ (Eigenhändige Unterschrift mit Angabe des (iha ' rakters und Wohnortes) (Von Außen). (Nebst der Adresse der Behörde, an welche das Offert eingesendet wird, und Bezeichnung des Ve-träges des beiliegenden Geldes oder der Amtö-qmttung) Offert für die Pachtung der allgemeinen Verzehrungssteuer sammt Zuschlag in dem Steuer-veznke oder in den Steuerbezirken (folgt die ge« naue Bezeichnung der Eteuerobjecte und dcS Gteucrbezirkcs oder der Steucrbezirke). K. k. küstenl. Camera!-Bezirks-Verwaltung. Gö'rz am 20. September 1850. Z- 1568. (2) . Nr. 90l. C d , l t. Von dem k. k. Vezi'ks.-tzvUegialgeächle Rad-m^nnödorf lvild l)iermlt bekannt gemacht, daß aUt Di.'jeni^en, welche an die iUellassenschan der am 6 Juli d. I. uelsiolbenen Helena Malli, Neißgärbets-^uwe zu Nadmannsdorf, als Gläubiger eine ssvl-„ "ng zu stillen habe", zur Anmeldung u„t> D^r '"""ü derselben den 2. Ouoder d. I., Uvlmitlagtz d « ^ ^)r vor diestm Oklichle zu e,scheinen, oder ,tickend ihr Anmeldungsgesuch schr'f'lich zu über> Verlass '""' w.drigens diesen Glaub,gern an die wenn sie durch d.e ^zahlu.,g a... lt r Ä.^ gerungen erschöpft nNttde. ke,n wei ^.anH'^H,^e, als in so wn ihnen e.n am Nadminnsdorf Z. 18^3. (3) Nr. 139,. Edict. Nom k. k. Aeznksgelichte Umgebung Laibach's wird hicmit kund gemacht-. Es sey über Anstichen der Frau Maria Anna, velwiiwelen Tcuschcl, d^nn deö Hern, 8r^nj ^">' schel, als bedingt eldse>lla»ten Erben zu dem Nack-lg am l. September 18)0 ul> inl««lnt(, verstorbenen Nealilat«nbtsilie>ill und Kra-merin Franzisca Teuschel. zur Olfoisckung. des Passiv und Allivstandes die Tagsatzung "Ul den 22. ^tloder l. 2» l'n'ih um 9 Uhr vor dic,em Gc. lichte angeordnet, wobei alle Jen,, welche auf denselben aus was immer für einem Recklsgrunde ün-sp.nche zu haben vermeinen, solche bti den Folgen des §. U14 a. b. G. V. anzumelden und rechtsgel. tend darzulhun, Jene aber, welche in denselben schul- den, aber den Schuldenstand bei sonstiger Gewalt»' qung der Klage zu liqmdiren haben. -N. K. Gezilksgelicht Krainburg den l0- ^ep' lember »850. ^________. 3^1852. (2) ^ ^ ^r. 549. (5 0 n v 0 c a t i 0 n s . <5 d i c t. Von dem k. k. Bezirksgerichte Stein wl.d be. kannt qcgebm. daß alle Jene. welche auf den Nach. laß des am 5. Juli l. I. zu Glm,, Haus^N.. l2 oc.storl'enen Hüblels, Anlon Paloune, enicn Anspruch zu stellen vermeilien, zu der auf den 2. November l. I.. um 9 Uhr F'üh, hlergerlch's angeordnelen Li-PudilUngK. und Abhattt'lul'gstagsatzung so gewiß zu er,cheinen haben; als wiorigens ditselben die Folgen detz §. 814 b. G. iü- sick selbst zuzuschreiben haben würden. ! Stein am 24. August !ä50. 772 Z. 1847. (2) Nr. 2327. E d i c l. Vom k. l. Bezuksgcrichlc Steil, wird hiermil bekannt gemacht: Es habe Joseph Supanz von Stem, gegen die unbltannt wo befindlichen Johann und Elisabeth Alli^, Matlin Camemch, Joseph Alton, Gregor Zupanc, Maria und Thomas Debevc, Ka-ll'arina Lakan«in und Lukas Pettii die Klage aus VtliUirt» und Esloschtnelklärung nachstehender, aus scinem in der Stadt Steiner Voistadc Schult gelegenen, im Giundbuche der l. f. Stadt Stein suli Urb. Nr. 25, Necl. Nr. 23 vorkommenden Hause samml Garten haftender Satzpostcn, als: a) des slir Johann und Elisabeth Alli« seil l. Juni I??ä hinsichtlich der darin v»ltl)mmen0cn PaI. ^7. August lÜUi, Ps. l0!> fi. 9 kr.; «) des für Gregor Supanz ob l46 s. intabulillen Schuldscheines Ü0l, dann des für ebcn dilsen im Cx^culions- wege ob l^6 fi. sammt Hmsen votgimelklell Ver« sahlungsprolocoUs lll. 20. Augu>i ltt01 ; <) des fnr Maria und Thomuö Debcuz inladulirlcn Schuldbriefs ^l. 13. ^eltNlbel l80t, p:. 100 fl. «. N. ; g) deß für die (^alhalina vuk.mzhin lnladulil.'lll Scduldblitss . 19., int»l)l. 2l. Oecembel 1804, pr. 5l fl. L. W., und rndllch l») des für Lucaß Peliio inlabulirle i Schuldbiuss Uy-, vor dilsem Meuchle angf0ldi>el wo»den i>l. Da der Aujenthallsort der Geklagten oder ihicr aUl^Uigen Nechlsilachiolgcr diei.mGellchlc unbltannl ist, nod sich dieselbe»! rlell.icht «uch »n»ßcr ten k- t. E»bl^u>den d.siüdcn, so wurde ihncn der hiesige G.sl-wi,:h und Realitatendlsil^cr Hlrr Il.'l).,iui ^)edcuz alb l^llrawl besleUl, mit welchem dicse ^irchlosachc nach iUoischlift der für duse Länder l.'lstth«»dei, 4 l>. G. B. sich selbst zu» zuschreiben haben würden. Stein am 25. August 1850. Z. 1850. (2V Nr. 543. (5 d i l ,. Aon dem t. k. Bezirlsgenchle Slcin wird be-kanl'.l gegeben, daß al'c Jene, welche auf den Uer. laß der am 21. Febluar l. I. zu Hllne »nli Haus Nr. 11 ve'stordenen letigen Maria Klßisnig eiuen AnsplUch zu stcUen venncinrn, zu der au, den II. November l. I.< um !) Uhr Früh, hiergclichtS ange-vldnelen <>ibhandlungslagsatzung so gewlß zu erscheinen haben; alS widligrns dieselben die Folgen des §. 814 b. G. iü- sich srldst zuzuschreiben yal'en wülden. '"'' ' Slein am 22. August ^8ä0. >z^?839. l.3) . Nr. 3^8, <5 d ' c l. ^on dein geferliglen k. k. iüezilisgelichle >vi>d hiemil bet.ulnl gemacht, daß, nachdem bei der in der 6lecutwnss,.che ter Henen Pcler und Joseph Niller v. Pa^laruz^i gegen Hcirn Wenzl v. Abramsberg wegen »W fi. (i. M., von dem k- k. liandesgeiichle Üaibach am2. Juli 1850, Z. 7209, zur erelulwen ßellbietung drs auf 89«3 fi. (5. M- gerichllich ge» schälen landläflichen Ouies Trilleg auf den 2. September d. I. ausgeschriebenen ersten Tagsatzung ke,n Kauflustiger erschienen ist, die zweile auf den 7. Oc> lober l. I., und die drille auf den 11. November d. I. ausgeschriebene Flilbiellmgstagsatzuna, an den benannten Tagen jedesmal um 10 Uhr Vormittag vor diesem k/t. Bezirksgerichte abgehallen werden wild. Die Licitalwllsbedingnifse, das SckähungßpsO' tocoll und der Landlaftlertract Iie«rn bei diesem t. k. Bezirksgerichte zu Jedermanns ^msichl bcrcil. K. K. Beznlsgerlcht Laibach ll. Section am 12. September 1850. Z. 1865. st) Kost- und Wohnorts-Anzeige. Nr. 44 am alten Markt, im 2. Stock, werden 3—4 Knaben auf ganzliche Verpflegung genommen, welche stets unter der Aufsicht ihres Hauslehrers seyn werden, und auch in der Musik Unterricht erhalten. Näheres hierüber wird taglich von !> Uhr früh bis « Uhr Abends (bis 4. October noch in der deutschen Gasse Nr. l?5 im I. Stock rückwärts) ertheilt. Z 1521. (l4) Kundmachung. Das Großhandllmgshaus D. Zinnen H? Gomp. in Wien macht hiemit oie Anzeige, daß bei der durch dasselbe garant,rten, und in Ausführung begriffenen Ausspielung Ver 4 Uinshäuser Nr. 45«, 45», 453, 458 zu Baden, kein Rücktritt Statt fmdet, und daß die Ziehung dieser Lotterie unwiderruflich ^^. am 14. November Ill5tt vor sich gehen wird. Die reiche Ausstattung dieser Lotterie, uno die für die Theilnehmer so vortheilhafte Organlsl'rung des Planes, haben eine höchst beifalllge Aufnahme im Pu-bllcum gefunden; daher es den Unternehmern möglich ward, dle Durchführung dieses Geschäftes in dem kurzen Zeltraume von 6 Monaten zu bewirken. Der Haupttreffer besteht in den vierZinshausern Nr. 452,453,457,45«,«Bade«, oder dafür fl. 2OOgOO, «2,iwtt 7 detto „ ft. 1tt,tttttt . . . ,. 7tt,tttttt 7 dtto „ ,. 30"l>..... it3,«UU 7 dttto . 2^"" . 17,3tttt 7 detto „ « ^l^^lZ . . . „ 12,«, 4«>, HO c Die Lose sind m tt ?ll'thcilll>,gei,, uud ebe» so viel Falbe» eiogethe'lt: s,^. elilhalcen auß,«' ihren fon-auftlldei, Nullimem auch zwei rothssedruckte Zahlen für /R«n>»i und Nxtrattl, und es gewahrt der Besitz ,,nes koses aus eiin'i' beliebige» ?lbtl)eilul!^ odcr F^lbe, die im P,a„e «äher bezeichneten gloßei, Vortheile, während durch die Theilnahme mit tt Losen (Emes anz jedcr ?lbtheill»»,g) der Haupttreffer pr. fl. 3«O,V<>0, dam ein Treffer . . „ „ ZI,Ott« ein Tlmbo . . „ „ RßZ,QttQ ein 3lmbo . . „ „ HOldQ ein 3lmbo „ „ 25O«> ein Ambo . , „ «8«VO ein Ambo . , „ l3OO und ein Ambo . . „ „ . October d. I. deschalb in frankirten Briefen bei ihm anfragen (also das sterinae Porto nicht scheuen), ein «iche außer Acht z« laffeudes Anerbieten nnentgeltlich zn machen, welches für den Anfragenden schon im nächsten Jahre ein jährliches Einkommen bis zu ,U,OUU Mark, oder viertausend Thaler Preußisch Court, zur Folge haben kann. Lübeck, im September l85U. Commissions-Viireau, Petri-Kirchhof Nr. 308 in Lübeck. 773 Z. 1873. (!) Nr. !W34 ll.l l-Mj^lll. Kundmachung betreffend die Verpachtung des Be-Zuges der allgemeinen A erzc hrungs-stcuer für das Verwaltungsjahr 1851. Von dcr k. Cameral - Bezirks - Verwaltung Capo d' Istria wird bekannt gemacht, daß dcr Bezug der allgemeinen Verzchrungssteuer in den aus dem bcifindigen Ausweise . ^ zu ersehenden Eteuerbezirken und uon den nebenbei angegebenen Steuerobjecten, so wie dcr Bezug der einigen Gemeinden bewilligten Zuschläge zu der allgemeinen Werzehrungsstcuer im Wege der öffentlichen Versteigerung unter nachstehenden Bestimmungen in Pacht ausgeboten wird: 1. Die Pachtverhandlungen werden bloß auf ein Jahr, d. i. auf das Verwaltungs - Jahr 1851, mit oder ohne Vorbeyalt dcr stillschweigenden Erneuerung gepflogen. 2. Aus dem angeschlossenen 'Auswelse sind auch die Ausrufspreise für die einzelnen Pachtbezirke und Steuerobjecte, so wie die Standorte und Tage, an welchen die Pachtverhand-lungen vorgenommen werden, zu entnehmen. 3. Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, der nach den Gesetzen und der Landesverfassung hievon nicht ausgeschlossen ist. Für jeden Fall sind alle Jene sowohl von der Uebernahme als von der Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens mit einer Strafe belegt, oder weiche in eine criminalgFrichtlichc Untersuchung verfallen sind, die bloß aus Abgang rechtlicher Beweise ausgehoben wurde. Jene Individuen, welche zu Folge des Strafgesetzbuches über Gefallsübertretungen wegen Schleichhandels oder einer schweren Gefäils-ü'bcrtretung in Untersuchung gezogen und gestraft, oder wegen des Abganges rechtlicher Beweise von dem Strafverfahren losgezählt wurden, sind durch sechs, auf den Zeitpunct der Ucber-tretung, oder wenn derselbe nicht bekannt ist, dcr Entdeckung derselben folgende Jahre als Pachtungsbewcrber ausgeschlossen. Ueber die persönliche Fähigkeit zur Eingehung eines Pachtvertrages überhaupt hat sich dcr Pachtlustigc vor dem Beginne der Pachtung über Aufforderung der Gefällsbehörde mit glaubwürdigen Documenten auszuweisen. 4. Wer im Namen eines Andern einen Anbot machen will, muß sich mit der gehörig legalisirtcn Vollmacht seines Machtgcbers bei der Commission vor der Licitation ausweisen, und dieselbe ihr übergeben. i>. Diejenigen, welche an der Versteigerung Theil nehmen wollen, haben einen dem zehnten Theile des für die Vcrzchruugssteuer und für den Gemeindezuschlag (wo ein solcher bewilligt ist) zusammen festgesetzten Ausrufs-prcises gleichkommenden Betrag in Barem, oder m öffentlichen Staats-Obligationcn, welche nach lhrcm zur Zeit des Erlages bestehenden Bör-^nwerthe, angenommen werden^ der Licitations-"nnsswn als vorläufige Caution zu erlegen. tical-Bi l ^""" ^" "'" einverleibte Prag'ma-,i.'u^.> s«^"^'"^""^ mit Beibringung des wa^^ ^er Landtafel-Ettractes, N aa ber t^'^uN'ge ^mion sicherzustellende Annehmbarkett d^ Schatzungsacte der legt seyn muß. Zur Erleichterung jener Versteiaerunaslu^ stigen, welche bereits Verzehrungssteuer-Pächter sind wird gestattet daß in Betreff derjenigen ^'rsvnen, welche m dem Gebiete derselben senden Bezirksbchörde, in deren Gebiet die s//V"'"gssteuer-Versteigerung, an welcher Steu ," nehmen wollen, Statt findet, linen zirke l, ^k oder mehrere Vcrzehrungssteuerbe-tion d^. ^pachtet und ihre dießfällige Cau-pavier n ^ 5^ baren Gcldcs oder in Staats-N en ^//5" baben, statt einer neuen vor-^"'^Ultlon, lediglich eine Erklärung ge-, ""geno i,t, daß sie ihre. für dic gegenwärtige' (Z. Amts,Blatt Nr. 224, P. 30. Sept. 1850.) Pachtung bestellte Caution vorläufig für ihre künftige Verpflichtung ausdehnen. Es muß jedoch in diesem Falle der betreffende Pächter und beziehungsweise Pachtlustige durch eine an dem Tage der Pachtversteigerung ausgefertigte Bestätigung dcr competcnten Bezirks-Verwaltung nachweisen, daß er mit keinem Pachtzinsrück-standc von der von ihm bereits gepachteten Ber-zehrungssteuer aushafte, und daß auf die von ihm als Caution dieser Pachtung gewidmeten ämtlich aufbewahrten Geldbetrage und- öffentlichen Obligationen von keiner andern Person ein Verbot oder Pfandrecht erwirkt sey, und über-dieß muß derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Caution ausgestellte Urkunde über die Widmung des baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caurion für seine gegenwärtige Verzehrungssteucr - Pachtung geleistet wurde, für die Pachtung, welche er eingehen will, und welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Versteigerungs-Commission überreichen, und dieser Commission auch die ihr ausgefolgten, für die gegenwärtige Pachtung vinculirten öffentlichen Obligationen sammt dem bezüglichen Erlagscheine oder die Quittung über die hiefür erlegte bare Caution und die Empfangsbesta'ti gung der Staatsschulden - Tilgungsfond-Haupt-casse, wenn die bare Caution bei dem Tilgungs-fondc fruchtbringend angelegt wurde, über-gck», ^ . <5. Die im Ausweise benannten Steuer- u. rücksichtlich Pachtb.zirke werden zuerst einzeln, und zwar, wenn in einem Bezirke zwei oder mehrere Steuerobjccte zu verpachten sind, diese beiden oder mehrere Objecte zusammen ausgebolen, es wäre denn, ,dasi kein Anbot für alle Objecte eines Pachtbezirkes gemacht werden sollte, in welchem Falle auch Anbote für einzelne Steuer-Objecte des betreffenden Bezirkes angenommeil werden. Die Gemeindezuschläge, wo solche bewilligt sind, werden immer vevenu mu dcr Verzehrungssteucr ausgebotcn, und gesonderte Anbote für die Gemeindezuschläge werden niemals und unter keiner Bedingung angenommen. Nach geschehener Versteigerung der einzelnen Pachtbezirke ist es den Pachtlustigen gestattet, mündliche Anbote auch für die Pachtung zweier oder mehrerer, Bezirke, in so fern sie bei derselben Tagsatzung ausgeboten werden (was aus dem beiliegenden Ausweise ersichtlich ist) und unter dcr Voraussetzung, daß die Con-cretal-Anbotc den Betrag der für die betreffenden Bezirke erzielten einzelnen Mcistbote übersteigen, gegen dem zu machen, daß sie auf die im ^' 5 dieser Kundmachung bezeichnete Art die vorläufige Caution für alle jene, Bezirke, für welche der Gesammtanbot gestellt nM, erlegen. Wenn in dem mündlichen Concretal-Anbote auch cin.solchcr Steuer- oder Pachtbezirk enthalten ist, für den bei der Einzel - Versteigerung kein Anbot gemacht wurde, so wird der Concretal-Anbot nur Mter der Bedingung angenommen, daß derselbe wenigstens der Gesammtsumme der für die im Concretal-Anbotc enthaltenen Bezirke 'estgesctztcn Ausrufspreise gleichkomme. 7. Eben so ist gestattet, schriftliche Anbote für die Pachtung des Verzchrungssteuer-bezuges einzureichen, und zwar für die Pach-tung bloß eines oder mehrerer Bezirke, in so fe»-n solche bei derselben Tagsatzung versteigert werden, wobei der Offcrent auch die Bedingung stellen kann, daß sein Anerbieten nur für den Fall gelte, wenn ih" der Bezug der Verzehrungssteuer für alle Bezirke, ftir welche er den Anbot stellte, ohne'Ausscheidung ü-gend eines Bezirkes oder Steucrobjectes überlassen wird. Für zwei oder mehrere bei cincr Tagsahung zur Versteigerung gebrachte, Pachtbezirke können mündliche oder schriftliche CoM'ttal-?cnbote gemacht werden. . /,. ^ 8. Bei den schriftlichen Anboten ist Folgendes zu beobachten: ?ioA "' ^^ ^ " ^ ii) Dieselben müssen mit dem,"3tt M^ §.' 5 dieser Kundmachung als Cautions-Deposicum bestimmten Betrage in Barem oder in össentli-chen Staats- Obligationen belegt oder mit dem Beweisc verichcn styn,daß dieser Betrag bei einer Acrarial-Casse oder «i'uem Gcfällscimte im Baren oder in Staalspapicren erlegt worden sey. , Wird die ro'.läufige Cauüon mittelst einer einverleibten Pragmatikal- Sicheri>'ttö- Urkunde geleistet, so muß dieselbe sammt den übrigen im Puncte 5 angegebenen Instrumenten mit dem Offerte vorgelegt werden. Dermalige Verzehrungösteuer- Pächter, welche eine schriftliche Offerte überreichen, und von der ihnen im Puncte 5, zugestandenen Erleichterung Gebrauch machen wollen, haben die dort erwähnte Erklärung ihrem Offerte anzuschließen. j») Die schriftlichen Offerte müjsen der oben im Puncte «aufgestellten Regel geniäs; alle Steuer objecce der un Offerle begriffenen und genau zu bezeichnenden Pachtbezirke umfassen, zugleich den für alle Pachtbezirke angebotenen Betrag mit Zahlen und Buchstaben genau ausdrücken, und sind von dem Anbotsteller mit seinem Vor- und Zunamen, dann Charakter und Wohnort zu unterzeichnen; Parteien, welche nicht schreiben können, habcn,oäs Offert mit ihrem Handzeichen zu un-lerfertigen, und dasselbe ncbstdcm von dem Na< mensfertiger und einem Zeugen unterschreiben zu lassen, deren Charakter und Wohoott ebenfalls anzugeben ist. Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte beizusetzen, daß sie sich als Mitschuldner zur nngetheiltcn Hand, nämlich Einer für Alle und Alle für Ein. n, dem Gefälls- Aerar zur Erfüllung der Pachtbedingungen verbinden. Zugleich inusscn sie in dein Offerte jcnen Mitoffercnten namhaft machen, an welchen auch allein dic Uebcrgabe deü Pachtobjectes und im gegebenen Falle die Auf' llmdl^ullg des Pachtvertrages geschehen kanu. c) Diese Anbote dürfen durch keine der gegenwartigen 'Kundmachung oder den Licitationü-dedingnisjen.entgegenlaufende Klauseln beschrankt ft.yy/vielPO müssen dieselben die Versicherung elttlMcn, das; sich Offcrent allen Bestimmungen diescr Kundmachung fügen, und die ihm genau bekannten Pachtbcdingnisse (welche daher vorläufig bei den im Puncte l! dieser Kundmachung genannten Behörden und Gefällsorganen einzusehen sind) pullctlich befolgen wolle. ' ^) Auf dein Ulnschlage des schriftlichen Offcr« tes mWy v.on A,u,tM, nM,der Adresse der ^ Horde, bei welcher daVÖfferl zu überreichen M, dcr Tteucrdezirk. oder die Smierl'eznke, ^ nachdem das Offnt nur auf <5>ne,. /der mchrere Bteuerbezirkc gerichtet ist, g«.au und deutlich an« gegeben werden. Das Formulare eines schriftlichen Offertes ist Moff Anlage : j: ,u ersehen. ,n:,'^l). Die schriftlichen Offerte werden nach geendeter mündlicher. Versteigerung, und nachdem alle anwesenden Licitaltten erklärt haben, k.luen weittril ?lnl?ot macheu zu wollen, in Gegenwart der Pachtlustigen von dem Licitations - Commis- z« sär eröffnet und bekannt gemacht. Mit der Eröffnung der schriftliche» Anbote schließt der iiici-tationsact, und es wird bis zu dem Zeitpuncte, wo von der competentcn Behörde über denstlben entschieden worden seyn wird, kein nachträglicher Anbot angenommen. Die Gefällö - Verwaltung behält sich aus' drücklich das Recht vor, je nach dem Ausschlagc der mündlichen oder schrijtlichen Anbote die Resultate der Versteigerung für einzelne Bezirke, oder jene für größere Complexe zu bestätlgen, daher die für einzelne Bezirke verbliebenen Bestbicter dadurch , daß für solche Bezirke Concretalanbote gemacht wurden, von dcr Verbindlichkeit ihrer Bestbote bis M oberwähnten Entscheidung über den Licitationsact nicht enthoben sind. Mit der Be- kanntmachung der Nichtamiahme eincS Anbotes werden die vorläufigen Cautionen, od»r Cautions-Depositen zurückgestellt. 1U. Wenn mehrte Parteien in Folge eines mündlichen Anbotcs zusammen Bestbleter geblieben sind, so haben dieselben ebenso, wie es oben Punct 8, liu. d) für schriftliche Offerte bestimmt wurde, denjenigen unter ihnen namhaft zu machen, an welchen auch allein die Uebergabe de6 Pachtobjectes und im gegebenen Falle die Aufkündigung des Pachtvertrages geschehen kann. Würde die Zustellung dcr Aufkündigung des Pachtvertrages von Seite des Aerars wegen Ab« Wesenheit des Pächters oder des Bevollmächtigten nicht rechtzeitig geschehen können, oder die Ge-sällsbchö'rdc die persönliche Zustellung nicht pas- send finden, so soll die Ueberreichung der Aufkündigung bei der betreffenden Steuer-Bezirksobl-ig-keit, und falls die Pachtung mehrere Bezirke umfaßt, bei einer oder der andern Steuer-Bezirks-odriykelt zur weiteren Verständigung der Partei die Wirkung der persönlichen Zustellung vertreten. 11. Die allgemeinen Pachtbcdingnlffe können beider k. k. küstenl. dalmatinischen Finanz-Landes-Direction und bei d?n k. k. Cameral - Bezirks-Verwaltungen, dann den Ol^rn der Fi-nanzwache des Küstenlandes in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. 12. Die Licitation beginnt an dem festge» setzten Tage, pünctlich um di: 9te Stunde Vormittags. Capo d' Istna am 2U September 1850. Ausweis ' kr I si. > kr l_____________j k°m.,n Stadtgemeinde Cap od'i stria Wein mit 10°/, 11992 43^, 1199 1«'^ 13192 —'), Branntwein >> 25°/ 62U 21 155 « 775 30 Fleisch » 5tt«/^ 2285 18'^ 1142 39'^, 3427 57^ Grundsteuer - Bezirk Capo d'Istria Stadtgemeinde Mug^ia ^ ^.^ ^^^^ .^^ Dol'na Branntwein » 5»'/ 73 54 3« 57 1N> 51 unverändert in der ehemaligen Fleisch , 5«»/ 242 32 121 »6 363 4s .uV jw Eintheiluug des polit. B.zirkes. Alle übri^n Osmcin- den u»b Orlschaftcu dcs Steuer - Bezilkc«!!, mit AuSnahmc der Hpt.-GcmcilldeDollna Wein ^ 4186 58 '^ — — 4186 58'», .2 Branntwein ^ ohne ZN8 ^9 - — IU8 49' ^ ,. V Fleisch > ___281 23 - -, 28123 ^ « 1 ___________ Zusammen .... . . - - 2l859 7 2758 35 ^461742^ D. <» Staotgcmeinde Pirano - " Wtin - 5547 45 — — 5547 45 3 " ^ Branntwein mit 75°/"« 345 4tl 259 19^ «N.> 5^. Z ^ o Grundsteuer-Bezirk xieisch „ 75^ 1921 20^ 1441 —'^ 3362^21 Z " - Pirano All, übrigen auswär- ' ^ ^ " " unveränderlich nach der Einthei- tigcn Gcninildcil u«v z N ^» ^ lung des ehemaligen politischen ^^Qf.? ^"' z H3 Bez.lkcs. Wein - ' I«»5 59'^ — - 1895 59'^ ^. " «ö Branntwein — «9 l7^ — - «9 »7',, K Fleisch — 440 38 — - 440 38^ ^ " ^ 2 ___________Zusammen .... ^ .... ltt2Ä7 4« 'l, 17W 2U 1192' «'<, ^ <^ ^ Grundsteuer-Bezirk Stadtgemeinde V L P'sino Pisino ^- ft " mit Einschluß der Gemeinden: Wein mit 25"/« 21W 35 549 8^ 2745 43'^ . ' "^ Bogliuno, Borietto, Bran.ttwein » 35°/, ' 2l»2 I 7U 4U'^ 272 43'j, ^ Brcst, Gradigna, Fleisch » 2N°/, 647 4l> 129 34 777 14 Z ^ Grobnico, Lettay, Alle auswärtigen Ge 3 Prevls, Susglievlza gcbilbcten Stmer'Vc' u. Vraana. zirtcs. ,,>... des ehemaligen politischen Be. Wein - 17W 39 .., - - N « 39^ »irkeS Aellai. Branntwein — ' 2^5 55^ — ^ ^^5 F5'^ / Fleisch — 459 3« - ^7^ 459 36 I __________Zusammen .... ... - 5^62 29 749 23 s62il 52 Grundsteuer - Bezirk Alb 0 na Wein — 2393 59 — — 2393 59 mit Einschluß der Gemeinden Branntwein — 146^58'^ — ^ 146 58'j, "'Berdo, Ccppich, Chersano, Los' Fleisch — 692^33/^ "^ ^ 692 33'^ liaco, Iessencwizza, Malacras< ca, Sumbcrg und Villanuova des ehemaligen politischen Bezirkes Vellai. ^^___l____________________^__________ 4 Zusammen....... 323331 " " 3233 31 ??3 Ol'jecce. vo„ dem'» Bezeichnung der A u s i u f ö p r e ^F'" /^" Ort Tag „i/':« w5l> . Namen d. ^>g der O^den, und ^u^. w ! ^ m stlm - ^., des "''^"^'"'^ <^,' u,"llia. surdieVel- für den . . ,. llche Offerte F,I' Zuschlags. ,v° e, '7'"^""^ zchiungs- l Gemeinde- Zusammen der vorzunehmen eingebracht ch^.euer bezirke.. "'b., ^ch«. .mP— ^^^ ^^ ..... 5 ^^^^^_____________ ........ ' . . si, I kr. I si, , kr, l si, l tr._______________k°W'.,. ^ .^l „, Stadt zjitl^," Rovigno Grundsteuer-Bezirk u>,d o,ssen Gebiet Rovigno Wein mit »2^ 4^,» 2l 5>19 35'l. 4849 56'^ mit Einschluß dcr Gemeinde Branntwein » 25!7u ^»7 ^5 NW 21'», 5>^,' Wein 377 lu — 377 IU ^ Branntwein <»<> 55 — - «0 5>5 5^,'^ Zusammen . .^ . . , 752U i)'^. I7U7 4l> «22? 5>«.!. ^ Stadtgemelnoc , »^ Grundsteuer.Bezirk Wein ^ " 2U5N 22 -^ 4 -"' 283^ 2^" 56 Branntwein -' »37 31 «^« '",— 137 3l <-> ' Fleisch — 208 15 ^^^^^. ^"15^ - ^. «__________^________Zusammen .... . . . 5^9N j - ' 354 <52 ^ > 5«44 j 52 '^ ^ ^ ' j/ Stadlgemcil,0e ^''^i " „ . ^ Dig na no , " ^.^/,'.,^ Grundsteuer-Bezirk Wein mit 1U'/« »38 ^ ' 83 48 921 49 ^ ^ 5 Branntwein >> 75^ 93 5'^ U9 48^ ,tt2 54 .M.^u^ M tzu idt,'! " Dignano ! Fleifck . «5Vo ^9 19'^ 483 53^, 1223 12^ ^ .^'^ ^ ' ^ Z <> "' Stadtgem.inde ^^N»p„?' N n.^H,» ^ mit Einschluß der GemeinVe Pola Altura, Eaurano, Wein mit ,57« l935 25'j. 2W 19'j, 2225 45 ^^ '^^^ " Fasana, Galcsano. Branntwein ^ 5<>^ 215 38^ IU7 49'l, 323 28 " o Lavarigo, B,stgnano, Fleisch „ 45^ ^7^ 4 ^g^ ^ ,.^2 58 " " «- Medol.N0, Montlchio, Alle Übngm Gcmem- I Peroi, Pola, mcindcn ,,. Ortschaft ^. ^ ^ Pomer, Premontore, lm dcs ^.wärtic, ' , -^ ^ Slssano und Stlgnano ^rkes ^> <- des ehemaligen politischen Be- Wein — ,72124 - — ,72^24"'"^^ ^ ^ zirkeö Pola. 'Branntwein - 265 44'^, - — 2«5 44'^ <- ?< " Fleisch - «w 29 ^> — - «!<> ^29^ ^ "" ^7_____________________Zusammen . . . .j. . . ^ .7 ' Grundsteuer-Bezilk Montona Wein ^- ^U83 1« — — ^053 l<» ,^^, ^^ 3^ unverändert nach der ehemaligen Branntwein ^ ^!> 53 — — 4U9 53 V ^nl> Eintheilung als polit. Bezirk. Fleisch — 986 51 — — 98« 51 >.n»p 8 ________________Zusammen . . . . . . ^ . 3480 j - j - j — s^348i, ^ __' Grundsteuer-bezirk Bujc We»n -— ^^^ »5 — — 3722 15 "" unverändert nach der ehemaligen Branntwein — .321 21 — — 321 21 " Eintheilung als pulir. Bezirk. Fleisch i — 1444 24 ^ ! — 1444 24 ^ 9____________Zusammen j . . . . j. - - > 5488,!.,^ ........^.^ j, — > 5488 ^j ^ .. ! , SladcglMeinde ^ ! « Wein mit 5°/« 1816 54 90 50'j, 1907 44'^ Pinguente Branntwein » 20"^ 62 l9 12 28 74 47 mi,^. Fleisch » 20«>« 255 54'^ 51 10 3(»7 4'^, ^legna^^^" """''"" n^^nw7^ ^I '^- ^'"'ch und Tibolc zirkcs. rk'!! Aschen Be. Wein - «70 52'j. - - «70 Ü2'j. i'^'s BeNai. Branntwein - 100 1?'j. - — ,«0 17'l, l Fleisch — ^ 44 — - 197 44 ^" Zusammen......j^,. 3104 1'^> 154 l 28'^> 3258 l 30 Formulare ein^^sch.if„^^^f. '! s: lVon Innen) Ich Endesgefertigter biete für die Pachtung fälli^nn'men Verzehrungssteuer ^^^ ^ ^u Ste3e?.^^l"g' "°" (folgt die Angabe dr Nam d-!"A in dem Stcuerbez.rke (f^ der bezirken sf.?"""bezirkes) oder .n den Steuer- ki, ^.>> . ^" die Namen der Stellerbezirke) für V'l 5)nl vom . Ii2 l,:^ 1« ». 23^>°°" -.-'^^^ ^'ff'rn) das lst: (Geldbetrag in Buchstaben), wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die in der Ankündigung tllio. .... «nd in den eineingesehenen, daher mir wohlbekannten Pachtbe-dingniffen enthaltenen Bestimmungen genau befol. gen werde. )lls vorläufige Caution lege ich im Anschlüsse den Betrag von .... Gulden . . . Kreuzern bei, oder lege ich die Caffe-.Quittung über das erlegte Vadium bei. .......am..........18 .... (Eigenhändige Unterschrift mit Angabe des Charakters und Wohnortes.) (Von Außen). (Nebst der Adresse der Behörde, an welche das Offert eingesendet wird, und Bezeichnung des Be-träges des beiliegenden Geldes oder der Amtsquittung) Offert für die Pachtung der allgemeinen Verzchrungssteuer sammt Zuschlag in dem Steuer« bezirke oder in den Steuerbeznken (folgt die ge« naue Bezeichnung der Steucrobjecte und des ! Steuerbezirkes oder der Steuerbczirke). 7?« ^ ^^—T^x----------------------------- Nr. 1 l243. nä Nr. 8U3l>. Kundmachung. Von der k. k. Camera!-Bezirks - Verwaltung Neustadtl wild bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer vom Wein-, Weinmost- und Obstmost-Ausschaute, dann vom Viehschlachlen und Fleischvel, taufe in den unten angeführten Gerichts- oder Steueramtsbezlrken für das Verwaltungsjahr 1851, mit oder ohne Vorbehalt der stillschweigenden Vertrags-Elneuevung, in die Jahre 18',2 und 185>:t,an dem nachbe-benannten Tage versteigerungsweise in Pacht auügebotcn wird, und zwar: in dem Bereiche der Bezirkshauptmannschaft TschcrnembI: """" In dem ganzen^mfan^ ^^ «d.e Versteuerung findet für den fur das ^. 5 . des Steueramts- Äubschank Fleisch Zusammen m dem Bezirkes der neuen Ortsg emelnden __^____—^ '^ ^ . ^ ' "" Amtölocale / Stockendorf, Adleschitz, Döblitsch, sollet, trudle, ^. V Kälbersberg, Loka, Maierle, Oberch, Petcrsdorf, V ^ "" . ,'1 , ^ ' Praloka, Radenze, Schöpfenlag, Schweinberg, Thal, »« ^ '" " ^ernemvl . Tanzberg, Tscheplach, Tributsche, ^ernembl , Unter- n Z ^" / lag, Weinberg, Winkel, Vornschloß, Weinitz und ^ K ^ ^ ! Wuttarei ............ 28tt « ^ tz Gabrouz, Gradatz, Hrast bei Iugorje, Kerschdoif, > ^ r2 ^, ^ »w <.. , i .^ / Kraßinz, Loquitz, Mottling, Perbische, Podsemel, ^ ? t2 ^ Mollllng ^ Primostek, Radovitsch, Nadomtza, Rosalnitz, Se. "3 ^^ f mitsch, Sleindorf, Streklovitz, Sodieverch und Wu- N ^ . " ^ schinsdorf............ 3085 j - ^W0 " > 4"85 .__ ^ "" ^ Zusamnlcn .... 58!N - »!»»« - ! ^82, _ " E ^ I__ Z Vor dem Tage der mündlichen Versteigerung weiden auch schriftliche, mit dem INA Vadium belegte, mit der Bezeichnung der Pachtobjctte an der'Außenseite versehene, versiegelte Offerte zugelassen. Solche schriftliche Offerte müssen aber, und zwar vor dem 5. October 1850 bei der k. k. Camera!-! Bezirks-Verwaltungs-Vorstehung in Ncustaotl eingebracht werden. In denselben kann fernes der Anbct für einen oder für beide Steuer veznke gemacht werden; nur sind die Anbote für jeden solchen Bezirk abgesondert zu beziffern, und zugleich mit Worten anzuschreiben. Bei der mündlichen Versteigerung haben die! Licitanlen für jene Steuerbezuke, um welche sie zu concurriren gedenken, den zehnten Theil des Ausrufspreises vor ihrem Anbote als Vadium zu erlegen. Gegen den Schluß der Versteigerung werden auch die drei Steucrbczirke zusammen ausgerufen werden. Sämmtliche Pacht- und Licitationsbcdingnisse können bei dieser Cameralbezirl's - Verwaltung, oder bei den genannten Steuerämtern, oder endlich bei den k k. Finanzwach - Commifjarcn ln Mottling und Weinih eingesehen werden. Diese Bedingnisse find übrigens die gleichen mit jenen, welche rücksichtlich der Verzehrungssteuer-Pachtungen in Kram und namentlich in dem A'mtsblatte der »Laibacher Zeitung" Nr. 202, 2. (I) Rr. 52 E 0 i c t. l Von dem gefertigten k. k. Bezirksgerichte wird hiermit bekannt gegeben: Es sey zur Vornahme der von dem hochlöblichcn k. k. Landes-gerichte Laibach, als Abhandlungs-Instanz, bewilligten freiwilligen vcrsteigcrungöweisen Veräußerung des in den Verlaß dcr Frau Amalw v. Eolerus gehörigen, auf 4110 st- 2" kr. ge. richtlich geschätzten Hauses jammt Garten ln der^ Karlstädler. Vorstadt Conscr. Nr. 24, die Tüg.-sahung vor diesem k. k. Bezirksgerichte, bei wel-chem die darauf bezüglichen Llcitatwnöbeding-Nisse uild der Grundbuä S^xtract zu Icdermanl>b Einsicht bereit liegen, auf den «9. October d. I., Vormittaa um 9 Uhr bestimmt wmden, wobei die Kauflustigen zu erscheinen hiermit eingeladen werden. K. k. Bezirksgericht Laibach, II. Section am l«. Juli 1650.____ 5II4 97^(71" N^l37l377. Edict. Von dt,n k. k. Äczilksgesi^le Slci!, wild der linbc-k.nnu wo dcsil'dlichcn Hele»^ Lukanzi,,, PtinulS Ko^ r^schiz und Hhomas P^olipnig hieimil eritiücil ^ ^^' l)^t!l die Ehrleu^e Joseph und Hl'Iei^' Gllgurz vo>^ Sltin wlder sie die Hl^e auf iUcr^hil > und <5l< loscbt'll . ^itlalUlig nacl)fte^i,dc, , al.f dem in drr S-adi Sleixer Voist^dl Schult »ul) Hr, 52 ^lcglliei', im GlUildbuchedel l.f. El^di Srei^«»I»Uld. ^)tt. l3^, Rcl'. Nr. 12l ucrkommenden Hause st'mmt dazu <)et)0 liqen Gclnci,!dc.niil)eilcn l!il.,bullll,n Satzposten. als: u5 lrr sti< 2l). Febr. l?88 zu Gunsten der Helena llul^iizm iür ein (iapit^l von 28 fi. l>af'e>'de!i Schuldodliqalion ) dcs seit ll). August 179^ für del, Plimus .«^ soscki^ haftendcn Cchulddlicss vom 9- "U^jt l?92, ps. 60 si. u.,d <-. dts selc l. Sevtlmbcr I8l)^ für den 6l)0inas Podlipiuk i,ua^ulil:rii Echuldvnels vom li.^um l80^» pr. 3U0 st. i!. W. üde»l.ichl, »vulül'er die T^gsatzung auf den 7. November l. I>, Früh 9Uhr cm.qeoldnet, ui,d unter ^inem dc:, unbekannt wo besli'dlicheil Gtkl.,ü!<" der Hcn Johann Dedeiiz von Hteiii ^lö (^Ulaior anigrstcUl wuvdc, mit welchem dicse Rechtssache nach Volschlift des für diese ^n« der be!i