zur Laibacher Zeitung. .1-5 121. Zamstag den 9. October 18^1. vermischte Verlautbarungen. 3 >4Lo. (2) 26 Nr. 978. Edict. Von dem Bezirksgerichte Seiscnberg wird allgemein bcka»nt gemacht: Es sey auf Anlangen des Hcrln Johann Koschicschik, Realllätenbesltzers in Neustadt!, als aus dem Gesetze bedingt erklärtem Erben, zum Verlässe seines in Sei,cnberg den 4 Juli d. I verstorbenen Bruders Joseph Koschitschik (inSgcmcin Fisolner), auch Rcalitätenbcsihers, zur Erhebung des lehtcrn BermögenS-- und Schulden, siandes, und dann Verlaßabhantlung die Tag. sahung vor diesem Gerichte auf den 26. October d. I. cj Uhr Vormittags mit dem Bcisahc anberaumt worden, daß dazu sowohl die Verlaßgläu-bic.er und sonstigen Unsprechcr, als auch die Ver» lahschulo»>er zu erscheinen haben, als widrigens eie ersteren sich die Folgen deü §. 6,4 b. G. B. selbst zuschreiben mühten, gegen die lchtcrn aber sogleich im Rechtswege verfahren werden lvürde. Scisenberg am »ü. September »64». Z. »4äi. (2) " Ulxl,. Nr »l25. Edict. Vom Bczirt^erichte Nassenfuß wird hiemit dckc>n»t gell^aä't: Maria Qculilsä'ilsch vcn Tclsche lst aln 2>'. ^lp'il >d54 ad il»t^8^w gestorben. Da die geschlichen Erben derselben diesem Gerichte unbekannt sind, so tvcrdcn hiemit alle diljenigcn, welche an die Bcrlassenscdaft der Maria Daiii-tschilsch einen Orböanspruch zu haben vermeinen, auf. gefasert' dicftihre Ansprüche binnen cincm Jahre, sechs Wochen und dm Tagcn, von hculc an qcrcch» net, so gewiß bei dicscm GcriU'te scll'si oder du^ch gchdrig Bevollmächtigt? anzumelden, wi. drigcns d.is Verlaffensch.iscsgcschäft zwischen den Ersä/einentcn dcr Ordnung nacd ausgctragen, un^ jenen, dcncn cv nach dl.'!N Gesetze gebührt, ciügcanlwortct wcrdcn wind,,'. Beziilögericyt Nassenfuß ain '5. September Z. '464. (2) Nr. 759. Edict. Von dem k, k. Bezirksgerichte Idria wird b'cmit bck^tnil gemacht: Eö habe Valentin Pcr. Ler von Idria, uni die Einberufung und schinige ^o>cscsllärung scincä in dcm Jahre iU>« mit dcn ^anzcsischei^ Tnippcn ausmaschirten und seit die< lcr Zeit vcrmihlcn Sohnes Thomos Pergcr gc« beten. Nachdem in dieses GcsuH gcwil^gct, und für lhn Hcrr^i-. Ioh. Swoboda, k.k. Vcrgam^actuar zu Idria in Krain, als Curator aufgestellt worden ist, so wird derselbe hiemit aufgefordert, binnen einem Jahre, vom Tage dieses Ecictes, dicscm Bezirksgerichte, oder dem für ihn aufgestellten Eu« rator von seinem Leben und Aufenthalcsoite um so gewisser Nachricht zu geben, als wio,igcn5 nacb fruchtlosem Verlaufe dieser Frist auf widerholtcS Einschreiten zu seiner Todeserklärung geschritten werden würde. K K. Bezirksgericht Ioria am 29. Septem« ber___________________' Z. »466. (2) Nr. 2846. Edict. Von dem Bezirksgerichte des Herzogthumes lÄottschee wird hiemit bekannt gemacht: Es se» über Ansuchen des AndreaS Iaklilsch von Verderb, die executive Feilbietung der, dem Mathias Pu'. tre gehörigen, zu Obcrstiegendorf Haus. Nr. i befindlichen, auf »2« ft, gerichtlich geschätzten Rea« lität bewilliget, und hiezu die Tagfahrt auf dc» '9. October, die zweite aus duö» Nr. 7 liegenden, auf 2ao si. gerichtlich ge« schälten V^ Urb, Hübe. we>;en schuldigen >8^ ss. ia kr. bewilligt, und hiczi: die erste Tagf^hrt auf den 26. October, die zweite auf den 3o. Novem° bcr l. I. und die dritte auf ccn 3. Jänner ,842 mit dem Beisätze anberaumt, dcch die Realität erst bei der driitcn Fcilbicluüg unter dem Schäl, zungswerthc hintangcgebcn wird. Dc>5 SchätzungsprotoccN, der G'undbuchg. extract und die Licitationsbedingnisse könneu hier zu den gewöhnlichen Umtsstunccn eingesehen wer. den. Bezirksgericht Gottschce am 2L. September »841. 670 ^Z. l465. (2) ' Nr. »54g. Edict. Von dem vereinten k. k. Bezirkögerlchte Mi. chelstetten zu Krainburg wird den unbekannt wo befindlichen Maria. Helena uno Anna Suppanz, uuo deren ebenfalls unbekannt wo befindlichen Nechtsn^chfcl,;esn mittelst gcg?>nväit!gen GdicteS crin!icr<: (Zo habe gegen dieselben cie Maria Surranz von Wl?gle (Winkler»), die Klage auf Ber,ährt. und Erloschenerklärung der zu Gunstcn dicser Gcllagtcn auf lhrcr, der Staat-Herrschafl Michclstellen 5ndlungutagsahung auf den il, Jänner »842 B^rmiccag um 9 Uhr anberaumt wurde. Da dcr Aufenthalt der Geklagten diesem Gerichte un« bckannt ist, und weil solche vielleicht aus den k k. Erblanden abwesend sind, so hat «nan zu ihrer Bcnhcioigung und auf ihre Gefahr und Kosten den Herrn Stephan Terlscheg, Oberrichter in Zirk' lach, als lZura-or bestellt, mir welchem die an» ^rochtc Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-crdnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die Geklagten werden dessen zu dem Ende erinnert. dam,t sie allenfalls zu rechter Zeit selbst «rschcinen, oder inzwischen dein bestimmten Ver» t,ttcr ihre Rcchtäbehclfc an die Hanc» zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zn «nacveu, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, indem sie sich scnst die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst bcizumessen haben werten. ' K. K. Bezirksgericht Michclstcttcn zu Krain^ burg den i5. August 4Ü4». Z. ,^67. (5) Nr. 1.L7 Edict. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Sgg ob Pod. petsch wlrd kund gemacht: c.>s. «3. Eeptembcr lL^l, Z. »552, oen Herril Matthäus Kuscher von Neu-degg zum Vertreter dieses verschollenen Barlhlmä Ianeschilsch aufgebellt hat, so wird ihm dieses l^ie» mit bekaunt gemacht, und er mittelst gegenwärtigen Eoictes mit dem Anhange einberufen, dah er binnen einem Jahre so gewiß entweder selbst kr» scheinen, ober dieses Gericht auf eine andere Art von feinem Leben in Kenntniß sehen soll, als n widrigenö tür todt erklärt, und die zu seinem Ber« m^gen gehörige, der Herrschaft Kroisenbach l,"b Urb. Nr. l.W, Nect. Nr. 2l5 dienstbare, zu ^Ixlnoniv« 5ul) O)N5. Nr. l2 liegende Halbhube seinen hierorts bekannten und sich legitimirendcn Irden eingeantwortet werden würde. BezirksgerichtNeudegg oen »2. September lL/il. Z. '457. l5) Nr. 2l.2. Edict. Von dem l. k. Bezirksgerichte Radmcmnsdort wird mittels gegenwärtigen Edictcs bekannt ge< macht: Es sey über Ansuchen 0es Matthäus ^o. schilsch von Piraschih, gegen Andreas Boschitsch van Sgcsch, wegen aus dem Urtheile vom 3- ü)c' todcr lL/^o schuldigen 66 st. 3o kr. sammt G-e< richts' und Execuiionskostcn, iu die executive^Feil' dlklung der, dem Ichteren gehörigen, der Stadt« pfarrgilt St. Peter in Radmannsdorf 5uk Rcct. Nr. 5 dienstbaren, gerichtlich auf 727 ft, ä5 tr> geschätzten Ganzhube Haus »Nr. 3» zu Sgosch ge/ wiNigt worden, zu deren Bornahme in loco Sgoscb man drei Tagsatzungen, und zwar: auf den lb. November, »6 December »LHl und den »3- Icu" ner lL^2, jedesmal von 9 bis 12 Uhr frub w" dem Beisätze angeordnet hat, dah die in lZxccu» nau gezogene Realität nur bei der dritten Feu-bictung unter tem Schähungswerthc hintangege« den werden würde. . z Dcr Grundbucböextract und die Licitatlono. bedingnisse können hierorts m den gcwöhnliwen Amtsstunden eingesehen werden. K. K. Bczirtöeericht Radmannsdorf am ^"> September i34l> Z. 1476. (2) - 671 - Kundmachung. Vom October d. I. angefangen werden auf der Eisenbahnstrecke zwischen Wien und Neustadt alle Gattungen Frachten mit Ausnahme der Zoll-Anweis-Güter täglich, außer den Sonn- und Feiertagen, um folgende Preise befördert: "^' jVom Bahnhofe.in Neustadt und bei Felixdorf Wiener Nr - Spor.- bls auf den Bahnhof in Wien, oder retour: Centner I. Für Frachten kr^CM 1. Classe ! als: Getreide und Hülsenfnichte, Nutz - und Bauholz, Stein- kohlen , Flossen- und Stangcneisen, Blei und Zinn in Blocken, Kupfer :c. ......8 2. Classe j als: Mehl und Grics, Kaufmannsgüter aller Art, Blei- und Eisenwaren, Wein, Ocl, überhaupt alle Flüssigkeiten ic. !) 3. Classe als: alle Gattungen Manufacture Waren und Gegenstände, die im Verhältnisse ihres großen Umfanges ein gerin- ! ges Gewicht haben . '.....12 l Für Frachten, die hier nicht aufgeführt erscheinen, so wie für fthr bedeutende Quantitäten werden besondere Ucbcrcinkommen getroffen. Vom Bahnhofe bei Leobersdorf bis auf den ! Bahnhof in Wlen, oder retour: II. Für Frachten 1. Classe ! als: Getreide und Hülsenfrüchte, Nutz- und Bauholz, Steinkohlen, Flossen- und Stangcneisen, Blei und ! Zinn in Blocken, Kupfer :c...... 7 2. Classe als: Mehl und Gricö, Kaufmannsgüter aller Art, Blei und Eistnwarcn, Wein, Oel, überhaupt alle Flüssigkeiten :c. ........ 8 3. Classe als: alle Gattungen Manufactur-Waren und Gegenstände, ! die im Verhältnisse ihres großen Umfanges ein gcrin- ! ges Gewicht haben..... 10 Für Güter, welche zu den Zollämtern gestellt werden Mlkssen, kommt über obigen Frachtlohn noch I V? kr. ! C. M. pr. Ctr. zu entrichten.' ! Für inländische, nicht controllpsiichtige Gegenstände, welche auf Verlangen der Parteien auch ins l Haus geschafft werden, ist als Frachtlohn vom Bahn-j Hofe in die nahe gelegenen Vorstädte Wieden, Landstraß z :c,, so wie in die Stadt 1'/^ kr. C. M., in die entfernte-z rcn Vorstädte 2 kr. C. M. pr. Centner besonders zu vergüten. Bestimmung? n Waren-Transport auf der Wien-Raaber Eisenbahn. Die 2lllfnahmö- und Ucbergabö-Stunden on allen Etationen sind von 8 Uhr Früh bis 12 Uhr Mittags und von 2 Uhr Nachmittags dis 6 Uhr Abends. An Sonn- und Feiertagen fmdet wcdev Aufnahme noch Ucbergabe Statt. §.2. Von der Ankunft der Waren werden die Parteien durch unentgeltliche Zusendung 672 ^«Original-Frachtbriefe oder durch Aviso verständiget. §. 3. Alle aufzugebenden Waren müssen mit ordentlichen Frachtbriefen versehen seyn, welche Namen und Wohnort der Aufgeber und Empfänger, den Aufgabä - und BestmunungH-Ort, Zeichen, Zahl, Gattung, Inhalt und das Sporco - Gewicht der CM enthalten müssen. §. 4. Frachtstücke unter 400 Pfund Gewicht zahlen für einen vollen Centner. — Passagiergepäcke und Eilgüter, welche mit Personen-Trains befördert werden, zahlen, wie bisher, 5 kr. C M. pr. Centner und Meile. §. 5. Die Frachtbeträge können nach Wunsch der Aufgeber entweder vorhinein berichtiget, oder auch zur Zahlung an die Empfänger nachgewiesen werden. Nachgenommene Spesen oder Adrittura-Frachtbeträge werden von der Unternehmung entweder sogleich, unter üblichem Vorbehalte des richtigen Einganges, oder auch, nachdem die Zahlung derselben von Seite der Empfanger wirklich erfolgt lst, den Aufgebern vergütet. H. 6. Es ist verboten, Waren und andere Colli aufzugeben, welche u) schlecht verpackt smd, denn mangelhafte Emballage hebt jeden 'Anspruch wegen beschädigten Gutes auf; d) einer zollämtlichen Behandlung unterliegen, ohne daß die Vollziehung derselben durch beigebrachte Gefätts-Documente nachgewiesen wird; c) Materialien oder Flüssigkeiten enthalten, die auf irgend eine Weise Schaden verursachen können, als: Schießpulver, Zünd- und Knallwerk, und überhaupt olle leicht eine Entzündung veranlassenden Gegenstände. Sollte die Aufgabe solcher Gegenstände verheimlicht werden, so ist der Aufgeber für allen, an fremdem Gute, und überhaupt entstehenden Schaden verantwortlich. Wien am 30. September 18-11. Von der Direction der k. k. privil. Wien-Raaber Eisenbahn-Gesellschaft. Z. 1477. (2) W e! n l i c i t a t i o n. Die Herrschaft Oberpettau, Mar-vurgcr Kreises in Untersteper, macht bekannt, daß am 26. October 184,. Vormittags 602 Eimer guter und alter Elgenbauwein sammt fünfeime-rigrn Fässern un billigen Schahungspreise licttando werden verkauft werden. Herrschaft Oberpettau am »c>. September l84>. Z. 1476. (2) Gutes Mildvret. Dcr gehorsamst Gefertigte macht hiermit die ergebenste An^ige, daß bei ihm in seinem Vcrkaufögewölbe, am Hauptplahe Nr. 281, stets verschiedene Galtungen Wildpret zu haben sind, und solches auch von ihm gekauft nurd. Anton Miklauzhizh, Wildpret-Handler. Z. 1'168. (3) Franz Godina, bürgert. Kupferschmid-mcister, wohnhaft am alten Markt Hs. Nr. 33, zeigt hiemit ergebenst an, daß bei ihm alle Gattungen Kupfergeschirre um die billigsten Preist zu haben sind, auch alle Bestellungen obiger Arbeiten solid und nach dem neuesten Geschmack verfertiget werden. Auch ist bei ihm ein Dampf-apparat zum Branittweinbrennen vorräthig, welchen man zu jeder Zeit in Augenschein nehmen kann. Zugleich empfiehlt er sich für Bauarbeiten, als: Dacheindcckungcn, Dachrimiw von Kupfer oder Cchwarzblech, vom dcst'" Material und guter, dauerhafter Arbeit :c. :c, und bittet um geneigte zahlreiche Austräge. Z. 1469. (3) Wohnung zu vermuthen. Im Hause Nr. 3, an der Nie-nerstraße, ist eine Wohnung,, bestehend aus 5 Zimmern, nebst Kucke, Speiskammer, Dachboden, gro^'w Keller und Holzlage, täglich zu ver-nucthen. Das Nähere erfahrt man dajelbst.