Anbacher Ieituna. .»« R3« Mittwoch am V Innl «83« Dle „Lalbacher Zeitunq" erscheint, mit Allsoahme der Bon,,' mib F.,c>t^qe. taglich, mi? k^ct .ammt t>cn Brilage,, „i, i5u,„ivt^r qa» zjäbriq 1, ,l.. halbiäs.ri» '. il ,n f. . Kreuzband i», Comvtoir qanzjährig ,2 fl.. hnlbjahri« tt si- , .^ d.c 3>lst.'ll»^ >» s Hans ,..w ha I b ,ä l> ri ^, 30 fr. mcbr > s,,tr.ch^,. M it ber >ij« .1 /«. !" frei ssa,,,j5s>riq, untcr ,ssrc»,band ,md qedrncktcr Aon'ssc 15 f!.. halb^h^.q ' '^V ^.«^V 3"'erat.ox i,qel'i,s> l f,n eine Svastcn^eile odcr ds» Ram» dersett'!« ^ !/"' maliqc Einschaltn»'/!l fr., fi.r zwcimaliqc 4 kr.. snr drci.nal.g.' 5 sr. (i M Inserate l'.s <2 Ze, e» sostcu l fl. ,„,- 3 Vial. 50 sr. fs.r 2 Mal m,d 40 lr. for 1 Mal ein'i, ck« 7 3» dicsen Gebnhrcn ist nach dem „Provisorischen Gesetze vo». N. November l. I. fnr I»,ert!onsstampel" noch ll> kr. „ir e»,e »deSmalige <5i„schalt»nq hinzu zu rechnen "„zuhält",. Amtlicher Theil. ^Ve. k. k. apostol. Majestät haben mit aller-höchstem Handschreiben vom 28. Mai d. I. dcm kaistrl. Reichsrathe, Dr. Anton Haimberger, die geheime Rathswürde tarfrei allergnädigst zu verleihen geruht. Se. k. k. apostol. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 30. April d. I., den Ofsicialeu des Ministeriums des Aeußeru und des kaiserlichen Hauses, Ernst Freiherrn v. Vr e n n er-Fels a ch, und den Legationscommis, Carl Jäger, zu wirklichen Legationssecretaren allerguädigst zu ernennen geruht. DaS Finanzministerium hat dem Finanzsecretär der böhmischen Finanz-Landesdirection, Ludwig Titze, und den Ministerialconcipisteu im Finanzministerium, August Schmid, zu Cameral-Vezirksvorstehern, mit welOr Stelle der Titel und Charakter eines Cameral-rathes verbunden ist, im Amtsbereiche der böhmischen Fiuauz-Landesdirection ernannt. Das k. k. Finanzministerium hat eine Finanz-secretärsstelle bei der böhmischen Finauz-Landesdlrec-tion dem Cameral-Vezirkscommissär I. Classe, Franz Witkowsky, verliehen und den Cameral-Vezirks-commissär II. Classe, Joseph Hieke, zum Cameral-Vezirkscommissär l. Classe im Amtsbereiche dieser Finanz-Landeödirection ernauut. Heute wird das XXVlll. Stück, lV. Jahrgang 1862, des Landesgesetz- und Negierungsblattes für das Herzogthum Kraiu ausgegeben uud versendet. Dasselbe enthält uuter Nr. 169. Die kaiserliche Verordnung vom 13. December 1861, betreffend die Einführung eines allgemeinen Reglements für die See - Sanitätsver-waltung. Laibach, am ». Juni 4852. Vom k. k. Redactiousbureau des Landesgesetzblattes für Krain. Veränderungen in der k. k. 3lrmee. Se. k. k. apostol. Majestät habeu nut allerhöchster Entschließung vom 2. Juni d. I., den k- k. Obersten, Se. kaiserl. Hoheit den durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Rainer.jimim-, zum Inhaber des erledigten 69. Linien-Infaitterie-Negimeuts zu ernennen geruht. Erneuu u n g e n. Feldmarschall-Lieutenant August Graf Degenfeld-Schonburg, zum Inhaber des vacauten 36. und Feld-marschall-Lieuteuant Christian Graf Leiningen-Wester-burg, zu,« Inhaber des 21. Linien-Iufautcrie- NeglmentS. Veförderunge n. Zu Oberstlieuteuanten die Majore: Friedrich Fack-ler, des Inf.-Reg. Fürst Thuru und Taris Nr. 60, im Inf.-Reg. Graf Gyulai Nr. 33, woselbst er zur Dieust-leistung eiurückt; Ignaz v. Forster, des Cürassier-Neg. König Marimilian von Vaieru Nr. 2, im 1. Kaiser Franz Joseph Cürassier-Reg.. uud Wasil Mankosch, "om Inf..Reg. Erzherzog Leopold Nr. i>3, Comman-bant des aus den Divisionen dieses uud der beiden Regimenter Prinz von Preußen Nr. 34 und Fürst von Warschau Nr. 37 bestehenden Grenadier-Bataillons; mit Belassung des Greuadier-Bataillons-Commando's und d« Elittheilling zum Infqnterie-Negimente Prinz von Preusien Nr. 34. Zu Majoren die Hauptleute: Adolph Hummer, des Inf.-Neg. Graf Gyulai Nr. 33, im Iuf.-Neg. Erzherzog Leopold ?tr. t>3, uud Daniel Horvüth, dieses !>3, im 33. Iuf.-Neg. Graf Gyulai; ferner die Rittmeister: Johann Hehu v. Nosenheim, des Uhlanen-Neg. Erzh. Carl Ludwig Nr. 7, im Cürasster-Reg. König Marimiliau von Baiern Nr. 2; s^ermann Freiherr v. Graebe, dieses letzteren Cürassier-Neg., im Dragouer-Reg. Erzherzog Johann Nr. 1, und Eduard Graf Wickeuburg, vom geuaunten Dragoner-Reg., im Uhlauen-Neg. Großfürst Alexander Nr. 11. Die im XXXVI. Stück des allgemeinen Neichs-geseh- u. Negieruugsblattes euthaltene kaiserliche Verordnung vom 17. Mai 1862, giltig für diejenigen Kronläuder, in welchen derzeit noch die Strafprozeß-Ordnuug vom 17. Jänner 1«3tt in Wirksamkeit steht, wodurch für eben diese Kronländer bis zur Einfüh-ruug der definitiven Gerichtsorganisation und eiues neuen Strafverfahrens die Zuständigkeit der Strafgerichte und das Strafverfahren rücksichtlich der Verbrechen des Hochverrathes und der MajestätSbeleidi-guug geregelt, vom Tage dn Kundmachung dieser Verorduung angefangen in Wirksamkeit gesept «md auch die vor dem Eintritte'derMirksamkeit des nene,, Strafgoseftes begangenen Ä^erbrechen des Hochverrathes und der im 3- "8 des I. Theiles des Strafge-jegliches vom 3. September 1W3 bezeichneten Störung der öffentlichen Ruhe ausgedehnt wird — lautet wie folgt! Im Nachhange zu Meiner Verordmmg vom heutigeu Tage, wodurch für diejenige» Krouländer, iu welchen die Strafprozeß-Ordnung vom 17. Jänner I860 noch in Wirksamkeit steht, bis zur Einführung der definitiven Iustizorgauisation und eines neuen Strafverfahrens die Competeuz der Strafgerichte geregelt wird, verfüge Ich, nach Einvernehmung Meiner Minister und nach Anhörung Meines Reichsrathes, wie folgt: §. 1. Vom Tage der Kundmachung der gegenwärtigen Verordnung soll bis zur Eiuführung einer ueuen Strafprozeß-Ordnung in den bezeichneten Krou-ländern die Hauptverhaudlung und Entscheidung über alle uach Maßgabe der Strafprozeß-Ordnung vom 17. Jänner I860 in diesen Kronländern zum strafgerichtlichen Verfahren zu bringenden Verbrechen des Hochverrathes (W. 68—62 des neuen Strafgesetzes über Verbrechen, Vergehen und Uebertretnngen) und der Majestätsbeleidigung (§. «3 ebenda) dem Landesgerichte der Hauptstadt des Kronlanbes. wo der Statthalter seinen Eiy hat. die Voruntersuchung aber rücksichtlich dieser Verbrechen dem nach §. 16 der Strafprozeß-Ordnung aus der Mitte eben dieses Lan-desgerichtes gebildeten Bezirks-Collegial-Gerichte zustehen. §. 2. Die Gerichtsbarkeit dieser Strafgerichte hat sich im vorerwähnten Falle anch auf alle anderen von dem Beschuldigten begangenen und noch nicht bestraften Verbrechen, Vergehen und Uebertretnngen auszudehnen. §. 3. Die in den vorstehenden zwei Paragraphen festgesetzte Strafgerichtsbarkelt hat jedoch nicht einzutreten iu jenen Fäll«n des Ho'l) falsche Zeugen; 6) Diebe, Betrieger; 7) bctriegerische Vankerotirer. - Die „Armenia" versichert heute, der Iustizmiuister Voncompagni beabsichtige noch in dieser Woche das neue Ehegesetz der Kammer vorzulegen. Wenn dieß wahr ist, so scheint die Lösung der Di. vergenzen mit Rom nicht gar so nahe. Uebrigens wollen wir noch abwarten und sehen, wie dieses Gesetz verfaßt seyn wird. Man spricht, die Regierung habe beschlossen, das Ministerium des öffentlichen Unterrichtes gänzlich aufzuheben. — Der Kriegsminister Lamarmora, welcher jetzt auch die Marine übernahm, veröffentlicht hente einen Tagesbefehl an alle Com> Mandanten und Officiere der königlichen Marine, worin er sie bittet, ihm im Marincministerium beizustehen, und bekennt darin mit einer beispiellosen Aufrichtigkeit, gar n ichts zu verstehen , was der Marine eigentlich nöthig sey. V e ft e r r e i ch Gratz, Ende Mai. Man geht hier mit der Idee nm, ein industrielles Blatt zu gründen. Ein solches hatte sich bis znm Jahr 1848 behauptet, nnd wurde ziemlich gelobt, es würde auch jetzt einem wahren Bedürfnisse abhelfen, denn was unseren Gewerbs-leuten und Industriellen vorzugsweise fehlt, ist eben die Beachtung des Fortschrittes, der sich auf diesem Gebiete kund gibt. Es ist kaum zu glauben, aber volle Wahrheit, daß man in einer Glasfabrik in der nächsten Umgebung der Stadt noch geradeso zu Werke geht, wie vor l0N Jahren, während in Böhmen z. B. dieselbe Fabrikation eine große Vervollkommnung er» reicht hat. Von einer Anwendnng der bildenden Kunst auf die Gewerbe hat man noch keine Idee, nur der Industrieverein, der mit so geringen Mitteln Erstannliches leistet, sucht nach und nach in dieser Richtung Bahn zu brechen. Dabei fehlt es an allem Speculationsgeist, so daß die einfachsten Berechnungen nicht gemacht werden, bloß weil man von dem Althergebrachten nicht abweichen will. Beispielsweise, führe ich an, daß zu Markte ein. Pfd. Butter 48 kr. C. M., ein Pfd. Schmalz 30 kr. C. M. kostet. Obgleich man nun zu Letzterem über 2 Pfd. Butter verweuden muß, weicht doch der Bauer der Umgebuug von dem alten Gebrauche, so wenig Butter wie möglich zu Markt zu bringen, nicht ab, bloß weil er es von jeher so gewohnt ist, weil früher dieselbe Quantität dem Vedarfe genügte, die jetzt-bei der-steigenden Bevölkerung nicht zur Hälfte ansreicht. Ich könnte diese Beispiele vervielfältigen, und zeigeu, wie wenig man seinen Vortheil versteht, wie besonders d»e Eisenbahn, welche die Entfernungen in so großem Maße verkürzt, nicht benutzt wird. Wle weit man hier in vielen Gewerben zurück ist, geht in's Unglaubliche, und doch wird noch immer behanptet, der Bedarf sey überflüssig gedeckt, wobei man ganz außer Acht läßt, daß bessere und wohlfeilere Arbeit auch eine größere Concurrenz bestehen kann. So lange man aber bei der Verleihung von Concessionen immer nnr den angeblichen Local be d a r f a ls Motiv der Verweigerung nimmt, so lange werden unsere schlechten uud geschmacklosen Arbeiten ein Privilegium habe», uuter dem die ganze Bevölkerung leiden mnß. (Tr. Z.) Wien, 4. Juni. Der Bau der österr. Bahn nach Vaiern ist bereits in Angriff genommen. Be< kanntlich soll zuerst die Strecke von Salzburg bis zur Gränze, uud erst im Jahre 1858 die ganze Bahn von Wien bis München hergestellt seyn. Es ist nun die Verfügung erlassen worden, daß die bei dem Ban becheiligten Baubehörden beider Staaten, zur Erzielung der nöthigen Uebereinstimmung in den Constrnctionsverhältnisseu beider Bahnen, sich gegen: fettig die Baupläne mitzutheilen, überhaupt in stetem Einvernehmen zn bleiben haben. — Das neue Hansirgesetz wird, »vie man glaub' würdig vernimmt, bereits für den Druck vorbereitet, und es dürfte daher dessen Veröffenclichnng in kurzer Zeit erfolgen. — Zwischen Oesterreich und Vaiern ist ein Gränzberichtigungsvertrag, die Landesgränze der ge> fürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg betreffend, abgeschlossen worden, der nächstens kuud gemacht wer» den wird. — Mehrere an der Gränze etablirte preußische Färber habe« bei dem Handelsministerium das Ansuchen gestellt, daß gestattet werde, Leinen- und Baum-Wollstoffe zollfrei ans Preußen zur Zubereitung oder Veredlung in inländische Etablissements ein-, und und ebenso wieder zurückzuführen. Der betreffenden Handelskammer ist das dießfallige Gutachten bereits abverlangt worden. — Die Militär - Erziehuugsanstalten in der Gränze sind nun auch rcorganisirt worden, und werden künftig aus Erziehungshänsern mit 460 Zöglin-gen, und Stabsschulen mit 400 Zöglingen bestehen, — Mehrere Handelskammern haben an das Handelsministerium das Ansuchen gestellt, das Mühlenpatent ernenert kund zn geben, und zn verfügen, daß die Müller, zur Hintanhaltnng von Unfügen zuw Nachtheile der Mühlkunden, dnrch die k. k. Gensd'ar-merie überwacht werden. — Der französische Geistliche Chable ist in Pestl) eingetroffen, um den Znsammenstnß der hohen Geist-llchkeit in Pesth zu Sammlungen zu Gunsten der deutschen Kirche in Paris zu benutzen. — Von dem k. k. Militärstandgericht in Sze> gedin wurden Johann Argyllan, Feldbauer; Mathias Pofi's, Feldarbeiter; Anton Balla, Feldarbeiter; und Michael Szekeres, beurlaubter Gemeiner de k. k. Fürst von Warschan :t7. Linieninfanterleregl> ments, sämmtlich Genossen der Räuberbanden, welch die Gegend zwischen Szentes, M'.ss.rhely und ^3 333 wurden von demselben noch Ioh. Misk<»lczy, Feldbaner; Franz Tobias, Feldb., und Paul Cz-'cko, beurlaubter Gem. des Graf Voronini li. Linien - Infanterieregiments, durch eidliche Zeugnisse rechtlich überwiesen, am 10. v. M. gegen halb 9 Uhr Abends, unweit V'>ss»rhely auf der Straße nach Palota vier vom Markte zu Wagen heimgekehrte Kaufleute bewaffnet angefallen, und ihnen unter Drohuugen und Mißhandlungen 700 fl. CM. in barem Gelde, drei Pferde und einige weibliche Kleiduugsstücke abgenommen zu haben, zum Tode durch Pulver und Blei verurtheilt, welches Urtheil am 26. v. M. kundgemacht und in Vollzug geseftt worden ist. D e u l l ch ln l, d. Verlin, 2. Juni. Nach dem, was mau über den Fortgang deö Vundes-Preßprojectes hier erfahrt, ist dasselbe seinem Ziele in der lchten Zeit nicht eben näher gerückt. Die beiden Entwürfe sind, so wie wir erfahren, einander in einer zur Kenntniß der Regierungen gebrachten Denkschrift gegenübergestellt. Der von preußischer Seite, gewissermaßen nur eventuell (d. h. für den Fall, daß überhaupt eine gemeinsame PreßgeseMbnng für wünschenswerth erachtet werden sollte), anfgestellte Entwnrf zeichnet die Gränzen, innerhalb denen sich die Partimlargeseygebung soll bewegen dürfen, vor und erstreckt sich dabei nur anf wenige Pnncte, welche als Garantien für die gemeinsamen Interessen der Bundesregierungen einer Feststellung bedürfen. Mit Ausnahme derjenigen Bundesregierungen, deren Zustimmung österreichische Entwürfe unter allen Umständen nnd vor aller Untersuchung zu erwarten haben, sollen Erklärungen für deu einen oder den andern Entwurf noch gar nicht eingegangen seyn. Der Neise Sr. Majestät des Königs nach Stvl-zeufels wird dem Vernehmen nach noch ein Besuch der Industrieausstellung in der schlesischen Hauptstadt vorangehen. In diesen Tagen wird hier die Ankunft des preußischen Gesandten in Wien, Grafen Arnim, erwartet. Der Gesandte hat sich anf etwa 2 Monate znr Wiederherstellung seiner immer noch geschwächten Gesundheit beurlaubt, und wird hier nur wenige Tage zubringen, bevor er für die Daner der Urlaubszeit einen stilleren Aufenthalt wählt. Die laufenden Geschäfte der Legation versieht inzwischen der Freiherr v. Westhern. 21 l/2 fl. ssusi, Guld.) 119 3 Monat. Hamburg, fur 100 Thaler Banco, »ithl. 1?8 i Monat. London, für « Pfund Gterlinq. Gulden 12-2 3 Monat. Mailand, für 300 OeNeneich. Lire. Guld. 120 1/2 2 Mon,,t. Marseille, für 300 Fransen, . Guld. 142 t/2 Vf. 2 Monat, ^aris. fü», 3N<» Fra„k.» . . G»!k. 142 1/2 Vf. 2Monal. Vufareft für 1 Gulden . . . para 224 i/2 zi T. Sicht. K. ,ss. Mimz-Ducaten .... 281/8 pr.Ccnt.Agio. Gold- und Silber-Course von, 7. Juni 1852. Vrief. Geld. Kais. Münz«Ducaten Agio .... — 291/2 detto Rand' dto „ .... - 283/4 Napoleonsd'or's „ . . . . — 9.44 Souueraiusd'or's „ . . . . — 16.50 Ruß. Imperial „ . . . . — 9.53 Friedrichsd'ol's „ . . . . — 10. Gngl. SoveratngS „ . . . . — 12.8 Silberagio ....... — 21 Fremden-Anzeige ber hier Annekumlnenen „nd Abgereisten Den 2. Juni ,652. H>'. Ed. Bergner, Collegialrath, von Cataro nach Wien. — Hr. Anton Heid'ich, Camel alrath, von Klagenfurt nach Tüffer. — Hr. Fab.is, Rath, von Wlen nach Udine. — Hr. Ioh. v. Widmann, Ren-tier, vo„ Venedig nach Wien. — H,-. Dr. Carl Doel' len, Privatier; — H>-. ThomaS Ioanooitsch, Dampf, sch'fffahi tS. Inspector; Hr. Moro Ivanooilsch, Echiffscapitän ; — Hr. Ritter v. Neuwall, s. Frau,— und Hr. Ioh. M.Uer. beide Neiiticrs, u. alle 5 von Tricst nach Wien. — Hr. Carl <5erdeS, Fabrik«. Director, von Triest nach Maiburg, — Hr. Dr. Ernst, Privatier, — und Hr. Walmaril,, Handelsmann , beide von Wien nach Tü'e»?. Den 3. Hr. Giaf o. Zichy, geheim. Rath; — Fr. El'se Nculnaon, Advocatens-Oemahlil,, — u»d Hr. HeilNlch Salm, Handelsmann, alle I ron T'iest nach Wien. — Hr. Dr. Rechbauer, — und Hr. Dr. Hohem g , beide Advocate» , — und Fr. Fasel, Finanz raths G.mahlll,, alle 3 von Gratz — F> l, Zlebitzki), Prändeutenstochter, voi, Triest »,'ch Leinberg. — Hr. Tropeani, Handelsmann, von Wien nach Tricst. „ Hr. Thöer, Handelsmann, von Wien nach Venedig. De» 4. Hr. Graf Petrovich, Privatier, vvn Agram nachTriest. —Fr. Grafil, Karoli, Private,— ".H>. Wascher, Rath, beide von Wien nachTriest,— Hl°. Dr. Oblak, Aooocat, nach Weixelstein. — Hr. Balesio, sard. Cabinets»Courier; — Hr. Samth, Rentier; — Hr. Joseph Colognati, — u. Hr. Be-«edict Fiorenzolo, Handelsmann, alle 4 von Trieste nach Wien. — Hr. Dr. M^th. Foreger, Adv?cat, — < u. Hr. Friedrich Andrieu, Gewerk, beide von Triest nach Cilli. Den 5. Hr Baron Brück, Geheimrath, von Triest nach Tüffer. — Hr. Dr. Ullepitsch, k. k. General-Procurator, — u. H>. Elze, evang. Pfarrer, beide vou Wien. — Fr. Gräfin von Meran, mit Gefolge, von Gratz nach Triest. — Hr. Lazel, Finanzratb, von Gray nach Fiume. — Hr. Dr. Obermayer, Advocat, von Tsiest nach öeoben. — Hr. v. Bothmer, hannov. Capitan; — Hr. v. Blochhausen, Reutier, — und Hr. Franz Motlach, Instituts-Director, alle 3 vou Tl'ieft nach Wien. Bei Miroslav Wilhar in Senosetsch und bei Ign. v. ßtteinmayr st Fedor Vamberg, Buch Händler in Lail'ack ist ^u habrn: Savelieder. Walzer fir's Pianoforte, der Hochgebornen, Hoch. geehrten Frau Frau Louise Baronin Schmidburg, gebornen Baronin Schweiger, achtungsvoll gewidmet von •Mirostav lilhar. Preis 45 kr. Pesmt Uliroslava Vilharja. I- H. Šestka. a 30 kr. .'^) Nachricht in Betreff der Fahrgelegenheit des Bades Neuhaus bei Cilli. Die mit der k. k. Briefpost verbundene Personen-Fahrgelegenheit des Bades Neuhaus^bei Cilli wirdI„»Ol»t, wie frlchcr angekündet wurde, in Cilli im Gasthause „zum weißen Ochsen" der Frau Böhm, 8t>««l«5»'N wie in den früheren Jahren lim Gasthause „zmn goldenen Löwen" des Herrn Stefchitz, nicht wett vom Bahnhofe in Cilli, eingestellt. Die Abfahrt von Cilli erfolgt täglich um 3 Uhr Nachmittags.___________ Z. 738. (3) Zu Michaeli d. I. ist in der Gradischa ^ Vorstadt Nr. W ein geräumiges Magazm nebst Getreideboden u. Schupfe zu vergeben. Das Nähere hierüber erfährt man beim Hauseigenchü-mer daselbst. 3. 763. (I) 23d Ijgii« y. Kleiitiiiayi* *V FcmIob* Bamlicrg ^ ft. Ijerelicr in öaidach ist zu haben: Practischer Commentar zum osterreich. Strafgesetz vom 27. Mai 1832. Prälinm era tions - Preis 3 ll. Ich zeige hiermit an, daß jetzt, nach dei- eben erfolgten allerhöchsten Sanction des „ksterr. Strafaesetzes über Ve brechen c < der schon seit Jahr und Tag augezeigte und vorbereitete practische Eommentar dazu in kürzester Frist bei mir erscheinen wild, unter dem Titel: Handbuch d e s österreichischen Strafgesetzes über Verbrechen, Verqehen und Uebertretungen, nebst den dazu gehörten Verordnungen über die Gompetenz der Ttenfgeriehte Preßordnung vom 27. Mai 1tt52, enthaltend: den T