1839 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitung Nr. 2??. Montag dm 3. December 1866. Ausschließende Privilegien. DaS Ministerinn, für Handel und Volkswirlyschcifl hat nachstehende Privilegieil uerlänqert.-Am 31. October 1866. 1. DaS den Karl M^yerboscr und Wenzel Maß» ner auf die Erfindlill^ einer elccttischen Sicherheitsuor« lichtunss für i5asse». Gewölbe. Kaste», Tyüre» :c. un» term 14, Nouember 1863 ertheilte ciuöschließende Pri> vilegium >,iuf die Daucr dcs vierten Jahres. Ain 3. Noucinlicr 1866. 2. Daö dem Il)l)linn Zacher! auf die Erfindung einer Unsteten . Tlucllir uliterm 30 October 1863 er-theilte ausschließende Piivile^iUln auf die Dauer dcü vierte» Jahres. 3. DaS dein Wilhelm Tbic auf eine Veldesscung i» der Slimmu»^ Der Mundharmonika unterm Uten November 1864 ercheille ausschließende Privilegium auf die Duurr des dritten Iahieö. 4. Das den Karl und Hiazintl) Chaudoir auf die Erfindung eines eigenthümlichen Verfahrens, metallene siöhre» i^u strecken, unterm 31. October 1856 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des tilsteu Jahres._________ _______________ l^!'.—2) Nr 10522. Kundmachung. Bei der Schiffrcv von Schifferstein'schen Alum-natsstiftung kommt mit Beginn deS laufenden Schuljahres von den im Jahre l^8 creirtcn sechs Handstipendien das zweite im Iahresercrage von l40 st. ö. W. zur Erledigung und wird hiemit zur Wiedcrbesctzung ausgeschrieban. Zum Genusse dieses Stipendiums, dessen Ver. leihungürecht dem hiesigen hochwürdigen fürst-l"schöstichen Ordinariate zusieht, sind arme Stu-dirende welche dem Stifter verwandt, und in Ermangelung solcher, die in der Stadt Krain-burg gcbürcig sind, berufen, Dieses Stipendium kann vom Gymnasium abgefangen nur in der Theologie und zwar so lange lwwssen werden, als dem Stiftlinge nicht ein Seminarüplatz dieser Stiftung zugewendet wird. Bewerber um dieses Stipendium haben ihre wit dem Tausscheine, dem Impfungö. und Dürf. tigkeitszeugnisse, ferner mit den Schulzeugnissen von den letzten zwei Semestern, und für deu Fall, alü sie dasselbe aus dem Titel der Anverwandt' schaft beanspruchen sollten, mit den Beweisen über die Verwandtschaft zum Stifter belegten, an da5 fürst bischöfliche Ordinariat in Laibach zu stilisiren. den Gesuche bis Ende December l8«U Unmittelbar bet demselben zu überreichen. Laibach, am 22. November l8liU. K. k. jandesbcho'rdc für Kram. (. Kundmachung. Mit Beginn dcö Schuljahres !86tl/? sind folgende Studentenstiftungen in Erledigung ge-^mmen und werden zur Wiederbesetzung ausgeschrieben : 1. Die von Jakob ?>nton Fanzoi errichtete ^llftllng jährlicher 4 schrankt. 2. Die von Caspar Glavatk' errichtete Stif-^ung im dcrmaligen Iahrcöerttagevon5»U st il? '/, kr. "' ^- DaS Prasentationsrecht zu dieser Stif-^'llg, auf deren Genuß blos solche Studirende, ^klchc von den Brüdern oder den Schwestern des Misters abstammen, den Anspruch haben, steht ^ Aeltesten der Familie Glavati<> zu. <. 3. Die aufkcineStudicnabtheilung beschränkte ^anz Hladnlt'sche Studentcnstiftung jahrlicher ^ fl> «tt kr. ö. W, Zum Genusse derselben sind ^llldirende aus den Familien Hladnik und Sever - ^ufen. Das Prasentationsrccht wird vom Pfarrer "Uiuer-Idria unter Beizichung von vier Gemeinde, "^gliedern ausgeübt. . ^ Die von Valentin Hol'evar errichtete Stif- ^'^ jährlicher 4 st, ttö kr. ö. W. Auf den Genus; dieser Stiftung haben vorzugsweise Verwandte des Stifters Anspruch und in Ermanglung solcher sind hiczu Studirende, welche aus der Stadc Stein gebürtig sind, berufen. Diese Stiftung kann nur von der ersten bis zur Vollendung der sechsten Gymnasialclasse genossen werden. Das Präsen-tationürecht steht dem Scadtpfarrer in Stein zu. !>. Die von Anton Raab errichtete zweite Stiftung jährlicher 238 st. l9 kr. ö. W., welche ausschlleßlich für Btndirendc aus des Stifters oder dessen Gemalin Verwandtschaft bestimmt ist und so lange genossen werden kann, bl'S der Stifc-li"g zufolge lVmcr Studien in einen geistlichen Orden lritt oder Weltpricster wird. Da6 Prä. sentationsrecht stehtdemhiesigen Stadlmagistrare zu. itt. Bei der vom Lorenz Rac'kl angeordneten Stiftung der zweite Platz jährlicher lttl st, i>'/, kr. ö, W. Zum Genusse dieser Stiftung sind blos Studirende aus der AnVerwandtschaft des Stifters berufen, wobci jenen der von männlicher Seite Namens Rac'ki abstammenden vor denen aus der weiblichen '.'line der Vorzug gebührt. Der Stifc tungvbezug ist von der Normalschule angefangen auf keine Studienabtheilung beschränkt und das Prasentationsrecht steht dem Pfarrer von Fara bei Kostet zu. -^l. Das Freiherr von Rosseiti'sche Stipendium jahrlicher 25 st, 58 kr. ö, W, dessen Genuß auf die ersten sechs Gynmasialclassen beschränkt ist. DaS Prasentationsrecht steht, nachdem des Stifters Verwandtschaft erloschen ist, der k. k. Landesstelle zu. »2 Der erste Platz der Adam Schuppe'schen 3tudentenstifll>ng jährlicher :w st. <;<> kr. ö. W,, auf deren Giinlp volzng5wcise Studircnde aus deS Stifters Verwandtschaft und aldann solche, welche aus der Stadt Stein gebürtig sind, den Anspruch haben. Das Präsentationsrecht übt der Vorstand der Stadtgcmeinde Stein aus. »3. Die Andreas Schurbi'sche Stiftung jahrlicher 33 st. 45 kr. ö. W., welche blos für Stu« dirende aus den drei hiezu berufenen Familien, deren Repräsentanten und nächssc Anverwandten des Stifters AndrcaS Echurbi, Mathias Sluga und Markus Vavpeti« im bestandenen Bezirke Münkendorf sind, bestimmt ist. Der Stiftungs-gcnuß ist auf keine Wtudienabthcilung beschränkt- 1 l. Das von Josef Skerl errichtete Stipen« dium jährlicher 88 st. 7tt kr. ö. W, Auf den Genuft desselben haben Studirende aus den dem Stifter verwandten Familien den Anspruch. Der Stiftungsgcnuß dauert über das Gymnasium hinaus nur cm der Theologie fort. Das Prä'jcn. tationsrccht wird vom bischöflichen Ordinariate in Trieft gemeinschaftlich mit dem Pfarrer von Tomaj ausgeübt. 15. Bei der von Anton Thalnitscher von Thalberg angeordneten Stiftung der fünfte Platz jährlicher l2U st. ö. W. Hiezu sind vorzugsweise Studirende berufen, welche von den Schwestern des Stifters abstammen, in Ermanglung solcher aber auch arme, gut gesittete und gut studirendc Jünglinge, welche Neigung und Beruf zum geistlichen Stande haben und vorzugsweise, welche Zöglinge des hiesigen fürstbischostichcn Knaden-scminars ^lloisianums) sind. Die Stiftung, zu welcher das Präsentationsrechc dem hiesigen Domcapitel zusteht, kann nach vollendeten Gymnasialstudien nur in der Theologie fortgenosscn werden. lli. DaS von Friedlich Weitcnhillcr crrich. tete und für einen armen, gut studircnden Schüler der sechsten Gymnasialclasse bestimmte Stipendium jahrlicher 52 st. 5tt kr. ö. W. Das Präsentationö-rccht übt der Bevollmächtigte Neitenhiller'sche Patronatsreprasentant Herr Vincenz Seunig in Laibach aus. 17. Bei der von Mathias und Friedrich Ka« stelitz errichteten Stiftung der erste Platz jährlicher 3U st, ltt kr. ö. W. Zum Genusse dieser Stiftung sind vorzugsweise Studirende aus der Verwandtschaft der Stifter mit dem Zunamen Ka« stelih und in deren Ermanglung Sludircndc über« Haupt berufen. Der Genuß derselben ist vom Gymnasium angefangen unbeschränkt. Das Präsen-tationSrecht gebührt dem Aeltesten der Familie Kastelitz. 18. Der zweite Platz der Reselvefond-Stu« dentenstiftung im jährlichen Ertrage von bis l2 Uhr, mehrere Centner beschriebene und unbeschriebene scartirte Papiere gegen sogleiche Bezahlung öffentlich veräußert werden. ! Auch werden bci dieser Gelegenheit einige Contrabandwaaren veräußert, wobei für ausländische Waaren der entfallende Zoll in klingender Münze oder mit National «Anlehens'Couponö zu entrichten sein wird. Laibach, am 30. November )8tttt. K. k. Finaly-Directions-Vekonomat. (42l —l) Nr. 895U. Kundmachung. Nächsten Donnerstag am 6. d. M., Vormittags um lU Uhr, wird hieram-ö die Lici-tation zur Verpachtung der städtischen Eisgruben am Iahrmarktsplahc und im Garten deS Civll, spitals an der Wicnerstraßc pro 15«? abgehalten, wozu Unternehmungslustige hiemit eingeladen werden Der Bürgermeister: Dr. G. H. Eosta. 1640 (4l6-H) Nr. 777. Coucms-Ausschreibullg. Bei dem k. k. gemischten Bczirksamte Drachenburg ist eine systcmisirte Actuarsstelle mit dem Iahreögehalte von 42ll st. erledigt. Die Bewerber um dieselbe haben unter Nachweis der gesetzlichen Erfordernisse, insbesondere der Befähigung für das Richteramt und der Kenntniß der slovenischen Sprache, ihre documcntirten Gesuche im Wege der vorgesetzten Behörde bei der k. k, Personal-LandcS-Commiffion für Steicrmark in Graz bis 5. December »866 einzureichen. Graz, am 19. November «86«. K. k. steierm. Personal - Landes - Commission. (4l3—3) Nr, 2502. Kundmachung. Die Justiz-Beamten lind Diener des nunmehr abgetretenen lomb..venet. Königreiches, welche im österreichischen Staalkdlenste verblieben sind und sich gegenwärtig im Sprengel des k. k. stciclm.-tarnt.-krain. Obcrlandesgerichtes befinden, werden hiemit aufgefordert, die particularmaßlgen Aufrechnungen über die Kosten lhrer Uebersiedlung mit den erforderlichen Belegen und Bestätigungen an das gefertigte Oberlandcsgerichts'Prasidlum zur geeigneten Amtshandlung gelangen zu lassen. Dle Beamten und Dicner der lomb.-vcnet. Strafanstalten, welche sich in diesem Oberlandes-gcrichts-Sprengcl befinden, haben ihre Particulare an die k. k. Obcrstaatüanwaltschaft in Graz zu lcittn. Graz am 2(j. Iiouembcr lktttt, VomIlräftdium des k. k. Oberlandesgerichtes. (414—3) Nr. 25l8. Kundmachung. Im Sprengel des steie>-m,'kärnt.-krain Ober« landeögerichtes sind mehrcre adjutlrte und nicht adjutirte ?luscultantenstelleii, und zwar für alle drei Kronländer (Steiermark, Kärnten und Krain) zu besetzen. Bewerber haben ihre vorschriftsmäßig be--legten Gesuche, in welchen im Falle der Bewer« bung um eine in Krain erledigte Stelle auch die Kenntniß der slovenischen Sprache nachgewiesen werden muß, bis zum «5. December d. I. im gehörigen Wcgc bci diesem Oberlandesgerichts« Präsidium einzubringen. Vom Präsidium des k. k, Oberlandesgerichtes, in Graz, am 24. November ittttli.