1865. Ämt8blalt zur Laibacher Zeitung 9. Juni. (»93-») Nr. 5»»68/l5»:i. Kundmachung. Aon der k. k steierm. Finanz-?andes-Di« rektion wnd zur allgemeinen Kenntniß gebracht, dab wzFolge des hohen Finanz-Ministerial-Er-lasses vom >7. April »865, Z. »5«28—UU» ^ die tarifmäßige EinHebung der 35er-zehrungssteucr sammt dem mit ?lllerhöchster Ent schließung vom »2. Mai »859 angeoldneten 2U°/, außerordentlichen Zuschlage zu der Ver« zehrungssteuer und von der Stadtgememde Graz bewilligten 33'/,"/„ Gemnndezuschlag für alle über die Steuerlinie von Graz zum Verbrauche daselbst eingeführten, der Verzehrungssteuer unter« liegenden Gegenstände, einschlüssig der erst bei der Schlachtung einzuhebenden Verzchrungs» steuer-Gebühren von dem im ltt. Tarifsätze auf« geführten Schlachtviche und von den bei den Mühlen zu versteuernden Brodfrüchten, dann der Gemeinde,Zuschläge für die über die Steuer-link' der Stadt H^az eingeführten gebrannten geistigen Flüssigkeiten; U die Einhebung deb Gemeinde-Zuschlages von den innerhalb der Grazer Verzchrungssteuer« Linie erzeugten geistigen Flüssigkeiten; 0, rücksichtlich des innerhalb der Grazer Steuerlinie erzeugten Vieres die Oinhebunq des für die geschlossenen Städte bestehenden fix", ärarischen Zuschlages sammt dem außer ordent-lichen 2l)^, Zuschlage zu demselben und dem Gemeinde «Zuschlage; O. die EinHebung der Weg< und der städtischen Psiastermauth an sämmtlichen Linien der Landeshauptstadt Graz für die Zeit vom l. November l«U5 bis letzten Dezember »8U8 im Wege der öffcnllichen Versteigerung vereint wieder verpachtet werden wird. 1. Die Versteigerung wird Montag am l9. Juni !8V5, um 9 Uhr Vormittags, bei der k. k. Finanz. Bezirks'Direktion in Graz abgehalten, lind es werden bei derselben mündliche und schrist. liche Anbote, welch' letztere mit einer Stem« pelmarkc von 5U kr. ö. W. pr. Bogen versehen sein müssen, angenommen werden. 2. Der Ausrufspreis als einjähriger Pachtschilling für die vereinte Verpachtung der Ver» zehrungsstcuer sammt den Zuschlägen und der Wegmauth beträgt 597.9W si ; sage: Fünfhundert neunzig sieden Tausend neun» hundert Gulden österreichischer Währung. Hievon entfallen: ^. Auf Aerarial Abgaben: n) an Verzehrungssteuer sammt 2N°/o Zuschlag für die Einfuhr steuerpflichtiger Gegenstände nach Graz, dann von Schlachtvieh und Brodfrüchten , ferner an ärarischen fixen Zu« schlägen von dem in Graz erzeugten Biere zusammen......39U.9UN fi. l») a» ärarischcr Mauth . . . 23.9W fl. ». Auf die GemeindeAbstaben: ») Gemeinde«Zuschläge von den oben sul, /^, u bezeichneten Gegenständen, ferner von den nach Graz eingeführten und in Graz er, zeugten gebrannten geistigen Flüssigkeiten zusammen......l53.2W ss. l>) städtische Pssastermaulh . . 23.9W si. 3. Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, welcher nach den Landesgesehen zu derlei Ge« schäften geeignet und die bedungene Sicherheit zu leisten im Stande ist. Für jeden Fall sind alle Diejenigen sowohl von der Uebernahme als auch von der Fortsetzung der Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens zu einer Strafe verurtheilt wurden, odcr welche in eine Un< lersuchung wegen Verbrechen verfallen sind, die bloß wegen Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. Minderjährige Personen, .dann kontrakt» brüchige Gcfällspachlcr werden zu der Lizi» lation nicht zugelassen, ebenso auch diejenigen ni^ht, welche wegen Schleichhandel, oder einer schweren Gcfällsübertretung in Untersuchung gezogen, und entweder gestraft oder aus Mangel dcr Beweise von dem Strasucrfahrcn loögezahlt wurden, und zwar durch sechs, auf den Zntpunkt der Gefällü-übertretung, oder wenn dieser nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgenden Jahre. 4. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat vor dem Beginne der Versteigerung einen, dem zehnte» Theile des Gesammt» Ausrufsprcises gleichkommenden Betrag im Baarcn, oder in öffentlichen Obligationen, nach dem Kourswerthe als vorläufige Kau« tion zu Handen der Versteigcrnngs-Kom« mission zu erlegen. Es ist auch gestaltet, diese vorläufige Kau« tion bei einer k. k. Gcfällskasse zu erlegen, in welchem Falle die Quittung jener Kasse, welche die vorläufige Kaution in Empfang genommen hat, der Versteigcrungs-Kommission zu übergeben ist. 5, Die Genehmigung des Verstclgerungsaktes steht dem k. k. Finanzministerium zu, und es wird sich ausdrücklich vorbehalten, die Pachtung auch olme Rücksicht auf da5 erzielte Bestbol dcmjenigcn Offerenten zuzuerkennen, welcher mit Rücksicht auf seine persönlichen oder sonstigen Verhältnisse als der Geeignetste erscheint. Für den Fall, alü ein ganz gleicher münd. llchcr oder schlifclicher Anbot vorkommen sollte, wird dem mündlichen, unter zwei oder mehreren gleichen schriftlichen Anboten aber jenem der Vorzug gegeben, für welchen eine vom Lizitationö» Kommissär sogleich vorzu« nehmende Verlosung entscheidet. ) Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte auszudrücken, daß sie sich zur ungethciltcn Hand, nämlich Einer für Alle und Alle für Einen, dem Acrar zur Erfüllung der Pachlbedingungen verbinden. Zugleich müssen sie in dem Offerte jenen Mitofferentcn namhaft machen, an welchen die Uebergade des Pachtobjekles geschehen kann. lj) Diese Anbote dürfen durch keine, den Lizi« lations'Bedingungen nicht entsprechende Klau» seln beschränkt sein, vielmehr müssen diesel- bcn die Versicherung enthalten, daß der Of- ferent diese Bedingungen genau befolgen will. Von Außen müssen diese Eingaben als „Offerte" für die Grazer Verzehrungs^ steuer- und Wegmauth - Pachtung bezeichnet sein. Das Formular eines Offertes folgt nach. «>) Die schriftlichen Offerte sind von dem Zeitpunkte der Einreichung für den Offerenten, für die Finanz «Verwaltung aber erst von dem Tage, an welchem die Annahme des-selben dem Anbietenden bekannt gemacht worden ist, verbindlich. 8. Wer im Namen eines Anderen einen Anbot macht, muß sich mit der gehörig legalisirten Vollmacht seines Machtgebers bei der Kommission vor der Lizitation ausweisen, und derselben die Vollmacht übergeben. 9. Die näheren Lizitations'Bedingungen werden vor der Lizitation vorgelesen, es können die« selben aber auch früher während der gewöhn--lichen Amtsstundcn bei dieser Finanz.Landes-Direktion und bei der Finanz-Bezirks-Di« rektion in Graz, dann bei den Finanz^Landes« Direktionen in Wien, Prag, Brunn, Ofen, Preßburg, Ocdcnburg und Kaschau, sowie bei den Finanz'Direktionen zu Laibach und Trieft eingesehen werden. Von der k. k. Finanz-Pandeö-Direklion. Graz am 2«. Mai l»«5. Formulare eines schriftlichen Offertes für die vereinten Pachtobj ckte. Ich Endesgcfertigtcr biete für die mit« tclst Kundmachung vom 23, ausgeschriebene Pachtung der Ver« zehrungösteuer, de 6 Ge m eind e z u sch l a-ges in der Stadt Graz und der dortigen Wcgmau th - Stationen für die Zeit vom l. November »U<»5, bis letzten Dezember lttUK den Iahrespachtschilling von . . . . fl. . . . kr. (mit Ziffern) d. i. ..... Gulden . . . Ncukreuzcr österr. Währ. (mitBuchstaben), wobei ich erkläre, daß mir die Kontraktsbedin; gungcn genau bekannt sind, und ich mich den« selben unbedingt unterwerfe. Als Vadium lege ich im Anschlüsse d,n Betrag von.....fi. . . . kr., d. i. (mit Buchstaben auszudrücken) bei, oder: lege ich nachfolgende Staatspapiere im Betrage von .... si. ... kr., d. i. (in Buchstaben auszudrücken), odcr: lege ich die Kassequittung der k. k......über das erlegte Vadium bei. .....am . . ten.....»8 . . Eigenhändige Unterschrift. Charakter und AufcnthaltSorl. Von Außen: (Nebst der Adresse: An die k. k. Finanz-Be> zirks, Direktion in Graz und Bezeichnung des VadiumS.) Offert für die Grazer Verze hrungs, steucr, und Wegmauth, Pachtung. (195—») Nr. 589l. Kulldmachunss. Nachdem die am 3». Mai d. I. abge« haltcne Minuendo-Lizitation zur Sicherstellung des für die Beheitzung der Amtslokalitäten dieser k. k. Finanz,Direktion und ihrer uuter« stehenden Behörden und Aemter in Laibach er. forderlichen Brennholzes von entsprechendem Erfolge nicht begleitet war, so wird am 2N. Iunl l8«5, um l l Uhr Vormittags, im Amtsgebäude der k. k. Finanz-Direktion am Schulplatze Nr. 279, eine neuerliche Min ucndo« lizitation mittelst schriftlicher Offerte unter den in der ersten Kundmachung (Amtsblatt der Laibacher Zeitung Nr. 92 vom Jahre »865) bereits veröffentlichten Bedingungen abgehalten werden, wozu Unternehmungslustige mit dem Beifügen eingeladen werden, daß nur solche Offerte, welche auf die Lieferung der beiläufigen Gesa mmtm enge von »49 Klafter »«' zölligen ungeschwemm ten Buchenhol, zcs lauten, eingebracht werden können, und daß die ausführlicheren Lieferungsbedingungen im hierortigen Expedite zu Jedermanns Ein« sicht aufgelegt sind. K. k. Finanz. Dnektion für Kram. Laibach am l. Juni 18U5.