Amtsblatt zur LMchcr Zeitung. ^. 146. Freitag den 28. Juni 1850. I. 123«. (1) Nr. 297. Kundmachung. Im Grunde der a. H. Entschließung vom 13. September 1849, mit welcher die Hinausgabe von Reichsschatzscheinen von Sr. Majestät a. g. genehmiget wurde, und in der Absicht, um die Einziehung der bisher im Umlaufe befindlichen Casse-Anweisungen vorzubereiten, ferner in der Erwägung, daß es nothwendig ist, in Absicht auf die Umwechslung der 3proc. Casse-Anweisungen mit dem Auöfettigungstage vom 1. Juli 1849 eine Verfügung zu treffen, hat der Ministerrath beschlossen, mit dem Vorbehalte der näheren Bestimmungen über die Ausgabe und Tilgung der Reichsschatzscheine folgende Anordnungen zu erlassen: 1) Vom 1 Juli 1850 angefangen können die mit dem Ausfertigungstage vom 1. Juli 1849 ausgegebenen 3proc. Casse - Anweisungen gegen Rcichöschatzscheine von 1000 st., 500 fl.' und 100 st. ausgewechselt werden. 2) Für diese Reichsschatzscheine gelten in Beziehung auf ihre Verzinsung und auf ihre Annahme bei Zahlungen dieselben Bestimmungen, welche bisher hinsichtlich der 3proc. Anweisungen vorgezeichnet sind. 3) Die Hinausgabe der erwähnten Neichs-schahschcine geschieht unter Mitwirkung und Con-trolle der Nationalbank, und es wird der Betrag derselben, welcher ausgegeben und wieder eingelöst worden, mit jedem Vierteljahre zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 4) Die 3proc. Casse - Anweisungen der Kate« gorien unter 100 fl, können von den Besitzern nach deren Wahl vom 1. Juli 1850 an, entweder soweit der Betrag zureicht, gegen die unter 1) bemerkten Neichsschatzscheine, oder gegen drei-procentige Anweisungen vom l. Jänner 1850 umgewechselt, oder gegen Wicderausfolgung zur Erhebung der fälligen Zinsen beigebracht werden; in diesem letzteren Falle wird die geschehene Bezahlung der Zlnscn auf der Ä5oldl'lsclle der Anweisung durch Aufdrückung einer Stampiglie ersichtlich gemacht, welche in rother Farbe die Worte enthält: „die Zinsen bis 1. Juli 1850 bezahlt;" die Anweisung aber wird ihrem Besitzer sogleich wieder zurückgestellt. 5) Die mit dieser Bestätigung versehenen Anweisungen bleiben einstweilen unter den bisherigen Bestimmungen im Umlaufe und werden vom 1. Juli 1850 an weiter mit 3 ^ verzinset werden. ij) Ueberhaupt bleibt allen 3proc. Anweisungen der über den 30 Juni 1850 hinauslaufende Zinsengcnuß, wenn sie nach dem 1. Juli 1850, wann immer zu Zahlungen an Staatskassen, zur Umwcchslung in Reichsschatzscheine oder zur Einhcbung der Zinsen gebracht werden, gesichert. 7) Reichsschatzschcine höherer Kategorie können gegen einander, oder auch gegen 3proc. Casse-Anweisungen vom 1. Juli 1849, oder vom 1. Jänner 1850, unter Ausgleichung der Zinsen, verwechselt werden. 8) Die Umwechslung der 3proc. Anweisungen vom 1. Juli 1849 gegen Neichsschatzscheine, die Bezahlung der Zinsen von den Anweisungen, die nicht in Reichsschatzscheine umgewechselt werden und die im Absätze 7) erwähnte Verwechslung erfolgt bei sämmtlichen Landeshauptcassen und Üamcral-Zahlämtern der Kronländcr außer dem lombardisch - venezianischen Königreiche, und in Wien bei der Staats-Ccntralcasse. Diese Bestimmungen werden in Folge hohen Finanz. Ministerial-Erlasses vom Kl. d. M., Z. «122, hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Von der k. k. Steuer - Direction für das Kronland Kram. Laibach am 21. Juni 1850. Z. 1231. (1) Nr. 3279. Kundmachung. I. B. Edler v. Ehrenberg hat in die Wiener Zeitung vom 28. d. M. eine Kundmachung deS Inhaltes einrücken lassen, es sey ihm in Folge El lasses des k. k. Ministeriums des Inneru oom 10. März 1850, Z. 4355, zur Bildung einer Actiengesellschaft, deren Zweck und Aufgabe der Ankauf ungarischer Landereien, und deren Coloni-sirung durch österreichische Staatsbürger ist, bereits Schutz und Förderung von Seite der k. k. Regierung in erfreulichster Weise zugesichert worden, er erkläre als Gründer die Subscription als eröffnet, und habe Subscriptionsbögen, Programme und Statutencntwürfe für die beitretenden Mitglieder an verschiedenen Orten aufgelegt. Um das Publikum über den wahren Sachverhalt in keinem Zweifel zu lassen, wird der Inhalt des berufenen Ministerial«Erlasses nachstehend wörtlich mitgetheilt: „Die Regierung sieht in der Colonisirung »Ungarens eine Aufgabe der ersten Wichtigkeit „nicht nur für jenes Land selbst, sondern für den „ganzen Kaiserstaat. Unternehmungen, die hier-«auf gerichtet sind, und sich aus gesetzliche, solide »und gemeinnützige Grundlagen stützen, können „sich daher Schutz und Förderung von Seite „der Regierung versprechen. In eme specielle „Würdigung oder Zusage hinsichtlich des von „Ehrenberg angedeuteten Projected einzugehen, „findet sich dao Ministerium des Innern mcht „veranlaßt." Herr I. B. von Ehrenberg hat sonach weder die Bewilligung zur Gründung einer Actiengesellschaft, noch eine Zusicherung für sein specielles Project erhalten. Eine solche Zusage ist vielmehr ausdrücklich abgelehnt worden. Der ähnlichen Unternehmungen im Allgemeinen in Aussicht gestellte Schutz ist in erster Linie an die Bedingung geknüpft, daß sie auf gesetzliche Grundlage s.'ch fitzen. Dlcser Grundlage entbehrt aber bis jetzt das Project des Herrn I. B von Ehrenberg, da nach den bestehenden Gesetzen zur Bildung ei»cr Actiengesellschaft und zur Eröffnung von Sub-scriptioncn für dieselbe eine besondere Bewilligung der Ministcnen erforderlich ist. Von diesen Bestimmungen ist Herr I. V. von Ehrenberg Behufs der Slstirung der von ihm eingeleiteten Schritte bereits verstan-diget worden. Z. 1204. (3) Nr. 4935. Das hohe k. k. Finanz-Ministerium hat sich laut Eröffnung vom 7. l. M., Z. 2514, bestimmt gefunden, bei der Landeshauptcassc in Troppau eine unmittelbar mit der Universal - Staats - und Banco - Schuldencasse in Verrechnung tretenden Crcditsabtheilung zu bestellen, welche mit dem 1. Juli d. I. ihre Amtswirksamkelt zu beginnen hat. Von dem erwähnten Zeitpuncte anfangen können daher bei der Landeshauptcasse in Trop-pau Interessen von Obligationen unter den für die Creditsabtheilungen der übrigen Kronländer geltenden Bestimmungen bezogen werden. Laibach den 19. Juni 1850. Gustav Graf Chorinsky in. ^-, ________ Statthalter. Z. 1198. (3) Nr. 13901 Kundmachung womit zur Bewerbung um eine bei der Linzcr k. k. Lanoeshauptcasst erledigte Amtsschreibcrs- stelle eingeladen wird. Bei der k. k. Landcshauptcasse in Linz ist eine Amtsschreiberstellc mit dem Gehalte jährlicher 350 si. (3. M., und insofern dieselbe im Wege der Vorrückung einem hiesigen Amtsschreiber mit dem Gehalte jährlicher 300 fl. (5. M. verliehen würde, — die letztere Stelle zu besetzen. Die Bewerber werden eingeladen, ihre gehörig belegten Gesuche mit der Angabe, ob sie mit einem Beamten der Linzer-Landeshaupt-casse verwandt oder verschwägert seyen, binnen 4 Wochen, vom Tage der ersten Einrückung dieser Kundmachung in die Landcszeitung, und zwar, wenn sie in Verwendung bei einer Behörde stehen, durch diese, außerdem aber unmittelbar bei der k. k. Statthalterei zu überreichen. Linz den 10. Juni 1850. Der Statthalter in Oberösterreich, O,-. Alois Fischer. Z. 1205. (3) Nr. 9200. Das hohe Handels-Ministerium hat am 24. Mal l. I,, Nr. 2975, nach den Bestimmungen des a. h. Privilegicn-Patentes vom 31. März 1832 die nachfolgenden Privilegien verliehen: 1) Dem Carlo Domenico Mery, Preturs-Kanzler, wohnhaft in Bcnkovacz in Dalmatien, durch l),. Luigi Meiy, wohnhaft in Zara, auf die Erfindung einer hydraulischen Maschine, mittelst welcher das Wasser mit Kraftersparung in kurzer Zeit auf jede beliebige Höhe, und zwar in solcher Menge gehoben werden könne, um dasselbe als Triebkraft verwenden zu können. Für die Dauer von Einem Jahre. In öffentl. Sicherheits-Rücksichten steht der Ausübung dieses Privilegiums kein Bedenken entgegen. Die offengehaltenePrivilegiums-Veschrcibung befindet sich beim k. k. dalmatinischen Gubernium in Aufbewahrung, 2) Dem Joseph Palkh, bü'rgl. Handelsmann, wohnhaft in Wien, Stadt Nr. 255, und Wenzel Bachmann, bef. Gürtler, wohnhaft in Wien, Schottenfeld Nr. 334, auf die Erfindung von Zigarren« Ndhrcn, bei deren Gebrauche die Cigarre nicht , abzubeißen sey, weder naß werde, noch die Cahne verderbe, so wie bis an das Ende und auch dann, wenn sie wenig Luft habe, leicht geraucht werben könne. Für die Dauer von Einem Jahre. Die Geheimhaltung wurde angesucht. 3) Dem Sebastian Werner, dürgl. Hutmacher, wohnhaft in Wien, Wieden Nr. 80. Für die T"uer von Drei Jahren. Die Geheimhaltung w>rde angesucht. In öffentl. Sanitäts - Rücksicl^n steht der Ausübung dieses Privilegiums kein Bedenken entgegen. Der Frcmdenrevers liegt "or. lj) Dem Leop. Leinböck, Midermacher, wohnhaft in Linz, derzeit in Wien, nopoldstadt Nr. 315, auf die Eisindung einer mechanischen Vorrichtung zum Maßnehmen bei Mlitär- und Civilröcken. Für die Dauer von Mem Jahre. Die Geheimhaltung wurde anglicht. 7) Dem St^han Krackowizer, k. k. privik chemischer Probaten- und Zündwarenfabrikant, wohnhaft zu Pottcnstein in Niederösterreich, auf die Erfindung einer neuen Art Kleb-Briefoblaten. /49tt Für die Dauer von Einem Jahre. Die Geheimhaltung wurde angesucht. 8) Dem Joh/Einsidl, bürgl. Gürtler, wohnhaft in Wien, Mariahilf Nr. Üi), auf die Erfindung einer Durchlöcherungsmaschine zum Durchlöchern der Siebe auö Messing, Visen lc., der Theer und Kaffeh - Seiher und ahnlicher Gegenstände. Auf die Dauer von Zwei Jahren. Die Geheimhaltung wurde angesucht. K. K. Statthalrerci für Krain. Laibach am 14. Juni 1850. Z. 1229. (1) Nr. 3853. Kundmachung. Bei dem Postamte in Pesth ,st eine proviso-rische Accession-Stelle mit dem Gehalte jahrlicher 4W st., oder im Falle der graduellen Vor-rücklng eine solche mit dem Gchalte jährlicher 350 si., gegen Erlag der Caution im Besoi-dungödetrage, in Erledigung gekommen. Die Bewerber haben die gehörig documer,-tirten Gesuche, unter Nachweisnng der Studien, der Kenntniß der Postmanipulation, der Bandes" und allfälligen sonstigen Sprachen und der bis' her geleisteten Dienste, im W^ge der vorgesetzten Behörde bis langstenö letzten Juni 1850 bei der k. k. Postdirection in P^sth einzubringen und darin anzugeben, ob und mit welchem Beamten des oben erwähnten Amtcs, und in welchem Grade sie verwandt oder verschwägert sind. K. K. Postdirection. ilaibachden 22.Iuni 185«. Z. 1228. (1) Nr. 2821 Kundmachung. Bei der k. k. Postdirection in öcmberg ist eine provisorische Accessisten-Stelle mit dem Gehalte jährlicher 300 st,, und bei dem k. k. Absatzpost-amte in Brody eine derlei Stelle mit dem Iahrgchalte von 350 st., gegen Erlag der Caution im Betrage der Besoldung, zu besetzen. Die Bewerber haben die gchöriq documcn-tirten Gesuche, untcr Nackneisung der Studien, der Kenntniß von der Postmampulation, der Sprachen und der bisher geleisteten Dienste, im Wege der vorgcsctztcn Behörde bis 10. Juli I85W bei der k. k. Poftdirection in Lembrrg einzubringen und darin zu bemerken, ob ^nd mit welchem Beamten bei dem emgangserwahnten Amte sie etwa, dann in welchem Grade verwandt oder verschwägert sind. K. K. Postdirection. Laibach den23Iuni 1850 Z. 1227. '(Y Nr. 2808. Kundmachung. Bei der k. k. Postdirection in Agram ist eine provisorische Accessisten - Stelle mit dem Gehalte jährlichen 35« st. C. M., g.gcn Erlag der Caution im Besoldungsbetrage, in Erledigung gekommen. Die Bewerber haben die gehörig bocumen-tirten Gchlche, untcr Nachweisung der Studien, der Kenntniß der P.nsimanlpulatioit, der Laudes-und aUfalligen sonstign Sprachen und der bisher geleisteten Dienste, im Wege der vorgesetzten Behörde biö längstens 10 Juli d. I. bel der k. k. Postdirection in Agram einzubringen und und darin anzugeben, ob und mit welchem Beamten des oben erwähnten Amtes, und in wcl» chem Grade sie verwandt odcr verschwägert sind. K. K. Postdirection. Laibach den 22. Iuni185U. Z. 12» I. (3) Nr. 2609. Kundmachung. Das Distanz-Ausmaß zwischen K roma u und Pohrlih, im Kronlande Mahren, wird vom 15,. Juni d. I. an auf 1^ Post festgesetzt. Welches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Von der k. k Post - Direction. Laibach den 16. Juni 1850. Z. 1215. (3) Nr. 2753. Kundmachung. Bei der k. k. Post-Direction in Kaschau ist eine provisorische Accessistcnstclle mit dem Gehalte jahrlicher 350 st. C. M., gegen Erlag der Caution im Besoldungsbetrage, in Erledigung gekommen. — Die Bewerber haben die gehörig do-cumentirten Gesuche, untcr Nachweisung der Stu- dien, der Kenntniß der Postmanipulat'on, der Landes - und sonstigen Sprachen und der bisher geleisteten Dienste im Wege der vorgesetzten Behörde bis längstens Ende Juni 1850 bei der Postdirection in Kaschau einzubringen und darin anzugeben, ob und mit welchen Beamten des oben erwähnten Amtes, und in welchem Grade sie verwandt oder verschwägert sind. K. K, Post - Direction. Laibach am 17. Juni 1850. Z. 12 l0. (3) NrVUÜtt K u n d m a ch u. n g. In dem Badeorte Vetoes wird mit 1. Juli d. I. eine Postexpedition in Wirksamkeit treten. Dieselbe wird sich mit der Besorgung von Briefschaften , Zeitungen und Fahrpostsendungen bis zu dem Gewichte von 3 Pfund befassen, und mit sämmtlichen Aemtern der Laibach-Villacher Route und mit der Briefsammlung in Radmannsdorf in einen täglichen Bricfkartenwechsel, mit letzterer aber auch einen täglichen Fahrpostkartenwechscl unterhalten. Ihre unmittelbare Postvcrbindung erhalt dieselbe durch die Briefsammlung in Radmannsdorf mittelst eines Fußboten, welcher täglich um 6 Uhr 30 Minuten früh von Nadmannsdorf abgehen, nach Verlauf einer Stunde und 30 Minuten in Veldes eintreffen, und von Ucldeö sofort Abends wieder zurückkehren wird. Was hiemit vorläufig zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. K. Post-Direction. Laibach den 15. Juni 1tt50. Verzeichnis! der Orte, welche dem Bestellungsbczirke der k. k. Postexpedition in Vetoes zugcivicsen werden: Asp. AlthMNmcr, Auriz, Brod, Buchheim, Deutschgeräuth, Dobrava, Feistritz, Feld, Go-riusch, Grabtsche, Iereka, Kamne, Kerniza, Kersch-dorf, Kopriunik, Koreithcn, Kuplenik, Läse, Üepcnze, Meukusch,' Mitterdorf, Neuming, Obergöcjach, Pernike, Pokluka, Podjcle, Pogelschitz, Navne, Reifen, Retfchitsch, Nothwein, Saternik, Saviz, Schalkendorf, Seebach, Slamnig/Studorf, Unter-göriach, Visch«lmh, Witt'mch, Wocheinervcllach, Wodeschitsch, Z<'lach. Z. 1213. (3) Nr. 26 K u n d m a ch u n g. In dem Bahnhofe zuPöltsch a ch, im Kro-! lande Steicrmark, ist neben der dort bestehen>?n Postpferdestation auch ein Postamt errichtet worc. >., dessen Wirksamkeit mit I. Juni l850 beginnt. Dasselbe befaßt sich mit der Aufnahme , > Bestellung von Cortespondenzen und Fahrpostj i--dungen, und erhalt eine Verbindung theils dulch die auf der südlichen Staatsbahn coursirend^n Eisenbahnzüae, theils durch die dort von der Eis .-bahn nach Wlndisch-Feistritz, Gonowitz, Rann, Agram abästenden Postcourse. Welches hicmit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Von der k. k. Post - Direction. Laibach den 16. Juni 1850. Z. 1212. (3) Nr. 263,. Kundmachung. Die Postämter in St. Leon hard und Wolfsberg, im Kronlande Karnten, sind in Postamter mit Pferdestatione/, umg^altet worden, deren Wirksamkeit mit 1. Juni l85N beginnen wird. Die Postdistanzen sind, wie folgt, festgesetzt worden: zwischen St. Lc'onhart u, Judenburg auf 2^ Post. „ Knittelfeld „ 2'^ » ,. » Wolssberg „ I^ „ » Wolföberg,. Völkermarkt» 2^/, ,. .. EiS ., 2-7« » „ » ,, Uiiterdrauburg 2'X .. Welches hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Von der k. k. Postdirection Laibach den 17. Juni 1850. Z. 1224. (2) Edict. ^lT^oon. Von dcm Ncziikßqcnchte Mlmkendorf, als Ab« Hcmdllmg5m!^ar>z, werden aüe Ienc, welche an die Verl^ss^nschaN deö zu Deppclvdoif H>,viii. Nr, 3 veistuldelicli Uailzhüblels ^wiiail Glcg^, aus wa<^ imlilcr für einem Rccklsqrutlde eiln'ii Anspsuch zu machen qedenken, aufgefurdell, solche», bei d^r am tt. Augu!^ l. I. H;0smilt^gs 9 Uhr hiergerickts an-geuldin'ien ^iquidatiiXl, uiucv den Folgen des §. 8l l atlg. G. V., ^clicnd zu maclien. Nc^itköqench! Münfcndorf dcn 4. Juni l85l). Wirthschafts-Verpachtungen. s Auf der Insel Muraköz., welche durch ihre bekannte Vodcngüte für landwirthschaftliche ^ Production so vorzüglich geeignet ist, und durch ihre Lage an den Gränzen Steiermark's, Ungmn's und lZroatien's eines lebhaften Absatzes sich erfreut, deren dichte Bevölkerung endlich, nebst der Wasserkraft der bcidcn Flüsse Dräu und Mur günstige Gelegenheit zu industriellen Unternehmungen bietet — werden l0 zum (tzsakathurncr G üter - (5 omplexe gehörige Wirthschaften, von ^ diverser Ausdehnung il 200 bis 2000 Joch Acker- und Wiesen-Area, nebst den zugehörigen Weiden, Wohn- und Wirthschaftö-Gebäuden, auf 12 Jahre verpachtet. Die Verpachtung geschieht im Wege der öffcntlich cn Uer steigerung, welche am Kl. August l. I. in der Wirthschafts-Kanzlei zu Csakathurn beginnt. Vor dieser Zeit werden jedoch auch auf Privat-O fserte, wenn sie den Erwartungen entsprechen, Abschlüsse gemacht, und sind letztere spätestens bis 10. August l. I. dcm hiesigen Hofrichtcramte portofrei einzusenden, allwo auch die näheren Bedingungen dieser Verpachtungen einzusehen sind. Csakathurn am 25 Mai 1850. Z. l208. (3) ^. n 6 S I A S. Der Gefertigte hat nun auch seine Gpecerei-und Victua-lien-Handlung in Steindruck eröffnet, und mit durchgehends fri-fchen Artikeln von der besten Qualilat, so wie auch mit österrel-chischen, ungarischen, Rhein- und französischen Weinen in Bou-teillen bevorräthiget, so daß er deren Abnahme Zedermann um so mehr anempfehlen zu sollen erachtet, als die Verkaufspreise jenen m Laibach durchaus gleichgestellt sind, und ungeachtet der weiteren Entfernung fortan so erhalten werden. Indem er die Aufmerksamkeit des verehrten Publikums na-mentllch in der Umgebung auf seinen Vcrlagsplatz leitet, macht er zugleich zur häufigen Abnahme memit seine geziemende Einladung mit der Versicherung angemessener Bedienung und steter Zufriedenheit jeder billigen Erwartung. Laibach am 21. Juni 1850. A n Wl e i g e. Franz JSartorj.