A m t s Blatt ^_____zur Laibacher Zeitung. .?.cn 2 Moggen oder Korn 4 und Gerste 3 wiener Mctzen; zusammen pv. 87 si. 25 st. (5 H^ W. W. - Für den Aubrus5prciö von l>'?6 ss^ ^ kr., nnt Worten sechshundert siedenz,g drei RcligionSfonds^^.tts., von acht Zcnstte'n im k. k. Bczirkücommi,,'^te Spital, deren Er-tiag üdlr Abzug rcü für die Lte.icrn rcr-fassunqsmäßig linstussiqen Fünftclä bestcht-«) an Grundzinsc» ," ^fi. '/^ kr.; 1i) an w.der-rufiichen Kleiorecht-»l^l.iliolicn p»-. ^i st. zz " kr.; «) in Laudemial.- l.nd Toxdczügen im zehn^ zährisil,, Durckschniltc pr. l^st. >-; kl.; ?icicantcn hingegen glclch nach ?lbschl,n daö Licitations-Protocol! eingetragen und hienach behandelt werden. — Sollte ein schriftliches Offert denselben Betrag ausdrücken, welcher bei der mündlichen Versteigerung als Bestbol erzielt wurde, so wird dcm mündlichen Bestbicttr der Vorzug eingeräumt werden. - Wofern je-öoch mehrere, den mündlichen Vostdot übersteigende schriftliche Offerte auf den gleichen Anbotsbctrag lauten, so wird von oer Licita-tionö-Commission durch das Los entschieden werden, welcher Offerent als Bestbicttr zu ^- trachten sey. - 6. Der Erstehcr dieser Domi-nicalrenten hat die Halste des Kaufschillingö vier Wochen nach crfolgter Genehmigung des Kaufes »n'ch vor der Uebergade zu berichtigen. Den Rest rann der Käufer jedoch so, daß er ihn auf den erkauften Objecten in crster Priorität mittelst vmschriftmäpigcr Einverleibung (Inia-bul^tion) der errichteten Kaufslirkundc, in welcher die versteigerten Grundgülten als SpezialHypothek zn verschreiben kommen, in das Grundbuch des betreffenden Gerichtsstandes versichert, und mit jährlichen fünf vom Hundert in halbjährigen Naten verzinset, binnen fünf Jahren, von dem Tage der Uebergabe an ge» rechnet, in füns gleichen Raten adtragcn. — 7. Die Nebcrgabe der vorbcschriebcnen Domini-caldcziigc soll zwar ehemöglichst gepflogen werden, jedoch tritt der Ka'ufcr erst mit dem nächsten Mllitarjahre Iti"/^ in den vollen Genuß derselben, und es wlro der ganze Genuß sür da3 laufende Militä'rjcchr l8"/^ von dem Verkäufer vorbehalten, wogegen aber auch der Kauferden KaufschiUingörest erst vom 1. November 15>'t4 angefangen zu verzinsen hat, und ihm, in so ferne er die erste Kaufschillingshälfte früher er« legt, die fünfpercentigcu Zinsen davon bis zum 1. November 1844 zu Guten gerechnet werden. — Ebenso übernimmt der Käufer von diesem Tage, refp. vom Tage, als sein Genustrecht gerechnet wird, auch alle anf den erkauften Bomilücalrenten haftende», wie inimer gearteten Lasten, ohne Ausnahme und Unterschied ihrer Entstehung, ohne daß er berechtiget wsn, bei was immer für nach der Ucbergabe eintretenden Ereignissen, durch welche die Lasten uwd Verbindlichkeiten des Vcrtragsobjectcs vermehrt oder dessen Werth und Ertrag vermindert wird, selvst nicht wegen Verletzung üb.'r o,e Hälfte oder aus einem sonstigen Rechtötitel von ocm verkaufenden Fonde eine Haftung oder einen Ersah anzusprechen, da jede Ersatzleistung sich "bloß auf den im nachstehenden § 6 bezeichnet.» Fall beschrankt. Der Käufer kann deßhalb die Gültigkeit des Verlra.qcs nicht anfechten, — 8. Die fraglichen Domilii.cal-renten werden nur so verkauft, wie sie von den, veräußernden Fonde bishcr besessen wurden, und da der Verkauf in Pausch und Vogen er, folgt, so geschieht dic, Uebergabe ohnc cine Haftung von Seite dcs Verkäufers für das Er-Nvigniß, u»d es wird eine. Gewährleistung d'^rä, Vrci Jahre rom Tage der Uebergabe bloß für den Fall zugesichert, wenn bimlcn dieser Zcit das Eigenthum der verkauften Dominicaidezüge 351 selbst von einem Dritten in Anspruch genommen und die Vertretung gegen den Fiäcus l,ach Vorschrift der Gerichtöordniülg verlangt wird. — 3. Der Verkaustzatt '»t für den Meistbicter, welcher sich des Nücktrittsbefugnisses und der ^. 862 des allgemein, bürgert. Gesetzbuches ncsebtcn Tcrnnnc degibt, sogleich durch dic Fertigung des Licitali^iö-Prolocolles, für den Berkaufcr aber erst durch die erfolgte Ratification verbindlich, nach deren Erfolgung auch der veräußernde Fond nicht mehr zurückzutreten berechtiget ist. - Im Falle.der Bestdieter sich weigerte, den schriftlichen Contract zu fertigen, vertritt dcs ratificirte Limitations-Protocol! die Stelle dcö schllsllichen (5ontrattes, es soll dazu von dt m Ersteher oder auf desscn Kosten der llasscllMüßlge Stämpel beigestellt werden, und der verkaufende Fond hat die Wahl, entweder den Besibietcr zur Erfüllung der ratisicirten Licitationb-Bedingungen zu verhalten, oder die Dominicalrcntcn auf dessen Gefahr und Kosten auch im administrativen Wege neuerlich fcil zu bieten und die Differenz des neuen Bestl'otcs zu dem scinigcn an ihm zu erholen, wo sodann d auf Gefahr und Kosten des Käufers soll mit der im vorige, ^. ausgedrückten Wirkung und nach Wahl des Verkäufers auch dann vorgenommen werden können, wenn der Käufer nach bereits gefertigtem Contracts die Zahlung der ersten Kausschillingöhalfte nicht in der w, §. 6 bestimmten Zeitfrist, nämlich vier Wochen nach erfolgter Genehmigung dcs Kaufes leister. — Gleichfalls soll der Verkäufer nach Willkühr berechtiget seyn, wenn der Käufer nach crfolgter Uebergaoe des ^aufsgegcnst^ndes die Mahlung der üdrigen Kaufschillingsraten und der bedungenen fünfpercc.mgcn Interessen nicht in den ,m §. 6 bestnnmten Insten leistet, die verkauften Dominllalrcnten und was mit densilbcn an den Käufer Übergängen ist, in, administrativen Wege zurückzunehmen, und auf Gefahr und Kosten des rcrtragbrechendl li Käufers nc'.nr-lich feil ^l bieten und wegrn deö allfälligen Kaufschill'ngs-Abfalli's oder sc^sri.icn Schadens sich an dem biö dahin erlegten Kausschillingü. Antheile, so wie an dem gesammtcn Vermögen des Käufers zu erholen. — 11. Bei dcr odcn in den §§. 9 und 10 vorgehaltenen Nelsl-itatlon hat der verkaufende Fond, N'sp.cli'.'c die denselben vertretende Behörde nach ihrem Gulde-fmden dlc Summe zli dcstimmen, welche bei der '-Nelicitalion für den Auöruic'preis gcltcn soll. — ! Für keinen Fall können die dem betreffenden ' Fonde durch Bertrage ve>pflichteten P.-rsonen'l aus der Blstimmung des Ausvufspreiftö Eine' Wendungen gegen die Gültigkeit und die recht-^ liehen Folgcn der Relicitalion herleiten. Findet sich bei der Relicitation Niemand, der den Con-^ traet nach dem Ausrufspreise zu übernehmen' bereit wäre, so können auch unter (oder nach Umständen über) den Fiöcalvreiö Anbote angenommen werden, und daß erste Anbot hat zugleich zur Grunrlagc der w^itcrn Anbictxug zu dienen. -> Dcßglcichen soll der veräußernde Fond bei der Nelicitation keineswegs verbunden seyn, dem zweiten Käufer wieder dieselben Zahlungsfristen zuzugestehen, sondern er ist, ohne daß bei der Dlfferenzberechnung diesifallö eine Einwendung gemacht werden könnte, berechtiget, wenigem und kürzere Zahlungsfristen inödeson-dtre dahin zu bestimmen, daß der noch aushaf-tcnde Kaufschilling sammt Zinscn so viel möglich in jcner Zcit und in jlucn Pl-lioden l.'clichligct werde, als er von dein contraclsdrüchigcn Kaufer selbst hätte berichtiget werden sollci, —' Uedrigens ist das oben erwähnte Nelic'itations-recht nur wahlweise vorbehalten worden, und cs steht dem Verkäufer auch frei, auf die unmittelbare Erfüllung des Vertrages ödet der' Versteigerung selbst zu dringen uud durch die' mit derselben beauftragte Behörde alle jene Maßrcgeln zu ergreifen, welche zur unaufge-haltenen Erfüllung des Contractes führen, wogegen aber auch dem Käufer der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Kaufe machen zu können glaubt, offen stehen soll. — 12. Die Stampelgebühr zu einem Exemplare der über den Kauf auszufertigenden Vertragsurkunde, die unter dem Datum der abgeschlossenen Versteigerung auszufertigen seyn wird, dann die Taxen , allfälligc Bcsihveränderungs - Gebühren und sonstigen Auslagen, welche aus dem bezüglichen Verstcigeruugs- und Kaufsacte und in Folge der Veränderung des Besitzes dieser R^luätcn nach den bestehenden gesetzlichen Ein-richlungsll sich ergeben, hat dcr Käufer aus Eigenem zu bestrciten. — '13. Endlich hat der Käufer zur Sicherheit der genauen Erfüllung sämmtlicher Lunations- und rücksichtUch Kaufs, bedlngungcn dic erkaufte Realität zur Special' Hypothek zu vcrschrnben und vormerken ^ 352 lasse»,. — l4. Ucbei jeden und wie immer gearteten Theil dieseü Ak^eü oleidt die höhere Genehmigung ln Vorlieyalt genommen, wol>ei zugleich noch demcrkt wird. daß jedem Kauf> lustigen gestattet ist, bei dem k k Rentamte in liienz oder veim k. k. Herrschaft Vermal« tungö>Amtc in Sachseuburg, Einsicht in die Verkaufs« Voranschläge zu nehmen und daß dle wettern Bedingnisse dm Kauflustigen bei dem Versteigerungsakle selvst werden bekannt gegeben werden. — Innsbruck am 4. März 1845. — Von der k. k, Ecaatü>)üter»Ver-äußerungö'lZommiffion für Tirol und Vorarlberg. Ioje pH Dialer, k. k. Gub. und Pläs'dlal-Secr,tar. Kl«vt- unv lanorechlllchc Verlauldirxngen. Z. 524. (2) Nr. 2^1. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gcmachl: Es sey üker ?lnsuchen der k. k. Kammerproluracur, n»,,»«"<: des Armeninstituteö der Psarr T t. Marlu, bei Krainburg, als erklärlcn Erben, zur Elsorschung dcr Schuldenlast nach dem am 16. Februar 1844 mit Hinterlassung einer letztwilllgen 'Anordnung verstorbenen Herr» Georg Kallan, gewesenen Pfarrdechants zu St. Manin bei Krainburg, die Tagsahung auf den 20. Mai Ml « Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Etadt- und Landrcchte bestimmt worden, bei welcher alle jene, welchc an diesen Verlaß auä was immer für eincm Rechtögrunoe 'Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, wi« drigens s»e die Folgen dcö §. lil4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. — i^i: bach den 30. März »844. Z. 522. (3) N:. 27Ql. Vcn dem k t. Stadt- und ^ali0lccbtc,n K'am wnd dckannt gemacht: Es sey übcv A„su» chci^ dce Herrn Vincen, Freiho rzi v. Schwrlgc», Vormund s der m. Franz und Ama»l> Fre,-heren llnd E^lt'illa Flm-,i v. Sskwelgc,, als erklärten Erben, ,ur<3'folschlmg dc' Schuldclilaft nach d.r am 2). Februar l6^/» auf der Herr« sraft Nupcrlt^hof ol, ilNl>^:,lo vcrslorbenen Fau M "lavslwttlw. Fl-c»l»nl v.Scbw igcrgeb. Gläfinn Thurn . Valsasslna, d»e Tagsahung auf den 0, Mcu lN^4 Porn-itta^s um 9 Uhr ^'or dlescm k. t Stl'dt- und Landrechte bestimmt wo,den, bc, wc cdt« alle jene, welche an dlescn Vl'l.>h aue w<>s l'lnncl fllr k'licm Nlchlsgrunde Alnr'uch zu ss.ll^ permcmcn, solchen r,gens sil die Folgen des §. 814 h. G. y. sich selbst zuzuschreiben habm werden. Lalbach den 26. März l8^^. vermischte ^erlautvarnugen. 3- 523. (2) Nr. ,06. I d i c t. Von dem l. t. Vejirsgg,richte zu Wartenberg rvird allgemein bekannt gemacht: Es fey in der Exccn» tionssacve der Maria Olltela von ssisschelilycuer, dutch H^r,n Dr. i)?apl».'tb, ,„rie Reassumirung der mil dleßgerichllichem Btschc>de vom ,,. Hum iä'<2, 5?l. «79 btlv>lli.ilc«,, ll!,d dann „Nte m ,u. In»! n. I. zu!, Nr. ,,36sististcn F, lbi,t'»,g der, oem ^ie enteil Anlol» Dcllela von ^'0. räuzh .,chor!gcn, und der Pfai < hofgt'llt Mo-räuzh zu!. :1iccl. i))r. 2 u »d 3 di, ,stb>,r,n, <^e. richtilch ans ,<».o/2 ft. 20 kr. gc>chliyce>,, sammt.-l«ch in dec (Klxne, «m Moläu^her-Th le gc!ege»en ^ undstucke, und deü ans cinem (^lockwete be« stche lden Wobnhaustg, nnd der dab.i besi»Nicl, , ."55 .och schuldigen Kapitals pr. 3on fi. <. «. «-„ gc>,,lll^,t, u„o zu dielen, Ende die T". n..,c au, r<« .4. Juni, .7. Juli. und .6. ',?.»» g u jl 0. ^., ic^^iiial Vornitta^ 9 Uhr in loco Melanit) nilt ecl>, BciNlsf,« b,st>«^«t »vorde,, da^ d»c!« ^lealitäie,, ,,u» dci der er «ten Li^ilatloüS' T^gsatznng u:tcr dem ^chätzllügswelthe werde., hitll» n gegcbtl, werken. D>e ^n zu erlegen seyn wird, die gerichtliche Scdayung „nt> rec l^rlll«dduchoc^tract fön»ll» tä<)llch in de>, ')lmts« ttnnden in der Ocrichlöfa-'llc«. ,ilv auch a, dc» i!icitcuio'ge,o sohinige Tottve». lläruiig seines be,cilb vor 32 Iablen vom Hause entfernten, u">vissend wodesindlichcn Brüters ?ln. dreas Zhebulz gednen. und hierüber ist 00», He«e dicscö (Berichts tiesen, ?lblvcscn. Dem Undreaö Zhedulz ooer teff^n (Z.fflo« «lären ,vild nun dieslö mit dem Beisätze dctannt ge« geben, eaß sie binnen einem Jahre vor diesen: Gc-»ickte so ^cn,iß zu erscheinen oder dieses Gedicht aus eine andere ^lrt in dic Hlen,unih seines Lebens >u setzen haben, alg er s^ust, UndreaS 3bebul<. ffn todt ettlält und das ihm gehörige, laut Obligation ll.lo. 2',., intal). 25. Jänner .857bc»m Joseph Sittar von Tdpliy ellieger.de kapital pr. 55fl. Zy'/^tr. sammt Zinsen gehörig abftthandelt und oen sich ltgituniren. den Erden cingeantwortct werden würde. Nez»»tSgelicht Ruplltühof zu Neustottl am 6. Octode» »42- 353 Ht.ivt. mm lanvrechlliche ^erlautbarlmgcn. Z. 552. (1) Nr. 3042. Bon dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: ES sey über An, suchen der Ursula Wcnzcker, als erklärten Erc dinn, zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 11. September 16 l3 zu Laibach verstorbenen Marganth Goepodaritsch, die Tagsahung auf den 6. Mai 16^4 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. «Vtadt- und Landrechte bestimmt worden, bci welcher alle jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechts-gründe Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun foll,n, widrigenö sie die Folgen des §. g!4 b. G. V. sich ftlbst zuzuschreiben haben werden. — Laibach den 2. April 18-N. Z. 5l2< (l) Nr 2"°/__g Concurs - Kundmachung. An den Verzehrungssteuer^Linien der Pro« vinzial-Hauptstadt Grah ist eine Einnehmcrs-stslle crstlr Classe mit dem Gehalte von Siebenhundert Gulden und Naturalquartier, dann der äiclpflichtung zur Leistung eincr Calllion im Gchaltöbetrage, ln Conventions ° Münze oder durch Hypothekar-Verfchli-ibung, erlediget, zu deren Wiederbesttzung der Conculö bis 15. Mai 18'14 ausgeschrieben wird. — Diejenigen, wclche sich um diesen Dienstposten, oder falls durch die Besehung desselben an den Verzehr rungsstcucr-Linien ein minder besoldeter Ein-ychmer-, ControUor-, oder conlrollirenderAmts» schrciberposten von 600 fl., ^50 fl. oder 300 st. in Erledigung kommen sollte, um einen solchen zu bewerben gedenken, haben sich üb.r ihre Kenntnisse im Rechnungs- und Cassawcjen über eine tadellose Sittlichkeit, so wie über ilM bis-herlge Dlenstlelstung, dann die Fähigkeit zur Leistung einer Caution im GchaltSbctragc lcaal auszuweisen und ihre gehörig belegten, und wenn um mehrere Dienstposten gebeten würde für jcden derselben a b g e so n d e r t zu verfassenden Gesuche w^ zugleich anzug^ ^ '^ und ln welchem Grade sie mit einem hicrlän digen ausübenden Beamten verwandt oder ver-schwagert st"d,lm vorgeschriebenen W.'ge läna-stcns innerhalb des Concurstcrmines an die k k. Cameral - Bezirks - Verwaltung in Gran zu überreichen. -Gratz am 7. April lül^. 3. 539. (1) ^^ ' Licitationö-Kundmachuna Von Seit« deS k. k. Militär-Verpflegt Hauptmagazins zu Laibach wird hiemit bekannt gemacht, daß in Folge der hohen k. k. illyrisch-inneröstcrreichischcn General - Commando - Bewilligung, 8. 593, vom 1. d. M, verschiedene Herstellungen bei dem hierortigen Aerpflegs-Magazine noch in diesem Jahre vorzunehmen sind, und daß solche im öffentlich?,, Licltationä-wege entweder profeffionistenwei.se oder auch im Ganzen an den Mindestfordernoen überlasse,, werden, zu welchem Ende die Verhandlung am 8. Mai l. I. um 10 Uhr Vormittags in der hierortigen k. k. Haupt- Verpflegslnagazins-Kanzlei vorgenommen werden wird. — Die Llcitations-Vcdmgungen sind folgende: 1. Werden nur anerkannt Unternehmungsfähige zu der Verhandlung zlig^ss.>n; c6 haben sich daher je, ne Concurr^nlcn, welche der Licitationö-Commission nicht hiilreichcnd bekannt sind, mit einem ortöobris.kciclich gefertigten Zeugnisse aus« zuweisen, daß sie nach Maßgabe der von ihnen beabsichteten Unternehmung ihrer Profession im Einzelnen oder dem Vaufache überhaupt gewachsen sind, und daß sie das k. k. Aerar durch das nachgezeichnete Ncugeld und die später zu erlegende Caution sicherzustellen vermögend sind. — 2. Die vor dem Bcginne der Licitalion von den Offorenten zu erlegenden Vadie,, sind folgtnder Maßen festgesetzt, als: für Tischler- und Fim-mermannsarbeit sammt Materiale 5 fl., für Maurerarbeit sammt Materials 10 si., für Schlosser-, Glaser-, Anstreicher-, Gürtler-und Binderarbeit sammt Materials 5 st., zusammen für die ganze Entreprise 20 fl. C. M., welche den Nichterstehern nach beendigter Licl-tation rückerfolgt, den Erstehern aber bis zum Erläge der Contracts - Caution vorbehalten werden. — 3. Dic Verbindlichkeit für den Ersteher beginnt vom Tage des von ihm gefertigten Licitations - Prococolles, für das Aerar aber erst vom Tage der erfolgten höhern Ratification. — 4. Die Versteigerung geschieht zuerst professionistcnweise, sodann für die ganze Entreprise mit Inbegriff des Materials. — 5. Nachträgliche Anbote werden nicht angenommen, schriftliche Offerte aber nur unter nachstehenden Bedingungen berücksichtiget werden: .i) wenn solche noch vor dem förmlichen Ali-schlusse der Licitation einlangen und denselben das bestimmte Vaoium, oder statt dessen der Cassacrlagsschcin beigeschlossen ist; d) wenn der Offcrent iu seinem gcstämpelten Anbictungs-schrciben ausdrücklich sich erklärt, daß cr in Nichts von den Licitations- oder Contractöbe-dingungcn abweichen wolle, vielmehr durch sein (Z. Amts-Blatt Nr. 47. d. 18. April 1814.) 354 simftlichcs Offert sich eben so verbindlich mache, als wenn ihm bei der mündlichen Versteigerung die Bedingung?» wären vorgelesen worden und er dieselben im Protocol! gefeNigt hätte, ^enthält daö schriftliche Offert einen bessern Anbot als jener des mündliche!. Bestbieters, so wird auf Grundlage dcö Erstcrn die Licitation mit dem mündlichen Osserentcn fortgesetzt; ist aber dcr Anbot dcö schriftlichen Offertcä mit dem mündlichen Bestdote gleich, so wird Letzterem der Aorzug gegeben, und nicht weiter vechan-handelt. — Die übrigen näheren Beoingungcn, so wie die Vorausmaßen können bei dem gefertigten Amte ln den gewöhnlichen Geschäfts-siundrn eingesehen werden. -- Bon dem k. k. Militär- Verpflcgö-Hauptmagazin. Lüdach am 22. April 1844. Z?^3. (l) Nr. 1090. Bei dem k. k. Bezirkscommissariate Nad« mannödorf sind zwei GemeindcdienerstcUcn, mit derauö dcr Vezivkäcass^ zu bezaylendcn Iahrcs-löhi'.uug pr. Achtzig Gulden lö. M,, zu oeschen. — Die Bewerber haben,hre Gesuche bis Ende April l. I mit den Beweisen ihrer d^lflir erforderlichen Eigenschaften portofrei anhcr zu übersenden. K. K. Bezirköcommiffariat Nadmannsoorf am 8. April 18'^. vermischte Verlautbarnugen. Z. 53.. (.) Nr. 5L7 V« Edict. Die Verlaj^glaubiger des am 8. October »826 Verstorbenen Halbdndlers Ma'hias Bottara von Sasap werden aufgefordert, a>u 20. April d. I. Vormittags un, 9 Uhr zur Hlnmclduxg ihrer Ansprüche bei Vermeidung der Rechtsfolgen des §. d,/^ b. G. N. vor diesem Gerichte zu erscheinen. K. K. Bezirksgericht Gurkseld nm 2l. März ,844. , Z- 534- (») Nr. 171. Edict. D^s Bezirksgericht Ilidnig macht bekannt: Gs habc M ria Logar gedorne Proder vsn Vokle, durch Dr. Vurger, wider den unbckainit nw befind« lichen Johann Logar von Terboje, l>',e Klage aus Bezahlung des aus dem Schuldscheine , oder in M. M. 569fl. 55 tr., bei diesem Gerichte eingebracht, worüber die Verhllndlil»g?tagsatz,.ng auf den »o. «l< l.I. Vormittags 9 ukr anberaumt worden ,,c. Das Glicht, dem bcr Aufntbaltsort d^o G^l«^len un> befaint ist, und da c? riellcicdt aui den k, f. Ech. ländern abwesend sey», könnte, ku auf seine Ge« fabr und Kosten den Ios,'pd ^eihLu Ng von T.'r« v?,'e zu seineni Cl^awr aufg gebrachte Rechtssache nach der bestehenden GerichtSoldnlUlg ausgeführt und entschieden wer« den lvud. Derselbe wird daher dessen zu dem Gnde erinnert, das; ec allenfalls zur rechten Z«,t selbst zu cl'cheinen oder dem bcstilnmte^ Vertreter seine Rechtöbehelfc an Handen zn lassen, oder aber ailch stck selbst cine,, andern Sachwalter zu b.stcUen u ,0 d>escm G,.lichtö namhaft zll machen, und über-daupt in alle die rechtlichen ordnungsmäßigen We^e einzulchrciten wissen mö^e, die er zu sciner Vl'rl!)cldigun^ dicnsam finden würde, N)ldrig«n> falls er sich die aus seiner Vcrabsaumung entsie« hendc'n Fi)l)en selbst beizumessen haben wlrd. Bezirksgericht Flödnig am »0. siplil 1Ü44. 2- 555. (.) Nr. ,79. I d i c t. Von dem Bczirksgcrichte ^lödnig wird be-kan t gemacht: Is habe Ändreas Logar von Vokle, dlllch Hr. Burger, wider den unbekannt »dlich?n Iobaün Logar vo» Tecboje, dic Klage wegen aus ocm Schulc>schci,>c lläo. 28. Juni 1822, inwli»l!Nu5. Juni ,82.^ schuldigen 55 fl. 26V.tr. dlcranuä übclrc.cht, worüber d>e Vlr^ndlunas. ^üsah^'ng auf den .0. Iul, l. I. Vormittags s. Uhr ai'geordnet worden lft. ' Das Gericht, dem der 'Aufentl^ltSort des Ge. klagten unbekannt ist, und da cr vielleicht aus den k. k. Erbländcrn abwe'cnd scy'i löilnte, hat ai^ seine Gefahr und N'ost,'n den ^osph Vcrhounig von Terboje zu sein'm ^uralor aufgcstcllt, mitwel. chem die angebrachte Rechtssache nach der beste he^d.'n G.'tichtsordnilnz) ausgeführt und entschle. den werden w,rd. Derselbe wird daher dessen zu dem Indc e^in. nert, daß cr allenfalls zur rechten Zeit selbst zu encdcinen oder dcm bestimmten Vertreter seine Rcchtovcbcle an H^den zu lassen, oder aber auch sich selbst eincn ander,» Sachwalter zu bestellen ui.d dicsem G,richte namhaft zu mache,', und überhaupt in alle die restlichen ordnungsmäßigln Wege einzuschreiten wissen möge. die er zu sci^cr Verih'ldigung diensam finden würoe, widrigen» falls er sich dce ans ftinc, Verabsällmung eiltste» hct'd-n Folgen selbst beizumessen haben wird. Bczlrksü"icht Flödnig am »<,. April »ä^. Z 55o. ») Nl. lai,. Edict. . Vom Bezirksgerichte Krupp in Unterkcan, wlld hiermit öffentlich kund gemacht: Es kaben alle jene, welche auf den Nachlaß des zu Tschev. nembl Haus Nr. 9 am 27. Ied^uar 0.^ I. <,«. stocbcncn Peter Kapelle, aus was immer filr einem Rechtstitel Ansprücht z,l h.'b.'^ glnlben, solche bei der hlez,l auf den 2. Mai d. I. um g Uhr Bor. mittags angeordneten Taqsa'-ung, bei Vermeidung der Folgen ecS §. 6>4 b G. B., vor diesem Be« zuksgerichte alizumelden U'id zu liquidiren. Bez. Gericht Krupv am. zc>. ^^^,l ,g^. — 255 — 3^5. (1) <5 d i c t. Nr. 5(16. Von dem k. k. Bezirkscommissanate Nasscnfuß werden nachbcnannte, zur dießülnriaen Mllitärstellung berufene, und auf die Vorladung nicht erschienenen Individuen, als: R Name Wo h n o r t,, . ^ P f a r r ^ Z 1, Johann Verhouscheg Nasscnfuß w9 Unternaffenfuß 182l 2 M"""?^ck Slaravasi 16 St. Canzian 1822 3 Carl Plcskov.zh Mamnsdorf ß Unternassenftch 1622 ? Ioftph Gollob Gor.schkagora ^ St. Canzian 1823 5 Johann Schwarz Nasscnfuf« L^ ltnlcrnassenfuß 1823 b Matthäus Hozhcvar St. Margarethen 1, Er. Margar h„. 823 7 Johann Terschlnar Unterstermeh ^ detto 1823 8 Johann .Tcrlepp Derezhverch 9 Obernass.nfuß 1824 5 Warun Kraker Ieuschcutz lß dcttö ^ 182^ 10 Flor.an Neschen Unterlaknih lk> detto 1824 11 Flanz Pnsche Doleinavaß b St. Margarethen 1825 12 Io,?ph Tcrschlner Vinze 8 detro 182^. aufgefordert, binnen 4 Monaten so gewiß vor diesem Bezirkslommifsariate zu erscheinen, als sie widrigcns als Nckrutirungsflüchtlinge behandelt werden würden. Nasscnsuß am 2. April 1844. Z. 517. (2) E d i c t a l - 35 o x l a d u n g. N^ ^2? Vom k k.Vezirkscommissanatt der Umgebung Lai^ ^ur Nili' iächellung berufene, und vom Hause abwesende Individuen, alä: ' ^ ^' ! " N a m e ! ' ! l^ ^ P f ° ' r ZAnmcttm'g K. K. Bezirks.-Commissariat Umgebung Laibachs am 18. März 184^ — 356 — Z. 526. (1) Edictal-Citation. Von dem f. t. Bczitfsc.'mmissariate Prcm zu Fcistritz werden nachstehende, vom Hiuse abweselibe nnlital-vssilbtiae Indnndll?»i, als:__________________________________^ ._. A Tauf- und Zuname Wohnort ^ Pfarr ^ AnmerkunA A________________________A ö'" » korcliz Schcln Iursch'y ,5 Grafcnbrunn lÜ2/» 2 AlNon Toinschil) Grafcnbrulni 6 detto „ I Andra Tomscdltz dctto iä detto „ . . /i Johann Slautz detto 54 detto „ . 3 . 5 Sl.non Slautz dctto 66 detto „ abwelmv. ß Anton Hcroatm Iablaniy 9 Dornegg „ 7 Franz Meßnar H?oße /» delto ., hiemit aufgefordert, sich binnen 4 Monaten so gewiß Hieramts zu flellcn, und ihre isse, gale Abwesenheit zu rechtfertigen, widrigens sie nach den bestchmdm Vorschriften bchan« delt werden wmben. K. K. Bezirkscommissariat Prem zu Fe,str,tz am 3o. Ma,z «844. Z. Z46. (») Nr. ?»6. Edict. Von, ges, B'zirfsgericht^, als Nld Nectf. Nro. l5 die«,st. baren, in 1lntergch.ik ^e!e>;enel» ^/, Hübe sammt Wohn« u>lb Wirchschaftsgeballdeil, danl< d^ssc.» eben dahin 5»!, i)teclf. Nr. 3^'/2 dienstbaren, all» dort gelessenen, gclichtl'ch aut' 25a ft. bewirthe. ten unbehalisten Ha'.btzude, ob schuldigen 2» st. 36 kr., Zinsen und der auf 25 ft. 3c) kr. gemäßig. t«l, Ereclltionskosten c. 5. c. gewilliget, und hlezu der 22. Mai, der 22. Iu,i und der 23. Juli d. I., jedesmal früh rv , tt l)is »» Uhl in loco Unter-g^hak mit den Beisätze angeoroiltt worden sey, daß diese Realitäten ,nir bei der drillen Feilbie« tung unter dem Schätzu'igswerth^ hintangegeben werden würden. Kallftiebkaber werden mit de,n Nedenten eingeladen, daß sie als Vadm« für bie Drillelhub« »» fl. und für die Ha'b!,ube 25 ft. zu Handen des Llcitatwi'ö - Comnnssärs vor gemach, tem ?lnbot erlegen müssen. Die Schätzung und die KaufSbedingnisse kö,mcn h'ecamts eingesehen werden. Bezirksgericht NupertShof zu Neustadt! am 26. Februar 5644. Z?547. (») Nr. 3?6. G d i c t. Von dem k. k. Bezirksgerichte Save>'sieln wird bekannt gemacht: Ss sey über Anflicken des Herrn Anton Barbo vou Nalschach, in die Rcassllmirung der mit dem Bescheide vom ?.,. Jänner 1642 de-wMlgt ü.ter Berg Nr. 4"9< 4>c> und 4,2 im Wei„berge Draqa gele« geoen Weingärten, endlich des unter Bcrg?^r. 6Ü5 im Weingebirge Pusha liegenden Weingar, lens, welche sämmtlich cbendabin bergrechtmäßig sind, Ui'd von denen evstcr auf »o ft , zweiter sammt dabei befindlichem Kell«r auf ,«<, ,d letzter auf ?5 ft- g^ichllich geschäyt ist, wegen noch schuldigen 53 fi. 46 kr. c. 5.«.'. qewil-ligct, U"d eS seye,i hiezu die neuerlichen Tagsa. tzungen auf deil Z3. Mai, d«„ ,Z. Fnni und den »3. Juli b. I., jedesmal Vormittags vo-, 9 big »2 Uhr iin Orte Odc,dorf nächst Oavei'stci" mit dem Anhange bestimmt worden, daß diese Neali» täten nur bei der dritten Feilbielung unter der Schätzung dem Vcstbietenden werden zugeschlagen werden. Der GrundbuchScxtract, das Schatzungspro-tocoll und die LicitationKbedingnisse erliegen be.) diesem Gerichte zur Einsicht. K. K.VezirtSgerichtSavensiein am7.März>344. 37^557^(3) Gefertigte, welche auf der St. Petersvorstadt Nr. 133 wohnt, zeigt ergebenst an, daß sie sich in einer Fabrik das Strohhutwaschen, Putzen und Modernisiren gründlich eigen gemacht habe. Sie verbindet sich zu einer schnellen Bedienung und zu den billigsten Preisen.