Am t s - ^^^AF B l a t t. GsUbernial- Verlautbarungen. Z. 10^0. (3) Nr. 169^7^2576. C u r r e n d e des k. k. il lyrisch en Lander- Guber- nium's. — Uebercinkunft zwischen Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich, und Sr. Maiestät dem König von Dänemark) wegen geaensettiger Aufhebung des Abschoßes und Abfahrtsgcldes. — Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich haden mtt Sr. königl. Majestät zu Dänemark die Ucberemkunft geschlossen, so wie solches bereits zu Folge des ,g. Artikels der deutschen Bundcsacte vom 6. Iupy i3i5/ und des Beschlusses der deutschen wundes? Versammlung vom 23. Iuny 1617 , in Rücksicht der kaiscrl. österr. zum deutschen Bunde gehörigen Lande, so wie der Herzogthümer ,Hollstein und Lauenburg geschehen, gegenseitig den Abschoß und das Ab-fahrtsgcld zwischen Ihren beiderseitigen Staaten überhaupt aufzuheben. — In Gemäßheit dessen haben Se. k. k. Majestät mtt a. H. Entschließung vom 12. April l. I., zu verordnen geruht, daß 1.) bei keinem Vcrmö-gensausgange aus den sämmtlichen k. k. österreichischen Staaten im Allgemeinen in das Königreich Dänemark und Hcrzogthum Schleswig oder aus den nicht zum deutschen Bunde gehörigen k. k. österreichischen Landen in die Hcrzogthümer Hollstein und Lauenburg, so wie entgegen aus dem Königreiche Dänemark und dem Herzogthumc Schleswig in die sämmtlichen k. k. österreichischen Staaten im Allgemeinen, oder aus den Herzogthümcrn DoNstein und Laucnburg in die mcht zum deutschen Bunde gehörigen k. k. österreichischen ^ande, es mag sich ^n solcher Ausgang durch Auswanderung oder Erbschaft, oder Legat, .der ^ramichatz, ^r Schenkung, oder auf andere Art ergeben, irgend em Abschoß (^-ke^ k^i-eönl,!-^) oder Abfcchnsgeld (een-5„5 enn^^nouiz) erhoben werden sott, nur diejenigen allgemeinen Gaben ausgenommen, n^elche mtt einem Erbschaftsanfall, Legat, verkauf:c. verbunden sind, und ohne Un- terschied, ob das Vermögen im Lande bleibt oder^hinausgezogen wird, ob der ncueBesitzcr cm Inländer oder ein Fremder ist, bisher in dcn k. f. österreichischen und in den königl. dan^schcn Staaten haben, entrichtet werden muittn, wie z. B. Erbschaftssteuern, Stam-pc abgaben, Zollabgaben und dergleichen.— ^ ^'^'"Uehend bestimmte Freyzügigkeit soll sich lcdoch unbeschadet desjenigen", was in An-fthung der zum deutschen Bunde gehörigen beiderseitigen Provinzen durch die Bundesac:e und die Bundesbeschlüsse dleßfalls festgesetzt ist, nur auf denjenigen Abschoß, und auf dasjenige Abfahrtsgeld, welche in die landesherrlichen Cassen stießen würdcn, erstrecken, und werden den Individuen, Gemeinden und öffentlichen Stiftungen die ihnen zustehenden Abzugsrcchte vorbehalten. — Z.) Die Bestimmungen der Artikel 1 und 2, treten vom 3. Iunv i83c>, in Wirksamkeit, und finden in allen Vermögens- Exportatlonsfallen Anwendung, wo derVermögcns-Abzug wirklich noch zu geschehen hat.' — /^.) Die Frcyzügigkcit, welche im 1., 2. und 3. Artikel bestimmt ist, bezieht sich nur auf das Vermögen. Es bleiben demnach ungeachtet dieses Nebercmkom-mcns diejnigeN kaiserlich ösierr. und königl. dänischen Gesetze in ihrer Kraft, und es sind diejenigen geschlichen Gebühren zu entrichten, wclche die "Person des Auswandernden seine persönlichen Pflichten, und seine VerpMNm-gen zum Kriegsdienste-'betreffen. — Dmes mit dem könlgl. dänischen Staate getroffene Ucbcrcinkommcn wird in Folge hchcn Hof-kanzlep-Decrcts vom 6. l. M., Zahl 14675, hicmlt zu Jedermanns Bcnchmungswlssen-schaft zur öffentlichen Kenntniß gebracht. — Laibach am Zo. Juli. iLZo. Joseph Camillo Freyherr v. Schnndburg, Gouverneur, Io seph Cdlcr v. F ö l sch, f. k. Hofrath. tcopold Graf v. W elsershei mb , k. k. Eubernial-Rath. C u r r e n d e. ^ Negulimng der Weg - mid Brückemnauthgebühren im k. k. lllynschen Gouverncmcntsgebiecc. — In Folge mn^ >nlt hohem ^'jsammerdc-W crete vom Zo. September v. I., Zahl 37/^79/ genehmigter Aenderungen in Festsetzung der Weg- lind Brückenmauthgebühren in dlejcn Gou-W vcrnementsgebicte, :vird im Anschlüsse ein Tariffübcrdie Weg- und Vrückcnmauthgcbührcn, wie sie bei sämmtlichen Mauthstatjoncnvom 1. D November i85x> an, cinzuhebcn sind, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. — Laibach am22. Juli i3Zo. D Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburq, Gouverneur. > Joseph Edler v. Fölsch, k. k. Hofrath. > Clemens Graf v. Vrandis, k. k. Gubcrnialrath. W ^Vl^ is)I(^2<)/,5. Tariff M nach wclchcm'dle Weg- und Brückenmauthgebührcn bei sämmtlichen MauthstaNonrn des k. k. lllprischcn Gouvermmentsgcblctes vom i.3,o. vember i63o an, einzuhcben sind. I ! 7^1 Wegmauthqcbühr I ,.. ' ^^2^ Benennung Cathegor.e ' ' " Benennung Umge ^^cmSti^ ll > ^^___^. von jedem Stuck ' ' Benennung -—— - --,------------ ................ " ^. -^ ^ 3 3Z3« ^H3Z der K -: H ! -^ 0 c r , ^ ^ ^ ^ Straßen M a u t h - S t a t i 0 n e n Us, °ff^°^ V r ü ck e n Z 3r.ebv.eh ^KV7u"z'e^ ^ Kr^euze^ I I n K r a l n. ^> '3 Wicnerlinie sammt Fi- ^ l.ale im Kuhthal . Linienwegmauth . 1 1 ij2 i^ä .- —. — — — — — 3 Kamtnerllnic . . detto 1 1 1^2 ^., — — — — — — — U< Triesierlinie sammt Fi- ^« liale in der Tyrnau - Liluenwcg- und Brü- Lange Brücke bel ß, Vorstadt . . . ckcnmauth ... 1 1 1)2 i^ä Waitsch . . . ,;> >, 1 i 'j2 ^i, «3 Karlstädterlinie . . dctto 1 1 1^2 ,^4 Gruberischc Canal- '^ ^ Brücke . . . 5" U 2 1 ,l2 .3 Pollana-Vorstadt . Linicnwegmauth . i , 1)2 1^4 — — — — ^ ^ "" ' ^Z St.Pcters-Vorsiadt 'detto l l ^2 i)ä -- — — - — — "" ^ , Wegmauthgebühr j ^ ., Vn« ^bcr der l ^ l j ' der I ^ l ^ W ^"^" Mauth-Station en ^ Z Tr.cbv.eh ^ ' " 'k e n K TnebvlehM Kreuzer ^rcilzer ________________ ____ ^ -., Trojana .... Wegmauth ... 221 i.<2 — — — — — — — — Wiener Straße Kraren .... detto 221 1^2 ^> — — ^ „^__ — ^cissritz bci Podpctsch Wcq- u. Vrückenmauth 221 1)2 Fcistritzbrücke . 66 111 Z 1 1)2 3^4 Tschermttsch . . . Brückenmauth . . ---------— — Savebrücke . . n3 111 3 1^2 H4 Straße ^usithal .... Brückenmauth . .---------— — Feiftrltzbmcke . 72 III 3 1 1^2 3^4 ^ Sallocher ^ ! , Straße ^alloch .... lWcgmauth ... 1 1 1^2 ^ä — — — — — — — — l Icsscnil) .... Wegmauth ... 1 1 1^2 N4 — — — — — — — — Munkelldorf . . . Weq- u. Brückenmauth 2 2 1 2^2 Ourkbrücke . . 60 III 3 11^2 H4 Aaramcr bandst aß .... Wegmauth ... 3 3 1 1^2 Hä — — — — ,— — — — Straße Neustadt! . . . Weg- u. Brückenmauth 3 3 1 1^2 Hä Gurkbrücke . . 391^2 II 2 1 1^2 Treffen .... dctto 3 3 1 ^2 3^ Poniquebrücke . 111^6 I 1 1^2 1^4 Wcixclblng . . . Wegmauth ... 221 1^2 —. — — — ^.__^ — Nt. Marcin . . . dctto 221 1^2 _^_^- — —>^— —Ml Karlstadter ^ Straße Mottling. . . . Weg- u. Brückenmauth 3 3 11^2 3^ Eulpabrücke '. . 95 ij2 III 3 1 1^2 3^« Fimnancr Fcistritz bei Dornegg detto 2 2' 1 ,j2 Fcistritzbrücke . . 17^6 I 1 1^2 1^4 Straße Lagune .... Wegmauth ... 2 2! 1 1^2 — — — — ^. »»-.>_> ---------- , ^ i i _^ I « ^ WegNiaUthgebÜhr ! ! Vrückenmauthgebühr Benennung Eathegorze —^^^.«^».^ Benennung »Lange » > —-——-— ! von jedem Stück I ß von jedem Stück Benennung------------------------------------------^--------^-----' --—--------------------------------------"—^------«^------------........ t- Z, 3 « ^ ' ^Ü. I 3 « ^ der Z « 3 .^ i der -3 ^ 2 Z- ^^" M a u t h - S t a t i o n e n u5. ^ «—«««— ^ r ^ ^ ^ ^ ^ -————« Kreuzer __________ . Kreuzer Wivbacher Straße Heidenschaft . . . Weg- u. Brückenmauth 2 3 i 1^2 .^ä Hubclbachbrücke . 12 1 1 ^2 1^ Scnosetsch . . . Wcgmauth . . . ' i 1^2 i.l^ — — — — — — — —. > Präwald. . . . Weg-u. Brückenmauth 2 2 1 1^2 Brücke bei Adelsberg 161^2 I 1 ^2 1^4 Triesier Straße Adelsberg .... Wegmauth ... 1 1 3)2 ^ä — — — — " — — ^. " Planlna .... detto 2 ^ 1 ^2 Z^j4 — — — — ^ — — — — ^ Oberlalbach . . . . detto 3 Z! 11)2 ^4 — — — — — — — , —------------- ^v Würzen .... Weg-u. Brückenmauth 2 3 1 1^2 3^/^ Kronauerbrücks . 5o ^ III 3>i^2 A4 Wurzner Sava bei Aßling . detto 3 3 i 1)2 3^/^Gavcbrücke im Wald 5o i^Z' HI 3 1 1^2 3^4 Straße ' ! Wclzabrücke . . 11 2^3 I 1 1^2 1^4 Safnitz .... Wegmauth . . . ^ 2 2 1 U2 —. ^_ ___ — —_ — — — Feistritz bei Pirkendorf Brückenmauth . .-----------— — Feistritzbrücke. . Z9 ^ 2 1 1^2 Klaaenfurter Neumarktl . . . Wegmauth ... Z 3 11^2 Hä — — .— — — — — —. ^^.^^ Krainburg . . . Weg-u. Brückenmauth 221 1^2 Savebrücke . . 102 III 3 1 1^2 3^. Zwischenwässern. . detto 221 1^2 Zaperbrücke . . 5/ III 3 1 1^2 Z^j4 Kanker Straße Kanker kraincrischerselts Weg-u. Brückenmauth 3 3 1 l^2 3^ Demikerbrücke . 11 I) ^ Zillerischebrücke . 16 If "^^-^^"^"-^ ite lange Brücke 20 ^' 5 2 1^2 11^4 z j ^te detw dctto . 16 I'! j ! ! Ternoutzbrücke . 16 ^ !^. ^ l Wegmauthgebühr l ^ ^^ l Vrück^nmaüthgebühr Benennung l Cathegorie ———------—— Benennung Lange -————« __________ / von jedem Stück > i von jedem Stück Benennung '----------------------^------------------- -^—---------------»—>-—«—-—>—»«>««>»«. -7-»--------—^— l^er ^ do,' I ^ Z ^ d e V « Z 3 ^ St"ßm M a u t h - S . « t i ° n ° .. ^ ßl^^ich ^ v ü ck e n j'^' Kreuzer j Kreuzer I n K a r n t e n. , Linienwegmau- St. Veiterthor . . kimenwegmauth . 1 1 1I2 1^4 — — — — __ __ _> ^. theumKla- Villacherthor . . detto 1 1 1)2 1^4 — — — — — _ — — genfurt Victringerthor . . detto 1 1 1^2 1)4 — — — — _^ _ — — « Völkermarkterthor . detto 11 1^2 ^4 — -^ — -" — — — -- ^, , <^> Leobler Straße Leobl . . ,. . -. Wegmauth ... 22 1 1^2 — — «. — __ „ —. ___ z , Kirschentheuev . . detto 22 1 > 1^2 — — —> — _____ — — Kappler oder Kanker kamtnerischers. Weg-u. Brückenmaüth 2 2 1 1^2 Wukalchbrucke . ,1^2 1^ sMaprsnoutzbrücke 12 I> ^ 1^2 3.U Seelander >. fHudin brücke . . H 1^ Kappl. .... detto 221 ^2' Hallerbn'lcke . . 12 I. Straße ' ' ^Stephanskeuschenbr. 11 1^ ^2t-e gewölbte Brücke'^ 11. l/ iWörtlbrücke . . j 11 I( l ' , !Hageneckerbrücke ', 11 I? 941^221^4 Hochgerichtsbrücke « 14 1^ j !Bcschanzbrücke . 23 IIH lMklauzbrücke . 11 1^ i Wegmauthgcbühr I ^sll ^"""""""^""hr Benennung l Eathegorie ----------------"—"- Benennung Lange ^«^.^ I von jedem Stück ^^^^___________l von icdem Stuck '" der N l Z der Z ^ H 3 ^""^" M a u t h - S ta ti o n en C j^b^s B r ü ck e n -Z Triebvreh Kreuzer >________ _____________ Kreuzer Klausen .... Brückenmauth . . - ___ — — Unterdrauburger ^ Nnterdraubur- Marktbrücke . n ! >2 i il2 Weükabrücke . . 20 1 ^ ^ "^ gev Straße Unterdrauburg . . Wcgmauth ... 22! ^2 — — — -^ — — « Lavamünd . . . Weg-u. Brückenmauth 3 3 11^2 3^4 Tiefenbacherbrücke 14 I( ^ «2 ' Burgschmiedsbrücke 14 Ij ^ ^ "" ^ Völkermarkt. . . Wegmauth ... 3 I 11^2 3^ — — — _ — >_ ^ — ^ Friejach .... Wegmauth . . . 3 31^2 I^/. Erste Fricsacherbrücke 1« I ^ I St. Vciter Zweite detto 10 I ^3 1^2 IjH Dritte dctto 1« I H oder Fricsacher Mölbling . . . . Brückenmauth . . — — — — Erste Gurkbrücke 17 ^ 2 1 U« Zweite dctto 14 1) Straße Dritte Gurk oder St. Veit. . . . Weg-u. Brückenmauth 3 311^2 3^/. Landbrücke . . i5 ^ Zwelte Glanbrücke 24 ^ ., ,^2 5l4 Drttte Glan oder c ^ .^ Iohannesbrücke 10 1^ jacher Krainegg.... Wegmauth ... 2 2 1 ^2 — - -- — — -^ — " Görzer Straße Raibl ..... Weg- u< Brückenmauth 3 3 1 iZ 3^ä Flitschcrbrücke . iä l,Z ^_______^ ^ Kaltwasserbrücke i3 1> 3 1 Y2 M Nalblnbrückc « 12 ,.j2 N l l Weqmauthqcbühr ^ «„ Vn,ckcn,.nuttl^br Benennung l Calhegorle ——---------'—, Benennung range !---------——— _______________^ I ^ ^ von jedem Stück ___ ...................^ von!°d°m Stuck Benennung —————————-———^^ — - - ^ - ^ ^ - l « ^""^"' M a u t h - S ta t i o n c n Z^Z 'Tn^ch'' B r Ü ck c n j Z °°Tn^ich" ' .^Kreuzer_____________ l Kreuzer Pontafcl . . . . , Wcg-u. Bruckcmmulch I 5 i N2 3^ Kathlilinabrückc . i/^ I . Italiener ^'opoldskirchin'rb'ü, 2ö II '/^ 2 1 Voglbachcrbvückc lo^.iZ l ^ Straße 3hörl . . . . . Wegmauth ... 3 3 1 1^2 3^ — — — — — ^. __ — Arnoldstcin . . . Bn'lckcmnauth . .---------— -- lGallihbrücke . . Z2 U 21 ^2 Fcderaun . . /. Brückmmaltth . .---------— — lFcdcraunerbrückc, 5ö-l)2 M 3 1 ^2 3^4 l Vlttach ober Thor . Wcgmauch ... 22 1 ^23 — — — — — __ -_ — ^ ________ » ^" Salzburger Krcmsbruck . . . Weg-u.Brückcnmauth 3 3 11^2 3.l/, Rcnnwegerbntcke 10 I 1 1^2 i^ ^" Straße Gmimdt .... dctto 221 1)2 Erste Maltcmbl'ückc 19 l ^ , . , Zweite dctto i3 I )^ ^ "^ ' Oberdrauburg . . Wegmauth ... 3 3 1 1^2 3jä — — — — — ^. — — Tiroler Straße Grclsscnburg . . Wcqmauth ... 221 1^2 — __ __ ___ ________ Sachsenburg . . Weg- u.Brückcnmauth 2 2 1 ^2 Erste Draubrüä'c 271^3 II ) Zwc-te dctto 2/5^, N f^ , _ Erstc Möllbrücke 27^6 II ?^ ^ ,, Zweite detto 26 II ) Spital. .... Wegmauth ... 221 U2 — — — — ____— — Patermon . . . Weg-u.Brückemnauth 3 3 1 1^2 3^/, Große Mauthbrucke 61 Hl 3 11^2 3^4 ' Kleine detto 25 II 2 1 ^2 Klagenfurter Villach unter Thor Weg- u. Brnckenmauth 221 1^2 Draubrücke . . 531^/^ II 2 1 5^2 Straße Velden .... Wcgmauth ... 3 ^ 3 1 1^2 3j.s __,_«-. — — — — — "y Bei den Lmienamtern um Laibach ist m Folge hohen Hofkammerdccretes vom 30. September 1829, Zahl 57ll79i die Wegmauthgebühr vom Zugvieh in der Bespannung, d^nn vom schweren und leichtm Triebvich bei der Ein- und Ausfahrt für eine Meile zu entrichten. 726 Areisämtliche Verlautbarungen. Z. io5p, (3) Nr. 85,9. Kundmachung. In Folge hoher Gubermal » Verordnung vom 5. d. M., Z. !74ä9, wird hinsichtlich der im hiesigen Bülgerspltals-Gebäude s»ra i83o, vorzunehmenden ^onservatlonsl Arbeiten, deren Gesammikossen an Maurer- und Zimmermannsarbett sammt Materials/ dann "an Tlschler-, Schlosser«, Glaser-/ Hafners und Klampferer-Arben sich auf 331 ss. 14 kr. belaufen, am 24. d. M. Vormittags y Uhr, eine Mmuendo« Versteigerung be» diesem k. k. Krezsamte abgehalten werden. — D>e Baudevisen und Licltationsbedlngnlsse können in den gewöhnlichen Amtsstunden be» diesem Kreisamte eingesehen werden.— K. K. Krnsamt Lat-bach den i3. August iLZa. Stavt - unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 1039. (3) Nr. 5l3o. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird hiemit bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen der Ka-tharina Prager, im eigenen Namen, und als Vormünderinn des minderjährigen Felix Prayer, der Eleonora Slapnttscher, der Iohan» na Perme und des Matthäus Slapmtscher, Bevollmächtigten der Klara Gordon, »n die öffentliche Versteigerung des zum Ignaz Pra-yer'scken Verlasse gehörigen, hier m der Dt. Peters-Vorstadt, »^d Consc. Nr. 83, gele-ßenen/ der Pfarr und der Filial-Klrchengült Voditz, 8nl^) Rect. Nr. 25, zinsbaren, auf 323o ft. 19 kr. gerichtlich ^schätzten Hauses sammt Garten gewllllget/ und hlezu die Tag-satzung auf den 3o. August l. I., Vormittags um 10 Uhr/ vor diesem Ger'.chte mlt dem Beisätze angeordnet worden, daß solches unter der Schätzung mcht hmtangegebcn werden wird. Die dieß.fallig,en Licitationsbedingnisse können in der diesgerichtlichen Registratur einge-sihen und Abschriften dauon erhvben werden. Laibach den 7. August l83o. Z. 1040. (5) ^ Nr. 5i3i. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird anlwt bekannt gemacht: Es scy über das Gesuch des Ludwig Iombart, Inha, bers der Herrschaft Klmgenfels und des Gutes tz?wur, in die Ausfertigung der AmortisaNons-Edittt, rücksichtlich der Quittungen, re8s>ec-nv« Bescheinigungen über die, von .dem Gute Swur, unterm 19. September 1809, pro insucali geleisteten Zwangsdarlehen, und zwar Kriegsdarlehen pr. 790 fi. 58 ljä kr., Personalsteuer-Darlehen pr. 2v5 st. 55 i)^ kr., und alternatlu mlt Raltenburg pr. 2 st, 12 1)4 kr. gewilligt! worden. Es habe«! demnach alle Je« ne, welche auf gedachte Quittungen, res^ec-uvc Bescheinigungen, aus was »mmer für ei« nem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe blnnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte so gewiß anzumelden und anhängig zu machen, als »m Widrigen auf wsilcres Anlangen des heutigen Bittstellers, Ludwig Iombart, die odaedackten Quittungen, re-8i)6cüv6 Beschemlgungen, nach Verlauf dieser gesetzlichen F>lst für getödtet, kraft- und wirkungslos erklärt werden würden. Lalbach den 3. August i83o. Z. io53. (3) Nr. 5i32. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des hierortigen Hof-und Gerichtsadvocaten, Dr. Maximilian Wurzbach, als Cesslonar der Laibacher Sparcasse, wider Elisabeth Stengel, im eigenen'Namen als ehegattlich Caspar Stenglischen,Miterbinn und als Vormünderinn ihrer zwei minderjährigen Kinder, Caspar und Andreas Stengel, dann Ichanna, Antoma und Christian Steligel, in die öffentliche Versteigerung des, der Erequir-ten gehörigen, hier in der Stadt, Nro. i lo liegenden, auf 598 st. 19 kr. geschätzten Hauses sammt^Garten, wegen aus dem Urtheile, (^60. 3i. ÄUrz i83o schuldigen ^oo fi. M.M. sammt Nebenvevblndlichkeitcn gewilliget, und hiezu drei Termine, und zwaraufden i3.3ep-teckber, 11. October und i5-November d.I., jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k.k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn dieses Haus sammt Garten weder bei der ersten noch zweiten Fcil-bietungs- Tagsatzung um den Schätzungsbetrag, oder darüber an Mann gebracht werden könnte, sclbe bei der drttten auch unter dem Sckatzungs-betrage hintangegeben werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die diesfälligen Licitationsbedingniffe, wie auch die Schätzung in der dießland'rechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden, oder bei dem Ercru-tionsführer, vr. Maximilian Wurzbach, einzusehen, und Abschriften davon zu verlangen. Laibach den 3. August i33o. 727 «^übermal - ^erlautb^runZen. Z. 1060. (2) Nr. ,L2I4j27Qi. E u r r e n d e des k. k. il lyrischen Lander- Guber-niums. — Bestimmungen für die Verhandlungen über Abfindungen und Vnpachcun-gen »n der allgemeinen Verzchrungksteuer für das Verwaltungs-Iahr i63i. — In Holae der von der hohen k. k. allgemeinen Hofkam^ wer im Einverständnisse mtt der hohen k k vereinten Hofkanzley erlassenen Weisung vom 22. July h. I. , Zahl 26609^2135, werden mit Beziehung auf dlc Gubern»al - Currende vom 26. Iuny 1829, Zahl 1)7, )iü., nach. stehende für dle Verhandlungen über die Ab, findungen und Verpachtungen der allgemeinen Verzehrungssteuer für das kommende Verwaltungsjahr i83l, vorgezeichnete Bestimmungen mit Rücksicht auf dl? Reihenfolge der §§. der angeführten Gubermal» surrende zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — z.) Nach der Bestimmung des §. 5., Lit. K., wird ge-genwarr,g die Verzehrungksseuer auf dem oft fenenLande und in den klcmeren Städten em-gehobcn: von den Gast- und Bchänkwlrthen, ^u,chenschankern und sogenannten Leutgebcrn, so w.e von allen denjenigen, welche Nhum, Arrak, Rosoglio, Liqueurs und andere versüßte gnstlge Getränke, Branntwein, Brannt-welngelst, dann Wem, Wemmoft oder Obstmost, solcher mag bloß eigenes oder fremdes ^rzeugmß seyn, ausschanken, oder den Verkauf dlefer Getränke im Kleinen, d. h. beim Wem, Wemmost oder Obstmost unter elnem Nlederosse>relchlschcn Eimer, hei den übrigen geistigen Getränken unter einem Vierteleimer betreiben. — Für dasVerwalcungkjahr i8Z^ wird als versseuerbarer kleiner Verschleiß jeder Verkauf von Wein, Weinmost ode- 5>bss most unter fünf nlederösterr. Eimern , "und von Branntwein, Branntweinqelst unt^ t>«« versüßten geistigen Getränken umer ein/^ mederosterr. Eimer, dieser Verkauf m^, von befugten Gewerbsunternehme^ ^ "."" von irgend emem Privaten qeschek)en ^ , sehen, und M nach den in dem N ^ "^' s fteuergesetze enthaltenen N..^ c^^brungs-handeln. - 2.) Nach der F"^" '" ^ §. S., Ln. c./jst hie Ne,- ^"bnung des entrichten: von Fleischern ^'"l^steuer z« selchern und ollen H A ^"' ^e.s^ schlachteten Vieh, wof/.. ^ '^ """ ^' Verzehrungssteuer '?^"^' bre de, zum wettern Vers. /^^^ """ Zubereitungen an si.-l. ? ^' ^^ ^ °"d"n . u "N ^lch brlnaen. >— Nol,^ l»- vorgekommenen mehreren Anfragen/ ob auch von jenem Fleische die Vcrzehrungssteuer zu entrichten sey, rrclchcs steuerpflichtige in der tariffmaßigkl'. Beschreibung deß Acrars oder ei-ncs Pachters sichtnde Gewerbsuntcrnkhmer zum weitern Verkaufe, cder zu andern Zubereitungen , von solchen Gewcrbsleuten an sich bringen, die sich mit tlner Pauschalsumme abgefunden haben / wird nunmehr bestimmt, daß der Bezug dcs versteuerten Fleisches zur sveilern Zubereitung an Wirthe und andere steuerpflichtige Partheyen, z. B.Wurstmacher, welche sich nnt der Zubereitung des Fleisches zum wettern Verkaufe beschäftigen , keiner abermaligen Besteuerung bei dem Kaufer zu ^"^." ^' d^ dagegen der Fleischbezug zum we.tern Verkaufe im r 0 h e n ^u st a nde, ^e u d n 7"l "'^ Fleischhauer, 'der sich ^ gefunden hat, an e,ncm andern Fleischhauer '^r ^vaun welcher ^ m^de'm Vc^au-ft des Fleisches im rohen Zustande beschäftiget, geschieht, wenn dlcse m d.r la'lffmäß.gen Be, schrelb.ung stehen, von dcm Käufer zu versteuern sey. — Wenn ein Fleisct-Haucr, oder eine andere rohes Fleisch verschleißende Parthey in den Ortender zweiten Tarlffkclasse zugleich ein Wirth ist, und sich nicht adacfundcn hat; so muß derselbe oder dieselbe ;urVertheidigung von Unterschlcifcn, wenn von cmcr abgefundenen Parthey das Fleisch im rohen Zustande erkauft wird, dasselbe versteuern, cs mag nun das Flusch zum wettern Verkaufe im ro» hcn Zustande oder zur wcttcrn Zubereitung verwendet werden. — Z.) Zum §. 5., I^t. 0.) wird welter bestimmt, daß 3) auch jeder Private ohne Unterschied, der cm »hm eigene thümllches selbst erzogenes rder erkauftes Stück Vlch, welches zu einer der in dcm loten Tariffssatze der allgemeinen Vcrzchrvngs» steuer aufgeführten Viehgatturgen gehört, schlachtet, und einen Theil davon an andere yer-kauft, den Vorschriften über d>e allgemeine Verzchrungssteuer unterliegt, scnach vor der Schlachtung die Anmeldung zu machen, und für den zur Hintangabe an andere bestimmten Tbeil die Zahlungsbollete zu lösen, und die tariffmäßigeGebühr zu entrichten hat. — Verkauft cr mehr als cr angemeldet hat, so werden die gesetzlichenStrafen gegen ihn verhängt, b) Wenn cm Private was immer für Vieh schlachtet, welckcs unter dcm izten, bis ein-schlüßsg inten Tariffssotze achört, vnd dasselbe ganz oder auch nur theilwcise an andere verkauft, so unterliegt das ganze Vieh d?r Versteuerung vor der Schlachtung. — Dle ^. ^Mts.. Blatt Nr. .02. d. 2^. August,22°. 1 7 23 Aussirachtlaffunz der vorläufigen Anmeldung und der Lösung der Zahlungsbollete, wird nach den festgesetzten GtrafbestllNNungen be, handelt. — H) Ole nach der Anmerkung zum loten Tariffssatze der steusrpftichtigen Partheyen ln den Orcen der 2ten Tarlffsclasse zugestandene Wahl, ob sie dle Gebühr oon den lm loten Tarlffssatze genannten Viehgattungen nach Stücken, oder nach dem Gewlchce des geschlachteten Viehes einrichten wollen, hat mit i. November d. I. aufzuhören. — Von diesem Zeitpuncte angefangen hat bloß d,e Versteuerung des Viehes nach Stücken platz zu greifen. — 5.) Nach dem §. il, soll zwar die Gefallen- Verwaltung zuerst tue Hdstn-dung mit den einzelnen Betreibsunternehmern über angemessene Pauschalbeträge versuchen, und nur, wenn diese nicht zu Stande kömmr, zur Verpachtung oder zur Emhebung der ca« rlffmaßlgen Gebühr schreiten. — Dieser im Gesetze umgezeichnete Vorgang schließt »ndessen nicht aus, daß in jeden Fällen / wo tue Abfindung mit einzelnen Gewerbsunternehmern für das Aerar als nachthelllg erscheint, von dem Versuche von Abfindung mtt den Einzelnen abgegangen, und glüch unmittelbar der für düs Aerar oorthellhafielte Weg eingeschlagen werde. — 6.) Zu der »m H. iZ, den fieu-erpfllchtlg^n Gewerbsunternthmern vorgeschriebenen Anzeige jeder Veränderung ln Hem er, hobenen -Stande der Gewerbsunternehmung und der Dienst« Individuen wlrd eine Frlst von 'jwey Tagen bestimmt, bei deren Außerachtlassung dle ln den §. Z4 und Z7, ftstge-setzte fire Geldstrafe emtrttl. — 7.) Den Partheyen wird gestattet, den Absindungs s oder Pachtbecrag für mehrere Monate, oder auch für die ganze Dauer des Vertrages vorhinein auf Einmal berichtigen zu dürfen, ohne daß jedoch dadurch in dem Anhange zu §. 22, enthaltenen Bestimmung, ln wie weit Pachter von abgefundenen Hartheyen Vorauszahlungen annehmen dürfen, o-'^ehoben wird. — 8.) Der §.28/ enthält dle Bestimmung: daß, wenn elne abgefundene steuerpflichtige Parthey mit dem Zrlage einer Monatrate des Abfinoungs- Pauschals ole uorgeschrledene Frist nicht einhait, dle .Sicherstellung und Herein« br^ngunz des Ausstands eingeleitet werde/ der Abfindungs-Vertrag aber gleichzeitig erlöscht. — Von dieser gleichzeitigen Zrläschung des Absindungs - Vertrages hat es für die Folge abzukommen. Es wird vielmehr in den künftig,abzuschließen, den Abfindunzs - Vertragen ausdrücklich bedungen werden, daß der Vertrag für die gan- ze Zeit seiner Dauer seine Wirksamkeit behalt, und daß, wenn der Gceuerpftlchtige nnt einer Zahlungsrate im Rückstände bleibt, der Gefallen-Verwaltung eS unbenommen bleibe, den Absindungs- Vertrag als-erloschen zu erklären, oder aber auf dessen Forlsetzung zu drmgtn, und zur Slcherstellung und Herein-bnngung der weittrn Zahlungsraten m den festgesetzten Terminen nach »hrem Gutdünken die erforderlichen Umleitungen auf Gefahr und Kosten der abgefundenen Parthey zu trcffcn.— 9.) Das Velzehrungssteuer.Gesttz hat ,m Allgemeinen bet Abfindungen den Erlag einer Eautwn, oder dle kelftung einer sonstigen Sis Herstellung nicht vorgeschrieben, weil das Aerar in der Regel durch das demselben zustehende Pfand- und Vorzugsrecht auf das Vermögen des Abgefundenen gedeckt »st. — Dieß hindert indessen nicht, daß bei jcnen Absindungen, wo es dle Gkfallsbehörde zum Schutze dlS Ge« falls für nothwendig erachtlt, eine Slcherftel-lung für die rlcktlge srfüllung des Abfin-dungs? Vertrages verlangt werde. — io.) Je» nen Wein-un,d Obstmost - Produzenten auf dem lande und ln den kleinern Städten, welche ihr eigenes Baugut verfassungsmäßig aus-zujchanken berechtiget sind, und welche kein abgesondertes Ausschankslocale besitzen, und daher ihre, sowohl zum Großhandel als zum Klemoerschle'ße bestimmten Vorrathe »n demselben Locale aufbewahren, wird dle Erleichte« rung gewahrt, daß sie die Verzthrungssteucr nur von jenen Getränken entrichten dürfen, welche sie zum Welnverschlnße bestimmen und am Zapfen hallen. <3s müssen jedoch sammt« llche ln dem Locale vorhandenen Vorrathe von dem Gefallsbeamten oder Pächter gemeinschafl-llch mit den steuerpflichtigen genau aufgenommen, und in der Vorschrelbung gehalten werden. —. Kqnn es ohne Hemmung der nöthigen Manipulation mit ben Getränken gcsche« hen, was der Beurtheilung der Gefallsbchör-de überlassen wird, so sind zugleich die nicht versteuerten Vorrache von dem Gefalls« Individuum dergestalt zu versiegeln, daß aus dem Gefäße weder etwas herausgenommen, noch etwas eingefüllt werden kann. — Dle Parthey darf ohne vorlaufige Anmeldung weder eme neue Cmkellerung, noch auch eme Aus-kellerung vornehmen, widrigens sie in dle in §. 36 , der allgemeinen Kundmachung festgesetzte Btrafe verfallt, welcher sie auch unters llegr, wenn sie die amtlichen Siegel verletzt. ^- Wll! die Parthey ein Gefäß mtt Getränken zum Klemuerschleiße verwenden, so hat sie davon vorläufig binnen der festgesetzten 729 Zeit die Anmeldung zu machen, und die Zahlungs-Bolleten zu lösen. — Uebr,gens hat die Parthey nebstbei auch die uorqeschrie-binen Empfangs - und Ausgabs - Realster über das zum Kleinuerschlelße angemeldete Getränk« vorschrifcmäßlg zu führen. — n.) In Begehung auf ble Verhandlung der Vorräthe an verfieuerten Gegenständen, welche mil Ende October 18I0, unverzehrt bei den steuerpflichtigen Partheyen vorhanden seyn wer« den, wnd Nachstehendes bestimmt: 3.) Jene Vorrithc, welche dem Aerar tarlffmäßlg ver, steuert wurden, unterliegen wie es sich von stlbst verftiht, keiner neuen Versteuerung, b.) Jene Vorrathe, welche sich un Beside abgefundener Partheyen vorfinden/ unterliegen der ta-rtffmaßigenVersteuernng, in sofern keine neue Absindung eintritt, c.) In Hinsicht der mlt dem gedachten Zeitpuncte be: steuerpflichtigen Par-thtltn vorhandenen Vorräthe, von welchen die Gebühr bereits an einem Pächter bezahlt worden ist, geht die Finanz-Verwaltung von dem Grundsatze aus, das dle Verzehrungssteuer von Getränken beider Erzeugung und Emkellc-rung nur Vorsichtswelse und gleichsam als Vorschuß emgehoben werde, daß aber erst bei dem Verschleiße derselben die wirkliche Fälligkeit der Steuer eintrete. — Es werden daher mit En-dZ des Pachtjühres i83o, diejenigen Getränk-vorraihe erhoben werden, welche sich bei den unter Pachtungen gewesenen Gewerbsunter-nehmungen befinden, und der davon entfallende «steuerbetrag wird für das Gefall von den Pächtern eingefordert werden. — 12 ) Zur Elnrcichung der nach §. lo'der Gub^ernlalGeschäfte, dann über ihre Moralität und lhre Fähigkeit zu der erwähnten Cautlonslcistung auszuweisen haben. — Jene, welche schon in Staatsdiensten stehen, haben ihre Gesuche mittelst ihrer unmittelbar vorge^setzren Stelle vorzulegen, und sich -zugleich zu erklären, ob sie m einerund welcher Verwandtschaft oder Schwägcrschaft mit der-maligen Beamten desTriester Zahlamtes stehen. — Triest den 1. August i83o. Johann Paul v.'R ad i eu cig, Gubernial- Secrctar. Stavt- unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 1073. (2) 3lr. 5t55. ' Von dem f. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey auf Ansuchen des Kalsuels I.nxül.w/ die öffentliche Versteigerung der, dem Julius Anton E>ariorl, wc« gen einer Wcchselscbuld von i5c,2 fi. E. M. gepfändeten Fährnisse, als: Kasten / Tlsche, Spiegel, Bettstatt^ Leintücher und Bettgewand, von dem k. k. Mercanul- und Wechsel-Gerichte in Triest dewllligct, undüberEr, suchen des Letzurn zur Vornahme der gedachten Fellblctung dle Tagsatzung aufd^n !., i5., ' und 2n. September!, I., Vornnttags um g, und Nachmittags umZ'Uhr, bestimmt werden. Die Kauflustigen werden hiezu in dle Wohnung des Execute«', 5ub Nr. 2l, am alten Markt, mit dem Beisatze vorgeladen , daß jene Gegenstande, dle beider ersten undzwetten Fcil-bietungs? Tagsatzung um den Gchatzungswerth oder darüber nicht an Mann gebracht werden würden, bei der dritten Tagsatzung auch unter dem Gchatzungslverthe werden hintangegeben werdm, Laihgch den 10, August iLöo. Z. ioS^. (3) Nr. Si^o. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch der Victoria Kautschitsch, Erbinn nach Johann Gregor Kautschttsch, in die Ausfertigung der Amortisatlon5-E0icte, rücksichtllch des an dle Maltheser O.R. Com« menda und Herrschaft St. Peter, über Z/^7 ss. 5l 2j^ kr., unterm 17. Juli 1807 ausgefertigten Zwangsdarlehensschemcs gcwilliget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachten Zwangsdarlehensschem aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche ma« chen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drel Tagen, vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte so gewiß, anzumelden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen der heutigen Bittstellerinn, Victoria Kautschttsch, dcr obaedachte Zwangsdarle-hensschein nach Verlauf dieser gesetzlichen Frlst für gctödtet, kraft- und wirkungslos erklart werden wird. Laibach den 7. August i33o. AemUicho Verlautbarungen. Z. io5i. <5) Nr. 11^77^99^». W. Kundmachung. ' Die Verpachtung der A^erarial-Mäuthe in den stelermarklschcn, lllpnschen und küsten-landlschen Gubernial - Gebiethen betreffend. —> Von der k. k. sseiermarklsch- lllyrisch , küstenlan-dlschcn Zollgefallen - Administratlon wird zur allgemeinen Kenntniß gcbracht, daß dle Aera« rial-Weq-/ Brücken- und Wasser - Ma'uthe in den sseiermarklschen, illyrtschen, küstenlandl-schen Gubernial-Gedlechcn, in Folge hohcn Hof-decretes vom 7. August l83o, Z. 2863äji8^3, für das Vcrwaltungsjahr i33l, versteiqerungs« weise werden verpachtet n-erden. — Die bisher bestandenen Vorschriften haben lm Allge-mc'.nen, lntt wenlgen Modlficatlonen, welche den Pachtlusilg3n r>on den Licltations-Commis. sionen werden vorgehalten werden, auch fünf, tlg zur Richtschnur zu dienen. — D,e Bekanntmachung der Pachtbedlngnlsse der einzelnen Mauthstationen, der Tarlffssätze, der Aus< rufeprclse, dann der Tage und Standpuncte, an welchen die Versteigerungen vor sich zugehen haben, wird folgen. — Von der k. k. flelermarklsch - illyrisch , küftenlandlschen ^oll - et Gefallen - Administration. —- Grätz am i3. Auguss z32o. Anhang zur NmbKcher ^ritung. ^remven-AnjciFk. Angekommen den 18. August 5830. Hl/ N"on Freyherr v. Pascotini Magistrats-Secrelar zu Tnest von Triest nach Grätz. ^ Herr Wilhelm Grimus äe Grimburg Räch erster Instanz nach Wien. - 'Hr.1udw?g Mor. Großhändler, und Hr. Johann Bonaside Han delsmann^ oeide von Trieft nach Wien. — ärau Ca-rolina Gentille Hafenamts-Controllors-Estinn mit Sohn und zwei Töchtern von Trieft. Den 19. Hr. Ferdinand Freyherr v. Schaller k k Gubernial-Rath und Kreishauptmann in Nagusa mit Familie von Wien nach Nagusa. — Hr. Ludwig v. Vordeck sammt Gattinn, Hr Joseph Schoflerer mit Gattinn, und Hr. Mathias Schoflerer sammt Bruder, Handelsleute; alle drei von Trieft nach Gra'tz» -7- Hr. Constant!«' Graf,v. Waldburg-Kcil von Wien nach Trieft. — Hr. Hufley Privater von Trieft. — Hr. Carl Curschmann Tonkünstler, und Hr. Frie« drich John akademischer Kupferstecher sammt Familie, beide von Wien nach Triest. — Hr. Alexander Schi-.ras englischer Edelmann von Triest nach Wien. -» Hr. Vincenz v. Schrott k. k. Appellations-Rath zu Innsbruck sammt Gemahlinn von Nohitsch. — Hr. Michael Rußkefer Assessor der Zollgefallen-Verwaltung von Grätz. ,Den 21. Hr. Anton Graf v. Neuhaus, k. k. hammerer und Gutsbesitzer von Wien nach Görz. ,-, Hr. Aloys Nokroß Landes- und Gerichts-Advocat in Stuhlweisenburg von Wien nach Triest. .0en 22. Herzoginn von Sagan geborne Prin-^mn von Kurland, mit Gefolge von Venedig nach ^en. -. Freyinn v. Seckendorf Staatsdame und ^oersthofmeistcrinn der Königinn von Würtemberg mttzwel Töchtern von Mailand nach Wien. ^ A. A. Nsttsziehungen. ^jn Grätz. am 18. August t83o: ,28- 37. 62. i6. 66. ^le nächsten Ziehungen werden am 28. Au- NMasserstanV ves Naibachftusses am Weae; ver gemauerten Vanal - Brücke - " Den23. August 1LZ0. 2 Bchut. 5.",. ° Lin. ^Convocation. ^^ ""' Vom Bezirks» Gerichte der N-li.' . «. Herrschaft Eittich werden hieml^e"'^Fonds. che °uf den Verlaß des un e7m ,^ 5Z"'' '"l-zu Ustie näHst St. Martin bei ^.. ^"^ 'Loo, hüblers Joseph Adamt chi ?ch' Irdenen (Marwzhmk) was immer für ei« «7,/^?!"" baden vermeinen, oder zu di,f.n 3^ ^"^ 3" schulten, hiermit ausgefcrde ^^"''^ktwas re .hre Ansprüche de^", 'uf^e ''"' ^stetem del »L3a von Flüh8dis ,2^r i. F^' ten Liquidations. Tagsatzung um^ü^G'r^: zumclrcn und rechtshältig zu erweisen, Letztere adec chce Schulden zu Protocol? zu geben, als im Widrigen ohne Rücksicht'auf Erstere der Verlaß dem Gesehe gemäß verhandelt, und gegen Letztere ;m Klaastrege vorgegangen rrerden nürte. Sittich am 6. August t85o.^________^^ Z. 1081. si) , Nr. ,0i5. Bcm Bezirks «Gerichte Egg ob Podpclsch wird btlannt gemacht: Gs sey die niittllst (Zdic» tcs vom 16. März iL3o ausgeschriebene, auf den 23. Juni, 23. Iul, und 20. August »636 fcstae. lißte cxccutivc Beräußelung der, dem Anton M» l^e gehöligcn, zu Lukövitz gelegenen, zur herrswatt ^llcheistanen, 8ud 7..r. 609, dienstbaren , N2 ^. /"^""leres Anlangen kft'ret worden. August "2«'^"'^ Am 2. September d. I. werden ,m Hause, Nr. 166, am alten Markt, verschiedene HauFeim'ichtungen und Effecten licitandö veräußert werden. — Wozu Liebhaber eingeladen werden. _____________ Z. 1067. (2) " Wohnunp zu vergeben. In dem Hause Nv. 256, in der Stadt, sind ftir die nächste Michaclizeit zwei Zimmer im zweiten Stocke auf die Platzseite, mit oder ohne Einrichtung, zu vergeben. 7?2 NvbisäMtliche ^erlautbarunZett. Z. io35. (i) Nr. 383o. Verlautbarung des k. k. Laibacher Krelsamtes. -- Zur Bewirtung der in dem hierortigen Civll-, Kranken -und Gebahrhause annoch m dem laufenden und künftigen Jahre erforderlichen Bauherstellungen wlrd am 11. September d. I., Vormittags um 10 Uhr in diesem Kreisamte eine Mi-vuendo - Versteigerung abgehalten, wozu zu erscheinen die Unternehmungslustigen hiemit eingeladen werden. — Sämmtliche Arbeiten und zu liefernde Materialien sind veranschlagt, und zwar: Die Maurerarbeit auf 4566 si. 4 2^3 kr.; dle Maurermatcriallen auf /665 ft. 26 kr.; dle Steinmetzarbeit auf 71 ft. 2 2^3 kr.; die Stein-metzmaterialien auf 6 ft. 48 kr.; die Zimmer-mannsarbeit auf 2046 ft. 10 5)6 kr.; dle Zim-mermanns-Materialieti auf 435 ft. 5o 7)12 kr.; die Tischlerarbeit auf 35a ft. 3o kr.; die Schlos-scrarbelt auf 829 ft. 4a kr.; die Schmidarbeir auf 1373 fi. 34 5.l6 kr.; die Hafnerarbeit auf 420 ft.; die Glaserarbeit auf 455 ft. 54 kr.;dle .Kupferschmidarbeit auf 240 ft.; die Klampfer-arbeit auf576 ft. 35 kr.; die Anstreicherarbeit auf 414 ft. 40 kr.; /Vumme aller Ausrufsprel-se 20000 ft. 16 7^12 kr. in Eonv. Münze. — Die umständlichenLicitatlHnsbedlngniise können bis zum Tage der A citation zwischen den gewöhnlichen Amtsstunden täglich bei diesem k. k. Kreisamte eingesehen werden, und es wird dermal'nur bemerkt, daß jeder Licitant vor derti-cttatlon das fünfpercentige Vadium von dem Ausrufsprnse desjenigen Gegenstandes, für welchen er zu licitiren gedenkt, bar, nach herabgelangter hohen Gubernial - Bestätigung der ^citation aber -zehn Procent von dem Erstehungspreise entweder bar, fideijufforlsch oder nuttels verzinslichen ^taatspapieren ats Eau-tlon zu erlegen, die erforderlichen Baulichkelten in der Gebahranstalt noch in diesem I a h r e, jene im Krankenhause dagegen im künf-tlgen Jahre zu beginnen und zu vollenden habe. — K. K-Krcisamt Laibach den 20. August ig3o. Z. 1069. (!) Z. 3go5. Kundmachung- Zur in dem hiesigen Landhause vorzunehmenden Conservations'Herstellungen aus Zlm-mermannsarhelten und Materials, Maurer-Arbelt und Materiale, aus Tlschler-, Schlosser« und Klampfererarbeiten bestehend, wird «m 28. d. M. Vormittags 10 Uhr, eine Mi-nuendo-Versteigerung vorgenommen, zu der zu erscheinen, die Unternehmungslustigen eingela- den werden. — Was in hoher GubernialiVers ordnung vom 22. v. M., Z. 16011, mildem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß silver Gesammtkosienbetrag der verschiedenen Arbeiten und des Materials auf 162 fl. 33 1^2 kr. belauft. — Krnsamt ka,-bach am 21. August l830. Z7I090. (1) Nr. 8355. Kundmachung. Am 27. d. M., Vormittags 10 Uhr wird in diesem k. k. Kreisamte über Ansuchen der k. k. Baudirectwn, wegen Uebernahme d r mit hoher Gubernial-Verordnungvom5.d., Zahl 1777c), bewilligten, und auf den Gesammtkostenbetcag pr. 2i4fi. 56 kr. adjustirten Conseruationsar-betten im hlerortigen Inquisitionshause, dleMi-nuendo-Versteigerung abgehalten werden. — In Nm obangesetztcn Betrage ist die Maurerar« beit und das Materiale, die Zimmermannsarc bett sammt Materiale, die Tischler-, Schlosser-, Schmid-, Kupferschmid-, Glaser-, Tapezierer-, Binder-, Drahtnetz- und Anstreichcrarbeit ein» begriffen. — Die Uebernahmslustigen werden eingeladen, zu dieser Licitation zu erscheinen.-^ K. K. Krelsamt ^aibach am 21. August i65a. Z. 1091. (1) Nr. 8924. Kundmachung. Auf Anlangen der k. k. Landesba'udirectlon voni 19. d. M., wird am 3o. d. M., Vormittags um 9 Uhr in diesem k. k. Kveisamte die Minuendo-Versteigerung für die Conservations-arbeiten im Strafhause am hiesigen Kastellberge abgehalten werden. — Wovon die Licitations-lustigen mit dem Bemerken in die Kenntniß gesetzt werden, daß der diesfällige Kostenbetrag auf 329 fi. 25 2^3 kr. adjustirt worden sey, dlt Conservation aber in Maurerarbeit und Materiale, Zimmermannsardeitund Materiale, dann in Steinmetz-, Tischler-, Schlosser-, Schmio-, Hafner-, Anstreicher- und Klampfererarbett be, stehe. K. K. Kreisamt Lcnbach am 2 l. Aug. i3Z0, Aemtliche V'erlautbaruttKett. Z. 1075. (l) ^r. l 1655)349^.V.Et, Kundmachung der Verzehrungssteuer-Verpachtung von der Blirerzeugung. — Von der k. k. fieyermär-Asch«tllortsch - küstenländischen ZollgefallenlAd-ministratlon wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht , daß der Bezug der allgemeinen Ver/ zehrungssteuer von der Biererzeugung aller Braugewerbe in den Provinzen Steyermark, Illyrien und Küssenland, und zwar abgeson« dert fär Steyermalk, für Iüyrien und für dos (Z. Amts-Blatt Nr. 502. d. 24. August 1820.) 733 Küstenland, jedoch mit Ausnahme der Biererzeugung »n der Stadt Trieft, und dem dazu gehörlgenFrelhafensgebiethe/ dann der he, der Einfuhr in die Proulnzial-Hauptstädte Gratz unH Lalbach an den Lmien zu entrichtenden Eingangs - Verzchrungssteuer, so wie mtt Ausnahme des diesen Htädten und anderen Orten der Provinz, um welche es sich handelt, bewilligten Local-Zuschlags , wnters auch der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer von der Branntwein « Erzeugung sämmtlicher m der Provinjlal - Hauptstadt Gratz befindlichen Braugewerbe der Verpachtung ausgesey:, und zu diesem Zwecke hlemit die Eoncurrenz mittelst schriftlicher versiegelter Offene eröffnet werde. — Diese Offerte sind^ bezüglich der^. Provinz Steyermark bis 10. September h. I. , Mittags um zwölf Uhr im Bureau deb k.k.stever- s zu Gratz lm Administratlonsgebäude bezüglich der Provinzen Illyrlen und Küstenland, aber gleichfalls bis io. September h. I. Muiags um zwölf Uhr lm Bureau des k. k. »llvnsch«, küssenländischen Cameralgefallen e Administrators zu Lalbach zu überreichen, und mtt der Aufschrift: „Anbot für den Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer von der Bler - und Branntwein - Erzeugung" zu bezeichnen. — Die Concurrenz steht zwar bezüglich aller benannten drei Provinzen frei, doch muß für jede Provinz, und sowohl m Ansehung der Bier- alsauch dcr Branntwein» Verzehrungs« fteuer der besondere Anbot gemacht werden.— Offerte, die nach dem Schlußtermine eintreffen, bleiben außer aller Berücksichtigung. — Von Anboten, die aba elchende Nebenbedin, gungen enthalten , wird kem Gebrauch gemacht werden. — Die Annahme der Offerte wird erst nach eingelangter Entscheidung der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer erfolgen, bis da, hln bleiben die Proponenten für ihre Anbote recktsverblndlich. - Um sich z« versichern, düß nur verlaßliche Unternehmer m die Mit! bewerbung treten, wird ein Angeld von tekn Percent (des Ausrufspreises oder des aewack. ten Anbotes) gefordert, welches entweder .n Barem, oder m Gtaatsobl'gaNonen n«^« am Tage d.ejer Kundmachung steh"nden^ sewerthe (bei der k. emem unterstehenden Verzehrun sst ^ Wctorate) zu le.sten ist. .. Ueber den E^ 'st sich m den Offenen auszuwei en , derfe e g e.ch m.t dem Offerte zu leisten. ^ Off r ohne Angeld werden nicht berücksichtige^^ D.eiemgen, deren Offerte nicht werden, können sogleich nach erfo gt« G^ schndung das Angeld gegen Originalquittung beheben. Von dem Ersteher der Pachtung wird das Angeld bis zur erfolgten Cautionsleistung in Verwahrung behalten. — Der Vertrag wird nnt Demjenigen abgeschlossen werden, dessen Anbot für das Gefall am vorteilhaftesten erscheint. — Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, dernachden Gesetzen und nach der Landesverfassung hievon nicht ausgeschlossen ist. Für jeden Fall sind alle Jene ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens zur Strafe verurtheilt wurden, oder welche in eine strafgerlchtllche Untersuchung verfallen sind, die bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. — Die Bedingungen des Contraries sind folgende: !. Zum Ausrufsprelse Mr d.e Provinz Steyermark nach den bestehenden Tar,ffssätzen für das Bier zu lu^k/'^^'^^"ölal-Hauptstadt, und r.^. »'„>:: «'^ ^ 170,298 ft., sage Einmal Hundert, Slebzia Tausend Zwel Hundert Neunzig Acht Gulden M. M.; dann für d,e Branntwein-Erzeugung der Grätzer Braugewerbe nach dem Tariffsatze 24,1. pr. Eimer, der Betrag von Z5a si. , sage Dreihundert und Fünfzig Gulden. Für die Provlnz Illvrien nach den angeführten Ta-rlffsatzen für das Bier der Betrag von 60000 st., sage Sechzig Tausend Gulden M. M., und für das Küstenland der Betrag von 870 ft. , sage Achthundert Siebzig Gulden festgesetzt.— 2. Der Pachter lst streng an die Bestimmungen des Verzehrungssteuergesetzes, welches in Steyermark mit der Gudernial- Eurrende vom 1. Juli 1829, Zahl 11353, m Illyrien mit der Gubernial'Eoncurrende oöm 26. Juni l82g, Zahl i37i)C., und im Küstenlande mit der Gubernial » Eurrende vom 3a. Juni 1629, Zahl 1/4042^1285 bekannt gemacht worden ist, und an die hierauf Bezugnehmenden nachträglichen Vorschriften gebunden. — I. Dem Pachter wird die Verbindlichkeit auferlegt, daß er von dem in den Provmzial-Hauptstadten erzeugten , und auf das Land zur Verzehrung ausgeführten Bier den Mehrbetrags um wel« chen die Verzehrungssteuer in denBtadtender ersten Tariffclasse höher lst, als in den Orten der zweiten Tariffclasse, welters auch den vollen hicfür eingehobenen Gemeindezuschlag un« ter den für Gratz vorgeschriebenen Modalita« ten zurückvergüte. — Worm diese Modalitäten bestehen, hieoon kann sich bei dem f. k. provisorischen Verzehrungssteuer-Inspectoraten zu Gray und Lalbach und bei der Administra« tions-Registratur die Ueberzeugung verschafft werden. — ä» In Beziehung auf die Behandlung der Vorräthe an versteuerten Bier und 7^4 Branntwein/ welche mit Ende October i83o unverzehrt bei den Bierbrauern vorhanden seyn werden, wird Nachstehendes bestimmt.— K.) Jene Vorräthe, welche dem Aerar tarlff-maßlg versteuert wurden, unterliegen keinev neuen Besteuerung. — K.) Jene Vor^äthe, welche sich im Besitze abgefundener Panhey-en vorsinden, unterliegen m»t dem Elntrttte derWachtung der tanffmaßigen Versteuerung. — c.) In Hmsicht der mit dem gedachten Zeitpunkte vorhandenen Bier- und Branntwein-Vorrälhe, von welchen die Gebühr bereits an elnen Pachter bezahlt worden ist, wird der dauon entfallende 2-teuerbetrag für das Gefall eingefordert. Dem Pächter für das Verwaj-tungsjahr i33i wird daher nur das Recht emgeräumt, von dem lm Pachtjahr erzeugten Bier und Branntwein die Abgabe einzuziehen, und dle Vorrathe an versteuerten Bier und Branntwein, welches sich am Ende seiner Pachtzeit bet den Brauern vorsind'en, hat der Pachter entweder dem Aerar, oder den nachfolgenden Pachter zu versteuern. — 5) Der Pacht-schilllng muß in monatlichen gleichen Naten für Gteyermark auf Rechnung des k. k. proui» sorischen Verzehrungssteuer-Inspectorates Gratz an das k. k. Hauptzollamt Prätz, für Illv-ri?n an das k. k. Hauptzollamt und proviso» rische Verzchrungsfteuer-Inspectoral zu Lai-bach, und für das Küstenland auf Rechnung des provisorischen Verzehrungsßcuer-Inspectorates Gorz an das dortige k. k. Hauptzoll' amt, und zwar jedesmal am letzten Tage des Monates, wenn dieser aber ein Sonn- oder Feiertag wäre, am vorausgehenden Werktage abgeführt werden. Sollte der Pachter verhalten werden, dm ln Gratz, Lalbach, Kla» genfurt, Börz und andern Orten der Pros vlnz/ um welche es sich bandelt, bestehenden Gemeindezuschlag, von den Brauern unmittelbar hereinzubringen, so ist dieser Gemeindezu« schlag, wenn nichts anders verfügt wird, auf demselben Wege und in der gleichen Zeit, wie d?r Pachtschllling abzuführen. — 6.) Wenn der Pachter bei der EinHebung der Gebühr einen höhern Betrag als der Tariff aussprlchl, tlnhebt, hat derselbe ausser der Entschädigung der Parthey, die es betrifft, den zwanzigfachen Betrag dessen, was er widerrechtlich ein-gehoben hat, dem Gefalle als Strafe zu erlegen. Er haftet in diesem Falle, so wie über« Haupt für das Benehmen der zur Handhabung seiner Pachlungsrechte bestellten Personen. — 7.) Dem Pachter ist unbenommen, seme Pack» tung ganz oder lheilweise an Unterpächter zu überlassen, allein diese werden vom Gefalle bloß als Agenten dcs Pachters angesehen, welcher demungeachtet für alle Punkte des Pachtvertrages in der Haftung und dem Gefalle verantwortlich bleibt. — 8.) Der Pachter darf ke»nen Anspruch auf einen Nachlaß des Pacht-betrages, odcr auf irgend eine Abänderung wahrend der Pachldauer machen, in so fern nicht während dieser Zeit eine Veränderung des Tariffes betreffend die Bier - und Branntweinerzeugung eintritt, vielmehr hat der §. lg des Verzehrungssteuer? Gesetzes auf ihn volle Anwendung. — 9 ) Vor dem Antritte der Pachtung, und zwar längstens binnen acht Tagen nach erlegter Kenntniß von der Annahme der Offerte hat der Pächter den vierten Theil des für ein Iohr bedungenen Pacht-schlllings als Caution lm Baren, oder in öfi fentllchen Obligationen nach dem zur Zeit des Erlages bekannten börsemaßigen Courswerthe, oder m Pragmatical «Hypothek/ die der Päch» ter auf eigene Kosten dem Gcfälle grundbü-cherlich zu verschreiben hat, zu erlegen, wu-be» der als Angeld bereits inliegende Betrag einzurechnen, oder falls die ganze Caution mittelst einer Real-Hvpothek sichergestellt wurde, zurückzustellen seyn wlrd. — 10. Der Pächter ist verpflichtet, auf allfalliges Verlangen der Administration die Emsicht m dle Rechnungen unweigerlich zu gestatten, auch richtige Auszüge über die acsammte Bier- und Branntweinerzeugung über Aufforderung vorzulegen. — Von der k. k. steyermärkisch-illy« rlsch-küstenlandlschen Zoll- et. Gefallen« Ad« ministration. — Gray am 14. August l8Zo» "^7ermischte MrlantbavunMn. - Z. 1072. (l) Nr. 55n. Edict. Pon dem Bezirks- Gelicht« Weixelb«rg wild hiemit bekannt gemacht: Gs seoe über Anlangen der Mana, verwitwet gewesenen Achlin, nun ver« ellchte Omacken. wegen aus dem Vergleicht vom 2Z. November 162a, schuldigen 71 ss. 5tj fr. fammc 5oja Zinsen und Executlonstosten, in die execu« live FeUbietuna der, dem Franz Tkerbmz vonAl-tenmarkr gehörigen Ganzhube, gewillizet. und hiezu die TaHsayUtig auf den 16. August, i3. «Zeptemver uno ". October!. I., Boemlttags 9 Uhr, in I^"eo der Realität mtt dem Be>satze anberaumt worden, daß diese Ganzhube, wenn sie weder bei der ersten noch zweiten Tagsahung nicht wenigstens um den gerichtlich erhobenen Vckätzungswtltb pr. 973 ft. 20 tr. an Mann ge« bracht werten könnte, vei der dlitten Tagsatzung auch darunter zugeschlagen werde. Bezirks « Gericht Wiixelberg den >»3. Juli »L3o. Anmerkung. Bei der ersten FeilbtttungK» Tagsatzung hat sich lein Kauflustiger ge« meldet.