Intelligenz-Blatt zur Laibacher Zeitung. N" 56. Freytag, den i3. July 1627. Meteorologische Beobachtungen zu y aid ack. ! Barometer. l Thermometer, s Witterung." Monath. ^ ^^ Mitt. Abends. Früh. ^ M'tt.^ Abend l Früh Mitt. Adcndb ! " 3^^^ 3^7 3.! L. K.jW K jN^K-jW b.gUhr b.ZUHr b.gllhr July 42« 0.0! ,3 1.2!«!' l,3 — 17! —!i8!^.!i8 trüb Dvnn. scholl' s, ,3 2,0 «N i,5 5L 1,4 — iZ! —'20 —! ,9 schön heiler he tcr " 6 2« 1,2 «8 i,L 38 1,8 — i5'— Ho —! 20 scl.ön wölk. sch^,^ * 7 28 »,? H^ , 5 zß i,5 — ,4 — 2i — i5 schön scl ön 9^cz. " 828 1,7 «6 i,I ^8 1,4 — 14 ^ Hc> — 20 Ncbel schön heiier ' 9 i3 i,5 28 1,6,58 0,, —- ,H — 21 — 20 s. heiter tchön s leitcr ' /0 28 1,2 28 0,1 js? i,,bj— ,5>— 22 — 2, s. lcitcr s. heiter deiter Gubernial - Verlautbarungen. Z. 745. (3) Kundmachung Nr. 12695. der Erläuterung der in Absicht auf dle Elnoerleibung und Vormerkung auf scbiffmüblen z am yten May 1624 erstossenen allerhöchsten Emschlu'ßung. — In Folge allerhöchster Ent, ^ schlie'ßung vom 6. August vorigen Jahrs, wird die in Absicht auf die Einverleibung und Voe-merkung auf Gchtffmühll'n am y. May 162^ erstossene allerhöchste Entschließung dahin er^ läutert: Dle durch Elnonlcibung oder Vormerkung m den, an einigen Orten uorhm üblichen Grundbüchern über Hchlffmühlen/ oder sogenannten H^ftbüchern bereits erworbenen dinglichen Rcchte, sind durch d,e obgedachte Verordnung nicht aufgehoben worden. — Gläubiger, welche bis zu der Zelt, wo die allerhöchste Entschließung vom 9. May 1824 in der Provinz allgemein kund gemacht worden ist, eine Einuerlelbung oder Vormerkung bewirkt haben, bleiben daher im Besitze «hrcs Pfandrechtes. Ihre Forderungen können abgetreten, verpfändet, oder vererbt, und die hierüber errichteten Urkunden noch fernrrhtn emunleibt und vorgemerkt werden. Jedoch hat auch bey Gchiffmühlcn, worauf gegen-wartig Hypotheken hafren, eme Elnutticioung oder Vormerkung neuer Schuldpostcn von nun an nicht mehr Dtatt. In den Grundbüchern, worin bisher Gchtffmühlcn aüem, oder neben unbeweglichen Gütern erschienen sind, sollen die Rubriken der schuldenfreyen Schiffmühlen sogleich, dle Rubriken dcrjmigen Gcklffmühlen aber, worauf Schulden kaf-ten, erst, wenn diese getilgt, und auf gesetzmajsige Art gelöscht sind, ebenfalls gelöscht werden. — Welches mit Bezug auf das unrcrm 22. May ,624, Zahl 7019, kund gemachte hohe Hofkanzley-Decret vom iZ. dieses Monachs und Jahres, Zahl 1^546, aus dem hohen Hofkanzley-Decrete vom 26. vorigen Monats, Zahl ^8/48, zur aNgcmemcn Kcnnb-n»ß gebracht wlrd. Vom kals. königl. illyrischen Gubermum. Lalbach am r5. Iunp 1627. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Leopold Graf v. Stubenberg, f. k. Gubernial - Rath. z 3- 7ää- (Z) Kundmachung aä^um. 162. St. G. V. 3 In Folge hohen Staats- Güterveraußerungc Hofcommilsions- Decrnes vom I. Novem« bcr 1626, Nr. 98^, St. G. V. wird am 28. Iulv dieses ^ahrs ,n den cewöhnllchcn Amtsstunden bey dem kalserl. tönigl. Rentawte ^ola, Istriancr-Kreises, zum Verkaufe der nachstehenden in der Gemeinde lroinowro gelegenen, zur Bruderschaft 3r. ^icvio 6i ?ouier sehorigen Grundstücke, im Wege der öffentlichen Versteigerung geschritten werden, als: i)Der Zlcker-un.o Weidegrund (^sl^Iier, »m Flächeninhalte von 2 Joch, 200 Quadratklaftern, gelchätzl a^f 22 st. 2/»kr. — 2) Der Acker- und Holzgrund Z.0iic-,1ii^ im Flächeninhalte von I20 ,(2ua0ratklaflern, geschätzt auf Z st. 26 kr. — 3) Der Ackergrund eben so Konclii genannt, un Flächeninhalt von Z20 Quadrat-Klaftern, geschätzt auf 8 st. 5okr. — D,ese Rea-lttaien werden slnzelnweise, so w,e sie der betreffende Fond besitzt und geme^t, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um dle beygesetzten Fiscalpreise aus, gebothen , und dem Meistbleihmden mit Vorbehalt der Genehmigung der kaiserlichen königlichen Siaats - Güterveraußerungs - Hofcommijsion überlassen werden. — N'.cmand wi d zur Versteigerung zugelassen , der nicht vorläufig den zehenten Theil des Fiscal-vve»seS entwcder m barer Conventions - Münze , oder m öffentlichen, auf Metall -Minze U'd auf den Ueberbringev lautenden Staats - Papieren nach ihrem cuvs-mäßigen Werthe bey di>r Verstclgerungs - Commission erlegt, oder eine auf diesen B?crag lautende , vorlausig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Slchcrstellungs - Urkunde beybringt. — Die erlegte Caution wird jedem Llcltantcn mn A;snahme dcs Mnstbiethcrs, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Melstblethers dagegen wird als verfallen angesehen wcrven, falls er sich zur Errichtung des dießfalllgen Coniraktes nicht herbeplassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zett nicht berichtigte, bey pflichlmaßlger Erfüllung dleser Obliegenheiten aber. wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillings-'Hälfte abgerechnet, oder d>e sonst geleistete Eaunem wieder erfolgr werden. — Wer für einen Dritten emen Anboth machen will, ist verbunden, die dleßfallige Vollmacht seines Eommitten-tin der Versteigerungs-Commission vorlaufig zu überreichen. — Der Melstbltther hat die Hälfte des Kaufschlllmgs innerhalb 4 Wochen nach erfolgttr, und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs-Attes und noch vor der Uebergabc zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmäßtge Sicherheit gewahrenden Realität m erster Prioruät grundbüchlich versichert, mit 5 vom Hundert m Conventions« Mün;e verzinset, und die Zmsm - Gebühren in halbe jährigen Verfall- Raten abführt, in . fä^f gleichen jährlichen Raten « Zahlungen abtragen, wenn der Erstehungs-Preis den Betrag von 5o st. übersteigt, sonst aber wird die zweyte KHufschillingshälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Ul^rgabT gN'?chntt, gegen die ersterwähnten Bedingnisse berichtiget werden müssen. — Bey gleichen Anbothen wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sick zur sogleichen oder früheren Berichtigung des Kaufsch'llings herbevläßt. — Die übrigen Verkaufßbedingnisse/ der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bey dem kaiserl. kömgl. Rentamte in i'ulH eingesehen, so wie die Realitäten selbst, m Augenschein genommen werden. — Von der kaiserlichen königlichen Staatsgüter^ Veraußerungs- Provmzml- Commission. Triest am 9. Iuny 1827. S l g m u n d, R » t t c r v. Moßmillern, 7 k. k. Gubernial? und Präsidial»Secrctar. Z. 7S0. (Z) Kundmachung. Nr. i56. St. G. V. Da sich für die m Karnthen, im Klagenfurter-Kreise liegende Eammeralfondsherrschaft Maria Saal, Kauflustige gemeldet haben, so wird die Versteigerung dieser Herrschaft «m 27. August dieses Jahrs um 10 Uhr .früh in dem Gubernialraths - Saale zu Laibach, mit Vorbehalt der Genehmigung der hohen Staatsgüter-Veraußerungs-Hofcome nussion vorgenommen werden. — Bey dieser Versteigerung wird der mit hierortiger Kund- machung 6äo. i2. May 1826. Nr. 127. Staats-Guter, Veräußerung bestimmte Kapitalswerth von Drepßigtausend drevhundcrt Gulden 5 kr. Conventions-Münz als Ausruftprcis angenommen werden. Kauflustige haben die Verstelgkrunas - Büngnisse bey dieser Staatsgüter^ Veraußerungs-Provinz,al - Commission einzusehen. — Von der kaiserl. kömgl. lllyr:schen Gtaatsgütcr- Veraußerungs- Commission. Lalbach am 29 Iuny 1827. Z. 753. (ZV Kundmachung. " Nr^IIU^ Da im Triester Gouvernement dle Futterpreise gestiegen sind, so wird für das Kü-stenlad vom 1. July 1627 an: 1) das Postratgeld von 48 kr. auf einen Gulden Eonv Münze für ein Pferd und^ eme einfache Station, sowohl für Aerartal- als Prwamtte erhöhet; 2) die Gebühr fur den Gebrauch einer halbgcdeckten Postkallesche auf die Hälfte und für eme offene Postkalleiche, auf ein Viertel des Postrtttgeldes von einem Pferde bc^ stimmt; und Z) sowohl dte ^chmiergebühr bey dem dermahllgcn Ausmaße von 8 kr mit Fette, und von 4 kr. ohne Fette, als auch das Postillonb-Trmkaeld nnt i5 kr E M fur em Yferd und eme ein^ach^ Poststat.on, belassen. - In den übrigen österreichischen Pro-vinzen^hat fur den zweyten Semester 1827, die Postritttare, dann das Postillons', 3rmk-und Schmiergeld, und d.e Gebuhr für den Gebrauch einer offenen und halbgedeck/en Post- We suna d7r7o^n'^^"" '^""'^ ^" verbleiben. - Melches m Folge herabgelangt r We.sung der hohen Hofkammer vom 20. Iunp laufenden Jahres, Zahl 25167, hiemir 1.^:^/7: ^Vp 7827.' ^ "°" '^ ka,ser.ichm kömg^en' .kpr'.schen' ZVbe^m Benedict Mansuet v. Fradeneck, ____ ______f. k Gubermal« Secret«. ? ^ » ,,. Stadt.- und lanprechtliche Verlautbarungen. ,., ?°/«^'. k. Stadt-und landrechte in Krain wird «nmit bekannt gemacht? E«°'sc» üb'r da« Ges.ch der Mar.» ^jach, geb, Jäger, >n d,e Ausfertigung der Am°rl>s»ti°ni'^,.7 «ucksich.l,ch der «on der Lascher schneiderzunft, der R°sal,a ^ar,ch unterm I?nn«^ auf °a« Hau«,«°rhin M<,erh°f 5ub § n,c N. ^I° .„ der W . Peteri»orstadt, und Acker «»d Rect, Nr. 282,^ '« l«>b»ch«r Fclo mtadul^ ten °,n, !«an« pr 17°° st, dann d«s z^.schcn der M»r>» I°"ph» Reschig, nachhe 3H "" und d?N! Icchann Rotter, unterm ,<,, November 1762 «eschloss.nen, u7d sit 2 'mu "«.' zu GuMen des L°tzt°°e.', hmsich.l.ch 2«« st, »uf dem na'hml.chen Hause «,.,/?°nsc Nr 3» >n der St. Peterevorssadt, sammt A»° und Iuaebör voraemertten 3^,,,!».^ . .. ' «et w^^" s« haben demnach a„e Iene/2l!7au?«ed»ch.'e «^ c7,n V» st'^ »hcnc Urkunden- aus was >mmer für emem Nechlsgrunde Ansprüche machen ,u können "' .°'7l?sem"^ 'L"a°"u^^" ^'"/°" ""^ ^"' s°chs Woche, ün'd dreyTa^^ würdm F°n /^ k f R^t ^^ getodtet, kraft, und wirkungslos erklärt werden ^rden^Von dem k. k. ^tad^u^Lanorechte in Kra.n. Laibach den 6> December,626 Z 1592. (Z) ^- ^»-------------- ^ ^ '-----------. ^3'iSUDWWi-öNMM allhier Nr. iZ5, alt 8^. haftenden, vorgeblich in Verlust gerathenen Urkunden, als des HeirathskontrakteS ääc>. 16. Februar 1776, in^I). il. Iuny 1776, und der Qmttung ääo. 23. Februar, 6t inlad. 1:. Iuny 1776, gewilligt wurden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte in Verlurst gerathene Nrkunden aus was lmmer für einem Ncchtsgrunde Ansprüche machln zu können vermeinen, selbe binnen der acscylicken ^r>st von einem Jak-re, sechs Wochen und drey Tagen-, vor diesem k. k. Stadt- und ^Hsidrcchie so gcnnß anzumelden und anhangig zu machen, als im Wldrigm auf weltrres Anlangen des heui,g?n Bitistcllers/ Carl Moos, die obgcdachten Urkunden, und vücksichtllch die dießfalllgen Imab. sertlficate nach Verlauf dieser geschlichen Frist für getödtN, kraft^ und wirkungslos erklärt Werden würden. Von dem k. k. Stadt- und kandrcckt? ,n Kram, Lalbach den 6. December ,827. Vernnjchre Verlautbarungen. 3' 743. (3) Licitation executive, Nr. b3l. zweyer huben des Martin GlavitsH, vuIZo Kausche^ zu Mle5^c>u. Vom Bez. Gerichte zu Sittich wiro hiemit bekannt gemacht: Os s^>? auf Ansuchen der Maria Tchifferer, gedorncn Glavitsv, von Neustadll, gegen den Martin Mavitsch, vul^n Kauscheg zu^lle-biic»^, wegen schuldiger t6c> ft. 5 pr. Cent. Zinsen, seit 21. September 182b uno (Zrecutwns > Kosten, die erecutioe Iettdiecynnq der mit Pfandrecht belegten, auf n35 si. 20 kr. gerichtlich gcfchähtln, der Religions - Fonoshecrsvaft Sittich 5ub Urb. Nr. 5» et 52 dlen^baren, dem Martin Glavitsch , stehöcige^ z.-veo Hu?en sammt Aii-und ^ugehör, sa wie auch dcr demselben ungehörigen, bey der Realität befindlichen, in die Pfändung gezogenen, und auf »» st. 55 tc. gericktlich betheuerten fad» renden Güter, als: (Zmer alten Scutte, eines alten Wagens, dann elwaö haus' und Wirth» schaftsgeräthe, bewlNi.;ec, uno di^ Vornahme derselben am 22. Iuny, 25. July und 24. August d. I., Poctruclags um »« bis 2 Ukr, zur Veräußerung der Rcaluät, und Nachmittags 'um 2 Uhr zur Versteuerung der Mobilar «Güter in dem Wobnhause des Oxecuten mit dem Bcofiigen festgesehet, daß odoenaiinte Mobilar» unü Immobilar « Gegenstände, faNs dicsrlben bey dem ersten oder z^'yten Fellbiethuligs « Termine nicht wenigstens um den SchayungZ > W^rth an Mann gebracht werden sollcen, bei) oer dritten Bersteigerungö > Tagsahung auch unter dem SchäßungswcNhe hintan gegeben werden. Hiezu werden Kaufsliebhaber überhaupt, und die intabulirten Gläubiger insbesonders mit dcr Erinnerung: daß die Beschreibung und Schätzung der Realität, die darauf haftenden Lasten, und kie Licitatiansbedingnisse vorlausig hierorts eingesehen werden tonncn, eingeladen. Sittich am 12. May 1627. Anmerkung. Bey der ersten FeUbiethung geschah kein Anboth. Sittich am 2I, Iuny »L27. ^^________ H. 4 Edicts, rück» sichtlich der vorgeblich in Verlud gerathenen, auf der dem Gute Leopoldöruh sul^ Ncb. Nr. 24, dienstbaren, zu Ooergamling 5nk (Honsc. Nr. L gelegenen ganzen yuoe wrabulirten Urkunden, nähmlich: ») des Abhandlung^. Procacolls nach Olisabcch R^boll, gcoorncn Lampicsch, äe iilwd. 24. April b) des zwischen Simon RedoN und Apollonia Invan am 24. Jänner t6o5, errichteten, und a» »2. ?)iärz darauf intadu.lirten,Ghevertrages pr. i26o ft.; «) des Abdindlungs.ProtocoNs nach Simon Reboll, 6t!c>. 5. April 1L09, und ä) des zwischen Joseph Reboll, Vormund des Matthäus Rebol» und Anera Invan, am 24. May 1621, wegen il42 ft. 54 tc. errichteten gerichtli! :n Vergleiches, gewilligt worden. Es werden demnach alle Jene, die auf diese Urkunden aus was immer fur einem Rechtsgrun' dt Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, ftlbe binnen einem Jahre, sechs Wochen und dreo Tagen, vor diesem Gerichte so gewiß geltend zu machen, als widügens dicsc Ullunden, eigcnllick dle darauf befindlichen Intabulations - Certificate nach Verlauf d?r gefthlichen Inst auf weiteres' Anlangen süc null, nichtig und traftlos eMart werden würben. Laibach am 57. März ^827. . -w- IQ/,3 — Gubernial-Verlautbarungen. Z. 764. (2) Kundmachung. Nr. ,^363. Bey dem kaiserlichen königlichen Gubernium zu Venedig, wird eine^Scharfrichtersstclle besetzt werden, mit welcher em Gehalt von-jahrlichen /zao fi. und freyer Wohnung, nebst den übrigen Gebühren, im Falle einer Execution verbunden ist. — Dieß wird über ein Hieher gestelltes Ansuchen des kaiserlichen königlichen Gubcrniums in Venedig, mit dem Bey-fatze zur allgemeinen Kcnntmß gebracht, dc>ß d,e htezu, geeigneten Individuen sich m>t den dteßfälltigen Gesuche bis Ende dieses Monachs an diese Landesstelle zu wenden haben. — Vom kals. königl. illyrischen Gubernium», Laibach am 1. July 1827. Benedikt Mansuet v. Fradeneck, k.. k.. Gubernial-Secrctar. ^ ?63. (2) , V e r l a u t b a r u n g Nr. 1Z71Q. womit der C ^curs für das, zu Radmannsdorf, im, Laibacher-Kreise erledigte Dlstricts-Physikat, eröffnet wird. — Mtt hl)her Hofkanzlcy - Verordnung vom 17. May dieses Jahrs, Zahl i355y, wurde das erledlgte Krelsphvsikat zu Marburg dem bisherigen Di-strictsarzte zu Radmannsdorf Oi-. Anton Klker verllehen. Dadurch ist nun das Dlstncts-physicat zu Nadmannsdorf, im Laibücher-Kreift erledlget worden. — Diejenigen Aerzte, welche sich für dlese mit einem Gehalte von Vier Hundert Gulden verbundene Stelle, m Competcnz setzen wollen, haben ihre Gesuche bey dieser Landesstelle bis i5. August dieses Jahres einzureichen, und sich über die zurückgelegten erforderlichen Studien, über ihre Moralität, Älrer, bisher gelnstcte Dienste, und über dle Kenntniß, der. krainerlfchen Sprache, auszuweisen., Lalbach am 26. Iuny 1627. . Franz v. Premmerstein, k. k. Gub.. Secrctar. I. 766. (2) C 0 ncu r s - Ver l a u tbarun g »cl dud. ^Vi-. i^6qo. für die Lehrkanzel der theoretischen und Moral-Phylosophie zu Görz. — Zur Wicderbesctz-ung der an der phylosophlschen Lehranstalt zu Görz erledigten Lehrkanzel der theoretischen und Moral-Phylosovhle, wird sowohl an besagter Lehranstalt, als auch an der kaiferl. kö-nigl- Universität zu Wien, die Colicursprüfung am 3o. August dieses Jahres abgehalten werden. — Mit dieser Lehrkanzel ist für einen weltlichen Professor, der Gehalt, von jährl. Achthundert Gulden, und das Vorrückungsrecht in die höhern Gehaltsstufen von Ncun Hundert und Tausend Gulden verbunden, der geistliche Professor, bezieht um Zwcyhun-dert Gulden weniger. —Diejenigen, welche für diese Lehrkanzel zu concunren gedenken, haben sich vorlausig bey dem Directorate des philosophischen Studiums zu Görz, oder bey dem Vicedlrectorate zu Wlen, mit den erforderlichen Belegen über Alter, Stand, Geburtsort, Religion, Studien, sittliches Wohlvcrhalten,^prachkenntnisse, bereits bestandene Conrursprüfungen, über sonst' schon geleistete Dienste-w. auszuweisen, chm die an dieses Gubernium stillsirten und documentirten Bittgesuche zu übergeben,, Utid dann am Eon< eurstage sich vorschrlftmassig der Concursprüfung zu unterziehen. — Von dem kaiserlichen königlichen Gubernium des Küstenlandes Triest am 20. Juny 1827. 2» 762. (2) Kundmachung. Nr. 14561. Die öffentlichen Prüfungen der hiesigen kM'rl, königl< Carl Franzens Universität aus .^ ^Gegenständen des juridisch-politischen Studiums nehmen am 2ten August 1827 chren Anfang, und zwar »n folgender Ordnung. — Aus der juridtsch-politischen Ün^_ (Z. Beyl. Nr. 56. d. 1Z. July 1627.) B W — ioä4 »- I^iopääic;, alls dem natürlichen Prmat- und Staatsrechte , dem Völkerrechte/ und aus dem österreibischen Kriminalrechte am ücen, gten, loten, uten, iZten und i^ten August. Aus der Statistik des österreichischen Kaiserthums am 22ten, 2Zten, 24ten und 25ten August. -» Aus dem Kirchenrechte am i6ten und i/ten August, für dle Theologen am Zilen August, iten und Zten September für die Iurlsten. — Aus dem österreichischen swll - (^oäüx am 2ten, Zten, ^.ten, 6cen und 7ten August. — Aus dem österreichischen Handels- und Wechselrechte am 2/ten, 2äten, 2yten und 3o. August. — Aus dem Geschäfts-styl, und dem gerichtlichen Verfahren in Streitsachen, nach der allgemeinen, bürgerlichen Gerichts-und Concurs - Ordnung , und aus dem Verfahren ausser Dtreitsachen am iLten, 20ten und 2iten August. — Aus dem Gesetzbuche über schwere Polizey - Uebertetungcn und aus der politischen Gesetzkunde am Hten, 5tcn und 6ten September. — Welches mtt voller Beziehung auf die hohe Studienhof-Commissions-Verordnung vom Hten April diezl ses Jahrs, Zahl 1650, Gubermal- Currende vom i7ten April 1627, Zahl Z160, zur genauesten Benehmung der Prwat-Gtudlrenden bekannt gemacht wird. — Vom kaiserl. königl. lurwlsch ? poltt. Studlen-Dtrectorate an der Earl Franzens Universität zu Gratz am 19. Iuny 1827 O. 765. (2) Concurs-Ausschreibung. aä Gub. Nr. 1^062. Bey dem kaiserl. kömgl. Gubernial-Haupt-Taxamte zu Lmbach ist die Kontrollors-stelle, mit welcher ein Gehalt jahrlicher 600 fl. Conventions - Münze, und die Verpflichtung zur Kautionsleistung Hon 600 fl. verbunden ist, in Erledigung gekommen. — Jene, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, haben die mit den gehörigen Beweisen der erforderlichen Kenntnisse, bisherigen Dienstleistung, Moralität, Kautionsfahigkeit, des Nationals-und Alters belegten Gesuche bis Ende July laufenden Jahres bey dieser Landesstelle zu überreichen. — Von dem kaiserl. königl. illyrischen Landes - Gubernium. Laibach am 3o. Iuny 1627. BenediktMansuettv. Fradeneck, kaiser, königl. Gubernial - Secretar. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 760. (2) Kundmachung. Nr. 88i3. Vcm der kaiserlichen königlichen steyermarklsch - illyrisch - küstenlandischen Zollgefällcn -Administration wird nachtraglich zu der unterm 26. vorigen Monats, Zahl 7195^984, geschehenen öffentlichen Kundmachung der mit hohem Decrete der kaiserl. königl. allgemeinen Hofkammer vom 24. Jänner 1827. Zahl 16007)706 anbefohlenen Verausserung der durch den Salzfreyhandel entbehrlich gewordenen Salzamtsgebaude zu Murau, Gonowitz, Windisch - Feistritz, Windisch - Gratz , Ehrenhausen, Fnefach und Wolfsberg hiermit öffentlich mit dem Beysatze zur Kenntniß gebracht, daß die Versteigerung der erwähnten sieben Salzamtsgebäude an den nachfolgenden Tagen wird vorgenommen werden und zwar: Zu Ehrenhausen » » „ » „ „ am 20. July l«ufenden Jahrs „ Windisch - Feistritz «^««« «25. « « ,. « Gonowltz »«««^««»27. « « « ^ Wolfsberg « « . ^ « , « « 3o. « ^ „ Murau ^ ., ^ » » » » « 2. August ^ « Friesach ««»,»»«,.6. „ ^ „ und Wmdisch, Gratz « « . ^ w « „ !0. « « ^ Grätz am 2o. Iuny 1S27. D^M Vermischte Verlautbarungen. Z. 755. (2) Edict. Nr. 24». Von dem Bezirksgerichte Sonnegg w,rd blemtt kund gemacht: uf Ansuchen der Elisabeth Kosin, von Brunndorf, in die execuliveFeNbiethung, der dem Andreas Schagcr, von Iggdorf, gehörigen, der Herrschaft Sonnega z«b Utb. Nr. ilä Recnf. Nr. i»3 dienstbaren, zu Iagtorf ae« legenen, gerichtlich auf 2t^5 ft. geschätzten halben Kaufrechtshube, wegen schuldiZen ^9 ft. sammt Interessen und Unkosten, gewilliget worden. Da nun zu dieser Vornahme drey Tagsatzungen, nähmlich auf den 1. August, il. September, 10. October d. I>, jedesmahl Bormittag von 9 bis 12 Uhr im Orte der Realität mit dem Bey» sahe bestimmt sind. daß, wenn geMckte^N?aluat bey der ersten oder zweyten Tagsahung nicht we. rigstens um den Sckähurigswclth an Mann gebracht werden tonnte, bey der dritten hauch unter demselben hintan gegeben werden nürde, so werden Kauftuftige hiezu eingeladen. Die Vertaufödedin«.nisse sind in hicrortigei Kanzley einzusehen. Sonnega den 3. July '827. , Z. 754. (2) Edict. Nr. 5,6. Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Rä: mannsdorf, als requnirter Instanz, wird hiemit be. lannt gemacht: Es seyen zur Vornahme der auf Ansuchen der löblichen k. t. Kammerprocuratur/ no-inina des Crimmalfondes, wider Anton Röhmann, Tuchfabritanten zu Sgosch, wegen behaupteten 4"oa st. M. M. sammt Nebenverdindlichletten, von dem hochlöbl. t. t. Stadt, und Landrcchte zu Laibach, durch Bescheid vom 27. März d. I., Nr. ,364, bewilligten theilweisen Feilbiethung, der in die Execution gezogenen gegnerischen Realitäten, alö: H) der der Herrschaft Stem . 5ul, Grunöbucks > Nr. 606 dienstbaren Doininical. Wiese im Hosseide, mit dem angränzenden Waldantheile kiezica, gerichtlich geschätzt auf 2000 fi.; d) der 3ud Urb. 3tr. 579 vorkommenden Doiui«ic»l'A>pe rraLvola, im gerichtlichen Schätzungswer« the von i5o ft.; «) des 5ud Nrb. Nr. 176 vorkommenden Ackers zu Dei-lntLcK, geschätzt auf 240 ft. ; cl) des nHOei-nitLcl» liegenden Ackers, Urd. Nr. i65, sammt dem Rain und der Wiese Xlanx, und der Harfe mit drey Fenstern, geschäht pr. 206 ft.; 0) der »^b Urb. Nr. 429 vorkommenden, zu Sgosch, Hauszahl 4, liegenden Drittelbube, sammt den haus. und Wirthschaftsgebäuden, 2 Gärten, 2 Wiesen und 'Waldanthcils in vodl-ava, geschätzt auf 779 ft.; endlich s) der in,dem Grundbuche der Herrfchaft Radmannsdorf, eub Nr. 116 vorkommenden, zu Sgosch, HauS' Nr. 6, liegenden ^3 hübe, sammt den übrigen dazu gehörigen Bestandtheilen, im ae> richtlichen Scbätzungswerthe pr. 1700. fi. Drey Termine, als auf den 29. May, 3c>. Iuny und Zo. July d. I., nötigenfalls auck die folgenden Tage, jederzeit in den vor» und nachmittägigen Amtsstundeu im Otte der liegenden Rea. litäten mit dem Anhange bestimmt worden, daß vorgenannte Realitäten, wenn selbe weder bev der ersten noch zweyten Feilbiethungstagsahung um den Schähungswerth oder darüber an'Mann gebracht werde» könnten, selbe beo der dritten auch unter dem Schäyungswerrhe hintan gegeben werde« wür. den. Hiezu werden sämmtliche Kaufsliedhaber, insbesondere aber die intabulilten Gläubiger mit dem Grinnern vorgeladen, daß sie die Licitationsbedingnisse und die Schätzung dieser Realitäten täglich m den gewöhnlichen Amtsstunden in hiesiger Gerichtstanzley einsehen können. . Bezirksgericht Radmannsdorf den 24. April 1627. NL. Da bey der iten und 2ten Licitationstagsahuna nur die a6 b. c und cl. verzeichneten Realitäten an Mann gebracht worden sind, so ist dieses Sdict rücksichtlich der andern, für die 5te auf den 3o. July d. I. bestimmte Licitationstags^hung zu erneuern. Z. ?46. (2) Nr. 525- Von dem vereinten Bezirksgerichte Michelfietten zu Kraindurg, als Real-Instanz wird hiemit velanntgemacht: Es habe das Hochlöbl. t. t. Stadt» und Landrecht zu Laibach unterm 7. März d. I., ^aol "26 , über Ansuchen des Florian helwig, Wormundes der Michael v. hallerau'scben Pupillen, ^« ^i^ . ^ Hauptmann, Farbenhändler zu Laibach, wegen aus dem Erkenntnisse ääa. 27. Juno H»2b schuldigen 6aa ft. et inwd. 27. Ma^. »78a, pr. 220 st. auf den Joseph Schuhmann'schen Verlaß lautend; ä) des Ehevertraa.es 6clc>. 7. Iuny »767, et inwb. 28. May ,788,, in Beziehung auf das Heiraths« gut der Agnes Lienhart, mit 99 fl. 49 tr., und . «) des gerichtlichen Protocols äclo. 12^ et intad. 14. Iuny 1789,. überfeine Forderung des Anton Stroy von Pirkendorf mit »5 ft. gewilliget worden. Daher werden alle Jene, welche auf obige Urkunden irgend ein Recht anzusprechen vermeinen, aufgefardM, selbes binnen einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, so gewiß bey diesem Be« zirksgerichts anzumelden und anhängig zu machen, als wizrigens auf ferneres Anlangen odgedachte Urkunden, eigentlich die darauf befinolichen Intabulations-Certificate für nichtig und kraftlos er» ljqrt werden bürden. ^ -- '> RatzmannsVyrf den »6. Dscemher iä26. ^ . > - l Gubernial- Verlautbarungen. Z. 76t. (,) Kurrende Nr< 1^57. des katserl. königl. illynschen Landes- Guberniums zu Laibach. — Vorschrift in Ansehung der öffentlichen und Privat ' Tanzmusiken. , — Um tue genaue Beobachtung der ollerhöchsten Entschließung vom ,9. August i«26, welche auf Verordnung der kalserl. königl. veremten Hofkanzley vom 24- nämlichen Monaths Nro. 2ä33?, durch Gubernial - Eircu« tare vom 29. September vongen Jahrs, Zahl i6g36, bekannt gemacht worden, überhaupt, besonders aber in Ansehung der Tanzmusiken zu sichern / wird mtt allerhöchster Genehme gung Folgendes angeordnet: I. Abschnitt. Von der Bewilligung, Tanzmusiken zu halten. §. l. Rcdouten, öffentliche Balle und Tanzmusiken dürfen mcht ohne Be< willigung derPolizey-Behörde gehaltcn werdcn. Auch Haubballe sind in den Stadien vorlausig bey der Polizey - Behörde zu melden. §. 2. An Feyertagen, an welchem Tanzmusiken mcht verbothen sind, dürfen solche erst eine Siunve nach dem nachmittägigen Gottesdienste anfangen, und müssen in jedem Falle in den Promnzlal-Haupt, und Krels-städren um 12 Uhr, m aßen kleinern Orten, und am Lande um 10 Uhr Nachts ge? schlössen sepn. — Dle Dauer der Nedouten und öffentlichen Balle wird von der Po, llzey« Behörde von Füll zu Fall bestimmt, oder genehm,get, — jedoch muffen auch Redouten und sowohl öffentliche als Hauebslle am Vorabende, worauf em Norma» oder Fest-ober Fasttag fällt, um 12 Uhr Nachis geendet werden. — Die Polizei- Behörden werden bey Erthnlung der Bewilligungen auf die Beschaffenheit des Ortes und der Unternehmer, dle gehörige Rücksicht nehmen. — II. Abschnitt. Von Bestrafung der Ucbercreter. tz. /4. Wer »n verbothcnen Zeiten Balle oder Tanzmusiken halt, oder dle im l. tz. enthaltenen Verordnungen nlcht befolgt, oder die für die Balle und Tanzmusiken vorgeschriebene Dauer überschreitet, macht sich straffällig. §>. 5. Gewerblrc«-bende und Unrernehmer sind auch für die guce Ordnung bey ihren Tanzmusiken und Bäl« len verantwortlich. — Wcnn Unordnungen vorfallen, die der Unternehmer selbst zu heben nicht vermag, oder wenn auf seine Erinnerung zur gehörigen Zeit vom Tanze nicht abgelassen wird, Hai er dem zur Aufsicht bestellten Beamien oder Ortsvorsteher dle Nn-.zeige zu machen. — §. 6. Strafbar machen sich auch jene Tanzqaste, die auf die Er« mnerung des Wirthes oder Unternehmers zur »orgeschrlebemn Zeit vom Tanze nicht ablassen. ,— §. 7. Ferner sind auch strafbar die Spiellcme, welche sich zu verbothener oder über die vorgeschriebene Zeii zu Tanzmusiken gebrauchen lassen. §. 8. Dtc Strafen der Uebcrtretung oder Unterlassung der in dem Hofkanzley - Dccrete vom 2^. August 1826, Nro. 243I7, und m der gegenwärtigen Verordnung hmsichtlich der Rcdoutcn, öffentlicher sowohl als Hausballe und Tanzmusiken enthaltenen Vorschriften, ist für d;e Unternehmer öffentlicher Balle und WlNhe d«S erste Mahl 5 bis bo Gulden, das zweyte Mahl das Doppelte der zuerst bemessenen Strafe, das dritte Mahl die persönliche Unfähigkeit, fernere Bälle und Tanzmusiken zu halten oder zu unternehmen, für Jene, welche Hausballe geben, von 10 hls 100 Gulden, für Tonzgäsic 2 bis 10 Gulden, für Spieüeuie ein Arrest von 3 bis 24 Stunden, welcher m wttderhohlten Uebenretungs-fallen auf 2 bis I Tage verlängert werden kann. — §. y. Die Geldstrafen sind m Conventions-Münze zu entrichten, und haben dem Armeninjutute des Ortes zuzustießcn. m. Abschnitt. Von den Behörden, welche dte Bewilligung zu ertheilen, , die Aufsicht zu pflegen, und in Uebertretungsfallen dle Strafe zu bemessen haben. §. 10. In Städten, w» Polizey-Ducctionen oder Policy-Eommlssariate sich besinden, haben iZurBeyl. Nr.56. d. i3. July 1627^ . ^, l^D, ^K" C diese, in allen übrigen Orten und am Lande die politischen Obrigkeiten die dlesfalll'gen VmcshanNungen zu pflegen. — §. »i. Die Aufsicht über die bewilligten öffentlichen Bälle oder Tanzmusiken werden diese Behörden entweder selbst , oder durch ihre Unterbeamten oder durch Gemeinde-und Ortsoorsteher ausüben. — § 12. Dte auf persönliche Ueberzeu« gung gegründeten Anzeigen dieser Unterbeamten oder Gemeinde - und Ortsvorsteher haben alS vollständige Beweise zu gellen. — §. l3. „Das Verfahren lst summarisch, und , besteht lediglich in der Protokoüirung des erhobenen, und dem Beschuldigten um seine ^allfälllgen Einwendungen vor zweyen Zeugen vorgehaltenen Thatbestandes und in „dem hierüber geschöpften Erkenntnisse." — §. »H. „Strafen über lo st. auf dem „Lande und im Allgemeinen außer der Hauptstadt sind vorlausig dcm Kreisamte, — „über 5ofl. in den Provmz'al-Hauptstädten der Landessselle zur Bestätigung vorzulegen." §. i5. „Das Kreisamt oder die LandMelle kann ein solches Gtraferkenntmß bestätigen, „mildern, oder auf Lossurechung des Beschuldigten abandern. Gegen bestätigte oder ge-„milderte Straferkenntnisse sindet keme wettere Berufung (Rekurs) statt. Gegen Straf, „crkenntniffe, die keiner höhcrn Prüfung von Amtswegen (§. 14.) unterliegen, kann außer „der Hauptstadt beo dem Kceisanue, in der Hauptstadt aber bey der Landesstelle, jedoch „nicht weiter Abhtlfe gesucht werden." — §. 16. „Die Berufung oder das Gejuch „um Abhtlfe ist bey der ersten Behörde mündlich oder schriftlich binnen 3 Tagen anzu-„brlngtn, widrigens aber abzuweisen. Laibach am 3l. May 1827. Joseph Camillo Freyherr v. Sch midbura, Gouverneur. Peter Ritter v. Ziegler, k. k. Gubernial ^ Rath._________ V erwischte Verlautbarungen. 3. ?53. (1) O d i c t. Von dem vereinten Bezirks-Gerichte MiHelstetten zu Krainburg wird hiemit bekannt ge- mackt: Gs ser, auf Ansucden der Frau Maria hauvtmann in die Ausfertigung der Amortisations« Edicte, rucksichtlich der auf dem Maria hauptmann'schcn Hause zu Kiainburg Nr. »36. intabulir. ten, vorgeblich in Verlust gerathenen Urkunden/ als: . ») Der vom Johann ssargcr, an die Franzisca TÄbora, gedornen Prem, ausgestellten Schuldobliga« tion, 6c1c>, et int^k. 21, August »797, pr. 170 st. d) Des heiraihsoerti-ageK zwischsn Franz hauptman« und Johanna Farger, ^lla. ,1. yornung et iinzd 5. Mär, 1802. für den Betrast des mehreren ^ubringens mit 5oo st. c) Des Oonw, ääs». 6. Mär, et iniad. 6. September 16^6, auf dcn Johann Farger, lautend pr. »75 ft l» kr. gelrilliaet worden. . ^, ^ , M werden daher alle Jene, welche auf obige Urkunden aus was immer fur einem RechtSgrunde Ansprüche zu stellen vermlmen, aufgcfoldert. solche binnen einem Jahr, sechs Wochen und 5 Ta» «en. so »ewih vor diesem Gericdte Zeltend zu macken, widrißens auf fernerei Anlangen die be» saqten Urkunden, eigentlich die darauf befindlichen Intabulationö. Certificate für getöhtet, null und wirkungslos erklärt werden würden. Vtremteö Bezirks-Glicht Michelftetten zu Krainburg den i5. Iuny »027.____________ Z. 759. (1) Llcitations« Edict. Von dem vereinigten Bez. Gerichte zu Münkenoorf wird hiemit assqemein bekannt gemacht, dal «z in F^!^ Zuschrift des hocklödl. k. k. krainerschen LandrcchteK, ll<"^ Gulden halbe ^UNW!» uno 41^(^0 ^ ^ Es werden ausgespielt die vereinigten Herrschaften Schbnwaldf Ptterswald m Böhmen, Ablösun?s?Summe von 200,000 Gulden Wien. Währ., dann die eintraglichen Güter Böhmisch- und Klein -Kahn in Böhmen, wofür Gulden W. W. angebothen und eine Ablösungsc Summe von 50,000 verbürgt wird: Diese Lotterie enthält die große Zahl von 20,007 wirklichen Treffern, das ist solchen, welche alle die Emlage um ein Nahmhaftes übersteigen. Die Haupttreffer dieser Lotterie .H betragen 207,500 ft. W.W. ^ Die Nebengewinnste betragen Die Prämien der Goldfreylose bestehen Gulden 23Z/500 W. W. in 206,572 il2 Gulden. Die Gewinnste dieser Lotterie in Gold allein betragen 21,760 Stück k. k. Ducaten, oder 244,300 fi. W. W. Die besondern Vortheile dieser Lotterie bestehen nebst der ungewöhnlich großen Anzahl wirklicher Treffer, und den so bedeutenden Ablösungssummen m der unentgeltichen Aufgabe von 1 t^tück Gold - Freylos mit sicherm Gewinn von I,5o0, 5oo, ^c>0 und so abwärts bis wemgstfns 1 Stück k. k Ducaten itt Goli), schon auf jede fünf Stück Lose, während den ersten vier Monathen dieser Lotterie, wobey zu bemerken, daß nur eine Gattung dieser so vortheil-haften Freylose besteht, wovon aber jedes ohne Unterschied bestlmmt gewinnen muß, und überdieß sind denselben so bedeutende bis jetzt noch unerreichte Treffer, nne gesagt, von I,5oo, Sao, 100 eff. Ducaten in Gold !c / ausschließend zugewendet. Endlich tritt hier zum ersten Madle die noch bey keiner Lotterie Statt gefundene besondere Begünstigung ein, deren volle Würdigung wir dem verehrten Pub-licum überlassen, daß auch der Besitzer eines jeden einzelnen Loses auf alle so bedeutenden Gewinnste der Goldfreylose, welche allein den Betrag von2ut>,572 1^2 fl. W. W. ausmachen, mitspielt, folglich an der ganzen großen Anzahl der bestehenden 20,007 wirklichen Treffer dieser Lotterie ohne Ausnahme TheN nimmt. UM ' — io5o — wodurch unlaugbar eine unendlich größere Wahrscheinlichkeit zu gewinnen für jeden Mitspielenden herdengeführrZ wird.^ Das Los kostet zehn Gulden Wiener-Währung. Lose und Smeloläne sind bey dem unterzeichneten Großhandlungshause und allen Herren Collectanten in Wien, H a m m e r t^ K a r i s, k. k, pl'io. Glyßhciüdler, , in der untern Br?u,',er!"tr^e ^lr. 1,26, im zweyten Ttocke? in Laibach bey Fertz. Joseph Schmidt, zum Mohren am Congreß-Platze zuhaben. Die Ziehung ist den 27. December 1827. 3'. 763. (o ^ " Der Unterzeichnete macht die ergebene Anzeige/ daß bey »hm m seiner Material-^ Specerey- und Gaamen-Handlung von jetzt angefangen / bls zur Elnlegezcii im October alle Gattungen Blumen-Zwiebel, als: Tulpen, gemischt m Rumel, die 100 Stück ft. 1 Jo kr., von schönen Gattungen ; dann Hollander Hygzmihen, killen / NZ^^^ou^ und weiße Tazetten, Narzissen und Kaiserkronen, zu sehr billigen Preisen zu haben sind. Auch nur allen übrigkn.Material-, Svecerey- und Färb-Waaren, dann mtt guten ^ achten, unqa^ rischen und österrelchlschen Weinen im Kl?»nen und Großen, auch achten Vcroneser-Sa-lamie und Geatzer? Bchincken, zu bllltgsimöglichen Preisen, empfiehlt sich ergebcnft Ferdinand Joseph Schmidt, zum Mohren am Eongreß-Platz ;m eigenen Hause. Z. 74«. '2) "" G^b s" c t. Nr. 324. Vom Bezirksgerichte der Herrschaft Thurnamhart in U>iterkrain wird hiemit allgemein bclannlZe« mackt: M haben Anton und Andreas Ratschilsch von Vl'Hre, dann Iosepd Vierlsch von Mcrtuihe, um czinbecufung und schinniqe Todes-^ctläcung des vor 3l Jahren zu Militär «efteliten, und seit dieser Hcic unwl^nd wo bestndn'chen Mikacl Rats-ditscy von V'ckre, <;edetben. Da man nun hierüber Herrn Niclas LufanilsH von Gurgfelo, zum Eur^tor des Michael Ratschitsch ausgestellt hat, so wir0 ihm dieses hiemlt bekannt ge^cdc.n, zugleich aber auch derselbe, und ftine Erden oder Cessio« näre, mittelst qeqenwartigen lS^cce dergestalt einberufen, daß sie binnen einem Jahre, sechs Wachen und drey Tazen, vor diesem G-richle, fa gewiß erscheinen, oder ihre Ansprüche darthun und sich legitimiren sollen, als im Widrigen gedachter Michael Ratschitfch für todt erNan, und ftin Bcr« 'mögen den hierorts bekannten und leaitimirten Orden cingeantwortet werden n?ird. Bezirks - Oericht Thurnamhart am 5. Juno 1L27. _____________ ' Z. 729. (3) ^ e i l b i e t h.u n g s ' O d i c t . ^ä Nr. 946. Von dem Bez. Gerichte Wipbach wird hiermit öffentlich bekannt qemackt: Es scoe über Ansuchen des Herrn Johann Nep. Dollenz, als Kämmerer der Pfarrkirche 3t. 3^'k2ni zu Wipbach, rregcn zur besagten Kirche schuldigen 276 st. 12 ij2 kr. c. 5. ^ , die öffentliche Felldiethung der dcm Johann Sckmutz von 3elnanZl, eigenth^mlch gehörigen, und auf 960 ft. M- M. gecicdtllch geschäyten Realitäten, als: ij3a hübe, bestehend aus dem Haufe 5nk Consc. Nr. l in äemcina, nebst Hof, Stal» lung und Garten, dann dem Acker mit Reden Xcls^xÄ , Acker 5a Vorw?n, Acker <^i il!uu!<2 und Acker «l Vllüi^ dann der Dom. Acker naä I.a6niliÄin 906 Hla^rijo genannt, alles der Herrschaft Wipdach dienstbar, im Wege der Erecution bewilliget worden." Da hierzu drey Feilbiethungstermine, und zwar der erste für den 3a. July, der zwevte für den 29. August und der omte fur den 29. September d. I., jedesmahl von Früh 9 bis ,2 Uhr u, loco derNealität mit dem Anhange, daß, wenn besagte Pfandgüter bey der ersten oder zweyten Tagfahrt um oder über den Schätzungswerth nicht an Mann gedracht werden könnten, felde dey der dritten auck unter dem Sckätzwerthc bintan gegeben werden würden, bestimmt worden. So wtldin die Kauftu« stiren so als die intabakrten Gläubiger hierzu zu erscheinen eingeladen, und können die Schätzung üedlt den Verkaufsbedingmssen tägUck in den Amtsstunden hittotts nnsöhen- Bez. Gericht Wipoach am 20. May »L27. Kubernial - Verlautbarunaen. Z. 77i. (i) A V V I S O ad Nr. i^ioS. concernente 1' alienazione del fu Convento dei P. P. Francescam situato in Gorizia nel-h Piazza di St. Antonio, noncbe dell' Orto annessovi. — In scguito a Decreto deli' Eccelsa I. K. GancellariaAulica unita del din Agoslo i825? 3Nr. 24341, ed in se-guito al relativo sussegucnie Decreto dell'Eccelso I. R. Governo del Liitoxale del di a5 Seplembre dell3 anno stesso Nr. i8843 si procederä il giorno 16 Luglro an. corr. alle consuele ore d' Offizio, nel Locale di questo 1. R. Capitanato Circolare alia ven-dita mediante Asia publica : a) del fu Convento dei P. P. Francescani situato in quo-sta. Giita nclla Piazza di St. Antonio, e spetante al son do di Religione valutalo a fl. 8069 26 kr. j b) dell' orto annessovi valutato a fl. 1387 l5 kr. Qucsli slabili verranno prima sepcratamente pe prezzi fiscali qui sopracenati, e poscia tmitamente pel com-plessivo prezzo siscale di fl» Q4&6 kr. 4.1 esposti in vendita, come li possede e gode o avrebbe diritto di possederli e goderli il fondo di Religione, e riservata 1'approva-zione dell'Kccelsa I. R. Gancellaria Aulica unita verranno deliberaü ac maszgiori offe-reniü Nessuno verrä ammesso all3 In canto senza che deposit! prima alia relativa Com-missione il 10 ojo del prezzo siscale in moneta di convenzione, o in obligazioni del-lo stato intestate al lato re ^ eridotte in moneta metalica al corso \igente, ovvcro senza ch'egli depositi uno strumento di garanzia dello" stesso importo, quale pero dovra esserc preverlivamente esaminato c riconosciiito susficiente e legale della suddetta Com-missione. La cauzionc drpositala yerra al fine dell' Incanto reslituita ad ogni abbla-tore eccetluato il. miglior offe rente, quella del magior Obblatore sara, — Poi per lui perdutta quallora ricusassc di passare alia stipulazionc del rclaiivo contratto, o non pagasse la prim a rata nel termine stabilite. Ksequcndo egli pero qucsli obblighi a doverCj gli vena calcolato V importo deposiiato nclla prima rata, clie verrä da Jui pagata, gli vcrra restituito 1' istrumento de cauzione. — Quegli cbe comparisce all' Incanto in nome d' un tcrzo dovra preventivamente depositarc a inani della Com-missione il relativo mandato di procura. — II niag^ior obblalore sara tenuto a pa-gare la metta. del prezzo d'acquislo enlro quattro scttimane dopo seguita ed intima-ta T approvaziotie doll' atto d'Incanto, e prima ancora cbc scgua la conscgna dello stabile, T alira metla poi potra pagarsi in 5 cguali rate annuali', purclie venga inta-volata in primo luogo sopra lo stabile acquislato, o sopra ali.ra realila sufliciente a garantirc lcgalmente 1'importo stesso, c venga' su di csso conjsposio 1' ammo inte-resse del 5 ojo meneta do convenzione da pagarsi in laic scr.dibiH di semestre in semesire. — In'caso d' oilerte dello stesso avra Ja juclerouza qiicli die si obbleghera ad una pronta e piu sollccita esiinzione del prezzo d'acquislo. E liboro agli aspirants de prendcre ispezione delle ukeriori condizioni d'Incanto, deH'Esümo, e del piano presso queslo 1. R. Capitanato Circolare, noncbe d' csaminare a piacimento lo stabile esposto 111 vendita/ Gorizia li i3 Gingno 1827. 3- 762. (1) Nr. 1/.290. Dle hohe Hofkammer hat mit Decrct vom 18. Iuny dieses Jahrs, Zahl 2^027/ die Wegstücke zwischen den Post.onen Wudnian und Gtrakoliitz in Böhmen, auf eine und dreyvlcncl Post festgesetzt, und verordnet, daß dnse Befllmmunc, vom 1. August dieses Jahrs in Wllksamkctt zu ttctrn has. — D,cß wird hlemtt zur allgemeinen Kermtmß gebracht. — Vom ka^snllchcn kömgllchen illyrischen Gubernium. ^albach am 6ten July HL27. Benedlci M < nlue r v. Fradene ck, k. k. Gubc-lll^l ^ Secretar. (Z. Bepl. Nr. 56. d. i3. July 182?.) D W 8.777. 1^Iedei.'3ickt äer Oegcliufts - ZrtrüZMe cZ^ ^riv. öztei-r. National - Lank. "^ ^. Nrztez 8eme8tsr. Vossl. Jänner bi« Zc>. ^un^ 1827. ___ ^ ^'. ^ ! 3^11. 1 li. ,^ II ad en. t^. , ^, j I'ür üezolä^Fen äer Verton unä I^N^I^. I^^ui5iten .... 49'5>5 2 ^«' ^N50I. von «compNrte« N5ec!tm " ZMmpai^dUl.r tur äla ^upon5 ^e« erswn 3^e5ter«, IIlevo° ab. ä.n Vo^ag 6.r ^5012 von jonen U^.3pe.a«, unä .nä«re ^^.3^....... ^29 .Z ^e^n, äi. n.c!> ä.a. .. ^^7 ,827. » Minzen un^t^odüki-^n sul-Voi'bcdüZse 2ul?sän(Illi- 277,487 l!. 6 kr. ' Vortr^ äe« 5Mo . .......»»'''''' i^52,i3i Mevon ad, 6en VoNiÄF ä^i- linsen von ^enen VarsclliiäLen, 6ie nack ökin l. ^ul^ 2627 >---------------------j ^ vcrl2l1en . . . .^. . 43,237 ll. 24 l^ „ 2in2«?n von dem Udrißen sruontbi-inLenäen / ^ . " . . . . , ,,,4«,6o6 «2 / „ I.rlr'ä^ni35ü cl«5 HeHLi-vL-I'nnäes .... «, <^ >^ .... o4>2Za »5 >^ „ Provision von liovillTiÄi.^azsü.^u^LigunZon . ... 22" ^5z/V k'Ür 5o,62I ^oüon delrägl, äie ii^j^riZe viviäenäs ' ' < . ... . 1,619,872 ü. — Vonrsz äs- 6s^mne» in 625 2^07^ Semper l' . . . . ^ 2^2692. 551/4^r. Von 6or LnckwItCre^ äckiv. öswrr. ^Iti0Nlz1 - Lank. Vermischte Verlautbarungen. Z. 726. (2) Besonders vortheilhafte Devisen - Lotterie, bey Daniel Coiths Söhne in Wien. Der allerhöchsten Gnade Sr. Majestät verdanken die Eigenthümer der nachbenannten Realitäten die Erlaubniß zur Ausspielung derselben. In Folge dessen werden nach einem neuen/ zum ausgezeichneten Vortheile der Thellnehmer emgerichteten Spielplane, durch eme Devisen" Lotterie zur Verlosung gebracht: Erstens: Die schone und große Herrschaft Ruckenstein nebst Beylassen, die Gült in der Au, und das Gut Erlachhof, in Krain gelegen, wofür eine Ablösung von 200000 fi. W. W. gebothen wird. Zweytens: Das neugebaute große Haus Nr. 64, in Wien in der Alservorstadt, mit ciner Ablösung von 60000 ft. W. W. « Drittens: Der schöne Frephof A i ch b e r g bey Stocker au , oder Zoooofi. W. M. Viertens: Eine ausgezeichnet werthvolle Sammlung von verschiedenen Kunst« und i/urus - Gegenständen, laut besonderem Verzeichnisse, welches auch dem Intelligenz-Blatte der Wiener Zeuung vom 3«. Iuny einverleibt ist, oder 16000 fi. W. W. Der Ort, wp ,oi,.ese seltene Sammlung, wozu auch ein prachtvoller Porzellan - (VerZ vice der Fabrik von Sevres gehört, zur allgemeinen Besichtigung öffentlich ^aufgestellt sich befindet, w:rd nachträglich bekannt gemacht werden. Diese Lotterie welche im Ganzen 5/^105 wirkliche Treffer, im Gelde von 200000, 60000, 50000, l53lr. iö, zu bciligtn Geist, wegen 0er dem Na»' lencir, Potsschniz, aus dem U thiile vom 2I. Februar 1826, schuldigen 6»c> st. sammt Zinsen und RechtskMen, aewikliget, und zur Vornahme dieser '^ecsteigerung die Tagsahung auf den 12. Iu> l^, i5, Alzgust und i3. September 0. I., jedesmahl von 9 bis 12 Uhr Vormittags in Inco dec Realität mic dem Absähe anberaumt, daß, wenü die zu versteigernden Grundstücke bey der ersten und zweyten VM.'izeruna nicht um oder ül?er den Schätzungswert!) an Mann gebracht worsen könnten, selbe 5ey dcr dritten an.b unter demselben hintan geqeden werden würden. Da nun fowM UrsulH, als auch Apolloma Kucalt auf obgefagte R^Iität, intabulirte Gläubi« g«r sind, diesem Bezirssgei-tchtc aber deren Aufenthalt unbekannt ist, dieselben vielleicht aus den ?. k. (Srblanden abwesend sind, fc> hat man zu ihrer Vertretung beu den oberwähnten Fcilbietbungs» TZ^sahunaen, uno auf ihre Gefahr und Unkosten den Hrn. Maximilian Heball, Oberlichter zu Lack, als Curator bestellt. Welches denselben zu dem lZnde erinnert wird, daß sie allenfalls zu rechter Zeit felbfi er« scheinen, oder inzwischen dem bMmmcen Vertreter lhre Rechtsdchclfe an Handen lassen, oder sich selbst einen anoern Zabivalter bestellen, und diesem Gerichte nahmhaft machen. Bez. Gericht Staatsherrschaft Lack den 4. Juli) 1627. Z. »336. (2) Edict. Vom Bezirksgerichte der k. k. Staatsdercschaft Lack wird hiemit kund gemacht: Es habe Thercs Bayer, uno «Zatbarina Kopriwitz, von Lack. um die öffentliche Vlirlädunq ihres, bey dcm Sturme suf die Festung Köniqgberg, iln Fahre r8i3 vermißten Acuders, Anton Lußncr, Gemeinen im fran» zösisH'illorischen Re,nmente, gebethen. Da nun in dieses Gesuch gcwMig?t worden ist, so wird qe« dachter Anton Lußner, falls er noch am Leden fton sollte, hicmit zu dem Ende vorgeladen, um sick binnen einem Jahre bey diesem Gerichte so gewiß zu melden, ooer dieses Gericht auf irgend eine Art in die Kenntniß seines Lebens zu segen, als im Wlürigen zu ftiner gerichtlichen Todeserklärung geschritten, und sein rückqelassenes Vermögen nach den Gesetzen verhandelt werden würde. Lack den 23. October »826. _________ ^____________ Z. ?5i. (3) V 0 r r u fu n g s . O d i c t. Hon dem Bezirksgerichte der t. l. Staatsherrschaft 3ack wird dem Valentin Reschek, mittelst gegenwärtigen Ooictes erinnert: Ts seo über Ansuchen des Michael Pokorn, in die executive Versteige run,«., der dem Caspar Demscher zu Altenlack gehörigen, zum Gute Altenlack, suk Urb. Nr. 2» die» nenoen »^3 Hübe, «ub Haus'Nc. »6^Z, zu Menlack, sammt An« und Zugehor gewilliget, und h«z« — ioZ7 — die Feilbiethungstagsatzungen auf den i3. Iulo, 14. August und 24. September d. F.,' jedcsmohl ron 9 bis 12 Uhr Vormittag in loco der Realität mit dem Beyfahe angeordnet worden, daß, wenn die zu versteigernde Hübe beo der ersten oder zweiten Tagsahung nicht um oder über den Schätzungb» werct) an 37iann geoiachl werden tonnte, felde bey der dritten Tagsatzung auch unter demselben hintan ^ ^^Da nun ^Va?cntin Nefchek, auf odbcnannte "Realität intadulirt ist, dtssen Aufenthalt aber diesem Gerichte unbekannt ist, derselbe vielleicht aus den t. k. Ordlanden abwesend ist, so hat man zu feiner, oder seiner anfälligen Erbenvertretung beo den oberwäbnten Feilbiethungstagsahungen auf seine Gefahr , und Unkosten den Herrn Max. Zedall, Oderrichter zu Lack, als Curator bestcNt. Welches dem Valentin Ncschel, oder dessen allfälllgen Zrben zu dem F e i l b i e t h u n g s « E d i c t. Nr.' 124. Gon dem Bezirksgerichte Senosetfch wird hiemit bekannt gemaät: Es seo auf Anfuäen des Hr. Johann v.Panz, Oberverwesers der Joseph Fre>>herrn v. Dittich'schcn Eisenstahl., Gisen«esHmei»-und englischen Feüenfabrtten zu Neumarktl, »urch Herrn Dr. Oblak, in die öffentliche Versteigerung, des oem Herrn Stephan Preitling, Händlerin Prewalo, W die Execution gezegenen, gericht- — io53 — ' llch auf i53a fl. E. M. sseschätzten Hauses zu Prewald, ^l, (Zonsc. Nr. 35, weqen schuldigen ii3 ff. »8 tr. c. 5. c. qewilliget, und zuc Vornahme dieser Veritngrung die Tage auf den 2o. May, 3c>. Iuny und 5o. July l. I., jederzeit Vormittags um 9 Uhr in loco der Realität mit dem Beyfaye an« beraumt word?n, daß. wenn das Ha>,s s^mml Garten beo der eritcn oder zweyten Tagsahung um oder über den Schätzungswert!) nicht an Mlnn gebracht werden könnte. solä)es bey der dritte^ auch unter derSchähung hintan qeqeben werden würde. Die Licttatwnsdeoinanissü können entweder m dieser Gs-lichlst^nzlei? oder bev Herrn Dr. Odlas in Laidach eingesehen werden». Bez. Gericht Senosetfch den 7. April 1827. Anmerkung. Auch dey der zweiten Feildiethungstagsayung hat sich kein Kaustufiiger gemeldet, daher der dritten ^tatt gegeben n'cr^cn wird. H 774. (») Edict. Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Freudenthal wird hiemit bekannt gemacht: E5 seo auf Anfuben di>s Tbomas Schenk, von Podpctsch, in die executive Versteiqerung. der dem Johann Mau< tinger von Presse gehörigen, der Herrschaft Freudenthal 5nd Rect. Nr. 3 dienstbaren halben, Hude, sammt An» und ^uMör, wegen schuldigen 179 kl. 49 ^2 kr. c. ä. c. gewilliget, und zur Vornah» me derselben dr?o Feilviethun;scagsahungen, nähmlich auf den ,6. Iuw, 2c>, Auaust und 20. Sep» tember d. I., jederzeit Aormirt^aö von 9 bis »2 Uhr im Ölte Presser mit dem Beisätze anberaumt worden, daß, diese Realität sammr Un«unl> ^u^ehor, FaW sie nicht bey der eisten oder zrveuten Versteigerung um den Hchähunqswcrth van ylä ft., od?r darüber an Mann gebracht werden soNte, solche beo