Intelligenz Blatt zur Laibacher Zeitung. M^ aß Kantstag den i. Märf 18^l5. Hemtliche Verlautbarungen. 3.300 (3) Licitations-Kundmachung. Ueber die für die Staatsstraßen der k. k Straßen - Commissariate Laibach, Adelsberg, Krainburg und Neustadt! während der Vcrwal-tungs-Iahre 1845, 184« und 1847 jahrlich zu liefernden Straßendeck-Materialien, wie sie in der beigedruckten Tabelle nach dem annähernden jährlichen Bedarfe mit ihren einzelnen Ausboten angesetzt sind. — Die Versteigerung des Deckstosseö an die Staatsstraßen der obbenannten vier k. k. Straßen-Commissariate für die Vcrwaltungs-jahre »845, 184« und 1487, nach Anhandlas-sung der bcigcdruckten Tabelle, erfolgt mit Ausschluß der mündlichen Licitation im Wege der schriftlichen Offerte. — Die auf einen !U kr. Stämpelbogen geschriebenen Offerte müssen, wenn sie berücksichtigt werden sollen, längstens b,s 7. März 1845 bei der k. k. illyr. Prov. Bau-direction postportofrei eingehen, von Außen die Aufschrift: „Anbot für die Lieferung des Etra-ßendeckmaterials im k. k. Straßencommissariate N. N. (ist der Commissariatssitz anzugeben)" besitzen, gehörig versiegelt seyn, und enthalten: ») Die ausdrückliche Bestätigung, daß der Offe-rent die allgemeinen Schotterlieferungsbedingnisse sowohl, als die hier nachfolgend gestellten Anforderungen genau kenne, und solchen pünctlich nochkommen wolle. — Den Anbot oder den Preis, um welchen er die Lieferung eines Haufens aus dem bestimmten Erzeugungsorte zu übernehmen Willens ist; in Ziffern und in Worten deutlich ausgedrückt. — Der Anbot kann auf einen einzelnen Erzeugungsplatz, auf mehrere derselben, oder auf alle jene, welche ein und dasselbe k. k. Straßencommissariat betreffen, und hier ausgeschrieben sind, gerichtet seyn, nur darf der Prcis-anbot nicht in Summa, sondern muß für jeden Erzeugungsort abgesondert pr. Haufen gestellt werden. — c) Den Erlagschein von einer öffent- lichen Cassa über das für den in Redc stehenden Zweck depositirte 5perccntige Vadium von dem in der Tabelle ersichtlich gemachten, auf jene Materialplätze, auf welche der Offerent Anbote richtet, lautenden Fiscalsumme. — cl) Den Vor- und Zunamen, Charakter und Wohnort des Offeren-ten. — Auf Offerte, welche spater, als in dem festgesetzten Termine einlaufen, oder auf solche, welche obigen Anforderungen nicht entsprechen, wird keine Rücksicht genommen. — Am 8. März Vormittag um 10 Uhr wird im Amtslocale der k. k. Landesbaudirection zur Eröffnung der Offerte und zu ihrer Protocollirung in der Reihenfolge ihrer Emlangung geschritten, und die Lieferung dem Mindcstbieter unter dem Fiscalpreise sogleich zugeschlagen, über Anbote aber, die den Fiscalpreis überschreiten sollten, die hohe Gu-bernial - Ratification eingeholt werden. — Bei dem Acte der Eröffnung der Offerte ist den Offe-rentcn persönlich oder durch Bevollmächtigte zu mtervcnircn freigestellt, jenen aber, welche sich dabei nicht einfinden, wird im Wege der betroffenen k. k. Straßencommissariate, wenn sie nicht Ersteher blieben, der Erlagschein über das Vadium zurückgestellt, mit den Erstehern aber der verbindliche Vertrag auf Grundlage der Bedingnisse abgeschlossen werden, wobei sie das Vadium von 5 auf 10 Percent als Caution zu ergänzen haben werden. — Die allgemeinen Schotterlieferungsbedingnisse können bei der kais. kön. Landesbaudircction, bei den k. k. l. f. Bczirks-Commissariaten und Bezirksobrigkeiten dann bei den k- k. Straßen-Commissariatcn täglich eingesehen werden, weßhalb hier bezüglich der geforderten Qualität und Reinheit des Materials so wie überhaupt der übrigen Lieserungsoerbindlichkeiten und Gegenobliegenheiten darauf hingewiesen, und nur folgendes erörternd beigefügt wird, und zwar: — 1. Das Straßendcckmateriale muß in prismatisch geformten, 2 Schuh hohcn Haufen dergestalt geliefert werden, daß der letzteren Grundfläche 12 Schuh lang und 4 Schuh breit, der obere Rücken aber 8 Schuh lang sey. — Auf Straßen 2. Ranges muß sich derUntcrneh- -. 177 — U u s w eis __________' ^ Im Gan- an wclchem L Ms oem Material- . „fth„....„d Pr, zen siir c.. da« ,ch^ft- j8 R ^ Haufen ft« qungs- ^andcödau° ^ ^""'ens: .^, von , d^s 'vlatz.,,. ^7so7' Im Straßen-Commissariate ^aibach: , I Bt. Ehrisseph Schotter. ^5ol o^, 5 49 267 Zo " qrube ! ^, /- . .^ 2 Pulverthurm do. 690 5 »" - 53 609 5o ß H Vavlsandbank rechts 5^0» ,0 >ä - 49 4ä9 .0 ^ « 4 St. lessor h Schoner. 2^0! 0 '5 ^ »9'/. ^62 ^5 ä " 5 Schmkou; Sle..bruch ^5° i3 U 1 5. 7^7 5o Z ^. 6 St. Ehr.siopft Schoner- 5^l 0 5 - t)t>/^ ^,0 20 glube > ^». l, Arch» l>°, 2>°l >5 I^> " 58/, 20^ ^5 ^, ^ >o T°ves»n!>b«nk m Zw'schll» ,2°l H6 !> > , ^2? 20 °° .2 I,»'5l .Ü ll > ., lHU- '-------.3 »,, Ehnssoph l°, 3°°! °-6 ! '^ ' bb ä?5 - -° . 3 ,H T!°ke Sttwbruch 2Zc> I)« '« > >2 '?b - ß : - .5 T.».nd°rf do, >''° "^2 7 > '7 / »' 25 ! Z >6Bl°,u do, '°° 7 /' " 52'/ ?« 2° ^ ' >? S,ch.mnber«!>°, "°.,',' "Ij/. - H« '^' ^° ^ ° 5> , v.,ck.m«>.,g d°, .<,,. III^. 7 - 52 »b^o ^ I > I «. ^. 2« St Christoph Schoner 5««l — ' ^? grude ! Z 23 I.e»cy d°, l 29° " l i L 2.« - Z ^ snoy t°. 2°°l I I)'. > ". o.° - N6 mer dort, wo es die Breite der Straße und deren Ocrtlichkcit erfordert, auch der Lieferung von Halden Haufen unterziehen, wovon jeder an der Grundfläche IU Schuh und am Rücken 7 Schuh zur Länge, 3 Schuh zur Breite und 1 '/2 Schuh zur Höhe erhalten muß. Zwei der-lel Haufen werden für einen ganzen der zuerst angeführten Art angenommen und bezahlt. — 2. Die im §. 25 der Aersteigerungsbedingmsse festgestellten Lieferungötcrmine, und die in jeder Lieferung zu stellenden Material-Quantitäten werden dahin modificirt, daß auf alle Straßen ohne Unterschied ein Dritthcil des jährlich bekannt gegebenen Materialbedarfes bis Ende Mai, das übrige, in zwei Drittheilen bestehende Quantum aber bis Ende August jeden Jahres beigestellt seyn muß. — 2. Gegenüber der im §. N> der Vcrsteigerungsbe-dingnisse vorgeschriebenen Größe des Dcckmate-naleswird bedungen, daß die einzelnen Steine jcder Lieferung ohne Unterschied den Inhalt von ein, und höchstens von ein und einhalb Cubikzoll erreichen müssen , und von dieser Größe weder nach auf noch abwärts bedeutend, d. i. um '/5 ihres cubi-fchen Inhaltes abweichen dürfen. Steine, welche diese Größe überschreiten oder solche nicht erreichen , werden durchaus nicht angenommen. Der Licscrungs-Erstehcr ist gehalten, den während der Beistellung des Materials von Seire des cx-ponirten Straßenbau-Personals ergehenden Ermahnungen bezüglich der qualitatmaßigen Bei-stellung strengstens nachzukommen. — 4. In Modifizirung der §§. 28 und 35 der Versteh gerungsbedingniffe, wird im Allgemeinen erinnert, daß der Unternehmer seine Anstalten für die eingegangene Lieferung der Art treffe, daß dieselbe in den angesetzten Terminen pünktlich erfolge. Mit Ausgang des Licfcrungstermincs ist das Straßen-Commissariat angewiesen, unvcrwcilt unter Beiziehung des Erstehcrs den Licferungs-bestand aufzunehmen, und hierüber den von dem Ersteher mituntcrfcrtigtcn Ausweis für die vorbereitete Uebernahme des Materials vorzulegen. — Im Falle der Erstcher dem Ausweise seine Unterschrift bcizurücken sich weigert, genüget jene des Herrn Straßcn-Commifsärs und Assistenten. Ist die Lieferung nicht vollständig, so wird für jeden bei der obigen Bestandaufnahme abgängig vorgefundenen Haufen ein Abzug von fünf und zwanzig «/<, des Erstehungsbetrages eingeleitet. Ein gleicher Abzug trifft den Ersteher sur Mn lug zu dem Termine beigestellten, bei der Uebernahme jedoch uncmalitätmäsiig gefundenen Hausen, über deren Zahl, Mängel und Andeutung der Behebung der letzteren mit dem gleichfalls zugezogenen Unternehmer ein Protocol! aufgenommen werden wird. Weigert sich derselbe solches mitzufertigen, oder erscheint er zur Uobcrnahms-Commission gar nicht, so verzichtet er freiwillig auf jede Einwendung gegen das Resultat des Bcfundes , und es wird ihm ein Par6 des Vcanständigungöprotocollä un Wege der betreffenden Bezirks - Obrigkeit zur Behebung der vorgefundenen und gerügten Mängel mitgetheilt werden. Zur Nachlieferung des beider Uebernahme noch abgängig gefundenen und zur Verbesserung des nicht entsprechend erkannten Materials wird eine vom Taqe der Uebernahme gerechnete Frist von vierzehn Tagen eingeräumt, nach deren Ablauf eine zweite Uebernahme auf Kosten des Erstehers vorgenommen wird, auf welche alle der Lieferung noch anklebenden Mängel auf welch immer für eine Art und Weise, auf Gefahr und Kosten des Lieftranren durch das k. k. Straßen - Commissariat werden beseitiget werden. Den Anspruch auf die Vergütung d.s Vcrdienstbetrages hat der Ersteher erst nach entsprechend bewirkter oder auf obangcdeutctem Wege cmgcrichteter Lieferung. — 5. Das k. k. Straßen-Acrar behält sich wcicers bevor, für den Fall als besondere Verhältnisse währenddes Trienniums in der Verwaltung oder Behandlung der Straßen eintreten sollten, die Pachtdaucr der Schotterlieferung gegen vorläufige halbjährige schriftliche Aufkündigung verkürzen zu können. — ^ ^0ffe« ^ Namens: , "0>. , d.s "^d 'lrcc.ion cub l-------^--------------!-------> / «---- emlangen Im Htraßen- C ommissariate Adelsberg: I 25 Germatsche Steinbruch i^3o VIH0 6 ! 6 »573 - > " «»»»»^»»»«^»^^^^^ > »- »^» 2d Zermatsche delto 3go V1I)U ^ lc» 1 »9 5c>7 — 27 Stala bel Hruschllje do. 2640 VII).0 VM)g » iy^ 377/» 5" ^iU Kchl„gerza d^. ,Zoc> ^l^^9 I^o , — l5c>o — ^ — -ilj Hka^ be, Prawald do. ^00 lX)o 1X^2 l ^'/, ^^" ^ „ <^ 3'^ ^l.'l 6t«lllwlin^ l?o. 56o 2 5 — 59'/2 55^ 2« ^ ^ 3, l.lnl.r Wcigner do. 270 5 7 l6 2o7 — .^ 32 Podgoozlio Ogra^o do. ^,^<> 7 ,c» — 5gV? ä3b 2a ^ ^ 33 ymier-Senoschelsch dc. Zoo l« i^ ' 37'/^ 'U7 5^ z^ ^ 3^ s> lltteu do. 620 »2 X 44 45/, ^0 ^ 35 >u l X^H ^j5'2'/2 ^^^ ^»5 3b Am Gabrek do. U3o 2 7 - 5Ü ^>'2 2a z^ Nafi'mg do. »76 0 0)7 1 — l?5 ^ " )b ^ach,t der Straße do 275 7 Ij2 -56'^ ^6tt 7,, ^ " ^r )^ Gcuze do. 5o 2 ä " 56'/., ^»L 5/z" « " <- ^ pei^rline do. 5t) ä 6 - 56'/2 48 54 ^ - 41 i^t. Peter do. ,56 7 " 55 22 55 ^. " ^ i,^ 'Ti^dokendvlf do. 25 7 8 ^ 5g'/ 24 47'^ ^ " ^3 ^ächft der Straße 2,5 1)6 Hj» " 5o "^ ^" ^ " " ^>, An der Straße I75 I)l UI)l ^ 54 ^7 3o ^ 7^ ^ ^5 H,U e Ecdcn^j.' ,7b III^o 7 ^ ^c» H20 5o 46 ze,str.tz pl.r 8K2Ü am Bc« 3i5 Ul)7 IV)g ' 33 5l^ 3o ^. dermzach ^ Zchmqarza, Steinbruch »3o 0 0^5 ^- ^0 86 äc> ^^ l'ucl ^l,ull.uiu do. 200 5 8 ^ /»6'/ '55 ' ^ ^ äy X:l UuriiVöcIi 0o. l0O 6 ,0 __ ^g>/ 8o 5o ^ ° 5o x^»6 I.08!i2Nli do. 200 10 I — 56')' i86 20 " 5> ^liZ^on^l:Ii Gerölle 17^ 1)0 6 1 2 l75 40 'I ^ 52 jVa Lel^eli läo 6 ,3-55 l2N 20 Z ^ 53 52 'l^ram .60 13 11)4 - 55',, »66 3a D I 54 ^egunza 23c> ^ l» - 56'/ 2,6 35 55 Hudclbach Schotter 6s> z, 1^ .- 56 5b ^ "I^H Im Straßen-Commissariate Krainburg. - Z 56 ^)^. z^^,^. Sch"tter^rube 2l)5 II 11)6 1 6 32ä 3o - »>^ 7m Polcza« detto lt^c) IIl)i0 Ul^'ä »5 ^ » ^ ^ ^U I„ Naklas. deito 2tjc) Nlj.ä ^ ' 7 5l, /,0 N t)9 ^l^ Hrlbcnz- detto 1o5 1^)3 lV)6 1 ^ 1l2 — — l:9 — ^ K^n jährlich Fig^^" ^^ ^ ^ - Aus oem Material- ^,.,,,^^,,, ,, 2m Gm. a.^ wclchem Z K ^ Erzeugungsplatze, H^ ncn^r- lich.^Dffert ^ ^ ^' Namens- H""s'" ftn gungs.' La.ldcsdau- 'l^a Culiglomei. il)5 V)7 V^,5 l 17 25c> i5 «0 ^ 72 Slbuzhe. Sasdt?ank »20 Vl»5 VH5 ' 5 i3c> — ^. ^ H 72 )i^d<,!„» G.rolle 6u VI,5 VI^ l 12 72 — " ^ <^ ^I Qesl.vll). dcttu ^5 VI)y VI» 12 1 il 53 i5 ^ ^. 7/, 3?ahlnl)' detio ^5 Vl^l'2 VI^,5 l», 53 i5 ^ 75 Mc)ste- delto 70 VI) »5 Vll^ — 59 67 /.0 t^ -- "" 76 Saves^ndbank de> Aßlmg 60 V1H,5 viiizz > »i 94 /,o ^ M ^ 7^ de'lo benn^lewfen 55 VIlI)3 vuij6 i 10 64 ic> ^ ^ 78 Bl'nbaum- Sttlnbruch 90 VIll^6 Vili^.o 1 ^6 »17 — ^ 7l) Veli vrlc. Gerölle 120 vill^o IX 1 7 1)4 — ^ 80 Mmstiana- detio 55 IX^o lX)3 ,2 56 5o gl Gormanli« Schottesgrube Jo 1N^i5 l ^^2 > 2 3, ^ ? 62 Zliler, Echolteroant 20 V^2 V>l4 i 2 20 ^0 ^ ^ 33 Kanker- detlo 20 V^iH VI^ - 53 19 20 ^ ^ 84 Per Koppilscb. Gerölle 2" Vl^o VH2 - 56 19 20 ^ 65 Pco Tclnouzam, detto 28 Vl)2 ^^5 1 2 28 56 66 B'll» polok« dello io VI^5 ^ l)6 — 59 9 5c» Im Straßen-Commissariate Neustadt!. 67 Schctmz» Steinbruch 140 IV^c» IV)3 , /,, ,Z5 ^0 88 Mal'borst' detio ,20 3 6 l ,9 ,59 — 'Z. 80 W>cr- detto No 6 8 , 20 ,06 — " " 5 00 Gliche- detto ,i5 3 ,1 l 2. .55 15 ^. " ^ 92 T.atte. dmo i3o IV^., V)2 . 15 .62 Zo ^ ^"93 Kuschane- detto '002 b 1 »3 ,^ _> ^ ^ 9/. 'kcrnde'cl' detto ^0 6 »2 l .7 ^^ 40 L 95 ^ongentdal. belt» »00 ,2 > »5 - 55 9140 ^ — 180 — Komme« jahrlich ^ F'6s, ."' °°« ^nfr- Z ^ - Erzeugungsplatze, -------!----------------- ^ l'" o»k, k. li> Z Hauie,, Haufen «"' Üa„de«l>llu. ^ Namens: - «,.. , ^« ^'^° du"wn "422^Z ' , ___ einlangen _____________________________l"t" Nr. «ft ! kr. l si^^kr^ soll. « ^2 2^ I56 <-> ^. «, 96 2 Savtsandbank 65 xiVj.2 XV (2 39 l?Ä i5 « ^ <- (2 24 ^56 — ^ ^ 97 5. dttio 65 XV XV^ (, 44 174 ,0 .^ " ^ (2 25 '56 — G ^ « 98 4. detto 65 4 8 <2 52 l6/z 40 ^ ^ " (2 24 lb6 — 2 99 5. detto 65 6 XV^l, (2 44 104 20 ^ Anmerkung. Für die Post Nr- 96 b-s 99 aufgeführten Erzsugungsplätzc, welche variabll sind, müssen d»e Anbote nach ter Ausschreibung auch allesnatw glsiclll werden. Von d,r k. k. «llyr. Baudlrect'on. Laibach am 21. Februar »644. Z. 5,6. (2) Llcitations-Kundmachung. Vun S'ite dcs k. k. M l tar . Verpsisgs° Hauptmagazins zu ^albach wlrd hlemit bekannt gemacht, daß »n Folge der hohen k. k. «llyr. »lineröstr. General' Eolnmanl?o , Bewilllgunz, 8. l<>2/ vom ,5. Jänner 1845, verschieoelie Herstellungen be» dem h'erorllgen Verpstegs Mczgazlne noch m dlcsem Jahre vorzunehmen sind, und daß solche lm öffcnil chen Llcliat,cns» w.ge entweder profcssionistenwelse, odcr auch »m ^a»iz«n an den M nderd. — Die L>ciiatlons » Bedi^gu^ßen sind folgende: »tens. Werden nur anelkannt Ulnernchmungsfahiqe ju der Verhandlung zugelassen ; cS haben sich daher jene Eoncu ren> ten, welche der ^«citations » Eommlsslon nlcht h,nrc>^end bekannt sind, m,t einem 0lisobr,g? kc,ll,ch geftlllgtin Zeugnisse auszuweisen, daß sie nach Maßgabe dcr von ih^en beabsichlelen UlNernehmung chrer Prof,ssl^n »m Einzelnen cdcr dem Baufache überhaupt gcwachscn sind, und daß sie dab k, k. Acrar durch dos nachdl» ,c»Dnete Reugeld, und bo st./ für Schlosser-, Glaser» u. An'1rf,chtralh'lt s^mmt Materlale 3 fi./ dann für Steinmetzarde»! sammt Material« 2ft. zusammcn für d>, ssanze ^ntreprisa 55 si. E. M., wclche den N'<5l-erstchern nach beendlgter r>clt^ll>" rückcrf^lgt, d-n ErNchern aber b.S zum Erläge der C.n-tracis. Caull^n vorbehalten werd,n. — Z. Dle Verbindlichkeit für den» Elstcher begmnl vom Tage des von ihm gcfcrtigtin l!ilital>ons'Pl0» tocolls<«, für t»as Aerar aber erst vcm Tage der erfolgten höhern R^tisicat'o". — 4t»ns ll ,e Vcrst.lgtlung gtsch,cht zuerst p,ofcsswnistct)t angenommen, schriftliche Offerte aber nur u^ler nachsteh n° st«cn ^eoln^ungcn berüclsichtl^et werden: »)w^nn 'clche noch vor dem fölmllchen Abschlllsse der L.citatlori emlangcn, und dens.lbl" das bc. stammte Vadlum, oder statt d.ssc" "er <öüsse. erlags'chcm dcigeschlossc» 'st; ^) wclin der Offerent m seinem g^«wpel«en Anb.ctungs-schre.ben ausdrückl.cb sich e.klarl, daß er ln Nichts uon den Ncual'on5 c und sontracls' Bedingungen abwichen wolle , vlclmehr durch scln schriftliches Offert sich ebenso veldml-llch mache, als wenn it)m be» ter mündlichen Ver, 15l ste'gcrlmg die Bedingungen wä'tli vorgelesen worden, und er dxsclbcn im Protocol! gefcr-ligt hätte; c) erhall das sch'lftliche Offert eililn bcss.rn Anbot als jcnen des mündl chen Bcstbleters, so wird auf G'undlage des Elstern t>le ^llltatlon Mlt dem mündlichen Offercntcn forlgesetzl; ist aber der Anbot deb schr>f,llchcn Offertes m,t dem mündlichen Neslbole glclcd, so wnd Lchierm der Vorzug gegeben und nicht Weiler verhandelt. — Die üb'igen näheren Bedingungen, !o wie die Vorausmaßen können bei dem gefertigten Amte in den gewöhnlichen Ges^aftsftlmdcn e>nge!chen werden. — Von dem k. k. Militär» Verpflegs» Hauptmogazm Lalbach am 24. Februar »8^5. Vermischte Verlautbarungen. Z. 3»5. (3) Nr 52,. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte der Umgebung Lai-bachs< als Abhandlungsinstallz, werden über Gin. schreiten des Herrn lir. Naprob, (Zurator des Georcz Pieza'schen Nachlasses, c>Ne Jene, irelche als Elbe», oder aus waü immer für eineln Rechts, gründe einen Anspruch an diesen Verlaß zu stellen glaude», hilnil aufgesogen, iyre dießfäNi. gen ?lnsprüche b'nucn eintm ^ahrc und sechs Wochen so gcwih ci„znuieldr>, u»>d darzulhun, als rrilrigcns der Nachiah lcn sich mcldcnreil und le» gitilNlrcndcn Orden ciogi'antwortct rverd^n wurt'e. Laib^ch am 4. Fcdruar ZU45. 'Z. 263. '5) Nl. 62. Edict. Von dem Bezutsgcnchle Neifniz wird diel» mit allgemein tund gemacht: Gs scy auf Änsu» chcn 5cs Jakob Pctlilsch ron Reifn,z, >n dic Re-ossumiiung der mit Bescheide vom Z2. August 1644 berviNigten, aber sl>ilrtcn exekutiven Ver« stcigcrung lcr dem Franz Arko von Soccrschiz eigenthümlichen, ter Herlscdaft Rcifniz 5nl) Ulb. I^al. 9^7 zinsbaren '/2 Kaufrechlsdube sammt Zugeho'r, wegen schuldigen 327 st. ,,"/2 kr. c. z. c. gervilligel, und hiczu drc» Termine nämlich auf den i3. Ma^z, 17. Ap>il und 29, Mai I. I., jedesmal Vormittags um Zo Uhr im Orte So< derschi; mit dem Beisätze bestimmt worden, daß obige Realität „ur bei der dlit. gewilligct, und hiezu drei Termine, nämlich auf den <5 Ma,z, 19. April und 3c). Moi l I., iedesmal Vormil» tags um >« Uhr im Orte Maasern mit dem Beisätze bestimmt worden, daß obcngenannte Reali» tät nur bei der dritten Vc>stcigcru,!g unter dem Schähuugswerlhe pr. 2^5 st. 35 kr. hintangegc» ben werden wird. Das SchahungsprotocoN, der Grundbuckscx. tract und die Licitationsbcdingnifse können täglich in dieser Amlskanzlei eingesehen werden. Bezirksgericht Reifniz am »l. Jänner »845. Z. 285). (5) Nr. 392. Edict. Von ccm Bezirksgerichte Rcifniz wird hiemit kund gemacht^ lZs sey auf ?ln!uchcn ds Johann S^ih von Iurjoviz, in die executive Verstci« gerung der dem Johann Pinlar von Sinoviz ge« hörigen, der löbl. Herrschaft Neifniz »ul) Urb. 1''ul. 827 zinSbaren '/4 Hübe sammt An. und Zugchör, wegei, schulcigcn 5? st. c. 8. c. gcwil» ligct, und zur Vornahme derselben der Tag auf ocn 28. März I. I. im Orte Sinoviz Vormit» tags um i0 Uhr mit dem Beisätze angeordnet worden, daß diese, wenn sie bei ties?,- Talfahrt nicht um oder über den Schähungsirerlh pr. Ziyst. 20 kr. an Mann gebracht werden solNc, selbe dcm Eveculionssühi-cr um dcn Schähungölrerlh cil'geaxtlvcrlel werden wird. Bezlrt^gcricht Ncifniz am 28. Jänner »845. 3- 2u6. (3) Nr. 2»o. Edict. Um 6. März d. I,, und allenfalls an dem daraus folgenden Tag werden in dem Pfarrhofe zu Untcrdupplach die zu dem Verlasse des Local-caplanes Herrn Franz von Frauendorf gehörigen Halls, und ZimmcreinrichtungSftücke, Leideöklei» tung, Wäsche und Bücher im öffentlichen Ver. stcigcrungsivege gegen sogleich bare Bezahlung binlangegeben werden. Wozu die Kauftnstigen eingeladen werden. K. K. BezirlSgerichl Neumarkll am 2». Fe« bruar ,U45. Z. 3l.. (3) Nr. .7c Edict. Alle jene, welche auf den Nachlaß der am ,4. November >844 zu Neumarktl tezww ver. storbenen Gva Pcharz e'ncn Rechtsanspruch alü lZlben oter Gläubiger zu stellen vermeinen, ha. ben solchen b>s, oder bei der auf dcn ii. März 1645 frühe um 9Ubr vor diesem Gerichte angeordneten cZoi'vocations Tagsahung, be» sonstigen Fal. gen des §. 6»4 b. G. B., anzumcloen unt> zu llquidiren. K- K. Beziiksgericht Neumarktl am i5. Fe» btuar 1645.