1241 Amtsblatt Mv Laibacher Zeitung Nr. 169. Mittwoch den 2«. Juli 187l. (278—3) Oznanilo. Na babiski uèilnici v Ljubljani se zaène zimski teèaj uèenja za babico v slovenskem jo-ziku 1. dan oktobra 1871, in pripusti se k temu vsaka uèenka brez plaèila, ktera dokazati more, da inia za to Jastnosti, kakor jih postava tirja. Tiste uoeuke iz Krajnskega, ktore mislijo prositi za eno ali drugo sistemizirano štipendijo iz šolskega zaloga, kterih se bo v torn zimskem uèilnem tcèaji 9, vsaka po 52 g'ld. 50 kr., po-delilo, in prositi za pravilno povraèilo stroškov potovanja tu sem in nazaj domu, inorajo svoje prosnje izroèiti gotovo do 2 5. august a t. 1. svojcmu c. k. okrajnemu glavarstvu. V teli prosnjah morajo, kakor to postava tirja, dokazati svojo vbostvo, lepo zaderzanje, da še niso oez 40 let stare, potem da so po lastnostih svojoga razuma in telosa pripravne, uauciti se babištva. Opomui se pa, da se na prosivke ne bo oziralo, ktero brati ne znajo. V Ljubljana, 14. julija 1871. 0(1 c. k. de/elne vlade za Krajnsko. Verlautbarung. ^"'" An der k. k. geburtshilflichen Lehranstalt zu Laibach beginnt der Winterlehrcurs für Hebammen mit slovcilischer Unterrichtssprache am 1. October 1871, zu welchem jede Schülerin, welche die gesetzliche Eignung hiezu nachweisen kann, unentgeltlich zugelassen wird. Jene Schülerinnen aus Kram, welche sich um die in diesem Winterlehrcurse zu verleihenden systemisirten l) Studieufonds-Stipcudien von 52 fl. 50 kr. und die normalmäßigc Bergütung für die Hieher- uud Rückreise in ihr Domicil zu bewerben beabsichtigen, haben die diesfälligcn Gesuche unter legaler Nachweisung ihrer Armuth, Moralität, des noch nicht überschrittenen 40. Lebensjahres, dann der intellektuellen und physischen Eignung zur Erlernung der Hebammenkunde unfehlbar bis zum 25. August d. I. bei der betreffenden k. k. Vczirkshauptmannschaft zn überreichen, wobei bemerkt wird, daß die des Lesens Unkundigen nicht berücksichtiget werden. Laibach, am 14. Juli 1871. Von der k. k. Lttndeorcgierung für Krain. <2"^ K u « d m a ch ll n g. '"- n"' Die im nachstehenden Verzeichnisse aufgeführten Fahrpostsendungcn aus dc,u Jahre 1869 konnten weder an die Adressaten bestellt, noch innerhalb der abgelaufenen Jahresfrist an die Aufgeber zurückgestellt werden, weshalb die Eigenthümer hiemit eingeladen werden, dieselben unter Nachweisung ihres Eigenthumsrechtes uud Entrichtung der darauf haftcudcn Portvgcbühren binnen drei Monaten, vom Tage diefcr ^undmachung, entweder im Wege der betreffenden Aufgabspostä'mtcr oder unmittelbar bei dieser Postdirection zu beheben, widrigens nach Verlauf dieser Frist nach den Bestimmungen des I 31 der Fahrpostordnung vom Jahre 1838 vorgegangen werden wird. Die k. k. Post-Direction Trieft, am 7.'Juli 1871. Der k. k. ivberpostrath. Verzcichniß _____________ ülicr die unanbringlichen Nctoulfal)rftoslselid»,^cl, aus dcm Iah,c 1869. , s ««,»».«».. ,«,',l'lm°. «„,.,„ .«.,,,„.» I„h... ^ ^"" ^"° ^.. ___ fl. ^ lr. Pfd.^'olh fl. lr. ! <. .^'^"^ Ncifeilberg Josef Wielller Gcldbrief V. 3i. I ..... ^ ^.aidllch Bahnhos Nadlcrödurg Josef Goßiligcr « „ 3 ..... 18 ^ " Votzcn Iuh. Cl^iiirmschil „ « 2 .... N ? " Kriilr Ioh. Kladua Packrt Document 18 . - 2 . 19 >i Illyr.-Frisich Iaumi^ I. KaiXschrilla „ „ 50 . . 1 . 77 <> ^.ailicich Vllhuhof Aottoliclg Balrlitiu Malschül Gcldbrief B. N. 2 .... 18 ^ " Bo^'il Fr;. Pn'dalich „ „ I ... ii" ^ .. ,, " Wicn Karl Scidl Packet Divcisc 5> . W . ^0 9 Lcnliach ^>ladl Tnrst Wl,hr>li,!!,c Schweizer .. Wäsche 'j ' 8 10 . ii« ^' " " A"" Flz. Keiuüllcr Geldliricf B. N. I .^s) . . . ii<) ^ll, „ « Gm5 .yeilirich 2in ., .,<) 3»> ^ " " 3)tallimg Ai>t2i, Tl,,»schi, Packet Dnicksncheu ^0 ' 12 1-' . t>, ^' ^°lll ^oclzapy ^i,l°llnii< Aiidrouic Geldliiicf B. ^1i » , - 4lll„!iovo Iusef Fontnilot „ " ', .^) ' . . 5,0 7 ,.," Nostul Fr,,. Sitora „ ,' l z ' ' . . 25 1« i,'^'"/"' ^''lt Issi,^ CiiOicr Pacltt Muster . . 10 . M ^ Nrlllübm'q Bngana Andreaö Kützcl „ Dwelse ' . <» . 15 «^ ^°lz Hazaha; M. H'a^löriz Oc!dl,ricf B. N. 1 ... - ^^' y, " Billaiii Peter Vecchiailüli Packet Diverse 1 . . 16 . ?« ny " Vcrouizza Franz Slftooi, „ Paß I . . 1 . 2N " » Neiimarltl Peter Saverlam Grldblies B. N 1 ... 20 " « Nagusa Malh. Errile ,. „ ' » .... 43 A ,, Graz Slefaii Kamel Pa^ct — 1 . . 12 . 50 ^! » iüuiualongo Josef Kcliath Oeldbrics A ^ 1 .... 40 A Trieft Prel^la Marlin Pouch Pnctct Diuirsc 5.2... ^/ Pllllliiill Wien Redaction deutsch - migar. Cürrespoüdeulcil „ Ztitxusleu . . . 13 - 25 28 Trieft Nooiguo Johann Pusarclli „ Drucksacheu 2 . - 6 - ii!> ,. Wiru Fcrd. Milsch „ Kleider . . 5 ... 2l) „ Srmlin Anton KramoNli „ Stearin . . 2 . - - >^1 Connons Ourz Andrea« Moccnigo Geldbricf V. N. ital. 32 - ... 26 52 ., Pl-st Paul Sala « Silber l<; i'i,e . . - 50 (289—1) Nr. 7710. Concurs. Zur Besctzuug der Postmeisterstcllc in Vi-tinja wird hiemit der neuerliche Concurs bis zum 6. August l. I/ ausgeschrieben. ' Die Bezüge bestehen aus der Iahrcsbestallung von Einhundertsiebzig (170) Gulden und aus dem Amtspauschale von Dreißig (30) Gulden. Der Postmeister hat dagegen vor dem Dienst' antritte cine Caution von 200 st. bar oder in 5pct. Staatsobligationen oder hypothekarisch zu leisten und die Prüfung aus der Postnmnipulation abzulegen. Bewerber haben in ihren, der k. k. Postdi-rcction in Trieft bis lcinflstcns 6. August l. I. vorzulegenden Gesuchen das Alter, das Wohlvcr^ halten, die genossene Schulbildung, die Bcrmogens-verhältnisse und die bisherige Beschäftigung nach- zuweisen und zugleich anzugeben, bei wachem k. k. Postamte sie die erforderliche Postmanipulationspraxis zu nehmen wünschen. Trieft, am 22. Juli 1871. Von der k. k. kiijlenl.-krnin. Pojldirecticm. (282—3)"" Nr. 4573. Kundmachung. Ueber Anordnung des k. k. Ministeriums für Landesverteidigung vom 17. Inli l. I., Nr. 6058/1701 IV., werden in Graz am 3. October dieses Jahres die Cadeten-Prüfungen fur die l. f. Landwehr beginnen und an den nächstfolgenden Tagen nach C'rforderniß fortgesetzt werden. Jedem gebildeten, gut conduisirten und bc^ züglich seines Borlebens tadellosen Landwehrmann ist'gcstattct, sich um Zulassung zur CadeteN'Prüsung zu bewerben. Doch können auch der Landwehr nicht ange-hörige Personen von guter Erziehung und Bildung bei Erfüllung der für den freiwilligen Eintritt in die k. k. Landwehr festgefetzten Bedingungen (§8 ^, 5 und 6o Landwehr-Gesetz) die Cadcten-Prü fung ablegen. Die diesfälligen Gesuche sind, und zwar von den der Landwehr bereits angehörigen Aspiranten im Wege der zuständigen Evidenthaltung, bis längstens 10. September 1871 beim Landwehr-Commando einzubringen Die näheren Auskünfte über die Bedingungen zum Eiutritte als Cadet und die beizubringenden Nachweise, dann über die Prüfungs-Gegenständc ertheilen die Landwehr-Evidenthaltungen in Graz, Leoben, Marburg und Cilli für Steiermark; in ätlagenfurt und Villach für Kärnten und in Laibach und Rudolfswerth für Kram. Die Kosten der Ncise zum Prüfungsorte und zurück haben die Aspiranten aus Eigenem zu tragen. Graz, den 3. Juli 1871. Vom k. k. Landlvrlir-Commandl» sür S'teier- mark, Kärnlen und Krain. (285—3) Nr. 937. Concurs. Zur Besetzung von zwei Aufsehersstellen erster Klasse in der k. k. Männerstrafanstalt in Laibach mit der jährlichen Löhnung von 300 st., eventuell zwei Aufsehersstcllcn II. Klasse mit der jährlichen Löhnung von 260 fl.; oder aber zwei Aushilfs-aufsehersstellen mit der täglichen Löhnung von 60 kr., bei allen dem Genusse der kasernmäßigen Unterkunft nebst Service, dem Genusse einer täglichen Brotportion von 1 '/2 Pfund und der Montur nach Maßgabe der bestehenden Uniformirungs-Vor-schrift, wird der Concurs bis 31. Juli 1871 ausgeschrieben. Die Bewerber um diese Stellen haben ihre gehörig belegten Gesuche unmittelbar, und bereits in öffentlichen Diensten stehende Bewerber im Dienstwege bei der gefertigten Strafhaus-Verwaltung zu überreichen. - Als Gefangenaufseher werden nur solche Ve-werbcr angestellt, welche des Lesens und Schreibens und der beiden Landessprachen kuudig sind; auch wird darauf gesehen, daß jeder anzustellende Aufseher wo möglich in einer gewerblichen Beschäftigung geübt oder doch erfahren sei. Jeder aufgenommene Aufseher hat übrigens cine einjährige probeweise Dienstleistung als provisorischer Aufseher mit gleicher Löhnung und Bezügen zurückzulegen, wornach erst bei erprobter Befähigung seine definitive Ernennung erfolgt. Bewerber ledigen Standes, welche eine längere Militärdienstleistung nachweisen, und insbesond'ers vorgemerkte Militäraspirantm für das Justiz-Ressort werden vorzugsweise berücksichtiget. Laibach, am 21. Juli 1871. O. k. S'rashaus.Verwnltung. 1242 (284»—1) Nr. "127. Perkallfs-Kllndmachllng. 1. Das ärarische Mauthhaus sub C. Nr. 28 in Unterplanina, bestehend aus einem Erdgeschosse mit einem kleinen Borhause und darin angebrachten Kochherde, einem Wohnzimmer und Keller; ^ 2. das ärarische Manthhaus 8ud Nr. 1 an der Savebrücke zu Krainburg, bestehend aus einem Erdgeschosse mit zwei Zimmern, Küche und Kellerabtheilung ; 3. das ä'rarische Mauthhaus »ud Nr. 52 in Prä'wald, bestehend aus einem Erdgeschosse mit zwei Zimmern und einem hölzernen verschalten Vorhause sammt dem dazu gehörigen Garten werden am 17. August 1871, um 11 Uhr Vormittags, im Amtslocale der k. k. Bezirkshauptmannsckaft zu ».ä 1. Planina, 3.ä 2. Krainburg, »ä 3. Adelsberg, mit Vorbehalt der Ratification des hohen k. k. Finanzministeriums, im Wege der öffentlichen mündlichen Licitation oder durch Annahme schriftlicher Offerte, welche mit dem Stempel von 50 Kreuzer versehen und nach dein unten folgende Formulare verfaßt sein müssen, an den Meistbietenden veräußert werden. Der Ausrufspreis wud bezüglich der Realität ad 1. auf 120 Hulden ö. W., uä 2. „ 300 „ kä 3. „ 120 „ „ festgesetzt. Die Verkaufsbedingnisse können bei der gefertigten k. k. Finanz-Direction, so wie auch bei den obbenannten k. t.Bczktöhauptmannschaften eingesehen werden, welche auch die Besichtigung der betreffenden Realität gewähren. Wer mitbieten will, hat als Vadium 10 Perc. des Ausrufspreises in Barem oder in coursmäßig zu berechnenden österreichischen Staatspapieren, letz< tere sammt Zinsen - Coupons und Talons, an die Licitations - Commission zu erlegen, oder seinem schriftlichen Offerte anzuschließen. Die Erlegung des Vadiums kann auch mittelst Beibringung einer Quittung über den Var-betrag oder des LegscheineS einer t. t. Kasse über die dort zu diesem Zwecke depositirte Obligation geschehen. Die schriftlichen Offerte sind entweder bei dieser k. k. Finanz-Direction, und zwar längstens bis 13. August 1871 Mittags, oder bei der betreffenden k. k. Bezirkshauptmannschaft am Tage der Licitation längstens bis 11 Uhr Vormittags einzubringen. Die Offertcröffnung erfolgt unmittelbar nach dem Schluß der mündlichen Licitation, wobei dcm Offerenten zu erscheinen srei steht. Laibach, am 12. Juli 1871. Von der k. k. Finanz-Direction für Kram. Formulare eines Offertes. ' Ich (Wir) Endesgefertigter (Endesgefertigtc) ! biete (bieten solidarifch, d. h. Einer für Alle und ! Alle für Einen) als Kaufschilling für die ärarischc Mauthrealität C.Nr. ... in......... den Betraq von (wörtlich) Gulden ö. W., verpflichte mich (verpflichten uns solidarisch) die mir (uns) wohlbekannten Kaufsbedingnisse der k. k. Finanz-Direction in Laibach vom 12. Juli 1871, Z. 6127, als mich (uns) rechtlich bindend anzn erkennen und genau zu erfüllen. Als Vadium ist hier der Betrag von ... (oder die Staatsschuldverschreibung ddo...... > Nr. . . . , oder die Quittung über den erleqten ! Barbetrag, oder Legschein über die bei der k. k. Kassa zu.........depositirte Obligation pr.....) angeschlossen. N., .... am..... N. N., (eigenhändige Uütn'schns! sammt Ä»^^' I'»« > Standes und Wohooric«,) Von 3l>,s:en: Kaufsoffcrt für die ärarische Mauthrcalität in ......