f^r. M. 3 849. Amtsblatt zm Laibacher Zeitung. Dinstaa den 23. Jänner. Gubermal -Verlautbarungen. Z. 120 (l) Nr. 482, C u r r c n d e des k. k. illyr. Guberniums, über den künftig gesetzlich bestehenden Instanzenzug bei Vcrlcihung von Commcrzial-Gewerksvefugnissen. — Zur Herstellung einer entsprechenden Gleichförmigkeit in der Behandlung der Polizei- und Commerzial-Gewerbe geruhte das k. k. Mini strnum des Handels und der Gewerbe anzuordnen, daß die zufolge Verordnung der früher bestandenen k, k. Hofkanzlei vom ll Mai 1832, Z. 9558, in dem Wirkungskreise für politische Behörden aufgeführte, bisher aber nur bei den Polizeigewerben befolgte Bestimmung, welcher gemäß gegen zwei gleichlautende Entscheidungen der 1 und 2. Instanz in Gewerbssachen kein weiterer Necurszug mehr Statt findet, künftighin auch bei den (5ommerzialgcwerden zur Anwendung gebracht werde. — Es versteht sich jedoch hierbei von selbst, daß diese Verfügung bloß provisorisch bis zur definitiven Einführung der in oer Verhandlung begriffenen neuen Ge-werbs- und Handelsordnung, auf deren baldige Zustandcbringung das k. k Ministerium mit allem Nachdrucke einzuwirken bemüht ist, Geltung haben könne. — Diese gesetzliche Bestimmung wird in Folge hoher k k. Ministerial-Verordnung, Wien am 27. December 1848, Z. 2255, mit Beziehung aus die Gubernial-(Zurrende vom 22 Juni 1832, Z, 13141, allgemein kund gemacht. ^»7 Laibach am 9. Jänner 1849 Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes - Gouverneur. I It a z g I a s c. k. ilirskiga poglavärstva, zaslran priliodnje po poslavah obstojeeili gospösknih stopinj pri po-deljenju privoljetij za kako komerciahio roko-delstvo. — De se prirnerjena enakost pri ravnanji s policajnimi in koniereialnimi rokodelstvinapravi, je c, k. ministervo kupcijstva in oberlnLštva vka-zaloj de ima po vkazu poprejšne c. k. dvorne, kancelie od u. veliciga travna 1832, si. 9558, pravilo, ki je za politi.ske gospöske veljalo, do-1 slej pa saino pri policajuih rokodelslvih spolnova-no bilo, in po klerim se zoper dva enaka sklepa 1. ni 2. stopnje ali inštanoie v obcrtniskih recch vec rekurirati ue more, priliodnje tudi pri ko-mercialnih rokodelstvih se rabiti. — Ume se pa samo, de zamore ta naprava samo proviaorno do tisliga casa veljati, de se nove obertniske in kupcijstvine postave vpeljejo, ktere so U v po-svetovanju in zastran klerih dogotovljenja se c k. minislerstvo z vso tnocjo prizadeva. — Ta postavna naprava se po vkazn visociga c. k. rni-nisterstva, danim na Dunaju 27. grudua 1048, «t. 2255, z iuinasaiijem na poglavarstvini razglas od 22. rožnika 1832, .st. 13141, «ploh na zIianje ,da___V Ljiibljani 9. prosenca 1849. Leopold grof W e 1 s e r s h e i m b, deželtii pogiavar. Z, 1l» (Y ^^. Circulare des k. k. illyr. Guberniums — Ueber dle Behandlung der in der Serie 254 am 2.^zanuer 1849 verlosten Obligationen der älterm Staatsschuld zu fünf, viereinhalb und vier Percent. — In Folge eines Decretes des k. k. Finanz-Mmiste-nums vom 4 Jänner 18'w, Zahl 44, wud mit Beziehung auf die Circular-Verordnung vom 14. November 1829, Zahl 25642, zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die am 2. Jänner l849 in der Serie 254 verlosten Obligationen der allgemeinen Hostammer, und zwar: von Nr. 191 bis ein-schlicßig 573 zu fünf Percent, von Nr. 7tt1 bis ein-schließig 1204 zu viereinhalb Percent, jedoch nur mit einem Fünfzehntel der Capitals- Summe, endlich die zwei allerhöchsten Schuldverschreibungen Nr. 82 und tt3, beide zu vier Percent, mit ihren ganzen Capitals - Beträgen, nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom 21. März 18! 8 in neue mit fünf, viereinhalb und vier Percent in Conventions - Münze verzinsliche Staatsschuldverschreibungen umgewechselt werden. Laibach am 11. Jänner 1849. Leopolo Graf v. Welsersheimb, ^ano^s» Gl)ul)<'ltn'Ul'. It a z g 1 a s c. k. ilirskiga poglavärstva- — Zastran ravnanja petpercentnih, isteri in pol- in štiriper-centnih obligacij starejsiga dolga, ki so bile v serii 254 2. Prosenca 1849 vzdignjene. — Po «klepu c. k. deuarstviniga ministerslva od 4. Prosenca 1849 .st. 44 se z nana.sanjein na razglas od 14, listopada 1829 si, 25642 na znanje da, de se zamorejo, 2. prosenca 1849 v serii 254 vzdignjene obligacie splosne dvorne kamre, in sicer od Nr« 191 do vjeinama 573 petpercentnc, od JNr. 701 do vjemama 1204 sliri inpoJpercentiie, potem narviksi dolžrti štiri in polpercentni razpis JNr. 1, lode samo s petnajstim delam kapitalne «nine, zadnjiè dva nar-vikšidolžnaraapisa JV'r. 82 in 83, oba sliripercentna L celitn kapitalniin zneskam, po pravilih narviksiga patenta od 21. Siišca 1818 za nove pet-; .sliri in pol-in sliripercenlne v srebernim denarju izplacljive deržavne dolžne liste zamenjali. V Ljiibljani 11-prosenca 1849. Leopold grof Welsersheiinb, deželni pogiavar. Z7llS «'. 1U7, 1>, Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchster EntMeßung vom 3. Jänner l. I. die Erwählung des Herrn Thomas Rltter v. Moro zum Director, und des Doctors Herrn Ioh. Burger zum Kanzler der Landwirthschalt-Gesellschaft m Kärntcn aUcrgnädlgst zu bestätigen geruht. — Welches in Gemäßheit des hohen Erlasses des Ministeriums für Landescultur und Bergwesen vom 12. o. M., Z 23, zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird — Vom k. k. illyr. Lanoesprasi dium. Laibach am 18. Jänner 1849. I. 80. (3) Nr. 29685. Kundmachung. Bei der vom Anton Raab errichteten ersten Stiftung ist ein Platz im dermaligen Iahrescr-trage von 94 si. 54 kr. C. M. in Erledigung gekommen. — Hum Genusse dieser Stiftung sind nur studierende Bürgersöhne von Laibach auf drei Jahre, und zwar vom Anfange der 4ten Gram-maticalclasse bis Ende der «ten Schule (Rhetorik) berufen. Das Präscntationsrecht steht dem hiesigen Stadtmagistrate zu. - Bewerber um datz. selbe haben ihre mit dem Taufscheine, Impfungsund Armuth-Zeugnisse, dann mit den Schulzeugnissen von den zwel letztversiossenen Semestern documentirten Gesuche längstens bis 15. Februar l. I. bei diesem Gubernium zu überreichen. — Vom k. k. illyr. Gubcriuum. Laibach am 9 Jänner 1849. Aemtliche Verlantdarnngen. Z. 1»5. (1) Nr. 48. Kundmachung. , Von dem k. k. Stadt- und Landrechte, zugleich Criminalgcrichte in Krain, wird hiemit kund gemacht: Es seyen bei einer Hausvisitation in Savorst, im Bezirke Egg und Kreutberg, mehrere versteckte und allem Anscheine nach von einem Diebstahle herrührende Gegenstände, als: 3 Män- !nerpelze, 1 Leintuch und 1 Spenzer, vorgefunden worden, welche sich bei der Bezirköobrigkeit Egg und Kreutberg in Verwahrung befinden. — Die Eigenthümer dieser Gegenstande werden angewiesen, sich deßhalb binnen Jahresfrist bei diesem k. k. (Kriminalgerichte zu melden und ihr Eigenthumsrecht nachzuweisen, widrigenfalls das betref-fende Gut veräußert und der Erlös dafür in gerichtliche Verwahrung genommen werden würde. Laibach am 9. Jänner 1849. 3. 128. (1) Nr. ,90. Kundmachung. Da gegenwärtig wieder ein regelmäßigeres Eintreffen der Posten von Wien zu erwarten steht, so hat die Ober-Postverwaltung die Einleitung getroffen, daß die mit der Brief-Couricrfahrt ungefähr um 9 Uhr Abends einlangenden Zeitungen zwischen 9'/? und 10 Uhr Abends an jene Prä-numeranten erfolgt werden, welche dieselben um diese Zeit im Amtslocale abzuholen wünschen. — K. K. illyrische Ober-Postverwaltung. Laibach am 20. Jänner 1849. Z. 121. (1) Nr. ,68. Kundmachung. Es wird ein geprüfter und beeideter Po,. Expeditor als Diurnist aufzunehmen gesucht. Hierauf Restectirende haben sich unter Beibr" gung der Behelfe an diese Oberpostverwaltung zu wenden. K. K. illyr, Obelpostverwaltung. Laibach am 20. Jänner 1849. Z. 96. (3) Nr. 249. Kundmachung. In Befolgung der im 3. Absätze des §. 1 der hohen Gubernial-Currende vom 3. d., Z. 29994 enthaltenen Vorschrift werden hiemit hinsichtlich des Änschlagens von Placaten nicht politischen Inhaltes zur genauesten Darnachachtung nachstehende Bestimmungen bekannt gegeben: — Für Ankündigungen rein örtlichen oder gewerblichen Inhaltes, auf welche der 2. Absatz des angeregten §. 1 hinweist, werdcn als Anschlagorte folgende Gebäude, und an selben jene Stellen bestimmt, an welchen bisher Veröffentlichungen angeschlagen wurden. - In der Stadt: Die Häuser Nr. 1, 70, 137, 141, 115, 169, 174, 201, 205, 2,3, 234, 271 und 278. — In der Polana-Vorstadt: Das Haus Nr. 5. — In dcr Peters-Vorstadt: Das Haus Nr. ,38. — In der Capuziner-Vorstadt: Die Häuser Nr. 13, 37, 49, 54 und 80, und in der Gra-discha: Die Häuser Nr. 1 und 27. — Zum Anschlagen der Verordnungen des löbl, National-garde-Obercommando und dcr Compagnie-Com-manden bleiben die auf den Sammelplätzen hiezu fürgewahlten Orte beibehalten. — Ankü'noiaungen von Wohnungs - Vermiethungen, von Waren, Wein-Preisen u. dgl. können, wie bisher, an den oder zunächst der Thüren der betreffenden Hauser, Gewölbe und Gewerbslocalttäten iraß am 27. Jänner 1819 Vormittags, dann jene für ne Station Nassensuß in der Amtskanzlei des Bezirks'Commlssariates Nassenfuß am 1. Februar 1849, ebenfalls Vormittags, durch einen, seiner ÄMlscomwlssare abhalten lassen werde. — K. K. Kreisamt Neustadll am 8. Jan. 1849. Z- 104. (2) "" Nro. 18. U Licitations-Kundmachung ^ Nit dem Erlasse des hohen k. k. Ministeriums der ^ etlichen Bauten vom 11. Nov. l848 und Intnnttion der löbl k. k. Landesbaudirection vom 4 d M , Z, 5, ist die Versicherung eines Theils des rechten Ufers im Savestuß-Durchstiche unterhalb der Stadt Gurkfeld bewilligt worden, wel-„ cher Userschutzbau im Absteigerungswege an den BeMeter hmtangegeben, und zu die,em Ende am 27. manner 1«49 um 9 Uhr Vormittags dle Llcttatton m der Amtskanzlei des l f. Bozirks-comnussarlates Gurkfeld abgehalten werden wird -Dleser ll>32 Klafter lange Ufcrschutzbau besteht in der Anlage emer zweifüßigen Ufer-Dossirung mit elner Fajchmenverkleidung auf einer theilweisen ^telnwurf-Grundirung, und umsaßt außer einer Geländerherstetlung, Erd-, Faschinen - und Stein-arbeiten mit :m Wasserbaue vertrauten Arbeitern und Werkführern. » Das nähere Detail der dleßfalllgen Bauführung ist aus dem Situationsund Proftlplane, der Borausmaß, dann den Ver-steigerungs- und Baubedingnissen zu ersehen, welche Beyelfe vom 2l. Jänner »849 angefangen in der Amtskanzlei des l. f. Bezirks Kommissariates Gurkftld auflu'gcn werden, und von den Unternehmungslustigen Vor- und Nachmittags in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können. Die Kosten des dießfä'Mgen Wasser-Baues sind auf 7849 fl. C. M, adjustirt, bei der Veränderlichkeit der nöthigen Leistungen wird jedoch der fragliche Bau nicht in Summa, sondern nach den adjustirten Einheitspreisen, so zwar versteigert, daß der Unternehmer nach Maßgabe der wirklichen Leistungen bezahlt wird, zu welchem Ende letztere mit Schluß jeder Bauwoche von dem aufgestellten Bauinspizienten mit Zuziehung des Un-«ernehmers erhoben, vermessen, nach den Erstchungs- prelsen bewerthet, und in ein gemeinschaftlich zu unterfertigendes Bau-Journal eingetragen werden. — Auf Basis dieser Journale, und zwar nach Maßgabe des Kostenaufwandes von je zwei derselben werden dem Unternehmer Vorschüsse aus dem Was-serbaufonde geleistet. — Die adjustirten Einheitspreise, auf welche die Anbote mit Prozentennachlaß von Seite der Unternehmungslustigen zu richten hiemit eingeladen wird, sind folgende: I.Für eine Cubikklafter Erdgrabung in mittelmäßig festem Terrain, mit Verfrachtung des ausgehobenen Körpers auf eine mittlere Entfernung von 89" für das Ausbreiten und Feststampfen dieses Materials anf den Faschinenkörper sowohl in den nächsten Profilen, als bei den Treppelwegsauf- dämmungen, drei Gulden achtzehn Kreuzer. __ 2. Für eine Cubikklafter Anschüttung mit dem III 1. abzugrabenden Körper zur Bildung der neuen Ufer-Dossirung in den Profilen, mit Ausgleichung und Feststampfung desselben als Aufbesserung zu dem Preise aci 1, vierzig Kreuzer. — 3. Für eine Mbikklafter Faschinenpackwerk zur Uferverkleidung aus tt—7 Fuß langen, 12" dicken, 4 mal gut und fest gebundenen, frisch geschnittenen Faschinen, einschließig der erforderlichen Würste, der 3' langen, 1^ bis 2^" dicken Pflöcke, an Arbeit nach Vorschreibung, sammt allem Material bis zur Baustelle geliefert, sieben Gulden, drei Kreuzer. — 4. Für eine Cubikklafter Schotter in den nächsten Schotterbänken erzeugen, zur Baustelle in Schiffen zuführen und als Füllkörper verwenden, zwei Gulden zwölf Kreuzer. — 5. Für die Herstellung einer Cubikklafter taludmäßig ausgelegten Steinwurf, aus mächtigen Steinstücken, an Arbeit sammt Material zehn Gulden, — 6. Für eine Currentklafter Geländer von ^zö'lligm, rein vierkantig abgearbeiteten gesundem Eichenholz, dessen 1" lange Säulen 2° von einander entfernt und an dem einzugrabenden Theile gut angebrannt werden müssen, ein Gulden neunzehn Kreuzer. — Auf einzelne Leistungen bei diesem Baue werden keine, sondern nur solche Anbote angenommen, welche auf den Umfang des ganzen Baues von ein und demselben Unternehmungslustigen lauten. Die Unternehmungslustigen haben vor der Versteigerung ein Neugcld von 398 st. C.M. in barem Gelde, in Staatspapieren nach dein börsemäßigen Curse, oder mittelst von der hierortigen k. k. Kammerprocuratur appro-birter hypothekarischer Verschreibung zu erlegen, weil ohne solcher kein Angebot angenommen wird. — Jedem Unternehmungslustigen steht es übrigens frei, bis zum Beginne der mündlichen Versteigerung sein auf einen ii kr Stämpelbogen ausgefertigtes schriftliches und gehörig versiegeltes Offert mit der Aufschrift: «Anbot für den Ufersiche-rungsbau unterhalb Gurkfeld" an das k. k Bezirks - Commissariat Gurkfeld einzusenden, solches der Versteigerungs - Commission zu übergeben, oder übergeben zu lassen, worin der Offerent sich über den Erlag des oben angegebenen Reugeldes bei einer öffentlichen Casse mittelst Vorlage des Depositenscheines auszuweisen, oder dieses Neugeld in das Offert einzuschließen hat. In einem solchen schriftlichen Offerte müssen die Fiscalbeträge der oben^l 1 bis >n<^u5,ve u erörterten Einheits-Leistungen in Ziffern und Worten, uno der hierauf offerirte Nachlaß in Prozenten ebenso ausgedrückt, d. i. ausgeschrieben werden Auf Offerte, welche dieser Bedingung nicht entsprechen jollten/^würde keine Rücksicht genommen werden. — Die schriftlichen Offerte werden nach geschlossener mündlicher Versteigerung in Anwesenheit der Licitanten eröffnet, mit ihrem Ergebnisse in das Versteigerungsproto; coll eingetragen, und der sich herausstellende Best-bieter bekannt gegeben werden. — Bei gleichen mündlichen und schriftlichen Bestboten hat der erstere den Vorzug, soferne jedoch mehrere schriftliche Offerte den gleichen Bestbot enthalten sollten, so ist der unter solchen zuerst eingelangte Anbot als angenommen anzusehen, zu welchem Ende die einlangenden schriftlichen Offerte mit dem fortlaufenden Nro. werden versehen und protocollirt werden. -^ Sobald die erzielten Bestbote die Ausrufspreise nicht überschreiten oder unter solchen stehen, ist das Licitationsergebniß sogleich als genehmigt anzusehen.! und der Unternehmer ist gehalten, sogleich zur Bau-! Vorkehrung zu schreiten. Nach geschlossener Ver-! steigenmg wird kein Anhot mehr angenommen. — ' ' Vom k. k. Navigationsbau - Assistoriate Gurkfeld am Itt. Jänner 1849. Z. 108. (2) Nr. 14, 3cl 388 XVI. Getreide . Licitation. Bei dem Vtrwaltungsamte der Neligions-fonds - Herrschaft Michelstetten werden über Bewilligung der löbl. k. k. Camcral - Bezirks , Verwaltung am 31. Jänner 1849 von 9 bis «2 Uhr Vormittags 121 Mchen Weizen, und 82 Metzen 8 Maß Korn in kleinen Parthien, oder im Ganzen zum Verkaufe ausgeboten werden; wozu Kauflustige mit dem Beisatze eingeladen werden, daß Jeder vor der Licitation ltt"/<, des Ausrufspr.ises als Vadium zu erlegen haben werde, und daß die sonstigen Verkaufsbedingnisse Hieramts täglich in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können. — Von dem zu verkaufenden Getreide sind Muster auch bei der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in Laibach einzusehen. - K. K. Verwaltungsamt Michelstetten am 15. Jänner 1849. 3. 88. (3) Nr. 21. Kundmachung, i betreffend die Wiederbesetzung eines in Erledigung ^ gekommenen krainisch-ständischen Stiftungsplatzeö in der Wiener-Neustadter Militär-Akademie. — An der k.k. Militär-Akademie zu Wicner-Ncustadt ist ein kramisch-ständischer Stiftungsplatz in Erledigung gekommen. Es werden demnach oiejenigen, die sich um einen solchen Stiftungsplatz bewerben wollen, binnen 4 Wochen, o. i. bis li). Febr. d I., ihre Gesuche bei dieser ständisch Verordneten Stelle einzureichen, und sich über nachfolgende Eigenschaften auszuweisen haden, und zwav: — u) über daö Lebensalter von ll) —12 Jahren, mit dem Taufscheine; d) über die mit gutem Erfolge zurück» gelegten deutschen Schulen, ooerallenfalls weitern Studien und untadelhafte Moralität, mit den Schul- oder Studienzeugnissen von den letztver-stossenen zwei Semestern; n) über gute Gesundheit, dann «verstandene natürliche oder geimpfte Blattern, mit dem ärztlichen Zeugnisse, und endlich noch insbesondere cl) über die physische Tauglichkeit zur Aufnahme in die Militär-Akademie, mir dem von einem Stabs- oder Regimentsarzte ausgestellten Certificate. — Uebrigens wird bemerkt, daß bei gänzlicher Ermanglung geeigneter adclicher Compl'tenten auch unadeliche Sohne solcher Väter, dle im Mllitär gedient, oder Söhne unadclicher verdienstvoller Civilbeamten, welche jedoch gcborne ^andeükmder seyn müssen, in Vorschlag gebracht werden können. — Von der krainisch-ständisch Verordneten Stclle. Laibach am 13, Jan. 1849. Z. 54. (3) Nro. "<^/.,«4 Concurs-Ausschreibung. Bei dem in die IV. Classe der Gefalls-Oberämter eingereihten k, k. Hauptzollamte in Gratz ist die Obereinnehmerstelle in Erledigung gekommen, mit welcher der Gehalt jährlicher zwölfhundert Gulden CM,, der Genuß einer freien Wohnung, und in deren Ermanglung der Bezug des systemmäßigen Ouartiergeldcs, dann die Verbindlichkeit zur Leistung einer Caution im Betrage des Iahrcögehaltes verbunden ist. Die Bewerber um diesen Dienstposten haben ihre dießfälligen, an das hohe k. k. Finanz-Ministerium gerichteten Gesuche längstens bis zum 14. Februar l849 bei der k. k. Camc-ral-Bezirks-Verwaltung in Gratz einzubringen, ^ und sich darin über die tadellos zurückgelegte Dienstzeit, über ihre Studien, über die im Manipulations-,