Imts- zur Laibacher Zeitung. .H^? /,8. Donnerstag den 21. U^ril 18Ü3. Giubernial- Verlautbarungen. Z. 545. (3) Nr. 4253. Edict. Es ist bei dem k. k. innerösterr. küstenl. Appellations- und Criminalobergerichte eine sistnm« sirte Kanzellistcnstelle nnt dem jährlichen Gehalte von ^00 st. C. M., und dem Vorrückungsrechte in die höheren Gehalte von 500, 600 und 700 si. in Erledigung gekommen. Dieses wird mit dem Beisatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Bewerber um diesen erledigten Dienstposten ihre gehörig belegten Gesuche mit dem Ausweist ihrer allfälligen bisherigen Dienstleistung und ihrer Sprachkenntnisse, dann der Erklärung, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten dieses k. k. Appcllationsgerichls verwandt oder verschwägert seyen, durch die allenfälligen Behörden, bei wachen sie bisher dienen, binnen 4 Wochen, vom Tage der Einschaltung dieses Edictes in die Zeitungsblätter, bei diesem k. k. Appellationsgerichte einzubringen haben. — Klagenfurt am 30. März 1342. Z. 5W. (3) Nr. 2166. Edict. Da bei diesem k. k. Stadt - und Landrechte die Stelle des Secretärs mit dem jährlichen Gehalte von lOOOfl. C.M. erledigt ist, so wird zur Besetzung dieser Stelle, und für den Fall der Vorrückung eines dicßgerichtlichen Naths-protocollisten, für die Nathsvrvtocottisten-Sttlle mit dem jährlichen Gehalte von 800 fl. C. M. und dem Worrückungsrechte in die höhere Be-soldungsclasse von 900 ft. C. M., der Concurs mit dem Beisätze ausgeschrieben, daß die Com-petenten ihre gehörig belegten Gesuche und zwar die bereitö bei einer öffentlichen Behörde dienenden Individuen durch ihren Amtsvorstand binnen 4 Wochen, vom Tage dsr ersten Einschaltung mdie Klagetrfutter Zeitung, zu überreichen. und darin zugleich anzugeben haben, ob und in wie ferne dieselben mit einem Beamten dieses k. k. Stadt- und Landrechts verwandt oder verschwägert seyen. — Klagenfurt am 22. März 1842. Nreisamtliche ^ erlautbarungen. Z. 544. (3) Nr. 6o?l. Verlautbarung des k. k. Krel Samtes zu Laibach. D,e Ueberrelckung der Hausbtschreibungen und Hauezinsbekenntmsie für die Zcitperiode ron Georg! 1842 b,s dahin 1S4Z betreffend. — Zur Bemessung der Hauszinssteuer für das Mllltar« jähr lL^I sind dle vorgeschriebenen Hausbe-schreibungcn und HsusjlnSfassionen für dle Zins-zett von Georg! i6/»2 bis 1643 be» dem h,er-oNlaen k. k. Krnsamle »n den untcn festgesetzten Telmmen in den gewöhnlichen Amtsssun» den einzureichen. — Ee werden demnach sämmtliche Hauselgenthümer und Hausadministrato, ren d«r Provmzial« Hauptstadt Laibach und ihrer Vorstädte aufgefordert, sich bei Abfassung dieser Hausbeschreibungm und Zinsbetenntnisse auf das Genaueste nach der densllben bekannt gemachten Belehiung vom 26. Juni ,820 zu benehmen, so wie dieselben vor «hrer Fcrti, gung und Ueberreichung der sorgfältigsten Prü-funa zu unte»ziehen, und zwar: — 2) ob d«e Bestanblhnle des Hauses genau und vollflan-di^ aufgenommen sind z —d) ob die jahrlichen M'cthzmse mtt Einschluß jmeruon den Kram-laden und Ständchen m den Vorhäuscrn ge» nau und gew'ssenhaft aufgeführt erscheinen; — o> obdic eingestelltenZinspcstcn von sämmtlichen Wohnpartelen m Ansehung der Rlcht,g« keit des Zlnötttrages gehörig gefertigt seyen, und —ä> ob alte c>uf die Verfassung der Zmsfas-sionen crlaßmen Vorfchr'ften püncUch beobachtet smd.— Zugleich wltd bemerkt, daß m Fol» 264 ge hohen Hofkanzlei' Decretes vom 7. Juli 1640, 3. 20001, Gubernial-Intimat vom 2ä. Juli 18/40, 3- l8o5l, auch die Feuerlöschrequisiten - Depositoren und die Fleisch« bänke »n dle Hauszmssteuer einzubez>ehen, mit» hla auch in die Hausz'Nsbekenntnisse aufzuneh« men seyen, da für dieselben/ wenn sie auch keinen wirklichen Zinsertrag abwerfen, doch im Wege der Panficationen ein angemessenes Zinserlrägwß ausgemittelt werden soll. —» Die Unterfertlgung sowohl der Wohnparte»en als der Hauselgemhümer hat, wenn sie fchreibens-kündig sind, in der Regel eigenhändig zu geschehen, widrigins haften selbe für die Ang«» ben ihrer vorgeblichen Gewalttrager. Die Na. mensfettiger der des Schreibens unkundigen Parteien, welche diesen keytern stets den vom Hauseigenthümer oder dessen Gewalttrager in dem Z'Nsbekennlnisse angesetzten Zms im Vetra» ge anzugeben haben, blechen für das beizusetzende Kreuzze>chen verantwortlich, wobei noch bemerkt wirb, daß diese Namensfertiger nie aus der Familie oder Dienerschaft des Häusel-genthümers seyn dürfen.— Bet den schre»bens-unkündigm H^useigenthüinern aber muß das von ihnen eigenhändig beigesetzte Kreuzzeichm, außer dun Namensfertiger noch von einem zweiten schreiblnskündlgen Zeugen bestätiget werden. — Ucbr ,» 2/,7 „ 10. „ „ „ „ „ „ „ « „ 2ä9 — „ 28ä „ il. „ „ „ ,, ,, ,, « n « 285 „ Il/z Für die Vorstadt St. Peter: der 12. Mai d. I. für die Häuser vom Conscriptions-Nr. 1 bis incl. 40 „ i3. n ,» '., „ « „ " " « Hl — „ Qo „ 14 „ „ „ » ,, „ « » » «! « ^^c> ,, ,7. „ „ „ „ „ „ „ " " !2I — » l/»7 Für die Kap lljiner,Vorstadt: der 18. Mai d. I. für die Häuser vom Conscriptions-Nr. 1 bis incl. Ho ,» 19' „ ', « « « « " . « « ^l -«» ,, 60 Für die Gradlscha -Vorstadt: der 20. Mai d. I. für die Hauser vom Conscriptions, Nr. z bis incl. 40 ?' 2i. „ „ » ^ „ n ^ „ „ ^z — „ 76 Für die Pola na - Vorstadt: der 23. Mai d. I. für die Häuser vom Conscriptions,Nr. 1 bis incl, 45 » 2H. „ „ „ „ ?» ,, „ « . ^.,^ ^ c" ^^ Für die karlstädter , Vorstadt und Hühnerdorf: der 25. Mai d- I. für die Häuser vom Conscriptions'Nr. 1 bis incl. 24 der erstern, und der lehtern Vorstadt 1 »- ,, 26 Für die Vorstadt Tyrnau: der 27. Mai d. I. für die Häuser vom Conscriptions, Nr. l bis incl. 60 ,Z23, ,„ ^ ,, „ ,, „ ,, ?« „ ^1 -. ,5 8y — 265 — Für den Earolinen-Grund: der 3o. Mai d. I. für d»e Hauser vom Conscriptions Nr. t bis incl. 23 Für die Vorstadt Krakau: der 3i. Mai d. I. für die Hauser vom öonscriptlons-Nr. z ». ^ 7g Einfache Erklärungen, daß sich der Stand se»t vorigem Jahre nicht geändert hat, werden myt angenommen. — Wer di«se Termine nicht auf daS Pünctlichste zuhält, verfallt ln die im §. 29. der Neleh« rung für die Hauseigenthümer vor» geschriebene Vehandlung/ von der das Kreisamt, well is das Totale »n der vorgeschriebenen Zeit hohen Orts voilcgen muß, nicht abweichen wird, wöbe» noch d>e Circular« Verordnung vom 20. Jänner 1629, Z. i3i3i, m Erinnerung gebracht w»rd, vermög welcher auch jene Hauseigenthümer, welche wegen neuen Ballführungen steuerfreie Jahre genießen, d»e Hausbeschrelbung und Zmsbekenntnisse einzu» reichen haben. — Zur näheren Aufklarung des im Eingänge dieser Verlautbarung votkommenl den Wortlautes, von Georgi >8H2 bis dahin ^3, wud den Hauseigcnthümern bemerkt, daß für j>ne Wohnungen, wofür sie für die verstrichene Georgelt noch keine bestimmten Parteien haben, die Zinsen der gegenwartigen Partien anzugeben, dle Wohnungen aber in dem Zinserttagsbekenntniffe als leer zu bezeich- nen sind, wobei es sich von selbst versieht, dass in dergleichen Eingaben nur jene Parteien aufzunehmen kommen, die bis zum künftigen Michaeli wirklich im Hause wohnen werden, nicht aber jene, du gegenwartig m demselben woh, nen, und m wenig Tagen ausziehen, weil sie schon in der Fasson »hres künftigen Hauseigen-thümers vork»mmen müssen. — Endlich wird sämmtlichen Hause ki-. geschätzten Realitäten, als des hüblichen Ackerö na Xel-zizlie, Lud Urb. Fol. Nr. 2oü, Nr. 22, uno dcs'/3 Dominical-Ackersli VerU , sub Grundbuchs'Nr. 92 gewilliget, und zu deren Vornahme die Tagsatzungen auf den l6. Mai, zl>. Juni und 20. Juli l. I., jedesmal Bormit« tags 9 Uhr bestimmt worden seyen. Wozu Kauflustige mit dem Beifahe geladen rverden, daß die Realitäten nur bei der dritten Feildietung unter dcm Schä'tzungSwerthe hintan, gegeben werden. Das Schätzungsprotscoll, der Grundbuchs-extract und db BeLingnisse können täglich hier« amlsrrährend dcn Amt5stttnden eingesehen werden. K> K. Bei'rlsgencht Senosetsch am 25' März 1842, — 266 — Z. 55q. (2) Nl. 153,. Z. 54l. (3) Nr. 872. Edict. Bon dcm Bezirksgerichte Haasberg wird hie-mit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Jacob Kaschier vcn Franzdorf, in die Reassumi» rung der mit Bescheide vom lo. Juli »64» be-wiNigt gewesenen executiven Feilbietung der, dem Martin Nagode von Brood gehörigen, der Herr« schaft Laitsch 5ub Rect. Nr. i3l ^msdaren, auf H/io0 fi. gerichtlich geschätzten Halbhube, wegen schuldigen Z7 st. 2 kr. c. 5. c. gewilliget, und es seyen zu diesem o Uhr im Orte Slattencck mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn cbc„genann» t« Vü Hübe bei der ,. und 2. Feilbiecungstagsa« tzung um den SchätzungKrvelth pr. »225 ft., und das Mobilare um 35 ft- oder darüber nicht an Mann gebracht weroen könnte, bei der 3 auch unter dem» selben hintangegeben werden wird. Das SchäyungsprotocoN, der Grundbuchs-extract und die LicitationKbedingniffe können täglich in dieser Amiökanzlei eingesehen werden. Bezirksgericht Reifniz den. 2. März »642. Z. 535. H) Nr. 6,,,6. <§ d i c t. Alle Jene,, welche bei dem Nachlasse des am 3c>. März d. I. am Guie StermoU gestorbenen Gutsbesitzers, Herrn Vmzenz Dietrich, entweder als Erben oder als Gläubiger ein Recht geltend zu machen, oder eine Forderung zu stellen vermeinen, haben bei Vermeidung ter in dem §. 6,4 b. G. B. ausgedrückten Folgen, am 4. Juni 0. I. Vormittag um 9 Uhr in dicjer Gerichtskanzlei zu erscheinen. 'K. K. Bezirksgericht Michelstätten zu Krain« bürg am 1». April »642. Z. 539. (3) " Nr. 590. G d i c t. Vom gefertigten Bezirksgerichte wird kund ge« macht: Es sey Anton Koushza, von Goisd Haus« Nr. »7, wegen erwiesener Verschwcndsuchlunter die Euratel gestellt, und demselben Herr Marcus Pesdirz von Zoll als Curator aufgestellt worden? daher Jedermann gewarnt wird, siH mit Anton^ KMHza in kein, Rechtsgeschäft einzulassen. BM,r^Micht,WiMacham,4.- Wärz, 5642,.